Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Die Trans­port­un­ter­neh­men auf Stras­se und Schie­ne sowie die ver­la­den­de Wirt­schaft neh­men ihre wirt­schaft­li­che, öko­lo­gi­sche und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung wahr und set­zen auf ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Lösun­gen. Sie kom­bi­nie­ren Rhein, Stras­se, Schie­ne, Bin­nen­schiff­fahrt, Pipe­line und Luft­fracht bedürf­nis­ori­en­tiert zu mul­ti­mo­da­len Logistiklösungen.

Begriffliches

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr im enge­ren Sinn ver­eint ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger (Stras­se, Schie­ne, Was­ser) in einem Sys­tem. Dabei wird nicht das Trans­port­gut, son­dern ein Trans­port­be­häl­ter – in den meis­ten Fäl­len ein Con­tai­ner – umge­la­den. Der Gross­teil der zurück­ge­leg­ten Stre­cke (Haupt­lauf) soll mit der Eisen­bahn oder mit dem Schiff bewäl­tigt wer­den und der Vor- und Nach­lauf auf der Stras­se sol­len so kurz wie mög­lich ausfallen.

Der mul­ti­mo­da­le Ver­kehr im wei­te­ren Sinn ver­eint eben­falls ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger. Aller­dings erfolgt ein Umlad des Trans­port­guts beim Wech­sel des Ver­kehrs­trä­gers, in der Regel vom Schiff und der Bahn auf den LKW und umge­kehrt. Der kom­bi­nier­te Ver­kehr wird ins­be­son­de­re den Anfor­de­run­gen im Stück­gut­ge­schäft nicht gerecht. Des­halb sind die rasant wach­sen­den Stück­gut­ver­keh­re für mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re prä­de­sti­niert, da das Sam­meln und Ver­tei­len auf der Stras­se fle­xi­bler erfol­gen kann als im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Die­ser setzt eine ziel­rei­ne Ladung für alle Güter im Behäl­ter vor­aus. Allein im Cargo Domi­zil wer­den jede Nacht 300 Güter­wa­gen in sol­chen Ver­keh­ren beför­dert. Dem­nach nimmt der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel sowohl im kom­bi­nier­ten als auch im mul­ti­mo­da­len Ver­kehr eine Schlüs­sel­rol­le ein. Bewähr­te För­der­mit­tel (pau­scha­le Rück­erstat­tung der LSVA, 44t-Limi­te im Vor-/Nach­lauf) soll­ten daher auf alle Kom­bi­na­tio­nen von Stras­se und Schie­ne – unab­hän­gig von ihrer kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung – aus­ge­dehnt werden.

Kombinierter Verkehr legt zu

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf­grund sei­ner bei­spiel­lo­sen För­de­rung durch Sub­ven­tio­nen, Mau­ter­leich­te­run­gen und Gewichts­er­hö­hun­gen für LKW an Bedeu­tung gewon­nen (vgl. Abbil­dung 1). Im Tran­sit durch die Schweiz ver­kehr­ten 2019 85,3% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (vgl. Abbil­dung 2). Im Import- und Export­ver­kehr ver­kehr­ten 7,6% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Im Bin­nen­ver­kehr waren es 7,1% der trans­por­tier­ten Tonnagen.

Abbil­dung 1: Wachs­tum des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs 2016 bis 2019 1

Abbil­dung 2: Pro­zen­tua­le Auf­tei­lung der Ver­keh­re im kom­bi­nier­ten Ver­kehr 2

 

Rund ein Drit­tel des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wird über den kom­bi­nier­ten Ver­kehr abge­wi­ckelt. Im Schie­nen­ver­kehr kam er 2019 auf einen Anteil an trans­por­tier­ten Ton­na­gen von 34% und bei der Bin­nen­schiff­fahrt nach und ab Basel auf 12%. Der Anteil an beför­der­ten Net­to­ton­nen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Bin­nen­ver­kehr liegt bei 8%. Viel tie­fer ist der ent­spre­chen­de Wert im Stras­sen­ver­kehr, der – wie erwähnt – nur für den soge­nann­ten Vor- und Nach­lauf ein­ge­setzt wird (durch­schnitt­li­che Trans­port­di­stanz von zirka 50 Kilo­me­tern). Hier belief sich der KV-Anteil 2019 auf 2%, wobei sich diese Zahl nur auf die Trans­por­te mit inlän­di­schen Fahr­zeu­gen bezieht. Die rest­li­chen Güter wer­den über den kon­ven­tio­nel­len Ver­kehr in Güter­wa­gen mit Umschlag der Güter statt Behäl­ter transportiert.

Gütertransportaufkommen steigt

Das Güter­auf­kom­men auf Schwei­zer Infra­struk­tu­ren wird bis 2040 um 37% stei­gen3. Gröss­ter Trei­ber ist das Auf­kom­mens­wachs­tum im Bin­nen­ver­kehr mit einem Plus von 39%. Her­vor­ge­ru­fen durch Bevöl­ke­rungs- und Wirt­schafts­wachs­tum, Arbeits­tei­lung, Digi­ta­li­sie­rung und E‑Commerce wer­den ins­be­son­de­re klei­ne Los­grös­sen in Form von Kurier‑, Express- und Paket­diens­ten über­pro­por­tio­nal wach­sen. Das Auf­kom­men im Tran­sit­gü­ter­ver­kehr wächst eben­falls kon­ti­nu­ier­lich und wird bis 2040 gegen­über dem Refe­renz­wert 2010 um 38% zunehmen.

Umsetzung des Verfassungsauftrags Verkehrsverlagerung im Transit

Mit dem 1994 ange­nom­me­nen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel zum Schutz der Alpen («Alpen­schutz­ar­ti­kel») wurde die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne im Tran­sit in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben. Seit­her hat die Schweiz viel in die­sen Ver­la­ge­rungs­auf­trag inves­tiert. Der Bau der Neat mit Voll­endung im Jahr 2020 bei Inbe­trieb­nah­me des Ceneri-Basis­tun­nels kos­te­te CHF 18.5 Mil­li­ar­den. Die Abgel­tun­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zwi­schen 1994 bis 2020 (bis 2023) betru­gen total CHF 1675 Mio4. Bis zum Jahr 2026 wer­den wei­te­re CHF 90 Mio. an Abgel­tun­gen flies­sen, um den kom­bi­nier­ten Tran­sit­ver­kehr auf der Schie­ne zu hal­ten. Heute hält die Schie­ne im alpen­que­ren­den Tran­sit­gü­ter­ver­kehr von Gren­ze zu Gren­ze durch die Schweiz einen Markt­an­teil von über 70%, was euro­pa­weit ein­zig­ar­tig ist.


1 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr, 2021

2 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Tabel­le Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr Schiene

3 Vgl. «Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050», Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE)

4 Vgl. Bot­schaft Bun­des­rat 2019

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

Am 9. Juni 2021 fand die jähr­li­che Kan­tons­kon­fe­renz der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) statt – lei­der erneut als Video­kon­fe­renz. Neben den Grün­dungs­part­nern der IG WLV (VAP, Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV/UTP), SBB Cargo) nahm eine Viel­zahl von Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern aus ein­zel­nen Kan­to­nen teil.

Zum Auf­takt stell­ten VöV und SBB Cargo die aktu­el­le Situa­ti­on dar – ins­be­son­de­re im Kon­text der Covid-19-Krise – und zeig­ten die bevor­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen auf. Im Anschluss prä­sen­tier­te der VAP im Namen der IG WLV die drei Haupt­zie­le, aus denen sich drei Hand­lungs­clus­ter ablei­ten las­sen. Aktu­ell arbei­tet die IG WLV inten­siv an der Kon­kre­ti­sie­rung und kon­kre­ten Umset­zung die­ser Ziele.

Cluster Technik/Automatisation

Die IG WLV treibt die rasche Ein­füh­rung der flä­chen­de­cken­den und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Auto­ma­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung in der Schweiz voran. Dies in enger Abstim­mung und Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa. Sie setzt sich gegen­über der Bran­che, Poli­tik und Ver­wal­tung für die Umset­zung der Moti­on Ditt­li 20.3221 ein (vgl. Blog­post «Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»).

Cluster Produktion/Effizienz

Die IG WLV defi­niert Leis­tungs­kenn­zah­len und erstellt ein Kon­zept, das Abschät­zun­gen zu Nach­fra­ge­strö­men im Wagen­la­dungs­ver­kehr für die kom­men­den Jahre abbil­det. Zudem denkt sie dar­über nach, wie zusätz­li­che Men­gen gene­riert wer­den könn­ten, die Pla­nungs­si­cher­heit, Dyna­mik und Koope­ra­ti­on mit­ein­an­der verknüpfen.

Cluster Politik

Die IG WLV erar­bei­tet ein Kon­zept für die CO2-Reduk­ti­on (vgl. Blog­post «Moti­on CO2-frei­er Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»). Sie wird die­ses Kon­zept gegen­über Bund, Bran­chen­ak­teu­ren und Kan­to­nen ver­tre­ten und des­sen Umset­zung vorantreiben.

Erkenntnisse aus 2020

Nach der Defi­ni­ti­on der Ziel­be­rei­che reflek­tier­ten die Teil­neh­men­den Erkennt­nis­se aus der letzt­jäh­ri­gen Kan­tons­kon­fe­renz. Dabei galt das Augen­merk den fol­gen­den Schwerpunkten:

  • Daten: Diver­se Her­aus­for­de­run­gen, die rich­ti­ge Daten – quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv – für zukünf­ti­ge Kon­zep­te und Pla­nun­gen zu erhalten.
  • Stand­or­te und recht­li­che Grund­la­gen: Auf­ga­ben und Pflich­ten von Bund, Kan­to­nen und Gemein­den und opti­ma­le Nut­zung bestehen­der und zukünf­ti­ger Logistikflächen.
  • Frei­ver­lad: Berück­sich­ti­gung aller Frei­ver­la­de in einem Gesamt­kon­zept, das die jewei­li­gen Finan­zie­rungs­not­wen­dig­kei­ten und ‑tools enthält.
  • Ausbauschritte/STEP: Zusam­men­füh­ren von Anlie­gen aller Akteu­re aus Poli­tik und Wirt­schaft, kan­tons­über­grei­fen­de Abstim­mung und Nut­zung glei­cher Basiswerkzeuge.
Best Practice

Im Rah­men eines inter­es­san­ten Bei­trags stell­ten die Kan­to­ne Waadt und Zürich ihre Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze zur Opti­mie­rung und Ver­bes­se­rung der Logis­tik­mög­lich­kei­ten vor. Diese lies­sen sich gege­be­nen­falls in Zukunft als Best Prac­ti­ce oder inter­es­san­te Ansatz­punk­te hinzuziehen.

Weiter am runden Tisch

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen und Impul­se wur­den an zwei run­den Tischen mit fol­gen­den Auf­ga­ben­schwer­punk­ten vertieft:

  • Run­der Tisch 1: Lösungs­an­sät­ze zu den Her­aus­for­de­run­gen der Erkennt­nis­se aus 2020
  • Run­der Tisch 2: Best Prac­ti­ce der Kan­to­ne Zürich und Waadt; mög­li­cher Bau­plan für wei­te­re Schrit­te Rich­tung opti­mier­te, inte­grier­te Güterverkehrslogistik

Details zu den kon­kre­ten Ergeb­nis­sen der Panel­dis­kus­sio­nen und zu mög­li­chen Mass­nah­men erfah­ren Sie im nächs­ten Blogpost.

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

Aktuelles und Begriffliches

Neu müs­sen ab dem 16. Juni 2022 auch Hal­ter von Loko­mo­ti­ven ein ECM-Zer­ti­fi­kat für ihre Fahr­zeu­ge vor­wei­sen. Das Akro­nym ECM steht für «Enti­ty in char­ge of main­ten­an­ce» und beschreibt die für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le. ECMs, die für diese Fahr­zeu­ge im Regis­ter Euro­pean Rail­way Agen­cy Data­ba­se for Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty (ERADIS) ein­ge­tra­gen sind, müs­sen die Bestim­mun­gen der euro­päi­schen Sicher­heits­richt­li­nie und der ent­spre­chen­den Durch­füh­rungs­ver­ord­nung einhalten.

Betrifft das auch Sie?

Von die­ser Neu­re­ge­lung betrof­fen sind Mit­glie­der des VAP, die über eige­ne Loko­mo­ti­ven für den Ran­gier­dienst in ihren Anschluss­glei­sen ver­fü­gen. Aller­dings schliesst die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung die fol­gen­den Fahr­zeu­ge von ihrem Gül­tig­keits­be­reich aus:

  • Dampf­loks und his­to­ri­sche Fahrzeuge
  • Loko­mo­ti­ven oder Fahr­zeu­ge, die inner­halb des Anschluss­glei­ses ver­keh­ren, ohne über die Anschluss­vor­rich­tung mit Flan­ken­schutz in den Bahn­hof zu fahren
  • Zwei­weg­fahr­zeu­ge

Somit brau­chen Sie weder für den Ein­satz von Zwei­weg­fahr­zeu­gen noch für den Ein­satz von Loko­mo­ti­ven aus­schliess­lich inner­halb der Anschluss­gleis­an­la­gen eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung. Ver­keh­ren Ihre Loko­mo­ti­ven hin­ge­gen aus­ser­halb des Flan­ken­schut­zes in Über­ga­be­glei­se des Bahn­hofs, so müs­sen Sie ein ECM-Zer­ti­fi­kat dafür erlangen.

Vorsicht bei Zertifizierungsverzicht

Wich­tig zu wis­sen: Soll eine Loko­mo­ti­ve ohne zuge­wie­se­ne ECM in die Werk­statt, so müs­sen Sie dafür einen Son­der­trans­port mit ent­spre­chen­dem Betriebs­kon­zept ver­an­las­sen. Als Alter­na­ti­ve kön­nen Sie einen Hucke­pack­trans­port auf einem LKW durch­füh­ren. Der Ver­zicht auf eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung birgt also gewis­se Nachteile.

ECM-Zertifizierung

Die Hal­ter von Loko­mo­ti­ven kön­nen ent­we­der selbst ein ECM-Zer­ti­fi­kat anstre­ben oder die ECM-Funk­ti­on einem Dienst­leis­ter über­tra­gen. Die nach­ste­hen­den Fir­men bie­ten Unter­stüt­zung, sowohl für die Zer­ti­fi­zie­rung als auch für die Über­nah­me der ECM-Funk­ti­on für Lokomotiven:

Gesetzliche Grundlagen

Die Richt­li­nie (EU) 2016/798 über die Eisen­bahn­si­cher­heit und die aktua­li­sier­te Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2019/779 vom 16. Mai 2019 regeln die ein­heit­li­chen Anfor­de­run­gen an die ECM. Die Ver­ord­nung sieht neu einen Gel­tungs­be­reich für alle Arten von Fahr­zeu­gen vor. Darin ent­hal­ten sind die Fahr­zeug­ka­te­go­rien Güter­wa­gen, Loko­mo­ti­ven, Trieb­zü­ge, Rei­se­zug­wa­gen, Hoch­ge­schwin­dig­keits­fahr­zeu­ge, Bau-/In­stand­hal­tungs­fahr­zeu­ge und Sonstige.

Übergangsbestimmungen

Für bestehen­de Zer­ti­fi­ka­te und Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gun­gen nach der alten ECM-Regu­lie­rung 445/2011 gel­ten die fol­gen­den Übergangsregelungen:

ECM-Funktion und Ausnahmen

Eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung beschei­nigt, dass die Anfor­de­run­gen der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung erfüllt wer­den. Im Rah­men der Ertei­lung der Sicher­heits­be­schei­ni­gung für Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) oder Sicher­heits­ge­neh­mi­gun­gen für Infra­struk­tur­be­trei­ber kön­nen eben­falls ent­spre­chen­de ECM-Nach­wei­se erteilt wer­den. Diese gel­ten für EVU und Infra­struk­tur­be­trei­ber, die als ECM im Regis­ter für eige­ne Fahr­zeu­ge ein­ge­tra­gen sind und diese Fahr­zeu­ge aus­schliess­lich für den eige­nen Betrieb instand hal­ten. Dem­nach sind diese Fahr­zeu­ge keine Güter­wa­gen und ver­keh­ren nicht in ande­ren Zügen. Das EVU oder der Infra­struk­tur­be­trei­ber kann in die­sem Fall keine ECM-Funk­ti­on für ande­re Fahr­zeu­ge wahr­neh­men. Für ECM, die für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen zustän­dig sind, ist die Zer­ti­fi­zie­rung aus­nahms­los vor­ge­schrie­ben. Als ein­ge­tra­ge­ne ECM kann jede für den ent­spre­chen­den Gel­tungs­be­reich zer­ti­fi­zier­te Stel­le agieren.

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Eine markt­ori­en­tier­te Ange­bots­viel­falt und die Rolle des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ste­hen zur Debat­te. Nach­dem SBB Cargo ein wei­te­res Spar­pro­gramm ange­kün­digt hat, haben Stän­de­rat Charles Juil­lard und die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen SR zum Instru­ment des Pos­tu­lats gegrif­fen und den Bun­des­rat zur Prü­fung und Bericht­erstat­tung auf­ge­for­dert. Beide Geschäf­te wer­den der­zeit im Stän­de­rat behandelt.

Postulat 21.3198: Eisenbahnanlagen besser nutzen

Das Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» von EVP-Stän­de­rat Charles Juil­lard beauf­tragt den Bun­des­rat, einen Bericht über die Ent­wick­lung des Güter­trans­ports in der Schweiz – ins­be­son­de­re mit der Bahn – vor­zu­le­gen. Dabei soll er die Mass­nah­men prü­fen, die eine Ver­la­ge­rung des Güter­trans­ports von der Stras­se auf die Schie­ne begüns­ti­gen könn­ten. Diese For­de­rung ent­stand vor dem Hin­ter­grund, dass in den letz­ten Jah­ren die Zahl der Bedien­punk­te und der Anla­gen für den Güter­um­schlag von der Stras­se auf die Schie­ne ste­tig ver­rin­gert wurde, was den Stras­sen­trans­port aus Grün­den der Ein­fach­heit und Zeit­er­spar­nis begüns­tigt. Diese Ent­wick­lung wider­spricht dem Auf­trag der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und Lärmbekämpfung.

Details zum Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» erfah­ren Sie hier.

Postulat 21.3597: Zukunft des Güterverkehrs

Mit dem Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» beauf­tragt die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes den Bun­des­rat, bis spä­tes­tens Ende des 1. Quar­tals 2022 einen Bericht zur zukünf­ti­gen Aus­rich­tung der Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­po­li­tik vor­zu­le­gen. Die Kom­mis­si­on ver­langt Details zum Import und Export von Gütern per Bahn und zum Bei­trag des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und nach­hal­ti­gen Aus­rich­tung der Lie­fer­ket­te. Sie will eine Ein­schät­zung des markt­ori­en­tier­ten und flä­chen- sowie kos­ten­de­cken­den Ange­bots der SBB Cargo sowie zu Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, Ver­la­ge­rungs­ef­fek­ten, Ver­kehrs­leis­tung, Infra­struk­tu­ren, Bedie­nungs­punk­ten und Bedürf­nis­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft. Der Bericht des Bun­des­ra­tes soll sich zudem den Aus­wir­kun­gen und Per­spek­ti­ven der stra­te­gi­schen Neu­aus­rich­tung von SBB Cargo wid­men und poli­ti­sche Sze­na­ri­en für die Wei­ter­ent­wick­lung, gege­be­nen­falls gesetz­ge­be­ri­schen Hand­lungs­be­darf und die Not­wen­dig­keit von Inves­ti­tio­nen in neues Roll­ma­te­ri­al, in Auto­ma­tis­a­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung aufzeigen.

Details zum Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» lesen Sie hier.

Für eine stärkere Schiene engagiert

Wir vom VAP unter­stüt­zen die bei­den oben erläu­ter­ten Pos­tu­la­te und set­zen uns aus umwelt- und ener­gie­po­li­ti­schen Grün­den für einen aus­ge­wo­ge­nen Modal­split und eine hohe Ange­bots­viel­falt ein. Im Rah­men der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) erar­bei­ten wir der­zeit ein Fit­ness­pro­gramm für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Dazu gehört eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit von Güter­bah­nen und SBB Cargo im Inter­es­se der Kun­den. Gemein­sam mit dem BAV sind wir zudem dabei, die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und rasch umzu­set­zen. Ein beson­de­res Augen­merk dabei gilt der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung DAK (vgl. Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr). Eben­falls in Zusam­men­ar­beit mit dem BAV erstel­len wir der­zeit ein Kon­zept für den Bei­trag des Bahn­gü­ter­ver­kehrs an die Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses. Auch dazu fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen in unse­rem Fach­blog.

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Mit der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» will die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes, dass der Bun­des­rat auf Basis von Arti­kel 9a des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) die Unter­neh­men des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs für die Aus­wir­kun­gen von Covid-19 im Jahr 2021 finan­zi­ell unter­stützt und dazu beim Par­la­ment einen Nach­trags­kre­dit beantragt.

Den genau­en Wort­laut der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» erfah­ren Sie hier.

Preiserhöhungen verhindern

Wir vom VAP begrüs­sen eine erneu­te Finanz­hil­fe an SBB Cargo und gege­be­nen­falls an wei­te­re Güter­bah­nen – unter der Bedin­gung, dass SBB Cargo keine Preis­er­hö­hun­gen für 2021 vor­nimmt und bereits ver­ein­bar­te Preis­er­hö­hun­gen für Fol­ge­jah­re zurück­zieht. Zu erwäh­nen ist ins­be­son­de­re die Tras­sen­preis­sen­kung per 1. Janu­ar 2021, die die Güter­bah­nen um ins­ge­samt rund 30 Mio. Fran­ken jähr­lich ent­las­tet. In die­ser Debat­te ist zen­tral, dass die gemein­sa­men Bestre­bun­gen der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät bei SBB Cargo vor­an­kom­men und nicht durch Covid-19 ver­zö­gert oder ver­nach­läs­sigt werden.

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Zum Kontext

Der Ver­kehr nimmt zu. Ent­spre­chend wer­den die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten der Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren nicht immer und über­all aus­rei­chen, um die Ver­kehrs­nach­fra­ge zu befrie­di­gen. Bund, Kan­to­ne, Gemein­den sowie Trans­port­un­ter­neh­men set­zen zwar viel­fäl­ti­ge Mass­nah­men um, damit Mobi­li­tät auch in Zukunft mög­lich ist (z.B. Ver­kehrs­ma­nage­ment, Aus­bau). Trotz­dem stos­sen viele die­ser Mass­nah­men an ihre Grenzen.

Eine Mass­nah­me zur Behe­bung von Ver­kehrs­über­las­tung blieb bis­her in der Schweiz weit­ge­hend unge­nutzt: aus­dif­fe­ren­zier­te Preis­sys­te­me, bei­spiels­wei­se in Form von zeit­lich oder ört­lich unter­schied­li­chen Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Das käme einer Abkehr von Ein­heits- oder Pau­schal­ta­ri­fen gleich. Soge­nann­tes Mobi­li­ty Pri­cing beein­flusst die Ver­kehrs­nach­fra­ge und das Mobi­li­täts­ver­hal­ten und ermög­licht damit letzt­lich eine geziel­te Bewirt­schaf­tung der vor­han­de­nen Verkehrskapazitäten.

Die gesetzlichen Grundlagen

Mit dem Ent­wurf «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing» vom 3. Febru­ar 2021 will das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on UVEK eine gesetz­li­che Grund­la­ge schaf­fen, damit Kan­to­ne, Städ­te oder Gemein­den ört­lich und zeit­lich begrenz­te Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing mit Abga­be­pflicht durch­füh­ren kön­nen. Sol­che Pro­jek­te sol­len Erkennt­nis­se zu neu­ar­ti­gen Beprei­sungs­for­men zur geziel­ten Beein­flus­sung der Ver­kehrs­nach­fra­ge und des Mobi­li­täts­ver­hal­tens im moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr sowie im öffent­li­chen Ver­kehr liefern.

Stellungnahme VAP

Der VAP unter­stützt die in den Kon­zept­ar­bei­ten des Bun­des for­mu­lier­ten Grund­prin­zi­pi­en, ins­be­son­de­re das Prin­zip «pay as you use» mit vol­ler Kom­pen­sa­ti­on. Dem­nach sol­len die Ver­kehrs­teil­neh­men­den nicht mehr, son­dern anders bezah­len. Eben­falls befür­wor­ten wir die Ansät­ze Inter­mo­da­li­tät und Ver­tei­lungs­wir­kung, wonach Stras­se und Schie­ne voll und nach glei­chen Kri­te­ri­en ein­be­zo­gen wer­den, Mobi­li­tät jedoch erschwing­lich bleibt; all das im Rah­men eines gestaf­fel­ten, trans­pa­ren­ten und ver­ständ­li­chen Auf­baus der Elemente.

Aller­dings lehnt der VAP ein Kapa­zi­täts­ma­nage­ment auf den bestehen­den Infra­struk­tu­ren ohne voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on ab. Eben­so darf Mobi­li­ty Pri­cing nicht zur Ver­kehrs­ver­mei­dung oder zur Len­kung des Modal­splits ein­ge­setzt wer­den, da die Ver­fas­sung dazu kei­nen Raum bietet.

Ver­kehrs­ver­la­ge­rung gelingt, wenn ent­spre­chend güns­ti­ge Ange­bo­te und Anrei­ze bestehen. Ins­be­son­de­re mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen ber­gen dafür ein erheb­li­ches Poten­zi­al. Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ist daher mit ver­bes­ser­ten Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten für mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zu bewerk­stel­li­gen. Neben dem rei­nen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gilt ein beson­de­res Augen­merk den mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen Rhein-Schie­ne, Rhein-Stras­se, Stras­se-Schie­ne, Pipe­line-Schie­ne, Pipe­line-Stras­se und ent­spre­chen­den Lösun­gen im Bereich City-Logis­tik. Hier kön­nen gross­zü­gi­ge Rück­erstat­tun­gen von Mobi­li­täts­ab­ga­ben für zusätz­li­che Umschlä­ge von Gütern und Behäl­tern zwi­schen den Ver­kehrs­trä­gern zur Ver­mei­dung von exter­nen Effek­ten und Sen­kung von Umwelt­be­las­tun­gen beitragen.

Im Rah­men des Cargo Forum Schweiz haben wir unse­re Stel­lung­nah­me zum «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty-Pri­cing am 17. Mai 2021 an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga adressiert.

Gesetzesentwurf weist methodische Mängel auf 

Der Ent­wurf des UVEK macht kaum Vor­ga­ben zu den Ver­suchs­an­ord­nun­gen und den im Detail zu tes­ten­den Hypo­the­sen. Der Ein­fluss des Bun­des beschränkt sich bei Pilot­pro­jek­ten mit Abga­be-pflicht auf die Prü­fung und Geneh­mi­gung der Pro­jek­te. Dabei ist sein Ein­fluss im Hin­blick auf einen breit abge­stütz­ten Erkennt­nis­ge­winn gemäss Art. 17 des Ent­wurfs sehr begrenzt. Nicht ein­mal die Ver­gleich­bar­keit meh­re­rer Pilot­ver­su­che unter­ein­an­der wird vor­aus­ge­setzt. So sind keine erhär­te­ten Erkennt­nis­se aus ver­schie­de­nen Regio­nen zu ein­zel­nen The­sen zu erwar­ten. Bei Pilot­pro­jek­ten mit frei­wil­li­ger Teil­nah­me scheint die Durch­füh­rung sogar ohne Prü­fung gemäss Art. 26 mög­lich, sofern auf Bun­des­bei­trä­ge ver­zich­tet wird. Diese Män­gel sind zu bereinigen.

Das Gesetz unter­schei­det zwi­schen Pilot­pro­jek­ten im Bereich des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehrs und sol­chen im öffent­li­chen Ver­kehr (Art. 3, Art. 6 und Art. 9). Diese Unter­schei­dung ist unver­ein­bar mit den Grund­prin­zi­pi­en von Mobi­li­ty Pri­cing. Pilot­pro­jek­te sind so anzu­ord­nen, dass Indi­vi­du­al­ver­kehr und öffent­li­cher Ver­kehr gleich­sam aus­ge­tes­tet wer­den können.

Das Gesetz kon­zi­piert die frei­wil­li­ge oder ver­pflich­ten­de Mobi­li­ty-Pri­cing-Abga­be zusätz­lich zu den heute gel­ten­den Abga­ben (vgl. dazu Art. 11 Ver­bot von Tarif­sen­kun­gen). Dies wider­spricht dem Gebot der Kompensation.

Das Gesetz sieht in Art. 12 nur für Pilot­pro­jek­te im Bereich des öffent­li­chen Ver­kehrs eine anony­me Abga­be­er­he­bung vor. Diese Vor­aus­set­zung muss auch für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr gelten.

Nicht Gegen­stand der Pilot­pro­jek­te bil­det der Schwer­ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se über 3,5 t Gesamt­ge­wicht. Ent­spre­chend kön­nen die Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen für den Güter­ver­kehr nur sehr unter­ge­ord­ne­te Erfah­run­gen sammeln.

Gesamtkonzept mit leistungsabhängiger Bepreisung gefordert

Wir sind uns bewusst, dass die bestehen­den Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men keine leis­tungs­ab­hän­gi­ge Beprei­sung der Mobi­li­tät zulas­sen. Daher sind Kos­ten­wahr­heit und Eigen­fi­nan­zie­rungs­grad auf den ver­schie­de­nen Ver­kehrs­trä­gern und bei Güter­schwer- und Per­so­nen­ver­kehr sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt und sie ent­hal­ten Fehl­an­rei­ze für die Mobi­li­tät und die Raum­ent­wick­lung in der Schweiz.

Der VAP emp­fiehlt daher ein Gesamt­kon­zept zur künf­ti­gen Aus­ge­stal­tung der Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Dabei sol­len die Mass­nah­men für ein­zel­ne Teil­zie­le unter Ver­mei­dung von Ziel­kon­flik­ten und unter Berück­sich­ti­gung aller tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen über­ar­bei­tet werden.

Als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft hal­ten wir an den fol­gen­den Prä­mis­sen fest:

  • Logis­tik und Güter­ver­kehr – ins­be­son­de­re der Stras­sen­gü­ter­ver­kehr – sind wesent­li­che Ele­men­te eines erfolg­rei­chen inter­na­tio­nal ver­netz­ten Wirt­schafts­stand­orts Schweiz und der Ver­sor­gung der Schweiz. Siedlungs‑, Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­po­li­tik haben diese wei­ter­hin zu gewährleisten.
  • Der (Güter-)Verkehr wird mög­lichst bedürf­nis­ge­recht sowie umwelt- und res­sour­cen­scho­nend abgewickelt.
  • Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ent­wick­lung tra­gen mit Anrei­zen, aus­rei­chend Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und der För­de­rung von Inno­va­tio­nen zur Errei­chung der ers­ten bei­den Prä­mis­sen bei.
  • Infra­struk­tur- und Ver­kehrs­kos­ten unter­ste­hen dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip. Idea­ler­wei­se decken alle Ver­kehrs­teil­neh­mer im Per­so­nen- und Güter­ver­kehr ihre Betriebs- und Infra­struk­tur­kos­ten sowie extern ver­ur­sach­te Kos­ten (Saldo­prin­zip).

 

Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge und erläu­tern­der Bericht des UVEK: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/mobility-pricing/vernehmlassungsunterlagen.html

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

Dési­rée Baer, CEO von SBB Cargo, und Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft VAP, spre­chen über die Zukunft des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Dabei sind sie sich einig: Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung sol­len die Pro­duk­ti­vi­tät der Schie­ne mass­geb­lich erhö­hen. Der Bund soll­te dabei eine unter­stüt­zen­de Rolle spielen.

→ Hier geht es zum Interview.

Lärmreduktion und Automatisierung machen die Bahn attraktiver

Lärmreduktion und Automatisierung machen die Bahn attraktiver

Ein beacht­li­ches Poten­zi­al für mehr Nach­hal­tig­keit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr liegt in der Lärm­be­kämp­fung. Der Lärm muss wei­ter gesenkt wer­den, sodass sich eine Zunah­me im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ohne wesent­li­che Lärm­zu­nah­men rea­li­sie­ren lässt. Das kommt dann der Umwelt und der Bevöl­ke­rung zugu­te. Wel­che Kon­zep­te und Mass­nah­men der­zeit geprüft wer­den und erfolg­ver­spre­chend sind, erläu­ter­ten die Refe­ren­ten am Forum Lärm­for­schung 2021.

Am Lärm­for­schungs­fo­rum 2021 stand ein wesent­li­cher Aspekt des zukunfts­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Mit­tel­punkt: die Auto­ma­ti­sie­rung. Damit die Bahn für den Güter­trans­port attrak­ti­ver wird, muss sie effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger wer­den. Ein Bei­spiel dafür ist die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Sie stellt einen gros­sen Mei­len­stein in der Auto­ma­ti­on dar und lässt die Effi­zi­enz im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr beacht­lich stei­gern. Wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr güns­ti­ger, kann sich der Anteil der Bahn am Gesamt­ver­kehrs­vo­lu­men erhö­hen, was die CO2-Reduk­ti­on begünstigt.

Auch die Steue­rung der Infra­struk­tur und des Ver­kehrs müs­sen ver­mehrt auto­ma­ti­siert und digi­ta­li­siert wer­den. Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen für Kun­den über den Trans­port oder den siche­ren Betrieb der ein­ge­setz­ten Wagen und die kor­rek­te Bela­dung sowie teil­au­to­no­me Bedie­nung der Anschluss­glei­se stär­ken den Bahn­gü­ter­ver­kehr. Eine Anschub­fi­nan­zie­rung würde die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on erleich­tern, wäh­rend gleich­zei­tig die Sub­ven­tio­nen abge­baut wer­den könnten.

Der VAP trägt mass­ge­bend dazu bei, die Inno­va­ti­ons­kraft und den Trans­for­ma­ti­ons­wil­len sei­ner Mit­glie­der zu stär­ken. Nur so kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr attrak­ti­ver wer­den und sich zu einer val­ablen Alter­na­ti­ve zur Stras­se ent­wi­ckeln. Dazu unter­stützt der VAP seine Mit­glie­der bei der Umset­zung der Auto­ma­ti­sie­rung in der Schweiz, immer in Abstim­mung mit den Ent­wick­lun­gen und Anfor­de­run­gen in Europa.

Detailinformationen aus dem Forum Lärmforschung Eisenbahn 2021

Rudolf Sper­lich, Vize­di­rek­tor des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV), begrüss­te die Teil­neh­men­den und blick­te auf die Ent­wick­lung der Lärm­sa­nie­rung zurück, um das Forum ein­zu­ord­nen. Er begrün­de­te die Pio­nier­rol­le der Schweiz in Euro­pa und hielt fest, dass das Pro­gramm bezüg­lich Kos­ten und Ter­mi­nen sehr erfolg­reich umge­setzt wer­den konn­te. Weil die Wir­kung das gesetz­li­che Sanie­rungs­ziel jedoch knapp ver­fehl­te, beschloss das Par­la­ment 2013 ein­stim­mig zusätz­li­che Mass­nah­men. Die Inno­va­ti­ons­hil­fen und die Res­sort­for­schung sind zwei die­ser ergän­zen­den Instru­men­te, die 2025 aus­lau­fen wer­den. Aus die­sem Grund seien noch­mal Ideen­reich­tum, Ver­net­zung und Inno­va­ti­ons­wil­le gefragt, um den neuen, inter­es­san­ten Ansät­zen zum Erfolg bzw. zu einer brei­ten Anwen­dung zu verhelfen.

Paul Stef­fen, Vize­di­rek­tor im Bun­des­amt für Umwelt (BAFU), wies in sei­ner Begrüs­sung auf die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Inno­va­tio­nen bei den Eisen­bah­nen hin. Inno­va­ti­on sei wei­ter­hin nötig, nicht nur für die Gesund­heit der Anwoh­nen­den, son­dern auch, um den Umwelt­vor­teil der Bahn gegen­über der Stras­se zu stär­ken und damit Markt­an­tei­le beim Güter­ver­kehr zu halten.

Det­lef Schli­ckel­mann, Ver­tre­ter des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft, erläu­ter­te, dass das Lärm­sa­nie­rungs­pro­jekt im Jahr 2016 mit der Inbe­trieb­nah­me der letz­ten rund 4’000 sanier­ten Wagen ende­te. Die Bran­che habe den gesam­ten Pro­zess von Seri­en­en­gi­nee­ring, Zulas­sung, Umbau inkl. Mate­ri­al­pool und Finan­zie­rung unter der Pro­jekt­lei­tung des VAP erfolg­reich orga­ni­siert. Schli­ckel­mann fügte an, dass mit dem Pro­jekt der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) eine gros­se Effi­zi­enz­stei­ge­rung im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geschaf­fen werde und der VAP mit der raschen Umset­zung des DAK-Pro­jekts eine zwei­te Erfolgs­ge­schich­te für den Fort­schritt des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­ben möchte.

Eisen­bahn­lärm­for­schung nach Bun­des­ge­setz über die Lärm­sa­nie­rung der Eisen­bahn (BGLE)
Fredy Fischer, stell­ver­tre­ten­der Chef der Abtei­lung Lärm und NIS im BAFU, hob in sei­nem ein­füh­ren­den Vor­trag her­vor, wie wich­tig es sei, dass die Eisen­bahn noch lei­ser werde. Er for­der­te die Bran­chen­ver­tre­ter auf, eine gemein­sa­me Visi­on der lei­sen Eisen­bahn zu ent­wer­fen. Wenn es dazu For­schung oder Ent­wick­lung brau­che, sei der Bund gerne bereit, Pro­jek­te zu unterstützen.

5L-Demons­tra­tor­zug
Jens-Erik Gal­diks, Lei­ter Flot­ten­tech­nik von SBB Cargo, zeig­te anhand des Pro­jek­tes «5L-Demons­tra­tor­zug», dass sich mit aktu­el­len Tech­no­lo­gien der Lärm von Güter­wa­gen um wei­te­re 6 dB ver­rin­gern lässt. Hier­bei gilt es, das Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis im Auge zu behal­ten und zu beach­ten. Eben­falls wesent­lich sind wei­te­re Effek­te wie bei­spiels­wei­se die Ver­schleiss­min­de­rung. Diese kom­mer­zi­el­len Effek­te fal­len nicht zwin­gend beim Inves­tor an. Daher ist ein Nut­zen­aus­gleich zwi­schen Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Wagen­hal­tern zu schaf­fen. Jens-Erik Gal­diks stell­te im Wei­te­ren fest, dass eine noch­ma­li­ge Lärm­min­de­rung von Güter­wa­gen der­zeit unver­hält­nis­mäs­sig wäre und ande­re Mass­nah­men wie Opti­mie­run­gen von Loko­mo­ti­ven vor­an­ge­trie­ben wer­den sollten.

Gesamt­op­ti­mier­ter inno­va­ti­ver Güter­wa­gen
Dr. Hanno Schell, Head of Inno­va­ti­on bei VTG Rail Euro­pe GmbH, sprach über das Ziel, einen lei­se­ren Güter­wa­gen zu kon­stru­ie­ren. Als Ers­tes wur­den das Gewicht um 800 kg und der Schall von 83 dB(A) auf 76 dB(A) redu­ziert. VTG ent­wi­ckel­te das Dreh­ge­stell des Typs RC25NT-H‑D der Firma ELH Eisen­bahn­lauf­wer­ke Halle GmbH & Co. KG wei­ter. Sie ersetz­te die Rei­bungs­dämp­fung durch eine hydrau­li­sche Dämp­fung. So konn­te sie im Querträ­ger bei der Deich­sel 200 kg pro Dreh­ge­stell ein­spa­ren. Zudem baute VTG Bona­trans-Rad­sät­ze mit einer lärm­min­dern­den BASF-Beschich­tung ein. Bei der Schei­ben­brem­se wurde eine geschweiss­te Stahl­schei­be ein­ge­setzt, die 49 kg leich­ter ist als her­kömm­li­che Guss­schei­ben; wei­te­re 13 kg lies­sen sich bei der Schei­ben­brems­zan­ge ein­spa­ren. Mit dem lei­se­ren Dreh­ge­stell fan­den in der Schweiz bereits diver­se Tests statt. Ins­ge­samt würde die­ses höhe­re Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten gestat­ten, mehr Gewicht auf­neh­men und dank der hydrau­li­schen Dämp­fung sehr gute Lauf­ei­gen­schaf­ten ausweisen.

Com­po­si­te-Rad­satz
Pro­fes­sor Masoud Mota­val­li, Lei­ter der Abtei­lung Struc­tu­ral Engi­nee­ring an der Eid­ge­nös­si­schen Mate­ri­al­prü­fungs- und For­schungs­an­stalt (Empa), refe­rier­te über den Ein­satz von leich­ten und hoch­fes­ten faser­ver­stärk­ten Kunst­stof­fen zur Her­stel­lung eines Com­po­si­te-Rad­sat­zes und eines Com­po­si­te-Dreh­ge­stells. Eine Mach­bar­keits­stu­die zeige, dass der ent­wor­fe­ne Rad­satz 40% leich­ter als die her­kömm­li­che metal­li­sche Vari­an­te sei. Aus­ser­dem sei eine Lärm­re­duk­ti­on von 3 dB erreicht wor­den. Die Kar­bon­fa­ser-ver­stärk­ten Kunst­stof­fe sind kor­ro­si­ons­fest, besit­zen eine sehr lange Lebens­dau­er und hohe Ermü­dungs­fes­tig­keit, sind aber ver­gli­chen mit klas­si­schen Mate­ria­li­en sehr viel teu­rer. Masoud Mota­val­li schlägt des­halb vor, ein gan­zes Dreh­ge­stell aus Com­po­si­ten zu ent­wer­fen, weil damit eine opti­mier­te Preis­ge­stal­tung bes­ser mög­lich wäre. Er ist über­zeugt, dass damit eine mas­si­ve Gewichts­re­duk­ti­on mög­lich wäre und die Eigen­dämp­fung des Mate­ri­als die Anzahl Dämp­fer redu­zie­ren würde. Zudem könn­ten wei­te­re Inno­va­tio­nen ein­ge­baut wer­den, zum Bei­spiel eine Eigen­len­kung, die den Ver­schleiss der Glei­se ver­min­dern wür­den. Das alles würde eine deut­li­che Lärm­re­duk­ti­on gegen­über her­kömm­li­chen Dreh­ge­stel­len bringen.

Ent­wick­lung eines Ober­bau-Simu­la­ti­ons-Tools
Jean Marc Wun­der­li, Lei­ter der Abtei­lung Akustik/Lärmminderung der Empa, stell­te in sei­nem Vor­trag ein num­me­ri­sches Modell zur Simu­la­ti­on von Über­roll­vor­gän­gen vor, das in drei Modu­len die resul­tie­ren­den Kon­takt­kräf­te, die Struk­tur­schwin­gun­gen und schliess­lich den abge­strahl­ten Luft­schall nach­bil­det. Herr Wun­der­li beton­te, dass Simu­la­ti­ons­werk­zeu­ge, die die Schall­ent­ste­hung und Abstrah­lung des Roll­ge­räu­sches von Eisen­bah­nen phy­si­ka­lisch kor­rekt model­lier­ten, eine zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für Opti­mie­run­gen an Fahr­zeug und Ober­bau seien. Auf­grund der hohen Kom­ple­xi­tät des Sys­tems und der teil­wei­se wider­sprüch­li­chen Anfor­de­run­gen (Lärm, Erschüt­te­run­gen, Ver­schleiss, Lage­sta­bi­li­tät …) sei ein Ansatz nach dem Prin­zip «Trial-and-Error» nicht zielführend.

«Rail Pads» – weni­ger Roll­ge­räu­sche und mehr Schutz
Hol­ger Frau­en­rath, Pro­fes­sor am Insti­tut für Mate­ri­al­wis­sen­schaft der Ecole Poly­tech­ni­que Fédé­ra­le de Lau­sanne (EPFL), stell­te ein Pro­jekt zur Ent­wick­lung neu­ar­ti­ger Schie­nen­zwi­schen­la­gen vor. Diese sol­len sowohl einen bes­se­ren Schutz des Bahn­ober­baus als auch eine Lärm­min­de­rung von min­des­tens 1 dB (A) gegen­über übli­chen Schie­nen­zwi­schen­la­gen ermög­li­chen. Das mul­ti­dis­zi­pli­nä­re Pro­jekt­team bringt For­scher der EPFL, der HEIG Yver­don und der Empa aus den Berei­chen der Mate­ri­al­wis­sen­schaf­ten, nume­ri­schen Simu­la­ti­on, Vibro­akus­tik, Umwelt­in­ge­nieu­re sowie Bahn­ex­per­ten der SBB zusam­men. Auf der Grund­la­ge einer expe­ri­men­tel­len Model­lie­rungs­ket­te, die von den Mate­ri­al­ei­gen­schaf­ten über das Ver­hal­ten einer Schie­nen­zwi­schen­la­ge als Kom­po­nen­te bis hin zum Sys­tem­ver­hal­ten im Gleis reicht, wer­den neue Mul­ti­ma­te­ri­al-Schie­nen­zwi­schen­la­gen mit einem wei­chen Kern mit hoher Dämp­fungs­ka­pa­zi­tät zwi­schen 200 und 2’000 Hz ent­wi­ckelt. Diese wer­den für ein gutes Gleich­ge­wicht zwi­schen mecha­ni­scher Sta­bi­li­tät, Lärm­min­de­rung und Ober­bau­schutz opti­miert sein. Der­zeit wer­den Designs nach euro­päi­schen Nor­men geprüft und für die letz­te Ent­wick­lungs­pha­se vor­be­rei­tet, in der es um die Pro­duk­ti­on von Pro­to­ty­pen auf tech­ni­schem Mass­stab für Feld­ver­su­che im Gleis ab März 2022 geht. Die neuen Schie­nen­zwi­schen­la­gen wer­den sowohl für eine ver­rin­ger­te Lärm­be­las­tung in dicht besie­del­ten Län­dern als auch für Bahn­be­trei­ber inter­es­sant sein, da sie die Kos­ten für den Unter­halt des Ober­baus redu­zie­ren dürften.

Opti­mier­te Beton­schwel­le, opti­mier­te Zwi­schen­la­ge
Dr. Chris­ti­an Czol­be, Seni­or Engi­neer Acou­stics bei PROSE AG, zeig­te auf, dass Lärm ent­lang von Eisen­bahn­stre­cken sowohl vom Roll­ma­te­ri­al als auch von den Kom­po­nen­ten im Gleis abhän­ge. Für die Infra­struk­tur seien daher Mass­nah­men sinn­voll, die die Schie­nen­dämp­fung erhöh­ten und den Schie­nen­schall redu­zier­ten. In einem For­schungs­pro­jekt ent­wi­ckel­te PROSE zusam­men mit Vigier Rail akus­tisch opti­mier­te Beton­schwel­len und unter­such­te zwei viel­ver­spre­chen­de Pro­to­ty­pen in einem Test­gleis. In einem wei­te­ren Pro­jekt wurde ein unschein­ba­res und kaum sicht­ba­res Bau­teil zwi­schen Schie­ne und Schwel­le opti­miert. Dr. Chris­ti­an Czol­be kon­sta­tier­te, dass die ent­wi­ckel­te Bate­gu-Zwi­schen­la­ge eine lange For­de­rung der Bahn­in­dus­trie ver­ei­ne: Sie dämp­fe die dyna­mi­schen Stoss­be­las­tun­gen im Ober­bau und redu­zie­re gleich­zei­tig den Lärm. Mit einer gemes­se­nen Lärm­min­de­rung von bis zu 5 dB (A) würde es an der Stre­cke deut­lich lei­ser, was die Anwoh­ner unmit­tel­bar nach deren Ein­bau wahr­neh­men und bestä­ti­gen könn­ten. Sie scho­ne eben­so den Gleis­ober­bau und führe damit zu einer Reduk­ti­on der Lebens­zy­klus­kos­ten – eine Win-win-Situa­ti­on für Bahn­in­dus­trie und Anwoh­ner. Die neue Bate­gu-Zwi­schen­la­ge habe alle rele­van­ten Norm- und Feld­prü­fun­gen sowie die Dau­er­fes­tig­keits­ver­su­che bestan­den und stehe für den unbe­denk­li­chen Seri­en­ein­satz in der Bahn­in­fra­struk­tur ab sofort zur Verfügung.

Mes­sung der akus­ti­schen Rau­heit
Flo­ri­an Mauz, wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter und Dok­to­rand an der ETH Zürich, stell­te einen Ent­wick­lungs­an­satz für ein opti­sches Mess­ge­räts zur Mes­sung der akus­ti­schen Rau­heit auf Schie­nen vor. In Zukunft solle es mög­lich sein, die Rau­heit vom fah­ren­den Zug aus zu mes­sen. Durch die geschick­te Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Sen­so­ren könne das Mess­ergeb­nis opti­miert wer­den. Flo­ri­an Mauz zeig­te den Test­auf­bau und die Ver­suchs­rei­hen in einer Labor­um­ge­bung. Schon bald würde der Ansatz am fah­ren­den Zug getes­tet und auf seine Genau­ig­keit validiert.

Der Link zur Web­sei­te des Forums lau­tet www.laermforschung-eisenbahn.ch.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Res­sort­for­schung Eisen­bahn sowie zu den Ver­ga­be­kri­te­ri­en fin­den Sie auf der Web­sei­te der BAFU.

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