Gemäss Ver­la­ge­rungs­be­richt vom Novem­ber 2021 erwägt der Bun­des­rat eine Ver­nehm­las­sung zu einem Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bot am Sim­plon. Damit revi­diert er seine im Jahr 2015 dem Par­la­ment abge­ge­be­ne Ein­schät­zung, wonach er den Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon­pass als «hin­rei­chend sicher ein­schätzt». Dies erstaunt umso mehr, als das ASTRA seit Jah­ren inten­siv in Sicher­heits­vor­keh­run­gen (Reten­ti­ons­be­cken, Über­hol­ver­bo­te, Not­brems­stre­cke und dgl.) inves­tiert und die Ver­kehrs­sta­tis­tik keine signi­fi­kan­te Zunah­me von Gefahr­gut­trans­por­ten ausweist.

Wir plä­die­ren dafür, dass die Gefahr­gut­si­tua­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern ana­ly­siert und all­fäl­li­ge, geziel­te Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le genutzt wer­den, und somit auch die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit gewähr­leis­tet bleibt. Im Chlor­trans­port auf der Schie­ne haben sol­che Ver­ein­ba­run­gen bereits gute Fort­schrit­te erzielt.

Ein Ver­bot würde die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und der Wirt­schaft gefähr­den. Zu berück­sich­ti­gen ist aus­ser­dem, dass zur Erhö­hung der Sicher­heit in den letz­ten Jah­ren sehr viel in die Sim­plon-Stras­se inves­tiert wurde. Gemäss Bun­des­amt für Stras­sen ASTRA gilt der Sim­plon als der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on lesen Sie im Facts­heet der sci­ence­indus­tries.

Bei­trag Teilen: