GÜTERVERKEHRSBRANCHE

Was bewegt die Güter­ver­kehrsbran­che? Ver­schie­de­ne Fak­to­ren wir­ken sich auf die Güter­ver­kehrs­bran­che aus. Wir machen uns als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem stark. Dafür beob­ach­ten wir unter ande­rem die Ver­la­ge­rung und set­zen uns bei der Poli­tik für eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bahn ein.

Zukunft des Binnengüterverkehrs

Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs: Vari­an­ten des Bun­des­ra­tes grei­fen zu kurz

Wettbewerb

Interoperabilität

Die Opti­mie­rung von Pro­zes­sen und Schnitt­stel­len und der Zusam­men­hang mit dem 4. EU-Bahnpaket.

Nachhaltigkeit

Die Moti­on von Stän­de­rat Josef Ditt­li ver­langt ein Gesamt­kon­zept, wie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses bei­tra­gen können.

Digitalisierung

Was trägt dazu bei, dass der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung erreicht?

Flyer Schienengüterverkehr 2050

INFORMATIV

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr

 

Energiekrise
 
Vision

 

Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft

 

Verlagerungsbericht 2021

 

Gefahrguttransporte

 

Rechtliches

 

Grundlagenstudien des Bundes
 
Unterirdischer Gütertransport
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise

 

Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen

Betrieb

 

Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
VTG was­co­sa erme­wa
   
Grou­pe Millet  

Verlader (Beispiele)

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Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
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Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Standorte

Erste und letzte Meile

In der Schweiz wer­den über 850 Anschluss­glei­se genutzt. Lei­der ist ein ste­ter Abgang zu ver­zeich­nen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Stand­or­te ein­setzt und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Kapi­tel Standorte.

Netz

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

Wie wir uns dafür enga­gie­ren und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link.

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Schienengüterverkehr zukunftsfähig gestalten

Der bun­des­rät­li­che Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che»[1] vom März 2022 lie­fert eine will­kom­me­ne Gele­gen­heit, das Schwei­zer Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem mit sei­nem inter­mo­da­len Wett­be­werb und sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­sen als Gan­zes neu zu den­ken. Eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on setzt nicht nur bei der (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder bei der DAK, son­dern bei sämt­li­chen Pro­zes­sen, Anreiz­in­stru­men­ten, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz an.

Ziel muss ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem sein, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. In die­sem Kon­text muss eine all­fäl­li­ge Finan­zie­rung nach dem bewähr­ten Modell im Tran­sit­ver­kehr in ers­ter Linie den Kun­den aller Güter­bah­nen zugu­te­kom­men und erfolgs­ab­hän­gi­ge, wett­be­werbs­neu­tra­le Anrei­ze ohne jede Dis­kri­mi­nie­rung bie­ten. Nur so und nur mit gebün­del­ten Kräf­ten kön­nen sich Inno­va­tio­nen und Inves­ti­tio­nen der pri­va­ten Wirt­schaft in den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ent­fal­ten. Und nur so lässt sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zukunfts­fä­hig gestalten.

Bundesrat erwägt langfristige finanzielle Unterstützung

Gemäss dem Bericht will der Bun­des­rat den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in Zukunft auf­recht­erhal­ten und schliesst eine lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung nicht aus. Nach der Defi­ni­ti­on des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) umfasst der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che den Ver­kehr von Wagen­grup­pen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) und in kon­ven­tio­nel­len Bahn­gü­ter­wa­gen, die für den Haupt­lauf gebün­delt werden.

Die Ver­wal­tungs­rä­te der SBB AG und der SBB Cargo AG schät­zen in ihrem Finanz­be­richt 2021[2] eine Sub­ven­tio­nie­rung ihres Schie­nen­gü­ter­an­ge­bots als nötig und wahr­schein­lich ein. Bun­des­rat und Bun­des­be­trie­be sind sich also offen­bar einig dar­über, dass eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che nötig ist. Aller­dings stüt­zen sie sich zur Beur­tei­lung von Volu­men und Finan­zier­bar­keit ein­zig auf Anga­ben von SBB Cargo ab. Die rest­li­chen, mehr­heit­lich pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­sier­ten Güter­bah­nen blei­ben in die­ser Betrach­tung aus­sen vor. Unse­rer Ansicht nach braucht es hier drin­gend eine neue Sichtweise.

Neue Perspektive einnehmen

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che wird von SBB Cargo seit der Bahn­re­form I von 1999 im Mono­pol betrie­ben – wenig erfolg­reich, wie eine Bilanz 25 Jahre nach dem Par­la­ments­ent­scheid zeigt. Das muss sich ändern: Die schweiz­weit akti­ven Güter­bah­nen und ihre Kun­den kön­nen mit ver­ein­ten Kräf­ten und unter der Füh­rung der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV)[3] den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz neu konzipieren.

Abbildung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Für die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wer­den im Bericht zwei Stoss­rich­tun­gen (Abbil­dung 1) vor­ge­stellt: die eine beinhal­tet die Ein­stel­lung des EWLV, die ande­re die finan­zi­el­le För­de­rung des EWLV. Dies ist aus Sicht VAP eine zu enge Sicht. Es ist ein Per­spek­ti­ven­wech­sel in zwei­er­lei Hin­sicht not­wen­dig: Ers­tens müs­sen die Akteu­re ihr Rol­len­ver­ständ­nis neu defi­nie­ren und ihre Pro­zes­se über­den­ken. Zwei­tens braucht es einen neu­tra­len Blick auf die finan­zi­el­le Situa­ti­on. Denn weder die anvi­sier­ten tech­ni­schen Fort­schrit­te (Stich­wort digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK), noch die reine Innen­sicht von SBB Cargo kön­nen eine Neu­ord­nung her­bei­füh­ren. Diese soll­te denn auch im Mit­tel­punkt der aktu­el­len Zukunfts­dis­kus­si­on ste­hen. Die im Bericht gezeig­te Orga­ni­sa­ti­ons­form (Abbil­dung 2) stellt eine gedank­li­che Absprung­ba­sis dar, um wei­te­re Vari­an­ten von Stoss­rich­tun­gen auszuarbeiten.

Abbildung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Faktenbasiert entscheiden

Um den Finan­zie­rungs­be­darf des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che zu beur­tei­len, braucht es als Grund­la­ge zwin­gend eine Ana­ly­se der Wirt­schaft­lich­keit durch exter­ne neu­tra­le Sach­ver­stän­di­ge. Soll­te der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che tat­säch­lich unren­ta­bel sein, gilt es zu unter­schei­den, ob dafür die Mono­pol­stel­lung von SBB Cargo oder aber das Sys­tem an sich ver­ant­wort­lich ist. Die neu­tra­le Dritt­par­tei muss zudem prü­fen, ob Eigen­wirt­schaft­lich­keit, wie es das Güter­trans­port­ge­setz (GüTG[4]) for­dert, der­zeit über­haupt ange­strebt wird. Erst bei Vor­lie­gen einer detail­lier­ten Ist-Ana­ly­se kann das Par­la­ment über ent­spre­chen­de Mass­nah­men befinden.

Finanzierung befristen

Erweist sich eine finan­zi­el­le För­de­rung zwei­fel­los als ange­zeigt, so ist sie als befris­te­te Finan­zie­rung für eine fun­da­men­ta­le Neu­kon­zep­ti­on zu betrach­ten – nicht als Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung. Eine zeit­lich limi­tier­te Anschub­fi­nan­zie­rung kann den Auf­bau eines wett­be­werbs­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tems so lange unter­stüt­zen, bis des­sen gleich­zei­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung und die Inbe­trieb­nah­me neuer Netz­ele­men­te aus dem Aus­bau­schritt 2035 abge­schlos­sen sind. Eine dau­er­haf­te För­de­rung hin­ge­gen würde die markt­wirt­schaft­li­chen Anrei­ze für Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Eigen­wirt­schaft­lich­keit des EWLV aus­he­beln und eine Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz verunmöglichen.

 

[1] «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che», Bericht des Bun­des­ra­tes in Erfül­lung des Pos­tu­lats 21.3597 der KVF‑S vom 10. Mai 2021. 1999 hat das Par­la­ment mit der Bahn­re­form I der SBB Cargo AG das Mono­pol für den Betrieb des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che über­tra­gen. Des­sen Ver­kehrs­an­teil am Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Binnen‑, Import- und Export­ver­kehr beträgt rund 60%. Die übri­gen 40% ver­keh­ren ziel­rein in Ganz­zü­gen über Anschluss­glei­se und Terminals.

[2] «SBB Finanz­be­richt 2021», Kapi­tel «Bewer­tungs­un­si­cher­hei­ten rund um die Coro­na­pan­de­mie und um das Geschäfts­feld Cargo Schweiz», S. 84

[3] Die Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV) wurde 2018 gegrün­det. Sie ver­tritt die eine Inter­es­sen von VöV, SBB Cargo und VAP mit dem Auf­trag, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zu moder­ni­sie­ren und effi­zi­en­ter zu gestal­ten, ent­spre­chend Art. 3a des Güter­trans­port­ge­set­zes. Prä­si­dent: Frank Fur­rer, Gene­ral­se­kre­tär VAP, Vize­prä­si­den­tin: Dési­rée Baer, CEO SBB Cargo –> Berich­te zur IG WLV

[4] «Bun­des­ge­setz über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men (Güter­trans­port­ge­setz, GüTG)» Art. 2 Abs. 2

Forum Güterverkehr: Die Branche steht zusammen für den Fortschritt im Schienengüterverkehr

Forum Güterverkehr: Die Branche steht zusammen für den Fortschritt im Schienengüterverkehr

Am 3. Mai 2022 fand nach drei Jah­ren end­lich wie­der das belieb­te Forum Güter­ver­kehr statt. Es tra­fen sich die wich­tigs­ten Akteu­re und Ver­tre­ter aus der ver­la­den­den Wirt­schaft aus ganz Euro­pa, um ihr Fach­wis­sen auf­zu­fri­schen und sich mit Kol­le­gen unter­neh­mens­über­grei­fend aus­zu­tau­schen. Die Chan­cen, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in einem gemein­sa­men Anlauf für die Zukunft fit machen zu kön­nen, ste­hen gut!

Interessante Ansätze

Die Mas­ter­plä­ne Güter­ver­kehr sowie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Beson­de­ren, die in Deutsch­land und Öster­reich lan­ciert wur­den, geben einen umfas­sen­den Über­blick über die poli­ti­schen Stra­te­gien und Mass­nah­men. Ver­gleich­ba­res fehlt in der Schweiz, statt­des­sen wird noch stark auf die ein­zel­nen Ver­kehrs­trä­ger fokus­siert. Der VAP ver­folgt daher wei­ter­hin eine Gesamt­sicht Güter­ver­kehr und Logis­tik, dies in enger Koope­ra­ti­on mit eco­no­mie­su­is­se und ASTAG. Öster­reich prä­sen­tiert eine Ände­rung im Abfall­wirt­schafts­ge­setz. Die­ses gibt vor, dass Trans­por­te von Abfäl­len mit einem Gesamt­ge­wicht von mehr als zehn Ton­nen, ab einer fest­ge­leg­ten Trans­port­stre­cke (sin­kend zwi­schen 1.1.2023 bis 1.1.2026 von 300, 200, 100 km), zukünf­tig per Bahn oder durch ande­re Ver­kehrs­mit­tel mit gleich­wer­ti­gem oder gerin­ge­rem Schad­stoff oder Treib­haus­gas­po­ten­ti­al (z.B. Antrieb mit­tels Brenn­stoff­zel­le oder Elek­tro­mo­tor) zu erfol­gen haben. Auch im Kan­ton Zürich zei­gen sich ähn­li­che Ent­wick­lun­gen, zum Bei­spiel in der Ver­ord­nung über den Bahn­trans­port von Aus­hub und Gesteins­kör­nung vom 3. Febru­ar 2021. Diese ver­langt, dass ein erheb­li­cher Teil des Aus­hubs per Bahn­trans­port zu erfol­gen hat – oder aber eine Ersatz­ab­ga­be anfällt. Im Ansatz begrüs­sen wir sol­chen Regu­la­ri­en zur Errei­chung der Umwelt­zie­le, jedoch hal­ten wir eine Vor­ga­be der Trans­port­mit­tel­wahl mit­tels sanf­ten Zwangs als wenig ziel­füh­rend. Viel­mehr ist der VAP bestrebt, die Bah­nen fit und für die Ver­la­der attrak­tiv zu machen, so dass eine Bevor­mun­dung nicht nötig ist.

Sehr posi­tiv wer­ten wir daher das gemein­sa­me Inter­es­se, die Digi­ta­li­sie­rung vor­an­zu­trei­ben. Wie nie zuvor ste­hen die Akteu­re der ver­la­den­den Wirt­schaft geschlos­sen für den Fort­schritt. Es ist beein­dru­ckend, wie die ver­schie­de­nen Play­er sich über ganz Euro­pa ver­netzt für die Digi­ta­li­sie­rung ent­schei­den und die­sen Hebel gemein­sam betä­ti­gen wol­len, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Zukunft fit zu machen. In ver­schie­de­nen Refe­ra­ten wurde auf­ge­zeigt, dass die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK), nicht nur erheb­li­che Erleich­te­rung für mecha­ni­sche Arbei­ten bringt, son­dern vor allem Wei­chen­stel­ler für die Kon­nek­ti­vi­tät eines gesam­ten Zuges ist. Dies ist die Vor­aus­set­zung für die für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung, wel­che sich in ande­ren Bran­chen schon lange voll­zo­gen hat. Mit effi­zi­en­te­ren und trans­pa­ren­ten Pro­zes­sen kann die Bahn nebst den ande­ren Ver­kehrs­mit­teln wett­be­werbs­fä­hig wer­den. Das Motto ist Col­la­bo­ra­ti­on und Coo­pe­ti­ti­on, wel­ches auch wir vom VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unterstützen.

VAP-Mit­glie­der kön­nen mit ihrem per­sön­li­chen Login die Prä­sen­ta­tio­nen der Refe­ren­ten hier herunterladen.

Der Ablauf des Forums im Detail

Der Vor­mit­tag dreh­te sich um die Frage «Ver­kehrs­po­li­tik im grü­nen Rausch?». Gil­les Peter­hans, Secre­ta­ry Gene­ral der UIP erläu­ter­te die ver­kehrs­po­li­ti­schen The­men auf euro­päi­scher Ebene. Malte Law­renz, Vor­sit­zen­der des VPI Deutsch­land zeig­te für Deutsch­land den ver­kehrs­po­li­ti­schen Rah­men auf, wie der Schie­ne Prio­ri­tät ein­ge­räumt wer­den soll und wel­cher För­de­rung es bedarf, um den Mas­ter­plan für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr umset­zen zu kön­nen. Frank Petut­s­ch­nig, Gene­ral­se­kre­tär VPI Öster­reich, zeig­te zum sel­ben Thema die Situa­ti­on in Öster­reich auf, wobei dort die Gesamt­sicht des Güter­ver­kehrs, näm­lich eine mög­lichst effi­zi­en­te Wahl des Ver­kehrs­trä­gers hin­sicht­lich Ener­gie­be­darfs pro Ton­nen, im Fokus steht. Dési­rée Baer, CEO SBB Cargo, ergänz­te mit ihrem Refe­rat die Sach­la­ge des ver­kehrs­po­li­ti­schen Rah­mens in der Schweiz und stell­te die Inter­es­sens­ge­sell­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV), der Platt­form zur Koope­ra­ti­on für Bah­nen und Ver­la­der vor.

In der anschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on wurde deut­lich, dass die Wei­chen für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf Inno­va­ti­on gestellt sind und es im nächs­ten Schritt zu defi­nie­ren gilt, wie die Inves­ti­tio­nen finan­ziert wer­den. Klar wurde, dass die Neue­run­gen alle Akteu­re betref­fen und somit ein kol­la­bo­ra­ti­ver Ansatz der rich­ti­ge Weg ist. Koope­ra­ti­on und Wett­be­werb – oder auch Coo­pe­ti­ti­on – sind zwei wei­te­re Schlag­wör­ter, die nicht nur bei den Schie­nen­ak­teu­ren erwünscht sind, son­dern auch im Zusam­men­spiel von Schie­ne und Strasse.

Der Nach­mit­tag glie­der­te sich in die zwei span­nen­den Schlüs­sel­the­men «Inno­va­tio­nen & mög­li­che Umset­zung» und «Digi­ta­li­sie­rung mit kon­kre­ten Mass­nah­men». Jürg Lüt­scher, fach­kun­dig für Inno­va­ti­on und Regu­la­ti­on beim VAP, sprach über die Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz. Er beton­te, wie wich­tig die Opti­mie­rung der Pro­zes­se und Schnitt­stel­len in Zuge von Inno­va­ti­on ist, der soge­nann­ten Inter­ope­ra­bi­li­tät. Ralf Mar­xen, Head of Exter­nal Tech­ni­cal Affairs bei der Deut­sche Bahn AG refe­rier­te über den Weg zum intel­li­gen­ten Güter­zug: «Von Shift2Rail zu Europe’s Rail». Er zeig­te wich­ti­ge Mei­len­stei­ne zur Inno­va­ti­on auf, wobei die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) die Schlüs­sel­funk­ti­on für die Digi­ta­li­sie­rung ein­nimmt und zum Bei­spiel auto­ma­ti­sier­te Vor­gän­ge und Moni­to­ring, wie auch eine punkt­ge­naue Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on ermög­licht und damit den Ser­vice-Level des Trans­ports von Gütern auf der Schie­ne um ein Viel­fa­ches anhebt. Ste­fan Hagen­lo­cher, Geschäfts­füh­rer HWH und Pro­jekt­lei­ter TIS, der live über Video­ka­nal zuge­schal­tet wurde, zeig­te auf, was der Tech­ni­sche Inno­va­ti­ons­kreis Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (TIS) für einen digi­ta­len und wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr vor­aus­setzt. Er kom­mu­ni­zier­te klar, dass es ohne DAK keine voll­stän­di­ge Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs geben wird und eine Stan­dar­di­sie­rung der tech­ni­schen Aspek­te sowie eine abge­stimm­te Migra­ti­ons­stra­te­gie uner­läss­lich sind.

Die bei­den Wagen­ver­mie­ter Niko Davids, Chief Digi­tal Offi­cer, VTG AG, und Chris­toph Becker, Lei­ter ECM II und Sicher­heits­ma­nage­ment bei Was­co­sa AG, zeig­ten ihre Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gien zur Stär­kung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf. Auch ihre Bot­schaft – zumal die bei­den Kon­kur­ren­ten mit ihrem gemein­sa­men Auf­tritt schon ein Zei­chen setz­ten: «Col­la­bo­ra­ti­on und Coo­pe­ti­ti­on: Digi­ta­li­sie­rung ist kein Vor­ha­ben eines Ein­zel­nen! Nur durch akti­ve und offe­ne Zusam­men­ar­beit wird ein Nut­zen für den Sek­tor entstehen!»

Jörg Bisang, Lei­ter Pro­dukt­ma­nage­ment ZKE, beein­druck­te mit den schon heu­ti­gen Mög­lich­kei­ten, wel­che die Digi­ta­li­sie­rung der tech­ni­schen Fahr­zeug­kon­trol­le mit «Way­si­de Intel­li­gence» bringt, und for­der­te EVUs und Wagen­hal­ter auf, diese Mög­lich­kei­ten zu nutzen.

In der abschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on wurde dann auch deut­lich, dass sich alle gemein­sam auf die Migra­ti­on der DAK fokus­sie­ren wol­len, im Sinne einer inter­ope­ra­blen Inno­va­ti­on. Diese Zusam­men­ar­beit betrifft das Gesamt­sys­tem Bahn, des­halb gilt es, nicht als Wett­be­wer­ber zusam­men daran zu arbei­ten, son­dern als Inno­va­ti­ons­team, wel­che sich über ihre Ziel­vor­stel­lun­gen aus­tau­schen. Schnel­le und muti­ge Ent­schei­dun­gen kön­nen eine effi­zi­en­te Umset­zung ermöglichen.

Wir bli­cken auf ein erfolg­rei­ches Forum Güter­ver­kehr zurück, bei dem es alle genos­sen haben, sich end­lich wie­der in der «rea­len Welt» tref­fen und aus­tau­schen zu können.

Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg

Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg

Der bun­des­rät­li­che «Ver­la­ge­rungs­be­richt Juli 2019 – Juni 2021» stellt die Ent­wick­lung beim alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr und hin­sicht­lich Umwelt­be­las­tung auf den alpen­que­ren­den Tran­sit­ach­sen dar. Anschlies­send beleuch­tet er den Stand der Umset­zung der Ver­la­ge­rungs­in­stru­men­te und flan­kie­ren­den Mass­nah­men. Dar­auf auf­bau­end schlägt der Bun­des­rat ver­schie­de­ne Mass­nah­men zur Unter­stüt­zung der Ver­la­ge­rung vor. Abschlies­send nimmt er eine Ein­schät­zung zur Wei­ter­füh­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik in den kom­men­den Berichts­pe­ri­oden vor.

Erfolgsgeschichte im Transit

Der Ver­la­ge­rungs­be­richt 2021 zeigt, dass die ein­ge­schla­ge­ne Rich­tung bei der Ent­wick­lung im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr stimmt. Moni­to­ring und Bericht­erstat­tung bewäh­ren sich. Trotz­dem bleibt viel zu tun. Die Anzahl der alpen­que­ren­den Fahr­ten schwe­rer Güter­fahr­zeu­ge liegt für das Jahr 2021 bei knapp 900’000. Damit wird die gesetz­li­che Vor­ga­be von 650’000 noch immer deut­lich über­schrit­ten. Ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die anste­hen­de Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs zur Errei­chung der Kli­ma­zie­le 2050 sind drin­gend wei­te­re Mass­nah­men notwendig.

Viel getan, viel zu tun

Wir vom VAP sind der Ansicht, dass es bis­he­ri­ge Mass­nah­men zu schär­fen und ins­be­son­de­re die finan­zi­el­len För­der­mass­nah­men tech­no­lo­gie­neu­tral aus­zu­wei­ten gilt. Heute erfolgt sie im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Ande­re Bahn­pro­duk­ti­ons­for­men wer­den nicht geför­dert. Natür­lich müs­sen wir die Gren­zen der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit akzep­tie­ren und sicher­stel­len, dass hier die Kräf­te gebün­delt wer­den. Den­noch ist es die Auf­ga­be von Poli­tik und Wirt­schaft, das Poten­zi­al für eine wei­ter­füh­ren­de Ver­la­ge­rung im Tran­sit aus­zu­lo­ten. Das haben wir im Fol­gen­den getan.

Potenzial Nr. 1: Multimodalität

Stras­se, Schie­ne und See­weg ergän­zen sich opti­mal. Ver­la­der kön­nen diese Ver­kehrs­trä­ger zu effi­zi­en­ten, mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen kom­bi­nie­ren, wobei der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als das Rück­grat mul­ti­mo­da­ler Logis­tik­ket­ten gilt. Ent­spre­chend soll­te die För­de­rung der Mul­ti­mo­da­li­tät tech­no­lo­gie­neu­tral erfol­gen. Heute wird vor­wie­gend der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr geför­dert, nicht aber der kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­kehr. Das Resul­tat: Der Anteil des Wagen­la­dungs­ver­kehrs im Tran­sit sinkt.

Abbildung 1: Entwicklung des Modalsplits im alpenquerenden Güterverkehr 1984 bis 2020

 

Unse­rer Ansicht nach ist das eine ver­pass­te Chan­ce. Denn das «Bun­des­ge­setz über die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­schwer­ver­kehrs von der Stras­se auf die Schie­ne» (GVVG)1 erlaubt die För­de­rung des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Wir mei­nen, dass alle Kom­bi­na­ti­ons­for­men von Stras­se, Schie­ne und See­weg Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik sind und finan­zi­ell sowie infra­struk­tu­rell gleich­be­han­delt wer­den müssen.

Potenzial Nr. 2: Qualitätsmonitoring

Aktu­ell ist nur der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr einem Moni­to­ring unter­stellt. Damit soll fest­ge­stellt wer­den, wie die Qua­li­tät im Tran­sit­ver­kehr dasteht. Im Tran­sit­ver­kehr fin­det hin­ge­gen kein Qua­li­täts­mo­ni­to­ring im Wagen­la­dungs­ver­kehr statt. Auch das sehen wir als zwei­te ver­pass­te Chan­ce. Denn wie gesagt, das GVVG sieht die För­de­rung des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor. Also soll­te die Qua­li­tät aller mul­ti­mo­da­len Trans­por­te über­wacht wer­den. Das gilt für Con­tai­ner, Sat­tel­auf­lie­ger, gedeck­te Wagen, Kes­sel­wa­gen und ande­re gleichermassen.

Abbildung 2: Entwicklung der Pünktlichkeit im alpenquerenden kombinierten Schienengüterverkehr 2019 bis 2021

 

Potenzial Nr. 3: Konnektivität und Produktivität

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), der Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und wir vom VAP neh­men die Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Rah­men eines Gross­pro­jekts in Angriff (vgl. Moti­on «Durch Auto­ma­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li). Mit­hil­fe digi­ta­ler Tech­no­lo­gien kön­nen Sen­dun­gen in Echt­zeit ver­folgt, die Fle­xi­bi­li­tät der Güter­bah­nen erhöht, Tem­pe­ra­tur­kon­trol­len durch­ge­führt, und damit die Qua­li­tät des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mas­siv ver­bes­sert wer­den. Die Digi­ta­li­sie­rung erlaubt zudem die digi­ta­le Zug­steue­rung und Zugs­in­te­gri­tät. Sie ermög­licht, dank Ver­zicht auf feste Signa­le, erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­run­gen im bestehen­den Bahn­netz, ohne zusätz­li­che Aus­bau­mass­nah­men. Damit wer­den Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wesent­li­che Bestand­tei­le einer zukunfts­ori­en­tier­ten Verlagerungspolitik.

Potenzial Nr. 4: Trassenpreise

Die Tras­sen­prei­se wer­den der­zeit nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht fest­ge­legt. Mit ande­ren Wor­ten: Der Güter­ver­kehr muss teure Stan­dards für den Per­so­nen­ver­kehr mit­fi­nan­zie­ren. Im inter­na­tio­na­len Ver­gleich lie­gen die Tras­sen­prei­se in der Schweiz sehr hoch und damit aus­ser­halb einer rea­lis­ti­schen Wert­schöp­fung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Nach den tem­po­rä­ren Preis­sen­kun­gen im Rah­men der Covid-Mass­nah­men, bei denen im euro­päi­schen Umfeld der Tras­sen­preis prak­tisch gegen Null ten­dier­te, bleibt der Tras­sen­preis wei­ter­hin deut­lich ent­fernt vom euro­päi­schen Bench­mark. Des­halb erach­ten wir eine dau­er­haf­te Absen­kung der Tras­sen­prei­se als dring­li­che und effi­zi­en­te Fördermassnahme.

Potenzial Nr. 5: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Zur­zeit wer­den zwei Drit­tel der Erträ­ge aus der LSVA dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) gut­ge­schrie­ben. Das ent­spricht jähr­lich einer Mil­li­ar­de Schwei­zer Fran­ken. Wir regen eine Prü­fung der Zweck­bin­dung der LSVA für Aus­bau­ten im Inter­es­se des Güter­ver­kehrs an. Denn obwohl die LSVA das Wachs­tum des Stras­sen­schwer­ver­kehrs begren­zen und die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne för­dern soll, wird die Ver­wen­dung der Ein­nah­men oft für Aus­bau­ten zuguns­ten des Per­so­nen­ver­kehrs beschlos­sen. Zum Ver­gleich: Allein die Nord­um­fah­rung von Zürich kos­tet 1 Mil­li­ar­de Schwei­zer Fran­ken, um Kapa­zi­tä­ten in der Ost-West-Achse zu schlies­sen. Das Bau­pro­jekt wurde im AS 2035 dis­ku­tiert, aber der Bahn­hof Sta­del­ho­fen mit einem ver­gleich­ba­ren Kos­ten­um­fang erhielt den Vorrang.

Potenzial Nr. 6: Zulaufstrecken

Der Ver­kehr auf den Zulauf­stre­cken nimmt lau­fend zu. Um diese für den Güter­ver­kehr attrak­tiv zu gestal­ten, pocht der Bun­des­rat auf der Ein­hal­tung der bestehen­den Aus­bau­ver­ein­ba­run­gen mit den Nach­bar­län­dern. Ergän­zend wurde der Bun­des­rat schon mit der Moti­on 20.3003 Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke beauf­tragt, mit­tels eines Staats­ver­trags mit Frank­reich und Bel­gi­en eine leis­tungs­fä­hi­ge links­rhei­ni­sche Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) zu rea­li­sie­ren. Diese soll nun prio­ri­tär behan­delt wer­den. Wir befür­wor­ten eine Mit­fi­nan­zie­rung des links­rhei­ni­schen Stre­cken­ab­schnitts Karlsruhe–Basel zur raschen Rea­li­sie­rung einer alter­na­ti­ven Stre­cken­füh­rung. Nur so lässt sich die Qua­li­tät auf der nörd­li­chen Zulauf­stre­cke kurz­fris­tig ver­bes­sern. Die KVF‑N hat sich von die­sen Argu­men­ten über­zeu­gen las­sen und die Moti­on 22.300 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der natio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Wörth-Stras­bourg» eingereicht.

Potenzial Nr. 7: Alternativen

Der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung sind natur­ge­mäss gewis­se Gren­zen gesetzt. Ent­spre­chend sind die Kräf­te auf geeig­ne­te Ver­keh­re zu bün­deln. Schie­ne und Stras­se ergän­zen sich. Umwelt­ver­träg­li­che Antriebs­tech­no­lo­gien brin­gen die nach­hal­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­kehrs­trä­gers Stras­se ent­schei­dend voran. Darum set­zen wir uns für eine För­de­rung umwelt­scho­nen­der Antrie­be bei Wahl­frei­heit der Hal­ter ein. Durch die Aus­ge­stal­tung der LSVA lies­sen sich umwelt­freund­li­che Tech­ni­ken för­dern und für zehn Jahre Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit garan­tie­ren. Der Gefahr­gut­trans­port über den Sim­plon­pass soll mit einer Bran­chen­lö­sung abge­si­chert wer­den. Mehr dazu lesen Sie im Blog­bei­trag «Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon».

Abbildung 3: Alpenquerender Strassengüterverkehr 2019: Anzahl Fahrten nach Quell-/Zielregion

 

An ihrer Sit­zung von Anfang April 2022 wird sich die KVF‑N mit der Frage der zusätz­li­chen För­de­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs beschäf­ti­gen. Die Ver­wal­tung wird im Auf­trag der Kom­mis­si­on in einem Zusatz­be­richt auf­zei­gen, wel­che Mög­lich­kei­ten neben einer Anpas­sung der Tras­sen­prei­se zur Finan­zie­rung einer sol­chen Mass­nah­me zur Ver­fü­gung ste­hen. Es steht zu hof­fen, dass diese Zusatz­mass­nah­men bereits tech­no­lo­gie­neu­tral alle Schie­nen­ver­keh­re im Tran­sit berücksichtigen.

1 Vgl. Art 8 GVVG

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Gemäss Ver­la­ge­rungs­be­richt vom Novem­ber 2021 erwägt der Bun­des­rat eine Ver­nehm­las­sung zu einem Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bot am Sim­plon. Damit revi­diert er seine im Jahr 2015 dem Par­la­ment abge­ge­be­ne Ein­schät­zung, wonach er den Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon­pass als «hin­rei­chend sicher ein­schätzt». Dies erstaunt umso mehr, als das ASTRA seit Jah­ren inten­siv in Sicher­heits­vor­keh­run­gen (Reten­ti­ons­be­cken, Über­hol­ver­bo­te, Not­brems­stre­cke und dgl.) inves­tiert und die Ver­kehrs­sta­tis­tik keine signi­fi­kan­te Zunah­me von Gefahr­gut­trans­por­ten ausweist.

Wir plä­die­ren dafür, dass die Gefahr­gut­si­tua­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern ana­ly­siert und all­fäl­li­ge, geziel­te Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le genutzt wer­den, und somit auch die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit gewähr­leis­tet bleibt. Im Chlor­trans­port auf der Schie­ne haben sol­che Ver­ein­ba­run­gen bereits gute Fort­schrit­te erzielt.

Ein Ver­bot würde die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und der Wirt­schaft gefähr­den. Zu berück­sich­ti­gen ist aus­ser­dem, dass zur Erhö­hung der Sicher­heit in den letz­ten Jah­ren sehr viel in die Sim­plon-Stras­se inves­tiert wurde. Gemäss Bun­des­amt für Stras­sen ASTRA gilt der Sim­plon als der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on lesen Sie im Facts­heet der sci­ence­indus­tries.

Branchen- und Medienanlass DAC4EU Demonstratorzug

Branchen- und Medienanlass DAC4EU Demonstratorzug

Am 25. März 2022 infor­mier­ten das BAV, die SBB, der VAP und der VöV über die Test­pha­se und die weit­rei­chen Vor­tei­le, wel­che sich aus der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) erge­ben. Die Bot­schaft war, dass mit der DAK die Schie­nen für die Digi­ta­li­sie­rung und somit einer bahn­bre­chen­den Inno­va­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gelegt werden.

Seit Herbst 2021 ist erst­mals ein digi­ta­ler Güter­zug zu Test­zwe­cken in Euro­pa unter­wegs. Das Ziel: das Tes­ten der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)
im rea­len Betrieb. Bis Ende März unter­zieht SBB Cargo den Zug einem umfang­rei­chen Test­pro­gramm. Dabei ist sich die Bran­che einig: Die enge natio­na­le Zusam­men­ar­beit und die Abstim­mung in Euro­pa sind wich­ti­ge Fak­to­ren für eine erfolg­rei­che Ein­füh­rung der DAK. Der Test­zug wird finan­ziert vom deut­schen Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr (BMVD).

Sachplan Verkehr: Programm mit eingeschränkter Perspektive

Sachplan Verkehr: Programm mit eingeschränkter Perspektive

Die Hintergründe vorab

Auf den Sach­plan Verkehr/Teil Pro­gramm und damit auf die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wir­ken diver­se Fak­to­ren ein (vgl. Abbil­dung 1). Raum­kon­zept Schweiz, Ver­kehrs­per­spek­ti­ven und Stra­te­gie Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung geben die stra­te­gi­sche Stoss­rich­tung vor. Auf der Umset­zungs­ebe­ne kom­men Richt­plä­ne, Sach­plan Verkehr/Teil Umset­zung, Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gram­me sowie die Aus­bau­schrit­te für Schie­ne und Stras­se und wei­te­re Grund­la­gen zum Tragen.


Abbil­dung 1: Ein­bet­tung und Zusam­men­spiel des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm mit den räum­li­chen und ver­kehr­li­chen Pla­nungs­in­stru­men­ten (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

Mit der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 wird das eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) aus den vor­lie­gen­den Stra­te­gien die für die Bahn rele­van­ten Stoss­rich­tun­gen zum natio­na­len und inter­na­tio­na­len Per­so­nen- und Güter­ver­kehr auf der Schie­ne und zur Eisen­bahn­in­fra­struk­tur als Basis für die nächs­ten STEP-Aus­bau­schrit­te defi­nie­ren. Aller­dings ist BAHN 2050 keine ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Mobilitätsstrategie.

Mit dem Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, stellt das UVEK die Koor­di­na­ti­on der Ver­kehrs­trä­ger Stras­se, Schie­ne, Luft, Was­ser unter­ein­an­der und mit der Raum­ent­wick­lung sicher. Die räum­li­chen Belan­ge ste­hen dabei im Vor­der­grund. Der Sach­plan Ver­kehr besteht aus einem Teil Pro­gramm, der die Stra­te­gie­ebe­ne adres­siert und vom Bun­des­rat letz­mals am 20. Okto­ber 2021 aktua­li­siert wurde, und aus diver­sen ver­kehrs­trä­ger­be­zo­ge­nen Umsetzungsteilen.

Die Ent­wick­lung von Sied­lun­gen und Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren gehen Hand in Hand. Die Sied­lungs­struk­tur wirkt sich auf das Ver­kehrs­sys­tem aus – und umge­kehrt. Die Gestalt der Ver­kehrs­net­ze beein­flusst die Stand­ort­wahl von Fir­men und Men­schen, also prä­gen sie den Raum. Die räum­li­chen Mus­ter wie­der­um wir­ken sich auf die Ver­kehrs­flüs­se und die Netz­aus­las­tung aus. Zur Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­kehrs­sys­tems und zur Abstim­mung mit der Raum­ent­wick­lung regt das Raum­kon­zept Schweiz vom 15. Dezem­ber 2012 an, Ver­kehrs­trä­ger ent­spre­chend ihren Stär­ken zu kom­bi­nie­ren und Sied­lun­gen in jenen Räu­men zu ent­wi­ckeln, wo bereits eine gute Anbin­dung an den öffent­li­chen Ver­kehr besteht, etwa in Agglo­me­ra­tio­nen, in Städ­ten oder in regio­na­len Zentren.

Für den Güter­ver­kehr wird bis 2040 ein Gesamt­wachs­tum von 45 Pro­zent pro­gnos­ti­ziert. Würde auf den Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur ver­zich­tet, so könn­te sich die Erreich­bar­keit der Städ­te und Zen­tren der Metro­po­li­tan­räu­me ver­schlech­tern. Mit dem STEP Aus­bau­schritt 2035 wird die Finan­zie­rung der Infra­struk­tu­ren vor allem im Ost-West-Kor­ri­dor, der Gen­fer­see­re­gi­on und den Räu­men Zürich und Zen­tral­schweiz sicher­ge­stellt. Zudem wer­den Anla­gen des Güter­ver­kehrs aus­ge­baut. Im Güter­ver­kehr gene­rell und vor allem in der Haupt­ver­kehrs­zeit wer­den zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen und die Trans­port­ge­schwin­dig­kei­ten erhöht. Das unter­stützt die Anstren­gun­gen für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb ins­be­son­de­re im Güter­ver­kehr in der Fläche.

Am 26. Janu­ar 2022 hat das UVEK den Sach­plan Ver­kehr, Teil Infra­struk­tur Schie­ne (SIS) Die­ser zeigt Ansät­ze zur Lösung von Pro­ble­men im Bereich der Schie­nen­in­fra­struk­tu­ren auf, sieht Mass­nah­men des Bun­des vor und legt dar, wie diese Mass­nah­men unter­ein­an­der und mit ande­ren raum­wirk­sa­men Akti­vi­tä­ten im zeit­li­chen Ablauf koor­di­niert wer­den sol­len. Diese Mass­nah­men betref­fen die fol­gen­den Bereiche:

  • Sach­plan­re­le­van­te Schienenstrecken
  • Umschlags­an­la­gen für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr von natio­na­ler Bedeutung
  • Per­so­nen­bahn­hö­fe, Abstell­an­la­gen, Unter­halts- und Ser­vice­an­la­gen des Roll­ma­te­ri­als oder Güter­ver­kehrs­an­la­gen im vom Bund mit­fi­nan­zier­ten Nor­mal- und Schmalspurnetz
  • Über­tra­gungs­lei­tun­gen für die Strom­ver­sor­gung des Schienennetzes
  • Für die Inbe­trieb­nah­me wich­ti­ger Infra­struk­tur­aus­bau­ten not­wen­di­ge Unterwerke
Was wir von der Sache halten

UVEK und Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE) haben die Über­ar­bei­tung des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm, am 15. Sep­tem­ber 2020 in die Anhö­rung gege­ben, unse­re Ant­wort fin­den Sie hier. Wir vom VAP sind über­dies im Sound­ing Board zur Erar­bei­tung der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 des UVEK ver­tre­ten und konn­ten uns ver­schie­dent­lich in die Arbei­ten ein­brin­gen. Nach­fol­gend haben wir unse­re wich­tigs­ten Anre­gun­gen zur Ver­bes­se­rung des Sach­plans, Teil Pro­gramm für Sie kurzgefasst.


Abbil­dung 2: Der Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, räumt dem Güter­ver­kehr mehr – wenn auch noch nicht genug – Bedeu­tung ein. (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

1. Allgemeine Anmerkungen

Der Sach­plan ver­folgt kon­se­quent einen Top-down-Ansatz. Dadurch wer­den poten­zi­el­le, nach­hal­ti­ge Sze­na­ri­en für einen Bot­tom-up-Ansatz aus­ge­klam­mert. Sol­che böten ein grös­se­res Mit­ge­stal­tungs­recht der Kan­to­ne, Gemein­den und betrof­fe­nen pri­va­ten Akteu­re. Die­ser Top-down-Ansatz steht im Wider­spruch zur Erkennt­nis, wonach «die Ange­bots­for­men und die Anbie­ter viel­fäl­tig» seien (vgl. Seite 24). Die defi­ni­ti­ve Fas­sung hält an den Staats­ebe­nen fest und klam­mert die Wirt­schaft aus.

Eines der wich­tigs­ten Ziele ist die Errei­chung der CO2-Vor­ga­ben. Lei­der wer­den im Sach­plan die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen der Ver­kehrs­trä­ger nicht genü­gend abge­bil­det. Etwa die kom­plet­te Abkehr von Ben­zin­mo­to­ren sei­tens der Auto­mo­bil­in­dus­trie ab 2030 oder Ein­satz moderns­ter Ver­kehrs­leit­sys­te­me im Zusam­men­hang mit dem (teil-)autonomen Fah­ren und dadurch bes­se­rer Nut­zung der Infrastruktur.

Vor­schlag VAP: Der «grü­nen» Logis­tik als Rück­grat der Schwei­zer Wirt­schaft und als Basis für einen gesi­cher­ten Wohl­stand der Schwei­zer Bevöl­ke­rung soll­te im Sach­plan bes­ser Rech­nung getra­gen werden.

2. Gegenstromprinzip gefährdet

Der Sach­plan trifft in den Kapi­teln «Ziel­bild Mobi­li­tät und Raum» sowie «Ent­wick­lungs­stra­te­gien und Hand­lungs­grund­sät­ze» höchst detail­lier­te behör­den­ver­bind­li­che Fest­le­gun­gen. Die im Sach­plan eben­so detail­liert beschrie­be­ne ite­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit aller Staats­ebe­nen und das damit ange­spro­che­ne Gegen­strom­prin­zip wer­den dadurch aller­dings mas­siv ein­ge­schränkt. Der Sach­plan ver­folgt einen zen­tra­lis­ti­schen – kei­nen föde­ra­lis­ti­schen – Ansatz ohne gesetz­li­che Grundlage.

Vor­schlag VAP: Der Detail­lie­rungs­grad der behör­den­ver­bind­li­chen Fest­le­gun­gen, Erwä­gun­gen und Erläu­te­run­gen bie­tet wenig Raum für Koope­ra­ti­on im Sinne des Gegen­strom­prin­zips. Zur Erleich­te­rung inter­re­gio­na­ler Stra­te­gien könn­te der Bund eine gesamt­heit­li­che Koor­di­na­ti­on vornehmen.

3. Zielkonflikt öffentlicher Verkehr vs. Schienengüterverkehr

Im Sach­plan fehlt eine detail­lier­te Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Per­so­nen- und Güter­ver­kehr und den damit ein­her­ge­hen­den Her­aus­for­de­run­gen und poten­zi­el­len Zukunfts­lö­sun­gen. Im Wei­te­ren spricht der Sach­plan von öffent­li­chem Ver­kehr als Gegen­satz zu moto­ri­sier­tem Indi­vi­du­al­ver­kehr. Diese Sicht­wei­se greift für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu kurz, da letz­te­rer nicht zum öffent­li­chen Ver­kehr zählt.

Vor­schlag VAP: Die ver­ab­schie­de­te Fas­sung des Sach­plans räumt dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zwar einen höhe­ren Stel­len­wert ein. Doch noch immer domi­nie­ren die Über­le­gun­gen zum öffent­li­chen Ver­kehr. Die Ver­tre­ter des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs müss­ten wie die­je­ni­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs in die beschrie­be­nen ite­ra­ti­ven Pro­zes­se der Staats­ebe­nen ein­be­zo­gen werden.

4. Privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeklammert

Der Sach­plan wurde von Bund, Kan­to­nen, Städten/Gemeinden sowie Ver­tre­tun­gen der Agglo­me­ra­ti­ons­trä­ger­schaf­ten ent­wi­ckelt. Die für den Güter­ver­kehr unver­zicht­ba­re Infra­struk­tur (Umschlags­platt­for­men, Ter­mi­nals, Anschluss­glei­se, Hafen­in­fra­struk­tu­ren an Bin­nen­ge­wäs­sern, Luft­fracht­ter­mi­nals usw.) wird pri­vat­wirt­schaft­lich erstellt und unter­hal­ten. Der Sach­plan fasst diese pri­va­te Infra­struk­tur unter der Wen­dung «Ver­kehrs­dreh­schei­ben und Ent­wick­lungs­schwer­punk­te» zusam­men. Über diese wird der Güter­ver­kehr in mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten abge­wi­ckelt. Trotz­dem ist der Güter­ver­kehr nicht in der vor­ge­schla­ge­nen Typo­lo­gie der Ver­kehrs­dreh­schei­ben ent­hal­ten. Unter «Unter­neh­men» wer­den Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs ver­stan­den, nicht die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Ver­la­der, die die Dreh­schei­ben erstel­len, finan­zie­ren und betrei­ben. Letz­te­re sol­len nicht invol­viert werden.

Vor­schlag VAP: Eine erfolg­rei­che, inno­va­ti­ve, kun­den­ori­en­tier­te und somit nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät bzw. die brei­te Akzep­tanz von Ange­bo­ten lässt sich nur durch Ein­bin­dung der invol­vier­ten pri­va­ten Unter­neh­men rea­li­sie­ren. Diese müs­sen für Fra­gen der Ver­kehrs­len­kung, bes­se­ren Aus­las­tung, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Erhö­hung der Wider­stands­fä­hig­keit der Ver­kehrs­dreh­schei­ben in die Umset­zung der Ziele des Sach­plans ein­be­zo­gen werden.

5. Infrastrukturausbau wenig nachfrageorientiert

Der Vor­schlag einer Prä­zi­sie­rung, wonach vor einem Aus­bau zuerst alle ande­ren Mög­lich­kei­ten für gute Ver­bin­dun­gen aus­ge­schöpft wer­den, macht die Ver­nach­läs­si­gung des Güter­ver­kehrs im Sach­plan über­deut­lich. Von Pro­duk­ti­ons- und Logis­tik­stand­or­ten ist keine Rede. Die Ver­kehrs­dreh­schei­ben des Güter­ver­kehrs blei­ben irrele­vant. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wird im Sach­plan sehr zurück­hal­tend the­ma­ti­siert und nicht als Ver­kehrs­dreh­schei­be oder Ent­wick­lungs­schwer­punkt wahrgenommen.

Der Vor­schlag, den Güter­ver­kehr im «Kon­zept Güter­trans­port auf der Schie­ne» allei­ne abzu­han­deln, ist unge­nü­gend. Dies aus zwei Grün­den: Der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Bin­nen­ver­kehr beträgt ledig­lich knapp 20%. Das Kon­zept steht zudem unter dem über­ge­ord­ne­ten Dach des Sach­plans, es feh­len damit die Stu­fen­ge­rech­tig­keit und die Verbindlichkeit.

Vor­schlag VAP: Der Sach­plan Ver­kehr darf den Güter­ver­kehr nicht ver­nach­läs­si­gen und die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Haupt­ak­teu­re aus­klam­mern. Ansons­ten erfolgt der Infra­struk­tur­aus­bau nicht nachfrageorientiert.

6. Verbindungsqualität optimieren

Die für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zen­tra­le Ost-West-Achse liegt über­wie­gend im inter­me­diä­ren Sied­lungs­raum. Hier befin­den sich umfang­rei­che Produktions‑, Ver­ar­bei­tungs- und Logis­tik­stand­or­te sowie Ver­kehrs­dreh­schei­ben (Anschluss­glei­se, Ter­mi­nals). Ihre regio­na­le Anbin­dung an den Güter­fern­ver­kehr zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen, aber auch inner­halb oder zwi­schen Agglo­me­ra­ti­ons­gür­teln, wird im Sach­plan nicht beschrie­ben. Ins­be­son­de­re wer­den keine Tan­gen­ti­al­ver­bin­dun­gen unter Umfah­rung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne auf­ge­zeigt, obschon eine sol­che zum Bei­spiel mit der Güter­um­fah­rungs­li­nie Zürich in den Hand­lungs­räu­men vor­ge­se­hen ist. Auch für den öffent­li­chen Ver­kehr wer­den keine Tan­gen­ti­al­li­ni­en oder äus­se­re Gür­tel auf­ge­zeigt, obschon die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Über­las­tung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne bekannt sind und der Sach­plan von einer mar­kan­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ausgeht.

Vor­schlag VAP: Die am öffent­li­chen Ver­kehr ori­en­tier­te Ver­bin­dungs­qua­li­tät ist dif­fe­ren­ziert nach Raum­ty­pen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ergän­zen. Eben­so die Umfah­rung der über­las­te­ten Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne durch die Ver­bin­dun­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen und inner­halb der Agglo­me­ra­tio­nen via Tan­gen­ti­al­li­ni­en und Umfahrungsgürtel.

7. Gefahrguttransporte gesondert regeln

Der Sach­plan the­ma­ti­siert den Ziel­kon­flikt zwi­schen Umwelt­schutz (Stör­fall­vor­sor­ge, Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf Schie­nen­gü­ter­ver­kehr) und Ver­dich­tung in den Zen­tren unzu­rei­chend. Mit der Ver­dich­tung ver­än­dert sich die Risi­ko­ein­schät­zung im Gefahr­gut­trans­port. So kön­nen risi­ko­sen­ken­de Mass­nah­men zur Auf­recht­erhal­tung bestehen­der Ver­keh­re nötig wer­den. Dabei ist das Ver­ur­sa­cher­prin­zip zu respek­tie­ren, sodass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nicht nur auf­recht­erhal­ten, son­dern wie ange­peilt auch erhöht wer­den kann.

Die Pro­ble­ma­tik lässt sich pro­to­ty­pisch anhand eines all­fäl­li­gen Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bots am Sim­plon dar­stel­len. Der Sim­plon ist der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Zur Erhö­hung sei­ner Sicher­heit wurde in den letz­ten Jah­ren enorm viel Geld inves­tiert. Nach Arti­kel 4 der «Ver­ord­nung über die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se » (SDR) gel­ten für die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se auch im natio­na­len Ver­kehr die Bestim­mun­gen des «Über­ein­kom­mens über die inter­na­tio­na­le Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se» (ADR). Der Bin­nen­ver­kehr am Sim­plon ist men­gen­mäs­sig nicht rele­vant, da es sich hier prak­tisch nur um inter­na­tio­na­len Ver­kehr handelt.

Ver­bes­se­rungs­vor­schlag: Unser Anlie­gen für eine geson­der­te Betrach­tung von Gefahr­gü­tern wurde im Sach­plan auf­ge­nom­men. Aller­dings ohne Hin­weis auf eine Ver­ur­sa­chung und Mehr­wert­ab­schöp­fung, son­dern nur im Sinn einer «vor­aus­schau­en­den» Pla­nung. Der Zusam­men­hang zwi­schen Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ver­dich­te­ter Besied­lung bei Gefahr­gut­trans­por­ten ist unter Berück­sich­ti­gung der Umwelt­an­lie­gen dar­zu­stel­len. Dazu braucht es ver­ur­sa­cher­ge­rech­te Lösungen.

 

Den voll­stän­di­gen Wort­laut unse­rer schrift­li­chen Anhö­rungs­ant­wort an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga lesen Sie hier.

Wissenswertes aus der Herbstsession 2021

Wissenswertes aus der Herbstsession 2021

Botschaft 20.081 zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

Mit der Annah­me der Bun­des­ge­set­zes­vor­la­ge ist die gesetz­li­che Grund­la­ge für das Logis­tik­pro­jekt Cargo Sous Ter­rain (CST) geschaf­fen. Eine letz­te Dif­fe­renz über die Ent­eig­nung muss in der kom­men­den Win­ter­ses­si­on berei­nigt wer­den. Ab 2031 sol­len die ers­ten CST-Waren durch den unter­ir­di­schen Tun­nel beför­dert wer­den. Aller­dings wird der Güter­ver­kehr ober­ir­disch dadurch kaum ent­las­tet, da der Güter­trans­port kon­ti­nu­ier­lich zunimmt. Wir hal­ten daher wei­ter­hin an unse­ren Zie­len fest, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Zukunft effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Mit unse­rem Enga­ge­ment zuguns­ten der «Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs» ist dafür ein wich­ti­ger Start­schuss gefallen.

Postulat 21.3597 «Zukunft des Güterverkehrs»

Mit der Annah­me des Pos­tu­lats ver­pflich­tet sich der Bun­des­rat, bis Ende des 1. Quar­tals 2022 einen Bericht zur zukünf­ti­gen Aus­rich­tung der Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs-Poli­tik vor­zu­le­gen. Dabei muss er Aspek­te des Bin­nen- und Import-/Ex­port­ver­kehrs ver­tieft prü­fen und unter ande­rem auf diese Fra­gen antworten:

  • Wie sind Wir­kung und Ziel­er­rei­chung eines markt­ori­en­tier­ten und eigen­wirt­schaft­li­chen Ange­bots von SBB Cargo AG zu beur­tei­len bezüg­lich Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, Ver­la­ge­rungs­ef­fek­te, Ver­kehrs­leis­tung, Infra­struk­tu­ren, Bedie­nungs­punk­te, Bedürf­nis­se der ver­la­den­den Wirt­schaft und Per­so­nal­be­stand, klima- und res­sour­cen­scho­nen­der Aus­rich­tung der Lieferketten?
  • Was sind die Aus­wir­kun­gen und Per­spek­ti­ven der stra­te­gi­schen Neu­aus­rich­tung von SBB Cargo AG?
  • Was sind die die poli­ti­schen Sze­na­ri­en für die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und gege­be­nen­falls gesetz­ge­be­ri­scher Handlungsbedarf?
  • Wel­che Rah­men­be­din­gun­gen bei der Schie­nen­in­fra­struk­tur­be­nut­zung (Tras­sen­prei­se) und der Finan­zie­rung der nöti­gen Inves­ti­tio­nen sind erfor­der­lich, damit das Ange­bot mög­lichst flä­chen- und kos­ten­de­ckend betrie­ben wer­den kann?
  • Wel­che Inves­ti­tio­nen in neues Roll­ma­te­ri­al, in Auto­ma­tis­a­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung sind nötig und wie kön­nen diese finan­ziert werden?
In Chancen denken

Wir vom VAP sehen gros­sen Hand­lungs­be­darf bei den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen, der Infra­struk­tur und den Logis­tik­platt­for­men. Der Markt soll­te sich auf das Aus­wer­ten von Chan­cen und Oppor­tu­ni­tä­ten kon­zen­trie­ren. Wir set­zen auf mul­ti­mo­da­le Ver­kehrs­kon­zep­te, mit denen sich die Stär­ken der jewei­li­gen Ver­kehrs­trä­ger nut­zen las­sen. Der Wagen­la­dungs­ver­kehr ist Teil die­ser Mul­ti­mo­da­li­tät. Als klas­si­scher Netz­werk­ver­kehr erfor­dert er neue Koope­ra­tio­nen aller Akteu­re, um Effi­zi­enz und Effek­ti­vi­tät zu stei­gern. Dafür haben wir gemein­sam mit ande­ren Inter­es­sen­ver­tre­tern die IG Wagen­la­dungs­ver­kehr ins Leben gerufen.

Kompromiss für UGüTG: Diskriminierungsverbot ja, Offenlegung der Kalkulation nein

Kompromiss für UGüTG: Diskriminierungsverbot ja, Offenlegung der Kalkulation nein

Nach­dem der Stän­de­rat die Strei­chung des Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bots bei ange­bo­te­nen Trans­port­leis­tun­gen in Art. 5 UGüTG beschlos­sen hat, beschloss der Natio­nal­rat die Bei­be­hal­tung des Arti­kels unter Ver­zicht auf die Offen­le­gung der Kal­ku­la­ti­on des dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Prei­ses. Die­ser Kom­pro­miss erlaubt es der Rail­Com, all­fäl­li­ge Dis­kri­mi­nie­rung bei der Ange­bots- und Preis­ge­stal­tung zu erken­nen. Der Stän­de­rat hat sich schliess­lich dem Beschluss des Natio­nal­rats angeschlossen.

VAP wird Mitglied von SWISS SUPPLY

VAP wird Mitglied von SWISS SUPPLY

VAP als neuer Kompetenzpartner

Mit dem Ver­ein SWISS SUPPLY wol­len die wich­tigs­ten Logistik‑, Sup­p­ly- und Trans­port­or­ga­ni­sa­tio­nen der Schweiz das Image von Logis­tik, Lie­fer­ket­te und Trans­port för­dern und öffent­li­che Auf­klä­rungs­ar­beit leis­ten. Der VAP, als Ver­tre­ter der ver­la­den­den Indus­trie im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, ist der För­der­or­ga­ni­sa­ti­on im August 2021 bei­getre­ten, um zu die­sen Ziel­set­zun­gen bei­zu­tra­gen. So schaf­fen wir für unse­re Mit­glie­der beste Vor­aus­set­zun­gen für ein wirt­schaft­lich frucht­ba­res Umfeld und ein brei­tes öffent­li­ches Ver­ständ­nis für eine gut funk­tio­nie­ren­de Ver­sor­gung. Wir wer­den unse­re ver­kehrs­po­li­ti­schen Akti­vi­tä­ten im Cargo Forum Schweiz in Zukunft mit den Initia­ti­ven von Swiss Sup­p­ly koor­di­nie­ren, um gemein­sam noch mehr Schlag­kraft zu entwickeln.

Wie es dazu kam

Die Idee für SWISS SUPPLY ent­stand anfangs 2020 im Rah­men der neuen Schwer­punkt­aus­stel­lung «Logis­tik erle­ben!» im Ver­kehrs­haus der Schweiz. Man woll­te der­ar­ti­ge Image­pro­jek­te und ent­spre­chen­de Initia­ti­ven zukünf­tig unter dem Dach einer natio­na­len Non-Pro­fit-Orga­ni­sa­ti­on und mit ver­ein­ten Kräf­ten nach­hal­tig rea­li­sie­ren. So grün­de­ten die Schwei­ze­ri­sche Ver­ei­ni­gung für die Berufs­bil­dung in der Logis­tik (ASFL SVBL), der Schwei­ze­ri­sche Nutz­fahr­zeug­ver­band ASTAG, das Wert­schöp­fungs­netz­werk GS1 Switz­er­land, der Fach­ver­band für Ein­kauf und Sup­p­ly Manage­ment procure.ch, der Ver­band schwei­ze­ri­scher Spe­di­ti­ons- und Logis­tik­un­ter­neh­men SPEDLOGSWISS, das Logis­tik­netz­werk VNL Schweiz sowie die Stif­tung Logis­tik Schweiz am 26. März 2021 die neue Ver­ei­ni­gung SWISS SUPPLY. Die Orga­ni­sa­ti­on wird von Jörg Mathis, CEO von GS1 Switz­er­land, prä­si­diert. Die Orga­ni­sa­ti­ons­mit­glie­der bil­den zugleich die Trä­ger­schaft und ver­tre­ten weit über 10’000 Mitglieder.

Versorgung, Logistik und Transport in der Schweiz stärken

Viele wis­sen nicht: Die natio­na­le Ver­sor­gung mit den Berei­chen Beschaf­fung, Logis­tik, Lage­rung, Trans­port, Spe­di­ti­on, Ver­pa­ckung, Ent­sor­gung und Recy­cling bil­den ein sys­tem­re­le­van­tes Rück­grat der Schwei­zer Volks­wirt­schaft. Die Initi­an­ten von SWISS SUPPLY wol­len das Anse­hen die­ser Berei­che in der Schweiz nach­hal­tig ver­bes­sern und Inter­es­se sowie Ver­ständ­nis dafür in der Öffent­lich­keit wecken. Dazu wer­den in bestehen­de Initia­ti­ven inten­si­viert und neue Akti­vi­tä­ten lan­ciert. Zudem will die Ver­ei­ni­gung beim Nach­wuchs früh Begeis­te­rung für die Bran­che aus­lö­sen. Stu­den­ten und Quer­ein­stei­gern zeigt SWISS SUPPLY umfas­sen­de Kar­rie­re­chan­cen mit Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten in diver­se Rich­tun­gen auf.

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