Darum geht’s:

  • Netz­nut­zungs­kon­zept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Tras­sen für Güter­zü­ge langfristig
  • Unge­nutz­te Güter­tras­sen – For­de­rung des Personenverkehrs
  • Moti­on 23.4259 Metho­de zur Fest­le­gung der Tras­sen bei lang­an­dau­ern­den Baustellen
  • Befris­te­te Fle­xi­bi­li­sie­rung nur mit ver­bind­li­cher Ver­ein­ba­rung zur Lösung des Engpasses

 

Netznutzungskonzept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig

Im Zuge der Vor­la­ge «Finan­zie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur» wur­den im Jahre 2013 Aus­bau­zie­le der Infra­struk­tur für den Güter­ver­kehr in Art. 48a lit. b des Eisen­bahn­ge­set­zes EBG fest­ge­legt. Dazu gehö­ren Ver­bes­se­run­gen für den Binnen‑, Import- und Export­ver­kehr sowie die Ver­bes­se­rung der Tras­sen­ver­füg­bar­keit. Im Rah­men der Vor­la­ge zur Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes wur­den im Jahre 2015 als Mit­tel zur Siche­rung der ver­füg­ba­ren Güter­tras­sen das sog. Netz­nut­zungs­kon­zept und der Netz­nut­zungs­plan ein­ge­führt. Mit die­sen Instru­men­ten wird die lang­fris­ti­ge Aus­bau- und Nut­zungs­pla­nung der Bahn­in­fra­struk­tur auf die Ver­füg­bar­keit einer mini­ma­len Anzahl Tras­sen pro Stun­de und Rich­tung auf den ver­schie­de­nen Netz­ab­schnit­ten für Güter- und Per­so­nen­ver­kehr aus­ge­legt. Die Ange­bots­kon­zep­te sowie die rol­len­de Fahr­plan­pla­nung haben sich ent­lang die­ser ver­füg­ba­ren Tras­sen zu ent­wi­ckeln. Soweit durch geschick­te Kapa­zi­täts­pla­nung im Fahr­plan­ver­fah­ren letzt­lich im Jah­res­fahr­plan mehr Tras­sen ver­füg­bar sind als im NNK/NNP vor­ge­se­hen, ste­hen sie der Tras­sen­ver­ga­be­stel­le zusätz­lich zur Ver­ga­be zur Verfügung.

Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs

Da der Güter­ver­kehr im Gegen­satz zum Per­so­nen­ver­kehr nicht lang­fris­tig plan­bar ist und von den aktu­el­len Markt­ge­ge­ben­hei­ten abhängt, wer­den gesi­cher­te Güter­tras­sen regel­mäs­sig nicht genutzt. Dies ist so lange pro­blem­los, als keine Kon­flik­te mit dem Per­so­nen­ver­kehr bestehen. Bei Bau­stel­len jedoch, wie sie auf dem Schwei­zer Netz infol­ge des lau­fen­den Aus­baus und der nöti­gen Instand­hal­tungs­ar­bei­ten regel­mäs­sig anzu­tref­fen sind, erge­ben sich prak­tisch zwangs­läu­fig Kon­flik­te. Wer­den in sol­chen Kon­stel­la­tio­nen Güter­tras­sen tat­säch­lich nicht genutzt, ist das Unver­ständ­nis der Per­so­nen­ver­kehrs­bran­che und der Kan­to­ne begreif­li­cher­wei­se gross.

Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen

Mit der Moti­on 23.4259 ver­langt NR Cot­tier FDP/NE vom Bun­des­rat eine Metho­de zur bes­se­ren Ver­tei­lung der Tras­sen im Falle lang­an­dau­ern­der Bau­stel­len. Damit soll für die Dauer der Bau­stel­len die Mög­lich­keit geschaf­fen wer­den, unge­nutz­te Güter­tras­sen dem Per­so­nen­ver­kehr zuzu­wei­sen. Der Bun­des­rat bean­tragt dem Par­la­ment die Ableh­nung der Moti­on, da die gewünsch­te Fle­xi­bi­li­tät im aktu­ell gül­ti­gen Pla­nungs­sys­tem gege­ben ist. Unge­nutz­te Güter­tras­sen kön­nen dem Per­so­nen­ver­kehr zuge­teilt werden.

Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses

Das Anlie­gen des Motio­närs ist ver­ständ­lich. Der VAP hat denn auch den Kan­to­nen ver­schie­dent­lich signa­li­siert, sich der gewünsch­ten Fle­xi­bi­li­sie­rung der Tras­sen nicht zu ver­wei­gern. Aller­dings kann damit kein grund­sätz­li­cher Ver­zicht auf die Siche­rung der Güter­ver­kehr­stras­sen à la longue ver­bun­den sein. Viel­mehr ist für jeden Kon­flikt im Ein­zel­fall eine ange­mes­se­ne Lösung zu ver­ein­ba­ren. Dabei ist ins­be­son­de­re bei struk­tu­rel­len Kon­flik­ten, zum Bei­spiel infol­ge unvor­her­ge­se­he­ner Ange­bots­aus­bau­ten im Per­so­nen­ver­kehr, die nicht vor­über­ge­hen­der Natur sind und damit die künf­ti­ge Siche­rung der betrof­fe­nen Güter­tras­se aus­schlies­sen, eine ent­spre­chend struk­tu­rel­le Lösung im Rah­men des nächs­ten Aus­bau­schrit­tes zu ver­ein­ba­ren. Dies ist jedoch recht­lich schwie­rig umsetz­bar, da das Par­la­ment über die Aus­bau­schrit­te und ‑kre­di­te beschliesst und nicht die betrof­fe­nen Kan­to­ne und Branchenvertreter.

Der­zeit wird im Rah­men eines run­den Tisches am Bei­spiel des Ange­bots zwi­schen Neu­en­burg und Genf nach mög­li­chen Lösun­gen gesucht. Der VAP wird dabei als Ver­tre­ter der Kun­den, die eben­falls Tras­sen bestel­len kön­nen, im Bestre­ben um aus­ge­wo­ge­ne Lösun­gen teilnehmen.

Ende 2023 nahm aus­ser­dem das BAV die Arbei­ten für die Eva­lua­ti­on von NNK und NNP in Angriff. Dabei geht es darum, die nun­mehr eine ansehn­li­che Zeit ange­wen­de­ten Instru­men­te im Hin­blick auf all­fäl­li­gen Ver­bes­se­rungs­be­darf zu eva­lu­ie­ren. Der VAP betei­ligt sich aktiv in die­sem Arbeitskreis.

 

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