Der VAP begrüsst das vom Bun­des­rat vor­ge­leg­te Rah­men­ge­setz über den unter­ir­di­schen Güter­trans­port. Ein unter­ir­di­sches Beför­de­rungs­sys­tem sehen wir als posi­ti­ve Ergän­zung zu den bestehen­den Mög­lich­kei­ten auf Was­ser, Stras­se und Schie­ne. Die Geset­zes­vor­la­ge bie­tet einen libe­ra­len, risi­ko­ori­en­tier­ten und eigen­ver­ant­wort­li­chen Rah­men für Bau und Betrieb der Anla­gen, so dass eine effi­zi­en­te und damit wirt­schaft­li­che mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung gelin­gen kann. Prä­zi­sie­run­gen ins­be­son­de­re in der Koor­di­na­ti­on der Ver­fah­ren auf Ebene Bund und Kan­to­ne sind noch nötig. Das BAV soll­te dafür eine klare Koor­di­na­ti­ons­rol­le erhalten.

Die Betei­li­gung staat­li­cher und staats­na­her Unter­neh­men wirft Fra­gen auf, eben­so die Absicht, die City­lo­gis­tik als Ange­bot aus einer Hand durch die Betrei­ber des unter­ir­di­schen Beför­de­rungs­sys­tems zu gestal­ten. Der VAP bevor­zugt eine wett­be­werbs­ori­en­tier­te City­lo­gis­tik, um Markt­macht und Dis­kri­mi­nie­rung auszuschliessen.

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