NETZ

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

​Zur­zeit Zur­zeit betrei­ben in der Schweiz sie­ben Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (ISB) ihre eigen­stän­di­gen Nor­mal­spur­net­ze – mit hohem admi­nis­tra­ti­vem Mehr­auf­wand und Syn­er­gie­ver­lus­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund plä­die­ren wir für ein ein­heit­li­ches Nor­mal­spur­netz für die Schweiz, über das Sie den Anschluss auch ans Aus­land nicht ver­pas­sen – genau­so wie beim Stras­sen­netz.
Der Fahr­plan – also die Ver­füg­bar­keit der Tras­sen – ist aktu­ell auf einen schnel­len Per­so­nen­ver­kehr und viele Stopps der Regio­nal­zü­ge aus­ge­rich­tet. Damit sinkt die Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit der Güterzüge.

Deren Eigen­wirt­schaft­lich­keit wird zudem von der Tarif­ge­stal­tung für die Tras­sen­nut­zung beein­flusst. Darum machen wir uns für eine Staf­fe­lung in A- und B‑Tarife für den Güter­bahn­trans­port stark. Diese sol­len von der Ver­weil­dau­er auf dem Netz abhän­gen und sich nach der Pro­duk­ti­vi­tät orientieren.

Der Gleis­bau rich­tet sich der­zeit nach dem Kom­fort­be­darf des Per­so­nen­ver­kehrs und erhöht damit wesent­lich die Bau- und Instand­hal­tungs­kos­ten. Hier for­dern wir eine fern­sich­ti­ge­re Pla­nung und einen inno­va­ti­ve­ren Unter­halt. Höhe­re Stan­dards des Per­so­nen­ver­kehrs sol­len mit rabat­tier­ten Tras­sen­prei­sen im Güter­bahn­sys­tem kom­pen­siert wer­den. Und schliess­lich zäh­len die Ran­gier­bahn­hö­fe zum Auf­ga­ben­be­reich des Bahn­net­zes – genau­so wie die S‑Bahn-Hal­te­stel­len.

Mehr zum Thema lesen Sie im Infra­struk­tur­be­richt 2019 von eco­no­mie­su­is­se.

 

Akteure im Bereich Netz

Gleis­bau­un­ter­neh­men

Inge­nieur­bü­ros

Informativ

Aktuelle Baustellensituation Eisenbahnnetz Schweiz

 

Perspektive BAHN 2050

 

Trassenpreise und Netzzugang

Bei der Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2021 und Ände­rung der Eisen­bahn-Netz­zu­gangs­ver­ord­nung haben wir uns für eine stär­ke­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Bahn­gü­ter­ver­kehrs ein­ge­setzt. Dafür begrüss­ten wir die geplan­ten Ent­las­tun­gen der Güter­bah­nen mit einem Betrag von CHF 30 Mio. sowie der Auf­recht­erhal­tung des Lärm­bo­nus. Unter­la­gen dazu fin­den Sie im Archiv.

 
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
 
Raum, Verkehr, Umwelt 2050
 
Sachpläne, Konzepte, Strategien
 
Infrastruktur Güterverkehr 2030
 
Infrastrukturausbau
 
Bahninfrastrukturausbau

Im aktu­ells­ten Paket, dem Aus­bau­schritt 2035 (AS 35) hat das Par­la­ment im Jahr 2019 Inves­ti­tio­nen von 12,89 Mil­li­ar­den Fran­ken bewilligt.

 
Stärkung der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
Archiv
Trassenpreise und Netzzugang
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
Organisation Bahninfrastruktur (OBI)
Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur (EOBI)
Infrastrukturausbau
Bahninfrastrukturausbau
Flexibilisierung der Trassensicherung beim Güterverkehr

Flexibilisierung der Trassensicherung beim Güterverkehr

Darum geht’s:

  • Netz­nut­zungs­kon­zept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Tras­sen für Güter­zü­ge langfristig
  • Unge­nutz­te Güter­tras­sen – For­de­rung des Personenverkehrs
  • Moti­on 23.4259 Metho­de zur Fest­le­gung der Tras­sen bei lang­an­dau­ern­den Baustellen
  • Befris­te­te Fle­xi­bi­li­sie­rung nur mit ver­bind­li­cher Ver­ein­ba­rung zur Lösung des Engpasses

 

Netznutzungskonzept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig

Im Zuge der Vor­la­ge «Finan­zie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur» wur­den im Jahre 2013 Aus­bau­zie­le der Infra­struk­tur für den Güter­ver­kehr in Art. 48a lit. b des Eisen­bahn­ge­set­zes EBG fest­ge­legt. Dazu gehö­ren Ver­bes­se­run­gen für den Binnen‑, Import- und Export­ver­kehr sowie die Ver­bes­se­rung der Tras­sen­ver­füg­bar­keit. Im Rah­men der Vor­la­ge zur Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes wur­den im Jahre 2015 als Mit­tel zur Siche­rung der ver­füg­ba­ren Güter­tras­sen das sog. Netz­nut­zungs­kon­zept und der Netz­nut­zungs­plan ein­ge­führt. Mit die­sen Instru­men­ten wird die lang­fris­ti­ge Aus­bau- und Nut­zungs­pla­nung der Bahn­in­fra­struk­tur auf die Ver­füg­bar­keit einer mini­ma­len Anzahl Tras­sen pro Stun­de und Rich­tung auf den ver­schie­de­nen Netz­ab­schnit­ten für Güter- und Per­so­nen­ver­kehr aus­ge­legt. Die Ange­bots­kon­zep­te sowie die rol­len­de Fahr­plan­pla­nung haben sich ent­lang die­ser ver­füg­ba­ren Tras­sen zu ent­wi­ckeln. Soweit durch geschick­te Kapa­zi­täts­pla­nung im Fahr­plan­ver­fah­ren letzt­lich im Jah­res­fahr­plan mehr Tras­sen ver­füg­bar sind als im NNK/NNP vor­ge­se­hen, ste­hen sie der Tras­sen­ver­ga­be­stel­le zusätz­lich zur Ver­ga­be zur Verfügung.

Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs

Da der Güter­ver­kehr im Gegen­satz zum Per­so­nen­ver­kehr nicht lang­fris­tig plan­bar ist und von den aktu­el­len Markt­ge­ge­ben­hei­ten abhängt, wer­den gesi­cher­te Güter­tras­sen regel­mäs­sig nicht genutzt. Dies ist so lange pro­blem­los, als keine Kon­flik­te mit dem Per­so­nen­ver­kehr bestehen. Bei Bau­stel­len jedoch, wie sie auf dem Schwei­zer Netz infol­ge des lau­fen­den Aus­baus und der nöti­gen Instand­hal­tungs­ar­bei­ten regel­mäs­sig anzu­tref­fen sind, erge­ben sich prak­tisch zwangs­läu­fig Kon­flik­te. Wer­den in sol­chen Kon­stel­la­tio­nen Güter­tras­sen tat­säch­lich nicht genutzt, ist das Unver­ständ­nis der Per­so­nen­ver­kehrs­bran­che und der Kan­to­ne begreif­li­cher­wei­se gross.

Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen

Mit der Moti­on 23.4259 ver­langt NR Cot­tier FDP/NE vom Bun­des­rat eine Metho­de zur bes­se­ren Ver­tei­lung der Tras­sen im Falle lang­an­dau­ern­der Bau­stel­len. Damit soll für die Dauer der Bau­stel­len die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, unge­nutz­te Güter­tras­sen dem Per­so­nen­ver­kehr zuzu­wei­sen. Der Bun­des­rat bean­tragt dem Par­la­ment die Ableh­nung der Moti­on, da die gewünsch­te Fle­xi­bi­li­tät im aktu­ell gül­ti­gen Pla­nungs­sys­tem gege­ben ist. Unge­nutz­te Güter­tras­sen kön­nen dem Per­so­nen­ver­kehr zuge­teilt werden.

Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses

Das Anlie­gen des Motio­närs ist ver­ständ­lich. Der VAP hat denn auch den Kan­to­nen ver­schie­dent­lich signa­li­siert, sich der gewünsch­ten Fle­xi­bi­li­sie­rung der Tras­sen nicht zu ver­wei­gern. Aller­dings kann damit kein grund­sätz­li­cher Ver­zicht auf die Siche­rung der Güter­ver­kehr­stras­sen à la longue ver­bun­den sein. Viel­mehr ist für jeden Kon­flikt im Ein­zel­fall eine ange­mes­se­ne Lösung zu ver­ein­ba­ren. Dabei ist ins­be­son­de­re bei struk­tu­rel­len Kon­flik­ten, zum Bei­spiel infol­ge unvor­her­ge­se­he­ner Ange­bots­aus­bau­ten im Per­so­nen­ver­kehr, die nicht vor­über­ge­hen­der Natur sind und damit die künf­ti­ge Siche­rung der betrof­fe­nen Güter­tras­se aus­schlies­sen, eine ent­spre­chend struk­tu­rel­le Lösung im Rah­men des nächs­ten Aus­bau­schrit­tes zu ver­ein­ba­ren. Dies ist jedoch recht­lich schwie­rig umsetz­bar, da das Par­la­ment über die Aus­bau­schrit­te und ‑kre­di­te beschliesst und nicht die betrof­fe­nen Kan­to­ne und Branchenvertreter.

Der­zeit wird im Rah­men eines run­den Tisches am Bei­spiel des Ange­bots zwi­schen Neu­en­burg und Genf nach mög­li­chen Lösun­gen gesucht. Der VAP wird dabei als Ver­tre­ter der Kun­den, die eben­falls Tras­sen bestel­len kön­nen, im Bestre­ben um aus­ge­wo­ge­ne Lösun­gen teilnehmen.

Ende 2023 nahm aus­ser­dem das BAV die Arbei­ten für die Eva­lua­ti­on von NNK und NNP in Angriff. Dabei geht es darum, die nun­mehr eine ansehn­li­che Zeit ange­wen­de­ten Instru­men­te im Hin­blick auf all­fäl­li­gen Ver­bes­se­rungs­be­darf zu eva­lu­ie­ren. Der VAP betei­ligt sich aktiv in die­sem Arbeitskreis.

 

Fokus RailCom: Vorstellung der Schlüsselpersonen

Fokus RailCom: Vorstellung der Schlüsselpersonen

Darum geht’s:

  • Die Kom­mis­si­on sichert den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang
  • Wer steht hin­ter der Kom­mis­si­on? Wir stel­len vor.

 

Die Kom­mis­si­on für den Eisen­bahn­ver­kehr Rail­Com stellt in der Schweiz den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz, zu den KV-Umschlags­an­la­gen und den Dienst­leis­tun­gen der Nah­zu­stel­lung sicher. Die Kom­mis­si­on setzt sich aktiv für eine offe­ne und faire Markt­zu­gangs­po­li­tik ein, um einen gesun­den Wett­be­werb zu för­dern und die Effi­zi­enz im Eisen­bahn­sek­tor zu steigern.

In die­sem Blog­ar­ti­kel stel­len wir die Mit­ar­bei­ter, die sich bei der Rail­Com enga­gie­ren, vor.

Präsidium:
  • Prä­si­den­tin: Patri­zia Danioth Hal­ter, lic.iur., Rechts­an­wäl­tin und Nota­rin, LL.M., Altdorf/UR
  • Vize­prä­si­dent: Mar­kus Kern, Prof. Dr. iur., LL.M., Pro­fes­sor für Staats‑, Ver­wal­tungs- und Euro­pa­recht an der Uni­ver­si­tät Bern/BE
Kommissionsmitglieder:
  • Cesa­re Brand, Für­spre­cher, Forel /FR
  • Anna Cia­ran­fi Zanet­ta, lic. iur., Rechts­an­wäl­tin, Finanz- und Wirt­schafts­de­par­te­ment Kan­ton Tes­sin, Dalpe/TI
  • Bar­ba­ra Fur­rer, Dr. iur., Rechts­an­wäl­tin, Head of Legal DHL Express (Schweiz) AG, Hedingen/ZH
  • Man­fred Hal­ler, EMBA, selbst­stän­di­ger Bera­ter, Unterkulm/AG

 

Das Fach­se­kre­ta­ri­at unter­stützt die Kom­mis­si­on fach­lich und tech­nisch. Es unter­steht den Wei­sun­gen der Kom­mis­si­on. Admi­nis­tra­tiv ist es dem Gene­ral­se­kre­ta­ri­at des Eid­ge­nös­si­schen Depar­te­ments für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) zuge­ord­net. Per­so­nell setzt sich das Fach­se­kre­ta­ri­at wie folgt zusammen:

Leitung:
  • Chris­tof Böh­ler, M.A. HSG Inter­nat. Beziehungen
  • Stv.: Melis­sa Rick­li, lic. phil. hist.
Mitarbeitende:
  • Ana Dett­wi­ler, Rechts­an­wäl­tin, Rechtliches
  • Ursu­la Erb, Dr. oec. publ., Marktmonitoring
  • Andre­as Opp­li­ger, lic. phil. nat., Marktmonitoring
  • Kat­rin Suter-Burri, Dr. sc. nat. ETH, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Events und Recherche
Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Der Bun­des­rat plant, den Tras­sen­preis im Güter­ver­kehr ab 2025 zu erhö­hen. Im Detail will er den Basis­preis Ver­schleiss um nahe­zu 20% anhe­ben; mit der Begrün­dung unge­deck­ter gewichts­ab­hän­gi­ger Grenz­kos­ten in die­sem Bereich. Wir leh­nen diese unge­recht­fer­tig­te Preis­er­hö­hung ab. Sie beschleu­nigt die anhal­ten­de Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Stras­se und wider­spricht dem Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel des Bundesrates.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent hergeleitet
  • Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preiserhöhungen
  • Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respektieren
  • Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ins Gegen­teil verkehrt
  • Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht nehmen

Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent her­ge­lei­tet
Der erläu­tern­de Bericht des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) von Juni 2023 ist weder trans­pa­rent gestal­tet noch ver­ständ­lich begrün­det. So blei­ben die Grün­de für die aktu­el­le Fest­le­gung des Tras­sen­prei­ses voll­kom­men unklar. Da das BAV unter ande­rem auf sin­ken­de Tras­sen­er­lö­se ver­weist, ent­steht der Ein­druck, dass es sich um eine ver­steck­te Quer­fi­nan­zie­rung der SBB han­delt. Vor dem Hin­ter­grund der Geset­zes­vor­la­ge «Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung SBB» und der dort vor­ge­se­he­nen Reduk­ti­on des Deckungs­bei­trags im SBB Per­so­nen­ver­kehr ist diese Begrün­dung für die Ver­tre­ter des Güter­ver­kehrs unzu­mut­bar. Das wir uns ent­spre­chend nega­tiv zur erwähn­ten Geset­zes­vor­la­ge geäus­sert haben, ist in unse­rer Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 und in unse­rem Blog­bei­trag «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» nach­zu­le­sen.

Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preis­er­hö­hun­gen
Eine Preis­er­hö­hung ist ange­sichts der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr und der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld inak­zep­ta­bel. Die Ver­la­der sind ins­be­son­de­re im Wagen­la­dungs­ver­kehr seit Jah­ren dras­ti­schen Preis­er­hö­hun­gen aus­ge­setzt. Diese wer­den mit exo­ge­nen Fak­to­ren wie den Tras­sen­prei­sen begründet.

Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respek­tie­ren
Das BAV begrün­det die Preis­er­hö­hung mit dem gesetz­li­chen Kos­ten­de­ckungs­prin­zip. Die­ses blie­be selbst bei einer Preis­re­duk­ti­on im Güter­ver­kehr gewahrt. Viel­mehr ent­spricht eine Preis­re­duk­ti­on dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip, zahlt doch der Güter­ver­kehr Norm­grenz­kos­ten eines durch­schnitt­lich aus­ge­bau­ten Net­zes mit, das haupt­säch­lich auf die Bedürf­nis­se des Per­so­nen­ver­kehrs aus­ge­rich­tet ist. Von den Anstren­gun­gen sei­tens der Infra­struk­tur­be­trei­ber, die Infra­struk­tur güns­ti­ger zu erstel­len und instand zu hal­ten, mer­ken die Ver­la­der nichts.

Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ver­dreht
Der soge­nann­te Ver­schleiss­fak­tor soll als Anreiz die­nen, ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al ein­zu­set­zen. Mitt­ler­wei­le ist das Gegen­teil der Fall: Der Bun­des­rats hält die Bran­che dazu an, nicht nur immer höhe­re Tras­sen­prei­se zu zah­len, son­dern auch zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel in ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu investieren.

Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht neh­men
Die prä­sen­tier­te Tras­sen­preis­re­vi­si­on schont die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Als Ver­tre­ter der Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ter­mi­nals, die von den Planungs‑, Bau- und Instand­hal­tungs­kos­ten von SBB Infra­struk­tur in zen­tra­li­sier­ten Anschluss­gleis­an­la­gen unmit­tel­bar betrof­fen sind, beob­ach­ten wir erheb­li­che Inef­fi­zi­en­zen und einen fast schon scham­lo­sen Umgang mit den Finanz­mit­teln. Das trifft höchst­wahr­schein­lich eben­so auf das öffent­li­che Netz zu. Der Bund soll­te daher auch die Infra­struk­tur­be­trei­ber dazu ver­pflich­ten, die Kos­ten einzudämmen.

Wintersession 2022

Wintersession 2022

Am 6. Dezem­ber 2022 hat der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz zwei Motio­nen ange­nom­men. Sie sind für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit wich­tig, betref­fen aber auch die für den Import- und Export­ver­kehr zen­tra­le Stre­cke Basel-Nord­hä­fen. Wir vom VAP unter­stüt­zen beide Vor­stös­se und regen eine Aus­deh­nung der staat­li­chen För­de­rung auf kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re an.

Darum geht’s:
  • Stän­de­rat nimmt zwei Motio­nen zuguns­ten des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz an
  • Wir vom VAP unter­stüt­zen die Moti­ons­in­hal­te – und set­zen Akzente
  • Denn kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re wer­den der­zeit noch ausgegrenzt
 
Förderung des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz

Mit der Moti­on 22.3013 «Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz stär­ken» soll der Bun­des­rat die För­der­mass­nah­men im Tran­sit auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen gezielt aus­deh­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Moti­on. Aller­dings grenzt sie kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re und deren brach­lie­gen­des Poten­zi­al aus. Die­ser Man­gel soll­te so bald als mög­lich kor­ri­giert werden.

Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes erlaubt die För­de­rung des gesam­ten – also alpen­que­ren­den – Güter­ver­kehrs im Tran­sit. Ent­spre­chend soll­te der Bun­des­rat beauf­tragt wer­den, den gesam­ten Güter­ver­kehr zu för­dern und das För­der­instru­men­ta­ri­um bestehend aus finan­zi­el­ler För­de­rung, Qua­li­täts­mo­ni­to­ring und Aus­bau der Zulauf­stre­cken auch für kon­ven­tio­nel­le Ver­keh­re vor­zu­se­hen. Denn auch für diese ist die geziel­te Aus­deh­nung der För­der­mass­nah­men auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen sinn­voll. Mit dem Fest­hal­ten am Dogma «Kom­bi­nier­ter Ver­kehr» ver­gibt die Schweiz inter­es­san­te Chan­cen für die zusätz­li­che Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schiene.

Der Bun­des­rat soll­te das För­der­instru­men­ta­ri­um tech­no­lo­gie­neu­tral kon­zi­pie­ren und auf alle Güter­ver­keh­re im Tran­sit aus­wei­ten, unab­hän­gig von deren Produktionsart.

Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg

Die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Kor­ri­dors Wörth-Stras­bourg» for­dert vom Bun­des­rat, sich um die Elek­tri­fi­zie­rung und Auf­rüs­ten des betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitts auf NEAT-Stan­dards zu küm­mern. Er zieht die Mög­lich­keit einer Finan­zie­rung von Sei­ten der Schweiz in Betracht.

Wir vom VAP tra­gen diese Moti­on mit, wie wir das auch bei der Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» getan haben. Eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung der Flach­bahn im Nord­zu­lauf zur NEAT ist im Hin­blick auf Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tät für Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät drin­gend not­wen­dig. Die Elek­tri­fi­zie­rung und Ein­füh­rung des NEAT-Stan­dards auf dem betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitt bei gleich­zei­ti­gem Aus­bau des Kan­nen­feld- und Schüt­zen­matt­tun­nels auf 4 Meter erlaubt eine erste erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­rung im nörd­li­chen NEAT-Zulauf.

 

Hier geht’s zur SDA-Mel­dung vom 6. Dezem­ber 2022

«BAHN 2050» – kritischer Blick auf die Langfristperspektive des Bundes

«BAHN 2050» – kritischer Blick auf die Langfristperspektive des Bundes

Der Bun­des­rat möch­te die Bahn lang­fris­tig wei­ter stär­ken. Er hat dafür seine Lang­frist­stra­te­gie Bahn über­ar­bei­tet. Neu setzt er seine Schwer­punk­te bei einem ver­bes­ser­ten Zugang zur Bahn und mehr Kapa­zi­tä­ten auf der Ost-West-Achse mit neuen mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men und Anla­gen für die City-Logis­tik. Hier eine kri­ti­sche Wür­di­gung die­ser Perspektive.

Im Hin­blick auf künf­ti­ge Aus­bau­schrit­te der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur hat der Bun­des­rat seine Lang­frist­per­spek­ti­ve Bahn aus dem Jahr 2012 ange­passt und Details aus der Sit­zung vom 22. Juni 2022 publi­ziert. Bis anhin hat sich der Bun­des­rat in ers­ter Linie auf Eng­pass­be­sei­ti­gun­gen und Takt­ver­dich­tun­gen kon­zen­triert. Mit den kom­men­den Aus­bau­schrit­ten im Rah­men der Per­spek­ti­ve BAHN 2050 will er das Bahn­an­ge­bot pri­mär auf kur­zen und mitt­le­ren Distan­zen ver­bes­sern, etwa mit zusätz­li­chen S‑Bahn-Ange­bo­ten und einer Auf­wer­tung der Vor­stadt­bahn­hö­fe. Damit trägt er dem Umstand Rech­nung, dass das gröss­te Ver­la­ge­rungs­po­ten­zi­al auf die Schie­ne inner­halb der Agglo­me­ra­tio­nen sowie bei Ver­bin­dun­gen zwi­schen regio­na­len Zen­tren und Agglo­me­ra­tio­nen steckt.

Im Güterverkehr Verlagerung vorantreiben

Im Güter­ver­kehr soll der Zugang zur Bahn ver­bes­sert und Kapa­zi­tä­ten auf der Ost-West-Achse gestei­gert wer­den. Dies mit neuen mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men und Anla­gen für die City-Logis­tik. Mit der ange­streb­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung will der Bun­des­rat seine Stra­te­gie zum Errei­chen der Kli­ma­zie­le stär­ken sowie Raum- und Ver­kehrs­pla­nung bes­ser auf­ein­an­der abstim­men. Die­sen Anspruch bringt er in sei­ner Visi­on zum Aus­druck: «Die Bahn leis­tet dank effi­zi­en­ter Nut­zung ihrer Stär­ken einen gros­sen Bei­trag zum Kli­ma­ziel 2050 und stärkt den Lebens- und Wirt­schafs­stand­ort Schweiz».

Zielkonflikt freie Verkehrsmittelwahl

Als eines der Haupt­zie­le von BAHN 2050 defi­niert der Bun­des­rat die Erhö­hung des Bahn­an­teils im Modal­split sowohl im Per­so­nen- als auch im Güter­ver­kehr. Die­ses Ziel wider­spricht der Ver­fas­sung, die im Bin­nen­ver­kehr die freie Ver­kehrs­mit­tel­wahl garan­tiert. Eben­falls besteht ein Wider­spruch zu den bis­he­ri­gen Zie­len des Bun­des­rats, ins­be­son­de­re zu Ziel 7 des UVEK-Ori­en­tie­rungs­rah­mens 2040, «Zukunft Mobi­li­tät». Dem­nach kön­nen Ver­kehrs­teil­neh­men­de in der Schweiz frei ent­schei­den, wel­che Mobi­li­täts­an­ge­bo­te sie nut­zen und kombinieren.

Intramodaler Wettbewerb und marktwirtschaftliche Angebote

Für uns vom VAP geht der Modal­split aus einer durch­dach­ten Infrastruktur‑, Ver­kehrs- und Raum­ord­nungs­po­li­tik her­vor. Als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft set­zen wir uns für güns­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen ein, die den intra­mo­da­len Wett­be­werb auf der Schie­ne ankur­beln und mit markt­wirt­schaft­li­chen Ange­bo­ten für Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on sor­gen. Damit sol­che Ange­bo­te ihr Poten­zi­al ent­fal­ten kön­nen, sind aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten auf dem Netz mit qua­li­ta­tiv hoch­ste­hen­den und güns­ti­gen Tras­sen sowie genü­gend gut erschlos­se­ne Logis­tik­stand­or­te nötig. Nur so lässt sich der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs am Modal­split erhö­hen. Des­halb war­nen wir vor Ideen wei­te­rer Netz­wer­ke und abge­stimm­ter Sys­tem­tras­sen durch SBB Cargo. Diese behin­dern den ange­streb­ten intra­mo­da­len Wett­be­werb und wir­ken sich ent­spre­chend nega­tiv auf Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on aus.

Anschluss an Europa sicherstellen

Wir begrüs­sen den Fokus des Bun­des­ra­tes auf kurze und mitt­le­re Distan­zen. Aller­dings blen­det er das viel­schich­ti­ge Poten­zi­al des inter­na­tio­na­len Ver­kehrs aus. Das ist bedau­er­lich. Die Per­spek­ti­ve BAHN 2050 müss­te unse­res Erach­tens eine güns­ti­ge Anbin­dung des Schwei­zer Bahn­net­zes an die inter­na­tio­na­len Kor­ri­do­re und die Rhein­hä­fen sowie Süd­hä­fen im Ziel­be­reich vor­se­hen. Zu die­sem Anspruch wird der Bun­des­rat durch die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der natio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Neat-Zubrin­gers Wörth-Strass­burg» und die Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» expli­zit aufgefordert.

Klares Ja zur Digitalisierung

Als posi­tiv wer­ten wir die Absicht, Effi­zi­enz­ge­win­ne durch Auto­ma­ti­sie­rung und neue Tech­no­lo­gien kon­se­quent zu nut­zen, sowie das Ziel, das Bahn­an­ge­bot als Teil der Gesamt­mo­bi­li­tät fle­xi­bel und opti­mal mit den ande­ren Ver­kehrs­trä­gern und ‑ange­bo­ten zu ver­net­zen. Hier spie­len neben den erwähn­ten mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men vor allem die Rah­men- und Markt­be­din­gun­gen für Güter­bah­nen eine ent­schei­den­de Rolle. Dazu gehö­ren neben der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) ins­be­son­de­re offe­ne Daten- und Buchungs­platt­for­men. Mit deren Hilfe wer­den Daten aus der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te erfasst und trans­pa­rent aus­ge­tauscht, sodass Güter­bahn­kun­den ihre Sen­dun­gen ein­fach buchen und die Güter­strö­me in Echt­zeit ver­fol­gen können.

Spannender ECM-Erfahrungsaustausch in Olten

Spannender ECM-Erfahrungsaustausch in Olten

Am 20. Mai 2022 fand der 15. ECM-Erfah­rungs­aus­tausch in Olten statt. Dass wir mit die­sem Thema am Puls der Zeit lie­gen, zeig­te uns die aus­ver­kauf­te Veranstaltung.

An die­sem Erfah­rungs­aus­tausch wur­den Infor­ma­tio­nen über den Sta­tus der EU-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung 2019/779 sowie der Stand der aktu­el­len Umset­zung des 4. EU-Eisen­bahn­pa­ke­tes und deren Bedeu­tung für die Schweiz beleuch­tet. Nebst den wei­te­ren The­men ist der ECM-Erfa auch eine wich­ti­ge Platt­form für Dis­kus­sio­nen und Erfahrungsaustausch.

Die nächs­te ECM-ERFA fin­det am Frei­tag, 20. Okto­ber 2023 ab 10.00 Uhr in Olten statt.

Ausgangslage

Eine opti­mier­te Zusam­men­ar­beit dient der Sicherheit.

Für die Sicher­heit der Güter­zü­ge ist das Zusam­men­spiel aller am Trans­port Betei­lig­ten von zen­tra­ler Bedeu­tung. Die­ses Zusam­men­spiel beginnt bei den Absen­dern bzw. Bela­dern, die für einen siche­ren Belad der Güter­wa­gen ver­ant­wort­lich sind, geht wei­ter über die Eisen­bahn­un­ter­neh­men, wel­che den Zug sicher fah­ren sol­len, bis hin zu den Wagen­hal­tern und ECM, wel­che für einen guten tech­ni­schen Zustand der Güter­wa­gen zustän­dig sind.

Für einen siche­ren Trans­port muss diese Kette rei­bungs­los funk­tio­nie­ren, jeder muss in sei­nem Ver­ant­wor­tungs­be­reich seine Auf­ga­ben wahr­neh­men. Gera­de im inter­na­tio­na­len Güter­ver­kehr sind diese ver­schie­de­nen Betei­lig­ten oft über ganz Euro­pa ver­teilt. Dies stellt für die Zusam­men­ar­beit, den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und damit für die Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Güter­trans­por­te eine zusätz­li­che Hürde dar.

Die Prä­sen­ta­tio­nen der span­nen­den Agen­da ste­hen Ihnen zum Down­load zur Ver­fü­gung.
Bitte beach­ten Sie, dass wir keine Haf­tung für die Rech­te an Bild­ma­te­ri­al und an den Inhal­ten der Prä­sen­ta­tio­nen übernehmen.

  1. EU-Eisen­bahn­pa­ket – Bedeu­tung für die Schweiz | Bau­draz (BAV)
  2. Stand Umset­zung der DVO aus Behör­den­sicht | Lipp­mann (BAV)
  3. Neue Ver­pflich­tun­gen aus Art. 4 der DVO | Peter­hans (UIP)
  4. SAIT der ERA | Roth (SBB PP)
  5. ECM für SBB Per­so­nen­ver­kehr | Fäh (SBB PP)
  6. ECM für eine Meter­spur­bahn | Züger (zb)
  7. Umset­zung der DVO bei einem Fahr­zeug­her­stel­ler | Alt­un­o­va (Stad­ler Service)
  8. Sicher­heits­auf­sicht – Betriebs­kon­trol­len «Güter­zü­ge» | Schüp­fer (BAV)
  9. Erfah­run­gen Zer­ti­fi­zie­rer | Schmidl (Scon­rail) und Bergk (SQS)
  10. Con­di­tio­ned Based Main­ten­an­ce | Buer­mey­er (Rös­ch­CG)
  11. Erfah­rungs­aus­tausch | alle Teilnehmenden
  12. Abstim­mung des wei­te­ren Vor­ge­hens aus Sicht des Sek­tors | Gutz­wil­ler (railbex)

 

Revidierter Trassenpreis 2021

Revidierter Trassenpreis 2021

Die Revi­si­on 2021 des Tras­sen­prei­ses führt im Güter­ver­kehr zu einer Ent­las­tung von CHF 30 Mio. Nach­dem die Revi­si­on 2013 eine Erhö­hung von CHF 25 Mio. gebracht hat, ist der Kos­ten­block für Güter­bah­nen nun wie­der auf dem Niveau von 2013. Ent­spre­chend dürf­ten die Kos­ten für Bahn­gü­ter­ver­kehr im Markt sin­ken. Auf­grund des neu ein­ge­führ­ten Bonus für Züge mit einer Länge von über 500m von 1Rp/Zugskm ergibt sich ein Anreiz für die Bil­dung lan­ger Züge und damit die Nut­zung weni­ger Trassen.

Lärmbonus weiter gewährt

Der Lärm­bo­nus bleibt bestehen, erfährt jedoch zwei nega­ti­ve Ände­run­gen: Der Bonus wird von 2 Rp/Achskm auf 1,6 Rp/Achskm gesenkt. Zudem wird der Bonus nur gewährt, wenn im betrof­fe­nen Güter­zug aus­nahms­los lärm­ar­me Wagen ein­ge­reiht sind. Ein ein­zi­ger mit Grau­guss-Brems­soh­len aus­ge­rüs­te­ter Güter­wa­gen führt zum Ver­lust des Lärm­bo­nus für das Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU). Die EVU ste­hen in der Ver­ant­wor­tung, keine Wagen mit Graus­guss-Brems­soh­len ein­zu­rei­hen, ansons­ten sie den Hal­tern von lärm­ar­men Güter­wa­gen zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet sind. Der Lärm­bo­nus beträgt rund CHF 30 Mio. jähr­lich. Soll­te er wei­ter gesenkt oder gestri­chen wer­den, wäre die mit dem Tras­sen­preis 2021 gewähr­te Kom­pen­sa­ti­on der Tras­sen­preis­auf­schlä­ge 2013 verloren.

Kritik bleibt ungehört

Die grund­sätz­li­che Kri­tik der Wirt­schafts­ver­bän­de am Tras­sen­preis­mo­dell des BAV ver­hall­te ein­mal mehr unge­hört. Die Defi­ni­ti­on der Norm­grenz­kos­ten in den ver­schie­de­nen Stre­cken­ka­te­go­rien ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Nötig dazu ist eine Dif­fe­ren­zie­rung der Stre­cken­ka­te­go­rien nach Per­so­nen- und Güter­ver­kehr. Dies, weil jede Stre­cken­ka­te­go­rie pri­mär ent­spre­chend den Bedürf­nis­sen des Per­so­nen­ver­kehrs defi­niert, gebaut und betrie­ben wird. Der Güter­ver­kehr mit sei­nen im Ver­gleich beschei­de­nen Zug­ki­lo­me­tern und Ansprü­chen an das Netz defi­niert die Stan­dards und damit die sog. Norm­grenz­kos­ten pro Kate­go­rie im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr nicht. Gleich­wohl muss er sie voll­um­fäng­lich mit­tra­gen. Dies ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Viel­mehr soll­te für den Güter­ver­kehr in jeder Kate­go­rie ein tie­fe­rer Ansatz der Norm­grenz­kos­ten ent­spre­chend sei­nen Ansprü­chen an den Aus­bau­stan­dard zur Anwen­dung kommen.

Schritt in die richtige Richtung

Immer­hin hat die letz­te Sen­kung des Tras­sen­prei­ses ihren Ursprung in den Stell­wer­ken und den Kos­ten für die Betriebs­lei­tung. Dies darf als ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung erhöh­ter Ver­ur­sa­cher­ge­rech­tig­keit gedeu­tet werden.