GÜTERVERKEHRSBRANCHE

Was bewegt die Güter­ver­kehrsbran­che? Ver­schie­de­ne Fak­to­ren wir­ken sich auf die Güter­ver­kehrs­bran­che aus. Wir machen uns als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem stark. Dafür beob­ach­ten wir unter ande­rem die Ver­la­ge­rung und set­zen uns bei der Poli­tik für eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bahn ein.

Zukunft des Binnengüterverkehrs

Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs: Vari­an­ten des Bun­des­ra­tes grei­fen zu kurz

Wettbewerb

Interoperabilität

Die Opti­mie­rung von Pro­zes­sen und Schnitt­stel­len und der Zusam­men­hang mit dem 4. EU-Bahnpaket.

Nachhaltigkeit

Die Moti­on von Stän­de­rat Josef Ditt­li ver­langt ein Gesamt­kon­zept, wie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses bei­tra­gen können.

Digitalisierung

Was trägt dazu bei, dass der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung erreicht?

Flyer Schienengüterverkehr 2050

INFORMATIV

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr

 

Energiekrise
 
Vision

 

Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft

 

Verlagerungsbericht 2021

 

Gefahrguttransporte

 

Rechtliches

 

Grundlagenstudien des Bundes
 
Unterirdischer Gütertransport
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise

 

Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen

Betrieb

 

Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
VTG was­co­sa erme­wa
   
Grou­pe Millet  

Verlader (Beispiele)

Holcim Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
Holcim Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Standorte

Erste und letzte Meile

In der Schweiz wer­den über 850 Anschluss­glei­se genutzt. Lei­der ist ein ste­ter Abgang zu ver­zeich­nen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Stand­or­te ein­setzt und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Kapi­tel Standorte.

Netz

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

Wie wir uns dafür enga­gie­ren und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link.

Motion CO<sub>2</sub>-freier Schienengüterverkehr

Motion CO2-freier Schienengüterverkehr

Die von VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li ein­ge­reich­te Moti­on 20.3222 «Bahn­gü­ter­ver­kehr und Bei­trag zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses» wurde von bei­den Räten ange­nom­men. Ziel ist ein Mass­nah­men­plan, der dar­legt, wie der Bahn­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen bes­ser zur Sen­kung des CO2 Aus­stos­ses bei­tra­gen. Im Mass­nah­men­plan sol­len tech­ni­sche, betrieb­li­che, infra­struk­tu­rel­le, recht­li­che und finan­zi­el­le Mög­lich­kei­ten erho­ben, bewer­tet und zu einem erfolg­ver­spre­chen­den Mass­nah­men­pa­ket geschnürt wer­den. In die Arbei­ten der Bun­des­ver­wal­tung sind Kan­to­ne, Eisen­bah­nen, Logis­tik­dienst­leis­ter und Ver­la­der einzubeziehen.

Nachhaltigkeit der Güterbahn nutzen

Mit dem Green Deal will die Euro­päi­sche Union bis 2050 kli­ma­neu­tral wer­den. Am 28. August 2019 hat der Bun­des­rat die Schwei­zer Treib­haus­gas­zie­le dar­auf aus­ge­rich­tet. In der Kon­se­quenz muss der Trans­port­sek­tor die CO2-Emis­sio­nen um 90% sen­ken. Die Güter­bahn ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Lösung Rich­tung CO2-Neu­tra­li­tät. Zum Bei­spiel setzt SBB Cargo Hybrid­loks auf der letz­ten Meile ein. Züge nut­zen für ihren Antrieb 90% Was­ser­kraft, ab 2025 wer­den es 100% erneu­er­ba­re Ener­gie sein. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll­te daher einen höhe­ren Anteil an den Trans­por­ten auf­neh­men. In der Trans­port­lo­gis­tik zeigt sich eine Ten­denz zu klei­ne­ren Sen­dungs­grös­sen, kür­ze­ren Lauf­zei­ten und höhe­ren Anfor­de­run­gen an die Pünkt­lich­keit. Die­sem Auf­ga­ben­pa­ket wird nur eine mul­ti­mo­da­le Logis­tik­ket­te mit der Güter­bahn als star­kes Ket­ten­glied gerecht. Dabei bün­deln Logis­tik­dienst­leis­ter die Güter oder Pake­te für die Bahn und syn­chro­ni­sie­ren sie mit dem Fahr­plan. Eine För­de­rung mul­ti­mo­da­ler Logis­tik­lö­sun­gen in allen Kom­bi­na­ti­ons­for­men von Schie­ne, Stras­se, Rhein begüns­tigt ener­gie­ef­fi­zi­en­te und CO2-opti­mier­te Trans­port­lö­sun­gen und ent­las­tet die Umwelt sowohl in sozia­ler, öko­lo­gi­scher als auch öko­no­mi­scher Hin­sicht. Mit geeig­ne­ten Mass­nah­men soll der Bund diese Mul­ti­mo­da­li­tät unterstützen.

Kein neues Anliegen

Bereits im März 2019 hatte SR Ditt­li eine ähn­li­che Inter­pel­la­ti­on (19.3148 «CO2-frei­er Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und Ener­gie­stra­te­gie 2050») ein­ge­reicht, die in Zusam­men­hang mit der Tras­sen­preis­re­vi­si­on per Janu­ar 2021 eine Sen­kung des Tras­sen­prei­ses zur För­de­rung des nach­hal­ti­gen Bahn­gü­ter­ver­kehrs anreg­te. Im Dezem­ber 2019 folg­ten im Par­la­ment meh­re­re wort­glei­che Motio­nen, die ein För­de­rungs­pa­ket für den öffent­li­chen Ver­kehr auf­grund sei­ner Nach­hal­tig­keit for­dern. Mit die­ser neuen Moti­on soll nun eine auf Per­so­nen- und Güter­ver­kehr aus­ge­rich­te­te Stra­te­gie­fest­le­gung aus­ge­löst wer­den, um einen wei­te­ren Aus­bau des Per­so­nen­ver­kehrs zulas­ten der Kapa­zi­tä­ten im Güter­ver­kehr auf dem Netz zu ver­hin­dern. Vor allem aber sol­len die noch bestehen­den recht­li­chen, betrieb­li­chen und tech­ni­schen Hür­den in der Schnitt­stel­le Strasse/Bahn, die mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen behin­dern, so weit wie mög­lich besei­tigt werden.

UGüTG: Diskriminierungsverbot und die Offenlegung der Preise

UGüTG: Diskriminierungsverbot und die Offenlegung der Preise

Der Ent­wurf des UGüTG sieht ein Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot für sämt­li­che ange­bo­te­nen Trans­port­leis­tun­gen vor, ins­be­son­de­re auch für die ober­ir­disch ange­bo­te­nen Leis­tun­gen in der City-Logis­tik. Der Stän­de­rat kri­ti­siert wäh­rend sei­nen Bera­tun­gen die­ses Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot und die Offen­le­gung der Preise.

Der VAP begrüsst das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot und die Offen­le­gung der Prei­se. Die Ver­knüp­fung von unter­ir­di­schem Haupt­lauf mit der ober­ir­di­schen Ver­tei­lung aus einer Hand birgt offen­sicht­lich die Gefahr von Diskriminierungen.

Unse­re Erfah­run­gen mit dem Wagen­la­dungs­ver­kehr von SBB Cargo, der Bedie­nung der letz­ten Meile zu pri­va­ten Anschluss­glei­sen und Ter­mi­nals sowie dem Zugang zu pri­va­ten Ter­mi­nals sind ein­deu­tig: Ein Mono­pol­an­ge­bot aus einer Hand ist für die ver­la­den­de Wirt­schaft fatal. Als Regu­la­tiv muss daher ein spe­zi­fi­sches Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot neben dem gene­rell gel­ten­den Kar­tell­ge­setz vor­ge­se­hen wer­den. Wett­be­werb zu ande­ren Ver­kehrs­sys­te­men wie die Eisen­bahn oder die Stras­se exis­tiert zwar. Aber wie der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als ein­zi­ger Ver­kehrs­trä­ger den Nacht­sprung anbie­ten kann, geniesst das kom­bi­nier­te Ange­bot City­lo­gis­tik und Haupt­lauf von Cargo sous ter­rain ein ein­zig­ar­ti­ges Allein­stel­lungs­merk­mal. Dies ist auch der Grund, wes­halb die Eid­ge­nos­sen­schaft ein volks­wirt­schaft­li­ches Inter­es­se an die­ser Infra­struk­tur hat und sich zum Erlass des UGüTG ent­schie­den hat.

 Auch zu ande­ren pri­va­ten Infra­struk­tu­ren ist der Zugang gesetz­lich spe­zi­fisch dis­kri­mi­nie­rungs­frei gere­gelt. Der Zugang zu Ter­mi­nals ist in Art. 6 Abs. 1 lit. d Güter­trans­port­ver­ord­nung, GüTV gere­gelt: Bedin­gun­gen, Prei­se und Rabat­te müs­sen dis­kri­mi­nie­rungs­frei sein und im Inter­net offen­ge­legt wer­den. Für die Bedie­nung der Anschluss­glei­se und Ter­mi­nals (letz­te Meile) wurde die Trans­pa­renz lei­der redu­ziert: Art. 6a GüTV ver­langt nur die gene­rel­le Beschrei­bung der «Bemes­sung des Prei­ses». In die­sem Sinne ist auch Art. 5 Abs. 3 lit. c des UGüTG for­mu­liert: «Berech­nung des Prei­ses». Dies ist die mini­ma­le Vari­an­te zum Schutz der Kun­den gegen­über dem Monopolanbieter.

Der Preis soll markt­kon­form sein. Das ist auch beim Zugang zu Ter­mi­nals und der Bedie­nung der letz­ten Meile so. Aber er darf nicht dis­kri­mi­nie­rend sein, indem zum Bei­spiel ein betriebs­wirt­schaft­lich nicht begründ­ba­rer Rabatt für beson­ders nahe­ste­hen­de «Freun­de» vor­ge­se­hen wird. Die im Zusam­men­hang mit dem Netz­zu­gang zum Bahn­netz ent­wi­ckel­ten Prin­zi­pi­en haben sich bewährt und sol­len auch für City­lo­gis­tik und unter­ir­di­schen Haupt­lauf Gel­tung erlangen.

Aus die­sen Grün­den emp­fiehlt der VAP dem Par­la­ment, Art. 5 UGüTG unver­än­dert anzunehmen.

Entwurf Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

Entwurf Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

Der VAP begrüsst das vom Bun­des­rat vor­ge­leg­te Rah­men­ge­setz über den unter­ir­di­schen Güter­trans­port. Ein unter­ir­di­sches Beför­de­rungs­sys­tem sehen wir als posi­ti­ve Ergän­zung zu den bestehen­den Mög­lich­kei­ten auf Was­ser, Stras­se und Schie­ne. Die Geset­zes­vor­la­ge bie­tet einen libe­ra­len, risi­ko­ori­en­tier­ten und eigen­ver­ant­wort­li­chen Rah­men für Bau und Betrieb der Anla­gen, so dass eine effi­zi­en­te und damit wirt­schaft­li­che mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung gelin­gen kann. Prä­zi­sie­run­gen ins­be­son­de­re in der Koor­di­na­ti­on der Ver­fah­ren auf Ebene Bund und Kan­to­ne sind noch nötig. Das BAV soll­te dafür eine klare Koor­di­na­ti­ons­rol­le erhalten.

Die Betei­li­gung staat­li­cher und staats­na­her Unter­neh­men wirft Fra­gen auf, eben­so die Absicht, die City­lo­gis­tik als Ange­bot aus einer Hand durch die Betrei­ber des unter­ir­di­schen Beför­de­rungs­sys­tems zu gestal­ten. Der VAP bevor­zugt eine wett­be­werbs­ori­en­tier­te City­lo­gis­tik, um Markt­macht und Dis­kri­mi­nie­rung auszuschliessen.

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