Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.


 

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

Exakt 25 Jahre nach der Unter­zeich­nung des «Ver­trag von Luga­no» wurde im deut­schen Bahn­hof der Schwei­zer Grenz­me­tro­po­le Basel Bilanz gezo­gen. Für den VAP ist neben dem Aus­bau der rechts­rhei­ni­schen auch der­je­ni­ge der links­rhei­ni­schen Stre­cke für den Güter­ver­kehr dring­lich. Eben­so rasch ist die Auto­ma­ti­sie­rung ins­be­son­de­re durch die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung umzu­set­zen. Schliess­lich begrüsst der VAP die vor­ge­schla­ge­ne Öff­nung der EU-Kom­bi­ver­kehrs­för­der­richt­li­nie auf mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re mit Güter- statt Behäl­ter­um­schlag beim Verkehrsträgerwechsel.

Neue Vereinbarung

Unter dem Motto «Zu Gast bei Freun­den» schlos­sen die Ver­trags­län­der eine neue Ver­ein­ba­rung, die den Ver­trag von Luga­no ergänzt und neue Schwer­punk­te setzt. Sie sieht die nach­hal­ti­ge Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor, will des­sen inter­mo­da­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit opti­mie­ren und die Zusam­men­ar­beit in Inno­va­ti­on – ins­be­son­de­re der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) – sowie im Rah­men des Gemein­schafts­pro­jekts Shift2Rail inten­si­vie­ren. Nach den Reden der Gäste Win­fried Her­mann, Ver­kehrs­mi­nis­ter von Baden-Würt­tem­berg, und Adolf Ogi, Alt-Bun­des­rat der Schweiz, äus­ser­te sich Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft zu den Kern­the­men die­ses Jubiläums.

Adolf Ogi, Alt-Bun­des­rat der Schweiz

 

Sicherung der Zulaufstrecke notwendig

Josef Ditt­li brach­te die Per­spek­ti­ve des VAP ein. Die­ser trägt auf Schwei­zer Seite mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men zur För­de­rung eines leis­tungs­fä­hi­gen Güter­bahn­sys­tems bei. Ditt­li beton­te die Not­wen­dig­keit, zur Siche­rung der Zulauf­stre­cken den Aus­bau der Bahn­stre­cke auch links­rhei­nisch in Frank­reich zu rea­li­sie­ren. Mit der Moti­on «Staats­ver­trag für links­rhei­ni­sche NEAT-Zulauf­stre­cke» hatte die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen NR im Janu­ar 2020 den Bun­des­rat beauf­tragt, einen Staats­ver­trag mit Frank­reich und Bel­gi­en für eine leis­tungs­fä­hi­ge links­rhei­ni­sche Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) mit den not­wen­di­gen Infra­struk­tur­pa­ra­me­tern für den Güter­ver­kehr anzu­stre­ben. Zudem soll­te der Aus­bau der Rhein­tal­bahn in Deutsch­land mit Nach­druck wei­ter­ver­folgt wer­den. Bezüg­lich der neuen Ver­ein­ba­rung der Schweiz (UVEK) mit dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um von Deutsch­land stell­te Josef Ditt­li fest, dass die­ser zwar gut gemeint sei, aber mehr einer unver­bind­li­chen Absichts­er­klä­rung gleich­kommt, und for­der­te: «Die neue Ver­ein­ba­rung darf den Ver­trag von Luga­no nicht aus­ser Kraft set­zen, son­dern soll die­sen ergän­zen.» Josef Ditt­li wer­te­te es als erfreu­lich, dass nun von Sei­ten Frank­reichs Pläne zur Ver­grös­se­rung der Licht­raum­pro­fi­le in Tun­neln auf dem Abschnitt Réding–Saverne der Stre­cke Saarbrücken–Basel über Frank­reich vor­an­ge­trie­ben wer­den, wie dies der fran­zö­si­sche Infra­struk­tur­be­trei­ber SNCF Réseau ver­lau­ten liess.

Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des VAP

 

Der VAP fördert Automation und Digitalisierung

Auch in den The­men Auto­ma­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung setzt sich der VAP für eine Abstim­mung auf euro­päi­scher Ebene ein. Mit der Moti­on «Durch Auto­ma­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» hat er die nöti­gen finan­zi­el­len Mit­tel gefor­dert. Und mit der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) enga­giert er sich gemein­sam mit wei­te­ren Akteu­ren der Wirt­schaft für die Umset­zung ent­spre­chen­der Massnahmen.

Multimodaler Verkehr zukunftsweisend

Für den VAP gilt es, nicht nur den kom­bi­nier­ten Ver­kehr im enge­ren Sinn, son­dern auch den mul­ti­mo­da­len Ver­kehr mit Umschlag von Gütern zu för­dern. Letz­te­rer ver­eint eben­falls ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger und wird gera­de den Anfor­de­run­gen des stark wach­sen­den Stück­gut­ge­schäfts gerecht. So begrüsst der VAP die ent­spre­chen­den Vor­schlä­ge der EU-Kom­mis­si­on zur Revi­si­on der Kom­bi­ver­kehrs­richt­li­nie. Der­ar­ti­ge Vor­stös­se kön­nen mass­ge­bend mit­hel­fen, die Ziele des euro­päi­schen Green Deals zu errei­chen. In der Schweiz zeigt sich im mul­ti­mo­da­len Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ein fünf­mal höhe­res Auf­kom­men als im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Nicht von unge­fähr fand die Ver­an­stal­tung in Basel statt; immer­hin ist der Bas­ler Hafen als Dreh­schei­be für lose Güter für den mul­ti­mo­da­len Ver­kehr Wasser/Schiene erfolg­reich unterwegs.

Automatisierung des Wagenladungsverkehrs im Fokus

Automatisierung des Wagenladungsverkehrs im Fokus

Im Year of Rail 2021 steht die Moder­ni­sie­rung durch eine Auto­ma­ti­sie­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs ganz oben auf unse­rer Agen­da. Unse­re Koope­ra­ti­on mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) für ein gemein­sa­mes Vor­ge­hen bei der Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr schrei­tet plan­mäs­sig voran. Im Mit­tel­punkt steht unter ande­rem die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Dem­nächst wer­den die Details der gemein­sa­men Auf­ga­ben in Abstim­mung mit den Güter­bah­nen, Wagen- und Lok­be­trei­bern sowie Ver­la­dern fest­ge­legt, damit schon bald kon­kre­te Fort­schrit­te zu sehen sind.

Modellevaluation läuft

Par­al­lel dazu läuft auf euro­päi­scher Ebene die Eva­lua­ti­on der ver­schie­de­nen Model­le der DAK. Den Ent­scheid für ein bestimm­tes Sys­tem erwar­ten wir im Herbst. Im Anschluss dürf­te der ent­spre­chen­de Umset­zungs­plan auf EU-Ebene vor­ge­legt wer­den. Mit ande­ren Wor­ten: Die DAK und damit die Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr neh­men Gestalt an.

Förderung erforderlich

Die Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs setzt eine klare poli­ti­sche und finan­zi­el­le För­de­rung vor­aus. Daher hat unser Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li mit der Moti­on 20.3221 «Durch Auto­ma­tis­a­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» den ent­spre­chen­den poli­ti­schen Pro­zess ins Rol­len gebracht. Mit der Annah­me der Moti­on hat das Par­la­ment den Bun­des­rat mit der Aus­ar­bei­tung eines Kon­zepts betraut.

Umsetzungskonzept angestrebt

Wir vom VAP wer­den des­halb gemein­sam mit BAV und VöV ein Kon­zept in Angriff neh­men und es zu gege­be­ner Zeit dem Par­la­ment zur Bera­tung über­ge­ben. Die­ses Kon­zept soll die tech­ni­sche Lösung, einen Trans­for­ma­ti­ons­plan sowie die Initi­al­kos­ten mit den erwar­te­ten Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen ent­hal­ten. Es wird Auf­ga­be des Par­la­ments sein, über die finan­zi­el­le För­de­rung und geeig­ne­te Rah­men­be­din­gun­gen (Ent­schla­ckung der gesetz­li­chen Sicher­heits- und Arbeits­vor­schrif­ten, Über­nah­me der euro­päi­schen Inter­ope­ra­bi­li­täts­vor­schrif­ten usw.) zu entscheiden.

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 2)

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 2)

Neben dem Bund defi­nie­ren auch die Kan­to­ne und gros­sen Schwei­zer Städ­te zuneh­mend ganz­heit­li­che Güter­ver­kehrs­kon­zep­te zu ihrer effi­zi­en­ten, siche­ren und umwelt­ver­träg­li­chen Güter­ver­sor­gung und ‑ent­sor­gung. Die Güter­trans­port­bran­che strebt eine part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit mit Kan­to­nen und Städ­ten an, um die Kräf­te zu bün­deln und Logis­tik­stand­or­te wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Von zuneh­men­der Bedeu­tung ist dabei die City-Logis­tik inner­halb von Städ­ten und Agglo­me­ra­tio­nen. Die nach­fol­gen­den Mass­nah­men erach­ten wir vom VAP als not­wen­dig, damit im kom­bi­nier­ten und im mul­ti­mo­da­len Ver­kehr die Stär­ken des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zum Tra­gen kommen.

1. Infrastrukturausbau
  • Zur lang­fris­ti­gen Wett­be­werbs­fä­hig­keit sind dedi­zier­te Inves­ti­tio­nen in Stre­cken­aus­bau­ten für den Güter­ver­kehr erfor­der­lich. Diese müs­sen zwin­gend in die Arbei­ten für den nächs­ten STEP-Aus­bau­schritt 2040/45 auf­ge­nom­men wer­den, namentlich: 
    • Pla­nung und Rea­li­sie­rung der Güter­um­fah­rungs­li­nie Zürich für zusätz­li­che Kapa­zi­tät und Ent­flech­tung des Per­so­nen- und Güter­ver­kehrs inkl. Eng­pass­be­sei­ti­gung in den Kno­ten zwi­schen Aarau und Winterthur
    • Prü­fung der voll­stän­di­gen Ent­flech­tung von Güter­ver­kehr und Per­so­nen­ver­kehr im Raum Basel, Genf und Zürich-Win­ter­thur sowie des Kno­tens Lausanne
  • Das Schwei­zer Stras­sen­netz muss drin­gend moder­ni­siert wer­den. Die von Bun­des­rat und Par­la­ment beschlos­se­nen Mass­nah­men im Rah­men des neuen Natio­nal­stras­sen- und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­fonds NAF bzw. des stra­te­gi­schen Ent­wick­lungs­pro­gramms STEP Natio­nal­stras­sen müs­sen so rasch wie mög­lich umge­setzt wer­den. Es braucht sowohl Sanie­run­gen wie auch die Besei­ti­gung von Eng­päs­sen und Kapa­zi­täts­er­wei­te­run­gen auf den stau­mäs­sig am stärks­ten belas­te­ten Abschnitten.
  • Die Koor­di­na­ti­on von über­ge­ord­ne­tem und unter­ge­ord­ne­tem Stras­sen­netz muss in den Mit­tel­punkt rücken. Das heisst, es müs­sen mehr Mit­tel in den Städ­ten und Agglo­me­ra­tio­nen direkt für die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se der City­lo­gis­tik ein­ge­setzt wer­den, als dies in den Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gram­men 1 und 2 der Fall ist.
  • Für komo­da­le Lösun­gen im Import/Export sind die Umschlags­ka­pa­zi­tä­ten im Tes­sin deut­lich zu erhö­hen. Dazu sol­len bestehen­de Ter­mi­nals aus­ge­baut und zusätz­li­che neue grenz­na­he Stand­or­te eva­lu­iert werden.
  • Logis­tik­stand­or­te müs­sen in der Raum­pla­nung berück­sich­tigt und bes­ser erreich­bar wer­den: Dazu gehö­ren die Zufahrt via Stras­se (National‑, Kantons‑, Kom­mu­nal­stras­se), die Zufahrt via Schie­ne (Netz­ka­pa­zi­tät zum (Annahme-)Bahnhof) und Ran­gier­ka­pa­zi­tät für die Zufahrt ins Anschluss­gleis ab (Annahme-)Bahnhof. Letz­te­re ist gesetz­lich der­zeit nicht gesi­chert. Dazu wären regio­na­le Netz­plä­ne entscheidend.
2. Regulatorische Rahmenbedingungen für die Strasse
  • Das gel­ten­de Stras­sen­re­gu­la­tiv soll inte­gral erhal­ten blei­ben. Die LSVA, das Nacht- und Sonn­tags­fahr­ver­bot für LKW, die 40-Ton­nen-Gewichts­li­mi­te und das Kabo­ta­ge­ver­bot sind in der Trans­port­bran­che unbe­strit­ten und sor­gen für faire sozia­le und wett­be­werb­li­che Bedingungen.
  • Zen­tral ist ins­be­son­de­re das Kabo­ta­ge­ver­bot. Jeg­li­che Locke­rung der gel­ten­den Bestim­mun­gen wäre für das gesam­te CH-Trans­port­ge­wer­be auf Schie­ne und Stras­se exis­tenz­be­dro­hend. Zudem müss­te mit fata­len Aus­wir­kun­gen auf Umwelt und Ver­la­ge­rungs­po­li­tik gerech­net wer­den. Im lau­fen­den Pro­zess über den all­fäl­li­gen Abschluss eines insti­tu­tio­nel­len Abkom­mens darf des­halb am Kabo­ta­ge­ver­bot nicht gerüt­telt wer­den. Es muss im bestehen­den Land­ver­kehrs­ab­kom­men in der heu­ti­gen Form unver­än­dert ver­an­kert bleiben.
  • Als finan­zi­el­ler Anreiz für mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re soll die LSVA-Rück­erstat­tung im kom­bi­nier­ten Ver­kehr auf dem Stras­sen­vor­lauf oder ‑nach­lauf zusätz­lich erhöht und neu auch bei der Kom­bi­na­ti­on von Stras­se und Schie­ne im Wagen­la­dungs­ver­kehr mit Güter- statt Behäl­ter­um­schlag gewährt werden.
  • Das (Strassen-)Transportgewerbe im Aus­land arbei­tet mit kom­plett ande­ren Kos­ten­struk­tu­ren als die Schwei­zer Trans­port­un­ter­neh­men. Die gröss­ten Unter­schie­de bestehen bei der Ent­löh­nung des Fahr­per­so­nals. Die Folge ist ein soge­nann­tes «Sozi­al­dum­ping», das den Wett­be­werb auf den auf­kom­mens­stärks­ten Güter­ver­kehrs­märk­ten in Euro­pa mas­siv ver­zerrt. Zudem braucht es ver­stärk­te Kon­trol­len des heute bestehen­den Kabo­ta­ge­ver­bots inklu­si­ve mas­siv höhe­rer Bus­sen bei Verstössen.
3. Regulatorische Rahmenbedingungen für die Schiene
  • Um Infra­struk­tu­ren für Per­so­nen- und Güter­zü­ge mög­lichst effi­zi­ent zu nut­zen, sol­len die Netz­nut­zungs­kon­zep­te nach­fra­ge­ge­recht wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Damit kön­nen teure Inves­ti­tio­nen in Infra­struk­tur ver­mie­den und Kno­ten wirk­sam ent­las­tet wer­den. Die Güter­ver­kehrs­bran­che ist bereit, die Nach­fra­ge etwa im Nord-Süd-Ver­kehr dank stun­den- bzw. tages­schar­fer Pla­nung zu dyna­mi­sie­ren. Im Gegen­zug for­dern die Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Dis­kus­si­on betref­fend der Tras­sen­nut­zung von Güter- und Regio­nal­zü­gen zu Rand­zei­ten früh­mor­gens und spätabends.
  • Instand­hal­tungs­kon­zep­te der Infra­struk­tur­be­trei­ber müs­sen die Bedürf­nis­se des Güter­ver­kehrs in der Nacht stär­ker berück­sich­ti­gen. Die ein­ge­führ­te Ent­schä­di­gung für Stre­cken­sper­ren auf­grund von Bau­stel­len ist als Kom­pen­sa­ti­on zwar sinn­voll, letzt­lich benö­tigt die ver­la­den­de Wirt­schaft jedoch mehr Zuver­läs­sig­keit in der Ange­bots­er­stel­lung der Güter­bah­nen. Instand­hal­tungs­ar­bei­ten sol­len des­halb zukünf­tig ver­mehrt auch tags­über und an Wochen­en­den mit gleich­mäs­si­gen Ein­schrän­kun­gen für alle Ver­kehrs­ar­ten geplant werden.
  • Zur Stär­kung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bahn in komo­da­len Ver­kehrs­ket­ten sind die Grenz­kos­ten der Infra­struk­tur­nut­zung pro gefah­re­nen Zug unter Berück­sich­ti­gung der unter­schied­li­chen Ansprü­che von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr neu zu definieren.
Unternehmerisches Engagement

Güter­bah­nen, Stras­sen­trans­por­teu­re und ver­la­den­de Wirt­schaft sind sich ihrer Ver­ant­wor­tung für die Güter­ver­sor­gung der Schweiz bewusst und haben bereits diver­se Mass­nah­men zuguns­ten von ko- oder mul­ti­mo­da­len Güter­trans­port­lö­sun­gen umgesetzt.

  • Die Part­ner­schaft zwi­schen SBB Cargo und Swiss Combi stärkt die Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne und erhöht die Aus­las­tung im Sys­tem-Wagen­la­dungs­ver­kehr und im kom­bi­nier­ten Ver­kehr nach­hal­tig. Damit soll die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bahn in der Logis­tik­ket­te der Kun­den wei­ter stei­gen und die Ver­kehrs­trä­ger wer­den nach ihren Stär­ken eingesetzt.
  • SBB Cargo, der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft und der Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr VöV ent­wi­ckeln eine gemein­sa­me Sicht zum Ange­bot der Güter­trans­port­bran­che. Im Rah­men des Aus­bau­schritts STEP 2030/35 wur­den For­de­run­gen wie aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten, schnel­le­re Tras­sen und Ertüch­ti­gun­gen und Neu­bau­ten von Güter­ver­kehrs­an­la­gen und Bahn­hö­fen durchgesetzt.
  • Der Stras­sen­gü­ter­trans­port stei­gert seine Effi­zi­enz lau­fend durch inner­be­trieb­li­che Opti­mie­run­gen (z.B. Pla­nung, Dis­po­si­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung). Die Anzahl von unpro­duk­ti­ven Leer­fahr­ten liegt auf einem sehr tie­fen Niveau. Ein beträcht­li­cher Teil der erziel­ten Effi­zi­enz­ge­win­ne geht jedoch durch Pro­duk­ti­vi­täts­ein­bus­sen infol­ge der zuneh­men­den Stau­be­las­tung auf dem gesam­ten Stras­sen­netz wie­der verloren.
Mehr Dialog für mehr Nachhaltigkeit und Effizienz

Die Trans­port­un­ter­neh­men und die ver­la­den­de Wirt­schaft der Schweiz ste­hen ein für einen nach­hal­ti­gen und leis­tungs­fä­hi­gen Güter­ver­kehr als Bei­trag an eine öko­lo­gi­sche und wett­be­werbs­fä­hi­ge Schweiz. Die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne im Tran­sit­ver­kehr von Gren­ze zu Gren­ze und ein sinn­vol­ler (Multi-)Modalsplit sol­len wei­ter gestärkt wer­den. Der VAP und seine Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen unter­stüt­zen eine part­ner­schaft­li­che, dyna­mi­sche Bezie­hung zwi­schen den Behör­den und den Bran­chen­ak­teu­ren und sind bereit, sich aktiv an den Arbei­ten zu beteiligen.

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Die Trans­port­un­ter­neh­men auf Stras­se und Schie­ne sowie die ver­la­den­de Wirt­schaft neh­men ihre wirt­schaft­li­che, öko­lo­gi­sche und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung wahr und set­zen auf ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Lösun­gen. Sie kom­bi­nie­ren Rhein, Stras­se, Schie­ne, Bin­nen­schiff­fahrt, Pipe­line und Luft­fracht bedürf­nis­ori­en­tiert zu mul­ti­mo­da­len Logistiklösungen.

Begriffliches

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr im enge­ren Sinn ver­eint ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger (Stras­se, Schie­ne, Was­ser) in einem Sys­tem. Dabei wird nicht das Trans­port­gut, son­dern ein Trans­port­be­häl­ter – in den meis­ten Fäl­len ein Con­tai­ner – umge­la­den. Der Gross­teil der zurück­ge­leg­ten Stre­cke (Haupt­lauf) soll mit der Eisen­bahn oder mit dem Schiff bewäl­tigt wer­den und der Vor- und Nach­lauf auf der Stras­se sol­len so kurz wie mög­lich ausfallen.

Der mul­ti­mo­da­le Ver­kehr im wei­te­ren Sinn ver­eint eben­falls ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger. Aller­dings erfolgt ein Umlad des Trans­port­guts beim Wech­sel des Ver­kehrs­trä­gers, in der Regel vom Schiff und der Bahn auf den LKW und umge­kehrt. Der kom­bi­nier­te Ver­kehr wird ins­be­son­de­re den Anfor­de­run­gen im Stück­gut­ge­schäft nicht gerecht. Des­halb sind die rasant wach­sen­den Stück­gut­ver­keh­re für mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re prä­de­sti­niert, da das Sam­meln und Ver­tei­len auf der Stras­se fle­xi­bler erfol­gen kann als im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Die­ser setzt eine ziel­rei­ne Ladung für alle Güter im Behäl­ter vor­aus. Allein im Cargo Domi­zil wer­den jede Nacht 300 Güter­wa­gen in sol­chen Ver­keh­ren beför­dert. Dem­nach nimmt der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel sowohl im kom­bi­nier­ten als auch im mul­ti­mo­da­len Ver­kehr eine Schlüs­sel­rol­le ein. Bewähr­te För­der­mit­tel (pau­scha­le Rück­erstat­tung der LSVA, 44t-Limi­te im Vor-/Nach­lauf) soll­ten daher auf alle Kom­bi­na­tio­nen von Stras­se und Schie­ne – unab­hän­gig von ihrer kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung – aus­ge­dehnt werden.

Kombinierter Verkehr legt zu

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf­grund sei­ner bei­spiel­lo­sen För­de­rung durch Sub­ven­tio­nen, Mau­ter­leich­te­run­gen und Gewichts­er­hö­hun­gen für LKW an Bedeu­tung gewon­nen (vgl. Abbil­dung 1). Im Tran­sit durch die Schweiz ver­kehr­ten 2019 85,3% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (vgl. Abbil­dung 2). Im Import- und Export­ver­kehr ver­kehr­ten 7,6% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Im Bin­nen­ver­kehr waren es 7,1% der trans­por­tier­ten Tonnagen.

Abbil­dung 1: Wachs­tum des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs 2016 bis 2019 1

Abbil­dung 2: Pro­zen­tua­le Auf­tei­lung der Ver­keh­re im kom­bi­nier­ten Ver­kehr 2

 

Rund ein Drit­tel des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wird über den kom­bi­nier­ten Ver­kehr abge­wi­ckelt. Im Schie­nen­ver­kehr kam er 2019 auf einen Anteil an trans­por­tier­ten Ton­na­gen von 34% und bei der Bin­nen­schiff­fahrt nach und ab Basel auf 12%. Der Anteil an beför­der­ten Net­to­ton­nen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Bin­nen­ver­kehr liegt bei 8%. Viel tie­fer ist der ent­spre­chen­de Wert im Stras­sen­ver­kehr, der – wie erwähnt – nur für den soge­nann­ten Vor- und Nach­lauf ein­ge­setzt wird (durch­schnitt­li­che Trans­port­di­stanz von zirka 50 Kilo­me­tern). Hier belief sich der KV-Anteil 2019 auf 2%, wobei sich diese Zahl nur auf die Trans­por­te mit inlän­di­schen Fahr­zeu­gen bezieht. Die rest­li­chen Güter wer­den über den kon­ven­tio­nel­len Ver­kehr in Güter­wa­gen mit Umschlag der Güter statt Behäl­ter transportiert.

Gütertransportaufkommen steigt

Das Güter­auf­kom­men auf Schwei­zer Infra­struk­tu­ren wird bis 2040 um 37% stei­gen3. Gröss­ter Trei­ber ist das Auf­kom­mens­wachs­tum im Bin­nen­ver­kehr mit einem Plus von 39%. Her­vor­ge­ru­fen durch Bevöl­ke­rungs- und Wirt­schafts­wachs­tum, Arbeits­tei­lung, Digi­ta­li­sie­rung und E‑Commerce wer­den ins­be­son­de­re klei­ne Los­grös­sen in Form von Kurier‑, Express- und Paket­diens­ten über­pro­por­tio­nal wach­sen. Das Auf­kom­men im Tran­sit­gü­ter­ver­kehr wächst eben­falls kon­ti­nu­ier­lich und wird bis 2040 gegen­über dem Refe­renz­wert 2010 um 38% zunehmen.

Umsetzung des Verfassungsauftrags Verkehrsverlagerung im Transit

Mit dem 1994 ange­nom­me­nen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel zum Schutz der Alpen («Alpen­schutz­ar­ti­kel») wurde die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne im Tran­sit in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben. Seit­her hat die Schweiz viel in die­sen Ver­la­ge­rungs­auf­trag inves­tiert. Der Bau der Neat mit Voll­endung im Jahr 2020 bei Inbe­trieb­nah­me des Ceneri-Basis­tun­nels kos­te­te CHF 18.5 Mil­li­ar­den. Die Abgel­tun­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zwi­schen 1994 bis 2020 (bis 2023) betru­gen total CHF 1675 Mio4. Bis zum Jahr 2026 wer­den wei­te­re CHF 90 Mio. an Abgel­tun­gen flies­sen, um den kom­bi­nier­ten Tran­sit­ver­kehr auf der Schie­ne zu hal­ten. Heute hält die Schie­ne im alpen­que­ren­den Tran­sit­gü­ter­ver­kehr von Gren­ze zu Gren­ze durch die Schweiz einen Markt­an­teil von über 70%, was euro­pa­weit ein­zig­ar­tig ist.


1 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr, 2021

2 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Tabel­le Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr Schiene

3 Vgl. «Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050», Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE)

4 Vgl. Bot­schaft Bun­des­rat 2019

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

Am 9. Juni 2021 fand die jähr­li­che Kan­tons­kon­fe­renz der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) statt – lei­der erneut als Video­kon­fe­renz. Neben den Grün­dungs­part­nern der IG WLV (VAP, Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV/UTP), SBB Cargo) nahm eine Viel­zahl von Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern aus ein­zel­nen Kan­to­nen teil.

Zum Auf­takt stell­ten VöV und SBB Cargo die aktu­el­le Situa­ti­on dar – ins­be­son­de­re im Kon­text der Covid-19-Krise – und zeig­ten die bevor­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen auf. Im Anschluss prä­sen­tier­te der VAP im Namen der IG WLV die drei Haupt­zie­le, aus denen sich drei Hand­lungs­clus­ter ablei­ten las­sen. Aktu­ell arbei­tet die IG WLV inten­siv an der Kon­kre­ti­sie­rung und kon­kre­ten Umset­zung die­ser Ziele.

Cluster Technik/Automatisation

Die IG WLV treibt die rasche Ein­füh­rung der flä­chen­de­cken­den und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Auto­ma­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung in der Schweiz voran. Dies in enger Abstim­mung und Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa. Sie setzt sich gegen­über der Bran­che, Poli­tik und Ver­wal­tung für die Umset­zung der Moti­on Ditt­li 20.3221 ein (vgl. Blog­post «Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»).

Cluster Produktion/Effizienz

Die IG WLV defi­niert Leis­tungs­kenn­zah­len und erstellt ein Kon­zept, das Abschät­zun­gen zu Nach­fra­ge­strö­men im Wagen­la­dungs­ver­kehr für die kom­men­den Jahre abbil­det. Zudem denkt sie dar­über nach, wie zusätz­li­che Men­gen gene­riert wer­den könn­ten, die Pla­nungs­si­cher­heit, Dyna­mik und Koope­ra­ti­on mit­ein­an­der verknüpfen.

Cluster Politik

Die IG WLV erar­bei­tet ein Kon­zept für die CO2-Reduk­ti­on (vgl. Blog­post «Moti­on CO2-frei­er Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»). Sie wird die­ses Kon­zept gegen­über Bund, Bran­chen­ak­teu­ren und Kan­to­nen ver­tre­ten und des­sen Umset­zung vorantreiben.

Erkenntnisse aus 2020

Nach der Defi­ni­ti­on der Ziel­be­rei­che reflek­tier­ten die Teil­neh­men­den Erkennt­nis­se aus der letzt­jäh­ri­gen Kan­tons­kon­fe­renz. Dabei galt das Augen­merk den fol­gen­den Schwerpunkten:

  • Daten: Diver­se Her­aus­for­de­run­gen, die rich­ti­ge Daten – quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv – für zukünf­ti­ge Kon­zep­te und Pla­nun­gen zu erhalten.
  • Stand­or­te und recht­li­che Grund­la­gen: Auf­ga­ben und Pflich­ten von Bund, Kan­to­nen und Gemein­den und opti­ma­le Nut­zung bestehen­der und zukünf­ti­ger Logistikflächen.
  • Frei­ver­lad: Berück­sich­ti­gung aller Frei­ver­la­de in einem Gesamt­kon­zept, das die jewei­li­gen Finan­zie­rungs­not­wen­dig­kei­ten und ‑tools enthält.
  • Ausbauschritte/STEP: Zusam­men­füh­ren von Anlie­gen aller Akteu­re aus Poli­tik und Wirt­schaft, kan­tons­über­grei­fen­de Abstim­mung und Nut­zung glei­cher Basiswerkzeuge.
Best Practice

Im Rah­men eines inter­es­san­ten Bei­trags stell­ten die Kan­to­ne Waadt und Zürich ihre Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze zur Opti­mie­rung und Ver­bes­se­rung der Logis­tik­mög­lich­kei­ten vor. Diese lies­sen sich gege­be­nen­falls in Zukunft als Best Prac­ti­ce oder inter­es­san­te Ansatz­punk­te hinzuziehen.

Weiter am runden Tisch

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen und Impul­se wur­den an zwei run­den Tischen mit fol­gen­den Auf­ga­ben­schwer­punk­ten vertieft:

  • Run­der Tisch 1: Lösungs­an­sät­ze zu den Her­aus­for­de­run­gen der Erkennt­nis­se aus 2020
  • Run­der Tisch 2: Best Prac­ti­ce der Kan­to­ne Zürich und Waadt; mög­li­cher Bau­plan für wei­te­re Schrit­te Rich­tung opti­mier­te, inte­grier­te Güterverkehrslogistik

Details zu den kon­kre­ten Ergeb­nis­sen der Panel­dis­kus­sio­nen und zu mög­li­chen Mass­nah­men erfah­ren Sie im nächs­ten Blogpost.

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

Aktuelles und Begriffliches

Neu müs­sen ab dem 16. Juni 2022 auch Hal­ter von Loko­mo­ti­ven ein ECM-Zer­ti­fi­kat für ihre Fahr­zeu­ge vor­wei­sen. Das Akro­nym ECM steht für «Enti­ty in char­ge of main­ten­an­ce» und beschreibt die für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le. ECMs, die für diese Fahr­zeu­ge im Regis­ter Euro­pean Rail­way Agen­cy Data­ba­se for Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty (ERADIS) ein­ge­tra­gen sind, müs­sen die Bestim­mun­gen der euro­päi­schen Sicher­heits­richt­li­nie und der ent­spre­chen­den Durch­füh­rungs­ver­ord­nung einhalten.

Betrifft das auch Sie?

Von die­ser Neu­re­ge­lung betrof­fen sind Mit­glie­der des VAP, die über eige­ne Loko­mo­ti­ven für den Ran­gier­dienst in ihren Anschluss­glei­sen ver­fü­gen. Aller­dings schliesst die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung die fol­gen­den Fahr­zeu­ge von ihrem Gül­tig­keits­be­reich aus:

  • Dampf­loks und his­to­ri­sche Fahrzeuge
  • Loko­mo­ti­ven oder Fahr­zeu­ge, die inner­halb des Anschluss­glei­ses ver­keh­ren, ohne über die Anschluss­vor­rich­tung mit Flan­ken­schutz in den Bahn­hof zu fahren
  • Zwei­weg­fahr­zeu­ge

Somit brau­chen Sie weder für den Ein­satz von Zwei­weg­fahr­zeu­gen noch für den Ein­satz von Loko­mo­ti­ven aus­schliess­lich inner­halb der Anschluss­gleis­an­la­gen eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung. Ver­keh­ren Ihre Loko­mo­ti­ven hin­ge­gen aus­ser­halb des Flan­ken­schut­zes in Über­ga­be­glei­se des Bahn­hofs, so müs­sen Sie ein ECM-Zer­ti­fi­kat dafür erlangen.

Vorsicht bei Zertifizierungsverzicht

Wich­tig zu wis­sen: Soll eine Loko­mo­ti­ve ohne zuge­wie­se­ne ECM in die Werk­statt, so müs­sen Sie dafür einen Son­der­trans­port mit ent­spre­chen­dem Betriebs­kon­zept ver­an­las­sen. Als Alter­na­ti­ve kön­nen Sie einen Hucke­pack­trans­port auf einem LKW durch­füh­ren. Der Ver­zicht auf eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung birgt also gewis­se Nachteile.

ECM-Zertifizierung

Die Hal­ter von Loko­mo­ti­ven kön­nen ent­we­der selbst ein ECM-Zer­ti­fi­kat anstre­ben oder die ECM-Funk­ti­on einem Dienst­leis­ter über­tra­gen. Die nach­ste­hen­den Fir­men bie­ten Unter­stüt­zung, sowohl für die Zer­ti­fi­zie­rung als auch für die Über­nah­me der ECM-Funk­ti­on für Lokomotiven:

Gesetzliche Grundlagen

Die Richt­li­nie (EU) 2016/798 über die Eisen­bahn­si­cher­heit und die aktua­li­sier­te Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2019/779 vom 16. Mai 2019 regeln die ein­heit­li­chen Anfor­de­run­gen an die ECM. Die Ver­ord­nung sieht neu einen Gel­tungs­be­reich für alle Arten von Fahr­zeu­gen vor. Darin ent­hal­ten sind die Fahr­zeug­ka­te­go­rien Güter­wa­gen, Loko­mo­ti­ven, Trieb­zü­ge, Rei­se­zug­wa­gen, Hoch­ge­schwin­dig­keits­fahr­zeu­ge, Bau-/In­stand­hal­tungs­fahr­zeu­ge und Sonstige.

Übergangsbestimmungen

Für bestehen­de Zer­ti­fi­ka­te und Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gun­gen nach der alten ECM-Regu­lie­rung 445/2011 gel­ten die fol­gen­den Übergangsregelungen:

ECM-Funktion und Ausnahmen

Eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung beschei­nigt, dass die Anfor­de­run­gen der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung erfüllt wer­den. Im Rah­men der Ertei­lung der Sicher­heits­be­schei­ni­gung für Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) oder Sicher­heits­ge­neh­mi­gun­gen für Infra­struk­tur­be­trei­ber kön­nen eben­falls ent­spre­chen­de ECM-Nach­wei­se erteilt wer­den. Diese gel­ten für EVU und Infra­struk­tur­be­trei­ber, die als ECM im Regis­ter für eige­ne Fahr­zeu­ge ein­ge­tra­gen sind und diese Fahr­zeu­ge aus­schliess­lich für den eige­nen Betrieb instand hal­ten. Dem­nach sind diese Fahr­zeu­ge keine Güter­wa­gen und ver­keh­ren nicht in ande­ren Zügen. Das EVU oder der Infra­struk­tur­be­trei­ber kann in die­sem Fall keine ECM-Funk­ti­on für ande­re Fahr­zeu­ge wahr­neh­men. Für ECM, die für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen zustän­dig sind, ist die Zer­ti­fi­zie­rung aus­nahms­los vor­ge­schrie­ben. Als ein­ge­tra­ge­ne ECM kann jede für den ent­spre­chen­den Gel­tungs­be­reich zer­ti­fi­zier­te Stel­le agieren.

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Eine markt­ori­en­tier­te Ange­bots­viel­falt und die Rolle des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ste­hen zur Debat­te. Nach­dem SBB Cargo ein wei­te­res Spar­pro­gramm ange­kün­digt hat, haben Stän­de­rat Charles Juil­lard und die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen SR zum Instru­ment des Pos­tu­lats gegrif­fen und den Bun­des­rat zur Prü­fung und Bericht­erstat­tung auf­ge­for­dert. Beide Geschäf­te wer­den der­zeit im Stän­de­rat behandelt.

Postulat 21.3198: Eisenbahnanlagen besser nutzen

Das Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» von EVP-Stän­de­rat Charles Juil­lard beauf­tragt den Bun­des­rat, einen Bericht über die Ent­wick­lung des Güter­trans­ports in der Schweiz – ins­be­son­de­re mit der Bahn – vor­zu­le­gen. Dabei soll er die Mass­nah­men prü­fen, die eine Ver­la­ge­rung des Güter­trans­ports von der Stras­se auf die Schie­ne begüns­ti­gen könn­ten. Diese For­de­rung ent­stand vor dem Hin­ter­grund, dass in den letz­ten Jah­ren die Zahl der Bedien­punk­te und der Anla­gen für den Güter­um­schlag von der Stras­se auf die Schie­ne ste­tig ver­rin­gert wurde, was den Stras­sen­trans­port aus Grün­den der Ein­fach­heit und Zeit­er­spar­nis begüns­tigt. Diese Ent­wick­lung wider­spricht dem Auf­trag der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und Lärmbekämpfung.

Details zum Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» erfah­ren Sie hier.

Postulat 21.3597: Zukunft des Güterverkehrs

Mit dem Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» beauf­tragt die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes den Bun­des­rat, bis spä­tes­tens Ende des 1. Quar­tals 2022 einen Bericht zur zukünf­ti­gen Aus­rich­tung der Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­po­li­tik vor­zu­le­gen. Die Kom­mis­si­on ver­langt Details zum Import und Export von Gütern per Bahn und zum Bei­trag des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und nach­hal­ti­gen Aus­rich­tung der Lie­fer­ket­te. Sie will eine Ein­schät­zung des markt­ori­en­tier­ten und flä­chen- sowie kos­ten­de­cken­den Ange­bots der SBB Cargo sowie zu Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, Ver­la­ge­rungs­ef­fek­ten, Ver­kehrs­leis­tung, Infra­struk­tu­ren, Bedie­nungs­punk­ten und Bedürf­nis­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft. Der Bericht des Bun­des­ra­tes soll sich zudem den Aus­wir­kun­gen und Per­spek­ti­ven der stra­te­gi­schen Neu­aus­rich­tung von SBB Cargo wid­men und poli­ti­sche Sze­na­ri­en für die Wei­ter­ent­wick­lung, gege­be­nen­falls gesetz­ge­be­ri­schen Hand­lungs­be­darf und die Not­wen­dig­keit von Inves­ti­tio­nen in neues Roll­ma­te­ri­al, in Auto­ma­tis­a­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung aufzeigen.

Details zum Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» lesen Sie hier.

Für eine stärkere Schiene engagiert

Wir vom VAP unter­stüt­zen die bei­den oben erläu­ter­ten Pos­tu­la­te und set­zen uns aus umwelt- und ener­gie­po­li­ti­schen Grün­den für einen aus­ge­wo­ge­nen Modal­split und eine hohe Ange­bots­viel­falt ein. Im Rah­men der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) erar­bei­ten wir der­zeit ein Fit­ness­pro­gramm für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Dazu gehört eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit von Güter­bah­nen und SBB Cargo im Inter­es­se der Kun­den. Gemein­sam mit dem BAV sind wir zudem dabei, die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und rasch umzu­set­zen. Ein beson­de­res Augen­merk dabei gilt der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung DAK (vgl. Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr). Eben­falls in Zusam­men­ar­beit mit dem BAV erstel­len wir der­zeit ein Kon­zept für den Bei­trag des Bahn­gü­ter­ver­kehrs an die Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses. Auch dazu fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen in unse­rem Fach­blog.

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Mit der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» will die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes, dass der Bun­des­rat auf Basis von Arti­kel 9a des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) die Unter­neh­men des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs für die Aus­wir­kun­gen von Covid-19 im Jahr 2021 finan­zi­ell unter­stützt und dazu beim Par­la­ment einen Nach­trags­kre­dit beantragt.

Den genau­en Wort­laut der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» erfah­ren Sie hier.

Preiserhöhungen verhindern

Wir vom VAP begrüs­sen eine erneu­te Finanz­hil­fe an SBB Cargo und gege­be­nen­falls an wei­te­re Güter­bah­nen – unter der Bedin­gung, dass SBB Cargo keine Preis­er­hö­hun­gen für 2021 vor­nimmt und bereits ver­ein­bar­te Preis­er­hö­hun­gen für Fol­ge­jah­re zurück­zieht. Zu erwäh­nen ist ins­be­son­de­re die Tras­sen­preis­sen­kung per 1. Janu­ar 2021, die die Güter­bah­nen um ins­ge­samt rund 30 Mio. Fran­ken jähr­lich ent­las­tet. In die­ser Debat­te ist zen­tral, dass die gemein­sa­men Bestre­bun­gen der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät bei SBB Cargo vor­an­kom­men und nicht durch Covid-19 ver­zö­gert oder ver­nach­läs­sigt werden.

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