SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

Mit dem revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) woll­te das Par­la­ment den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) stär­ken. Mit ihrer Preis­po­li­tik tut SBB Cargo exakt das Gegen­teil – im Schnell­zugs­tem­po. Und dies alles, noch bevor das revi­dier­te Gesetz mit der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung in Kraft ist.


Darum geht’s:

  • Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse
  • Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen
  • Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend
  • Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an
  • Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse

Am 20. Sep­tem­ber 2025 hat SBB Cargo eine Mit­tei­lung publi­ziert, die auf­hor­chen lässt. Darin spre­chen die Ver­ant­wort­li­chen von einer Siche­rung des umwelt­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und von Arbeits­plät­zen in der Schweiz. Lei­der geschieht zur­zeit das Gegen­teil. SBB Cargo hat über die letz­ten Mona­te teils hor­ren­den Preis­er­hö­hun­gen vor­ge­nom­men. Das führt dazu, dass viele Kun­den der ver­la­den­den Wirt­schaft in Zukunft noch stär­ker oder sogar aus­schliess­lich auf den Trans­port auf der Stras­se set­zen. Dies bestä­ti­gen zahl­lo­se Rück­mel­dun­gen aus der VAP-Mit­glied­schaft. Diese ist sich einig: Die Ver­la­der wür­den auch zukünf­tig auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr set­zen, aller­dings ist die­ser ange­sichts der von SBB Cargo gefor­der­ten Prei­sen gegen­über der Stras­se nicht mehr län­ger konkurrenzfähig.

Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen

Ursprüng­lich woll­te das Par­la­ment den EWLV eigen­wirt­schaft­lich machen. Dazu soll die­ser acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den, wobei für die ers­ten vier Jahre 260 Mio. CHF zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem stellt der Bund ein­ma­lig 180 Mio. CHF für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereit. Der Weg zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit war so gedacht: Die Ver­la­der tra­gen mit mode­ra­ten Preis­er­hö­hun­gen, SBB Cargo mit mehr Pro­duk­ti­vi­tät und Effi­zi­enz und der Bund mit der befris­te­ten För­de­rung ihren Teil dazu bei. Dazu hät­ten der VAP und seine Mit­glie­der Hand gebo­ten; die Ver­la­der wären gröss­ten­teils bereit gewe­sen, die­sen Preis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV zu bezahlen.

Nun geschieht ein Abbau des Defi­zits von SBB Cargo fast aus­schliess­lich zulas­ten der Ver­la­der. Für die wenigs­ten Ver­la­der besteht so wei­ter­hin ein Anreiz, auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. Das führt zu einem ein­schnei­den­den Abbau von Schie­nen­gü­ter­in­fra­struk­tur. Ange­sichts der hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen dürf­ten sich diese Fir­men in Zukunft kaum je wie­der auf die Schie­ne set­zen, womit der EWLV und somit der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig abge­baut wer­den. Für Bun­des­rat und Par­la­ment wird die­ser irrever­si­ble Abbau der Güter­men­gen auf der Schie­ne spä­tes­tens nach vier Jah­ren ersichtlich.

Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen ent­spre­chen nicht dem Wil­len des Par­la­ments. Die­ses woll­te den EWLV stär­ken, unter ande­rem um die Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu errei­chen. Ohne einen leis­tungs­star­ken EWLV rückt die­ses Ziel in immer wei­te­re Ferne. Und letzt­lich hat auch das Volks-Nein zum Auto­bahn­aus­bau im Novem­ber 2024 dazu bei­getra­gen, dass sich ein Kol­laps auf der Stras­se nur ver­hin­dern lässt, wenn mög­lichst viele Güter auf der Schie­ne trans­por­tiert werden.

Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an

Erfreu­lich ist, dass die Poli­tik sich der Sache annimmt. So hat Stän­de­rä­tin Eva Her­zog am 25. Sep­tem­ber 2025 die Moti­on 25.4147 «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr» ein­ge­reicht. Die Moti­on ver­langt, dass SBB Cargo die Prei­se ab 2026 maxi­mal noch um die Teue­rung erhö­hen kann. Dem­nach müss­te SBB Cargo die Eigen­wirt­schaft­lich­keit haupt­säch­lich durch einen pro­duk­ti­ve­ren und effi­zi­en­te­ren Betrieb sicher­stel­len, wie es auch vom Par­la­ment im GüTG gedacht war. Bedau­er­li­cher­wei­se hat SBB Cargo in der Zwi­schen­zeit Tat­sa­chen geschaf­fen: Bereits hat sich ein beträcht­li­cher Teil der Kund­schaft des EWLV von der Schie­ne abgewandt.

Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Der VAP appel­liert an den Bun­des­rat und ans Par­la­ment, der Pra­xis von SBB Cargo mit Preis­er­hö­hun­gen im teils zwei­stel­li­gen Bereich sofort Ein­halt zu gebie­ten. Die­ses eigen­mäch­ti­ge Vor­ge­hen von SBB Cargo treibt immer mehr Ver­la­der vom EWLV auf die Stras­se – was dem Wil­len der Poli­tik und den Bestre­bun­gen der Schweiz zur Dekar­bo­ni­sie­rung dia­me­tral entgegenläuft.

Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

In der Herbst­ses­si­on 2025 vom 8. bis 26. Sep­tem­ber 2025 trak­tan­dier­ten die eid­ge­nös­si­schen Räte diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Dos­siers. Im Fokus stan­den die finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen der ein­ge­stell­ten Rol­len­den Land­stras­se (Rola), der Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Antwerpen–Basel, der Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) und der unter­ir­di­sche Güter­ver­kehr, bes­ser bekannt unter dem Namen Cargo sous ter­rain (CST).
Darum geht’s:
  • Ein­stel­lung der Rola wirft Fra­gen auf
  • Natio­nal­rat sichert Mit­tel für die Verlagerungspolitik
  • Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers erneut zur Debatte
  • Wei­te­re Fra­gen und Ant­wor­ten zu CST
  • Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF ist sichergestellt
Ein­stel­lung der Rola wirft Fra­gen auf Mit der ange­kün­dig­ten Ein­stel­lung der Rola per Ende 2025 fällt ein zen­tra­les Instru­ment der Schwei­zer Ver­la­ge­rungs­po­li­tik weg. Rund 70’000 Last­wa­gen­fahr­ten, die bis­her per Bahn trans­por­tiert wur­den, dro­hen neu auf die Stras­se ver­la­gert zu wer­den – obwohl das in der Bun­des­ver­fas­sung fest­ge­leg­te Ziel von maxi­mal 650’000 alpen­que­ren­den Fahr­ten pro Jahr bereits deut­lich über­schrit­ten ist. Die Belas­tung der zen­tra­len Tran­sit­ach­sen und das Rück­stau­ri­si­ko dürf­ten dadurch erheb­lich zuneh­men. Gleich­zei­tig bestehen Eng­päs­se im inter­na­tio­na­len Schie­nen­netz, etwa als Folge der maro­den Infra­struk­tur des Schie­nen­net­zes in Deutsch­land. Vor die­sem Hin­ter­grund haben VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li sowie Stän­de­rä­tin Heidi Z’graggen die Inter­pel­la­tio­nen 25.3540 «Stau­räu­me, Schwer­ver­kehrs­zen­tren, Ver­la­ge­rungs­druck. Wie fängt der Bund den zusätz­li­chen LKW-Ver­kehr nach Auf­ga­be der Rola auf?» und 25.3541 «Zukunft des Alpen­tran­sits. Wie begeg­net der Bund der Zunah­me des LKW-Ver­kehrs nach dem Weg­fall der Rol­len­den Land­stras­se?» ein­ge­reicht. Der Bun­des­rat hat die Fra­gen vor der Rats­sit­zung schrift­lich beant­wor­tet. Ins­ge­samt erach­tet er das Risi­ko eines Trend­bruchs bei der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik als rea­lis­tisch. Er rech­net für die kom­men­den Jahre mit einer gegen­über heute höhe­ren Zahl an alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten und einer Ver­schie­bung des Modal­splits zulas­ten der Schie­ne. VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li bedank­te sich für die bun­des­rät­li­che Stel­lung­nah­me, wies aber auf deren man­geln­de Detail­tie­fe hin. Ins­be­son­de­re hätte ihn und die VAP-Mit­glie­der der Ein­fluss des Schwer­ver­kehrs­zen­trums Erst­feld auf den Zusatz­ver­kehr durch die Rola-Schlies­sung inter­es­siert. Der VAP-Prä­si­dent bezwei­felt, dass der zusätz­li­che Ver­kehr mit einer kon­se­quen­ten Bewirt­schaf­tung die­ses Rück­hal­te­po­ten­zi­als ohne nega­ti­ve Fol­gen für den Stau vor dem Gott­hard­tun­nel gesteu­ert wer­den kann. Natio­nal­rat sichert Mit­tel für die Verlagerungspolitik  Mit der Moti­on 25.3949 «Mit­tel für die Ver­la­ge­rungs­po­li­tik sichern» hat die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­rats (KVF‑N) den Bun­des­rat beauf­tragt, die frei­wer­den­den Mit­tel im Zah­lungs­rah­men 2024 bis 2028 an die Rola von rund 50 Mio. Fran­ken voll­um­fäng­lich für die För­de­rung zusätz­li­cher Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den Jah­ren 2026 bis 2030 ein­zu­set­zen und die dafür not­wen­di­gen Schrit­te ein­zu­lei­ten. Die Kom­mis­si­on hält geziel­te Mass­nah­men für zwin­gend, um die unmit­tel­ba­re Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se zu ver­hin­dern. Der Bun­des­rat emp­fahl die Vor­la­ge zur Ableh­nung. Dazu Bun­des­rat Albert Rösti: «Es ist mir wich­tig zu erwäh­nen, dass die mit der Moti­on bean­trag­te stär­ke­re För­de­rung des alpen­que­ren­den UKV ohne Geset­zes­an­pas­sung nicht oder nur sehr bedingt mög­lich ist. Die finan­zi­el­le För­de­rung des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist in Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs-Geset­zes gere­gelt.» Der Natio­nal­rat hat die Moti­on mit 123 Ja-Stim­men zu 70 Nein-Stim­men ange­nom­men. Der VAP begrüsst diese Ent­schei­dung aus­drück­lich, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund, dass die auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter­bahn­vo­lu­men prak­tisch aus­nahms­los zurück­ge­hen. Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers erneut zur Debatte Die NEAT hat die Kapa­zi­tät des alpen­que­ren­den Güter­tran­sit­ver­kehrs durch die Schweiz deut­lich erhöht. Aller­dings ist die rechts­rhei­ni­sche Rhein­tal­bahn in Deutsch­land als wich­tigs­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke bereits heute über­las­tet und äus­serst stör­an­fäl­lig. Ver­zö­ge­run­gen bei deren Aus­bau ver­schär­fen die­ses Eng­pass­pro­blem. Um die Resi­li­enz des Sys­tems zu stär­ken, braucht es drin­gend einen zwei­ten Nord­zu­lauf zur NEAT. Mit der Moti­on 25.3543 «Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Antwerpen–Basel als zwei­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke, um eine Rück­ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Tran­sit­ver­kehrs auf die Stras­se zu ver­hin­dern» beauf­trag­te Natio­nal­rat Thier­ry Bur­kart den Bun­des­rat, den links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­ger Antwerpen–Basel als zwei­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke zeit­nah aus­zu­bau­en. Die Schweiz soll die dafür erfor­der­li­che Pro­fil­an­pas­sung der Voge­sen-Tun­nel voll­stän­dig finan­zie­ren und dazu vor­ran­gig die frei wer­den­den Mit­tel aus der Ein­stel­lung der Rola aus den Jah­ren 2026 bis 2028 ein­set­zen. Das Par­la­ment hatte dem Bun­des­rat mit den Motio­nen 20.3003 (2020) und 24.3389 (2024) bereits den zum Aus­bau des links­rhei­ni­schen Neat-Zubrin­gers zwi­schen Metz und Stras­bourg durch den Abschluss eines Staats­ver­trags und eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für den Aus­bau des Licht­raum­pro­fils durch die Schweiz beauf­tragt. Zudem ist der Bun­des­rat der Ansicht, dass die Mit­fi­nan­zie­rung nicht über den all­ge­mei­nen Bun­des­haus­halt, son­dern über den BIF zu erfol­gen hat. Wei­te­re Fra­gen und Ant­wor­ten zu CST CST schlägt wie­der­holt hohe media­le Wel­len. Der Bund hat mit dem Bun­des­ge­setz über den Unter­ir­di­schen Güter­trans­port (UGüTG) die Vor­aus­set­zun­gen für eine voll­au­to­ma­ti­sche unter­ir­di­sche Güter­trans­port­an­la­ge zwi­schen den gros­sen Agglo­me­ra­tio­nen des Mit­tel­lan­des geschaf­fen. Finan­zie­rung, Bau und Betrieb sol­len durch die Pri­vat­wirt­schaft erfol­gen. Mit der Inter­pel­la­ti­on 25.3631 bat Stän­de­rat Hans Wicki den Bun­des­rat, diver­se Fra­gen zum wei­te­ren Vor­ge­hen bei CST zu beant­wor­ten. In sei­ner schrift­li­chen Stel­lung­nah­me vom 13. August 2025 legte der Regu­la­tor dar, dass er den unter­ir­di­schen Güter­ver­kehr als Teil des Sach­plans Ver­kehr im Juni 2025 ver­ab­schie­det hatte. Diver­sen Stu­di­en fol­gend schätzt er das Poten­zi­al von CST zur Ent­las­tung ande­rer Ver­kehrs­trä­ger, ins­be­son­de­re der Natio­nal­stras­sen als eher gering ein und sieht aktu­ell kei­nen Hand­lungs­be­darf. Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF ist sichergestellt Mit der Moti­on 25.3953 for­dert A. Gmür-Schö­nen­ber­ger den Bun­des­rat auf, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF zu ver­bes­sern und zu erhö­hen. Ziel der Moti­on ist es, die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF zu sichern, damit die vom Par­la­ment beschlos­se­nen und künf­ti­ge Pro­jek­te ver­zö­ge­rungs­frei rea­li­siert wer­den kön­nen.

Die KVF bei­der Räte sowie der Bun­des­rat emp­fah­len die Vor­la­ge zur Annah­me. Der Stän­de­rat als Erstrat hat das Geschäft ange­nom­men. Der VAP lehnt die Moti­on 25.3953 ab, da sich das Par­la­ment bereits für die Kom­mis­si­ons­mo­ti­on 25.3949 aus­ge­spro­chen hat.

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Ant­wort auf den SUST-Bericht zusätz­li­che Sicher­heits­mass­nah­men für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Schweiz ver­ord­net. Die Mass­nah­men sind ein­schnei­dend und erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten. Die Poli­tik ist auf­ge­for­dert, rasch zu reagie­ren und den Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs unver­züg­lich zu stoppen.


Darum geht’s:

  • Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP
  • Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt
  • Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört
  • Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar
  • SBB dop­peln nach
  • Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP

Im Rah­men der bei­den run­den Tische zur Erar­bei­tung von Mass­nah­men für mehr Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr haben die Mit­glie­der des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) kon­struk­ti­ve Vor­schlä­ge unter­brei­tet. Damit wol­len sie die bereits heute sehr hohe Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit ver­hält­nis­mäs­si­gen und aus­ge­wo­ge­nen Mass­nah­men erhö­hen und gleich­zei­tig die Bran­che nicht schwä­chen. Doch genau Letz­te­res ist nun gesche­hen: Die ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen ver­schlech­tern die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bahn und füh­ren ohne einen zusätz­li­chen Sicher­heits­ge­winn zu Rück­ver­la­ge­run­gen auf die Stras­se. Vor allem aber ist die Bran­che über die unver­hält­nis­mäs­si­gen Mass­nah­men und die zeit­li­chen Vor­ga­ben kon­ster­niert. Die Mass­nah­men sind in der vor­ge­se­he­nen Frist nicht umsetzbar.

Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt

Die Gang­art des BAV erstaunt. Denn sowohl das Par­la­ment als auch die Bevöl­ke­rung haben dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den letz­ten Jah­ren immer wie­der den Rücken gestärkt. So gibt es für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im alpen­que­ren­den Tran­sit einen Ver­fas­sungs­auf­trag. Und auch den inlän­di­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat das Par­la­ment mit der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) wie­der­holt geför­dert. Zudem ist unbe­strit­ten, dass es einen leis­tungs­star­ken Schie­nen­gü­ter­ver­kehr braucht, wenn die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 errei­chen will. Letzt­lich zeigt auch das Nein der Bevöl­ke­rung zum Auto­bahn­aus­bau, wie zen­tral die Ver­la­ge­rung von Gütern auf die Schie­ne zur Ent­las­tung der Stras­se ist – und bleibt. Mit den vom BAV ver­ord­ne­ten Ver­schär­fun­gen rücken diese Ziele in immer wei­te­re Ferne.

Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört

Die ver­la­den­de Wirt­schaft hat das BAV vor des­sen Ent­scheid in einem Schrei­ben nach­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, wie zen­tral der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Wirt­schaft ist und dass der Gesetz­ge­ber neue Mass­nah­men mit Augen­mass erlas­sen muss. Das Schrei­ben wies auf dro­hen­de wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen und die Gefähr­dung der Lan­des­ver­sor­gung hin. Dass diese Warn­ru­fe beim BAV unge­hört ver­hall­ten, ist nicht nach­voll­zieh­bar und wirft Fra­gen auf.

Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar

Für bran­chen­wei­tes Stirn­run­zeln sorgt auch die äus­serst kurze Frist bis zur Umset­zung der Mass­nah­men. Diese sol­len ab dem 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten. Das ist aus prak­ti­schen Grün­den unrea­lis­tisch und für die Bran­che nicht nach­voll­zieh­bar. Das BAV schiebt die schein­ba­re Lösung der angeb­li­chen Sicher­heits­pro­ble­me auf die Wagen­hal­ter ab, ohne die The­ma­tik tech­nisch oder wirt­schaft­lich aus­rei­chend zu wür­di­gen. Und das, obwohl das BAV von den Bran­chen­ak­teu­ren dar­über in Kennt­nis gesetzt wurde, dass die Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen schon heute begrenzt sind. Die Kon­se­quen­zen dar­aus fan­den in der Ver­ord­nung keine Berück­sich­ti­gung. Auch wur­den zu den beschlos­se­nen Mass­nah­men vor­gän­gig keine Fol­gen­ab­schät­zun­gen (Impact Assess­ments) durch­ge­führt, etwas, das in der Euro­päi­schen Union bei staat­li­chen Ein­grif­fen wie dem­je­ni­gen des BAV Nor­ma­li­tät ist. Und letzt­lich sorgt das BAV mit sei­nen Mass­nah­men dafür, dass die in Ver­gan­gen­heit getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen in die Erhö­hung der Sicher­heit infra­ge gestellt wer­den und den zukünf­ti­gen Anreiz, dies zu tun, fak­tisch eliminieren.

SBB dop­peln nach

Die post­wen­den­de und eupho­ri­sche Stel­lung­nah­me der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) auf die Kom­mu­ni­ka­ti­on des BAV erstaunt ins­be­son­de­re auch des­halb, weil sie darin zum wie­der­hol­ten Mal unter dem Vor­wand von mehr Sicher­heit – die nächs­te For­de­rung nach einer Haf­tungs­be­tei­li­gung der Wagen­hal­ter plat­zie­ren. Letz­te­re hat das Par­la­ment Ende 2024 eben erst abgelehnt.

Gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der weit­ge­hen­den Ein­stel­lung der wich­ti­gen Zugs­kon­trol­le vor der Abfahrt durch die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) stellt sich die Frage, wes­halb das BAV sowohl SBB Cargo als auch die ande­ren EVU bei den Mass­nah­men fast voll­stän­dig aus der Ver­ant­wor­tung entlässt.

Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gehört zu den sichers­ten Ver­kehrs­trä­gern. Die vom VAP vor­ge­schla­ge­nen und in Abspra­che mit euro­päi­schen Exper­ten­gre­mi­en ent­wi­ckel­ten Mass­nah­men für Sicher­heit auf der Schie­ne hat das BAV über­gan­gen. Statt­des­sen hat es Mass­nah­men ver­ord­net, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne emp­find­lich sen­ken. Die­ser Feld­zug trifft den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in einer Situa­ti­on, in der die Güter­bahn­vo­lu­men prak­tisch aus­nahms­los zurück­ge­hen. Undenk­bar, dass das im Sinne von Poli­tik und Bevöl­ke­rung geschieht. Die Bran­chen­ak­teu­re hof­fen, dass Poli­tik und Ver­wal­tung zumin­dest die­sen Weck­ruf nicht unge­hört ver­hal­len las­sen. Ansons­ten besteht die ernst­haf­te Gefahr, dass es den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bald nur noch als Modell­ei­sen­bahn oder im Ver­kehrs­haus gibt.

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat am 11. Sep­tem­ber 2025 die ange­kün­dig­ten Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kon­kre­ti­siert. Damit reagiert die Bun­des­be­hör­de auf den Bericht der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (SUST) zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Gemäss BAV ist mit den Mass­nah­men unver­züg­lich zu begin­nen und sie müs­sen bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein. Sie erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten und die damit ein­her­ge­hen­den Mehr­kos­ten sind vor allem für die Wagen­hal­ter enorm. Zudem ist weder für die Wagen­hal­ter noch für die Werk­stät­ten klar, wie sie diese Mass­nah­men in so kur­zer Zeit umset­zen sol­len. Kurz­fris­tig dro­hen wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen, mit­tel­fris­tig wird die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mas­siv gesenkt. 


Darum geht’s:

  • Sicher­heit hat höchs­te Priorität
  • Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke
  • Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein
  • Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen
  • Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert
  • Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt
  • Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Sicher­heit hat höchs­te Priorität

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das BAV die kon­kre­ten Mass­nah­men als Reak­ti­on auf den SUST-Bericht kom­mu­ni­ziert. Dies geschah, nach­dem das BAV nach der Publi­ka­ti­on des SUST-Berichts zwei Runde Tische mit Bran­chen­ver­tre­tern ein­be­ru­fen hatte. Ziel die­ses Dia­logs war das Fest­le­gen von Mass­nah­men, um die bereits hohe Sicher­heit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter zu ver­bes­sern. Gemäss BFS soll mit den Mass­nah­men unver­züg­lich begon­nen wer­den und sie sol­len bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein.

Sicher­heit hat auch für die Mit­glie­der des VAP aller­höchs­te Prio­ri­tät. Trotz­dem ist es falsch und gefähr­lich, abso­lu­te Sicher­heit zu sug­ge­rie­ren. Es gilt, den Nut­zen von zusätz­li­chen und restrik­ti­ve­ren Mass­nah­men den Mehr­kos­ten gegen­über­zu­stel­len und mit Augen­mass zu ent­schei­den. Dabei ist fest­zu­hal­ten, dass die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men das Poten­zi­al haben, die Sicher­heit im gesam­ten Güter­ver­kehr zu redu­zie­ren. Dies, weil die Mass­nah­men und die damit ein­her­ge­hen­den hor­ren­den Kos­ten mit­tel­fris­tig zu einer Ver­la­ge­rung der Güter­trans­por­te von der Schie­ne auf die um ein Viel­fa­ches gefähr­li­che­re Stras­se füh­ren werden.

Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke

Der VAP sieht es als seine Auf­ga­be, die Mass­nah­men auf Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit für die Bran­che im All­ge­mei­nen und die Wagen­hal­ter im Beson­de­ren zu beur­tei­len. Zudem sol­len die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs die Kos­ten der Mass­nah­men mög­lichst zu glei­chen Tei­len tra­gen. Ange­spro­chen sind haupt­säch­lich die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) in ihrer Rolle als Beför­de­rer, die Wagen­hal­ter und die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Nur wenn sie alle ihren Pflich­ten nach­kom­men, lässt sich das hohe Niveau an Sicher­heit auf­recht­erhal­ten und ver­bes­sern. Denn nicht eine ein­zel­ne Mass­nah­me, son­dern deren Viel­zahl und Zusam­men­spiel machen das Gesamt­sys­tem sicher.

Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein

Mit den neuen Mass­nah­men nimmt das BAV die Wagen­hal­ter im Ver­gleich zu ande­ren Akteu­ren über­durch­schnitt­lich stark in die Pflicht. Ins­be­son­de­re die sub­stan­zi­el­le Sen­kung des Instand­hal­tungs­in­ter­valls wird die Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen und die Wirt­schaft­lich­keit der Betrie­be mas­siv beein­träch­ti­gen. Denn die vom BAV ver­füg­ten Instand­hal­tungs­in­ter­val­le wer­den zu einer äus­serst star­ken, bis­her noch nicht abschlies­send quan­ti­fi­zier­ba­ren Reduk­ti­on der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen füh­ren. Dadurch führt diese Mass­nah­me kurz­fris­tig zu Eng­päs­sen bei der ver­la­den­den Wirt­schaft, die das Poten­zi­al haben, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Land zu gefähr­den. Diese The­ma­tik kam im Vor­feld und auch an den Run­den Tischen oft zur Spra­che, ist beim BAV jedoch über­ra­schend wenig in die Ent­schei­dungs­fin­dung eingeflossen.

Mit­tel­fris­tig wer­den die beschlos­se­nen Mass­nah­men die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se wei­ter ver­schlech­tern und die Ver­la­ge­rung von der Schie­ne auf die Stras­se stark beschleu­ni­gen. Und dies alles in einer Zeit, in der der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits an vie­len Fron­ten kräf­tig unter Druck steht. Diese Kon­se­quen­zen ste­hen im gros­sen Wider­spruch zum Wil­len für mehr Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der auch im Par­la­ment mit der Ver­ab­schie­dung des Güter­trans­port­ge­set­zes ein­mal mehr zum Aus­druck gebracht wurde. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men lau­fen die­sem Wil­len zuwider.

Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen

Für den VAP ist heute nicht abseh­bar, wie die Mass­nah­men in der äus­serst kur­zen Frist bis zur Inkraft­set­zung umge­setzt wer­den sol­len. Denn schon heute feh­len den Instand­hal­tungs­fir­men Kapa­zi­tä­ten, Res­sour­cen und Kom­po­nen­ten. Diese Situa­ti­on wird sich als Folge der BAV-Mass­nah­men wei­ter ver­schär­fen. Es ist zu befürch­ten, dass Güter­wa­gen nicht nur öfter, son­dern vor allem län­ger in den Instand­hal­tungs­fir­men ste­hen, als bis­her. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leer­wa­gen­trans­por­te zu und von den Werk­stät­ten signi­fi­kant stei­gen wird. Auch dies wer­den vor­erst vor allem die ver­la­den­den Betrie­be spü­ren, da sie zum Trans­port der­sel­ben Güter­men­ge mehr Wagen bezie­hen müs­sen. Als Kon­se­quenz dar­aus dürf­ten sich mit­tel­fris­tig mehr und mehr Ver­la­der vom Schie­nen­gü­ter­ver­kehr abwen­den und ihre Güter auf der Stras­se befördern.

Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert

Da der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit inte­griert ist, machen die Aus­wir­kun­gen der BAV-Mass­nah­men nicht an den Lan­des­gren­zen halt. Wagen­hal­ter aus­ser­halb der Schweiz kön­nen kaum fest­stel­len, ob einer ihrer ver­mie­te­ten Güter­wa­gen Schwei­zer Glei­se befährt, da die Kun­den die ver­füg­ba­ren Wagen im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät frei dis­po­nie­ren. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men dürf­ten dazu füh­ren, dass die Wagen­hal­ter den Schwei­zer Markt nicht mehr und wenn über­haupt mit eigens für die Schweiz gewar­te­ten Flot­ten bedie­nen wer­den. Dies bedeu­tet ein wei­te­rer admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand, der die Kos­ten in die Höhe trei­ben und die Attrak­ti­vi­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sen­ken wird.

Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt

Die Wagen­hal­ter müs­sen die Finan­zie­rung der Kos­ten fast voll­um­fäng­lich allein tra­gen, unab­hän­gig vom deut­lich stei­gen­den und bis heute nicht defi­nier­ten zusätz­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand. Weder den EVUs als Beför­de­rer noch den Infra­struk­tur­be­trei­bern hat das BAV ähn­lich ein­schnei­den­de Mass­nah­men auf­er­legt. Dies über­rascht, denn es gibt kei­nen plau­si­blen Grund, sie weni­ger in die Pflicht zu neh­men als die Wagen­hal­ter. Auch zu die­sem Thema wur­den an den Gesprä­chen der Run­den Tische kon­kre­te Mass­nah­men für beide Akteu­re aufgezeigt.

Wie für alle Betei­lig­ten ist auch für den VAP klar, dass man nach einem Unfall wie dem­je­ni­gen im Gott­hard­ba­sis­tun­nel mit mas­si­ven – zum Glück nur finan­zi­el­len – Kos­ten nicht ein­fach zur Tages­ord­nung über­ge­hen kann. Es ist aber auch so, dass die Wagen­hal­ter schon immer viel inves­tiert haben und fort­lau­fend mehr in die Sicher­heit ihrer Güter­wa­gen inves­tie­ren. Schon in Ver­gan­gen­heit setz­ten sie jähr­lich wirk­sa­me Mass­nah­men im Umfang von 40 Mio. Euro um. Von Anfang an hat der VAP als Stim­me der Wagen­hal­ter Hand für Mass­nah­men gebo­ten, die das bereits hohe Sicher­heits­ni­veau der Schie­ne wei­ter erhöht und gleich­zei­tig der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit Rech­nung getra­gen hätten.

Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Die Mass­nah­men sind für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­dend. Noch ist keine abschlies­sen­de Abschät­zung der Fol­gen und Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mög­lich – zu kom­plex ist das Sys­tem und zu kom­pli­ziert sind die ver­füg­ten Mass­nah­men. Klar ist jedoch schon heute, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wie wir ihn bis anhin kann­ten fun­da­men­tal ver­än­dert wird.

Die höhe­ren Kos­ten für die Instand­hal­tung und Zufüh­rung zu Werk­stät­ten müs­sen kurz­fris­tig die Wagen­hal­ter tra­gen. Mit­tel­fris­tig jedoch wir­ken sich die Mass­nah­men äus­serst nega­tiv auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Denn wegen der stei­gen­den Kos­ten wer­den wei­te­re Unter­neh­men ihre Güter in Zukunft auf der Stras­se statt auf der Schie­ne trans­por­tie­ren. Die Sicher­heit ist damit nicht erhöht, im Gegen­teil wird der Güter­ver­kehr mit der höhe­ren Unfall­wahr­schein­lich­keit beim Trans­port auf der Stras­se ins­ge­samt unsicherer.

 

Gekommen, um zu bleiben: der Schienengüterverkehr

Gekommen, um zu bleiben: der Schienengüterverkehr

Die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wird der­zeit heiss dis­ku­tiert. Sie stand auch im Mit­tel­punkt des Forums Güter­ver­kehr vom 14. Mai 2025 im Glo­cken­hof in Zürich. In die­sem Blog­bei­trag ver­fei­nert VAP-Geschäfts­füh­rer Dr. Simon Wey die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se dar­aus mit sei­nen Gedan­ken zu Tempo, Stre­cken­füh­rung und Signa­li­sa­ti­on auf der struk­tu­rel­len und tech­no­lo­gi­schen Wei­ter­fahrt des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs Rich­tung Zukunft.


Darum geht’s:

  • Rück­ver­la­ge­rung funk­tio­niert nicht
  • Wachs­tum vs. Fortschritt
  • DAK ermög­licht Quantensprung
  • Jetzt oder nie!
Rückverlagerung funktioniert nicht

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist ein wah­rer All­roun­der: fleis­sig, meist nacht­ak­tiv, kraft­voll. Wir neh­men ihn kaum wahr und trotz­dem wäre der Wohl­stand ohne ihn unvor­stell­bar. Damit bil­det er das Rück­grat unse­rer Volks­wirt­schaft – effi­zi­ent, umwelt­freund­lich und unver­zicht­bar. Es stellt sich also nicht die Frage, ob, son­dern wie man den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr stär­ken kann, damit er den wach­sen­den Güter­men­gen gerecht wird. Denn eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se wird nicht funk­tio­nie­ren, selbst wenn man es woll­te. Es ist näm­lich bereits eng auf den Schwei­zer Stras­sen – und wird täg­lich enger.

Wachstum vs. Fortschritt

Um den Stel­len­wert des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs fass­ba­rer zu machen, hilft das fol­gen­de sta­tis­ti­sche Gedan­ken­ex­pe­ri­ment: Es bräuch­te rund 650’000 zusätz­li­che Last­wa­gen­fahr­ten, um die jähr­li­che Güter­men­ge des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) in der Schweiz mit Trans­por­ten auf der Stras­se zu kom­pen­sie­ren. So viele zusätz­li­che LKWs ver­ur­sach­ten Dau­er­staus, das Sys­tem Stras­se würde schlicht kol­la­bie­ren.
Bis 2050 pro­gnos­ti­ziert das Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung in sei­nen «Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050» einen Anstieg des Güter­ver­kehrs in Ton­nen­ki­lo­me­tern von 31 Pro­zent. Dabei rech­net es mit einem leicht rück­läu­fi­gen Anteil der Stras­se im Ver­gleich zur Schie­ne. Heute ste­hen der hohe Stel­len­wert der Schie­ne und deren tech­no­lo­gi­scher Zustand in einem kras­sen Gegen­satz. Seit dem 19. Jahr­hun­dert wer­den die Wag­gons mecha­nisch gekup­pelt und mit Luft­druck gebremst, also nach dem ana­lo­gen Prin­zip: Ein/Aus. Gleich­zei­tig schrei­ten die tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen bei Loko­mo­ti­ven im Schnell­zug­tem­po voran.

DAK ermöglicht Quantensprung

Die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sind sich einig dar­über, dass kein Weg an einer (digi­ta­len) Trans­for­ma­ti­on des bestehen­den Roll­ma­te­ri­als vor­bei­führt. Der tech­no­lo­gi­sche Fort­schritt braucht hier end­lich freie Bahn, und zwar lie­ber heute als mor­gen. Nur so las­sen sich die anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen meis­tern und eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se verhindern.

Einen regel­rech­ten Quan­ten­sprung ermög­licht die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Für deren Ein­füh­rung hat die Poli­tik der Bran­che einen ein­ma­li­gen För­der­bei­trag von 180 Mio. Schwei­zer Fran­ken ab 2026 in Aus­sicht gestellt. Das­sel­be Ziel ver­fol­gen die 260 Mio. Schwei­zer Fran­ken für die ers­ten vier Jahre. Die­ser finan­zi­el­le Rücken­wind soll dazu bei­tra­gen, den EWLV eigen­wirt­schaft­lich zu machen (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Früh­jahrs­ses­si­on 2025: Viel­leicht letz­te Chan­ce für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr»).

Jetzt oder nie!

Das alles zeigt: In der Frage nach der Wich­tig­keit und der tech­no­lo­gi­schen Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stimmt die Poli­tik von Links bis Rechts für ein­mal über­ein. Offen ist, ob die Bran­che die­sen Steil­pass in den vier respek­ti­ve acht Jah­ren der befris­te­ten För­de­rung tat­säch­lich ver­wer­ten kann. Bleibt der EWLV danach wei­ter­hin defi­zi­tär, so wird der Ruf nach einer unbe­fris­te­ten Sub­ven­ti­on unüber­hör­bar. Für den VAP ist das aller­dings keine Opti­on mit Zukunft. Viel mehr wird er alles dar­an­set­zen, dass die Güter­bahn­ak­teu­re der Eigen­wirt­schaft­lich­keit in den nächs­ten Jah­ren näher­kom­men – Kilo­me­ter für Kilometer.

Hier geht’s zur voll­stän­di­gen Eröff­nungs­re­de von Dr. Simon Wey anläss­lich des Forums Güter­ver­kehr vom 14. Mai 2025.

Bundesrat schickt Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung

Bundesrat schickt Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung

Am 30. April 2025 hat der Bun­des­rat die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum total­re­vi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Damit kon­kre­ti­siert er den Auf­trag des Par­la­ments, das sich in der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 für eine Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs aus­ge­spro­chen hatte. Der VAP wird sich gemein­sam mit wei­te­ren Bran­chen­ak­teu­ren zu die­sem Schlüs­sel­dos­sier äussern.


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat ver­folgt sport­li­chen Fahrplan
  • Grü­nes Licht für diver­se Förderinstrumente
  • Anfor­de­run­gen dür­fen nicht zum Stol­per­stein werden
  • Keine Ver­wäs­se­rung der Anrei­ze zur Ver­la­ge­rung auf die Schiene
  • Erfolg und Miss­erfolg lie­gen nahe beieinander
Bundesrat verfolgt sportlichen Fahrplan

In sei­ner letz­ten April-Sit­zung hat der Bun­des­rat den Ent­wurf der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Umset­zungs­be­stim­mun­gen in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Diese dau­ert bis am 12. August 2025. Dem­nach kon­kre­ti­siert die Regie­rung die vom Par­la­ment beschlos­se­nen Mass­nah­men im Eil­zugs­tem­po. In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 hat­ten Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen berei­nigt und das revi­dier­te GüTG defi­ni­tiv ver­ab­schie­det. Damit sprach sich das Par­la­ment für einen gestärk­ten und kom­pe­ti­ti­ven Güter­ver­kehr auf der Schie­ne aus. Bereits am 1. Janu­ar 2026 sol­len sowohl das GüTG als auch die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen in Kraft treten.

Grünes Licht für neue Förderinstrumente

Der Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf umfasst eine Reihe von Mass­nah­men zur Stär­kung des Trans­ports von Gütern per Bahn und Schiff. Die wich­tigs­ten Mass­nah­men für unse­re Bran­che auf einen Blick:

  1. Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Anbie­tern von Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV)
  2. Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer
  3. Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güterverkehrsanlagen
  4. Pau­schal­bei­trä­ge zur Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)
Anforderungen dürfen nicht zum Stolperstein werden

Mit 260 Mil­lio­nen Fran­ken geför­dert wer­den Anbie­ter von EWLV über Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bund und Anbie­tern. Diese finan­zi­el­le För­de­rung hat das Par­la­ment vor­erst auf acht Jahre befris­te­tet, wobei sie über zwei Mal vier Jahre erfol­gen soll. Zur Fest­le­gung des Ver­fah­rens erlässt das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine Richtlinie.

Mit SBB Cargo wird sich ein markt­star­kes Unter­neh­men für diese För­der­mit­tel bewer­ben. Die Gefahr besteht darin, dass die Anfor­de­run­gen für den Erhalt der För­der­mit­tel so hoch aus­ge­stal­tet wer­den, dass sie für poten­zi­el­le neue Anbie­ter von EWLV zur Markt­ein­tritts­bar­rie­re wer­den. Die Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass ein Ein­tritt in die­sen Markt bereits heute äus­serst anspruchs­voll ist. Dem­nach soll der Erhalt die­ser För­de­rung den Anbie­tern nicht als wei­te­ren Stol­per­stein in den Weg gelegt werden.

Keine Verwässerung der Anreize zur Verlagerung auf die Schiene

Die Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sol­len durch eine Abschaf­fung der Rück­erstat­tung der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) im Vor- und Nach­lauf des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV) finan­ziert wer­den. Hier besteht die Krux darin, die Anfor­de­run­gen für den Erhalt die­ser Bei­trä­ge so aus­zu­ge­stal­ten, dass der Anreiz zum Ver­lad auf die Schie­ne für die Adres­sa­ten mög­lichst hoch wird. Wie hilf­reich dabei Unter- und Ober­gren­zen sind, ist im Rah­men der Stel­lung­nah­me zu prüfen.

Erfolg und Misserfolg liegen nahe beieinander

Der VAP wird gemein­sam mit sei­nen Mit­glie­dern alles dar­an­set­zen, beim BAV eine breit abge­stütz­te Stel­lung­nah­me ein­zu­rei­chen. Im Zen­trum die­ser Debat­te ste­hen die gespro­che­nen Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen, die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für Anbie­ter von EWLV sowie die Bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer. Durch die Abschaf­fung der LSVA-Rück­erstat­tung im Vor- und Nach­lauf zum UKV wer­den näm­lich keine neuen För­der­mit­tel flies­sen, son­dern ledig­lich die Adres­sa­ten geän­dert. Auch begrüsst der VAP die ver­an­schlag­ten 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die DAK-Migra­ti­on. Deren Ein­füh­rung wird nicht nur die Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV-Gesamt­sys­tem stark erhö­hen, son­dern auch das Ziel der Eigen­wirt­schaft­lich­keit greif­bar machen.

Ins­ge­samt lohnt sich eine genau Prü­fung der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, denn gering­fü­gi­ge Ände­run­gen kön­nen über Erfolg und Miss­erfolg der Geset­zes­re­vi­si­on entscheiden.

Frühjahrssession 2025: Vielleicht letzte Chance für den Einzelwagenladungsverkehr

Frühjahrssession 2025: Vielleicht letzte Chance für den Einzelwagenladungsverkehr

In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 haben Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen im Rin­gen um die Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) berei­nigt. Wir vom VAP begrüs­sen die defi­ni­ti­ve Ver­ab­schie­dung des Dos­siers. Damit macht das Par­la­ment den Weg frei für Eigen­wirt­schaft­lich­keit, mehr Markt und mehr Wett­be­werb im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Es liegt nun an allen Akteu­ren, diese viel­leicht letz­te Chan­ce zu ergreifen.

 

Darum geht’s:

  • Par­la­ment bewil­ligt umfang­rei­che Fördermittel
  • Räte räu­men ihre Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten end­gül­tig aus
  • Zuguns­ten von mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb entschieden
  • Alle EWLV-Akteu­re gefragt – einer ganz besonders

 

Parlament bewilligt umfangreiche Fördermittel

Am 17. März 2025 haben die bei­den Räte ihre Bera­tun­gen zur Revi­si­on des GüTG abge­schlos­sen. Mit dem total­re­vi­dier­ten Gesetz wol­len Bun­des­rat und Par­la­ment die Bran­che des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs befris­tet unter­stüt­zen (vgl. Blog­bei­trag «GüTG: Die Rich­tung stimmt, der Weg bleibt stei­nig»). Mit der Bewil­li­gung von 260 Mio. CHF über vier Jahre ab 2026 ver­schafft die Legis­la­ti­ve der Bran­che Zeit, um ihre Effi­zi­enz mit neuen Instru­men­ten zu erhö­hen. Die För­de­rung des EWLV wird auf acht Jahre befristet.

Eben­falls geför­dert wird die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Deren Ein­füh­rung soll mit einem ein­ma­li­gen Kre­dit von 180 Mio. CHF unter­stützt wer­den. Die geplan­ten Mass­nah­men dürf­ten den Bun­des­haus­halt nicht wei­ter belas­ten, da die Finan­zie­rung mit Gel­dern aus der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be erfolgt.

Räte räumen ihre Meinungsverschiedenheiten endgültig aus

Ein von Mitte-links im Natio­nal­rat ein­ge­brach­tes Ver­la­ge­rungs­ziel wurde nur wenig spä­ter vom Stän­de­rat wie­der gestri­chen. Ein Min­der­heits­an­trag, der eine Sta­bi­li­sie­rung des Anteils der Güter­trans­por­te auf der Schie­ne anstreb­te, fand eben­falls keine Mehr­heit. Nach dem Stän­de­rat strich am 16. März 2025 auch eine Mitte-rechts-Mehr­heit im Natio­nal­rat die­ses Ziel wie­der aus dem Geset­zes­ent­wurf, womit es defi­ni­tiv vom Tisch ist. Bereits heute hat der Bun­des­rat einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr, nicht jedoch für den EWLV.

Zugunsten von Transparenz und Wettbewerb entschieden

Erfreu­li­cher­wei­se hat das Par­la­ment wei­te­re Anträ­ge aus dem Stän­de­rat gut­ge­heis­sen, die den Wett­be­werb im EWLV stär­ken, Trans­pa­renz för­dern und die Aus­ga­ben beschrän­ken wol­len. So sind Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen aus dem staat­lich unter­stütz­ten Ange­bot im EWLV in nicht geför­der­te Unter­neh­mens­be­rei­che sowie ander­wei­ti­ge Markt­ver­zer­run­gen durch EWLV-Anbie­ten­de zu ver­hin­dern. Dazu defi­niert und über­wacht der Bund ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men. Wei­ter soll SBB Cargo die im EWLV erbrach­ten Leis­tun­gen zu Markt­kon­di­tio­nen anbie­ten und Finanz­flüs­se, die Kos­ten- und Ertrags­ent­wick­lung im EWLV sowie Indi­ka­to­ren zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit jähr­lich im Geschäfts­be­richt offen­le­gen. Für das Bereit­stel­len der not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen zur Nach­ver­fol­gung der Ziel­er­rei­chung ist das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) zuständig.

Alle EWLV-Akteure gefragt – einer ganz besonders

Die DAK allein kann den EWLV kaum zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit füh­ren. Damit das revi­dier­te GüTG Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen alle invol­vier­ten Kräf­te zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV bei­tra­gen. Die Haupt­ver­ant­wor­tung für eine erfolg­rei­che Ziel­er­rei­chung liegt bei SBB Cargo. Die Güter­ver­kehrs­toch­ter des SBB-Kon­zerns hat zwei­fel­los den gröss­ten Stell­he­bel zur Errei­chung der Eigen­wirt­schaft­lich­keit im EWLV.

129 neue Loks für SBB Cargo: Wie geht das?

129 neue Loks für SBB Cargo: Wie geht das?

SBB Cargo will ihre Flot­te bis 2035 mit bis zu 129 moder­nen Stre­cken­lo­ko­mo­ti­ven erneu­ern. Gleich­zei­tig beklagt sie hohe Fix­kos­ten im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV), hat ihre Prei­se über die letz­ten Mona­te über­mäs­sig erhöht und ihr Ange­bot abge­baut. Das birgt die akute Gefahr einer Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Wir vom VAP stel­len die Gross­be­stel­lung in Frage und ver­lan­gen mehr Transparenz.

Darum geht’s:

  • SBB Cargo inves­tiert in die Zukunft des Schienengüterverkehrs
  • Preis­stei­ge­run­gen und Ange­bots­ab­bau ver­grau­len Güterbahnkunden
  • VAP hin­ter­fragt betriebs­wirt­schaft­li­che Argu­men­ta­ti­on und for­dert Transparenz

 

SBB Cargo investiert in die Zukunft des Schienengüterverkehrs

SBB Cargo will ihre Flot­te moder­ni­sie­ren und damit die Zukunft des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne sichern. In einer Medi­en­mit­tei­lung vom 26. Sep­tem­ber 2024 hat sie die Beschaf­fung von bis zu 129 neuen Stre­cken­lo­ko­mo­ti­ven ange­kün­digt. Die neuen Loks sol­len von 2027 bis 2035 aus­ge­lie­fert wer­den und die ver­al­te­ten Zug­fahr­zeu­ge erset­zen. SBB Cargo stellt ihre Ent­schei­dung als Not­wen­dig­keit dar, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Zukunft fit zu machen, was begrüs­sens­wert ist. Die neuen Loks sind effi­zi­en­ter, leis­tungs­fä­hi­ger und mit inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien wie einem Bat­te­rie­an­trieb für Ver­keh­re auf der letz­ten Meile aus­ge­stat­tet. So will SBB Cargo die Betriebs­kos­ten um 60% sen­ken und zur Auto­ma­ti­sie­rung des Güter­ver­kehrs beitragen.

Preissteigerungen und Angebotsabbau vergraulen Bahnkunden

Uns vom VAP stellt sich eine zen­tra­le Frage: Wie passt die gross­an­ge­leg­te Beschaf­fung von 129 Loko­mo­ti­ven mit der aktu­el­len Geschäfts­ent­wick­lung und ‑prak­tik von SBB Cargo zusam­men? In den ver­gan­ge­nen Mona­ten hat SBB Cargo ihre Güter­bahn­kun­den mit mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen und einem Abbau im Ange­bot kon­fron­tiert (vgl. VAP-Blog­ar­ti­kel «Total­re­vi­si­on GüTG: Die Stim­mung der Bran­che droht zu kip­pen». Die­ses markt­ver­zer­ren­de Ver­hal­ten könn­te eine Reduk­ti­on der Volu­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und eine ver­mehr­te Ver­la­ge­rung auf die Stras­se zur Folge haben. Tritt die­ser Fall tat­säch­lich ein, lässt sich eine der­art umfas­sen­de Inves­ti­ti­on nicht rechtfertigen.

VAP hinterfragt betriebswirtschaftliche Argumentation und fordert Transparenz

SBB Cargo hält sich zu den betrieb­li­chen und finan­zi­el­len Wir­kun­gen des Gross­pro­jekts lei­der bedeckt. Das ist dem Ver­trau­en in die staat­li­che Güter­ver­kehrs­toch­ter nicht gera­de zuträg­lich. Immer­hin geht es um Inves­ti­tio­nen im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich, die unter der Prä­mis­se der Eigen­wirt­schaft­lich­keit die Güter­bahn­kun­den tra­gen müs­sen. Des­halb hal­ten wir es für uner­läss­lich, dass SBB Cargo ihre Über­le­gun­gen offen­legt. Im Wei­te­ren regen wir an, dass sie die Zahl der Loko­mo­ti­ven über­denkt und als Ergän­zung zum Kauf eine Miete oder einen Teil­kauf mit Opti­on auf mehr Loks in Betracht zieht.

Die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs nimmt Fahrt auf

Die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs nimmt Fahrt auf

Die Poli­tik passt die Rah­men­be­din­gun­gen für die Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) an und die Tech­no­lo­gie für den künf­ti­gen Stan­dard wird Schritt für Schritt fest­ge­legt. Die Schweiz stimmt ihren Ein­füh­rungs­pro­zess auf den­je­ni­gen in Euro­pa ab. Als Bran­chen­ak­teu­re wol­len wir vom VAP die Zulas­sung für den kom­mer­zi­el­len Ver­kehr vor­an­trei­ben und über­neh­men des­halb eine Schlüs­sel­rol­le in der Koor­di­na­ti­on und Doku­men­ta­ti­on der ent­spre­chen­den Projekte.

Darum geht’s:

  • Stän­de­rat gibt grü­nes Licht für die DAK und den Einzelwagenladungsverkehr
  • GüTG mit euro­päi­schem Fahr­plan harmonisiert
  • Tech­no­lo­gie muss sich als Stan­dard beweisen
  • Schwei­zer Bran­che über­nimmt Vorreiterrolle
  • Zwei Etap­pen, ein Ziel: Ver­net­zung mit der Zukunft
  • VAP ver­wan­delt Erfah­run­gen in pra­xis­ge­rech­te Lösungen

 

Ständerat gibt grünes Licht für die DAK und den Einzelwagenladungsverkehr

Die Ent­wick­lun­gen rund um die Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ver­lau­fen buch­stäb­lich mehr­glei­sig. Eine Wei­chen­stel­lung im poli­ti­schen Pro­zess hat am 24. Sep­tem­ber 2024 statt­ge­fun­den. An die­sem Bera­tungs­tag in der Herbst­ses­si­on des Schwei­zer Par­la­ments hat sich der Stän­de­rat zur Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes bera­ten und den Ver­pflich­tungs­kre­dit zur Ein­füh­rung der DAK in der Höhe von 180 Mio. Fran­ken sowie den Ver­pflich­tungs­kre­dit zur Moder­ni­sie­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs über 260 Mio. Fran­ken gut­ge­heis­sen. Damit hat der Erstrat die wich­tigs­ten Eck­punk­te der bun­des­rät­li­chen Bot­schaft vom 10. Janu­ar 2024 auf­ge­grif­fen und sich mit einer brei­ten Mehr­heit expli­zit für die Digi­ta­li­sie­rung des Güter­ver­kehrs mit der seit vie­len Jah­ren ver­fei­ner­ten Inno­va­ti­on aus­ge­spro­chen. Dazu Bun­des­rat Albert Rösti in sei­nem Votum vor dem Rats­ple­num: «Neben der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung sol­len wei­te­re kon­kre­te Moder­ni­sie­rungs­schrit­te erfol­gen, wie zum Bei­spiel Buchungs­platt­for­men.» Wes­halb diese Bemer­kung eine holis­ti­sche Per­spek­ti­ve auf die DAK wider­spie­gelt, legen wir in unse­rem Blog­bei­trag «Daten­öko­sys­te­me: Bran­che am run­den Tisch mit Bun­des­rat Rösti» dar.

GüTG mit europäischem Fahrplan harmonisiert

Die Pla­nung des revi­dier­ten GüTG und der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung har­mo­niert mit dem euro­päi­schen Fahr­plan. Die Inkraft­set­zung ist auf Ende 2026 bis Anfang 2027 zu erwar­ten. Ab dann wer­den die bud­ge­tier­ten Bun­des­mit­tel für die DAK-Migra­ti­on bereit­ste­hen. Die Akteu­re des Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) von Europe’s Rail wol­len die DAK-Migra­ti­on ab 2028 in gros­sem Stil aus­rol­len. Die­ses Umset­zungs­pro­gramm ver­eint Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, Infra­struk­tur­be­trei­ber, Wagen­hal­ter sowie die Eisen­bahn­zu­lie­fer­indus­trie, für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­len, Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen, Eisen­bahn­for­schungs­zen­tren und poli­ti­sche Insti­tu­tio­nen. Die­ses inte­grier­te gemein­sa­me Pro­gramm baut auf For­schungs- und Ent­wick­lungs­er­geb­nis­se und Pilot­pro­jek­te und strebt die Gewähr­leis­tung der not­wen­di­gen Mass­nah­men für eine schnel­le, tech­nisch und wirt­schaft­lich mach­ba­re euro­pa­wei­te DAK-Ein­füh­rung an.

Technologie muss sich als Standard beweisen

Damit sich die­ses ambi­tio­nier­te Ziel errei­chen lässt, braucht es eine ent­wi­ckel­te und betriebs­er­prob­te Tech­no­lo­gie. Auch hier hat das EDDP bereits erheb­li­che Vor­ar­beit geleis­tet und Anfang 2024 das «DAC Basis Packa­ge» als künf­ti­gen Sys­tem­stan­dard für den euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kom­mu­ni­ziert. Das EDDP sieht Pilot­zü­ge in ganz Euro­pa vor, um die Tech­no­lo­gie des «DAC Basis Packa­ge» zu ver­fei­nern und umfas­send zu tes­ten. Das Start­pa­ket ent­hält die fol­gen­den Komponenten:

  • DAK (mechanisch/pneumatisch) ein­schliess­lich Ener­gie-/Da­ten­sys­tem
  • Erken­nen der Zugzusammenstellung
  • Auto­ma­ti­sche Bremsprobe
  • Zug­voll­stän­dig­keits­prü­fung
  • Auto­ma­ti­sches Ent­kup­peln (im Zug von der Lok oder von der Wagenseite)

Noch steht ein wich­ti­ger Sys­tem­ent­scheid aus: Für die Daten­über­tra­gungs­tech­no­lo­gie im Zug ste­hen die Optio­nen Sin­gle per Ether­net und Power­line+ in der End­aus­wahl. Da in der Schweiz bereits erfolg­rei­che Tests mit Power­line+ erfolgt sind, soll nun zeit­nah ein zulas­sungs­fä­hi­ger Pilot­zug mit die­ser Tech­no­lo­gie rea­li­siert werden.

Schweizer Branche übernimmt Vorreiterrolle

Die Schweiz will zu dem vom EDDP koor­di­nier­ten euro­päi­schen DAK-Ent­wick­lungs­pro­jekt sub­stan­zi­ell bei­tra­gen und die­ses eng mit den euro­päi­schen Orga­ni­sa­tio­nen von EDDP abstim­men. So schickt sich die Schwei­zer Bahn­bran­che an, die Sys­tem­in­te­gra­ti­on zur Zulas­sung kom­mer­zi­el­ler Ein­sät­ze vor­an­zu­trei­ben. Die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen und der funk­tio­na­le Leis­tungs­um­fang des «DAC Basis Packa­ge» und die Über­tra­gungs­tech­no­lo­gie Power­line+ bil­den die Grund­la­ge für die wei­te­ren Arbei­ten des Schwei­zer Pro­jekt­teams. Dem­nach wer­den BAV, VAP und VöV ihre gemein­sam unter­zeich­ne­te Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ent­spre­chend erweitern.

Zwei Etappen, ein Ziel: Vernetzung mit der Zukunft

Der Bei­trag der Schweiz zur DAK-Ein­füh­rung erfolgt in zwei Etap­pen. Vorab soll die Sys­tem­in­te­gra­ti­on auf dem Schwei­zer Pio­nier­zug zügig bis zur Zulas­sungs­rei­fe vor­an­ge­trie­ben und deren All­tags­taug­lich­keit dann im kom­mer­zi­el­len Ein­satz nach­ge­wie­sen wer­den. Der Bund wird die Ent­wick­lung mit För­der­mit­teln gemäss Arti­kel 10 Güter­trans­port­ge­setz unterstützen.

  • Das Ent­wick­lungs­pro­jekt EP3 zur Rea­li­sie­rung der Zulas­sung eines ers­ten Pio­nier­zugs mit den Funk­tio­nen nach «DAC Basic Packa­ge» hat begon­nen. Ziel ist es, bis Mitte 2026 eine BAV-Betriebs­be­wil­li­gung für defi­nier­te kom­mer­zi­el­le Fahr­ten auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz zu erlan­gen. Dazu haben rund 30 moti­vier­te Swiss­rail-Mit­glie­der, SBB Cargo, das BAV und VAP-Ver­tre­ter am 30. August 2024 ihre Absicht bekun­det, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gemein­sam kon­kur­renz­fä­hig zu machen und die Schwei­zer DAK-Tech­no­lo­gie nach aus­sen zu tra­gen. Mit EP3 wol­len die Bran­chen­ak­teu­re die Defi­ni­ti­on des künf­ti­gen euro­päi­schen Stan­dards im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wesent­lich mit­ge­stal­ten. Es ist nun an der Zeit, Grund­satz­dis­kus­sio­nen zu ver­las­sen und betriebs­taug­li­che Lösun­gen zu erar­bei­ten. Die neuen Sys­te­me müs­sen robust, all­tags­taug­lich und finan­zier­bar sein, damit der Güter­zug künf­tig wirt­schaft­lich erfolg­reich ver­keh­ren kann.
  • Mit dem Ent­wick­lungs­pro­jekt EP4 sol­len nach Abschluss von EP3 meh­re­re DAK-Züge im Zeit­raum von 2026 bis 2027 für kom­mer­zi­el­le Fahr­ten auf das Schwei­zer Schie­nen­sys­tem gebracht wer­den. Erste Gesprä­che mit Ver­la­dern haben bereits statt­ge­fun­den. Gesucht wer­den iso­lier­te Ver­keh­re, die sich für eine früh­zei­ti­ge DAK-Umstel­lung als Pio­nier­zü­ge eig­nen. Das Ziel die­ser zwei­ten Etap­pe ist das Sam­meln von Betriebs­er­fah­rung und die wei­te­re Ertüch­ti­gung im rea­len Ein­satz. Die Pio­nier­zü­ge sol­len invol­vier­ten Anspruchs­grup­pen und Inves­to­ren ein kon­kre­tes Bild über die künf­ti­gen Mög­lich­kei­ten mit der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geben.
VAP verwandelt Erfahrungen in praxisgerechte Lösungen

Wir vom VAP wer­den die erwähn­ten Pro­jek­te für alle Inter­es­sier­ten und Betei­lig­ten koor­di­nie­ren und doku­men­tie­ren. Damit wol­len wir einen brei­ten Erfah­rungs­aus­tausch und volle Pra­xis­taug­lich­keit bis in die Anschluss­glei­se und die Logis­tik der Wirt­schaft sicher­stel­len. Unse­re Mit­glie­der – allen voran die Ver­la­der und Wagen­hal­ter – betei­li­gen sich aktiv an den bei­den Ent­wick­lungs­etap­pen. Damit las­sen sich Erkennt­nis­se aus Pilot­pro­jek­ten ska­lie­ren und Syn­er­gien für alle Bran­chen­ak­teu­re nutz­bar machen.

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