Der Bun­des­rat hat im Janu­ar seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­öf­fent­licht. Er strebt die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) an und legt damit die Grund­la­ge für des­sen Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Trotz zahl­rei­cher Vor­be­hal­te schlägt er dafür Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen und befris­te­te Betriebs­ab­gel­tun­gen sowie Anrei­ze für Ver­la­der vor.

Darum geht’s:

  • Bun­des­rat strebt Eigen­wirt­schaft­lich­keit an
  • Der EWLV soll grund­le­gend umge­stal­tet und moder­ni­siert werden
  • Der Betrieb des EWLV soll in der Moder­ni­sie­rungs­pha­se befris­tet geför­dert werden
  • BAV kri­ti­siert Leit­li­ni­en der Branche
  • Vor­la­ge im Überblick
  • So geht es weiter

 

Bundesrat strebt Eigenwirtschaftlichkeit an

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 10. Janu­ar 2024 die Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­ab­schie­det. Wir vom VAP begrüs­sen es, dass die favo­ri­sier­te Vari­an­te 1 wei­ter­ver­folgt wird. Mit die­ser Vor­la­ge will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch moder­ni­sie­ren, die mul­ti­mo­da­len Trans­port­ket­ten stär­ken und die Schiff­fahrt bes­ser ein­bin­den. Die über­ge­ord­ne­ten Ziele sind die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im gan­zen Land zu stär­ken und die Mul­ti­mo­da­li­tät zu för­dern, um zu den Umwelt- und Ener­gie­zie­len des Bun­des bei­zu­tra­gen. So sol­len die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung gesi­chert, der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tel­fris­tig erhöht und die Basis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb gelegt werden.

Der EWLV soll grundlegend umgestaltet und modernisiert werden 

Die Grund­la­ge dazu ist eine umfas­sen­de Umge­stal­tung des EWLV respek­ti­ve des Netz­werk­ver­kehrs mit der dazu­ge­hö­ri­gen tech­ni­schen Moder­ni­sie­rung (ins­be­son­de­re der Digi­ta­li­sie­rung), einer Ein­bet­tung in das Logis­tik­sys­tem Schweiz und dem Auf­bau eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en, intra­mo­da­len Wett­be­werbs. Letz­te­rer soll die Qua­li­tät der Logis­tik­dienst­leis­tun­gen und deren Effi­zi­enz mass­geb­lich ver­bes­sern und künf­ti­ge Inno­va­tio­nen ver­ein­fa­chen. Die Vor­la­ge sieht dafür Inves­ti­ti­ons­mit­tel für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) in Höhe von 180 Mio. Fran­ken vor. Wei­te­re Inves­ti­ti­ons­mit­tel sind für digi­ta­li­sier­te Pro­zess­op­ti­mie­run­gen, Daten­aus­tausch­platt­for­men und Ähn­li­ches vorgesehen.

Der Betrieb des EWLV soll in der Modernisierungsphase befristet gefördert werden

Um die aktu­el­le Flä­chen­be­die­nung auf­recht­zu­er­hal­ten, soll der Betrieb wäh­rend acht Jah­ren finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Dabei wer­den angeb­lich unge­deck­te Kos­ten gedeckt. Diese Abgel­tun­gen wer­den ent­spre­chend dem Fort­schritt der Umge­stal­tung lau­fend abneh­men und in mehr­jäh­ri­gen Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit allen am Netz­werk­ver­kehr betei­lig­ten Güter­bah­nen festgelegt.

BAV kritisiert Leitlinien der Branche 

Damit die­ser Umbau gelingt und der EWLV wäh­rend der Umge­stal­tungs­pha­se im aktu­el­len Umfang sta­bil betrie­ben wer­den kann, hat die Bran­che Leit­li­ni­en für kon­kre­te Mass­nah­men und För­der­tat­be­stän­de vor­ge­legt. Das BAV kri­ti­siert diese jedoch als unge­nü­gend und ver­langt eine wei­te­re Bear­bei­tung. Es bemän­gelt ins­be­son­de­re die feh­len­de Per­spek­ti­ve für eine umfas­sen­de Neu­ge­stal­tung zur Erhö­hung der Effi­zi­enz und Aus­las­tung. Es sieht eine Ten­denz zur Struk­tur­er­hal­tung und zu einem wei­te­ren Abbau des Ange­bots. Es sei der­zeit nicht in der Lage, auf die­ser Basis Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen abzu­schlies­sen. Wir vom VAP ver­ste­hen die Vor­be­hal­te des BAV, da die Leit­li­ni­en einen Kom­pro­miss von Ver­la­dern und Güter­bah­nen dar­stel­len, bei dem der VAP gros­se Ein­ge­ständ­nis­se im Inter­es­se der Sache gemacht hatte. Eine sub­stan­zi­el­le Nach­be­ar­bei­tung ist nun not­wen­dig, gera­de aus Sicht der Güter­trans­port­kun­den als Nut­zer der Logistikdienstleistungen.

Wir sind bereit, die wei­te­re Ent­wick­lung mass­geb­lich zu unter­stüt­zen. Als wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die­sen Umbau sehen wir ein umfas­sen­des, ope­ra­ti­ves Con­trol­ling als Erfolgs­kon­trol­le für die Wirk­sam­keit der Mass­nah­men und Anrei­ze sowie den Auf­bau einer digi­ta­len Platt­form. Damit lies­sen sich alle Akteu­re effi­zi­ent und fle­xi­bel in der Pla­nung und Abwick­lung ihrer Dienst­leis­tun­gen ver­knüp­fen. Der Umbau soll in Form eines Pro­jek­tes metho­disch struk­tu­riert und ziel­ge­rich­tet umge­setzt werden.

Vorlage im Überblick
  • Inves­ti­ti­ons­bei­hil­fen: Für die Ein­füh­rung der DAK stellt der Bun­des­rat 180 Mio. Fran­ken zur Ver­fü­gung. Das deckt ca. einen Drit­tel der Umbau­kos­ten ab. Die Umrüs­tung des Roll­ma­te­ri­als muss euro­pa­weit koor­di­niert wer­den und soll bis ins Jahr 2033 erfol­gen. Von der DAK wird eine sub­stan­zi­el­le Ver­bes­se­rung der Pro­duk­ti­vi­tät und Qua­li­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs erwar­tet.
    Fak­ten­blatt DAK (PDF, 971 kB)
  • Betriebs­ab­gel­tun­gen: Um den EWLV wäh­rend der Umbau­pha­se auf dem aktu­el­len flä­chen­de­cken­den Niveau zu hal­ten, sieht der Bun­des­rat vor, ihn auf acht Jahre befris­tet und degres­siv finan­zi­ell zu för­dern. Am Ende die­ser Peri­ode soll Eigen­wirt­schaft­lich­keit erreicht sein. Für die ers­ten vier Jahre bean­tragt er 260 Mio. Fran­ken.
    Fak­ten­blatt Güter­ver­kehr (PDF, 712 kB)
  • Anrei­ze für Ver­la­der: Unbe­fris­tet vor­ge­se­hen sind Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge und eine Abgel­tung der unge­deck­ten Kos­ten des bestell­ten Güter­trans­port­an­ge­bots für total 60 Mio. pro Jahr.

Voll­stän­di­ge Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz.

So geht es weiter
  • Noch in der ers­ten Hälf­te 2024 sol­len die offe­nen Punk­te zwi­schen BAV und der Bran­che dis­ku­tiert und die Leit­li­ni­en ent­spre­chend ergänzt und prä­zi­siert werden.
  • In die­sem Rah­men und nach Ver­ab­schie­dung des revi­dier­ten Geset­zes soll bis Ende 2024 ein Aus­schrei­bungs­pro­zess für die ver­schie­de­nen Dienst­leis­tungs­pa­ke­te inner­halb des Netz­werk­ver­kehrs gestar­tet werden.
  • Die Ver­hand­lun­gen über mög­li­che Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen sind für 2025 geplant, damit all­fäl­li­ge För­der­mass­nah­men Anfang 2026 grei­fen können.

Details lesen Sie in die­ser gemein­sa­men Medi­en­mit­tei­lung von VAP, LITRA, ASTAG, IG Kom­bi­nier­ter Ver­kehr und VöV.

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