Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.


 

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

Im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in der Euro­päi­schen Union (EU) beob­ach­ten wir eine Ent­wick­lung, die eher poli­tisch als markt­ori­en­tiert ist. Die EU unter­stützt öffent­lich­keits­wirk­sam – und grund­sätz­lich zu begrüs­sen – die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf kli­ma­freund­li­che Ver­kehrs­trä­ger wie Schie­ne und Was­ser mit ver­schie­de­nen Pro­gram­men und Fonds.
Die staat­li­chen Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men, unter­stützt von den Gewerk­schaf­ten, bezeich­nen den EWLV als “Ser­vice Public”. Die Kon­se­quen­zen tra­gen jedoch nicht sie selbst, son­dern die Staa­ten und die Ver­la­der. Tat­säch­lich füh­ren diese Bei­trä­ge, die von der EU auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler umver­teilt wer­den, zu einem stark sub­ven­tio­nier­ten EWLV, ohne Anrei­ze für eine Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung im Sinne einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung. Dies bedeu­tet, dass der EWLV zu Las­ten der Steu­er­zah­ler, der Gesell­schaft und der Wirt­schaft ein Mono­pol ohne jeg­li­che Ver­pflich­tun­gen eines Ser­vice Publics wie Trans­port- und Tarif­pflicht zemen­tiert.
Mit einem Man­gel an Markt­ori­en­tie­rung und unter­neh­me­ri­schem Den­ken sei­tens der Staats­bah­nen und Gewerk­schaf­ten wer­den weder Ver­la­ge­rungs- noch Kli­ma­zie­le erreicht. Dar­über hin­aus gehen die Staa­ten als Eigen­tü­mer der Staats­bah­nen lang­fris­tig ein unwäg­ba­res finan­zi­el­les und ver­kehrs­po­li­ti­sches Risi­ko für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in ihren Län­dern ein.
Für die Ver­la­der sind die Aus­wir­kun­gen nicht weni­ger schwer­wie­gend. Um mul­ti­mo­da­le Trans­por­te durch­zu­füh­ren, müs­sen sie in das Bahn­sys­tem inves­tie­ren. Dabei sind sie von einem mono­po­lis­ti­schen Unter­neh­men abhän­gig, das das am poli­ti­schen Gän­gel­band und in finan­zi­el­ler Abhän­gig­keit geführt wird. Ver­sor­gungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit sehen anders aus.
Die finan­zi­el­len För­der­mit­tel müs­sen gezielt und zeit­lich begrenzt ein­ge­setzt wer­den, um lang­fris­tig Arbeits­plät­ze zu sichern und den EWLV auf Erfolgs­schie­ne zu brin­gen.
In die­sem Blog­bei­trag neh­men wir staat­li­che Bei­hil­fen in Deutsch­land, Frank­reich, Öster­reich und der Schweiz hin­sicht­lich Zwecks und Aus­mass unter die Lupe und the­ma­ti­sie­ren Ziel­kon­flik­te und dar­aus ent­ste­hen­de Notwendigkeiten.

Darum geht’s:

  • Staat­li­che Bei­hil­fen stre­ben eine nach­hal­ti­ge und zukunfts­fä­hi­ge Mobi­li­tät an
  • Dabei kann es zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und Dis­kri­mi­nie­rung kommen
  • Staat­li­che Finan­zie­rungs­hil­fen sol­len als Über­brü­ckung bis zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit dienen
  • Markt­ak­teu­re brau­chen gera­de für Inno­va­tio­nen wie die DAK finan­zi­el­le Hilfe
  • Wer Bei­hil­fen ver­gibt, soll­te deren Effek­ti­vi­tät und Ver­stös­se gegen Bei­hil­fe­vor­schrif­ten prüfen
  • Gege­be­nen­falls wer­den gesetz­li­che Anpas­sun­gen nötig

 

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on leis­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs von der Stras­se auf umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­trä­ger wie die Bin­nen­schiff­fahrt und die Schie­ne. Sie stellt För­der­gel­der gemäss den EU-Bei­hil­fe­vor­schrif­ten zur Ver­fü­gung. Ziel die­ser EU-Bei­hil­fen ist eine nach­hal­ti­ge und intel­li­gen­te Mobi­li­tät. Eine sol­che soll im Rah­men des euro­päi­schen Green Deals CO2-Emis­sio­nen ver­rin­gern und die Stras­sen ent­las­ten. Wie so oft bei staat­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen ist auch im Güter­ver­kehr sicher­zu­stel­len, dass der Wett­be­werb im Bin­nen­markt nicht ver­zerrt wird und Eigen­wirt­schaft­lich­keit sowie Trans­pa­renz erreicht werden.

Defizitausfinanzierung im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) im Vergleich
Land
Förderprogramm und Nutzen
Fördersumme
Zeitraum
Deutsch­land

Tem­po­rä­re, dis­kri­mi­nie­rungs­freie und wachs­tums­ori­en­tier­te Betriebs­kos­ten­för­de­rung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs (BK-EWV)

Mit die­ser För­de­rung legt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr eine «Brü­cke» zur Stei­ge­rung der Wirt­schaft­lich­keit des EWLV durch den Roll­out der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Es will bun­des­ei­ge­ne und nicht­bun­des­ei­ge­ne Bah­nen im natio­na­len und grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr inner­halb einer ein­zu­rei­chen­den EWV-Sys­tem­be­schrei­bung för­dern. Details zur BK-EWV sind für Juli zu erwarten.

80 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

2023

2024

2025

Frank­reich

För­de­rung des Trans­port­an­ge­bots des EWLV

Mit direk­ten Zuschüs­sen sol­len Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Kos­ten­dif­fe­renz zwi­schen Stras­sen- und Schie­nen­trans­port ent­schä­digt wer­den. Sie kom­men Eisen­bahn­un­ter­neh­men zugu­te, die im EWLV tätig sind.

450 Mio. €
resp.150 Mio. € pro Jahr
2023–2025
Öster­reich

 «SGV Plus»

Mit die­sem För­der­pro­gramm wer­den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men darin unter­stützt, Güter­trans­por­te auf der Schie­ne durch­zu­füh­ren, die ohne die Unter­stüt­zung zu einem guten Teil auf der Stras­se mit­tels LKW abge­wi­ckelt wer­den müss­ten. SGV Plus besteht aus einer För­de­rung von Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­leis­tun­gen und einer Wegeentgeltförderung.

Anschluss und Terminalförderung

Unter­neh­men wer­den darin unter­stützt, ihre Güter nach­hal­tig auf der Schie­ne zu trans­por­tie­ren, mit Mass­nah­men wie diesen:

  • Neu­bau, Erwei­te­rung und Reak­ti­vie­rung von Anschluss­bah­nen und Terminals
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen im Bereich der Anschlussbahnen
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen für mobi­le Umschlags­ge­rä­te im Bereich Terminal

rund 90 Mio. €

 

 

 

 

 

13 Mio. €
pro Jahr

2023–2027

 

 

 

 

 

Ab 2023

Schweiz

Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Gütertransport

Der Bun­des­rat sieht För­der­pro­gram­me mit dem fol­gen­den Nut­zen vor:

  • Anbie­ter des EWLV finan­zi­ell abgelten
  • Die Ein­füh­rung der DAK anschubfinanzieren
  • Gerä­te zum Waren­um­schlag sowie Infra­struk­tur­an­ge­bo­te der Rhein­schiff­fahrt finan­zi­ell unterstützen
  • Ver­lad auf die Schie­ne verbilligen
CHF 600 Mio.
resp.CHF 150 Mio. pro Jahr
2024–2027

 

Vergleich nur beschränkt aussagekräftig

Die in der obi­gen Tabel­le auf­ge­führ­ten För­der­gel­der sind in abso­lu­ten Zah­len aus­ge­drückt. Das erschwert einen Ver­gleich, da keine Bezugs­sum­men vor­lie­gen. Zum Bei­spiel fährt die SNCF (Frank­reich) ein Viel­fa­ches an Ton­nen­ki­lo­me­tern, erhält im Ver­gleich zur SBB aber bedeu­tend weni­ger Geld. In der Schweiz ist im Gegen­satz zu den EU-Län­dern die Migra­ti­on der DAK im För­der­to­tal ent­hal­ten. Gera­de weil in den meis­ten Län­dern par­al­lel zahl­rei­che Finan­zie­rungs­quel­len flies­sen, ist ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger Ver­gleich der För­de­rung äus­serst schwierig.

Zielkonflikt Klimaschutz vs. Wettbewerb

Die Regie­run­gen set­zen ihre För­der­mit­tel vor­wie­gend mit dem Ziel ein, eine Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­trä­ger zu för­dern. Die über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung birgt das Risi­ko, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­zer­ren. Damit die­ser nicht nur aus öko­lo­gi­scher, son­dern auch aus öko­no­mi­scher Sicht zukunfts­fä­hig bleibt, müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem anstre­ben, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. Die Schweiz hat sich Eigen­wirt­schaft­lich­keit zum Ziel gesetzt und ist damit auf gutem Weg.

Diskriminierungsfreiheit sicherstellen

Wo staat­li­che und pri­va­te Markt­ak­teu­re auf­ein­an­der­tref­fen, wird schnell der Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung laut. Ein klas­si­sches Bei­spiel dafür ist die För­de­rung der letz­ten Meile. Sie wird sowohl inter­na­tio­nal als auch in der Schweiz heiss dis­ku­tiert (vgl. Rail­Busi­ness Nr. 6 und 7/2023). Wie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie letz­te Meile in der Schweiz aus­se­hen könn­te, haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten» skiz­ziert. Darin pro­pa­gie­ren wir die Abschaf­fung einer Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – und schla­gen statt­des­sen vor, dass ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt. In unse­rem Blog­bei­trag «Sub­ven­tio­nie­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs: Wett­be­werbs­ver­zer­rung und Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern» fin­den sich wei­te­re Aus­füh­run­gen, warum Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit bei staat­li­chen Bei­hil­fen zen­tral ist.

In Deutsch­land schla­gen der Ver­band deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und der Ver­band «Die Güter­bah­nen» eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung von Bedien­fahr­ten zwi­schen der Lade­stel­le beim Kun­den und der letz­ten funk­tio­na­len Zug­bil­dung vor. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen sol­len dafür sor­gen, dass die För­de­rung in beson­ders schwach bedien­te und unwirt­schaft­li­che Regio­nen und Neu­ver­keh­re fliesst, um auch dort Ver­kehr auf die Schie­ne zu bringen.

Innovationskraft finanziell stärken

Staat­li­che Finan­zie­run­gen sol­len unse­rer Ansicht nach eine Über­brü­ckung dar­stel­len, bis die Akteu­re Eigen­wirt­schaft­lich­keit errei­chen. Die­ser Ansatz ist gera­de bei Inno­va­tio­nen zen­tral, zum Bei­spiel bei der Migra­ti­on der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die Wagen­hal­ter kön­nen kei­nen direkt spür­ba­ren Nut­zen aus der DAK zie­hen, müs­sen aber enor­me Inves­ti­tio­nen in das Umrüs­ten des Roll­ma­te­ri­als täti­gen. Warum wir uns für die Anschub­fi­nan­zie­rung der DAK als Weg­be­rei­te­rin in ein neues Schie­nen­zeit­al­ter statt der Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung eines ver­al­te­ten Sys­tems enga­gie­ren, ist im Blog­bei­trag «Inno­va­ti­on im Schie­nen­ver­kehr: Die DAK als Weg­be­rei­ter» nach­zu­le­sen.

Bahnsystem neu denken

Damit die Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr grei­fen, braucht es mehr als die DAK. Es braucht eine fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung und Opti­mie­rung der sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­se. Nur so kön­nen die Markt­ak­teu­re ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern, Kos­ten ver­rin­gern und sich kon­se­quent an den Kun­den ori­en­tie­ren, um mit der Bahn wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Das bedingt eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on des gesam­ten Bahn­sys­tems. Diese reicht weit über die (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder der DAK hin­aus. Sie betrifft sämt­li­che Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz.

Mit Monitoring Transparenz schaffen

Damit sich staat­li­che Gel­der gezielt ein­set­zen las­sen, muss klar defi­niert wer­den, was mit der Unter­stüt­zung erreicht wer­den soll. Diese gilt es – wie in pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men üblich – anhand mess­ba­rer Ziel­grös­sen zu kon­trol­lie­ren, etwa «wie viele DAK wer­den bis 2025 mit wel­cher Summe umge­setzt», «wie viele Glei­se wur­den erstellt» oder «wie viele LKW-Ladun­gen auf die Schie­nen gebracht». Die Mess­bar­keit einer Erfolgs­quo­te ermög­licht es den Akteu­ren, ihre Stra­te­gien ent­spre­chend anzupassen.

Missbrauch der Beihilfevorschriften verhindern

2020 wurde der Deut­schen Bahn mas­si­ve Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­wor­fen, weil diese auf­grund der Coro­na-Krise eine wei­te­re Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung von 5 Mrd. Euro vom Staat erhal­ten soll­te. Zu Beginn des Jah­res 2023 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Unter­su­chung wegen mög­li­cher ille­ga­ler staat­li­cher Bei­hil­fen im zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich für die Güter­spar­te Fret SNCF der fran­zö­si­schen Staats­bahn­ge­sell­schaft SNCF ein­ge­lei­tet. Diese jun­gen Bei­spie­le zei­gen, dass staat­li­che Bei­hil­fen immer das Risi­ko des Miss­brauchs ber­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass die Regie­run­gen glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für alle schaf­fen und gege­be­nen­falls die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach­schär­fen.[1]

Leitlinien nachschärfen

Bei­spiel für eine der­ar­ti­ge Über­ar­bei­tung sind die euro­päi­schen Eisen­bahn­leit­li­ni­en. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat deren Über­ar­bei­tung vor­ge­schla­gen, um den euro­päi­schen Ver­kehr auf nach­hal­ti­ge­re und umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­lö­sun­gen zu ver­la­gern und gleich­zei­tig glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der EU zu wah­ren. Die Befra­gung der Mit­glie­der­staa­ten zur För­de­rung von trans­pa­ren­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Pro­gram­men, der Begren­zung von Ein­zel­bei­hil­fen auf Aus­nah­me­fäl­le und der Anpas­sung der Höchst­gren­zen für Bei­hil­fen ging am 16. März 2022 zu Ende. Die Mehr­heit der Befrag­ten bevor­zug­te die För­de­rung von Pro­gram­men, die allen Unter­neh­men glei­che Chan­cen bie­ten, und dass Ein­zel­bei­hil­fen nur in Aus­nah­me­fäl­len gewährt wer­den soll­ten. Die EU-Kom­mis­si­on plant, im 4. Quar­tal 2023 die über­ar­bei­te­ten Leit­li­ni­en für staat­li­che Bei­hil­fen im Eisen­bahn­ver­kehr zu verabschieden.

[1] Vgl. Bericht in der DVZ vom 30.05.2023

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Wir vom VAP set­zen uns seit Län­ge­rem inten­si­ver mit dem Thema Daten­öko­sys­te­me aus­ein­an­der. 2022 haben wir bei der Koor­di­na­ti­ons­stel­le für nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät (KOMO) die Ent­wick­lung einer Daten­platt­form ange­regt und trei­ben die Wei­ter­ent­wick­lung Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI) voran. Mit die­sem Blog­bei­trag möch­ten wir den Dia­log fort­set­zen und auf­zei­gen, warum Daten­öko­sys­te­me zur Visi­on aller Güter­bahn­ak­teu­re gehö­ren sollten.

Darum geht’s:

  • Die Kom­ple­xi­tät setzt die Mess­lat­te hoch
  • In klei­nen Schrit­ten zur gros­sen Vision
  • Das uner­schöpf­li­che Poten­zi­al von Daten ausschöpfen
  • Wir soll­ten im Gespräch bleiben

 

Die Komplexität setzt die Messlatte hoch

Daten­öko­sys­te­me sind hoch­kom­plex und umfas­sen diver­se The­men­fel­der (vgl. Abbil­dung 1). Sol­len sie nutz­bar und wirt­schaft­lich gemacht wer­den, so müs­sen wir sämt­li­che Wün­sche und Bedürf­nis­se der Akteu­re sowie all­fäl­li­ge Restrik­tio­nen einbeziehen.

Abbil­dung 1: Die Visi­on von digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät umfasst höchst anspruchs­vol­le Themenbereiche

Anläss­lich unse­res Forums Güter­ver­kehr 2023 haben Dr. Mat­thi­as Prandt­stet­ter, Seni­or Sci­en­tist und The­ma­tic Coor­di­na­tor am AIT Aus­tri­an Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy AIT, und Moni­ka Zosso Lunds­gaard-Han­sen, Co-Sek­ti­ons­che­fin Direk­ti­ons­ge­schäf­te beim BAV, Ein­bli­cke über den aktu­el­len Stand der Initia­ti­ven und Über­le­gun­gen gege­ben. Die Sach­ver­stän­di­gen sind sich einig: Fort­schrit­te im Bahn­sek­tor wer­den eine lang­wie­ri­ge und schwie­ri­ge Ange­le­gen­heit sein.

In kleinen Schritten zur grossen Vision

Das Ziel­bild eines intel­li­gen­ten und mög­li­cher­wei­se selbst­ent­schei­den­den Daten­öko­sys­tems lies­se sich über die fol­gen­den Ent­wick­lungs­pha­sen bei­spiel­haft rea­li­sie­ren (nicht abschliessend):

1. Basis­da­ten bereit­stel­len (z.B. mit MODI)

  • Garan­tier­te Qualität
  • «Ein­ma­lig­keit» des Daten­sat­zes (d.h. ein­deu­ti­ge Definitionen)
  • Zugänglichkeit/Transparenz für alle Involvierten
  • Markt­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung von Apps und erwei­ter­te Funk­tio­na­li­tä­ten möglich

2. Dreh­schei­be zum Aus­tausch von Daten akti­vie­ren (z.B. DX Inter­mo­dal von Hupac)

  • Aus­tausch zwi­schen 2 oder meh­re­ren auf der Dreh­schei­be agie­ren­den Unternehmen
  • Zusätz­li­che Daten­sät­ze (mit oder ohne Restrik­tio­nen für ein­zel­ne Akteure/Unternehmen)
  • Buchungs­mög­lich­kei­ten von ein­zel­nen oder gan­zen Relationen

3. Daten­öko­sys­tem schaffen

  • Zugang zu his­to­ri­schen Daten für erste Ana­ly­se­mög­lich­kei­ten gewährleisten
  • Daten­ban­ken (Basis­da­ten und/oder mit Restrik­tio­nen ver­füg­ba­re Daten­sät­ze anbinden)

4. Block­chain-Tech­no­lo­gie nutzen

  • Daten und Daten­sät­ze wer­den opti­mal vernetzt
  • Abso­lu­te Kos­ten- und Preistransparenz
  • Sicher­heit beim Daten­aus­tausch steigt
  • Effi­zi­en­te­re Gesamt­ent­wick­lung und ‑abwick­lung

5. Visi­on eines phy­si­schen Inter­nets umsetzen

  • Offe­nes glo­ba­les Sys­tem, auf phy­si­scher, digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät basierend
  • Wen­det Pro­to­kol­le, Schnitt­stel­len und Modu­la­ri­sie­rung an
  • Gewis­se Ent­schei­dun­gen wer­den vom Öko­sys­tem – nicht von Ein­zel­ak­teu­ren – getroffen

Aktu­ell befin­det sich die Bahn­bran­che in Phase 1 und 2, wenn auch nur punk­tu­ell. Mit dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) adres­siert das BAV alle rele­van­ten The­men­fel­der. DX Inter­mo­dal ist im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV) bereits ope­ra­tiv und greift Punk­te von Phase 2 auf. Einen Gesamt­nut­zen für die Güter­bahn­lo­gis­tik lässt sich nur errei­chen, wenn sämt­li­che Pro­duk­ti­ons­for­men des Güter­ver­kehrs und die gesam­te Trans­port­ket­te («Door-to-Door») berück­sich­tigt wer­den. Dazu sind Ele­men­te der künst­li­chen Intel­li­genz einzubinden.

Das unerschöpfliche Potenzial von Daten ausschöpfen

Big Data hat sich vom Hype zum Mega­trend gewan­delt; das Poten­zi­al gesam­mel­ter Daten ist schier unend­lich. Diese ermög­li­chen dis­rup­ti­ve, inno­va­ti­ve, digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le und bes­se­re Vor­her­sa­gen für rich­ti­ge Geschäfts­ent­schei­dun­gen. Aller­dings gilt das nur für Daten, die in der rich­ti­gen Qua­li­tät und Gra­nu­la­ri­tät zur Ver­fü­gung ste­hen. Zudem müs­sen die Akteu­re in der Lage sein, die rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und damit das gewünsch­te Wis­sen aus den Daten zu zie­hen und die­ses rich­tig zu inter­pre­tie­ren und ein­zu­set­zen. Das stellt die Öko­sys­tem­part­ner vor eine Reihe von Herausforderungen:

Systemnutzen vs. Eigennutzen

Eini­ge Unter­neh­men ver­fü­gen bereits über haus­ei­ge­ne Daten­sys­te­me. Sie sam­meln Daten von Gerä­ten an Loko­mo­ti­ven und Wagen und ver­wen­den sie zur Opti­mie­rung oder geben sie an Drit­te wei­ter. Damit ver­schaf­fen sich die Unter­neh­men Wett­be­werbs­vor­tei­le und zusätz­li­che Ein­nah­me­quel­len. Warum soll­ten sol­che Unter­neh­men an Daten­öko­sys­te­men teil­neh­men? Weil die Opti­mie­rung des eige­nen Sys­tems nicht zwin­gend dem Sys­tem als Gan­zes oder dem End­kun­den dient. Wenn zum Bei­spiel diver­se Ein­zel­ak­teu­re die glei­chen Daten gegen Ent­gelt an Drit­te ver­äus­sern, ver­teu­ert sich das Sys­tem, da für jeden Daten­trans­fer Geld fliesst. Zudem kön­nen ein­zel­ne Akteu­re ihre Daten­sät­ze im Rah­men eines Daten­öko­sys­tems kom­bi­nie­ren und damit die Effi­zi­enz des gesam­ten Sys­tems för­dern, etwa die vor­aus­sicht­li­che Abfahrts- oder Ankunfts­zeit. In die­sem Kon­text müs­sen Fra­gen der Daten­ho­heit geklärt werden.

Pflicht vs. Freiwilligkeit

Der Staat ist und bleibt der gröss­te Geld­ge­ber für das Bahn­sys­tem. Er soll­te ein Inter­es­se daran haben, die eige­ne Kasse und damit die Steu­er­zah­ler zu ent­las­ten. Die Bereit­stel­lung von gemein­nüt­zi­gen Daten kann die Effi­zi­enz ver­bes­sern. Auch hier blei­ben Fra­gen offen: Sol­len die Öko­sys­tem­part­ner ver­pflich­tet wer­den, Daten­sät­ze zu lie­fern? Soll es in einem Daten­öko­sys­tem mög­lich sein, vor­an­ge­gan­ge­ne, indi­vi­du­el­le Inves­ti­tio­nen aus­zu­glei­chen oder erhal­te­nen Sub­ven­tio­nen gegen­über­zu­stel­len? Oder soll die Teil­nah­me an einem Daten­öko­sys­tem frei­wil­lig blei­ben, mit dem Risi­ko, dass zu weni­ge Teil­neh­mer die Platt­form mit Daten speisen?

Daten vs. Daten

Nicht jedes Daten­ele­ment ist gleich­wer­tig für ein Daten­öko­sys­tem. So muss von Anfang an klar defi­niert wer­den, mit wel­chem Ziel und Gesamt­nut­zen ein Akteur seine Daten­ele­men­te auf einer Daten­platt­form hin­ter­le­gen soll. Zudem ist zwi­schen ope­ra­tio­nel­len, tech­ni­schen und kom­mer­zi­el­len Daten zu unter­schei­den, um emo­tio­na­le Dis­kus­sio­nen zu ver­mei­den. Schliess­lich ent­schei­det die Qua­li­tät, die der Daten­eig­ner oder eine neu geschaf­fe­ne Qua­li­täts­stel­le sicher­stel­len, über die Glaub­wür­dig­keit und Nach­hal­tig­keit eines Datenökosystems.

Wir sollten im Gespräch bleiben

Wir vom VAP möch­ten das Poten­zi­al von Daten­öko­sys­te­men dem gesam­ten Bahn­sek­tor nutz­bar machen und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern. Des­halb enga­gie­ren wir uns für diver­se Initia­ti­ven, For­schungs­pro­jek­te und eta­blier­te Pro­duk­te in die­sem Kon­text, nament­lich für die folgenden:

  • Wei­ter­ent­wick­lung der Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur MODI, gemein­sam mit dem BAV
  • Gemein­sa­mer euro­päi­scher Mobi­li­täts­da­ten­raum (EMDS), eine Initia­ti­ve der EU
  • Arbeits­kreis der Logis­tik (AKL), bei dem wir die Lei­tung über­nom­men haben

 

Wenn auch Sie die digi­ta­le Zukunft des Bahn­sek­tors mit­ge­stal­ten möch­ten, freut sich Jür­gen Maier, von Ihnen zu hören.

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Darum geht’s:

  • Kee­pers’ Sum­mit der UIP in Nizza
  • Kun­den­aus­rich­tung und Trans­for­ma­ti­on für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Europa
  • David Zindo neuer Prä­si­dent der UIP

 

Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) in Zusam­men­ar­beit mit ihrem fran­zö­si­schen Mit­glieds­ver­band AFWP begrüss­te am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich, 120 Akteu­re des Güter­bahn­be­reichs aus ganz Euro­pa zu ihrer jähr­li­chen Flag­ship-Kon­fe­renz, dem «Kee­pers’ Sum­mit». Die Dis­kus­sio­nen kon­zen­trier­ten sich dar­auf, wie umwelt­freund­li­che Merk­ma­le des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs genutzt wer­den kön­nen, um dem Kli­ma­wan­del ent­ge­gen­zu­wir­ken, gleich­zei­tig Kun­den anzu­spre­chen und junge Talen­te anzu­zie­hen. Die Panel­teil­neh­mer und das Publi­kum waren sich einig: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat eine wich­ti­ge Rolle in der Zukunft unse­rer Gesell­schaft zu spie­len. Dies gelingt aber nur, wenn sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Betrieb weg von staat­li­chen Mono­po­len hin zu pri­vat­wirt­schaft­li­chem Wett­be­werb transformiert.

Auf der Suche nach Ver­än­de­rung for­der­te der ehe­ma­li­ge UIP-Prä­si­dent Dr. Heiko Fischer das Publi­kum auf, in die Ver­gan­gen­heit zu schau­en, um sich bes­ser auf die Zukunft vor­zu­be­rei­ten. Als trei­ben­de Kraft hin­ter der Schaf­fung des Gene­ral Con­tract of Use (GCU) wies Herr Fischer auf die wich­ti­ge Rolle der pri­va­ten Wagen­hal­ter bei der Ent­wick­lung von Lösun­gen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hin. Als über­zeug­ter und visio­nä­rer Mann legte er immer gros­sen Wert auf die Not­wen­dig­keit, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu inno­vie­ren und zu trans­for­mie­ren, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und Erwar­tun­gen von Kun­den und der Gesell­schaft gerecht zu wer­den. Das Publi­kum wür­dig­te mit ste­hen­dem Applaus das Enga­ge­ment und die Leis­tun­gen von Dr. Fischer, der als Prä­si­dent 11 Jahre lang die Geschi­cke der UIP gelei­tet hatte.

Herr Joris D’In­ca, Glo­bal Head of Logi­stics bei der inter­na­tio­na­len Unter­neh­mens­be­ra­tungs­fir­ma Oli­ver Wyman, bestä­tig­te in sei­ner Key­note-Speech die Not­wen­dig­keit für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, sich an sich ent­wi­ckeln­de Kun­den­an­for­de­run­gen anzu­pas­sen: «Kun­den erwar­ten voll­stän­di­ge Trans­pa­renz ent­lang der Trans­port­ket­te. Sie legen den gröss­ten Wert u.a. auf die Ver­füg­bar­keit von Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen und ein effek­ti­ves Kor­ri­dor­ma­nage­ment. Nur durch die Anpas­sung an diese und wei­te­re Anfor­de­run­gen wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Lage sein, Markt­an­tei­le vom Stras­sen­gü­ter­ver­kehr zu gewin­nen und eine grös­se­re Rolle bei der Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels zu spie­len.» Prä­sen­ta­ti­on Joris D’Incà

Das Exper­ten­pa­nel, mode­riert von Frau Emi­lie Sou­lez und bestehend aus Herrn Charles Puech d’A­lis­s­ac (VIIA/Naviland), Herrn Paul Maza­t­aud (SNCF Réseau) und Herrn Sté­pha­ne Gavard (Streem), tauch­te tief in die Ele­men­te ein, die im Zen­trum der not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­on ste­hen, um den neuen Erwar­tun­gen gerecht zu wer­den. Herr Maza­t­aud bestä­tig­te die Bedürf­nis­se und Absich­ten von SNCF Réseau, mehr Trans­pa­renz bei War­tungs­ar­bei­ten zu bie­ten, aber auch die Pläne von RNE, die Fle­xi­bi­li­tät durch die Anpas­sung des Fahr­plan­pro­zes­ses zu erhö­hen. Herr Puech D’A­lis­s­ac hob die Ele­men­te und Vor­tei­le des kom­bi­nier­ten Trans­ports und des Geschäfts­mo­dells hin­ter den Akti­vi­tä­ten von Navi­l­and und VIIA her­vor. Er wies auf die Fort­schrit­te bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­le zu den Kun­den hin und ermu­tig­te alle Betei­lig­ten, ihre Anstren­gun­gen bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­dop­peln. Herr Gavard gab Ein­bli­cke in die Wagen­in­no­va­ti­on sowohl in Bezug auf Kon­zept als auch auf indus­tri­el­le Fer­ti­gung, erläu­ter­te aber auch das Pro­jekt von Streem, Fähig­kei­ten und Wis­sen in der Bran­che zu entwickeln.

Schliess­lich schloss Herr David Zindo, CEO der Streem Group und neu gewähl­ter UIP-Prä­si­dent, mit einem Ver­spre­chen ab: die Trans­for­ma­ti­on mit kla­ren Prio­ri­tä­ten zu unter­stüt­zen und gleich­zei­tig den Güter­wa­gen­hal­tern und ‑ver­bän­den den Erfolg der Ver­gan­gen­heit zugu­te­kom­men zu las­sen, um die Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Er beton­te die Bedeu­tung der Arbeit von UIP und den natio­na­len Ver­bän­den, die als kon­so­li­dier­te Stim­men und Bin­de­glied zu den loka­len und euro­päi­schen poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen fungieren.

«Unse­re Gesell­schaf­ten müs­sen das Allein­stel­lungs­merk­mal des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs als ent­schei­den­des Mit­tel zur Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs­sek­tors ver­ste­hen. Wir als Sys­tem müs­sen unser Ange­bot ver­bes­sern, um den Anfor­de­run­gen der Kun­den gerecht zu wer­den, aber auch um junge Talen­te anzu­zie­hen und aus­zu­bil­den.» – David Zindo

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP: Eine Visi­on für die Zukunft des Schienengüterverkehrs

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP und tritt die Nach­fol­ge von Dr. Heiko Fischer an, der die UIP 11 Jahre lang als Prä­si­dent gelei­tet hat. Zindo wurde wäh­rend der Gene­ral­ver­samm­lung der UIP am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich gewählt. Unter­stützt wird er von den Vize­prä­si­den­ten Per-Anders Ben­thin (CEO von Trans­wag­gon) und Johann Fein­dert (CEO von GATX Rail Europe).

Herr Zindo bringt umfang­rei­che Erfah­run­gen in die Posi­ti­on ein, da er CEO der Streem Group (ehe­mals Erme­wa Group) ist und seit 2015 Mit­glied des Exe­ku­tiv­vor­stands der UIP. Zuvor hatte er lei­ten­de Finanz­po­si­tio­nen bei der SNCF, Geo­dis und Veo­lia Envi­ron­men­tal Ser­vices inne.

Als neuer UIP-Prä­si­dent hat David Zindo die Visi­on, die UIP wei­ter zu stär­ken, indem er klare Prio­ri­tä­ten setzt, das Team stärkt und Alli­an­zen mit ande­ren Ver­bän­den ein­geht. Er möch­te die Rolle der Güter­wa­gen­hal­ter in der Lie­fer­ket­te stär­ken und die kom­ple­xe EU-regu­la­to­ri­sche Land­schaft erklä­ren. Mit sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und sei­nem Enga­ge­ment für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr strebt Herr Zindo eine Trans­for­ma­ti­on des Sek­tors an, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und den Erwar­tun­gen von Kun­den und Gesell­schaft gerecht zu werden.

Lesen Sie im Inter­view der UIP mit David Zindo mehr über die Visio­nen des neu­ge­wähl­ten Prä­si­den­ten. Inter­view David Zindo

 

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    Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) wurde 1950 gegrün­det und hat ihren Sitz in Brüs­sel. Sie ist der Dach­ver­band natio­na­ler Ver­bän­de aus 14 euro­päi­schen Län­dern und ver­tritt damit mehr als 250 Güter­wa­gen­hal­ter und Enti­ties in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECMs). Die vier­zehn Mit­glieds­län­der sind: Öster­reich, Bel­gi­en, Tsche­chi­en, Frank­reich, Deutsch­land, Ungarn, Ita­li­en, die Nie­der­lan­de, Polen, Spa­ni­en, die Slo­wa­kei, Schwe­den, die Schweiz und das Ver­ei­nig­te König­reich. Als Stim­me für mehr als 234.000 Güter­wa­gen reprä­sen­tiert die UIP die Hälf­te des gesam­ten euro­päi­schen Güter­wa­gen­be­stands und ist eine der wich­tigs­ten Res­sour­cen für den Güter­bahn­be­reich in Euro­pa. For­schung, Lob­by­ar­beit und stän­di­ger Aus­tausch mit allen Inter­es­sen­grup­pen und Orga­ni­sa­tio­nen, die am Güter­bahn­be­reich inter­es­siert sind, spie­len eine wich­ti­ge Rolle für den Ver­band, um alle Bemü­hun­gen auf eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung im Güter­bahn­dienst aus­zu­rich­ten. Durch die Teil­nah­me an vie­len Arbeits­grup­pen und Aus­schüs­sen auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebene bringt die UIP die Per­spek­ti­ve und Inter­es­sen der Güter­wa­gen­hal­ter ein und arbei­tet in Zusam­men­ar­beit mit allen inter­es­sier­ten Par­tei­en daran, die Zukunft des Güter­bahn­gü­ter­ver­kehrs lang­fris­tig zu sichern. Die UIP wird von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on als Ver­tre­tungs­or­gan im Eisen­bahn­sek­tor anerkannt.

Titus Bütler von der Schweizerischen Post wünscht sich schnelle und pünktliche Güterzüge

Titus Bütler von der Schweizerischen Post wünscht sich schnelle und pünktliche Güterzüge

Titus Büt­ler ist Lei­ter Trans­por­te bei der Post CH AG und ver­ant­wor­tet seit Anfang 2022 sämt­li­che Brief‑, Paket- und Zei­tungs­trans­por­te auf Schie­ne und Stras­se in der Schweiz. Vor­her lei­te­te er über 20 Jahre das Paket­zen­trum Frau­en­feld, wo täg­lich bis zu einer hal­ben Mil­li­on Pake­te ver­ar­bei­tet wer­den. Zudem kon­zi­pier­te er den Netz­aus­bau mit den neuen Paket­zen­tren in Caden­az­zo, Vétroz, Unter­vaz sowie Oster­mun­di­gen. Im Inter­view mit dem VAP erläu­tert er die Bedeu­tung des Schie­nen­ver­kehrs für die Post. 

Darum geht’s:

  • Wie hoch ist der Anteil Bahn im Modal­split bei der Post?
  • Kun­den­nach­fra­ge nach schnel­ler Lie­fe­rung steigt
  • «Pain Points», oder Opti­mie­rungs­po­ten­zi­al im Schienengüterverkehr
  • Schwei­zer Post ist in Euro­pa füh­rend im Trans­port von Gütern auf der Schiene

 

VAP: Herr Bütler, die gelben Züge der Post fallen auf. Immer mehr sind auch gelbe Lkws auf den Strassen zu sehen. Täuscht dieser Eindruck? 

Titus Büt­ler: Unse­re Last­wa­gen mit den gel­ben Con­tai­nern fal­len auf. Unse­re Kun­din­nen und Kun­den ver­lan­gen ver­mehrt eine schnel­le Lie­fe­rung: am Abend abge­holt und am nächs­ten Mor­gen zuge­stellt. Wir spre­chen also nicht von einer 24h-Lie­fe­rung, son­dern von ca. 15 bis 20 Stun­den – und das in jeden Ort der Schweiz, ob Stadt oder Land. Somit ste­hen wir in der gan­zen Sup­p­ly-Chain unter Zeit­druck. Das erschwert die Bün­de­lung von Paket­men­gen, um ganze Züge zu fül­len. Wir wäh­len den Weg über die Schie­ne, wo immer es öko­lo­gisch und öko­no­misch sinn­voll ist. Unge­fähr 50 Pro­zent aller Brie­fe und Pake­te legen bereits heute min­des­tens einen Teil ihrer Reise im Zug zurück. Ein kur­zer Zug mit einem oder zwei Wag­gons macht kei­nen Sinn – auch nicht ökologisch.

Was hindert die Post, die Transporte, die wir auf der Strasse sehen, auf der Schiene durchzuführen? 

Wir sind mit unse­rem Trans­port­part­ner SBB-Cargo daran, wie­der mehr Paket­trans­por­te auf die Schie­ne zu ver­la­gern. Wir benö­ti­gen schnel­le und regel­mäs­si­ge Expresstras­sen. Die Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit der Post­zü­ge ist teils unter 50km/h, obwohl wir schnel­les Roll­ma­te­ri­al haben und leich­te Züge fah­ren. Das ist zu langsam.

Wie sehen Sie die Zukunft der Postlogistik, kommt noch mehr auf die Schiene oder auf die Strasse?

Wir wol­len klar mehr Menge auf die Schie­ne brin­gen, vor allem auf der West-Ost-Achse.

Die neu geplanten Center der Post verfügen über keine Bahnanschlüsse. Weshalb?

In den letz­ten Jah­ren haben wir meh­re­re klei­ne Paket­zen­tren in Betrieb genom­men. Ter­mi­nals benö­ti­gen Land, ver­teu­ern das Pro­jekt und ver­zö­gern die Rea­li­sie­rung. Pla­nung und Bau erfolg­ten unter Zeit­druck: Zwi­schen Stand­ort­ent­scheid und Eröff­nung ver­gin­gen teils weni­ger als 2 Jahre. Wo mög­lich nut­zen wir aber Ter­mi­nals in der Nähe, z.B. im Fall von Caden­az­zo, den Ter­mi­nal der SBB. Die Pake­te von und nach der Süd­schweiz rol­len auf der Schiene.

Pakete und Briefe gelten nicht als sogenannte «bahnaffine» Güter. Welche Kompetenzen haben Sie als Post, als Verlader, dass diese Güter dennoch per Schienenweg transportiert werden?

Wir sind die ein­zi­ge Post in Euro­pa, wel­che sol­che Güter im gros­sen Stil auf der Schie­ne trans­por­tiert. Vor­aus­set­zung ist, dass der Ein­be­zug der Schie­ne bereits bei der Kon­zep­ti­on berück­sich­tigt wird und – noch wich­ti­ger – dass es eine Infra­struk­tur gibt, wel­che über­haupt schnel­le Güter­zü­ge mit hoher Pünkt­lich­keit zulässt. In unse­rem Team haben wir Fach­per­so­nen, wel­che sich mit dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sehr gut auskennen.

Die Post hat denselben Eigner wie SBB Cargo. Ist dies für Sie eher eine Chance/Vereinfachung? Wie würden Sie diese Beziehung beschreiben?

Die Trans­por­te wur­den öffent­lich aus­ge­schrie­ben. Die Eig­ner­schaft spielt keine Rolle. Wir haben eine klare Kun­den-Lie­fe­ran­ten-Bezie­hung wie bei ande­ren Trans­port­un­ter­neh­mun­gen auch. Unse­re Anfor­de­run­gen an Pünkt­lich­keit und Ver­läss­lich­keit sind sehr hoch und wir sind mit den Leis­tun­gen von SBB Cargo sehr zufrieden.

Wenn die gute Fee Ihnen einen logistischen Wunsch erfüllen würde, welcher wäre dies?

Ich wünsch­te mir regel­mäs­si­ge und schnel­le Tras­sen auf der West-Ost-Achse.

Wie würden Sie den VAP beschreiben?

Wir sind einer der gröss­ten Anschluss­gleis­be­sit­zer und einer der gröss­ten Bahn­ver­la­der der Schweiz. Der VAP ver­tritt deren berech­tig­te Inter­es­sen auf ver­schie­de­nen Ebe­nen und ver­netzt die Akteu­re untereinander.

Welche Stärken schreiben Sie dem VAP zu? 

Der VAP ist für die poli­ti­sche Arbeit aller Akteu­re im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr unabdingbar.

Wem würden Sie eine Zusammenarbeit mit dem VAP empfehlen?

Jedes Unter­neh­men, wel­ches Gelei­se oder Wag­gons besitzt oder im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aktiv ist – sei es als Kunde oder als EVU – pro­fi­tiert vom VAP.

Was noch nicht gesagt wurde:

Unse­re Post­zü­ge sind uns wich­tig. Wir ver­bin­den damit schnell, zuver­läs­sig und öko­lo­gisch die Schweiz. Des­halb legen wir Wert dar­auf, dass nicht das Image der lang­sa­men und oft auch ver­spray­ten Güter­zü­ge auf unse­re Post­zü­ge abfärbt.

 

Herr Bütler, wir bedanken uns für das Gespräch und die interessanten Einblicke.
Sinnvolle Verkehrsverlagerung – vom Verlader zum Bahnspediteur

Sinnvolle Verkehrsverlagerung – vom Verlader zum Bahnspediteur

Im Kan­ton Zürich muss seit dem 1. Juli 2021 sau­be­rer Aus­hub aus Bau­gru­ben mit einem Volu­men von über 25’000 Kubik­me­ter vom Bau­herrn zwin­gend mit der Bahn abtrans­por­tiert wer­den, ansons­ten ist eine Ersatz­ab­ga­be geschul­det. Die Unter­neh­mun­gen HASTAG (Zürich) AG, Schnei­der Umwelt­ser­vice AG und Eber­hard Bau AG haben sich per 8. März 2022 zur neu gegrün­de­ten Firma Ter­ra­Rail Modal­split AG zusam­men­ge­schlos­sen, um diese Dienst­leis­tung anzubieten.

Darum geht’s:

  • Kan­ton Zürich: Ver­ord­nung über den Bahn­trans­port von Aus­hub und Gesteins­kör­nung (BTV)
  • Ter­ra­Rail: Anbie­ter für Trans­port von Aus­hub­ma­te­ri­al und Gesteins­kör­nun­gen per Bahn
  • Im Sinne eines fai­ren Wett­be­werbs: Aus­schrei­bung für EVUs

 

Die Ter­ra­Rail Modal­split AG bie­tet den Trans­port von Aus­hub­ma­te­ri­al und Gesteins­kör­nun­gen per Bahn an vier Stand­or­ten an. Dabei nut­zen sie ihre lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen und die idea­len Stand­or­te mit Bahn­an­schluss der drei Unter­neh­mun­gen. Die Trak­ti­on zwi­schen den Stand­or­ten und der Entladestelle(n) wird aktu­ell durch SBB Cargo durchgeführt.

Die Aus­hub­ma­te­ria­len wer­den per Bahn aus dem Agglo­me­ra­ti­ons­ge­biet trans­por­tiert und in einer Depo­nie abge­la­gert bzw. ver­wer­tet. Im Ide­al­fall wird direkt wie­der Roh­stoff, wie zum Bei­spiel Kies, trans­por­tiert. Das Ange­bot umfasst auch die Erar­bei­tung eines Trans­port­kon­zepts, wel­ches mit dem Bau­ge­such ein­ge­reicht wer­den muss.

Ter­ra­Rail zieht der­zeit SBB Cargo für den Trans­port per Bahn hinzu. Es wur­den jedoch auch ande­re EVU in Betracht gezo­gen. Die Ter­ra­Rail Modal­split AG han­delt unab­hän­gig von den Anbie­tern im Markt und holt bei der Offert- und Pro­duk­ti­ons­pla­nung meh­re­re Ange­bo­te ein. Das pas­sends­te Ange­bot wird bestä­tigt. Daher ist in die­sem Bereich mit wech­seln­den Kon­stel­la­tio­nen zu rechnen.

Es wird erwar­tet, dass es Kon­kur­renz­an­ge­bo­te gibt, da die Offer­ten von Ter­ra­Rail unter den Bedin­gun­gen des Wett­be­werbs plat­ziert wer­den. Tat­säch­lich wur­den bereits meh­re­re Ver­ga­ben an ande­re Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter auf dem Markt durch­ge­führt. Dies deu­tet auf das Vor­han­den­sein von Wett­be­werb hin.

Bahn­trans­por­te sind dann attrak­tiv, wenn die Bahn­in­fra­struk­tur direkt vom Ver­la­de- zum Ent­la­de­ort und über län­ge­re Distan­zen führt. Im Bereich des Modal­splits ist dies jedoch nur sel­ten der Fall. In der Regel ist ein zusätz­li­cher Umla­de­pro­zess erfor­der­lich, was den Auf­wand erhöht und Ver­la­de­plät­ze erfor­dert. Aus die­sem Grund sind aus Sicht der Ter­ra­Rail gesetz­li­che Vor­ga­ben sinn­voll, um den Modal­split­an­teil des Bahn­trans­ports zu erhö­hen und die Stras­sen zu ent­las­ten. Gleich­zei­tig arbei­tet Ter­ra­Rail daran, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit die­ser Trans­port­ket­te kon­ti­nu­ier­lich zu verbessern.

Der VAP begrüsst die Bün­de­lung der Kom­pe­tenz pri­vat­wirt­schaft­li­cher Unter­neh­men und die Aus­ge­stal­tung der Orga­ni­sa­ti­on einer Trans­port­ket­te auf den Stär­ken aller Part­ner. Die drei Ver­la­der ver­la­gern in ihrer Rolle als Spe­zia­lis­ten im Erd- und Gru­ben­bau und Betrei­ber von geeig­ne­ten Umschlags­platt­for­men in ihren Anschluss­gleis­an­la­gen und neu als Bahn­spe­di­teur Trans­por­te auf die Schie­ne und ent­las­ten die Stras­se. Wett­be­werb und das Stre­ben nach ech­ter Wett­be­werbs­fä­hig­keit im Ver­gleich zum rei­nen Stras­sen­trans­port wer­den posi­tiv bewer­tet. Es ist wün­schens­wert, dass die Ver­la­der eine Aus­wahl­mög­lich­keit haben und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit durch die Exis­tenz meh­re­rer Bahn­an­bie­ter erhöht wird.

Die im Kan­ton Zürich mit der Ersatz­ab­ga­be der Bau­her­ren gefun­de­ne Lösung ist eine markt­wirt­schaft­lich aus­ge­stal­te­te Zwangs­mass­nah­me, bei der die Ein­nah­men in den all­ge­mei­nen Staats­haus­halt flies­sen und nicht zweck­ge­bun­den sind. Wir wür­den es begrüs­sen, wenn eine geziel­te Rück­erstat­tung an die Markt­ak­teu­re statt­fin­den würde, bei­spiels­wei­se in Form von finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung sei­tens des Kan­tons für den Bau von Umschlags­platt­for­men oder den Auf­bau neuer mul­ti­mo­da­ler Logistiklösungen.

Für ande­re Pro­duk­te ist ein ver­gleich­ba­res Modell sehr viel schwie­ri­ger umsetz­bar, da die dazu nöti­gen Umschlags­platt­for­men feh­len. Hier ist die kan­to­na­le Ver­kehrs- und Raum­pla­nung gefor­dert für stras­sen- und schie­nen­sei­tig gut erschlos­se­ne Stand­or­te zu sorgen.

Um wei­te­re posi­ti­ve Ver­la­ge­run­gen zu för­dern, über­nimmt der VAP auch eine bera­ten­de Rolle für die Kan­to­ne. Dabei pro­fi­tie­ren die Kan­to­ne von dem umfang­rei­chen Fach­wis­sen, der lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und dem weit­rei­chen­den Netz­werk des Ver­bands, das in der Trans­port­bran­che fest ver­an­kert ist.

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

Verkehrspolitische Entscheidungen der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 wur­den ver­schie­de­ne bran­chen­re­le­van­te Geschäf­te bera­ten. Die Resul­ta­te stim­men weit­ge­hend mit unse­ren Erwar­tun­gen über­ein. Wir bedau­ern jedoch die ver­pass­te Chan­ce, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem weiterzuentwickeln.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola), wir for­dern Qualitätskontrolle
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – bedau­er­li­cher­wei­se ohne Ver­knüp­fung mit dem Aus­bau des Nationalstrassennetzes
  • Inter­pel­la­ti­on zur Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola):

Der Stän­de­rat behan­del­te am 1.6.2023 die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Nach dem Natio­nal­rat hat nun auch der Stän­de­rat beschlos­sen, die “Rol­len­de Land­stras­se” (Rola) statt, wie vom Bun­des­rat bean­tragt, nur bis 2026 bis Ende 2028 zu unter­stüt­zen. Der Bund kann zwi­schen 2024 und 2028 ins­ge­samt 106 Mil­lio­nen Fran­ken für diese Unter­stüt­zung bereitstellen.

Im Hin­blick auf den Ver­la­ge­rungs­be­richt 2023 erin­nert der VAP an seine immer noch offe­nen Forderungen:

  • tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Aufkommenspotenzial
  • Qua­li­täts­kon­trol­le auch bei kon­ven­tio­nel­len Verkehren

Wir erach­ten die ein­sei­ti­ge För­de­rung und Qua­li­täts­kon­trol­le nur im UKV als eine ver­pass­te Chan­ce. Die Poten­tia­le des kon­ven­tio­nel­len Ver­kehrs soll­ten eben­falls voll­stän­dig aus­ge­schöpft wer­den – unter ent­spre­chen­der Anwen­dung der Ver­la­ge­rungs­mass­nah­men, d.h. finan­zi­el­le För­de­rung und Qualitätskontrolle.

Änderung des Eisenbahngesetzes im Rahmen des 4. EU-Eisenbahnpakets:

Der Stän­der­rat hat am 13.6.23 der Vor­la­ge 23.024 zuge­stimmt, wonach die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur (ERA) für die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr zustän­dig sein soll. Bahn­un­ter­neh­men sol­len so bei der Ein­füh­rung neuer Züge in meh­re­ren Län­dern nicht mehr sepa­ra­te Zulas­sungs­ver­fah­ren durch­lau­fen müs­sen. Der Bun­des­rat strebt nun die dau­er­haf­te Über­nah­me die­ser EU-Lösung an, was eine Anpas­sung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mit der EU erfor­dert. Das Geschäft wird nun dem Natio­nal­rat vor­ge­legt. Der VAP unter­stütz­te die­sen Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bahn­be­trieb ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

Zahlungsrahmen für die Nationalstrassen 2024–2027 und Ausbauschritt 2023:

Der Bun­des­rat plant eine Moder­ni­sie­rung und Erwei­te­rung des Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­net­zes mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken. Davon sind etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken spe­zi­el­len Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Vor­la­ge und beto­nen die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und Ver­kehrs­um­la­ge­rung. Der Natio­nal­rat hat am 30.5.2023 beschlos­sen, für Aus­bau­pro­jek­te sogar 5,3 Mil­li­ar­den Fran­ken bereit­zu­stel­len, anstel­le der vom Bun­des­rat bean­trag­ten 4,4 Mil­li­ar­den Fran­ken. Zusätz­lich zu den fünf im Bun­des­be­schluss ent­hal­te­nen Pro­jek­ten, erach­tet der Natio­nal­rat den Aus­bau der A1 am Gen­fer­see als eben­so drin­gend. Als nächs­tes wird der Stän­de­rat über die Vor­la­ge abstimmen.

Verpflichtungskredite für den Agglomerationsverkehr ab 2024:

Der Natio­nal­rat hat Bei­trä­ge von über 1,6 Mil­li­ar­den Fran­ken für die neuen Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt. Es wurde eine leich­te Auf­sto­ckung für den Stras­sen­tun­nel Moscia-Aca­pul­co im Tes­sin vor­ge­nom­men. Wir befür­wor­ten die­sen Bun­des­be­schluss, mit wel­chem Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert wer­den sol­len, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaffen.

Bedau­er­li­cher­wei­se wurde jedoch der Min­der­heits­an­trag von NR Was­ser­fal­len abge­lehnt. Diese for­der­te, die Vor­la­ge zum Agglo­me­ra­ti­ons­pro­gramm mit dem Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes zu ver­knüp­fen, um Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger als Gesamt­sys­tem zu betrach­ten. Damit soll­te ver­hin­dert wer­den, dass Pro­jek­te und Ver­kehrs­trä­ger gegen­ein­an­der aus­ge­spielt wer­den. Wir betrach­ten dies als ver­pass­te Chan­ce. Im Falle eines Refe­ren­dums wer­den wir uns, im Inter­es­se der Ver­sor­gungs­si­cher­heit des Lan­des, dage­gen wehren.

Siehe auch unse­ren Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn: Mil­li­ar­den für Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehrs­pro­gram­me bewil­ligt: Natio­nal­rat lässt Chan­ce auf ganz­heit­li­ches Ver­kehrs­sys­tem verstreichen

SBB Cargo zurück im Schoss des Staates: Was soll das?

Mit sei­ner Inter­pel­la­ti­on «SBB Cargo zurück im Schoss des Staa­tes. Was soll das?» for­dert NR Chris­ti­an Was­ser­fal­len FDP/BE vom Bun­des­rat eine Ein­schät­zung zum Ent­scheid des SBB Kon­zerns betref­fend die Über­nah­me von 100% des Akti­en­ka­pi­tals von SBB Cargo und die direk­te Unter­stel­lung von SBB Cargo unter die Füh­rung des Kon­zerns. Diese ein­sei­ti­ge Ver­än­de­rung des Markt- und Macht­ge­fü­ges beein­träch­tigt die Vor­zei­chen der anste­hen­den Reform der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­ze­ri­schen Güter­trans­port. Der VAP begrüsst die gestell­ten Fra­gen an den Bundesrat.

Zurück in die Zukunft: Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs

Zurück in die Zukunft: Entwicklung des Schweizer Schienengüterverkehrs

In die­ser Hom­mage erfah­ren Sie, wie sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz beharr­lich Rich­tung Zukunft bewegt. Viele Jahre lang war Inno­va­ti­on ein Fremd­wort für die «brau­nen Wag­gons». Doch diese Ära ist passé. Die Güter­bah­nen sind bereit für das Zeit­al­ter 4.0 und ihren Platz auf der Schie­ne. Die­ses ist für Ver­sor­gungs­si­cher­heit, eine umwelt­freund­li­che Trans­port­leis­tung und ent­las­te­te Stras­sen unverzichtbar. 

Darum geht’s:

  • Seit 175 Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich im Aufwärtstrend
  • Leis­tet über einen Drit­tel der Trans­port­leis­tun­gen in und durch die Schweiz
  • Rück­blick auf ver­gan­ge­ne Kri­sen und Erfolge
  • Bei der Elek­tri­fi­zie­rung ein Jahr­hun­dert Vorsprung


Die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat in der Schweiz seit dem Beginn des 20. Jahr­hun­derts eine beein­dru­cken­de Ent­wick­lung erfah­ren. Gemäss Bun­des­amt für Sta­tis­tik (BFS) betrug sie im Jahr 1900 ins­ge­samt etwa 1,5 Mil­li­ar­den Ton­nen­ki­lo­me­ter. Seit­dem wurde die Schie­ne durch viele, teil­wei­se weit ent­fern­te Kri­sen geprägt. Heute macht sie mit 10,4 Mia. Ton­nen­ki­lo­me­ter und einem Anteil von 37%[1] am Modal­split einen wich­ti­gen Pfei­ler des Schwei­zer Ver­kehrs­sys­tems aus. Aber alles der Reihe nach.

Kleines Land, grosse Leistung – noch viel Potenzial

Die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schwank­te über die Jahr­zehn­te (vgl. Abbil­dung 1). Seit dem Ende der Pan­de­mie steigt sie wie­der ste­tig an. Im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr (Tran­sit) besteht auf­grund des Alpen­schutz­ar­ti­kels in der Bun­des­ver­fas­sung ein Ver­la­ge­rungs­auf­trag. Als Folge des NEAT-Baus, des Vier-Meter-Kor­ri­dors und einer bei­spiel­lo­sen finan­zi­el­len För­de­rung des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV) wies die Schweiz 2021im alpen­que­ren­den Ver­kehr mit 74% einen sehr hohen Modal­split zuguns­ten der Schie­ne auf; die Trans­port­leis­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mach­te im Ver­gleich zu ande­ren Län­dern mit 66% des Tran­sit­ver­kehrs einen Spit­zen­wert aus. Der gesam­te Modal­split lag mit 37% Schie­ne eben­falls über dem inter­na­tio­na­len Niveau.

Im nicht tran­si­tie­ren­den Ver­kehr besteht kein Ver­la­ge­rungs­auf­trag. Im Bin­nen­ver­kehr (2021: 23%), Import (7,5%) und Export (3,5%[2]) schlum­mert ein enor­mes Poten­zi­al, inso­fern die grund­le­gen­de Moder­ni­sie­rung und Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des Wagen­la­dungs­ver­kehrs sowie die För­de­rung des intra­mo­da­len Wett­be­werbs umge­setzt wer­den[3]. Dazu zäh­len die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung des Bahn­sys­tems. Diese brin­gen den Wagen­la­dungs­ver­kehr auf die Über­hol­spur und machen die Schie­ne fit für den inter­mo­da­len Wett­be­werb und mul­ti­mo­da­le Logis­tik­ket­ten. Eine aus­rei­chend ver­füg­ba­re Infra­struk­tur für die Güter­bah­nen und mehr güns­tig gele­ge­ne Logis­tik­stand­or­te beschleu­ni­gen die­sen Fort­schritt zusätz­lich[4].

Die Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­po­li­tik der Schweiz soll daher ver­mehrt den Kun­den­nut­zen des Ver­kehrs­trä­gers Bahn für die ver­la­den­de Wirt­schaft im Fokus haben. Je mehr Nut­zen das Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem Schweiz den Ver­la­dern bringt, desto reger wird es genutzt – also Ver­kehr ver­la­gert. Wir vom VAP leh­nen eine expli­zi­te Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im Bin­nen­ver­kehr ab.

Abbil­dung 1: Trans­port­leis­tung im Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit 1900 (zum ver­grös­sern bitte auf das Bild klicken)


Berg- und Talfahrt mit klarem Höhenmetergewinn

Am 7. August 1847 wurde die erste, ganz auf Schwei­zer Boden befind­li­che Eisen­bahn­stre­cke von Zürich nach Baden – im Volks­mund die «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn»[5] genannt (vgl. Abbil­dung 2) – fei­er­lich eröff­net. Einer der Grün­de für den Bau die­ser Stre­cke: Die Zür­cher Herr­schaf­ten lies­sen sich – vor­nehm­lich sonn­tags – von einem bekann­ten Bade­ner Bäcker­meis­ter das Blät­ter­teig­ge­bäck «Spa­nisch Bröt­li» durch ihre Boten brin­gen. Die armen Bediens­te­ten muss­ten sich jeweils kurz nach Mit­ter­nacht zu Fuss auf den Weg nach Baden machen, damit sie fri­sche Bröt­chen auf dem sonn­täg­li­chen Früh­stücks­tisch legen konn­ten. Die «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn» ermög­lich­te einen schnel­len und zuver­läs­si­gen Trans­port von Gütern und Per­so­nen.[6]

Abbil­dung 2: Mit der «Spa­nisch-Bröt­li-Bahn» erhält die Schweiz ihre erste lan­des­ei­ge­ne Bahnstrecke.

Die ers­ten Bah­nen ent­stan­den in der Schweiz auf pri­va­te Initia­ti­ve. Sie konn­ten mit einer Kon­zes­si­on der befah­re­nen Kan­to­ne ihren Betrieb auf­neh­men. Vor­ga­ben des Bun­des gab es zunächst nur zu tech­ni­schen Fra­gen. Der Bund erhielt spä­ter mehr Kom­pe­ten­zen, um ein sinn­vol­les natio­na­les Netz zu gewährleisten.

1857 wurde erst­mals in der Schweiz ein Bahn­post­wa­gen bei der Schwei­ze­ri­schen Nord­ost­bahn auf der Stre­cke Zürich–Baden–Brugg ein­ge­setzt. Dies war der Anfang der Schwei­zer Bahn­post.  1859 hatte das Stre­cken­netz bereits eine Länge von mehr als 1000 km, es gab eine durch­ge­hen­de Ver­bin­dung vom Boden­see bis nach Genf, an die auch Bern, Luzern, Chur, St. Gal­len, Schaff­hau­sen und Basel ange­schlos­sen waren. 1882 konn­te nach Fer­tig­stel­lung des 15 km lan­gen Schei­tel­tun­nels die Gott­hard­bahn ihren Betrieb aufnehmen.

1875 wurde in der Schweiz das erste Gesetz für Bau und Betrieb von Indus­trie­g­leis­an­la­gen ein­ge­führt und damit die Rechts­ver­hält­nis­se für Anschluss­glei­se gesetz­lich gere­gelt. Der Volks­ent­scheid vom 20. Febru­ar 1898 bedeu­te­te das Ende des Pri­vat­bahn­zeit­al­ters, ab 1902 über­nahm die neu gegrün­de­te Staats­bahn SBB die gröss­ten Bahn­ge­sell­schaf­ten sowie klei­ne­re Pri­vat­bah­nen. Mit der Ver­staat­li­chung ging die Ver­ant­wor­tung für die Wei­ter­ent­wick­lung der Bahn an den Bund über. Dabei war die Über­nah­me der Infra­struk­tur durch die SBB ein guter Schritt. Der Betrieb auf dem Netz soll­te aller­dings durch Wett­be­werb geprägt sein.

Mit der Mono­po­li­sie­rung des Schie­nen­ver­kehrs wurde es 1912 Zeit für die Grün­dung eines Ver­tre­ters für die pri­va­ten Akteu­re. Das war die Geburts­stun­de des VAP Ver­band Schwei­ze­ri­scher Anschluss­glei­se- und Pri­vat­gü­ter­wa­gen­be­sit­zer – heu­ti­gem VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft – der sich fort­an für den fai­ren Wett­be­werb und die Opti­mie­rung von wirt­schafts­po­li­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen, Schie­nen­in­fra­struk­tur und Logis­tik­stand­or­ten ein­setz­te. Die Schie­ne trug damals mass­ge­bend zur indus­tri­el­len Revo­lu­ti­on bei – die loh­nen­de Ver­bin­dung häng­te mit der wach­sen­den Infra­struk­tur bald Schiff und Pfer­de­kut­sche ab. Ein schnel­ler Trans­port inner­halb der Schweiz, aber auch nach Euro­pa, ermög­lich­te neue wirt­schaft­li­che Möglichkeiten.

Im Ers­ten Welt­krieg stieg die Trans­port­leis­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zuerst an, bevor sie 1917 um 18% und 1918 um 14% zurück­ging. Diese Rück­gän­ge las­sen sich auf die Unter­bre­chun­gen in der Pro­duk­ti­on und dem Han­del sowie die Aus­wir­kun­gen der Spa­ni­schen Grip­pe zurück­füh­ren. Die dama­li­ge Pan­de­mie erfass­te in der Schweiz in zwei Wel­len rund die Hälf­te der Schwei­zer Bevöl­ke­rung und for­der­te zwi­schen Juli 1918 und Juni 1919 fast 25 000 Todes­op­fer. In den 1920er-Jah­ren erhol­te sich die Trans­port­leis­tung, bevor sie im Jahr der Wirt­schafts­kri­se 1921 und mit dem New Yor­ker Bör­sen­crash vom Okto­ber 1929 erneut einbrach.

Mit Beginn des Zwei­ten Welt­kriegs begann für die Güter­bahn ein Auf­schwung, den sie der Rüs­tungs­kon­junk­tur und poli­ti­schen Ent­schei­dun­gen ver­dank­te[7]. Der Bin­nen­ver­kehr nahm zu, da die unter­des­sen gröss­ten­teils elek­tri­fi­zier­te Bahn den wegen Treib­stoff­man­gels weit­ge­hend lahm­ge­leg­ten Auto- und Last­wa­gen­ver­kehr ersetz­te. Wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs ging die Trans­port­leis­tung der Schie­ne mas­siv zurück, bis der Güter­tran­sit­ver­kehr Ende des Krie­ges fast voll­stän­dig zusam­men­brach und die Trans­port­leis­tung ins­ge­samt 42% verlor.

Nach dem Zwei­ten Welt­krieg erhol­te sich die Wirt­schaft und damit die Trans­port­leis­tung der Bahn. Sie erreich­te in den 1970er-Jah­ren einen ers­ten Rekord­wert. Es folg­ten star­ke Abfäl­le auf­grund der Ölpreis­kri­se, des Bör­sen­crashs von 1987, der Immo­bi­li­en­kri­se und der fol­gen­den Rezes­si­on der 1990er-Jahre. 1999 star­te­te die Schweiz im Rah­men der euro­päi­schen Markt­öff­nung für den UKV und gestützt auf die EG-Richt­li­nie 91/440/EWG[8] den ers­ten von meh­re­ren Schrit­ten der soge­nann­ten Bahn­re­form. Das Ziel: das Schwei­zer Bahn­sys­tem effi­zi­en­ter und kun­den­freund­li­cher gestalten.

Das neue Anschluss­gleis­ge­setz vom 5. Okto­ber 1990 nebst Ver­ord­nung vom 26. Febru­ar 1992 soll der För­de­rung des Eisen­bahn­gü­ter­ver­kehrs neue Impul­se geben und dazu bei­tra­gen, die zahl­rei­chen im Güter­ver­kehr anste­hen­den Pro­ble­me zukunfts­ori­en­tiert zu lösen.

Im Jahr 2000 war die Trans­port­leis­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr fünf­mal so gross wie im Jahr 1950 (+397%). Die­ses Viel­fa­che ist umso beein­dru­cken­der, als dass der Anteil der Schie­ne am gesam­ten Güter­trans­port gera­de in jenen Jah­ren zuguns­ten des Stras­sen­ver­kehrs mas­siv zurück­ging. Denn trotz der Erfah­run­gen mit der Treib­stoff­knapp­heit wäh­rend des Zwei­ten Welt­krie­ges erfolg­te nach dem Kriegs­en­de der Über­gang zur erd­öl­ba­sier­ten Wirtschaft.

Wei­te­ren Auf­wind brach­te die Neue Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Mit drei Basis­tun­nels durch die Alpen und dem Aus­bau der Zufahrts­stre­cken rück­te sie den Nor­den und Süden der Schweiz und Euro­pas enger zusam­men. Der Lötsch­berg-Basis­tun­nel ist seit 2007 in Betrieb. Der Gott­hard-Basis­tun­nel wurde 2016 eröff­net. 2020 wurde die NEAT mit der Inbe­trieb­nah­me des Ceneri-Basis­tun­nels vollendet.

Stim­mung 2008–2012

Damit Sie den Puls der dama­li­gen Zeit zu füh­len, haben wir Inhal­te von Refe­ra­ten an unse­ren GVs aus den Jah­ren 2008, 2010 und 2012 für Sie zusammengefasst:

2008: GV VAP, Prä­si­di­al­an­spra­che des Prä­si­den­ten Franz Steinegger 

Die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist von Wider­sprü­chen geprägt. Einer­seits wer­den Mil­lio­nen von Fran­ken in den Tran­sit­ver­kehr zwi­schen Deutsch­land und Ita­li­en inves­tiert, wenn die­ser als kom­bi­nier­ter Ver­kehr oder als rol­len­de Land­stras­se abge­wi­ckelt wird. Ande­rer­seits wird im Bin­nen­ver­kehr der Per­so­nen­ver­kehr über eine ver­fehl­te Tras­sen­preis­re­ge­lung sub­ven­tio­niert und der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr benach­tei­ligt. Der Ver­la­der in der Schweiz wird zudem nur dann eine pau­scha­le Rück­erstat­tung der LSVA erhal­ten, wenn er seine Güter in einem Con­tai­ner zur Bahn bringt, was den Tran­sit­ver­kehr wei­ter sub­ven­tio­niert. Der Ver­band der Schwei­ze­ri­schen Ver­la­der (VAP) for­dert eine umfas­sen­de Ver­la­ge­rungs­po­li­tik, die auch öko­lo­gi­sche Kri­te­ri­en berück­sich­tigt. Dazu müs­sen die Tras­sen­prei­se, Zugangs­prio­ri­tä­ten, Schie­nen­ka­pa­zi­tä­ten, die Anwen­dung des Ver­ur­sa­cher­prin­zips bei Stre­cken­erneue­run­gen und eine bedarfs­ge­rech­te Beur­tei­lung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs ver­bes­sert wer­den. Es wird auch betont, dass die Bedürf­nis­se des Güter­ver­kehrs bei der zukünf­ti­gen Ent­wick­lung von Bahn­pro­jek­ten nicht unter­schätzt wer­den dürfen.

2010: GV VAP, Refe­rat von Moritz Leuenberger

Der Güter­ver­kehr, der für den Trans­port von Waren ver­ant­wort­lich ist, wird von vie­len Men­schen oft über­se­hen. Wäh­rend die meis­ten sich nicht um die Her­kunft und Ent­ste­hungs­ge­schich­te der Waren küm­mern, sind sie oft auch nicht dar­über infor­miert, wie der Trans­port und die Logis­tik von­stat­ten­ge­hen. Der Text zeigt auf, dass der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne gegen­über dem Per­so­nen­ver­kehr benach­tei­ligt wird und oft zu wenig poli­ti­sche Unter­stüt­zung erhält. Die öffent­li­chen Gel­der wer­den knap­per, wäh­rend die Güter­trans­por­te sowohl auf der Stras­se als auch auf der Schie­ne expo­nen­ti­ell zuneh­men. Leu­en­ber­ger schlägt vor, dass die Prio­ri­tä­ten­ord­nung auf dem Schie­nen­netz über­dacht wer­den muss, um den Güter­ver­kehr zu stär­ken. Der Bund habe bereits Mass­nah­men ergrif­fen, um den Güter­ver­kehr zu unter­stüt­zen, dar­un­ter ZEB und Bahn2030.

2012: GV VAP: Refe­rat von Franz Stein­eg­ger, Prä­si­dent VAP

Der Prä­si­dent blickt auf eine lange Kar­rie­re in der Ver­kehrs­po­li­tik zurück und erin­nert sich an Dis­kus­sio­nen über ver­schie­de­ne Pro­jek­te wie Bahn 2000, den Verei­na­tun­nel, die Neat und den Alpen­schutz­ar­ti­kel. Er stellt fest, dass das Wachs­tum des Per­so­nen- und Güter­ver­kehrs bis 2030 um 60% zuneh­men wird und dass die Infra­struk­tur der stei­gen­den Mobi­li­täts­nach­fra­ge fol­gen muss. Es gibt jedoch finan­zi­el­le und öko­lo­gi­sche Gren­zen, und es besteht die Frage, ob das not­wen­di­ge Infra­struk­tur­an­ge­bot bereit­ge­stellt wer­den kann. Der Autor kri­ti­siert, dass Poli­ti­ker und Ver­bän­de sich lie­ber mit Steue­rungs­mit­teln und Nut­zungs­prio­ri­tä­ten bei den bestehen­den Infra­struk­tu­ren beschäf­ti­gen, anstatt sich mit der Zukunft zu befas­sen. Bei den Bah­nen gibt es Pläne wie Bahn 2030 und ein stra­te­gi­sches Ent­wick­lungs­pro­gramm Bahn­in­fra­struk­tur (STEP) mit Inves­ti­tio­nen von CHF 42 Mil­li­ar­den. Auch die Stras­se hat Finan­zie­rungs­vor­schlä­ge. Die Schweiz inves­tiert pro Kopf am meis­ten in das Eisen­bahn­netz in Europa.

Aus der Festschrift:

Das Bun­des­ge­setz und das Ber­ner Über­ein­kom­men haben die Güter­bahn im natio­na­len und inter­na­tio­na­len Ver­kehr geför­dert. Der Bahn­gü­ter­ver­kehr steht jedoch im har­ten Wett­be­werb mit Stras­sen­gü­ter­ver­kehr und Per­so­nen­ver­kehr, was die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Bahn­gü­ter­ver­kehrs zuneh­mend schwächt. Die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik zielt dar­auf ab, Güter­ver­keh­re von der Stras­se auf die Schie­ne zu ver­la­gern, was eine gut aus­ge­bau­te Infra­struk­tur und faire Netz­zu­gangs­be­din­gun­gen erfor­dert. Um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben, braucht es auch intra­mo­da­len Wett­be­werb und staat­li­che Anrei­ze sowie eine kri­ti­sche Ana­ly­se der Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur und der Eisen­bahn­un­ter­neh­men. Der VAP sieht es als Her­aus­for­de­rung und Ver­pflich­tung an, die Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­dis­kus­si­on im Inter­es­se des Wirt­schafts­stand­orts und Lebens­raums Schweiz auszugleichen.

 

Auf die Ter­ror­an­schlä­ge in den USA 2001 folg­te ein Rück­gang von 4%. Nach der durch das Plat­zen der US-Immo­bi­li­en­bla­se aus­ge­lös­ten Finanz­kri­se von 2008 sank die Trans­port­leis­tung 2009 um 14%. In der Kon­junk­tur­kri­se im Jahr 2012 nach der Ein­füh­rung des Euro-Min­dest­kur­ses gab es erneut einen Rück­gang um 4%. Die Sper­rung der Rhein­tal­bahn (Was­ser­ein­bruch Ras­tat­ter Tun­nel) hatte im Jahr 2017 eine Abnah­me von 6% zur Folge. Damit ver­gleich­bar ist die Abnah­me im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr von 5% im Coro­na-Pan­de­mie­jahr 2020. 2021 legte der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne wie­der um 6,2% zu (10,4 Mia. Tonnenkilometer).

Elektrifizierung: ein Jahrhundert Vorsprung

In der Grün­der­zeit waren die Bah­nen mit Kohle unter­wegs. 1888 roll­te in der Schweiz mit der Tram­way Vevey-Mon­treux-Chil­lon (VMC) die erste elek­trisch betrie­be­ne Bahn aus. Es folg­ten schritt­wei­se wei­te­re Schmal­spur­bah­nen. 1901 wurde anläss­lich der Gene­ral­ver­samm­lung des Schwei­ze­ri­schen Elek­tro­tech­ni­schen Ver­eins bean­tragt, auch die Elek­tri­fi­zie­rung der Nor­mal­spur­bah­nen zu prüfen.

Abbil­dung 3: 1888 roll­te mit der Tram­way Vevey-Mon­treux-Chil­lon die erste elek­tri­sche betrie­be­ne Bahn der Schweiz aus. © Lau­rent Croset

Der Initi­ant liess sich laut der spä­te­ren Stu­di­en­kom­mis­si­on für elek­tri­schen Bahn­be­trieb «haupt­säch­lich von der Not­wen­dig­keit lei­ten, unser Land von den koh­len­pro­du­zie­ren­den Län­dern unab­hän­gi­ger zu machen und der schwei­ze­ri­schen elek­tro­tech­ni­schen Indus­trie ein neues Arbeits­feld zu eröff­nen». Die Stu­di­en­kom­mis­si­on sel­ber hob 1912 in ihrem Bericht an die Gene­ral­di­rek­ti­on SBB «die Ver­wer­tung der natio­na­len Was­ser­kräf­te an Stel­le der aus­län­di­schen Kohle» als Haupt­mo­tiv her­vor «und wenn mög­lich eine Ver­bil­li­gung des Betriebs». Bereits 1906 bzw. 1913 gin­gen die ver­schie­de­nen Stre­cken­ab­schnit­te der Lötsch­berg-Sim­plon-Achse elek­tri­fi­ziert in Betrieb.

Die Koh­le­knapp­heit im Ers­ten Welt­krieg trieb die Elek­tri­fi­zie­rung der Bahn voran. 1920 ging die Gott­hard­bahn elek­trisch in Betrieb und bis 1928 wurde mehr als die Hälf­te der SBB-Stre­cken elek­tri­fi­ziert. Bereits in der Zwi­schen­kriegs­zeit nahm die Schweiz im inter­na­tio­na­len Ver­gleich bei der Elek­tri­fi­zie­rung eine füh­ren­de Rolle ein. Aus mili­tä­ri­schen Über­le­gun­gen erfolg­te eine wei­te­re Elek­tri­fi­zie­rungs­wel­le im Zwei­ten Welt­krieg. In über­aus kur­zer Zeit wurde ein wei­te­rer, gros­ser Teil des Net­zes elek­tri­fi­ziert. Das wurde nach Kriegs­en­de fort­ge­führt, um der Arbeits­lo­sig­keit vorzubeugen.

Aus heu­ti­ger Sicht war die Elek­tri­fi­zie­rung ein guter Ent­scheid für den Kli­ma­schutz, auch wenn die­ses Argu­ment zu die­ser Zeit keine Rolle spiel­te. Heute ist der Kli­ma­schutz der Haupt­trei­ber für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und die Elek­tri­fi­zie­rung des Ver­kehrs. Gegen­über dem Stras­sen­ver­kehr hat die Bahn hier rund ein Jahr­hun­dert Vorsprung.


[1] Vgl. BAV: Güter­ver­kehr

[2] Vgl. BAV: Schie­nen­gü­ter­ver­kehr

[3] Vgl. Blog­ar­ti­kel «Wei­ter­ent­wick­lung Güter­trans­port: Höchs­te Zeit, etwas zu tun»

[4] Vgl. Blog­ar­ti­kel «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten»

[5] Vgl. «Die Spa­nisch-Bröt­li-Bahn», Peter Affolter

[6] Unter dem Begriff Baden­fahrt wer­den gleich zwei geschichts­träch­ti­ge Ereig­nis­se zusam­men­ge­fasst. Einer­seits die erste Schwei­zer Bahn­fahrt von Zürich nach Baden und ander­seits das legen­dä­re Volks­fest. Die­ses fei­ert heuer vom 18. bis 27. August 2023 sein 100-jäh­ri­ges Bestehen (badenfahrt.ch).

[7] Hier in Frage zu stel­len wäre die Ver­ein­bar­keit die­ser Ent­schei­dun­gen mit der Wah­rung der Schwei­zer Neu­tra­li­tät. In die­sem Arti­kel wol­len wir jedoch nicht wei­ter dar­auf eingehen.

[8] Vgl. EG-Richt­li­nie 91/440/EWG zur Ent­wick­lung der Eisen­bahn­un­ter­neh­men der Gemeinschaft

SBB Cargo wieder hundertprozentige Tochtergesellschaft von SBB

SBB Cargo wieder hundertprozentige Tochtergesellschaft von SBB

Integration – Absage an eine Marktorientierung?

SBB Cargo ver­liert sowohl ihre Logis­tik­erfah­rung im Aktio­na­ri­at und im Ver­wal­tungs­rat als auch das exter­ne Ver­wal­tungs­rats­prä­si­di­um als Sym­bol unter­neh­me­ri­scher Frei­heit. Als erfolg­los stig­ma­ti­siert ist sie zurück am Tisch der Kon­zern­lei­tung. Was dür­fen Kun­den und Ver­la­ge­rungs­po­li­ti­ker erwarten?

Darum geht’s:

  • Logis­ti­ker Plan­zer, Cami­on Trans­port, Gal­li­ker und Bert­schi geben Min­der­heits­an­teil zurück
  • SBB Cargo wird wie­der voll in Kon­zern­lei­tung SBB integriert
  • Exter­nes Ver­wal­tungs­rats­prä­si­di­um und Ent­schei­dungs­frei­heit von SBB Cargo entfallen
  • Keine Anzei­chen für not­wen­di­ge Umge­stal­tung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs erkennbar
  • Abgel­tung und Inter­pre­ta­ti­on als Ser­vice public
  • Ver­kehrs­ver­lus­te hal­ten an

Die SBB bleibt sich treu. Die inte­grier­te Bahn trennt sich von den Min­der­heits­ak­tio­nä­ren bei ihrer Güter­bahn SBB Cargo und nimmt sie wie­der inte­gra­tiv in den Kreis der Kon­zern­lei­tung und ihre Bahn­fa­mi­lie voll auf. Und die Che­fin, Frau Baer, wird durch einen Immo­bi­li­en­ex­per­ten ersetzt. Die Grün­de für diese Schrit­te wer­den nicht erläutert.

Eben­so bleibt unge­klärt, wes­halb der WLV nicht eigen­wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kann und mit Steu­er­gel­dern wei­ter­hin lang­fris­tig unter­stützt wer­den soll­te. Ein­zig klar ist, dass der Wagen­la­dungs­ver­kehr zum ser­vice public mit Abgel­tung umge­stal­tet und mit „Suis­se Cargo Logi­stics“ und der neu gegrün­de­ten SBB Inter­mo­dal AG auch der kom­bi­nier­te Ver­kehr von der SBB ver­ein­nahmt und stra­te­gisch dem Markt ent­zo­gen wer­den soll. Hier müs­sen zwin­gend eini­ge Fra­gen wie z.B. dis­kri­mi­nie­rungs­freie und faire Bedin­gun­gen für alle Akteu­re auf­ge­wor­fen werden.

Die Wie­der­auf­er­ste­hung von SBB Cargo als Relikt vor OBI Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur 16.075 kommt wohl nicht nur für den VAP, als Ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft, über­ra­schend. Wel­che Rolle die Poli­tik, das UVEK als Eig­ner, Wei­ter­lei­ter von Steu­er­gel­dern und Auf­sichts­be­hör­de bei die­sem Ent­scheid spiel­ten, ist unklar.

Wir vom VAP ana­ly­sie­ren und son­die­ren vor­erst. Wir suchen das Gespräch zur Poli­tik, dem UVEK, SBB und dem neuen CEO von SBB Cargo. Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se und hof­fent­lich zufrie­den­stel­len­der Fak­ten­la­ge wer­den wir unser wei­te­res Vor­ge­hen fest­le­gen und Sie erneut über die­sen aktu­el­len Stand informieren.

Werte wie Wett­be­werb, Markt­ori­en­tie­rung, Inno­va­ti­on, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit, pro­duk­ti­ve Ver­kehrs­trä­ger und Eigen­wirt­schaft­lich­keit gehö­ren zur DNA vom VAP. Und letzt­end­lich könn­ten unse­re „alten“ Ideen wie „Bran­chen­bah­nen“ und eine Aus­glie­de­rung der Bedie­nung der ersten/letzten Meile die rich­ti­ge Ant­wort für ein star­kes Güter­bahn­sys­tem in der Schweiz sein.

 

Rück­bli­ckend auf das Jahr 2018: Bei­trag von SRF: Dis­kus­si­on um Güter­ver­kehr – SBB Cargo neben der Spur

Traktandiert in der Sommersession 2023

Traktandiert in der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 ste­hen eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – im Gleich­schritt mit den Nationalstrassen

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Nach dem Natio­nal­rat behan­delt nun der Stän­de­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR ist unbe­strit­ten und zielführend.

23.024 Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)

Der Bun­des­rat strebt eine Stär­kung des grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehrs an und plant, die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­le Fahr­ten zu ver­ein­fa­chen. Ein wich­ti­ger Schritt in diese Rich­tung ist die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher euro­päi­scher Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Nach einer posi­ti­ven Reso­nanz in der Ver­nehm­las­sung hat der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung am 22. Febru­ar 2023 beschlos­sen, das Eisen­bahn­ge­setz anzu­pas­sen, um die erfor­der­li­chen Grund­la­gen dafür zu schaf­fen. Der VAP unter­stützt den Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bereich des Bahn­be­triebs ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

23.032 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Der Bun­des­rat plant, das Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­netz mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken zu moder­ni­sie­ren und zu erwei­tern. Der Aus­bau soll den Ver­kehr ent­las­ten und die Ver­kehrs­si­cher­heit ver­bes­sern. Etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken sind für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken geziel­ten Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Diese Inves­ti­tio­nen sind wich­tig, da die Natio­nal­stras­sen einen hohen Anteil am Ver­kehrs­auf­kom­men haben. Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt die Vor­la­ge und betont die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung. Eine Ableh­nung bedeu­te­te einen Rück­fall in das Aus­spie­len von Stras­se gegen Schie­ne ver­gan­ge­ner Zeiten.

23.033 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt den Bun­des­be­schluss über Ver­pflich­tungs­kre­di­te im Rah­men des Pro­gramms Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr. Mit einer Gesamt­sum­me von rund 1,5 Mil­li­ar­den Fran­ken wer­den Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaf­fen. Diese Mass­nah­men tra­gen zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung, erhöh­ten Sicher­heit und ver­bes­ser­ten Lebens­qua­li­tät in den urba­nen Zen­tren bei und stei­gern gleich­zei­tig deren Attrak­ti­vi­tät als Wirtschaftsstandorte.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft betont jedoch die Not­wen­dig­keit, dass die Vor­la­ge par­al­lel zum geplan­ten Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes in Kraft tritt, wie von der Min­der­heit Was­ser­fal­len vor­ge­schla­gen. Inves­ti­tio­nen in die Natio­nal­stras­sen sind ent­schei­dend, um den Ver­kehr in den Zen­tren zu beru­hi­gen und gleich­zei­tig aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten in der Peri­phe­rie bereit­zu­stel­len. In Anbe­tracht des­sen emp­feh­len wir, die Vor­la­ge anzu­neh­men.

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