BETRIEB

Wir ver­tre­ten die Güter-Akteu­re und legen unse­ren Schwer­punkt in die­sem Kapi­tel auf die Nut­zung der Infra­struk­tur, also auf den Ver­kehr. Wir set­zen uns für einen frei­en Betrieb auf der letz­ten Meile ein. Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

 

Akteure im Bereich Betrieb

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU)

Hersteller/Halter von Roll­ma­te­ri­al (Pri­vat­wa­gen­ver­mie­ter)

Ope­ra­teu­re

Fahr­plä­ne (Tras­sen­ver­ga­be­stel­le TVS)

Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter in Europa

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
MFD Rail Logo      
MFD Rail
     
VTG was­co­sa erme­wa
MFD Rail Logo  
Grou­pe Millet MFD Rail

Verlader (Beispiele)

HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Produktionsformen

Ganzzugverkehr

Beim Ganz­zug­ver­kehr bleibt die Zusam­men­set­zung des Güter­zugs unver­än­dert, wäh­rend er vom Ver­sen­der zum Emp­fän­ger fährt. Diese Trans­port­me­tho­de ist beson­ders wirt­schaft­lich, wenn gros­se Men­gen eines Absen­ders trans­por­tiert wer­den und ein Gleis­an­schluss vor­han­den ist. Gän­gi­ge Ladun­gen: Kies, Zucker­rü­ben, Beton, Holz, Auto, Getrei­de, Stahl, Eisen, Kohle, Mine­ral­öl, Che­mi­ka­li­en, Papier, Abfall u.v.m. Im Ver­gleich zum Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, bei dem ein hoher Ran­gier­auf­wand anfällt, ist der Betrieb von Ganz­zü­gen kos­ten­güns­ti­ger. Gele­gent­lich fah­ren Ganz­zü­ge auch im kom­bi­nier­ten Ver­kehr, was bedeu­tet, dass sie Con­tai­ner oder Wech­sel­be­häl­ter beför­dern, die an Ter­mi­nals umge­la­den wer­den. Im Ganz­zug­ver­kehr gibt es meh­re­re Wett­be­wer­ber.

Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)

Trans­port von Gütern von unter­schied­li­chen Ver­sen­dern und Emp­fän­gern, die in ein­zel­nen Eisen­bahn­wag­gons oder Wagen­grup­pen trans­por­tiert wer­den (weni­ger als ein Zug). Das Trans­port­gut wird in den Eisen­bahn­wa­gen ein- oder umge­la­den, geschüt­tet, umge­pumpt usw. Die Wagen wer­den ein­zeln nach Bedarf ran­giert. Die Bün­de­lung und Sor­tie­rung der Ver­keh­re erfol­gen in der Regel über For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fe, um sie anschlies­send zu einem voll­stän­di­gen Güter­zug zusam­men­zu­stel­len. Im EWLV kön­nen auch Wagen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs beför­dert wer­den. Kon­kur­renz­fä­hig ist der EWLV vor allem dort, wo Emp­fän­ger und Absen­der dank einem Anschluss­gleis direkt bedient wer­den kön­nen. Jeg­li­che Ladung kann im EWLV trans­por­tiert wer­den. Der EWLV wird fast aus­schliess­lich von SBB Cargo betrie­ben und verantwortet.

TR TransRail

Vor­tei­le des Einzelwagenverkehrs:

  • FELXIBEL: Klei­ne Güter­men­gen kön­nen kurz­fris­tig per Bahn trans­por­tiert wer­den, was ent­schei­dend für “Just-in-Time”-Produktionsprozesse ist.
  • SICHER: Für Gefahr­gü­ter, die nicht auf der Stras­se beför­dert wer­den dür­fen, bie­tet die Schie­ne die ein­zi­ge Mög­lich­keit, da sie stren­ge Sicher­heits­stan­dards erfüllt.
  • INKLUSIV: Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen über den EWLV auch klei­ne­re Güter­men­gen ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig transportieren.
  • INNOVATIV: Neue Arten von Gütern wie Was­ser­stoff oder CO2 kön­nen schritt­wei­se über den EWLV trans­por­tiert wer­den, solan­ge die Men­gen nicht für einen kom­plet­ten Zug ausreichen.
  • SYSTEMRELEVANT: Der EWLV wird nicht nur für den Güter­trans­port genutzt, son­dern auch für Schad­wa­gen, die aus dem Ver­kehr gezo­gen und in eine Werk­statt gebracht wer­den müssen.
Definition Kombinierter Verkehr

Kom­bi­nier­ter Ver­kehr bezeich­net die mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung von Gütern in stan­dar­di­sier­ten Lade­ein­hei­ten wie Con­tai­nern, Wech­sel­be­häl­tern und Sat­tel­auf­lie­gern, wobei meh­re­re Ver­kehrs­trä­ger wie Stras­se-Schie­ne oder Bin­nen­schiff-Schie­ne genutzt wer­den. Hier­bei erfolgt der naht­lo­se Über­gang der Ladungs­ein­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Trans­port­mit­teln – übli­cher­wei­se mit­tels Kran – ohne dass das Trans­port­ge­fäss gewech­selt wer­den muss. Dies ermög­licht einen kon­ti­nu­ier­li­chen Trans­port­pro­zess in einer durch­gän­gi­gen Transportkette.

Die längs­te Stre­cke des Trans­ports wird dabei über die Schie­ne abge­wi­ckelt. Der Kom­bi­nier­te Ver­kehr bil­det das am stärks­ten wach­sen­de Seg­ment im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Es wird zwi­schen beglei­te­tem und unbe­glei­te­tem kom­bi­nier­tem Ver­kehr unterschieden.

 

Beglei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer beglei­te­ten Motor­fahr­zeugs mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpen­que­ren­den Ver­kehr wird dar­un­ter der Bahn­ver­lad von gan­zen Last­wa­gen und Sat­tel­schlep­pern ver­stan­den, bei denen der Fahrer/die Fah­re­rin in einem sepa­ra­ten Begleit­wa­gen mit­reist (Rol­len­de Land­stras­se; Rola).

Unbe­glei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer nicht beglei­te­ten Motor­fahr­zeu­ges mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beför­de­rung von Con­tai­nern und Wech­sel­be­häl­tern mit meh­re­ren Ver­kehrs­trä­gern (z.B. Stras­se-Schie­ne oder Rheinschiff-Schiene).

 

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Mit der Moti­on 22.3008 will das Par­la­ment das Bun­des­ge­setz über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ändern und den SBB eine Finanz­hil­fe von 1,2 Mil­li­ar­den Fran­ken zum Aus­gleich pan­de­mie­be­ding­ter Ertrags­aus­fäl­le im Fern­ver­kehr gewäh­ren und mit einer Tras­sen­preis­sen­kung im Fern­ver­kehr in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken den Fern­ver­kehr finan­zi­ell ent­las­ten. Hier eine erste kri­ti­sche Betrachtung. 

Darum geht’s:
  • VAP lehnt Kapi­tal­zu­schuss von ins­ge­samt 3 Mrd. Fran­ken an SBB ab – es braucht unter­neh­me­ri­sche Verantwortung
  • Das Auf­recht­erhal­ten des SBB-Mono­pols im Fern­ver­kehr ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch – es braucht eine geord­ne­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu eine Marktöffnung
  • Die Geset­zes­än­de­rung soll­te mehr unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung ein­for­dern und ein Moni­to­ring der SBB im Fern­ver­kehr vorsehen
  • LSVA darf nicht für Reser­ven im BIF miss­braucht wer­den 

 

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt einen Geset­zes­ent­wurf, wonach die durch die Covid-19-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten Defi­zi­te der SBB als aus­ser­or­dent­lich gel­ten und der SBB ent­spre­chen­de Finanz­hil­fen gewährt wer­den. Damit sol­len die Inves­ti­tio­nen gemäss den Beschlüs­sen der Bun­des­ver­samm­lung wie geplant durch­ge­führt wer­den können.

Ausgangslage

Die poli­tisch beschlos­se­nen Aus­bau­ten der Bahn­in­fra­struk­tur füh­ren zum Aus­bau des Ange­bots. Dazu sind Inves­ti­tio­nen in Roll­ma­te­ri­al nötig. Der Ange­bots­aus­bau ver­zeich­net – zumin­dest in der Anfangs­pha­se – Defi­zi­te im Fern- und Regio­nal­ver­kehr; letz­te­re wer­den über die ent­spre­chen­den Kre­dit­be­schlüs­se im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr (RPV) von Bund und Kan­to­nen finanziert.

Wäh­rend der Pan­de­mie erlitt der Fern­ver­kehr gros­se Defi­zi­te, die im Unter­schied zum RPV nicht aus­fi­nan­ziert wur­den. Der Bun­des­rat setz­te sich viel­mehr auf den Stand­punkt, dass es im unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­be­reich des ren­ta­blen Fern­ver­kehrs liege, die Fol­gen der Pan­de­mie zu tragen.

Inves­ti­tio­nen der SBB in Anla­ge­im­mo­bi­li­en in Bahn­hofs­nä­he erfor­dern hohe Mit­tel, stei­gern aber ins­ge­samt die Attrak­ti­vi­tät des Bahn­an­ge­bots im Per­so­nen­ver­kehr. Aus­ge­blen­det wird dabei, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei den Stand­or­ten in Agglo­me­ra­ti­ons­zen­tren lei­det; wo Ren­di­te­lie­gen­schaf­ten gebaut wer­den, ver­schwin­den Logis­tik­stand­or­te (Jus­tiz­zen­trum Zürich, Euro­pa-Allee Zürich usw.). SBB Immo­bi­li­en pro­fi­tier­te von einer gross­zü­gi­gen Eröff­nungs­bi­lanz und gene­riert erheb­li­che Gewin­ne. Diese wer­den für die Pen­si­ons­kas­se (PK), die regel­mäs­sig mit den höchs­ten Umwand­lungs­sät­zen in den Medi­en auf­fällt, eingesetzt.

Vorschlag des Bundesrats

Der Bun­des­rat schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken vor (Ver­lus­te im Fern­ver­kehr der Jahre 2020 bis 2022). Die SBB müs­sen also unter­neh­me­risch kei­nen Bei­trag leis­ten, genau­so wenig wie im RPV.

Der Bun­des­rat schlägt zudem den Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge in den Jah­ren 2023 bis 2029 in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken vor, um die Ren­ta­bi­li­tät im Fern­ver­kehr auf ein ange­mes­se­nes Niveau zu heben (4 bis 8% Umsatz­ren­di­te). Diese müs­sen als feh­len­de Ein­nah­men bei der Infra­struk­tur durch zusätz­li­che Betriebs­bei­trä­ge an SBB Infra­struk­tur aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) kom­pen­siert wer­den. Die Liqui­di­tät im BIF reicht dazu gemäss Bun­des­rat aus.

Im Wei­te­ren sol­len die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te kor­ri­giert wer­den. Die bis­he­ri­ge Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen, die aus­ser­halb der Schul­den­brem­se zu Ver­schul­dung der SBB geführt haben, sol­len in Zukunft durch Dar­le­hen über den Bun­des­haus­halt ersetzt wer­den. Damit ent­schei­det neu das Par­la­ment über Dar­le­hen, und gleich­zei­tig greift die Schul­den­brem­se. Der Wech­sel soll ab einem zu defi­nie­ren­den Ver­schul­dungs­grad grei­fen, Stand Ende 2023: 11,7 Mrd. Fran­ken. Aus­bau­schrit­te, die zu unren­ta­blen Ange­bots­aus­bau­ten füh­ren, wer­den dem­nach der Schul­den­brem­se unter­stellt. Nach erfolg­tem Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mrd. Fran­ken kön­nen wei­ter­hin Tre­sore­rie­dar­le­hen gewährt wer­den, bis die Schwel­le von 11,7 Mrd. Fran­ken erneut über­schrit­ten wird.

Die Liqui­di­tät des BIF soll zusätz­lich sicher­ge­stellt wer­den. Dazu schlägt der Bun­des­rat vor, die LSVA neu grund­sätz­lich zu zwei Drit­teln in den BIF zu legen. Erst ab einer aus­ge­wie­se­nen Reser­ve von 300 Mio. Fran­ken soll der Bun­des­an­teil an der LSVA zum Aus­gleich der unge­deck­ten Kos­ten aus dem Stras­sen­ver­kehr ver­wen­det werden.

Unsere Einschätzung

Einen Kapi­tal­zu­schuss leh­nen wir ab, da die SBB so im eigen­wirt­schaft­li­chen und mono­po­li­sier­ten Fern­ver­kehr kei­ner­lei unter­neh­me­ri­schen Bei­trag an die Fol­gen der Pan­de­mie leis­ten müs­sen. Zumin­dest soll­te flan­kie­rend zum Kapi­tal­zu­schuss ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fern­ver­kehr ein­ge­führt wer­den.

Die Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te ist nötig. Da das Staats­un­ter­neh­men de facto über eine Staats­ga­ran­tie ver­fügt, sol­len Tre­sore­rie­dar­le­hen künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Viel­mehr soll das Par­la­ment unter Beach­tung der Schul­den­brem­se und im Bewusst­sein die­ser Staats­ga­ran­tie über Kre­di­te ent­schei­den. Den Vor­be­halt der Ver­schul­dungs­gren­ze von 11,7 Mrd. Fran­ken mit der Opti­on wei­te­rer Tre­sore­rie­dar­le­hen leh­nen wir daher ab. Es sei denn, die Ober­gren­ze wird noch­mals merk­lich reduziert.

Die Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät des BIF ist ange­sichts genü­gen­der Reser­ven unnö­tig. Mit dem Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge redu­ziert der Bund den unter­neh­me­ri­schen Druck auf die SBB. Gleich­zei­tig erhält er das Mono­pol der SBB im Fern­ver­kehr auf­recht. Dies ist euro­pa­po­li­tisch höchst pro­ble­ma­tisch, da die EU den Fern­ver­kehr libe­ra­li­siert hat und von der Schweiz die Über­nah­me die­ses Libe­ra­li­sie­rungs­schritts erwar­tet. Des­halb for­dern wir eine Migra­ti­ons­stra­te­gie des Bun­des­rats zur Markt­öff­nung in der Schweiz und par­al­lel dazu ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fernverkehr.

Den Miss­brauch der LSVA zur Sicher­stel­lung der Reser­ve des BIF leh­nen wir eben­falls ab. Die LSVA soll die Umwelt­kos­ten des Stras­sen­ver­kehrs kom­pen­sie­ren und zu einer kli­ma­freund­li­che­ren Ver­kehrs­mit­tel­wahl bei­tra­gen. Sie wird als Len­kungs­ab­ga­be nicht für Infra­struk­tur­aus­bau und ‑erhalt erho­ben, von dem im Wesent­li­chen der Per­so­nen­ver­kehr pro­fi­tiert. Die LSVA soll­te im Gegen­teil zweck­ge­bun­den für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und für Mass­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Ent­wick­lung des Stras­sen­ver­kehrs ver­wen­det wer­den.

Alter­na­ti­ven wie Anpas­sun­gen am Ange­bot, Ver­zicht auf Inves­ti­tio­nen oder Ver­käu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten wer­den in den Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen zwar erwähnt, aber ver­wor­fen. Die­ser Ein­schät­zung stim­men wir nicht zu. Nicht betriebs­not­wen­di­ge Ver­mö­gens­wer­te wie Gate­way Basel Nord und ande­re Umschlags­ge­sell­schaf­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, die alle gemäss Art. 8 GüTG dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen, könn­ten ver­äus­sert wer­den. Auch im übri­gen Immo­bi­li­en­porte­feuille der SBB wären Ver­käu­fe ohne Betriebs­ein­schrän­kun­gen mög­lich. Ange­bots­re­duk­tio­nen in den Rand­stun­den leis­te­ten über­dies einen Bei­trag zur Ent­span­nung der Bau­stel­len­si­tua­ti­on in der Nacht.

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Im Gleich­schritt mit Euro­pa und mit einer nam­haf­ten à fonds perdu Finan­zie­rung wird die Migra­ti­on zur DAK gelin­gen. Mit ver­ein­ten Kräf­ten erar­bei­ten wir vom VAP mit BAV, VöV, Part­ner­un­ter­neh­men und abge­stimmt mit euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen das Pro­jekt zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. In die­sem Blog­ar­ti­kel prä­sen­tie­ren wir eine aktu­el­le Übersicht.

Darum geht’s:
  • Warum die DAK-Migra­ti­on für den Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­tig ist.
  • Wie muss eine rea­lis­ti­sche und faire Finan­zie­rung aussehen.
  • Wie gelingt eine rei­bungs­lo­se, län­der­über­grei­fen­de Migra­ti­on der DAK.

 

In der Schweiz ist die poli­ti­sche Dis­kus­si­on über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ange­stos­sen. Bis Mitte Febru­ar 2023 läuft die Ver­nehm­las­sung des Bun­des zu der Frage: wie­viel Güter­ver­kehr auf der Schie­ne wol­len wir künf­tig haben? Ein wesent­li­ches Ele­ment bil­det dabei die umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tels einer moder­nen digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) – damit sol­len bis­he­ri­ge arbeits- und zeit­in­ten­si­ve Arbeits­ab­läu­fe im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr umfas­send erneu­ert wer­den. Dank Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung soll der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr danach effi­zi­en­ter, leis­tungs­fä­hi­ger und somit kon­kur­renz­fä­hi­ger wer­den und ins­künf­tig eine tra­gen­de Rolle in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik spie­len. Die Inno­va­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist eine euro­päi­sche Ange­le­gen­heit, da die Schweiz Teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Eisen­bahn­net­zes ist. Trans­por­te sol­len wei­ter­hin auch grenz­über­schrei­tend hin­der­nis­frei erfol­gen. Des­halb enga­gie­ren sich die Schwei­zer Unter­neh­men aktiv an dem EU-Inno­va­ti­ons­pro­gramm von Europe’s Rail.

Wir möch­ten Ihnen an die­ser Stel­le eine Zwi­schen­stand unse­rer aktu­el­len Arbei­ten und Her­aus­for­de­run­gen wiedergeben.

Allgemeines

Der VAP setzt sich für eine sehr enge Abstim­mung mit dem euro­päi­schen Pro­jekt – Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram (EDDP) von Europe’s Rail – ein. Warum?

  • Der euro­päi­sche Güter­ver­kehr braucht drin­gend eine umfas­sen­de Inno­va­ti­on, um in Zukunft auf dem hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor bestehen zu kön­nen bzw. Teil einer moder­nen Lie­fer­ket­te zu sein – die DAK bil­det dazu das Schlüsselprojekt.
  • Die meis­ten Wagen­flot­ten wer­den inter­na­tio­nal ein­ge­setzt bzw. ver­mie­tet und ent­spre­chend muss die Migra­ti­on grenz­über­schrei­tend abge­stimmt sein.
  • Die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen, wel­che auf EU-Ebene defi­niert wer­den, gel­ten für alle Län­der, sie müs­sen auch in der Schweiz zur Anwen­dung kommen.
  • Eine gemein­sa­me Ein­kaufs­po­li­tik der neuen Kupp­lun­gen hilft, den Stück­preis zu sen­ken, und man kann auf ein­heit­li­che Anfor­de­run­gen zurückgreifen.
  • Die Her­aus­for­de­run­gen – mit weni­gen Aus­nah­men – sind in vie­len Län­dern iden­tisch. Betreffs der Zeit­schie­ne der Migra­ti­on bestehen grös­se­re Unterschiede.
  • Die inter­na­tio­na­le Abstim­mung bedeu­tet opti­ma­le Nut­zung / Ein­satz der begrenz­ten Res­sour­cen und der Experten.

In der Schweiz fokus­sie­ren wir uns aktu­ell auf wich­ti­ge Vor­ar­bei­ten für die Kon­kre­ti­sie­rung der Gesamt­mi­gra­ti­on und auch auf die Inhal­te für die Bot­schaft, wel­che die Grund­la­ge für die Umset­zung der Migra­ti­on sein wird.

Finanzierung

VöV, VAP und SBB sind sich als wich­ti­ge Ver­tre­ter der Bahn­bran­che einig, dass eine so gros­se Inves­ti­ti­on für die DAK-Migra­ti­on mit ent­spre­chen­den Finan­zie­rungs­tools- und Mecha­nis­men unter­stützt wer­den muss.

Es herrscht Einig­keit, dass eine über­wie­gen­de «à fonds perdu»-Beteiligung des Bun­des und ergän­zen­de zins­lo­se Dar­le­hen nötig sind. Wei­ter wies ins­be­son­de­re der VAP immer wie­der auf die Not­wen­dig­keit eines sau­be­ren Kos­ten-Nut­zen-Aus­gleichs hin. Sie fand letzt­lich Ein­gang in die Ver­ein­ba­run­gen zur DAK mit dem BAV. Die Inves­ti­tio­nen bei der DAK-Migra­ti­on fal­len bekannt­lich haupt­säch­lich bei den Fahr­zeug­hal­tern an, wäh­rend der Nut­zen sich erst viel spä­ter nach voll­stän­di­ger Imple­men­tie­rung ein­stel­len wird. Es gilt somit einer­seits, die län­ge­re Phase der Vor­fi­nan­zie­rung bis zum Ein­set­zen des Nut­zens zu regeln. Vor allem aber ist ande­rer­seits der Nut­zen vorab bei den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sowie den Infra­struk­tur­be­trei­bern (ISB) mar­kant spür­bar. Sie wer­den von effi­zi­en­te­ren Abläu­fen pro­fi­tie­ren, wohin­ge­gen für Fahr­zeug­hal­ter ein gerin­ger Nut­zen resul­tie­ren wird. Die Inves­ti­ti­on muss ent­spre­chend den mög­li­chen Nut­zen der Akteu­re gemein­sam getra­gen wer­den. Ange­sichts der Markt­ver­hält­nis­se wird es nur begrenzt mög­lich sein, die­sen Pro­zess über höhe­re Miet­erträ­ge zu gene­rie­ren. Die Finan­zie­rung betrifft eine Zeit­span­ne von min­des­tens 15 Jah­ren. Dem­zu­fol­ge reg­ten wir an, in der Geset­zes­vor­la­ge ent­spre­chen­de Mecha­nis­men zur gemein­sa­men Finan­zie­rung gemäss den tat­säch­lich anfal­len­den Nut­zen ver­bind­lich und fair für alle Betei­lig­ten fest­zu­le­gen, auf Basis von Kosten-Nutzen-Analysen.

Hier­zu wird der VAP – zusam­men mit dem Dach­ver­band der UIP – Daten und Fak­ten zu Inves­ti­ti­ons- und Kos­ten- / Nut­zen­pla­nun­gen bei­steu­ern und sich aktiv beteiligen.

Die kon­kre­ten Finan­zie­rungs­mo­da­li­tä­ten inner­halb der EU sind der­zeit noch offen, ins­be­son­de­re über die Betei­li­gun­gen der EU und der Mit­glied­staa­ten müs­sen noch Lösun­gen gefun­den werden.

Engineering

Für eine erfolg­rei­che, effi­zi­en­te Durch­füh­rung der DAK-Migra­ti­on braucht es ein fach­lich kom­pe­ten­tes Engi­nee­ring, wel­ches flot­ten­spe­zi­fisch die Umbau­mass­nah­men fest­legt, die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Bestel­lun­gen sowie die Umbau­ar­bei­ten bereit­stellt und die Nach­weis­füh­rung zur Qua­li­täts­si­che­rung defi­niert. Im euro­päi­schen EDDP-Pro­gramm wer­den in den kom­men­den Mona­ten gemein­sam die erfor­der­li­chen Grund­la­gen erar­bei­tet. Auf die­ser Basis muss die Vor­aus­set­zung für die natio­na­le DAK-Migra­ti­on erar­bei­tet werden.

Migration

Jedes Land muss umfang­rei­che Vor­ar­bei­ten aus­füh­ren, damit zum Zeit­punkt X der effek­ti­ven Umset­zung die Infor­ma­tio­nen und Grund­la­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Dem­zu­fol­ge set­zen wir uns im Pro­jekt u.a. mit fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen auseinander:

Ermitt­lung der Werkstattkapazitäten

  • Not­wen­di­ge «Pop-up»-Werkstätten
  • Not­wen­di­ge Ressourcen

Hal­ter­spe­zi­fi­sche Pla­nung der Umrüstung

  • Fahr­zeug­typ und Flottengrössen
  • Kri­ti­sche Ele­men­te und Lösungs­mög­lich­kei­ten in Zusam­men­ar­beit mit EDDP
  • Hal­ter­sei­ti­ge Terminvorstellungen

Daten- und Informationspool

  • Aktua­li­sie­rung des Fahr­zeug­re­gis­ters als Basis der Finanzierung
  • Recht­zei­ti­ge Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen für die ein­zel­nen Akteu­re / Stakeholdergruppen

Mate­ri­al­pool

  • Beschaf­fung der Kom­po­nen­ten für die DAK-Migration
  • Pla­nung der Mate­ri­al­men­gen und Liefertermine
  • Koor­di­na­ti­on der Mate­ri­al­flüs­se zu den Umbauwerkstätten
  • Sicher­stel­len des Sup­ports im Betrieb (Repa­ra­tur­ma­te­ri­al)

Aktu­ell sehen wir einen Fokus auf die umzu­rüs­ten­den Loko­mo­ti­ven, da diese im WLV pri­mär auf natio­na­lem Gebiet unter­wegs sind und bei Betriebs­be­ginn mit DAK-Zügen aus­ge­rüs­tet sein müssen.

In der Schweiz wird man – wie bereits bei SBB-Cargo prak­ti­ziert – mög­lichst früh­zei­tig wei­te­re «Pilot­ver­keh­re» pla­nen, um die dar­aus resul­tie­ren­den Erkennt­nis­se und Ergeb­nis­se auf EU-Ebene ein­brin­gen und das Pro­jekt ins­ge­samt vor­an­trei­ben zu können.

Organisation

Der VAP hat einer­seits im Gene­ral­se­kre­ta­ri­at die Res­sour­cen auf­ge­stockt, ande­rer­seits ist er mit sei­nen Mit­glie­dern in diver­sen natio­na­len und inter­na­tio­na­len Sit­zun­gen und Arbeits­grup­pen vertreten.

Für die Zukunft bzw. die effek­ti­ve Umset­zung sehen wir eini­ge Her­aus­for­de­run­gen in der Gestal­tung und Beset­zung der Gesamt­or­ga­ni­sa­ti­on – sei es im inter­na­tio­na­len Kon­text (wo wird wel­cher Aspekt koor­di­niert bzw. auch über­wacht) als auch in der bran­chen­über­grei­fen­den Orga­ni­sa­ti­on der Schwei­zer DAK-Migration.

Wussten Sie, dass…
  • …ohne DAK zukünf­tig kein Güter­ver­kehrs­zug – WLV, Ganz­zug oder Rola – auf voll­aus­ge­rüs­te­ten ETCS-Level 3 (Euro­pean Train Con­trol System)-Strecken fah­ren kann, da die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re die Zugs­in­te­gri­tät, nicht erfüllt wer­den. Die infra­struk­tur­sei­ti­ge Hoch­rüs­tung auf ETCS-Level 3 wird haupt­säch­lich auf stark befah­re­nen Haupt­li­ni­en erfol­gen und mit dem dyna­mi­schen Block eine Kapa­zi­täts­stei­ge­rung ermög­li­chen. Auf so betrie­be­nen Stre­cken­ab­schnit­ten wei­ter­hin Züge ohne Zugs­in­te­gri­tät ver­keh­ren zu las­sen wird mit gros­sem Auf­wand ver­bun­den sein.
  • …die DAK ein wich­ti­ger Bestand­teil für den digi­ta­len Daten­aus­tausch sein wird und sich nach­hal­ti­ge Logis­tik, im Sinne der Kun­den und des Kli­mas, nur mit Betei­li­gung aller Akteu­re rea­li­sie­ren lässt. Dies ist der Grund, warum sich der VAP in jedem Fall für die Rea­li­sie­rung einer Daten­platt­form auf Basis von «MODIG» ein­setzt. Mit der DAK errei­chen wir eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung der gesam­ten «Sup­p­ly-Chain».
  • …die DAK den tra­di­tio­nel­len WLV effi­zi­en­ter aus­füh­ren lässt und dazu bei­tra­gen wird, die­sen spä­tes­tens nach Abschluss der Migra­ti­on eigen­wirt­schaft­lich zu betrieben.

→ Um mehr über das DAK-Pro­gramm zu erfah­ren, kli­cken Sie auf: https://rail-research.europa.eu/european-dac-delivery-programme/

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Wir neh­men Stel­lung zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port». Wir unter­zie­hen die Vor­schlä­ge einer kri­ti­schen Wür­di­gung aus Sicht der Güter­bahn­kun­den und zei­gen die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Ver­selbst­stän­di­gung des Sys­tem­ver­kehrs auf.

Ja und Aber zu Variante 1 

Mit Vari­an­te 1 will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der auto­ma­ti­schen digi­ta­len Kupp­lung (DAK) digi­ta­li­sie­ren. Damit posi­tio­niert er den Ver­kehrs­trä­ger Schie­ne als Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik. Flan­kie­rend sieht er raum­pla­ne­ri­sche Mass­nah­men, Inves­ti­ti­ons­hil­fen und Umschlags- und Ver­la­de­an­rei­ze vor, die Zusatz­kos­ten des Sys­tem­bruchs zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern abfe­dern. Bis die Auto­ma­ti­sie­rung umge­setzt ist, will der Bun­des­rat die unge­deck­ten Kos­ten des Sys­tem­ver­kehrs abgel­ten. Wir begrüs­sen die Stoss­rich­tung von Vari­an­te 1 im Kern, haben aber Vor­be­hal­te und stel­len einen grund­le­gen­den Anpas­sungs­be­darf fest.

Subventionierte Erste/letzte Meile verselbstständigen

Wir wol­len und müs­sen den Sys­tem­ver­kehr zukunfts­fä­hi­ger gestal­ten. Dazu braucht es eine Neu­kon­zep­ti­on sämt­li­cher Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len inner­halb der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik. Ziel muss ein eigen- und markt­wirt­schaft­li­ches Sys­tem sein, das keine Güter­bah­nen dis­kri­mi­niert und den Ver­la­dern zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung steht.[1] Bis diese Neu­kon­zep­ti­on umge­setzt ist, stim­men wir befris­te­ten Finanz­hil­fen an den Netz­werk­ver­kehr von SBB Cargo zu. Diese Finanz­hil­fen basie­ren auf erfolgs­ab­hän­gi­gen, wett­be­werbs­neu­tra­len und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Anrei­zen – und auf einer Ver­selb­stän­di­gung der ersten/letzten Meile in einer recht­lich eigen­stän­di­gen Gesell­schaft der SBB. Nur so blei­ben die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz und die Zukunfts­fä­hig­keit der Schie­ne gewährleistet.

Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Indem der Bun­des­rat die Ver­ant­wor­tung für den Sys­tem­ver­kehr SBB Cargo über­trägt, mono­po­li­siert er rund 70% des Güter­trans­port­auf­kom­mens. Gleich­zei­tig ist SBB Cargo auch noch Haupt­an­bie­te­rin im Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr. Diese Inter­es­sens­ver­knüp­fung kann zu Dis­kri­mi­nie­rung der Kun­den von Sys­tem- und Ganz­zugs­ver­kehr einer­seits, ande­rer­seits aber auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen gegen­über ande­ren Anbie­tern von Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr füh­ren – unab­hän­gig von Abgel­tun­gen an den Sys­tem­ver­kehr. Der besteht aus der flä­chen­de­cken­den Bedie­nung der Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen und soll daher recht­lich ver­selbst­stän­digt wer­den. Da die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen und Res­sour­cen schon heute in einer eigen­stän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit zusam­men­ge­fasst sind, blie­be der Trans­for­ma­ti­ons­auf­wand gering. Aller­dings müss­te der Bun­des­rat Art. 9a Abs. 7 des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) präzisieren.

Neue Systembetreiberin konsequent beaufsichtigen

In der befris­te­ten Phase öffent­li­cher Abgel­tun­gen, aber auch danach, soll ein kon­se­quen­tes Moni­to­ring der Sys­tem­be­trei­be­rin im Bereich Leis­tun­gen, Qua­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Kos­ten erfol­gen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass die Finanz­hil­fe rasch abge­baut und das Geschäfts­mo­dell von SBB Cargo moder­ni­siert wer­den. Das ver­hin­dert Benach­tei­li­gun­gen und sichert lang­fris­tig einen rei­bungs­lo­sen, flä­chen­de­cken­den Sys­tem­ver­kehr. Ein geziel­tes Moni­to­ring der Ent­wick­lung von Men­gen und Kun­den­struk­tur soll ins­be­son­de­re letz­te­ren lang­fris­tig garan­tie­ren. Ein sol­ches Moni­to­ring bedingt eine Ergän­zung von Art. 9a GüTG.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de und Mei­nun­gen fin­den Sie in unse­rer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port».


[1] Vgl. Video «Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Zukunft»: www.cargorail.ch/#video

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Schienengüterverkehr zukunftsfähig gestalten

Der bun­des­rät­li­che Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che»[1] vom März 2022 lie­fert eine will­kom­me­ne Gele­gen­heit, das Schwei­zer Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem mit sei­nem inter­mo­da­len Wett­be­werb und sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­sen als Gan­zes neu zu den­ken. Eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on setzt nicht nur bei der (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder bei der DAK, son­dern bei sämt­li­chen Pro­zes­sen, Anreiz­in­stru­men­ten, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz an.

Ziel muss ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem sein, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. In die­sem Kon­text muss eine all­fäl­li­ge Finan­zie­rung nach dem bewähr­ten Modell im Tran­sit­ver­kehr in ers­ter Linie den Kun­den aller Güter­bah­nen zugu­te­kom­men und erfolgs­ab­hän­gi­ge, wett­be­werbs­neu­tra­le Anrei­ze ohne jede Dis­kri­mi­nie­rung bie­ten. Nur so und nur mit gebün­del­ten Kräf­ten kön­nen sich Inno­va­tio­nen und Inves­ti­tio­nen der pri­va­ten Wirt­schaft in den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ent­fal­ten. Und nur so lässt sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zukunfts­fä­hig gestalten.

Bundesrat erwägt langfristige finanzielle Unterstützung

Gemäss dem Bericht will der Bun­des­rat den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in Zukunft auf­recht­erhal­ten und schliesst eine lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung nicht aus. Nach der Defi­ni­ti­on des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) umfasst der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che den Ver­kehr von Wagen­grup­pen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) und in kon­ven­tio­nel­len Bahn­gü­ter­wa­gen, die für den Haupt­lauf gebün­delt werden.

Die Ver­wal­tungs­rä­te der SBB AG und der SBB Cargo AG schät­zen in ihrem Finanz­be­richt 2021[2] eine Sub­ven­tio­nie­rung ihres Schie­nen­gü­ter­an­ge­bots als nötig und wahr­schein­lich ein. Bun­des­rat und Bun­des­be­trie­be sind sich also offen­bar einig dar­über, dass eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che nötig ist. Aller­dings stüt­zen sie sich zur Beur­tei­lung von Volu­men und Finan­zier­bar­keit ein­zig auf Anga­ben von SBB Cargo ab. Die rest­li­chen, mehr­heit­lich pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­sier­ten Güter­bah­nen blei­ben in die­ser Betrach­tung aus­sen vor. Unse­rer Ansicht nach braucht es hier drin­gend eine neue Sichtweise.

Neue Perspektive einnehmen

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che wird von SBB Cargo seit der Bahn­re­form I von 1999 im Mono­pol betrie­ben – wenig erfolg­reich, wie eine Bilanz 25 Jahre nach dem Par­la­ments­ent­scheid zeigt. Das muss sich ändern: Die schweiz­weit akti­ven Güter­bah­nen und ihre Kun­den kön­nen mit ver­ein­ten Kräf­ten und unter der Füh­rung der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV)[3] den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz neu konzipieren.

Abbildung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Für die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wer­den im Bericht zwei Stoss­rich­tun­gen (Abbil­dung 1) vor­ge­stellt: die eine beinhal­tet die Ein­stel­lung des EWLV, die ande­re die finan­zi­el­le För­de­rung des EWLV. Dies ist aus Sicht VAP eine zu enge Sicht. Es ist ein Per­spek­ti­ven­wech­sel in zwei­er­lei Hin­sicht not­wen­dig: Ers­tens müs­sen die Akteu­re ihr Rol­len­ver­ständ­nis neu defi­nie­ren und ihre Pro­zes­se über­den­ken. Zwei­tens braucht es einen neu­tra­len Blick auf die finan­zi­el­le Situa­ti­on. Denn weder die anvi­sier­ten tech­ni­schen Fort­schrit­te (Stich­wort digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK), noch die reine Innen­sicht von SBB Cargo kön­nen eine Neu­ord­nung her­bei­füh­ren. Diese soll­te denn auch im Mit­tel­punkt der aktu­el­len Zukunfts­dis­kus­si­on ste­hen. Die im Bericht gezeig­te Orga­ni­sa­ti­ons­form (Abbil­dung 2) stellt eine gedank­li­che Absprung­ba­sis dar, um wei­te­re Vari­an­ten von Stoss­rich­tun­gen auszuarbeiten.

Abbildung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Faktenbasiert entscheiden

Um den Finan­zie­rungs­be­darf des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che zu beur­tei­len, braucht es als Grund­la­ge zwin­gend eine Ana­ly­se der Wirt­schaft­lich­keit durch exter­ne neu­tra­le Sach­ver­stän­di­ge. Soll­te der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che tat­säch­lich unren­ta­bel sein, gilt es zu unter­schei­den, ob dafür die Mono­pol­stel­lung von SBB Cargo oder aber das Sys­tem an sich ver­ant­wort­lich ist. Die neu­tra­le Dritt­par­tei muss zudem prü­fen, ob Eigen­wirt­schaft­lich­keit, wie es das Güter­trans­port­ge­setz (GüTG[4]) for­dert, der­zeit über­haupt ange­strebt wird. Erst bei Vor­lie­gen einer detail­lier­ten Ist-Ana­ly­se kann das Par­la­ment über ent­spre­chen­de Mass­nah­men befinden.

Finanzierung befristen

Erweist sich eine finan­zi­el­le För­de­rung zwei­fel­los als ange­zeigt, so ist sie als befris­te­te Finan­zie­rung für eine fun­da­men­ta­le Neu­kon­zep­ti­on zu betrach­ten – nicht als Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung. Eine zeit­lich limi­tier­te Anschub­fi­nan­zie­rung kann den Auf­bau eines wett­be­werbs­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tems so lange unter­stüt­zen, bis des­sen gleich­zei­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung und die Inbe­trieb­nah­me neuer Netz­ele­men­te aus dem Aus­bau­schritt 2035 abge­schlos­sen sind. Eine dau­er­haf­te För­de­rung hin­ge­gen würde die markt­wirt­schaft­li­chen Anrei­ze für Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Eigen­wirt­schaft­lich­keit des EWLV aus­he­beln und eine Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz verunmöglichen.

 

[1] «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che», Bericht des Bun­des­ra­tes in Erfül­lung des Pos­tu­lats 21.3597 der KVF‑S vom 10. Mai 2021. 1999 hat das Par­la­ment mit der Bahn­re­form I der SBB Cargo AG das Mono­pol für den Betrieb des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che über­tra­gen. Des­sen Ver­kehrs­an­teil am Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Binnen‑, Import- und Export­ver­kehr beträgt rund 60%. Die übri­gen 40% ver­keh­ren ziel­rein in Ganz­zü­gen über Anschluss­glei­se und Terminals.

[2] «SBB Finanz­be­richt 2021», Kapi­tel «Bewer­tungs­un­si­cher­hei­ten rund um die Coro­na­pan­de­mie und um das Geschäfts­feld Cargo Schweiz», S. 84

[3] Die Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV) wurde 2018 gegrün­det. Sie ver­tritt die eine Inter­es­sen von VöV, SBB Cargo und VAP mit dem Auf­trag, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zu moder­ni­sie­ren und effi­zi­en­ter zu gestal­ten, ent­spre­chend Art. 3a des Güter­trans­port­ge­set­zes. Prä­si­dent: Frank Fur­rer, Gene­ral­se­kre­tär VAP, Vize­prä­si­den­tin: Dési­rée Baer, CEO SBB Cargo –> Berich­te zur IG WLV

[4] «Bun­des­ge­setz über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men (Güter­trans­port­ge­setz, GüTG)» Art. 2 Abs. 2

Spannender ECM-Erfahrungsaustausch in Olten

Spannender ECM-Erfahrungsaustausch in Olten

Am 20. Mai 2022 fand der 15. ECM-Erfah­rungs­aus­tausch in Olten statt. Dass wir mit die­sem Thema am Puls der Zeit lie­gen, zeig­te uns die aus­ver­kauf­te Veranstaltung.

An die­sem Erfah­rungs­aus­tausch wur­den Infor­ma­tio­nen über den Sta­tus der EU-Durch­füh­rungs­ver­ord­nung 2019/779 sowie der Stand der aktu­el­len Umset­zung des 4. EU-Eisen­bahn­pa­ke­tes und deren Bedeu­tung für die Schweiz beleuch­tet. Nebst den wei­te­ren The­men ist der ECM-Erfa auch eine wich­ti­ge Platt­form für Dis­kus­sio­nen und Erfahrungsaustausch.

Die nächs­te ECM-ERFA fin­det am Frei­tag, 20. Okto­ber 2023 ab 10.00 Uhr in Olten statt.

Ausgangslage

Eine opti­mier­te Zusam­men­ar­beit dient der Sicherheit.

Für die Sicher­heit der Güter­zü­ge ist das Zusam­men­spiel aller am Trans­port Betei­lig­ten von zen­tra­ler Bedeu­tung. Die­ses Zusam­men­spiel beginnt bei den Absen­dern bzw. Bela­dern, die für einen siche­ren Belad der Güter­wa­gen ver­ant­wort­lich sind, geht wei­ter über die Eisen­bahn­un­ter­neh­men, wel­che den Zug sicher fah­ren sol­len, bis hin zu den Wagen­hal­tern und ECM, wel­che für einen guten tech­ni­schen Zustand der Güter­wa­gen zustän­dig sind.

Für einen siche­ren Trans­port muss diese Kette rei­bungs­los funk­tio­nie­ren, jeder muss in sei­nem Ver­ant­wor­tungs­be­reich seine Auf­ga­ben wahr­neh­men. Gera­de im inter­na­tio­na­len Güter­ver­kehr sind diese ver­schie­de­nen Betei­lig­ten oft über ganz Euro­pa ver­teilt. Dies stellt für die Zusam­men­ar­beit, den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und damit für die Gewähr­leis­tung der Sicher­heit der Güter­trans­por­te eine zusätz­li­che Hürde dar.

Die Prä­sen­ta­tio­nen der span­nen­den Agen­da ste­hen Ihnen zum Down­load zur Ver­fü­gung.
Bitte beach­ten Sie, dass wir keine Haf­tung für die Rech­te an Bild­ma­te­ri­al und an den Inhal­ten der Prä­sen­ta­tio­nen übernehmen.

  1. EU-Eisen­bahn­pa­ket – Bedeu­tung für die Schweiz | Bau­draz (BAV)
  2. Stand Umset­zung der DVO aus Behör­den­sicht | Lipp­mann (BAV)
  3. Neue Ver­pflich­tun­gen aus Art. 4 der DVO | Peter­hans (UIP)
  4. SAIT der ERA | Roth (SBB PP)
  5. ECM für SBB Per­so­nen­ver­kehr | Fäh (SBB PP)
  6. ECM für eine Meter­spur­bahn | Züger (zb)
  7. Umset­zung der DVO bei einem Fahr­zeug­her­stel­ler | Alt­un­o­va (Stad­ler Service)
  8. Sicher­heits­auf­sicht – Betriebs­kon­trol­len «Güter­zü­ge» | Schüp­fer (BAV)
  9. Erfah­run­gen Zer­ti­fi­zie­rer | Schmidl (Scon­rail) und Bergk (SQS)
  10. Con­di­tio­ned Based Main­ten­an­ce | Buer­mey­er (Rös­ch­CG)
  11. Erfah­rungs­aus­tausch | alle Teilnehmenden
  12. Abstim­mung des wei­te­ren Vor­ge­hens aus Sicht des Sek­tors | Gutz­wil­ler (railbex)

 

4. EU-Bahnpaket: Innovationsschub nutzen

4. EU-Bahnpaket: Innovationsschub nutzen

Kli­ma­schutz steht in Euro­pa ganz oben auf der poli­ti­schen Agen­da. Ein hoher Bedarf an Mobi­li­tät von Per­so­nen und an Trans­port von Gütern führt in unse­rer inten­siv indus­tria­li­sier­ten Regi­on seit län­ge­rem zu mas­si­ven kli­ma­schäd­li­chen Emis­sio­nen. Auf dem Weg zu Netto-Null erwar­tet die Poli­tik, dass der Bahn­sek­tor seine Vor­tei­le kon­se­quent nutzt und einen sub­stan­zi­el­len Bei­trag zur res­sour­cen­scho­nen­de­ren Logis­tik leis­tet. Dank Inno­va­ti­on haben wir die Chan­ce, die Pro­duk­ti­on der Güter­ver­keh­re effi­zi­en­ter, ergo kos­ten­güns­ti­ger und kun­den­freund­li­cher nutz­bar zu gestal­ten, und wir erhö­hen oben­drein die Tras­sen­ver­füg­bar­keit auf unse­ren bestehen­den Schienennetzen.

Bahnsektor muss sich digitalisieren

Die Vor­aus­set­zun­gen, die­sen poli­ti­schen Erwar­tun­gen gerecht zu wer­den, sind eigent­lich gut. In Euro­pa exis­tiert ein dich­tes Schie­nen­netz, auf dem die Bahn, ver­gli­chen mit ande­ren Ver­kehrs­trä­gern, gros­se Mas­sen mit nied­ri­gem Ener­gie- und Raum­be­darf bewe­gen kann, die wich­ti­gen Zen­tren sind alle mit­ein­an­der ver­bun­den. Aller­dings sind im Bahn­sek­tor zahl­rei­che Stan­dards und Arbeits­wei­sen mas­siv ver­al­tet. Und die spe­zi­fi­schen Eigen­hei­ten der ein­zel­nen Län­der lau­fen teil­wei­se dia­me­tral aus­ein­an­der. Dies ist ein wesent­li­cher Grund, dass die vom Bahn­sek­tor gefor­der­te Leis­tungs­stei­ge­rung bis­her aus­blieb. Der Bahn­sek­tor kann die hohen poli­ti­schen Erwar­tun­gen – die besag­te Schlüs­sel­rol­le in der Umset­zung der Kli­ma­po­li­tik ein­zu­neh­men – nur dann über­zeu­gend erfül­len, wenn er sich fun­da­men­tal erneu­ert. Dazu benö­tigt er einen sys­tem­über­grei­fen­den Inno­va­ti­ons­schub und har­mo­ni­sier­te, dem tech­ni­schen Stand ent­spre­chen­de hoheit­li­che Regeln.

EU-weit harmonisierte Interoperabilität

Hier kommt die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets ins Spiel. Sie strebt eine sys­te­ma­ti­sche Har­mo­ni­sie­rung im inter­na­tio­na­len Nor­mal­spur­ver­kehr an. Die Mit­glied­staa­ten sind gefor­dert, die Inter­ope­ra­bi­li­täts-Stan­dards kon­se­quent anzu­wen­den und die ent­spre­chen­den Zulas­sungs­ver­fah­ren inter­na­tio­nal zu har­mo­ni­sie­ren. So wer­den die bestehen­den Hür­den für grenz­über­schrei­ten­de Ver­keh­re abge­baut und der Weg für gemein­sa­me euro­päi­sche Inno­va­ti­ons­schrit­te geöff­net. Damit wird die tech­ni­sche Säule ent­schei­dend für erfolg­rei­che Inno­va­tio­nen im euro­päi­schen Bahnsektor.

Diese umfas­sen vier The­men­fel­der und ver­bes­sern in den nächs­ten Jah­ren die Markt­po­si­ti­on des Bahn­ver­kehrs wesentlich:

  • Inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te hoheit­li­che Vorschriften
  • Grenz­über­schrei­tend kom­pa­ti­ble tech­ni­sche Systeme
  • Inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te Pro­zes­se für sicher­heits­re­le­van­te Tätigkeiten
  • Gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten zur sys­tem­über­grei­fend geführ­ten Weiterentwicklung
Automatisierung wird marktfähig

Europe’s Rail Joint Under­ta­king (EU-Rail) hat mit dem Euro­pean Freight Digi­tal Auto­ma­tic Cou­pler Deli­very Pro­gram (EDDP) eine wich­ti­ge euro­pa­über­grei­fen­de Ent­wick­lung ange­stos­sen. Diese soll die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung im Güter­ver­kehr ermög­li­chen. Die Ent­wick­lungs­ar­bei­ten sol­len bis 2025 soweit fort­ge­schrit­ten sein, dass digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lun­gen für die anste­hen­de Migra­ti­on des Roll­ma­te­ri­als seri­en­reif ver­füg­bar sind.

Schweiz mittendrin

Sowohl aus wirt­schaft­li­cher als auch aus geo­gra­fi­scher Per­spek­ti­ve ist es sinn­voll, dass sich die Schweiz an den lau­fen­den EU-Akti­vi­tä­ten aktiv und kon­se­quent betei­ligt – im Kon­text des Seil­zie­hens um das insti­tu­tio­nel­le Rah­men­ab­kom­men erst recht. Die aus­ge­lös­te Revi­si­on des Schwei­zer Eisen­bahn­ge­set­zes (EBG) zur auto­no­men Anpas­sung unse­rer hoheit­li­chen Vor­schrif­ten an die eta­blier­ten Interop- und Sicher­heits­richt­li­nie des 4. EU-Bahn­pa­kets ist ein will­kom­me­ner Anstoss dafür, die anvi­sier­ten Inno­va­ti­ons­pa­ke­te jetzt aktiv in Angriff zu neh­men. Der Schwei­zer Bahn­sek­tor soll und wird die­sen Inno­va­ti­ons­schub bald­mög­lichst zu sei­nem Vor­teil nut­zen, um auf dem markt­wirt­schaft­lich hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor auch in Zukunft als kon­kur­renz­fä­hi­ger Part­ner aufzutreten.

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Wichtiger Gefahrguttransport am Simplon

Gemäss Ver­la­ge­rungs­be­richt vom Novem­ber 2021 erwägt der Bun­des­rat eine Ver­nehm­las­sung zu einem Gefah­ren­gut­trans­port-Ver­bot am Sim­plon. Damit revi­diert er seine im Jahr 2015 dem Par­la­ment abge­ge­be­ne Ein­schät­zung, wonach er den Gefahr­gut­trans­port am Sim­plon­pass als «hin­rei­chend sicher ein­schätzt». Dies erstaunt umso mehr, als das ASTRA seit Jah­ren inten­siv in Sicher­heits­vor­keh­run­gen (Reten­ti­ons­be­cken, Über­hol­ver­bo­te, Not­brems­stre­cke und dgl.) inves­tiert und die Ver­kehrs­sta­tis­tik keine signi­fi­kan­te Zunah­me von Gefahr­gut­trans­por­ten ausweist.

Wir plä­die­ren dafür, dass die Gefahr­gut­si­tua­ti­on in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern ana­ly­siert und all­fäl­li­ge, geziel­te Ver­bes­se­rungs­po­ten­tia­le genutzt wer­den, und somit auch die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit gewähr­leis­tet bleibt. Im Chlor­trans­port auf der Schie­ne haben sol­che Ver­ein­ba­run­gen bereits gute Fort­schrit­te erzielt.

Ein Ver­bot würde die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und der Wirt­schaft gefähr­den. Zu berück­sich­ti­gen ist aus­ser­dem, dass zur Erhö­hung der Sicher­heit in den letz­ten Jah­ren sehr viel in die Sim­plon-Stras­se inves­tiert wurde. Gemäss Bun­des­amt für Stras­sen ASTRA gilt der Sim­plon als der best­aus­ge­bau­te Pass­über­gang der Schweiz. Eine umfas­sen­de Argu­men­ta­ti­on lesen Sie im Facts­heet der sci­ence­indus­tries.

TR Trans Rail AG – eine multimodale Erfolgsgeschichte

TR Trans Rail AG – eine multimodale Erfolgsgeschichte

Wir vom VAP enga­gie­ren uns für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Inzwi­schen fah­ren meh­re­re pri­va­te EVU und VAP-Mit­glie­der wich­ti­ge Trans­por­te. Gerne stel­len wir diese und ihre Kern­kom­pe­ten­zen vor. Den Anfang machen wir mit der TR Trans Rail AG.

 

Zwi­schen Mitte Sep­tem­ber und Ende Dezem­ber ist Ern­te­zeit für Zucker­rü­ben – eine mul­ti­mo­da­le, logis­ti­sche Her­aus­for­de­rung für alle Betei­lig­ten. Dabei spielt die Bahn ins­be­son­de­re auf mitt­le­ren und län­ge­ren Stre­cken ihre Stär­ken aus und lie­fert gros­se Men­gen ver­läss­lich und pünkt­lich zu den bei­den Wer­ken Aar­berg und Frauenfeld. 

Als lang­jäh­ri­ger Logis­tik­part­ner von Schwei­zer Zucker AG errei­chen die Cargo-Trans­por­te von TR Trans Rail AG jeweils im letz­ten Quar­tal des Jah­res einen Höhe­punkt. Für den Trans­port zu den Zucker­fa­bri­ken wird wäh­rend die­ser Zeit ein kom­ple­xes Logis­tik­pro­jekt hoch­ge­fah­ren. An den Ver­la­de­stel­len wer­den die Bahn­wa­gen von den Bau­ern bela­den und anschlies­send mit der Bahn trans­por­tiert. Seit der Sai­son 2021 ist TR Trans Rail AG im Bereich der Bahn­trans­por­te der allei­ni­ge natio­na­le Logis­tik­part­ner von Schwei­zer Zucker AG, ein wei­te­rer Mei­len­stein in deren Unternehmensgeschichte.

Dank den Erfah­run­gen der letz­ten Sai­sons, einer minu­tiö­sen Pla­nung gepaart mit einer hohen Fle­xi­bi­li­tät, wer­den die Auf­trä­ge rei­bungs­los abge­wi­ckelt. Wenn sich zum Bei­spiel Tro­cken­heit oder virö­se Ver­gil­bung nega­tiv auf Ertrag und Zucker­ge­halt aus­wir­ken, müs­sen ver­schie­de­ne Züge kurz­fris­tig umge­lei­tet wer­den. Nur mit der Fle­xi­bi­li­tät aller Betei­lig­ten ist es mög­lich, die Aus­las­tung der bei­den Werke zu optimieren.

Kurz vor Weih­nach­ten 2021 erreich­te die letz­te Ladung Rüben die Frau­en­fel­der Zucker­fa­brik. 100 Tage lang trans­por­tier­te TR Trans Rail AG mit über 500 Zügen rund 555’000 Ton­nen Rüben zu den Zucker­fa­bri­ken in Aar­berg und Frauenfeld.

«Der Trans­port auf der Schie­ne sowie die Zusam­men­ar­beit mit den betei­lig­ten Part­nern funk­tio­nier­te meist rei­bungs­los. Dank den Schie­nen­trans­por­ten konn­ten rund 90’000 Stras­sen­ki­lo­me­ter ein­ge­spart wer­den. Das ent­spricht etwa einer Distanz von zwei Erd­um­run­dun­gen» erklärt Peter Koch, Ver­ant­wort­li­cher für die Zucker­rü­ben­trans­por­te Ost.

 

TR Trans Rail AG setzt auf den VAP, wenn es um übergreifendes Knowhow im Schienengüterverkehr geht.

 André Pel­let: Um unse­re Kun­den bei der Suche nach neuen Trans­port­lö­sun­gen für ihre Wagen­la­dun­gen zu unter­stüt­zen, woll­ten wir mehr über deren Bedürf­nis­se, Mög­lich­kei­ten, aber auch Hür­den ken­nen­ler­nen. Ein Geschäfts­part­ner hat uns daher emp­foh­len, uns an den VAP, der uns schon bekannt war, zu wen­den. Der Kon­takt war schnell her­ge­stellt und die Zusam­men­ar­beit star­te­te rasch und unkompliziert

Was wür­den Sie einem Kol­le­gen über den VAP sagen?

André Pel­let, Geschäfts­füh­rer TR Trans Rail AG

Der VAP ist eine über­aus nütz­li­che Platt­form für die ver­lan­den­de Wirt­schaft. Denn nur gemein­sam kön­nen die drin­gen­den The­men des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne ange­gan­gen wer­den.
Das Güter­bahn­sys­tem ist äus­serst kom­plex und daher sehr anspruchs­voll. Jeder Kunde oder Anbie­ter hat unter­schied­li­che Bedürf­nis­se. Aber nur die ganze Ein­heit, gebün­delt in einem Ver­band, hat die Chan­ce die Her­aus­for­de­run­gen zu meistern.

Wo sehen Sie den drin­gends­ten Hand­lungs­be­darf, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu fördern?

Der ver­kehrs­po­li­ti­sche Rah­men muss für die Güter­bah­nen stim­men. Die straff orga­ni­sier­te Orga­ni­sa­ti­on Eisen­bahn darf die Fle­xi­bi­li­tät zu guten Trans­port­lö­sun­gen nicht hin­dern und der Auf­wand muss in einem wirt­schaft­li­chen Mass blei­ben. Die immer schlan­ker wer­den­de Infra­struk­tur darf uns nicht wei­ter einschränken.

Was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz?

Die Eisen­bahn soll­te ver­mehrt als Ein­heit gegen­über der Stras­se auf­tre­ten. Die ver­schie­de­nen Dienst­leis­ter und pri­va­ten Eisen­bahn­un­ter­neh­men haben unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten und jeder könn­te etwas zur Umset­zung und Abwick­lung von Trans­por­ten bei­tra­gen. Die Bah­nen soll­ten sich nicht als Kon­kur­ren­ten sehen, son­dern die ein­zel­nen Stär­ken ein­brin­gen und so gesamt­heit­li­che sowie kun­den­ge­rech­te Lösun­gen anbieten. 

Vie­len Dank für Ihre Ant­wor­ten, André Pellet!

 

Infos zur TR Trans Rail AG:

Als schwei­ze­ri­sches Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men bie­tet TR Trans Rail mit ver­schie­de­nen in- und aus­län­di­schen Part­nern eine brei­te Ange­bots- und Dienst­leis­tungs­pa­let­te an. Dank lang­jäh­ri­ger Erfah­rung sind sie Spe­zia­lis­ten in den Berei­chen Güter­ver­kehr, moder­nen Dienst­leis­tun­gen, Zug­nost­al­gie, Grup­pen-Char­ter­fahr­ten, beglei­te­ten Rei­sen und the­men­be­zo­ge­nen Eventfahrten.

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

ECM-Zertifizierung von Lokomotiven

Aktuelles und Begriffliches

Neu müs­sen ab dem 16. Juni 2022 auch Hal­ter von Loko­mo­ti­ven ein ECM-Zer­ti­fi­kat für ihre Fahr­zeu­ge vor­wei­sen. Das Akro­nym ECM steht für «Enti­ty in char­ge of main­ten­an­ce» und beschreibt die für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le. ECMs, die für diese Fahr­zeu­ge im Regis­ter Euro­pean Rail­way Agen­cy Data­ba­se for Inter­ope­ra­bi­li­ty and Safe­ty (ERADIS) ein­ge­tra­gen sind, müs­sen die Bestim­mun­gen der euro­päi­schen Sicher­heits­richt­li­nie und der ent­spre­chen­den Durch­füh­rungs­ver­ord­nung einhalten.

Betrifft das auch Sie?

Von die­ser Neu­re­ge­lung betrof­fen sind Mit­glie­der des VAP, die über eige­ne Loko­mo­ti­ven für den Ran­gier­dienst in ihren Anschluss­glei­sen ver­fü­gen. Aller­dings schliesst die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung die fol­gen­den Fahr­zeu­ge von ihrem Gül­tig­keits­be­reich aus:

  • Dampf­loks und his­to­ri­sche Fahrzeuge
  • Loko­mo­ti­ven oder Fahr­zeu­ge, die inner­halb des Anschluss­glei­ses ver­keh­ren, ohne über die Anschluss­vor­rich­tung mit Flan­ken­schutz in den Bahn­hof zu fahren
  • Zwei­weg­fahr­zeu­ge

Somit brau­chen Sie weder für den Ein­satz von Zwei­weg­fahr­zeu­gen noch für den Ein­satz von Loko­mo­ti­ven aus­schliess­lich inner­halb der Anschluss­gleis­an­la­gen eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung. Ver­keh­ren Ihre Loko­mo­ti­ven hin­ge­gen aus­ser­halb des Flan­ken­schut­zes in Über­ga­be­glei­se des Bahn­hofs, so müs­sen Sie ein ECM-Zer­ti­fi­kat dafür erlangen.

Vorsicht bei Zertifizierungsverzicht

Wich­tig zu wis­sen: Soll eine Loko­mo­ti­ve ohne zuge­wie­se­ne ECM in die Werk­statt, so müs­sen Sie dafür einen Son­der­trans­port mit ent­spre­chen­dem Betriebs­kon­zept ver­an­las­sen. Als Alter­na­ti­ve kön­nen Sie einen Hucke­pack­trans­port auf einem LKW durch­füh­ren. Der Ver­zicht auf eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung birgt also gewis­se Nachteile.

ECM-Zertifizierung

Die Hal­ter von Loko­mo­ti­ven kön­nen ent­we­der selbst ein ECM-Zer­ti­fi­kat anstre­ben oder die ECM-Funk­ti­on einem Dienst­leis­ter über­tra­gen. Die nach­ste­hen­den Fir­men bie­ten Unter­stüt­zung, sowohl für die Zer­ti­fi­zie­rung als auch für die Über­nah­me der ECM-Funk­ti­on für Lokomotiven:

Gesetzliche Grundlagen

Die Richt­li­nie (EU) 2016/798 über die Eisen­bahn­si­cher­heit und die aktua­li­sier­te Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) 2019/779 vom 16. Mai 2019 regeln die ein­heit­li­chen Anfor­de­run­gen an die ECM. Die Ver­ord­nung sieht neu einen Gel­tungs­be­reich für alle Arten von Fahr­zeu­gen vor. Darin ent­hal­ten sind die Fahr­zeug­ka­te­go­rien Güter­wa­gen, Loko­mo­ti­ven, Trieb­zü­ge, Rei­se­zug­wa­gen, Hoch­ge­schwin­dig­keits­fahr­zeu­ge, Bau-/In­stand­hal­tungs­fahr­zeu­ge und Sonstige.

Übergangsbestimmungen

Für bestehen­de Zer­ti­fi­ka­te und Kon­for­mi­täts­be­schei­ni­gun­gen nach der alten ECM-Regu­lie­rung 445/2011 gel­ten die fol­gen­den Übergangsregelungen:

ECM-Funktion und Ausnahmen

Eine ECM-Zer­ti­fi­zie­rung beschei­nigt, dass die Anfor­de­run­gen der Durch­füh­rungs­ver­ord­nung erfüllt wer­den. Im Rah­men der Ertei­lung der Sicher­heits­be­schei­ni­gung für Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) oder Sicher­heits­ge­neh­mi­gun­gen für Infra­struk­tur­be­trei­ber kön­nen eben­falls ent­spre­chen­de ECM-Nach­wei­se erteilt wer­den. Diese gel­ten für EVU und Infra­struk­tur­be­trei­ber, die als ECM im Regis­ter für eige­ne Fahr­zeu­ge ein­ge­tra­gen sind und diese Fahr­zeu­ge aus­schliess­lich für den eige­nen Betrieb instand hal­ten. Dem­nach sind diese Fahr­zeu­ge keine Güter­wa­gen und ver­keh­ren nicht in ande­ren Zügen. Das EVU oder der Infra­struk­tur­be­trei­ber kann in die­sem Fall keine ECM-Funk­ti­on für ande­re Fahr­zeu­ge wahr­neh­men. Für ECM, die für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen zustän­dig sind, ist die Zer­ti­fi­zie­rung aus­nahms­los vor­ge­schrie­ben. Als ein­ge­tra­ge­ne ECM kann jede für den ent­spre­chen­den Gel­tungs­be­reich zer­ti­fi­zier­te Stel­le agieren.

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