Der Gemisch­te Land­ver­kehrs­aus­schuss hat am 24. Juni 2022 die Bedeu­tung har­mo­ni­sier­ter Vor­schrif­ten für den Land­ver­kehr Schweiz–EU gewür­digt. Wir mei­nen: Für nach­hal­ti­ge Inter­ope­ra­bi­li­tät braucht es mehr. Jetzt ist eine koor­di­nier­te Ver­kehrs­po­li­tik gefragt.

1999 hat die Schweiz mit der Euro­päi­schen Union (EU) ein Land­ver­kehrs­ab­kom­men abge­schlos­sen. Die­ses garan­tiert Trans­por­teu­ren von dies- und jen­seits der Schwei­zer Lan­des­gren­zen einen gegen­sei­ti­gen Markt­zu­tritt. Die Vor­schrif­ten für den grenz­über­schrei­ten­den Güter­ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se wur­den harmonisiert.

Schweiz teilweise aussen vor

Mit der NEAT baute die Schweiz den euro­päi­schen Schie­nen­kor­ri­dor zur Flach­bahn aus und setz­te ihre Ver­la­ge­rungs­po­li­tik mit der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) sowie Kabotage‑, Nacht- und Sonn­tags­fahr­ver­bot erfolg­reich um. Der Modal­split im alpen­que­ren­den Tran­sit­ver­kehr liegt bei über 70% zuguns­ten der Schie­ne, was als inter­na­tio­na­ler Bench­mark gilt. Die­ser erfreu­li­che Leis­tungs­aus­weis darf jedoch nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die Schweiz ver­gli­chen mit Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang ver­fügt. Das Schwei­zer Bahn­netz ist noch kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Netzes.

Am Landverkehrsabkommen festhalten

Der Gemisch­te Land­ver­kehrs­aus­schuss hat anläss­lich des Halb­jah­res­tref­fens vom 24. Juni 2022 die Bedeu­tung des Abkom­mens betont. Aller­dings blo­ckie­ren unge­lös­te poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen zwi­schen der Schweiz und der EU des­sen Wei­ter­ent­wick­lung. Eine sol­che ist im Rah­men der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets drin­gend erforderlich.

Seit 2019 wird die Zusam­men­ar­beit der Schweiz mit der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA in einer befris­te­ten Über­gangs­lö­sung gere­gelt. Der Gemisch­te Aus­schuss dis­ku­tier­te eine wei­te­re Ver­län­ge­rung die­ser Über­gangs­lö­sung. Das würde der Schweiz sowohl die ver­fah­rens­mäs­si­ge Ein­bin­dung zu ver­ein­fach­ten Zulas­sun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr erleich­tern als auch das fach­li­che Mit­wir­ken an Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung der Bah­nen ermöglichen.

Bundesrat gefragt

Wir vom VAP sind über­zeugt, dass der Schwei­zer Bahn­gü­ter­ver­kehr den Markt­zu­gang aus­bau­en muss und den Anschluss an die euro­päi­sche Inno­va­ti­on nicht ver­pas­sen darf. Mit die­sem Credo hat Stän­de­rat Josef Ditt­li am 9. Juni 2022 die Inter­pel­la­ti­on 22.3566 ein­ge­reicht. Damit for­dert er den Bun­des­rat auf, die fol­gen­den Fra­gen zu beantworten:

  1. Wie will der Bun­des­rat die not­wen­di­ge Wei­ter­füh­rung der Bahn­pa­ke­te im Rah­men des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens EU–CH sicherstellen?
  2. Wie will der Bun­des­rat die Umset­zung der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets in der Schweiz errei­chen und den frei­en grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehr nach­hal­tig sichern?
  3. Wie will der Bun­des­rat die bal­di­ge volle Mit­glied­schaft der Schweiz in der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA erreichen?
  4. Wie will der Bun­des­rat den Schwei­zer Ein­sitz im EU-RISC als wich­ti­ges Füh­rungs- und Ent­schei­dungs­gre­mi­um sicher­stel­len und vervollständigen?
Vollständige Interoperabilität sicherstellen

Für die Wirt­schaft im All­ge­mei­nen und für unse­re Mit­glie­der im Beson­de­ren ist es ent­schei­dend, dass bis­he­ri­ge Errun­gen­schaf­ten nach­hal­tig gesi­chert wer­den. Wir erach­ten es als abso­lut not­wen­dig, dass die Schweiz bald­mög­lichst als gleich­wer­ti­ger Part­ner in zen­tra­len euro­päi­schen Gre­mi­en ver­tre­ten ist und dass die Ver­kehrs­po­li­tik im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr koor­di­niert wird.

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