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Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

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In der Wintersession 2025 vom 1. bis 19. Dezember 2025 beriet das Schweizer Parlament diverse verkehrspolitische Geschäfte. Im Mittelpunkt standen die vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ver-fügten Massnahmen infolge des Sust-Berichts zum Güterzugunfall im Gotthardbasistunnel. Eben-so zur Debatte standen das Leistungsniveau bei SBB Cargo sowie – einmal mehr – die Alimentie-rung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF).


Darum geht’s:

  • Bundesrat äussert sich zu den Auswirkungen der BAV-Sicherheitsmassnahmen
  • Kontroverse Diskussion über die Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo
  • Zweitrat verabschiedet die Motion zur Alimentierung und Liquidität des BIF

Bundesrat äussert sich zu den Auswirkungen der BAV-Sicherheitsmassnahmen

Am 15. Dezember 2025 beriet der Ständerat die Interpellation 25.4146 «Zu den Auswirkungen der Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr» von Ständerat und VAP-Präsident Josef Dittli. Im Mittelpunkt standen Fragen zu den vom Bundesamt für Verkehr BAV erstverfügten Massnahmen infolge des Unfalls im Gotthardbasistunnel. Ziel der Massnahmen war mehr Sicherheit im Schienengüterverkehr.

Zum Auftakt der Ratsdebatte wies Ständerat Dittli darauf hin, dass die Massnahmen zwangsläufig auch Länder der Europäischen Union betreffen würden. Da das BAV sie aus Zeitgründen nicht mit der europäischen Güterverkehrsbranche abgestimmt hat, erachtet er die Interoperabilität im grenzüberschreitenden Schienengüterverkehr als gefährdet. Auch die fehlenden personellen und technischen Kapazitäten der Werkstätten zur Bewältigung der verkürzten Wartungsintervalle sieht Josef Dittli als nicht gegeben. Er sprach das Risiko an, dass mit der Umsetzung ein massiver Engpass bei der Verfügbarkeit von Güterwagen mit den entsprechenden Folgen etwa für die Versorgungssicherheit drohe.

Ständerat Dittli bezweifelt, dass es richtig und zielführend ist, die Haftung und Verantwortung für Radbrüche einseitig beim Wagenunterhalt, also bei der Instandhaltung der Wagen, zu suchen, wie es die BAV-Verfügung tut. Die Ursachen von Radbrüchen lägen im Zusammenspiel mehrerer Faktoren wie Fahr- und Bremsverhalten des Lokführers, Zustand der Infrastruktur sowie Wartung und Material. Gemäss Dittli sollten «Fahrweise, Infrastrukturbedingungen sowie der Unterhalt in angemessener Form in die Beurteilung mit einbezogen werden.»

Bundesrat Albert Rösti strich in seinem Votum die herausragende Stellung der verladenden Wirtschaft für den Güterverkehr heraus. «Es ist, glaube ich, hier im Saal unbestritten, dass die verladende Wirtschaft eine sehr wichtige Aufgabe im Güterverkehr leistet und wir gleichzeitig alles dafür tun müssen, dass die Ware auf der Schiene bleibt und auch die Sicherheit gewährt wird.»

Im Weiteren erwähnte BR Rösti die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese setzt die von der Verfügung entzogene aufschiebende Wirkung wieder ein. BR Rösti wertet die Atempause als willkommene Chance, um an der Umsetzbarkeit der verfügten Massnahmen zu arbeiten und ebenso die Unklarheiten zur Haftungsfrage zu klären. Dem Bundesrat liegt mit dem Postulat Storni 25.3177 zudem ein Auftrag aus dem Nationalrat vor, eine Bestandesaufnahme der regulatorischen Situation zur Sicherheit im Schienengüterverkehr zu erstellen. Dazu BR Rösti: «Ich glaube, das Postulat bietet die Basis, um auch die Punkte bezüglich der Haftung anzusehen. […] Auf dieser Ebene sollte es möglich sein, weiter zusammenzuarbeiten für die Sicherheit und dafür, dass die Güter auf der Bahn bleiben.»

Hier lesen Sie das gesamte Bulletin der Ständeratsdebatte zur Interpellation 25.4146 von SR Josef Dittli.

Kontroverse Diskussion über die Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo

Mit den Motionen 25.4147 von Ständerätin Eva Herzog und der Motion 25.4409 der KVF-S beriet sich der Ständerat zur «Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr». Die Vorstösse fordern den Bundesrat auf, den SBB für die Leistungsperiode 2026 bis 2029 diverse Vorgaben zu machen. Im Zentrum der Debatte im Ständerat standen drei Punkte: die finanziellen Unterstützungsbeiträge durch den Bund, die Effizienzsteigerung und damit die von SBB Cargo angefahrenen Bedienpunkte sowie zukünftig verhältnismässige Preiserhöhungen. In Absprache mit der Mehrheit der KVF-S zog Eva Herzog den ersten Punkt ihrer Motion zurück.

Zur Begründung des Minderheitsantrages auf Ablehnung von Punkt zwei der Motion 25.4409 ergriff Ständerätin Esther Friedli das Wort. Ihr Fazit: «Ich bitte Sie, hier jetzt zuerst einmal etwas Zeit verstreichen zu lassen, damit das neue Gütertransportgesetz umgesetzt werden kann. Nach ein bis zwei Jahren können wir dann schauen, ob es sich in die richtige Richtung entwickelt hat. Aber jetzt schon wieder einzugreifen, erachtet unsere Minderheit als nicht zielführend.»

Bundesrat Albert Rösti äusserte sich in der Debatte wie folgt: «Wir haben die Bedienpunkte in der Leistungsvereinbarung festgelegt, die Preise wurden vertraglich festgeschrieben, und damit ist der Rahmen eigentlich so festgelegt, wie ihn das Parlament im Rahmen der Beratung des Gütertransportgesetzes gesetzt hat. Ich bitte Sie deshalb, nicht in die Umsetzung einzugreifen und das Konzept zuerst einmal laufen zu lassen, dies im Wissen, dass wir von SBB Cargo verlangen, dass sie mit all diesen Aspekten keinen Verlust mehr einfährt.»

Der Ständerat gab dem Minderheitsantrag zu Punkt zwei der Motion 25.4409 mit 21 zu 15 Stimmen statt und nahm Punkt drei der Motion mit 21 zu 19 Stimmen an. Der Nationalrat muss noch als Zweitrat über die Vorlagen beraten.

Hier lesen Sie das gesamte Bulletin der Ständeratsdebatte zu den Motionen 25.4147 und 25.4409.

Zweitrat verabschiedet die Motion zur Alimentierung und Liquidität des BIF

Mit der Motion 25.3953 «Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds sicherstellen» hat die KVF-S den Bundesrat beauftragt, mit geeigneten Massnahmen die Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) zu verbessern und zu erhöhen.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat gemäss der bundesrätlichen Stellungnahme entschieden, die geplanten Ausbauprojekte im Rahmen des Projektes «Verkehr ’45» zu überprüfen und zu priorisieren. Zusätzlich ist zu klären, wie die finanzielle Situation des BIF mittelfristig sichergestellt werden kann. Der Bundesrat wird ausschliesslich Massnahmen berücksichtigen, die das Entlastungspaket 27 und die Schuldenbremse nicht beeinträchtigen.

Der Ständerat hatte die Motion 25.3953 bereits in der Herbstsession 2025 angenommen (hier geht’s zum amtlichen Bulletin). Der Nationalrat folgte dem Erstrat und nahm den Vorstoss am 11. Dezember 2025 ebenfalls an.

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Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

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Das Jahr geht demnächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünktlich zu den Festtagen mit freudigen Botschaften aufwarten. Leider ist es nicht einfach, positive Schlüsse aus der Analyse des Schienengüterverkehrs 2025 zu ziehen. Vielmehr jagte eine negative Schlagzeile die andere. Die Frage nach dem zukünftigen Stellenwert der Stahlkolosse, die Jahr für Jahr Millionen von Tonnen an Gütern von A nach B ziehen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Negativbeispiele ist lang
  • Die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz stehen auf dem Spiel
  • Lichtblicke bestätigen die Regel
  • Agieren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wachsende Wirtschaft zieht notwendigerweise einen höheren Bedarf an Gütertransporten nach sich. Schliesslich müssen die zusätzlichen Güter irgendwie zum Endkonsumenten gelangen. Der Schienengüterverkehr ist dabei unabdingbar; schon heute transportiert er jährlich Millionen von Tonnen Güter klimafreundlich von A nach B.

Gemäss den Prognosen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) im Rahmen seiner Verkehrsperspektiven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güterverkehrs um 31 Prozent zu rechnen. In dieser Zeit soll der Anteil der per Bahn transportierten Güter von 37 auf 39 Prozent ansteigen. Die aktuellen Entwicklungen im Schienengüterverkehr laufen sowohl diesen Perspektiven als auch den klaren politischen Absichten im Schienengüterverkehr diametral entgegen: Obwohl der Bedarf an Gütertransporten steigt, verliert die Schiene kontinuierlich an Marktanteilen.

Die Liste der Negativbeispiele ist lang

Exemplarisch für diesen Abwärtstrend steht die vorzeitige Einstellung der rollenden Landstrasse (Rola). Diese nahm am 11. Dezember 2025 zum letzten Mal die Strecke von Freiburg im Breisgau in Richtung Novara (IT) unter die Räder. Die Liste ähnlicher Negativbeispiele lässt sich beliebig fortsetzen. So etwa mit dem Abbau von acht Terminals für den kombinierten Verkehr, mit den teils unverhältnismässigen Preiserhöhungen durch SBB Cargo im Inland oder mit den einschneidenden und wenig fundierten Regulierungen des BAV im Nachgang zum Unfall am Gotthard-Basistunnel. Ebenfalls besorgniserregend ist die desaströse Schieneninfrastruktur von Deutschland im alpenquerenden unbegleiteten kombinierten Verkehr. Diese scheinbaren Einzelfälle kumulieren sich und führen in der Summe zu einem schleichenden und gravierenden Rückgang des Schienengüterverkehrs und somit zu einer Rückverlagerung von Transporten von der Schiene auf die Strasse.

Die Nachhaltigkeitsziele der Schweiz stehen auf dem Spiel

Diese Schwächung des Schienengüterverkehrs hat auch in anderen Bereichen gravierende Konsequenzen. So wird etwa das Netto-Null-Klimaziel des Bundes immer unrealistischer. Ebenso hat die Strasse ihre Kapazitätsgrenzen schon längst erreicht, was sich an der immensen und exponentiell steigenden Zahl von Staustunden zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stunden. Eine Entschärfung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil, denn die Stimmbevölkerung hat einen Kapazitätsausbau im November 2024 klar abgelehnt.

Lichtblicke bestätigen die Regel

Erfreulich sind zahlreiche Initiativen, die diesen negativen Trends entgegenlaufen. Ein solches Lichtblick-Projekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp InterregioCargo. Diese übernimmt Bewährtes aus dem kombinierten Verkehr und räumt hinderliche Stolpersteine aus dem Weg. Mit einem einfachen, durchdachten System will die branchenübergreifende Allianz starker Unternehmen die Güter von der Strasse auf die Schiene verlagern. Beim alpenquerenden kombinierten Verkehr macht man ebenfalls aus der Not eine Tugend: Unter der Führung des BAV ruft man Personal grenzüberschreitend zusammen und prüft innovative Ansätze, um die schwierige momentane Situation mit einer desolaten Bahninfrastruktur und den sich abzeichnenden Baustellen in Deutschland zu überbrücken. Positiv zu sehen ist dabei, wie die Branchenakteure zusammenstehen und pragmatisch nach Lösungen suchen.

Agieren statt kapitulieren

Ulrich Maixner, Geschäftsführer der Speditionsfirma Hoyer, zog in der Zuger Zeitung unlängst einen dramatischen Schluss zur Situation im kombinierten Verkehr: «Wir stehen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dramatisch ist die Situation beim Schienengüterverkehr in der Schweiz noch nicht. Allerdings kann sich die Branche ein zweites Jahr 2025 mit einer ähnlichen Ansammlung von Hiobsbotschaften nicht leisten.

 

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Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine...
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Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

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An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat die finanzielle Unterstützung des Bundes für den Schienengüterverkehr in der Schweiz und für die Güterschifffahrt neu geregelt. Die verabschiedete Totalrevision der Gütertransportverordnung (GüTV) und weitere Verordnungsanpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund fördert Schienengüterverkehr substanziell
  • Zusätzliche Anreize für Umschlag und Verlad
  • Pauschalbeiträge zur Migration auf die DAK
  • Kaum Offerten für Leistungsvereinbarungen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund fördert Schienengüterverkehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Parlament das revidierte Gütertransportgesetz (GüTG) verabschiedet und damit ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung des Schienengüterverkehrs auf den Weg gebracht. So soll der Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) über acht Jahre finanziell gefördert werden und mittelfristig eigenwirtschaftlich funktionieren. Für die ersten vier Jahre hat das Parlament 260 Millionen Franken gesprochen. Im Weiteren stellt es einmalig 180 Millionen Franken für die digitale automatische Kupplung (DAK) bereit.

Zusätzliche Anreize für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Verladebeiträge sowie Investitionsbeiträge vor. Damit soll der Transport von Gütern per Bahn und der Güterumschlag zwischen der Schiene und anderen Verkehrsträgern gefördert werden. Für Betreiber von Anschlussgleisen und Verladeanlagen des kombinierten Verkehrs richtet der Bund ab Januar 2026 sogenannte Umschlags- und Verladebeiträge aus. Für jeden empfangenen oder versendeten beladenen Güterwagen betragen diese pauschal 40 Franken. Insgesamt stehen jährlich 50 Millionen Franken dafür zur Verfügung.

Die finanzielle Unterstützung ist auf 8000 Wagen pro Anschlussgleis begrenzt. Die noch in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Untergrenze wurde aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung gestrichen. Damit erhalten auch kleine und mittlere Verlader einen Anreiz, verstärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Verladeanlagen will der Bundesrat die Förderung über Investitionsbeiträge ausweiten und administrativ vereinfachen. Mit Pauschalbeiträgen will er Investitionen in Umschlagflächen und mobile Anlagenteile zusätzlich unterstützen.

Pauschalbeiträge zur Migration auf die DAK

Ein wichtiger Baustein für einen effizienteren und produktiveren Schienengüterverkehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüstung von Bahnwagen und Lokomotiven richtet der Bund Pauschalbeiträge pro Fahrzeug aus. Diese belaufen sich insgesamt auf 180 Millionen Franken. Basierend auf dem Feedback aus der Vernehmlassung hat sich der Bund entschieden, den Betrag pro Wagen auf 8000 Franken pauschal und unabhängig von dessen Alter festzusetzen.

Kaum Offerten für Leistungsvereinbarungen eingereicht

Im Sommer 2025 führte das Bundesamt für Verkehr (BAV) ein Offertverfahren zur finanziellen Unterstützung von Teilleistungen im EWLV-System durch. Auf die Ausschreibung hat bisher nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusammen mit SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rahmen ab und stellt die finanziellen Mittel für einen eigenwirtschaftlichen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effizienteren und produktiveren Betrieb bei SBB Cargo, mit austarierten Preiserhöhungen bei den Verladern und mit den degressiven Subventionen des Bundes Eigenwirtschaftlichkeit innerhalb von vier bis acht Jahren zu erreichen. Dieses Vorhaben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkrafttreten der revidierten Gesetze und Verordnungen mit Preiserhöhungen von teils zweistelligen Prozentsätzen bei den Verladern torpediert.

Ein solches Vorgehen führt zwangsläufig dazu, dass die Verlader ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, sondern auf der notorisch verstopften Strasse transportieren. Dieser Effekt entspricht mit Sicherheit nicht der Absicht der Politik bei der Verabschiedung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Parlament mit der Motion 25.4409 von Ständerätin Eva Herzog reagiert hat. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Motion am 7. November 2025 mit 5 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.

 

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An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der...
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Alpenquerender Güterverkehr:  Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

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Am 19. November 2025 hat der Bundesrat den «Bericht über die Verkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025» kommuniziert. Dieser bestätigt die äusserst anspruchsvolle Situation des kombinierten alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Mit diversen Massnahmen will der Bundesrat den negativen Entwicklungen entgegenwirken.


Darum geht’s:

  • Verlagerungsauftrag verpflichtet
  • Ziel zunehmend verfehlt, auch fremdverschuldet
  • Bundesrat schreitet zur Tat
  • Problem erkannt, Aufgabe bleibt anspruchsvoll

Verlagerungsauftrag verpflichtet

Mit dem Verlagerungsauftrag verfügt die Schweiz über ein einzigartiges, in der Verfassung verankertes Instrument. Dieses zwingt die Politik, den alpenquerenden Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Ziel ist der Schutz der Alpen und die Begrenzung der LKW-Fahrten durch die Alpentäler.

Ziel zunehmend verfehlt, auch fremdverschuldet

Leider ging der Anteil der auf der Schiene transportierten Güter in den letzten Jahren kontinuierlich zurück. Das Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden Lastwagenfahrten wird mit 960’000 Fahrten im Jahr 2024 weiterhin klar überschritten. Ein Kernproblem für diese Entwicklung ist die marode Schieneninfrastruktur in den Nachbarländern, allen voran in Deutschland. Zwar geht man die Probleme vielerorts an, doch wird die Modernisierung der nächsten Jahre die Zuverlässigkeit des Schienengüterverkehrs weiter verschlechtern.

Bundesrat schreitet zur Tat

Vor diesem Hintergrund ist nicht nur die verladende Wirtschaft, sondern vor allem auch der Bund gefordert. Es ist erfreulich, dass sich der Bundesrat für moderne und gut ausgebaute Zulaufstrecken zu den Basistunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) einsetzt. Ebenfalls will er mit finanziellen Anreizen die negativen Auswirkungen aus der Einstellung der Rollenden Landstrasse (Rola) abfedern und die betroffenen Transporte in den unbegleiteten kombinierten Verkehr überführen. Weiter will er sich für eine rasche Modernisierung der Bahninfrastruktur in den Nachbarländern einsetzen, sich für leistungsfähige Ausweichrouten engagieren und dafür, dass die Akteure die Bauarbeiten international koordinieren.

Problem erkannt, Aufgabe bleibt anspruchsvoll

Das in der Verfassung verankerte Verlagerungsziel wird weiterhin weit verfehlt. Die Gründe dafür sind vielfältig. In erster Linie liegen sie bei der teils maroden Schieneninfrastruktur in Deutschland, weshalb fast jeder fünfte Zug ausfällt. Vor diesem Hintergrund ist es begrüssenswert, dass sich der Bundesrat der Sache annimmt und handfeste Lösungen präsentiert.

Allerdings bleibt es äusserst anspruchsvoll, den Schienengüterverkehr in den kommenden Jahren nachhaltig am Laufen zu halten, bis die Infrastruktur im Ausland modernisiert ist. Angesichts dieser Herausforderungen ist es umso entscheidender, dass die Güterverkehrsbranche zusammenrückt und sowohl politisch als auch operativ eng kooperiert. Nur so lassen sich weitere unnötige Unwegsamkeiten verhindern.

 

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Am 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat den «Bericht über die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Juli 2023 – Juni 2025» kom­mu­ni­ziert. Die­ser bestä­tigt die äus­serst anspruchs­vol­le Situa­ti­on des kom­bi­nier­ten alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs....
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Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

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Mit dem Ansatz rXp InterregioCargo will eine branchenübergreifende Allianz aus innovativen und leistungsstarken Unternehmen in den nächsten Jahren Güter von der notorisch verstopften Strasse verstärkt auf die Bahn verlagern. Das intelligente Verkehrskonzept nutzt Bewährtes und eliminiert Schwachstellen des heutigen Schienengüterverkehrs. Während sich SBB Cargo immer stärker vom kombinierten Verkehr zurückzieht, kommt diese Initiative im richtigen Moment.


Darum geht’s:

  • Überlastung der Strassen nimmt zu
  • Gütertransport auf Kurz- und Mittelstrecken neu gedacht
  • Flexibler und kostengünstiger als der Einzelwagenladungsverkehr
  • Schnell und einfach wie die S-Bahn – nur für Güter
  • Für eine verstärkte Verkehrsverlagerung engagiert
  • Zukunftsträchtige Symbiose von Strasse und Schiene

Überlastung der Strassen nimmt zu

[caption id="attachment_21299" align="alignleft" width="300"] Abb. 1 : Container-Verlad vom Lkw auf die Bahn. Quelle: rXp RailTruck[/caption]

Die Situation auf den Schweizer Strassen spitzt sich zu: Die Staustunden steigen an und die Klimaziele des Bundes rücken zunehmend in weite Ferne. Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zum Autobahnausbau bleiben die Engpässe bestehen. Vor diesem Hintergrund erweist sich die Personalsuche der Camionneure als zunehmend anspruchsvoll, wie es Hans-Peter Dreier der Dreier AG an einer Veranstaltung vom 4. November 2025 in Olten ausführte.

Gütertransport auf Kurz- und Mittelstrecken neu gedacht

Da kommt das Verkehrsmodell der rXp Interregio Cargo GmbH wie gerufen. Mit dem elektrischen Triebzug rXp RailTruck als Kernstück sollen Güter, die bisher auf der Strasse transportiert wurden, den Weg leichter auf die Schiene finden. Der rXp RailTruck ist für den Fahrbetrieb richtungsunabhängig und soll rein privat realisiert werden.

Flexibler und kostengünstiger als der Einzelwagenladungsverkehr

[caption id="attachment_21304" align="alignright" width="433"] Abb. 2 : Anteile der Transportstrecke von Bahn und Strasse.[/caption]

Das Konzept rXp InterregioCargo unterscheidet sich in einigen Punkten vom aufwendigen und bisher defizitären Einzelwagenladungsverkehr (EWLV). Mit dem rXp RailTruck lässt sich ein Grossteil der kostentreibenden Arbeiten und Aufwendungen des EWLV umgehen. Das erhöht nicht nur die Rentabilität, sondern steigert auch die Flexibilität erheblich. Diese Schlüsselargumente überzeugen Strassentransportunternehmen wie die Dreier AG, die sich am Projekt beteiligen. Geschäftsführer Hans-Peter Dreier sieht das Modell denn auch als Antwort auf den angekündigten Rückzug von SBB Cargo aus dem kombinierten Verkehr.

Schnell und einfach wie die S-Bahn – nur für Güter

Dank des elektrischen Triebzugs rXp RailTruck entfallen aufwendige und kostspielige Rangierarbeiten – analog zur S-Bahn im Personenverkehr. Das Verladen der Container oder Wechselbrücken erfolgt auf Neben- oder Anschlussgleisen mit oder ohne Fahrleitung. Das ist möglich, weil der rXp RailTruck dank Batteriebetrieb auch auf Gleisen ohne Fahrleitung einsetzbar ist. Das erspart zeitraubende Stopps und erhöht die Flexibilität des Lokführers. Das Wagenmaterial wird vom VAP-Mitglied MFD Rail GmbH zugemietet und instandgehalten. Das Rad muss also auch hier nicht neu erfunden werden, da bewährte Konzepte vorhanden sind.

Für eine verstärkte Verkehrsverlagerung engagiert

Die Initianten von rXp InterregioCargo sehen ihren innovativen Ansatz nicht als Konkurrenz zum bisherigen Schienengüterverkehr, sondern als Ergänzung für eine verstärkte Verkehrsverlagerung auf die Bahn. Dank der schlanken und kostenoptimierten Abwicklung beim Ver- und Entladen wird es für die Transporteure interessant, Güter auch auf kürzeren Strecken mit der Bahn zu transportieren.

Zukunftsträchtige Symbiose von Strasse und Schiene

In einer Zeit, in der sich die Schlagzeilen über den Abbau des Schienengüterverkehrs mehren, sind Lichtblicke wie das Verkehrsmodell rXp InterregioCargo höchst willkommen. Indem das Konzept bewährte Aspekte nutzt und Schwächen des heutigen Schienengüterverkehrs beseitigt, schafft es ein vielversprechendes Produkt für den inländischen Gütertransport auf der Schiene. Folgen weitere Strassenspediteure dem Vorbild der Dreier AG, könnte die lang ersehnte Symbiose zwischen der Bahn und der Strasse bald Realität werden.

 

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Mit dem Ansatz rXp Inter­re­gio­Car­go will eine bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz aus inno­va­ti­ven und leis­tungs­star­ken Unter­neh­men in den nächs­ten Jah­ren Güter von der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se ver­stärkt auf die Bahn ver­la­gern. Das...
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SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

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Mit dem revidierten Gütertransportgesetz (GüTG) wollte das Parlament den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) stärken. Mit ihrer Preispolitik tut SBB Cargo exakt das Gegenteil – im Schnellzugstempo. Und dies alles, noch bevor das revidierte Gesetz mit der entsprechenden Verordnung in Kraft ist.


Darum geht’s:

  • Horrende Preiserhöhungen führen zu Verlagerung auf Strasse
  • Verlader waren bereit, moderat höhere Preise zu bezahlen
  • Abbau widerspricht dem Willen des Parlaments grundlegend
  • Licht am Horizont: Politik nimmt sich der Sache an
  • Bundesrat und Parlament müssen sofort Notbremse ziehen

Horrende Preiserhöhungen führen zu Verlagerung auf Strasse

Am 20. September 2025 hat SBB Cargo eine Mitteilung publiziert, die aufhorchen lässt. Darin sprechen die Verantwortlichen von einer Sicherung des umweltfreundlichen Schienengüterverkehrs und von Arbeitsplätzen in der Schweiz. Leider geschieht zurzeit das Gegenteil. SBB Cargo hat über die letzten Monate teils horrenden Preiserhöhungen vorgenommen. Das führt dazu, dass viele Kunden der verladenden Wirtschaft in Zukunft noch stärker oder sogar ausschliesslich auf den Transport auf der Strasse setzen. Dies bestätigen zahllose Rückmeldungen aus der VAP-Mitgliedschaft. Diese ist sich einig: Die Verlader würden auch zukünftig auf den Schienengüterverkehr setzen, allerdings ist dieser angesichts der von SBB Cargo geforderten Preisen gegenüber der Strasse nicht mehr länger konkurrenzfähig.

Verlader waren bereit, moderat höhere Preise zu bezahlen

Ursprünglich wollte das Parlament den EWLV eigenwirtschaftlich machen. Dazu soll dieser acht Jahre finanziell gefördert werden, wobei für die ersten vier Jahre 260 Mio. CHF zur Verfügung gestellt werden. Zudem stellt der Bund einmalig 180 Mio. CHF für die digitale automatische Kupplung (DAK) im Schienengüterverkehr bereit. Der Weg zur Eigenwirtschaftlichkeit war so gedacht: Die Verlader tragen mit moderaten Preiserhöhungen, SBB Cargo mit mehr Produktivität und Effizienz und der Bund mit der befristeten Förderung ihren Teil dazu bei. Dazu hätten der VAP und seine Mitglieder Hand geboten; die Verlader wären grösstenteils bereit gewesen, diesen Preis für einen eigenwirtschaftlichen EWLV zu bezahlen.

Nun geschieht ein Abbau des Defizits von SBB Cargo fast ausschliesslich zulasten der Verlader. Für die wenigsten Verlader besteht so weiterhin ein Anreiz, auf den Schienengüterverkehr zu setzen. Das führt zu einem einschneidenden Abbau von Schienengüterinfrastruktur. Angesichts der hohen Anfangsinvestitionen dürften sich diese Firmen in Zukunft kaum je wieder auf die Schiene setzen, womit der EWLV und somit der Schienengüterverkehr nachhaltig abgebaut werden. Für Bundesrat und Parlament wird dieser irreversible Abbau der Gütermengen auf der Schiene spätestens nach vier Jahren ersichtlich.

Abbau widerspricht dem Willen des Parlaments grundlegend

Die aktuellen Entwicklungen entsprechen nicht dem Willen des Parlaments. Dieses wollte den EWLV stärken, unter anderem um die Dekarbonisierung des Verkehrs voranzutreiben und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Ohne einen leistungsstarken EWLV rückt dieses Ziel in immer weitere Ferne. Und letztlich hat auch das Volks-Nein zum Autobahnausbau im November 2024 dazu beigetragen, dass sich ein Kollaps auf der Strasse nur verhindern lässt, wenn möglichst viele Güter auf der Schiene transportiert werden.

Licht am Horizont: Politik nimmt sich der Sache an

Erfreulich ist, dass die Politik sich der Sache annimmt. So hat Ständerätin Eva Herzog am 25. September 2025 die Motion 25.4147 «Sicherung des Leistungsniveaus bei SBB Cargo inklusive Erhalt eines Kernnetzes im kombinierten Güterverkehr» eingereicht. Die Motion verlangt, dass SBB Cargo die Preise ab 2026 maximal noch um die Teuerung erhöhen kann. Demnach müsste SBB Cargo die Eigenwirtschaftlichkeit hauptsächlich durch einen produktiveren und effizienteren Betrieb sicherstellen, wie es auch vom Parlament im GüTG gedacht war. Bedauerlicherweise hat SBB Cargo in der Zwischenzeit Tatsachen geschaffen: Bereits hat sich ein beträchtlicher Teil der Kundschaft des EWLV von der Schiene abgewandt.

Bundesrat und Parlament müssen sofort Notbremse ziehen

Der VAP appelliert an den Bundesrat und ans Parlament, der Praxis von SBB Cargo mit Preiserhöhungen im teils zweistelligen Bereich sofort Einhalt zu gebieten. Dieses eigenmächtige Vorgehen von SBB Cargo treibt immer mehr Verlader vom EWLV auf die Strasse – was dem Willen der Politik und den Bestrebungen der Schweiz zur Dekarbonisierung diametral entgegenläuft.

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Mit dem revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) woll­te das Par­la­ment den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) stär­ken. Mit ihrer Preis­po­li­tik tut SBB Cargo exakt das Gegen­teil – im Schnell­zugs­tem­po. Und dies alles, noch bevor das revi­dier­te...
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Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

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In der Herbstsession 2025 vom 8. bis 26. September 2025 traktandierten die eidgenössischen Räte diverse verkehrspolitische Dossiers. Im Fokus standen die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der eingestellten Rollenden Landstrasse (Rola), der Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Antwerpen–Basel, der Bahninfrastrukturfonds (BIF) und der unterirdische Güterverkehr, besser bekannt unter dem Namen Cargo sous terrain (CST).
Darum geht’s:
  • Einstellung der Rola wirft Fragen auf
  • Nationalrat sichert Mittel für die Verlagerungspolitik
  • Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers erneut zur Debatte
  • Weitere Fragen und Antworten zu CST
  • Alimentierung und Liquidität des BIF ist sichergestellt
Einstellung der Rola wirft Fragen auf Mit der angekündigten Einstellung der Rola per Ende 2025 fällt ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik weg. Rund 70'000 Lastwagenfahrten, die bisher per Bahn transportiert wurden, drohen neu auf die Strasse verlagert zu werden – obwohl das in der Bundesverfassung festgelegte Ziel von maximal 650'000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr bereits deutlich überschritten ist. Die Belastung der zentralen Transitachsen und das Rückstaurisiko dürften dadurch erheblich zunehmen. Gleichzeitig bestehen Engpässe im internationalen Schienennetz, etwa als Folge der maroden Infrastruktur des Schienennetzes in Deutschland. Vor diesem Hintergrund haben VAP-Präsident und Ständerat Josef Dittli sowie Ständerätin Heidi Z’graggen die Interpellationen 25.3540 «Stauräume, Schwerverkehrszentren, Verlagerungsdruck. Wie fängt der Bund den zusätzlichen LKW-Verkehr nach Aufgabe der Rola auf?» und 25.3541 «Zukunft des Alpentransits. Wie begegnet der Bund der Zunahme des LKW-Verkehrs nach dem Wegfall der Rollenden Landstrasse?» eingereicht. Der Bundesrat hat die Fragen vor der Ratssitzung schriftlich beantwortet. Insgesamt erachtet er das Risiko eines Trendbruchs bei der Verlagerungspolitik als realistisch. Er rechnet für die kommenden Jahre mit einer gegenüber heute höheren Zahl an alpenquerenden Lastwagenfahrten und einer Verschiebung des Modalsplits zulasten der Schiene. VAP-Präsident Josef Dittli bedankte sich für die bundesrätliche Stellungnahme, wies aber auf deren mangelnde Detailtiefe hin. Insbesondere hätte ihn und die VAP-Mitglieder der Einfluss des Schwerverkehrszentrums Erstfeld auf den Zusatzverkehr durch die Rola-Schliessung interessiert. Der VAP-Präsident bezweifelt, dass der zusätzliche Verkehr mit einer konsequenten Bewirtschaftung dieses Rückhaltepotenzials ohne negative Folgen für den Stau vor dem Gotthardtunnel gesteuert werden kann. Nationalrat sichert Mittel für die Verlagerungspolitik Mit der Motion 25.3949 «Mittel für die Verlagerungspolitik sichern» hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) den Bundesrat beauftragt, die freiwerdenden Mittel im Zahlungsrahmen 2024 bis 2028 an die Rola von rund 50 Mio. Franken vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026 bis 2030 einzusetzen und die dafür notwendigen Schritte einzuleiten. Die Kommission hält gezielte Massnahmen für zwingend, um die unmittelbare Rückverlagerung auf die Strasse zu verhindern. Der Bundesrat empfahl die Vorlage zur Ablehnung. Dazu Bundesrat Albert Rösti: «Es ist mir wichtig zu erwähnen, dass die mit der Motion beantragte stärkere Förderung des alpenquerenden UKV ohne Gesetzesanpassung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Die finanzielle Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs ist in Artikel 8 des Güterverkehrsverlagerungs-Gesetzes geregelt.» Der Nationalrat hat die Motion mit 123 Ja-Stimmen zu 70 Nein-Stimmen angenommen. Der VAP begrüsst diese Entscheidung ausdrücklich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die auf der Schiene transportierten Güterbahnvolumen praktisch ausnahmslos zurückgehen. Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers erneut zur Debatte Die NEAT hat die Kapazität des alpenquerenden Gütertransitverkehrs durch die Schweiz deutlich erhöht. Allerdings ist die rechtsrheinische Rheintalbahn in Deutschland als wichtigste nördliche Zulaufstrecke bereits heute überlastet und äusserst störanfällig. Verzögerungen bei deren Ausbau verschärfen dieses Engpassproblem. Um die Resilienz des Systems zu stärken, braucht es dringend einen zweiten Nordzulauf zur NEAT. Mit der Motion 25.3543 «Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» beauftragte Nationalrat Thierry Burkart den Bundesrat, den linksrheinischen NEAT-Zubringer Antwerpen–Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke zeitnah auszubauen. Die Schweiz soll die dafür erforderliche Profilanpassung der Vogesen-Tunnel vollständig finanzieren und dazu vorrangig die frei werdenden Mittel aus der Einstellung der Rola aus den Jahren 2026 bis 2028 einsetzen. Das Parlament hatte dem Bundesrat mit den Motionen 20.3003 (2020) und 24.3389 (2024) bereits den zum Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers zwischen Metz und Strasbourg durch den Abschluss eines Staatsvertrags und eine finanzielle Unterstützung für den Ausbau des Lichtraumprofils durch die Schweiz beauftragt. Zudem ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Mitfinanzierung nicht über den allgemeinen Bundeshaushalt, sondern über den BIF zu erfolgen hat. Weitere Fragen und Antworten zu CST CST schlägt wiederholt hohe mediale Wellen. Der Bund hat mit dem Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG) die Voraussetzungen für eine vollautomatische unterirdische Gütertransportanlage zwischen den grossen Agglomerationen des Mittellandes geschaffen. Finanzierung, Bau und Betrieb sollen durch die Privatwirtschaft erfolgen. Mit der Interpellation 25.3631 bat Ständerat Hans Wicki den Bundesrat, diverse Fragen zum weiteren Vorgehen bei CST zu beantworten. In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 13. August 2025 legte der Regulator dar, dass er den unterirdischen Güterverkehr als Teil des Sachplans Verkehr im Juni 2025 verabschiedet hatte. Diversen Studien folgend schätzt er das Potenzial von CST zur Entlastung anderer Verkehrsträger, insbesondere der Nationalstrassen als eher gering ein und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf. Alimentierung und Liquidität des BIF ist sichergestellt Mit der Motion 25.3953 fordert A. Gmür-Schönenberger den Bundesrat auf, mit geeigneten Massnahmen die Alimentierung und Liquidität des BIF zu verbessern und zu erhöhen. Ziel der Motion ist es, die Alimentierung und Liquidität des BIF zu sichern, damit die vom Parlament beschlossenen und künftige Projekte verzögerungsfrei realisiert werden können.

Die KVF beider Räte sowie der Bundesrat empfahlen die Vorlage zur Annahme. Der Ständerat als Erstrat hat das Geschäft angenommen. Der VAP lehnt die Motion 25.3953 ab, da sich das Parlament bereits für die Kommissionsmotion 25.3949 ausgesprochen hat.

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In der Herbst­ses­si­on 2025 vom 8. bis 26. Sep­tem­ber 2025 trak­tan­dier­ten die eid­ge­nös­si­schen Räte diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Dos­siers. Im Fokus stan­den die finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen der ein­ge­stell­ten Rol­len­den...
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Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

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Am 11. September 2025 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Antwort auf den SUST-Bericht zusätzliche Sicherheitsmassnahmen für den Schienengüterverkehr der Schweiz verordnet. Die Massnahmen sind einschneidend und erschüttern den Schienengüterverkehr in seinen Grundfesten. Die Politik ist aufgefordert, rasch zu reagieren und den Niedergang des Schienengüterverkehrs unverzüglich zu stoppen.


Darum geht’s:

  • Massnahmen mit fatalen Folgen – trotz konstruktiver Vorschläge des VAP
  • Klima- und verkehrspolitische Ziele infrage gestellt
  • Vorgängige Appelle der Branche verpuffen ungehört
  • Massnahmen sind in der vorgegebenen Frist nicht umsetzbar
  • SBB doppeln nach
  • Niedergang des Schienengüterverkehrs schreitet voran

Massnahmen mit fatalen Folgen – trotz konstruktiver Vorschläge des VAP

Im Rahmen der beiden runden Tische zur Erarbeitung von Massnahmen für mehr Sicherheit im Schienengüterverkehr haben die Mitglieder des Verbands der verladenden Wirtschaft (VAP) konstruktive Vorschläge unterbreitet. Damit wollen sie die bereits heute sehr hohe Sicherheit im Schienengüterverkehr mit verhältnismässigen und ausgewogenen Massnahmen erhöhen und gleichzeitig die Branche nicht schwächen. Doch genau Letzteres ist nun geschehen: Die veränderten Rahmenbedingungen verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn und führen ohne einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn zu Rückverlagerungen auf die Strasse. Vor allem aber ist die Branche über die unverhältnismässigen Massnahmen und die zeitlichen Vorgaben konsterniert. Die Massnahmen sind in der vorgesehenen Frist nicht umsetzbar.

Klima- und verkehrspolitische Ziele infrage gestellt

Die Gangart des BAV erstaunt. Denn sowohl das Parlament als auch die Bevölkerung haben dem Schienengüterverkehr in den letzten Jahren immer wieder den Rücken gestärkt. So gibt es für die Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Transit einen Verfassungsauftrag. Und auch den inländischen Schienengüterverkehr hat das Parlament mit der Revision des Gütertransportgesetzes (GüTG) wiederholt gefördert. Zudem ist unbestritten, dass es einen leistungsstarken Schienengüterverkehr braucht, wenn die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 erreichen will. Letztlich zeigt auch das Nein der Bevölkerung zum Autobahnausbau, wie zentral die Verlagerung von Gütern auf die Schiene zur Entlastung der Strasse ist – und bleibt. Mit den vom BAV verordneten Verschärfungen rücken diese Ziele in immer weitere Ferne.

Vorgängige Appelle der Branche verpuffen ungehört

Die verladende Wirtschaft hat das BAV vor dessen Entscheid in einem Schreiben nachdrücklich darauf hingewiesen, wie zentral der Schienengüterverkehr für die Wirtschaft ist und dass der Gesetzgeber neue Massnahmen mit Augenmass erlassen muss. Das Schreiben wies auf drohende wirtschaftliche Verwerfungen und die Gefährdung der Landesversorgung hin. Dass diese Warnrufe beim BAV ungehört verhallten, ist nicht nachvollziehbar und wirft Fragen auf.

Massnahmen sind in der vorgegebenen Frist nicht umsetzbar

Für branchenweites Stirnrunzeln sorgt auch die äusserst kurze Frist bis zur Umsetzung der Massnahmen. Diese sollen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das ist aus praktischen Gründen unrealistisch und für die Branche nicht nachvollziehbar. Das BAV schiebt die scheinbare Lösung der angeblichen Sicherheitsprobleme auf die Wagenhalter ab, ohne die Thematik technisch oder wirtschaftlich ausreichend zu würdigen. Und das, obwohl das BAV von den Branchenakteuren darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Kapazitäten der Werkstätten für die Instandhaltung von Güterwagen schon heute begrenzt sind. Die Konsequenzen daraus fanden in der Verordnung keine Berücksichtigung. Auch wurden zu den beschlossenen Massnahmen vorgängig keine Folgenabschätzungen (Impact Assessments) durchgeführt, etwas, das in der Europäischen Union bei staatlichen Eingriffen wie demjenigen des BAV Normalität ist. Und letztlich sorgt das BAV mit seinen Massnahmen dafür, dass die in Vergangenheit getätigten Investitionen in die Erhöhung der Sicherheit infrage gestellt werden und den zukünftigen Anreiz, dies zu tun, faktisch eliminieren.

SBB doppeln nach

Die postwendende und euphorische Stellungnahme der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) auf die Kommunikation des BAV erstaunt insbesondere auch deshalb, weil sie darin zum wiederholten Mal unter dem Vorwand von mehr Sicherheit – die nächste Forderung nach einer Haftungsbeteiligung der Wagenhalter platzieren. Letztere hat das Parlament Ende 2024 eben erst abgelehnt.

Gerade auch vor dem Hintergrund der weitgehenden Einstellung der wichtigen Zugskontrolle vor der Abfahrt durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) stellt sich die Frage, weshalb das BAV sowohl SBB Cargo als auch die anderen EVU bei den Massnahmen fast vollständig aus der Verantwortung entlässt.

Niedergang des Schienengüterverkehrs schreitet voran

Der Schienengüterverkehr gehört zu den sichersten Verkehrsträgern. Die vom VAP vorgeschlagenen und in Absprache mit europäischen Expertengremien entwickelten Massnahmen für Sicherheit auf der Schiene hat das BAV übergangen. Stattdessen hat es Massnahmen verordnet, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene empfindlich senken. Dieser Feldzug trifft den Schienengüterverkehr in einer Situation, in der die Güterbahnvolumen praktisch ausnahmslos zurückgehen. Undenkbar, dass das im Sinne von Politik und Bevölkerung geschieht. Die Branchenakteure hoffen, dass Politik und Verwaltung zumindest diesen Weckruf nicht ungehört verhallen lassen. Ansonsten besteht die ernsthafte Gefahr, dass es den Schienengüterverkehr bald nur noch als Modelleisenbahn oder im Verkehrshaus gibt.

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Am 14. Mai 2025 tra­fen sich knapp 120 Bran­chen­ak­teu­re zum Forum Güter­ver­kehr 2025 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) im Glo­cken­hof in Zürich. Aus­ge­wie­se­ne Exper­tin­nen und Exper­ten tausch­ten sich zu den aktu­el­len und zukünf­ti­gen poli­ti­schen The­men und zum tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Hier eine Kurz­fas­sung der Refe­ra­te sowie alle ver­füg­ba­ren Vor­trags­un­ter­la­gen als Downloads

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BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 11. September 2025 die angekündigten Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr konkretisiert. Damit reagiert die Bundesbehörde auf den Bericht der Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zum Unfall im Gotthardbasistunnel. Gemäss BAV ist mit den Massnahmen unverzüglich zu beginnen und sie müssen bis spätestens 31. Dezember 2025 umgesetzt sein. Sie erschüttern den Schienengüterverkehr in seinen Grundfesten und die damit einhergehenden Mehrkosten sind vor allem für die Wagenhalter enorm. Zudem ist weder für die Wagenhalter noch für die Werkstätten klar, wie sie diese Massnahmen in so kurzer Zeit umsetzen sollen. Kurzfristig drohen wirtschaftliche Verwerfungen, mittelfristig wird die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Schienengüterverkehrs massiv gesenkt.


Darum geht’s:

  • Sicherheit hat höchste Priorität
  • Verhältnismässigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit bleiben auf der Strecke
  • Kapazitätsengpässe in der Wirtschaft dürften gravierend sein
  • Umsetzung setzt grosse Fragezeichen
  • Europäische Interoperabilität wird unterwandert
  • Lasten ungleich auf die Marktakteure verteilt
  • Weichenstellung mit Langzeitfolgen

Sicherheit hat höchste Priorität

Am 11. September 2025 hat das BAV die konkreten Massnahmen als Reaktion auf den SUST-Bericht kommuniziert. Dies geschah, nachdem das BAV nach der Publikation des SUST-Berichts zwei Runde Tische mit Branchenvertretern einberufen hatte. Ziel dieses Dialogs war das Festlegen von Massnahmen, um die bereits hohe Sicherheit des Schienengüterverkehrs weiter zu verbessern. Gemäss BFS soll mit den Massnahmen unverzüglich begonnen werden und sie sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 umgesetzt sein.

Sicherheit hat auch für die Mitglieder des VAP allerhöchste Priorität. Trotzdem ist es falsch und gefährlich, absolute Sicherheit zu suggerieren. Es gilt, den Nutzen von zusätzlichen und restriktiveren Massnahmen den Mehrkosten gegenüberzustellen und mit Augenmass zu entscheiden. Dabei ist festzuhalten, dass die vom BAV verordneten Massnahmen das Potenzial haben, die Sicherheit im gesamten Güterverkehr zu reduzieren. Dies, weil die Massnahmen und die damit einhergehenden horrenden Kosten mittelfristig zu einer Verlagerung der Gütertransporte von der Schiene auf die um ein Vielfaches gefährlichere Strasse führen werden.

Verhältnismässigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit bleiben auf der Strecke

Der VAP sieht es als seine Aufgabe, die Massnahmen auf Verhältnismässigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit für die Branche im Allgemeinen und die Wagenhalter im Besonderen zu beurteilen. Zudem sollen die Akteure des Schienengüterverkehrs die Kosten der Massnahmen möglichst zu gleichen Teilen tragen. Angesprochen sind hauptsächlich die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in ihrer Rolle als Beförderer, die Wagenhalter und die Infrastrukturbetreiber. Nur wenn sie alle ihren Pflichten nachkommen, lässt sich das hohe Niveau an Sicherheit aufrechterhalten und verbessern. Denn nicht eine einzelne Massnahme, sondern deren Vielzahl und Zusammenspiel machen das Gesamtsystem sicher.

Kapazitätsengpässe in der Wirtschaft dürften gravierend sein

Mit den neuen Massnahmen nimmt das BAV die Wagenhalter im Vergleich zu anderen Akteuren überdurchschnittlich stark in die Pflicht. Insbesondere die substanzielle Senkung des Instandhaltungsintervalls wird die Verfügbarkeit von Güterwagen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe massiv beeinträchtigen. Denn die vom BAV verfügten Instandhaltungsintervalle werden zu einer äusserst starken, bisher noch nicht abschliessend quantifizierbaren Reduktion der Verfügbarkeit von Güterwagen führen. Dadurch führt diese Massnahme kurzfristig zu Engpässen bei der verladenden Wirtschaft, die das Potenzial haben, die Versorgungssicherheit im Land zu gefährden. Diese Thematik kam im Vorfeld und auch an den Runden Tischen oft zur Sprache, ist beim BAV jedoch überraschend wenig in die Entscheidungsfindung eingeflossen.

Mittelfristig werden die beschlossenen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber der Strasse weiter verschlechtern und die Verlagerung von der Schiene auf die Strasse stark beschleunigen. Und dies alles in einer Zeit, in der der Schienengüterverkehr bereits an vielen Fronten kräftig unter Druck steht. Diese Konsequenzen stehen im grossen Widerspruch zum Willen für mehr Schienengüterverkehr, der auch im Parlament mit der Verabschiedung des Gütertransportgesetzes einmal mehr zum Ausdruck gebracht wurde. Die vom BAV verordneten Massnahmen laufen diesem Willen zuwider.

Umsetzung setzt grosse Fragezeichen

Für den VAP ist heute nicht absehbar, wie die Massnahmen in der äusserst kurzen Frist bis zur Inkraftsetzung umgesetzt werden sollen. Denn schon heute fehlen den Instandhaltungsfirmen Kapazitäten, Ressourcen und Komponenten. Diese Situation wird sich als Folge der BAV-Massnahmen weiter verschärfen. Es ist zu befürchten, dass Güterwagen nicht nur öfter, sondern vor allem länger in den Instandhaltungsfirmen stehen, als bisher. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leerwagentransporte zu und von den Werkstätten signifikant steigen wird. Auch dies werden vorerst vor allem die verladenden Betriebe spüren, da sie zum Transport derselben Gütermenge mehr Wagen beziehen müssen. Als Konsequenz daraus dürften sich mittelfristig mehr und mehr Verlader vom Schienengüterverkehr abwenden und ihre Güter auf der Strasse befördern.

Europäische Interoperabilität wird unterwandert

Da der Schienengüterverkehr europaweit integriert ist, machen die Auswirkungen der BAV-Massnahmen nicht an den Landesgrenzen halt. Wagenhalter ausserhalb der Schweiz können kaum feststellen, ob einer ihrer vermieteten Güterwagen Schweizer Gleise befährt, da die Kunden die verfügbaren Wagen im Sinne der Interoperabilität frei disponieren. Die vom BAV verordneten Massnahmen dürften dazu führen, dass die Wagenhalter den Schweizer Markt nicht mehr und wenn überhaupt mit eigens für die Schweiz gewarteten Flotten bedienen werden. Dies bedeutet ein weiterer administrativer Aufwand, der die Kosten in die Höhe treiben und die Attraktivität des Schienengüterverkehrs senken wird.

Lasten ungleich auf die Marktakteure verteilt

Die Wagenhalter müssen die Finanzierung der Kosten fast vollumfänglich allein tragen, unabhängig vom deutlich steigenden und bis heute nicht definierten zusätzlichen Organisationsaufwand. Weder den EVUs als Beförderer noch den Infrastrukturbetreibern hat das BAV ähnlich einschneidende Massnahmen auferlegt. Dies überrascht, denn es gibt keinen plausiblen Grund, sie weniger in die Pflicht zu nehmen als die Wagenhalter. Auch zu diesem Thema wurden an den Gesprächen der Runden Tische konkrete Massnahmen für beide Akteure aufgezeigt.

Wie für alle Beteiligten ist auch für den VAP klar, dass man nach einem Unfall wie demjenigen im Gotthardbasistunnel mit massiven – zum Glück nur finanziellen – Kosten nicht einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Es ist aber auch so, dass die Wagenhalter schon immer viel investiert haben und fortlaufend mehr in die Sicherheit ihrer Güterwagen investieren. Schon in Vergangenheit setzten sie jährlich wirksame Massnahmen im Umfang von 40 Mio. Euro um. Von Anfang an hat der VAP als Stimme der Wagenhalter Hand für Massnahmen geboten, die das bereits hohe Sicherheitsniveau der Schiene weiter erhöht und gleichzeitig der Verhältnismässigkeit, Tragbarkeit und Umsetzbarkeit Rechnung getragen hätten.

Weichenstellung mit Langzeitfolgen

Die Massnahmen sind für die verladende Wirtschaft einschneidend. Noch ist keine abschliessende Abschätzung der Folgen und Kosten für den Schienengüterverkehr möglich - zu komplex ist das System und zu kompliziert sind die verfügten Massnahmen. Klar ist jedoch schon heute, dass der Schienengüterverkehr wie wir ihn bis anhin kannten fundamental verändert wird.

Die höheren Kosten für die Instandhaltung und Zuführung zu Werkstätten müssen kurzfristig die Wagenhalter tragen. Mittelfristig jedoch wirken sich die Massnahmen äusserst negativ auf den Schienengüterverkehr aus. Denn wegen der steigenden Kosten werden weitere Unternehmen ihre Güter in Zukunft auf der Strasse statt auf der Schiene transportieren. Die Sicherheit ist damit nicht erhöht, im Gegenteil wird der Güterverkehr mit der höheren Unfallwahrscheinlichkeit beim Transport auf der Strasse insgesamt unsicherer.

 

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Am 14. Mai 2025 tra­fen sich knapp 120 Bran­chen­ak­teu­re zum Forum Güter­ver­kehr 2025 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) im Glo­cken­hof in Zürich. Aus­ge­wie­se­ne Exper­tin­nen und Exper­ten tausch­ten sich zu den aktu­el­len und zukünf­ti­gen poli­ti­schen The­men und zum tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Hier eine Kurz­fas­sung der Refe­ra­te sowie alle ver­füg­ba­ren Vor­trags­un­ter­la­gen als Downloads

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Turbulente Zeiten für den alpenquerenden Schienengüterverkehr

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Eine Studienreise entlang des wichtigsten europäischen Schienengüterkorridors führte den Geschäftsführer des VAP vom Südportal des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz bis zum Hafen Rotterdam. Die Reise zeigte eindrücklich den länderübergreifenden Schienengüterverkehr in allen seinen Facetten. Vor allem aber offenbarte sie die anspruchsvolle Situation des Infrastrukturbetreibers Deutschlands und der Anbieter von Lösungen im kombinierten Verkehr.


Darum geht’s:

  • Herkulesaufgaben für Anbieter im kombinierten Verkehr
  • Probleme erkannt, Lösungen werden zur Geduldsprobe
  • Gemeinsames Ziel: Verkehrsverlagerung
  • Schweiz schreitet voran
  • Hafen Rotterdam: Viel Potenzial für die Schiene
  • Neue Maut in den Niederlanden dürfte der Bahn Schub verleihen
  • Boxenstopp für Hochleistungsloks
  • Branche und Politik müssen gemeinsam und zeitnah umdenken

Herkulesaufgaben für Anbieter im kombinierten Verkehr

Die Anbieter im kombinierten Verkehr sind zurzeit kaum zu beneiden. Dies vor allem wegen der Grossbaustellen und Sanierungen der Infrastruktur in Deutschland, die zu Zugsverspätungen und -ausfällen führen. Das verärgert Kunden und bringt Mitarbeitende bei den Infrastrukturbetreibern an ihre Grenzen. Und als wären die Herausforderungen nicht so schon gross genug, erschwert diese Situation auch noch der omnipräsente Arbeitskräftemangel.

Probleme erkannt, Lösungen werden zur Geduldsprobe

Der Infrastrukturbetreiber InfraGO der Deutschen Bahn (DB InfraGO) hat die Probleme erfreulicherweise erkannt und legt sie offen auf den Tisch. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Branche geschlossen auftreten, Lösungen erarbeiten und die schwierige Situation überbrücken kann. Die Verantwortlichen der DB InfraGO lassen sich nicht entmutigen. Trotzdem ist kurzfristig noch keine Entspannung der Situation in Sicht.

[caption id="attachment_21100" align="alignleft" width="300"] Betriebszentrale Süd in Pollegio im Tessin. @Litra[/caption]
Gemeinsames Ziel: Verkehrsverlagerung

Allen Herausforderungen zum Trotz besteht das länderübergreifende Ziel darin, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Dafür steht nicht nur die Branche selbst in der Pflicht, sondern vor allem die Politik. Sie muss die Rahmenbedingungen dahingehend anpassen, dass sich in dieser äusserst schwierigen Zeit eine Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse verhindern lässt. Diese Aufgabe ist umso anspruchsvoller, als die Zahlen in der Schweiz bereits heute einen Rückgang des Modalsplits zuungunsten der Schiene zeigen.

 

Schweiz schreitet voran

Die Politik der Schweiz hat die Problematik erkannt und bleibt nicht untätig. Zum Beispiel will sie die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe LSVA zukünftig an die Teuerung koppeln. Damit wird sich das Preisverhältnis der Schiene im Vergleich zur Strasse leicht verbessern. Zudem will der Bund im Rahmen der Totalrevision des Gütertransportgesetzes Bahntransporte über eine Distanz von unter 600 Kilometern fördern. Diese Massnahmen sind hilfreich, räumen die Probleme der Nachbarländer im Infrastrukturbereich jedoch nicht aus.

[caption id="attachment_21070" align="alignleft" width="400"] Das Terminal Busto Arsizio-Gallarate von Hupac. @Hupac[/caption]

Zur Umgehung der Infrastrukturprobleme Deutschlands böte sich ein Kapazitätsausbau über einen Bypass Basel-Antwerpen als zweiter nördlicher NEAT-Zuläufer an. Die Vogesen-Tunnel verfügen derzeit nicht über das Vier-Meter-Profil, das für den unbegleiteten kombinierten Verkehr erforderlich wäre. An diesem Ausbau führt somit kein Weg vorbei.

Hafen Rotterdam: Viel Potenzial für die Schiene

Zurück zur Studienreise. Der Besuch des Hafens in Rotterdam zeigte, wie viele unterschiedlichste Güter tagtäglich von A nach B verschoben werden müssen, um den grossen Konsumhunger unserer Gesellschaften zu bändigen. Dazu zählen Container mit unterschiedlichsten Gütern, Autos oder Kohle. Güter, die im Hafen Rotterdam ankommen, werden zu etwa 55 Prozent per Binnenschifffahrt, 37 Prozent auf der Strasse und nur gerade zu 8 Prozent per Bahn weiterbefördert. Der Modalsplitanteil der Strasse ist damit fast fünf Mal höher als derjenige der Schiene.

[caption id="attachment_21091" align="alignright" width="300"] Hafengelände Rotterdam. @VAP[/caption]

Neue Maut in den Niederlanden dürfte der Bahn Schub verleihen

In den Niederlanden gibt es grundsätzlich keine Autobahnmaut – die Nutzung von Autobahnen und Schnellstrassen ist also gebührenfrei. Das trägt sicherlich zum tiefen Modalsplit der Schiene bei. Ab 2026 soll sich dies ändern. Der niederländische Gesetzgeber führt auf Autobahnen und ausgewählten Bundes- und Landstrassen eine Maut ein. Die Erlöse daraus sollen in einen Fonds fliessen, der niederländische Unternehmen bei der Entwicklung umweltfreundlicherer Technologien und Flotten unterstützt. Die Einführung dieser Gebühr dürfte die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene im Vergleich zur Strasse verbessern. Die Ausgestaltung und Verwendung der niederländischen Maut hat im Vergleich zur LSVA in der Schweiz den grossen Vorteil, dass deren Höhe nicht vom Antrieb der Lkws abhängt. Diese Lösung bietet einen Anreiz zur Verkehrsverlagerung und fördert gleichzeitig umweltfreundliche Antriebstechnologien.

Boxenstopp für Hochleistungsloks

[caption id="attachment_21089" align="alignleft" width="300"] Werkstatt der LWR am Hafen Rotterdam. @VAP[/caption]

Als Abschluss der Studienreise stand ein Besuch bei Locomotive Workshop Rotterdam als Instandhalter für Lokomotiven auf dem Programm. Der Standort nahe beim Hafen stellt kurze Wege zur Instandhaltung der hoch technologisierten Elektrolokomotiven sicher. Die bis zu 9’000 PS starken Zugpferde von Siemens ziehen Tausende von Güterwagen durch ganz Europa. Das funktioniert nur, wenn alle Hand in Hand arbeiten. Diese perfekte Symbiose zwischen Lokomotiven (Eisenbahnverkehrsunternehmen), Wagenhaltern und Infrastrukturbetreibern macht den Schienengüterverkehr zu dem, was er ist: energieeffizient, umweltfreundlich, lärmarm und gerade bei grossen Distanzen wirtschaftlich.

[caption id="attachment_21088" align="alignright" width="225"] Ein Schienenroboter zum Ein- und Ausfahren der Lokomotiven. @VAP[/caption]

Branche und Politik müssen gemeinsam und zeitnah umdenken

Die Studienreise hat den Teilnehmenden vielfältige Erkenntnisse gebracht. Der Besuch bei DB InfraGO hat gezeigt, dass allein schon eine bessere länderübergreifende Absprache die Situation entschärfen kann. Zum einen ist es vorteilhaft, wenn beide Seiten bei der Behebung von Problemen von der gleichen Ausgangslage ausgehen und sprechen. Zum anderen können die Verantwortlichen die Baustellenplanung frühzeitig mit den Betroffenen absprechen.

Die Lehrfahrt hat deutlich gemacht, dass beim grenzüberschreitenden Güterverkehr alle Zahnräder ineinandergreifen müssen, damit das Ganze optimal funktioniert. Nur so können die Branchenakteure Güter pünktlich und unversehrt vom Ausgangs- zum Zielort befördern. Leider lahmt das System zurzeit an einigen Stellen, da man in der Vergangenheit die Prioritäten oft zulasten der Schiene gesetzt hat. Deshalb braucht es ein rasches Umdenken der Branche und insbesondere der Politik.

 

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Am 14. Mai 2025 tra­fen sich knapp 120 Bran­chen­ak­teu­re zum Forum Güter­ver­kehr 2025 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) im Glo­cken­hof in Zürich. Aus­ge­wie­se­ne Exper­tin­nen und Exper­ten tausch­ten sich zu den aktu­el­len und zukünf­ti­gen poli­ti­schen The­men und zum tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Hier eine Kurz­fas­sung der Refe­ra­te sowie alle ver­füg­ba­ren Vor­trags­un­ter­la­gen als Downloads

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