Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg

Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg

Der bun­des­rät­li­che «Ver­la­ge­rungs­be­richt Juli 2019 – Juni 2021» stellt die Ent­wick­lung beim alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr und hin­sicht­lich Umwelt­be­las­tung auf den alpen­que­ren­den Tran­sit­ach­sen dar. Anschlies­send beleuch­tet er den Stand der Umset­zung der Ver­la­ge­rungs­in­stru­men­te und flan­kie­ren­den Mass­nah­men. Dar­auf auf­bau­end schlägt der Bun­des­rat ver­schie­de­ne Mass­nah­men zur Unter­stüt­zung der Ver­la­ge­rung vor. Abschlies­send nimmt er eine Ein­schät­zung zur Wei­ter­füh­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik in den kom­men­den Berichts­pe­ri­oden vor.

Erfolgsgeschichte im Transit

Der Ver­la­ge­rungs­be­richt 2021 zeigt, dass die ein­ge­schla­ge­ne Rich­tung bei der Ent­wick­lung im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr stimmt. Moni­to­ring und Bericht­erstat­tung bewäh­ren sich. Trotz­dem bleibt viel zu tun. Die Anzahl der alpen­que­ren­den Fahr­ten schwe­rer Güter­fahr­zeu­ge liegt für das Jahr 2021 bei knapp 900’000. Damit wird die gesetz­li­che Vor­ga­be von 650’000 noch immer deut­lich über­schrit­ten. Ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die anste­hen­de Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs zur Errei­chung der Kli­ma­zie­le 2050 sind drin­gend wei­te­re Mass­nah­men notwendig.

Viel getan, viel zu tun

Wir vom VAP sind der Ansicht, dass es bis­he­ri­ge Mass­nah­men zu schär­fen und ins­be­son­de­re die finan­zi­el­len För­der­mass­nah­men tech­no­lo­gie­neu­tral aus­zu­wei­ten gilt. Heute erfolgt sie im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Ande­re Bahn­pro­duk­ti­ons­for­men wer­den nicht geför­dert. Natür­lich müs­sen wir die Gren­zen der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit akzep­tie­ren und sicher­stel­len, dass hier die Kräf­te gebün­delt wer­den. Den­noch ist es die Auf­ga­be von Poli­tik und Wirt­schaft, das Poten­zi­al für eine wei­ter­füh­ren­de Ver­la­ge­rung im Tran­sit aus­zu­lo­ten. Das haben wir im Fol­gen­den getan.

Potenzial Nr. 1: Multimodalität

Stras­se, Schie­ne und See­weg ergän­zen sich opti­mal. Ver­la­der kön­nen diese Ver­kehrs­trä­ger zu effi­zi­en­ten, mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen kom­bi­nie­ren, wobei der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als das Rück­grat mul­ti­mo­da­ler Logis­tik­ket­ten gilt. Ent­spre­chend soll­te die För­de­rung der Mul­ti­mo­da­li­tät tech­no­lo­gie­neu­tral erfol­gen. Heute wird vor­wie­gend der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr geför­dert, nicht aber der kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­kehr. Das Resul­tat: Der Anteil des Wagen­la­dungs­ver­kehrs im Tran­sit sinkt.

Abbildung 1: Entwicklung des Modalsplits im alpenquerenden Güterverkehr 1984 bis 2020

 

Unse­rer Ansicht nach ist das eine ver­pass­te Chan­ce. Denn das «Bun­des­ge­setz über die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­schwer­ver­kehrs von der Stras­se auf die Schie­ne» (GVVG)1 erlaubt die För­de­rung des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Wir mei­nen, dass alle Kom­bi­na­ti­ons­for­men von Stras­se, Schie­ne und See­weg Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik sind und finan­zi­ell sowie infra­struk­tu­rell gleich­be­han­delt wer­den müssen.

Potenzial Nr. 2: Qualitätsmonitoring

Aktu­ell ist nur der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr einem Moni­to­ring unter­stellt. Damit soll fest­ge­stellt wer­den, wie die Qua­li­tät im Tran­sit­ver­kehr dasteht. Im Tran­sit­ver­kehr fin­det hin­ge­gen kein Qua­li­täts­mo­ni­to­ring im Wagen­la­dungs­ver­kehr statt. Auch das sehen wir als zwei­te ver­pass­te Chan­ce. Denn wie gesagt, das GVVG sieht die För­de­rung des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor. Also soll­te die Qua­li­tät aller mul­ti­mo­da­len Trans­por­te über­wacht wer­den. Das gilt für Con­tai­ner, Sat­tel­auf­lie­ger, gedeck­te Wagen, Kes­sel­wa­gen und ande­re gleichermassen.

Abbildung 2: Entwicklung der Pünktlichkeit im alpenquerenden kombinierten Schienengüterverkehr 2019 bis 2021

 

Potenzial Nr. 3: Konnektivität und Produktivität

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), der Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und wir vom VAP neh­men die Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Rah­men eines Gross­pro­jekts in Angriff (vgl. Moti­on «Durch Auto­ma­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li). Mit­hil­fe digi­ta­ler Tech­no­lo­gien kön­nen Sen­dun­gen in Echt­zeit ver­folgt, die Fle­xi­bi­li­tät der Güter­bah­nen erhöht, Tem­pe­ra­tur­kon­trol­len durch­ge­führt, und damit die Qua­li­tät des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mas­siv ver­bes­sert wer­den. Die Digi­ta­li­sie­rung erlaubt zudem die digi­ta­le Zug­steue­rung und Zugs­in­te­gri­tät. Sie ermög­licht, dank Ver­zicht auf feste Signa­le, erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­run­gen im bestehen­den Bahn­netz, ohne zusätz­li­che Aus­bau­mass­nah­men. Damit wer­den Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wesent­li­che Bestand­tei­le einer zukunfts­ori­en­tier­ten Verlagerungspolitik.

Potenzial Nr. 4: Trassenpreise

Die Tras­sen­prei­se wer­den der­zeit nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht fest­ge­legt. Mit ande­ren Wor­ten: Der Güter­ver­kehr muss teure Stan­dards für den Per­so­nen­ver­kehr mit­fi­nan­zie­ren. Im inter­na­tio­na­len Ver­gleich lie­gen die Tras­sen­prei­se in der Schweiz sehr hoch und damit aus­ser­halb einer rea­lis­ti­schen Wert­schöp­fung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Nach den tem­po­rä­ren Preis­sen­kun­gen im Rah­men der Covid-Mass­nah­men, bei denen im euro­päi­schen Umfeld der Tras­sen­preis prak­tisch gegen Null ten­dier­te, bleibt der Tras­sen­preis wei­ter­hin deut­lich ent­fernt vom euro­päi­schen Bench­mark. Des­halb erach­ten wir eine dau­er­haf­te Absen­kung der Tras­sen­prei­se als dring­li­che und effi­zi­en­te Fördermassnahme.

Potenzial Nr. 5: Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Zur­zeit wer­den zwei Drit­tel der Erträ­ge aus der LSVA dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) gut­ge­schrie­ben. Das ent­spricht jähr­lich einer Mil­li­ar­de Schwei­zer Fran­ken. Wir regen eine Prü­fung der Zweck­bin­dung der LSVA für Aus­bau­ten im Inter­es­se des Güter­ver­kehrs an. Denn obwohl die LSVA das Wachs­tum des Stras­sen­schwer­ver­kehrs begren­zen und die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne för­dern soll, wird die Ver­wen­dung der Ein­nah­men oft für Aus­bau­ten zuguns­ten des Per­so­nen­ver­kehrs beschlos­sen. Zum Ver­gleich: Allein die Nord­um­fah­rung von Zürich kos­tet 1 Mil­li­ar­de Schwei­zer Fran­ken, um Kapa­zi­tä­ten in der Ost-West-Achse zu schlies­sen. Das Bau­pro­jekt wurde im AS 2035 dis­ku­tiert, aber der Bahn­hof Sta­del­ho­fen mit einem ver­gleich­ba­ren Kos­ten­um­fang erhielt den Vorrang.

Potenzial Nr. 6: Zulaufstrecken

Der Ver­kehr auf den Zulauf­stre­cken nimmt lau­fend zu. Um diese für den Güter­ver­kehr attrak­tiv zu gestal­ten, pocht der Bun­des­rat auf der Ein­hal­tung der bestehen­den Aus­bau­ver­ein­ba­run­gen mit den Nach­bar­län­dern. Ergän­zend wurde der Bun­des­rat schon mit der Moti­on 20.3003 Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke beauf­tragt, mit­tels eines Staats­ver­trags mit Frank­reich und Bel­gi­en eine leis­tungs­fä­hi­ge links­rhei­ni­sche Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) zu rea­li­sie­ren. Diese soll nun prio­ri­tär behan­delt wer­den. Wir befür­wor­ten eine Mit­fi­nan­zie­rung des links­rhei­ni­schen Stre­cken­ab­schnitts Karlsruhe–Basel zur raschen Rea­li­sie­rung einer alter­na­ti­ven Stre­cken­füh­rung. Nur so lässt sich die Qua­li­tät auf der nörd­li­chen Zulauf­stre­cke kurz­fris­tig ver­bes­sern. Die KVF‑N hat sich von die­sen Argu­men­ten über­zeu­gen las­sen und die Moti­on 22.300 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der natio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Wörth-Stras­bourg» eingereicht.

Potenzial Nr. 7: Alternativen

Der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung sind natur­ge­mäss gewis­se Gren­zen gesetzt. Ent­spre­chend sind die Kräf­te auf geeig­ne­te Ver­keh­re zu bün­deln. Schie­ne und Stras­se ergän­zen sich. Umwelt­ver­träg­li­che Antriebs­tech­no­lo­gien brin­gen die nach­hal­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­kehrs­trä­gers Stras­se ent­schei­dend voran. Darum set­zen wir uns für eine För­de­rung umwelt­scho­nen­der Antrie­be bei Wahl­frei­heit der Hal­ter ein. Durch die Aus­ge­stal­tung der LSVA lies­sen sich umwelt­freund­li­che Tech­ni­ken för­dern und für zehn Jahre Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit garan­tie­ren. Der Gefahr­gut­trans­port über den Sim­plon­pass soll mit einer Bran­chen­lö­sung abge­si­chert wer­den. Mehr dazu lesen Sie im Blog­bei­trag «Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon».

Abbildung 3: Alpenquerender Strassengüterverkehr 2019: Anzahl Fahrten nach Quell-/Zielregion

 

An ihrer Sit­zung von Anfang April 2022 wird sich die KVF‑N mit der Frage der zusätz­li­chen För­de­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs beschäf­ti­gen. Die Ver­wal­tung wird im Auf­trag der Kom­mis­si­on in einem Zusatz­be­richt auf­zei­gen, wel­che Mög­lich­kei­ten neben einer Anpas­sung der Tras­sen­prei­se zur Finan­zie­rung einer sol­chen Mass­nah­me zur Ver­fü­gung ste­hen. Es steht zu hof­fen, dass diese Zusatz­mass­nah­men bereits tech­no­lo­gie­neu­tral alle Schie­nen­ver­keh­re im Tran­sit berücksichtigen.

1 Vgl. Art 8 GVVG

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Gemäss Ver­la­ge­rungs­be­richt vom Novem­ber 2021 erwägt der Bun­des­rat eine Ver­nehm­las­sung zu einem Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bot am Sim­plon. Damit revi­diert er seine im Jahr 2015 dem Par­la­ment abge­ge­be­ne Ein­schät­zung, wonach er den Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon­pass als «hin­rei­chend sicher ein­schätzt». Dies erstaunt umso mehr, als das ASTRA seit Jah­ren inten­siv in Sicher­heits­vor­keh­run­gen (Reten­ti­ons­be­cken, Über­hol­ver­bo­te, Not­brems­stre­cke und dgl.) inves­tiert und die Ver­kehrs­sta­tis­tik keine signi­fi­kan­te Zunah­me von Gefahr­gut­trans­por­ten ausweist.

Wir plä­die­ren dafür, dass die Gefahr­gut­si­tua­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern ana­ly­siert und all­fäl­li­ge, geziel­te Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le genutzt wer­den, und somit auch die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit gewähr­leis­tet bleibt. Im Chlor­trans­port auf der Schie­ne haben sol­che Ver­ein­ba­run­gen bereits gute Fort­schrit­te erzielt.

Ein Ver­bot würde die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und der Wirt­schaft gefähr­den. Zu berück­sich­ti­gen ist aus­ser­dem, dass zur Erhö­hung der Sicher­heit in den letz­ten Jah­ren sehr viel in die Sim­plon-Stras­se inves­tiert wurde. Gemäss Bun­des­amt für Stras­sen ASTRA gilt der Sim­plon als der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on lesen Sie im Facts­heet der sci­ence­indus­tries.

Branchen- und Medienanlass DAC4EU Demonstratorzug

Branchen- und Medienanlass DAC4EU Demonstratorzug

Am 25. März 2022 infor­mier­ten das BAV, die SBB, der VAP und der VöV über die Test­pha­se und die weit­rei­chen Vor­tei­le, wel­che sich aus der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) erge­ben. Die Bot­schaft war, dass mit der DAK die Schie­nen für die Digi­ta­li­sie­rung und somit einer bahn­bre­chen­den Inno­va­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gelegt werden.

Seit Herbst 2021 ist erst­mals ein digi­ta­ler Güter­zug zu Test­zwe­cken in Euro­pa unter­wegs. Das Ziel: das Tes­ten der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)
im rea­len Betrieb. Bis Ende März unter­zieht SBB Cargo den Zug einem umfang­rei­chen Test­pro­gramm. Dabei ist sich die Bran­che einig: Die enge natio­na­le Zusam­men­ar­beit und die Abstim­mung in Euro­pa sind wich­ti­ge Fak­to­ren für eine erfolg­rei­che Ein­füh­rung der DAK. Der Test­zug wird finan­ziert vom deut­schen Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr (BMVD).

Sachplan Verkehr: Programm mit eingeschränkter Perspektive

Sachplan Verkehr: Programm mit eingeschränkter Perspektive

Die Hintergründe vorab

Auf den Sach­plan Verkehr/Teil Pro­gramm und damit auf die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wir­ken diver­se Fak­to­ren ein (vgl. Abbil­dung 1). Raum­kon­zept Schweiz, Ver­kehrs­per­spek­ti­ven und Stra­te­gie Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung geben die stra­te­gi­sche Stoss­rich­tung vor. Auf der Umset­zungs­ebe­ne kom­men Richt­plä­ne, Sach­plan Verkehr/Teil Umset­zung, Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gram­me sowie die Aus­bau­schrit­te für Schie­ne und Stras­se und wei­te­re Grund­la­gen zum Tragen.


Abbil­dung 1: Ein­bet­tung und Zusam­men­spiel des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm mit den räum­li­chen und ver­kehr­li­chen Pla­nungs­in­stru­men­ten (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

Mit der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 wird das eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) aus den vor­lie­gen­den Stra­te­gien die für die Bahn rele­van­ten Stoss­rich­tun­gen zum natio­na­len und inter­na­tio­na­len Per­so­nen- und Güter­ver­kehr auf der Schie­ne und zur Eisen­bahn­in­fra­struk­tur als Basis für die nächs­ten STEP-Aus­bau­schrit­te defi­nie­ren. Aller­dings ist BAHN 2050 keine ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Mobilitätsstrategie.

Mit dem Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, stellt das UVEK die Koor­di­na­ti­on der Ver­kehrs­trä­ger Stras­se, Schie­ne, Luft, Was­ser unter­ein­an­der und mit der Raum­ent­wick­lung sicher. Die räum­li­chen Belan­ge ste­hen dabei im Vor­der­grund. Der Sach­plan Ver­kehr besteht aus einem Teil Pro­gramm, der die Stra­te­gie­ebe­ne adres­siert und vom Bun­des­rat letz­mals am 20. Okto­ber 2021 aktua­li­siert wurde, und aus diver­sen ver­kehrs­trä­ger­be­zo­ge­nen Umsetzungsteilen.

Die Ent­wick­lung von Sied­lun­gen und Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren gehen Hand in Hand. Die Sied­lungs­struk­tur wirkt sich auf das Ver­kehrs­sys­tem aus – und umge­kehrt. Die Gestalt der Ver­kehrs­net­ze beein­flusst die Stand­ort­wahl von Fir­men und Men­schen, also prä­gen sie den Raum. Die räum­li­chen Mus­ter wie­der­um wir­ken sich auf die Ver­kehrs­flüs­se und die Netz­aus­las­tung aus. Zur Wei­ter­ent­wick­lung des Ver­kehrs­sys­tems und zur Abstim­mung mit der Raum­ent­wick­lung regt das Raum­kon­zept Schweiz vom 15. Dezem­ber 2012 an, Ver­kehrs­trä­ger ent­spre­chend ihren Stär­ken zu kom­bi­nie­ren und Sied­lun­gen in jenen Räu­men zu ent­wi­ckeln, wo bereits eine gute Anbin­dung an den öffent­li­chen Ver­kehr besteht, etwa in Agglo­me­ra­tio­nen, in Städ­ten oder in regio­na­len Zentren.

Für den Güter­ver­kehr wird bis 2040 ein Gesamt­wachs­tum von 45 Pro­zent pro­gnos­ti­ziert. Würde auf den Aus­bau der Schie­nen­in­fra­struk­tur ver­zich­tet, so könn­te sich die Erreich­bar­keit der Städ­te und Zen­tren der Metro­po­li­tan­räu­me ver­schlech­tern. Mit dem STEP Aus­bau­schritt 2035 wird die Finan­zie­rung der Infra­struk­tu­ren vor allem im Ost-West-Kor­ri­dor, der Gen­fer­see­re­gi­on und den Räu­men Zürich und Zen­tral­schweiz sicher­ge­stellt. Zudem wer­den Anla­gen des Güter­ver­kehrs aus­ge­baut. Im Güter­ver­kehr gene­rell und vor allem in der Haupt­ver­kehrs­zeit wer­den zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten geschaf­fen und die Trans­port­ge­schwin­dig­kei­ten erhöht. Das unter­stützt die Anstren­gun­gen für einen eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb ins­be­son­de­re im Güter­ver­kehr in der Fläche.

Am 26. Janu­ar 2022 hat das UVEK den Sach­plan Ver­kehr, Teil Infra­struk­tur Schie­ne (SIS) Die­ser zeigt Ansät­ze zur Lösung von Pro­ble­men im Bereich der Schie­nen­in­fra­struk­tu­ren auf, sieht Mass­nah­men des Bun­des vor und legt dar, wie diese Mass­nah­men unter­ein­an­der und mit ande­ren raum­wirk­sa­men Akti­vi­tä­ten im zeit­li­chen Ablauf koor­di­niert wer­den sol­len. Diese Mass­nah­men betref­fen die fol­gen­den Bereiche:

  • Sach­plan­re­le­van­te Schienenstrecken
  • Umschlags­an­la­gen für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr von natio­na­ler Bedeutung
  • Per­so­nen­bahn­hö­fe, Abstell­an­la­gen, Unter­halts- und Ser­vice­an­la­gen des Roll­ma­te­ri­als oder Güter­ver­kehrs­an­la­gen im vom Bund mit­fi­nan­zier­ten Nor­mal- und Schmalspurnetz
  • Über­tra­gungs­lei­tun­gen für die Strom­ver­sor­gung des Schienennetzes
  • Für die Inbe­trieb­nah­me wich­ti­ger Infra­struk­tur­aus­bau­ten not­wen­di­ge Unterwerke
Was wir von der Sache halten

UVEK und Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE) haben die Über­ar­bei­tung des Sach­plans Ver­kehr, Teil Pro­gramm, am 15. Sep­tem­ber 2020 in die Anhö­rung gege­ben, unse­re Ant­wort fin­den Sie hier. Wir vom VAP sind über­dies im Sound­ing Board zur Erar­bei­tung der Lang­frist­per­spek­ti­ve BAHN 2050 des UVEK ver­tre­ten und konn­ten uns ver­schie­dent­lich in die Arbei­ten ein­brin­gen. Nach­fol­gend haben wir unse­re wich­tigs­ten Anre­gun­gen zur Ver­bes­se­rung des Sach­plans, Teil Pro­gramm für Sie kurzgefasst.


Abbil­dung 2: Der Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm, räumt dem Güter­ver­kehr mehr – wenn auch noch nicht genug – Bedeu­tung ein. (Bild­quel­le: Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung ARE, Sach­plan Ver­kehr, Teil Pro­gramm)

1. Allgemeine Anmerkungen

Der Sach­plan ver­folgt kon­se­quent einen Top-down-Ansatz. Dadurch wer­den poten­zi­el­le, nach­hal­ti­ge Sze­na­ri­en für einen Bot­tom-up-Ansatz aus­ge­klam­mert. Sol­che böten ein grös­se­res Mit­ge­stal­tungs­recht der Kan­to­ne, Gemein­den und betrof­fe­nen pri­va­ten Akteu­re. Die­ser Top-down-Ansatz steht im Wider­spruch zur Erkennt­nis, wonach «die Ange­bots­for­men und die Anbie­ter viel­fäl­tig» seien (vgl. Seite 24). Die defi­ni­ti­ve Fas­sung hält an den Staats­ebe­nen fest und klam­mert die Wirt­schaft aus.

Eines der wich­tigs­ten Ziele ist die Errei­chung der CO2-Vor­ga­ben. Lei­der wer­den im Sach­plan die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen der Ver­kehrs­trä­ger nicht genü­gend abge­bil­det. Etwa die kom­plet­te Abkehr von Ben­zin­mo­to­ren sei­tens der Auto­mo­bil­in­dus­trie ab 2030 oder Ein­satz moderns­ter Ver­kehrs­leit­sys­te­me im Zusam­men­hang mit dem (teil-)autonomen Fah­ren und dadurch bes­se­rer Nut­zung der Infrastruktur.

Vor­schlag VAP: Der «grü­nen» Logis­tik als Rück­grat der Schwei­zer Wirt­schaft und als Basis für einen gesi­cher­ten Wohl­stand der Schwei­zer Bevöl­ke­rung soll­te im Sach­plan bes­ser Rech­nung getra­gen werden.

2. Gegenstromprinzip gefährdet

Der Sach­plan trifft in den Kapi­teln «Ziel­bild Mobi­li­tät und Raum» sowie «Ent­wick­lungs­stra­te­gien und Hand­lungs­grund­sät­ze» höchst detail­lier­te behör­den­ver­bind­li­che Fest­le­gun­gen. Die im Sach­plan eben­so detail­liert beschrie­be­ne ite­ra­ti­ve Zusam­men­ar­beit aller Staats­ebe­nen und das damit ange­spro­che­ne Gegen­strom­prin­zip wer­den dadurch aller­dings mas­siv ein­ge­schränkt. Der Sach­plan ver­folgt einen zen­tra­lis­ti­schen – kei­nen föde­ra­lis­ti­schen – Ansatz ohne gesetz­li­che Grundlage.

Vor­schlag VAP: Der Detail­lie­rungs­grad der behör­den­ver­bind­li­chen Fest­le­gun­gen, Erwä­gun­gen und Erläu­te­run­gen bie­tet wenig Raum für Koope­ra­ti­on im Sinne des Gegen­strom­prin­zips. Zur Erleich­te­rung inter­re­gio­na­ler Stra­te­gien könn­te der Bund eine gesamt­heit­li­che Koor­di­na­ti­on vornehmen.

3. Zielkonflikt öffentlicher Verkehr vs. Schienengüterverkehr

Im Sach­plan fehlt eine detail­lier­te Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Per­so­nen- und Güter­ver­kehr und den damit ein­her­ge­hen­den Her­aus­for­de­run­gen und poten­zi­el­len Zukunfts­lö­sun­gen. Im Wei­te­ren spricht der Sach­plan von öffent­li­chem Ver­kehr als Gegen­satz zu moto­ri­sier­tem Indi­vi­du­al­ver­kehr. Diese Sicht­wei­se greift für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu kurz, da letz­te­rer nicht zum öffent­li­chen Ver­kehr zählt.

Vor­schlag VAP: Die ver­ab­schie­de­te Fas­sung des Sach­plans räumt dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zwar einen höhe­ren Stel­len­wert ein. Doch noch immer domi­nie­ren die Über­le­gun­gen zum öffent­li­chen Ver­kehr. Die Ver­tre­ter des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs müss­ten wie die­je­ni­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs in die beschrie­be­nen ite­ra­ti­ven Pro­zes­se der Staats­ebe­nen ein­be­zo­gen werden.

4. Privatwirtschaftliche Unternehmen ausgeklammert

Der Sach­plan wurde von Bund, Kan­to­nen, Städten/Gemeinden sowie Ver­tre­tun­gen der Agglo­me­ra­ti­ons­trä­ger­schaf­ten ent­wi­ckelt. Die für den Güter­ver­kehr unver­zicht­ba­re Infra­struk­tur (Umschlags­platt­for­men, Ter­mi­nals, Anschluss­glei­se, Hafen­in­fra­struk­tu­ren an Bin­nen­ge­wäs­sern, Luft­fracht­ter­mi­nals usw.) wird pri­vat­wirt­schaft­lich erstellt und unter­hal­ten. Der Sach­plan fasst diese pri­va­te Infra­struk­tur unter der Wen­dung «Ver­kehrs­dreh­schei­ben und Ent­wick­lungs­schwer­punk­te» zusam­men. Über diese wird der Güter­ver­kehr in mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten abge­wi­ckelt. Trotz­dem ist der Güter­ver­kehr nicht in der vor­ge­schla­ge­nen Typo­lo­gie der Ver­kehrs­dreh­schei­ben ent­hal­ten. Unter «Unter­neh­men» wer­den Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs ver­stan­den, nicht die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Ver­la­der, die die Dreh­schei­ben erstel­len, finan­zie­ren und betrei­ben. Letz­te­re sol­len nicht invol­viert werden.

Vor­schlag VAP: Eine erfolg­rei­che, inno­va­ti­ve, kun­den­ori­en­tier­te und somit nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät bzw. die brei­te Akzep­tanz von Ange­bo­ten lässt sich nur durch Ein­bin­dung der invol­vier­ten pri­va­ten Unter­neh­men rea­li­sie­ren. Diese müs­sen für Fra­gen der Ver­kehrs­len­kung, bes­se­ren Aus­las­tung, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Erhö­hung der Wider­stands­fä­hig­keit der Ver­kehrs­dreh­schei­ben in die Umset­zung der Ziele des Sach­plans ein­be­zo­gen werden.

5. Infrastrukturausbau wenig nachfrageorientiert

Der Vor­schlag einer Prä­zi­sie­rung, wonach vor einem Aus­bau zuerst alle ande­ren Mög­lich­kei­ten für gute Ver­bin­dun­gen aus­ge­schöpft wer­den, macht die Ver­nach­läs­si­gung des Güter­ver­kehrs im Sach­plan über­deut­lich. Von Pro­duk­ti­ons- und Logis­tik­stand­or­ten ist keine Rede. Die Ver­kehrs­dreh­schei­ben des Güter­ver­kehrs blei­ben irrele­vant. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wird im Sach­plan sehr zurück­hal­tend the­ma­ti­siert und nicht als Ver­kehrs­dreh­schei­be oder Ent­wick­lungs­schwer­punkt wahrgenommen.

Der Vor­schlag, den Güter­ver­kehr im «Kon­zept Güter­trans­port auf der Schie­ne» allei­ne abzu­han­deln, ist unge­nü­gend. Dies aus zwei Grün­den: Der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Bin­nen­ver­kehr beträgt ledig­lich knapp 20%. Das Kon­zept steht zudem unter dem über­ge­ord­ne­ten Dach des Sach­plans, es feh­len damit die Stu­fen­ge­rech­tig­keit und die Verbindlichkeit.

Vor­schlag VAP: Der Sach­plan Ver­kehr darf den Güter­ver­kehr nicht ver­nach­läs­si­gen und die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Haupt­ak­teu­re aus­klam­mern. Ansons­ten erfolgt der Infra­struk­tur­aus­bau nicht nachfrageorientiert.

6. Verbindungsqualität optimieren

Die für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zen­tra­le Ost-West-Achse liegt über­wie­gend im inter­me­diä­ren Sied­lungs­raum. Hier befin­den sich umfang­rei­che Produktions‑, Ver­ar­bei­tungs- und Logis­tik­stand­or­te sowie Ver­kehrs­dreh­schei­ben (Anschluss­glei­se, Ter­mi­nals). Ihre regio­na­le Anbin­dung an den Güter­fern­ver­kehr zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen, aber auch inner­halb oder zwi­schen Agglo­me­ra­ti­ons­gür­teln, wird im Sach­plan nicht beschrie­ben. Ins­be­son­de­re wer­den keine Tan­gen­ti­al­ver­bin­dun­gen unter Umfah­rung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne auf­ge­zeigt, obschon eine sol­che zum Bei­spiel mit der Güter­um­fah­rungs­li­nie Zürich in den Hand­lungs­räu­men vor­ge­se­hen ist. Auch für den öffent­li­chen Ver­kehr wer­den keine Tan­gen­ti­al­li­ni­en oder äus­se­re Gür­tel auf­ge­zeigt, obschon die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Über­las­tung der Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne bekannt sind und der Sach­plan von einer mar­kan­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ausgeht.

Vor­schlag VAP: Die am öffent­li­chen Ver­kehr ori­en­tier­te Ver­bin­dungs­qua­li­tät ist dif­fe­ren­ziert nach Raum­ty­pen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ergän­zen. Eben­so die Umfah­rung der über­las­te­ten Agglo­me­ra­ti­ons­ker­ne durch die Ver­bin­dun­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs zwi­schen Agglo­me­ra­tio­nen und inner­halb der Agglo­me­ra­tio­nen via Tan­gen­ti­al­li­ni­en und Umfahrungsgürtel.

7. Gefahrguttransporte gesondert regeln

Der Sach­plan the­ma­ti­siert den Ziel­kon­flikt zwi­schen Umwelt­schutz (Stör­fall­vor­sor­ge, Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf Schie­nen­gü­ter­ver­kehr) und Ver­dich­tung in den Zen­tren unzu­rei­chend. Mit der Ver­dich­tung ver­än­dert sich die Risi­ko­ein­schät­zung im Gefahr­gut­trans­port. So kön­nen risi­ko­sen­ken­de Mass­nah­men zur Auf­recht­erhal­tung bestehen­der Ver­keh­re nötig wer­den. Dabei ist das Ver­ur­sa­cher­prin­zip zu respek­tie­ren, sodass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nicht nur auf­recht­erhal­ten, son­dern wie ange­peilt auch erhöht wer­den kann.

Die Pro­ble­ma­tik lässt sich pro­to­ty­pisch anhand eines all­fäl­li­gen Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bots am Sim­plon dar­stel­len. Der Sim­plon ist der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Zur Erhö­hung sei­ner Sicher­heit wurde in den letz­ten Jah­ren enorm viel Geld inves­tiert. Nach Arti­kel 4 der «Ver­ord­nung über die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se » (SDR) gel­ten für die Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se auch im natio­na­len Ver­kehr die Bestim­mun­gen des «Über­ein­kom­mens über die inter­na­tio­na­le Beför­de­rung gefähr­li­cher Güter auf der Stras­se» (ADR). Der Bin­nen­ver­kehr am Sim­plon ist men­gen­mäs­sig nicht rele­vant, da es sich hier prak­tisch nur um inter­na­tio­na­len Ver­kehr handelt.

Ver­bes­se­rungs­vor­schlag: Unser Anlie­gen für eine geson­der­te Betrach­tung von Gefahr­gü­tern wurde im Sach­plan auf­ge­nom­men. Aller­dings ohne Hin­weis auf eine Ver­ur­sa­chung und Mehr­wert­ab­schöp­fung, son­dern nur im Sinn einer «vor­aus­schau­en­den» Pla­nung. Der Zusam­men­hang zwi­schen Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ver­dich­te­ter Besied­lung bei Gefahr­gut­trans­por­ten ist unter Berück­sich­ti­gung der Umwelt­an­lie­gen dar­zu­stel­len. Dazu braucht es ver­ur­sa­cher­ge­rech­te Lösungen.

 

Den voll­stän­di­gen Wort­laut unse­rer schrift­li­chen Anhö­rungs­ant­wort an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga lesen Sie hier.

TR Trans Rail AG – eine multimodale Erfolgsgeschichte

TR Trans Rail AG – eine multimodale Erfolgsgeschichte

Wir vom VAP enga­gie­ren uns für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Inzwi­schen fah­ren meh­re­re pri­va­te EVU und VAP-Mit­glie­der wich­ti­ge Trans­por­te. Gerne stel­len wir diese und ihre Kern­kom­pe­ten­zen vor. Den Anfang machen wir mit der TR Trans Rail AG.

 

Zwi­schen Mitte Sep­tem­ber und Ende Dezem­ber ist Ern­te­zeit für Zucker­rü­ben – eine mul­ti­mo­da­le, logis­ti­sche Her­aus­for­de­rung für alle Betei­lig­ten. Dabei spielt die Bahn ins­be­son­de­re auf mitt­le­ren und län­ge­ren Stre­cken ihre Stär­ken aus und lie­fert gros­se Men­gen ver­läss­lich und pünkt­lich zu den bei­den Wer­ken Aar­berg und Frauenfeld. 

Als lang­jäh­ri­ger Logis­tik­part­ner von Schwei­zer Zucker AG errei­chen die Cargo-Trans­por­te von TR Trans Rail AG jeweils im letz­ten Quar­tal des Jah­res einen Höhe­punkt. Für den Trans­port zu den Zucker­fa­bri­ken wird wäh­rend die­ser Zeit ein kom­ple­xes Logis­tik­pro­jekt hoch­ge­fah­ren. An den Ver­la­de­stel­len wer­den die Bahn­wa­gen von den Bau­ern bela­den und anschlies­send mit der Bahn trans­por­tiert. Seit der Sai­son 2021 ist TR Trans Rail AG im Bereich der Bahn­trans­por­te der allei­ni­ge natio­na­le Logis­tik­part­ner von Schwei­zer Zucker AG, ein wei­te­rer Mei­len­stein in deren Unternehmensgeschichte.

Dank den Erfah­run­gen der letz­ten Sai­sons, einer minu­tiö­sen Pla­nung gepaart mit einer hohen Fle­xi­bi­li­tät, wer­den die Auf­trä­ge rei­bungs­los abge­wi­ckelt. Wenn sich zum Bei­spiel Tro­cken­heit oder virö­se Ver­gil­bung nega­tiv auf Ertrag und Zucker­ge­halt aus­wir­ken, müs­sen ver­schie­de­ne Züge kurz­fris­tig umge­lei­tet wer­den. Nur mit der Fle­xi­bi­li­tät aller Betei­lig­ten ist es mög­lich, die Aus­las­tung der bei­den Werke zu optimieren.

Kurz vor Weih­nach­ten 2021 erreich­te die letz­te Ladung Rüben die Frau­en­fel­der Zucker­fa­brik. 100 Tage lang trans­por­tier­te TR Trans Rail AG mit über 500 Zügen rund 555’000 Ton­nen Rüben zu den Zucker­fa­bri­ken in Aar­berg und Frauenfeld.

«Der Trans­port auf der Schie­ne sowie die Zusam­men­ar­beit mit den betei­lig­ten Part­nern funk­tio­nier­te meist rei­bungs­los. Dank den Schie­nen­trans­por­ten konn­ten rund 90’000 Stras­sen­ki­lo­me­ter ein­ge­spart wer­den. Das ent­spricht etwa einer Distanz von zwei Erd­um­run­dun­gen» erklärt Peter Koch, Ver­ant­wort­li­cher für die Zucker­rü­ben­trans­por­te Ost.

 

TR Trans Rail AG setzt auf den VAP, wenn es um übergreifendes Knowhow im Schienengüterverkehr geht.

 André Pel­let: Um unse­re Kun­den bei der Suche nach neuen Trans­port­lö­sun­gen für ihre Wagen­la­dun­gen zu unter­stüt­zen, woll­ten wir mehr über deren Bedürf­nis­se, Mög­lich­kei­ten, aber auch Hür­den ken­nen­ler­nen. Ein Geschäfts­part­ner hat uns daher emp­foh­len, uns an den VAP, der uns schon bekannt war, zu wen­den. Der Kon­takt war schnell her­ge­stellt und die Zusam­men­ar­beit star­te­te rasch und unkompliziert

Was wür­den Sie einem Kol­le­gen über den VAP sagen?

André Pel­let, Geschäfts­füh­rer TR Trans Rail AG

Der VAP ist eine über­aus nütz­li­che Platt­form für die ver­lan­den­de Wirt­schaft. Denn nur gemein­sam kön­nen die drin­gen­den The­men des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne ange­gan­gen wer­den.
Das Güter­bahn­sys­tem ist äus­serst kom­plex und daher sehr anspruchs­voll. Jeder Kunde oder Anbie­ter hat unter­schied­li­che Bedürf­nis­se. Aber nur die ganze Ein­heit, gebün­delt in einem Ver­band, hat die Chan­ce die Her­aus­for­de­run­gen zu meistern.

Wo sehen Sie den drin­gends­ten Hand­lungs­be­darf, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu fördern?

Der ver­kehrs­po­li­ti­sche Rah­men muss für die Güter­bah­nen stim­men. Die straff orga­ni­sier­te Orga­ni­sa­ti­on Eisen­bahn darf die Fle­xi­bi­li­tät zu guten Trans­port­lö­sun­gen nicht hin­dern und der Auf­wand muss in einem wirt­schaft­li­chen Mass blei­ben. Die immer schlan­ker wer­den­de Infra­struk­tur darf uns nicht wei­ter einschränken.

Was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz?

Die Eisen­bahn soll­te ver­mehrt als Ein­heit gegen­über der Stras­se auf­tre­ten. Die ver­schie­de­nen Dienst­leis­ter und pri­va­ten Eisen­bahn­un­ter­neh­men haben unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten und jeder könn­te etwas zur Umset­zung und Abwick­lung von Trans­por­ten bei­tra­gen. Die Bah­nen soll­ten sich nicht als Kon­kur­ren­ten sehen, son­dern die ein­zel­nen Stär­ken ein­brin­gen und so gesamt­heit­li­che sowie kun­den­ge­rech­te Lösun­gen anbieten. 

Vie­len Dank für Ihre Ant­wor­ten, André Pellet!

 

Infos zur TR Trans Rail AG:

Als schwei­ze­ri­sches Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men bie­tet TR Trans Rail mit ver­schie­de­nen in- und aus­län­di­schen Part­nern eine brei­te Ange­bots- und Dienst­leis­tungs­pa­let­te an. Dank lang­jäh­ri­ger Erfah­rung sind sie Spe­zia­lis­ten in den Berei­chen Güter­ver­kehr, moder­nen Dienst­leis­tun­gen, Zug­nost­al­gie, Grup­pen-Char­ter­fahr­ten, beglei­te­ten Rei­sen und the­men­be­zo­ge­nen Eventfahrten.

12. VPI-Symposium „Digitale Automatische Kupplung“

12. VPI-Symposium „Digitale Automatische Kupplung“

PRESSEINFO DES VPI Hamburg 
Der Gamechanger für den Schienengüterverkehr ist aufgegleist!
1.250 Teil­neh­me­rIn­nen infor­mier­ten sich am 11. Janu­ar 2022 beim digi­ta­len Event zum Stand der DAK-Ein­füh­rung „Die DAK euro­pa­weit aus­zu­rol­len, ist ein dickes Brett. Die ers­ten Zen­ti­me­ter haben wir geschafft“. Mit die­sen Wor­ten begrüß­te Vor­sit­zen­der Malte Law­renz die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer des 12. VPI-Sym­po­si­ums „Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung“ (DAK) in Ham­burg. Er ver­wies auf die im ver­gan­ge­nen Jahr erfolg­te Eini­gung auf einen ein­heit­li­chen euro­päi­schen Kupp­lungs­stan­dard, die Ver­an­ke­rung der DAK im Koali­ti­ons­ver­trag der Bun­des­re­gie­rung und die Arbeit des Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) in Brüs­sel. Über 1.250 Teil­neh­men­de hat­ten sich per Live­stream in das Sym­po­si­um zuge­schal­tet – eine Rekord­zahl. Groß war das Inter­es­se an der Ver­an­stal­tung auch im nicht deutsch­spra­chi­gen Aus­land: Mehr als die Hälf­te der Zuschau­en­den ver­folg­te das Sym­po­si­um in der eng­li­schen Simultanübersetzung. 

Das Video ist auf Deutsch und Eng­lisch verfügbar.

Ein Dut­zend Exper­tin­nen und Exper­ten, alle­samt Mit­glie­der des EDDP, berich­te­ten auf dem digi­ta­len Event zum Stand der euro­päi­schen DAK-Dis­kus­si­on in den Fel­dern „Tech­nik“, „Migra­ti­on“, „Kosten/Nutzen“ und „Finan­zie­rung“ und prä­sen­tier­ten aktu­el­le Ergeb­nis­se von Initia­ti­ven wie dem Demons­tra­tor­zug DAC4EU.

Mit der Ver­an­stal­tung bot der VPI dem Sek­tor Gele­gen­heit, Fra­gen an die Ver­tre­ter des EDDP zu stel­len. Beson­ders unter den Nägeln brann­ten Hal­tern, Ver­la­dern und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men Aspek­te der Migra­ti­on und Finan­zie­rung, aber auch etwa Sicher­heits­fra­gen bei Gefahrguttransporten.

„Das Sym­po­si­um hat sich für alle Betei­lig­ten defi­ni­tiv gelohnt“, resü­mier­te Jens Engel­mann, EDDP Pro­gram­me Mana­ger zum Abschluss der Ver­an­stal­tung. Gern habe man den Stake­hol­dern nicht nur Rede und Ant­wort gestan­den, son­dern nehme umge­kehrt auch wich­ti­ge Klä­rungs­the­men nach Brüs­sel mit, die bei der Gestal­tung des kom­ple­xen Umset­zungs­pro­zes­ses Berück­sich­ti­gung fin­den werden.

Das 12. VPI-Sym­po­si­um fand die­ses Jahr in Koope­ra­ti­on mit dem VPI Öster­reich sowie mit wich­ti­gen DAK-Insti­tu­tio­nen auf euro­päi­scher Ebene statt: Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me, DAC­ce­le­ra­te und Shift2Rail.

 

Malte Law­rence spricht im Inter­view auf Journalistico.de über den aktu­el­len Stand des DAK-Pro­jekts, wie viel höher die Pro­duk­ti­vi­tät mit der DAK sein wird und wel­che Hür­den es bis dahin noch zu bewäl­ti­gen gibt.

https://journalistico.com/wirtschaft/digitale-automatische-kupplung-das-ebnet-den-weg-fuer-den-intelligenten-gueterzug/

4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

Hin­der­nis­frei über die Grenzen

Die Euro­päi­sche Union (EU) strebt mit der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets eine zügi­ge und nach­hal­ti­ge Har­mo­ni­sie­rung im inter­na­tio­na­len Nor­mal­spur­ver­kehr an, damit der grenz­über­schrei­ten­de Schie­nen­ver­kehr hin­der­nis­frei ablau­fen kann. Die Mit­glied­staa­ten sol­len die Inter­ope­ra­bi­li­täts-Stan­dards kon­se­quent anwen­den und die ent­spre­chen­den Zulas­sungs­ver­fah­ren anpas­sen. Grund­la­ge für diese Ver­ein­heit­li­chung bil­den die Richt­li­nie über die Inter­ope­ra­bi­li­tät des Eisen­bahn­sys­tems in der Euro­päi­schen Union und die Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) für die Teil­sys­te­me (Infra­struk­tur, Ener­gie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signal­ge­bung, Betriebs­füh­rung und Ver­kehrs­steue­rung, Instand­hal­tung und Tele­ma­tik­an­wen­dun­gen). Die Schweiz über­nimmt die Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets in Teilschritten.

Was bis­her geschah

Die Zulas­sungs­ver­fah­ren lagen lange Jahre in der Zustän­dig­keit der natio­na­len Behör­den. 2015 kam die Gene­ral­di­rek­ti­on Mobi­li­tät und Ver­kehr (MOVE) der EU-Kom­mis­si­on zum Schluss, dass die Stoss­rich­tung der bereits umge­setz­ten Har­mo­ni­sie­rungs­mass­nah­men zwar stimmt, dass die Umset­zung der ein­heit­li­chen Vor­schrif­ten in den Mit­glied­staa­ten aber nur unter­schied­lich rasch vor­an­kommt und die natio­na­len Zulas­sungs­ver­fah­ren von Behör­de zu Behör­de trotz gemein­sa­mer Regeln immer noch stark von­ein­an­der abwei­chen. In der Folge beschloss die EU das 4. EU-Eisen­bahn­pa­ket. Seit dem 16. Juni 2019 ist die EU-Eisen­bahn­agen­tur (ERA) neu für das Ertei­len von ein­heit­li­chen Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen und Zulas­sun­gen von Roll­ma­te­ri­al für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr zustän­dig. Sie betreibt dazu das Online-Fahr­zeug­zu­las­sungs­por­tal «One Stop Shop». Bei den Prü­fun­gen der Zulas­sungs­dos­siers arbei­tet sie eng mit den natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den zusam­men. Am 21.12.2021 teilt das BAV mit, dass die Zusam­men­ar­beit der Schweiz mit der Euro­päi­schen Agen­tur, im Zusam­men­hang mit der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets – 1. Schritt – um ein wei­te­res Jahr bis Ende 2022 ver­län­gert wurde. Zur Medi­en­mit­tei­lung.

Drei Kern­ele­men­te

Mit der tech­ni­schen Säule will die EU-Kom­mis­si­on die erkann­ten Schwach­stel­len behe­ben und die Markt­po­si­ti­on des Bahn­sek­tors im hart umkämpf­ten Reise- und Trans­port­ge­schäft stär­ken (vgl. Abbil­dung 1). Das 4. EU-Bahn­pa­ket ent­hält drei wesent­li­che Elemente:

  1. Die anzu­wen­den­den Vor­schrif­ten sol­len in allen betei­lig­ten Staa­ten sys­te­ma­tisch har­mo­ni­siert wer­den. Dies geschieht durch insti­tu­tio­nel­le Inkraft­set­zungs­ver­fah­ren der TSI und deren Aktua­li­sie­run­gen. Damit sind von der EU-Kom­mis­si­on publi­zier­te TSI neu unmit­tel­bar in allen Staa­ten gül­tig; es braucht keine natio­na­len Umset­zungs­pro­zes­se mehr.
  2. Die Eisen­bahn­agen­tur ERA über­wacht neu den zeit­na­hen und voll­stän­di­gen Abbau von über­hol­ten natio­na­len Vor­schrif­ten durch die zustän­di­gen natio­na­len Aufsichtsbehörden.
  3. Die Eisen­bahn­agen­tur ERA koor­di­niert neu die Zulas­sungs­ver­fah­ren und ver­fügt zen­tral ein­heit­li­che, län­der­über­grei­fend gül­ti­ge Betriebsbewilligungen.

 

Von Som­mer 2019 bis Herbst 2020 pass­ten alle EU-Mit­glied­län­der ihre natio­na­len Vor­schrif­ten dem 4. Eisen­bahn­pa­ket an. Heute kann im «One Stop Shop» der ERA ein Antrag auf Zulas­sung gestellt und das ent­spre­chen­de Dos­sier ein­ge­reicht wer­den. Die ERA prüft unter Ein­be­zug der betei­lig­ten natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den das Dos­sier und ver­fügt eine in allen bean­trag­ten Län­dern direkt gül­ti­ge Betriebsbewilligung.

Abbil­dung 1: Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets im Überblick

Vor­tei­le überwiegen

Die Ver­ein­heit­li­chung der Stan­dards und die Zen­tra­li­sie­rung der Zulas­sungs­ver­fah­ren brin­gen wesent­li­che Vorteile:

  • Schlan­ke­re und inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Regeln sor­gen bei der Spe­zi­fi­ka­ti­on von Teil­sys­te­men und der Nach­weis­füh­rung für Betriebs­be­wil­li­gun­gen für mehr Effi­zi­enz und Klarheit.
  • Die Trans­pa­renz zu Bear­bei­tungs­zei­ten und Bear­bei­tungs­ge­büh­ren steigt.
  • Eine inter­na­tio­nal gül­ti­ge Betriebs­be­wil­li­gung der ERA sorgt für rasche­re und plan­ba­re­re Zulassungsverfahren.
  • Es gibt neu keine mehr­fa­chen Ver­fah­ren mehr für Mehrländerzulassungen.
  • Für kom­ple­xe Pro­jek­te wie Mehr­sys­tem­trieb­fahr­zeu­ge sind die Ver­bes­se­run­gen nach kur­zer Ein­füh­rungs­zeit bereits deut­lich spürbar.

Bei den Zulas­sungs­ver­fah­ren für Stan­dard­gü­ter­wa­gen besteht noch Opti­mie­rungs­po­ten­zi­al. Denn der Vor­schrif­ten­um­fang ist hier enorm: Zahl­rei­che Vor­schrif­ten sind ver­al­tet und noch immer bestehen viele unter­schied­li­che natio­na­le Zusatzanforderungen.

Beschleu­nig­te natio­na­le Bereinigung

Die Berei­ni­gung der noch bestehen­den natio­na­len Vor­schrif­ten erfor­dert in allen Mit­glied­staa­ten umfang­rei­che Anpas­sun­gen. Sie wird schon bald zu einem deut­li­chen Abbau der nach­zu­wei­sen­den Regeln und der natio­na­len Unter­schie­de füh­ren. Ein­heit­li­che­re und aktu­el­le hoheit­li­che Vor­schrif­ten in allen euro­päi­schen Län­dern und eine län­der­über­grei­fend gül­ti­ge Zulas­sung sind eine Grund­vor­aus­set­zung dafür, dass der euro­päi­sche Schie­nen­ver­kehr in Zukunft signi­fi­kant gestärkt wird und dass sich zukunfts­fä­hi­ge Inno­va­tio­nen etablieren.

Schweiz zieht mit

Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz ist ein inte­grier­ter Bestand­teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Bahn­sys­tems. Auch wir sind an einem hin­der­nis­frei­en Schie­nen­ver­kehr über die Gren­zen hin­aus inter­es­siert. So strebt das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) im Rah­men des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens seit Jah­ren einen zweck­mäs­si­gen Nach­voll­zug der EU-Regeln für die Schweiz an. Auch bei uns bil­den die TSI heute die Grund­la­ge für die bahn­tech­nisch rele­van­ten Teil­sys­te­me im Normalspurbereich.

Zen­tra­le Schalt­stel­le in der Zusam­men­ar­beit EU-CH inner­halb des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens ist der gemisch­te Aus­schuss. Die­ser tagt halb­jähr­lich, des­sen Beschlüs­se wer­den in den Anhän­gen zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men fest­ge­legt und publiziert.

Im Dezem­ber 2019 hat die Schweiz einen ers­ten Teil der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets über­nom­men. Er umfasst die aktu­ell gel­ten­den TSI sowie den Zugang zum «One Stop Shop» der ERA. Das BAV aner­kennt bereits heute die ERA-Prü­fun­gen zu den TSI-Nach­wei­sen ohne wei­te­re eige­ne Prü­fun­gen. Es beur­teilt ein­zig die Ein­hal­tung der natio­na­len Vor­schrif­ten. Damit sind Dop­pel­prü­fun­gen passé.

Die EU aner­kennt die­sen ers­ten Schritt der Über­nah­me ledig­lich als Über­gangs­lö­sung und macht deren Wei­ter­füh­rung vom Schwei­zer Umset­zungs­fort­schritt des gesam­ten Pakets abhän­gig. Wäh­rend die EU mit dem inhalt­li­chen Fort­schritt unse­rer Über­nah­me­ar­bei­ten zufrie­den ist, gefähr­den die poli­ti­schen Span­nun­gen zuneh­mend deren Weiterführung.

Aller­dings bleibt die Ver­fü­gungs­kom­pe­tenz beim BAV und es gilt wei­ter­hin der Rechts­weg gemäss Schwei­zer Gesetz­ge­bung. Aus gesetz­li­chen Grün­den kann die ERA für das Schwei­zer Ter­ri­to­ri­um aktu­ell keine Betriebs­be­wil­li­gung ver­fü­gen. Den­noch führt die inter­na­tio­na­le Har­mo­ni­sie­rung der Zulas­sungs­ver­fah­ren schon jetzt zu einer spür­ba­ren Ver­ein­fa­chung für die Antrag­stel­ler und meis­tens auch zu einer Beschleu­ni­gung der Zulassungsverfahren.

Revi­si­on der Eisenbahngesetzgebung

Würde die Schweiz die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets umfas­send über­neh­men, so könn­ten die Akteu­re der Schwei­zer Bahn­bran­che wei­ter pro­fi­tie­ren. Das BAV hat dazu eine sys­te­ma­ti­sche Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes (EBG) sowie der rele­van­ten Ver­ord­nun­gen (ins­be­son­de­re der Eisen­bahn­ver­ord­nung EBV) auf den Weg gebracht, die Ver­nehm­las­sung wurde am 17. Dezem­ber eröff­net. Das Revi­si­ons­pa­ket bringt fol­gen­de Vor­tei­le: Zum einen bil­den Regel­wer­ke auf dem aktu­ells­ten Stand der Tech­nik die Vor­aus­set­zung für plan­ba­re Zulas­sungs­ver­fah­ren. Zum ande­ren kann das BAV dank schlan­ke­ren Inkraft­set­zungs­ver­fah­ren auf Stufe der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen die tech­nisch-betrieb­li­chen Regeln künf­tig effi­zi­en­ter und zeit­na­her aktualisieren.

Grund­sätz­lich sol­len auch im Schwei­zer Nor­mal­spur­be­reich die inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­ten EU-Vor­ga­ben gel­ten. Soweit erfor­der­lich wer­den diese von natio­na­len Regeln ergänzt.

Anpas­sungs­pro­zess läuft

Das BAV führt den begon­ne­nen Abbau­pro­zess bis­he­ri­ger natio­na­ler Regeln kon­se­quent wei­ter und ent­schlackt dadurch die hoheit­li­chen Vor­schrif­ten. Bei den Zulas­sungs­ver­fah­ren sol­len künf­tig die ein­heit­li­chen ERA-Betriebs­be­wil­li­gun­gen ohne zusätz­li­che BAV-Ver­fü­gung für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz ausreichen.

Nach der Anhö­rung wer­tet das BAV die Rück­mel­dun­gen der Bran­che aus, ver­voll­stän­digt die Bot­schaft zur Geset­zes­an­pas­sung des EBG und legt diese dem Bun­des­rat zur Behand­lung im Par­la­ment vor. Die Revi­si­on des EBG und die Anpas­sung der EBV wer­den die Har­mo­ni­sie­rung der Regeln zwi­schen der EU und der Schweiz fort­set­zen. Aus­ser­dem soll das Land­ver­kehrs­ab­kom­men ange­passt wer­den. Dazu müs­sen sich die Schweiz und die EU auf poli­ti­scher Ebene einigen.

Inno­va­ti­ons­schub gefragt

Die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets ermög­licht künf­ti­ge Inno­va­tio­nen im Bahn­sek­tor – was die­ser drin­gend nötig hat, um auf dem markt­wirt­schaft­lich hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor auch in Zukunft als kon­kur­renz­fä­hi­ger Part­ner auf­zu­tre­ten. Unter der Lei­tung der EU-Kom­mis­si­on wur­den Spe­zi­fi­ka­ti­ons­ar­bei­ten in den Berei­chen Sys­tem (Sys­tem Pil­lar) und Inno­va­ti­on (Inno­va­ti­on Pil­lar) ange­stos­sen. Das Euro­pean Freight Digi­tal Auto­ma­tic Cou­pler Deli­very Pro­gram (EDDP) hat den Auf­trag, betriebs­rei­fe Lösun­gen zur Inno­va­ti­on des Güter­ver­kehrs zu erarbeiten.

Der ein­ge­schla­ge­ne Weg ist für eine zukunfts­ori­en­tier­te Wei­ter­ent­wick­lung des Bahn­sek­tors ent­schei­dend – in der EU genau­so wie in der Schweiz. Denn nur so haben Euro­pa und die Schweiz eine reel­le Chan­ce, die hohen poli­ti­schen Erwar­tun­gen in Bezug auf die ange­streb­te Ener­gie­wen­de in einem ver­nünf­ti­gen Zeit­rah­men zu erfüllen.

DAK: Europaweit einheitliches Kupplungskopfdesign ausgewählt

DAK: Europaweit einheitliches Kupplungskopfdesign ausgewählt

Scharfenberg-Design macht das Rennen

Der Auf­sichts­rat des EDDP hat am 21. Sep­tem­ber 2021 seine Wahl der künf­ti­gen euro­pa­wei­ten Stan­dard­de­signs der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) für den euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr getrof­fen. Damit hat das Gre­mi­um nach einer knapp ein­jäh­ri­gen inten­si­ven Test­pha­se einen gros­sen Schritt getan. In den kom­men­den Pha­sen wird der defi­ni­ti­ve Ent­wurf des aus­ge­wähl­ten Kupp­lungs­kop­fes ent­wi­ckelt. Die­ser ermög­licht Inter­ope­ra­bi­li­tät und betrieb­li­che Effi­zi­enz ohne Lizenzgebühren.

Was bisher geschah

In einer detail­lier­ten Test­pha­se liess das euro­päi­sche Kon­sor­ti­um Digi­tal Auto­ma­tic Cou­pling for Euro­pe (DAC4EU) vier Pro­to­ty­pen der DAK nach einem kla­ren Ablauf und Kri­te­ri­en­ka­ta­log prü­fen. Zwei Schar­fen­berg-Designs und ein Schwab-Design aus den Ent­wick­lungs­la­bors von Dell­ner Cou­plers AB, Voith GmbH & Co. KGaA und Wab­tec Cor­po­ra­ti­on gelang­ten als Pro­to­ty­pen in das EDDP. Die­ses wird vom euro­päi­schen För­der­pro­gramm Shift2Rail (S2R) finan­ziert. Als Ers­tes legte das EDDP einen Kri­te­ri­en­ka­ta­log für den Aus­wahl­pro­zess fest. An der Bewer­tung nah­men euro­pa­weit rund 100 EDDP-Exper­tin­nen und ‑Exper­ten aus 36 Unter­neh­men mit einem star­ken Bahn­be­zug teil. Im Som­mer 2021 prüf­ten sie für jedes Modell die Ergeb­nis­se aus den zwei Test­de­signs DAC4EU und Trafikverket/Swedish Win­ter Tests. Das Schar­fen­berg-Design ging schliess­lich als Gewin­ner aus der Test­pha­se hervor.

Nächste Schritte

In einer nächs­ten Etap­pe prä­sen­tie­ren die Her­stel­ler Lösun­gen, die wei­te­ren Anfor­de­run­gen gerecht wer­den. Zudem ermit­teln sie die Lebens­zy­klus­kos­ten und zei­gen das wei­te­re Vor­ge­hen auf dem Weg zur Seri­en­fer­ti­gung auf. Der soge­nann­te DAK-Demons­tra­tor­zug wird in den kom­men­den Mona­ten in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz zu sehen sein. Hier wer­den vor Ort wei­te­re ope­ra­ti­ve Tests mit dem neuen DAK-Kupp­lungs­de­sign statt­fin­den. Deren Resul­ta­te flies­sen in die wei­te­ren Ent­wick­lungs­pha­sen ein.

Bessere Wettbewerbsfähigkeit der Bahn

Wird die DAK erfolg­reich ein­ge­führt, so stärkt sie die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des euro­päi­schen und schwei­ze­ri­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Mit­hil­fe neuer Tech­no­lo­gien erhöht sie die Leis­tungs­fä­hig­keit, Aus­las­tung und Qua­li­tät der Güter­bah­nen. Damit begüns­tigt sie die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne und wird zen­tral für die ambi­tio­nier­ten Kli­ma­zie­le von Euro­pa und der Schweiz.

Die DAK setzt die viel zitier­te Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des euro­päi­schen Bahn­sys­tems in die Rea­li­tät um. Damit hilft sie mit, den Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Rah­men mul­ti­mo­da­ler Sys­te­me in Euro­pa zu erhö­hen. Dank ihrer Strom- und Daten­bus­lei­tung im gesam­ten Zug opti­miert die DAK nicht nur den Kupp­lungs­vor­gang, son­dern auch wei­te­re Abläu­fe von Betrieb und Instand­hal­tung. Sie erlaubt ins­be­son­de­re Zug­in­te­gri­täts­prü­fun­gen, die als Vor­aus­set­zung dafür gel­ten, dass die nächs­te Gene­ra­ti­on des euro­päi­schen Zug­si­che­rungs­sys­tems (ETCS Level 3) ein­ge­führt wer­den kann.

 


DAC4EU

Mit­glie­der des Kon­sor­ti­ums DAC4EU sind die Deut­sche Bahn und ihre Toch­ter DB Cargo, die schwei­ze­ri­sche und die öster­rei­chi­sche Güter­bahn SBB Cargo und Rail Cargo Aus­tria sowie die Wagen­hal­ter Erme­wa, GATX Rail Euro­pe und VTG. Das For­schungs­pro­jekt wird vom deut­schen Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) mit rund 13 Mil­lio­nen Euro finan­ziert und läuft seit Juni 2020 bis Dezem­ber 2022. Ziel des Kon­sor­ti­ums ist es, dass bis 2030 die Züge euro­pa­weit mit der DAK aus­ge­stat­tet sind. So kann die neue Tech­no­lo­gie dazu bei­tra­gen, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Euro­pa Kern des zukünf­ti­gen Mobi­li­täts­sys­tems wird.

S2R JU

Das Shift2Rail Joint Under­ta­king (S2R JU) ist die erste euro­päi­sche Bahn­in­itia­ti­ve, die sich für geziel­te For­schung, Inno­va­ti­on und markt­ori­en­tier­te Lösun­gen für Bahn­sys­te­me der Zukunft im Per­so­nen- und Güter­ver­kehr stark macht. Damit will sie ein intel­li­gen­tes und nach­hal­ti­ges Wachs­tum und ein kli­ma­neu­tra­les Euro­pa begüns­ti­gen. Dabei zielt sie auf die Lebens­zy­klus­kos­ten und die Effi­zi­enz von Bahn­sys­te­men ab. Mit Demons­tra­ti­ons­ak­ti­vi­tä­ten und der Ver­brei­tung rele­van­ter Ergeb­nis­se für die Markt­ein­füh­rung will S2R JU die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der euro­päi­schen Bahn­in­dus­trie för­dern und gleich­zei­tig einen Mul­ti­pli­ka­tor­ef­fekt für die finan­zi­el­len Mit­tel der Euro­päi­schen Union (EU) erzie­len. S2R JU wird vom Hori­zon-2020-Pro­gramm der EU finanziert.

Impressionen zur Publikation der Absichtserklärung zur Automatisierung

Impressionen zur Publikation der Absichtserklärung zur Automatisierung

Next Stop: Containerterminal Basel Wolf

Am 28. Sep­tem­ber 2021 haben die Unter­zeich­nen­den die Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs öffent­lich vor­ge­stellt. Anlass war ein Halt des «Con­nec­ting Euro­pe Express» – eines Son­der­zugs der EU zum «Jahr der Schie­ne» – im Con­tai­ner­ter­mi­nal Basel Wolf. Die­ser Son­der­zug über­zeugt die Durch­fahrts­län­der in Euro­pa von der Mach­bar­keit der auto­ma­ti­schen Kupplung.

Hier geht’s zum Video mit den kom­plet­ten Inter­views.

Mit vereinten Kräften in die Zukunft

Gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) haben wir vom VAP eine Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs unter­zeich­net. Das lang­fris­ti­ge Gross­pro­jekt star­te­te am 1. Okto­ber 2021 mit der Vor­be­rei­tung und Umset­zung der Migra­ti­on der Schrau­ben­kupp­lung zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zur Absichts­er­klä­rung fin­den Sie hier.

Revolutionäre Technologie

Anläss­lich des Events im Con­tai­ner­ter­mi­nal Basel Wolf haben BAV-Direk­tor Peter Füg­lis­ta­ler, VAP/UIP-Vor­stands­mit­glied Per-Anders Ben­thin (CEO TRANSWAGGON AG), Dési­rée Baer (CEO SBB Cargo AG) und Dirk Stahl (CEO BLS Cargo AG) vom VöV ihren Gäs­ten und den Medi­en die Absichts­er­klä­rung vor­ge­stellt. Sie beton­ten, dass die DAK den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr revo­lu­tio­nie­ren werde. Gera­de den Akteu­ren der Logis­tik­ket­te stellt sie unver­zicht­ba­re Echt­zeit­da­ten für eine qua­li­ta­tiv hoch­ste­hen­de und damit wett­be­werbs­fä­hi­ge Leis­tung zur Ver­fü­gung. Zum Schluss führ­ten die Gast­ge­ber dem inter­es­sier­ten Publi­kum den ein­fa­chen Kupp­lungs­vor­gang vor.

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