GÜTERVERKEHRSBRANCHE

Was bewegt die Güter­ver­kehrsbran­che? Ver­schie­de­ne Fak­to­ren wir­ken sich auf die Güter­ver­kehrs­bran­che aus. Wir machen uns als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem stark. Dafür beob­ach­ten wir unter ande­rem die Ver­la­ge­rung und set­zen uns bei der Poli­tik für eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bahn ein.

Zukunft des Binnengüterverkehrs

Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs: Vari­an­ten des Bun­des­ra­tes grei­fen zu kurz

Wettbewerb

Interoperabilität

Die Opti­mie­rung von Pro­zes­sen und Schnitt­stel­len und der Zusam­men­hang mit dem 4. EU-Bahnpaket.

Nachhaltigkeit

Die Moti­on von Stän­de­rat Josef Ditt­li ver­langt ein Gesamt­kon­zept, wie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses bei­tra­gen können.

Digitalisierung

Was trägt dazu bei, dass der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung erreicht?

Flyer Schienengüterverkehr 2050

INFORMATIV

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr

 

Energiekrise
 
Vision

 

Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft

 

Verlagerungsbericht 2021

 

Gefahrguttransporte

 

Rechtliches

 

Grundlagenstudien des Bundes
 
Unterirdischer Gütertransport
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise

 

Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen

Betrieb

 

Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
VTG was­co­sa erme­wa
   
Grou­pe Millet  

Verlader (Beispiele)

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Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
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Standorte

Erste und letzte Meile

In der Schweiz wer­den über 850 Anschluss­glei­se genutzt. Lei­der ist ein ste­ter Abgang zu ver­zeich­nen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Stand­or­te ein­setzt und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Kapi­tel Standorte.

Netz

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

Wie wir uns dafür enga­gie­ren und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link.

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Wel­che Zukunft haben Güter­bah­nen in der Schweiz? Diese und wei­te­re Fra­gen dis­ku­tiert der VAP im Dop­pel­in­ter­view mit Peter Knaus, Lei­ter Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB), und Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn (MGBahn). In der Debat­te spre­chen die Exper­ten über Eigen­be­trieb und Out­sour­cing, Eigen­wirt­schaft­lich­keit, Inno­va­tio­nen, Wett­be­werb und eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schienengüterverkehrs.

 

Herr Lug­in­bühl, bei der Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn ist die Schie­nen­gü­ter­lo­gis­tik aus­ge­la­gert. Weshalb?

Peter Lug­in­bühl: Als vor­wie­gend im tou­ris­ti­schen Umfeld täti­ges Unter­neh­men ist unser Schwer­punkt die Per­so­nen­mo­bi­li­tät. Der Güter­ver­kehr macht zirka 2% des Gesamt­ergeb­nis­ses im Bereich Ser­vice public aus. 2011 hat man sich ent­schie­den, sich im Güter­ver­kehr auf den Bahn­trans­port zu kon­zen­trie­ren. Die vor- und nach­ge­la­ger­ten Schnitt­stel­len gegen­über dem Kun­den haben wir in die Ver­ant­wor­tung der Alpin Cargo AG als Gesamt­lo­gis­tik­dienst­leis­te­rin gege­ben. So kön­nen wir uns beide auf unse­re Kern­kom­pe­ten­zen kon­zen­trie­ren: Wir sind ver­ant­wort­lich für den Trans­port auf der Schie­ne, Alpin Cargo für die Schnitt­stel­le zum Kun­den, also auch für die letz­te Meile. In Zer­matt zum Bei­spiel erfolgt die Fein­ver­tei­lung mit Elek­tro­fahr­zeu­gen und mit Pferdekutschen.

Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn

Inwie­fern ist die­ses Out­sour­cing ein Vorteil?

Peter Lug­in­bühl: Für unse­re Aus­gangs­la­ge mit einer limi­tier­ten Grös­se und einem recht über­schau­ba­ren Ertrags­bei­trag des Güter­ver­kehrs zum Gesamt­ergeb­nis hat sich die­ses Betrei­ber­mo­dell bewährt. Auch aus Sicht der Güter­kun­den ist es ideal.

Wür­den Sie wie­der auslagern?

Peter Lug­in­bühl: Ja. Unser Betrei­ber­mo­dell funk­tio­niert sehr gut. Trotz­dem stel­len wir es alle fünf Jahre in Frage und füh­ren eine Stand­ort­be­stim­mung durch. Wir sind nur unge­fähr ein Vier­tel so gross wie die Bünd­ner Güter­bahn der RhB. Da macht es kei­nen Sinn, das selbst zu betreiben.

Herr Knaus, Sie betrei­ben den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr selbst. Wie sieht die­ser Eigen­be­trieb aus?

Peter Knaus: Wir haben Auf­trä­ge des Kan­tons Grau­bün­den, unter ande­rem den Ser­vice public anzu­bie­ten. Frü­her hat man die Trans­port­un­ter­neh­men regel­recht auf die Schie­ne gezwun­gen. Heute ist das anders. Wir fah­ren das auf der Schie­ne, was wirt­schaft­lich sinn­voll ist. So ent­steht für uns und unse­re Kun­den eine Win-win-Situa­ti­on. Für Kurz­di­stan­zen oder die letz­te Meile arbei­ten wir mit Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men zusam­men. An unse­rer jähr­li­chen Trans­port­platt­form und im per­sön­li­chen Kon­takt tau­schen wir uns mit die­sen Geschäfts­part­nern regel­mäs­sig aus.

Wel­che Nach­tei­le sehen Sie bei Ihrem Modell?

Peter Knaus: Einen enorm hohen Auf­wand für das haus­ei­ge­ne Roll­ma­te­ri­al. Dazu ein Bei­spiel: Unse­re gesam­te Wagen­flot­te von rund 320 Wagen ist mit Vaku­um­brem­sen aus­ge­stat­tet. Nun hat die RhB aus stra­te­gi­schen Grün­den beschlos­sen, alle Wagen bis 2040 auf Druck­luft­brem­sen umzu­stel­len. Gemäss unse­rer Stra­te­gie 2023–2030 wer­den wir die Hälf­te der Flot­te moder­ni­sie­ren und die ande­re Hälf­te erneu­ern, weil das die wirt­schaft­li­che­re Vari­an­te darstellt.

Nach wel­chen Schlüs­sel­kri­te­ri­en wird bei Ihnen der Ver­kehrs­trä­ger gewählt?

Peter Lug­in­bühl: Wir sind davon über­zeugt, dass sich die Schie­ne zwar für alle Güter, aber nicht für alle glei­cher­mas­sen opti­mal eig­net. Aktu­ell trans­por­tie­ren wir zwi­schen Visp und Zer­matt etwa 40 bis 50% der Güter auf der Schie­ne. Deren Stär­ken gegen­über der Stras­se lie­gen in den gros­sen Kapa­zi­tä­ten, in der hohen Ver­füg­bar­keit und Zuver­läs­sig­keit. Die genaue Ankunfts­zeit in Zer­matt kön­nen wir zu 99% garan­tie­ren. Bei jedem Ver­kehrs­trä­ger muss man abwä­gen, wel­ches der beste öko­no­mi­sche und öko­lo­gi­sche Modal­split ist.

Peter Knaus: Auch Last­wa­gen wer­den immer öko­lo­gi­scher. Das wie­der­um bedeu­tet, dass die Stras­sen wei­ter­hin gut fre­quen­tiert sind. Der Kan­ton ist froh um jeden Last­wa­gen, der von der Stras­se weg­kommt, damit weni­ger Stau­la­gen im Indi­vi­du­al­ver­kehr entstehen.

Peter Knaus, Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güterbahn

Wel­che Pro­duk­te sind geeig­ne­ter für die Schie­ne, wel­che hät­ten noch Potenzial?

Peter Knaus: Güter für Lang­di­stan­zen, die auf Pünkt­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit ange­wie­sen sind, zum Bei­spiel Lebens­mit­tel. Eben­so Brief- und Paket­post und Stück­gut, die pünkt­lich aus­ge­lie­fert wer­den müs­sen. Ter­min­frach­ten, die wir ab 4.00 Uhr trans­por­tie­ren. Keh­richt und Recy­cling­ma­te­ri­al muss inner­halb von 24 Stun­den ver­bracht wer­den. Bau­stof­fe wie Zement oder Salz sind eben­falls für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sehr geeig­net. Zudem füh­ren wir extrem viel Rund­holz, etwa 95%, nach Tira­no. Dafür sind wir prä­de­sti­niert, denn auch die Ver­zol­lung ist wirt­schaft­li­cher als mit einem LKW. Die meis­ten Güter füh­ren wir im Kom­bi­ver­kehr, aus­ser das Rund­holz und das Stück­gut. Der Kom­bi­ver­kehr hat gros­ses Poten­zi­al für die Zukunft. Poten­zi­al sehe ich in unse­rem Gebiet beim Pelletstransport.

Peter Lug­in­bühl: Wir haben sehr ähn­li­che Pro­dukt­schwer­punk­te wie die RhB. Nur Holz trans­por­tie­ren wir nicht. Bei uns kommt noch Heiz­öl in gros­sen Men­gen hinzu. Im Wei­te­ren trans­por­tie­ren wir viel Gepäck für die Tou­ris­mus­de­sti­na­ti­on Zer­matt. Über die letz­ten Jahr­zehn­te sind die Sen­dun­gen klei­ner gewor­den, nicht zuletzt auf­grund des Versandhandels.

Stich­wor­te Zuver­läs­sig­keit und Pünkt­lich­keit: Was mei­nen Sie dazu?

Peter Lug­in­bühl: Als klei­ne Bahn kön­nen wir Sta­bi­li­tät und Pünkt­lich­keit extrem gut gewähr­leis­ten. 95% unse­rer Kun­den oder mehr sind höchst zufrie­den mit unse­rer Zuver­läs­sig­keit. Im euro­pa- oder schweiz­wei­ten Güter­bahn­sys­tem sieht das ganz anders aus. Hier ist Pünkt­lich­keit ein Rie­sen­pro­blem. Da muss die Bran­che noch eini­ges ver­bes­sern und zu einem ver­läss­li­che­ren Part­ner werden.

Peter Knaus: Das sehe ich genau­so. Gera­de bei Lebens­mit­tel­trans­por­ten oder Ter­min­frach­ten sind wir extrem pünkt­lich. Wenn wir mit den Gros­sen zusam­men­ar­bei­ten, wird es her­aus­for­dern­der, die gewünsch­ten Ter­mi­ne ein­zu­hal­ten. Beim Pro­jekt WEF-Trans­port bei­spiels­wei­se waren wir auf Zulie­fe­rer von der Nor­mal­spur ange­wie­sen. Wenn die nicht pünkt­lich bei uns in Land­quart ankom­men, kön­nen wir die Con­tai­ner auch nicht pünkt­lich in Davos anlie­fern. Das stellt für unse­re Kun­den ein gros­ses Pro­blem dar, da am WEF zuge­teil­te Zeit­fens­ter zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den müssen.

Wel­che Ent­wick­lung erken­nen Sie in der Produktion?

Peter Lug­in­bühl: Der­zeit haben wir noch eine Misch­pro­duk­ti­on, wobei wir vor­wie­gend mit Ganz­gü­ter­zü­gen arbei­ten. Wir kom­men immer mehr davon weg, bei Per­so­nen­zü­gen Güter­wa­gen anzu­hän­gen. Zum einen wer­den die neuen Trieb­zü­ge und die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Gleis­an­la­gen die­sen Anfor­de­run­gen nicht mehr gerecht. Aus­ser­dem gehen uns die Logis­tik­flä­chen für den Umschlag ver­lo­ren. Wir wer­den uns zuneh­mend auf Ganz­gü­ter­zü­ge konzentrieren.

Peter Knaus: Auf dem Stamm­netz fah­ren wir täg­lich 52 reine Güter­zü­ge. Die neuen Züge mit auto­ma­ti­scher Kupp­lung sind nur dafür aus­ge­legt, sich selbst zu bewe­gen. Durch die schie­re Menge an Güter­zü­gen bleibt uns eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät erhal­ten. Bei den Ter­min­frach­ten haben wir fixe Jah­res­fahr­plä­ne, da ist alles durch­ge­plant. Wir haben nur noch Rich­tung Arosa und Ber­ni­na Misch­ver­keh­re im Ein­satz, da hier die Tras­sen für reine Güter­zü­ge nicht ausreichen.

Apro­pos Tras­sen: Mit wel­chen Her­aus­for­de­run­gen sind Sie hier konfrontiert?

Peter Knaus: Tags­über gibt bei uns der regio­na­le Per­so­nen­ver­kehr den Takt vor. Daran müs­sen wir uns anpas­sen. Eben­so an die Pres­ti­ge­zü­ge wie Gla­cier- und Ber­ni­na-Express. Unse­re fle­xi­bels­ten Zeit­fens­ter sind von 4.00 bis 6.30 Uhr. Ab 21.00 Uhr wird vor­wie­gend gebaut, da kön­nen wir nur sehr ein­ge­schränkt fah­ren. Die RhB und der Kan­ton unter­stüt­zen uns gut in der Tras­sen­the­ma­tik und bezie­hen die ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen ein.

Peter Lug­in­bühl: Bei den Tras­sen sehe ich vier Her­aus­for­de­run­gen. Ers­tens die Wirt­schaft­lich­keit. Unse­re Wunscht­ras­sen sind oft besetzt durch tou­ris­ti­sche Züge, die eine höhe­re Wirt­schaft­lich­keit haben. Zwei­tens die Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Wir haben enorm hohe Inves­ti­tio­nen und gros­se Finan­zie­rungs­the­men. Wir leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag an die Ver­sor­gungs­si­cher­heit unse­rer Regi­on. Drit­tens die Fle­xi­bi­li­tät durch die Geschwin­dig­keit. Wir kön­nen nicht so schnell auf Ver­än­de­run­gen im Ange­bot reagie­ren, wie das ein Trans­port­un­ter­neh­men kann. Vier­tens Inno­va­ti­ons­kraft. Wir pro­du­zie­ren immer noch so wie vor 30 Jah­ren. Ich bin gespannt, ob wir über die Digi­ta­li­sie­rung tat­säch­lich wer­den trans­for­mie­ren können.

Wel­che Best-Prac­ti­ce-Fälle gibt es, von denen Sie und ande­re etwas ler­nen können?

Peter Lug­in­bühl: Ich sehe die Fein­ver­tei­lung auf der letz­ten Meile als Erfolgs­mo­dell. Unser Part­ner macht das so, dass ver­mehrt auch Kun­den kom­men, gera­de weil er so fle­xi­bel ist. Und schliess­lich erach­te ich die Ent­sor­gung von Keh­richt als ein aus öko­lo­gi­scher und öko­no­mi­scher Sicht span­nen­des Geschäftsmodell.

Peter Knaus: Ein gutes Bei­spiel ist mei­nes Erach­tens die Umstel­lung der Geträn­ke­t­rans­por­te. Die Firma Val­ser trans­por­tiert ihre Geträn­ke seit über 40 Jah­ren von Vals via Ilanz nach Unter­vaz. Der früh­mor­gend­li­che Umschlag in Ilanz an der Rampe ver­ur­sach­te gros­se Geräusch­emis­sio­nen. Da kam die Idee auf, mit Wech­sel­be­häl­tern umzu­schla­gen. Gemein­sam mit dem Mut­ter­kon­zern Coca-Cola und dem Kan­ton haben wir geeig­ne­te Wech­sel­be­häl­ter beschafft. Diese haben sich sehr bewährt. In abseh­ba­rer Zeit trans­por­tie­ren wir diese sogar mit Elek­tro-LKWs mit Anhän­ger. Dazu haben wir im Dia­log mit Kan­ton und Poli­zei eine Spe­zi­al­be­wil­li­gung für Anhän­ger für die Stre­cke Schnaus–Ilanz erwirkt. . Der ein­zi­ge Knack­punkt bil­det im Moment noch die LSVA-Rück­erstat­tung im Kom­bi­ver­kehr Stras­se-Schie­ne. Diese Rück­erstat­tung ist noch an die LSVA gebun­den. Zukünf­tig muss diese an den kom­bi­nier­ten Ver­kehr gekop­pelt sein. Da müs­sen sich noch die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ändern.

Wel­che Inno­va­tio­nen wer­den sich in den kom­men­den Jah­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bewähren?

Peter Knaus: Power­packs, also Bat­te­rien, die auf den Güter­wa­gen mon­tiert sind, erach­te ich als nach­hal­ti­ge Lösung. Diese kön­nen als Ener­gie­lie­fe­rant für Kühl­con­tai­ner, aber auch für Bau­ar­bei­ten in den Tun­nels gebraucht wer­den. Wir haben sogar Schie­be­wand­wa­gen mit moder­nen Power­packs aus­ge­stat­tet. Im Bereich des Güter­wa­gen­trackings haben wir eben­falls gros­se Fort­schrit­te gemacht. Neu wis­sen wir, wo die Güter­wa­gen ste­hen, wie schnell sie fah­ren, wie der Bat­te­rie­stand ist, wel­che Tem­pe­ra­tu­ren in den Kühl­con­tai­nern herr­schen usw. Diese Daten kön­nen wir in einem digi­ta­len Dis­po­si­ti­ons­sys­tem ver­wer­ten. Wir haben auch schon über ein Uber-Sys­tem für Stück­gut nach­ge­dacht. Das wäre sehr inno­va­tiv, aber der Knack­punkt sind hier die Geste­hungs­kos­ten und die geeig­ne­ten Partner.

Peter Lug­in­bühl: Es wird den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auch in 30 bis 50 Jah­ren noch geben. Dazu müs­sen wir weg von den aktu­ell star­ren Sys­te­men. Ange­fan­gen bei den Wagen­auf­bau­ten über star­re Logis­tik­pro­zes­se im Güter­um­schlag oder Wag­gon­ma­nage­ment bis hin zur Wagen­fle­xi­bi­li­tät. Über­all da ist Poten­zi­al, mit Inno­va­tio­nen zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen zu begegnen.

Was braucht es, damit sich sol­che Inno­va­tio­nen umset­zen lassen? 

Peter Knaus: Ich bin Mit­glied im BAV-Exper­ten­gre­mi­um für tech­ni­sche Neue­run­gen. Der Bund ist hier sehr offen und unter­stützt Inno­va­tio­nen, die einen lang­fris­ti­gen Nut­zen brin­gen. Der Kan­ton Grau­bün­den ist eben­falls sehr offen für Inno­va­tio­nen und unter­stützt diese bei einem wirt­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Nut­zen nach Kräften.

Peter Lug­in­bühl: Im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr hat es den Druck eines pri­va­ten Wirt­schafts­ak­teurs wie Goog­le gebraucht, damit die Dinge in Bewe­gung kamen. Das täte ver­mut­lich auch uns gut. Es wäre span­nend, wenn ein Markt­drit­ter Druck auf­bau­en würde.

Was mei­nen Sie zu euro­pa­weit inte­grier­ten Datenplattformen?

Peter Knaus: Span­nen­de Aus­gangs­la­ge für die Akteu­re im Güter­trans­port, nicht nur auf der Schie­ne. Die Ent­wick­lung dafür ist her­aus­for­dernd, und ob alle ihre Daten zur Ver­fü­gung stel­len wür­den, bin ich mir nicht sicher. Aktu­ell kön­nen unse­re Kun­den mit­hil­fe von Trackings sehen, wo die Lade­mit­tel aktu­ell ste­hen. Das erlaubt es zum Bei­spiel einem Mine­ral­öl­trans­port­kun­den, seine und unse­re Dis­po­si­ti­on effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Ins­be­son­de­re beim Holz­ver­lad würde ich eine höhe­re Durch­gän­gig­keit zu unse­ren Kun­den begrüssen.

Peter Lug­in­bühl: Wir müss­ten die Wagen mit Ortungs­ge­rä­ten aus­rüs­ten. Erst dann könn­ten wir wei­te­re Schrit­te Rich­tung Daten­aus­tausch machen, auch ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fend. Wir von der MGBahn machen uns diese Gedan­ken weni­ger, weil wir lokal aus­ge­rich­tet sind.

Wo sehen Sie die gröss­ten Hebel, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr weiterzubringen?

Peter Lug­in­bühl: Bei der Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­sys­tems. Wir wer­den nie so fle­xi­bel sein wie die Stras­se. Aber wir müs­sen schnel­ler auf Kun­den­be­dürf­nis­se reagie­ren kön­nen und die Stär­ken der Schie­ne aus­spie­len. Das Poten­zi­al auf der Schie­ne ist rie­sig. Der Druck zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne kommt von allein.

Peter Knaus: Da muss man sicher­lich zwi­schen Meter­spu­ren und Nor­mal­spu­ren unter­schei­den. Wir mit Meter­spu­ren haben ein über­schau­ba­res Netz. Im Ver­gleich zu den SBB kön­nen wir sehr schnell reagie­ren. Eine pla­ne­ri­sche Umstel­lung von zwei Wochen ist ver­gli­chen mit den SBB schnell – und ver­gli­chen mit einem Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men lang­sam. Die­ses stellt inner­halb von Tagen um. Je mehr Geld wir haben, umso schnel­ler kön­nen wir in Trieb­fahr­zeu­ge und Güter­wa­gen inves­tie­ren respek­ti­ve die Flot­te moder­ni­sie­ren und umso fle­xi­bler könn­ten wir auf die Wün­sche unse­rer Kun­den reagieren.

Inwie­fern würde mehr Wett­be­werb bei den Güter­bah­nen die Dyna­mik des Schie­nen­gü­ter­markts verändern? 

Peter Lug­in­bühl: Mehr Wett­be­werb, mehr Dyna­mik. Aller­dings ist die Ein­tritts­schwel­le in unse­ren Markt für neue Akteu­re sehr hoch. Wer eine Güter­bahn betrei­ben möch­te, braucht ein regel­kon­for­mes Trieb­fahr­zeug und teu­res Roll­ma­te­ri­al. Das ist eine ande­re Haus­num­mer, als einen LKW für ein paar Hun­dert­tau­send Fran­ken zu kau­fen. Bei­spie­le wie Rail­ca­re oder Post zei­gen, dass Wett­be­werb zu Inno­va­ti­on und Preis­druck führt.

Peter Knaus: Kon­kur­renz tut gut und spornt an, sich zu ent­wi­ckeln. Die Ver­ant­wort­li­chen von Rail­ca­re haben ein sehr gutes Trans­port­lo­gis­tik­kon­zept, sie ver­bin­den Stras­se und Schie­ne mit der eige­nen Flot­te. Auch Kon­kur­renz­un­ter­neh­men auf der Schie­ne sind auf freie Tras­sen ange­wie­sen. Sie kön­nen nicht ein­fach los­fah­ren, wenn sie voll­ge­la­den sind. Preis­lich haben klei­ne Güter­bahn­be­trei­ber den Vor­teil, dass sie einen gerin­ge­ren Over­head ein­kal­ku­lie­ren müssen.

Was hal­ten Sie vom VAP und was wür­den Sie unse­rem Ver­band empfehlen?

Peter Knaus: Mit Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer hatte ich stets einen guten Kon­takt. Ich habe das Pro­jekt Trans­port­lo­gis­tik des Regio­na­len Paket­zen­trums in Unter­vaz gelei­tet. Da habe ich sehr eng mit dem VAP zusam­men­ge­ar­bei­tet. Er war ein unab­hän­gi­ges und sehr wert­vol­les Pro­jekt­mit­glied. Ich emp­fin­de den Aus­tausch mit Frank Fur­rer, Jürg Lüt­scher und ande­ren VAP-Ver­tre­tern, die eine Ver­la­der­sicht ein­brin­gen, als kon­struk­tiv und spannend.

Peter Lug­in­bühl: Ich wuss­te bis vor Kur­zem nicht, dass es die­sen Ver­band gibt. Meine Emp­feh­lung wäre es, dass Sie Ihren Ver­band bei den Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men bes­ser bekannt machen. Ich finde es näm­lich toll, was der VAP so alles tut.

Was wurde noch nicht gesagt?

Peter Lug­in­bühl: Die­ses Gespräch hat mir wert­vol­le Impul­se gege­ben, danke dafür.

Peter Knaus: Danke, dass Sie uns zu die­sem Gespräch ein­ge­la­den und uns die Gele­gen­heit gege­ben haben, uns zu präsentieren.

Zu Peter Knaus und der Bünd­ner Güterbahn

Peter Knaus ist Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB). Zudem ver­tritt er die Schmal­spur­bah­nen in der Kom­mis­si­on Güter­ver­kehr (KGV) des Ver­bands öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und gehört der Begleit­grup­pe Schie­nen­gü­ter­ver­kehr des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) an. Unter dem Dach der RhB bie­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine brei­te Palet­te von Trans­port­lö­sun­gen für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen in Grau­bün­den an. Mit ihrer viel­fäl­ti­gen Wagen­flot­te – dar­un­ter Con­tai­ner­wa­gen, Schie­be­wand­wa­gen und Kes­sel­wa­gen – beför­dert sie Güter aller Art. Die Bedie­nungs­punk­te erstre­cken sich über das gesam­te Bünd­ner­land und umfas­sen wich­ti­ge Indus­trie­zen­tren, Logis­tik­zen­tren sowie land­wirt­schaft­li­che Betrie­be. Dadurch gewähr­leis­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine umfas­sen­de Güter­ver­sor­gung in der gesam­ten Regi­on und ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der regio­na­len Logistikinfrastruktur.

Zu Peter Lug­in­bühl und der Matterhorn-Gotthard-Bahn

Peter Lug­in­bühl ist seit 2017 Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn. Der diplo­mier­te Con­trol­ler war davor eini­ge Jahre als Lei­ter Unter­neh­mens­ent­wick­lung HR bei den SBB tätig. Die Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn betreibt ihren Güter­ver­kehr mit der Alpin Cargo AG, einer Toch­ter der Plan­zer-Grup­pe. Sie bie­tet viel­fäl­ti­ge Dienst­leis­tun­gen für das loka­le Gewer­be an. Dazu zäh­len Güter­um­schlag, Lager­lo­gis­tik und Trans­por­te sowohl auf der Schie­ne als auch auf der Stras­se. Die Mine­ral­öl­ver­sor­gung stellt einen wei­te­ren wich­ti­gen Ser­vice dar. Alpin Cargo bedient auf der letz­ten Meile nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch Pri­vat­per­so­nen. Diese kön­nen ihre Diens­te für Umzü­ge, das Ein­la­gern von Haus­rat sowie Heim­lie­fe­run­gen mit Mon­ta­ge und E‑Transporte in Anspruch nehmen.

 

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

SBB ist finan­zi­ell kern­ge­sund. Das hat sie am 11. März 2024 mit der Jah­res­rech­nung 2023 kom­mu­ni­ziert. Nur Toch­ter SBB Cargo gilt wei­ter­hin als Sor­gen­kind und soll finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Wir vom VAP mei­nen: Das darf kei­ner Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) gleich­kom­men. Und die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze von CHF 1,25 Mrd. ist ange­sichts der Jah­res­rech­nung 2023 hinfällig.

Darum geht’s:

  • Resul­ta­te 2023: schwarz und rekordverdächtig
  • Ewi­ges Sor­gen­kind bleibt defizitär
  • Rekord­re­sul­ta­te und Mil­li­ar­den­hil­fe – wie passt das zusammen?
  • Unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung gefragt

 

Resultate 2023: schwarz und rekordverdächtig

1,3 Mio. Rei­sen­de, CHF 269 Mio. Gewinn, 9,9 % Mehr­ein­nah­men beim Per­so­nen­ver­kehr, 92,5 % Pünkt­lich­keit trotz 20’000 Bau­stel­len, Ver­schul­dung auf CHF 11,3 Mrd. gesun­ken, alle Inves­ti­tio­nen aus dem Cash­flow finan­ziert: Das Geschäfts­jahr 2023 der SBB strotzt nur so vor fro­hen Bot­schaf­ten und Super­la­ti­ven. Erst­mals in der Post-Covid-Ära schrei­ben die SBB wie­der schwar­ze Zah­len. Diese erfreu­li­che Per­for­mance geht in ers­ter Linie aus einem Rekord­stand an Fahr­gäs­ten und aus statt­li­chen Gewin­nen aus den SBB Immo­bi­li­en her­vor. Es erstaunt daher auch nicht, dass die Ver­ant­wort­li­chen zuver­sicht­lich in die Zukunft blicken.

Ewiges Sorgenkind bleibt defizitär

Bei der Spar­te Güter­ver­kehr der rück­ver­staat­lich­ten SBB Cargo sieht die finan­zi­el­le Lage deut­lich weni­ger rosig aus. Zwar ver­bes­ser­te sich das Ergeb­nis 2023 von SBB Cargo Schweiz gegen­über dem Vor­jahr um CHF 148 Mio. auf minus CHF 40 Mio. Doch das ist vor­wie­gend auf Wert­be­rich­ti­gun­gen von 2022 zurück­zu­füh­ren. Die Ver­kehrs­leis­tung redu­zier­te sich gegen­über dem Vor­jahr um 7,5 %. Haupt­trei­ber waren laut SBB der Preis­druck, das struk­tu­rel­le Defi­zit im EWLV und die kon­junk­tu­rel­le Abkühlung.

Unklar bleibt nur, wie hoch die­ses soge­nann­te struk­tu­rel­le Defi­zit tat­säch­lich bezif­fert wer­den soll. In der poli­ti­schen Debat­te spricht SBB von CHF 80 bis 100 Mio., im Geschäfts­be­richt 2023 ste­hen CHF 40 Mio. Hat SBB Cargo im Ganz­zugs­ver­kehr einen Gewinn von CHF 40 bis 60 Mio. generiert?

Rekordresultate und Milliardenhilfe – wie passt das zusammen? 

Auf diese Frage gibt Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor beim Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), in sei­nem Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn eine plau­si­ble Ant­wort: «Ich weiss es nicht». Dass es den SBB finan­zi­ell gut geht, ist tat­säch­lich löb­lich. Schliess­lich wün­schen sich die Ver­la­der star­ke Part­ner im Trans­port­ge­schäft. Trotz­dem hal­ten wir vom VAP an unse­rer Posi­ti­on fest: Die finan­zi­el­le Schief­la­ge von SBB Cargo darf nicht mit der not­wen­di­gen Moder­ni­sie­rung und Umge­stal­tung des EWLV ver­wech­selt wer­den. Im Janu­ar 2024 hat der Bun­des­rat in sei­ner «Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz» zu Recht Mass­nah­men für die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den EWLV bean­tragt (vgl. Blog­bei­trag «Wei­chen für den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schie­ne rich­tig gestellt»). Statt eines Sanie­rungs­bei­trags an den EWLV for­dern wir eine gezielt ein­ge­setz­te degres­si­ve und befris­te­te Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung für eine nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on des EWLV Rich­tung Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Nur so kann sich der EWLV moder­ni­sie­ren und wachsen.

Unternehmerische Verantwortung gefragt

Der­zeit bespricht das Par­la­ment die «Bot­schaft zur Ände­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung der SBB)». Dem­nach soll der Bund die pan­de­mie­be­ding­ten Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­neh­men. Dazu VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li: «Wieso soll der Bund, der gera­de linea­re Kür­zun­gen und Ver­zichts­pla­nun­gen ange­kün­digt hat, mit Steu­er­gel­dern ein Staats­un­ter­neh­men unter­stüt­zen, das Rekord­re­sul­ta­te erreicht? Hier appel­lie­re ich ein­dring­lich an die unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung der Akteure.»

Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt

Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt

Der Bun­des­rat hat im Janu­ar seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­öf­fent­licht. Er strebt die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) an und legt damit die Grund­la­ge für des­sen Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Trotz zahl­rei­cher Vor­be­hal­te schlägt er dafür Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen und befris­te­te Betriebs­ab­gel­tun­gen sowie Anrei­ze für Ver­la­der vor.

Darum geht’s:

  • Bun­des­rat strebt Eigen­wirt­schaft­lich­keit an
  • Der EWLV soll grund­le­gend umge­stal­tet und moder­ni­siert werden
  • Der Betrieb des EWLV soll in der Moder­ni­sie­rungs­pha­se befris­tet geför­dert werden
  • BAV kri­ti­siert Leit­li­ni­en der Branche
  • Vor­la­ge im Überblick
  • So geht es weiter

 

Bundesrat strebt Eigenwirtschaftlichkeit an

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 10. Janu­ar 2024 die Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schie­det. Wir vom VAP begrüs­sen es, dass die favo­ri­sier­te Vari­an­te 1 wei­ter­ver­folgt wird. Mit die­ser Vor­la­ge will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch moder­ni­sie­ren, die mul­ti­mo­da­len Trans­port­ket­ten stär­ken und die Schiff­fahrt bes­ser ein­bin­den. Die über­ge­ord­ne­ten Ziele sind die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im gan­zen Land zu stär­ken und die Mul­ti­mo­da­li­tät zu för­dern, um zu den Umwelt- und Ener­gie­zie­len des Bun­des bei­zu­tra­gen. So sol­len die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung gesi­chert, der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tel­fris­tig erhöht und die Basis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb gelegt werden.

Der EWLV soll grundlegend umgestaltet und modernisiert werden 

Die Grund­la­ge dazu ist eine umfas­sen­de Umge­stal­tung des EWLV respek­ti­ve des Netz­werk­ver­kehrs mit der dazu­ge­hö­ri­gen tech­ni­schen Moder­ni­sie­rung (ins­be­son­de­re der Digi­ta­li­sie­rung), einer Ein­bet­tung in das Logis­tik­sys­tem Schweiz und dem Auf­bau eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en, intra­mo­da­len Wett­be­werbs. Letz­te­rer soll die Qua­li­tät der Logis­tik­dienst­leis­tun­gen und deren Effi­zi­enz mass­geb­lich ver­bes­sern und künf­ti­ge Inno­va­tio­nen ver­ein­fa­chen. Die Vor­la­ge sieht dafür Inves­ti­ti­ons­mit­tel für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) in Höhe von 180 Mio. Fran­ken vor. Wei­te­re Inves­ti­ti­ons­mit­tel sind für digi­ta­li­sier­te Pro­zess­op­ti­mie­run­gen, Daten­aus­tausch­platt­for­men und Ähn­li­ches vorgesehen.

Der Betrieb des EWLV soll in der Modernisierungsphase befristet gefördert werden

Um die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung auf­recht­zu­er­hal­ten, soll der Betrieb wäh­rend acht Jah­ren finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Dabei wer­den angeb­lich unge­deck­te Kos­ten gedeckt. Diese Abgel­tun­gen wer­den ent­spre­chend dem Fort­schritt der Umge­stal­tung lau­fend abneh­men und in mehr­jäh­ri­gen Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit allen am Netz­werk­ver­kehr betei­lig­ten Güter­bah­nen festgelegt.

BAV kritisiert Leitlinien der Branche 

Damit die­ser Umbau gelingt und der EWLV wäh­rend der Umge­stal­tungs­pha­se im aktu­el­len Umfang sta­bil betrie­ben wer­den kann, hat die Bran­che Leit­li­ni­en für kon­kre­te Mass­nah­men und För­der­tat­be­stän­de vor­ge­legt. Das BAV kri­ti­siert diese jedoch als unge­nü­gend und ver­langt eine wei­te­re Bear­bei­tung. Es bemän­gelt ins­be­son­de­re die feh­len­de Per­spek­ti­ve für eine umfas­sen­de Neu­ge­stal­tung zur Erhö­hung der Effi­zi­enz und Aus­las­tung. Es sieht eine Ten­denz zur Struk­tur­er­hal­tung und zu einem wei­te­ren Abbau des Ange­bots. Es sei der­zeit nicht in der Lage, auf die­ser Basis Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen abzu­schlies­sen. Wir vom VAP ver­ste­hen die Vor­be­hal­te des BAV, da die Leit­li­ni­en einen Kom­pro­miss von Ver­la­dern und Güter­bah­nen dar­stel­len, bei dem der VAP gros­se Ein­ge­ständ­nis­se im Inter­es­se der Sache gemacht hatte. Eine sub­stan­zi­el­le Nach­be­ar­bei­tung ist nun not­wen­dig, gera­de aus Sicht der Güter­trans­port­kun­den als Nut­zer der Logistikdienstleistungen.

Wir sind bereit, die wei­te­re Ent­wick­lung mass­geb­lich zu unter­stüt­zen. Als wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die­sen Umbau sehen wir ein umfas­sen­des, ope­ra­ti­ves Con­trol­ling als Erfolgs­kon­trol­le für die Wirk­sam­keit der Mass­nah­men und Anrei­ze sowie den Auf­bau einer digi­ta­len Platt­form. Damit lies­sen sich alle Akteu­re effi­zi­ent und fle­xi­bel in der Pla­nung und Abwick­lung ihrer Dienst­leis­tun­gen ver­knüp­fen. Der Umbau soll in Form eines Pro­jek­tes metho­disch struk­tu­riert und ziel­ge­rich­tet umge­setzt werden.

Vorlage im Überblick
  • Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen: Für die Ein­füh­rung der DAK stellt der Bun­des­rat 180 Mio. Fran­ken zur Ver­fü­gung. Das deckt ca. einen Drit­tel der Umbau­kos­ten ab. Die Umrüs­tung des Roll­ma­te­ri­als muss euro­pa­weit koor­di­niert wer­den und soll bis ins Jahr 2033 erfol­gen. Von der DAK wird eine sub­stan­zi­el­le Ver­bes­se­rung der Pro­duk­ti­vi­tät und Qua­li­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs erwar­tet.
    Fak­ten­blatt DAK (PDF, 971 kB)
  • Betriebs­ab­gel­tun­gen: Um den EWLV wäh­rend der Umbau­pha­se auf dem aktu­el­len flä­chen­de­cken­den Niveau zu hal­ten, sieht der Bun­des­rat vor, ihn auf acht Jahre befris­tet und degres­siv finan­zi­ell zu för­dern. Am Ende die­ser Peri­ode soll Eigen­wirt­schaft­lich­keit erreicht sein. Für die ers­ten vier Jahre bean­tragt er 260 Mio. Fran­ken.
    Fak­ten­blatt Güter­ver­kehr (PDF, 712 kB)
  • Anrei­ze für Ver­la­der: Unbe­fris­tet vor­ge­se­hen sind Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge und eine Abgel­tung der unge­deck­ten Kos­ten des bestell­ten Güter­trans­port­an­ge­bots für total 60 Mio. pro Jahr.

Voll­stän­di­ge Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz.

So geht es weiter
  • Noch in der ers­ten Hälf­te 2024 sol­len die offe­nen Punk­te zwi­schen BAV und der Bran­che dis­ku­tiert und die Leit­li­ni­en ent­spre­chend ergänzt und prä­zi­siert werden.
  • In die­sem Rah­men und nach Ver­ab­schie­dung des revi­dier­ten Geset­zes soll bis Ende 2024 ein Aus­schrei­bungs­pro­zess für die ver­schie­de­nen Dienst­leis­tungs­pa­ke­te inner­halb des Netz­werk­ver­kehrs gestar­tet werden.
  • Die Ver­hand­lun­gen über mög­li­che Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen sind für 2025 geplant, damit all­fäl­li­ge För­der­mass­nah­men Anfang 2026 grei­fen können.

Details lesen Sie in die­ser gemein­sa­men Medi­en­mit­tei­lung von VAP, LITRA, ASTAG, IG Kom­bi­nier­ter Ver­kehr und VöV.

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Die Güter­zug­ent­glei­sung vom 10. August 2023 hat gra­vie­ren­de Schä­den am Gott­hard­ba­sis­tun­nel ver­ur­sacht. Des­halb wol­len die SBB mit dem Fahr­plan­wech­sel vom 10. Dezem­ber 2023 die Kapa­zi­tä­ten des nach­hal­ti­gen Güter­bahn­ver­kehrs zuguns­ten des Frei­zeit­ver­kehrs am Wochen­en­de mas­siv ein­schrän­ken. Das könn­te zu einer Rück­ver­la­ge­rung von bis zu 15% der Bahn­gü­ter auf die Stras­se führen.

Darum geht’s:

  • Neues Fahr­plan­kon­zept streicht Güterverkehrstrassen
  • Gesetz­li­ches Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel gefährdet
  • Alter­na­ti­ve für Per­so­nen­ver­kehr vorhanden
  • NEAT schritt­wei­se zweckentfremdet
  • Kein Dia­log auf Augenhöhe
  • Rück­ver­la­ge­rung auf Stras­se gemein­sam vermeiden

 

Neues Trassenkonzept streicht Güterverkehrstrassen

Laut Medi­en­up­date vom 2. Novem­ber 2023 gehen die SBB davon aus, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel erst im Sep­tem­ber 2024 wie­der voll­stän­dig für Reise- und Güter­zü­ge zur Ver­fü­gung steht. Die Repa­ra­tur­ar­bei­ten dürf­ten weit län­ger dau­ern als ursprüng­lich erwar­tet. Die Ver­ant­wort­li­chen der SBB haben bekannt­ge­ge­ben, mit dem Dezem­ber-Fahr­plan­wech­sel an den Wochen­en­den deut­lich mehr und schnel­le­re Rei­se­zü­ge durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren zu las­sen. Sie strei­chen dem Güter­ver­kehr unter ande­rem ein Zeit­fens­ter von 7.30 bis 9.00 Uhr frei­tag­mor­gens und tei­len es dem Per­so­nen­ver­kehr zu.

Gesetzliches Verkehrsverlagerungsziel gefährdet

Das eigen­mäch­tig ent­wi­ckel­te Tras­sen­kon­zept hat gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für den natio­na­len Modal­split. Eines unse­rer Mit­glie­der geht davon aus, dass 10% bis 15% der Sen­dun­gen des kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehrs auf die Stras­se rück­ver­la­gert wer­den und die Ver­sor­gung des Tes­sins am Wochen­en­de nicht mehr voll­um­fäng­lich gewähr­leis­tet wer­den kann. Auch Bau­ar­bei­ten kön­nen im erwähn­ten Zeit­fens­ter nicht vor­ge­nom­men werden.

Diese Ent­wick­lung wider­spricht der Schwei­zer Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Dem­nach will der Bun­des­rat den alpen­que­ren­den Güter­trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Schon 2022 wurde das gesetz­li­che Ziel von 650’000 Last­wa­gen­fahr­ten klar ver­fehlt: Es fuh­ren noch immer 880’000 Last­wa­gen durch die Schwei­zer Alpen.

Alternative für Personenverkehr vorhanden

Für die Bran­chen­ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft ist die Tras­sen­neu­kon­zep­ti­on der SBB umso abwe­gi­ger, als sehr wohl eine ver­nünf­ti­ge Alter­na­ti­ve für den Per­so­nen­ver­kehr besteht: Gera­de aus öko­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve soll­ten Frei­zeit­rei­sen­de an Wochen­en­den die Berg­stre­cke nut­zen und den Gott­hard­ba­sis­tun­nel den Güter­zü­gen über­las­sen. Immer­hin ver­brau­chen diese wegen ihrer schwe­ren Last sehr viel mehr Strom über die Berg­stre­cke als Per­so­nen­zü­ge. Die Ver­la­der sind an sie­ben Tagen die Woche auf eine zuver­läs­si­ge Trans­port­in­fra­struk­tur für die Güter­ver­sor­gung der Schweiz angewiesen.

NEAT schrittweise zweckentfremdet

Der Gott­hard­ba­sis­tun­nel ist Teil der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Sie wurde für den Güter­ver­kehr kon­zi­piert. Denn das gemein­sa­me Ziel der Euro­päi­schen Union und der Schweiz mit der NEAT war und ist es, den Güter­ver­kehr auf der Schie­ne zu för­dern. Das Pro­jekt wurde für 23 Mrd. CHF rea­li­siert und zu 55% von der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) finan­ziert. Mit der Ein­schrän­kung der drin­gend benö­tig­ten Tras­sen für den Güter­ver­kehr wird die NEAT erneut zweckentfremdet.

Kein Dialog auf Augenhöhe

Zwar hät­ten die SBB nach eige­nen Anga­ben «… für die Ver­tei­lung der Tras­sen durch den Gott­hard-Basis­tun­nel wäh­rend der Repa­ra­tur­ar­bei­ten in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern des Güter­ver­kehrs und den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men des Per­so­nen­ver­kehrs sowie der unab­hän­gi­gen Tras­sen­ver­ga­be­stel­le eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung vor­ge­nom­men.» Doch das neue Tras­sen­kon­zept ent­stand ohne die Güter­ver­kehrs­bran­che und deren Kun­den. Auch der nach­träg­li­che Aus­tausch erwies sich als zäh. Zudem fehl­te an der Medi­en­kon­fe­renz vom 2. Novem­ber 2023 die Stim­me von SBB Cargo. Es ist unklar, ob und wie die Anlie­gen des Güter­ver­kehrs im eige­nen Kon­zern berück­sich­tigt wur­den. Die ver­la­den­de Wirt­schaft zeigt sich alar­miert über die­ses ein­sei­ti­ge Vor­ge­hen und sieht die bis­her kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den SBB in Frage gestellt.

Rückverlagerung auf Strasse gemeinsam vermeiden

Wir vom VAP for­dern nach­drück­lich, dass die SBB alle am Güter­bahn­ver­kehr Betei­lig­ten in die Pla­nung der Tras­sen­ver­ga­be ein­be­zie­hen und ein­sei­ti­ge Äus­se­run­gen über die rei­bungs­freie Abwick­lung des Güter­ver­kehrs durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel unter­las­sen. Diese begüns­ti­gen eine vor­zei­ti­ge Abwan­de­rung von Güter­trans­por­ten auf die Stras­se, was es unbe­dingt zu ver­mei­den gilt. Denn eine sol­che lässt sich in der Regel nur schwer rück­gän­gig machen. Die SBB soll­ten Güter- und Per­so­nen­ver­kehr nicht gegen­ein­an­der aus­spie­len und dabei den Stras­sen­trans­port begünstigen.

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Die Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) nennt eine gebro­che­ne Rad­schei­be als Ursa­che für den Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Im 10-vor-10-Bei­trag vom 19. Okto­ber 2023 hat das Schwei­zer Fern­se­hen SRF die Güter­wa­gen­in­stand­hal­tung von Wagen­rä­dern unter die Lupe genom­men. Darin äus­sert sich VAP-Exper­te Jürg Lüt­scher zu den Sicher­heits- und Kon­troll­auf­ga­ben der betei­lig­ten Akteu­re – und führt sie in die­sem Blog­bei­trag wei­ter aus.Darum geht’s:
  • Har­mo­ni­sier­te Sicher­heit im euro­päi­schen Güterbahnsystem
  • Instand­hal­tungs­ar­bei­ten von unab­hän­gi­gen Stel­len überwacht
  • Rad­satz­kon­trol­len in Betrieb und Instandhaltung
  • Zwei Prüf­ver­fah­ren etabliert
  • Zustän­dig­kei­ten und Vor­schrif­ten geklärt
 
Harmonisierte Sicherheit im europäischen Güterbahnsystem
Die Sicher­heit im euro­päi­schen Güter­bahn­sys­tem basiert auf einem Ver­ant­wor­tungs­drei­eck aus Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­mun­gen (EVU) und den Wagen­hal­tern mit ihren zustän­di­gen Instand­hal­tungs­stel­len (ECM). Die Vor­ga­ben und Bestim­mun­gen dazu sind heute euro­pa­weit weit­ge­hend har­mo­ni­siert. Basie­rend auf Fest­le­gun­gen der hoheit­li­chen Richt­li­ni­en, auf den gül­ti­gen tech­ni­schen Nor­men und Erfah­run­gen aus der Pra­xis hat die Bran­che den inter­na­tio­nal aner­kann­ten VPI Euro­pean Main­ten­an­ce Guide (VPI-EMG) erar­bei­tet. Dabei leis­te­ten seit 2007 die Ver­bän­de VPI (Deutsch­land), V.P.I. (Öster­reich) und VAP (Schweiz) Pio­nier­ar­beit. 2019 wurde der Her­aus­ge­ber­kreis des VPI-EMG um die AFWP (Frank­reich) und die UIP (inter­na­tio­na­ler Ver­band der Wagen­hal­ter als Ver­tre­ter der klei­ne­ren natio­na­len Inter­es­sen­ver­bän­de) erwei­tert. In die­sem Regel­werk sind sowohl Fris­ten als auch Umfang der Arbei­ten und Stan­dards anwen­der­ge­recht defi­niert. Es gibt Instand­hal­tungs­emp­feh­lun­gen ab, die jeder Nut­zer auf die Anwend­bar­keit für seine Güter­wa­gen prü­fen, gege­be­nen­falls ergän­zen und für seine Wagen­flot­te frei­ge­ben muss. Der­zeit bezie­hen mehr als 550 Unter­neh­men, dar­un­ter Wagen­hal­ter, ECM, Repa­ra­tur­werk­stät­ten, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten, den VPI-EMG. Mehr als 260 Repa­ra­tur­werk­stät­ten und mobi­le Ser­vice­teams aus 19 Län­dern Euro­pas wen­den den VPI-EMG im Auf­trag der jeweils zustän­di­gen ECM an.
Instandhaltungsarbeiten von unabhängigen Stellen überwacht
Die Sicher­heits­richt­li­nie der EU legt zwei unab­hän­gi­ge Ver­fah­ren fest. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Fach­ar­bei­ten über­all mit dem erfor­der­li­chen Qua­li­täts­ni­veau und Wis­sen durch­ge­führt werden: 
  • Zer­ti­fi­zie­rung: Die betei­lig­ten Unter­neh­men müs­sen sich für sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten im Rah­men ihrer ECM durch unab­hän­gi­ge Stel­len zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Diese Zer­ti­fi­ka­te müs­sen sie regel­mäs­sig erneu­ern und ihren Kun­den Ein­sicht in deren Gül­tig­keit und Umfang gewähren.
  • Audi­tie­rung: Auf­sichts­be­hör­den füh­ren im Bahn­be­trieb risi­ko­ba­sier­te Audits von sicher­heits­kri­ti­schen Pro­zes­sen und Inspek­tio­nen der Qua­li­tät durch. Soll­ten sie Schwach­stel­len auf­de­cken, so über­wa­chen sie zudem deren Behebung.
Radsatzkontrollen in Betrieb und Instandhaltung
Rad­sät­ze gel­ten als sicher­heits­kri­ti­sche Kom­po­nen­ten eines Schie­nen­fahr­zeugs. Durch den Betrieb wer­den sie einer­seits kon­ti­nu­ier­lich abge­nutzt, ande­rer­seits kön­nen sie durch Ein­wir­kun­gen von aus­sen beschä­digt wer­den. Bei der Instand­hal­tung von Wagen sorgt die ECM dafür, dass voll­wer­ti­ge Rad­sät­ze ein­ge­setzt sind. Beim Betrieb stel­len die EVU und die Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen der Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#2): Auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen») gezielt sicher, dass keine erkenn­ba­ren Schä­den oder Abwei­chun­gen an Wagen die Betriebs­si­cher­heit gefähr­den. Für einen siche­ren Bahn­be­trieb müs­sen die Rad­sät­ze alle rele­van­ten Grenz­wer­te wäh­rend der gesam­ten Betriebs­zeit ein­hal­ten. Rad­sät­ze, die infol­ge von Abwei­chun­gen oder Schä­den aus­ge­wech­selt wur­den, kom­men zur vor­schrifts­ge­mäs­sen Auf­ar­bei­tung in eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te.
Zwei Prüfverfahren etabliert
Im 10-vor-10-Bei­trag von SRF wer­den zwei Prüf­ver­fah­ren der sys­te­ma­ti­schen Rad­satz­in­stand­hal­tung gezeigt. Eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te kann so gewähr­leis­ten, dass die von ihr instand­ge­setz­ten Rad­sät­ze beim Aus­lie­fern keine rele­van­ten Schä­di­gun­gen in Form von Mate­ri­al­ris­sen auf­wei­sen. Dabei han­delt es sich um zwei zer­stö­rungs­freie Prüf­ver­fah­ren nach DIN 27201–7, die sich bran­chen­weit durch­ge­setzt haben: 
  • Ultra­schall­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen im Bereich Rad­stirn­flä­che und Spurkranzrücken
  • Magnet­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen in Rad­kör­per und Rad­satz­wel­le inklu­si­ve Radsitz
Zuständigkeiten und Vorschriften geklärt
Da zahl­rei­che Güter grenz­über­schrei­tend trans­por­tiert wer­den, sind in Euro­pa inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te Regeln und Ver­fah­ren bedeu­tend. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wurde die Vor­schrif­ten­la­ge umfas­send erneu­ert und ver­bes­sert. Aktu­el­le Ver­sio­nen der Sicher­heits- und Inter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie der EU gel­ten sowohl in allen EU-Staa­ten als – über das Land­ver­kehrs­ab­kom­men – auch für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz. Davon aus­ge­hend hat der Schwei­zer Bahn­sek­tor pra­xis­ge­rech­te Stan­dards und Ver­fah­ren der Instand­hal­tung für die Haupt­ak­teu­re ent­wi­ckelt. Euro­pa­weit gemein­sa­me Mel­de­pro­zes­se und Beur­tei­lungs­ver­fah­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit») gewähr­leis­ten, dass die Bran­chen­ak­teu­re ihre Leh­ren aus einem Betriebs­er­eig­nis wie dem­je­ni­gen vom 10. August 2023 zie­hen und bei der Instand­hal­tung wirk­sa­me Ver­bes­se­run­gen umsetzen. 
Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Die öffent­lich publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen zur Güter­bahn­ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel deu­ten auf eine gebro­che­ne Rad­schei­be an einem ent­gleis­ten Güter­wa­gen hin. Über­be­an­spru­chung oder Mate­ri­al­feh­ler ste­hen als mög­li­che Ursa­che des Ver­sa­gens im Raum. Was tat­säch­lich geschah, bleibt den lau­fen­den Unter­su­chun­gen der Schwei­ze­ri­schen Unfall­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) vorbehalten.

Darum geht’s:

  • Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefertigt?
  • Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genommen?
  • Wie wer­den sie gewartet?
  • Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
  • Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Verfügung?
  • Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteure
  • Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)

Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefer­tigt?
Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wie Rad­sät­ze wer­den so aus­ge­legt, dass sie ihre Auf­ga­be wäh­rend der geplan­ten Nut­zungs­dau­er unter den vor­herr­schen­den Betriebs- und Ein­satz­be­din­gun­gen erfül­len und damit eine siche­re Fahrt gewähr­leis­tet ist. Dabei wen­den die Her­stel­ler­fir­men inter­na­tio­nal aner­kann­te Stan­dards an:

  • Tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) legen grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen fest.
  • Euro­päi­sche Nor­men (EN) defi­nie­ren die spe­zi­fi­schen Eigenschaften.
  • Her­stel­ler wen­den zur Ent­wick­lung und Prü­fung har­mo­ni­sier­te und stan­dar­di­sier­te Sicher­heits­me­tho­den an.
  • Nor­mier­te Sicher­heits­nach­wei­se und Gut­ach­ten doku­men­tie­ren Sicher­heit und Tauglichkeit.

In die Ent­wick­lung der Nor­men und TSI flies­sen die inter­na­tio­na­len Erfah­run­gen aus Vor- und Unfäl­len lau­fend ein.

Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genom­men?
Die Inver­kehr­brin­gung von sicher­heits­kri­ti­schen Bau­tei­len erfor­dert die inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Geneh­mi­gung der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) oder einer natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de. Es sind dies:

  • Typen­zu­las­sun­gen für Bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • Kon­for­mi­täts­nach­wei­se für bau­glei­che Seri­en­bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • CE-Kenn­zeich­nung (Con­for­mi­té Euro­pé­en­ne) für ein Bau­teil, das die gel­ten­den EU-Richt­li­ni­en erfüllt
  • Betriebs­be­wil­li­gung für ein regel­kon­for­mes Fahrzeug

Die Beschei­ni­gung, dass Bau­tei­le nach den Anfor­de­run­gen von Nor­men und TSI gebaut wur­den, erfolgt durch soge­nannt «benann­te Stel­len», also staat­lich auto­ri­sier­te Stel­len. Diese prü­fen und bewer­ten die Regel­kon­for­mi­tät der gefer­tig­ten Produkte.

Wie wer­den sie gewar­tet?
Der Her­stel­ler ist ver­pflich­tet, für sämt­li­che Bau­tei­le oder Fahr­zeu­ge die anzu­wen­den­den Instand­hal­tungs­vor­ga­ben zu defi­nie­ren und zu publi­zie­ren. Fahr­zeug­hal­ter müs­sen diese Her­stel­ler­vor­ga­ben abge­stimmt auf die Ein­satz­be­din­gun­gen umset­zen. Sie bestim­men für ihr Roll­ma­te­ri­al zer­ti­fi­zier­te Instand­hal­tungs­stel­len (Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce, ECM). Diese erar­bei­ten die Instand­hal­tungs­vor­ga­ben der ihnen zuge­ord­ne­ten Fahr­zeu­ge unter Berück­sich­ti­gung eige­ner und Bran­chen­er­kennt­nis­se. Zudem pla­nen sie peri­odi­sche Arbei­ten, füh­ren sie durch und doku­men­tie­ren deren Ergeb­nis­se. Jedes für den Betrieb zuge­las­se­ne Fahr­zeug muss unter Nen­nung des Fahr­zeug­hal­ters und der ECM in einem amt­li­chen Fahr­zeug­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein.

Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für die siche­re Fahrt, Zug­vor­be­rei­tung, Zug­ab­fer­ti­gung und ande­re Sicher­heits­aspek­te ihrer Züge ver­ant­wort­lich. Sie legen die Prü­fun­gen und Tests fest, mit denen gewähr­leis­tet wird, dass jede Abfahrt sicher erfol­gen kann. Um diese Betriebs­taug­lich­keit fest­zu­stel­len, füh­ren aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ten­de vor der Abfahrt vor Ort defi­nier­te Sicht­kon­trol­len durch. Diese Arbeit fin­det zu jeder Tages­zeit und Wit­te­rung statt und ist äus­serst anspruchs­voll. Auch bei der Zugs­ab­fer­ti­gung und den damit ver­bun­de­nen Prü­fun­gen und Tests wird ein beson­de­res Augen­merk auf sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gelegt.

Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Ver­fü­gung?
Die Fahr­zeug­hal­ter sind für die ord­nungs­ge­mäs­se Instand­hal­tung ihrer Fahr­zeu­ge ver­ant­wort­lich. Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wer­den peri­odisch kon­trol­liert, z.B. durch Ultra­schall­mes­sun­gen. Sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le unter­lie­gen nicht nur stren­gen Kon­trol­len, son­dern auch beson­de­ren Ver­pflich­tun­gen in Bezug auf Kenn­zeich­nung, Instand­hal­tung und Rück­ver­folg­bar­keit der Mass­nah­men. Die EVUs kön­nen vom Fahr­zeug­hal­ter wagen­spe­zi­fi­sche Aus­künf­te verlangen.

Auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz betrei­ben die Infra­struk­tur­be­trei­ber heute über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen. Sie über­wa­chen jedes vor­bei­fah­ren­de Fahr­zeug auf Unre­gel­mäs­sig­kei­ten und kön­nen im Falle von unzu­läs­si­gen Abwei­chun­gen Alarm aus­lö­sen. In die­sem Fall wird der betrof­fe­ne Zug sofort ange­hal­ten und kontrolliert.

Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteu­re
Im Bahn­be­trieb agie­ren ver­schie­de­ne Unter­neh­men zusam­men. Dabei muss sich jeder Akteur auf die Zuver­läs­sig­keit des ande­ren an der Schnitt­stel­le ver­las­sen kön­nen. Ihre Auf­ga­ben­be­rei­che und Ver­ant­wor­tun­gen sind inter­na­tio­nal klar und ein­heit­lich gere­gelt. Har­mo­ni­sier­te Vor­schrif­ten zu Her­stel­lung, Betrieb und Instand­hal­tung sor­gen für einen siche­ren Schie­nen­ver­kehr (mehr zum Regu­la­tiv der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit lesen Sie in Kürze auf die­sem Blog).

Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)
Neben der Umset­zung der gel­ten­den Vor­ga­ben durch jeden am Eisen­bahn­ver­kehr betei­lig­ten Akteur rücken neue Tech­no­lo­gien in den Mit­tel­punkt. Mit der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung las­sen sich nicht nur Betriebs­ab­läu­fe effi­zi­en­ter gestal­ten. Es eröff­nen sich auch neue Mög­lich­kei­ten zur betrieb­li­chen Über­wa­chung sicher­heits­re­le­van­ter und ‑kri­ti­scher Bau­tei­le in Güter­zü­gen. Die lau­fen­de digi­ta­le Zustands­er­fas­sung die­ser Bau­tei­le bie­tet den Ver­ant­wort­li­chen eine attrak­ti­ve Chan­ce. Wer­den Ver­schleiss- und Alte­rungs­pro­zes­se fahr­zeug­indi­vi­du­ell digi­ta­li­siert ver­folgt, so lässt sich die Instand­hal­tung bedarfs­ge­recht und effi­zi­ent pla­nen. Schad­haf­te Bau­tei­le kön­nen vor einem Total­ver­sa­gen ermit­telt und aus­ge­tauscht wer­den. Tritt wäh­rend der Fahrt uner­war­tet ein Bau­teil­aus­fall auf, kann das sofort Alarm auslösen.

Um diese Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr zu nut­zen, braucht es in den Güter­wa­gen Sen­so­rik, elek­tri­sche Ener­gie und Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on zum Lok­füh­rer, in die Sys­te­me der Wagen­hal­ter und zur ECM. Mit der euro­pa­weit geplan­ten Ein­füh­rung der DAK wer­den diese Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen (vgl. Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). So ver­wan­deln die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung den her­kömm­li­chen Ver­kehr in einen intel­li­gen­ten, effi­zi­en­ten, resi­li­en­ten und siche­ren Verkehr.

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Der Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel hat Haf­tungs­fra­gen auf­ge­wor­fen, die der Bun­des­rat sowie­so trak­tan­diert hat. In sei­ner Sit­zung vom 21. Juni 2023 hat er einen Bericht über Hand­lungs­op­tio­nen zur Ver­schär­fung der Haft­pflicht­be­stim­mun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ver­ab­schie­det. Wie diese aus­se­hen und was wir davon hal­ten, erfah­ren Sie in die­sem Blog­ar­ti­kel.  

Darum geht’s:

  • Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten verschuldensunabhängig
  • Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nachteilen
  • Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend geregelt
  • Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestimmungen

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten ver­schul­dens­un­ab­hän­gig
Der­zeit müs­sen EVU grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men. Man spricht von Gefähr­dungs­haf­tung. Das gilt nicht, wenn der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht wurde. In die­sem Fall geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Der Hal­ter kann sich von die­ser Haf­tung nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann. Im Juris­ten­jar­gon nennt sich das Umkehr der Beweislast.

Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nach­tei­len
Mit sei­nem Bericht vom 21. Juni 2023 leis­tet der Bun­des­rat dem Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Folge. Die­ses war durch die Moti­on 20.3084 «Rege­lun­gen der Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne klä­ren» von Fré­dé­ric Bor­loz zustan­de gekom­men (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Moti­on Bor­loz»). Im Rah­men sei­ner Gesamt­schau prä­sen­tiert der Bun­des­rat dem Par­la­ment vier Handlungsoptionen:

  1. Die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU auch auf Fälle aus­deh­nen, in denen nicht das cha­rak­te­ris­ti­sche Risi­ko des Bahn­be­triebs ursäch­lich war. Damit geht die Erhö­hung der Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me der EVU einher.
  2. Die EVU ver­pflich­ten, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlies­sen, die auch Schä­den von Gefahr­gut­trans­por­ten abdeckt. Dabei würde weder die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU noch die­je­ni­ge der Fahr­zeug­hal­ter ausgedehnt.
  3. Ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Wagen­hal­ter für Schä­den ein­füh­ren, die nach­weis­lich von ihren Fahr­zeu­gen oder deren Ladung ver­ur­sacht oder mit­ver­ur­sacht wur­den, z.B. bei einem Aus­tritt von Gefahr­gut aus einem abge­stell­ten Wagen. Dem­nach wären die Wagen­hal­ter ver­pflich­tet, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung dafür abzuschliessen.
  4. Das bestehen­de Regu­la­tiv beibehalten.

Der Bun­des­rat weist dar­auf hin, dass jede Opti­on Vor- und Nach­tei­le mit sich bringt. Er sieht kei­nen zwin­gen­den Bedarf für eine Regu­lie­rung in die­sem Zusam­men­hang. Trotz­dem zeigt er sich bereit, bestimm­te Vari­an­ten auf Wunsch des Par­la­ments zu vertiefen.

Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend gere­gelt
Als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft sind wir der Ansicht, dass die Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len völ­ker­recht­lich und inter­na­tio­nal ver­trag­lich bereits klar gere­gelt sind. Die inter­na­tio­na­len Beför­de­rungs­be­stim­mun­gen – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)» – zwi­schen über 750 EVU und den Wagen­hal­tern erfül­len in ihrer aktua­li­sier­ten Fas­sung von 2017 bereits die vom Bun­des­rat dar­ge­stell­te Opti­on 3 einer Haf­tungs­ver­schär­fung zulas­ten der Wagen­hal­ter. Gemäss AVV haf­ten Letz­te­re bei Män­geln an ihren Wagen, sofern sie feh­len­des Ver­schul­den nicht nach­wei­sen können.

Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestim­mun­gen
Wagen­hal­ter, die unse­rem Ver­band ange­hö­ren, ver­fü­gen unter dem aktu­ell gül­ti­gen Haf­tungs­re­gime über weit­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­de­ckun­gen, da sie für die Instand­hal­tung ihrer Wagen ver­ant­wort­lich sind. Die Ein­füh­rung einer zusätz­li­chen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht oder einer Gefähr­dungs­haf­tung für in der Schweiz ver­keh­ren­de Güter­wa­gen würde den frei­zü­gi­gen Ein­satz der aus­län­di­schen Güter­wa­gen (sowohl pri­va­ter als auch der­je­ni­gen von EVU) mas­siv beein­träch­ti­gen. Damit ver­bun­den wäre ein gewal­ti­ger Ver­lust an Fle­xi­bi­li­tät im inter­na­tio­na­len Güter­trans­port sowohl im Import/Export als ins­be­son­de­re auch im Tran­sit. Wir wer­den das Thema wei­ter­hin auf­merk­sam ver­fol­gen und über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen berichten.

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Weni­ge Minu­ten vor der Ein­fahrt durch das Süd­por­tal wurde er durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen (ZKE) geprüft. Gemäss Kon­troll­da­ten ist der Zug ein­wand­frei in den Tun­nel eingefahren.

Darum geht’s:

  • Was sind orts­fes­te ZKE?
  • Was kön­nen ZKE?
  • Wie wer­den ZKE weiterentwickelt?
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und die Zukunft

Was sind orts­fes­te ZKE?
Orts­fes­te Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen ZKE sind Teil der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur und kom­men an stra­te­gisch güns­ti­gen Stand­or­ten auf dem Netz zum Ein­satz. Sie kon­trol­lie­ren mit­hil­fe von Sen­so­ren und ande­ren Tech­no­lo­gien den durch­fah­ren­den Zug, d.h. jedes ein­zel­ne Fahr­zeug. Die dabei auf­ge­nom­me­nen Daten wer­den auf­be­rei­tet und im all­täg­li­chen Bahn­be­trieb zur Sicher­stel­lung der Sicher­heit, der Ver­bes­se­rung der Pünkt­lich­keit und Ver­min­de­rung des Unter­halts verwendet.

Was kön­nen ZKE?
Das ursprüng­li­che Ein­satz­ge­biet ziel­te auf den Schutz der Infra­struk­tur, um Stö­run­gen und Schä­den zu redu­zie­ren sowie die Sicher­heit des Bahn­be­triebs zu erhö­hen.
• Heiss­läu­fer detek­tie­ren
• Rad­lauf­flä­che detek­tie­ren
• Pan­to­gra­fen kon­trol­lie­ren
• Feuer- und Che­mie­fäl­le ver­hin­dern
• Achs­last mes­sen
• Licht­raum­pro­fil schüt­zen
• Natur­er­eig­nis­se erken­nen
• Wei­te­re
Auf der Nord-Süd-Achse und auf der Ost-West-Achse wer­den auf über 250 ZKE täg­lich über 10’000 Züge dyna­misch kon­trol­liert. Dabei wer­den durch­schnitt­lich gut 20 Alar­me pro Tag ausge-löst.

Wie wer­den ZKE wei­ter­ent­wi­ckelt?
Im Inno­va­ti­ons­pro­jekt «Way­si­de Intel­li­gence (WIN)», das vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) mit öffent­li­chen Mit­teln geför­dert wird, ent­wi­ckelt SBB Infra­struk­tur die bis­he­ri­ge Kon­troll­struk­tur wei­ter. Ergän­zend zu den Sen­sor­da­ten wer­den neu Bild­da­ten erfasst und die ein­zel­nen Fahr­zeu­ge mit­hil­fe von «Radio-Fre­quen­cy Iden­ti­fi­ca­ti­on» (RFID) iden­ti­fi­ziert. Die Daten wer­den algo­rith­misch aus­ge­wer­tet, agg­re­giert und den Nut­zern für eine geziel­te Ver­wen­dung über nor­mier­te Daten­aus­tausch­schnitt­stel­len zur Ver­fü­gung gestellt. Diese Wei­ter­ent­wick­lung zielt auf eine Ver­bes­se­rung der Instand­hal­tung ab, die auf den aktu­el­len Zustand des Fahr­zeugs refe­ren­ziert. Gleich­zei­tig ermög­licht sie eine Ver­ein­fa­chung der Instand­hal­tungs­pro­zes­se durch künst­li­che Intel­li­genz und Auto­ma­ti­sie­rung. Das Pro­jekt ist bereits weit fort­ge­schrit­ten und dürf­te zu einer Erhö­hung der Sicher­heit und Ver­füg­bar­keit von Netz und Fahr­zeu­gen führen.

Die DAK und die Zukunft
Mit der Ein­füh­rung der DAK wer­den die in den Zügen gereih­ten Fahr­zeu­ge mit­tels einer Daten­lei­tung ver­bun­den sein. Damit weiss die Infra­struk­tur­be­trei­be­rin jeder­zeit, wel­ches Fahr­zeug in wel­chem Zug minu­ten­ge­nau auf dem Netz ver­kehrt. Dank die­ser Zug­in­te­gri­tät wer­den die Daten aus den ZKE schnel­ler und zuver­läs­si­ger zur Ver­fü­gung ste­hen. Mehr über die DAK und Daten­öko­sys­te­me lesen Sie in unse­rem Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln». Inwie­fern die DAK Zug­un­fäl­le mit­hel­fen könn­te, Zug­un­fäl­le wie am Gott­hard­ba­sis­tun­nel zu ver­hin­dern, erläu­tert VAP-Güter­ver­kehrs­exper­te Jür­gen Maier im Inter­view mit «10 vor 10».

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Die Schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) geht von einem Rad­schei­ben­bruch aus. Wir vom VAP wer­den das Ereig­nis sys­te­ma­tisch und risi­ko­ori­en­tiert aufarbeiten.

Darum geht’s:

  • Not­fall­kon­zept funk­tio­niert, Ver­sor­gung sichergestellt
  • Bewähr­tes Verantwortungsdreieck
  • Sicher­heits­stan­dards erfüllt
  • Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send geregelt
  • Bruch­schä­den sind sel­ten, aber nicht ausgeschlossen
  • Ver­la­ge­rungs­ziel weiterverfolgen

Not­fall­kon­zep­te funk­tio­nie­ren
Dank wei­ter­ent­wi­ckel­ter Not­fall­kon­zep­te haben die Schlüs­sel­ak­teu­re nach dem Unfall schnell und ange­mes­sen reagiert: Die Güter­ver­sor­gung ist sicher­ge­stellt, Güter- und Per­so­nen­wa­gen rol­len wie­der aus. Die Not­fall­kon­zep­te der Güter­bah­nen mit Umlei­ter­ver­keh­ren auf dem Tran­sit­kor­ri­dor haben sich bewährt. Die Leh­ren aus Ras­tatt sind gezo­gen, die Bran­che ist auf den Ernst­fall vorbereitet.

Bewähr­tes Ver­ant­wor­tungs­drei­eck
Das Güter­bahn­sys­tem basiert auf dem gleich­be­rech­tig­ten Zusam­men­spiel von Infra­struk­tur­be­trei­ber (im Gott­hard­ba­sis­tun­nel: SBB) und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (Güter­bah­nen) sowie wei­te­ren Akteu­ren wie Wagen­hal­tern, die den siche­ren Betrieb des Eisen­bahn­sys­tems poten­zi­ell beein­flus­sen. Alle Invol­vier­ten ver­fü­gen über hoch­wer­ti­ge Sicher­heits­sys­te­me und wen­den die­sel­ben euro­päi­schen Vor­schrif­ten zu den Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren an.

Sicher­heits­stan­dards erfüllt
Nach dem aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­stand haben alle Akteu­re die sicher­heits­tech­ni­schen Stan­dards und Metho­den ein­ge­hal­ten. Züge, die durch das Süd­por­tal in den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren, wer­den zuletzt bei Claro (TI) durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen geprüft. Gemäss den vor­lie­gen­den Daten ist der ent­gleis­te Zug ein­wand­frei in den Tun­nel ein­ge­fah­ren. Die Wagen­hal­ter und ihre Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECM, zu Deutsch: «für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le») sind ver­ant­wort­lich für die Instand­hal­tung und den siche­ren Betriebs­zu­stand der Wagen bei Über­ga­be an die Güter­bahn. Dabei defi­niert die ECM, die von unab­hän­gi­gen Stel­len zer­ti­fi­ziert wird, Instand­hal­tungs­mass­nah­men und sorgt für deren Umset­zung und Doku­men­ta­ti­on nach den sicher­heits­tech­ni­schen Nor­men und Methoden.

Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send gere­gelt
Wagen­hal­ter stel­len ihre Wagen den Güter­bah­nen zur Nut­zung zur Ver­fü­gung. Die Güter­bah­nen ihrer­seits nut­zen die Netze der Infra­struk­tur­be­trei­ber. Sämt­li­che Nut­zungs­ver­hält­nis­se sind hier­zu­lan­de und inter­na­tio­nal ver­trag­lich ein­heit­lich gere­gelt. Für das Ver­hält­nis zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern ver­weist das Schwei­zer Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in Art. 20 auf das Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF). Über 770 Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter in Euro­pa haben auf Basis die­ses völ­ker­recht­li­chen Über­ein­kom­mens seit 2006 mit dem All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trag (AVV) zusätz­lich einen mul­ti­la­te­ra­len Ver­trag geschaf­fen, der die Rechts­be­zie­hung zwi­schen Wagen­hal­tern und Güter­bah­nen detail­liert regelt.

Bruch­schä­den sind sel­ten – aber nicht aus­ge­schlos­sen
Wie es zur Ent­glei­sung kam, ist der­zeit noch unklar und wird von der Sust wei­ter unter­sucht. In der anste­hen­den Unfall­auf­ar­bei­tung müs­sen nun die Ursa­che, Haf­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­fra­gen sowie aktu­el­le Sicher­heits­dis­po­si­ti­ve geklärt wer­den. Brü­che an Rad­schei­ben tre­ten sehr sel­ten auf. In die­sem Fall sind sowohl ein äus­se­rer Ein­fluss als auch eine Mate­ri­al­er­mü­dung mög­lich. Bruch­schä­den an betriebs­kri­ti­schen Tei­len wie Schie­nen oder Rad­schei­ben sind äus­serst schwie­rig vor­her­seh­bar und haben viel­fäl­ti­ge Ursa­chen. Deren prä­ven­ti­ve Instand­hal­tung mit regel­mäs­si­gen Kon­trol­len ist Stan­dard, kann aber an ihre Gren­zen stos­sen. In der Schweiz sind flä­chen­de­ckend Zug-/Wa­gen­kon­trol­len durch Güter­bah­nen und die Infra­struk­tur­be­trei­ber sowie Kon­trol­len durch über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen fest etabliert.

Ver­la­ge­rungs­ziel wei­ter­ver­fol­gen
Wie umfas­send die Aus­wir­kun­gen eines der­ar­ti­gen Ereig­nis­ses auf das gesam­te Ver­kehrs­sys­tem und wie hoch der Scha­den sein kön­nen, steht aus­ser Frage. Des­halb pfle­gen wir in der Bran­chen-Arbeits­grup­pe «IG Sicher­heit», mit unse­rem jähr­li­chen ECM-Erfah­rungs­aus­tausch und gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine enge Koope­ra­ti­on mit allen rele­van­ten Akteu­ren des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, um den Stand der Tech­nik lau­fend wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und das schon sehr hohe Sicher­heits­ni­veau noch wei­ter zu ver­bes­sern. Wir regen an, die anste­hen­den Fra­gen und Mass­nah­men auf der Grund­la­ge des Sust-Berich­tes anzu­ge­hen. Nur so lässt sich die Gefahr eines erneu­ten Unfalls wei­ter ver­rin­gern und gleich­zei­tig das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Ver­la­ge­rungs­ziel für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr wei­ter­ver­fol­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel so bald als mög­lich wie­der befah­ren wer­den kann – gera­de im Hin­blick auf das Wie­der­an­lau­fen der ita­lie­ni­schen Wirt­schaft nach der Som­mer­pau­se. Ansons­ten ist die Alter­na­ti­ve über den ver­füg­ba­ren und fle­xi­blen Stras­sen­trans­port unum­gäng­lich. Dazu bie­ten wir gemein­sam mit unse­ren Mit­glie­dern und Bran­chen­part­nern Hand, die Umlei­ter­ver­keh­re und Umkon­zep­ti­on der Kom­po­si­tio­nen effi­zi­ent zu organisieren.