Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.


 

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Zum Kontext

Der Ver­kehr nimmt zu. Ent­spre­chend wer­den die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten der Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren nicht immer und über­all aus­rei­chen, um die Ver­kehrs­nach­fra­ge zu befrie­di­gen. Bund, Kan­to­ne, Gemein­den sowie Trans­port­un­ter­neh­men set­zen zwar viel­fäl­ti­ge Mass­nah­men um, damit Mobi­li­tät auch in Zukunft mög­lich ist (z.B. Ver­kehrs­ma­nage­ment, Aus­bau). Trotz­dem stos­sen viele die­ser Mass­nah­men an ihre Grenzen.

Eine Mass­nah­me zur Behe­bung von Ver­kehrs­über­las­tung blieb bis­her in der Schweiz weit­ge­hend unge­nutzt: aus­dif­fe­ren­zier­te Preis­sys­te­me, bei­spiels­wei­se in Form von zeit­lich oder ört­lich unter­schied­li­chen Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Das käme einer Abkehr von Ein­heits- oder Pau­schal­ta­ri­fen gleich. Soge­nann­tes Mobi­li­ty Pri­cing beein­flusst die Ver­kehrs­nach­fra­ge und das Mobi­li­täts­ver­hal­ten und ermög­licht damit letzt­lich eine geziel­te Bewirt­schaf­tung der vor­han­de­nen Verkehrskapazitäten.

Die gesetzlichen Grundlagen

Mit dem Ent­wurf «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing» vom 3. Febru­ar 2021 will das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on UVEK eine gesetz­li­che Grund­la­ge schaf­fen, damit Kan­to­ne, Städ­te oder Gemein­den ört­lich und zeit­lich begrenz­te Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing mit Abga­be­pflicht durch­füh­ren kön­nen. Sol­che Pro­jek­te sol­len Erkennt­nis­se zu neu­ar­ti­gen Beprei­sungs­for­men zur geziel­ten Beein­flus­sung der Ver­kehrs­nach­fra­ge und des Mobi­li­täts­ver­hal­tens im moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr sowie im öffent­li­chen Ver­kehr liefern.

Stellungnahme VAP

Der VAP unter­stützt die in den Kon­zept­ar­bei­ten des Bun­des for­mu­lier­ten Grund­prin­zi­pi­en, ins­be­son­de­re das Prin­zip «pay as you use» mit vol­ler Kom­pen­sa­ti­on. Dem­nach sol­len die Ver­kehrs­teil­neh­men­den nicht mehr, son­dern anders bezah­len. Eben­falls befür­wor­ten wir die Ansät­ze Inter­mo­da­li­tät und Ver­tei­lungs­wir­kung, wonach Stras­se und Schie­ne voll und nach glei­chen Kri­te­ri­en ein­be­zo­gen wer­den, Mobi­li­tät jedoch erschwing­lich bleibt; all das im Rah­men eines gestaf­fel­ten, trans­pa­ren­ten und ver­ständ­li­chen Auf­baus der Elemente.

Aller­dings lehnt der VAP ein Kapa­zi­täts­ma­nage­ment auf den bestehen­den Infra­struk­tu­ren ohne voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on ab. Eben­so darf Mobi­li­ty Pri­cing nicht zur Ver­kehrs­ver­mei­dung oder zur Len­kung des Modal­splits ein­ge­setzt wer­den, da die Ver­fas­sung dazu kei­nen Raum bietet.

Ver­kehrs­ver­la­ge­rung gelingt, wenn ent­spre­chend güns­ti­ge Ange­bo­te und Anrei­ze bestehen. Ins­be­son­de­re mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen ber­gen dafür ein erheb­li­ches Poten­zi­al. Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ist daher mit ver­bes­ser­ten Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten für mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zu bewerk­stel­li­gen. Neben dem rei­nen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gilt ein beson­de­res Augen­merk den mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen Rhein-Schie­ne, Rhein-Stras­se, Stras­se-Schie­ne, Pipe­line-Schie­ne, Pipe­line-Stras­se und ent­spre­chen­den Lösun­gen im Bereich City-Logis­tik. Hier kön­nen gross­zü­gi­ge Rück­erstat­tun­gen von Mobi­li­täts­ab­ga­ben für zusätz­li­che Umschlä­ge von Gütern und Behäl­tern zwi­schen den Ver­kehrs­trä­gern zur Ver­mei­dung von exter­nen Effek­ten und Sen­kung von Umwelt­be­las­tun­gen beitragen.

Im Rah­men des Cargo Forum Schweiz haben wir unse­re Stel­lung­nah­me zum «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty-Pri­cing am 17. Mai 2021 an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga adressiert.

Gesetzesentwurf weist methodische Mängel auf 

Der Ent­wurf des UVEK macht kaum Vor­ga­ben zu den Ver­suchs­an­ord­nun­gen und den im Detail zu tes­ten­den Hypo­the­sen. Der Ein­fluss des Bun­des beschränkt sich bei Pilot­pro­jek­ten mit Abga­be-pflicht auf die Prü­fung und Geneh­mi­gung der Pro­jek­te. Dabei ist sein Ein­fluss im Hin­blick auf einen breit abge­stütz­ten Erkennt­nis­ge­winn gemäss Art. 17 des Ent­wurfs sehr begrenzt. Nicht ein­mal die Ver­gleich­bar­keit meh­re­rer Pilot­ver­su­che unter­ein­an­der wird vor­aus­ge­setzt. So sind keine erhär­te­ten Erkennt­nis­se aus ver­schie­de­nen Regio­nen zu ein­zel­nen The­sen zu erwar­ten. Bei Pilot­pro­jek­ten mit frei­wil­li­ger Teil­nah­me scheint die Durch­füh­rung sogar ohne Prü­fung gemäss Art. 26 mög­lich, sofern auf Bun­des­bei­trä­ge ver­zich­tet wird. Diese Män­gel sind zu bereinigen.

Das Gesetz unter­schei­det zwi­schen Pilot­pro­jek­ten im Bereich des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehrs und sol­chen im öffent­li­chen Ver­kehr (Art. 3, Art. 6 und Art. 9). Diese Unter­schei­dung ist unver­ein­bar mit den Grund­prin­zi­pi­en von Mobi­li­ty Pri­cing. Pilot­pro­jek­te sind so anzu­ord­nen, dass Indi­vi­du­al­ver­kehr und öffent­li­cher Ver­kehr gleich­sam aus­ge­tes­tet wer­den können.

Das Gesetz kon­zi­piert die frei­wil­li­ge oder ver­pflich­ten­de Mobi­li­ty-Pri­cing-Abga­be zusätz­lich zu den heute gel­ten­den Abga­ben (vgl. dazu Art. 11 Ver­bot von Tarif­sen­kun­gen). Dies wider­spricht dem Gebot der Kompensation.

Das Gesetz sieht in Art. 12 nur für Pilot­pro­jek­te im Bereich des öffent­li­chen Ver­kehrs eine anony­me Abga­be­er­he­bung vor. Diese Vor­aus­set­zung muss auch für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr gelten.

Nicht Gegen­stand der Pilot­pro­jek­te bil­det der Schwer­ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se über 3,5 t Gesamt­ge­wicht. Ent­spre­chend kön­nen die Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen für den Güter­ver­kehr nur sehr unter­ge­ord­ne­te Erfah­run­gen sammeln.

Gesamtkonzept mit leistungsabhängiger Bepreisung gefordert

Wir sind uns bewusst, dass die bestehen­den Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men keine leis­tungs­ab­hän­gi­ge Beprei­sung der Mobi­li­tät zulas­sen. Daher sind Kos­ten­wahr­heit und Eigen­fi­nan­zie­rungs­grad auf den ver­schie­de­nen Ver­kehrs­trä­gern und bei Güter­schwer- und Per­so­nen­ver­kehr sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt und sie ent­hal­ten Fehl­an­rei­ze für die Mobi­li­tät und die Raum­ent­wick­lung in der Schweiz.

Der VAP emp­fiehlt daher ein Gesamt­kon­zept zur künf­ti­gen Aus­ge­stal­tung der Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Dabei sol­len die Mass­nah­men für ein­zel­ne Teil­zie­le unter Ver­mei­dung von Ziel­kon­flik­ten und unter Berück­sich­ti­gung aller tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen über­ar­bei­tet werden.

Als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft hal­ten wir an den fol­gen­den Prä­mis­sen fest:

  • Logis­tik und Güter­ver­kehr – ins­be­son­de­re der Stras­sen­gü­ter­ver­kehr – sind wesent­li­che Ele­men­te eines erfolg­rei­chen inter­na­tio­nal ver­netz­ten Wirt­schafts­stand­orts Schweiz und der Ver­sor­gung der Schweiz. Siedlungs‑, Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­po­li­tik haben diese wei­ter­hin zu gewährleisten.
  • Der (Güter-)Verkehr wird mög­lichst bedürf­nis­ge­recht sowie umwelt- und res­sour­cen­scho­nend abgewickelt.
  • Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ent­wick­lung tra­gen mit Anrei­zen, aus­rei­chend Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und der För­de­rung von Inno­va­tio­nen zur Errei­chung der ers­ten bei­den Prä­mis­sen bei.
  • Infra­struk­tur- und Ver­kehrs­kos­ten unter­ste­hen dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip. Idea­ler­wei­se decken alle Ver­kehrs­teil­neh­mer im Per­so­nen- und Güter­ver­kehr ihre Betriebs- und Infra­struk­tur­kos­ten sowie extern ver­ur­sach­te Kos­ten (Saldo­prin­zip).

 

Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge und erläu­tern­der Bericht des UVEK: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/mobility-pricing/vernehmlassungsunterlagen.html

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

Dési­rée Baer, CEO von SBB Cargo, und Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft VAP, spre­chen über die Zukunft des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Dabei sind sie sich einig: Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung sol­len die Pro­duk­ti­vi­tät der Schie­ne mass­geb­lich erhö­hen. Der Bund soll­te dabei eine unter­stüt­zen­de Rolle spielen.

→ Hier geht es zum Interview.

Lärmreduktion und Automatisierung machen die Bahn attraktiver

Lärmreduktion und Automatisierung machen die Bahn attraktiver

Ein beacht­li­ches Poten­zi­al für mehr Nach­hal­tig­keit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr liegt in der Lärm­be­kämp­fung. Der Lärm muss wei­ter gesenkt wer­den, sodass sich eine Zunah­me im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ohne wesent­li­che Lärm­zu­nah­men rea­li­sie­ren lässt. Das kommt dann der Umwelt und der Bevöl­ke­rung zugu­te. Wel­che Kon­zep­te und Mass­nah­men der­zeit geprüft wer­den und erfolg­ver­spre­chend sind, erläu­ter­ten die Refe­ren­ten am Forum Lärm­for­schung 2021.

Am Lärm­for­schungs­fo­rum 2021 stand ein wesent­li­cher Aspekt des zukunfts­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Mit­tel­punkt: die Auto­ma­ti­sie­rung. Damit die Bahn für den Güter­trans­port attrak­ti­ver wird, muss sie effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger wer­den. Ein Bei­spiel dafür ist die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Sie stellt einen gros­sen Mei­len­stein in der Auto­ma­ti­on dar und lässt die Effi­zi­enz im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr beacht­lich stei­gern. Wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr güns­ti­ger, kann sich der Anteil der Bahn am Gesamt­ver­kehrs­vo­lu­men erhö­hen, was die CO2-Reduk­ti­on begünstigt.

Auch die Steue­rung der Infra­struk­tur und des Ver­kehrs müs­sen ver­mehrt auto­ma­ti­siert und digi­ta­li­siert wer­den. Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen für Kun­den über den Trans­port oder den siche­ren Betrieb der ein­ge­setz­ten Wagen und die kor­rek­te Bela­dung sowie teil­au­to­no­me Bedie­nung der Anschluss­glei­se stär­ken den Bahn­gü­ter­ver­kehr. Eine Anschub­fi­nan­zie­rung würde die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on erleich­tern, wäh­rend gleich­zei­tig die Sub­ven­tio­nen abge­baut wer­den könnten.

Der VAP trägt mass­ge­bend dazu bei, die Inno­va­ti­ons­kraft und den Trans­for­ma­ti­ons­wil­len sei­ner Mit­glie­der zu stär­ken. Nur so kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr attrak­ti­ver wer­den und sich zu einer val­ablen Alter­na­ti­ve zur Stras­se ent­wi­ckeln. Dazu unter­stützt der VAP seine Mit­glie­der bei der Umset­zung der Auto­ma­ti­sie­rung in der Schweiz, immer in Abstim­mung mit den Ent­wick­lun­gen und Anfor­de­run­gen in Europa.

Detailinformationen aus dem Forum Lärmforschung Eisenbahn 2021

Rudolf Sper­lich, Vize­di­rek­tor des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV), begrüss­te die Teil­neh­men­den und blick­te auf die Ent­wick­lung der Lärm­sa­nie­rung zurück, um das Forum ein­zu­ord­nen. Er begrün­de­te die Pio­nier­rol­le der Schweiz in Euro­pa und hielt fest, dass das Pro­gramm bezüg­lich Kos­ten und Ter­mi­nen sehr erfolg­reich umge­setzt wer­den konn­te. Weil die Wir­kung das gesetz­li­che Sanie­rungs­ziel jedoch knapp ver­fehl­te, beschloss das Par­la­ment 2013 ein­stim­mig zusätz­li­che Mass­nah­men. Die Inno­va­ti­ons­hil­fen und die Res­sort­for­schung sind zwei die­ser ergän­zen­den Instru­men­te, die 2025 aus­lau­fen wer­den. Aus die­sem Grund seien noch­mal Ideen­reich­tum, Ver­net­zung und Inno­va­ti­ons­wil­le gefragt, um den neuen, inter­es­san­ten Ansät­zen zum Erfolg bzw. zu einer brei­ten Anwen­dung zu verhelfen.

Paul Stef­fen, Vize­di­rek­tor im Bun­des­amt für Umwelt (BAFU), wies in sei­ner Begrüs­sung auf die Not­wen­dig­keit wei­te­rer Inno­va­tio­nen bei den Eisen­bah­nen hin. Inno­va­ti­on sei wei­ter­hin nötig, nicht nur für die Gesund­heit der Anwoh­nen­den, son­dern auch, um den Umwelt­vor­teil der Bahn gegen­über der Stras­se zu stär­ken und damit Markt­an­tei­le beim Güter­ver­kehr zu halten.

Det­lef Schli­ckel­mann, Ver­tre­ter des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft, erläu­ter­te, dass das Lärm­sa­nie­rungs­pro­jekt im Jahr 2016 mit der Inbe­trieb­nah­me der letz­ten rund 4’000 sanier­ten Wagen ende­te. Die Bran­che habe den gesam­ten Pro­zess von Seri­en­en­gi­nee­ring, Zulas­sung, Umbau inkl. Mate­ri­al­pool und Finan­zie­rung unter der Pro­jekt­lei­tung des VAP erfolg­reich orga­ni­siert. Schli­ckel­mann fügte an, dass mit dem Pro­jekt der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) eine gros­se Effi­zi­enz­stei­ge­rung im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geschaf­fen werde und der VAP mit der raschen Umset­zung des DAK-Pro­jekts eine zwei­te Erfolgs­ge­schich­te für den Fort­schritt des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­ben möchte.

Eisen­bahn­lärm­for­schung nach Bun­des­ge­setz über die Lärm­sa­nie­rung der Eisen­bahn (BGLE)
Fredy Fischer, stell­ver­tre­ten­der Chef der Abtei­lung Lärm und NIS im BAFU, hob in sei­nem ein­füh­ren­den Vor­trag her­vor, wie wich­tig es sei, dass die Eisen­bahn noch lei­ser werde. Er for­der­te die Bran­chen­ver­tre­ter auf, eine gemein­sa­me Visi­on der lei­sen Eisen­bahn zu ent­wer­fen. Wenn es dazu For­schung oder Ent­wick­lung brau­che, sei der Bund gerne bereit, Pro­jek­te zu unterstützen.

5L-Demons­tra­tor­zug
Jens-Erik Gal­diks, Lei­ter Flot­ten­tech­nik von SBB Cargo, zeig­te anhand des Pro­jek­tes «5L-Demons­tra­tor­zug», dass sich mit aktu­el­len Tech­no­lo­gien der Lärm von Güter­wa­gen um wei­te­re 6 dB ver­rin­gern lässt. Hier­bei gilt es, das Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis im Auge zu behal­ten und zu beach­ten. Eben­falls wesent­lich sind wei­te­re Effek­te wie bei­spiels­wei­se die Ver­schleiss­min­de­rung. Diese kom­mer­zi­el­len Effek­te fal­len nicht zwin­gend beim Inves­tor an. Daher ist ein Nut­zen­aus­gleich zwi­schen Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Wagen­hal­tern zu schaf­fen. Jens-Erik Gal­diks stell­te im Wei­te­ren fest, dass eine noch­ma­li­ge Lärm­min­de­rung von Güter­wa­gen der­zeit unver­hält­nis­mäs­sig wäre und ande­re Mass­nah­men wie Opti­mie­run­gen von Loko­mo­ti­ven vor­an­ge­trie­ben wer­den sollten.

Gesamt­op­ti­mier­ter inno­va­ti­ver Güter­wa­gen
Dr. Hanno Schell, Head of Inno­va­ti­on bei VTG Rail Euro­pe GmbH, sprach über das Ziel, einen lei­se­ren Güter­wa­gen zu kon­stru­ie­ren. Als Ers­tes wur­den das Gewicht um 800 kg und der Schall von 83 dB(A) auf 76 dB(A) redu­ziert. VTG ent­wi­ckel­te das Dreh­ge­stell des Typs RC25NT-H‑D der Firma ELH Eisen­bahn­lauf­wer­ke Halle GmbH & Co. KG wei­ter. Sie ersetz­te die Rei­bungs­dämp­fung durch eine hydrau­li­sche Dämp­fung. So konn­te sie im Querträ­ger bei der Deich­sel 200 kg pro Dreh­ge­stell ein­spa­ren. Zudem baute VTG Bona­trans-Rad­sät­ze mit einer lärm­min­dern­den BASF-Beschich­tung ein. Bei der Schei­ben­brem­se wurde eine geschweiss­te Stahl­schei­be ein­ge­setzt, die 49 kg leich­ter ist als her­kömm­li­che Guss­schei­ben; wei­te­re 13 kg lies­sen sich bei der Schei­ben­brems­zan­ge ein­spa­ren. Mit dem lei­se­ren Dreh­ge­stell fan­den in der Schweiz bereits diver­se Tests statt. Ins­ge­samt würde die­ses höhe­re Fahr­ge­schwin­dig­kei­ten gestat­ten, mehr Gewicht auf­neh­men und dank der hydrau­li­schen Dämp­fung sehr gute Lauf­ei­gen­schaf­ten ausweisen.

Com­po­si­te-Rad­satz
Pro­fes­sor Masoud Mota­val­li, Lei­ter der Abtei­lung Struc­tu­ral Engi­nee­ring an der Eid­ge­nös­si­schen Mate­ri­al­prü­fungs- und For­schungs­an­stalt (Empa), refe­rier­te über den Ein­satz von leich­ten und hoch­fes­ten faser­ver­stärk­ten Kunst­stof­fen zur Her­stel­lung eines Com­po­si­te-Rad­sat­zes und eines Com­po­si­te-Dreh­ge­stells. Eine Mach­bar­keits­stu­die zeige, dass der ent­wor­fe­ne Rad­satz 40% leich­ter als die her­kömm­li­che metal­li­sche Vari­an­te sei. Aus­ser­dem sei eine Lärm­re­duk­ti­on von 3 dB erreicht wor­den. Die Kar­bon­fa­ser-ver­stärk­ten Kunst­stof­fe sind kor­ro­si­ons­fest, besit­zen eine sehr lange Lebens­dau­er und hohe Ermü­dungs­fes­tig­keit, sind aber ver­gli­chen mit klas­si­schen Mate­ria­li­en sehr viel teu­rer. Masoud Mota­val­li schlägt des­halb vor, ein gan­zes Dreh­ge­stell aus Com­po­si­ten zu ent­wer­fen, weil damit eine opti­mier­te Preis­ge­stal­tung bes­ser mög­lich wäre. Er ist über­zeugt, dass damit eine mas­si­ve Gewichts­re­duk­ti­on mög­lich wäre und die Eigen­dämp­fung des Mate­ri­als die Anzahl Dämp­fer redu­zie­ren würde. Zudem könn­ten wei­te­re Inno­va­tio­nen ein­ge­baut wer­den, zum Bei­spiel eine Eigen­len­kung, die den Ver­schleiss der Glei­se ver­min­dern wür­den. Das alles würde eine deut­li­che Lärm­re­duk­ti­on gegen­über her­kömm­li­chen Dreh­ge­stel­len bringen.

Ent­wick­lung eines Ober­bau-Simu­la­ti­ons-Tools
Jean Marc Wun­der­li, Lei­ter der Abtei­lung Akustik/Lärmminderung der Empa, stell­te in sei­nem Vor­trag ein num­me­ri­sches Modell zur Simu­la­ti­on von Über­roll­vor­gän­gen vor, das in drei Modu­len die resul­tie­ren­den Kon­takt­kräf­te, die Struk­tur­schwin­gun­gen und schliess­lich den abge­strahl­ten Luft­schall nach­bil­det. Herr Wun­der­li beton­te, dass Simu­la­ti­ons­werk­zeu­ge, die die Schall­ent­ste­hung und Abstrah­lung des Roll­ge­räu­sches von Eisen­bah­nen phy­si­ka­lisch kor­rekt model­lier­ten, eine zwin­gen­de Vor­aus­set­zung für Opti­mie­run­gen an Fahr­zeug und Ober­bau seien. Auf­grund der hohen Kom­ple­xi­tät des Sys­tems und der teil­wei­se wider­sprüch­li­chen Anfor­de­run­gen (Lärm, Erschüt­te­run­gen, Ver­schleiss, Lage­sta­bi­li­tät …) sei ein Ansatz nach dem Prin­zip «Trial-and-Error» nicht zielführend.

«Rail Pads» – weni­ger Roll­ge­räu­sche und mehr Schutz
Hol­ger Frau­en­rath, Pro­fes­sor am Insti­tut für Mate­ri­al­wis­sen­schaft der Ecole Poly­tech­ni­que Fédé­ra­le de Lau­sanne (EPFL), stell­te ein Pro­jekt zur Ent­wick­lung neu­ar­ti­ger Schie­nen­zwi­schen­la­gen vor. Diese sol­len sowohl einen bes­se­ren Schutz des Bahn­ober­baus als auch eine Lärm­min­de­rung von min­des­tens 1 dB (A) gegen­über übli­chen Schie­nen­zwi­schen­la­gen ermög­li­chen. Das mul­ti­dis­zi­pli­nä­re Pro­jekt­team bringt For­scher der EPFL, der HEIG Yver­don und der Empa aus den Berei­chen der Mate­ri­al­wis­sen­schaf­ten, nume­ri­schen Simu­la­ti­on, Vibro­akus­tik, Umwelt­in­ge­nieu­re sowie Bahn­ex­per­ten der SBB zusam­men. Auf der Grund­la­ge einer expe­ri­men­tel­len Model­lie­rungs­ket­te, die von den Mate­ri­al­ei­gen­schaf­ten über das Ver­hal­ten einer Schie­nen­zwi­schen­la­ge als Kom­po­nen­te bis hin zum Sys­tem­ver­hal­ten im Gleis reicht, wer­den neue Mul­ti­ma­te­ri­al-Schie­nen­zwi­schen­la­gen mit einem wei­chen Kern mit hoher Dämp­fungs­ka­pa­zi­tät zwi­schen 200 und 2’000 Hz ent­wi­ckelt. Diese wer­den für ein gutes Gleich­ge­wicht zwi­schen mecha­ni­scher Sta­bi­li­tät, Lärm­min­de­rung und Ober­bau­schutz opti­miert sein. Der­zeit wer­den Designs nach euro­päi­schen Nor­men geprüft und für die letz­te Ent­wick­lungs­pha­se vor­be­rei­tet, in der es um die Pro­duk­ti­on von Pro­to­ty­pen auf tech­ni­schem Mass­stab für Feld­ver­su­che im Gleis ab März 2022 geht. Die neuen Schie­nen­zwi­schen­la­gen wer­den sowohl für eine ver­rin­ger­te Lärm­be­las­tung in dicht besie­del­ten Län­dern als auch für Bahn­be­trei­ber inter­es­sant sein, da sie die Kos­ten für den Unter­halt des Ober­baus redu­zie­ren dürften.

Opti­mier­te Beton­schwel­le, opti­mier­te Zwi­schen­la­ge
Dr. Chris­ti­an Czol­be, Seni­or Engi­neer Acou­stics bei PROSE AG, zeig­te auf, dass Lärm ent­lang von Eisen­bahn­stre­cken sowohl vom Roll­ma­te­ri­al als auch von den Kom­po­nen­ten im Gleis abhän­ge. Für die Infra­struk­tur seien daher Mass­nah­men sinn­voll, die die Schie­nen­dämp­fung erhöh­ten und den Schie­nen­schall redu­zier­ten. In einem For­schungs­pro­jekt ent­wi­ckel­te PROSE zusam­men mit Vigier Rail akus­tisch opti­mier­te Beton­schwel­len und unter­such­te zwei viel­ver­spre­chen­de Pro­to­ty­pen in einem Test­gleis. In einem wei­te­ren Pro­jekt wurde ein unschein­ba­res und kaum sicht­ba­res Bau­teil zwi­schen Schie­ne und Schwel­le opti­miert. Dr. Chris­ti­an Czol­be kon­sta­tier­te, dass die ent­wi­ckel­te Bate­gu-Zwi­schen­la­ge eine lange For­de­rung der Bahn­in­dus­trie ver­ei­ne: Sie dämp­fe die dyna­mi­schen Stoss­be­las­tun­gen im Ober­bau und redu­zie­re gleich­zei­tig den Lärm. Mit einer gemes­se­nen Lärm­min­de­rung von bis zu 5 dB (A) würde es an der Stre­cke deut­lich lei­ser, was die Anwoh­ner unmit­tel­bar nach deren Ein­bau wahr­neh­men und bestä­ti­gen könn­ten. Sie scho­ne eben­so den Gleis­ober­bau und führe damit zu einer Reduk­ti­on der Lebens­zy­klus­kos­ten – eine Win-win-Situa­ti­on für Bahn­in­dus­trie und Anwoh­ner. Die neue Bate­gu-Zwi­schen­la­ge habe alle rele­van­ten Norm- und Feld­prü­fun­gen sowie die Dau­er­fes­tig­keits­ver­su­che bestan­den und stehe für den unbe­denk­li­chen Seri­en­ein­satz in der Bahn­in­fra­struk­tur ab sofort zur Verfügung.

Mes­sung der akus­ti­schen Rau­heit
Flo­ri­an Mauz, wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter und Dok­to­rand an der ETH Zürich, stell­te einen Ent­wick­lungs­an­satz für ein opti­sches Mess­ge­räts zur Mes­sung der akus­ti­schen Rau­heit auf Schie­nen vor. In Zukunft solle es mög­lich sein, die Rau­heit vom fah­ren­den Zug aus zu mes­sen. Durch die geschick­te Kom­bi­na­ti­on meh­re­rer Sen­so­ren könne das Mess­ergeb­nis opti­miert wer­den. Flo­ri­an Mauz zeig­te den Test­auf­bau und die Ver­suchs­rei­hen in einer Labor­um­ge­bung. Schon bald würde der Ansatz am fah­ren­den Zug getes­tet und auf seine Genau­ig­keit validiert.

Der Link zur Web­sei­te des Forums lau­tet www.laermforschung-eisenbahn.ch.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Res­sort­for­schung Eisen­bahn sowie zu den Ver­ga­be­kri­te­ri­en fin­den Sie auf der Web­sei­te der BAFU.

Interessengemeinschaft Wagenladungsverkehr Schweiz – zum Auftakt

Interessengemeinschaft Wagenladungsverkehr Schweiz – zum Auftakt

2018 grün­de­te der VAP zusam­men mit SBB Cargo und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV/UTP) die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr Schweiz – kurz IG WLV Schweiz. Die­ser Blog­post macht den Auf­takt zu einer Reihe von Bei­trä­gen, die Ant­wor­ten auf sol­che und ähn­li­che Fra­gen geben: Was wol­len die Inter­es­sen­ver­tre­ter errei­chen? Was waren Aus­lö­ser und Grund­la­gen? Wo ste­hen wir heute? Wel­che poten­zi­el­len Vor­tei­le erge­ben sich für VAP-Mitglieder?

Wie alles begann

Gemäss Medi­en­mit­tei­lung «Aus­la­ge­rung der SBB Cargo soll mehr Wett­be­werb brin­gen» der Kom­mis­sio­nen für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen (KVF) vom Janu­ar 2017 tra­ten diese auf den Ent­wurf zur Vor­la­ge «Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur» (OBI) des Bun­des­ra­tes ein. Aller­dings stell­ten die KVF ihren Räten mit 14 zu 11 Stim­men den Antrag, die Vor­la­ge an den Bun­des­rat zurück­zu­wei­sen und in eini­gen Punk­ten zu über­ar­bei­ten. Unter ande­rem soll­te SBB Cargo in einer Hol­ding­struk­tur aus­ge­la­gert wer­den, um auf diese Weise mehr Wett­be­werb zu errei­chen und den Güter­trans­port zu stär­ken. Zudem emp­fah­len die KVF, dass Sys­tem­füh­rer­schaf­ten auch für den Güter­ver­kehr gere­gelt sein sollten.

Das war sozu­sa­gen die Geburts­stun­de der IG WLV. Hinzu kam, dass im Rah­men der Bera­tun­gen zu OBI der Arti­kel 3a im Güter­trans­port­ge­setz GüTG ergänzt wurde. Dem­nach sol­len die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gemein­sam Leit­li­ni­en zur Errei­chung der Ziele des GüTG erar­bei­ten. Zum Bei­spiel zuguns­ten von tech­ni­schen Neue­run­gen, Effi­zi­enz­ver­bes­se­run­gen in den Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fen oder für eine ver­bes­ser­te Inte­gra­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in die Logistikwirtschaft.

Starker Wagenladungsverkehr, zufriedene Kunden

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft will die Wei­ter­ent­wick­lung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs in der Schweiz för­dern. Im gemein­sa­men Inter­es­se ver­folgt sie das Ziel, die Leis­tun­gen des Bahn­sys­tems effek­ti­ver und effi­zi­en­ter zu erbrin­gen und so eine eigen­wirt­schaft­li­che sowie nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Sinne des GüTG zu ermög­li­chen. Das Sys­tem Wagen­la­dungs­ver­kehr soll auf die Stär­ken der Bahn und die Kun­den­be­dürf­nis­se aus­ge­rich­tet sowie als inte­gra­ler Bestand­teil der Gesamt­lo­gis­tik betrach­tet wer­den. Von der Eigen­wirt­schaft­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit sol­len Bahn­an­bie­ter und Kun­den glei­cher­mas­sen profitieren.

Informationsaustausch und Zukunftsplanung

Seit der Grün­dung haben sich die Inter­es­sen­ver­tre­ter der IG WLV in Vor­stands­sit­zun­gen zu diver­sen The­men aus­ge­tauscht. Zudem beleuch­ten sie in regel­mäs­si­gen Work­shops die kon­kre­ten Her­aus­for­de­run­gen und Hür­den des Bahn­sys­tems, etwa die Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr oder die Grün­de, wes­halb Kun­den mit der aktu­el­len Situa­ti­on unzu­frie­den sind. Aktu­ell arbei­tet die IG WLV an einem gemein­sa­men Kon­zept mit Stoss­rich­tun­gen und ent­spre­chen­den Zie­len sowie kon­kre­ten Mass­nah­men für die kom­men­den Jahre.

Viel vorgenommen, viel zu tun

Ob Kund­schaft, Poli­tik oder Dia­log­grup­pen: Die Erwar­tun­gen an die IG WLV sind ins­ge­samt hoch. Zum aktu­el­len Stand der Ent­wick­lun­gen äus­sert sich VAP-Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer im Inter­view mit der Gewerk­schaft des Ver­kehrs­per­so­nals. Der Weg von einer Absichts­er­klä­rung bis zu kon­kre­ten Resul­ta­ten ist lang und stei­nig. Die IG WLV will die­sen ebnen, damit die Kun­den auf ein bes­se­res Bahn­sys­tem zäh­len kön­nen und die Poli­tik den Mehr­wert von Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Koope­ra­ti­on erkennt.

Motion CO<sub>2</sub>-freier Schienengüterverkehr

Motion CO2-freier Schienengüterverkehr

Die von VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li ein­ge­reich­te Moti­on 20.3222 «Bahn­gü­ter­ver­kehr und Bei­trag zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses» wurde von bei­den Räten ange­nom­men. Ziel ist ein Mass­nah­men­plan, der dar­legt, wie der Bahn­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen bes­ser zur Sen­kung des CO2 Aus­stos­ses bei­tra­gen. Im Mass­nah­men­plan sol­len tech­ni­sche, betrieb­li­che, infra­struk­tu­rel­le, recht­li­che und finan­zi­el­le Mög­lich­kei­ten erho­ben, bewer­tet und zu einem erfolg­ver­spre­chen­den Mass­nah­men­pa­ket geschnürt wer­den. In die Arbei­ten der Bun­des­ver­wal­tung sind Kan­to­ne, Eisen­bah­nen, Logis­tik­dienst­leis­ter und Ver­la­der einzubeziehen.

Nachhaltigkeit der Güterbahn nutzen

Mit dem Green Deal will die Euro­päi­sche Union bis 2050 kli­ma­neu­tral wer­den. Am 28. August 2019 hat der Bun­des­rat die Schwei­zer Treib­haus­gas­zie­le dar­auf aus­ge­rich­tet. In der Kon­se­quenz muss der Trans­port­sek­tor die CO2-Emis­sio­nen um 90% sen­ken. Die Güter­bahn ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Lösung Rich­tung CO2-Neu­tra­li­tät. Zum Bei­spiel setzt SBB Cargo Hybrid­loks auf der letz­ten Meile ein. Züge nut­zen für ihren Antrieb 90% Was­ser­kraft, ab 2025 wer­den es 100% erneu­er­ba­re Ener­gie sein. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll­te daher einen höhe­ren Anteil an den Trans­por­ten auf­neh­men. In der Trans­port­lo­gis­tik zeigt sich eine Ten­denz zu klei­ne­ren Sen­dungs­grös­sen, kür­ze­ren Lauf­zei­ten und höhe­ren Anfor­de­run­gen an die Pünkt­lich­keit. Die­sem Auf­ga­ben­pa­ket wird nur eine mul­ti­mo­da­le Logis­tik­ket­te mit der Güter­bahn als star­kes Ket­ten­glied gerecht. Dabei bün­deln Logis­tik­dienst­leis­ter die Güter oder Pake­te für die Bahn und syn­chro­ni­sie­ren sie mit dem Fahr­plan. Eine För­de­rung mul­ti­mo­da­ler Logis­tik­lö­sun­gen in allen Kom­bi­na­ti­ons­for­men von Schie­ne, Stras­se, Rhein begüns­tigt ener­gie­ef­fi­zi­en­te und CO2-opti­mier­te Trans­port­lö­sun­gen und ent­las­tet die Umwelt sowohl in sozia­ler, öko­lo­gi­scher als auch öko­no­mi­scher Hin­sicht. Mit geeig­ne­ten Mass­nah­men soll der Bund diese Mul­ti­mo­da­li­tät unterstützen.

Kein neues Anliegen

Bereits im März 2019 hatte SR Ditt­li eine ähn­li­che Inter­pel­la­ti­on (19.3148 «CO2-frei­er Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und Ener­gie­stra­te­gie 2050») ein­ge­reicht, die in Zusam­men­hang mit der Tras­sen­preis­re­vi­si­on per Janu­ar 2021 eine Sen­kung des Tras­sen­prei­ses zur För­de­rung des nach­hal­ti­gen Bahn­gü­ter­ver­kehrs anreg­te. Im Dezem­ber 2019 folg­ten im Par­la­ment meh­re­re wort­glei­che Motio­nen, die ein För­de­rungs­pa­ket für den öffent­li­chen Ver­kehr auf­grund sei­ner Nach­hal­tig­keit for­dern. Mit die­ser neuen Moti­on soll nun eine auf Per­so­nen- und Güter­ver­kehr aus­ge­rich­te­te Stra­te­gie­fest­le­gung aus­ge­löst wer­den, um einen wei­te­ren Aus­bau des Per­so­nen­ver­kehrs zulas­ten der Kapa­zi­tä­ten im Güter­ver­kehr auf dem Netz zu ver­hin­dern. Vor allem aber sol­len die noch bestehen­den recht­li­chen, betrieb­li­chen und tech­ni­schen Hür­den in der Schnitt­stel­le Strasse/Bahn, die mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen behin­dern, so weit wie mög­lich besei­tigt werden.

Fortschritte für die Automation im Schienengüterverkehr

Fortschritte für die Automation im Schienengüterverkehr

Die Räte haben die Moti­on «Durch Auto­ma­ti­on auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» von VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li in der Herbst- resp. Win­ter­ses­si­on 2020 ange­nom­men. Die euro­pa­wei­te Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung, auto­ma­ti­schen Zug­vor­be­rei­tung und ande­rer digi­ta­ler Platt­for­men ist eine Haupt­prio­ri­tät. Bis 2022 wol­len sich die Mit­glied­staa­ten auf eine gesamt­eu­ro­päi­sche Umset­zungs­stra­te­gie einigen.

Automatisierung der letzten Meile

VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li hatte die Moti­on 20.3221 «Durch Auto­ma­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» am 4. Mai 2025 ein­ge­reicht. Sie ver­langt ein Kon­zept für die Finan­zie­rung und koor­di­nier­te Umset­zung tech­ni­scher Neue­run­gen, die ins­be­son­de­re eine (Teil-)Automatisierung der letz­ten Meile im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ermög­li­chen und die Bewäl­ti­gung der Schnitt­stel­le Strasse/Schiene in mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten vereinfachen.

Der Bund kann gestützt auf Art. 10 des Güter­trans­port­ge­set­zes GüTG Inves­ti­tio­nen in tech­ni­sche Neue­run­gen för­dern. Für die Sicher­stel­lung der Inter­ope­ra­bi­li­tät ist die Finan­zie­rung und Koor­di­na­ti­on einer gross­flä­chi­gen, mit Euro­pa abge­stimm­ten Ein­füh­rung neuer Tech­no­lo­gien gera­de im Sys­tem­ver­kehr bei der Bün­de­lung gros­ser Men­gen unab­ding­bar. Aller­dings braucht es dafür ein bran­chen­weit und inter­na­tio­nal abge­stimm­tes Konzept.

Digitale Automatische Kupplung (DAK)

Auf euro­päi­scher Ebene wurde mit der «Char­ta zur Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung» eine ver­gleich­ba­re Initia­ti­ve ergrif­fen. Am 29. Juni 2020 wurde der Schluss­be­richt für die Erstel­lung eines Kon­zep­tes für die Migra­ti­on eines digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lungs­sys­tems (DAK) für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) prä­sen­tiert. Das Deut­sche Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) beauf­tragt und finan­ziert die Erstel­lung eines Kon­zepts für die Migra­ti­on eines DAKs im Schienengüterverkehr.

Die DAK im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wird als ein zen­tra­les Ele­ment gese­hen, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gegen­über dem Stras­sen­gü­ter­ver­kehr zu erhö­hen. Die gröss­te Her­aus­for­de­rung bei der Ein­füh­rung einer DAK besteht in der Ent­wick­lung und Umset­zung einer Migra­ti­ons­stra­te­gie, die von allen unter­stützt wird. Für die Stu­die wur­den fol­gen­de Eck­da­ten genutzt:

  • Vom Umbau betrof­fen sind: 432‘000 bis 485‘000 Bestands­gü­ter­wa­gen und 17‘000 Triebfahrzeuge
  • Beschaf­fungs­kos­ten von EUR 4‘000 bis 5‘000 für eine DAK
  • Umrüst­kos­ten von EUR 2‘500 pro Güter­wa­gen und EUR 5‘300 je Triebfahrzeug
  • Beschaf­fung und Ein­bau von Auto­ma­ti­sie­rungs­kom­po­nen­ten je Güter­wa­gen: EUR 5‘000
  • Gesamt­kos­ten einer EU-wei­ten Migra­ti­on, inklu­si­ve Auto­ma­ti­sie­rungs­kom­po­nen­ten: EUR 6.4 bis 8.6 Mrd.
  • Mone­ta­ri­sie­rung des Nut­zens für die EU-27, inkl. Schweiz, Gross­bri­tan­ni­en und Nor­we­gen: jähr­li­ches Nut­zen­po­ten­zi­al von ca. EUR 760 Mio.
  • Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er im Basis­sze­na­rio: 18 Jahre

Aktu­ell wer­den von vier Kupp­lungs­her­stel­lern (CAF, Wab­tec, Voith, Dell­ner) Pro­to­ty­pen einer DAK ent­wi­ckelt. Diese wer­den in Test­wa­gen der DB und GATX ein­ge­baut und bis ins Früh­jahr 2021 euro­pa­weit getes­tet. Ziel ist es, sich im Jahr 2021 auf den Kupp­lungs­typ zu eini­gen und mit einer Migra­ti­on der DAK spä­tes­tens 2023/2024 zu begin­nen. Ange­nom­men wird, dass eine Migra­ti­on sechs bis acht Jahre dau­ern und bis 2030 abge­schlos­sen sein soll.

Für technische Neuerungen engagiert

Der VAP hat die DAK-Char­ta eben­falls unter­zeich­net. Er setzt sich im Rah­men der «Absichts­er­klä­rung zur För­de­rung und Umset­zung tech­ni­scher Neue­run­gen im schwei­ze­ri­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» von 2017 zwi­schen Eid­ge­nos­sen­schaft, VöV und Cargo Forum Schweiz für eine rasche und flä­chen­de­cken­de Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung des Bahn­gü­ter­ver­kehrs ein. Die Pilot­pro­jek­te der SBB, die im Rah­men die­ser Ver­ein­ba­rung ermög­licht und unter­stützt wer­den, sol­len bald zur Aus­füh­rungs­rei­fe gebracht wer­den. Dabei gilt es, halb­her­zi­ge Ein­zel­lö­sun­gen zu ver­mei­den und eine koor­di­nier­te flä­chen­de­cken­de Auto­ma­ti­sie­rungs­in­itia­ti­ve auszulösen.

Vier private Logistikdienstleister beteiligen sich an SBB Cargo

Vier private Logistikdienstleister beteiligen sich an SBB Cargo

Die vier Fami­li­en­un­ter­neh­men Gal­li­ker, Plan­zer, Bert­schi und Cami­on Trans­port betei­li­gen sich unter dem Namen «Swiss Combi AG» mit 35% an der SBB Cargo AG. Die Unter­neh­men ste­hen für Kun­den­ori­en­tie­rung, Inno­va­ti­on und markt­ori­en­tier­te Lösun­gen. Die Kun­den von SBB Cargo wer­den von die­ser gesam­mel­ten Erfah­rung als Betrei­ber von Logis­tik­netz­wer­ken und von ihrer brei­ten Kun­den­ba­sis pro­fi­tie­ren. Die neu gegrün­de­te Gesell­schaft hat es in der Hand, den vie­ler­orts zum Aus­druck gebrach­ten Befürch­tun­gen von wei­ter stei­gen­der Markt­be­herr­schung mit voll­kom­me­ner Trans­pa­renz und wett­be­werbs­ori­en­tier­tem Han­deln zu begeg­nen. Sie kann dem Wagen­la­dungs­ver­kehr als Kern­ge­schäft der SBB nach Jah­ren des Abbaus zu neuem Auf­schwung ver­hel­fen. Inwie­weit das im ver­gan­ge­nen Jahr ver­ab­schie­de­te Gesetz über die Orga­ni­sa­ti­on der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur und die dazu­ge­hö­ri­gen Ver­ord­nun­gen die Wei­ter­ent­wick­lung des Bahn­gü­ter­ver­kehrs ins­ge­samt zu beflü­geln ver­mag, wird sich wei­sen. Nach wie vor sind die Rah­men­be­din­gun­gen für den Bahn­gü­ter­ver­kehr im Bereich der Pla­nung der Bau­stel­len und Stre­cken­sper­run­gen sowie der Regu­lie­rung der dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Bedie­nung der Anschluss­glei­se und Ter­mi­nals schlecht. Auch ist trotz die­ser Betei­li­gung und der for­mel­len Ver­selbst­stän­di­gung von SBB Cargo wei­ter­hin völ­lig offen, ob in Zukunft eine aus­ge­wo­ge­ne Infra­struk­tur- und Immo­bi­li­en­po­li­tik inner­halb des Kon­zerns SBB mög­lich sein wird oder ob wei­ter­hin ein­sei­tig zuguns­ten des Per­so­nen­ver­kehrs agiert wird. 
Revidierter Trassenpreis 2021

Revidierter Trassenpreis 2021

Die Revi­si­on 2021 des Tras­sen­prei­ses führt im Güter­ver­kehr zu einer Ent­las­tung von CHF 30 Mio. Nach­dem die Revi­si­on 2013 eine Erhö­hung von CHF 25 Mio. gebracht hat, ist der Kos­ten­block für Güter­bah­nen nun wie­der auf dem Niveau von 2013. Ent­spre­chend dürf­ten die Kos­ten für Bahn­gü­ter­ver­kehr im Markt sin­ken. Auf­grund des neu ein­ge­führ­ten Bonus für Züge mit einer Länge von über 500m von 1Rp/Zugskm ergibt sich ein Anreiz für die Bil­dung lan­ger Züge und damit die Nut­zung weni­ger Trassen.

Lärmbonus weiter gewährt

Der Lärm­bo­nus bleibt bestehen, erfährt jedoch zwei nega­ti­ve Ände­run­gen: Der Bonus wird von 2 Rp/Achskm auf 1,6 Rp/Achskm gesenkt. Zudem wird der Bonus nur gewährt, wenn im betrof­fe­nen Güter­zug aus­nahms­los lärm­ar­me Wagen ein­ge­reiht sind. Ein ein­zi­ger mit Grau­guss-Brems­soh­len aus­ge­rüs­te­ter Güter­wa­gen führt zum Ver­lust des Lärm­bo­nus für das Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU). Die EVU ste­hen in der Ver­ant­wor­tung, keine Wagen mit Graus­guss-Brems­soh­len ein­zu­rei­hen, ansons­ten sie den Hal­tern von lärm­ar­men Güter­wa­gen zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet sind. Der Lärm­bo­nus beträgt rund CHF 30 Mio. jähr­lich. Soll­te er wei­ter gesenkt oder gestri­chen wer­den, wäre die mit dem Tras­sen­preis 2021 gewähr­te Kom­pen­sa­ti­on der Tras­sen­preis­auf­schlä­ge 2013 verloren.

Kritik bleibt ungehört

Die grund­sätz­li­che Kri­tik der Wirt­schafts­ver­bän­de am Tras­sen­preis­mo­dell des BAV ver­hall­te ein­mal mehr unge­hört. Die Defi­ni­ti­on der Norm­grenz­kos­ten in den ver­schie­de­nen Stre­cken­ka­te­go­rien ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Nötig dazu ist eine Dif­fe­ren­zie­rung der Stre­cken­ka­te­go­rien nach Per­so­nen- und Güter­ver­kehr. Dies, weil jede Stre­cken­ka­te­go­rie pri­mär ent­spre­chend den Bedürf­nis­sen des Per­so­nen­ver­kehrs defi­niert, gebaut und betrie­ben wird. Der Güter­ver­kehr mit sei­nen im Ver­gleich beschei­de­nen Zug­ki­lo­me­tern und Ansprü­chen an das Netz defi­niert die Stan­dards und damit die sog. Norm­grenz­kos­ten pro Kate­go­rie im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr nicht. Gleich­wohl muss er sie voll­um­fäng­lich mit­tra­gen. Dies ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Viel­mehr soll­te für den Güter­ver­kehr in jeder Kate­go­rie ein tie­fe­rer Ansatz der Norm­grenz­kos­ten ent­spre­chend sei­nen Ansprü­chen an den Aus­bau­stan­dard zur Anwen­dung kommen.

Schritt in die richtige Richtung

Immer­hin hat die letz­te Sen­kung des Tras­sen­prei­ses ihren Ursprung in den Stell­wer­ken und den Kos­ten für die Betriebs­lei­tung. Dies darf als ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung erhöh­ter Ver­ur­sa­cher­ge­rech­tig­keit gedeu­tet werden.

Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 ist ein wei­te­res Puz­zle­stück für eine leis­tungs­fä­hi­ge Nord-Süd-Ver­bin­dung durch die Schweiz fer­tig­ge­stellt. Der Aus­bau des inter­na­tio­na­len Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors ist jedoch um min­des­tens ein Jahr­zehnt ver­spä­tet. Die Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen im inter­na­tio­na­len kom­bi­nier­ten Ver­kehr sind folg­lich nur halb so gross wie ursprüng­lich geplant.

Der Bun­des­rat aner­kennt die ver­zö­ger­te Umset­zung im Grund­satz und legt mit dem Ver­la­ge­rungs­be­richt vom 13.11.2019 ein «Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung» vor. Aus Sicht der Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che rei­chen die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men jedoch nicht aus. Um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des UKV (Unbe­glei­te­ter Kom­bi­nier­ter Ver­kehr) im alpen­que­ren­den Ver­kehr zu erhal­ten und die Ver­la­ge­rung fort­zu­set­zen, for­dert die Bran­che zusätz­li­che Massnahmen.

Verzögerte Umsetzung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 wird das NEAT-Pro­jekt offi­zi­ell abge­schlos­sen. Die Vor­tei­le für den Güter­ver­kehr im Alpen­tran­sit durch die Schweiz wer­den jedoch erst mit erheb­li­cher zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung ein­tre­ten. Zahl­rei­che Fak­to­ren tra­gen dazu bei, dass die Pro­duk­ti­vi­tät der ein­ge­setz­ten Res­sour­cen – Loko­mo­ti­ven, Per­so­nal, Bahn­wa­gen usw. – bei Wei­tem nicht in dem Aus­mass und in dem Zeit­rah­men gestei­gert wer­den kann wie ursprüng­lich geplant:

  • Der ver­spä­te­te Aus­bau der Zulauf­stre­cken im Nor­den ver­un­mög­licht den Betrieb von 740-m-Zügen.
  • Häu­fi­ge und inter­na­tio­nal nicht koor­di­nier­te Bau­stel­len mit Umlei­tun­gen und tem­po­rä­ren Kapa­zi­täts­eng­päs­sen ver­hin­dern die erwar­te­te Fahr­zeit­re­duk­ti­on und füh­ren zu lau­fend zuneh­men­den Qua­li­täts­de­fi­zi­ten. Die Fol­gen sind Ver­spä­tun­gen und ein inef­fi­zi­en­ter Ein­satz der Ressourcen.
  • Auf­grund der nicht koor­di­nier­ten inter­na­tio­na­len Tras­sen­pla­nun­gen ver­pufft die Fahr­zeit­ein­spa­rung in der Schweiz bis auf Wei­te­res an den Grenzen.
  • Die ver­blei­ben­den Nei­gun­gen der Stre­cke und das Betriebs­kon­zept des Gott­hard-Basis­tun­nels erfor­dern wei­ter­hin den Ein­satz einer zwei­ten Lok für schwe­re Züge.

Unter die­sen Bedin­gun­gen kön­nen die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs maxi­mal die Hälf­te der ursprüng­lich erwar­te­ten Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te rea­li­sie­ren. Um das heu­ti­ge Volu­men im tran­sal­pi­nen kom­bi­nier­ten Ver­kehr bei­zu­be­hal­ten und mit­tel­fris­tig zusätz­li­che Ver­kehrs­men­gen im Hin­blick auf das Ver­la­ge­rungs­ziel zu gewin­nen, schlägt die Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che eine län­ger­fris­ti­ge Aus­rich­tung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik bis 2030 mit zusätz­li­chen Mass­nah­men vor.

Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des UKV transalpin bis 2030

Um die posi­ti­ven Ergeb­nis­se der bis­he­ri­gen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik nicht zu gefähr­den, darf die För­de­rung des tran­sal­pi­nen UKV nicht ver­früht aus­ge­setzt wer­den. Aus Sicht des Markts ist eine Lauf­zeit­ver­län­ge­rung der För­der­mass­nah­men bis 2030 not­wen­dig. Erst ab 2030 ist mit der Rea­li­sie­rung der vor­ge­se­he­nen wei­te­ren Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te zu rechnen.

Wei­ter haben die Qua­li­täts­de­fi­zi­te der KV-Züge gemäss dem Moni­to­ring des Bun­des­amts für Ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich zuge­nom­men. Wäh­rend 2009 75% der Züge weni­ger als eine Stun­de Ver­spä­tung hat­ten, waren es in der 1. Hälf­te 2019 nur noch 55% aller Züge. 12% der Züge haben heute gar 12 und mehr Stun­den Ver­spä­tung. Diese Qua­li­täts­de­fi­zi­te, getrie­ben durch den Aus­bau der Kor­ri­dor­in­fra­struk­tur mit zahl­rei­chen Bau­stel­len und Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen, wer­den die Pro­duk­ti­vi­tät bis min­des­tens 2030 wei­ter­hin stark belasten.

Der Zeit­ho­ri­zont 2030 schafft auch die erfor­der­li­che Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit. Trans­port­un­ter­neh­men wer­den in Con­tai­ner und kran­ba­re Auf­lie­ger, Ope­ra­teu­re in Bahn­wa­gen und Ter­mi­nals und Bahn­un­ter­neh­men in Loko­mo­ti­ven inves­tie­ren, wenn eine län­ger­fris­ti­ge Nut­zung die­ser Inves­ti­ti­ons­gü­ter sicher­ge­stellt ist.

Fördermittel für Betriebsabgeltungen des UKV in Höhe von jährlich CHF 55 Mio. ab 2024

Eine leis­tungs­fä­hi­ge Bahn­in­fra­struk­tur in Kom­bi­na­ti­on mit Tras­sen­prei­sen auf dem Niveau der Nach­bar­län­der Deutsch­land und Ita­li­en ermög­licht den eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs durch die Schweiz – die­ser Leit­satz hat wei­ter­hin Bestand. Doch die betrieb­li­chen und infra­struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen auf dem Nord-Süd-Kor­ri­dor durch die Schweiz erfül­len diese Anfor­de­run­gen weder aktu­ell noch in den kom­men­den Jah­ren. In die­sem Zeit­raum wer­den die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und die Bahn­un­ter­neh­men die Pro­duk­ti­vi­tät bei Fer­tig­stel­lung der NEAT um maxi­mal die Hälf­te des ursprüng­lich geplan­ten Werts erhö­hen können.

Zwar leis­tet die Schwei­zer Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2021 – die den Basis­preis für den Güter­ver­kehr absenkt und Rabat­te für lange Züge ein­führt – einen deut­li­chen Bei­trag zur Unter­stüt­zung des UKV. Den­noch ver­bleibt eine Lücke von etwa der Hälf­te der Betriebs­ab­gel­tun­gen des Refe­renz­jah­res 2018 in Höhe von CHF 110 Mio.

Aus die­ser Ana­ly­se der Lage for­dert die Güter­trans­port­bran­che, dass der Unbe­glei­te­te kKom­bi­nier­te Ver­kehr (UKV) bis 2030 mit Betriebs­bei­trä­gen von CHF 55 Mio. pro Jahr geför­dert wird. Damit kann der UKV das heu­ti­ge Ver­la­ge­rungs­vo­lu­men auf­recht­erhal­ten und gege­be­nen­falls auch das Ver­kehrs­wachs­tum weit­ge­hend auf­fan­gen. Soll­ten sich die Rah­men­be­din­gun­gen rascher ver­bes­sern als ange­nom­men – bei­spiels­wei­se durch eine mass­geb­li­che Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät oder eine nach­hal­ti­ge Opti­mie­rung der inter­na­tio­na­len Fahr­plä­ne – so könn­ten auch wei­ter­hin zusätz­li­che Ver­kehrs­vo­lu­men für den UKV gewon­nen werden.

Mit dem erwar­te­ten wei­te­ren Wachs­tum des UKV bis 2030 würde der Abbau­pf­ad der För­der­mit­tel pro Sen­dung wie­der­um erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Wäh­rend 2011 je ver­la­ger­te LKW-Ladung durch­schnitt­lich CHF 173 Betriebs­bei­trä­ge bezahlt wur­den, waren es 2018 noch CHF 116. Nach den Vor­stel­lun­gen der Güter­trans­port­bran­che würde die­ser Betrag bis 2030 wei­ter sin­ken auf CHF 40–45 pro ver­la­ger­ten LKW.

Ausbau der Zulaufstrecken im Norden

Das NEAT-Kon­zept zur För­de­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist auf effi­zi­en­te, leis­tungs­fä­hi­ge Zufahrts­li­ni­en zu den Basis­tun­neln ange­wie­sen, um die Ver­sor­gung der nach­fra­ge­stärks­ten Wirt­schafts­stand­or­te Euro­pas sicher­zu­stel­len. Nach Inbe­trieb­nah­me des 4‑m-Kor­ri­dors stellt sich die Situa­ti­on wie folgt dar:

  • 3 Zufahrts­li­ni­en in Ita­li­en – via Chi­as­so, Luino und Domodossola
  • 2 Lini­en in der Schweiz – via Gott­hard- und Lötschberg-Basistunnel
  • 1 Zufahrts­li­nie nörd­lich von Basel – via Karls­ru­he – Mann­heim – Köln – Benelux

Für das Nadel­öhr im Nor­den muss drin­gend eine Alter­na­ti­ve geschaf­fen wer­den. Als leis­tungs­fä­hi­ge Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) kommt ein­zig die links­rhei­ni­sche Stre­cke via Frank­reich in Betracht. Sie ist opti­mal für die volu­men­star­ke Rela­ti­on Bel­gi­en – Ita­li­en. Zudem ist eine direk­te Ver­bin­dungs­stre­cke mit dem rechts­rhei­ni­schen Kor­ri­dor vor­han­den, was der Risi­ko­min­de­rung dient.

Diese Stre­cken ent­spre­chen jedoch noch nicht den Kor­ri­dor­pa­ra­me­tern der Tran­sit­ach­se Schweiz und füh­ren daher aktu­ell nur ein gerin­ges Ver­kehrs­vo­lu­men. Um die Kapa­zi­tä­ten auf die­sen alter­na­ti­ven Rou­ten stär­ker für den UKV durch die Schweiz nutz­bar zu machen, muss die Stre­cke Zeebrugge/Antwerpen – Stras­bourg – Basel und die Quer­ver­bin­dung Wörth – Lau­ter­bourg – Stras­bourg aus­ge­baut wer­den auf die Para­me­ter 740 m Zugs­län­ge, 4 m Eck­hö­he, 2000 t mit einer Lok, ETCS. Dadurch ent­stün­de auch im Nor­den ein Sys­tem mit zwei Zulauf­stre­cken und einer links­rhei­ni­schen Ausweichmöglichkeit.

Der Aus­bau einer kor­ri­dor­kon­for­men Alter­na­tiv­stre­cke via Frank­reich ist bezüg­lich der Kos­ten vor­aus­sicht­lich über­schau­bar. Er liegt stark im Inter­es­se der Schweiz und sei­ner Tran­sit­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Zur Umset­zung bedarf es einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Schweiz gemein­sam mit Frank­reich und Bel­gi­en, die in einen Staats­ver­trag zum Infra­struk­tur­aus­bau mün­den soll­te. Das Par­la­ment soll­te den Bun­des­rat auf­for­dern, eine ent­spre­chen­de staats­ver­trag­li­che Initia­ti­ve zu ergrei­fen. Zudem muss der Aus­bau der Rhein­tal­bahn in Deutsch­land mit Nach­druck wei­ter­ver­folgt wer­den. Die Fer­tig­stel­lung die­ser ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kapa­zi­täts­stei­ge­rung wurde auf 2040 verschoben.

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