GÜTERVERKEHRSBRANCHE
Was bewegt die Güterverkehrsbranche? Verschiedene Faktoren wirken sich auf die Güterverkehrsbranche aus. Wir machen uns als Stimme der verladenden Wirtschaft für ein wettbewerbsfähiges Güterbahnsystem stark. Dafür beobachten wir unter anderem die Verlagerung und setzen uns bei der Politik für eine diskriminierungsfreie Bahn ein.
Zukunft des Binnengüterverkehrs
Weiterentwicklung des Güterverkehrs: Varianten des Bundesrates greifen zu kurz
Wettbewerb
Interoperabilität
Die Optimierung von Prozessen und Schnittstellen und der Zusammenhang mit dem 4. EU-Bahnpaket.
Nachhaltigkeit
Die Motion von Ständerat Josef Dittli verlangt ein Gesamtkonzept, wie Schienengüterverkehr und multimodale Logistiklösungen zur Senkung des CO2-Ausstosses beitragen können.
INFORMATIV
Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr
- Cargo Forum Schweiz Vernehmlassungsantwort zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport»
- 15.2.2023: Medienmitteilung Weiterentwicklung des Güterverkehrs: Varianten des Bundesrates greifen zu kurz
- VAP Vernehmlassungsantwort zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport»
- LITRA, ASTAG, IG Kombinierter Verkehr, VAP und VöV mit der Kommission Güterverkehr äussern sich gemeinsam zur Vernehmlassung des Bundes zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport».
- 8.2.2023: Medienmitteilung zur Zukunft des Binnengüterverkehrs
- Interview im RailBusiness, 21.11.2022: Frank Furrer zur Fortführung des Wagenladungsverkehrs
- Medienmitteilung, 2.11.2022: Unterstützung für einen starken Schienengüterverkehr in der Fläche
- 2.11.2022: Bundesrat gibt zwei Varianten in Vernehmlassung
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage, BAV
- Faktenblatt Digitalisierung
- Faktenblatt Schienengüterverkehr
- Positionspapier an KVF‑N, 22.6.2022: Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche
Energiekrise
- Medienmitteilung vom 21.10.2022: Der Schienengüterverkehr muss vor Energiepreissteigerungen geschützt werden
- Forderung der europäischen Verbände
- Verordnung 2022/1854
- Die Güterbahnen: 28% – im Jahr 2023 befürchteter Stromanteil an der Gesamtkosten im SGV
Vision
- Vision Schienengüterverkehr der Begleitgruppe zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs, 2022
- Vision auf Französisch
- Vision auf Italienisch
Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft
Verlagerungsbericht 2021
- Bericht des Bundesrats über die Verkehrsverlagerung vom November 2021
- Blogartikel: Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg
Gefahrguttransporte
Rechtliches
Grundlagenstudien des Bundes
- Verkehrsperspektiven 2040
- Verkehrsperspektiven 2050
- Energieperspektiven 2050+
- Verlagerungsbericht 2021
Unterirdischer Gütertransport
- Gesetzliche Grundlage und neue Investoren für “Cargo sous terrain”
- Vernehmlassung zum Bundesgesetz: Antwort VAP
- Vernehmlassung zum Bundesgesetz: Antwort Cargo Forum Schweiz
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
- Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport: Vernehmlassungsentwurf
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise
- Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021
- Finanzielle Unterstützung Schweizer Schienengüterverkehr in der Krise
- Medienmitteilung Unterstützung des Güterverkehrs in der Krise
- Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentli-chen Verkehrs in der COVID-19-Krise
- Positionspapier Der Güterverkehr zeigt Stärke in der Krise
Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen
- Bericht des Bundesrats über die Verkehrsverlagerung vom November 2019
- Positionspapier der Branche
- Position der Branche (Präsentation)
- Position der Branche (PDF)
- Medienmitteilung der Branche
- BAV: Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
- BAV: Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
- BAV: Faktenblatt Sinkende Lastwagenzahlen und hoher Marktanteil der Bahn
- BAV: Faktenblatt Verlagerungswirkung der NEAT
- BAV: FAQ Verlagerungsbericht 2019
- BAV: Verkehrsentwicklung im alpenquerenden Güterverkehr infolge Fertigstellung der NEAT
Standorte
Erste und letzte Meile
In der Schweiz werden über 850 Anschlussgleise genutzt. Leider ist ein steter Abgang zu verzeichnen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Standorte einsetzt und weitere nützliche Informationen finden Sie im Kapitel Standorte.
Netz
Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schienenwegen, den Trassen. Für eine optimale Auslastung benötigt es weitsichtige Bauplanung, faire Preise und eine gute Organisation.
Wie wir uns dafür engagieren und weitere nützliche Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Motion CO2-freier Schienengüterverkehr
Die von VAP-Präsident und Ständerat Josef Dittli eingereichte Motion 20.3222 «Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses» wurde von beiden Räten angenommen. Ziel ist ein Massnahmenplan, der darlegt, wie der Bahngüterverkehr und multimodale Logistiklösungen besser zur Senkung des CO2 Ausstosses beitragen. Im Massnahmenplan sollen technische, betriebliche, infrastrukturelle, rechtliche und finanzielle Möglichkeiten erhoben, bewertet und zu einem erfolgversprechenden Massnahmenpaket geschnürt werden. In die Arbeiten der Bundesverwaltung sind Kantone, Eisenbahnen, Logistikdienstleister und Verlader einzubeziehen.
Nachhaltigkeit der Güterbahn nutzen
Mit dem Green Deal will die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden. Am 28. August 2019 hat der Bundesrat die Schweizer Treibhausgasziele darauf ausgerichtet. In der Konsequenz muss der Transportsektor die CO2-Emissionen um 90% senken. Die Güterbahn ist ein wesentlicher Bestandteil der Lösung Richtung CO2-Neutralität. Zum Beispiel setzt SBB Cargo Hybridloks auf der letzten Meile ein. Züge nutzen für ihren Antrieb 90% Wasserkraft, ab 2025 werden es 100% erneuerbare Energie sein. Der Schienengüterverkehr sollte daher einen höheren Anteil an den Transporten aufnehmen. In der Transportlogistik zeigt sich eine Tendenz zu kleineren Sendungsgrössen, kürzeren Laufzeiten und höheren Anforderungen an die Pünktlichkeit. Diesem Aufgabenpaket wird nur eine multimodale Logistikkette mit der Güterbahn als starkes Kettenglied gerecht. Dabei bündeln Logistikdienstleister die Güter oder Pakete für die Bahn und synchronisieren sie mit dem Fahrplan. Eine Förderung multimodaler Logistiklösungen in allen Kombinationsformen von Schiene, Strasse, Rhein begünstigt energieeffiziente und CO2-optimierte Transportlösungen und entlastet die Umwelt sowohl in sozialer, ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht. Mit geeigneten Massnahmen soll der Bund diese Multimodalität unterstützen.
Kein neues Anliegen
Bereits im März 2019 hatte SR Dittli eine ähnliche Interpellation (19.3148 «CO2-freier Schienengüterverkehr und Energiestrategie 2050») eingereicht, die in Zusammenhang mit der Trassenpreisrevision per Januar 2021 eine Senkung des Trassenpreises zur Förderung des nachhaltigen Bahngüterverkehrs anregte. Im Dezember 2019 folgten im Parlament mehrere wortgleiche Motionen, die ein Förderungspaket für den öffentlichen Verkehr aufgrund seiner Nachhaltigkeit fordern. Mit dieser neuen Motion soll nun eine auf Personen- und Güterverkehr ausgerichtete Strategiefestlegung ausgelöst werden, um einen weiteren Ausbau des Personenverkehrs zulasten der Kapazitäten im Güterverkehr auf dem Netz zu verhindern. Vor allem aber sollen die noch bestehenden rechtlichen, betrieblichen und technischen Hürden in der Schnittstelle Strasse/Bahn, die multimodale Logistiklösungen behindern, so weit wie möglich beseitigt werden.

UGüTG: Diskriminierungsverbot und die Offenlegung der Preise
Der Entwurf des UGüTG sieht ein Diskriminierungsverbot für sämtliche angebotenen Transportleistungen vor, insbesondere auch für die oberirdisch angebotenen Leistungen in der City-Logistik. Der Ständerat kritisiert während seinen Beratungen dieses Diskriminierungsverbot und die Offenlegung der Preise.
Der VAP begrüsst das Diskriminierungsverbot und die Offenlegung der Preise. Die Verknüpfung von unterirdischem Hauptlauf mit der oberirdischen Verteilung aus einer Hand birgt offensichtlich die Gefahr von Diskriminierungen.
Unsere Erfahrungen mit dem Wagenladungsverkehr von SBB Cargo, der Bedienung der letzten Meile zu privaten Anschlussgleisen und Terminals sowie dem Zugang zu privaten Terminals sind eindeutig: Ein Monopolangebot aus einer Hand ist für die verladende Wirtschaft fatal. Als Regulativ muss daher ein spezifisches Diskriminierungsverbot neben dem generell geltenden Kartellgesetz vorgesehen werden. Wettbewerb zu anderen Verkehrssystemen wie die Eisenbahn oder die Strasse existiert zwar. Aber wie der Schienengüterverkehr als einziger Verkehrsträger den Nachtsprung anbieten kann, geniesst das kombinierte Angebot Citylogistik und Hauptlauf von Cargo sous terrain ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal. Dies ist auch der Grund, weshalb die Eidgenossenschaft ein volkswirtschaftliches Interesse an dieser Infrastruktur hat und sich zum Erlass des UGüTG entschieden hat.
Auch zu anderen privaten Infrastrukturen ist der Zugang gesetzlich spezifisch diskriminierungsfrei geregelt. Der Zugang zu Terminals ist in Art. 6 Abs. 1 lit. d Gütertransportverordnung, GüTV geregelt: Bedingungen, Preise und Rabatte müssen diskriminierungsfrei sein und im Internet offengelegt werden. Für die Bedienung der Anschlussgleise und Terminals (letzte Meile) wurde die Transparenz leider reduziert: Art. 6a GüTV verlangt nur die generelle Beschreibung der «Bemessung des Preises». In diesem Sinne ist auch Art. 5 Abs. 3 lit. c des UGüTG formuliert: «Berechnung des Preises». Dies ist die minimale Variante zum Schutz der Kunden gegenüber dem Monopolanbieter.
Der Preis soll marktkonform sein. Das ist auch beim Zugang zu Terminals und der Bedienung der letzten Meile so. Aber er darf nicht diskriminierend sein, indem zum Beispiel ein betriebswirtschaftlich nicht begründbarer Rabatt für besonders nahestehende «Freunde» vorgesehen wird. Die im Zusammenhang mit dem Netzzugang zum Bahnnetz entwickelten Prinzipien haben sich bewährt und sollen auch für Citylogistik und unterirdischen Hauptlauf Geltung erlangen.
Aus diesen Gründen empfiehlt der VAP dem Parlament, Art. 5 UGüTG unverändert anzunehmen.

Entwurf Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport
Der VAP begrüsst das vom Bundesrat vorgelegte Rahmengesetz über den unterirdischen Gütertransport. Ein unterirdisches Beförderungssystem sehen wir als positive Ergänzung zu den bestehenden Möglichkeiten auf Wasser, Strasse und Schiene. Die Gesetzesvorlage bietet einen liberalen, risikoorientierten und eigenverantwortlichen Rahmen für Bau und Betrieb der Anlagen, so dass eine effiziente und damit wirtschaftliche multimodale Beförderung gelingen kann. Präzisierungen insbesondere in der Koordination der Verfahren auf Ebene Bund und Kantone sind noch nötig. Das BAV sollte dafür eine klare Koordinationsrolle erhalten.
Die Beteiligung staatlicher und staatsnaher Unternehmen wirft Fragen auf, ebenso die Absicht, die Citylogistik als Angebot aus einer Hand durch die Betreiber des unterirdischen Beförderungssystems zu gestalten. Der VAP bevorzugt eine wettbewerbsorientierte Citylogistik, um Marktmacht und Diskriminierung auszuschliessen.








