GÜTERVERKEHRSBRANCHE

Was bewegt die Güter­ver­kehrsbran­che? Ver­schie­de­ne Fak­to­ren wir­ken sich auf die Güter­ver­kehrs­bran­che aus. Wir machen uns als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem stark. Dafür beob­ach­ten wir unter ande­rem die Ver­la­ge­rung und set­zen uns bei der Poli­tik für eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Bahn ein.

Zukunft des Binnengüterverkehrs

Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs: Vari­an­ten des Bun­des­ra­tes grei­fen zu kurz

Wettbewerb

Interoperabilität

Die Opti­mie­rung von Pro­zes­sen und Schnitt­stel­len und der Zusam­men­hang mit dem 4. EU-Bahnpaket.

Nachhaltigkeit

Die Moti­on von Stän­de­rat Josef Ditt­li ver­langt ein Gesamt­kon­zept, wie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zur Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses bei­tra­gen können.

Digitalisierung

Was trägt dazu bei, dass der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung erreicht?

Flyer Schienengüterverkehr 2050

INFORMATIV

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche / Wagenladungsverkehr

 

Energiekrise
 
Vision

 

Kurzfassung einer Studie im Auftrag der verladenden Wirtschaft

 

Verlagerungsbericht 2021

 

Gefahrguttransporte

 

Rechtliches

 

Grundlagenstudien des Bundes
 
Unterirdischer Gütertransport
Archiv
Der Güterverkehr in der Covid-19-Krise

 

Verlagerungsbericht 2019 – Branche fordert zusätzliche Massnahmen

Betrieb

 

Eisenbahnverkehrsunternehmen EVU

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
VTG was­co­sa erme­wa
   
Grou­pe Millet  

Verlader (Beispiele)

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Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
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Has­tag    

Standorte

Erste und letzte Meile

In der Schweiz wer­den über 850 Anschluss­glei­se genutzt. Lei­der ist ein ste­ter Abgang zu ver­zeich­nen. Wie sich der VAP für den Erhalt der Stand­or­te ein­setzt und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Kapi­tel Standorte.

Netz

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

Wie wir uns dafür enga­gie­ren und wei­te­re nütz­li­che Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter fol­gen­dem Link.

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Die öffent­lich publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen zur Güter­bahn­ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel deu­ten auf eine gebro­che­ne Rad­schei­be an einem ent­gleis­ten Güter­wa­gen hin. Über­be­an­spru­chung oder Mate­ri­al­feh­ler ste­hen als mög­li­che Ursa­che des Ver­sa­gens im Raum. Was tat­säch­lich geschah, bleibt den lau­fen­den Unter­su­chun­gen der Schwei­ze­ri­schen Unfall­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) vorbehalten.

Darum geht’s:

  • Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefertigt?
  • Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genommen?
  • Wie wer­den sie gewartet?
  • Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
  • Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Verfügung?
  • Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteure
  • Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)

Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefer­tigt?
Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wie Rad­sät­ze wer­den so aus­ge­legt, dass sie ihre Auf­ga­be wäh­rend der geplan­ten Nut­zungs­dau­er unter den vor­herr­schen­den Betriebs- und Ein­satz­be­din­gun­gen erfül­len und damit eine siche­re Fahrt gewähr­leis­tet ist. Dabei wen­den die Her­stel­ler­fir­men inter­na­tio­nal aner­kann­te Stan­dards an:

  • Tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) legen grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen fest.
  • Euro­päi­sche Nor­men (EN) defi­nie­ren die spe­zi­fi­schen Eigenschaften.
  • Her­stel­ler wen­den zur Ent­wick­lung und Prü­fung har­mo­ni­sier­te und stan­dar­di­sier­te Sicher­heits­me­tho­den an.
  • Nor­mier­te Sicher­heits­nach­wei­se und Gut­ach­ten doku­men­tie­ren Sicher­heit und Tauglichkeit.

In die Ent­wick­lung der Nor­men und TSI flies­sen die inter­na­tio­na­len Erfah­run­gen aus Vor- und Unfäl­len lau­fend ein.

Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genom­men?
Die Inver­kehr­brin­gung von sicher­heits­kri­ti­schen Bau­tei­len erfor­dert die inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Geneh­mi­gung der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) oder einer natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de. Es sind dies:

  • Typen­zu­las­sun­gen für Bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • Kon­for­mi­täts­nach­wei­se für bau­glei­che Seri­en­bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • CE-Kenn­zeich­nung (Con­for­mi­té Euro­pé­en­ne) für ein Bau­teil, das die gel­ten­den EU-Richt­li­ni­en erfüllt
  • Betriebs­be­wil­li­gung für ein regel­kon­for­mes Fahrzeug

Die Beschei­ni­gung, dass Bau­tei­le nach den Anfor­de­run­gen von Nor­men und TSI gebaut wur­den, erfolgt durch soge­nannt «benann­te Stel­len», also staat­lich auto­ri­sier­te Stel­len. Diese prü­fen und bewer­ten die Regel­kon­for­mi­tät der gefer­tig­ten Produkte.

Wie wer­den sie gewar­tet?
Der Her­stel­ler ist ver­pflich­tet, für sämt­li­che Bau­tei­le oder Fahr­zeu­ge die anzu­wen­den­den Instand­hal­tungs­vor­ga­ben zu defi­nie­ren und zu publi­zie­ren. Fahr­zeug­hal­ter müs­sen diese Her­stel­ler­vor­ga­ben abge­stimmt auf die Ein­satz­be­din­gun­gen umset­zen. Sie bestim­men für ihr Roll­ma­te­ri­al zer­ti­fi­zier­te Instand­hal­tungs­stel­len (Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce, ECM). Diese erar­bei­ten die Instand­hal­tungs­vor­ga­ben der ihnen zuge­ord­ne­ten Fahr­zeu­ge unter Berück­sich­ti­gung eige­ner und Bran­chen­er­kennt­nis­se. Zudem pla­nen sie peri­odi­sche Arbei­ten, füh­ren sie durch und doku­men­tie­ren deren Ergeb­nis­se. Jedes für den Betrieb zuge­las­se­ne Fahr­zeug muss unter Nen­nung des Fahr­zeug­hal­ters und der ECM in einem amt­li­chen Fahr­zeug­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein.

Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für die siche­re Fahrt, Zug­vor­be­rei­tung, Zug­ab­fer­ti­gung und ande­re Sicher­heits­aspek­te ihrer Züge ver­ant­wort­lich. Sie legen die Prü­fun­gen und Tests fest, mit denen gewähr­leis­tet wird, dass jede Abfahrt sicher erfol­gen kann. Um diese Betriebs­taug­lich­keit fest­zu­stel­len, füh­ren aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ten­de vor der Abfahrt vor Ort defi­nier­te Sicht­kon­trol­len durch. Diese Arbeit fin­det zu jeder Tages­zeit und Wit­te­rung statt und ist äus­serst anspruchs­voll. Auch bei der Zugs­ab­fer­ti­gung und den damit ver­bun­de­nen Prü­fun­gen und Tests wird ein beson­de­res Augen­merk auf sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gelegt.

Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Ver­fü­gung?
Die Fahr­zeug­hal­ter sind für die ord­nungs­ge­mäs­se Instand­hal­tung ihrer Fahr­zeu­ge ver­ant­wort­lich. Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wer­den peri­odisch kon­trol­liert, z.B. durch Ultra­schall­mes­sun­gen. Sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le unter­lie­gen nicht nur stren­gen Kon­trol­len, son­dern auch beson­de­ren Ver­pflich­tun­gen in Bezug auf Kenn­zeich­nung, Instand­hal­tung und Rück­ver­folg­bar­keit der Mass­nah­men. Die EVUs kön­nen vom Fahr­zeug­hal­ter wagen­spe­zi­fi­sche Aus­künf­te verlangen.

Auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz betrei­ben die Infra­struk­tur­be­trei­ber heute über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen. Sie über­wa­chen jedes vor­bei­fah­ren­de Fahr­zeug auf Unre­gel­mäs­sig­kei­ten und kön­nen im Falle von unzu­läs­si­gen Abwei­chun­gen Alarm aus­lö­sen. In die­sem Fall wird der betrof­fe­ne Zug sofort ange­hal­ten und kontrolliert.

Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteu­re
Im Bahn­be­trieb agie­ren ver­schie­de­ne Unter­neh­men zusam­men. Dabei muss sich jeder Akteur auf die Zuver­läs­sig­keit des ande­ren an der Schnitt­stel­le ver­las­sen kön­nen. Ihre Auf­ga­ben­be­rei­che und Ver­ant­wor­tun­gen sind inter­na­tio­nal klar und ein­heit­lich gere­gelt. Har­mo­ni­sier­te Vor­schrif­ten zu Her­stel­lung, Betrieb und Instand­hal­tung sor­gen für einen siche­ren Schie­nen­ver­kehr (mehr zum Regu­la­tiv der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit lesen Sie in Kürze auf die­sem Blog).

Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)
Neben der Umset­zung der gel­ten­den Vor­ga­ben durch jeden am Eisen­bahn­ver­kehr betei­lig­ten Akteur rücken neue Tech­no­lo­gien in den Mit­tel­punkt. Mit der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung las­sen sich nicht nur Betriebs­ab­läu­fe effi­zi­en­ter gestal­ten. Es eröff­nen sich auch neue Mög­lich­kei­ten zur betrieb­li­chen Über­wa­chung sicher­heits­re­le­van­ter und ‑kri­ti­scher Bau­tei­le in Güter­zü­gen. Die lau­fen­de digi­ta­le Zustands­er­fas­sung die­ser Bau­tei­le bie­tet den Ver­ant­wort­li­chen eine attrak­ti­ve Chan­ce. Wer­den Ver­schleiss- und Alte­rungs­pro­zes­se fahr­zeug­indi­vi­du­ell digi­ta­li­siert ver­folgt, so lässt sich die Instand­hal­tung bedarfs­ge­recht und effi­zi­ent pla­nen. Schad­haf­te Bau­tei­le kön­nen vor einem Total­ver­sa­gen ermit­telt und aus­ge­tauscht wer­den. Tritt wäh­rend der Fahrt uner­war­tet ein Bau­teil­aus­fall auf, kann das sofort Alarm auslösen.

Um diese Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr zu nut­zen, braucht es in den Güter­wa­gen Sen­so­rik, elek­tri­sche Ener­gie und Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on zum Lok­füh­rer, in die Sys­te­me der Wagen­hal­ter und zur ECM. Mit der euro­pa­weit geplan­ten Ein­füh­rung der DAK wer­den diese Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen (vgl. Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). So ver­wan­deln die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung den her­kömm­li­chen Ver­kehr in einen intel­li­gen­ten, effi­zi­en­ten, resi­li­en­ten und siche­ren Verkehr.

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Der Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel hat Haf­tungs­fra­gen auf­ge­wor­fen, die der Bun­des­rat sowie­so trak­tan­diert hat. In sei­ner Sit­zung vom 21. Juni 2023 hat er einen Bericht über Hand­lungs­op­tio­nen zur Ver­schär­fung der Haft­pflicht­be­stim­mun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ver­ab­schie­det. Wie diese aus­se­hen und was wir davon hal­ten, erfah­ren Sie in die­sem Blog­ar­ti­kel.  

Darum geht’s:

  • Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten verschuldensunabhängig
  • Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nachteilen
  • Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend geregelt
  • Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestimmungen

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten ver­schul­dens­un­ab­hän­gig
Der­zeit müs­sen EVU grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men. Man spricht von Gefähr­dungs­haf­tung. Das gilt nicht, wenn der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht wurde. In die­sem Fall geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Der Hal­ter kann sich von die­ser Haf­tung nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann. Im Juris­ten­jar­gon nennt sich das Umkehr der Beweislast.

Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nach­tei­len
Mit sei­nem Bericht vom 21. Juni 2023 leis­tet der Bun­des­rat dem Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Folge. Die­ses war durch die Moti­on 20.3084 «Rege­lun­gen der Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne klä­ren» von Fré­dé­ric Bor­loz zustan­de gekom­men (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Moti­on Bor­loz»). Im Rah­men sei­ner Gesamt­schau prä­sen­tiert der Bun­des­rat dem Par­la­ment vier Handlungsoptionen:

  1. Die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU auch auf Fälle aus­deh­nen, in denen nicht das cha­rak­te­ris­ti­sche Risi­ko des Bahn­be­triebs ursäch­lich war. Damit geht die Erhö­hung der Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me der EVU einher.
  2. Die EVU ver­pflich­ten, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlies­sen, die auch Schä­den von Gefahr­gut­trans­por­ten abdeckt. Dabei würde weder die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU noch die­je­ni­ge der Fahr­zeug­hal­ter ausgedehnt.
  3. Ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Wagen­hal­ter für Schä­den ein­füh­ren, die nach­weis­lich von ihren Fahr­zeu­gen oder deren Ladung ver­ur­sacht oder mit­ver­ur­sacht wur­den, z.B. bei einem Aus­tritt von Gefahr­gut aus einem abge­stell­ten Wagen. Dem­nach wären die Wagen­hal­ter ver­pflich­tet, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung dafür abzuschliessen.
  4. Das bestehen­de Regu­la­tiv beibehalten.

Der Bun­des­rat weist dar­auf hin, dass jede Opti­on Vor- und Nach­tei­le mit sich bringt. Er sieht kei­nen zwin­gen­den Bedarf für eine Regu­lie­rung in die­sem Zusam­men­hang. Trotz­dem zeigt er sich bereit, bestimm­te Vari­an­ten auf Wunsch des Par­la­ments zu vertiefen.

Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend gere­gelt
Als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft sind wir der Ansicht, dass die Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len völ­ker­recht­lich und inter­na­tio­nal ver­trag­lich bereits klar gere­gelt sind. Die inter­na­tio­na­len Beför­de­rungs­be­stim­mun­gen – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)» – zwi­schen über 750 EVU und den Wagen­hal­tern erfül­len in ihrer aktua­li­sier­ten Fas­sung von 2017 bereits die vom Bun­des­rat dar­ge­stell­te Opti­on 3 einer Haf­tungs­ver­schär­fung zulas­ten der Wagen­hal­ter. Gemäss AVV haf­ten Letz­te­re bei Män­geln an ihren Wagen, sofern sie feh­len­des Ver­schul­den nicht nach­wei­sen können.

Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestim­mun­gen
Wagen­hal­ter, die unse­rem Ver­band ange­hö­ren, ver­fü­gen unter dem aktu­ell gül­ti­gen Haf­tungs­re­gime über weit­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­de­ckun­gen, da sie für die Instand­hal­tung ihrer Wagen ver­ant­wort­lich sind. Die Ein­füh­rung einer zusätz­li­chen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht oder einer Gefähr­dungs­haf­tung für in der Schweiz ver­keh­ren­de Güter­wa­gen würde den frei­zü­gi­gen Ein­satz der aus­län­di­schen Güter­wa­gen (sowohl pri­va­ter als auch der­je­ni­gen von EVU) mas­siv beein­träch­ti­gen. Damit ver­bun­den wäre ein gewal­ti­ger Ver­lust an Fle­xi­bi­li­tät im inter­na­tio­na­len Güter­trans­port sowohl im Import/Export als ins­be­son­de­re auch im Tran­sit. Wir wer­den das Thema wei­ter­hin auf­merk­sam ver­fol­gen und über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen berichten.

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Weni­ge Minu­ten vor der Ein­fahrt durch das Süd­por­tal wurde er durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen (ZKE) geprüft. Gemäss Kon­troll­da­ten ist der Zug ein­wand­frei in den Tun­nel eingefahren.

Darum geht’s:

  • Was sind orts­fes­te ZKE?
  • Was kön­nen ZKE?
  • Wie wer­den ZKE weiterentwickelt?
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und die Zukunft

Was sind orts­fes­te ZKE?
Orts­fes­te Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen ZKE sind Teil der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur und kom­men an stra­te­gisch güns­ti­gen Stand­or­ten auf dem Netz zum Ein­satz. Sie kon­trol­lie­ren mit­hil­fe von Sen­so­ren und ande­ren Tech­no­lo­gien den durch­fah­ren­den Zug, d.h. jedes ein­zel­ne Fahr­zeug. Die dabei auf­ge­nom­me­nen Daten wer­den auf­be­rei­tet und im all­täg­li­chen Bahn­be­trieb zur Sicher­stel­lung der Sicher­heit, der Ver­bes­se­rung der Pünkt­lich­keit und Ver­min­de­rung des Unter­halts verwendet.

Was kön­nen ZKE?
Das ursprüng­li­che Ein­satz­ge­biet ziel­te auf den Schutz der Infra­struk­tur, um Stö­run­gen und Schä­den zu redu­zie­ren sowie die Sicher­heit des Bahn­be­triebs zu erhö­hen.
• Heiss­läu­fer detek­tie­ren
• Rad­lauf­flä­che detek­tie­ren
• Pan­to­gra­fen kon­trol­lie­ren
• Feuer- und Che­mie­fäl­le ver­hin­dern
• Achs­last mes­sen
• Licht­raum­pro­fil schüt­zen
• Natur­er­eig­nis­se erken­nen
• Wei­te­re
Auf der Nord-Süd-Achse und auf der Ost-West-Achse wer­den auf über 250 ZKE täg­lich über 10’000 Züge dyna­misch kon­trol­liert. Dabei wer­den durch­schnitt­lich gut 20 Alar­me pro Tag ausge-löst.

Wie wer­den ZKE wei­ter­ent­wi­ckelt?
Im Inno­va­ti­ons­pro­jekt «Way­si­de Intel­li­gence (WIN)», das vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) mit öffent­li­chen Mit­teln geför­dert wird, ent­wi­ckelt SBB Infra­struk­tur die bis­he­ri­ge Kon­troll­struk­tur wei­ter. Ergän­zend zu den Sen­sor­da­ten wer­den neu Bild­da­ten erfasst und die ein­zel­nen Fahr­zeu­ge mit­hil­fe von «Radio-Fre­quen­cy Iden­ti­fi­ca­ti­on» (RFID) iden­ti­fi­ziert. Die Daten wer­den algo­rith­misch aus­ge­wer­tet, agg­re­giert und den Nut­zern für eine geziel­te Ver­wen­dung über nor­mier­te Daten­aus­tausch­schnitt­stel­len zur Ver­fü­gung gestellt. Diese Wei­ter­ent­wick­lung zielt auf eine Ver­bes­se­rung der Instand­hal­tung ab, die auf den aktu­el­len Zustand des Fahr­zeugs refe­ren­ziert. Gleich­zei­tig ermög­licht sie eine Ver­ein­fa­chung der Instand­hal­tungs­pro­zes­se durch künst­li­che Intel­li­genz und Auto­ma­ti­sie­rung. Das Pro­jekt ist bereits weit fort­ge­schrit­ten und dürf­te zu einer Erhö­hung der Sicher­heit und Ver­füg­bar­keit von Netz und Fahr­zeu­gen führen.

Die DAK und die Zukunft
Mit der Ein­füh­rung der DAK wer­den die in den Zügen gereih­ten Fahr­zeu­ge mit­tels einer Daten­lei­tung ver­bun­den sein. Damit weiss die Infra­struk­tur­be­trei­be­rin jeder­zeit, wel­ches Fahr­zeug in wel­chem Zug minu­ten­ge­nau auf dem Netz ver­kehrt. Dank die­ser Zug­in­te­gri­tät wer­den die Daten aus den ZKE schnel­ler und zuver­läs­si­ger zur Ver­fü­gung ste­hen. Mehr über die DAK und Daten­öko­sys­te­me lesen Sie in unse­rem Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln». Inwie­fern die DAK Zug­un­fäl­le mit­hel­fen könn­te, Zug­un­fäl­le wie am Gott­hard­ba­sis­tun­nel zu ver­hin­dern, erläu­tert VAP-Güter­ver­kehrs­exper­te Jür­gen Maier im Inter­view mit «10 vor 10».

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Die Schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) geht von einem Rad­schei­ben­bruch aus. Wir vom VAP wer­den das Ereig­nis sys­te­ma­tisch und risi­ko­ori­en­tiert aufarbeiten.

Darum geht’s:

  • Not­fall­kon­zept funk­tio­niert, Ver­sor­gung sichergestellt
  • Bewähr­tes Verantwortungsdreieck
  • Sicher­heits­stan­dards erfüllt
  • Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send geregelt
  • Bruch­schä­den sind sel­ten, aber nicht ausgeschlossen
  • Ver­la­ge­rungs­ziel weiterverfolgen

Not­fall­kon­zep­te funk­tio­nie­ren
Dank wei­ter­ent­wi­ckel­ter Not­fall­kon­zep­te haben die Schlüs­sel­ak­teu­re nach dem Unfall schnell und ange­mes­sen reagiert: Die Güter­ver­sor­gung ist sicher­ge­stellt, Güter- und Per­so­nen­wa­gen rol­len wie­der aus. Die Not­fall­kon­zep­te der Güter­bah­nen mit Umlei­ter­ver­keh­ren auf dem Tran­sit­kor­ri­dor haben sich bewährt. Die Leh­ren aus Ras­tatt sind gezo­gen, die Bran­che ist auf den Ernst­fall vorbereitet.

Bewähr­tes Ver­ant­wor­tungs­drei­eck
Das Güter­bahn­sys­tem basiert auf dem gleich­be­rech­tig­ten Zusam­men­spiel von Infra­struk­tur­be­trei­ber (im Gott­hard­ba­sis­tun­nel: SBB) und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (Güter­bah­nen) sowie wei­te­ren Akteu­ren wie Wagen­hal­tern, die den siche­ren Betrieb des Eisen­bahn­sys­tems poten­zi­ell beein­flus­sen. Alle Invol­vier­ten ver­fü­gen über hoch­wer­ti­ge Sicher­heits­sys­te­me und wen­den die­sel­ben euro­päi­schen Vor­schrif­ten zu den Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren an.

Sicher­heits­stan­dards erfüllt
Nach dem aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­stand haben alle Akteu­re die sicher­heits­tech­ni­schen Stan­dards und Metho­den ein­ge­hal­ten. Züge, die durch das Süd­por­tal in den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren, wer­den zuletzt bei Claro (TI) durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen geprüft. Gemäss den vor­lie­gen­den Daten ist der ent­gleis­te Zug ein­wand­frei in den Tun­nel ein­ge­fah­ren. Die Wagen­hal­ter und ihre Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECM, zu Deutsch: «für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le») sind ver­ant­wort­lich für die Instand­hal­tung und den siche­ren Betriebs­zu­stand der Wagen bei Über­ga­be an die Güter­bahn. Dabei defi­niert die ECM, die von unab­hän­gi­gen Stel­len zer­ti­fi­ziert wird, Instand­hal­tungs­mass­nah­men und sorgt für deren Umset­zung und Doku­men­ta­ti­on nach den sicher­heits­tech­ni­schen Nor­men und Methoden.

Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send gere­gelt
Wagen­hal­ter stel­len ihre Wagen den Güter­bah­nen zur Nut­zung zur Ver­fü­gung. Die Güter­bah­nen ihrer­seits nut­zen die Netze der Infra­struk­tur­be­trei­ber. Sämt­li­che Nut­zungs­ver­hält­nis­se sind hier­zu­lan­de und inter­na­tio­nal ver­trag­lich ein­heit­lich gere­gelt. Für das Ver­hält­nis zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern ver­weist das Schwei­zer Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in Art. 20 auf das Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF). Über 770 Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter in Euro­pa haben auf Basis die­ses völ­ker­recht­li­chen Über­ein­kom­mens seit 2006 mit dem All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trag (AVV) zusätz­lich einen mul­ti­la­te­ra­len Ver­trag geschaf­fen, der die Rechts­be­zie­hung zwi­schen Wagen­hal­tern und Güter­bah­nen detail­liert regelt.

Bruch­schä­den sind sel­ten – aber nicht aus­ge­schlos­sen
Wie es zur Ent­glei­sung kam, ist der­zeit noch unklar und wird von der Sust wei­ter unter­sucht. In der anste­hen­den Unfall­auf­ar­bei­tung müs­sen nun die Ursa­che, Haf­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­fra­gen sowie aktu­el­le Sicher­heits­dis­po­si­ti­ve geklärt wer­den. Brü­che an Rad­schei­ben tre­ten sehr sel­ten auf. In die­sem Fall sind sowohl ein äus­se­rer Ein­fluss als auch eine Mate­ri­al­er­mü­dung mög­lich. Bruch­schä­den an betriebs­kri­ti­schen Tei­len wie Schie­nen oder Rad­schei­ben sind äus­serst schwie­rig vor­her­seh­bar und haben viel­fäl­ti­ge Ursa­chen. Deren prä­ven­ti­ve Instand­hal­tung mit regel­mäs­si­gen Kon­trol­len ist Stan­dard, kann aber an ihre Gren­zen stos­sen. In der Schweiz sind flä­chen­de­ckend Zug-/Wa­gen­kon­trol­len durch Güter­bah­nen und die Infra­struk­tur­be­trei­ber sowie Kon­trol­len durch über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen fest etabliert.

Ver­la­ge­rungs­ziel wei­ter­ver­fol­gen
Wie umfas­send die Aus­wir­kun­gen eines der­ar­ti­gen Ereig­nis­ses auf das gesam­te Ver­kehrs­sys­tem und wie hoch der Scha­den sein kön­nen, steht aus­ser Frage. Des­halb pfle­gen wir in der Bran­chen-Arbeits­grup­pe «IG Sicher­heit», mit unse­rem jähr­li­chen ECM-Erfah­rungs­aus­tausch und gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine enge Koope­ra­ti­on mit allen rele­van­ten Akteu­ren des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, um den Stand der Tech­nik lau­fend wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und das schon sehr hohe Sicher­heits­ni­veau noch wei­ter zu ver­bes­sern. Wir regen an, die anste­hen­den Fra­gen und Mass­nah­men auf der Grund­la­ge des Sust-Berich­tes anzu­ge­hen. Nur so lässt sich die Gefahr eines erneu­ten Unfalls wei­ter ver­rin­gern und gleich­zei­tig das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Ver­la­ge­rungs­ziel für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr wei­ter­ver­fol­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel so bald als mög­lich wie­der befah­ren wer­den kann – gera­de im Hin­blick auf das Wie­der­an­lau­fen der ita­lie­ni­schen Wirt­schaft nach der Som­mer­pau­se. Ansons­ten ist die Alter­na­ti­ve über den ver­füg­ba­ren und fle­xi­blen Stras­sen­trans­port unum­gäng­lich. Dazu bie­ten wir gemein­sam mit unse­ren Mit­glie­dern und Bran­chen­part­nern Hand, die Umlei­ter­ver­keh­re und Umkon­zep­ti­on der Kom­po­si­tio­nen effi­zi­ent zu organisieren.

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Wir vom VAP set­zen uns seit Län­ge­rem inten­si­ver mit dem Thema Daten­öko­sys­te­me aus­ein­an­der. 2022 haben wir bei der Koor­di­na­ti­ons­stel­le für nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät (KOMO) die Ent­wick­lung einer Daten­platt­form ange­regt und trei­ben die Wei­ter­ent­wick­lung Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI) voran. Mit die­sem Blog­bei­trag möch­ten wir den Dia­log fort­set­zen und auf­zei­gen, warum Daten­öko­sys­te­me zur Visi­on aller Güter­bahn­ak­teu­re gehö­ren sollten.

Darum geht’s:

  • Die Kom­ple­xi­tät setzt die Mess­lat­te hoch
  • In klei­nen Schrit­ten zur gros­sen Vision
  • Das uner­schöpf­li­che Poten­zi­al von Daten ausschöpfen
  • Wir soll­ten im Gespräch bleiben

 

Die Komplexität setzt die Messlatte hoch

Daten­öko­sys­te­me sind hoch­kom­plex und umfas­sen diver­se The­men­fel­der (vgl. Abbil­dung 1). Sol­len sie nutz­bar und wirt­schaft­lich gemacht wer­den, so müs­sen wir sämt­li­che Wün­sche und Bedürf­nis­se der Akteu­re sowie all­fäl­li­ge Restrik­tio­nen einbeziehen.

Abbil­dung 1: Die Visi­on von digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät umfasst höchst anspruchs­vol­le Themenbereiche

Anläss­lich unse­res Forums Güter­ver­kehr 2023 haben Dr. Mat­thi­as Prandt­stet­ter, Seni­or Sci­en­tist und The­ma­tic Coor­di­na­tor am AIT Aus­tri­an Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy AIT, und Moni­ka Zosso Lunds­gaard-Han­sen, Co-Sek­ti­ons­che­fin Direk­ti­ons­ge­schäf­te beim BAV, Ein­bli­cke über den aktu­el­len Stand der Initia­ti­ven und Über­le­gun­gen gege­ben. Die Sach­ver­stän­di­gen sind sich einig: Fort­schrit­te im Bahn­sek­tor wer­den eine lang­wie­ri­ge und schwie­ri­ge Ange­le­gen­heit sein.

In kleinen Schritten zur grossen Vision

Das Ziel­bild eines intel­li­gen­ten und mög­li­cher­wei­se selbst­ent­schei­den­den Daten­öko­sys­tems lies­se sich über die fol­gen­den Ent­wick­lungs­pha­sen bei­spiel­haft rea­li­sie­ren (nicht abschliessend):

1. Basis­da­ten bereit­stel­len (z.B. mit MODI)

  • Garan­tier­te Qualität
  • «Ein­ma­lig­keit» des Daten­sat­zes (d.h. ein­deu­ti­ge Definitionen)
  • Zugänglichkeit/Transparenz für alle Involvierten
  • Markt­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung von Apps und erwei­ter­te Funk­tio­na­li­tä­ten möglich

2. Dreh­schei­be zum Aus­tausch von Daten akti­vie­ren (z.B. DX Inter­mo­dal von Hupac)

  • Aus­tausch zwi­schen 2 oder meh­re­ren auf der Dreh­schei­be agie­ren­den Unternehmen
  • Zusätz­li­che Daten­sät­ze (mit oder ohne Restrik­tio­nen für ein­zel­ne Akteure/Unternehmen)
  • Buchungs­mög­lich­kei­ten von ein­zel­nen oder gan­zen Relationen

3. Daten­öko­sys­tem schaffen

  • Zugang zu his­to­ri­schen Daten für erste Ana­ly­se­mög­lich­kei­ten gewährleisten
  • Daten­ban­ken (Basis­da­ten und/oder mit Restrik­tio­nen ver­füg­ba­re Daten­sät­ze anbinden)

4. Block­chain-Tech­no­lo­gie nutzen

  • Daten und Daten­sät­ze wer­den opti­mal vernetzt
  • Abso­lu­te Kos­ten- und Preistransparenz
  • Sicher­heit beim Daten­aus­tausch steigt
  • Effi­zi­en­te­re Gesamt­ent­wick­lung und ‑abwick­lung

5. Visi­on eines phy­si­schen Inter­nets umsetzen

  • Offe­nes glo­ba­les Sys­tem, auf phy­si­scher, digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät basierend
  • Wen­det Pro­to­kol­le, Schnitt­stel­len und Modu­la­ri­sie­rung an
  • Gewis­se Ent­schei­dun­gen wer­den vom Öko­sys­tem – nicht von Ein­zel­ak­teu­ren – getroffen

Aktu­ell befin­det sich die Bahn­bran­che in Phase 1 und 2, wenn auch nur punk­tu­ell. Mit dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) adres­siert das BAV alle rele­van­ten The­men­fel­der. DX Inter­mo­dal ist im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV) bereits ope­ra­tiv und greift Punk­te von Phase 2 auf. Einen Gesamt­nut­zen für die Güter­bahn­lo­gis­tik lässt sich nur errei­chen, wenn sämt­li­che Pro­duk­ti­ons­for­men des Güter­ver­kehrs und die gesam­te Trans­port­ket­te («Door-to-Door») berück­sich­tigt wer­den. Dazu sind Ele­men­te der künst­li­chen Intel­li­genz einzubinden.

Das unerschöpfliche Potenzial von Daten ausschöpfen

Big Data hat sich vom Hype zum Mega­trend gewan­delt; das Poten­zi­al gesam­mel­ter Daten ist schier unend­lich. Diese ermög­li­chen dis­rup­ti­ve, inno­va­ti­ve, digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le und bes­se­re Vor­her­sa­gen für rich­ti­ge Geschäfts­ent­schei­dun­gen. Aller­dings gilt das nur für Daten, die in der rich­ti­gen Qua­li­tät und Gra­nu­la­ri­tät zur Ver­fü­gung ste­hen. Zudem müs­sen die Akteu­re in der Lage sein, die rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und damit das gewünsch­te Wis­sen aus den Daten zu zie­hen und die­ses rich­tig zu inter­pre­tie­ren und ein­zu­set­zen. Das stellt die Öko­sys­tem­part­ner vor eine Reihe von Herausforderungen:

Systemnutzen vs. Eigennutzen

Eini­ge Unter­neh­men ver­fü­gen bereits über haus­ei­ge­ne Daten­sys­te­me. Sie sam­meln Daten von Gerä­ten an Loko­mo­ti­ven und Wagen und ver­wen­den sie zur Opti­mie­rung oder geben sie an Drit­te wei­ter. Damit ver­schaf­fen sich die Unter­neh­men Wett­be­werbs­vor­tei­le und zusätz­li­che Ein­nah­me­quel­len. Warum soll­ten sol­che Unter­neh­men an Daten­öko­sys­te­men teil­neh­men? Weil die Opti­mie­rung des eige­nen Sys­tems nicht zwin­gend dem Sys­tem als Gan­zes oder dem End­kun­den dient. Wenn zum Bei­spiel diver­se Ein­zel­ak­teu­re die glei­chen Daten gegen Ent­gelt an Drit­te ver­äus­sern, ver­teu­ert sich das Sys­tem, da für jeden Daten­trans­fer Geld fliesst. Zudem kön­nen ein­zel­ne Akteu­re ihre Daten­sät­ze im Rah­men eines Daten­öko­sys­tems kom­bi­nie­ren und damit die Effi­zi­enz des gesam­ten Sys­tems för­dern, etwa die vor­aus­sicht­li­che Abfahrts- oder Ankunfts­zeit. In die­sem Kon­text müs­sen Fra­gen der Daten­ho­heit geklärt werden.

Pflicht vs. Freiwilligkeit

Der Staat ist und bleibt der gröss­te Geld­ge­ber für das Bahn­sys­tem. Er soll­te ein Inter­es­se daran haben, die eige­ne Kasse und damit die Steu­er­zah­ler zu ent­las­ten. Die Bereit­stel­lung von gemein­nüt­zi­gen Daten kann die Effi­zi­enz ver­bes­sern. Auch hier blei­ben Fra­gen offen: Sol­len die Öko­sys­tem­part­ner ver­pflich­tet wer­den, Daten­sät­ze zu lie­fern? Soll es in einem Daten­öko­sys­tem mög­lich sein, vor­an­ge­gan­ge­ne, indi­vi­du­el­le Inves­ti­tio­nen aus­zu­glei­chen oder erhal­te­nen Sub­ven­tio­nen gegen­über­zu­stel­len? Oder soll die Teil­nah­me an einem Daten­öko­sys­tem frei­wil­lig blei­ben, mit dem Risi­ko, dass zu weni­ge Teil­neh­mer die Platt­form mit Daten speisen?

Daten vs. Daten

Nicht jedes Daten­ele­ment ist gleich­wer­tig für ein Daten­öko­sys­tem. So muss von Anfang an klar defi­niert wer­den, mit wel­chem Ziel und Gesamt­nut­zen ein Akteur seine Daten­ele­men­te auf einer Daten­platt­form hin­ter­le­gen soll. Zudem ist zwi­schen ope­ra­tio­nel­len, tech­ni­schen und kom­mer­zi­el­len Daten zu unter­schei­den, um emo­tio­na­le Dis­kus­sio­nen zu ver­mei­den. Schliess­lich ent­schei­det die Qua­li­tät, die der Daten­eig­ner oder eine neu geschaf­fe­ne Qua­li­täts­stel­le sicher­stel­len, über die Glaub­wür­dig­keit und Nach­hal­tig­keit eines Datenökosystems.

Wir sollten im Gespräch bleiben

Wir vom VAP möch­ten das Poten­zi­al von Daten­öko­sys­te­men dem gesam­ten Bahn­sek­tor nutz­bar machen und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern. Des­halb enga­gie­ren wir uns für diver­se Initia­ti­ven, For­schungs­pro­jek­te und eta­blier­te Pro­duk­te in die­sem Kon­text, nament­lich für die folgenden:

  • Wei­ter­ent­wick­lung der Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur MODI, gemein­sam mit dem BAV
  • Gemein­sa­mer euro­päi­scher Mobi­li­täts­da­ten­raum (EMDS), eine Initia­ti­ve der EU
  • Arbeits­kreis der Logis­tik (AKL), bei dem wir die Lei­tung über­nom­men haben

 

Wenn auch Sie die digi­ta­le Zukunft des Bahn­sek­tors mit­ge­stal­ten möch­ten, freut sich Jür­gen Maier, von Ihnen zu hören.

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Darum geht’s:

  • Kee­pers’ Sum­mit der UIP in Nizza
  • Kun­den­aus­rich­tung und Trans­for­ma­ti­on für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Europa
  • David Zindo neuer Prä­si­dent der UIP

 

Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) in Zusam­men­ar­beit mit ihrem fran­zö­si­schen Mit­glieds­ver­band AFWP begrüss­te am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich, 120 Akteu­re des Güter­bahn­be­reichs aus ganz Euro­pa zu ihrer jähr­li­chen Flag­ship-Kon­fe­renz, dem «Kee­pers’ Sum­mit». Die Dis­kus­sio­nen kon­zen­trier­ten sich dar­auf, wie umwelt­freund­li­che Merk­ma­le des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs genutzt wer­den kön­nen, um dem Kli­ma­wan­del ent­ge­gen­zu­wir­ken, gleich­zei­tig Kun­den anzu­spre­chen und junge Talen­te anzu­zie­hen. Die Panel­teil­neh­mer und das Publi­kum waren sich einig: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat eine wich­ti­ge Rolle in der Zukunft unse­rer Gesell­schaft zu spie­len. Dies gelingt aber nur, wenn sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Betrieb weg von staat­li­chen Mono­po­len hin zu pri­vat­wirt­schaft­li­chem Wett­be­werb transformiert.

Auf der Suche nach Ver­än­de­rung for­der­te der ehe­ma­li­ge UIP-Prä­si­dent Dr. Heiko Fischer das Publi­kum auf, in die Ver­gan­gen­heit zu schau­en, um sich bes­ser auf die Zukunft vor­zu­be­rei­ten. Als trei­ben­de Kraft hin­ter der Schaf­fung des Gene­ral Con­tract of Use (GCU) wies Herr Fischer auf die wich­ti­ge Rolle der pri­va­ten Wagen­hal­ter bei der Ent­wick­lung von Lösun­gen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hin. Als über­zeug­ter und visio­nä­rer Mann legte er immer gros­sen Wert auf die Not­wen­dig­keit, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu inno­vie­ren und zu trans­for­mie­ren, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und Erwar­tun­gen von Kun­den und der Gesell­schaft gerecht zu wer­den. Das Publi­kum wür­dig­te mit ste­hen­dem Applaus das Enga­ge­ment und die Leis­tun­gen von Dr. Fischer, der als Prä­si­dent 11 Jahre lang die Geschi­cke der UIP gelei­tet hatte.

Herr Joris D’In­ca, Glo­bal Head of Logi­stics bei der inter­na­tio­na­len Unter­neh­mens­be­ra­tungs­fir­ma Oli­ver Wyman, bestä­tig­te in sei­ner Key­note-Speech die Not­wen­dig­keit für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, sich an sich ent­wi­ckeln­de Kun­den­an­for­de­run­gen anzu­pas­sen: «Kun­den erwar­ten voll­stän­di­ge Trans­pa­renz ent­lang der Trans­port­ket­te. Sie legen den gröss­ten Wert u.a. auf die Ver­füg­bar­keit von Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen und ein effek­ti­ves Kor­ri­dor­ma­nage­ment. Nur durch die Anpas­sung an diese und wei­te­re Anfor­de­run­gen wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Lage sein, Markt­an­tei­le vom Stras­sen­gü­ter­ver­kehr zu gewin­nen und eine grös­se­re Rolle bei der Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels zu spie­len.» Prä­sen­ta­ti­on Joris D’Incà

Das Exper­ten­pa­nel, mode­riert von Frau Emi­lie Sou­lez und bestehend aus Herrn Charles Puech d’A­lis­s­ac (VIIA/Naviland), Herrn Paul Maza­t­aud (SNCF Réseau) und Herrn Sté­pha­ne Gavard (Streem), tauch­te tief in die Ele­men­te ein, die im Zen­trum der not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­on ste­hen, um den neuen Erwar­tun­gen gerecht zu wer­den. Herr Maza­t­aud bestä­tig­te die Bedürf­nis­se und Absich­ten von SNCF Réseau, mehr Trans­pa­renz bei War­tungs­ar­bei­ten zu bie­ten, aber auch die Pläne von RNE, die Fle­xi­bi­li­tät durch die Anpas­sung des Fahr­plan­pro­zes­ses zu erhö­hen. Herr Puech D’A­lis­s­ac hob die Ele­men­te und Vor­tei­le des kom­bi­nier­ten Trans­ports und des Geschäfts­mo­dells hin­ter den Akti­vi­tä­ten von Navi­l­and und VIIA her­vor. Er wies auf die Fort­schrit­te bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­le zu den Kun­den hin und ermu­tig­te alle Betei­lig­ten, ihre Anstren­gun­gen bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­dop­peln. Herr Gavard gab Ein­bli­cke in die Wagen­in­no­va­ti­on sowohl in Bezug auf Kon­zept als auch auf indus­tri­el­le Fer­ti­gung, erläu­ter­te aber auch das Pro­jekt von Streem, Fähig­kei­ten und Wis­sen in der Bran­che zu entwickeln.

Schliess­lich schloss Herr David Zindo, CEO der Streem Group und neu gewähl­ter UIP-Prä­si­dent, mit einem Ver­spre­chen ab: die Trans­for­ma­ti­on mit kla­ren Prio­ri­tä­ten zu unter­stüt­zen und gleich­zei­tig den Güter­wa­gen­hal­tern und ‑ver­bän­den den Erfolg der Ver­gan­gen­heit zugu­te­kom­men zu las­sen, um die Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Er beton­te die Bedeu­tung der Arbeit von UIP und den natio­na­len Ver­bän­den, die als kon­so­li­dier­te Stim­men und Bin­de­glied zu den loka­len und euro­päi­schen poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen fungieren.

«Unse­re Gesell­schaf­ten müs­sen das Allein­stel­lungs­merk­mal des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs als ent­schei­den­des Mit­tel zur Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs­sek­tors ver­ste­hen. Wir als Sys­tem müs­sen unser Ange­bot ver­bes­sern, um den Anfor­de­run­gen der Kun­den gerecht zu wer­den, aber auch um junge Talen­te anzu­zie­hen und aus­zu­bil­den.» – David Zindo

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP: Eine Visi­on für die Zukunft des Schienengüterverkehrs

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP und tritt die Nach­fol­ge von Dr. Heiko Fischer an, der die UIP 11 Jahre lang als Prä­si­dent gelei­tet hat. Zindo wurde wäh­rend der Gene­ral­ver­samm­lung der UIP am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich gewählt. Unter­stützt wird er von den Vize­prä­si­den­ten Per-Anders Ben­thin (CEO von Trans­wag­gon) und Johann Fein­dert (CEO von GATX Rail Europe).

Herr Zindo bringt umfang­rei­che Erfah­run­gen in die Posi­ti­on ein, da er CEO der Streem Group (ehe­mals Erme­wa Group) ist und seit 2015 Mit­glied des Exe­ku­tiv­vor­stands der UIP. Zuvor hatte er lei­ten­de Finanz­po­si­tio­nen bei der SNCF, Geo­dis und Veo­lia Envi­ron­men­tal Ser­vices inne.

Als neuer UIP-Prä­si­dent hat David Zindo die Visi­on, die UIP wei­ter zu stär­ken, indem er klare Prio­ri­tä­ten setzt, das Team stärkt und Alli­an­zen mit ande­ren Ver­bän­den ein­geht. Er möch­te die Rolle der Güter­wa­gen­hal­ter in der Lie­fer­ket­te stär­ken und die kom­ple­xe EU-regu­la­to­ri­sche Land­schaft erklä­ren. Mit sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und sei­nem Enga­ge­ment für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr strebt Herr Zindo eine Trans­for­ma­ti­on des Sek­tors an, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und den Erwar­tun­gen von Kun­den und Gesell­schaft gerecht zu werden.

Lesen Sie im Inter­view der UIP mit David Zindo mehr über die Visio­nen des neu­ge­wähl­ten Prä­si­den­ten. Inter­view David Zindo

 

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    Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) wurde 1950 gegrün­det und hat ihren Sitz in Brüs­sel. Sie ist der Dach­ver­band natio­na­ler Ver­bän­de aus 14 euro­päi­schen Län­dern und ver­tritt damit mehr als 250 Güter­wa­gen­hal­ter und Enti­ties in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECMs). Die vier­zehn Mit­glieds­län­der sind: Öster­reich, Bel­gi­en, Tsche­chi­en, Frank­reich, Deutsch­land, Ungarn, Ita­li­en, die Nie­der­lan­de, Polen, Spa­ni­en, die Slo­wa­kei, Schwe­den, die Schweiz und das Ver­ei­nig­te König­reich. Als Stim­me für mehr als 234.000 Güter­wa­gen reprä­sen­tiert die UIP die Hälf­te des gesam­ten euro­päi­schen Güter­wa­gen­be­stands und ist eine der wich­tigs­ten Res­sour­cen für den Güter­bahn­be­reich in Euro­pa. For­schung, Lob­by­ar­beit und stän­di­ger Aus­tausch mit allen Inter­es­sen­grup­pen und Orga­ni­sa­tio­nen, die am Güter­bahn­be­reich inter­es­siert sind, spie­len eine wich­ti­ge Rolle für den Ver­band, um alle Bemü­hun­gen auf eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung im Güter­bahn­dienst aus­zu­rich­ten. Durch die Teil­nah­me an vie­len Arbeits­grup­pen und Aus­schüs­sen auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebene bringt die UIP die Per­spek­ti­ve und Inter­es­sen der Güter­wa­gen­hal­ter ein und arbei­tet in Zusam­men­ar­beit mit allen inter­es­sier­ten Par­tei­en daran, die Zukunft des Güter­bahn­gü­ter­ver­kehrs lang­fris­tig zu sichern. Die UIP wird von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on als Ver­tre­tungs­or­gan im Eisen­bahn­sek­tor anerkannt.

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 wur­den ver­schie­de­ne bran­chen­re­le­van­te Geschäf­te bera­ten. Die Resul­ta­te stim­men weit­ge­hend mit unse­ren Erwar­tun­gen über­ein. Wir bedau­ern jedoch die ver­pass­te Chan­ce, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem weiterzuentwickeln.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola), wir for­dern Qualitätskontrolle
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – bedau­er­li­cher­wei­se ohne Ver­knüp­fung mit dem Aus­bau des Nationalstrassennetzes
  • Inter­pel­la­ti­on zur Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola):

Der Stän­de­rat behan­del­te am 1.6.2023 die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Nach dem Natio­nal­rat hat nun auch der Stän­de­rat beschlos­sen, die “Rol­len­de Land­stras­se” (Rola) statt, wie vom Bun­des­rat bean­tragt, nur bis 2026 bis Ende 2028 zu unter­stüt­zen. Der Bund kann zwi­schen 2024 und 2028 ins­ge­samt 106 Mil­lio­nen Fran­ken für diese Unter­stüt­zung bereitstellen.

Im Hin­blick auf den Ver­la­ge­rungs­be­richt 2023 erin­nert der VAP an seine immer noch offe­nen Forderungen:

  • tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Aufkommenspotenzial
  • Qua­li­täts­kon­trol­le auch bei kon­ven­tio­nel­len Verkehren

Wir erach­ten die ein­sei­ti­ge För­de­rung und Qua­li­täts­kon­trol­le nur im UKV als eine ver­pass­te Chan­ce. Die Poten­tia­le des kon­ven­tio­nel­len Ver­kehrs soll­ten eben­falls voll­stän­dig aus­ge­schöpft wer­den – unter ent­spre­chen­der Anwen­dung der Ver­la­ge­rungs­mass­nah­men, d.h. finan­zi­el­le För­de­rung und Qualitätskontrolle.

Änderung des Eisenbahngesetzes im Rahmen des 4. EU-Eisenbahnpakets:

Der Stän­der­rat hat am 13.6.23 der Vor­la­ge 23.024 zuge­stimmt, wonach die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur (ERA) für die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr zustän­dig sein soll. Bahn­un­ter­neh­men sol­len so bei der Ein­füh­rung neuer Züge in meh­re­ren Län­dern nicht mehr sepa­ra­te Zulas­sungs­ver­fah­ren durch­lau­fen müs­sen. Der Bun­des­rat strebt nun die dau­er­haf­te Über­nah­me die­ser EU-Lösung an, was eine Anpas­sung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mit der EU erfor­dert. Das Geschäft wird nun dem Natio­nal­rat vor­ge­legt. Der VAP unter­stütz­te die­sen Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bahn­be­trieb ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen 2024–2027 und Ausbauschritt 2023:

Der Bun­des­rat plant eine Moder­ni­sie­rung und Erwei­te­rung des Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­net­zes mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken. Davon sind etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken spe­zi­el­len Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Vor­la­ge und beto­nen die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und Ver­kehrs­um­la­ge­rung. Der Natio­nal­rat hat am 30.5.2023 beschlos­sen, für Aus­bau­pro­jek­te sogar 5,3 Mil­li­ar­den Fran­ken bereit­zu­stel­len, anstel­le der vom Bun­des­rat bean­trag­ten 4,4 Mil­li­ar­den Fran­ken. Zusätz­lich zu den fünf im Bun­des­be­schluss ent­hal­te­nen Pro­jek­ten, erach­tet der Natio­nal­rat den Aus­bau der A1 am Gen­fer­see als eben­so drin­gend. Als nächs­tes wird der Stän­de­rat über die Vor­la­ge abstimmen.

Verpflichtungskredite für den Agglomerationsverkehr ab 2024:

Der Natio­nal­rat hat Bei­trä­ge von über 1,6 Mil­li­ar­den Fran­ken für die neuen Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt. Es wurde eine leich­te Auf­sto­ckung für den Stras­sen­tun­nel Moscia-Aca­pul­co im Tes­sin vor­ge­nom­men. Wir befür­wor­ten die­sen Bun­des­be­schluss, mit wel­chem Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert wer­den sol­len, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaffen.

Bedau­er­li­cher­wei­se wurde jedoch der Min­der­heits­an­trag von NR Was­ser­fal­len abge­lehnt. Diese for­der­te, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem zu betrach­ten. Damit soll­te ver­hin­dert wer­den, dass Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wer­den. Wir betrach­ten dies als ver­pass­te Chan­ce. Im Falle eines Refe­ren­dums wer­den wir uns, im Inter­es­se der Ver­sor­gungs­si­cher­heit des Lan­des, dage­gen wehren.

Siehe auch unse­ren Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn: Mil­li­ar­den für Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt: Natio­nal­rat lässt Chan­ce auf ganz­heit­li­ches Ver­kehrs­sys­tem verstreichen

SBB Cargo zurück im Schoss des Staates: Was soll das?

Mit sei­ner Inter­pel­la­ti­on «SBB Cargo zurück im Schoss des Staa­tes. Was soll das?» for­dert NR Chris­ti­an Was­ser­fal­len FDP/BE vom Bun­des­rat eine Ein­schät­zung zum Ent­scheid des SBB Kon­zerns betref­fend die Über­nah­me von 100% des Akti­en­ka­pi­tals von SBB Cargo und die direk­te Unter­stel­lung von SBB Cargo unter die Füh­rung des Kon­zerns. Diese ein­sei­ti­ge Ver­än­de­rung des Markt- und Macht­ge­fü­ges beein­träch­tigt die Vor­zei­chen der anste­hen­den Reform der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­ze­ri­schen Güter­trans­port. Der VAP begrüsst die gestell­ten Fra­gen an den Bundesrat.

Zurück in die Zukunft: Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs

Zurück in die Zukunft: Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs

In die­ser Hom­mage erfah­ren Sie, wie sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz beharr­lich Rich­tung Zukunft bewegt. Viele Jahre lang war Inno­va­ti­on ein Fremd­wort für die «brau­nen Wag­gons». Doch diese Ära ist passé. Die Güter­bah­nen sind bereit für das Zeit­al­ter 4.0 und ihren Platz auf der Schie­ne. Die­ses ist für Ver­sor­gungs­si­cher­heit, eine umwelt­freund­li­che Trans­port­leis­tung und ent­las­te­te Stras­sen unverzichtbar. 

Darum geht’s:

  • Seit 175 Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich im Aufwärtstrend
  • Leis­tet über einen Drit­tel der Trans­port­leis­tun­gen in und durch die Schweiz
  • Rück­blick auf ver­gan­ge­ne Kri­sen und Erfolge
  • Bei der Elek­tri­fi­zie­rung ein Jahr­hun­dert Vorsprung


Die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat in der Schweiz seit dem Beginn des 20. Jahr­hun­derts eine beein­dru­cken­de Ent­wick­lung erfah­ren. Gemäss Bun­des­amt für Sta­tis­tik (BFS) betrug sie im Jahr 1900 ins­ge­samt etwa 1,5 Mil­li­ar­den Ton­nen­ki­lo­me­ter. Seit­dem wurde die Schie­ne durch viele, teil­wei­se weit ent­fern­te Kri­sen geprägt. Heute macht sie mit 10,4 Mia. Ton­nen­ki­lo­me­ter und einem Anteil von 37%[1] am Modal­split einen wich­ti­gen Pfei­ler des Schwei­zer Ver­kehrs­sys­tems aus. Aber alles der Reihe nach.

Kleines Land, grosse Leistung – noch viel Potenzial

Die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schwank­te über die Jahr­zehn­te (vgl. Abbil­dung 1). Seit dem Ende der Pan­de­mie steigt sie wie­der ste­tig an. Im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr (Tran­sit) besteht auf­grund des Alpen­schutz­ar­ti­kels in der Bun­des­ver­fas­sung ein Ver­la­ge­rungs­auf­trag. Als Folge des NEAT-Baus, des Vier-Meter-Kor­ri­dors und einer bei­spiel­lo­sen finan­zi­el­len För­de­rung des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV) wies die Schweiz 2021im alpen­que­ren­den Ver­kehr mit 74% einen sehr hohen Modal­split zuguns­ten der Schie­ne auf; die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mach­te im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern mit 66% des Tran­sit­ver­kehrs einen Spit­zen­wert aus. Der gesam­te Modal­split lag mit 37% Schie­ne eben­falls über dem inter­na­tio­na­len Niveau.

Im nicht tran­si­tie­ren­den Ver­kehr besteht kein Ver­la­ge­rungs­auf­trag. Im Bin­nen­ver­kehr (2021: 23%), Import (7,5%) und Export (3,5%[2]) schlum­mert ein enor­mes Poten­zi­al, inso­fern die grund­le­gen­de Moder­ni­sie­rung und Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des Wagen­la­dungs­ver­kehrs sowie die För­de­rung des intra­mo­da­len Wett­be­werbs umge­setzt wer­den[3]. Dazu zäh­len die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung des Bahn­sys­tems. Diese brin­gen den Wagen­la­dungs­ver­kehr auf die Über­hol­spur und machen die Schie­ne fit für den inter­mo­da­len Wett­be­werb und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­ket­ten. Eine aus­rei­chend ver­füg­ba­re Infra­struk­tur für die Güter­bah­nen und mehr güns­tig gele­ge­ne Logis­tik­stand­or­te beschleu­ni­gen die­sen Fort­schritt zusätz­lich[4].

Die Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­po­li­tik der Schweiz soll daher ver­mehrt den Kun­den­nut­zen des Ver­kehrs­trä­gers Bahn für die ver­la­den­de Wirt­schaft im Fokus haben. Je mehr Nut­zen das Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem Schweiz den Ver­la­dern bringt, desto reger wird es genutzt – also Ver­kehr ver­la­gert. Wir vom VAP leh­nen eine expli­zi­te Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im Bin­nen­ver­kehr ab.

Abbil­dung 1: Trans­port­leis­tung im Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit 1900 (zum ver­grös­sern bitte auf das Bild klicken)


Berg- und Talfahrt mit klarem Höhenmetergewinn

Am 7. August 1847 wurde die erste, ganz auf Schwei­zer Boden befind­li­che Eisen­bahn­stre­cke von Zürich nach Baden – im Volks­mund die «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn»[5] genannt (vgl. Abbil­dung 2) – fei­er­lich eröff­net. Einer der Grün­de für den Bau die­ser Stre­cke: Die Zür­cher Herr­schaf­ten lies­sen sich – vor­nehm­lich sonn­tags – von einem bekann­ten Bade­ner Bäcker­meis­ter das Blät­ter­teig­ge­bäck «Spa­nisch Bröt­li» durch ihre Boten brin­gen. Die armen Bediens­te­ten muss­ten sich jeweils kurz nach Mit­ter­nacht zu Fuss auf den Weg nach Baden machen, damit sie fri­sche Bröt­chen auf dem sonn­täg­li­chen Früh­stücks­tisch legen konn­ten. Die «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn» ermög­lich­te einen schnel­len und zuver­läs­si­gen Trans­port von Gütern und Per­so­nen.[6]

Abbil­dung 2: Mit der «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn» erhält die Schweiz ihre erste lan­des­ei­ge­ne Bahnstrecke.

Die ers­ten Bah­nen ent­stan­den in der Schweiz auf pri­va­te Initia­ti­ve. Sie konn­ten mit einer Kon­zes­si­on der befah­re­nen Kan­to­ne ihren Betrieb auf­neh­men. Vor­ga­ben des Bun­des gab es zunächst nur zu tech­ni­schen Fra­gen. Der Bund erhielt spä­ter mehr Kom­pe­ten­zen, um ein sinn­vol­les natio­na­les Netz zu gewährleisten.

1857 wurde erst­mals in der Schweiz ein Bahn­post­wa­gen bei der Schwei­ze­ri­schen Nord­ost­bahn auf der Stre­cke Zürich–Baden–Brugg ein­ge­setzt. Dies war der Anfang der Schwei­zer Bahn­post.  1859 hatte das Stre­cken­netz bereits eine Länge von mehr als 1000 km, es gab eine durch­ge­hen­de Ver­bin­dung vom Boden­see bis nach Genf, an die auch Bern, Luzern, Chur, St. Gal­len, Schaff­hau­sen und Basel ange­schlos­sen waren. 1882 konn­te nach Fer­tig­stel­lung des 15 km lan­gen Schei­tel­tun­nels die Gott­hard­bahn ihren Betrieb aufnehmen.

1875 wurde in der Schweiz das erste Gesetz für Bau und Betrieb von Indus­trie­g­leis­an­la­gen ein­ge­führt und damit die Rechts­ver­hält­nis­se für Anschluss­glei­se gesetz­lich gere­gelt. Der Volks­ent­scheid vom 20. Febru­ar 1898 bedeu­te­te das Ende des Pri­vat­bahn­zeit­al­ters, ab 1902 über­nahm die neu gegrün­de­te Staats­bahn SBB die gröss­ten Bahn­ge­sell­schaf­ten sowie klei­ne­re Pri­vat­bah­nen. Mit der Ver­staat­li­chung ging die Ver­ant­wor­tung für die Wei­ter­ent­wick­lung der Bahn an den Bund über. Dabei war die Über­nah­me der Infra­struk­tur durch die SBB ein guter Schritt. Der Betrieb auf dem Netz soll­te aller­dings durch Wett­be­werb geprägt sein.

Mit der Mono­po­li­sie­rung des Schie­nen­ver­kehrs wurde es 1912 Zeit für die Grün­dung eines Ver­tre­ters für die pri­va­ten Akteu­re. Das war die Geburts­stun­de des VAP Ver­band Schwei­ze­ri­scher Anschluss­glei­se- und Pri­vat­gü­ter­wa­gen­be­sit­zer – heu­ti­gem VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft – der sich fort­an für den fai­ren Wett­be­werb und die Opti­mie­rung von wirt­schafts­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen, Schie­nen­in­fra­struk­tur und Logis­tik­stand­or­ten ein­setz­te. Die Schie­ne trug damals mass­ge­bend zur indus­tri­el­len Revo­lu­ti­on bei – die loh­nen­de Ver­bin­dung häng­te mit der wach­sen­den Infra­struk­tur bald Schiff und Pfer­de­kut­sche ab. Ein schnel­ler Trans­port inner­halb der Schweiz, aber auch nach Euro­pa, ermög­lich­te neue wirt­schaft­li­che Möglichkeiten.

Im Ers­ten Welt­krieg stieg die Trans­port­leis­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zuerst an, bevor sie 1917 um 18% und 1918 um 14% zurück­ging. Diese Rück­gän­ge las­sen sich auf die Unter­bre­chun­gen in der Pro­duk­ti­on und dem Han­del sowie die Aus­wir­kun­gen der Spa­ni­schen Grip­pe zurück­füh­ren. Die dama­li­ge Pan­de­mie erfass­te in der Schweiz in zwei Wel­len rund die Hälf­te der Schwei­zer Bevöl­ke­rung und for­der­te zwi­schen Juli 1918 und Juni 1919 fast 25 000 Todes­op­fer. In den 1920er-Jah­ren erhol­te sich die Trans­port­leis­tung, bevor sie im Jahr der Wirt­schafts­kri­se 1921 und mit dem New Yor­ker Bör­sen­crash vom Okto­ber 1929 erneut einbrach.

Mit Beginn des Zwei­ten Welt­kriegs begann für die Güter­bahn ein Auf­schwung, den sie der Rüs­tungs­kon­junk­tur und poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ver­dank­te[7]. Der Bin­nen­ver­kehr nahm zu, da die unter­des­sen gröss­ten­teils elek­tri­fi­zier­te Bahn den wegen Treib­stoff­man­gels weit­ge­hend lahm­ge­leg­ten Auto- und Last­wa­gen­ver­kehr ersetz­te. Wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs ging die Trans­port­leis­tung der Schie­ne mas­siv zurück, bis der Güter­tran­sit­ver­kehr Ende des Krie­ges fast voll­stän­dig zusam­men­brach und die Trans­port­leis­tung ins­ge­samt 42% verlor.

Nach dem Zwei­ten Welt­krieg erhol­te sich die Wirt­schaft und damit die Trans­port­leis­tung der Bahn. Sie erreich­te in den 1970er-Jah­ren einen ers­ten Rekord­wert. Es folg­ten star­ke Abfäl­le auf­grund der Ölpreis­kri­se, des Bör­sen­crashs von 1987, der Immo­bi­li­en­kri­se und der fol­gen­den Rezes­si­on der 1990er-Jahre. 1999 star­te­te die Schweiz im Rah­men der euro­päi­schen Markt­öff­nung für den UKV und gestützt auf die EG-Richt­li­nie 91/440/EWG[8] den ers­ten von meh­re­ren Schrit­ten der soge­nann­ten Bahn­re­form. Das Ziel: das Schwei­zer Bahn­sys­tem effi­zi­en­ter und kun­den­freund­li­cher gestalten.

Das neue Anschluss­gleis­ge­setz vom 5. Okto­ber 1990 nebst Ver­ord­nung vom 26. Febru­ar 1992 soll der För­de­rung des Eisen­bahn­gü­ter­ver­kehrs neue Impul­se geben und dazu bei­tra­gen, die zahl­rei­chen im Güter­ver­kehr anste­hen­den Pro­ble­me zukunfts­ori­en­tiert zu lösen.

Im Jahr 2000 war die Trans­port­leis­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr fünf­mal so gross wie im Jahr 1950 (+397%). Die­ses Viel­fa­che ist umso beein­dru­cken­der, als dass der Anteil der Schie­ne am gesam­ten Güter­trans­port gera­de in jenen Jah­ren zuguns­ten des Stras­sen­ver­kehrs mas­siv zurück­ging. Denn trotz der Erfah­run­gen mit der Treib­stoff­knapp­heit wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges erfolg­te nach dem Kriegs­en­de der Über­gang zur erd­öl­ba­sier­ten Wirtschaft.

Wei­te­ren Auf­wind brach­te die Neue Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Mit drei Basis­tun­nels durch die Alpen und dem Aus­bau der Zufahrts­stre­cken rück­te sie den Nor­den und Süden der Schweiz und Euro­pas enger zusam­men. Der Lötsch­berg-Basis­tun­nel ist seit 2007 in Betrieb. Der Gott­hard-Basis­tun­nel wurde 2016 eröff­net. 2020 wurde die NEAT mit der Inbe­trieb­nah­me des Ceneri-Basis­tun­nels vollendet.

Stim­mung 2008–2012

Damit Sie den Puls der dama­li­gen Zeit zu füh­len, haben wir Inhal­te von Refe­ra­ten an unse­ren GVs aus den Jah­ren 2008, 2010 und 2012 für Sie zusammengefasst:

2008: GV VAP, Prä­si­di­al­an­spra­che des Prä­si­den­ten Franz Steinegger 

Die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist von Wider­sprü­chen geprägt. Einer­seits wer­den Mil­lio­nen von Fran­ken in den Tran­sit­ver­kehr zwi­schen Deutsch­land und Ita­li­en inves­tiert, wenn die­ser als kom­bi­nier­ter Ver­kehr oder als rol­len­de Land­stras­se abge­wi­ckelt wird. Ande­rer­seits wird im Bin­nen­ver­kehr der Per­so­nen­ver­kehr über eine ver­fehl­te Tras­sen­preis­re­ge­lung sub­ven­tio­niert und der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr benach­tei­ligt. Der Ver­la­der in der Schweiz wird zudem nur dann eine pau­scha­le Rück­erstat­tung der LSVA erhal­ten, wenn er seine Güter in einem Con­tai­ner zur Bahn bringt, was den Tran­sit­ver­kehr wei­ter sub­ven­tio­niert. Der Ver­band der Schwei­ze­ri­schen Ver­la­der (VAP) for­dert eine umfas­sen­de Ver­la­ge­rungs­po­li­tik, die auch öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en berück­sich­tigt. Dazu müs­sen die Tras­sen­prei­se, Zugangs­prio­ri­tä­ten, Schie­nen­ka­pa­zi­tä­ten, die Anwen­dung des Ver­ur­sa­cher­prin­zips bei Stre­cken­erneue­run­gen und eine bedarfs­ge­rech­te Beur­tei­lung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs ver­bes­sert wer­den. Es wird auch betont, dass die Bedürf­nis­se des Güter­ver­kehrs bei der zukünf­ti­gen Ent­wick­lung von Bahn­pro­jek­ten nicht unter­schätzt wer­den dürfen.

2010: GV VAP, Refe­rat von Moritz Leuenberger

Der Güter­ver­kehr, der für den Trans­port von Waren ver­ant­wort­lich ist, wird von vie­len Men­schen oft über­se­hen. Wäh­rend die meis­ten sich nicht um die Her­kunft und Ent­ste­hungs­ge­schich­te der Waren küm­mern, sind sie oft auch nicht dar­über infor­miert, wie der Trans­port und die Logis­tik von­stat­ten­ge­hen. Der Text zeigt auf, dass der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne gegen­über dem Per­so­nen­ver­kehr benach­tei­ligt wird und oft zu wenig poli­ti­sche Unter­stüt­zung erhält. Die öffent­li­chen Gel­der wer­den knap­per, wäh­rend die Güter­trans­por­te sowohl auf der Stras­se als auch auf der Schie­ne expo­nen­ti­ell zuneh­men. Leu­en­ber­ger schlägt vor, dass die Prio­ri­tä­ten­ord­nung auf dem Schie­nen­netz über­dacht wer­den muss, um den Güter­ver­kehr zu stär­ken. Der Bund habe bereits Mass­nah­men ergrif­fen, um den Güter­ver­kehr zu unter­stüt­zen, dar­un­ter ZEB und Bahn2030.

2012: GV VAP: Refe­rat von Franz Stein­eg­ger, Prä­si­dent VAP

Der Prä­si­dent blickt auf eine lange Kar­rie­re in der Ver­kehrs­po­li­tik zurück und erin­nert sich an Dis­kus­sio­nen über ver­schie­de­ne Pro­jek­te wie Bahn 2000, den Verei­na­tun­nel, die Neat und den Alpen­schutz­ar­ti­kel. Er stellt fest, dass das Wachs­tum des Per­so­nen- und Güter­ver­kehrs bis 2030 um 60% zuneh­men wird und dass die Infra­struk­tur der stei­gen­den Mobi­li­täts­nach­fra­ge fol­gen muss. Es gibt jedoch finan­zi­el­le und öko­lo­gi­sche Gren­zen, und es besteht die Frage, ob das not­wen­di­ge Infra­struk­tur­an­ge­bot bereit­ge­stellt wer­den kann. Der Autor kri­ti­siert, dass Poli­ti­ker und Ver­bän­de sich lie­ber mit Steue­rungs­mit­teln und Nut­zungs­prio­ri­tä­ten bei den bestehen­den Infra­struk­tu­ren beschäf­ti­gen, anstatt sich mit der Zukunft zu befas­sen. Bei den Bah­nen gibt es Pläne wie Bahn 2030 und ein stra­te­gi­sches Ent­wick­lungs­pro­gramm Bahn­in­fra­struk­tur (STEP) mit Inves­ti­tio­nen von CHF 42 Mil­li­ar­den. Auch die Stras­se hat Finan­zie­rungs­vor­schlä­ge. Die Schweiz inves­tiert pro Kopf am meis­ten in das Eisen­bahn­netz in Europa.

Aus der Festschrift:

Das Bun­des­ge­setz und das Ber­ner Über­ein­kom­men haben die Güter­bahn im natio­na­len und inter­na­tio­na­len Ver­kehr geför­dert. Der Bahn­gü­ter­ver­kehr steht jedoch im har­ten Wett­be­werb mit Stras­sen­gü­ter­ver­kehr und Per­so­nen­ver­kehr, was die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Bahn­gü­ter­ver­kehrs zuneh­mend schwächt. Die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik zielt dar­auf ab, Güter­ver­keh­re von der Stras­se auf die Schie­ne zu ver­la­gern, was eine gut aus­ge­bau­te Infra­struk­tur und faire Netz­zu­gangs­be­din­gun­gen erfor­dert. Um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben, braucht es auch intra­mo­da­len Wett­be­werb und staat­li­che Anrei­ze sowie eine kri­ti­sche Ana­ly­se der Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur und der Eisen­bahn­un­ter­neh­men. Der VAP sieht es als Her­aus­for­de­rung und Ver­pflich­tung an, die Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­dis­kus­si­on im Inter­es­se des Wirt­schafts­stand­orts und Lebens­raums Schweiz auszugleichen.

 

Auf die Ter­ror­an­schlä­ge in den USA 2001 folg­te ein Rück­gang von 4%. Nach der durch das Plat­zen der US-Immo­bi­li­en­bla­se aus­ge­lös­ten Finanz­kri­se von 2008 sank die Trans­port­leis­tung 2009 um 14%. In der Kon­junk­tur­kri­se im Jahr 2012 nach der Ein­füh­rung des Euro-Min­dest­kur­ses gab es erneut einen Rück­gang um 4%. Die Sper­rung der Rhein­tal­bahn (Was­ser­ein­bruch Ras­tat­ter Tun­nel) hatte im Jahr 2017 eine Abnah­me von 6% zur Folge. Damit ver­gleich­bar ist die Abnah­me im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr von 5% im Coro­na-Pan­de­mie­jahr 2020. 2021 legte der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne wie­der um 6,2% zu (10,4 Mia. Tonnenkilometer).

Elektrifizierung: ein Jahrhundert Vorsprung

In der Grün­der­zeit waren die Bah­nen mit Kohle unter­wegs. 1888 roll­te in der Schweiz mit der Tram­way Vevey-Mon­treux-Chil­lon (VMC) die erste elek­trisch betrie­be­ne Bahn aus. Es folg­ten schritt­wei­se wei­te­re Schmal­spur­bah­nen. 1901 wurde anläss­lich der Gene­ral­ver­samm­lung des Schwei­ze­ri­schen Elek­tro­tech­ni­schen Ver­eins bean­tragt, auch die Elek­tri­fi­zie­rung der Nor­mal­spur­bah­nen zu prüfen.

Abbil­dung 3: 1888 roll­te mit der Tram­way Vevey-Mon­treux-Chil­lon die erste elek­tri­sche betrie­be­ne Bahn der Schweiz aus. © Lau­rent Croset

Der Initi­ant liess sich laut der spä­te­ren Stu­di­en­kom­mis­si­on für elek­tri­schen Bahn­be­trieb «haupt­säch­lich von der Not­wen­dig­keit lei­ten, unser Land von den koh­len­pro­du­zie­ren­den Län­dern unab­hän­gi­ger zu machen und der schwei­ze­ri­schen elek­tro­tech­ni­schen Indus­trie ein neues Arbeits­feld zu eröff­nen». Die Stu­di­en­kom­mis­si­on sel­ber hob 1912 in ihrem Bericht an die Gene­ral­di­rek­ti­on SBB «die Ver­wer­tung der natio­na­len Was­ser­kräf­te an Stel­le der aus­län­di­schen Kohle» als Haupt­mo­tiv her­vor «und wenn mög­lich eine Ver­bil­li­gung des Betriebs». Bereits 1906 bzw. 1913 gin­gen die ver­schie­de­nen Stre­cken­ab­schnit­te der Lötsch­berg-Sim­plon-Achse elek­tri­fi­ziert in Betrieb.

Die Koh­le­knapp­heit im Ers­ten Welt­krieg trieb die Elek­tri­fi­zie­rung der Bahn voran. 1920 ging die Gott­hard­bahn elek­trisch in Betrieb und bis 1928 wurde mehr als die Hälf­te der SBB-Stre­cken elek­tri­fi­ziert. Bereits in der Zwi­schen­kriegs­zeit nahm die Schweiz im inter­na­tio­na­len Ver­gleich bei der Elek­tri­fi­zie­rung eine füh­ren­de Rolle ein. Aus mili­tä­ri­schen Über­le­gun­gen erfolg­te eine wei­te­re Elek­tri­fi­zie­rungs­wel­le im Zwei­ten Welt­krieg. In über­aus kur­zer Zeit wurde ein wei­te­rer, gros­ser Teil des Net­zes elek­tri­fi­ziert. Das wurde nach Kriegs­en­de fort­ge­führt, um der Arbeits­lo­sig­keit vorzubeugen.

Aus heu­ti­ger Sicht war die Elek­tri­fi­zie­rung ein guter Ent­scheid für den Kli­ma­schutz, auch wenn die­ses Argu­ment zu die­ser Zeit keine Rolle spiel­te. Heute ist der Kli­ma­schutz der Haupt­trei­ber für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und die Elek­tri­fi­zie­rung des Ver­kehrs. Gegen­über dem Stras­sen­ver­kehr hat die Bahn hier rund ein Jahr­hun­dert Vorsprung.


[1] Vgl. BAV: Güter­ver­kehr

[2] Vgl. BAV: Schie­nen­gü­ter­ver­kehr

[3] Vgl. Blog­ar­ti­kel «Wei­ter­ent­wick­lung Güter­trans­port: Höchs­te Zeit, etwas zu tun»

[4] Vgl. Blog­ar­ti­kel «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten»

[5] Vgl. «Die Spa­nisch-Bröt­li-Bahn», Peter Affolter

[6] Unter dem Begriff Baden­fahrt wer­den gleich zwei geschichts­träch­ti­ge Ereig­nis­se zusam­men­ge­fasst. Einer­seits die erste Schwei­zer Bahn­fahrt von Zürich nach Baden und ander­seits das legen­dä­re Volks­fest. Die­ses fei­ert heuer vom 18. bis 27. August 2023 sein 100-jäh­ri­ges Bestehen (badenfahrt.ch).

[7] Hier in Frage zu stel­len wäre die Ver­ein­bar­keit die­ser Ent­schei­dun­gen mit der Wah­rung der Schwei­zer Neu­tra­li­tät. In die­sem Arti­kel wol­len wir jedoch nicht wei­ter dar­auf eingehen.

[8] Vgl. EG-Richt­li­nie 91/440/EWG zur Ent­wick­lung der Eisen­bahn­un­ter­neh­men der Gemeinschaft

Traktandiert in der Sommersession 2023

Traktandiert in der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 ste­hen eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – im Gleich­schritt mit den Nationalstrassen

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Nach dem Natio­nal­rat behan­delt nun der Stän­de­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR ist unbe­strit­ten und zielführend.

23.024 Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)

Der Bun­des­rat strebt eine Stär­kung des grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehrs an und plant, die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­le Fahr­ten zu ver­ein­fa­chen. Ein wich­ti­ger Schritt in diese Rich­tung ist die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher euro­päi­scher Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Nach einer posi­ti­ven Reso­nanz in der Ver­nehm­las­sung hat der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung am 22. Febru­ar 2023 beschlos­sen, das Eisen­bahn­ge­setz anzu­pas­sen, um die erfor­der­li­chen Grund­la­gen dafür zu schaf­fen. Der VAP unter­stützt den Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bereich des Bahn­be­triebs ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

23.032 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Der Bun­des­rat plant, das Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­netz mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken zu moder­ni­sie­ren und zu erwei­tern. Der Aus­bau soll den Ver­kehr ent­las­ten und die Ver­kehrs­si­cher­heit ver­bes­sern. Etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken sind für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken geziel­ten Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Diese Inves­ti­tio­nen sind wich­tig, da die Natio­nal­stras­sen einen hohen Anteil am Ver­kehrs­auf­kom­men haben. Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt die Vor­la­ge und betont die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung. Eine Ableh­nung bedeu­te­te einen Rück­fall in das Aus­spie­len von Stras­se gegen Schie­ne ver­gan­ge­ner Zeiten.

23.033 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt den Bun­des­be­schluss über Ver­pflich­tungs­kre­di­te im Rah­men des Pro­gramms Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr. Mit einer Gesamt­sum­me von rund 1,5 Mil­li­ar­den Fran­ken wer­den Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaf­fen. Diese Mass­nah­men tra­gen zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung, erhöh­ten Sicher­heit und ver­bes­ser­ten Lebens­qua­li­tät in den urba­nen Zen­tren bei und stei­gern gleich­zei­tig deren Attrak­ti­vi­tät als Wirtschaftsstandorte.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft betont jedoch die Not­wen­dig­keit, dass die Vor­la­ge par­al­lel zum geplan­ten Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes in Kraft tritt, wie von der Min­der­heit Was­ser­fal­len vor­ge­schla­gen. Inves­ti­tio­nen in die Natio­nal­stras­sen sind ent­schei­dend, um den Ver­kehr in den Zen­tren zu beru­hi­gen und gleich­zei­tig aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten in der Peri­phe­rie bereit­zu­stel­len. In Anbe­tracht des­sen emp­feh­len wir, die Vor­la­ge anzu­neh­men.

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