In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 ste­hen eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – im Gleich­schritt mit den Nationalstrassen

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Nach dem Natio­nal­rat behan­delt nun der Stän­de­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR ist unbe­strit­ten und zielführend.

23.024 Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)

Der Bun­des­rat strebt eine Stär­kung des grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehrs an und plant, die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­le Fahr­ten zu ver­ein­fa­chen. Ein wich­ti­ger Schritt in diese Rich­tung ist die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher euro­päi­scher Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Nach einer posi­ti­ven Reso­nanz in der Ver­nehm­las­sung hat der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung am 22. Febru­ar 2023 beschlos­sen, das Eisen­bahn­ge­setz anzu­pas­sen, um die erfor­der­li­chen Grund­la­gen dafür zu schaf­fen. Der VAP unter­stützt den Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bereich des Bahn­be­triebs ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

23.032 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Der Bun­des­rat plant, das Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­netz mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken zu moder­ni­sie­ren und zu erwei­tern. Der Aus­bau soll den Ver­kehr ent­las­ten und die Ver­kehrs­si­cher­heit ver­bes­sern. Etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken sind für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken geziel­ten Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Diese Inves­ti­tio­nen sind wich­tig, da die Natio­nal­stras­sen einen hohen Anteil am Ver­kehrs­auf­kom­men haben. Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt die Vor­la­ge und betont die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung. Eine Ableh­nung bedeu­te­te einen Rück­fall in das Aus­spie­len von Stras­se gegen Schie­ne ver­gan­ge­ner Zeiten.

23.033 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt den Bun­des­be­schluss über Ver­pflich­tungs­kre­di­te im Rah­men des Pro­gramms Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr. Mit einer Gesamt­sum­me von rund 1,5 Mil­li­ar­den Fran­ken wer­den Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaf­fen. Diese Mass­nah­men tra­gen zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung, erhöh­ten Sicher­heit und ver­bes­ser­ten Lebens­qua­li­tät in den urba­nen Zen­tren bei und stei­gern gleich­zei­tig deren Attrak­ti­vi­tät als Wirtschaftsstandorte.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft betont jedoch die Not­wen­dig­keit, dass die Vor­la­ge par­al­lel zum geplan­ten Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes in Kraft tritt, wie von der Min­der­heit Was­ser­fal­len vor­ge­schla­gen. Inves­ti­tio­nen in die Natio­nal­stras­sen sind ent­schei­dend, um den Ver­kehr in den Zen­tren zu beru­hi­gen und gleich­zei­tig aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten in der Peri­phe­rie bereit­zu­stel­len. In Anbe­tracht des­sen emp­feh­len wir, die Vor­la­ge anzu­neh­men.

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