Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Fokus RailCom: Vorstellung der Schlüsselpersonen

Fokus RailCom: Vorstellung der Schlüsselpersonen

Darum geht’s:

  • Die Kom­mis­si­on sichert den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang
  • Wer steht hin­ter der Kom­mis­si­on? Wir stel­len vor.

 

Die Kom­mis­si­on für den Eisen­bahn­ver­kehr Rail­Com stellt in der Schweiz den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz, zu den KV-Umschlags­an­la­gen und den Dienst­leis­tun­gen der Nah­zu­stel­lung sicher. Die Kom­mis­si­on setzt sich aktiv für eine offe­ne und faire Markt­zu­gangs­po­li­tik ein, um einen gesun­den Wett­be­werb zu för­dern und die Effi­zi­enz im Eisen­bahn­sek­tor zu steigern.

In die­sem Blog­ar­ti­kel stel­len wir die Mit­ar­bei­ter, die sich bei der Rail­Com enga­gie­ren, vor.

Präsidium:
  • Prä­si­den­tin: Patri­zia Danioth Hal­ter, lic.iur., Rechts­an­wäl­tin und Nota­rin, LL.M., Altdorf/UR
  • Vize­prä­si­dent: Mar­kus Kern, Prof. Dr. iur., LL.M., Pro­fes­sor für Staats‑, Ver­wal­tungs- und Euro­pa­recht an der Uni­ver­si­tät Bern/BE
Kommissionsmitglieder:
  • Cesa­re Brand, Für­spre­cher, Forel /FR
  • Anna Cia­ran­fi Zanet­ta, lic. iur., Rechts­an­wäl­tin, Finanz- und Wirt­schafts­de­par­te­ment Kan­ton Tes­sin, Dalpe/TI
  • Bar­ba­ra Fur­rer, Dr. iur., Rechts­an­wäl­tin, Head of Legal DHL Express (Schweiz) AG, Hedingen/ZH
  • Man­fred Hal­ler, EMBA, selbst­stän­di­ger Bera­ter, Unterkulm/AG

 

Das Fach­se­kre­ta­ri­at unter­stützt die Kom­mis­si­on fach­lich und tech­nisch. Es unter­steht den Wei­sun­gen der Kom­mis­si­on. Admi­nis­tra­tiv ist es dem Gene­ral­se­kre­ta­ri­at des Eid­ge­nös­si­schen Depar­te­ments für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) zuge­ord­net. Per­so­nell setzt sich das Fach­se­kre­ta­ri­at wie folgt zusammen:

Leitung:
  • Chris­tof Böh­ler, M.A. HSG Inter­nat. Beziehungen
  • Stv.: Melis­sa Rick­li, lic. phil. hist.
Mitarbeitende:
  • Ana Dett­wi­ler, Rechts­an­wäl­tin, Rechtliches
  • Ursu­la Erb, Dr. oec. publ., Marktmonitoring
  • Andre­as Opp­li­ger, lic. phil. nat., Marktmonitoring
  • Kat­rin Suter-Burri, Dr. sc. nat. ETH, Kom­mu­ni­ka­ti­on, Events und Recherche
Stabilität als unverzichtbare Basis für die internationale Verkehrskooperation

Stabilität als unverzichtbare Basis für die internationale Verkehrskooperation

Ein wei­te­res Mal konn­te der Sta­tus Quo im Gemisch­ten Aus­schuss zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men, trotz düs­te­rer Aus­sich­ten, geret­tet wer­den. Die EU gesteht der Schweiz im 2024 erneut auf Jah­res­frist begrenzt Zugang zu der ERA-Daten­platt­form OSS. Wie lange will die Schweiz mit die­sen Zit­ter­par­tien noch weiterarbeiten?

Darum geht’s:

  • Wel­ches Ziel ver­folgt das Bun­des­amt für Verkehr?
  • Warum ist die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit bedeutend?
  • Die Schweiz muss sich bewegen
  • Sta­bi­li­tät ist für die Lösung anste­hen­der Auf­ga­ben zentral

 

Welches Ziel verfolgt das Bundesamt für Verkehr?

Züge sol­len grenz­über­schrei­tend mög­lichst hin­der­nis­frei ver­keh­ren kön­nen. Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz bil­det einen zen­tra­len Teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Schie­nen­net­zes (Sin­gle Euro­pean Rail­way Area). Damit dies mög­lich ist, gleicht das BAV die hoheit­li­chen Schwei­zer Bahn­vor­schrif­ten peri­odisch an die aktu­el­len euro­päi­schen Regeln der Inter­ope­ra­bi­li­täts-Richt­li­nie und der Sicher­heits-Richt­li­nie an. Die Schweiz soll im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der EU-Ver­kehrs­kom­mis­si­on (DG MOVE) als den Mit­glied­staa­ten gleich­wer­ti­ger Part­ner agie­ren kön­nen. In die­ser bila­te­ra­len Zusam­men­ar­beit spielt das Land­ver­kehrs­ab­kom­men die zen­tra­le Rolle. Rati­fi­zier­te Ver­ein­ba­run­gen schaf­fen Rechts­si­cher­heit und Planbarkeit.

Warum ist die internationale Zusammenarbeit bedeutend?

Die EU will das bestehen­de natio­nal gepräg­te Bahn­sys­tem von Grund auf erneu­ern und es zum star­ken Ver­kehrs­trä­ger der Zukunft wei­ter­ent­wi­ckeln. Moder­ne Züge sol­len künf­tig auf einem leis­tungs­fä­hi­gen und stan­dar­di­sier­ten Schie­nen­netz hin­der­nis­frei grenz­über­schrei­tend ver­keh­ren. Für diese tief­grei­fen­de Trans­for­ma­ti­on müs­sen der Bahn­be­trieb von Grund auf neu kon­zi­piert sowie neue stan­dar­di­sier­te Sys­te­me mit trans­pa­ren­ten Schnitt­stel­len ent­wi­ckelt und ein­ge­führt wer­den. Dies gelingt nur mit einer zen­tra­len Koor­di­na­ti­on und einer geführ­ten län­der­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit. Das 2019 in Kraft gesetz­te 4. Bahn­pa­ket bil­det dazu die recht­li­che Grund­la­ge: Die ERA ist als euro­päi­sche Agen­tur neu für die fach­li­che Gestal­tung ein­heit­li­cher Ver­fah­ren und Regeln sowie für die Füh­rung euro­päi­scher Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ant­wort­lich. Für die erfor­der­li­chen Ent­wick­lun­gen schuf die EU mit «Europe’s Rail» als Teil von «Hori­zon» neue umfas­sen­de Orga­ni­sa­tio­nen und stat­te­te sie mit beträcht­li­chen finan­zi­el­len Mit­teln aus. Minis­te­ri­en, Bahn­un­ter­neh­mun­gen, Ver­bän­de und Indus­trie sind auf­ge­for­dert in den zahl­rei­chen Arbeits­grup­pen des ERJU bestehend aus dem Sys­tem- und dem Inno­va­ti­on Pil­lar aktiv mit­zu­ar­bei­ten und ihr Fach­wis­sen zur Gestal­tung des zukünf­ti­gen euro­päi­schen Bahn­sys­tems ein­zu­brin­gen. Das Thema «DAK» ist übri­gens auch ein inte­gra­ler Bestand­teil die­ser Organisation.

Die Schweiz muss sich bewegen

Die Schweiz über­nahm in den ver­gan­ge­nen 25 Jah­ren viele Ele­men­te aus der neu gestal­te­ten EU-Bahn­welt. Dank der nach­ge­wie­se­nen Äqui­va­lenz wur­den wich­ti­ge Schrit­te zur Inte­gra­ti­on in das euro­päi­sche Bahn­sys­tem erreicht. Der Ent­scheid des Bun­des­ra­tes zum Abbruch der Ver­hand­lun­gen über ein insti­tu­tio­nel­les Abkom­men (InstA) führ­te auch im Ver­kehrs­sek­tor dazu, dass seit 2021 keine sub­stan­ti­el­le Wei­ter­ent­wick­lung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mehr mög­lich ist. Die Schweiz muss sich jetzt zwi­schen Iso­la­ti­on und Zusam­men­ar­beit entscheiden.

Stabilität ist für die Lösung anstehender Aufgaben zentral

Die umfas­sen­de Trans­for­ma­ti­on der bestehen­den stark natio­nal gepräg­ten euro­päi­schen Bah­nen in ein moder­nes leis­tungs­fä­hi­ges Gesamt­trans­port­sys­tems bedarf einer gemein­sa­men koor­di­nier­ten Anstren­gung – Allein­gän­ge könn­ten gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Wer dazu­ge­hört kann mit­wir­ken und aktiv mitgestalten.

Die Schweiz muss jetzt ihre Haus­auf­ga­ben erledigen:

  • poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen mit der EU bereinigen
  • Teil­nah­me im For­schungs­pro­gramm «Hori­zon 2020» nach­hal­tig wie­der sicherstellen
  • Aktua­li­sie­rung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens EU-CH 
    • Bahn­pa­ket Markt­teil umset­zen (Markt­öff­nung min­des­tens im inter­na­tio­na­len Personenverkehr)
    • Bahn­pa­ket kom­plet­tie­ren (EBV anpas­sen, ERA-Mit­glied­schaft, Aner­ken­nen ERA-Bewil­li­gun­gen, Rege­lung der ERA-Kompetenzen)
  • Bila­te­ra­le Abkom­men zu Grenz­be­triebs­stre­cken reaktivieren

Ver­kehr und Logis­tik ist län­der­über­grei­fend. Die geplan­te Migra­ti­on zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung der Bah­nen erfor­dert einer­seits die Bereit­schaft zu tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen und ande­rer­seits zu gros­sen Inves­ti­tio­nen. Bei­des wird in effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger Weise nur mög­lich sein, wenn über die künf­ti­ge Zusam­men­ar­beit aus­rei­chend Klar­heit besteht.

Bereit fürs nächste Digitalisierungslevel

Bereit fürs nächste Digitalisierungslevel

Ohne digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) keine Digi­ta­li­sie­rung und ohne Digi­ta­li­sie­rung keine Wett­be­werbs­fä­hig­keit. So lies­se sich die Moder­ni­sie­rung der Güter­bahn beschrei­ben. Ganz so ein­fach ist es aller­dings nicht. Hier ein Über­blick über den Sta­tus quo und die anste­hen­den wei­te­ren Schritte.

Darum geht’s:

  • Hard­ware und Soft­ware gezielt kombinieren
  • Finan­zie­rung muss Initi­al­zün­dung geben
  • «Manage­ment Deploy­ment DAK-CH» koor­di­niert die Migration
  • Test­pha­se: Schweiz vorne dabei

 

Hardware und Software gezielt kombinieren

Die DAK bringt eine umfas­sen­de Digi­ta­li­sie­rung der Bahn ins Rol­len. Denn sie bie­tet mehr als voll­au­to­ma­ti­sches Kup­peln oder ver­schie­dens­te Track­ing­funk­tio­nen ein­zel­ner Wagen. Sie ermög­licht einen Level­sprung im Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch Strom- und Daten­ver­sor­gung des gan­zen Zuges. Doch das ist noch nicht alles. Für digi­tal inspi­rier­te Geschäfts­mo­del­le im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sind zudem Daten­öko­sys­te­me nötig. Hier geht die staat­li­che Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur «MODI» mit gutem Bei­spiel voran (vgl. Blog­bei­trag «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). Um Hard­ware und Soft­ware so zu kom­bi­nie­ren, dass die Güter­bahn in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik wett­be­werbs­fä­hig wird, sind hohe Anfangs­in­ves­ti­tio­nen erfor­der­lich. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men im Güter­ver­kehr wer­den diese nicht allein tra­gen können.

Finanzierung muss Initialzündung geben

In der Schweiz ver­ab­schie­det der Bun­des­rat im Janu­ar 2024 seine Bot­schaft zum Güter­ver­kehr und lei­tet sie ans Par­la­ment wei­ter. Zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Vor­la­ge sind die För­der­mit­tel für die Migra­ti­on zur DAK. Der Bun­des­rat sieht einen För­der­bei­trag von CHF 180 Mio. vor. Das kal­ku­lier­te Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men für die flä­chen­de­cken­de DAK-Migra­ti­on in der Schweiz beträgt CHF 500 Mio. Um das statt­li­che Delta zu schlies­sen, sind Inves­to­ren gefragt. In der Pla­nung der Finanz­mit­tel über­neh­men wir vom VAP eine Füh­rungs­rol­le. Das Daten­öko­sys­tem MODI will der Bund wäh­rend der ers­ten 10 Jahre finan­zie­ren und danach Nut­zungs­ge­büh­ren erhe­ben. Auch in der Euro­päi­schen Union (EU) steht die Finan­zie­rung der DAK-Migra­ti­on noch aus. Für die geplan­ten Feld­tests ab 2026 will die EU-Kom­mis­si­on zirka EUR 200 Mio. bereitstellen.

«Management Deployment DAK-CH» koordiniert die Migration

Die Koor­di­na­ti­on der Migra­ti­ons­um­set­zung soll in der Schweiz das bran­chen­über­grei­fen­de Gre­mi­um «Manage­ment Deploy­ment DAK-CH» über­neh­men. Die­ses ist unter ande­rem für den akti­ven Aus­tausch mit Europe’s Rail, die Pla­nung der Werk­stät­te-Kapa­zi­tä­ten, die Mate­ri­al­dis­po­si­ti­on und die Nach­weis­füh­rung für die Umbau­ten zustän­dig. Den Umbau der Fahr­zeu­ge muss sie gemein­sam vorab mit den Hal­tern, aber auch mit den Bahn­un­ter­neh­men und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren ter­mi­nie­ren. Die Güter­bah­nen sol­len in der Zwi­schen­zeit ihren Bedarf für umge­rüs­te­te Wagen ent­spre­chend dem Ver­kehrs­auf­kom­men festlegen.

Testphase: Schweiz vorne dabei

Die Funk­tio­nen und Pro­zes­se der DAK müs­sen euro­pa­weit har­mo­ni­siert wer­den. Einen Mei­len­stein stellt die Fest­le­gung des «Star­ter Packa­ge». Die­ses defi­niert, mit wel­chen Funk­tio­nen die DAK-Migra­ti­on in Euro­pa star­tet. Die Schweiz betei­ligt sich der­zeit aktiv an Betriebs­tests neuer Sys­te­me und bringt weg­wei­sen­de Ergeb­nis­se in die euro­päi­schen Arbeits­grup­pen ein. Hier eine Über­sicht über die aktu­el­len Tests und Pro­jek­te mit Schwei­zer Beteiligung:

  • Die EU lässt zur Umset­zung des «Gree­ning Freight Traf­fic Packa­ge» des Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) die bahn­tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen erar­bei­ten. Hier ist die Schweiz aktiv involviert.
  • Mit «Power-Line-Plus» wer­den Daten über die Strom­ver­sor­gungs­lei­tun­gen gesen­det. Die Hoch­schu­le Luzern führt gemein­sam mit SBB Cargo Betriebs­tests durch und lie­fert Schlüs­sel­er­kennt­nis­se zur Daten­über­tra­gungs­qua­li­tät. Ab 2024 soll der Nach­weis der Betriebs­taug­lich­keit mit allen Funk­tio­nen des «Star­ter Packa­ge» und Über­tra­gung über «Power-Line-Plus» erbracht wer­den, damit sol­len kom­mer­zi­el­le Fahr­ten mög­lich wer­den. Das BAV unter­stützt diese Ent­wick­lung finanziell.
  • Ab 2026 sind in Euro­pa umfang­rei­che Feld­tests für Betriebs­taug­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit der DAK mit rund 100 Zügen geplant. Danach soll die DAK-Migra­ti­on effi­zi­ent erfol­gen, auch in der Schweiz.
  • MODI besteht aus zwei Haupt­ele­men­ten: Die Natio­na­le Daten­ver­net­zungs­in­fra­struk­tur Mobi­li­tät (NADIM) ermög­licht den stan­dar­di­sier­ten Aus­tausch von Mobi­li­täts­da­ten. Die natio­na­le Geo­da­ten­in­fra­struk­tur «Ver­kehrs­netz CH» kann eine ein­heit­li­che, digi­ta­le Abbil­dung des gesam­ten Ver­kehrs­sys­tems der Schweiz sicher­stel­len. MODI ist aktu­ell nur für den Per­so­nen­ver­kehr vor­ge­se­hen. Doch auch der Güter­ver­kehr könn­te davon pro­fi­tie­ren, etwa durch eine digi­ta­le Ver­net­zung von öffent­li­cher Hand, Ver­kehrs- und Raum­pla­nungs­be­hör­den und sämt­li­chen invol­vier­ten Akteu­ren. Daher steht der VAP in engem Kon­takt mit den ver­ant­wort­li­chen Stel­len der Bun­des­ver­wal­tung, um den Güter­ver­kehr rasch im Pro­jekt zu integrieren.
Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Die Güter­zug­ent­glei­sung vom 10. August 2023 hat gra­vie­ren­de Schä­den am Gott­hard­ba­sis­tun­nel ver­ur­sacht. Des­halb wol­len die SBB mit dem Fahr­plan­wech­sel vom 10. Dezem­ber 2023 die Kapa­zi­tä­ten des nach­hal­ti­gen Güter­bahn­ver­kehrs zuguns­ten des Frei­zeit­ver­kehrs am Wochen­en­de mas­siv ein­schrän­ken. Das könn­te zu einer Rück­ver­la­ge­rung von bis zu 15% der Bahn­gü­ter auf die Stras­se führen.

Darum geht’s:

  • Neues Fahr­plan­kon­zept streicht Güterverkehrstrassen
  • Gesetz­li­ches Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel gefährdet
  • Alter­na­ti­ve für Per­so­nen­ver­kehr vorhanden
  • NEAT schritt­wei­se zweckentfremdet
  • Kein Dia­log auf Augenhöhe
  • Rück­ver­la­ge­rung auf Stras­se gemein­sam vermeiden

 

Neues Trassenkonzept streicht Güterverkehrstrassen

Laut Medi­en­up­date vom 2. Novem­ber 2023 gehen die SBB davon aus, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel erst im Sep­tem­ber 2024 wie­der voll­stän­dig für Reise- und Güter­zü­ge zur Ver­fü­gung steht. Die Repa­ra­tur­ar­bei­ten dürf­ten weit län­ger dau­ern als ursprüng­lich erwar­tet. Die Ver­ant­wort­li­chen der SBB haben bekannt­ge­ge­ben, mit dem Dezem­ber-Fahr­plan­wech­sel an den Wochen­en­den deut­lich mehr und schnel­le­re Rei­se­zü­ge durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren zu las­sen. Sie strei­chen dem Güter­ver­kehr unter ande­rem ein Zeit­fens­ter von 7.30 bis 9.00 Uhr frei­tag­mor­gens und tei­len es dem Per­so­nen­ver­kehr zu.

Gesetzliches Verkehrsverlagerungsziel gefährdet

Das eigen­mäch­tig ent­wi­ckel­te Tras­sen­kon­zept hat gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für den natio­na­len Modal­split. Eines unse­rer Mit­glie­der geht davon aus, dass 10% bis 15% der Sen­dun­gen des kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehrs auf die Stras­se rück­ver­la­gert wer­den und die Ver­sor­gung des Tes­sins am Wochen­en­de nicht mehr voll­um­fäng­lich gewähr­leis­tet wer­den kann. Auch Bau­ar­bei­ten kön­nen im erwähn­ten Zeit­fens­ter nicht vor­ge­nom­men werden.

Diese Ent­wick­lung wider­spricht der Schwei­zer Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Dem­nach will der Bun­des­rat den alpen­que­ren­den Güter­trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Schon 2022 wurde das gesetz­li­che Ziel von 650’000 Last­wa­gen­fahr­ten klar ver­fehlt: Es fuh­ren noch immer 880’000 Last­wa­gen durch die Schwei­zer Alpen.

Alternative für Personenverkehr vorhanden

Für die Bran­chen­ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft ist die Tras­sen­neu­kon­zep­ti­on der SBB umso abwe­gi­ger, als sehr wohl eine ver­nünf­ti­ge Alter­na­ti­ve für den Per­so­nen­ver­kehr besteht: Gera­de aus öko­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve soll­ten Frei­zeit­rei­sen­de an Wochen­en­den die Berg­stre­cke nut­zen und den Gott­hard­ba­sis­tun­nel den Güter­zü­gen über­las­sen. Immer­hin ver­brau­chen diese wegen ihrer schwe­ren Last sehr viel mehr Strom über die Berg­stre­cke als Per­so­nen­zü­ge. Die Ver­la­der sind an sie­ben Tagen die Woche auf eine zuver­läs­si­ge Trans­port­in­fra­struk­tur für die Güter­ver­sor­gung der Schweiz angewiesen.

NEAT schrittweise zweckentfremdet

Der Gott­hard­ba­sis­tun­nel ist Teil der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Sie wurde für den Güter­ver­kehr kon­zi­piert. Denn das gemein­sa­me Ziel der Euro­päi­schen Union und der Schweiz mit der NEAT war und ist es, den Güter­ver­kehr auf der Schie­ne zu för­dern. Das Pro­jekt wurde für 23 Mrd. CHF rea­li­siert und zu 55% von der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) finan­ziert. Mit der Ein­schrän­kung der drin­gend benö­tig­ten Tras­sen für den Güter­ver­kehr wird die NEAT erneut zweckentfremdet.

Kein Dialog auf Augenhöhe

Zwar hät­ten die SBB nach eige­nen Anga­ben «… für die Ver­tei­lung der Tras­sen durch den Gott­hard-Basis­tun­nel wäh­rend der Repa­ra­tur­ar­bei­ten in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern des Güter­ver­kehrs und den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men des Per­so­nen­ver­kehrs sowie der unab­hän­gi­gen Tras­sen­ver­ga­be­stel­le eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung vor­ge­nom­men.» Doch das neue Tras­sen­kon­zept ent­stand ohne die Güter­ver­kehrs­bran­che und deren Kun­den. Auch der nach­träg­li­che Aus­tausch erwies sich als zäh. Zudem fehl­te an der Medi­en­kon­fe­renz vom 2. Novem­ber 2023 die Stim­me von SBB Cargo. Es ist unklar, ob und wie die Anlie­gen des Güter­ver­kehrs im eige­nen Kon­zern berück­sich­tigt wur­den. Die ver­la­den­de Wirt­schaft zeigt sich alar­miert über die­ses ein­sei­ti­ge Vor­ge­hen und sieht die bis­her kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den SBB in Frage gestellt.

Rückverlagerung auf Strasse gemeinsam vermeiden

Wir vom VAP for­dern nach­drück­lich, dass die SBB alle am Güter­bahn­ver­kehr Betei­lig­ten in die Pla­nung der Tras­sen­ver­ga­be ein­be­zie­hen und ein­sei­ti­ge Äus­se­run­gen über die rei­bungs­freie Abwick­lung des Güter­ver­kehrs durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel unter­las­sen. Diese begüns­ti­gen eine vor­zei­ti­ge Abwan­de­rung von Güter­trans­por­ten auf die Stras­se, was es unbe­dingt zu ver­mei­den gilt. Denn eine sol­che lässt sich in der Regel nur schwer rück­gän­gig machen. Die SBB soll­ten Güter- und Per­so­nen­ver­kehr nicht gegen­ein­an­der aus­spie­len und dabei den Stras­sen­trans­port begünstigen.

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes (KVF‑N) unter­stützt die Vor­la­ge zur finan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ein­stim­mig. Im Gegen­satz zum Bun­des­rat ist sie der Ansicht, dass bei der Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB kein Sys­tem­wech­sel ange­zeigt ist. Damit lässt die KVF‑N gleich­zei­tig sämt­li­che Emp­feh­lun­gen des VAP unberücksichtigt.

Darum geht’s:

  • 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­sprit­ze für die SBB
  • SBBG-Teil­re­vi­si­on an Natio­nal­rat überwiesen
  • Stim­me der Bran­che bleibt ungehört
  • Wei­ter­hin keine Markt­öff­nung in Sicht

 

–> Zum Nach­trag vom 08.07.2024

3‑Milliarden-Finanzspritze für die SBB

In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zur Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» schlägt der Bund vor, die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr mit einem ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken zu über­neh­men. Im Wei­te­ren will er die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken erleich­tern. Aus­ser­dem regt er eine Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te an.

Stimme der Branche bleibt ungehört

Wie in unse­rer Medi­en­mit­tei­lung vom 30. März 2023 publi­ziert, leh­nen wir vom VAP die vor­ge­leg­te aus­ser­or­dent­li­che Sanie­rung des Fern­ver­kehrs mit rund 3 Mil­li­ar­den Steu­er­gel­dern ab. Hin­ge­gen begrüs­sen wir die vor­ge­schla­ge­ne Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te, d.h. den Ver­zicht auf die Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB an der Schul­den­brem­se des Bun­des vor­bei. In den Blog­bei­trä­gen «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» und «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mia. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» fas­sen wir die Posi­ti­on der Bran­che und unse­re ent­spre­chen­den Argu­men­te zusammen.

Weiterhin keine Marktöffnung in Sicht

Mit einer Annah­me der Vor­la­ge würde der Natio­nal­rat das SBB-Mono­pol im Fern­ver­kehr wei­ter fes­ti­gen. Das ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch, denn die EU for­dert von der Schweiz eine Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr. Diese uner­füll­te For­de­rung über­schat­tet die Ver­hand­lun­gen mit der EU über die Ver­län­ge­rung der befris­te­ten Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für One-stop-Shop-Zulas­sun­gen und mehr Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen der Schweiz und der EU. Noch ver­fügt die Schweiz ver­gli­chen mit EU-Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang; das Schwei­zer Bahn­netz ist der­zeit kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Net­zes. Des­halb ver­lan­gen die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und wir vom VAP eine natio­na­le Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts in Ein­klang mit der EU. Stimmt der Natio­nal­rat dem Antrag der KVF‑N zu, so schiebt er die­ses Anlie­gen noch wei­ter weg.

SBBG-Teilrevision an Nationalrat überwiesen

Die KVF‑N hat die Vor­la­ge zur Ände­rung des SBBG ein­stim­mig an den Natio­nal­rat über­wie­sen. Zudem lehnt die Kom­mis­si­ons­mehr­heit einen Sys­tem­wech­sel bei den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten ab, da die Haus­halts- im Gegen­satz zu den Tre­sore­rie­dar­le­hen der Schul­den­brem­se unter­stellt sind. Sie ist der Ansicht, dass die dar­aus resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert sei. Der Natio­nal­rat wird in der Win­ter­ses­si­on 2023 über den Antrag der KVF‑N befinden.

Nach­trag 20.12.2023, Update aus der Win­ter­ses­si­on:
Der Natio­nal­rat hat in der Win­ter­ses­si­on mehr­heit­lich zuge­stimmt, der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Die­ser Betrag wurde bereits im Vor­anschlag 2024 ein­ge­plant. Der Natio­nal­rat lehn­te hin­ge­gen den Vor­schlag des Bun­des­rats, bei Errei­chen einer bestimm­ten Ver­schul­dung von Tre­sore­rie- zu Haus­halts­dar­le­hen des Bun­des über­zu­ge­hen, ab. Dies mit dem Argu­ment, dass unter Anwen­dung der Schul­den­brem­se bei Haus­halts­dar­le­hen der Aus­bau ver­zö­gert wer­den könn­te. Zusätz­lich beschloss die Kam­mer, die ange­mes­se­ne Reser­ve des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) auf min­des­tens 300 Mil­lio­nen Fran­ken fest­zu­le­gen, wobei maxi­mal zwei Drit­tel des Rein­ertrags der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) in den Fonds flies­sen sol­len. Damit hat der Natio­nal­rat alle Emp­feh­lun­gen des VAP unbe­rück­sich­tigt gelas­sen. Die Vor­la­ge geht nun an den Stän­de­rat, der hof­fent­lich kor­ri­gie­rend ein­grei­fen wird.

Nach­trag 08.07.2024
Nach der Bera­tung im Natio­nal- und Stän­de­rat ver­blei­ben Dif­fe­ren­zen bei zwei Arti­keln (Art. 20 und Art. 26b SBBG). Der Stän­de­rat möch­te die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te des Bun­des zuguns­ten der SBB dahin­ge­hend ver­schär­fen, dass die Ver­ga­be von Tre­sore­rie­dar­le­hen des Bun­des zuguns­ten der SBB nur bis zu einer defi­nier­ten Ober­gren­ze der in den stra­te­gi­schen Zie­len fest­ge­hal­te­nen Net­to­ver­schul­dung mög­lich ist. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Dar­le­hen wären – wie bereits gemäss Vor­schlag des Bun­des­ra­tes – der Schul­den­brem­se zu unter­stel­len. Die Mehr­heit der KVF‑N ist jedoch wei­ter­hin der Ansicht, dass die durch den Sys­tem­wech­sel der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert ist. Mit 12 zu 11 Stim­men bean­tragt sie des­halb ihrem Rat, an ihrem Beschluss fest­zu­hal­ten. Wei­ter bestand eine Dif­fe­renz zur Aus­schüt­tung eines ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schus­ses (Art. 26b SBBG). Den Antrag von SR Josef Ditt­li zur Sen­kung des Bei­trags auf 0,6 Mil­li­ar­den Fran­ken hatte der Stän­de­rat abge­lehnt (21 zu 20 Stim­men), hin­ge­gen Fest­hal­ten an der Schul­den­brem­se beschlos­sen. Die KVF‑N bean­tragt ihrem Rat auch in die­sem Punkt Fest­hal­ten am Beschluss des Natio­nal­ra­tes, wel­cher einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1.15 Mil­li­ar­den Fran­ken zuguns­ten der SBB vor­sieht (13 zu 12 Stim­men). Die Kom­mis­si­ons­mehr­heit möch­te damit die finan­zi­el­le Situa­ti­on der SBB nach­hal­tig stär­ken. Eine Kom­mis­si­ons­min­der­heit hin­ge­gen will den ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss im Sinne des Antrags von SR Josef Ditt­li auf 0,6 Mil­li­ar­den Fran­ken beschrän­ken. Das Geschäft geht in der Herbst­ses­si­on in den Nationalrat.

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Die Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) nennt eine gebro­che­ne Rad­schei­be als Ursa­che für den Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Im 10-vor-10-Bei­trag vom 19. Okto­ber 2023 hat das Schwei­zer Fern­se­hen SRF die Güter­wa­gen­in­stand­hal­tung von Wagen­rä­dern unter die Lupe genom­men. Darin äus­sert sich VAP-Exper­te Jürg Lüt­scher zu den Sicher­heits- und Kon­troll­auf­ga­ben der betei­lig­ten Akteu­re – und führt sie in die­sem Blog­bei­trag wei­ter aus.Darum geht’s:
  • Har­mo­ni­sier­te Sicher­heit im euro­päi­schen Güterbahnsystem
  • Instand­hal­tungs­ar­bei­ten von unab­hän­gi­gen Stel­len überwacht
  • Rad­satz­kon­trol­len in Betrieb und Instandhaltung
  • Zwei Prüf­ver­fah­ren etabliert
  • Zustän­dig­kei­ten und Vor­schrif­ten geklärt
 
Harmonisierte Sicherheit im europäischen Güterbahnsystem
Die Sicher­heit im euro­päi­schen Güter­bahn­sys­tem basiert auf einem Ver­ant­wor­tungs­drei­eck aus Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­mun­gen (EVU) und den Wagen­hal­tern mit ihren zustän­di­gen Instand­hal­tungs­stel­len (ECM). Die Vor­ga­ben und Bestim­mun­gen dazu sind heute euro­pa­weit weit­ge­hend har­mo­ni­siert. Basie­rend auf Fest­le­gun­gen der hoheit­li­chen Richt­li­ni­en, auf den gül­ti­gen tech­ni­schen Nor­men und Erfah­run­gen aus der Pra­xis hat die Bran­che den inter­na­tio­nal aner­kann­ten VPI Euro­pean Main­ten­an­ce Guide (VPI-EMG) erar­bei­tet. Dabei leis­te­ten seit 2007 die Ver­bän­de VPI (Deutsch­land), V.P.I. (Öster­reich) und VAP (Schweiz) Pio­nier­ar­beit. 2019 wurde der Her­aus­ge­ber­kreis des VPI-EMG um die AFWP (Frank­reich) und die UIP (inter­na­tio­na­ler Ver­band der Wagen­hal­ter als Ver­tre­ter der klei­ne­ren natio­na­len Inter­es­sen­ver­bän­de) erwei­tert. In die­sem Regel­werk sind sowohl Fris­ten als auch Umfang der Arbei­ten und Stan­dards anwen­der­ge­recht defi­niert. Es gibt Instand­hal­tungs­emp­feh­lun­gen ab, die jeder Nut­zer auf die Anwend­bar­keit für seine Güter­wa­gen prü­fen, gege­be­nen­falls ergän­zen und für seine Wagen­flot­te frei­ge­ben muss. Der­zeit bezie­hen mehr als 550 Unter­neh­men, dar­un­ter Wagen­hal­ter, ECM, Repa­ra­tur­werk­stät­ten, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten, den VPI-EMG. Mehr als 260 Repa­ra­tur­werk­stät­ten und mobi­le Ser­vice­teams aus 19 Län­dern Euro­pas wen­den den VPI-EMG im Auf­trag der jeweils zustän­di­gen ECM an.
Instandhaltungsarbeiten von unabhängigen Stellen überwacht
Die Sicher­heits­richt­li­nie der EU legt zwei unab­hän­gi­ge Ver­fah­ren fest. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Fach­ar­bei­ten über­all mit dem erfor­der­li­chen Qua­li­täts­ni­veau und Wis­sen durch­ge­führt werden: 
  • Zer­ti­fi­zie­rung: Die betei­lig­ten Unter­neh­men müs­sen sich für sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten im Rah­men ihrer ECM durch unab­hän­gi­ge Stel­len zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Diese Zer­ti­fi­ka­te müs­sen sie regel­mäs­sig erneu­ern und ihren Kun­den Ein­sicht in deren Gül­tig­keit und Umfang gewähren.
  • Audi­tie­rung: Auf­sichts­be­hör­den füh­ren im Bahn­be­trieb risi­ko­ba­sier­te Audits von sicher­heits­kri­ti­schen Pro­zes­sen und Inspek­tio­nen der Qua­li­tät durch. Soll­ten sie Schwach­stel­len auf­de­cken, so über­wa­chen sie zudem deren Behebung.
Radsatzkontrollen in Betrieb und Instandhaltung
Rad­sät­ze gel­ten als sicher­heits­kri­ti­sche Kom­po­nen­ten eines Schie­nen­fahr­zeugs. Durch den Betrieb wer­den sie einer­seits kon­ti­nu­ier­lich abge­nutzt, ande­rer­seits kön­nen sie durch Ein­wir­kun­gen von aus­sen beschä­digt wer­den. Bei der Instand­hal­tung von Wagen sorgt die ECM dafür, dass voll­wer­ti­ge Rad­sät­ze ein­ge­setzt sind. Beim Betrieb stel­len die EVU und die Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen der Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#2): Auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen») gezielt sicher, dass keine erkenn­ba­ren Schä­den oder Abwei­chun­gen an Wagen die Betriebs­si­cher­heit gefähr­den. Für einen siche­ren Bahn­be­trieb müs­sen die Rad­sät­ze alle rele­van­ten Grenz­wer­te wäh­rend der gesam­ten Betriebs­zeit ein­hal­ten. Rad­sät­ze, die infol­ge von Abwei­chun­gen oder Schä­den aus­ge­wech­selt wur­den, kom­men zur vor­schrifts­ge­mäs­sen Auf­ar­bei­tung in eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te.
Zwei Prüfverfahren etabliert
Im 10-vor-10-Bei­trag von SRF wer­den zwei Prüf­ver­fah­ren der sys­te­ma­ti­schen Rad­satz­in­stand­hal­tung gezeigt. Eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te kann so gewähr­leis­ten, dass die von ihr instand­ge­setz­ten Rad­sät­ze beim Aus­lie­fern keine rele­van­ten Schä­di­gun­gen in Form von Mate­ri­al­ris­sen auf­wei­sen. Dabei han­delt es sich um zwei zer­stö­rungs­freie Prüf­ver­fah­ren nach DIN 27201–7, die sich bran­chen­weit durch­ge­setzt haben: 
  • Ultra­schall­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen im Bereich Rad­stirn­flä­che und Spurkranzrücken
  • Magnet­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen in Rad­kör­per und Rad­satz­wel­le inklu­si­ve Radsitz
Zuständigkeiten und Vorschriften geklärt
Da zahl­rei­che Güter grenz­über­schrei­tend trans­por­tiert wer­den, sind in Euro­pa inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te Regeln und Ver­fah­ren bedeu­tend. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wurde die Vor­schrif­ten­la­ge umfas­send erneu­ert und ver­bes­sert. Aktu­el­le Ver­sio­nen der Sicher­heits- und Inter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie der EU gel­ten sowohl in allen EU-Staa­ten als – über das Land­ver­kehrs­ab­kom­men – auch für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz. Davon aus­ge­hend hat der Schwei­zer Bahn­sek­tor pra­xis­ge­rech­te Stan­dards und Ver­fah­ren der Instand­hal­tung für die Haupt­ak­teu­re ent­wi­ckelt. Euro­pa­weit gemein­sa­me Mel­de­pro­zes­se und Beur­tei­lungs­ver­fah­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit») gewähr­leis­ten, dass die Bran­chen­ak­teu­re ihre Leh­ren aus einem Betriebs­er­eig­nis wie dem­je­ni­gen vom 10. August 2023 zie­hen und bei der Instand­hal­tung wirk­sa­me Ver­bes­se­run­gen umsetzen. 
Revision der Lärmgrenzwerte

Revision der Lärmgrenzwerte

Darum geht’s:

  • Stil­le ist in dicht besie­del­ten und indus­tria­li­sier­ten Gegen­den ein wert­vol­les Gut
  • Bund hat Rege­lun­gen zur Lärm­be­kämp­fung erlassen
  • BAFU beauf­tragt, bestehen­den Rege­lun­gen zu überprüfen

 

Der Bund hat Rege­lun­gen zur Lärm­be­kämp­fung erlas­sen, die ins­be­son­de­re für Indus­trie und Ver­kehr Rah­men­be­din­gun­gen fest­le­gen. Das Bun­des­amt für Umwelt (BAFU) wurde vom Par­la­ment beauf­tragt, die bestehen­den Rege­lun­gen zu über­prü­fen. Im lau­fen­den Jahr führt das BAFU eine umfas­sen­de volks­wirt­schaft­li­che Beur­tei­lung (VOBU) von neun mög­li­chen Mass­nah­men durch, bei der ihre lärm­min­dern­de Wir­kung und wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen im Zusam­men­hang mit Ver­kehrs­lärm ana­ly­siert wer­den. Die Vor­schrif­ten für den Bau und die Zulas­sung von Fahr- und Flug­zeu­gen sol­len wei­ter­hin inter­na­tio­nal abge­stimmt wer­den. Das BAFU strebt an, die Erkennt­nis­se wich­ti­gen Ver­tre­tern aus Wirt­schaft und Kan­to­nen trans­pa­rent dar­zu­le­gen und mit ihnen über Aus­wir­kun­gen zu diskutieren.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) wird sich aktiv betei­li­gen und die Per­spek­ti­ve der Wirt­schaft ein­brin­gen. Das BAFU wird die VOBU bis Ende 2023 abschlies­sen und das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) wird Anfang 2024 über das wei­te­re Vor­ge­hen ent­schei­den und dies ver­öf­fent­li­chen. Wir wer­den an die­ser Stel­le über neue Erkennt­nis­se berichten.

Die fol­gen­den Schwer­punk­te wer­den dabei betrachtet:

  • Anpas­sung der Grenz­wer­te für Strassen‑, Schie­nen- und Luftverkehrslärm
  • Anpas­sung der Beur­tei­lungs­zeit (Ruhe­zeit)
  • Ver­ein­heit­li­chung der Empfindlichkeitsstufen
  • Ver­ein­fa­chung des Regimes zur Lärmein­stu­fung (Ein­schrän­kung des Bestandsschutzes)
  • Dyna­mi­sie­rung des Lärm­schut­zes (Befris­te­te Erleichterungen)
  • Klä­rung der Mass­nah­men (Fest­le­gung von Prüfkriterien)
  • Stär­kung der Trans­pa­renz (Offen­le­gung von Erleichterungen)
  • Stär­kung des Ver­ur­sa­cher­prin­zips (Ablö­se von Vorleistungen)
Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Am 28. Sep­tem­ber 2023 hat die schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ihren Zwi­schen­be­richt zur Ent­glei­sung des Güter­zugs im Gott­hard­ba­sis­tun­nel publi­ziert. Darin doku­men­tiert sie den Unfall­her­gang und gibt erste Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab. Das Ereig­nis wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en auf­ge­ar­bei­tet. Hier ist sowohl die euro­päi­sche Bahn­bran­che als auch die Schweiz ver­tre­ten. Der Bericht soll­te nicht für einen natio­na­len Allein­gang miss­braucht werden.

Darum geht’s:

  • Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht
  • Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert
  • Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen
  • Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

 

Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht

Die Sust hat ihren Zwi­schen­be­richt erfreu­li­cher­wei­se sehr schnell vor­ge­legt. Darin hält sie den Rad­schei­ben­bruch des elf­ten Güter­wa­gens als Ursa­che für die Ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel fest. Der Wagen ist in Schwe­den imma­tri­ku­liert. Beim beschä­dig­ten Rad han­delt es sich um den Rad­typ BA 390 mit LL-Brems­soh­len. Sämt­li­che Bruch­flä­chen wei­sen Ermü­dungs­ris­se auf, die von der Lauf­flä­che aus­ge­hen. Sie sind nun Gegen­stand ver­tief­ter metall­o­gra­fi­scher Unter­su­chun­gen durch die Sust. Der Sust-Bericht ent­hält keine Anhalts­punk­te für vor­be­stehen­de betrieb­li­che Män­gel, die eine Ent­glei­sung hät­ten ver­ur­sa­chen können.

Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert

Das Ereig­nis wird nun vom Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) behan­delt. Ziel die­ser Instanz ist eine EU-weite Har­mo­ni­sie­rung sämt­li­cher Mass­nah­men, die nach einem Un- oder Zwi­schen­fall im euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr ergrif­fen wer­den. Das JNS unter­stützt die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA bei der Orga­ni­sa­ti­on des Erfah­rungs­aus­tauschs zwi­schen natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den und den bei der ERA akkre­di­tier­ten Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen. Zu Letz­te­ren zäh­len auch die für den Schie­nen­ver­kehr mass­ge­ben­den drei Akteu­re im Ver­ant­wor­tungs­drei­eck Infra­struk­tur­be­trei­ber (ver­ant­wort­lich für die Infra­struk­tur), Wagen­hal­ter (ver­ant­wort­lich für den Unter­halt der Wagen) und Güter­bahn (ver­ant­wort­lich für den Betrieb der Wagen). Gleich­zei­tig löst die Sust einen soge­nann­ten Safe­ty Alert im Infor­ma­ti­ons­sys­tem SIS aus, das von den natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den genutzt wird. Und schliess­lich hin­ter­legt der schwe­di­sche Wagen­hal­ter eine Warn­mel­dung im Safe­ty Alert IT Tool (SAIT) der ERA.

Auf­grund die­ser Mel­dun­gen und im Rah­men des koor­di­nier­ten Pro­zes­ses sol­len alle euro­päi­schen Akteu­re Zugang zu den publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen haben. Es liegt nun an ihnen, im Aus­tausch zwi­schen natio­na­len Behör­den, Bran­chen­ver­tre­tern und ERA die rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Dank des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens ist die Sust von der ERA als Unter­su­chungs­stel­le aner­kannt, eben­so das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Sicher­heits­be­hör­de. Die Ange­le­gen­heit wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en behan­delt. Diese Tat­sa­che erach­ten wir als völ­lig kor­rekt und ange­sichts des euro­pa­weit grenz­über­schrei­ten­den Ein­sat­zes der Güter­wa­gen als nötig. Die zustän­di­gen Instan­zen wer­den als Nächs­tes einen Bezug zu ähn­li­chen Rad­brü­chen aus der Ver­gan­gen­heit herstellen.

Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen

Der Sust-Bericht gibt zwei kurz­fris­ti­ge Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab, die der VAP vor­be­halt­los unter­stützt. Mit der Emp­feh­lung Nr. 183 spricht sie sich dafür aus, dass das BAV die «JNS Urgent Pro­ce­du­re Bro­ken Wheels» aus dem Jahr 2017 auf die Rad­sät­ze der Bau­rei­he BA 390 aus­wei­tet. Die damals ein­ge­rich­te­te «JNS Task Force Bro­ken Wheels» hatte auf meh­re­re Rad­brü­che an den Rad­ty­pen BA 314 und BA 004 reagiert und zur Risi­ko­be­gren­zung bei die­sen Rad­ty­pen inten­si­ve­re Inspek­tio­nen im Betrieb und bei der Instand­hal­tung gefor­dert. Eben­so begrüs­sen wir die Sicher­heits­emp­feh­lung Nr. 184. Damit legt die Sust dem BAV nahe, auf euro­päi­scher Ebene eine neue «JNS Pro­ce­du­re» zu bean­tra­gen, die sich mit dem Rad­bruch an der Bau­rei­he BA 390 befasst. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass wei­te­re ähn­li­che Rad­brü­che auftreten.

Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

Der Zwi­schen­be­richt stellt die irre­füh­ren­de media­le Bericht­erstat­tung zum Unfall­ge­sche­hen rich­tig, wonach der ent­gleis­te Wagen 11 auch das rund 100 Ton­nen schwe­re Sicher­heits­tor zur Ost­röh­re beschä­digt habe. Gemäss Sust fuhr erst Wagen 14 an der Wei­che der Mul­ti­funk­ti­ons­stel­le Faido auf das ablen­ken­de Gleis, wo er in das Sicher­heits­tor schlug. Es sind wei­te­re Unter­su­chun­gen erfor­der­lich, um das Unfall­ge­sche­hen detail­liert und voll­um­fäng­lich auf­zu­klä­ren. Das umfasst bei­spiels­wei­se Ana­ly­sen des abge­lenk­ten Wagens 14 und der Wei­che. Eine voll­stän­di­ge Klä­rung von Unfall­her­gang und ‑ursa­chen wird die Sust erst in ihrem Schluss­be­richt lie­fern. Ist die­ser ver­öf­fent­licht, so liegt es in der Ver­ant­wor­tung aller Akteu­re, die in die Ver­fah­ren des JNS ein­be­zo­gen sind, dar­aus die für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen und siche­ren euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Die Emp­feh­lun­gen des Sust-Schluss­be­richts wird die gesam­te Bran­che umsetzen.

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso ist Ver­wal­tungs­rats­prä­si­dent der Cargo sous ter­rain AG (CST). Im Inter­view mit dem VAP spricht er über Inter­ope­ra­bi­li­tät, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit auf der letz­ten Meile und die Logis­tik der Zukunft. Und dar­über, wie kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on zur Lebens­qua­li­tät der Men­schen in der Schweiz bei­tra­gen und gleich­zei­tig gewinn­brin­gend funk­tio­nie­ren kann.

VAP: Herr Rosso, wie sehen Sie in Zukunft das Ver­hält­nis von Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu CST?

Marco Rosso: Die Schie­ne und CST sind zwei Sys­te­me, die sich ergän­zen. CST koope­riert mit allen Ver­kehrs­trä­gern, um gemein­sam das pro­gnos­ti­zier­te Güter­ver­kehrs­wachs­tum von über 30% bis 2050 auf eine inno­va­ti­ve, nach­hal­ti­ge Art zu absor­bie­ren. Weil CST nicht für alle Trans­por­te geeig­net ist, unter­stützt das Unter­neh­men mit neuer Tech­no­lo­gie und Digi­ta­li­sie­rung die Geschäfts­mo­del­le von Bahn, Stras­sen­trans­por­teu­ren und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren. Nur mit Koope­ra­tio­nen (im Rah­men der Wett­be­werbs­re­geln) kann die Inter­ope­ra­bi­li­tät unter den ver­schie­dens­ten Ver­kehrs­trä­gern und Trans­port­un­ter­neh­mun­gen gewähr­leis­tet wer­den. Des­halb plant CST die Anbin­dung an Bahn, Stras­se, Schiff, Luft­fracht und wei­te­re Sys­te­me. An den CST-Hubs wird es mul­ti­mo­da­le Anschlüs­se, ins­be­son­de­re auch einen Bahn­an­schluss, geben. In der Bau­pha­se, bereits ab 2026 und bis 2045, nutzt CST Bahn­trans­por­te im Umfang von 2000 Güter­zü­gen pro Jahr und wird damit zu einem wich­ti­gen Kun­den der Schiene.

Soll­te nicht der Staat die Infra­struk­tur erstel­len und der Betrieb in den Tun­nels, eben­so der Betrieb der Ter­mi­nals und der letzten/ersten Meile wären dann frei und wür­den einem Wett­be­werb unterliegen?

CST ist ein Sys­tem, das nur als Gan­zes funk­tio­niert, weil alle Pro­zes­se End-to-End gesteu­ert sind. Nur so kön­nen die Stück­gü­ter zeit­ge­nau und zuver­läs­sig zum Ziel gelan­gen. Aus die­sem Grund muss das Sys­tem aus einer Hand geführt wer­den und gleich­zei­tig anschluss­fä­hig sein an alle Part­ner­platt­for­men. CST ist von Beginn weg als pri­vat­wirt­schaft­li­ches Pro­jekt geplant und kon­zi­piert. Mit die­sem Finan­zie­rungs­kon­zept ist es mög­lich und wich­tig, rasch vor­an­zu­kom­men, ohne die Mit­tel im Bun­des­bud­get zu belas­ten. Bei den Inves­to­ren sind auch wich­ti­ge künf­ti­ge Kun­den dabei. Sie hel­fen, das Sys­tem markt­ge­recht zu ent­wi­ckeln. Der Bund hat erkannt, dass es nicht zweck­dien­lich wäre, sel­ber als Erstel­ler auf­zu­tre­ten, son­dern sich auf die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu beschrän­ken. Mit sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­te­ten Busi­ness­plä­nen, kon­kur­renz­fä­hi­gen Prei­sen und der Brei­te der Inves­to­ren­ba­sis, die das Pro­jekt mit­trägt, zeigt CST, dass Inno­va­ti­on im Güter­trans­port zur Lebens­qua­li­tät in Stadt und Land bei­trägt und zugleich ren­ta­bel funk­tio­nie­ren kann.

Wo sehen Sie die gröss­ten Her­aus­for­de­run­gen in Ihrem Projekt?

Ein der­art umfas­sen­des Vor­ha­ben bie­tet viel­fäl­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen, etwa in pla­ne­ri­scher, juris­ti­scher, umwelt­recht­li­cher, finan­zi­el­ler und poli­ti­scher Hin­sicht. Was CST aus­zeich­net ist das Modell der kol­la­bo­ra­ti­ven Inno­va­ti­on – mit Ein­be­zug aller Stake­hol­der. Die Her­aus­for­de­run­gen geht das Pro­jekt prag­ma­tisch in Etap­pen an.

Wie gestal­ten Sie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie erste/letzte Meile?

Dis­kri­mi­nie­rungs­frei ist unser Sys­tem ohne­hin von Anfang an geplant, ohne dass es das Gesetz ver­langt hätte. Durch­wegs gilt: Alle haben Zutritt zum Sys­tem mit glei­chem Preis bei glei­cher Leis­tung. Wir gehen aber noch wei­ter, indem wir zum Bei­spiel die City­lo­gis­tik von CST part­ner­schaft­lich-kol­la­bo­ra­tiv ent­wi­ckeln und offen sind für jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit klei­ne­ren sowie grös­se­ren Part­nern, dar­un­ter auch Bahn und Post. Auch hier ist unser Prin­zip die kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on, die wir tag­täg­lich leben.

Was ist der gröss­te Vor­teil oder die gröss­te Moti­va­ti­on von CST für die Schwei­zer Bevölkerung?

Der wich­tigs­te Effekt von CST wird die Stei­ge­rung von Lebens­qua­li­tät für alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Schweiz sein. Indem wir einen Weg auf­zei­gen, wie die Logis­tik der Zukunft nach­hal­tig aus­se­hen kann, wie sich Schwer­ver­kehr auf der Stras­se durch ver­la­der­über­grei­fen­de Bün­de­lung und Vor­sor­tie­rung im Tun­nel weg­brin­gen bezie­hungs­wei­se ein Stau zur Güter­ver­sor­gung unter­fah­ren lässt, wie man aus den vor­han­de­nen Res­sour­cen das Beste bezüg­lich CO2-Aus­stoss, Lärm etc. her­aus­holt. Der kost­ba­re Platz an der Ober­flä­che soll in ers­ter Linie der Bevöl­ke­rung gehö­ren. CST begüns­tigt den Aus­bau von Infra­struk­tur wie auch der erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Schweiz. CST ist ein pri­vat finan­zier­ter Inno­va­ti­ons­mo­tor zum Nut­zen der Schwei­zer Wirt­schaft und für Lebens­qua­li­tät in Städ­ten und Dör­fern, indem es die Ver­sor­gungs­si­cher­heit garan­tiert und damit den Wohl­stand in der Schweiz erhöht.

Gibt es Punk­te, die wir unse­ren Mit­glie­dern aus Ihren Augen noch wis­sen las­sen sollten?

Es ste­hen ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen und Dis­kus­sio­nen bevor, gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der poli­ti­schen Debat­ten um den Güter­ver­kehr. Wir sind fest davon über­zeugt, dass wir mit einer unter­neh­me­ri­schen Hal­tung einen effek­ti­ven Bei­trag leis­ten kön­nen, um die Schweiz im 21. Jahr­hun­dert als exzel­len­ten Wirt­schafts­stand­ort mit hoher Lebens­qua­li­tät auch für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten. An die­ser Arbeit betei­li­gen wir uns mit Begeis­te­rung und Engagement.

Herr Rosso, vie­len Dank für das Gespräch.

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