GÜTERVERKEHRSBRANCHE
Was bewegt die Güterverkehrsbranche? Verschiedene Faktoren wirken sich auf die Güterverkehrsbranche aus. Wir machen uns als Stimme der verladenden Wirtschaft für ein wettbewerbsfähiges Güterbahnsystem stark. Dafür beobachten wir unter anderem die Verlagerung und setzen uns bei der Politik für eine diskriminierungsfreie Bahn ein.
Zukunft des Binnengüterverkehrs
Weiterentwicklung des Güterverkehrs: Varianten des Bundesrates greifen zu kurz
Wettbewerb
Interoperabilität
Die Optimierung von Prozessen und Schnittstellen und der Zusammenhang mit dem 4. EU-Bahnpaket.
Nachhaltigkeit
Die Motion von Ständerat Josef Dittli verlangt ein Gesamtkonzept, wie Schienengüterverkehr und multimodale Logistiklösungen zur Senkung des CO2-Ausstosses beitragen können.
INFORMATIV
Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr
- Cargo Forum Schweiz Vernehmlassungsantwort zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport»
- 15.2.2023: Medienmitteilung Weiterentwicklung des Güterverkehrs: Varianten des Bundesrates greifen zu kurz
- VAP Vernehmlassungsantwort zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport»
- LITRA, ASTAG, IG Kombinierter Verkehr, VAP und VöV mit der Kommission Güterverkehr äussern sich gemeinsam zur Vernehmlassung des Bundes zur «Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport».
- 8.2.2023: Medienmitteilung zur Zukunft des Binnengüterverkehrs
- Interview im RailBusiness, 21.11.2022: Frank Furrer zur Fortführung des Wagenladungsverkehrs
- Medienmitteilung, 2.11.2022: Unterstützung für einen starken Schienengüterverkehr in der Fläche
- 2.11.2022: Bundesrat gibt zwei Varianten in Vernehmlassung
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage, BAV
- Faktenblatt Digitalisierung
- Faktenblatt Schienengüterverkehr
- Positionspapier an KVF‑N, 22.6.2022: Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche
Energiekrise
- Medienmitteilung vom 21.10.2022: Der Schienengüterverkehr muss vor Energiepreissteigerungen geschützt werden
- Forderung der europäischen Verbände
- Verordnung 2022/1854
- Die Güterbahnen: 28% – im Jahr 2023 befürchteter Stromanteil an der Gesamtkosten im SGV
Vision
- Vision Schienengüterverkehr der Begleitgruppe zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs, 2022
- Vision auf Französisch
- Vision auf Italienisch
Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft
Verlagerungsbericht 2021
- Bericht des Bundesrats über die Verkehrsverlagerung vom November 2021
- Blogartikel: Verkehrsverlagerung: Im Transit auf gutem Weg
Gefahrguttransporte
Rechtliches
Grundlagenstudien des Bundes
- Verkehrsperspektiven 2040
- Verkehrsperspektiven 2050
- Energieperspektiven 2050+
- Verlagerungsbericht 2021
Unterirdischer Gütertransport
- Gesetzliche Grundlage und neue Investoren für “Cargo sous terrain”
- Vernehmlassung zum Bundesgesetz: Antwort VAP
- Vernehmlassung zum Bundesgesetz: Antwort Cargo Forum Schweiz
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage
- Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport: Vernehmlassungsentwurf
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise
- Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr im Jahr 2021
- Finanzielle Unterstützung Schweizer Schienengüterverkehr in der Krise
- Medienmitteilung Unterstützung des Güterverkehrs in der Krise
- Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentli-chen Verkehrs in der COVID-19-Krise
- Positionspapier Der Güterverkehr zeigt Stärke in der Krise
Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen
- Bericht des Bundesrats über die Verkehrsverlagerung vom November 2019
- Positionspapier der Branche
- Position der Branche (Präsentation)
- Position der Branche (PDF)
- Medienmitteilung der Branche
- BAV: Botschaft zum Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
- BAV: Bundesbeschluss über eine Erhöhung und Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs
- BAV: Faktenblatt Sinkende Lastwagenzahlen und hoher Marktanteil der Bahn
- BAV: Faktenblatt Verlagerungswirkung der NEAT
- BAV: FAQ Verlagerungsbericht 2019
- BAV: Verkehrsentwicklung im alpenquerenden Güterverkehr infolge Fertigstellung der NEAT
Standorte
Erste und letzte Meile
In der Schweiz werden über 850 Anschlussgleise genutzt. Leider ist ein steter Abgang zu verzeichnen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Standorte einsetzt und weitere nützliche Informationen finden Sie im Kapitel Standorte.
Netz
Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schienenwegen, den Trassen. Für eine optimale Auslastung benötigt es weitsichtige Bauplanung, faire Preise und eine gute Organisation.
Wie wir uns dafür engagieren und weitere nützliche Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen
Die öffentlich publizierten Informationen zur Güterbahnentgleisung im Gotthardbasistunnel deuten auf eine gebrochene Radscheibe an einem entgleisten Güterwagen hin. Überbeanspruchung oder Materialfehler stehen als mögliche Ursache des Versagens im Raum. Was tatsächlich geschah, bleibt den laufenden Untersuchungen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (Sust) vorbehalten.
Darum geht’s:
- Wie werden sicherheitskritische Bauteile gefertigt?
- Wie werden sie zugelassen und in Betrieb genommen?
- Wie werden sie gewartet?
- Welche Bedeutung hat die Überwachung im täglichen Betrieb?
- Welche Überwachungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
- Einheitliche Regelungen ermöglichen sicheres Zusammenwirken der Akteure
- Ausblick digitale automatische Kupplung (DAK)
Wie werden sicherheitskritische Bauteile gefertigt?
Sicherheitsrelevante und ‑kritische Bauteile wie Radsätze werden so ausgelegt, dass sie ihre Aufgabe während der geplanten Nutzungsdauer unter den vorherrschenden Betriebs- und Einsatzbedingungen erfüllen und damit eine sichere Fahrt gewährleistet ist. Dabei wenden die Herstellerfirmen international anerkannte Standards an:
- Technische Spezifikationen der Interoperabilität (TSI) legen grundlegende Anforderungen fest.
- Europäische Normen (EN) definieren die spezifischen Eigenschaften.
- Hersteller wenden zur Entwicklung und Prüfung harmonisierte und standardisierte Sicherheitsmethoden an.
- Normierte Sicherheitsnachweise und Gutachten dokumentieren Sicherheit und Tauglichkeit.
In die Entwicklung der Normen und TSI fliessen die internationalen Erfahrungen aus Vor- und Unfällen laufend ein.
Wie werden sie zugelassen und in Betrieb genommen?
Die Inverkehrbringung von sicherheitskritischen Bauteilen erfordert die international einheitliche Genehmigung der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) oder einer nationalen Sicherheitsbehörde. Es sind dies:
- Typenzulassungen für Bauteile oder Fahrzeuge
- Konformitätsnachweise für baugleiche Serienbauteile oder Fahrzeuge
- CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) für ein Bauteil, das die geltenden EU-Richtlinien erfüllt
- Betriebsbewilligung für ein regelkonformes Fahrzeug
Die Bescheinigung, dass Bauteile nach den Anforderungen von Normen und TSI gebaut wurden, erfolgt durch sogenannt «benannte Stellen», also staatlich autorisierte Stellen. Diese prüfen und bewerten die Regelkonformität der gefertigten Produkte.
Wie werden sie gewartet?
Der Hersteller ist verpflichtet, für sämtliche Bauteile oder Fahrzeuge die anzuwendenden Instandhaltungsvorgaben zu definieren und zu publizieren. Fahrzeughalter müssen diese Herstellervorgaben abgestimmt auf die Einsatzbedingungen umsetzen. Sie bestimmen für ihr Rollmaterial zertifizierte Instandhaltungsstellen (Entity in Charge of Maintenance, ECM). Diese erarbeiten die Instandhaltungsvorgaben der ihnen zugeordneten Fahrzeuge unter Berücksichtigung eigener und Branchenerkenntnisse. Zudem planen sie periodische Arbeiten, führen sie durch und dokumentieren deren Ergebnisse. Jedes für den Betrieb zugelassene Fahrzeug muss unter Nennung des Fahrzeughalters und der ECM in einem amtlichen Fahrzeugregister eingetragen sein.
Welche Bedeutung hat die Überwachung im täglichen Betrieb?
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind für die sichere Fahrt, Zugvorbereitung, Zugabfertigung und andere Sicherheitsaspekte ihrer Züge verantwortlich. Sie legen die Prüfungen und Tests fest, mit denen gewährleistet wird, dass jede Abfahrt sicher erfolgen kann. Um diese Betriebstauglichkeit festzustellen, führen ausgebildete Mitarbeitende vor der Abfahrt vor Ort definierte Sichtkontrollen durch. Diese Arbeit findet zu jeder Tageszeit und Witterung statt und ist äusserst anspruchsvoll. Auch bei der Zugsabfertigung und den damit verbundenen Prüfungen und Tests wird ein besonderes Augenmerk auf sicherheitskritische Bauteile gelegt.
Welche Überwachungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Die Fahrzeughalter sind für die ordnungsgemässe Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich. Sicherheitsrelevante und ‑kritische Bauteile werden periodisch kontrolliert, z.B. durch Ultraschallmessungen. Sicherheitskritische Bauteile unterliegen nicht nur strengen Kontrollen, sondern auch besonderen Verpflichtungen in Bezug auf Kennzeichnung, Instandhaltung und Rückverfolgbarkeit der Massnahmen. Die EVUs können vom Fahrzeughalter wagenspezifische Auskünfte verlangen.
Auf dem Schweizer Normalspurnetz betreiben die Infrastrukturbetreiber heute über 250 Zugkontrolleinrichtungen. Sie überwachen jedes vorbeifahrende Fahrzeug auf Unregelmässigkeiten und können im Falle von unzulässigen Abweichungen Alarm auslösen. In diesem Fall wird der betroffene Zug sofort angehalten und kontrolliert.
Einheitliche Regelungen ermöglichen sicheres Zusammenwirken der Akteure
Im Bahnbetrieb agieren verschiedene Unternehmen zusammen. Dabei muss sich jeder Akteur auf die Zuverlässigkeit des anderen an der Schnittstelle verlassen können. Ihre Aufgabenbereiche und Verantwortungen sind international klar und einheitlich geregelt. Harmonisierte Vorschriften zu Herstellung, Betrieb und Instandhaltung sorgen für einen sicheren Schienenverkehr (mehr zum Regulativ der internationalen Zusammenarbeit lesen Sie in Kürze auf diesem Blog).
Ausblick digitale automatische Kupplung (DAK)
Neben der Umsetzung der geltenden Vorgaben durch jeden am Eisenbahnverkehr beteiligten Akteur rücken neue Technologien in den Mittelpunkt. Mit der Automatisierung und Digitalisierung lassen sich nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten. Es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten zur betrieblichen Überwachung sicherheitsrelevanter und ‑kritischer Bauteile in Güterzügen. Die laufende digitale Zustandserfassung dieser Bauteile bietet den Verantwortlichen eine attraktive Chance. Werden Verschleiss- und Alterungsprozesse fahrzeugindividuell digitalisiert verfolgt, so lässt sich die Instandhaltung bedarfsgerecht und effizient planen. Schadhafte Bauteile können vor einem Totalversagen ermittelt und ausgetauscht werden. Tritt während der Fahrt unerwartet ein Bauteilausfall auf, kann das sofort Alarm auslösen.
Um diese Innovation im Güterverkehr zu nutzen, braucht es in den Güterwagen Sensorik, elektrische Energie und Datenkommunikation zum Lokführer, in die Systeme der Wagenhalter und zur ECM. Mit der europaweit geplanten Einführung der DAK werden diese Voraussetzungen geschaffen (vgl. Blogpost «Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln»). So verwandeln die Automatisierung und Digitalisierung den herkömmlichen Verkehr in einen intelligenten, effizienten, resilienten und sicheren Verkehr.

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend
Der Güterbahnunfall im Gotthardbasistunnel hat Haftungsfragen aufgeworfen, die der Bundesrat sowieso traktandiert hat. In seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 hat er einen Bericht über Handlungsoptionen zur Verschärfung der Haftpflichtbestimmungen im Schienengüterverkehr verabschiedet. Wie diese aussehen und was wir davon halten, erfahren Sie in diesem Blogartikel.
Darum geht’s:
- Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haften verschuldensunabhängig
- Der Bundesrat schlägt vier Handlungsoptionen vor – mit Vor- und Nachteilen
- Wir meinen: Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind ausreichend geregelt
- Akteure nehmen ihre Verantwortung wahr, auch ohne neue Bestimmungen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haften verschuldensunabhängig
Derzeit müssen EVU grundsätzlich unabhängig von einem eigenen Verschulden für den Schaden bei Unfällen mit Güterzügen auf dem Schweizer Schienennetz aufkommen. Man spricht von Gefährdungshaftung. Das gilt nicht, wenn der Schaden durch Mängel an einem fremden Güterwagen verursacht wurde. In diesem Fall geht man vertraglich vom Verschulden des betroffenen Wagenhalters aus. Der Halter kann sich von dieser Haftung nur befreien, wenn er fehlendes Verschulden nachweisen kann. Im Juristenjargon nennt sich das Umkehr der Beweislast.
Der Bundesrat schlägt vier Handlungsoptionen vor – mit Vor- und Nachteilen
Mit seinem Bericht vom 21. Juni 2023 leistet der Bundesrat dem Postulat 20.4259 «Gesamtschau zur Haftpflicht im Gütertransport auf der Schiene» Folge. Dieses war durch die Motion 20.3084 «Regelungen der Haftpflicht im Gütertransport auf der Schiene klären» von Frédéric Borloz zustande gekommen (vgl. VAP-Blogbeitrag «Motion Borloz»). Im Rahmen seiner Gesamtschau präsentiert der Bundesrat dem Parlament vier Handlungsoptionen:
- Die Gefährdungshaftung der EVU auch auf Fälle ausdehnen, in denen nicht das charakteristische Risiko des Bahnbetriebs ursächlich war. Damit geht die Erhöhung der Mindestversicherungssumme der EVU einher.
- Die EVU verpflichten, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die auch Schäden von Gefahrguttransporten abdeckt. Dabei würde weder die Gefährdungshaftung der EVU noch diejenige der Fahrzeughalter ausgedehnt.
- Verschuldensunabhängige Haftung der Wagenhalter für Schäden einführen, die nachweislich von ihren Fahrzeugen oder deren Ladung verursacht oder mitverursacht wurden, z.B. bei einem Austritt von Gefahrgut aus einem abgestellten Wagen. Demnach wären die Wagenhalter verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung dafür abzuschliessen.
- Das bestehende Regulativ beibehalten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass jede Option Vor- und Nachteile mit sich bringt. Er sieht keinen zwingenden Bedarf für eine Regulierung in diesem Zusammenhang. Trotzdem zeigt er sich bereit, bestimmte Varianten auf Wunsch des Parlaments zu vertiefen.
Wir meinen: Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind ausreichend geregelt
Als Verband der verladenden Wirtschaft sind wir der Ansicht, dass die Verantwortlichkeiten und Kontrollen völkerrechtlich und international vertraglich bereits klar geregelt sind. Die internationalen Beförderungsbestimmungen – bekannt unter dem Titel «Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV)» – zwischen über 750 EVU und den Wagenhaltern erfüllen in ihrer aktualisierten Fassung von 2017 bereits die vom Bundesrat dargestellte Option 3 einer Haftungsverschärfung zulasten der Wagenhalter. Gemäss AVV haften Letztere bei Mängeln an ihren Wagen, sofern sie fehlendes Verschulden nicht nachweisen können.
Akteure nehmen ihre Verantwortung wahr, auch ohne neue Bestimmungen
Wagenhalter, die unserem Verband angehören, verfügen unter dem aktuell gültigen Haftungsregime über weitreichende Versicherungsdeckungen, da sie für die Instandhaltung ihrer Wagen verantwortlich sind. Die Einführung einer zusätzlichen gesetzlichen Versicherungspflicht oder einer Gefährdungshaftung für in der Schweiz verkehrende Güterwagen würde den freizügigen Einsatz der ausländischen Güterwagen (sowohl privater als auch derjenigen von EVU) massiv beeinträchtigen. Damit verbunden wäre ein gewaltiger Verlust an Flexibilität im internationalen Gütertransport sowohl im Import/Export als insbesondere auch im Transit. Wir werden das Thema weiterhin aufmerksam verfolgen und über die aktuellen Entwicklungen berichten.

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen
Am 10. August 2023 ist ein Güterzug im Gotthardbasistunnel entgleist. Wenige Minuten vor der Einfahrt durch das Südportal wurde er durch automatische Zugkontrolleinrichtungen (ZKE) geprüft. Gemäss Kontrolldaten ist der Zug einwandfrei in den Tunnel eingefahren.
Darum geht’s:
- Was sind ortsfeste ZKE?
- Was können ZKE?
- Wie werden ZKE weiterentwickelt?
- Digitale automatische Kupplung (DAK) und die Zukunft
Was sind ortsfeste ZKE?
Ortsfeste Zugkontrolleinrichtungen ZKE sind Teil der Eisenbahninfrastruktur und kommen an strategisch günstigen Standorten auf dem Netz zum Einsatz. Sie kontrollieren mithilfe von Sensoren und anderen Technologien den durchfahrenden Zug, d.h. jedes einzelne Fahrzeug. Die dabei aufgenommenen Daten werden aufbereitet und im alltäglichen Bahnbetrieb zur Sicherstellung der Sicherheit, der Verbesserung der Pünktlichkeit und Verminderung des Unterhalts verwendet.
Was können ZKE?
Das ursprüngliche Einsatzgebiet zielte auf den Schutz der Infrastruktur, um Störungen und Schäden zu reduzieren sowie die Sicherheit des Bahnbetriebs zu erhöhen.
• Heissläufer detektieren
• Radlauffläche detektieren
• Pantografen kontrollieren
• Feuer- und Chemiefälle verhindern
• Achslast messen
• Lichtraumprofil schützen
• Naturereignisse erkennen
• Weitere
Auf der Nord-Süd-Achse und auf der Ost-West-Achse werden auf über 250 ZKE täglich über 10’000 Züge dynamisch kontrolliert. Dabei werden durchschnittlich gut 20 Alarme pro Tag ausge-löst.
Wie werden ZKE weiterentwickelt?
Im Innovationsprojekt «Wayside Intelligence (WIN)», das vom Bundesamt für Verkehr (BAV) mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, entwickelt SBB Infrastruktur die bisherige Kontrollstruktur weiter. Ergänzend zu den Sensordaten werden neu Bilddaten erfasst und die einzelnen Fahrzeuge mithilfe von «Radio-Frequency Identification» (RFID) identifiziert. Die Daten werden algorithmisch ausgewertet, aggregiert und den Nutzern für eine gezielte Verwendung über normierte Datenaustauschschnittstellen zur Verfügung gestellt. Diese Weiterentwicklung zielt auf eine Verbesserung der Instandhaltung ab, die auf den aktuellen Zustand des Fahrzeugs referenziert. Gleichzeitig ermöglicht sie eine Vereinfachung der Instandhaltungsprozesse durch künstliche Intelligenz und Automatisierung. Das Projekt ist bereits weit fortgeschritten und dürfte zu einer Erhöhung der Sicherheit und Verfügbarkeit von Netz und Fahrzeugen führen.
Die DAK und die Zukunft
Mit der Einführung der DAK werden die in den Zügen gereihten Fahrzeuge mittels einer Datenleitung verbunden sein. Damit weiss die Infrastrukturbetreiberin jederzeit, welches Fahrzeug in welchem Zug minutengenau auf dem Netz verkehrt. Dank dieser Zugintegrität werden die Daten aus den ZKE schneller und zuverlässiger zur Verfügung stehen. Mehr über die DAK und Datenökosysteme lesen Sie in unserem Blogpost «Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln». Inwiefern die DAK Zugunfälle mithelfen könnte, Zugunfälle wie am Gotthardbasistunnel zu verhindern, erläutert VAP-Güterverkehrsexperte Jürgen Maier im Interview mit «10 vor 10».

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert
Am 10. August 2023 ist ein Güterzug im Gotthardbasistunnel entgleist. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) geht von einem Radscheibenbruch aus. Wir vom VAP werden das Ereignis systematisch und risikoorientiert aufarbeiten.
Darum geht’s:
- Notfallkonzept funktioniert, Versorgung sichergestellt
- Bewährtes Verantwortungsdreieck
- Sicherheitsstandards erfüllt
- Rechtsbeziehungen umfassend geregelt
- Bruchschäden sind selten, aber nicht ausgeschlossen
- Verlagerungsziel weiterverfolgen
Notfallkonzepte funktionieren
Dank weiterentwickelter Notfallkonzepte haben die Schlüsselakteure nach dem Unfall schnell und angemessen reagiert: Die Güterversorgung ist sichergestellt, Güter- und Personenwagen rollen wieder aus. Die Notfallkonzepte der Güterbahnen mit Umleiterverkehren auf dem Transitkorridor haben sich bewährt. Die Lehren aus Rastatt sind gezogen, die Branche ist auf den Ernstfall vorbereitet.
Bewährtes Verantwortungsdreieck
Das Güterbahnsystem basiert auf dem gleichberechtigten Zusammenspiel von Infrastrukturbetreiber (im Gotthardbasistunnel: SBB) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (Güterbahnen) sowie weiteren Akteuren wie Wagenhaltern, die den sicheren Betrieb des Eisenbahnsystems potenziell beeinflussen. Alle Involvierten verfügen über hochwertige Sicherheitssysteme und wenden dieselben europäischen Vorschriften zu den Schnittstellen zwischen den Akteuren an.
Sicherheitsstandards erfüllt
Nach dem aktuellen Informationsstand haben alle Akteure die sicherheitstechnischen Standards und Methoden eingehalten. Züge, die durch das Südportal in den Gotthardbasistunnel fahren, werden zuletzt bei Claro (TI) durch automatische Zugkontrolleinrichtungen geprüft. Gemäss den vorliegenden Daten ist der entgleiste Zug einwandfrei in den Tunnel eingefahren. Die Wagenhalter und ihre Entity in Charge of Maintenance (ECM, zu Deutsch: «für die Instandhaltung zuständige Stelle») sind verantwortlich für die Instandhaltung und den sicheren Betriebszustand der Wagen bei Übergabe an die Güterbahn. Dabei definiert die ECM, die von unabhängigen Stellen zertifiziert wird, Instandhaltungsmassnahmen und sorgt für deren Umsetzung und Dokumentation nach den sicherheitstechnischen Normen und Methoden.
Rechtsbeziehungen umfassend geregelt
Wagenhalter stellen ihre Wagen den Güterbahnen zur Nutzung zur Verfügung. Die Güterbahnen ihrerseits nutzen die Netze der Infrastrukturbetreiber. Sämtliche Nutzungsverhältnisse sind hierzulande und international vertraglich einheitlich geregelt. Für das Verhältnis zwischen Güterbahnen und Wagenhaltern verweist das Schweizer Gütertransportgesetz (GüTG) in Art. 20 auf das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). Über 770 Güterbahnen und Wagenhalter in Europa haben auf Basis dieses völkerrechtlichen Übereinkommens seit 2006 mit dem Allgemeinen Wagenverwendungsvertrag (AVV) zusätzlich einen multilateralen Vertrag geschaffen, der die Rechtsbeziehung zwischen Wagenhaltern und Güterbahnen detailliert regelt.
Bruchschäden sind selten – aber nicht ausgeschlossen
Wie es zur Entgleisung kam, ist derzeit noch unklar und wird von der Sust weiter untersucht. In der anstehenden Unfallaufarbeitung müssen nun die Ursache, Haftungs- und Verantwortungsfragen sowie aktuelle Sicherheitsdispositive geklärt werden. Brüche an Radscheiben treten sehr selten auf. In diesem Fall sind sowohl ein äusserer Einfluss als auch eine Materialermüdung möglich. Bruchschäden an betriebskritischen Teilen wie Schienen oder Radscheiben sind äusserst schwierig vorhersehbar und haben vielfältige Ursachen. Deren präventive Instandhaltung mit regelmässigen Kontrollen ist Standard, kann aber an ihre Grenzen stossen. In der Schweiz sind flächendeckend Zug-/Wagenkontrollen durch Güterbahnen und die Infrastrukturbetreiber sowie Kontrollen durch über 250 Zugkontrolleinrichtungen fest etabliert.
Verlagerungsziel weiterverfolgen
Wie umfassend die Auswirkungen eines derartigen Ereignisses auf das gesamte Verkehrssystem und wie hoch der Schaden sein können, steht ausser Frage. Deshalb pflegen wir in der Branchen-Arbeitsgruppe «IG Sicherheit», mit unserem jährlichen ECM-Erfahrungsaustausch und gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) eine enge Kooperation mit allen relevanten Akteuren des Schienengüterverkehrs, um den Stand der Technik laufend weiterzuentwickeln und das schon sehr hohe Sicherheitsniveau noch weiter zu verbessern. Wir regen an, die anstehenden Fragen und Massnahmen auf der Grundlage des Sust-Berichtes anzugehen. Nur so lässt sich die Gefahr eines erneuten Unfalls weiter verringern und gleichzeitig das in der Verfassung festgeschriebene Verlagerungsziel für den alpenquerenden Güterverkehr weiterverfolgen. Umso wichtiger ist es, dass der Gotthardbasistunnel so bald als möglich wieder befahren werden kann – gerade im Hinblick auf das Wiederanlaufen der italienischen Wirtschaft nach der Sommerpause. Ansonsten ist die Alternative über den verfügbaren und flexiblen Strassentransport unumgänglich. Dazu bieten wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und Branchenpartnern Hand, die Umleiterverkehre und Umkonzeption der Kompositionen effizient zu organisieren.

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln
Wir vom VAP setzen uns seit Längerem intensiver mit dem Thema Datenökosysteme auseinander. 2022 haben wir bei der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) die Entwicklung einer Datenplattform angeregt und treiben die Weiterentwicklung Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) voran. Mit diesem Blogbeitrag möchten wir den Dialog fortsetzen und aufzeigen, warum Datenökosysteme zur Vision aller Güterbahnakteure gehören sollten.
Darum geht’s:
- Die Komplexität setzt die Messlatte hoch
- In kleinen Schritten zur grossen Vision
- Das unerschöpfliche Potenzial von Daten ausschöpfen
- Wir sollten im Gespräch bleiben
Die Komplexität setzt die Messlatte hoch
Datenökosysteme sind hochkomplex und umfassen diverse Themenfelder (vgl. Abbildung 1). Sollen sie nutzbar und wirtschaftlich gemacht werden, so müssen wir sämtliche Wünsche und Bedürfnisse der Akteure sowie allfällige Restriktionen einbeziehen.

Abbildung 1: Die Vision von digitaler und operativer Interkonnektivität umfasst höchst anspruchsvolle Themenbereiche
Anlässlich unseres Forums Güterverkehr 2023 haben Dr. Matthias Prandtstetter, Senior Scientist und Thematic Coordinator am AIT Austrian Institute of Technology AIT, und Monika Zosso Lundsgaard-Hansen, Co-Sektionschefin Direktionsgeschäfte beim BAV, Einblicke über den aktuellen Stand der Initiativen und Überlegungen gegeben. Die Sachverständigen sind sich einig: Fortschritte im Bahnsektor werden eine langwierige und schwierige Angelegenheit sein.
In kleinen Schritten zur grossen Vision
Das Zielbild eines intelligenten und möglicherweise selbstentscheidenden Datenökosystems liesse sich über die folgenden Entwicklungsphasen beispielhaft realisieren (nicht abschliessend):
1. Basisdaten bereitstellen (z.B. mit MODI)
- Garantierte Qualität
- «Einmaligkeit» des Datensatzes (d.h. eindeutige Definitionen)
- Zugänglichkeit/Transparenz für alle Involvierten
- Marktwirtschaftliche Entwicklung von Apps und erweiterte Funktionalitäten möglich
2. Drehscheibe zum Austausch von Daten aktivieren (z.B. DX Intermodal von Hupac)
- Austausch zwischen 2 oder mehreren auf der Drehscheibe agierenden Unternehmen
- Zusätzliche Datensätze (mit oder ohne Restriktionen für einzelne Akteure/Unternehmen)
- Buchungsmöglichkeiten von einzelnen oder ganzen Relationen
3. Datenökosystem schaffen
- Zugang zu historischen Daten für erste Analysemöglichkeiten gewährleisten
- Datenbanken (Basisdaten und/oder mit Restriktionen verfügbare Datensätze anbinden)
4. Blockchain-Technologie nutzen
- Daten und Datensätze werden optimal vernetzt
- Absolute Kosten- und Preistransparenz
- Sicherheit beim Datenaustausch steigt
- Effizientere Gesamtentwicklung und ‑abwicklung
5. Vision eines physischen Internets umsetzen
- Offenes globales System, auf physischer, digitaler und operativer Interkonnektivität basierend
- Wendet Protokolle, Schnittstellen und Modularisierung an
- Gewisse Entscheidungen werden vom Ökosystem – nicht von Einzelakteuren – getroffen
Aktuell befindet sich die Bahnbranche in Phase 1 und 2, wenn auch nur punktuell. Mit dem Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) adressiert das BAV alle relevanten Themenfelder. DX Intermodal ist im kombinierten Verkehr (KV) bereits operativ und greift Punkte von Phase 2 auf. Einen Gesamtnutzen für die Güterbahnlogistik lässt sich nur erreichen, wenn sämtliche Produktionsformen des Güterverkehrs und die gesamte Transportkette («Door-to-Door») berücksichtigt werden. Dazu sind Elemente der künstlichen Intelligenz einzubinden.
Das unerschöpfliche Potenzial von Daten ausschöpfen
Big Data hat sich vom Hype zum Megatrend gewandelt; das Potenzial gesammelter Daten ist schier unendlich. Diese ermöglichen disruptive, innovative, digitale Geschäftsmodelle und bessere Vorhersagen für richtige Geschäftsentscheidungen. Allerdings gilt das nur für Daten, die in der richtigen Qualität und Granularität zur Verfügung stehen. Zudem müssen die Akteure in der Lage sein, die richtigen Informationen und damit das gewünschte Wissen aus den Daten zu ziehen und dieses richtig zu interpretieren und einzusetzen. Das stellt die Ökosystempartner vor eine Reihe von Herausforderungen:
Systemnutzen vs. Eigennutzen
Einige Unternehmen verfügen bereits über hauseigene Datensysteme. Sie sammeln Daten von Geräten an Lokomotiven und Wagen und verwenden sie zur Optimierung oder geben sie an Dritte weiter. Damit verschaffen sich die Unternehmen Wettbewerbsvorteile und zusätzliche Einnahmequellen. Warum sollten solche Unternehmen an Datenökosystemen teilnehmen? Weil die Optimierung des eigenen Systems nicht zwingend dem System als Ganzes oder dem Endkunden dient. Wenn zum Beispiel diverse Einzelakteure die gleichen Daten gegen Entgelt an Dritte veräussern, verteuert sich das System, da für jeden Datentransfer Geld fliesst. Zudem können einzelne Akteure ihre Datensätze im Rahmen eines Datenökosystems kombinieren und damit die Effizienz des gesamten Systems fördern, etwa die voraussichtliche Abfahrts- oder Ankunftszeit. In diesem Kontext müssen Fragen der Datenhoheit geklärt werden.
Pflicht vs. Freiwilligkeit
Der Staat ist und bleibt der grösste Geldgeber für das Bahnsystem. Er sollte ein Interesse daran haben, die eigene Kasse und damit die Steuerzahler zu entlasten. Die Bereitstellung von gemeinnützigen Daten kann die Effizienz verbessern. Auch hier bleiben Fragen offen: Sollen die Ökosystempartner verpflichtet werden, Datensätze zu liefern? Soll es in einem Datenökosystem möglich sein, vorangegangene, individuelle Investitionen auszugleichen oder erhaltenen Subventionen gegenüberzustellen? Oder soll die Teilnahme an einem Datenökosystem freiwillig bleiben, mit dem Risiko, dass zu wenige Teilnehmer die Plattform mit Daten speisen?
Daten vs. Daten
Nicht jedes Datenelement ist gleichwertig für ein Datenökosystem. So muss von Anfang an klar definiert werden, mit welchem Ziel und Gesamtnutzen ein Akteur seine Datenelemente auf einer Datenplattform hinterlegen soll. Zudem ist zwischen operationellen, technischen und kommerziellen Daten zu unterscheiden, um emotionale Diskussionen zu vermeiden. Schliesslich entscheidet die Qualität, die der Dateneigner oder eine neu geschaffene Qualitätsstelle sicherstellen, über die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines Datenökosystems.
Wir sollten im Gespräch bleiben
Wir vom VAP möchten das Potenzial von Datenökosystemen dem gesamten Bahnsektor nutzbar machen und dessen Wettbewerbsfähigkeit steigern. Deshalb engagieren wir uns für diverse Initiativen, Forschungsprojekte und etablierte Produkte in diesem Kontext, namentlich für die folgenden:
- Weiterentwicklung der Mobilitätsdateninfrastruktur MODI, gemeinsam mit dem BAV
- Gemeinsamer europäischer Mobilitätsdatenraum (EMDS), eine Initiative der EU
- Arbeitskreis der Logistik (AKL), bei dem wir die Leitung übernommen haben
Wenn auch Sie die digitale Zukunft des Bahnsektors mitgestalten möchten, freut sich Jürgen Maier, von Ihnen zu hören.

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr
Darum geht’s:
- Keepers’ Summit der UIP in Nizza
- Kundenausrichtung und Transformation für den Schienengüterverkehr in Europa
- David Zindo neuer Präsident der UIP
Die International Union of Wagon Keepers (UIP) in Zusammenarbeit mit ihrem französischen Mitgliedsverband AFWP begrüsste am 15. Juni 2023 in Nizza, Frankreich, 120 Akteure des Güterbahnbereichs aus ganz Europa zu ihrer jährlichen Flagship-Konferenz, dem «Keepers’ Summit». Die Diskussionen konzentrierten sich darauf, wie umweltfreundliche Merkmale des Schienengüterverkehrs genutzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, gleichzeitig Kunden anzusprechen und junge Talente anzuziehen. Die Panelteilnehmer und das Publikum waren sich einig: Der Schienengüterverkehr hat eine wichtige Rolle in der Zukunft unserer Gesellschaft zu spielen. Dies gelingt aber nur, wenn sich der Schienengüterverkehr im Betrieb weg von staatlichen Monopolen hin zu privatwirtschaftlichem Wettbewerb transformiert.
Auf der Suche nach Veränderung forderte der ehemalige UIP-Präsident Dr. Heiko Fischer das Publikum auf, in die Vergangenheit zu schauen, um sich besser auf die Zukunft vorzubereiten. Als treibende Kraft hinter der Schaffung des General Contract of Use (GCU) wies Herr Fischer auf die wichtige Rolle der privaten Wagenhalter bei der Entwicklung von Lösungen für den Schienengüterverkehr hin. Als überzeugter und visionärer Mann legte er immer grossen Wert auf die Notwendigkeit, den Schienengüterverkehr zu innovieren und zu transformieren, um den zukünftigen Herausforderungen und Erwartungen von Kunden und der Gesellschaft gerecht zu werden. Das Publikum würdigte mit stehendem Applaus das Engagement und die Leistungen von Dr. Fischer, der als Präsident 11 Jahre lang die Geschicke der UIP geleitet hatte.
Herr Joris D’Inca, Global Head of Logistics bei der internationalen Unternehmensberatungsfirma Oliver Wyman, bestätigte in seiner Keynote-Speech die Notwendigkeit für den Schienengüterverkehr, sich an sich entwickelnde Kundenanforderungen anzupassen: «Kunden erwarten vollständige Transparenz entlang der Transportkette. Sie legen den grössten Wert u.a. auf die Verfügbarkeit von Echtzeitinformationen und ein effektives Korridormanagement. Nur durch die Anpassung an diese und weitere Anforderungen wird der Schienengüterverkehr in der Lage sein, Marktanteile vom Strassengüterverkehr zu gewinnen und eine grössere Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels zu spielen.» Präsentation Joris D’Incà
Das Expertenpanel, moderiert von Frau Emilie Soulez und bestehend aus Herrn Charles Puech d’Alissac (VIIA/Naviland), Herrn Paul Mazataud (SNCF Réseau) und Herrn Stéphane Gavard (Streem), tauchte tief in die Elemente ein, die im Zentrum der notwendigen Transformation stehen, um den neuen Erwartungen gerecht zu werden. Herr Mazataud bestätigte die Bedürfnisse und Absichten von SNCF Réseau, mehr Transparenz bei Wartungsarbeiten zu bieten, aber auch die Pläne von RNE, die Flexibilität durch die Anpassung des Fahrplanprozesses zu erhöhen. Herr Puech D’Alissac hob die Elemente und Vorteile des kombinierten Transports und des Geschäftsmodells hinter den Aktivitäten von Naviland und VIIA hervor. Er wies auf die Fortschritte bei der Digitalisierung der Schnittstelle zu den Kunden hin und ermutigte alle Beteiligten, ihre Anstrengungen bei der Digitalisierung der Schnittstellen zwischen den Akteuren im Schienengüterverkehr zu verdoppeln. Herr Gavard gab Einblicke in die Wageninnovation sowohl in Bezug auf Konzept als auch auf industrielle Fertigung, erläuterte aber auch das Projekt von Streem, Fähigkeiten und Wissen in der Branche zu entwickeln.
Schliesslich schloss Herr David Zindo, CEO der Streem Group und neu gewählter UIP-Präsident, mit einem Versprechen ab: die Transformation mit klaren Prioritäten zu unterstützen und gleichzeitig den Güterwagenhaltern und ‑verbänden den Erfolg der Vergangenheit zugutekommen zu lassen, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu steigern. Er betonte die Bedeutung der Arbeit von UIP und den nationalen Verbänden, die als konsolidierte Stimmen und Bindeglied zu den lokalen und europäischen politischen Institutionen fungieren.
«Unsere Gesellschaften müssen das Alleinstellungsmerkmal des Schienengüterverkehrs als entscheidendes Mittel zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors verstehen. Wir als System müssen unser Angebot verbessern, um den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, aber auch um junge Talente anzuziehen und auszubilden.» – David Zindo
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David Zindo wird neuer Präsident der UIP: Eine Vision für die Zukunft des Schienengüterverkehrs David Zindo wird neuer Präsident der UIP und tritt die Nachfolge von Dr. Heiko Fischer an, der die UIP 11 Jahre lang als Präsident geleitet hat. Zindo wurde während der Generalversammlung der UIP am 15. Juni 2023 in Nizza, Frankreich gewählt. Unterstützt wird er von den Vizepräsidenten Per-Anders Benthin (CEO von Transwaggon) und Johann Feindert (CEO von GATX Rail Europe). Herr Zindo bringt umfangreiche Erfahrungen in die Position ein, da er CEO der Streem Group (ehemals Ermewa Group) ist und seit 2015 Mitglied des Exekutivvorstands der UIP. Zuvor hatte er leitende Finanzpositionen bei der SNCF, Geodis und Veolia Environmental Services inne. Als neuer UIP-Präsident hat David Zindo die Vision, die UIP weiter zu stärken, indem er klare Prioritäten setzt, das Team stärkt und Allianzen mit anderen Verbänden eingeht. Er möchte die Rolle der Güterwagenhalter in der Lieferkette stärken und die komplexe EU-regulatorische Landschaft erklären. Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Engagement für den Schienengüterverkehr strebt Herr Zindo eine Transformation des Sektors an, um den zukünftigen Herausforderungen und den Erwartungen von Kunden und Gesellschaft gerecht zu werden. Lesen Sie im Interview der UIP mit David Zindo mehr über die Visionen des neugewählten Präsidenten. Interview David Zindo |
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Die International Union of Wagon Keepers (UIP) wurde 1950 gegründet und hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist der Dachverband nationaler Verbände aus 14 europäischen Ländern und vertritt damit mehr als 250 Güterwagenhalter und Entities in Charge of Maintenance (ECMs). Die vierzehn Mitgliedsländer sind: Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen, Spanien, die Slowakei, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Als Stimme für mehr als 234.000 Güterwagen repräsentiert die UIP die Hälfte des gesamten europäischen Güterwagenbestands und ist eine der wichtigsten Ressourcen für den Güterbahnbereich in Europa. Forschung, Lobbyarbeit und ständiger Austausch mit allen Interessengruppen und Organisationen, die am Güterbahnbereich interessiert sind, spielen eine wichtige Rolle für den Verband, um alle Bemühungen auf eine Effizienzsteigerung im Güterbahndienst auszurichten. Durch die Teilnahme an vielen Arbeitsgruppen und Ausschüssen auf europäischer und internationaler Ebene bringt die UIP die Perspektive und Interessen der Güterwagenhalter ein und arbeitet in Zusammenarbeit mit allen interessierten Parteien daran, die Zukunft des Güterbahngüterverkehrs langfristig zu sichern. Die UIP wird von der Europäischen Kommission als Vertretungsorgan im Eisenbahnsektor anerkannt.

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023
In der Sommersession vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 wurden verschiedene branchenrelevante Geschäfte beraten. Die Resultate stimmen weitgehend mit unseren Erwartungen überein. Wir bedauern jedoch die verpasste Chance, die Vorlage zum Agglomerationsprogramm mit dem Ausbau des Nationalstrassennetzes zu verknüpfen, um Projekte und Verkehrsträger als Gesamtsystem weiterzuentwickeln.
Darum geht’s:
- Mehr finanzielle Mittel für die rollende Landstrasse (Rola), wir fordern Qualitätskontrolle
- Ja zur Vereinfachung Zulassung von Rollmaterial für internationalen Bahnverkehr
- Ja zu Modernisierung und Ausbau des Schweizer Nationalstrassennetzes
- Ja zum Programm Agglomerationsverkehr – bedauerlicherweise ohne Verknüpfung mit dem Ausbau des Nationalstrassennetzes
- Interpellation zur Rückverstaatlichung von SBB Cargo
Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola):
Der Ständerat behandelte am 1.6.2023 die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 2022 zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und zu einem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs (Geschäft des Bundesrates 22.064). Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat beschlossen, die “Rollende Landstrasse” (Rola) statt, wie vom Bundesrat beantragt, nur bis 2026 bis Ende 2028 zu unterstützen. Der Bund kann zwischen 2024 und 2028 insgesamt 106 Millionen Franken für diese Unterstützung bereitstellen.
Im Hinblick auf den Verlagerungsbericht 2023 erinnert der VAP an seine immer noch offenen Forderungen:
- technologieneutrale Förderung der Verkehre, insbesondere in ausgesuchten Regionen mit Aufkommenspotenzial
- Qualitätskontrolle auch bei konventionellen Verkehren
Wir erachten die einseitige Förderung und Qualitätskontrolle nur im UKV als eine verpasste Chance. Die Potentiale des konventionellen Verkehrs sollten ebenfalls vollständig ausgeschöpft werden – unter entsprechender Anwendung der Verlagerungsmassnahmen, d.h. finanzielle Förderung und Qualitätskontrolle.
Änderung des Eisenbahngesetzes im Rahmen des 4. EU-Eisenbahnpakets:
Der Ständerrat hat am 13.6.23 der Vorlage 23.024 zugestimmt, wonach die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Zulassung von Rollmaterial im internationalen Bahnverkehr zuständig sein soll. Bahnunternehmen sollen so bei der Einführung neuer Züge in mehreren Ländern nicht mehr separate Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Der Bundesrat strebt nun die dauerhafte Übernahme dieser EU-Lösung an, was eine Anpassung des Landverkehrsabkommens mit der EU erfordert. Das Geschäft wird nun dem Nationalrat vorgelegt. Der VAP unterstützte diesen Änderungsentwurf (vgl. Blogartikel: Revision des Eisenbahngesetzes sichert den Zugang zum EU-Eisenbahnnetz), da er weitere Schritte zur Harmonisierung der Vorschriften im Bahnbetrieb ermöglicht und die Übernahme dieses Pakets in das Landverkehrsabkommen erleichtert.
Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen 2024–2027 und Ausbauschritt 2023:
Der Bundesrat plant eine Modernisierung und Erweiterung des Schweizer Nationalstrassennetzes mit einem Budget von rund 12 Milliarden Franken. Davon sind etwa 8 Milliarden Franken für Betrieb und Unterhalt vorgesehen, während 4 Milliarden Franken speziellen Ausbauprojekten zugewiesen werden sollen. Wir vom VAP unterstützen diese Vorlage und betonen die Bedeutung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur für die Multimodalität und Verkehrsumlagerung. Der Nationalrat hat am 30.5.2023 beschlossen, für Ausbauprojekte sogar 5,3 Milliarden Franken bereitzustellen, anstelle der vom Bundesrat beantragten 4,4 Milliarden Franken. Zusätzlich zu den fünf im Bundesbeschluss enthaltenen Projekten, erachtet der Nationalrat den Ausbau der A1 am Genfersee als ebenso dringend. Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage abstimmen.
Verpflichtungskredite für den Agglomerationsverkehr ab 2024:
Der Nationalrat hat Beiträge von über 1,6 Milliarden Franken für die neuen Agglomerationsverkehrsprogramme bewilligt. Es wurde eine leichte Aufstockung für den Strassentunnel Moscia-Acapulco im Tessin vorgenommen. Wir befürworten diesen Bundesbeschluss, mit welchem Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Schweizer Ballungszentren gefördert werden sollen, um ein effizienteres und nachhaltigeres Verkehrssystem zu schaffen.
Bedauerlicherweise wurde jedoch der Minderheitsantrag von NR Wasserfallen abgelehnt. Diese forderte, die Vorlage zum Agglomerationsprogramm mit dem Ausbau des Nationalstrassennetzes zu verknüpfen, um Projekte und Verkehrsträger als Gesamtsystem zu betrachten. Damit sollte verhindert werden, dass Projekte und Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt werden. Wir betrachten dies als verpasste Chance. Im Falle eines Referendums werden wir uns, im Interesse der Versorgungssicherheit des Landes, dagegen wehren.
Siehe auch unseren Kommentar auf LinkedIn: Milliarden für Agglomerationsverkehrsprogramme bewilligt: Nationalrat lässt Chance auf ganzheitliches Verkehrssystem verstreichen
SBB Cargo zurück im Schoss des Staates: Was soll das?
Mit seiner Interpellation «SBB Cargo zurück im Schoss des Staates. Was soll das?» fordert NR Christian Wasserfallen FDP/BE vom Bundesrat eine Einschätzung zum Entscheid des SBB Konzerns betreffend die Übernahme von 100% des Aktienkapitals von SBB Cargo und die direkte Unterstellung von SBB Cargo unter die Führung des Konzerns. Diese einseitige Veränderung des Markt- und Machtgefüges beeinträchtigt die Vorzeichen der anstehenden Reform der Rahmenbedingungen für den Schweizerischen Gütertransport. Der VAP begrüsst die gestellten Fragen an den Bundesrat.

Zurück in die Zukunft: Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs
In dieser Hommage erfahren Sie, wie sich der Schienengüterverkehr in der Schweiz beharrlich Richtung Zukunft bewegt. Viele Jahre lang war Innovation ein Fremdwort für die «braunen Waggons». Doch diese Ära ist passé. Die Güterbahnen sind bereit für das Zeitalter 4.0 und ihren Platz auf der Schiene. Dieses ist für Versorgungssicherheit, eine umweltfreundliche Transportleistung und entlastete Strassen unverzichtbar.
Darum geht’s:
- Seit 175 Jahren kontinuierlich im Aufwärtstrend
- Leistet über einen Drittel der Transportleistungen in und durch die Schweiz
- Rückblick auf vergangene Krisen und Erfolge
- Bei der Elektrifizierung ein Jahrhundert Vorsprung
Die Transportleistung des Schienengüterverkehrs hat in der Schweiz seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts eine beeindruckende Entwicklung erfahren. Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) betrug sie im Jahr 1900 insgesamt etwa 1,5 Milliarden Tonnenkilometer. Seitdem wurde die Schiene durch viele, teilweise weit entfernte Krisen geprägt. Heute macht sie mit 10,4 Mia. Tonnenkilometer und einem Anteil von 37%[1] am Modalsplit einen wichtigen Pfeiler des Schweizer Verkehrssystems aus. Aber alles der Reihe nach.
Kleines Land, grosse Leistung – noch viel Potenzial
Die Transportleistung des Schienengüterverkehrs schwankte über die Jahrzehnte (vgl. Abbildung 1). Seit dem Ende der Pandemie steigt sie wieder stetig an. Im alpenquerenden Güterverkehr (Transit) besteht aufgrund des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung ein Verlagerungsauftrag. Als Folge des NEAT-Baus, des Vier-Meter-Korridors und einer beispiellosen finanziellen Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs (UKV) wies die Schweiz 2021im alpenquerenden Verkehr mit 74% einen sehr hohen Modalsplit zugunsten der Schiene auf; die Transportleistung des Schienengüterverkehrs machte im Vergleich zu anderen Ländern mit 66% des Transitverkehrs einen Spitzenwert aus. Der gesamte Modalsplit lag mit 37% Schiene ebenfalls über dem internationalen Niveau.
Im nicht transitierenden Verkehr besteht kein Verlagerungsauftrag. Im Binnenverkehr (2021: 23%), Import (7,5%) und Export (3,5%[2]) schlummert ein enormes Potenzial, insofern die grundlegende Modernisierung und Neuorganisation des Wagenladungsverkehrs sowie die Förderung des intramodalen Wettbewerbs umgesetzt werden[3]. Dazu zählen die Automatisierung und Digitalisierung des Bahnsystems. Diese bringen den Wagenladungsverkehr auf die Überholspur und machen die Schiene fit für den intermodalen Wettbewerb und multimodale Logistikketten. Eine ausreichend verfügbare Infrastruktur für die Güterbahnen und mehr günstig gelegene Logistikstandorte beschleunigen diesen Fortschritt zusätzlich[4].
Die Verkehrs- und Infrastrukturpolitik der Schweiz soll daher vermehrt den Kundennutzen des Verkehrsträgers Bahn für die verladende Wirtschaft im Fokus haben. Je mehr Nutzen das Schienengüterverkehrssystem Schweiz den Verladern bringt, desto reger wird es genutzt – also Verkehr verlagert. Wir vom VAP lehnen eine explizite Verlagerungspolitik im Binnenverkehr ab.

Abbildung 1: Transportleistung im Schweizer Schienengüterverkehr seit 1900 (zum vergrössern bitte auf das Bild klicken)
Berg- und Talfahrt mit klarem Höhenmetergewinn
Am 7. August 1847 wurde die erste, ganz auf Schweizer Boden befindliche Eisenbahnstrecke von Zürich nach Baden – im Volksmund die «Spanisch-Brötli-Bahn»[5] genannt (vgl. Abbildung 2) – feierlich eröffnet. Einer der Gründe für den Bau dieser Strecke: Die Zürcher Herrschaften liessen sich – vornehmlich sonntags – von einem bekannten Badener Bäckermeister das Blätterteiggebäck «Spanisch Brötli» durch ihre Boten bringen. Die armen Bediensteten mussten sich jeweils kurz nach Mitternacht zu Fuss auf den Weg nach Baden machen, damit sie frische Brötchen auf dem sonntäglichen Frühstückstisch legen konnten. Die «Spanisch-Brötli-Bahn» ermöglichte einen schnellen und zuverlässigen Transport von Gütern und Personen.[6]

Abbildung 2: Mit der «Spanisch-Brötli-Bahn» erhält die Schweiz ihre erste landeseigene Bahnstrecke.
Die ersten Bahnen entstanden in der Schweiz auf private Initiative. Sie konnten mit einer Konzession der befahrenen Kantone ihren Betrieb aufnehmen. Vorgaben des Bundes gab es zunächst nur zu technischen Fragen. Der Bund erhielt später mehr Kompetenzen, um ein sinnvolles nationales Netz zu gewährleisten.
1857 wurde erstmals in der Schweiz ein Bahnpostwagen bei der Schweizerischen Nordostbahn auf der Strecke Zürich–Baden–Brugg eingesetzt. Dies war der Anfang der Schweizer Bahnpost. 1859 hatte das Streckennetz bereits eine Länge von mehr als 1000 km, es gab eine durchgehende Verbindung vom Bodensee bis nach Genf, an die auch Bern, Luzern, Chur, St. Gallen, Schaffhausen und Basel angeschlossen waren. 1882 konnte nach Fertigstellung des 15 km langen Scheiteltunnels die Gotthardbahn ihren Betrieb aufnehmen.
1875 wurde in der Schweiz das erste Gesetz für Bau und Betrieb von Industriegleisanlagen eingeführt und damit die Rechtsverhältnisse für Anschlussgleise gesetzlich geregelt. Der Volksentscheid vom 20. Februar 1898 bedeutete das Ende des Privatbahnzeitalters, ab 1902 übernahm die neu gegründete Staatsbahn SBB die grössten Bahngesellschaften sowie kleinere Privatbahnen. Mit der Verstaatlichung ging die Verantwortung für die Weiterentwicklung der Bahn an den Bund über. Dabei war die Übernahme der Infrastruktur durch die SBB ein guter Schritt. Der Betrieb auf dem Netz sollte allerdings durch Wettbewerb geprägt sein.
Mit der Monopolisierung des Schienenverkehrs wurde es 1912 Zeit für die Gründung eines Vertreters für die privaten Akteure. Das war die Geburtsstunde des VAP Verband Schweizerischer Anschlussgleise- und Privatgüterwagenbesitzer – heutigem VAP Verband der verladenden Wirtschaft – der sich fortan für den fairen Wettbewerb und die Optimierung von wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, Schieneninfrastruktur und Logistikstandorten einsetzte. Die Schiene trug damals massgebend zur industriellen Revolution bei – die lohnende Verbindung hängte mit der wachsenden Infrastruktur bald Schiff und Pferdekutsche ab. Ein schneller Transport innerhalb der Schweiz, aber auch nach Europa, ermöglichte neue wirtschaftliche Möglichkeiten.
Im Ersten Weltkrieg stieg die Transportleistung im Schienengüterverkehr zuerst an, bevor sie 1917 um 18% und 1918 um 14% zurückging. Diese Rückgänge lassen sich auf die Unterbrechungen in der Produktion und dem Handel sowie die Auswirkungen der Spanischen Grippe zurückführen. Die damalige Pandemie erfasste in der Schweiz in zwei Wellen rund die Hälfte der Schweizer Bevölkerung und forderte zwischen Juli 1918 und Juni 1919 fast 25 000 Todesopfer. In den 1920er-Jahren erholte sich die Transportleistung, bevor sie im Jahr der Wirtschaftskrise 1921 und mit dem New Yorker Börsencrash vom Oktober 1929 erneut einbrach.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs begann für die Güterbahn ein Aufschwung, den sie der Rüstungskonjunktur und politischen Entscheidungen verdankte[7]. Der Binnenverkehr nahm zu, da die unterdessen grösstenteils elektrifizierte Bahn den wegen Treibstoffmangels weitgehend lahmgelegten Auto- und Lastwagenverkehr ersetzte. Während des Zweiten Weltkriegs ging die Transportleistung der Schiene massiv zurück, bis der Gütertransitverkehr Ende des Krieges fast vollständig zusammenbrach und die Transportleistung insgesamt 42% verlor.
Nach dem Zweiten Weltkrieg erholte sich die Wirtschaft und damit die Transportleistung der Bahn. Sie erreichte in den 1970er-Jahren einen ersten Rekordwert. Es folgten starke Abfälle aufgrund der Ölpreiskrise, des Börsencrashs von 1987, der Immobilienkrise und der folgenden Rezession der 1990er-Jahre. 1999 startete die Schweiz im Rahmen der europäischen Marktöffnung für den UKV und gestützt auf die EG-Richtlinie 91/440/EWG[8] den ersten von mehreren Schritten der sogenannten Bahnreform. Das Ziel: das Schweizer Bahnsystem effizienter und kundenfreundlicher gestalten.
Das neue Anschlussgleisgesetz vom 5. Oktober 1990 nebst Verordnung vom 26. Februar 1992 soll der Förderung des Eisenbahngüterverkehrs neue Impulse geben und dazu beitragen, die zahlreichen im Güterverkehr anstehenden Probleme zukunftsorientiert zu lösen.
Im Jahr 2000 war die Transportleistung im Schienengüterverkehr fünfmal so gross wie im Jahr 1950 (+397%). Dieses Vielfache ist umso beeindruckender, als dass der Anteil der Schiene am gesamten Gütertransport gerade in jenen Jahren zugunsten des Strassenverkehrs massiv zurückging. Denn trotz der Erfahrungen mit der Treibstoffknappheit während des Zweiten Weltkrieges erfolgte nach dem Kriegsende der Übergang zur erdölbasierten Wirtschaft.
Weiteren Aufwind brachte die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Mit drei Basistunnels durch die Alpen und dem Ausbau der Zufahrtsstrecken rückte sie den Norden und Süden der Schweiz und Europas enger zusammen. Der Lötschberg-Basistunnel ist seit 2007 in Betrieb. Der Gotthard-Basistunnel wurde 2016 eröffnet. 2020 wurde die NEAT mit der Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels vollendet.
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Stimmung 2008–2012 Damit Sie den Puls der damaligen Zeit zu fühlen, haben wir Inhalte von Referaten an unseren GVs aus den Jahren 2008, 2010 und 2012 für Sie zusammengefasst: 2008: GV VAP, Präsidialansprache des Präsidenten Franz Steinegger Die Schweizer Verkehrspolitik im Schienengüterverkehr ist von Widersprüchen geprägt. Einerseits werden Millionen von Franken in den Transitverkehr zwischen Deutschland und Italien investiert, wenn dieser als kombinierter Verkehr oder als rollende Landstrasse abgewickelt wird. Andererseits wird im Binnenverkehr der Personenverkehr über eine verfehlte Trassenpreisregelung subventioniert und der Schienengüterverkehr benachteiligt. Der Verlader in der Schweiz wird zudem nur dann eine pauschale Rückerstattung der LSVA erhalten, wenn er seine Güter in einem Container zur Bahn bringt, was den Transitverkehr weiter subventioniert. Der Verband der Schweizerischen Verlader (VAP) fordert eine umfassende Verlagerungspolitik, die auch ökologische Kriterien berücksichtigt. Dazu müssen die Trassenpreise, Zugangsprioritäten, Schienenkapazitäten, die Anwendung des Verursacherprinzips bei Streckenerneuerungen und eine bedarfsgerechte Beurteilung des Wagenladungsverkehrs verbessert werden. Es wird auch betont, dass die Bedürfnisse des Güterverkehrs bei der zukünftigen Entwicklung von Bahnprojekten nicht unterschätzt werden dürfen. 2010: GV VAP, Referat von Moritz Leuenberger Der Güterverkehr, der für den Transport von Waren verantwortlich ist, wird von vielen Menschen oft übersehen. Während die meisten sich nicht um die Herkunft und Entstehungsgeschichte der Waren kümmern, sind sie oft auch nicht darüber informiert, wie der Transport und die Logistik vonstattengehen. Der Text zeigt auf, dass der Güterverkehr auf der Schiene gegenüber dem Personenverkehr benachteiligt wird und oft zu wenig politische Unterstützung erhält. Die öffentlichen Gelder werden knapper, während die Gütertransporte sowohl auf der Strasse als auch auf der Schiene exponentiell zunehmen. Leuenberger schlägt vor, dass die Prioritätenordnung auf dem Schienennetz überdacht werden muss, um den Güterverkehr zu stärken. Der Bund habe bereits Massnahmen ergriffen, um den Güterverkehr zu unterstützen, darunter ZEB und Bahn2030. 2012: GV VAP: Referat von Franz Steinegger, Präsident VAP Der Präsident blickt auf eine lange Karriere in der Verkehrspolitik zurück und erinnert sich an Diskussionen über verschiedene Projekte wie Bahn 2000, den Vereinatunnel, die Neat und den Alpenschutzartikel. Er stellt fest, dass das Wachstum des Personen- und Güterverkehrs bis 2030 um 60% zunehmen wird und dass die Infrastruktur der steigenden Mobilitätsnachfrage folgen muss. Es gibt jedoch finanzielle und ökologische Grenzen, und es besteht die Frage, ob das notwendige Infrastrukturangebot bereitgestellt werden kann. Der Autor kritisiert, dass Politiker und Verbände sich lieber mit Steuerungsmitteln und Nutzungsprioritäten bei den bestehenden Infrastrukturen beschäftigen, anstatt sich mit der Zukunft zu befassen. Bei den Bahnen gibt es Pläne wie Bahn 2030 und ein strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) mit Investitionen von CHF 42 Milliarden. Auch die Strasse hat Finanzierungsvorschläge. Die Schweiz investiert pro Kopf am meisten in das Eisenbahnnetz in Europa. Aus der Festschrift: Das Bundesgesetz und das Berner Übereinkommen haben die Güterbahn im nationalen und internationalen Verkehr gefördert. Der Bahngüterverkehr steht jedoch im harten Wettbewerb mit Strassengüterverkehr und Personenverkehr, was die Wettbewerbsfähigkeit des Bahngüterverkehrs zunehmend schwächt. Die Schweizer Verkehrspolitik zielt darauf ab, Güterverkehre von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, was eine gut ausgebaute Infrastruktur und faire Netzzugangsbedingungen erfordert. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, braucht es auch intramodalen Wettbewerb und staatliche Anreize sowie eine kritische Analyse der Organisation der Bahninfrastruktur und der Eisenbahnunternehmen. Der VAP sieht es als Herausforderung und Verpflichtung an, die Verkehrsverlagerungsdiskussion im Interesse des Wirtschaftsstandorts und Lebensraums Schweiz auszugleichen. |
Auf die Terroranschläge in den USA 2001 folgte ein Rückgang von 4%. Nach der durch das Platzen der US-Immobilienblase ausgelösten Finanzkrise von 2008 sank die Transportleistung 2009 um 14%. In der Konjunkturkrise im Jahr 2012 nach der Einführung des Euro-Mindestkurses gab es erneut einen Rückgang um 4%. Die Sperrung der Rheintalbahn (Wassereinbruch Rastatter Tunnel) hatte im Jahr 2017 eine Abnahme von 6% zur Folge. Damit vergleichbar ist die Abnahme im Schienengüterverkehr von 5% im Corona-Pandemiejahr 2020. 2021 legte der Güterverkehr auf der Schiene wieder um 6,2% zu (10,4 Mia. Tonnenkilometer).
Elektrifizierung: ein Jahrhundert Vorsprung
In der Gründerzeit waren die Bahnen mit Kohle unterwegs. 1888 rollte in der Schweiz mit der Tramway Vevey-Montreux-Chillon (VMC) die erste elektrisch betriebene Bahn aus. Es folgten schrittweise weitere Schmalspurbahnen. 1901 wurde anlässlich der Generalversammlung des Schweizerischen Elektrotechnischen Vereins beantragt, auch die Elektrifizierung der Normalspurbahnen zu prüfen.

Abbildung 3: 1888 rollte mit der Tramway Vevey-Montreux-Chillon die erste elektrische betriebene Bahn der Schweiz aus. © Laurent Croset
Der Initiant liess sich laut der späteren Studienkommission für elektrischen Bahnbetrieb «hauptsächlich von der Notwendigkeit leiten, unser Land von den kohlenproduzierenden Ländern unabhängiger zu machen und der schweizerischen elektrotechnischen Industrie ein neues Arbeitsfeld zu eröffnen». Die Studienkommission selber hob 1912 in ihrem Bericht an die Generaldirektion SBB «die Verwertung der nationalen Wasserkräfte an Stelle der ausländischen Kohle» als Hauptmotiv hervor «und wenn möglich eine Verbilligung des Betriebs». Bereits 1906 bzw. 1913 gingen die verschiedenen Streckenabschnitte der Lötschberg-Simplon-Achse elektrifiziert in Betrieb.
Die Kohleknappheit im Ersten Weltkrieg trieb die Elektrifizierung der Bahn voran. 1920 ging die Gotthardbahn elektrisch in Betrieb und bis 1928 wurde mehr als die Hälfte der SBB-Strecken elektrifiziert. Bereits in der Zwischenkriegszeit nahm die Schweiz im internationalen Vergleich bei der Elektrifizierung eine führende Rolle ein. Aus militärischen Überlegungen erfolgte eine weitere Elektrifizierungswelle im Zweiten Weltkrieg. In überaus kurzer Zeit wurde ein weiterer, grosser Teil des Netzes elektrifiziert. Das wurde nach Kriegsende fortgeführt, um der Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Aus heutiger Sicht war die Elektrifizierung ein guter Entscheid für den Klimaschutz, auch wenn dieses Argument zu dieser Zeit keine Rolle spielte. Heute ist der Klimaschutz der Haupttreiber für die Verkehrsverlagerung und die Elektrifizierung des Verkehrs. Gegenüber dem Strassenverkehr hat die Bahn hier rund ein Jahrhundert Vorsprung.
[1] Vgl. BAV: Güterverkehr
[2] Vgl. BAV: Schienengüterverkehr
[3] Vgl. Blogartikel «Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun»
[4] Vgl. Blogartikel «Letzte Meile ausgliedern und diskriminierungsfrei gestalten»
[5] Vgl. «Die Spanisch-Brötli-Bahn», Peter Affolter
[6] Unter dem Begriff Badenfahrt werden gleich zwei geschichtsträchtige Ereignisse zusammengefasst. Einerseits die erste Schweizer Bahnfahrt von Zürich nach Baden und anderseits das legendäre Volksfest. Dieses feiert heuer vom 18. bis 27. August 2023 sein 100-jähriges Bestehen (badenfahrt.ch).
[7] Hier in Frage zu stellen wäre die Vereinbarkeit dieser Entscheidungen mit der Wahrung der Schweizer Neutralität. In diesem Artikel wollen wir jedoch nicht weiter darauf eingehen.
[8] Vgl. EG-Richtlinie 91/440/EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft

Traktandiert in der Sommersession 2023
In der Sommersession vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 stehen einige branchenrelevante Traktanden auf der Tagesordnung. Hier ein kurzer Überblick mit unserer kritischen Würdigung.
Darum geht’s:
- Mehr finanzielle Mittel für die rollende Landstrasse (Rola)
- Ja zur Vereinfachung Zulassung von Rollmaterial für internationalen Bahnverkehr
- Ja zu Modernisierung und Ausbau des Schweizer Nationalstrassennetzes
- Ja zum Programm Agglomerationsverkehr – im Gleichschritt mit den Nationalstrassen
Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)
Nach dem Nationalrat behandelt nun der Ständerat die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 2022 zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und zu einem Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs (Geschäft des Bundesrates 22.064). Unsere Einschätzung: Es fehlt eine technologieneutrale Förderung der Verkehre, insbesondere auch in ausgesuchten Regionen mit Aufkommenspotential. Die Qualitätskontrolle sollte auch auf die konventionellen Verkehre ausgeweitet werden. Die Verlängerung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR ist unbestritten und zielführend.
23.024 Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)
Der Bundesrat strebt eine Stärkung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs an und plant, die Zulassung von Rollmaterial für internationale Fahrten zu vereinfachen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Einführung einheitlicher europäischer Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial. Nach einer positiven Resonanz in der Vernehmlassung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 beschlossen, das Eisenbahngesetz anzupassen, um die erforderlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Der VAP unterstützt den Änderungsentwurf (vgl. Blogartikel: Revision des Eisenbahngesetzes sichert den Zugang zum EU-Eisenbahnnetz), da er weitere Schritte zur Harmonisierung der Vorschriften im Bereich des Bahnbetriebs ermöglicht und die Übernahme dieses Pakets in das Landverkehrsabkommen erleichtert.
23.032 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz
Der Bundesrat plant, das Schweizer Nationalstrassennetz mit einem Budget von rund 12 Milliarden Franken zu modernisieren und zu erweitern. Der Ausbau soll den Verkehr entlasten und die Verkehrssicherheit verbessern. Etwa 8 Milliarden Franken sind für Betrieb und Unterhalt vorgesehen, während 4 Milliarden Franken gezielten Ausbauprojekten zugewiesen werden sollen. Diese Investitionen sind wichtig, da die Nationalstrassen einen hohen Anteil am Verkehrsaufkommen haben. Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft unterstützt die Vorlage und betont die Bedeutung einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur für die Multimodalität und die Verkehrsverlagerung. Eine Ablehnung bedeutete einen Rückfall in das Ausspielen von Strasse gegen Schiene vergangener Zeiten.
23.033 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft unterstützt den Bundesbeschluss über Verpflichtungskredite im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr. Mit einer Gesamtsumme von rund 1,5 Milliarden Franken werden Verkehrsinfrastrukturprojekte in den Schweizer Ballungszentren gefördert, um ein effizienteres und nachhaltigeres Verkehrssystem zu schaffen. Diese Massnahmen tragen zur Verkehrsberuhigung, erhöhten Sicherheit und verbesserten Lebensqualität in den urbanen Zentren bei und steigern gleichzeitig deren Attraktivität als Wirtschaftsstandorte.
Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft betont jedoch die Notwendigkeit, dass die Vorlage parallel zum geplanten Ausbau des Nationalstrassennetzes in Kraft tritt, wie von der Minderheit Wasserfallen vorgeschlagen. Investitionen in die Nationalstrassen sind entscheidend, um den Verkehr in den Zentren zu beruhigen und gleichzeitig ausreichende Kapazitäten in der Peripherie bereitzustellen. In Anbetracht dessen empfehlen wir, die Vorlage anzunehmen.








