Mit der Moti­on 22.3008 will das Par­la­ment das Bun­des­ge­setz über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ändern und den SBB eine Finanz­hil­fe von 1,2 Mil­li­ar­den Fran­ken zum Aus­gleich pan­de­mie­be­ding­ter Ertrags­aus­fäl­le im Fern­ver­kehr gewäh­ren und mit einer Tras­sen­preis­sen­kung im Fern­ver­kehr in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken den Fern­ver­kehr finan­zi­ell ent­las­ten. Hier eine erste kri­ti­sche Betrachtung. 

Darum geht’s:
  • VAP lehnt Kapi­tal­zu­schuss von ins­ge­samt 3 Mrd. Fran­ken an SBB ab – es braucht unter­neh­me­ri­sche Verantwortung
  • Das Auf­recht­erhal­ten des SBB-Mono­pols im Fern­ver­kehr ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch – es braucht eine geord­ne­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu eine Marktöffnung
  • Die Geset­zes­än­de­rung soll­te mehr unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung ein­for­dern und ein Moni­to­ring der SBB im Fern­ver­kehr vorsehen
  • LSVA darf nicht für Reser­ven im BIF miss­braucht wer­den 

 

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt einen Geset­zes­ent­wurf, wonach die durch die Covid-19-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten Defi­zi­te der SBB als aus­ser­or­dent­lich gel­ten und der SBB ent­spre­chen­de Finanz­hil­fen gewährt wer­den. Damit sol­len die Inves­ti­tio­nen gemäss den Beschlüs­sen der Bun­des­ver­samm­lung wie geplant durch­ge­führt wer­den können.

Ausgangslage

Die poli­tisch beschlos­se­nen Aus­bau­ten der Bahn­in­fra­struk­tur füh­ren zum Aus­bau des Ange­bots. Dazu sind Inves­ti­tio­nen in Roll­ma­te­ri­al nötig. Der Ange­bots­aus­bau ver­zeich­net – zumin­dest in der Anfangs­pha­se – Defi­zi­te im Fern- und Regio­nal­ver­kehr; letz­te­re wer­den über die ent­spre­chen­den Kre­dit­be­schlüs­se im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr (RPV) von Bund und Kan­to­nen finanziert.

Wäh­rend der Pan­de­mie erlitt der Fern­ver­kehr gros­se Defi­zi­te, die im Unter­schied zum RPV nicht aus­fi­nan­ziert wur­den. Der Bun­des­rat setz­te sich viel­mehr auf den Stand­punkt, dass es im unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­be­reich des ren­ta­blen Fern­ver­kehrs liege, die Fol­gen der Pan­de­mie zu tragen.

Inves­ti­tio­nen der SBB in Anla­ge­im­mo­bi­li­en in Bahn­hofs­nä­he erfor­dern hohe Mit­tel, stei­gern aber ins­ge­samt die Attrak­ti­vi­tät des Bahn­an­ge­bots im Per­so­nen­ver­kehr. Aus­ge­blen­det wird dabei, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei den Stand­or­ten in Agglo­me­ra­ti­ons­zen­tren lei­det; wo Ren­di­te­lie­gen­schaf­ten gebaut wer­den, ver­schwin­den Logis­tik­stand­or­te (Jus­tiz­zen­trum Zürich, Euro­pa-Allee Zürich usw.). SBB Immo­bi­li­en pro­fi­tier­te von einer gross­zü­gi­gen Eröff­nungs­bi­lanz und gene­riert erheb­li­che Gewin­ne. Diese wer­den für die Pen­si­ons­kas­se (PK), die regel­mäs­sig mit den höchs­ten Umwand­lungs­sät­zen in den Medi­en auf­fällt, eingesetzt.

Vorschlag des Bundesrats

Der Bun­des­rat schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken vor (Ver­lus­te im Fern­ver­kehr der Jahre 2020 bis 2022). Die SBB müs­sen also unter­neh­me­risch kei­nen Bei­trag leis­ten, genau­so wenig wie im RPV.

Der Bun­des­rat schlägt zudem den Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge in den Jah­ren 2023 bis 2029 in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken vor, um die Ren­ta­bi­li­tät im Fern­ver­kehr auf ein ange­mes­se­nes Niveau zu heben (4 bis 8% Umsatz­ren­di­te). Diese müs­sen als feh­len­de Ein­nah­men bei der Infra­struk­tur durch zusätz­li­che Betriebs­bei­trä­ge an SBB Infra­struk­tur aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) kom­pen­siert wer­den. Die Liqui­di­tät im BIF reicht dazu gemäss Bun­des­rat aus.

Im Wei­te­ren sol­len die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te kor­ri­giert wer­den. Die bis­he­ri­ge Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen, die aus­ser­halb der Schul­den­brem­se zu Ver­schul­dung der SBB geführt haben, sol­len in Zukunft durch Dar­le­hen über den Bun­des­haus­halt ersetzt wer­den. Damit ent­schei­det neu das Par­la­ment über Dar­le­hen, und gleich­zei­tig greift die Schul­den­brem­se. Der Wech­sel soll ab einem zu defi­nie­ren­den Ver­schul­dungs­grad grei­fen, Stand Ende 2023: 11,7 Mrd. Fran­ken. Aus­bau­schrit­te, die zu unren­ta­blen Ange­bots­aus­bau­ten füh­ren, wer­den dem­nach der Schul­den­brem­se unter­stellt. Nach erfolg­tem Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mrd. Fran­ken kön­nen wei­ter­hin Tre­sore­rie­dar­le­hen gewährt wer­den, bis die Schwel­le von 11,7 Mrd. Fran­ken erneut über­schrit­ten wird.

Die Liqui­di­tät des BIF soll zusätz­lich sicher­ge­stellt wer­den. Dazu schlägt der Bun­des­rat vor, die LSVA neu grund­sätz­lich zu zwei Drit­teln in den BIF zu legen. Erst ab einer aus­ge­wie­se­nen Reser­ve von 300 Mio. Fran­ken soll der Bun­des­an­teil an der LSVA zum Aus­gleich der unge­deck­ten Kos­ten aus dem Stras­sen­ver­kehr ver­wen­det werden.

Unsere Einschätzung

Einen Kapi­tal­zu­schuss leh­nen wir ab, da die SBB so im eigen­wirt­schaft­li­chen und mono­po­li­sier­ten Fern­ver­kehr kei­ner­lei unter­neh­me­ri­schen Bei­trag an die Fol­gen der Pan­de­mie leis­ten müs­sen. Zumin­dest soll­te flan­kie­rend zum Kapi­tal­zu­schuss ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fern­ver­kehr ein­ge­führt wer­den.

Die Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te ist nötig. Da das Staats­un­ter­neh­men de facto über eine Staats­ga­ran­tie ver­fügt, sol­len Tre­sore­rie­dar­le­hen künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Viel­mehr soll das Par­la­ment unter Beach­tung der Schul­den­brem­se und im Bewusst­sein die­ser Staats­ga­ran­tie über Kre­di­te ent­schei­den. Den Vor­be­halt der Ver­schul­dungs­gren­ze von 11,7 Mrd. Fran­ken mit der Opti­on wei­te­rer Tre­sore­rie­dar­le­hen leh­nen wir daher ab. Es sei denn, die Ober­gren­ze wird noch­mals merk­lich reduziert.

Die Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät des BIF ist ange­sichts genü­gen­der Reser­ven unnö­tig. Mit dem Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge redu­ziert der Bund den unter­neh­me­ri­schen Druck auf die SBB. Gleich­zei­tig erhält er das Mono­pol der SBB im Fern­ver­kehr auf­recht. Dies ist euro­pa­po­li­tisch höchst pro­ble­ma­tisch, da die EU den Fern­ver­kehr libe­ra­li­siert hat und von der Schweiz die Über­nah­me die­ses Libe­ra­li­sie­rungs­schritts erwar­tet. Des­halb for­dern wir eine Migra­ti­ons­stra­te­gie des Bun­des­rats zur Markt­öff­nung in der Schweiz und par­al­lel dazu ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fernverkehr.

Den Miss­brauch der LSVA zur Sicher­stel­lung der Reser­ve des BIF leh­nen wir eben­falls ab. Die LSVA soll die Umwelt­kos­ten des Stras­sen­ver­kehrs kom­pen­sie­ren und zu einer kli­ma­freund­li­che­ren Ver­kehrs­mit­tel­wahl bei­tra­gen. Sie wird als Len­kungs­ab­ga­be nicht für Infra­struk­tur­aus­bau und ‑erhalt erho­ben, von dem im Wesent­li­chen der Per­so­nen­ver­kehr pro­fi­tiert. Die LSVA soll­te im Gegen­teil zweck­ge­bun­den für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und für Mass­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Ent­wick­lung des Stras­sen­ver­kehrs ver­wen­det wer­den.

Alter­na­ti­ven wie Anpas­sun­gen am Ange­bot, Ver­zicht auf Inves­ti­tio­nen oder Ver­käu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten wer­den in den Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen zwar erwähnt, aber ver­wor­fen. Die­ser Ein­schät­zung stim­men wir nicht zu. Nicht betriebs­not­wen­di­ge Ver­mö­gens­wer­te wie Gate­way Basel Nord und ande­re Umschlags­ge­sell­schaf­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, die alle gemäss Art. 8 GüTG dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen, könn­ten ver­äus­sert wer­den. Auch im übri­gen Immo­bi­li­en­porte­feuille der SBB wären Ver­käu­fe ohne Betriebs­ein­schrän­kun­gen mög­lich. Ange­bots­re­duk­tio­nen in den Rand­stun­den leis­te­ten über­dies einen Bei­trag zur Ent­span­nung der Bau­stel­len­si­tua­ti­on in der Nacht.

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