Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.


 

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Bis am 24. Febru­ar 2023 konn­ten sich Bran­chen- und Inter­es­sens­ver­tre­ter zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» äus­sern. LITRA, VÖV, IG UKV, ASTAG und VAP haben gemein­sam Stel­lung genom­men (Blog Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che: Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sam eine Lösung) Hier die Schwer­punk­te wei­te­rer Akteu­re in ihren Ant­wor­ten im Überblick.

Darum geht’s:
  • Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) ein­stel­len wäre fatal
  • Finan­zie­rung darf nicht den Sta­tus quo erhalten
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und Daten­platt­form sind zu fördern
  • Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Markt­zu­gang soll mög­lich bleiben
  • Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene, Koope­ra­tio­nen unter Akteuren
  • Kun­den­nut­zen in Fokus nehmen

 

Der Bun­des­rat lud Bran­chen­ver­tre­ter und Par­tei­en ein, bis am 24. Febru­ar 2023 Stel­lung zur Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» zu neh­men. Zahl­rei­che Ant­wor­ten sind ein­ge­trof­fen. Nach­fol­gend ver­glei­chen wir die Aus­sa­gen aus­ge­such­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter und zie­hen ein Fazit. Der Bun­des­rat wird in einem nächs­ten Schritt die Reso­nanz in seine Bot­schaft an das Par­la­ment einarbeiten.

EWLV nicht einstellen

Mit Aus­nah­me der SVP spre­chen sich die Ant­wor­ten für die Vari­an­te 1, eine Wei­ter­ent­wick­lung von V1 oder eine ganz neue Vari­an­te aus. Die Befrag­ten erach­ten das Ein­stel­len des EWLV als fatal. Sie befürch­ten einen Ver­lust der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Kapa­zi­täts­eng­päs­se auf der Stras­se, einen Logis­tik­mehr­auf­wand und grös­se­re Bemü­hun­gen für die Klimaverträglichkeit.

Mit Finanzierung nicht den Status quo erhalten

Viele Befrag­te sind mit der Teil­fi­nan­zie­rung, wie vor­ge­schla­gen, ein­ver­stan­den. Meh­re­re Ant­wor­ten regen die Finan­zie­rung aus bestehen­den Mit­teln – vor­zugs­wei­se dem BIF – an, statt einen neuen Kre­dit zu leis­ten. Aller­dings äus­sern eini­ge Beden­ken, dass die Finan­zie­rung zu tief ange­setzt sei und damit höchs­tens dem Erhalt des heu­ti­gen Zustands diene. Zur Ver­än­de­rung des ange­streb­ten Modal­splits for­dern sie daher eine Erhö­hung der Mit­tel. Einig­keit herrscht dar­über, dass mit der Finan­zie­rung die Moder­ni­sie­rung und Kun­den­ori­en­tie­rung erreicht wer­den soll, so dass ins­künf­tig die Eigen­wirt­schaft­lich­keit gesi­chert ist.

Digitalisierung und Automatisierung vorantreiben

Eine Mehr­heit befür­wor­tet die Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­hil­fe der DAK. Sie bejaht die Finan­zie­rung durch den Bund in Form einer befris­te­ten Finan­zie­rung bis zur erfolg­rei­chen Imple­men­tie­rung der DAK.

Zur Digi­ta­li­sie­rung zählt die Mehr­heit der Ant­wor­ten auch die Ver­knüp­fung von frei zugäng­li­chen Daten­platt­for­men und die ent­spre­chend ver­ein­fach­te Koope­ra­ti­on unter Marktakteuren.

Diskriminierungsfreie Marktwirtschaft bewahren

Eini­ge Stim­men for­dern einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den Güter­ver­kehr ande­re wei­sen auf die freie Wahl der Ver­kehrs­mit­tel im Bin­nen­ver­kehr hin. Ins­ge­samt wird eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung erwar­tet, die sich auf ver­schie­de­ne Ver­kehrs­ar­ten und Ver­kehrs­trä­ger aus­dehnt. Die freie Markt­wirt­schaft soll bewahrt wer­den. Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene und Koope­ra­tio­nen zwi­schen den Markt­ak­teu­ren sol­len den SGV für die Kun­den attrak­ti­ver machen.

Wettbewerbsverzerrungen im EWLV verhindern

Die SBB Cargo als Mono­po­lis­tin im EWLV wird mehr­heit­lich nicht unter­stützt. Es sind orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen zur Ver­hin­de­rung der Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel mit einer orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­el­len Tren­nung von EWLV und Ganz­zug und Koope­ra­tio­nen unter Marktakteuren.

Kundennutzen verbessern

Ein mehr­fach ange­spro­che­nes Bedürf­nis ist die kon­se­quen­te Aus­rich­tung der Gesamt­kon­zep­ti­on auf die Ver­bes­se­rung des Kun­den­nut­zens. Dazu gehö­ren unter ande­rem aus­rei­chen­de und rich­tig zuge­teil­te Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und ein geeig­ne­tes Markt­sys­tem, das Inno­va­ti­on und attrak­ti­ve Ange­bo­te för­dert. Bei den Tras­sen­prei­sen wird eine Sen­kung – zum Bei­spiel auf euro­päi­sches Niveau – erwartet.

Handlungsbedarf unterschätzt

Aus den zahl­rei­chen Ant­wor­ten wird eines ersicht­lich: Der Hand­lungs­be­darf im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist viel grös­ser als vom Bun­des­rat auf­ge­zeigt. Die bei­den Lösungs­va­ri­an­ten geben ledig­lich eine Wahl aus zwei klei­ne­ren Übeln anstatt einer umfas­sen­den Lösung her. Um eine fak­ten­ba­sier­te Dis­kus­si­on gera­de im Hin­blick auf Finan­zie­rungs­al­ter­na­ti­ven zu füh­ren, erwar­ten die ant­wor­ten­den Par­tei­en und Orga­ni­sa­tio­nen klare Fak­ten über die Finan­zen von SBB Cargo.

Ver­misst wird von der über­wie­gen­den Mehr­heit eine kohä­ren­te Gesamt­sicht statt nur auf den SGV und die Schiff­fahrt. Ange­führt wer­den die LSVA und die anste­hen­de Revi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über die Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be, SVAG und das Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten des Bun­des, MODIG.

 

 

Aus­wer­tung UVEK wird hier ver­öf­fent­licht: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/69/cons_1

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ent­wi­ckelt im Rah­men des Ände­rungs­zy­klus 2024 die Schwei­zer Fahr­dienst­vor­schrif­ten (FDV2024) wei­ter. Sys­te­ma­ti­sche Ver­än­de­run­gen sind zen­tral. Hier eine Stel­lung­nah­me aus Sicht der ver­la­den­den Wirtschaft.

 

Darum geht’s:
  • Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten ab 2024 in Kraft
  • Sys­te­mi­sche Ver­ein­fa­chung für Bahn­mit­ar­bei­ten­de gefragt
  • Kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE stei­gert Inter­ope­ra­bi­li­tät zusätzlich
  • Bahn­bran­che soll Ver­ant­wor­tung für die Fahr­dienst­vor­schrif­ten übernehmen
  • VAP wünscht mehr unter­neh­me­ri­schen Spiel­raum für Anschlussgleisbetreiber

 

Seit über 20 Jah­ren gel­ten in der Schweiz ein­heit­li­che Fahr­dienst­vor­schrif­ten, die für alle Bahn­un­ter­neh­men ver­bind­lich sind. Sie sind für den Bahn­be­trieb essen­zi­ell, da sie sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten und Mass­nah­men der Zusam­men­ar­beit defi­nie­ren und die Auf­ga­ben, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten aller Betei­lig­ten im Bahn­be­trieb fest­le­gen. Um die Fahr­dienst­vor­schrif­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und alle vier Jahre zu aktua­li­sie­ren, arbei­tet das BAV eng mit der Bahn­bran­che zusam­men. Die­ser Ände­rungs­zy­klus ist sinn­voll, da damit sowohl die täg­li­chen Erfah­run­gen aus dem Betrieb als auch die tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen in der Bahn­bran­che berück­sich­tigt wer­den. Er hat aber auch nega­ti­ve Neben­wir­kun­gen: So sind die FDV zu einem schwer über­blick­ba­ren Vor­schrif­ten­dschun­gel ange­wach­sen, der drin­gend ent­schlackt und auf die Inter­ope­ra­bi­li­täts­vor­schrif­ten aus­ge­rich­tet wer­den muss. Den ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men ist dabei mehr unter­neh­me­ri­scher Frei­raum zu gewäh­ren. Die Inkraft­set­zung der aktu­ell lau­fen­den Über­ar­bei­tung ist auf den 1. Juli 2024 geplant[1].

Änderungszyklus 2024 mit wichtigen Teilprojekten

Wir vom VAP begrüs­sen die vom BAV in den kon­zep­tio­nel­len Teil­pro­jek­ten vor­ge­schla­ge­nen sys­te­ma­ti­schen Wei­ter­ent­wick­lun­gen der Fahr­dienst­vor­schrif­ten (vgl. Abbil­dung 1). Zudem regen wir an, die grund­sätz­li­chen Neue­run­gen kon­se­quent und zügig umzusetzen.

  • Mit dem Teil­pro­jekt 1 «STRUKTUR» will das BAV die Fahr­dienst­vor­schrif­ten sys­te­ma­tisch struk­tu­rie­ren, um sie für Anwen­der ver­ständ­li­cher und ein­heit­li­cher zu machen. Die voll­stän­di­ge Umset­zung die­ser Ver­ein­heit­li­chung wird eini­ge Ände­rungs­run­den benö­ti­gen. Meis­tens ist es sinn­voll, eine struk­tu­rel­le Har­mo­ni­sie­rung mit mate­ri­el­len Anpas­sun­gen zu kombinieren.
  • Mit den Teil­pro­jek­ten 2a, 2b und 2c «Anwen­dung» zielt das BAV dar­auf ab, die Vor­aus­set­zun­gen für eine sys­te­ma­ti­sche digi­ta­le Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten zu schaf­fen. Jede ein­zel­ne Vor­schrift wird einem Gel­tungs­be­reich oder einer Opti­on zuge­ord­net. Neu ist fest­ge­legt, wer wel­che Funk­ti­on wahr­nimmt. Sobald die­ses Teil­pro­jekt rea­li­siert ist, las­sen sich Vor­schrif­ten ein­deu­tig nach Gel­tungs­be­rei­chen fil­tern und Funk­tio­nen zuord­nen. Das wird die Effi­zi­enz bei der Erstel­lung und bei allen Anwen­dun­gen der Vor­schrif­ten mas­siv erhö­hen, da es digi­ta­le Nut­zungs­mög­lich­kei­ten zulässt.
  • Im Rah­men des Teil­pro­jekts 3 «Wir­kung» ist das BAV gefor­dert, eine nut­zer­ge­rech­te Stra­te­gie zu fin­den, um die siche­re Über­tra­gung der Ver­ant­wor­tung an die Bahn­un­ter­neh­mun­gen bei lau­fen­dem Betrieb zu gewähr­leis­ten. Gemäss TSI OPE (vgl. Kas­ten) sind die Bahn­un­ter­neh­mun­gen für Betriebs­vor­schrif­ten zustän­dig; das soll auch in der Schweiz künf­tig gel­ten. Die lau­fen­de Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE wird es zudem ermög­li­chen, die bestehen­den natio­na­len Regeln der Fahr­dienst­vor­schrif­ten schritt­wei­se auf­zu­he­ben und nur zwin­gend not­wen­di­ge natio­na­le Vor­schrif­ten bei­zu­be­hal­ten, die als Noti­fi­zier­te Natio­na­le Tech­ni­sche Vor­schrif­ten (NNTV)[2] bei der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA gemel­det wer­den müssen.
  • Das Teil­pro­jekt 4 «MATERIELL» umfasst eine Anzahl inhalt­li­cher Anpas­sun­gen, die die Fahr­dienst­vor­schrif­ten aktualisieren.
Zusammenarbeit aller Beteiligten regeln

Für die Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten per 2024 ste­hen tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen an. Wir sind über­zeugt, dass der Bahn­be­trieb nicht per se als kom­plex ein­zu­stu­fen ist. Er braucht klare Regeln für die Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten – gera­de, weil Arbeits­tei­lung, Auto­ma­ti­on und Spe­zia­li­sie­rung im Bahn­be­trieb zuneh­men. Des­halb sind aus unse­rer Sicht die fol­gen­den Aspek­te einzubeziehen:

Vereinfachungen anstreben

Es braucht ein­heit­li­che, ver­ständ­li­che und adres­sa­ten­ge­rech­te Vor­schrif­ten, die unter­neh­mens­über­grei­fend gel­ten. Mit­ar­bei­ten­de sol­len für ihre jewei­li­ge Funk­ti­on über alle not­wen­di­gen Regeln ver­fü­gen und kon­se­quent von unnö­ti­gem Bal­last befreit arbei­ten können.

Die Betriebs­vor­schrif­ten soll­ten risi­ko­ba­siert for­mu­liert wer­den, die Bahn­un­ter­neh­mun­gen müs­sen in einem defi­nier­ten Gesamt­rah­men auf sie zuge­schnit­te­ne ein­fa­che und kos­ten­güns­ti­ge Lösun­gen erar­bei­ten, um kon­kur­renz­fä­hig zu produzieren.

Digitalisierung nutzen

Mit funk­ti­ons­be­zo­ge­nen Fil­tern ermög­licht die Digi­ta­li­sie­rung eine mas­si­ve Stei­ge­rung der Effi­zi­enz bei der Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten. Wer eine sicher­heits­re­le­van­te Tätig­keit aus­übt, muss die dafür rele­van­ten Vor­schrif­ten ken­nen – aber nur diese.

Unternehmerische Freiheiten sicherstellen

Wir vom VAP stre­ben für Anschluss­glei­se mach­ba­re Lösun­gen an, da eine strik­te Ein­hal­tung der für den Bahn­be­trieb defi­nier­ten Vor­schrif­ten hier nicht immer mög­lich ist. Ins­be­son­de­re für Anschluss­bah­nen emp­feh­len wir einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz, um mehr unter­neh­me­ri­sche Frei­heit zu gewähr­leis­ten. Um die Betriebs­ab­wick­lung auf Anschluss­glei­sen sicher und kos­ten­ef­fi­zi­ent für Betrei­ber­ge­sell­schaf­ten und Mit­ar­bei­ten­de zu gestal­ten, sind spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten gefragt.

Interoperabilität sicherstellen

Inter­ope­ra­ble Bah­nen, die auf ver­schie­de­nen Infra­struk­tu­ren und grenz­über­schrei­tend in meh­re­ren Län­dern ver­keh­ren, haben ande­re Anfor­de­run­gen als regio­na­le Bah­nen und Anschlies­ser, die aus­schliess­lich lokal unter­wegs sind. Im Hin­blick auf die unter­schied­li­chen Ver­hält­nis­se bei Bahn­hö­fen und Anschluss­glei­sen müs­sen die Betriebs­vor­schrif­ten im Rah­men einer ein­heit­li­chen Gesamt­struk­tur je nach Ver­kehr und Infra­struk­tur unter­schied­lich, ver­ständ­lich und aufs Wesent­li­che kon­zen­triert gestal­tet sein.

Im Nor­mal­spur­be­reich wer­den mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE die Betriebs­vor­schrif­ten inter­na­tio­nal immer stär­ker har­mo­ni­siert. Die Zahl der ver­blei­ben­den natio­na­len Vor­schrif­ten ist auf ein Mini­mum zu beschrän­ken, um die prak­ti­sche Anwend­bar­keit zu ver­bes­sern. Alle betei­lig­ten Län­der sind gefor­dert, nicht mehr benö­tig­te natio­na­le Vor­schrif­ten abzu­schaf­fen. Die kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE wird dazu füh­ren, dass im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr lang­fris­tig ein­heit­li­che­re Vor­schrif­ten gel­ten und Hür­den all­mäh­lich verschwinden.

Verantwortung übernehmen

Die TSI OPE weist die Ver­ant­wor­tung für die Betriebs­vor­schrif­ten den Bahn­un­ter­neh­men zu. Folg­lich muss das BAV seine Hoheit über die Fahr­dienst­vor­schrif­ten an die Bahn­bran­che abge­ben. Die Schwei­zer Bahn­bran­che soll aktiv die Ver­ant­wor­tung für die gesam­ten Betriebs­vor­schrif­ten und deren Wei­ter­ent­wick­lung über­neh­men. Der VAP begrüsst diese Ver­ant­wor­tungs­über­tra­gung der FDV an die Bahn­bran­che. Sie ist mit den bevor­ste­hen­den Inno­va­ti­ons­schrit­ten zu kom­bi­nie­ren. Im Bahn­sek­tor muss dazu eine unter­neh­mens­über­grei­fen­de Lösung für ein­heit­li­che über­ge­ord­ne­te Betriebs­vor­schrif­ten gefun­den wer­den. Aus Sicht VAP wäre ein koope­ra­ti­ves Zusam­men­ar­beits­mo­dell zweck­mäs­sig, in dem das BAV die Koor­di­na­ti­ons­auf­ga­be inne­hat und gemein­sam mit den Fach­ex­per­ten der Bahn­bran­che betrieb­li­che Vor­schrif­ten in Form einer Leit­li­nie ent­wi­ckelt und abstimmt (so Art. 3a GüTV gemäss Ent­wurf des Bun­des­rats vom 2. Novem­ber 2022). Diese Leit­li­ni­en kön­nen nach erfolg­ter Publi­ka­ti­on von den ein­zel­nen Unter­neh­mun­gen für die Erstel­lung ihrer Fahr­dienst­vor­schrif­ten ver­wen­det werden.

TSI OPE 2019/773
Die­ses Kür­zel steht für die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union zu den Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät «Ver­kehrs­be­trieb und Ver­kehrs­steue­rung», Aus­ga­be­stand 2019. Dem­nach soll die Schie­ne dank bar­rie­re­frei­er Zug­fahr­ten über Lan­des­gren­zen hin­weg Markt­an­tei­le zurück­ge­win­nen und zur Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen bei­tra­gen. Dazu braucht es unter ande­rem eine umfas­sen­de euro­pa­wei­te Har­mo­ni­sie­rung der Betriebs­re­geln. Bis heute wer­den län­der­spe­zi­fisch unter­schied­li­che natio­na­le Vor­schrif­ten ange­wen­det. Die EU treibt die Har­mo­ni­sie­rung mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE voran. Darin legt sie die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Unter­neh­men fest, sieht aber keine behörd­lich erlas­se­nen Fahr­dienst­vor­schrif­ten vor, wie dies in der Schweiz aktu­ell der Fall ist. Das bleibt Auf­ga­be der Bahn­un­ter­neh­men. Diese müs­sen die Fahr­dienst­vor­schrif­ten im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät den Vor­ga­ben der TSI OPE anglei­chen. Über den Gemisch­ten Aus­schuss (Land­ver­kehrs­ab­kom­men CH-EU) hat sich auch die Schweiz zur Anwen­dung der TSI OPE verpflichtet.
 
Sportlicher Fahrplan

Das BAV hat zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten den fol­gen­den Zeit­plan publiziert:

Umset­zungs­schritt Frist
Publi­ka­ti­on der FDV2024 per Ende Novem­ber 2023
Inkraft­set­zung der FDV2024 per 1. Juli 2024
Zwi­schen­zy­klus FDV2025
(Teil­pro­jek­te Tram und TSI OPE)
per Ende 2025
Nächs­ter regu­lä­rer Zyklus per Mitte 2028

 

[1] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/weiterentwicklung-fdv-a2024.html

[2] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/nntv.html

Traktandiert in der Frühjahrssession 2023

Traktandiert in der Frühjahrssession 2023

In der Früh­jahrs­ses­si­on vom 27. Febru­ar bis 17. März 2023 stan­den eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

 Darum geht’s:
  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Voll­endung des Ver­kehrs­kreu­zes Schweiz
  • Ent­wick­lung des Bahninfrastrukturfonds
 
Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Am 8. März 2023 behan­del­te der Natio­nal­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR hät­ten wir als ziel­füh­rend ange­se­hen. Der Natio­nal­rat hat sich an der Früh­jah­res­ses­si­on für eine Wei­ter­füh­rung der RoLa bis ins Jahr 2028 aus­ge­spro­chen. Die gros­se Kam­mer geneh­mig­te dafür 106 Mil­lio­nen Fran­ken für die Jahre 2024 bis 2028. Die Vor­la­ge geht nun in den Ständerat.

«Verkehrskreuz Schweiz»

Am 9. März 2023 setz­te sich der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz mit der Moti­on 22.4258 «Per­spek­ti­ve Bahn 2050. Einen Fokus auch auf die Rea­li­sie­rung und Voll­endung des Ver­kehrs­kreu­zes Schweiz» aus­ein­an­der. Aus Sicht Güter­ver­kehr ist diese Moti­on ein­sei­tig und nicht ziel­füh­rend, da eine Misch­nut­zung von Per­so­nen­ver­kehr mit Hoch­ge­schwin­dig­keits­zü­gen und Güter­ver­kehr wegen zu hoher Geschwin­dig­keits­dif­fe­ren­zen auf der Infra­struk­tur Schweiz nicht funk­tio­niert. Es droht eine Qua­li­täts­ver­schlech­te­rung im Güter­ver­kehr, was den Umwelt‑, Ener­gie- und Ver­sor­gungs­zie­len der Schweiz grund­le­gend wider­spricht. Der VAP unter­stützt hin­ge­gen Bahn 2050 grund­sätz­lich. Der Stän­de­rat hat den Vor­stoss ange­nom­men. Zu dis­ku­tie­ren gab die Prio­ri­sie­rung des Fern­ver­kehr­net­zes, auch der Ver­kehr mit kur­zen und mitt­le­ren Distan­zen solle ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den. Ver­kehrs­mi­nis­ter Albert Rösti hielt fest, dass die Dif­fe­ren­zen zwi­schen Par­la­ment und Bun­des­rat nicht gross seien und ver­sprach, dass der Bun­des­rat die Bot­schaft zur Stra­te­gie “Per­spek­ti­ve Bahn 2050” Ende Som­mer prä­sen­tie­ren und dabei das Moti­ons­an­lie­gen berück­sich­ti­gen werde.

Bahninfrastrukturfonds

Stän­de­rat Mat­thi­as Michel hat die Inter­pel­la­ti­on 22.4367 «Ent­wick­lung des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds» ein­ge­reicht. Diese wurde am 9. März 2023 im Stän­de­rat behan­delt. Wir sind der Mei­nung, dass der Bahn­in­fra­struk­tur­fonds gesund ist, und sehen der­zeit kei­nen Hand­lungs­be­darf für den VAP. Die Liqui­di­tät des Fonds ist weni­ger kri­tisch als die Aus­füh­rungs­rei­fe der Pro­jek­te und der Bau oder die Instand­hal­tung unter lau­fen­dem Betrieb. Auch Bun­des­rat Albert Rösti bestä­tigt, dass, gemäss aktu­el­len Pro­gno­sen, der Fonds bis Ende 2030 den Betrieb, den Sub­stanz­er­halt sowie die beschlos­se­nen Aus­bau­ten finan­zie­ren kann.

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Mit der Moti­on 22.3008 will das Par­la­ment das Bun­des­ge­setz über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ändern und den SBB eine Finanz­hil­fe von 1,2 Mil­li­ar­den Fran­ken zum Aus­gleich pan­de­mie­be­ding­ter Ertrags­aus­fäl­le im Fern­ver­kehr gewäh­ren und mit einer Tras­sen­preis­sen­kung im Fern­ver­kehr in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken den Fern­ver­kehr finan­zi­ell ent­las­ten. Hier eine erste kri­ti­sche Betrachtung. 

Darum geht’s:
  • VAP lehnt Kapi­tal­zu­schuss von ins­ge­samt 3 Mrd. Fran­ken an SBB ab – es braucht unter­neh­me­ri­sche Verantwortung
  • Das Auf­recht­erhal­ten des SBB-Mono­pols im Fern­ver­kehr ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch – es braucht eine geord­ne­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu eine Marktöffnung
  • Die Geset­zes­än­de­rung soll­te mehr unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung ein­for­dern und ein Moni­to­ring der SBB im Fern­ver­kehr vorsehen
  • LSVA darf nicht für Reser­ven im BIF miss­braucht wer­den 

 

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt einen Geset­zes­ent­wurf, wonach die durch die Covid-19-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten Defi­zi­te der SBB als aus­ser­or­dent­lich gel­ten und der SBB ent­spre­chen­de Finanz­hil­fen gewährt wer­den. Damit sol­len die Inves­ti­tio­nen gemäss den Beschlüs­sen der Bun­des­ver­samm­lung wie geplant durch­ge­führt wer­den können.

Ausgangslage

Die poli­tisch beschlos­se­nen Aus­bau­ten der Bahn­in­fra­struk­tur füh­ren zum Aus­bau des Ange­bots. Dazu sind Inves­ti­tio­nen in Roll­ma­te­ri­al nötig. Der Ange­bots­aus­bau ver­zeich­net – zumin­dest in der Anfangs­pha­se – Defi­zi­te im Fern- und Regio­nal­ver­kehr; letz­te­re wer­den über die ent­spre­chen­den Kre­dit­be­schlüs­se im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr (RPV) von Bund und Kan­to­nen finanziert.

Wäh­rend der Pan­de­mie erlitt der Fern­ver­kehr gros­se Defi­zi­te, die im Unter­schied zum RPV nicht aus­fi­nan­ziert wur­den. Der Bun­des­rat setz­te sich viel­mehr auf den Stand­punkt, dass es im unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­be­reich des ren­ta­blen Fern­ver­kehrs liege, die Fol­gen der Pan­de­mie zu tragen.

Inves­ti­tio­nen der SBB in Anla­ge­im­mo­bi­li­en in Bahn­hofs­nä­he erfor­dern hohe Mit­tel, stei­gern aber ins­ge­samt die Attrak­ti­vi­tät des Bahn­an­ge­bots im Per­so­nen­ver­kehr. Aus­ge­blen­det wird dabei, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei den Stand­or­ten in Agglo­me­ra­ti­ons­zen­tren lei­det; wo Ren­di­te­lie­gen­schaf­ten gebaut wer­den, ver­schwin­den Logis­tik­stand­or­te (Jus­tiz­zen­trum Zürich, Euro­pa-Allee Zürich usw.). SBB Immo­bi­li­en pro­fi­tier­te von einer gross­zü­gi­gen Eröff­nungs­bi­lanz und gene­riert erheb­li­che Gewin­ne. Diese wer­den für die Pen­si­ons­kas­se (PK), die regel­mäs­sig mit den höchs­ten Umwand­lungs­sät­zen in den Medi­en auf­fällt, eingesetzt.

Vorschlag des Bundesrats

Der Bun­des­rat schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken vor (Ver­lus­te im Fern­ver­kehr der Jahre 2020 bis 2022). Die SBB müs­sen also unter­neh­me­risch kei­nen Bei­trag leis­ten, genau­so wenig wie im RPV.

Der Bun­des­rat schlägt zudem den Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge in den Jah­ren 2023 bis 2029 in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken vor, um die Ren­ta­bi­li­tät im Fern­ver­kehr auf ein ange­mes­se­nes Niveau zu heben (4 bis 8% Umsatz­ren­di­te). Diese müs­sen als feh­len­de Ein­nah­men bei der Infra­struk­tur durch zusätz­li­che Betriebs­bei­trä­ge an SBB Infra­struk­tur aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) kom­pen­siert wer­den. Die Liqui­di­tät im BIF reicht dazu gemäss Bun­des­rat aus.

Im Wei­te­ren sol­len die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te kor­ri­giert wer­den. Die bis­he­ri­ge Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen, die aus­ser­halb der Schul­den­brem­se zu Ver­schul­dung der SBB geführt haben, sol­len in Zukunft durch Dar­le­hen über den Bun­des­haus­halt ersetzt wer­den. Damit ent­schei­det neu das Par­la­ment über Dar­le­hen, und gleich­zei­tig greift die Schul­den­brem­se. Der Wech­sel soll ab einem zu defi­nie­ren­den Ver­schul­dungs­grad grei­fen, Stand Ende 2023: 11,7 Mrd. Fran­ken. Aus­bau­schrit­te, die zu unren­ta­blen Ange­bots­aus­bau­ten füh­ren, wer­den dem­nach der Schul­den­brem­se unter­stellt. Nach erfolg­tem Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mrd. Fran­ken kön­nen wei­ter­hin Tre­sore­rie­dar­le­hen gewährt wer­den, bis die Schwel­le von 11,7 Mrd. Fran­ken erneut über­schrit­ten wird.

Die Liqui­di­tät des BIF soll zusätz­lich sicher­ge­stellt wer­den. Dazu schlägt der Bun­des­rat vor, die LSVA neu grund­sätz­lich zu zwei Drit­teln in den BIF zu legen. Erst ab einer aus­ge­wie­se­nen Reser­ve von 300 Mio. Fran­ken soll der Bun­des­an­teil an der LSVA zum Aus­gleich der unge­deck­ten Kos­ten aus dem Stras­sen­ver­kehr ver­wen­det werden.

Unsere Einschätzung

Einen Kapi­tal­zu­schuss leh­nen wir ab, da die SBB so im eigen­wirt­schaft­li­chen und mono­po­li­sier­ten Fern­ver­kehr kei­ner­lei unter­neh­me­ri­schen Bei­trag an die Fol­gen der Pan­de­mie leis­ten müs­sen. Zumin­dest soll­te flan­kie­rend zum Kapi­tal­zu­schuss ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fern­ver­kehr ein­ge­führt wer­den.

Die Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te ist nötig. Da das Staats­un­ter­neh­men de facto über eine Staats­ga­ran­tie ver­fügt, sol­len Tre­sore­rie­dar­le­hen künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Viel­mehr soll das Par­la­ment unter Beach­tung der Schul­den­brem­se und im Bewusst­sein die­ser Staats­ga­ran­tie über Kre­di­te ent­schei­den. Den Vor­be­halt der Ver­schul­dungs­gren­ze von 11,7 Mrd. Fran­ken mit der Opti­on wei­te­rer Tre­sore­rie­dar­le­hen leh­nen wir daher ab. Es sei denn, die Ober­gren­ze wird noch­mals merk­lich reduziert.

Die Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät des BIF ist ange­sichts genü­gen­der Reser­ven unnö­tig. Mit dem Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge redu­ziert der Bund den unter­neh­me­ri­schen Druck auf die SBB. Gleich­zei­tig erhält er das Mono­pol der SBB im Fern­ver­kehr auf­recht. Dies ist euro­pa­po­li­tisch höchst pro­ble­ma­tisch, da die EU den Fern­ver­kehr libe­ra­li­siert hat und von der Schweiz die Über­nah­me die­ses Libe­ra­li­sie­rungs­schritts erwar­tet. Des­halb for­dern wir eine Migra­ti­ons­stra­te­gie des Bun­des­rats zur Markt­öff­nung in der Schweiz und par­al­lel dazu ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fernverkehr.

Den Miss­brauch der LSVA zur Sicher­stel­lung der Reser­ve des BIF leh­nen wir eben­falls ab. Die LSVA soll die Umwelt­kos­ten des Stras­sen­ver­kehrs kom­pen­sie­ren und zu einer kli­ma­freund­li­che­ren Ver­kehrs­mit­tel­wahl bei­tra­gen. Sie wird als Len­kungs­ab­ga­be nicht für Infra­struk­tur­aus­bau und ‑erhalt erho­ben, von dem im Wesent­li­chen der Per­so­nen­ver­kehr pro­fi­tiert. Die LSVA soll­te im Gegen­teil zweck­ge­bun­den für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und für Mass­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Ent­wick­lung des Stras­sen­ver­kehrs ver­wen­det wer­den.

Alter­na­ti­ven wie Anpas­sun­gen am Ange­bot, Ver­zicht auf Inves­ti­tio­nen oder Ver­käu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten wer­den in den Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen zwar erwähnt, aber ver­wor­fen. Die­ser Ein­schät­zung stim­men wir nicht zu. Nicht betriebs­not­wen­di­ge Ver­mö­gens­wer­te wie Gate­way Basel Nord und ande­re Umschlags­ge­sell­schaf­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, die alle gemäss Art. 8 GüTG dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen, könn­ten ver­äus­sert wer­den. Auch im übri­gen Immo­bi­li­en­porte­feuille der SBB wären Ver­käu­fe ohne Betriebs­ein­schrän­kun­gen mög­lich. Ange­bots­re­duk­tio­nen in den Rand­stun­den leis­te­ten über­dies einen Bei­trag zur Ent­span­nung der Bau­stel­len­si­tua­ti­on in der Nacht.

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Im Gleich­schritt mit Euro­pa und mit einer nam­haf­ten à fonds perdu Finan­zie­rung wird die Migra­ti­on zur DAK gelin­gen. Mit ver­ein­ten Kräf­ten erar­bei­ten wir vom VAP mit BAV, VöV, Part­ner­un­ter­neh­men und abge­stimmt mit euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen das Pro­jekt zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. In die­sem Blog­ar­ti­kel prä­sen­tie­ren wir eine aktu­el­le Übersicht.

Darum geht’s:
  • Warum die DAK-Migra­ti­on für den Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­tig ist.
  • Wie muss eine rea­lis­ti­sche und faire Finan­zie­rung aussehen.
  • Wie gelingt eine rei­bungs­lo­se, län­der­über­grei­fen­de Migra­ti­on der DAK.

 

In der Schweiz ist die poli­ti­sche Dis­kus­si­on über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ange­stos­sen. Bis Mitte Febru­ar 2023 läuft die Ver­nehm­las­sung des Bun­des zu der Frage: wie­viel Güter­ver­kehr auf der Schie­ne wol­len wir künf­tig haben? Ein wesent­li­ches Ele­ment bil­det dabei die umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tels einer moder­nen digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) – damit sol­len bis­he­ri­ge arbeits- und zeit­in­ten­si­ve Arbeits­ab­läu­fe im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr umfas­send erneu­ert wer­den. Dank Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung soll der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr danach effi­zi­en­ter, leis­tungs­fä­hi­ger und somit kon­kur­renz­fä­hi­ger wer­den und ins­künf­tig eine tra­gen­de Rolle in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik spie­len. Die Inno­va­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist eine euro­päi­sche Ange­le­gen­heit, da die Schweiz Teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Eisen­bahn­net­zes ist. Trans­por­te sol­len wei­ter­hin auch grenz­über­schrei­tend hin­der­nis­frei erfol­gen. Des­halb enga­gie­ren sich die Schwei­zer Unter­neh­men aktiv an dem EU-Inno­va­ti­ons­pro­gramm von Europe’s Rail.

Wir möch­ten Ihnen an die­ser Stel­le eine Zwi­schen­stand unse­rer aktu­el­len Arbei­ten und Her­aus­for­de­run­gen wiedergeben.

Allgemeines

Der VAP setzt sich für eine sehr enge Abstim­mung mit dem euro­päi­schen Pro­jekt – Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram (EDDP) von Europe’s Rail – ein. Warum?

  • Der euro­päi­sche Güter­ver­kehr braucht drin­gend eine umfas­sen­de Inno­va­ti­on, um in Zukunft auf dem hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor bestehen zu kön­nen bzw. Teil einer moder­nen Lie­fer­ket­te zu sein – die DAK bil­det dazu das Schlüsselprojekt.
  • Die meis­ten Wagen­flot­ten wer­den inter­na­tio­nal ein­ge­setzt bzw. ver­mie­tet und ent­spre­chend muss die Migra­ti­on grenz­über­schrei­tend abge­stimmt sein.
  • Die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen, wel­che auf EU-Ebene defi­niert wer­den, gel­ten für alle Län­der, sie müs­sen auch in der Schweiz zur Anwen­dung kommen.
  • Eine gemein­sa­me Ein­kaufs­po­li­tik der neuen Kupp­lun­gen hilft, den Stück­preis zu sen­ken, und man kann auf ein­heit­li­che Anfor­de­run­gen zurückgreifen.
  • Die Her­aus­for­de­run­gen – mit weni­gen Aus­nah­men – sind in vie­len Län­dern iden­tisch. Betreffs der Zeit­schie­ne der Migra­ti­on bestehen grös­se­re Unterschiede.
  • Die inter­na­tio­na­le Abstim­mung bedeu­tet opti­ma­le Nut­zung / Ein­satz der begrenz­ten Res­sour­cen und der Experten.

In der Schweiz fokus­sie­ren wir uns aktu­ell auf wich­ti­ge Vor­ar­bei­ten für die Kon­kre­ti­sie­rung der Gesamt­mi­gra­ti­on und auch auf die Inhal­te für die Bot­schaft, wel­che die Grund­la­ge für die Umset­zung der Migra­ti­on sein wird.

Finanzierung

VöV, VAP und SBB sind sich als wich­ti­ge Ver­tre­ter der Bahn­bran­che einig, dass eine so gros­se Inves­ti­ti­on für die DAK-Migra­ti­on mit ent­spre­chen­den Finan­zie­rungs­tools- und Mecha­nis­men unter­stützt wer­den muss.

Es herrscht Einig­keit, dass eine über­wie­gen­de «à fonds perdu»-Beteiligung des Bun­des und ergän­zen­de zins­lo­se Dar­le­hen nötig sind. Wei­ter wies ins­be­son­de­re der VAP immer wie­der auf die Not­wen­dig­keit eines sau­be­ren Kos­ten-Nut­zen-Aus­gleichs hin. Sie fand letzt­lich Ein­gang in die Ver­ein­ba­run­gen zur DAK mit dem BAV. Die Inves­ti­tio­nen bei der DAK-Migra­ti­on fal­len bekannt­lich haupt­säch­lich bei den Fahr­zeug­hal­tern an, wäh­rend der Nut­zen sich erst viel spä­ter nach voll­stän­di­ger Imple­men­tie­rung ein­stel­len wird. Es gilt somit einer­seits, die län­ge­re Phase der Vor­fi­nan­zie­rung bis zum Ein­set­zen des Nut­zens zu regeln. Vor allem aber ist ande­rer­seits der Nut­zen vorab bei den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sowie den Infra­struk­tur­be­trei­bern (ISB) mar­kant spür­bar. Sie wer­den von effi­zi­en­te­ren Abläu­fen pro­fi­tie­ren, wohin­ge­gen für Fahr­zeug­hal­ter ein gerin­ger Nut­zen resul­tie­ren wird. Die Inves­ti­ti­on muss ent­spre­chend den mög­li­chen Nut­zen der Akteu­re gemein­sam getra­gen wer­den. Ange­sichts der Markt­ver­hält­nis­se wird es nur begrenzt mög­lich sein, die­sen Pro­zess über höhe­re Miet­erträ­ge zu gene­rie­ren. Die Finan­zie­rung betrifft eine Zeit­span­ne von min­des­tens 15 Jah­ren. Dem­zu­fol­ge reg­ten wir an, in der Geset­zes­vor­la­ge ent­spre­chen­de Mecha­nis­men zur gemein­sa­men Finan­zie­rung gemäss den tat­säch­lich anfal­len­den Nut­zen ver­bind­lich und fair für alle Betei­lig­ten fest­zu­le­gen, auf Basis von Kosten-Nutzen-Analysen.

Hier­zu wird der VAP – zusam­men mit dem Dach­ver­band der UIP – Daten und Fak­ten zu Inves­ti­ti­ons- und Kos­ten- / Nut­zen­pla­nun­gen bei­steu­ern und sich aktiv beteiligen.

Die kon­kre­ten Finan­zie­rungs­mo­da­li­tä­ten inner­halb der EU sind der­zeit noch offen, ins­be­son­de­re über die Betei­li­gun­gen der EU und der Mit­glied­staa­ten müs­sen noch Lösun­gen gefun­den werden.

Engineering

Für eine erfolg­rei­che, effi­zi­en­te Durch­füh­rung der DAK-Migra­ti­on braucht es ein fach­lich kom­pe­ten­tes Engi­nee­ring, wel­ches flot­ten­spe­zi­fisch die Umbau­mass­nah­men fest­legt, die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Bestel­lun­gen sowie die Umbau­ar­bei­ten bereit­stellt und die Nach­weis­füh­rung zur Qua­li­täts­si­che­rung defi­niert. Im euro­päi­schen EDDP-Pro­gramm wer­den in den kom­men­den Mona­ten gemein­sam die erfor­der­li­chen Grund­la­gen erar­bei­tet. Auf die­ser Basis muss die Vor­aus­set­zung für die natio­na­le DAK-Migra­ti­on erar­bei­tet werden.

Migration

Jedes Land muss umfang­rei­che Vor­ar­bei­ten aus­füh­ren, damit zum Zeit­punkt X der effek­ti­ven Umset­zung die Infor­ma­tio­nen und Grund­la­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Dem­zu­fol­ge set­zen wir uns im Pro­jekt u.a. mit fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen auseinander:

Ermitt­lung der Werkstattkapazitäten

  • Not­wen­di­ge «Pop-up»-Werkstätten
  • Not­wen­di­ge Ressourcen

Hal­ter­spe­zi­fi­sche Pla­nung der Umrüstung

  • Fahr­zeug­typ und Flottengrössen
  • Kri­ti­sche Ele­men­te und Lösungs­mög­lich­kei­ten in Zusam­men­ar­beit mit EDDP
  • Hal­ter­sei­ti­ge Terminvorstellungen

Daten- und Informationspool

  • Aktua­li­sie­rung des Fahr­zeug­re­gis­ters als Basis der Finanzierung
  • Recht­zei­ti­ge Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen für die ein­zel­nen Akteu­re / Stakeholdergruppen

Mate­ri­al­pool

  • Beschaf­fung der Kom­po­nen­ten für die DAK-Migration
  • Pla­nung der Mate­ri­al­men­gen und Liefertermine
  • Koor­di­na­ti­on der Mate­ri­al­flüs­se zu den Umbauwerkstätten
  • Sicher­stel­len des Sup­ports im Betrieb (Repa­ra­tur­ma­te­ri­al)

Aktu­ell sehen wir einen Fokus auf die umzu­rüs­ten­den Loko­mo­ti­ven, da diese im WLV pri­mär auf natio­na­lem Gebiet unter­wegs sind und bei Betriebs­be­ginn mit DAK-Zügen aus­ge­rüs­tet sein müssen.

In der Schweiz wird man – wie bereits bei SBB-Cargo prak­ti­ziert – mög­lichst früh­zei­tig wei­te­re «Pilot­ver­keh­re» pla­nen, um die dar­aus resul­tie­ren­den Erkennt­nis­se und Ergeb­nis­se auf EU-Ebene ein­brin­gen und das Pro­jekt ins­ge­samt vor­an­trei­ben zu können.

Organisation

Der VAP hat einer­seits im Gene­ral­se­kre­ta­ri­at die Res­sour­cen auf­ge­stockt, ande­rer­seits ist er mit sei­nen Mit­glie­dern in diver­sen natio­na­len und inter­na­tio­na­len Sit­zun­gen und Arbeits­grup­pen vertreten.

Für die Zukunft bzw. die effek­ti­ve Umset­zung sehen wir eini­ge Her­aus­for­de­run­gen in der Gestal­tung und Beset­zung der Gesamt­or­ga­ni­sa­ti­on – sei es im inter­na­tio­na­len Kon­text (wo wird wel­cher Aspekt koor­di­niert bzw. auch über­wacht) als auch in der bran­chen­über­grei­fen­den Orga­ni­sa­ti­on der Schwei­zer DAK-Migration.

Wussten Sie, dass…
  • …ohne DAK zukünf­tig kein Güter­ver­kehrs­zug – WLV, Ganz­zug oder Rola – auf voll­aus­ge­rüs­te­ten ETCS-Level 3 (Euro­pean Train Con­trol System)-Strecken fah­ren kann, da die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re die Zugs­in­te­gri­tät, nicht erfüllt wer­den. Die infra­struk­tur­sei­ti­ge Hoch­rüs­tung auf ETCS-Level 3 wird haupt­säch­lich auf stark befah­re­nen Haupt­li­ni­en erfol­gen und mit dem dyna­mi­schen Block eine Kapa­zi­täts­stei­ge­rung ermög­li­chen. Auf so betrie­be­nen Stre­cken­ab­schnit­ten wei­ter­hin Züge ohne Zugs­in­te­gri­tät ver­keh­ren zu las­sen wird mit gros­sem Auf­wand ver­bun­den sein.
  • …die DAK ein wich­ti­ger Bestand­teil für den digi­ta­len Daten­aus­tausch sein wird und sich nach­hal­ti­ge Logis­tik, im Sinne der Kun­den und des Kli­mas, nur mit Betei­li­gung aller Akteu­re rea­li­sie­ren lässt. Dies ist der Grund, warum sich der VAP in jedem Fall für die Rea­li­sie­rung einer Daten­platt­form auf Basis von «MODIG» ein­setzt. Mit der DAK errei­chen wir eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung der gesam­ten «Sup­p­ly-Chain».
  • …die DAK den tra­di­tio­nel­len WLV effi­zi­en­ter aus­füh­ren lässt und dazu bei­tra­gen wird, die­sen spä­tes­tens nach Abschluss der Migra­ti­on eigen­wirt­schaft­lich zu betrieben.

→ Um mehr über das DAK-Pro­gramm zu erfah­ren, kli­cken Sie auf: https://rail-research.europa.eu/european-dac-delivery-programme/

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Wir neh­men Stel­lung zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port». Wir unter­zie­hen die Vor­schlä­ge einer kri­ti­schen Wür­di­gung aus Sicht der Güter­bahn­kun­den und zei­gen die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Ver­selbst­stän­di­gung des Sys­tem­ver­kehrs auf.

Ja und Aber zu Variante 1 

Mit Vari­an­te 1 will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der auto­ma­ti­schen digi­ta­len Kupp­lung (DAK) digi­ta­li­sie­ren. Damit posi­tio­niert er den Ver­kehrs­trä­ger Schie­ne als Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik. Flan­kie­rend sieht er raum­pla­ne­ri­sche Mass­nah­men, Inves­ti­ti­ons­hil­fen und Umschlags- und Ver­la­de­an­rei­ze vor, die Zusatz­kos­ten des Sys­tem­bruchs zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern abfe­dern. Bis die Auto­ma­ti­sie­rung umge­setzt ist, will der Bun­des­rat die unge­deck­ten Kos­ten des Sys­tem­ver­kehrs abgel­ten. Wir begrüs­sen die Stoss­rich­tung von Vari­an­te 1 im Kern, haben aber Vor­be­hal­te und stel­len einen grund­le­gen­den Anpas­sungs­be­darf fest.

Subventionierte Erste/letzte Meile verselbstständigen

Wir wol­len und müs­sen den Sys­tem­ver­kehr zukunfts­fä­hi­ger gestal­ten. Dazu braucht es eine Neu­kon­zep­ti­on sämt­li­cher Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len inner­halb der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik. Ziel muss ein eigen- und markt­wirt­schaft­li­ches Sys­tem sein, das keine Güter­bah­nen dis­kri­mi­niert und den Ver­la­dern zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung steht.[1] Bis diese Neu­kon­zep­ti­on umge­setzt ist, stim­men wir befris­te­ten Finanz­hil­fen an den Netz­werk­ver­kehr von SBB Cargo zu. Diese Finanz­hil­fen basie­ren auf erfolgs­ab­hän­gi­gen, wett­be­werbs­neu­tra­len und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Anrei­zen – und auf einer Ver­selb­stän­di­gung der ersten/letzten Meile in einer recht­lich eigen­stän­di­gen Gesell­schaft der SBB. Nur so blei­ben die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz und die Zukunfts­fä­hig­keit der Schie­ne gewährleistet.

Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Indem der Bun­des­rat die Ver­ant­wor­tung für den Sys­tem­ver­kehr SBB Cargo über­trägt, mono­po­li­siert er rund 70% des Güter­trans­port­auf­kom­mens. Gleich­zei­tig ist SBB Cargo auch noch Haupt­an­bie­te­rin im Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr. Diese Inter­es­sens­ver­knüp­fung kann zu Dis­kri­mi­nie­rung der Kun­den von Sys­tem- und Ganz­zugs­ver­kehr einer­seits, ande­rer­seits aber auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen gegen­über ande­ren Anbie­tern von Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr füh­ren – unab­hän­gig von Abgel­tun­gen an den Sys­tem­ver­kehr. Der besteht aus der flä­chen­de­cken­den Bedie­nung der Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen und soll daher recht­lich ver­selbst­stän­digt wer­den. Da die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen und Res­sour­cen schon heute in einer eigen­stän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit zusam­men­ge­fasst sind, blie­be der Trans­for­ma­ti­ons­auf­wand gering. Aller­dings müss­te der Bun­des­rat Art. 9a Abs. 7 des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) präzisieren.

Neue Systembetreiberin konsequent beaufsichtigen

In der befris­te­ten Phase öffent­li­cher Abgel­tun­gen, aber auch danach, soll ein kon­se­quen­tes Moni­to­ring der Sys­tem­be­trei­be­rin im Bereich Leis­tun­gen, Qua­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Kos­ten erfol­gen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass die Finanz­hil­fe rasch abge­baut und das Geschäfts­mo­dell von SBB Cargo moder­ni­siert wer­den. Das ver­hin­dert Benach­tei­li­gun­gen und sichert lang­fris­tig einen rei­bungs­lo­sen, flä­chen­de­cken­den Sys­tem­ver­kehr. Ein geziel­tes Moni­to­ring der Ent­wick­lung von Men­gen und Kun­den­struk­tur soll ins­be­son­de­re letz­te­ren lang­fris­tig garan­tie­ren. Ein sol­ches Moni­to­ring bedingt eine Ergän­zung von Art. 9a GüTG.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de und Mei­nun­gen fin­den Sie in unse­rer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port».


[1] Vgl. Video «Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Zukunft»: www.cargorail.ch/#video

«Ein ausgezeichneter neutraler Verhandlungspartner»

«Ein ausgezeichneter neutraler Verhandlungspartner»

Die Vetro­pack-Grup­pe ist eine bör­sen­no­tier­te und fami­li­en­ge­führ­te Glas­ver­pa­ckungs­her­stel­le­rin in der Schweiz. Wir vom VAP haben Vetro­pack bei den Ver­hand­lun­gen über den neuen Anschluss­ver­trag und die Erneue­rung der Anschluss­glei­se beglei­tet. Über diese Zusam­men­ar­beit und über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs spre­chen wir mit Phil­ip­pe Clerc, Lei­ter des Vetro­pack-Stand­orts in St-Prex. 

Herr Clerc, wie kam es zur Zusammenarbeit von Vetropack und VAP?

Phil­ip­pe Clerc: Zuerst führ­ten wir eine Betriebs­ana­ly­se durch, um nach­zu­wei­sen, dass der Vetro­pack zu viele Glei­se zuge­teilt wor­den waren. Die Exper­ti­se und das Ver­hand­lungs­ge­schick des VAP führ­ten dazu, dass wir beim Anschluss­ver­trag und der Erneue­rung erheb­li­che Ein­spa­run­gen vor­neh­men konnten.

Wie wichtig sind die Anschlussgleise für Vetropack?

Die Bedin­gun­gen unse­res Mark­tes wer­den immer schwie­ri­ger. Wenn wir hier wei­ter­hin eine füh­ren­de Posi­ti­on ein­neh­men wol­len, müs­sen wir agi­ler und schnel­ler wer­den. Der VAP hat uns dabei unter­stützt, das gesam­te Manage­ment der Bahn­in­fra­struk­tur und die Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se zu ver­bes­sern. Das hilft uns, unse­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz zu erhö­hen. Die Stra­te­gie von Vetro­pack basiert auf der Ent­wick­lung einer grü­nen Fabrik. Hier wol­len wir nach­hal­ti­ge Ener­gie best­mög­lich nut­zen, um unse­ren CO2-Aus­stoss deut­lich zu sen­ken. Die Bahn als Ver­kehrs­trä­ger ist ein wesent­li­cher Bestand­teil die­ser Stra­te­gie. Unse­re Kun­den wis­sen es zu schät­zen, dass wir ver­mehrt die Schie­ne nut­zen. Sie befür­wor­ten unse­re Art des Trans­ports im Bereich des Glasrecyclings.

Wie hat der VAP Sie begleitet?

Der VAP hat uns bei der Ver­hand­lung des Dos­siers Anschluss­glei­se mit SBB Infra­struk­tur tat­kräf­tig unter­stützt. Dank der her­vor­ra­gen­den juris­ti­schen Kom­pe­ten­zen gelang es, einen guten Ver­trag aus­zu­han­deln. Die­ser ermög­licht es uns, unse­re Umwelt­stra­te­gie durch den Aus­bau des Schie­nen­trans­ports fortzusetzen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit der VAP erlebt? 

Der VAP ver­tritt die Inter­es­sen der Eigen­tü­mer von Anschluss­glei­sen. Dank sei­ner Neu­tra­li­tät kann er seine Mit­glie­der effek­tiv unter­stüt­zen. Uns hat er gehol­fen, eine opti­ma­le Lösung zu fin­den, damit wir unse­re Bahn­glei­se wei­ter­hin nut­zen können.

Hatten Sie schon vorher Berührungspunkte mit dem VAP?

Wir sind seit meh­re­ren Jah­ren Mit­glied des VAP und wis­sen die Arbeit des Ver­bands zu schätzen.

Welche Stärken attestieren Sie dem VAP? 

Der Ver­band ist inno­va­tiv bei der Ent­wick­lung neuer Sys­te­me oder Infra­struk­tu­ren und hält sich dabei an die Richt­li­ni­en des Bun­des­am­tes für Ver­kehr BAV. Er enga­giert sich im Namen der Eigen­tü­mer von Anla­gen oder Wag­gons sowohl für den Aus­bau des Schie­nen­net­zes als auch für die Ver­bes­se­rung der Trans­port­leis­tun­gen durch die Güter­bah­nen. Dank der weit­rei­chen­den juris­ti­schen Kom­pe­tenz des VAP konn­ten wir einen idea­len Anschluss­ver­trag für unser Unter­neh­men und die Fort­füh­rung unse­rer Akti­vi­tä­ten auf der Schie­ne abschlies­sen. In der Folge konn­ten wir die Bahn­pro­duk­ti­on an unse­rem Stand­ort in St-Prex opti­mie­ren und die Betriebs­kos­ten mini­mie­ren. Ich erach­te den VAP als aus­ge­zeich­ne­ten neu­tra­len Verhandlungspartner.

Was haben Sie während der Zusammenarbeit am meisten geschätzt?

Den pro­fes­sio­nel­len Ansatz, die Kom­pe­ten­zen im Eisen­bahn- und Rechts­be­reich, das Wis­sen im Betriebs­be­reich sowie die Bezie­hun­gen zur Poli­tik. Das alles hat zu einer schnel­len und opti­ma­len Lösung beigetragen.

Was wünschen Sie sich noch zusätzlich vom VAP?

Dass er sich noch stär­ker für die Ent­wick­lung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs ein­setzt. Die Lie­fer­fens­ter zum Bei­spiel sind viel zu eng. Die Kapa­zi­tä­ten für den Güter­trans­port auf dem Schie­nen­netz müs­sen ins­ge­samt erhöht werden.

Wem würden Sie empfehlen, mit dem VAP zusammenzuarbeiten?

Jedem Unter­neh­men, das in sei­nem Betriebs­zen­trum eine Bahn­an­la­ge bauen möch­te. Der VAP kann allen Unter­neh­men nütz­lich sein, die zwar über eine Bahn­in­fra­struk­tur ver­fü­gen, nicht aber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um Ver­trä­ge in die­sem Bereich aus­zu­han­deln und abzuschliessen.

Wo sehen Sie im Schienenverkehr den dringendsten Handlungsbedarf? 

Wie erwähnt brau­chen wir eine Öff­nung der Zeit­fens­ter für Güter­wa­gen. Die Zahl der Güter­zü­ge muss stei­gen, zum Bei­spiel durch einen Takt­fahr­plan. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll­te irgend­wann auf das Niveau des Per­so­nen­ver­kehrs kom­men. Zudem müs­sen wir unse­ren Anschluss an Euro­pa sicher­stel­len. Wir dür­fen von Euro­pa nicht iso­liert wer­den. 

Was sind die Vorteile des Schienengüterverkehrs?

Er gilt als sichers­ter Ver­kehrs­trä­ger, wes­halb er auch in ganz Euro­pa bevor­zugt wird. Die Schie­ne ist die beste Alter­na­ti­ve zur Stras­se, man betrach­te nur mal den CO2-Fuss­ab­druck. Auf der Schie­ne las­sen sich gros­se Men­gen mit nur einem Zug trans­por­tie­ren. Und das sogar bei Nacht oder am frü­hen Morgen.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft des Schienengüterverkehrs in der Schweiz?

Dass sich das Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­netz erhal­ten und aus­bau­en lässt. Nur so kön­nen wir die Umwelt­ver­träg­lich­keit des Güter­ver­kehrs erhö­hen. Es wäre zudem wün­schens­wert, dass Inno­va­tio­nen vor­an­ge­trie­ben wer­den. Damit kön­nen wir auch in Zukunft wett­be­werbs­fä­hig blei­ben, da sich mit Inno­va­tio­nen Kos­ten für Betrieb, Ran­gie­ren, Ver­wal­tungs­auf­ga­ben und ande­res redu­zie­ren las­sen. Ins­ge­samt gilt es, die Bedie­nung von Ein­zel­wa­gen und damit die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­net­zes zu ver­bes­sern. Wir müs­sen den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auf die Zukunft vor­be­rei­ten, damit wir nicht eines Tages von LKWs über­rollt werden.

  

Gut zu wissen: Der VAP berät und begleitet

VAP-Mit­glie­der pro­fi­tie­ren von unse­rem fun­dier­ten Fach­wis­sen in allen Berei­chen des Güter­ver­kehrs auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebene sowie von unse­rer Ver­net­zung mit Wirt­schaft und Poli­tik. In den Jah­ren 2020 bis 2022 haben wir unse­re Mit­glie­der mit den fol­gen­den Dienst­leis­tun­gen unterstützt:

  • 25 Bera­tun­gen zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen (zum Bei­spiel Abzweigungsabkommen)
  • 20 Bera­tun­gen zur Rechnungsprüfung
  • 53 Betriebs­vor­schrif­ten
  • 32 Ver­wal­tun­gen von Anschluss­glei­sen von Gemein­den und Verbänden
  • 117 Bau­be­ra­tun­gen wie Erneue­run­gen, Erwei­te­run­gen, Subventions‑, Bewil­li­gungs­ver­fah­ren, Qua­li­täts- und Kos­ten­kon­trol­le, lang­fris­ti­ge neu­tra­le Erhal­tungs- und Finanzplanung
Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Ab 2024 ver­liert die Schweiz den Zugang zur Platt­form der EU für har­mo­ni­sier­te Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Das kommt einem wei­te­ren Schritt Rich­tung Iso­la­ti­on im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr gleich. Es sei denn, die euro­pä­isch-hel­ve­ti­schen Bezie­hun­gen nor­ma­li­sie­ren sich.

Darum geht’s:
  • Zugang zu «One Stop Shop» wird nur noch bis Ende 2023 verlängert
  • Ab dann behan­delt die EU die Schweiz als Drittstaat
  • Das gefähr­det Ver­kehrs­ver­la­ge­rung, Digi­ta­li­sie­rung und Automatisierung

 

Der Beschluss des gemisch­ten Aus­schus­ses zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men mit der EU zum vier­ten Bahn­pa­ket hat der Schweiz bis­her den Zugang zur Daten­bank «One Stop Shop» (OSS) der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) gesi­chert. OSS ent­hält gemein­sa­me ver­ein­fach­te Ver­fah­ren für Fahr­zeug­zu­las­sun­gen und Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Eisen­bahn­ver­kehr. Gemäss BAV (vgl. Publi­ka­ti­on) wird die­ser Zugang nur noch bis Ende 2023 verlängert.

Die­ser Ent­scheid geht auf die unge­lös­ten Fra­gen im bila­te­ra­len Ver­hält­nis zwi­schen der Schweiz und der EU zurück. Ab 2024 wer­den vor­aus­sicht­lich sepa­ra­te Ver­fah­ren grei­fen. Das­sel­be gilt für die Abkom­men über Grenzbetriebsstrecken.

Es ist drin­gend not­wen­dig, dass sich die Schweiz klar für eine Zusam­men­ar­beit mit den euro­päi­schen Staa­ten aus­spricht. Ansons­ten sind sowohl die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung als auch die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in Gefahr.

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Der bun­des­rät­li­che Bericht zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» wurde in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Darin wird die Eigen­wirt­schaft­lich­keit des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) unbe­legt als unmög­lich dar­ge­stellt. Als Alter­na­ti­ven sieht der Bund vor, den SGV mit­tel­fris­tig auf die Stras­se zu ver­la­gern oder dau­er­haft zu sub­ven­tio­nie­ren. Wir mei­nen: Es ist komplizierter.

Darum geht’s:
  • Zwei Vari­an­ten und was diese nicht berücksichtigen
  • Fun­da­men­ta­le Neu­ge­stal­tung des Netz­werks nötig
  • Aus­glie­de­rung der letz­ten Meile zen­tral für mehr Wettbewerb

 

Die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wird der­zeit heiss dis­ku­tiert. Am 2. Novem­ber 2022 hat der Bun­des­rat seine Bot­schaft zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Der Bericht sug­ge­riert, dass es ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kei­nen EWLV mehr gibt; Ganz­zü­ge wer­den sowie­so nicht sub­ven­tio­niert. Der Bun­des­rat schlägt zwei Optio­nen vor:

  • Der EWLV in der Flä­che wird wei­ter­ent­wi­ckelt und durch Digi­ta­li­sie­rung, Auto­ma­ti­sie­rung und Schaf­fung einer Daten­aus­tausch­platt­form moder­ni­siert. Stand­or­te, die für eine erfolg­rei­che Flä­chen­be­die­nung not­wen­dig sind, wer­den bes­ser in die Raum­pla­nung der Kan­to­ne und des Bun­des inte­griert. Bis die Moder­ni­sie­rungs­mass­nah­men grei­fen, wird der EWLV durch eine Bestel­lung des Ange­bots in Form von Inves­ti­ti­ons- und Betriebs­bei­trä­gen finan­zi­ell unterstützt.
  • Der EWLV in der Flä­che wird ein­ge­stellt. Das Bahn­sys­tem wird auf Ganz­zü­ge redu­ziert, was eine mas­si­ve Ver­klei­ne­rung von SBB Cargo zur Folge hat.

Beide Vari­an­ten wer­den durch die Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK), die För­de­rung von Mul­ti­mo­da­li­tät und Rhein­schiff­fahrt sowie die Finan­zie­rung kli­ma­neu­tra­ler Antrie­be auf Schie­ne und Rhein unterstützt.

Fundamentale Neugestaltung statt Rhetorik

Der EWLV in der Flä­che umfasst gut 70% des Ver­kehrs­auf­kom­mens im Bin­nen­ver­kehr auf der Schie­ne. Die Frage des Bun­des­rats, ob er erhal­ten blei­ben soll, ist daher eher rhe­to­risch. Seine Fol­ge­rung, dass er nach einer Moder­ni­sie­rung mit­hil­fe der DAK durch SBB Cargo erfolg­reich betrie­ben wer­den kann, ist jedoch eben­falls keine rea­lis­ti­sche Opti­on. Der SGV in der Flä­che muss viel­mehr fun­da­men­tal umge­stal­tet und für wei­te­re Markt­ak­teu­re geöff­net wer­den. Dies­be­züg­lich bleibt der Bun­des­rat in sei­nem Bericht weit hin­ter den Erwar­tun­gen der Kun­den und sei­ner eige­nen Ankün­di­gun­gen zurück.

Die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wird den SGV effi­zi­en­ter und vor allem für die Logis­tik­wirt­schaft inter­es­san­ter machen: Erst­mals lässt sich der SGV online in die Logis­tik­ket­ten der Wirt­schaft und in die Zug­si­che­rung der Infra­struk­tur­be­trei­ber inte­grie­ren. Die DAK in Ver­bin­dung mit der staat­li­chen Daten­aus­tausch­platt­form gemäss dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) ist damit DER zen­tra­le Stell­he­bel für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV und Erfolgs­fak­tor Num­mer eins die­ser Gesetzgebungsvorlage.

Der EWLV, seit der Bahn­re­form 1999 Mono­pol der SBB, muss jedoch von Grund auf umge­stal­tet wer­den. Die Rol­len und Pro­zes­se sind völ­lig neu zu den­ken. Diese inne­re Erneue­rung setzt den Bei­zug wei­te­rer Markt­ak­teu­re vor­aus, um ein Ange­bot mit weni­ger Fix­kos­ten und ent­spre­chend höhe­rer Fle­xi­bi­li­tät zu gestal­ten. Der Bun­des­rat fällt dies­be­züg­lich hin­ter sei­nen Bericht vom 30. März 2022 zurück. Wäh­rend er dort in sei­nem Schau­bild ein neues Zusam­men­spiel der ver­schie­de­nen Akteu­re im EWLV auf­zeig­te (S. 50/75), schlägt er im Bot­schafts­ent­wurf ledig­lich eine Fort­füh­rung des der­zei­tig wenig erfolg­rei­chen Modells «alle Leis­tun­gen aus einer Hand» von SBB Cargo vor. Ein­mal mehr wird die Frage der Zukunfts­fä­hig­keit eines brei­ten Ange­bots im EWLV in der Schweiz mit der Wei­ter­ent­wick­lung des Staats­un­ter­neh­mens SBB Cargo gleichgesetzt.

Die Kun­den wün­schen sich jedoch eine Vari­an­te 1+. Diese umfasst neben der Digi­ta­li­sie­rung des SGV und För­der­mass­nah­men für mehr Mul­ti­mo­da­li­tät auch die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des EWLV. Dazu gehö­ren die Neu­tra­li­sie­rung und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Nah­zu­stel­lung (letz­te Meile), die Schaf­fung einer neu­tra­len digi­ta­len Buchungs- und Daten­aus­tausch­platt­form und die Mög­lich­keit der Inte­gra­ti­on pri­va­ter Wagenladungsverkehrsangebote.

Branche geeint für grosse Veränderungen

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft IG Wagen­la­dungs­ver­kehr for­dert ein leis­tungs­fä­hi­ges Netz­werk­an­ge­bot (Hub and Spoke) mit mehr Wett­be­werb und weni­ger Dis­kri­mi­nie­rung. Der Bun­des­rat soll­te unse­re gemein­sa­me Visi­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs – die vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV übri­gens mit­ge­tra­gen wurde – in der defi­ni­ti­ven bun­des­rät­li­chen Bot­schaft auf­grei­fen (vgl. VAP-Blog­post «Kri­ti­scher Blick auf die Lang­frist­per­spek­ti­ve des Bun­des»). Das­sel­be gilt für die kon­so­li­dier­te Hal­tung der Güter­bahn­ver­ant­wort­li­chen des VöV, wie sich der SGV in der Flä­che lang­fris­tig erfolg­reich betrei­ben lässt (vgl. Blog­post «Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sa­me Lösung»).

Der Bun­des­rat erwar­tet von der Güter­ver­kehrs­bran­che eine gemein­sa­me Hal­tung. Er soll­te ihre gemein­sa­me Ein­schät­zung und die zahl­rei­chen Nuan­cen des SGV in der Flä­che bei des­sen Zukunfts­ge­stal­tung dif­fe­ren­zier­ter betrach­ten und stär­ker berücksichtigen.

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