Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

SBB ist finan­zi­ell kern­ge­sund. Das hat sie am 11. März 2024 mit der Jah­res­rech­nung 2023 kom­mu­ni­ziert. Nur Toch­ter SBB Cargo gilt wei­ter­hin als Sor­gen­kind und soll finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Wir vom VAP mei­nen: Das darf kei­ner Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) gleich­kom­men. Und die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze von CHF 1,25 Mrd. ist ange­sichts der Jah­res­rech­nung 2023 hinfällig.

Darum geht’s:

  • Resul­ta­te 2023: schwarz und rekordverdächtig
  • Ewi­ges Sor­gen­kind bleibt defizitär
  • Rekord­re­sul­ta­te und Mil­li­ar­den­hil­fe – wie passt das zusammen?
  • Unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung gefragt

 

Resultate 2023: schwarz und rekordverdächtig

1,3 Mio. Rei­sen­de, CHF 269 Mio. Gewinn, 9,9 % Mehr­ein­nah­men beim Per­so­nen­ver­kehr, 92,5 % Pünkt­lich­keit trotz 20’000 Bau­stel­len, Ver­schul­dung auf CHF 11,3 Mrd. gesun­ken, alle Inves­ti­tio­nen aus dem Cash­flow finan­ziert: Das Geschäfts­jahr 2023 der SBB strotzt nur so vor fro­hen Bot­schaf­ten und Super­la­ti­ven. Erst­mals in der Post-Covid-Ära schrei­ben die SBB wie­der schwar­ze Zah­len. Diese erfreu­li­che Per­for­mance geht in ers­ter Linie aus einem Rekord­stand an Fahr­gäs­ten und aus statt­li­chen Gewin­nen aus den SBB Immo­bi­li­en her­vor. Es erstaunt daher auch nicht, dass die Ver­ant­wort­li­chen zuver­sicht­lich in die Zukunft blicken.

Ewiges Sorgenkind bleibt defizitär

Bei der Spar­te Güter­ver­kehr der rück­ver­staat­lich­ten SBB Cargo sieht die finan­zi­el­le Lage deut­lich weni­ger rosig aus. Zwar ver­bes­ser­te sich das Ergeb­nis 2023 von SBB Cargo Schweiz gegen­über dem Vor­jahr um CHF 148 Mio. auf minus CHF 40 Mio. Doch das ist vor­wie­gend auf Wert­be­rich­ti­gun­gen von 2022 zurück­zu­füh­ren. Die Ver­kehrs­leis­tung redu­zier­te sich gegen­über dem Vor­jahr um 7,5 %. Haupt­trei­ber waren laut SBB der Preis­druck, das struk­tu­rel­le Defi­zit im EWLV und die kon­junk­tu­rel­le Abkühlung.

Unklar bleibt nur, wie hoch die­ses soge­nann­te struk­tu­rel­le Defi­zit tat­säch­lich bezif­fert wer­den soll. In der poli­ti­schen Debat­te spricht SBB von CHF 80 bis 100 Mio., im Geschäfts­be­richt 2023 ste­hen CHF 40 Mio. Hat SBB Cargo im Ganz­zugs­ver­kehr einen Gewinn von CHF 40 bis 60 Mio. generiert?

Rekordresultate und Milliardenhilfe – wie passt das zusammen? 

Auf diese Frage gibt Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor beim Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), in sei­nem Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn eine plau­si­ble Ant­wort: «Ich weiss es nicht». Dass es den SBB finan­zi­ell gut geht, ist tat­säch­lich löb­lich. Schliess­lich wün­schen sich die Ver­la­der star­ke Part­ner im Trans­port­ge­schäft. Trotz­dem hal­ten wir vom VAP an unse­rer Posi­ti­on fest: Die finan­zi­el­le Schief­la­ge von SBB Cargo darf nicht mit der not­wen­di­gen Moder­ni­sie­rung und Umge­stal­tung des EWLV ver­wech­selt wer­den. Im Janu­ar 2024 hat der Bun­des­rat in sei­ner «Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz» zu Recht Mass­nah­men für die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den EWLV bean­tragt (vgl. Blog­bei­trag «Wei­chen für den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schie­ne rich­tig gestellt»). Statt eines Sanie­rungs­bei­trags an den EWLV for­dern wir eine gezielt ein­ge­setz­te degres­si­ve und befris­te­te Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung für eine nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on des EWLV Rich­tung Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Nur so kann sich der EWLV moder­ni­sie­ren und wachsen.

Unternehmerische Verantwortung gefragt

Der­zeit bespricht das Par­la­ment die «Bot­schaft zur Ände­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung der SBB)». Dem­nach soll der Bund die pan­de­mie­be­ding­ten Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­neh­men. Dazu VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li: «Wieso soll der Bund, der gera­de linea­re Kür­zun­gen und Ver­zichts­pla­nun­gen ange­kün­digt hat, mit Steu­er­gel­dern ein Staats­un­ter­neh­men unter­stüt­zen, das Rekord­re­sul­ta­te erreicht? Hier appel­lie­re ich ein­dring­lich an die unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung der Akteure.»

Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt

Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt

Der Bun­des­rat hat im Janu­ar seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­öf­fent­licht. Er strebt die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) an und legt damit die Grund­la­ge für des­sen Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Trotz zahl­rei­cher Vor­be­hal­te schlägt er dafür Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen und befris­te­te Betriebs­ab­gel­tun­gen sowie Anrei­ze für Ver­la­der vor.

Darum geht’s:

  • Bun­des­rat strebt Eigen­wirt­schaft­lich­keit an
  • Der EWLV soll grund­le­gend umge­stal­tet und moder­ni­siert werden
  • Der Betrieb des EWLV soll in der Moder­ni­sie­rungs­pha­se befris­tet geför­dert werden
  • BAV kri­ti­siert Leit­li­ni­en der Branche
  • Vor­la­ge im Überblick
  • So geht es weiter

 

Bundesrat strebt Eigenwirtschaftlichkeit an

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 10. Janu­ar 2024 die Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schie­det. Wir vom VAP begrüs­sen es, dass die favo­ri­sier­te Vari­an­te 1 wei­ter­ver­folgt wird. Mit die­ser Vor­la­ge will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch moder­ni­sie­ren, die mul­ti­mo­da­len Trans­port­ket­ten stär­ken und die Schiff­fahrt bes­ser ein­bin­den. Die über­ge­ord­ne­ten Ziele sind die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im gan­zen Land zu stär­ken und die Mul­ti­mo­da­li­tät zu för­dern, um zu den Umwelt- und Ener­gie­zie­len des Bun­des bei­zu­tra­gen. So sol­len die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung gesi­chert, der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tel­fris­tig erhöht und die Basis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb gelegt werden.

Der EWLV soll grundlegend umgestaltet und modernisiert werden 

Die Grund­la­ge dazu ist eine umfas­sen­de Umge­stal­tung des EWLV respek­ti­ve des Netz­werk­ver­kehrs mit der dazu­ge­hö­ri­gen tech­ni­schen Moder­ni­sie­rung (ins­be­son­de­re der Digi­ta­li­sie­rung), einer Ein­bet­tung in das Logis­tik­sys­tem Schweiz und dem Auf­bau eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en, intra­mo­da­len Wett­be­werbs. Letz­te­rer soll die Qua­li­tät der Logis­tik­dienst­leis­tun­gen und deren Effi­zi­enz mass­geb­lich ver­bes­sern und künf­ti­ge Inno­va­tio­nen ver­ein­fa­chen. Die Vor­la­ge sieht dafür Inves­ti­ti­ons­mit­tel für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) in Höhe von 180 Mio. Fran­ken vor. Wei­te­re Inves­ti­ti­ons­mit­tel sind für digi­ta­li­sier­te Pro­zess­op­ti­mie­run­gen, Daten­aus­tausch­platt­for­men und Ähn­li­ches vorgesehen.

Der Betrieb des EWLV soll in der Modernisierungsphase befristet gefördert werden

Um die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung auf­recht­zu­er­hal­ten, soll der Betrieb wäh­rend acht Jah­ren finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Dabei wer­den angeb­lich unge­deck­te Kos­ten gedeckt. Diese Abgel­tun­gen wer­den ent­spre­chend dem Fort­schritt der Umge­stal­tung lau­fend abneh­men und in mehr­jäh­ri­gen Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit allen am Netz­werk­ver­kehr betei­lig­ten Güter­bah­nen festgelegt.

BAV kritisiert Leitlinien der Branche 

Damit die­ser Umbau gelingt und der EWLV wäh­rend der Umge­stal­tungs­pha­se im aktu­el­len Umfang sta­bil betrie­ben wer­den kann, hat die Bran­che Leit­li­ni­en für kon­kre­te Mass­nah­men und För­der­tat­be­stän­de vor­ge­legt. Das BAV kri­ti­siert diese jedoch als unge­nü­gend und ver­langt eine wei­te­re Bear­bei­tung. Es bemän­gelt ins­be­son­de­re die feh­len­de Per­spek­ti­ve für eine umfas­sen­de Neu­ge­stal­tung zur Erhö­hung der Effi­zi­enz und Aus­las­tung. Es sieht eine Ten­denz zur Struk­tur­er­hal­tung und zu einem wei­te­ren Abbau des Ange­bots. Es sei der­zeit nicht in der Lage, auf die­ser Basis Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen abzu­schlies­sen. Wir vom VAP ver­ste­hen die Vor­be­hal­te des BAV, da die Leit­li­ni­en einen Kom­pro­miss von Ver­la­dern und Güter­bah­nen dar­stel­len, bei dem der VAP gros­se Ein­ge­ständ­nis­se im Inter­es­se der Sache gemacht hatte. Eine sub­stan­zi­el­le Nach­be­ar­bei­tung ist nun not­wen­dig, gera­de aus Sicht der Güter­trans­port­kun­den als Nut­zer der Logistikdienstleistungen.

Wir sind bereit, die wei­te­re Ent­wick­lung mass­geb­lich zu unter­stüt­zen. Als wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die­sen Umbau sehen wir ein umfas­sen­des, ope­ra­ti­ves Con­trol­ling als Erfolgs­kon­trol­le für die Wirk­sam­keit der Mass­nah­men und Anrei­ze sowie den Auf­bau einer digi­ta­len Platt­form. Damit lies­sen sich alle Akteu­re effi­zi­ent und fle­xi­bel in der Pla­nung und Abwick­lung ihrer Dienst­leis­tun­gen ver­knüp­fen. Der Umbau soll in Form eines Pro­jek­tes metho­disch struk­tu­riert und ziel­ge­rich­tet umge­setzt werden.

Vorlage im Überblick
  • Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen: Für die Ein­füh­rung der DAK stellt der Bun­des­rat 180 Mio. Fran­ken zur Ver­fü­gung. Das deckt ca. einen Drit­tel der Umbau­kos­ten ab. Die Umrüs­tung des Roll­ma­te­ri­als muss euro­pa­weit koor­di­niert wer­den und soll bis ins Jahr 2033 erfol­gen. Von der DAK wird eine sub­stan­zi­el­le Ver­bes­se­rung der Pro­duk­ti­vi­tät und Qua­li­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs erwar­tet.
    Fak­ten­blatt DAK (PDF, 971 kB)
  • Betriebs­ab­gel­tun­gen: Um den EWLV wäh­rend der Umbau­pha­se auf dem aktu­el­len flä­chen­de­cken­den Niveau zu hal­ten, sieht der Bun­des­rat vor, ihn auf acht Jahre befris­tet und degres­siv finan­zi­ell zu för­dern. Am Ende die­ser Peri­ode soll Eigen­wirt­schaft­lich­keit erreicht sein. Für die ers­ten vier Jahre bean­tragt er 260 Mio. Fran­ken.
    Fak­ten­blatt Güter­ver­kehr (PDF, 712 kB)
  • Anrei­ze für Ver­la­der: Unbe­fris­tet vor­ge­se­hen sind Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge und eine Abgel­tung der unge­deck­ten Kos­ten des bestell­ten Güter­trans­port­an­ge­bots für total 60 Mio. pro Jahr.

Voll­stän­di­ge Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz.

So geht es weiter
  • Noch in der ers­ten Hälf­te 2024 sol­len die offe­nen Punk­te zwi­schen BAV und der Bran­che dis­ku­tiert und die Leit­li­ni­en ent­spre­chend ergänzt und prä­zi­siert werden.
  • In die­sem Rah­men und nach Ver­ab­schie­dung des revi­dier­ten Geset­zes soll bis Ende 2024 ein Aus­schrei­bungs­pro­zess für die ver­schie­de­nen Dienst­leis­tungs­pa­ke­te inner­halb des Netz­werk­ver­kehrs gestar­tet werden.
  • Die Ver­hand­lun­gen über mög­li­che Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen sind für 2025 geplant, damit all­fäl­li­ge För­der­mass­nah­men Anfang 2026 grei­fen können.

Details lesen Sie in die­ser gemein­sa­men Medi­en­mit­tei­lung von VAP, LITRA, ASTAG, IG Kom­bi­nier­ter Ver­kehr und VöV.

Bereit fürs nächste Digitalisierungslevel

Bereit fürs nächste Digitalisierungslevel

Ohne digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) keine Digi­ta­li­sie­rung und ohne Digi­ta­li­sie­rung keine Wett­be­werbs­fä­hig­keit. So lies­se sich die Moder­ni­sie­rung der Güter­bahn beschrei­ben. Ganz so ein­fach ist es aller­dings nicht. Hier ein Über­blick über den Sta­tus quo und die anste­hen­den wei­te­ren Schritte.

Darum geht’s:

  • Hard­ware und Soft­ware gezielt kombinieren
  • Finan­zie­rung muss Initi­al­zün­dung geben
  • «Manage­ment Deploy­ment DAK-CH» koor­di­niert die Migration
  • Test­pha­se: Schweiz vorne dabei

 

Hardware und Software gezielt kombinieren

Die DAK bringt eine umfas­sen­de Digi­ta­li­sie­rung der Bahn ins Rol­len. Denn sie bie­tet mehr als voll­au­to­ma­ti­sches Kup­peln oder ver­schie­dens­te Track­ing­funk­tio­nen ein­zel­ner Wagen. Sie ermög­licht einen Level­sprung im Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch Strom- und Daten­ver­sor­gung des gan­zen Zuges. Doch das ist noch nicht alles. Für digi­tal inspi­rier­te Geschäfts­mo­del­le im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sind zudem Daten­öko­sys­te­me nötig. Hier geht die staat­li­che Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur «MODI» mit gutem Bei­spiel voran (vgl. Blog­bei­trag «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). Um Hard­ware und Soft­ware so zu kom­bi­nie­ren, dass die Güter­bahn in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik wett­be­werbs­fä­hig wird, sind hohe Anfangs­in­ves­ti­tio­nen erfor­der­lich. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men im Güter­ver­kehr wer­den diese nicht allein tra­gen können.

Finanzierung muss Initialzündung geben

In der Schweiz ver­ab­schie­det der Bun­des­rat im Janu­ar 2024 seine Bot­schaft zum Güter­ver­kehr und lei­tet sie ans Par­la­ment wei­ter. Zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Vor­la­ge sind die För­der­mit­tel für die Migra­ti­on zur DAK. Der Bun­des­rat sieht einen För­der­bei­trag von CHF 180 Mio. vor. Das kal­ku­lier­te Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men für die flä­chen­de­cken­de DAK-Migra­ti­on in der Schweiz beträgt CHF 500 Mio. Um das statt­li­che Delta zu schlies­sen, sind Inves­to­ren gefragt. In der Pla­nung der Finanz­mit­tel über­neh­men wir vom VAP eine Füh­rungs­rol­le. Das Daten­öko­sys­tem MODI will der Bund wäh­rend der ers­ten 10 Jahre finan­zie­ren und danach Nut­zungs­ge­büh­ren erhe­ben. Auch in der Euro­päi­schen Union (EU) steht die Finan­zie­rung der DAK-Migra­ti­on noch aus. Für die geplan­ten Feld­tests ab 2026 will die EU-Kom­mis­si­on zirka EUR 200 Mio. bereitstellen.

«Management Deployment DAK-CH» koordiniert die Migration

Die Koor­di­na­ti­on der Migra­ti­ons­um­set­zung soll in der Schweiz das bran­chen­über­grei­fen­de Gre­mi­um «Manage­ment Deploy­ment DAK-CH» über­neh­men. Die­ses ist unter ande­rem für den akti­ven Aus­tausch mit Europe’s Rail, die Pla­nung der Werk­stät­te-Kapa­zi­tä­ten, die Mate­ri­al­dis­po­si­ti­on und die Nach­weis­füh­rung für die Umbau­ten zustän­dig. Den Umbau der Fahr­zeu­ge muss sie gemein­sam vorab mit den Hal­tern, aber auch mit den Bahn­un­ter­neh­men und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren ter­mi­nie­ren. Die Güter­bah­nen sol­len in der Zwi­schen­zeit ihren Bedarf für umge­rüs­te­te Wagen ent­spre­chend dem Ver­kehrs­auf­kom­men festlegen.

Testphase: Schweiz vorne dabei

Die Funk­tio­nen und Pro­zes­se der DAK müs­sen euro­pa­weit har­mo­ni­siert wer­den. Einen Mei­len­stein stellt die Fest­le­gung des «Star­ter Packa­ge». Die­ses defi­niert, mit wel­chen Funk­tio­nen die DAK-Migra­ti­on in Euro­pa star­tet. Die Schweiz betei­ligt sich der­zeit aktiv an Betriebs­tests neuer Sys­te­me und bringt weg­wei­sen­de Ergeb­nis­se in die euro­päi­schen Arbeits­grup­pen ein. Hier eine Über­sicht über die aktu­el­len Tests und Pro­jek­te mit Schwei­zer Beteiligung:

  • Die EU lässt zur Umset­zung des «Gree­ning Freight Traf­fic Packa­ge» des Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) die bahn­tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen erar­bei­ten. Hier ist die Schweiz aktiv involviert.
  • Mit «Power-Line-Plus» wer­den Daten über die Strom­ver­sor­gungs­lei­tun­gen gesen­det. Die Hoch­schu­le Luzern führt gemein­sam mit SBB Cargo Betriebs­tests durch und lie­fert Schlüs­sel­er­kennt­nis­se zur Daten­über­tra­gungs­qua­li­tät. Ab 2024 soll der Nach­weis der Betriebs­taug­lich­keit mit allen Funk­tio­nen des «Star­ter Packa­ge» und Über­tra­gung über «Power-Line-Plus» erbracht wer­den, damit sol­len kom­mer­zi­el­le Fahr­ten mög­lich wer­den. Das BAV unter­stützt diese Ent­wick­lung finanziell.
  • Ab 2026 sind in Euro­pa umfang­rei­che Feld­tests für Betriebs­taug­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit der DAK mit rund 100 Zügen geplant. Danach soll die DAK-Migra­ti­on effi­zi­ent erfol­gen, auch in der Schweiz.
  • MODI besteht aus zwei Haupt­ele­men­ten: Die Natio­na­le Daten­ver­net­zungs­in­fra­struk­tur Mobi­li­tät (NADIM) ermög­licht den stan­dar­di­sier­ten Aus­tausch von Mobi­li­täts­da­ten. Die natio­na­le Geo­da­ten­in­fra­struk­tur «Ver­kehrs­netz CH» kann eine ein­heit­li­che, digi­ta­le Abbil­dung des gesam­ten Ver­kehrs­sys­tems der Schweiz sicher­stel­len. MODI ist aktu­ell nur für den Per­so­nen­ver­kehr vor­ge­se­hen. Doch auch der Güter­ver­kehr könn­te davon pro­fi­tie­ren, etwa durch eine digi­ta­le Ver­net­zung von öffent­li­cher Hand, Ver­kehrs- und Raum­pla­nungs­be­hör­den und sämt­li­chen invol­vier­ten Akteu­ren. Daher steht der VAP in engem Kon­takt mit den ver­ant­wort­li­chen Stel­len der Bun­des­ver­wal­tung, um den Güter­ver­kehr rasch im Pro­jekt zu integrieren.
Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes (KVF‑N) unter­stützt die Vor­la­ge zur finan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ein­stim­mig. Im Gegen­satz zum Bun­des­rat ist sie der Ansicht, dass bei der Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB kein Sys­tem­wech­sel ange­zeigt ist. Damit lässt die KVF‑N gleich­zei­tig sämt­li­che Emp­feh­lun­gen des VAP unberücksichtigt.

Darum geht’s:

  • 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­sprit­ze für die SBB
  • SBBG-Teil­re­vi­si­on an Natio­nal­rat überwiesen
  • Stim­me der Bran­che bleibt ungehört
  • Wei­ter­hin keine Markt­öff­nung in Sicht

 

3‑Milliarden-Finanzspritze für die SBB

In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zur Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» schlägt der Bund vor, die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr mit einem ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken zu über­neh­men. Im Wei­te­ren will er die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken erleich­tern. Aus­ser­dem regt er eine Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te an.

SBBG-Teilrevision an Nationalrat überwiesen

Die KVF‑N hat die Vor­la­ge zur Ände­rung des SBBG ein­stim­mig an den Natio­nal­rat über­wie­sen. Zudem lehnt die Kom­mis­si­ons­mehr­heit einen Sys­tem­wech­sel bei den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten ab, da die Haus­halts- im Gegen­satz zu den Tre­sore­rie­dar­le­hen der Schul­den­brem­se unter­stellt sind. Sie ist der Ansicht, dass die dar­aus resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert sei. Der Natio­nal­rat wird in der Win­ter­ses­si­on 2023 über den Antrag der KVF‑N befinden.

Stimme der Branche bleibt ungehört

Wie in unse­rer Medi­en­mit­tei­lung vom 30. März 2023 publi­ziert, leh­nen wir vom VAP die vor­ge­leg­te aus­ser­or­dent­li­che Sanie­rung des Fern­ver­kehrs mit rund 3 Mil­li­ar­den Steu­er­gel­dern ab. Hin­ge­gen begrüs­sen wir die vor­ge­schla­ge­ne Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te, d.h. den Ver­zicht auf die Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB an der Schul­den­brem­se des Bun­des vor­bei. In den Blog­bei­trä­gen «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» und «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mia. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» fas­sen wir die Posi­ti­on der Bran­che und unse­re ent­spre­chen­den Argu­men­te zusammen.

Weiterhin keine Marktöffnung in Sicht

Mit einer Annah­me der Vor­la­ge würde der Natio­nal­rat das SBB-Mono­pol im Fern­ver­kehr wei­ter fes­ti­gen. Das ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch, denn die EU for­dert von der Schweiz eine Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr. Diese uner­füll­te For­de­rung über­schat­tet die Ver­hand­lun­gen mit der EU über die Ver­län­ge­rung der befris­te­ten Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für One-stop-Shop-Zulas­sun­gen und mehr Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen der Schweiz und der EU. Noch ver­fügt die Schweiz ver­gli­chen mit EU-Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang; das Schwei­zer Bahn­netz ist der­zeit kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Net­zes. Des­halb ver­lan­gen die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und wir vom VAP eine natio­na­le Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts in Ein­klang mit der EU. Stimmt der Natio­nal­rat dem Antrag der KVF‑N zu, so schiebt er die­ses Anlie­gen noch wei­ter weg.

Nach­trag 20.12.2023, Update aus der Win­ter­ses­si­on:
Der Natio­nal­rat hat in der Win­ter­ses­si­on mehr­heit­lich zuge­stimmt, der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Die­ser Betrag wurde bereits im Vor­anschlag 2024 ein­ge­plant. Der Natio­nal­rat lehn­te hin­ge­gen den Vor­schlag des Bun­des­rats, bei Errei­chen einer bestimm­ten Ver­schul­dung von Tre­sore­rie- zu Haus­halts­dar­le­hen des Bun­des über­zu­ge­hen, ab. Dies mit dem Argu­ment, dass unter Anwen­dung der Schul­den­brem­se bei Haus­halts­dar­le­hen der Aus­bau ver­zö­gert wer­den könn­te. Zusätz­lich beschloss die Kam­mer, die ange­mes­se­ne Reser­ve des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) auf min­des­tens 300 Mil­lio­nen Fran­ken fest­zu­le­gen, wobei maxi­mal zwei Drit­tel des Rein­ertrags der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) in den Fonds flies­sen sol­len. Damit hat der Natio­nal­rat alle Emp­feh­lun­gen des VAP unbe­rück­sich­tigt gelas­sen. Die Vor­la­ge geht nun an den Stän­de­rat, der hof­fent­lich kor­ri­gie­rend ein­grei­fen wird.

Fairen Wettbewerb zwischen Bundes- und Privatunternehmen stärken

Fairen Wettbewerb zwischen Bundes- und Privatunternehmen stärken

Der Bun­des­rat hat am 15. Sep­tem­ber 2023 das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Wirt­schaft, Bil­dung und For­schung (WBF) beauf­tragt, bis im drit­ten Quar­tal 2024 eine Ergän­zung der Cor­po­ra­te Gover­nan­ce-Leit­sät­ze vor­zu­le­gen. Damit will er den fai­ren Wett­be­werb zwi­schen Staats­be­trie­ben und pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men stärken.

Darum geht’s:

  • Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze als Steuerungsinstrument
  • Par­la­ment hat fai­ren Wett­be­werb gefordert
  • Besorg­nis­er­re­gen­de Mono­po­li­sie­rung der Nahzustellung
  • Wei­te­re Quer­fi­nan­zie­rungs­ten­den­zen offensichtlich
  • Kampf mit unglei­chen Spiessen

 

Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze als Steuerungsinstrument

Bun­des­un­ter­neh­men ent­ste­hen durch die Ver­selbst­stän­di­gung von Ver­wal­tungs­ein­hei­ten des Bun­des, die gemäss der Bun­des­ver­fas­sung mono­po­li­sier­te Tätig­kei­ten aus­üben. Zum Bei­spiel ent­stand im Zug der Bahn­re­form 1999 die spe­zi­al­ge­setz­li­che Akti­en­ge­sell­schaft der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen SBB. Als hun­dert­pro­zen­ti­ger Eigen­tü­mer lenkt der Bund seine zahl­rei­chen Bun­des­un­ter­neh­men, indem er eine Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze defi­niert und umsetzt. Im Wei­te­ren wählt er die Ver­wal­tungs­rä­te. Neben der Eig­ner­rol­le hält der Bund wei­te­re Rol­len inne: Er regelt mit als Regu­la­tor die Markt­be­din­gun­gen und bestellt gele­gent­lich sogar gemein­wirt­schaft­li­che Leis­tun­gen, etwa beim regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr. Dar­aus erge­ben sich zwangs­läu­fig gewis­se Inter­es­sens­kon­flik­te. Es wäre durch­aus ange­bracht zu über­prü­fen, ob diese Ver­qui­ckung von Funk­tio­nen noch immer zeit­ge­mäss und für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr ange­mes­sen ist und wel­ches Kon­troll­organ den Umgang damit im Auge behält.

Par­la­ment hat fai­ren Wett­be­werb gefordert

Die zuneh­men­de Kri­tik der Pri­vat­wirt­schaft am Ver­hal­ten der Bun­des­un­ter­neh­men, die auf der Basis eines oft sehr gene­rell gehal­te­nen Ver­fas­sungs­auf­trags ihr ursprüng­li­ches Kern­ge­schäft immer wei­ter aus­deh­nen und sogar pri­va­te Unter­neh­men auf­kau­fen, fand im Par­la­ment Gehör. So haben die Räte die Moti­on 20.3531 «Fai­re­rer Wett­be­werb gegen­über Staats­un­ter­neh­men» von FDP-Stän­de­rat Andrea Caro­ni und die gleich­lau­ten­de Moti­on 20.3532 von Die-Mitte-Stän­de­rat Beat Rie­der ange­nom­men. Mit dem WBF-Bericht will der Bun­des­rat der For­de­rung die­ser bei­den Motio­nen nun nach­kom­men. Er erwar­tet darin Vor­schlä­ge, wie die Depar­te­men­te bei der Len­kung der Bun­des­un­ter­neh­men den fai­ren Wett­be­werb zwi­schen Bun­des- und Pri­vat­un­ter­neh­men sys­te­ma­ti­scher gestal­ten und umfas­sen­der sicher­stel­len können.

Besorg­nis­er­re­gen­de Mono­po­li­sie­rung der Nahzustellung

Im Tätig­keits­be­richt 2022 der Rail­Com wird unter ande­rem über die Befra­gung der Güter­bah­nen zu den Dienst­leis­tun­gen bei der Nah­zu­stel­lung nach Art. 6a der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) berich­tet. Dabei han­delt es sich um Dienst­leis­tun­gen von SBB Cargo, die die Nah­zu­stel­lung in der Schweiz prak­tisch mono­po­lis­tisch abdeckt. Als Begrün­dung für die Ableh­nung von Nah­zu­stel­lungs­dienst­leis­tun­gen wer­den im Rail­Com-Tätig­keits­be­richt feh­len­de Res­sour­cen auf­ge­führt. Die Befrag­ten ver­mu­ten jedoch, dass sie bei den Ange­bo­te benach­tei­ligt wer­den und ver­schie­de­ne Tari­fe im Umlauf sind.

Eben­so besorgt zur Mono­po­li­sie­rung des Netz­werk­an­ge­bots von SBB Cargo äus­sern sich die Pri­vat­un­ter­neh­men in der Ver­nehm­las­sung zur Geset­zes­vor­la­ge «Moder­ni­sie­rung des Schwei­ze­ri­schen Güter­trans­ports»  (vgl. Blog­bei­trag «Ver­nehm­las­sung Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che: Zwei Vari­an­ten, viele Fra­ge­zei­chen»). Sie for­dern eine strik­te Abgren­zung zwi­schen Netz­werk­an­ge­bot und Ganz­zugs­an­ge­bot bei der Abgel­tung und einen wei­ter­hin dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu den Dienst­leis­tun­gen in der Nah­zu­stel­lung (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten»). Dabei ist mit­hil­fe von orga­ni­sa­to­ri­schen Mass­nah­men oder einer recht­li­cher Tren­nung zu ver­hin­dern, dass gewis­se staat­lich erbrach­te Dienst­leis­tun­gen quer­fi­nan­ziert wer­den. So wie das zum Bei­spiel bei der Aus­fi­nan­zie­rung der Pen­si­ons­kas­se SBB (PK SBB) durch die Gewin­ne von SBB Immo­bi­li­en heute der Fall ist.

Wei­te­re Quer­fi­nan­zie­rungs­ten­den­zen offensichtlich

Bei der Anhö­rung zur Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2025 haben sich die Güter­bah­nen der Schweiz zusam­men­ge­schlos­sen und dem Bun­des­rat am 29. August 2023 eine ableh­nen­de Ant­wort zur Teil­re­vi­si­on der Ver­ord­nung Netz­zu­gang (NZV) gege­ben (vgl. Blog­bei­trag «Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2025–2028: Preis­er­hö­hung ist unbe­grün­det»). Nur SBB Cargo, die voll im SBB-Kon­zern inte­griert ist und an der kur­zen Leine gehal­ten wird, blieb aus­sen vor. Da das Bun­des­amt für Ver­kehr bei der Tras­sen­preis­re­vi­si­on unter ande­rem auf sin­ken­de Tras­sen­er­lö­se ver­weist, ent­steht der Ein­druck, dass es sich hier um eine ver­steck­te Quer­fi­nan­zie­rung der SBB han­delt, die von SBB Cargo natür­lich nicht kri­ti­siert wer­den darf.

Die vom Bun­des­rat erar­bei­te­te Geset­zes­vor­la­ge «Ände­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen SBBG – nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung der SBB» vom 15. Sep­tem­ber 2023 ent­spricht eben­falls einem ekla­tan­ten Ein­griff in den frei­en Wett­be­werb. Dem­nach sol­len die SBB in den Genuss eines Kapi­tal­zu­schus­ses von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken kom­men. Die genaue Ver­wen­dung die­ser Mit­tel bleibt unklar und es feh­len die Bedin­gun­gen, die das in Zukunft ändern könn­ten. Von die­sem Kapi­tal­zu­schuss pro­fi­tiert auch Toch­ter SBB Cargo, die über­dies umfas­sen­de Finanz­un­ter­stüt­zung im Nach­gang der Covid-Pan­de­mie bezog. Sie steht kurz vor dem Abschluss einer Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zur Abgel­tung ihres Netz­werk­ver­kehrs, den sie offen­bar nicht eigen­wirt­schaft­lich abwi­ckeln kann. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Akteu­re hin­ge­gen erhiel­ten weder Covid-Mit­tel, noch ver­fü­gen sie über umfang­rei­che, nicht betriebs­not­wen­di­ge Res­sour­cen und Betei­li­gun­gen, die sie zur Stär­kung ihrer Inves­ti­ti­ons­fä­hig­keit ver­sil­bern könnten.

Kampf mit unglei­chen Spiessen

Die Selbst­ver­ständ­lich­keit des Bun­des­ra­tes im unglei­chen Umgang mit staat­li­chen und pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men ist augen­fäl­lig – und bedau­er­lich. Lei­der ent­steht so kein gesun­der Wett­be­werb im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der des­sen Inno­va­ti­ons­kraft und Leis­tungs­fä­hig­keit stärkt. Bei­des ist uner­läss­lich, wenn die Markt­ak­teu­re bestehen­de Kun­den hal­ten und neue gewin­nen wol­len. Das wie­der­um wäre nötig, um eine nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­ver­la­ge­rung zu errei­chen und die Schie­ne in Zukunft in mul­ti­mo­da­le Ver­sor­gungs­ket­ten zu inte­grie­ren. Und um neue, zukunfts­ge­rich­te­te Arbeits­plät­ze zu schaffen.

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Nach dem Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel för­dert das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit grif­fi­gen Mass­nah­men: Der Tun­nel darf nur für Güter­zü­ge ver­wen­det wer­den. Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) wer­den dem­nächst auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Dafür bedan­ken wir uns als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft herz­lich. Übri­gens: Unse­re Stim­me gilt auch für aus­län­di­sche Verlader. 

Darum geht’s:

  • Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
  • Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
  • Der VAP bedankt sich

 

Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
Seit der Wie­der­in­be­trieb­nah­me der Ost­röh­re des Gott­hard­ba­sis­tun­nels steht die­ser aus­schliess­lich dem Güter­ver­kehr zur Ver­fü­gung. Mög­lich sind rund 100 Tras­sen täg­lich. Über die Berg­stre­cke ver­keh­ren wei­te­re 30 Züge pro Tag. So ver­fügt der alpen­que­ren­de Schie­nen­gü­ter­ver­kehr jeden Tag über ins­ge­samt 130 Tras­sen. Zum Ver­gleich: 2022 quer­ten im Schnitt täg­lich 120 Züge den Basistunnel.

Dank die­ser Mass­nah­me kön­nen die Güter­bah­nen den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr prak­tisch ohne Ein­schrän­kun­gen abwi­ckeln. Zwar ist die Tras­sie­rung über die Berg­stre­cke mit einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand ver­bun­den. Doch betrifft sie im Wesent­li­chen den Bin­nen­ver­kehr, der nicht auf den 4‑Me­ter-Kor­ri­dor ange­wie­sen ist.

Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
Das BAV macht sich für den alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ins­be­son­de­re den Tran­sit­ver­kehr stark (vgl. «Das BAV stärkt Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die Alpen»). Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im UKV wer­den in den kom­men­den Wochen um CHF 200 auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Auch für 2024 will das BAV die Abgel­tun­gen pro Sen­dung nicht her­ab­set­zen, son­dern eine sym­bo­li­sche Reduk­ti­on von CHF 1 auf CHF 57 pro Sen­dung ein­füh­ren. Damit unter­stützt das BAV den alpen­que­ren­den UKV sehr prag­ma­tisch. Vor dem Hin­ter­grund der schwie­ri­gen Bau­stel­len­si­tua­ti­on auf den Zufahrts­stre­cken und der kon­junk­tu­rell ange­spann­ten Situa­ti­on ver­zich­tet das BAV dar­auf, den bis­he­ri­gen Absen­kungs­pfad für Abgel­tun­gen im UKV fortzusetzen.

Der VAP bedankt sich
Dem BAV gebührt ein gros­ses Dan­ke­schön für diese prag­ma­ti­sche Unter­stüt­zung. Es stärkt damit die Bemü­hun­gen der gesam­ten Bran­che, die Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen sowohl auf der Gott­hard- als auch auf der Lötsch­ber­gach­se gezielt und mit ver­ein­ten Kräf­ten so erträg­lich wie mög­lich zu gestal­ten. Wir wer­ten es als Zei­chen einer gemein­sa­men Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im Transitverkehr.

Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Der Bun­des­rat plant, den Tras­sen­preis im Güter­ver­kehr ab 2025 zu erhö­hen. Im Detail will er den Basis­preis Ver­schleiss um nahe­zu 20% anhe­ben; mit der Begrün­dung unge­deck­ter gewichts­ab­hän­gi­ger Grenz­kos­ten in die­sem Bereich. Wir leh­nen diese unge­recht­fer­tig­te Preis­er­hö­hung ab. Sie beschleu­nigt die anhal­ten­de Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Stras­se und wider­spricht dem Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel des Bundesrates.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent hergeleitet
  • Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preiserhöhungen
  • Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respektieren
  • Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ins Gegen­teil verkehrt
  • Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht nehmen

Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent her­ge­lei­tet
Der erläu­tern­de Bericht des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) von Juni 2023 ist weder trans­pa­rent gestal­tet noch ver­ständ­lich begrün­det. So blei­ben die Grün­de für die aktu­el­le Fest­le­gung des Tras­sen­prei­ses voll­kom­men unklar. Da das BAV unter ande­rem auf sin­ken­de Tras­sen­er­lö­se ver­weist, ent­steht der Ein­druck, dass es sich um eine ver­steck­te Quer­fi­nan­zie­rung der SBB han­delt. Vor dem Hin­ter­grund der Geset­zes­vor­la­ge «Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung SBB» und der dort vor­ge­se­he­nen Reduk­ti­on des Deckungs­bei­trags im SBB Per­so­nen­ver­kehr ist diese Begrün­dung für die Ver­tre­ter des Güter­ver­kehrs unzu­mut­bar. Das wir uns ent­spre­chend nega­tiv zur erwähn­ten Geset­zes­vor­la­ge geäus­sert haben, ist in unse­rer Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 und in unse­rem Blog­bei­trag «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» nach­zu­le­sen.

Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preis­er­hö­hun­gen
Eine Preis­er­hö­hung ist ange­sichts der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr und der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld inak­zep­ta­bel. Die Ver­la­der sind ins­be­son­de­re im Wagen­la­dungs­ver­kehr seit Jah­ren dras­ti­schen Preis­er­hö­hun­gen aus­ge­setzt. Diese wer­den mit exo­ge­nen Fak­to­ren wie den Tras­sen­prei­sen begründet.

Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respek­tie­ren
Das BAV begrün­det die Preis­er­hö­hung mit dem gesetz­li­chen Kos­ten­de­ckungs­prin­zip. Die­ses blie­be selbst bei einer Preis­re­duk­ti­on im Güter­ver­kehr gewahrt. Viel­mehr ent­spricht eine Preis­re­duk­ti­on dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip, zahlt doch der Güter­ver­kehr Norm­grenz­kos­ten eines durch­schnitt­lich aus­ge­bau­ten Net­zes mit, das haupt­säch­lich auf die Bedürf­nis­se des Per­so­nen­ver­kehrs aus­ge­rich­tet ist. Von den Anstren­gun­gen sei­tens der Infra­struk­tur­be­trei­ber, die Infra­struk­tur güns­ti­ger zu erstel­len und instand zu hal­ten, mer­ken die Ver­la­der nichts.

Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ver­dreht
Der soge­nann­te Ver­schleiss­fak­tor soll als Anreiz die­nen, ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al ein­zu­set­zen. Mitt­ler­wei­le ist das Gegen­teil der Fall: Der Bun­des­rats hält die Bran­che dazu an, nicht nur immer höhe­re Tras­sen­prei­se zu zah­len, son­dern auch zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel in ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu investieren.

Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht neh­men
Die prä­sen­tier­te Tras­sen­preis­re­vi­si­on schont die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Als Ver­tre­ter der Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ter­mi­nals, die von den Planungs‑, Bau- und Instand­hal­tungs­kos­ten von SBB Infra­struk­tur in zen­tra­li­sier­ten Anschluss­gleis­an­la­gen unmit­tel­bar betrof­fen sind, beob­ach­ten wir erheb­li­che Inef­fi­zi­en­zen und einen fast schon scham­lo­sen Umgang mit den Finanz­mit­teln. Das trifft höchst­wahr­schein­lich eben­so auf das öffent­li­che Netz zu. Der Bund soll­te daher auch die Infra­struk­tur­be­trei­ber dazu ver­pflich­ten, die Kos­ten einzudämmen.

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

Im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in der Euro­päi­schen Union (EU) beob­ach­ten wir eine Ent­wick­lung, die eher poli­tisch als markt­ori­en­tiert ist. Die EU unter­stützt öffent­lich­keits­wirk­sam – und grund­sätz­lich zu begrüs­sen – die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf kli­ma­freund­li­che Ver­kehrs­trä­ger wie Schie­ne und Was­ser mit ver­schie­de­nen Pro­gram­men und Fonds.
Die staat­li­chen Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men, unter­stützt von den Gewerk­schaf­ten, bezeich­nen den EWLV als “Ser­vice Public”. Die Kon­se­quen­zen tra­gen jedoch nicht sie selbst, son­dern die Staa­ten und die Ver­la­der. Tat­säch­lich füh­ren diese Bei­trä­ge, die von der EU auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler umver­teilt wer­den, zu einem stark sub­ven­tio­nier­ten EWLV, ohne Anrei­ze für eine Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung im Sinne einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung. Dies bedeu­tet, dass der EWLV zu Las­ten der Steu­er­zah­ler, der Gesell­schaft und der Wirt­schaft ein Mono­pol ohne jeg­li­che Ver­pflich­tun­gen eines Ser­vice Publics wie Trans­port- und Tarif­pflicht zemen­tiert.
Mit einem Man­gel an Markt­ori­en­tie­rung und unter­neh­me­ri­schem Den­ken sei­tens der Staats­bah­nen und Gewerk­schaf­ten wer­den weder Ver­la­ge­rungs- noch Kli­ma­zie­le erreicht. Dar­über hin­aus gehen die Staa­ten als Eigen­tü­mer der Staats­bah­nen lang­fris­tig ein unwäg­ba­res finan­zi­el­les und ver­kehrs­po­li­ti­sches Risi­ko für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in ihren Län­dern ein.
Für die Ver­la­der sind die Aus­wir­kun­gen nicht weni­ger schwer­wie­gend. Um mul­ti­mo­da­le Trans­por­te durch­zu­füh­ren, müs­sen sie in das Bahn­sys­tem inves­tie­ren. Dabei sind sie von einem mono­po­lis­ti­schen Unter­neh­men abhän­gig, das das am poli­ti­schen Gän­gel­band und in finan­zi­el­ler Abhän­gig­keit geführt wird. Ver­sor­gungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit sehen anders aus.
Die finan­zi­el­len För­der­mit­tel müs­sen gezielt und zeit­lich begrenzt ein­ge­setzt wer­den, um lang­fris­tig Arbeits­plät­ze zu sichern und den EWLV auf Erfolgs­schie­ne zu brin­gen.
In die­sem Blog­bei­trag neh­men wir staat­li­che Bei­hil­fen in Deutsch­land, Frank­reich, Öster­reich und der Schweiz hin­sicht­lich Zwecks und Aus­mass unter die Lupe und the­ma­ti­sie­ren Ziel­kon­flik­te und dar­aus ent­ste­hen­de Notwendigkeiten.

Darum geht’s:

  • Staat­li­che Bei­hil­fen stre­ben eine nach­hal­ti­ge und zukunfts­fä­hi­ge Mobi­li­tät an
  • Dabei kann es zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und Dis­kri­mi­nie­rung kommen
  • Staat­li­che Finan­zie­rungs­hil­fen sol­len als Über­brü­ckung bis zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit dienen
  • Markt­ak­teu­re brau­chen gera­de für Inno­va­tio­nen wie die DAK finan­zi­el­le Hilfe
  • Wer Bei­hil­fen ver­gibt, soll­te deren Effek­ti­vi­tät und Ver­stös­se gegen Bei­hil­fe­vor­schrif­ten prüfen
  • Gege­be­nen­falls wer­den gesetz­li­che Anpas­sun­gen nötig

 

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on leis­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs von der Stras­se auf umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­trä­ger wie die Bin­nen­schiff­fahrt und die Schie­ne. Sie stellt För­der­gel­der gemäss den EU-Bei­hil­fe­vor­schrif­ten zur Ver­fü­gung. Ziel die­ser EU-Bei­hil­fen ist eine nach­hal­ti­ge und intel­li­gen­te Mobi­li­tät. Eine sol­che soll im Rah­men des euro­päi­schen Green Deals CO2-Emis­sio­nen ver­rin­gern und die Stras­sen ent­las­ten. Wie so oft bei staat­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen ist auch im Güter­ver­kehr sicher­zu­stel­len, dass der Wett­be­werb im Bin­nen­markt nicht ver­zerrt wird und Eigen­wirt­schaft­lich­keit sowie Trans­pa­renz erreicht werden.

Defizitausfinanzierung im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) im Vergleich
Land
Förderprogramm und Nutzen
Fördersumme
Zeitraum
Deutsch­land

Tem­po­rä­re, dis­kri­mi­nie­rungs­freie und wachs­tums­ori­en­tier­te Betriebs­kos­ten­för­de­rung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs (BK-EWV)

Mit die­ser För­de­rung legt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr eine «Brü­cke» zur Stei­ge­rung der Wirt­schaft­lich­keit des EWLV durch den Roll­out der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Es will bun­des­ei­ge­ne und nicht­bun­des­ei­ge­ne Bah­nen im natio­na­len und grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr inner­halb einer ein­zu­rei­chen­den EWV-Sys­tem­be­schrei­bung för­dern. Details zur BK-EWV sind für Juli zu erwarten.

80 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

2023

2024

2025

Frank­reich

För­de­rung des Trans­port­an­ge­bots des EWLV

Mit direk­ten Zuschüs­sen sol­len Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Kos­ten­dif­fe­renz zwi­schen Stras­sen- und Schie­nen­trans­port ent­schä­digt wer­den. Sie kom­men Eisen­bahn­un­ter­neh­men zugu­te, die im EWLV tätig sind.

450 Mio. €
resp.150 Mio. € pro Jahr
2023–2025
Öster­reich

 «SGV Plus»

Mit die­sem För­der­pro­gramm wer­den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men darin unter­stützt, Güter­trans­por­te auf der Schie­ne durch­zu­füh­ren, die ohne die Unter­stüt­zung zu einem guten Teil auf der Stras­se mit­tels LKW abge­wi­ckelt wer­den müss­ten. SGV Plus besteht aus einer För­de­rung von Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­leis­tun­gen und einer Wegeentgeltförderung.

Anschluss und Terminalförderung

Unter­neh­men wer­den darin unter­stützt, ihre Güter nach­hal­tig auf der Schie­ne zu trans­por­tie­ren, mit Mass­nah­men wie diesen:

  • Neu­bau, Erwei­te­rung und Reak­ti­vie­rung von Anschluss­bah­nen und Terminals
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen im Bereich der Anschlussbahnen
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen für mobi­le Umschlags­ge­rä­te im Bereich Terminal

rund 90 Mio. €

 

 

 

 

 

13 Mio. €
pro Jahr

2023–2027

 

 

 

 

 

Ab 2023

Schweiz

Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Gütertransport

Der Bun­des­rat sieht För­der­pro­gram­me mit dem fol­gen­den Nut­zen vor:

  • Anbie­ter des EWLV finan­zi­ell abgelten
  • Die Ein­füh­rung der DAK anschubfinanzieren
  • Gerä­te zum Waren­um­schlag sowie Infra­struk­tur­an­ge­bo­te der Rhein­schiff­fahrt finan­zi­ell unterstützen
  • Ver­lad auf die Schie­ne verbilligen
CHF 600 Mio.
resp.CHF 150 Mio. pro Jahr
2024–2027

 

Vergleich nur beschränkt aussagekräftig

Die in der obi­gen Tabel­le auf­ge­führ­ten För­der­gel­der sind in abso­lu­ten Zah­len aus­ge­drückt. Das erschwert einen Ver­gleich, da keine Bezugs­sum­men vor­lie­gen. Zum Bei­spiel fährt die SNCF (Frank­reich) ein Viel­fa­ches an Ton­nen­ki­lo­me­tern, erhält im Ver­gleich zur SBB aber bedeu­tend weni­ger Geld. In der Schweiz ist im Gegen­satz zu den EU-Län­dern die Migra­ti­on der DAK im För­der­to­tal ent­hal­ten. Gera­de weil in den meis­ten Län­dern par­al­lel zahl­rei­che Finan­zie­rungs­quel­len flies­sen, ist ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger Ver­gleich der För­de­rung äus­serst schwierig.

Zielkonflikt Klimaschutz vs. Wettbewerb

Die Regie­run­gen set­zen ihre För­der­mit­tel vor­wie­gend mit dem Ziel ein, eine Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­trä­ger zu för­dern. Die über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung birgt das Risi­ko, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­zer­ren. Damit die­ser nicht nur aus öko­lo­gi­scher, son­dern auch aus öko­no­mi­scher Sicht zukunfts­fä­hig bleibt, müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem anstre­ben, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. Die Schweiz hat sich Eigen­wirt­schaft­lich­keit zum Ziel gesetzt und ist damit auf gutem Weg.

Diskriminierungsfreiheit sicherstellen

Wo staat­li­che und pri­va­te Markt­ak­teu­re auf­ein­an­der­tref­fen, wird schnell der Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung laut. Ein klas­si­sches Bei­spiel dafür ist die För­de­rung der letz­ten Meile. Sie wird sowohl inter­na­tio­nal als auch in der Schweiz heiss dis­ku­tiert (vgl. Rail­Busi­ness Nr. 6 und 7/2023). Wie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie letz­te Meile in der Schweiz aus­se­hen könn­te, haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten» skiz­ziert. Darin pro­pa­gie­ren wir die Abschaf­fung einer Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – und schla­gen statt­des­sen vor, dass ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt. In unse­rem Blog­bei­trag «Sub­ven­tio­nie­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs: Wett­be­werbs­ver­zer­rung und Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern» fin­den sich wei­te­re Aus­füh­run­gen, warum Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit bei staat­li­chen Bei­hil­fen zen­tral ist.

In Deutsch­land schla­gen der Ver­band deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und der Ver­band «Die Güter­bah­nen» eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung von Bedien­fahr­ten zwi­schen der Lade­stel­le beim Kun­den und der letz­ten funk­tio­na­len Zug­bil­dung vor. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen sol­len dafür sor­gen, dass die För­de­rung in beson­ders schwach bedien­te und unwirt­schaft­li­che Regio­nen und Neu­ver­keh­re fliesst, um auch dort Ver­kehr auf die Schie­ne zu bringen.

Innovationskraft finanziell stärken

Staat­li­che Finan­zie­run­gen sol­len unse­rer Ansicht nach eine Über­brü­ckung dar­stel­len, bis die Akteu­re Eigen­wirt­schaft­lich­keit errei­chen. Die­ser Ansatz ist gera­de bei Inno­va­tio­nen zen­tral, zum Bei­spiel bei der Migra­ti­on der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die Wagen­hal­ter kön­nen kei­nen direkt spür­ba­ren Nut­zen aus der DAK zie­hen, müs­sen aber enor­me Inves­ti­tio­nen in das Umrüs­ten des Roll­ma­te­ri­als täti­gen. Warum wir uns für die Anschub­fi­nan­zie­rung der DAK als Weg­be­rei­te­rin in ein neues Schie­nen­zeit­al­ter statt der Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung eines ver­al­te­ten Sys­tems enga­gie­ren, ist im Blog­bei­trag «Inno­va­ti­on im Schie­nen­ver­kehr: Die DAK als Weg­be­rei­ter» nach­zu­le­sen.

Bahnsystem neu denken

Damit die Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr grei­fen, braucht es mehr als die DAK. Es braucht eine fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung und Opti­mie­rung der sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­se. Nur so kön­nen die Markt­ak­teu­re ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern, Kos­ten ver­rin­gern und sich kon­se­quent an den Kun­den ori­en­tie­ren, um mit der Bahn wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Das bedingt eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on des gesam­ten Bahn­sys­tems. Diese reicht weit über die (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder der DAK hin­aus. Sie betrifft sämt­li­che Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz.

Mit Monitoring Transparenz schaffen

Damit sich staat­li­che Gel­der gezielt ein­set­zen las­sen, muss klar defi­niert wer­den, was mit der Unter­stüt­zung erreicht wer­den soll. Diese gilt es – wie in pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men üblich – anhand mess­ba­rer Ziel­grös­sen zu kon­trol­lie­ren, etwa «wie viele DAK wer­den bis 2025 mit wel­cher Summe umge­setzt», «wie viele Glei­se wur­den erstellt» oder «wie viele LKW-Ladun­gen auf die Schie­nen gebracht». Die Mess­bar­keit einer Erfolgs­quo­te ermög­licht es den Akteu­ren, ihre Stra­te­gien ent­spre­chend anzupassen.

Missbrauch der Beihilfevorschriften verhindern

2020 wurde der Deut­schen Bahn mas­si­ve Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­wor­fen, weil diese auf­grund der Coro­na-Krise eine wei­te­re Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung von 5 Mrd. Euro vom Staat erhal­ten soll­te. Zu Beginn des Jah­res 2023 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Unter­su­chung wegen mög­li­cher ille­ga­ler staat­li­cher Bei­hil­fen im zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich für die Güter­spar­te Fret SNCF der fran­zö­si­schen Staats­bahn­ge­sell­schaft SNCF ein­ge­lei­tet. Diese jun­gen Bei­spie­le zei­gen, dass staat­li­che Bei­hil­fen immer das Risi­ko des Miss­brauchs ber­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass die Regie­run­gen glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für alle schaf­fen und gege­be­nen­falls die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach­schär­fen.[1]

Leitlinien nachschärfen

Bei­spiel für eine der­ar­ti­ge Über­ar­bei­tung sind die euro­päi­schen Eisen­bahn­leit­li­ni­en. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat deren Über­ar­bei­tung vor­ge­schla­gen, um den euro­päi­schen Ver­kehr auf nach­hal­ti­ge­re und umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­lö­sun­gen zu ver­la­gern und gleich­zei­tig glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der EU zu wah­ren. Die Befra­gung der Mit­glie­der­staa­ten zur För­de­rung von trans­pa­ren­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Pro­gram­men, der Begren­zung von Ein­zel­bei­hil­fen auf Aus­nah­me­fäl­le und der Anpas­sung der Höchst­gren­zen für Bei­hil­fen ging am 16. März 2022 zu Ende. Die Mehr­heit der Befrag­ten bevor­zug­te die För­de­rung von Pro­gram­men, die allen Unter­neh­men glei­che Chan­cen bie­ten, und dass Ein­zel­bei­hil­fen nur in Aus­nah­me­fäl­len gewährt wer­den soll­ten. Die EU-Kom­mis­si­on plant, im 4. Quar­tal 2023 die über­ar­bei­te­ten Leit­li­ni­en für staat­li­che Bei­hil­fen im Eisen­bahn­ver­kehr zu verabschieden.

[1] Vgl. Bericht in der DVZ vom 30.05.2023

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 wur­den ver­schie­de­ne bran­chen­re­le­van­te Geschäf­te bera­ten. Die Resul­ta­te stim­men weit­ge­hend mit unse­ren Erwar­tun­gen über­ein. Wir bedau­ern jedoch die ver­pass­te Chan­ce, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem weiterzuentwickeln.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola), wir for­dern Qualitätskontrolle
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – bedau­er­li­cher­wei­se ohne Ver­knüp­fung mit dem Aus­bau des Nationalstrassennetzes
  • Inter­pel­la­ti­on zur Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola):

Der Stän­de­rat behan­del­te am 1.6.2023 die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Nach dem Natio­nal­rat hat nun auch der Stän­de­rat beschlos­sen, die “Rol­len­de Land­stras­se” (Rola) statt, wie vom Bun­des­rat bean­tragt, nur bis 2026 bis Ende 2028 zu unter­stüt­zen. Der Bund kann zwi­schen 2024 und 2028 ins­ge­samt 106 Mil­lio­nen Fran­ken für diese Unter­stüt­zung bereitstellen.

Im Hin­blick auf den Ver­la­ge­rungs­be­richt 2023 erin­nert der VAP an seine immer noch offe­nen Forderungen:

  • tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Aufkommenspotenzial
  • Qua­li­täts­kon­trol­le auch bei kon­ven­tio­nel­len Verkehren

Wir erach­ten die ein­sei­ti­ge För­de­rung und Qua­li­täts­kon­trol­le nur im UKV als eine ver­pass­te Chan­ce. Die Poten­tia­le des kon­ven­tio­nel­len Ver­kehrs soll­ten eben­falls voll­stän­dig aus­ge­schöpft wer­den – unter ent­spre­chen­der Anwen­dung der Ver­la­ge­rungs­mass­nah­men, d.h. finan­zi­el­le För­de­rung und Qualitätskontrolle.

Änderung des Eisenbahngesetzes im Rahmen des 4. EU-Eisenbahnpakets:

Der Stän­der­rat hat am 13.6.23 der Vor­la­ge 23.024 zuge­stimmt, wonach die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur (ERA) für die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr zustän­dig sein soll. Bahn­un­ter­neh­men sol­len so bei der Ein­füh­rung neuer Züge in meh­re­ren Län­dern nicht mehr sepa­ra­te Zulas­sungs­ver­fah­ren durch­lau­fen müs­sen. Der Bun­des­rat strebt nun die dau­er­haf­te Über­nah­me die­ser EU-Lösung an, was eine Anpas­sung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mit der EU erfor­dert. Das Geschäft wird nun dem Natio­nal­rat vor­ge­legt. Der VAP unter­stütz­te die­sen Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bahn­be­trieb ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen 2024–2027 und Ausbauschritt 2023:

Der Bun­des­rat plant eine Moder­ni­sie­rung und Erwei­te­rung des Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­net­zes mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken. Davon sind etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken spe­zi­el­len Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Vor­la­ge und beto­nen die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und Ver­kehrs­um­la­ge­rung. Der Natio­nal­rat hat am 30.5.2023 beschlos­sen, für Aus­bau­pro­jek­te sogar 5,3 Mil­li­ar­den Fran­ken bereit­zu­stel­len, anstel­le der vom Bun­des­rat bean­trag­ten 4,4 Mil­li­ar­den Fran­ken. Zusätz­lich zu den fünf im Bun­des­be­schluss ent­hal­te­nen Pro­jek­ten, erach­tet der Natio­nal­rat den Aus­bau der A1 am Gen­fer­see als eben­so drin­gend. Als nächs­tes wird der Stän­de­rat über die Vor­la­ge abstimmen.

Verpflichtungskredite für den Agglomerationsverkehr ab 2024:

Der Natio­nal­rat hat Bei­trä­ge von über 1,6 Mil­li­ar­den Fran­ken für die neuen Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt. Es wurde eine leich­te Auf­sto­ckung für den Stras­sen­tun­nel Moscia-Aca­pul­co im Tes­sin vor­ge­nom­men. Wir befür­wor­ten die­sen Bun­des­be­schluss, mit wel­chem Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert wer­den sol­len, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaffen.

Bedau­er­li­cher­wei­se wurde jedoch der Min­der­heits­an­trag von NR Was­ser­fal­len abge­lehnt. Diese for­der­te, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem zu betrach­ten. Damit soll­te ver­hin­dert wer­den, dass Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wer­den. Wir betrach­ten dies als ver­pass­te Chan­ce. Im Falle eines Refe­ren­dums wer­den wir uns, im Inter­es­se der Ver­sor­gungs­si­cher­heit des Lan­des, dage­gen wehren.

Siehe auch unse­ren Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn: Mil­li­ar­den für Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt: Natio­nal­rat lässt Chan­ce auf ganz­heit­li­ches Ver­kehrs­sys­tem verstreichen

SBB Cargo zurück im Schoss des Staates: Was soll das?

Mit sei­ner Inter­pel­la­ti­on «SBB Cargo zurück im Schoss des Staa­tes. Was soll das?» for­dert NR Chris­ti­an Was­ser­fal­len FDP/BE vom Bun­des­rat eine Ein­schät­zung zum Ent­scheid des SBB Kon­zerns betref­fend die Über­nah­me von 100% des Akti­en­ka­pi­tals von SBB Cargo und die direk­te Unter­stel­lung von SBB Cargo unter die Füh­rung des Kon­zerns. Diese ein­sei­ti­ge Ver­än­de­rung des Markt- und Macht­ge­fü­ges beein­träch­tigt die Vor­zei­chen der anste­hen­den Reform der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­ze­ri­schen Güter­trans­port. Der VAP begrüsst die gestell­ten Fra­gen an den Bundesrat.