BETRIEB

Wir ver­tre­ten die Güter-Akteu­re und legen unse­ren Schwer­punkt in die­sem Kapi­tel auf die Nut­zung der Infra­struk­tur, also auf den Ver­kehr. Wir set­zen uns für einen frei­en Betrieb auf der letz­ten Meile ein. Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

 

Akteure im Bereich Betrieb

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU)

Hersteller/Halter von Roll­ma­te­ri­al (Pri­vat­wa­gen­ver­mie­ter)

Ope­ra­teu­re

Fahr­plä­ne (Tras­sen­ver­ga­be­stel­le TVS)

Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter in Europa

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
MFD Rail Logo      
MFD Rail
     
VTG was­co­sa erme­wa
MFD Rail Logo  
Grou­pe Millet MFD Rail

Verlader (Beispiele)

HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Produktionsformen

Ganzzugverkehr

Beim Ganz­zug­ver­kehr bleibt die Zusam­men­set­zung des Güter­zugs unver­än­dert, wäh­rend er vom Ver­sen­der zum Emp­fän­ger fährt. Diese Trans­port­me­tho­de ist beson­ders wirt­schaft­lich, wenn gros­se Men­gen eines Absen­ders trans­por­tiert wer­den und ein Gleis­an­schluss vor­han­den ist. Gän­gi­ge Ladun­gen: Kies, Zucker­rü­ben, Beton, Holz, Auto, Getrei­de, Stahl, Eisen, Kohle, Mine­ral­öl, Che­mi­ka­li­en, Papier, Abfall u.v.m. Im Ver­gleich zum Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, bei dem ein hoher Ran­gier­auf­wand anfällt, ist der Betrieb von Ganz­zü­gen kos­ten­güns­ti­ger. Gele­gent­lich fah­ren Ganz­zü­ge auch im kom­bi­nier­ten Ver­kehr, was bedeu­tet, dass sie Con­tai­ner oder Wech­sel­be­häl­ter beför­dern, die an Ter­mi­nals umge­la­den wer­den. Im Ganz­zug­ver­kehr gibt es meh­re­re Wett­be­wer­ber.

Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)

Trans­port von Gütern von unter­schied­li­chen Ver­sen­dern und Emp­fän­gern, die in ein­zel­nen Eisen­bahn­wag­gons oder Wagen­grup­pen trans­por­tiert wer­den (weni­ger als ein Zug). Das Trans­port­gut wird in den Eisen­bahn­wa­gen ein- oder umge­la­den, geschüt­tet, umge­pumpt usw. Die Wagen wer­den ein­zeln nach Bedarf ran­giert. Die Bün­de­lung und Sor­tie­rung der Ver­keh­re erfol­gen in der Regel über For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fe, um sie anschlies­send zu einem voll­stän­di­gen Güter­zug zusam­men­zu­stel­len. Im EWLV kön­nen auch Wagen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs beför­dert wer­den. Kon­kur­renz­fä­hig ist der EWLV vor allem dort, wo Emp­fän­ger und Absen­der dank einem Anschluss­gleis direkt bedient wer­den kön­nen. Jeg­li­che Ladung kann im EWLV trans­por­tiert wer­den. Der EWLV wird fast aus­schliess­lich von SBB Cargo betrie­ben und verantwortet.

TR TransRail

Vor­tei­le des Einzelwagenverkehrs:

  • FELXIBEL: Klei­ne Güter­men­gen kön­nen kurz­fris­tig per Bahn trans­por­tiert wer­den, was ent­schei­dend für “Just-in-Time”-Produktionsprozesse ist.
  • SICHER: Für Gefahr­gü­ter, die nicht auf der Stras­se beför­dert wer­den dür­fen, bie­tet die Schie­ne die ein­zi­ge Mög­lich­keit, da sie stren­ge Sicher­heits­stan­dards erfüllt.
  • INKLUSIV: Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen über den EWLV auch klei­ne­re Güter­men­gen ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig transportieren.
  • INNOVATIV: Neue Arten von Gütern wie Was­ser­stoff oder CO2 kön­nen schritt­wei­se über den EWLV trans­por­tiert wer­den, solan­ge die Men­gen nicht für einen kom­plet­ten Zug ausreichen.
  • SYSTEMRELEVANT: Der EWLV wird nicht nur für den Güter­trans­port genutzt, son­dern auch für Schad­wa­gen, die aus dem Ver­kehr gezo­gen und in eine Werk­statt gebracht wer­den müssen.
Definition Kombinierter Verkehr

Kom­bi­nier­ter Ver­kehr bezeich­net die mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung von Gütern in stan­dar­di­sier­ten Lade­ein­hei­ten wie Con­tai­nern, Wech­sel­be­häl­tern und Sat­tel­auf­lie­gern, wobei meh­re­re Ver­kehrs­trä­ger wie Stras­se-Schie­ne oder Bin­nen­schiff-Schie­ne genutzt wer­den. Hier­bei erfolgt der naht­lo­se Über­gang der Ladungs­ein­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Trans­port­mit­teln – übli­cher­wei­se mit­tels Kran – ohne dass das Trans­port­ge­fäss gewech­selt wer­den muss. Dies ermög­licht einen kon­ti­nu­ier­li­chen Trans­port­pro­zess in einer durch­gän­gi­gen Transportkette.

Die längs­te Stre­cke des Trans­ports wird dabei über die Schie­ne abge­wi­ckelt. Der Kom­bi­nier­te Ver­kehr bil­det das am stärks­ten wach­sen­de Seg­ment im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Es wird zwi­schen beglei­te­tem und unbe­glei­te­tem kom­bi­nier­tem Ver­kehr unterschieden.

 

Beglei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer beglei­te­ten Motor­fahr­zeugs mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpen­que­ren­den Ver­kehr wird dar­un­ter der Bahn­ver­lad von gan­zen Last­wa­gen und Sat­tel­schlep­pern ver­stan­den, bei denen der Fahrer/die Fah­re­rin in einem sepa­ra­ten Begleit­wa­gen mit­reist (Rol­len­de Land­stras­se; Rola).

Unbe­glei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer nicht beglei­te­ten Motor­fahr­zeu­ges mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beför­de­rung von Con­tai­nern und Wech­sel­be­häl­tern mit meh­re­ren Ver­kehrs­trä­gern (z.B. Stras­se-Schie­ne oder Rheinschiff-Schiene).

 

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Wel­che Zukunft haben Güter­bah­nen in der Schweiz? Diese und wei­te­re Fra­gen dis­ku­tiert der VAP im Dop­pel­in­ter­view mit Peter Knaus, Lei­ter Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB), und Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn (MGBahn). In der Debat­te spre­chen die Exper­ten über Eigen­be­trieb und Out­sour­cing, Eigen­wirt­schaft­lich­keit, Inno­va­tio­nen, Wett­be­werb und eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schienengüterverkehrs.

 

Herr Lug­in­bühl, bei der Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn ist die Schie­nen­gü­ter­lo­gis­tik aus­ge­la­gert. Weshalb?

Peter Lug­in­bühl: Als vor­wie­gend im tou­ris­ti­schen Umfeld täti­ges Unter­neh­men ist unser Schwer­punkt die Per­so­nen­mo­bi­li­tät. Der Güter­ver­kehr macht zirka 2% des Gesamt­ergeb­nis­ses im Bereich Ser­vice public aus. 2011 hat man sich ent­schie­den, sich im Güter­ver­kehr auf den Bahn­trans­port zu kon­zen­trie­ren. Die vor- und nach­ge­la­ger­ten Schnitt­stel­len gegen­über dem Kun­den haben wir in die Ver­ant­wor­tung der Alpin Cargo AG als Gesamt­lo­gis­tik­dienst­leis­te­rin gege­ben. So kön­nen wir uns beide auf unse­re Kern­kom­pe­ten­zen kon­zen­trie­ren: Wir sind ver­ant­wort­lich für den Trans­port auf der Schie­ne, Alpin Cargo für die Schnitt­stel­le zum Kun­den, also auch für die letz­te Meile. In Zer­matt zum Bei­spiel erfolgt die Fein­ver­tei­lung mit Elek­tro­fahr­zeu­gen und mit Pferdekutschen.

Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn

Inwie­fern ist die­ses Out­sour­cing ein Vorteil?

Peter Lug­in­bühl: Für unse­re Aus­gangs­la­ge mit einer limi­tier­ten Grös­se und einem recht über­schau­ba­ren Ertrags­bei­trag des Güter­ver­kehrs zum Gesamt­ergeb­nis hat sich die­ses Betrei­ber­mo­dell bewährt. Auch aus Sicht der Güter­kun­den ist es ideal.

Wür­den Sie wie­der auslagern?

Peter Lug­in­bühl: Ja. Unser Betrei­ber­mo­dell funk­tio­niert sehr gut. Trotz­dem stel­len wir es alle fünf Jahre in Frage und füh­ren eine Stand­ort­be­stim­mung durch. Wir sind nur unge­fähr ein Vier­tel so gross wie die Bünd­ner Güter­bahn der RhB. Da macht es kei­nen Sinn, das selbst zu betreiben.

Herr Knaus, Sie betrei­ben den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr selbst. Wie sieht die­ser Eigen­be­trieb aus?

Peter Knaus: Wir haben Auf­trä­ge des Kan­tons Grau­bün­den, unter ande­rem den Ser­vice public anzu­bie­ten. Frü­her hat man die Trans­port­un­ter­neh­men regel­recht auf die Schie­ne gezwun­gen. Heute ist das anders. Wir fah­ren das auf der Schie­ne, was wirt­schaft­lich sinn­voll ist. So ent­steht für uns und unse­re Kun­den eine Win-win-Situa­ti­on. Für Kurz­di­stan­zen oder die letz­te Meile arbei­ten wir mit Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men zusam­men. An unse­rer jähr­li­chen Trans­port­platt­form und im per­sön­li­chen Kon­takt tau­schen wir uns mit die­sen Geschäfts­part­nern regel­mäs­sig aus.

Wel­che Nach­tei­le sehen Sie bei Ihrem Modell?

Peter Knaus: Einen enorm hohen Auf­wand für das haus­ei­ge­ne Roll­ma­te­ri­al. Dazu ein Bei­spiel: Unse­re gesam­te Wagen­flot­te von rund 320 Wagen ist mit Vaku­um­brem­sen aus­ge­stat­tet. Nun hat die RhB aus stra­te­gi­schen Grün­den beschlos­sen, alle Wagen bis 2040 auf Druck­luft­brem­sen umzu­stel­len. Gemäss unse­rer Stra­te­gie 2023–2030 wer­den wir die Hälf­te der Flot­te moder­ni­sie­ren und die ande­re Hälf­te erneu­ern, weil das die wirt­schaft­li­che­re Vari­an­te darstellt.

Nach wel­chen Schlüs­sel­kri­te­ri­en wird bei Ihnen der Ver­kehrs­trä­ger gewählt?

Peter Lug­in­bühl: Wir sind davon über­zeugt, dass sich die Schie­ne zwar für alle Güter, aber nicht für alle glei­cher­mas­sen opti­mal eig­net. Aktu­ell trans­por­tie­ren wir zwi­schen Visp und Zer­matt etwa 40 bis 50% der Güter auf der Schie­ne. Deren Stär­ken gegen­über der Stras­se lie­gen in den gros­sen Kapa­zi­tä­ten, in der hohen Ver­füg­bar­keit und Zuver­läs­sig­keit. Die genaue Ankunfts­zeit in Zer­matt kön­nen wir zu 99% garan­tie­ren. Bei jedem Ver­kehrs­trä­ger muss man abwä­gen, wel­ches der beste öko­no­mi­sche und öko­lo­gi­sche Modal­split ist.

Peter Knaus: Auch Last­wa­gen wer­den immer öko­lo­gi­scher. Das wie­der­um bedeu­tet, dass die Stras­sen wei­ter­hin gut fre­quen­tiert sind. Der Kan­ton ist froh um jeden Last­wa­gen, der von der Stras­se weg­kommt, damit weni­ger Stau­la­gen im Indi­vi­du­al­ver­kehr entstehen.

Peter Knaus, Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güterbahn

Wel­che Pro­duk­te sind geeig­ne­ter für die Schie­ne, wel­che hät­ten noch Potenzial?

Peter Knaus: Güter für Lang­di­stan­zen, die auf Pünkt­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit ange­wie­sen sind, zum Bei­spiel Lebens­mit­tel. Eben­so Brief- und Paket­post und Stück­gut, die pünkt­lich aus­ge­lie­fert wer­den müs­sen. Ter­min­frach­ten, die wir ab 4.00 Uhr trans­por­tie­ren. Keh­richt und Recy­cling­ma­te­ri­al muss inner­halb von 24 Stun­den ver­bracht wer­den. Bau­stof­fe wie Zement oder Salz sind eben­falls für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sehr geeig­net. Zudem füh­ren wir extrem viel Rund­holz, etwa 95%, nach Tira­no. Dafür sind wir prä­de­sti­niert, denn auch die Ver­zol­lung ist wirt­schaft­li­cher als mit einem LKW. Die meis­ten Güter füh­ren wir im Kom­bi­ver­kehr, aus­ser das Rund­holz und das Stück­gut. Der Kom­bi­ver­kehr hat gros­ses Poten­zi­al für die Zukunft. Poten­zi­al sehe ich in unse­rem Gebiet beim Pelletstransport.

Peter Lug­in­bühl: Wir haben sehr ähn­li­che Pro­dukt­schwer­punk­te wie die RhB. Nur Holz trans­por­tie­ren wir nicht. Bei uns kommt noch Heiz­öl in gros­sen Men­gen hinzu. Im Wei­te­ren trans­por­tie­ren wir viel Gepäck für die Tou­ris­mus­de­sti­na­ti­on Zer­matt. Über die letz­ten Jahr­zehn­te sind die Sen­dun­gen klei­ner gewor­den, nicht zuletzt auf­grund des Versandhandels.

Stich­wor­te Zuver­läs­sig­keit und Pünkt­lich­keit: Was mei­nen Sie dazu?

Peter Lug­in­bühl: Als klei­ne Bahn kön­nen wir Sta­bi­li­tät und Pünkt­lich­keit extrem gut gewähr­leis­ten. 95% unse­rer Kun­den oder mehr sind höchst zufrie­den mit unse­rer Zuver­läs­sig­keit. Im euro­pa- oder schweiz­wei­ten Güter­bahn­sys­tem sieht das ganz anders aus. Hier ist Pünkt­lich­keit ein Rie­sen­pro­blem. Da muss die Bran­che noch eini­ges ver­bes­sern und zu einem ver­läss­li­che­ren Part­ner werden.

Peter Knaus: Das sehe ich genau­so. Gera­de bei Lebens­mit­tel­trans­por­ten oder Ter­min­frach­ten sind wir extrem pünkt­lich. Wenn wir mit den Gros­sen zusam­men­ar­bei­ten, wird es her­aus­for­dern­der, die gewünsch­ten Ter­mi­ne ein­zu­hal­ten. Beim Pro­jekt WEF-Trans­port bei­spiels­wei­se waren wir auf Zulie­fe­rer von der Nor­mal­spur ange­wie­sen. Wenn die nicht pünkt­lich bei uns in Land­quart ankom­men, kön­nen wir die Con­tai­ner auch nicht pünkt­lich in Davos anlie­fern. Das stellt für unse­re Kun­den ein gros­ses Pro­blem dar, da am WEF zuge­teil­te Zeit­fens­ter zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den müssen.

Wel­che Ent­wick­lung erken­nen Sie in der Produktion?

Peter Lug­in­bühl: Der­zeit haben wir noch eine Misch­pro­duk­ti­on, wobei wir vor­wie­gend mit Ganz­gü­ter­zü­gen arbei­ten. Wir kom­men immer mehr davon weg, bei Per­so­nen­zü­gen Güter­wa­gen anzu­hän­gen. Zum einen wer­den die neuen Trieb­zü­ge und die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Gleis­an­la­gen die­sen Anfor­de­run­gen nicht mehr gerecht. Aus­ser­dem gehen uns die Logis­tik­flä­chen für den Umschlag ver­lo­ren. Wir wer­den uns zuneh­mend auf Ganz­gü­ter­zü­ge konzentrieren.

Peter Knaus: Auf dem Stamm­netz fah­ren wir täg­lich 52 reine Güter­zü­ge. Die neuen Züge mit auto­ma­ti­scher Kupp­lung sind nur dafür aus­ge­legt, sich selbst zu bewe­gen. Durch die schie­re Menge an Güter­zü­gen bleibt uns eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät erhal­ten. Bei den Ter­min­frach­ten haben wir fixe Jah­res­fahr­plä­ne, da ist alles durch­ge­plant. Wir haben nur noch Rich­tung Arosa und Ber­ni­na Misch­ver­keh­re im Ein­satz, da hier die Tras­sen für reine Güter­zü­ge nicht ausreichen.

Apro­pos Tras­sen: Mit wel­chen Her­aus­for­de­run­gen sind Sie hier konfrontiert?

Peter Knaus: Tags­über gibt bei uns der regio­na­le Per­so­nen­ver­kehr den Takt vor. Daran müs­sen wir uns anpas­sen. Eben­so an die Pres­ti­ge­zü­ge wie Gla­cier- und Ber­ni­na-Express. Unse­re fle­xi­bels­ten Zeit­fens­ter sind von 4.00 bis 6.30 Uhr. Ab 21.00 Uhr wird vor­wie­gend gebaut, da kön­nen wir nur sehr ein­ge­schränkt fah­ren. Die RhB und der Kan­ton unter­stüt­zen uns gut in der Tras­sen­the­ma­tik und bezie­hen die ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen ein.

Peter Lug­in­bühl: Bei den Tras­sen sehe ich vier Her­aus­for­de­run­gen. Ers­tens die Wirt­schaft­lich­keit. Unse­re Wunscht­ras­sen sind oft besetzt durch tou­ris­ti­sche Züge, die eine höhe­re Wirt­schaft­lich­keit haben. Zwei­tens die Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Wir haben enorm hohe Inves­ti­tio­nen und gros­se Finan­zie­rungs­the­men. Wir leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag an die Ver­sor­gungs­si­cher­heit unse­rer Regi­on. Drit­tens die Fle­xi­bi­li­tät durch die Geschwin­dig­keit. Wir kön­nen nicht so schnell auf Ver­än­de­run­gen im Ange­bot reagie­ren, wie das ein Trans­port­un­ter­neh­men kann. Vier­tens Inno­va­ti­ons­kraft. Wir pro­du­zie­ren immer noch so wie vor 30 Jah­ren. Ich bin gespannt, ob wir über die Digi­ta­li­sie­rung tat­säch­lich wer­den trans­for­mie­ren können.

Wel­che Best-Prac­ti­ce-Fälle gibt es, von denen Sie und ande­re etwas ler­nen können?

Peter Lug­in­bühl: Ich sehe die Fein­ver­tei­lung auf der letz­ten Meile als Erfolgs­mo­dell. Unser Part­ner macht das so, dass ver­mehrt auch Kun­den kom­men, gera­de weil er so fle­xi­bel ist. Und schliess­lich erach­te ich die Ent­sor­gung von Keh­richt als ein aus öko­lo­gi­scher und öko­no­mi­scher Sicht span­nen­des Geschäftsmodell.

Peter Knaus: Ein gutes Bei­spiel ist mei­nes Erach­tens die Umstel­lung der Geträn­ke­t­rans­por­te. Die Firma Val­ser trans­por­tiert ihre Geträn­ke seit über 40 Jah­ren von Vals via Ilanz nach Unter­vaz. Der früh­mor­gend­li­che Umschlag in Ilanz an der Rampe ver­ur­sach­te gros­se Geräusch­emis­sio­nen. Da kam die Idee auf, mit Wech­sel­be­häl­tern umzu­schla­gen. Gemein­sam mit dem Mut­ter­kon­zern Coca-Cola und dem Kan­ton haben wir geeig­ne­te Wech­sel­be­häl­ter beschafft. Diese haben sich sehr bewährt. In abseh­ba­rer Zeit trans­por­tie­ren wir diese sogar mit Elek­tro-LKWs mit Anhän­ger. Dazu haben wir im Dia­log mit Kan­ton und Poli­zei eine Spe­zi­al­be­wil­li­gung für Anhän­ger für die Stre­cke Schnaus–Ilanz erwirkt. . Der ein­zi­ge Knack­punkt bil­det im Moment noch die LSVA-Rück­erstat­tung im Kom­bi­ver­kehr Stras­se-Schie­ne. Diese Rück­erstat­tung ist noch an die LSVA gebun­den. Zukünf­tig muss diese an den kom­bi­nier­ten Ver­kehr gekop­pelt sein. Da müs­sen sich noch die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ändern.

Wel­che Inno­va­tio­nen wer­den sich in den kom­men­den Jah­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bewähren?

Peter Knaus: Power­packs, also Bat­te­rien, die auf den Güter­wa­gen mon­tiert sind, erach­te ich als nach­hal­ti­ge Lösung. Diese kön­nen als Ener­gie­lie­fe­rant für Kühl­con­tai­ner, aber auch für Bau­ar­bei­ten in den Tun­nels gebraucht wer­den. Wir haben sogar Schie­be­wand­wa­gen mit moder­nen Power­packs aus­ge­stat­tet. Im Bereich des Güter­wa­gen­trackings haben wir eben­falls gros­se Fort­schrit­te gemacht. Neu wis­sen wir, wo die Güter­wa­gen ste­hen, wie schnell sie fah­ren, wie der Bat­te­rie­stand ist, wel­che Tem­pe­ra­tu­ren in den Kühl­con­tai­nern herr­schen usw. Diese Daten kön­nen wir in einem digi­ta­len Dis­po­si­ti­ons­sys­tem ver­wer­ten. Wir haben auch schon über ein Uber-Sys­tem für Stück­gut nach­ge­dacht. Das wäre sehr inno­va­tiv, aber der Knack­punkt sind hier die Geste­hungs­kos­ten und die geeig­ne­ten Partner.

Peter Lug­in­bühl: Es wird den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auch in 30 bis 50 Jah­ren noch geben. Dazu müs­sen wir weg von den aktu­ell star­ren Sys­te­men. Ange­fan­gen bei den Wagen­auf­bau­ten über star­re Logis­tik­pro­zes­se im Güter­um­schlag oder Wag­gon­ma­nage­ment bis hin zur Wagen­fle­xi­bi­li­tät. Über­all da ist Poten­zi­al, mit Inno­va­tio­nen zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen zu begegnen.

Was braucht es, damit sich sol­che Inno­va­tio­nen umset­zen lassen? 

Peter Knaus: Ich bin Mit­glied im BAV-Exper­ten­gre­mi­um für tech­ni­sche Neue­run­gen. Der Bund ist hier sehr offen und unter­stützt Inno­va­tio­nen, die einen lang­fris­ti­gen Nut­zen brin­gen. Der Kan­ton Grau­bün­den ist eben­falls sehr offen für Inno­va­tio­nen und unter­stützt diese bei einem wirt­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Nut­zen nach Kräften.

Peter Lug­in­bühl: Im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr hat es den Druck eines pri­va­ten Wirt­schafts­ak­teurs wie Goog­le gebraucht, damit die Dinge in Bewe­gung kamen. Das täte ver­mut­lich auch uns gut. Es wäre span­nend, wenn ein Markt­drit­ter Druck auf­bau­en würde.

Was mei­nen Sie zu euro­pa­weit inte­grier­ten Datenplattformen?

Peter Knaus: Span­nen­de Aus­gangs­la­ge für die Akteu­re im Güter­trans­port, nicht nur auf der Schie­ne. Die Ent­wick­lung dafür ist her­aus­for­dernd, und ob alle ihre Daten zur Ver­fü­gung stel­len wür­den, bin ich mir nicht sicher. Aktu­ell kön­nen unse­re Kun­den mit­hil­fe von Trackings sehen, wo die Lade­mit­tel aktu­ell ste­hen. Das erlaubt es zum Bei­spiel einem Mine­ral­öl­trans­port­kun­den, seine und unse­re Dis­po­si­ti­on effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Ins­be­son­de­re beim Holz­ver­lad würde ich eine höhe­re Durch­gän­gig­keit zu unse­ren Kun­den begrüssen.

Peter Lug­in­bühl: Wir müss­ten die Wagen mit Ortungs­ge­rä­ten aus­rüs­ten. Erst dann könn­ten wir wei­te­re Schrit­te Rich­tung Daten­aus­tausch machen, auch ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fend. Wir von der MGBahn machen uns diese Gedan­ken weni­ger, weil wir lokal aus­ge­rich­tet sind.

Wo sehen Sie die gröss­ten Hebel, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr weiterzubringen?

Peter Lug­in­bühl: Bei der Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­sys­tems. Wir wer­den nie so fle­xi­bel sein wie die Stras­se. Aber wir müs­sen schnel­ler auf Kun­den­be­dürf­nis­se reagie­ren kön­nen und die Stär­ken der Schie­ne aus­spie­len. Das Poten­zi­al auf der Schie­ne ist rie­sig. Der Druck zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne kommt von allein.

Peter Knaus: Da muss man sicher­lich zwi­schen Meter­spu­ren und Nor­mal­spu­ren unter­schei­den. Wir mit Meter­spu­ren haben ein über­schau­ba­res Netz. Im Ver­gleich zu den SBB kön­nen wir sehr schnell reagie­ren. Eine pla­ne­ri­sche Umstel­lung von zwei Wochen ist ver­gli­chen mit den SBB schnell – und ver­gli­chen mit einem Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men lang­sam. Die­ses stellt inner­halb von Tagen um. Je mehr Geld wir haben, umso schnel­ler kön­nen wir in Trieb­fahr­zeu­ge und Güter­wa­gen inves­tie­ren respek­ti­ve die Flot­te moder­ni­sie­ren und umso fle­xi­bler könn­ten wir auf die Wün­sche unse­rer Kun­den reagieren.

Inwie­fern würde mehr Wett­be­werb bei den Güter­bah­nen die Dyna­mik des Schie­nen­gü­ter­markts verändern? 

Peter Lug­in­bühl: Mehr Wett­be­werb, mehr Dyna­mik. Aller­dings ist die Ein­tritts­schwel­le in unse­ren Markt für neue Akteu­re sehr hoch. Wer eine Güter­bahn betrei­ben möch­te, braucht ein regel­kon­for­mes Trieb­fahr­zeug und teu­res Roll­ma­te­ri­al. Das ist eine ande­re Haus­num­mer, als einen LKW für ein paar Hun­dert­tau­send Fran­ken zu kau­fen. Bei­spie­le wie Rail­ca­re oder Post zei­gen, dass Wett­be­werb zu Inno­va­ti­on und Preis­druck führt.

Peter Knaus: Kon­kur­renz tut gut und spornt an, sich zu ent­wi­ckeln. Die Ver­ant­wort­li­chen von Rail­ca­re haben ein sehr gutes Trans­port­lo­gis­tik­kon­zept, sie ver­bin­den Stras­se und Schie­ne mit der eige­nen Flot­te. Auch Kon­kur­renz­un­ter­neh­men auf der Schie­ne sind auf freie Tras­sen ange­wie­sen. Sie kön­nen nicht ein­fach los­fah­ren, wenn sie voll­ge­la­den sind. Preis­lich haben klei­ne Güter­bahn­be­trei­ber den Vor­teil, dass sie einen gerin­ge­ren Over­head ein­kal­ku­lie­ren müssen.

Was hal­ten Sie vom VAP und was wür­den Sie unse­rem Ver­band empfehlen?

Peter Knaus: Mit Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer hatte ich stets einen guten Kon­takt. Ich habe das Pro­jekt Trans­port­lo­gis­tik des Regio­na­len Paket­zen­trums in Unter­vaz gelei­tet. Da habe ich sehr eng mit dem VAP zusam­men­ge­ar­bei­tet. Er war ein unab­hän­gi­ges und sehr wert­vol­les Pro­jekt­mit­glied. Ich emp­fin­de den Aus­tausch mit Frank Fur­rer, Jürg Lüt­scher und ande­ren VAP-Ver­tre­tern, die eine Ver­la­der­sicht ein­brin­gen, als kon­struk­tiv und spannend.

Peter Lug­in­bühl: Ich wuss­te bis vor Kur­zem nicht, dass es die­sen Ver­band gibt. Meine Emp­feh­lung wäre es, dass Sie Ihren Ver­band bei den Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men bes­ser bekannt machen. Ich finde es näm­lich toll, was der VAP so alles tut.

Was wurde noch nicht gesagt?

Peter Lug­in­bühl: Die­ses Gespräch hat mir wert­vol­le Impul­se gege­ben, danke dafür.

Peter Knaus: Danke, dass Sie uns zu die­sem Gespräch ein­ge­la­den und uns die Gele­gen­heit gege­ben haben, uns zu präsentieren.

Zu Peter Knaus und der Bünd­ner Güterbahn

Peter Knaus ist Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB). Zudem ver­tritt er die Schmal­spur­bah­nen in der Kom­mis­si­on Güter­ver­kehr (KGV) des Ver­bands öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und gehört der Begleit­grup­pe Schie­nen­gü­ter­ver­kehr des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) an. Unter dem Dach der RhB bie­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine brei­te Palet­te von Trans­port­lö­sun­gen für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen in Grau­bün­den an. Mit ihrer viel­fäl­ti­gen Wagen­flot­te – dar­un­ter Con­tai­ner­wa­gen, Schie­be­wand­wa­gen und Kes­sel­wa­gen – beför­dert sie Güter aller Art. Die Bedie­nungs­punk­te erstre­cken sich über das gesam­te Bünd­ner­land und umfas­sen wich­ti­ge Indus­trie­zen­tren, Logis­tik­zen­tren sowie land­wirt­schaft­li­che Betrie­be. Dadurch gewähr­leis­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine umfas­sen­de Güter­ver­sor­gung in der gesam­ten Regi­on und ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der regio­na­len Logistikinfrastruktur.

Zu Peter Lug­in­bühl und der Matterhorn-Gotthard-Bahn

Peter Lug­in­bühl ist seit 2017 Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn. Der diplo­mier­te Con­trol­ler war davor eini­ge Jahre als Lei­ter Unter­neh­mens­ent­wick­lung HR bei den SBB tätig. Die Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn betreibt ihren Güter­ver­kehr mit der Alpin Cargo AG, einer Toch­ter der Plan­zer-Grup­pe. Sie bie­tet viel­fäl­ti­ge Dienst­leis­tun­gen für das loka­le Gewer­be an. Dazu zäh­len Güter­um­schlag, Lager­lo­gis­tik und Trans­por­te sowohl auf der Schie­ne als auch auf der Stras­se. Die Mine­ral­öl­ver­sor­gung stellt einen wei­te­ren wich­ti­gen Ser­vice dar. Alpin Cargo bedient auf der letz­ten Meile nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch Pri­vat­per­so­nen. Diese kön­nen ihre Diens­te für Umzü­ge, das Ein­la­gern von Haus­rat sowie Heim­lie­fe­run­gen mit Mon­ta­ge und E‑Transporte in Anspruch nehmen.

 

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Die Güter­zug­ent­glei­sung vom 10. August 2023 hat gra­vie­ren­de Schä­den am Gott­hard­ba­sis­tun­nel ver­ur­sacht. Des­halb wol­len die SBB mit dem Fahr­plan­wech­sel vom 10. Dezem­ber 2023 die Kapa­zi­tä­ten des nach­hal­ti­gen Güter­bahn­ver­kehrs zuguns­ten des Frei­zeit­ver­kehrs am Wochen­en­de mas­siv ein­schrän­ken. Das könn­te zu einer Rück­ver­la­ge­rung von bis zu 15% der Bahn­gü­ter auf die Stras­se führen.

Darum geht’s:

  • Neues Fahr­plan­kon­zept streicht Güterverkehrstrassen
  • Gesetz­li­ches Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel gefährdet
  • Alter­na­ti­ve für Per­so­nen­ver­kehr vorhanden
  • NEAT schritt­wei­se zweckentfremdet
  • Kein Dia­log auf Augenhöhe
  • Rück­ver­la­ge­rung auf Stras­se gemein­sam vermeiden

 

Neues Trassenkonzept streicht Güterverkehrstrassen

Laut Medi­en­up­date vom 2. Novem­ber 2023 gehen die SBB davon aus, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel erst im Sep­tem­ber 2024 wie­der voll­stän­dig für Reise- und Güter­zü­ge zur Ver­fü­gung steht. Die Repa­ra­tur­ar­bei­ten dürf­ten weit län­ger dau­ern als ursprüng­lich erwar­tet. Die Ver­ant­wort­li­chen der SBB haben bekannt­ge­ge­ben, mit dem Dezem­ber-Fahr­plan­wech­sel an den Wochen­en­den deut­lich mehr und schnel­le­re Rei­se­zü­ge durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren zu las­sen. Sie strei­chen dem Güter­ver­kehr unter ande­rem ein Zeit­fens­ter von 7.30 bis 9.00 Uhr frei­tag­mor­gens und tei­len es dem Per­so­nen­ver­kehr zu.

Gesetzliches Verkehrsverlagerungsziel gefährdet

Das eigen­mäch­tig ent­wi­ckel­te Tras­sen­kon­zept hat gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für den natio­na­len Modal­split. Eines unse­rer Mit­glie­der geht davon aus, dass 10% bis 15% der Sen­dun­gen des kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehrs auf die Stras­se rück­ver­la­gert wer­den und die Ver­sor­gung des Tes­sins am Wochen­en­de nicht mehr voll­um­fäng­lich gewähr­leis­tet wer­den kann. Auch Bau­ar­bei­ten kön­nen im erwähn­ten Zeit­fens­ter nicht vor­ge­nom­men werden.

Diese Ent­wick­lung wider­spricht der Schwei­zer Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Dem­nach will der Bun­des­rat den alpen­que­ren­den Güter­trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Schon 2022 wurde das gesetz­li­che Ziel von 650’000 Last­wa­gen­fahr­ten klar ver­fehlt: Es fuh­ren noch immer 880’000 Last­wa­gen durch die Schwei­zer Alpen.

Alternative für Personenverkehr vorhanden

Für die Bran­chen­ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft ist die Tras­sen­neu­kon­zep­ti­on der SBB umso abwe­gi­ger, als sehr wohl eine ver­nünf­ti­ge Alter­na­ti­ve für den Per­so­nen­ver­kehr besteht: Gera­de aus öko­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve soll­ten Frei­zeit­rei­sen­de an Wochen­en­den die Berg­stre­cke nut­zen und den Gott­hard­ba­sis­tun­nel den Güter­zü­gen über­las­sen. Immer­hin ver­brau­chen diese wegen ihrer schwe­ren Last sehr viel mehr Strom über die Berg­stre­cke als Per­so­nen­zü­ge. Die Ver­la­der sind an sie­ben Tagen die Woche auf eine zuver­läs­si­ge Trans­port­in­fra­struk­tur für die Güter­ver­sor­gung der Schweiz angewiesen.

NEAT schrittweise zweckentfremdet

Der Gott­hard­ba­sis­tun­nel ist Teil der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Sie wurde für den Güter­ver­kehr kon­zi­piert. Denn das gemein­sa­me Ziel der Euro­päi­schen Union und der Schweiz mit der NEAT war und ist es, den Güter­ver­kehr auf der Schie­ne zu för­dern. Das Pro­jekt wurde für 23 Mrd. CHF rea­li­siert und zu 55% von der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) finan­ziert. Mit der Ein­schrän­kung der drin­gend benö­tig­ten Tras­sen für den Güter­ver­kehr wird die NEAT erneut zweckentfremdet.

Kein Dialog auf Augenhöhe

Zwar hät­ten die SBB nach eige­nen Anga­ben «… für die Ver­tei­lung der Tras­sen durch den Gott­hard-Basis­tun­nel wäh­rend der Repa­ra­tur­ar­bei­ten in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern des Güter­ver­kehrs und den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men des Per­so­nen­ver­kehrs sowie der unab­hän­gi­gen Tras­sen­ver­ga­be­stel­le eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung vor­ge­nom­men.» Doch das neue Tras­sen­kon­zept ent­stand ohne die Güter­ver­kehrs­bran­che und deren Kun­den. Auch der nach­träg­li­che Aus­tausch erwies sich als zäh. Zudem fehl­te an der Medi­en­kon­fe­renz vom 2. Novem­ber 2023 die Stim­me von SBB Cargo. Es ist unklar, ob und wie die Anlie­gen des Güter­ver­kehrs im eige­nen Kon­zern berück­sich­tigt wur­den. Die ver­la­den­de Wirt­schaft zeigt sich alar­miert über die­ses ein­sei­ti­ge Vor­ge­hen und sieht die bis­her kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den SBB in Frage gestellt.

Rückverlagerung auf Strasse gemeinsam vermeiden

Wir vom VAP for­dern nach­drück­lich, dass die SBB alle am Güter­bahn­ver­kehr Betei­lig­ten in die Pla­nung der Tras­sen­ver­ga­be ein­be­zie­hen und ein­sei­ti­ge Äus­se­run­gen über die rei­bungs­freie Abwick­lung des Güter­ver­kehrs durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel unter­las­sen. Diese begüns­ti­gen eine vor­zei­ti­ge Abwan­de­rung von Güter­trans­por­ten auf die Stras­se, was es unbe­dingt zu ver­mei­den gilt. Denn eine sol­che lässt sich in der Regel nur schwer rück­gän­gig machen. Die SBB soll­ten Güter- und Per­so­nen­ver­kehr nicht gegen­ein­an­der aus­spie­len und dabei den Stras­sen­trans­port begünstigen.

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes (KVF‑N) unter­stützt die Vor­la­ge zur finan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ein­stim­mig. Im Gegen­satz zum Bun­des­rat ist sie der Ansicht, dass bei der Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB kein Sys­tem­wech­sel ange­zeigt ist. Damit lässt die KVF‑N gleich­zei­tig sämt­li­che Emp­feh­lun­gen des VAP unberücksichtigt.

Darum geht’s:

  • 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­sprit­ze für die SBB
  • SBBG-Teil­re­vi­si­on an Natio­nal­rat überwiesen
  • Stim­me der Bran­che bleibt ungehört
  • Wei­ter­hin keine Markt­öff­nung in Sicht

 

3‑Milliarden-Finanzspritze für die SBB

In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zur Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» schlägt der Bund vor, die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr mit einem ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken zu über­neh­men. Im Wei­te­ren will er die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken erleich­tern. Aus­ser­dem regt er eine Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te an.

SBBG-Teilrevision an Nationalrat überwiesen

Die KVF‑N hat die Vor­la­ge zur Ände­rung des SBBG ein­stim­mig an den Natio­nal­rat über­wie­sen. Zudem lehnt die Kom­mis­si­ons­mehr­heit einen Sys­tem­wech­sel bei den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten ab, da die Haus­halts- im Gegen­satz zu den Tre­sore­rie­dar­le­hen der Schul­den­brem­se unter­stellt sind. Sie ist der Ansicht, dass die dar­aus resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert sei. Der Natio­nal­rat wird in der Win­ter­ses­si­on 2023 über den Antrag der KVF‑N befinden.

Stimme der Branche bleibt ungehört

Wie in unse­rer Medi­en­mit­tei­lung vom 30. März 2023 publi­ziert, leh­nen wir vom VAP die vor­ge­leg­te aus­ser­or­dent­li­che Sanie­rung des Fern­ver­kehrs mit rund 3 Mil­li­ar­den Steu­er­gel­dern ab. Hin­ge­gen begrüs­sen wir die vor­ge­schla­ge­ne Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te, d.h. den Ver­zicht auf die Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB an der Schul­den­brem­se des Bun­des vor­bei. In den Blog­bei­trä­gen «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» und «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mia. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» fas­sen wir die Posi­ti­on der Bran­che und unse­re ent­spre­chen­den Argu­men­te zusammen.

Weiterhin keine Marktöffnung in Sicht

Mit einer Annah­me der Vor­la­ge würde der Natio­nal­rat das SBB-Mono­pol im Fern­ver­kehr wei­ter fes­ti­gen. Das ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch, denn die EU for­dert von der Schweiz eine Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr. Diese uner­füll­te For­de­rung über­schat­tet die Ver­hand­lun­gen mit der EU über die Ver­län­ge­rung der befris­te­ten Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für One-stop-Shop-Zulas­sun­gen und mehr Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen der Schweiz und der EU. Noch ver­fügt die Schweiz ver­gli­chen mit EU-Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang; das Schwei­zer Bahn­netz ist der­zeit kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Net­zes. Des­halb ver­lan­gen die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und wir vom VAP eine natio­na­le Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts in Ein­klang mit der EU. Stimmt der Natio­nal­rat dem Antrag der KVF‑N zu, so schiebt er die­ses Anlie­gen noch wei­ter weg.

Nach­trag 20.12.2023, Update aus der Win­ter­ses­si­on:
Der Natio­nal­rat hat in der Win­ter­ses­si­on mehr­heit­lich zuge­stimmt, der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Die­ser Betrag wurde bereits im Vor­anschlag 2024 ein­ge­plant. Der Natio­nal­rat lehn­te hin­ge­gen den Vor­schlag des Bun­des­rats, bei Errei­chen einer bestimm­ten Ver­schul­dung von Tre­sore­rie- zu Haus­halts­dar­le­hen des Bun­des über­zu­ge­hen, ab. Dies mit dem Argu­ment, dass unter Anwen­dung der Schul­den­brem­se bei Haus­halts­dar­le­hen der Aus­bau ver­zö­gert wer­den könn­te. Zusätz­lich beschloss die Kam­mer, die ange­mes­se­ne Reser­ve des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) auf min­des­tens 300 Mil­lio­nen Fran­ken fest­zu­le­gen, wobei maxi­mal zwei Drit­tel des Rein­ertrags der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) in den Fonds flies­sen sol­len. Damit hat der Natio­nal­rat alle Emp­feh­lun­gen des VAP unbe­rück­sich­tigt gelas­sen. Die Vor­la­ge geht nun an den Stän­de­rat, der hof­fent­lich kor­ri­gie­rend ein­grei­fen wird.

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Die Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) nennt eine gebro­che­ne Rad­schei­be als Ursa­che für den Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Im 10-vor-10-Bei­trag vom 19. Okto­ber 2023 hat das Schwei­zer Fern­se­hen SRF die Güter­wa­gen­in­stand­hal­tung von Wagen­rä­dern unter die Lupe genom­men. Darin äus­sert sich VAP-Exper­te Jürg Lüt­scher zu den Sicher­heits- und Kon­troll­auf­ga­ben der betei­lig­ten Akteu­re – und führt sie in die­sem Blog­bei­trag wei­ter aus.Darum geht’s:
  • Har­mo­ni­sier­te Sicher­heit im euro­päi­schen Güterbahnsystem
  • Instand­hal­tungs­ar­bei­ten von unab­hän­gi­gen Stel­len überwacht
  • Rad­satz­kon­trol­len in Betrieb und Instandhaltung
  • Zwei Prüf­ver­fah­ren etabliert
  • Zustän­dig­kei­ten und Vor­schrif­ten geklärt
 
Harmonisierte Sicherheit im europäischen Güterbahnsystem
Die Sicher­heit im euro­päi­schen Güter­bahn­sys­tem basiert auf einem Ver­ant­wor­tungs­drei­eck aus Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­mun­gen (EVU) und den Wagen­hal­tern mit ihren zustän­di­gen Instand­hal­tungs­stel­len (ECM). Die Vor­ga­ben und Bestim­mun­gen dazu sind heute euro­pa­weit weit­ge­hend har­mo­ni­siert. Basie­rend auf Fest­le­gun­gen der hoheit­li­chen Richt­li­ni­en, auf den gül­ti­gen tech­ni­schen Nor­men und Erfah­run­gen aus der Pra­xis hat die Bran­che den inter­na­tio­nal aner­kann­ten VPI Euro­pean Main­ten­an­ce Guide (VPI-EMG) erar­bei­tet. Dabei leis­te­ten seit 2007 die Ver­bän­de VPI (Deutsch­land), V.P.I. (Öster­reich) und VAP (Schweiz) Pio­nier­ar­beit. 2019 wurde der Her­aus­ge­ber­kreis des VPI-EMG um die AFWP (Frank­reich) und die UIP (inter­na­tio­na­ler Ver­band der Wagen­hal­ter als Ver­tre­ter der klei­ne­ren natio­na­len Inter­es­sen­ver­bän­de) erwei­tert. In die­sem Regel­werk sind sowohl Fris­ten als auch Umfang der Arbei­ten und Stan­dards anwen­der­ge­recht defi­niert. Es gibt Instand­hal­tungs­emp­feh­lun­gen ab, die jeder Nut­zer auf die Anwend­bar­keit für seine Güter­wa­gen prü­fen, gege­be­nen­falls ergän­zen und für seine Wagen­flot­te frei­ge­ben muss. Der­zeit bezie­hen mehr als 550 Unter­neh­men, dar­un­ter Wagen­hal­ter, ECM, Repa­ra­tur­werk­stät­ten, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten, den VPI-EMG. Mehr als 260 Repa­ra­tur­werk­stät­ten und mobi­le Ser­vice­teams aus 19 Län­dern Euro­pas wen­den den VPI-EMG im Auf­trag der jeweils zustän­di­gen ECM an.
Instandhaltungsarbeiten von unabhängigen Stellen überwacht
Die Sicher­heits­richt­li­nie der EU legt zwei unab­hän­gi­ge Ver­fah­ren fest. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Fach­ar­bei­ten über­all mit dem erfor­der­li­chen Qua­li­täts­ni­veau und Wis­sen durch­ge­führt werden: 
  • Zer­ti­fi­zie­rung: Die betei­lig­ten Unter­neh­men müs­sen sich für sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten im Rah­men ihrer ECM durch unab­hän­gi­ge Stel­len zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Diese Zer­ti­fi­ka­te müs­sen sie regel­mäs­sig erneu­ern und ihren Kun­den Ein­sicht in deren Gül­tig­keit und Umfang gewähren.
  • Audi­tie­rung: Auf­sichts­be­hör­den füh­ren im Bahn­be­trieb risi­ko­ba­sier­te Audits von sicher­heits­kri­ti­schen Pro­zes­sen und Inspek­tio­nen der Qua­li­tät durch. Soll­ten sie Schwach­stel­len auf­de­cken, so über­wa­chen sie zudem deren Behebung.
Radsatzkontrollen in Betrieb und Instandhaltung
Rad­sät­ze gel­ten als sicher­heits­kri­ti­sche Kom­po­nen­ten eines Schie­nen­fahr­zeugs. Durch den Betrieb wer­den sie einer­seits kon­ti­nu­ier­lich abge­nutzt, ande­rer­seits kön­nen sie durch Ein­wir­kun­gen von aus­sen beschä­digt wer­den. Bei der Instand­hal­tung von Wagen sorgt die ECM dafür, dass voll­wer­ti­ge Rad­sät­ze ein­ge­setzt sind. Beim Betrieb stel­len die EVU und die Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen der Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#2): Auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen») gezielt sicher, dass keine erkenn­ba­ren Schä­den oder Abwei­chun­gen an Wagen die Betriebs­si­cher­heit gefähr­den. Für einen siche­ren Bahn­be­trieb müs­sen die Rad­sät­ze alle rele­van­ten Grenz­wer­te wäh­rend der gesam­ten Betriebs­zeit ein­hal­ten. Rad­sät­ze, die infol­ge von Abwei­chun­gen oder Schä­den aus­ge­wech­selt wur­den, kom­men zur vor­schrifts­ge­mäs­sen Auf­ar­bei­tung in eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te.
Zwei Prüfverfahren etabliert
Im 10-vor-10-Bei­trag von SRF wer­den zwei Prüf­ver­fah­ren der sys­te­ma­ti­schen Rad­satz­in­stand­hal­tung gezeigt. Eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te kann so gewähr­leis­ten, dass die von ihr instand­ge­setz­ten Rad­sät­ze beim Aus­lie­fern keine rele­van­ten Schä­di­gun­gen in Form von Mate­ri­al­ris­sen auf­wei­sen. Dabei han­delt es sich um zwei zer­stö­rungs­freie Prüf­ver­fah­ren nach DIN 27201–7, die sich bran­chen­weit durch­ge­setzt haben: 
  • Ultra­schall­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen im Bereich Rad­stirn­flä­che und Spurkranzrücken
  • Magnet­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen in Rad­kör­per und Rad­satz­wel­le inklu­si­ve Radsitz
Zuständigkeiten und Vorschriften geklärt
Da zahl­rei­che Güter grenz­über­schrei­tend trans­por­tiert wer­den, sind in Euro­pa inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te Regeln und Ver­fah­ren bedeu­tend. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wurde die Vor­schrif­ten­la­ge umfas­send erneu­ert und ver­bes­sert. Aktu­el­le Ver­sio­nen der Sicher­heits- und Inter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie der EU gel­ten sowohl in allen EU-Staa­ten als – über das Land­ver­kehrs­ab­kom­men – auch für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz. Davon aus­ge­hend hat der Schwei­zer Bahn­sek­tor pra­xis­ge­rech­te Stan­dards und Ver­fah­ren der Instand­hal­tung für die Haupt­ak­teu­re ent­wi­ckelt. Euro­pa­weit gemein­sa­me Mel­de­pro­zes­se und Beur­tei­lungs­ver­fah­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit») gewähr­leis­ten, dass die Bran­chen­ak­teu­re ihre Leh­ren aus einem Betriebs­er­eig­nis wie dem­je­ni­gen vom 10. August 2023 zie­hen und bei der Instand­hal­tung wirk­sa­me Ver­bes­se­run­gen umsetzen. 
Revision der Lärmgrenzwerte

Revision der Lärmgrenzwerte

Darum geht’s:

  • Stil­le ist in dicht besie­del­ten und indus­tria­li­sier­ten Gegen­den ein wert­vol­les Gut
  • Bund hat Rege­lun­gen zur Lärm­be­kämp­fung erlassen
  • BAFU beauf­tragt, bestehen­den Rege­lun­gen zu überprüfen

 

Der Bund hat Rege­lun­gen zur Lärm­be­kämp­fung erlas­sen, die ins­be­son­de­re für Indus­trie und Ver­kehr Rah­men­be­din­gun­gen fest­le­gen. Das Bun­des­amt für Umwelt (BAFU) wurde vom Par­la­ment beauf­tragt, die bestehen­den Rege­lun­gen zu über­prü­fen. Im lau­fen­den Jahr führt das BAFU eine umfas­sen­de volks­wirt­schaft­li­che Beur­tei­lung (VOBU) von neun mög­li­chen Mass­nah­men durch, bei der ihre lärm­min­dern­de Wir­kung und wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen im Zusam­men­hang mit Ver­kehrs­lärm ana­ly­siert wer­den. Die Vor­schrif­ten für den Bau und die Zulas­sung von Fahr- und Flug­zeu­gen sol­len wei­ter­hin inter­na­tio­nal abge­stimmt wer­den. Das BAFU strebt an, die Erkennt­nis­se wich­ti­gen Ver­tre­tern aus Wirt­schaft und Kan­to­nen trans­pa­rent dar­zu­le­gen und mit ihnen über Aus­wir­kun­gen zu diskutieren.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) wird sich aktiv betei­li­gen und die Per­spek­ti­ve der Wirt­schaft ein­brin­gen. Das BAFU wird die VOBU bis Ende 2023 abschlies­sen und das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) wird Anfang 2024 über das wei­te­re Vor­ge­hen ent­schei­den und dies ver­öf­fent­li­chen. Wir wer­den an die­ser Stel­le über neue Erkennt­nis­se berichten.

Die fol­gen­den Schwer­punk­te wer­den dabei betrachtet:

  • Anpas­sung der Grenz­wer­te für Strassen‑, Schie­nen- und Luftverkehrslärm
  • Anpas­sung der Beur­tei­lungs­zeit (Ruhe­zeit)
  • Ver­ein­heit­li­chung der Empfindlichkeitsstufen
  • Ver­ein­fa­chung des Regimes zur Lärmein­stu­fung (Ein­schrän­kung des Bestandsschutzes)
  • Dyna­mi­sie­rung des Lärm­schut­zes (Befris­te­te Erleichterungen)
  • Klä­rung der Mass­nah­men (Fest­le­gung von Prüfkriterien)
  • Stär­kung der Trans­pa­renz (Offen­le­gung von Erleichterungen)
  • Stär­kung des Ver­ur­sa­cher­prin­zips (Ablö­se von Vorleistungen)
Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Am 28. Sep­tem­ber 2023 hat die schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ihren Zwi­schen­be­richt zur Ent­glei­sung des Güter­zugs im Gott­hard­ba­sis­tun­nel publi­ziert. Darin doku­men­tiert sie den Unfall­her­gang und gibt erste Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab. Das Ereig­nis wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en auf­ge­ar­bei­tet. Hier ist sowohl die euro­päi­sche Bahn­bran­che als auch die Schweiz ver­tre­ten. Der Bericht soll­te nicht für einen natio­na­len Allein­gang miss­braucht werden.

Darum geht’s:

  • Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht
  • Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert
  • Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen
  • Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

 

Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht

Die Sust hat ihren Zwi­schen­be­richt erfreu­li­cher­wei­se sehr schnell vor­ge­legt. Darin hält sie den Rad­schei­ben­bruch des elf­ten Güter­wa­gens als Ursa­che für die Ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel fest. Der Wagen ist in Schwe­den imma­tri­ku­liert. Beim beschä­dig­ten Rad han­delt es sich um den Rad­typ BA 390 mit LL-Brems­soh­len. Sämt­li­che Bruch­flä­chen wei­sen Ermü­dungs­ris­se auf, die von der Lauf­flä­che aus­ge­hen. Sie sind nun Gegen­stand ver­tief­ter metall­o­gra­fi­scher Unter­su­chun­gen durch die Sust. Der Sust-Bericht ent­hält keine Anhalts­punk­te für vor­be­stehen­de betrieb­li­che Män­gel, die eine Ent­glei­sung hät­ten ver­ur­sa­chen können.

Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert

Das Ereig­nis wird nun vom Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) behan­delt. Ziel die­ser Instanz ist eine EU-weite Har­mo­ni­sie­rung sämt­li­cher Mass­nah­men, die nach einem Un- oder Zwi­schen­fall im euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr ergrif­fen wer­den. Das JNS unter­stützt die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA bei der Orga­ni­sa­ti­on des Erfah­rungs­aus­tauschs zwi­schen natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den und den bei der ERA akkre­di­tier­ten Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen. Zu Letz­te­ren zäh­len auch die für den Schie­nen­ver­kehr mass­ge­ben­den drei Akteu­re im Ver­ant­wor­tungs­drei­eck Infra­struk­tur­be­trei­ber (ver­ant­wort­lich für die Infra­struk­tur), Wagen­hal­ter (ver­ant­wort­lich für den Unter­halt der Wagen) und Güter­bahn (ver­ant­wort­lich für den Betrieb der Wagen). Gleich­zei­tig löst die Sust einen soge­nann­ten Safe­ty Alert im Infor­ma­ti­ons­sys­tem SIS aus, das von den natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den genutzt wird. Und schliess­lich hin­ter­legt der schwe­di­sche Wagen­hal­ter eine Warn­mel­dung im Safe­ty Alert IT Tool (SAIT) der ERA.

Auf­grund die­ser Mel­dun­gen und im Rah­men des koor­di­nier­ten Pro­zes­ses sol­len alle euro­päi­schen Akteu­re Zugang zu den publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen haben. Es liegt nun an ihnen, im Aus­tausch zwi­schen natio­na­len Behör­den, Bran­chen­ver­tre­tern und ERA die rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Dank des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens ist die Sust von der ERA als Unter­su­chungs­stel­le aner­kannt, eben­so das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Sicher­heits­be­hör­de. Die Ange­le­gen­heit wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en behan­delt. Diese Tat­sa­che erach­ten wir als völ­lig kor­rekt und ange­sichts des euro­pa­weit grenz­über­schrei­ten­den Ein­sat­zes der Güter­wa­gen als nötig. Die zustän­di­gen Instan­zen wer­den als Nächs­tes einen Bezug zu ähn­li­chen Rad­brü­chen aus der Ver­gan­gen­heit herstellen.

Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen

Der Sust-Bericht gibt zwei kurz­fris­ti­ge Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab, die der VAP vor­be­halt­los unter­stützt. Mit der Emp­feh­lung Nr. 183 spricht sie sich dafür aus, dass das BAV die «JNS Urgent Pro­ce­du­re Bro­ken Wheels» aus dem Jahr 2017 auf die Rad­sät­ze der Bau­rei­he BA 390 aus­wei­tet. Die damals ein­ge­rich­te­te «JNS Task Force Bro­ken Wheels» hatte auf meh­re­re Rad­brü­che an den Rad­ty­pen BA 314 und BA 004 reagiert und zur Risi­ko­be­gren­zung bei die­sen Rad­ty­pen inten­si­ve­re Inspek­tio­nen im Betrieb und bei der Instand­hal­tung gefor­dert. Eben­so begrüs­sen wir die Sicher­heits­emp­feh­lung Nr. 184. Damit legt die Sust dem BAV nahe, auf euro­päi­scher Ebene eine neue «JNS Pro­ce­du­re» zu bean­tra­gen, die sich mit dem Rad­bruch an der Bau­rei­he BA 390 befasst. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass wei­te­re ähn­li­che Rad­brü­che auftreten.

Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

Der Zwi­schen­be­richt stellt die irre­füh­ren­de media­le Bericht­erstat­tung zum Unfall­ge­sche­hen rich­tig, wonach der ent­gleis­te Wagen 11 auch das rund 100 Ton­nen schwe­re Sicher­heits­tor zur Ost­röh­re beschä­digt habe. Gemäss Sust fuhr erst Wagen 14 an der Wei­che der Mul­ti­funk­ti­ons­stel­le Faido auf das ablen­ken­de Gleis, wo er in das Sicher­heits­tor schlug. Es sind wei­te­re Unter­su­chun­gen erfor­der­lich, um das Unfall­ge­sche­hen detail­liert und voll­um­fäng­lich auf­zu­klä­ren. Das umfasst bei­spiels­wei­se Ana­ly­sen des abge­lenk­ten Wagens 14 und der Wei­che. Eine voll­stän­di­ge Klä­rung von Unfall­her­gang und ‑ursa­chen wird die Sust erst in ihrem Schluss­be­richt lie­fern. Ist die­ser ver­öf­fent­licht, so liegt es in der Ver­ant­wor­tung aller Akteu­re, die in die Ver­fah­ren des JNS ein­be­zo­gen sind, dar­aus die für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen und siche­ren euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Die Emp­feh­lun­gen des Sust-Schluss­be­richts wird die gesam­te Bran­che umsetzen.

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso ist Ver­wal­tungs­rats­prä­si­dent der Cargo sous ter­rain AG (CST). Im Inter­view mit dem VAP spricht er über Inter­ope­ra­bi­li­tät, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit auf der letz­ten Meile und die Logis­tik der Zukunft. Und dar­über, wie kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on zur Lebens­qua­li­tät der Men­schen in der Schweiz bei­tra­gen und gleich­zei­tig gewinn­brin­gend funk­tio­nie­ren kann.

VAP: Herr Rosso, wie sehen Sie in Zukunft das Ver­hält­nis von Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu CST?

Marco Rosso: Die Schie­ne und CST sind zwei Sys­te­me, die sich ergän­zen. CST koope­riert mit allen Ver­kehrs­trä­gern, um gemein­sam das pro­gnos­ti­zier­te Güter­ver­kehrs­wachs­tum von über 30% bis 2050 auf eine inno­va­ti­ve, nach­hal­ti­ge Art zu absor­bie­ren. Weil CST nicht für alle Trans­por­te geeig­net ist, unter­stützt das Unter­neh­men mit neuer Tech­no­lo­gie und Digi­ta­li­sie­rung die Geschäfts­mo­del­le von Bahn, Stras­sen­trans­por­teu­ren und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren. Nur mit Koope­ra­tio­nen (im Rah­men der Wett­be­werbs­re­geln) kann die Inter­ope­ra­bi­li­tät unter den ver­schie­dens­ten Ver­kehrs­trä­gern und Trans­port­un­ter­neh­mun­gen gewähr­leis­tet wer­den. Des­halb plant CST die Anbin­dung an Bahn, Stras­se, Schiff, Luft­fracht und wei­te­re Sys­te­me. An den CST-Hubs wird es mul­ti­mo­da­le Anschlüs­se, ins­be­son­de­re auch einen Bahn­an­schluss, geben. In der Bau­pha­se, bereits ab 2026 und bis 2045, nutzt CST Bahn­trans­por­te im Umfang von 2000 Güter­zü­gen pro Jahr und wird damit zu einem wich­ti­gen Kun­den der Schiene.

Soll­te nicht der Staat die Infra­struk­tur erstel­len und der Betrieb in den Tun­nels, eben­so der Betrieb der Ter­mi­nals und der letzten/ersten Meile wären dann frei und wür­den einem Wett­be­werb unterliegen?

CST ist ein Sys­tem, das nur als Gan­zes funk­tio­niert, weil alle Pro­zes­se End-to-End gesteu­ert sind. Nur so kön­nen die Stück­gü­ter zeit­ge­nau und zuver­läs­sig zum Ziel gelan­gen. Aus die­sem Grund muss das Sys­tem aus einer Hand geführt wer­den und gleich­zei­tig anschluss­fä­hig sein an alle Part­ner­platt­for­men. CST ist von Beginn weg als pri­vat­wirt­schaft­li­ches Pro­jekt geplant und kon­zi­piert. Mit die­sem Finan­zie­rungs­kon­zept ist es mög­lich und wich­tig, rasch vor­an­zu­kom­men, ohne die Mit­tel im Bun­des­bud­get zu belas­ten. Bei den Inves­to­ren sind auch wich­ti­ge künf­ti­ge Kun­den dabei. Sie hel­fen, das Sys­tem markt­ge­recht zu ent­wi­ckeln. Der Bund hat erkannt, dass es nicht zweck­dien­lich wäre, sel­ber als Erstel­ler auf­zu­tre­ten, son­dern sich auf die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu beschrän­ken. Mit sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­te­ten Busi­ness­plä­nen, kon­kur­renz­fä­hi­gen Prei­sen und der Brei­te der Inves­to­ren­ba­sis, die das Pro­jekt mit­trägt, zeigt CST, dass Inno­va­ti­on im Güter­trans­port zur Lebens­qua­li­tät in Stadt und Land bei­trägt und zugleich ren­ta­bel funk­tio­nie­ren kann.

Wo sehen Sie die gröss­ten Her­aus­for­de­run­gen in Ihrem Projekt?

Ein der­art umfas­sen­des Vor­ha­ben bie­tet viel­fäl­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen, etwa in pla­ne­ri­scher, juris­ti­scher, umwelt­recht­li­cher, finan­zi­el­ler und poli­ti­scher Hin­sicht. Was CST aus­zeich­net ist das Modell der kol­la­bo­ra­ti­ven Inno­va­ti­on – mit Ein­be­zug aller Stake­hol­der. Die Her­aus­for­de­run­gen geht das Pro­jekt prag­ma­tisch in Etap­pen an.

Wie gestal­ten Sie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie erste/letzte Meile?

Dis­kri­mi­nie­rungs­frei ist unser Sys­tem ohne­hin von Anfang an geplant, ohne dass es das Gesetz ver­langt hätte. Durch­wegs gilt: Alle haben Zutritt zum Sys­tem mit glei­chem Preis bei glei­cher Leis­tung. Wir gehen aber noch wei­ter, indem wir zum Bei­spiel die City­lo­gis­tik von CST part­ner­schaft­lich-kol­la­bo­ra­tiv ent­wi­ckeln und offen sind für jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit klei­ne­ren sowie grös­se­ren Part­nern, dar­un­ter auch Bahn und Post. Auch hier ist unser Prin­zip die kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on, die wir tag­täg­lich leben.

Was ist der gröss­te Vor­teil oder die gröss­te Moti­va­ti­on von CST für die Schwei­zer Bevölkerung?

Der wich­tigs­te Effekt von CST wird die Stei­ge­rung von Lebens­qua­li­tät für alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Schweiz sein. Indem wir einen Weg auf­zei­gen, wie die Logis­tik der Zukunft nach­hal­tig aus­se­hen kann, wie sich Schwer­ver­kehr auf der Stras­se durch ver­la­der­über­grei­fen­de Bün­de­lung und Vor­sor­tie­rung im Tun­nel weg­brin­gen bezie­hungs­wei­se ein Stau zur Güter­ver­sor­gung unter­fah­ren lässt, wie man aus den vor­han­de­nen Res­sour­cen das Beste bezüg­lich CO2-Aus­stoss, Lärm etc. her­aus­holt. Der kost­ba­re Platz an der Ober­flä­che soll in ers­ter Linie der Bevöl­ke­rung gehö­ren. CST begüns­tigt den Aus­bau von Infra­struk­tur wie auch der erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Schweiz. CST ist ein pri­vat finan­zier­ter Inno­va­ti­ons­mo­tor zum Nut­zen der Schwei­zer Wirt­schaft und für Lebens­qua­li­tät in Städ­ten und Dör­fern, indem es die Ver­sor­gungs­si­cher­heit garan­tiert und damit den Wohl­stand in der Schweiz erhöht.

Gibt es Punk­te, die wir unse­ren Mit­glie­dern aus Ihren Augen noch wis­sen las­sen sollten?

Es ste­hen ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen und Dis­kus­sio­nen bevor, gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der poli­ti­schen Debat­ten um den Güter­ver­kehr. Wir sind fest davon über­zeugt, dass wir mit einer unter­neh­me­ri­schen Hal­tung einen effek­ti­ven Bei­trag leis­ten kön­nen, um die Schweiz im 21. Jahr­hun­dert als exzel­len­ten Wirt­schafts­stand­ort mit hoher Lebens­qua­li­tät auch für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten. An die­ser Arbeit betei­li­gen wir uns mit Begeis­te­rung und Engagement.

Herr Rosso, vie­len Dank für das Gespräch.

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Nach dem Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel för­dert das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit grif­fi­gen Mass­nah­men: Der Tun­nel darf nur für Güter­zü­ge ver­wen­det wer­den. Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) wer­den dem­nächst auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Dafür bedan­ken wir uns als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft herz­lich. Übri­gens: Unse­re Stim­me gilt auch für aus­län­di­sche Verlader. 

Darum geht’s:

  • Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
  • Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
  • Der VAP bedankt sich

 

Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
Seit der Wie­der­in­be­trieb­nah­me der Ost­röh­re des Gott­hard­ba­sis­tun­nels steht die­ser aus­schliess­lich dem Güter­ver­kehr zur Ver­fü­gung. Mög­lich sind rund 100 Tras­sen täg­lich. Über die Berg­stre­cke ver­keh­ren wei­te­re 30 Züge pro Tag. So ver­fügt der alpen­que­ren­de Schie­nen­gü­ter­ver­kehr jeden Tag über ins­ge­samt 130 Tras­sen. Zum Ver­gleich: 2022 quer­ten im Schnitt täg­lich 120 Züge den Basistunnel.

Dank die­ser Mass­nah­me kön­nen die Güter­bah­nen den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr prak­tisch ohne Ein­schrän­kun­gen abwi­ckeln. Zwar ist die Tras­sie­rung über die Berg­stre­cke mit einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand ver­bun­den. Doch betrifft sie im Wesent­li­chen den Bin­nen­ver­kehr, der nicht auf den 4‑Me­ter-Kor­ri­dor ange­wie­sen ist.

Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
Das BAV macht sich für den alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ins­be­son­de­re den Tran­sit­ver­kehr stark (vgl. «Das BAV stärkt Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die Alpen»). Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im UKV wer­den in den kom­men­den Wochen um CHF 200 auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Auch für 2024 will das BAV die Abgel­tun­gen pro Sen­dung nicht her­ab­set­zen, son­dern eine sym­bo­li­sche Reduk­ti­on von CHF 1 auf CHF 57 pro Sen­dung ein­füh­ren. Damit unter­stützt das BAV den alpen­que­ren­den UKV sehr prag­ma­tisch. Vor dem Hin­ter­grund der schwie­ri­gen Bau­stel­len­si­tua­ti­on auf den Zufahrts­stre­cken und der kon­junk­tu­rell ange­spann­ten Situa­ti­on ver­zich­tet das BAV dar­auf, den bis­he­ri­gen Absen­kungs­pfad für Abgel­tun­gen im UKV fortzusetzen.

Der VAP bedankt sich
Dem BAV gebührt ein gros­ses Dan­ke­schön für diese prag­ma­ti­sche Unter­stüt­zung. Es stärkt damit die Bemü­hun­gen der gesam­ten Bran­che, die Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen sowohl auf der Gott­hard- als auch auf der Lötsch­ber­gach­se gezielt und mit ver­ein­ten Kräf­ten so erträg­lich wie mög­lich zu gestal­ten. Wir wer­ten es als Zei­chen einer gemein­sa­men Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im Transitverkehr.

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gemäss der Haupt­aus­ga­be der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 sieht das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) SBB Cargo allein für die Fol­gen des Güter­bahn­un­falls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel haft­bar. Ver­wie­sen wird auf ein Ver­säum­nis der Bahn­re­form; davor muss­ten alle Güter­wa­gen bei den Staats­bah­nen ein­ge­stellt sein. Wir mei­nen: Es ist zu früh für Spe­ku­la­tio­nen, schon gar nicht in Medi­en mit lan­des­wei­ten Reich­wei­ten. Diese Pole­mik bringt die Lösung des Pro­blems kei­nen Schritt wei­ter. Erst der Bericht der Schwei­ze­ri­schen Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) klärt Fak­ten – und schafft Mög­lich­kei­ten, gezielt zu reagieren.

Darum geht’s:

  • Im Bahn­markt behält der Staat die Oberhand
  • Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich reformiert
  • Wagen­hal­ter haf­ten verschuldensunabhängig
  • Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vorgeschlagen
  • Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffentlich
  • Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen
  • Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich ausgewogen
  • Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen bedenken

 

Im Bahn­markt behält der Staat die Ober­hand
Der Bund sieht die Ver­ant­wor­tung für den Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel klar bei der SBB-Toch­ter SBB Cargo. Ein Spre­cher des BAV liess in der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 ver­lau­ten, das gel­ten­de Haft­pflicht­recht stam­me aus der Zeit der Staats­bah­nen. Nun: Die Zei­ten haben sich nicht ver­än­dert. Noch immer domi­niert die Staats­bahn SBB den Güter­bahn­markt. Vor weni­gen Wochen hat der Bun­des­rat der Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo zuge­stimmt. Als Ant­wort auf die Inter­pel­la­ti­on von FDP-Natio­nal­rat Chris­ti­an Was­ser­fal­len hat er klar­ge­stellt, die Pri­vat­ak­tio­nä­re hät­ten die (finan­zi­el­le) Situa­ti­on der SBB Cargo nicht verbessert.

Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich refor­miert
Im Zug der Bahn­re­form erfolg­te die Revi­si­on des inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­be­för­de­rungs­rechts Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF), wobei Infra­struk­tur und Betrieb getrennt wur­den. Gleich­zei­tig kün­dig­te SBB Cargo die Ein­stell­ver­trä­ge. Das Mono­pol­pri­vi­leg, wonach Güter­wa­gen bei einer Staats­bahn ein­ge­stellt sein und von ihr gewar­tet wer­den müs­sen, wurde damit abge­schafft. Statt­des­sen wur­den die Nut­zungs­be­din­gun­gen für Güter­wa­gen zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern auf der Basis des COTIF inter­na­tio­nal ver­ein­heit­licht – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)». COTIF und AVV sehen grif­fi­ge­re Haf­tungs­re­ge­lun­gen vor, als dem BAV mit sei­nen Vor­be­hal­ten gegen inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Bran­chen­lö­sun­gen lieb ist. Die böse Über­ra­schung für Wagen­hal­ter, als sie die volle Ver­ant­wor­tung für die künf­ti­ge War­tung ihrer Wagen antra­ten: Die SBB über­ga­ben den Wagen­hal­tern äus­serst dürf­ti­ge Doku­men­ta­tio­nen zum Zustand und zur War­tung ihrer Güter­wa­gen durch SBB Cargo bis zur Kün­di­gung der Ein­stell­ver­trä­ge. Seit­her sind die Wagen­hal­ter selbst für ihre Güter­wa­gen ver­ant­wort­lich und haben die Alt­las­ten, die sie von SBB über­neh­men muss­ten, aufgeräumt.

Wagen­hal­ter haf­ten bei Män­geln an ihren Wagen
Der BAV-Spre­cher ver­mit­tel­te mit sei­nem Kom­men­tar in der SRF-Tages­schau den Ein­druck, pri­va­te Güter­bah­nen oder Hal­ter von Güter­wa­gen müss­ten für Unfall­schä­den nicht haf­ten. Das stimmt nicht. Euro­päi­sche und Schwei­zer Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter haf­ten seit 2006, als der AVV ins Leben geru­fen und 2017 ver­schärft wurde. Heute müs­sen Güter­bah­nen grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men (Gefähr­dungs­haf­tung). Wurde der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht, geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Die betrof­fe­ne Güter­bahn kann auf den Wagen­hal­ter Regress neh­men. Die­ser kann sich von der Haf­tung gegen­über der Güter­bahn nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann (Umkehr der Beweis­last). Mehr dazu lesen Sie in unse­rem Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#3): Gel­ten­de Haft­pflicht­be­stim­mun­gen sind aus­rei­chend».

Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vor­ge­schla­gen
SRF-Redak­teur Chris­toph Lei­si­bach erläu­ter­te, der Bun­des­rat habe in einem Bericht Mass­nah­men zur Anpas­sung des Haf­tungs­rechts vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel die Haf­tung der Wagen­hal­ter zu ver­schär­fen. Diese Aus­sa­ge ist falsch. Der Bun­des­rat hat im BAV-Bericht vom 21. Juni 2023 zum Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Optio­nen prä­sen­tiert, aber auf eine Anpas­sung der Vor­schrif­ten expli­zit verzichtet.

Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffent­lich
Pro­fes­sor Fré­dé­ric Kraus­kopf wurde von der SRF-Tages­schau als Exper­te befragt. Auf die Frage, ob SBB Cargo auf eine (Mit-)Haftung des Wagen­hal­ters des beschä­dig­ten Güter­wa­gens zurück­grei­fen könne, ver­wies Kraus­kopf auf das Ver­trags­werk zwi­schen den bei­den Par­tei­en. Es han­delt sich wie oben erläu­tert um den AVV. Die­ser Ver­trag ist öffent­lich publi­ziert, also auch Pro­fes­so­ren und öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­an­stal­ten zugäng­lich. SBB Cargo hat dem AVV gemein­sam mit allen ande­ren Staats­bah­nen in Euro­pa ein­stim­mig zugestimmt.

Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen

Mit der Frage, wer beim Güter­bahn­un­glück vom 10. August 2023 wel­che Schuld trägt und wer wel­che Haf­tung über­neh­men muss, set­zen wir uns vom VAP inten­siv aus­ein­an­der. Um sie exakt und innert nütz­li­cher Zeit zu beant­wor­ten, muss zuerst der Bericht der Sust vorliegen.

Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich aus­ge­wo­gen
Die Wagen­hal­ter müs­sen dafür sor­gen, dass ihre Wagen ent­spre­chend den gel­ten­den Geset­zen, Vor­schrif­ten und ver­bind­li­chen Nor­men zuge­las­sen und instand­ge­hal­ten wer­den. Die Güter­bah­nen über­neh­men die Wagen im Ver­trau­en, dass der Wagen­hal­ter die­sen Pflich­ten nach­ge­kom­men ist. Sie füh­ren alle erfor­der­li­chen Kon­trol­len durch, damit der Zug sicher fah­ren kann. Die Wagen­hal­ter haben kei­nen Ein­fluss auf die Zug­ab­fahrt. Die Güter­bah­nen ent­schei­den eigen­stän­dig über die Art und Weise der Kon­trol­len, da sie auch allein den siche­ren Betrieb eines Zuges ver­ant­wor­ten. Ent­spre­chend ist es wirt­schaft­lich sinn­voll, die Güter­bah­nen für ihre Kon­trol­len vor der Zug­ab­fahrt und für mög­li­che Fol­gen pri­mär haf­ten zu las­sen. Erweist sich im Nach­hin­ein ein Man­gel am Wagen als Scha­dens­ur­sa­che (zum Bei­spiel ein Rad­schei­ben­bruch), haf­tet der Wagen­hal­ter gegen­über der Güter­bahn für den ent­stan­de­nen Scha­den. Es sei denn, er  kann bewei­sen, dass er den Man­gel nicht ver­schul­det hat (Umkehr der Beweis­last). Exakt gleich ist die Haf­tung im Stras­sen­ver­kehr zwi­schen Hal­ter des Zug­fahr­zeugs und Hal­ter des Sat­tel­auf­lie­gers oder Anhän­gers geregelt.

Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen beden­ken
Eine Ver­schär­fung der bereits hoch­gra­dig aus­de­tail­lier­ten Haf­tungs­be­stim­mun­gen macht weder den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr siche­rer, noch bringt sie einen ein­zi­gen Güter­zug mehr auf die Schie­ne. Im Gegen­teil. Was auch immer an den Haf­tungs­re­ge­lun­gen geän­dert wird, hat markt­wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen, etwa in Form von höhe­ren Miet­prei­sen für Güter­wa­gen und vor allem von kom­pli­zier­te­ren und auf­wen­di­ge­ren Über­ga­ben von Wagen von einem Ver­ant­wor­tungs­be­reich in den nächs­ten. Dadurch könn­te der heute durch den AVV garan­tier­te frei­zü­gi­ge Zugriff auf 550‘000 Güter­wa­gen aus ganz Euro­pa durch eine unüber­leg­te ein­sei­ti­ge Geset­zes­an­pas­sung in der Schweiz plötz­lich ver­sie­gen – zum Scha­den von Umwelt und Wirt­schafts­stand­ort Schweiz.