WETTBEWERB IM SCHIENENGÜTERVERKEHR

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft setzt sich für ein fai­res, wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­trans­port­sys­tem ein. Wett­be­werb ist ein Schlüs­sel­ele­ment der Marktwirtschaft.

Wettbewerb im Schienengüterverkehr…

..stärkt des­sen Inno­va­ti­ons­kraft und Leistungsfähigkeit.

..stellt die Chan­cen für alle Markt­teil­neh­mer gleich, ob staat­li­che oder pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen.

 

Der Schienengüterverkehr basiert noch auf einem über 100 Jahre alten System, das durch schwere Handarbeit und fehlende Digitalisierung geprägt ist.
In den letzten 175 Jahren gab es nur eine Innovation: die Elektrifizierung. 
Dementsprechend gesunken ist die Wettbewerbsfähigkeit. 
Im Gegensatz dazu haben andere Branchen dank Wettbewerb und Digitalisierung grosse Fortschritte gemacht.
Deshalb engagieren wir uns für ein faires, wettbewerbsfähiges Gütertransportsystem.
>  Video anschauen.
 
Ziele der Weiterentwicklung im Schienengüterverkehr

Durch ver­stärk­ten Wett­be­werb im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr errei­chen wir:

  • Inno­va­ti­on: Neue Geschäfts­mo­del­le und Prozessoptimierung
  • Effek­ti­vi­tät und Effi­zi­enz: Kapa­zi­tä­ten und der Attrak­ti­vi­tät stei­gern sich
  • Qua­li­tät und Fle­xi­bi­li­tät: Bestehen­de Kun­den hal­ten und neue gewinnen

 

Ideenbox

Wir wer­den diese Ideen sam­meln und die viel­ver­spre­chends­ten in einem Spe­zi­al­news­let­ter vorstellen.

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Kombinierter Verkehr und Multimodalität (Teil 1)

Die Trans­port­un­ter­neh­men auf Stras­se und Schie­ne sowie die ver­la­den­de Wirt­schaft neh­men ihre wirt­schaft­li­che, öko­lo­gi­sche und gesell­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung wahr und set­zen auf ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Lösun­gen. Sie kom­bi­nie­ren Rhein, Stras­se, Schie­ne, Bin­nen­schiff­fahrt, Pipe­line und Luft­fracht bedürf­nis­ori­en­tiert zu mul­ti­mo­da­len Logistiklösungen.

Begriffliches

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr im enge­ren Sinn ver­eint ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger (Stras­se, Schie­ne, Was­ser) in einem Sys­tem. Dabei wird nicht das Trans­port­gut, son­dern ein Trans­port­be­häl­ter – in den meis­ten Fäl­len ein Con­tai­ner – umge­la­den. Der Gross­teil der zurück­ge­leg­ten Stre­cke (Haupt­lauf) soll mit der Eisen­bahn oder mit dem Schiff bewäl­tigt wer­den und der Vor- und Nach­lauf auf der Stras­se sol­len so kurz wie mög­lich ausfallen.

Der mul­ti­mo­da­le Ver­kehr im wei­te­ren Sinn ver­eint eben­falls ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger. Aller­dings erfolgt ein Umlad des Trans­port­guts beim Wech­sel des Ver­kehrs­trä­gers, in der Regel vom Schiff und der Bahn auf den LKW und umge­kehrt. Der kom­bi­nier­te Ver­kehr wird ins­be­son­de­re den Anfor­de­run­gen im Stück­gut­ge­schäft nicht gerecht. Des­halb sind die rasant wach­sen­den Stück­gut­ver­keh­re für mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re prä­de­sti­niert, da das Sam­meln und Ver­tei­len auf der Stras­se fle­xi­bler erfol­gen kann als im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Die­ser setzt eine ziel­rei­ne Ladung für alle Güter im Behäl­ter vor­aus. Allein im Cargo Domi­zil wer­den jede Nacht 300 Güter­wa­gen in sol­chen Ver­keh­ren beför­dert. Dem­nach nimmt der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als Mas­sen­be­för­de­rungs­mit­tel sowohl im kom­bi­nier­ten als auch im mul­ti­mo­da­len Ver­kehr eine Schlüs­sel­rol­le ein. Bewähr­te För­der­mit­tel (pau­scha­le Rück­erstat­tung der LSVA, 44t-Limi­te im Vor-/Nach­lauf) soll­ten daher auf alle Kom­bi­na­tio­nen von Stras­se und Schie­ne – unab­hän­gig von ihrer kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung – aus­ge­dehnt werden.

Kombinierter Verkehr legt zu

Der kom­bi­nier­te Ver­kehr hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf­grund sei­ner bei­spiel­lo­sen För­de­rung durch Sub­ven­tio­nen, Mau­ter­leich­te­run­gen und Gewichts­er­hö­hun­gen für LKW an Bedeu­tung gewon­nen (vgl. Abbil­dung 1). Im Tran­sit durch die Schweiz ver­kehr­ten 2019 85,3% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (vgl. Abbil­dung 2). Im Import- und Export­ver­kehr ver­kehr­ten 7,6% der trans­por­tier­ten Ton­na­gen im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Im Bin­nen­ver­kehr waren es 7,1% der trans­por­tier­ten Tonnagen.

Abbil­dung 1: Wachs­tum des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs 2016 bis 2019 1

Abbil­dung 2: Pro­zen­tua­le Auf­tei­lung der Ver­keh­re im kom­bi­nier­ten Ver­kehr 2

 

Rund ein Drit­tel des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wird über den kom­bi­nier­ten Ver­kehr abge­wi­ckelt. Im Schie­nen­ver­kehr kam er 2019 auf einen Anteil an trans­por­tier­ten Ton­na­gen von 34% und bei der Bin­nen­schiff­fahrt nach und ab Basel auf 12%. Der Anteil an beför­der­ten Net­to­ton­nen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Bin­nen­ver­kehr liegt bei 8%. Viel tie­fer ist der ent­spre­chen­de Wert im Stras­sen­ver­kehr, der – wie erwähnt – nur für den soge­nann­ten Vor- und Nach­lauf ein­ge­setzt wird (durch­schnitt­li­che Trans­port­di­stanz von zirka 50 Kilo­me­tern). Hier belief sich der KV-Anteil 2019 auf 2%, wobei sich diese Zahl nur auf die Trans­por­te mit inlän­di­schen Fahr­zeu­gen bezieht. Die rest­li­chen Güter wer­den über den kon­ven­tio­nel­len Ver­kehr in Güter­wa­gen mit Umschlag der Güter statt Behäl­ter transportiert.

Gütertransportaufkommen steigt

Das Güter­auf­kom­men auf Schwei­zer Infra­struk­tu­ren wird bis 2040 um 37% stei­gen3. Gröss­ter Trei­ber ist das Auf­kom­mens­wachs­tum im Bin­nen­ver­kehr mit einem Plus von 39%. Her­vor­ge­ru­fen durch Bevöl­ke­rungs- und Wirt­schafts­wachs­tum, Arbeits­tei­lung, Digi­ta­li­sie­rung und E‑Commerce wer­den ins­be­son­de­re klei­ne Los­grös­sen in Form von Kurier‑, Express- und Paket­diens­ten über­pro­por­tio­nal wach­sen. Das Auf­kom­men im Tran­sit­gü­ter­ver­kehr wächst eben­falls kon­ti­nu­ier­lich und wird bis 2040 gegen­über dem Refe­renz­wert 2010 um 38% zunehmen.

Umsetzung des Verfassungsauftrags Verkehrsverlagerung im Transit

Mit dem 1994 ange­nom­me­nen Ver­fas­sungs­ar­ti­kel zum Schutz der Alpen («Alpen­schutz­ar­ti­kel») wurde die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne im Tran­sit in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­ben. Seit­her hat die Schweiz viel in die­sen Ver­la­ge­rungs­auf­trag inves­tiert. Der Bau der Neat mit Voll­endung im Jahr 2020 bei Inbe­trieb­nah­me des Ceneri-Basis­tun­nels kos­te­te CHF 18.5 Mil­li­ar­den. Die Abgel­tun­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zwi­schen 1994 bis 2020 (bis 2023) betru­gen total CHF 1675 Mio4. Bis zum Jahr 2026 wer­den wei­te­re CHF 90 Mio. an Abgel­tun­gen flies­sen, um den kom­bi­nier­ten Tran­sit­ver­kehr auf der Schie­ne zu hal­ten. Heute hält die Schie­ne im alpen­que­ren­den Tran­sit­gü­ter­ver­kehr von Gren­ze zu Gren­ze durch die Schweiz einen Markt­an­teil von über 70%, was euro­pa­weit ein­zig­ar­tig ist.


1 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr, 2021

2 Vgl. Bun­des­amt für Sta­tis­tik, Tabel­le Kom­bi­nier­ter Güter­ver­kehr Schiene

3 Vgl. «Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050», Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung (ARE)

4 Vgl. Bot­schaft Bun­des­rat 2019

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

IG WLV: Ziele setzen, Massnahmen entwickeln

Am 9. Juni 2021 fand die jähr­li­che Kan­tons­kon­fe­renz der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) statt – lei­der erneut als Video­kon­fe­renz. Neben den Grün­dungs­part­nern der IG WLV (VAP, Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV/UTP), SBB Cargo) nahm eine Viel­zahl von Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern aus ein­zel­nen Kan­to­nen teil.

Zum Auf­takt stell­ten VöV und SBB Cargo die aktu­el­le Situa­ti­on dar – ins­be­son­de­re im Kon­text der Covid-19-Krise – und zeig­ten die bevor­ste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen auf. Im Anschluss prä­sen­tier­te der VAP im Namen der IG WLV die drei Haupt­zie­le, aus denen sich drei Hand­lungs­clus­ter ablei­ten las­sen. Aktu­ell arbei­tet die IG WLV inten­siv an der Kon­kre­ti­sie­rung und kon­kre­ten Umset­zung die­ser Ziele.

Cluster Technik/Automatisation

Die IG WLV treibt die rasche Ein­füh­rung der flä­chen­de­cken­den und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Auto­ma­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung in der Schweiz voran. Dies in enger Abstim­mung und Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa. Sie setzt sich gegen­über der Bran­che, Poli­tik und Ver­wal­tung für die Umset­zung der Moti­on Ditt­li 20.3221 ein (vgl. Blog­post «Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»).

Cluster Produktion/Effizienz

Die IG WLV defi­niert Leis­tungs­kenn­zah­len und erstellt ein Kon­zept, das Abschät­zun­gen zu Nach­fra­ge­strö­men im Wagen­la­dungs­ver­kehr für die kom­men­den Jahre abbil­det. Zudem denkt sie dar­über nach, wie zusätz­li­che Men­gen gene­riert wer­den könn­ten, die Pla­nungs­si­cher­heit, Dyna­mik und Koope­ra­ti­on mit­ein­an­der verknüpfen.

Cluster Politik

Die IG WLV erar­bei­tet ein Kon­zept für die CO2-Reduk­ti­on (vgl. Blog­post «Moti­on CO2-frei­er Schie­nen­gü­ter­ver­kehr»). Sie wird die­ses Kon­zept gegen­über Bund, Bran­chen­ak­teu­ren und Kan­to­nen ver­tre­ten und des­sen Umset­zung vorantreiben.

Erkenntnisse aus 2020

Nach der Defi­ni­ti­on der Ziel­be­rei­che reflek­tier­ten die Teil­neh­men­den Erkennt­nis­se aus der letzt­jäh­ri­gen Kan­tons­kon­fe­renz. Dabei galt das Augen­merk den fol­gen­den Schwerpunkten:

  • Daten: Diver­se Her­aus­for­de­run­gen, die rich­ti­ge Daten – quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv – für zukünf­ti­ge Kon­zep­te und Pla­nun­gen zu erhalten.
  • Stand­or­te und recht­li­che Grund­la­gen: Auf­ga­ben und Pflich­ten von Bund, Kan­to­nen und Gemein­den und opti­ma­le Nut­zung bestehen­der und zukünf­ti­ger Logistikflächen.
  • Frei­ver­lad: Berück­sich­ti­gung aller Frei­ver­la­de in einem Gesamt­kon­zept, das die jewei­li­gen Finan­zie­rungs­not­wen­dig­kei­ten und ‑tools enthält.
  • Ausbauschritte/STEP: Zusam­men­füh­ren von Anlie­gen aller Akteu­re aus Poli­tik und Wirt­schaft, kan­tons­über­grei­fen­de Abstim­mung und Nut­zung glei­cher Basiswerkzeuge.
Best Practice

Im Rah­men eines inter­es­san­ten Bei­trags stell­ten die Kan­to­ne Waadt und Zürich ihre Her­aus­for­de­run­gen und Lösungs­an­sät­ze zur Opti­mie­rung und Ver­bes­se­rung der Logis­tik­mög­lich­kei­ten vor. Diese lies­sen sich gege­be­nen­falls in Zukunft als Best Prac­ti­ce oder inter­es­san­te Ansatz­punk­te hinzuziehen.

Weiter am runden Tisch

Sämt­li­che Infor­ma­tio­nen und Impul­se wur­den an zwei run­den Tischen mit fol­gen­den Auf­ga­ben­schwer­punk­ten vertieft:

  • Run­der Tisch 1: Lösungs­an­sät­ze zu den Her­aus­for­de­run­gen der Erkennt­nis­se aus 2020
  • Run­der Tisch 2: Best Prac­ti­ce der Kan­to­ne Zürich und Waadt; mög­li­cher Bau­plan für wei­te­re Schrit­te Rich­tung opti­mier­te, inte­grier­te Güterverkehrslogistik

Details zu den kon­kre­ten Ergeb­nis­sen der Panel­dis­kus­sio­nen und zu mög­li­chen Mass­nah­men erfah­ren Sie im nächs­ten Blogpost.

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Verkehrsverlagerung und Angebotsvielfalt stärken

Eine markt­ori­en­tier­te Ange­bots­viel­falt und die Rolle des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ste­hen zur Debat­te. Nach­dem SBB Cargo ein wei­te­res Spar­pro­gramm ange­kün­digt hat, haben Stän­de­rat Charles Juil­lard und die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen SR zum Instru­ment des Pos­tu­lats gegrif­fen und den Bun­des­rat zur Prü­fung und Bericht­erstat­tung auf­ge­for­dert. Beide Geschäf­te wer­den der­zeit im Stän­de­rat behandelt.

Postulat 21.3198: Eisenbahnanlagen besser nutzen

Das Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» von EVP-Stän­de­rat Charles Juil­lard beauf­tragt den Bun­des­rat, einen Bericht über die Ent­wick­lung des Güter­trans­ports in der Schweiz – ins­be­son­de­re mit der Bahn – vor­zu­le­gen. Dabei soll er die Mass­nah­men prü­fen, die eine Ver­la­ge­rung des Güter­trans­ports von der Stras­se auf die Schie­ne begüns­ti­gen könn­ten. Diese For­de­rung ent­stand vor dem Hin­ter­grund, dass in den letz­ten Jah­ren die Zahl der Bedien­punk­te und der Anla­gen für den Güter­um­schlag von der Stras­se auf die Schie­ne ste­tig ver­rin­gert wurde, was den Stras­sen­trans­port aus Grün­den der Ein­fach­heit und Zeit­er­spar­nis begüns­tigt. Diese Ent­wick­lung wider­spricht dem Auf­trag der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und Lärmbekämpfung.

Details zum Pos­tu­lat 21.3198 «Güter­trans­port. Warum nicht die bestehen­den Eisen­bahn­an­la­gen bes­ser nut­zen?» erfah­ren Sie hier.

Postulat 21.3597: Zukunft des Güterverkehrs

Mit dem Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» beauf­tragt die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes den Bun­des­rat, bis spä­tes­tens Ende des 1. Quar­tals 2022 einen Bericht zur zukünf­ti­gen Aus­rich­tung der Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­po­li­tik vor­zu­le­gen. Die Kom­mis­si­on ver­langt Details zum Import und Export von Gütern per Bahn und zum Bei­trag des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und nach­hal­ti­gen Aus­rich­tung der Lie­fer­ket­te. Sie will eine Ein­schät­zung des markt­ori­en­tier­ten und flä­chen- sowie kos­ten­de­cken­den Ange­bots der SBB Cargo sowie zu Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, Ver­la­ge­rungs­ef­fek­ten, Ver­kehrs­leis­tung, Infra­struk­tu­ren, Bedie­nungs­punk­ten und Bedürf­nis­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft. Der Bericht des Bun­des­ra­tes soll sich zudem den Aus­wir­kun­gen und Per­spek­ti­ven der stra­te­gi­schen Neu­aus­rich­tung von SBB Cargo wid­men und poli­ti­sche Sze­na­ri­en für die Wei­ter­ent­wick­lung, gege­be­nen­falls gesetz­ge­be­ri­schen Hand­lungs­be­darf und die Not­wen­dig­keit von Inves­ti­tio­nen in neues Roll­ma­te­ri­al, in Auto­ma­tis­a­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung aufzeigen.

Details zum Pos­tu­lat 21.3597 «Zukunft des Güter­ver­kehrs» lesen Sie hier.

Für eine stärkere Schiene engagiert

Wir vom VAP unter­stüt­zen die bei­den oben erläu­ter­ten Pos­tu­la­te und set­zen uns aus umwelt- und ener­gie­po­li­ti­schen Grün­den für einen aus­ge­wo­ge­nen Modal­split und eine hohe Ange­bots­viel­falt ein. Im Rah­men der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) erar­bei­ten wir der­zeit ein Fit­ness­pro­gramm für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Dazu gehört eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit von Güter­bah­nen und SBB Cargo im Inter­es­se der Kun­den. Gemein­sam mit dem BAV sind wir zudem dabei, die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und rasch umzu­set­zen. Ein beson­de­res Augen­merk dabei gilt der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung DAK (vgl. Fort­schrit­te für die Auto­ma­ti­on im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr). Eben­falls in Zusam­men­ar­beit mit dem BAV erstel­len wir der­zeit ein Kon­zept für den Bei­trag des Bahn­gü­ter­ver­kehrs an die Sen­kung des CO2-Aus­stos­ses. Auch dazu fin­den Sie wei­te­re Infor­ma­tio­nen in unse­rem Fach­blog.

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

SBB Cargo Magazin: VAP-Präsident Josef Dittli im Gespräch

Dési­rée Baer, CEO von SBB Cargo, und Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft VAP, spre­chen über die Zukunft des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Dabei sind sie sich einig: Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung sol­len die Pro­duk­ti­vi­tät der Schie­ne mass­geb­lich erhö­hen. Der Bund soll­te dabei eine unter­stüt­zen­de Rolle spielen.

→ Hier geht es zum Interview.

Interessengemeinschaft Wagenladungsverkehr Schweiz – zum Auftakt

Interessengemeinschaft Wagenladungsverkehr Schweiz – zum Auftakt

2018 grün­de­te der VAP zusam­men mit SBB Cargo und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV/UTP) die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr Schweiz – kurz IG WLV Schweiz. Die­ser Blog­post macht den Auf­takt zu einer Reihe von Bei­trä­gen, die Ant­wor­ten auf sol­che und ähn­li­che Fra­gen geben: Was wol­len die Inter­es­sen­ver­tre­ter errei­chen? Was waren Aus­lö­ser und Grund­la­gen? Wo ste­hen wir heute? Wel­che poten­zi­el­len Vor­tei­le erge­ben sich für VAP-Mitglieder?

Wie alles begann

Gemäss Medi­en­mit­tei­lung «Aus­la­ge­rung der SBB Cargo soll mehr Wett­be­werb brin­gen» der Kom­mis­sio­nen für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen (KVF) vom Janu­ar 2017 tra­ten diese auf den Ent­wurf zur Vor­la­ge «Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur» (OBI) des Bun­des­ra­tes ein. Aller­dings stell­ten die KVF ihren Räten mit 14 zu 11 Stim­men den Antrag, die Vor­la­ge an den Bun­des­rat zurück­zu­wei­sen und in eini­gen Punk­ten zu über­ar­bei­ten. Unter ande­rem soll­te SBB Cargo in einer Hol­ding­struk­tur aus­ge­la­gert wer­den, um auf diese Weise mehr Wett­be­werb zu errei­chen und den Güter­trans­port zu stär­ken. Zudem emp­fah­len die KVF, dass Sys­tem­füh­rer­schaf­ten auch für den Güter­ver­kehr gere­gelt sein sollten.

Das war sozu­sa­gen die Geburts­stun­de der IG WLV. Hinzu kam, dass im Rah­men der Bera­tun­gen zu OBI der Arti­kel 3a im Güter­trans­port­ge­setz GüTG ergänzt wurde. Dem­nach sol­len die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gemein­sam Leit­li­ni­en zur Errei­chung der Ziele des GüTG erar­bei­ten. Zum Bei­spiel zuguns­ten von tech­ni­schen Neue­run­gen, Effi­zi­enz­ver­bes­se­run­gen in den Pro­duk­ti­ons­ab­läu­fen oder für eine ver­bes­ser­te Inte­gra­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in die Logistikwirtschaft.

Starker Wagenladungsverkehr, zufriedene Kunden

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft will die Wei­ter­ent­wick­lung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs in der Schweiz för­dern. Im gemein­sa­men Inter­es­se ver­folgt sie das Ziel, die Leis­tun­gen des Bahn­sys­tems effek­ti­ver und effi­zi­en­ter zu erbrin­gen und so eine eigen­wirt­schaft­li­che sowie nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs im Sinne des GüTG zu ermög­li­chen. Das Sys­tem Wagen­la­dungs­ver­kehr soll auf die Stär­ken der Bahn und die Kun­den­be­dürf­nis­se aus­ge­rich­tet sowie als inte­gra­ler Bestand­teil der Gesamt­lo­gis­tik betrach­tet wer­den. Von der Eigen­wirt­schaft­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit sol­len Bahn­an­bie­ter und Kun­den glei­cher­mas­sen profitieren.

Informationsaustausch und Zukunftsplanung

Seit der Grün­dung haben sich die Inter­es­sen­ver­tre­ter der IG WLV in Vor­stands­sit­zun­gen zu diver­sen The­men aus­ge­tauscht. Zudem beleuch­ten sie in regel­mäs­si­gen Work­shops die kon­kre­ten Her­aus­for­de­run­gen und Hür­den des Bahn­sys­tems, etwa die Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr oder die Grün­de, wes­halb Kun­den mit der aktu­el­len Situa­ti­on unzu­frie­den sind. Aktu­ell arbei­tet die IG WLV an einem gemein­sa­men Kon­zept mit Stoss­rich­tun­gen und ent­spre­chen­den Zie­len sowie kon­kre­ten Mass­nah­men für die kom­men­den Jahre.

Viel vorgenommen, viel zu tun

Ob Kund­schaft, Poli­tik oder Dia­log­grup­pen: Die Erwar­tun­gen an die IG WLV sind ins­ge­samt hoch. Zum aktu­el­len Stand der Ent­wick­lun­gen äus­sert sich VAP-Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer im Inter­view mit der Gewerk­schaft des Ver­kehrs­per­so­nals. Der Weg von einer Absichts­er­klä­rung bis zu kon­kre­ten Resul­ta­ten ist lang und stei­nig. Die IG WLV will die­sen ebnen, damit die Kun­den auf ein bes­se­res Bahn­sys­tem zäh­len kön­nen und die Poli­tik den Mehr­wert von Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Koope­ra­ti­on erkennt.

Vier private Logistikdienstleister beteiligen sich an SBB Cargo

Vier private Logistikdienstleister beteiligen sich an SBB Cargo

Die vier Fami­li­en­un­ter­neh­men Gal­li­ker, Plan­zer, Bert­schi und Cami­on Trans­port betei­li­gen sich unter dem Namen «Swiss Combi AG» mit 35% an der SBB Cargo AG. Die Unter­neh­men ste­hen für Kun­den­ori­en­tie­rung, Inno­va­ti­on und markt­ori­en­tier­te Lösun­gen. Die Kun­den von SBB Cargo wer­den von die­ser gesam­mel­ten Erfah­rung als Betrei­ber von Logis­tik­netz­wer­ken und von ihrer brei­ten Kun­den­ba­sis pro­fi­tie­ren. Die neu gegrün­de­te Gesell­schaft hat es in der Hand, den vie­ler­orts zum Aus­druck gebrach­ten Befürch­tun­gen von wei­ter stei­gen­der Markt­be­herr­schung mit voll­kom­me­ner Trans­pa­renz und wett­be­werbs­ori­en­tier­tem Han­deln zu begeg­nen. Sie kann dem Wagen­la­dungs­ver­kehr als Kern­ge­schäft der SBB nach Jah­ren des Abbaus zu neuem Auf­schwung ver­hel­fen. Inwie­weit das im ver­gan­ge­nen Jahr ver­ab­schie­de­te Gesetz über die Orga­ni­sa­ti­on der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur und die dazu­ge­hö­ri­gen Ver­ord­nun­gen die Wei­ter­ent­wick­lung des Bahn­gü­ter­ver­kehrs ins­ge­samt zu beflü­geln ver­mag, wird sich wei­sen. Nach wie vor sind die Rah­men­be­din­gun­gen für den Bahn­gü­ter­ver­kehr im Bereich der Pla­nung der Bau­stel­len und Stre­cken­sper­run­gen sowie der Regu­lie­rung der dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Bedie­nung der Anschluss­glei­se und Ter­mi­nals schlecht. Auch ist trotz die­ser Betei­li­gung und der for­mel­len Ver­selbst­stän­di­gung von SBB Cargo wei­ter­hin völ­lig offen, ob in Zukunft eine aus­ge­wo­ge­ne Infra­struk­tur- und Immo­bi­li­en­po­li­tik inner­halb des Kon­zerns SBB mög­lich sein wird oder ob wei­ter­hin ein­sei­tig zuguns­ten des Per­so­nen­ver­kehrs agiert wird. 
Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 ist ein wei­te­res Puz­zle­stück für eine leis­tungs­fä­hi­ge Nord-Süd-Ver­bin­dung durch die Schweiz fer­tig­ge­stellt. Der Aus­bau des inter­na­tio­na­len Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors ist jedoch um min­des­tens ein Jahr­zehnt ver­spä­tet. Die Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen im inter­na­tio­na­len kom­bi­nier­ten Ver­kehr sind folg­lich nur halb so gross wie ursprüng­lich geplant.

Der Bun­des­rat aner­kennt die ver­zö­ger­te Umset­zung im Grund­satz und legt mit dem Ver­la­ge­rungs­be­richt vom 13.11.2019 ein «Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung» vor. Aus Sicht der Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che rei­chen die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men jedoch nicht aus. Um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des UKV (Unbe­glei­te­ter Kom­bi­nier­ter Ver­kehr) im alpen­que­ren­den Ver­kehr zu erhal­ten und die Ver­la­ge­rung fort­zu­set­zen, for­dert die Bran­che zusätz­li­che Massnahmen.

Verzögerte Umsetzung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 wird das NEAT-Pro­jekt offi­zi­ell abge­schlos­sen. Die Vor­tei­le für den Güter­ver­kehr im Alpen­tran­sit durch die Schweiz wer­den jedoch erst mit erheb­li­cher zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung ein­tre­ten. Zahl­rei­che Fak­to­ren tra­gen dazu bei, dass die Pro­duk­ti­vi­tät der ein­ge­setz­ten Res­sour­cen – Loko­mo­ti­ven, Per­so­nal, Bahn­wa­gen usw. – bei Wei­tem nicht in dem Aus­mass und in dem Zeit­rah­men gestei­gert wer­den kann wie ursprüng­lich geplant:

  • Der ver­spä­te­te Aus­bau der Zulauf­stre­cken im Nor­den ver­un­mög­licht den Betrieb von 740-m-Zügen.
  • Häu­fi­ge und inter­na­tio­nal nicht koor­di­nier­te Bau­stel­len mit Umlei­tun­gen und tem­po­rä­ren Kapa­zi­täts­eng­päs­sen ver­hin­dern die erwar­te­te Fahr­zeit­re­duk­ti­on und füh­ren zu lau­fend zuneh­men­den Qua­li­täts­de­fi­zi­ten. Die Fol­gen sind Ver­spä­tun­gen und ein inef­fi­zi­en­ter Ein­satz der Ressourcen.
  • Auf­grund der nicht koor­di­nier­ten inter­na­tio­na­len Tras­sen­pla­nun­gen ver­pufft die Fahr­zeit­ein­spa­rung in der Schweiz bis auf Wei­te­res an den Grenzen.
  • Die ver­blei­ben­den Nei­gun­gen der Stre­cke und das Betriebs­kon­zept des Gott­hard-Basis­tun­nels erfor­dern wei­ter­hin den Ein­satz einer zwei­ten Lok für schwe­re Züge.

Unter die­sen Bedin­gun­gen kön­nen die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs maxi­mal die Hälf­te der ursprüng­lich erwar­te­ten Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te rea­li­sie­ren. Um das heu­ti­ge Volu­men im tran­sal­pi­nen kom­bi­nier­ten Ver­kehr bei­zu­be­hal­ten und mit­tel­fris­tig zusätz­li­che Ver­kehrs­men­gen im Hin­blick auf das Ver­la­ge­rungs­ziel zu gewin­nen, schlägt die Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che eine län­ger­fris­ti­ge Aus­rich­tung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik bis 2030 mit zusätz­li­chen Mass­nah­men vor.

Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des UKV transalpin bis 2030

Um die posi­ti­ven Ergeb­nis­se der bis­he­ri­gen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik nicht zu gefähr­den, darf die För­de­rung des tran­sal­pi­nen UKV nicht ver­früht aus­ge­setzt wer­den. Aus Sicht des Markts ist eine Lauf­zeit­ver­län­ge­rung der För­der­mass­nah­men bis 2030 not­wen­dig. Erst ab 2030 ist mit der Rea­li­sie­rung der vor­ge­se­he­nen wei­te­ren Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te zu rechnen.

Wei­ter haben die Qua­li­täts­de­fi­zi­te der KV-Züge gemäss dem Moni­to­ring des Bun­des­amts für Ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich zuge­nom­men. Wäh­rend 2009 75% der Züge weni­ger als eine Stun­de Ver­spä­tung hat­ten, waren es in der 1. Hälf­te 2019 nur noch 55% aller Züge. 12% der Züge haben heute gar 12 und mehr Stun­den Ver­spä­tung. Diese Qua­li­täts­de­fi­zi­te, getrie­ben durch den Aus­bau der Kor­ri­dor­in­fra­struk­tur mit zahl­rei­chen Bau­stel­len und Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen, wer­den die Pro­duk­ti­vi­tät bis min­des­tens 2030 wei­ter­hin stark belasten.

Der Zeit­ho­ri­zont 2030 schafft auch die erfor­der­li­che Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit. Trans­port­un­ter­neh­men wer­den in Con­tai­ner und kran­ba­re Auf­lie­ger, Ope­ra­teu­re in Bahn­wa­gen und Ter­mi­nals und Bahn­un­ter­neh­men in Loko­mo­ti­ven inves­tie­ren, wenn eine län­ger­fris­ti­ge Nut­zung die­ser Inves­ti­ti­ons­gü­ter sicher­ge­stellt ist.

Fördermittel für Betriebsabgeltungen des UKV in Höhe von jährlich CHF 55 Mio. ab 2024

Eine leis­tungs­fä­hi­ge Bahn­in­fra­struk­tur in Kom­bi­na­ti­on mit Tras­sen­prei­sen auf dem Niveau der Nach­bar­län­der Deutsch­land und Ita­li­en ermög­licht den eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs durch die Schweiz – die­ser Leit­satz hat wei­ter­hin Bestand. Doch die betrieb­li­chen und infra­struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen auf dem Nord-Süd-Kor­ri­dor durch die Schweiz erfül­len diese Anfor­de­run­gen weder aktu­ell noch in den kom­men­den Jah­ren. In die­sem Zeit­raum wer­den die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und die Bahn­un­ter­neh­men die Pro­duk­ti­vi­tät bei Fer­tig­stel­lung der NEAT um maxi­mal die Hälf­te des ursprüng­lich geplan­ten Werts erhö­hen können.

Zwar leis­tet die Schwei­zer Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2021 – die den Basis­preis für den Güter­ver­kehr absenkt und Rabat­te für lange Züge ein­führt – einen deut­li­chen Bei­trag zur Unter­stüt­zung des UKV. Den­noch ver­bleibt eine Lücke von etwa der Hälf­te der Betriebs­ab­gel­tun­gen des Refe­renz­jah­res 2018 in Höhe von CHF 110 Mio.

Aus die­ser Ana­ly­se der Lage for­dert die Güter­trans­port­bran­che, dass der Unbe­glei­te­te kKom­bi­nier­te Ver­kehr (UKV) bis 2030 mit Betriebs­bei­trä­gen von CHF 55 Mio. pro Jahr geför­dert wird. Damit kann der UKV das heu­ti­ge Ver­la­ge­rungs­vo­lu­men auf­recht­erhal­ten und gege­be­nen­falls auch das Ver­kehrs­wachs­tum weit­ge­hend auf­fan­gen. Soll­ten sich die Rah­men­be­din­gun­gen rascher ver­bes­sern als ange­nom­men – bei­spiels­wei­se durch eine mass­geb­li­che Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät oder eine nach­hal­ti­ge Opti­mie­rung der inter­na­tio­na­len Fahr­plä­ne – so könn­ten auch wei­ter­hin zusätz­li­che Ver­kehrs­vo­lu­men für den UKV gewon­nen werden.

Mit dem erwar­te­ten wei­te­ren Wachs­tum des UKV bis 2030 würde der Abbau­pf­ad der För­der­mit­tel pro Sen­dung wie­der­um erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Wäh­rend 2011 je ver­la­ger­te LKW-Ladung durch­schnitt­lich CHF 173 Betriebs­bei­trä­ge bezahlt wur­den, waren es 2018 noch CHF 116. Nach den Vor­stel­lun­gen der Güter­trans­port­bran­che würde die­ser Betrag bis 2030 wei­ter sin­ken auf CHF 40–45 pro ver­la­ger­ten LKW.

Ausbau der Zulaufstrecken im Norden

Das NEAT-Kon­zept zur För­de­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist auf effi­zi­en­te, leis­tungs­fä­hi­ge Zufahrts­li­ni­en zu den Basis­tun­neln ange­wie­sen, um die Ver­sor­gung der nach­fra­ge­stärks­ten Wirt­schafts­stand­or­te Euro­pas sicher­zu­stel­len. Nach Inbe­trieb­nah­me des 4‑m-Kor­ri­dors stellt sich die Situa­ti­on wie folgt dar:

  • 3 Zufahrts­li­ni­en in Ita­li­en – via Chi­as­so, Luino und Domodossola
  • 2 Lini­en in der Schweiz – via Gott­hard- und Lötschberg-Basistunnel
  • 1 Zufahrts­li­nie nörd­lich von Basel – via Karls­ru­he – Mann­heim – Köln – Benelux

Für das Nadel­öhr im Nor­den muss drin­gend eine Alter­na­ti­ve geschaf­fen wer­den. Als leis­tungs­fä­hi­ge Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) kommt ein­zig die links­rhei­ni­sche Stre­cke via Frank­reich in Betracht. Sie ist opti­mal für die volu­men­star­ke Rela­ti­on Bel­gi­en – Ita­li­en. Zudem ist eine direk­te Ver­bin­dungs­stre­cke mit dem rechts­rhei­ni­schen Kor­ri­dor vor­han­den, was der Risi­ko­min­de­rung dient.

Diese Stre­cken ent­spre­chen jedoch noch nicht den Kor­ri­dor­pa­ra­me­tern der Tran­sit­ach­se Schweiz und füh­ren daher aktu­ell nur ein gerin­ges Ver­kehrs­vo­lu­men. Um die Kapa­zi­tä­ten auf die­sen alter­na­ti­ven Rou­ten stär­ker für den UKV durch die Schweiz nutz­bar zu machen, muss die Stre­cke Zeebrugge/Antwerpen – Stras­bourg – Basel und die Quer­ver­bin­dung Wörth – Lau­ter­bourg – Stras­bourg aus­ge­baut wer­den auf die Para­me­ter 740 m Zugs­län­ge, 4 m Eck­hö­he, 2000 t mit einer Lok, ETCS. Dadurch ent­stün­de auch im Nor­den ein Sys­tem mit zwei Zulauf­stre­cken und einer links­rhei­ni­schen Ausweichmöglichkeit.

Der Aus­bau einer kor­ri­dor­kon­for­men Alter­na­tiv­stre­cke via Frank­reich ist bezüg­lich der Kos­ten vor­aus­sicht­lich über­schau­bar. Er liegt stark im Inter­es­se der Schweiz und sei­ner Tran­sit­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Zur Umset­zung bedarf es einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Schweiz gemein­sam mit Frank­reich und Bel­gi­en, die in einen Staats­ver­trag zum Infra­struk­tur­aus­bau mün­den soll­te. Das Par­la­ment soll­te den Bun­des­rat auf­for­dern, eine ent­spre­chen­de staats­ver­trag­li­che Initia­ti­ve zu ergrei­fen. Zudem muss der Aus­bau der Rhein­tal­bahn in Deutsch­land mit Nach­druck wei­ter­ver­folgt wer­den. Die Fer­tig­stel­lung die­ser ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kapa­zi­täts­stei­ge­rung wurde auf 2040 verschoben.

No results found.