INTEROPERABILITÄT

Der VAP setzt sich für die Inter­ope­ra­bi­li­tät ein. Das heisst die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge frei­zü­gig auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren kön­nen.

Der Schwei­zer Güter­trans­port kennt keine Gren­zen. Viele unse­rer Mit­glie­der sind inter­na­tio­nal tätig und bedie­nen den EU-Raum regel­mäs­sig. Damit wir Ihnen die­sen Zugang zu einem inter­es­san­ten Markt­po­ten­zi­al auch in Zukunft gewäh­ren kön­nen, enga­gie­ren wir uns auf inter­na­tio­na­lem Parkett.

 

  • Die «Inter­na­tio­nal Union of Wag­on­kee­pers» – kurz UIP – betreibt euro­päi­sche Güter­ver­kehrs­po­li­tik. Wir vom VAP haben die UIP 1950 gegrün­det und las­sen seit­her die Schwei­zer Per­spek­ti­ve in Euro­pa einfliessen.
  • Die «Euro­pean Rail Freight Asso­cia­ti­on» bringt ihr Ziel auf den Punkt: «We deli­ver com­pe­ti­ti­on!» (Wir lie­fern Wett­be­werbs­fä­hig­keit!). Auch die­ser Orga­ni­sa­ti­on sind wir eng ver­bun­den und stel­len ihren Vizepräsidenten.
Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Die öffent­lich publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen zur Güter­bahn­ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel deu­ten auf eine gebro­che­ne Rad­schei­be an einem ent­gleis­ten Güter­wa­gen hin. Über­be­an­spru­chung oder Mate­ri­al­feh­ler ste­hen als mög­li­che Ursa­che des Ver­sa­gens im Raum. Was tat­säch­lich geschah, bleibt den lau­fen­den Unter­su­chun­gen der Schwei­ze­ri­schen Unfall­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) vorbehalten.

Darum geht’s:

  • Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefertigt?
  • Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genommen?
  • Wie wer­den sie gewartet?
  • Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
  • Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Verfügung?
  • Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteure
  • Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)

Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefer­tigt?
Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wie Rad­sät­ze wer­den so aus­ge­legt, dass sie ihre Auf­ga­be wäh­rend der geplan­ten Nut­zungs­dau­er unter den vor­herr­schen­den Betriebs- und Ein­satz­be­din­gun­gen erfül­len und damit eine siche­re Fahrt gewähr­leis­tet ist. Dabei wen­den die Her­stel­ler­fir­men inter­na­tio­nal aner­kann­te Stan­dards an:

  • Tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) legen grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen fest.
  • Euro­päi­sche Nor­men (EN) defi­nie­ren die spe­zi­fi­schen Eigenschaften.
  • Her­stel­ler wen­den zur Ent­wick­lung und Prü­fung har­mo­ni­sier­te und stan­dar­di­sier­te Sicher­heits­me­tho­den an.
  • Nor­mier­te Sicher­heits­nach­wei­se und Gut­ach­ten doku­men­tie­ren Sicher­heit und Tauglichkeit.

In die Ent­wick­lung der Nor­men und TSI flies­sen die inter­na­tio­na­len Erfah­run­gen aus Vor- und Unfäl­len lau­fend ein.

Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genom­men?
Die Inver­kehr­brin­gung von sicher­heits­kri­ti­schen Bau­tei­len erfor­dert die inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Geneh­mi­gung der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) oder einer natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de. Es sind dies:

  • Typen­zu­las­sun­gen für Bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • Kon­for­mi­täts­nach­wei­se für bau­glei­che Seri­en­bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • CE-Kenn­zeich­nung (Con­for­mi­té Euro­pé­en­ne) für ein Bau­teil, das die gel­ten­den EU-Richt­li­ni­en erfüllt
  • Betriebs­be­wil­li­gung für ein regel­kon­for­mes Fahrzeug

Die Beschei­ni­gung, dass Bau­tei­le nach den Anfor­de­run­gen von Nor­men und TSI gebaut wur­den, erfolgt durch soge­nannt «benann­te Stel­len», also staat­lich auto­ri­sier­te Stel­len. Diese prü­fen und bewer­ten die Regel­kon­for­mi­tät der gefer­tig­ten Produkte.

Wie wer­den sie gewar­tet?
Der Her­stel­ler ist ver­pflich­tet, für sämt­li­che Bau­tei­le oder Fahr­zeu­ge die anzu­wen­den­den Instand­hal­tungs­vor­ga­ben zu defi­nie­ren und zu publi­zie­ren. Fahr­zeug­hal­ter müs­sen diese Her­stel­ler­vor­ga­ben abge­stimmt auf die Ein­satz­be­din­gun­gen umset­zen. Sie bestim­men für ihr Roll­ma­te­ri­al zer­ti­fi­zier­te Instand­hal­tungs­stel­len (Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce, ECM). Diese erar­bei­ten die Instand­hal­tungs­vor­ga­ben der ihnen zuge­ord­ne­ten Fahr­zeu­ge unter Berück­sich­ti­gung eige­ner und Bran­chen­er­kennt­nis­se. Zudem pla­nen sie peri­odi­sche Arbei­ten, füh­ren sie durch und doku­men­tie­ren deren Ergeb­nis­se. Jedes für den Betrieb zuge­las­se­ne Fahr­zeug muss unter Nen­nung des Fahr­zeug­hal­ters und der ECM in einem amt­li­chen Fahr­zeug­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein.

Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für die siche­re Fahrt, Zug­vor­be­rei­tung, Zug­ab­fer­ti­gung und ande­re Sicher­heits­aspek­te ihrer Züge ver­ant­wort­lich. Sie legen die Prü­fun­gen und Tests fest, mit denen gewähr­leis­tet wird, dass jede Abfahrt sicher erfol­gen kann. Um diese Betriebs­taug­lich­keit fest­zu­stel­len, füh­ren aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ten­de vor der Abfahrt vor Ort defi­nier­te Sicht­kon­trol­len durch. Diese Arbeit fin­det zu jeder Tages­zeit und Wit­te­rung statt und ist äus­serst anspruchs­voll. Auch bei der Zugs­ab­fer­ti­gung und den damit ver­bun­de­nen Prü­fun­gen und Tests wird ein beson­de­res Augen­merk auf sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gelegt.

Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Ver­fü­gung?
Die Fahr­zeug­hal­ter sind für die ord­nungs­ge­mäs­se Instand­hal­tung ihrer Fahr­zeu­ge ver­ant­wort­lich. Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wer­den peri­odisch kon­trol­liert, z.B. durch Ultra­schall­mes­sun­gen. Sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le unter­lie­gen nicht nur stren­gen Kon­trol­len, son­dern auch beson­de­ren Ver­pflich­tun­gen in Bezug auf Kenn­zeich­nung, Instand­hal­tung und Rück­ver­folg­bar­keit der Mass­nah­men. Die EVUs kön­nen vom Fahr­zeug­hal­ter wagen­spe­zi­fi­sche Aus­künf­te verlangen.

Auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz betrei­ben die Infra­struk­tur­be­trei­ber heute über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen. Sie über­wa­chen jedes vor­bei­fah­ren­de Fahr­zeug auf Unre­gel­mäs­sig­kei­ten und kön­nen im Falle von unzu­läs­si­gen Abwei­chun­gen Alarm aus­lö­sen. In die­sem Fall wird der betrof­fe­ne Zug sofort ange­hal­ten und kontrolliert.

Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteu­re
Im Bahn­be­trieb agie­ren ver­schie­de­ne Unter­neh­men zusam­men. Dabei muss sich jeder Akteur auf die Zuver­läs­sig­keit des ande­ren an der Schnitt­stel­le ver­las­sen kön­nen. Ihre Auf­ga­ben­be­rei­che und Ver­ant­wor­tun­gen sind inter­na­tio­nal klar und ein­heit­lich gere­gelt. Har­mo­ni­sier­te Vor­schrif­ten zu Her­stel­lung, Betrieb und Instand­hal­tung sor­gen für einen siche­ren Schie­nen­ver­kehr (mehr zum Regu­la­tiv der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit lesen Sie in Kürze auf die­sem Blog).

Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)
Neben der Umset­zung der gel­ten­den Vor­ga­ben durch jeden am Eisen­bahn­ver­kehr betei­lig­ten Akteur rücken neue Tech­no­lo­gien in den Mit­tel­punkt. Mit der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung las­sen sich nicht nur Betriebs­ab­läu­fe effi­zi­en­ter gestal­ten. Es eröff­nen sich auch neue Mög­lich­kei­ten zur betrieb­li­chen Über­wa­chung sicher­heits­re­le­van­ter und ‑kri­ti­scher Bau­tei­le in Güter­zü­gen. Die lau­fen­de digi­ta­le Zustands­er­fas­sung die­ser Bau­tei­le bie­tet den Ver­ant­wort­li­chen eine attrak­ti­ve Chan­ce. Wer­den Ver­schleiss- und Alte­rungs­pro­zes­se fahr­zeug­indi­vi­du­ell digi­ta­li­siert ver­folgt, so lässt sich die Instand­hal­tung bedarfs­ge­recht und effi­zi­ent pla­nen. Schad­haf­te Bau­tei­le kön­nen vor einem Total­ver­sa­gen ermit­telt und aus­ge­tauscht wer­den. Tritt wäh­rend der Fahrt uner­war­tet ein Bau­teil­aus­fall auf, kann das sofort Alarm auslösen.

Um diese Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr zu nut­zen, braucht es in den Güter­wa­gen Sen­so­rik, elek­tri­sche Ener­gie und Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on zum Lok­füh­rer, in die Sys­te­me der Wagen­hal­ter und zur ECM. Mit der euro­pa­weit geplan­ten Ein­füh­rung der DAK wer­den diese Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen (vgl. Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). So ver­wan­deln die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung den her­kömm­li­chen Ver­kehr in einen intel­li­gen­ten, effi­zi­en­ten, resi­li­en­ten und siche­ren Verkehr.

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ent­wi­ckelt im Rah­men des Ände­rungs­zy­klus 2024 die Schwei­zer Fahr­dienst­vor­schrif­ten (FDV2024) wei­ter. Sys­te­ma­ti­sche Ver­än­de­run­gen sind zen­tral. Hier eine Stel­lung­nah­me aus Sicht der ver­la­den­den Wirtschaft.

 

Darum geht’s:
  • Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten ab 2024 in Kraft
  • Sys­te­mi­sche Ver­ein­fa­chung für Bahn­mit­ar­bei­ten­de gefragt
  • Kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE stei­gert Inter­ope­ra­bi­li­tät zusätzlich
  • Bahn­bran­che soll Ver­ant­wor­tung für die Fahr­dienst­vor­schrif­ten übernehmen
  • VAP wünscht mehr unter­neh­me­ri­schen Spiel­raum für Anschlussgleisbetreiber

 

Seit über 20 Jah­ren gel­ten in der Schweiz ein­heit­li­che Fahr­dienst­vor­schrif­ten, die für alle Bahn­un­ter­neh­men ver­bind­lich sind. Sie sind für den Bahn­be­trieb essen­zi­ell, da sie sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten und Mass­nah­men der Zusam­men­ar­beit defi­nie­ren und die Auf­ga­ben, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten aller Betei­lig­ten im Bahn­be­trieb fest­le­gen. Um die Fahr­dienst­vor­schrif­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und alle vier Jahre zu aktua­li­sie­ren, arbei­tet das BAV eng mit der Bahn­bran­che zusam­men. Die­ser Ände­rungs­zy­klus ist sinn­voll, da damit sowohl die täg­li­chen Erfah­run­gen aus dem Betrieb als auch die tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen in der Bahn­bran­che berück­sich­tigt wer­den. Er hat aber auch nega­ti­ve Neben­wir­kun­gen: So sind die FDV zu einem schwer über­blick­ba­ren Vor­schrif­ten­dschun­gel ange­wach­sen, der drin­gend ent­schlackt und auf die Inter­ope­ra­bi­li­täts­vor­schrif­ten aus­ge­rich­tet wer­den muss. Den ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men ist dabei mehr unter­neh­me­ri­scher Frei­raum zu gewäh­ren. Die Inkraft­set­zung der aktu­ell lau­fen­den Über­ar­bei­tung ist auf den 1. Juli 2024 geplant[1].

Änderungszyklus 2024 mit wichtigen Teilprojekten

Wir vom VAP begrüs­sen die vom BAV in den kon­zep­tio­nel­len Teil­pro­jek­ten vor­ge­schla­ge­nen sys­te­ma­ti­schen Wei­ter­ent­wick­lun­gen der Fahr­dienst­vor­schrif­ten (vgl. Abbil­dung 1). Zudem regen wir an, die grund­sätz­li­chen Neue­run­gen kon­se­quent und zügig umzusetzen.

  • Mit dem Teil­pro­jekt 1 «STRUKTUR» will das BAV die Fahr­dienst­vor­schrif­ten sys­te­ma­tisch struk­tu­rie­ren, um sie für Anwen­der ver­ständ­li­cher und ein­heit­li­cher zu machen. Die voll­stän­di­ge Umset­zung die­ser Ver­ein­heit­li­chung wird eini­ge Ände­rungs­run­den benö­ti­gen. Meis­tens ist es sinn­voll, eine struk­tu­rel­le Har­mo­ni­sie­rung mit mate­ri­el­len Anpas­sun­gen zu kombinieren.
  • Mit den Teil­pro­jek­ten 2a, 2b und 2c «Anwen­dung» zielt das BAV dar­auf ab, die Vor­aus­set­zun­gen für eine sys­te­ma­ti­sche digi­ta­le Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten zu schaf­fen. Jede ein­zel­ne Vor­schrift wird einem Gel­tungs­be­reich oder einer Opti­on zuge­ord­net. Neu ist fest­ge­legt, wer wel­che Funk­ti­on wahr­nimmt. Sobald die­ses Teil­pro­jekt rea­li­siert ist, las­sen sich Vor­schrif­ten ein­deu­tig nach Gel­tungs­be­rei­chen fil­tern und Funk­tio­nen zuord­nen. Das wird die Effi­zi­enz bei der Erstel­lung und bei allen Anwen­dun­gen der Vor­schrif­ten mas­siv erhö­hen, da es digi­ta­le Nut­zungs­mög­lich­kei­ten zulässt.
  • Im Rah­men des Teil­pro­jekts 3 «Wir­kung» ist das BAV gefor­dert, eine nut­zer­ge­rech­te Stra­te­gie zu fin­den, um die siche­re Über­tra­gung der Ver­ant­wor­tung an die Bahn­un­ter­neh­mun­gen bei lau­fen­dem Betrieb zu gewähr­leis­ten. Gemäss TSI OPE (vgl. Kas­ten) sind die Bahn­un­ter­neh­mun­gen für Betriebs­vor­schrif­ten zustän­dig; das soll auch in der Schweiz künf­tig gel­ten. Die lau­fen­de Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE wird es zudem ermög­li­chen, die bestehen­den natio­na­len Regeln der Fahr­dienst­vor­schrif­ten schritt­wei­se auf­zu­he­ben und nur zwin­gend not­wen­di­ge natio­na­le Vor­schrif­ten bei­zu­be­hal­ten, die als Noti­fi­zier­te Natio­na­le Tech­ni­sche Vor­schrif­ten (NNTV)[2] bei der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA gemel­det wer­den müssen.
  • Das Teil­pro­jekt 4 «MATERIELL» umfasst eine Anzahl inhalt­li­cher Anpas­sun­gen, die die Fahr­dienst­vor­schrif­ten aktualisieren.
Zusammenarbeit aller Beteiligten regeln

Für die Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten per 2024 ste­hen tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen an. Wir sind über­zeugt, dass der Bahn­be­trieb nicht per se als kom­plex ein­zu­stu­fen ist. Er braucht klare Regeln für die Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten – gera­de, weil Arbeits­tei­lung, Auto­ma­ti­on und Spe­zia­li­sie­rung im Bahn­be­trieb zuneh­men. Des­halb sind aus unse­rer Sicht die fol­gen­den Aspek­te einzubeziehen:

Vereinfachungen anstreben

Es braucht ein­heit­li­che, ver­ständ­li­che und adres­sa­ten­ge­rech­te Vor­schrif­ten, die unter­neh­mens­über­grei­fend gel­ten. Mit­ar­bei­ten­de sol­len für ihre jewei­li­ge Funk­ti­on über alle not­wen­di­gen Regeln ver­fü­gen und kon­se­quent von unnö­ti­gem Bal­last befreit arbei­ten können.

Die Betriebs­vor­schrif­ten soll­ten risi­ko­ba­siert for­mu­liert wer­den, die Bahn­un­ter­neh­mun­gen müs­sen in einem defi­nier­ten Gesamt­rah­men auf sie zuge­schnit­te­ne ein­fa­che und kos­ten­güns­ti­ge Lösun­gen erar­bei­ten, um kon­kur­renz­fä­hig zu produzieren.

Digitalisierung nutzen

Mit funk­ti­ons­be­zo­ge­nen Fil­tern ermög­licht die Digi­ta­li­sie­rung eine mas­si­ve Stei­ge­rung der Effi­zi­enz bei der Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten. Wer eine sicher­heits­re­le­van­te Tätig­keit aus­übt, muss die dafür rele­van­ten Vor­schrif­ten ken­nen – aber nur diese.

Unternehmerische Freiheiten sicherstellen

Wir vom VAP stre­ben für Anschluss­glei­se mach­ba­re Lösun­gen an, da eine strik­te Ein­hal­tung der für den Bahn­be­trieb defi­nier­ten Vor­schrif­ten hier nicht immer mög­lich ist. Ins­be­son­de­re für Anschluss­bah­nen emp­feh­len wir einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz, um mehr unter­neh­me­ri­sche Frei­heit zu gewähr­leis­ten. Um die Betriebs­ab­wick­lung auf Anschluss­glei­sen sicher und kos­ten­ef­fi­zi­ent für Betrei­ber­ge­sell­schaf­ten und Mit­ar­bei­ten­de zu gestal­ten, sind spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten gefragt.

Interoperabilität sicherstellen

Inter­ope­ra­ble Bah­nen, die auf ver­schie­de­nen Infra­struk­tu­ren und grenz­über­schrei­tend in meh­re­ren Län­dern ver­keh­ren, haben ande­re Anfor­de­run­gen als regio­na­le Bah­nen und Anschlies­ser, die aus­schliess­lich lokal unter­wegs sind. Im Hin­blick auf die unter­schied­li­chen Ver­hält­nis­se bei Bahn­hö­fen und Anschluss­glei­sen müs­sen die Betriebs­vor­schrif­ten im Rah­men einer ein­heit­li­chen Gesamt­struk­tur je nach Ver­kehr und Infra­struk­tur unter­schied­lich, ver­ständ­lich und aufs Wesent­li­che kon­zen­triert gestal­tet sein.

Im Nor­mal­spur­be­reich wer­den mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE die Betriebs­vor­schrif­ten inter­na­tio­nal immer stär­ker har­mo­ni­siert. Die Zahl der ver­blei­ben­den natio­na­len Vor­schrif­ten ist auf ein Mini­mum zu beschrän­ken, um die prak­ti­sche Anwend­bar­keit zu ver­bes­sern. Alle betei­lig­ten Län­der sind gefor­dert, nicht mehr benö­tig­te natio­na­le Vor­schrif­ten abzu­schaf­fen. Die kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE wird dazu füh­ren, dass im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr lang­fris­tig ein­heit­li­che­re Vor­schrif­ten gel­ten und Hür­den all­mäh­lich verschwinden.

Verantwortung übernehmen

Die TSI OPE weist die Ver­ant­wor­tung für die Betriebs­vor­schrif­ten den Bahn­un­ter­neh­men zu. Folg­lich muss das BAV seine Hoheit über die Fahr­dienst­vor­schrif­ten an die Bahn­bran­che abge­ben. Die Schwei­zer Bahn­bran­che soll aktiv die Ver­ant­wor­tung für die gesam­ten Betriebs­vor­schrif­ten und deren Wei­ter­ent­wick­lung über­neh­men. Der VAP begrüsst diese Ver­ant­wor­tungs­über­tra­gung der FDV an die Bahn­bran­che. Sie ist mit den bevor­ste­hen­den Inno­va­ti­ons­schrit­ten zu kom­bi­nie­ren. Im Bahn­sek­tor muss dazu eine unter­neh­mens­über­grei­fen­de Lösung für ein­heit­li­che über­ge­ord­ne­te Betriebs­vor­schrif­ten gefun­den wer­den. Aus Sicht VAP wäre ein koope­ra­ti­ves Zusam­men­ar­beits­mo­dell zweck­mäs­sig, in dem das BAV die Koor­di­na­ti­ons­auf­ga­be inne­hat und gemein­sam mit den Fach­ex­per­ten der Bahn­bran­che betrieb­li­che Vor­schrif­ten in Form einer Leit­li­nie ent­wi­ckelt und abstimmt (so Art. 3a GüTV gemäss Ent­wurf des Bun­des­rats vom 2. Novem­ber 2022). Diese Leit­li­ni­en kön­nen nach erfolg­ter Publi­ka­ti­on von den ein­zel­nen Unter­neh­mun­gen für die Erstel­lung ihrer Fahr­dienst­vor­schrif­ten ver­wen­det werden.

TSI OPE 2019/773
Die­ses Kür­zel steht für die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union zu den Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät «Ver­kehrs­be­trieb und Ver­kehrs­steue­rung», Aus­ga­be­stand 2019. Dem­nach soll die Schie­ne dank bar­rie­re­frei­er Zug­fahr­ten über Lan­des­gren­zen hin­weg Markt­an­tei­le zurück­ge­win­nen und zur Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen bei­tra­gen. Dazu braucht es unter ande­rem eine umfas­sen­de euro­pa­wei­te Har­mo­ni­sie­rung der Betriebs­re­geln. Bis heute wer­den län­der­spe­zi­fisch unter­schied­li­che natio­na­le Vor­schrif­ten ange­wen­det. Die EU treibt die Har­mo­ni­sie­rung mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE voran. Darin legt sie die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Unter­neh­men fest, sieht aber keine behörd­lich erlas­se­nen Fahr­dienst­vor­schrif­ten vor, wie dies in der Schweiz aktu­ell der Fall ist. Das bleibt Auf­ga­be der Bahn­un­ter­neh­men. Diese müs­sen die Fahr­dienst­vor­schrif­ten im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät den Vor­ga­ben der TSI OPE anglei­chen. Über den Gemisch­ten Aus­schuss (Land­ver­kehrs­ab­kom­men CH-EU) hat sich auch die Schweiz zur Anwen­dung der TSI OPE verpflichtet.
 
Sportlicher Fahrplan

Das BAV hat zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten den fol­gen­den Zeit­plan publiziert:

Umset­zungs­schritt Frist
Publi­ka­ti­on der FDV2024 per Ende Novem­ber 2023
Inkraft­set­zung der FDV2024 per 1. Juli 2024
Zwi­schen­zy­klus FDV2025
(Teil­pro­jek­te Tram und TSI OPE)
per Ende 2025
Nächs­ter regu­lä­rer Zyklus per Mitte 2028

 

[1] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/weiterentwicklung-fdv-a2024.html

[2] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/nntv.html

Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Ab 2024 ver­liert die Schweiz den Zugang zur Platt­form der EU für har­mo­ni­sier­te Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Das kommt einem wei­te­ren Schritt Rich­tung Iso­la­ti­on im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr gleich. Es sei denn, die euro­pä­isch-hel­ve­ti­schen Bezie­hun­gen nor­ma­li­sie­ren sich.

Darum geht’s:
  • Zugang zu «One Stop Shop» wird nur noch bis Ende 2023 verlängert
  • Ab dann behan­delt die EU die Schweiz als Drittstaat
  • Das gefähr­det Ver­kehrs­ver­la­ge­rung, Digi­ta­li­sie­rung und Automatisierung

 

Der Beschluss des gemisch­ten Aus­schus­ses zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men mit der EU zum vier­ten Bahn­pa­ket hat der Schweiz bis­her den Zugang zur Daten­bank «One Stop Shop» (OSS) der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) gesi­chert. OSS ent­hält gemein­sa­me ver­ein­fach­te Ver­fah­ren für Fahr­zeug­zu­las­sun­gen und Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Eisen­bahn­ver­kehr. Gemäss BAV (vgl. Publi­ka­ti­on) wird die­ser Zugang nur noch bis Ende 2023 verlängert.

Die­ser Ent­scheid geht auf die unge­lös­ten Fra­gen im bila­te­ra­len Ver­hält­nis zwi­schen der Schweiz und der EU zurück. Ab 2024 wer­den vor­aus­sicht­lich sepa­ra­te Ver­fah­ren grei­fen. Das­sel­be gilt für die Abkom­men über Grenzbetriebsstrecken.

Es ist drin­gend not­wen­dig, dass sich die Schweiz klar für eine Zusam­men­ar­beit mit den euro­päi­schen Staa­ten aus­spricht. Ansons­ten sind sowohl die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung als auch die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in Gefahr.

Wintersession 2022

Wintersession 2022

Am 6. Dezem­ber 2022 hat der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz zwei Motio­nen ange­nom­men. Sie sind für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit wich­tig, betref­fen aber auch die für den Import- und Export­ver­kehr zen­tra­le Stre­cke Basel-Nord­hä­fen. Wir vom VAP unter­stüt­zen beide Vor­stös­se und regen eine Aus­deh­nung der staat­li­chen För­de­rung auf kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re an.

Darum geht’s:
  • Stän­de­rat nimmt zwei Motio­nen zuguns­ten des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz an
  • Wir vom VAP unter­stüt­zen die Moti­ons­in­hal­te – und set­zen Akzente
  • Denn kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re wer­den der­zeit noch ausgegrenzt
 
Förderung des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz

Mit der Moti­on 22.3013 «Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz stär­ken» soll der Bun­des­rat die För­der­mass­nah­men im Tran­sit auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen gezielt aus­deh­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Moti­on. Aller­dings grenzt sie kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re und deren brach­lie­gen­des Poten­zi­al aus. Die­ser Man­gel soll­te so bald als mög­lich kor­ri­giert werden.

Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes erlaubt die För­de­rung des gesam­ten – also alpen­que­ren­den – Güter­ver­kehrs im Tran­sit. Ent­spre­chend soll­te der Bun­des­rat beauf­tragt wer­den, den gesam­ten Güter­ver­kehr zu för­dern und das För­der­instru­men­ta­ri­um bestehend aus finan­zi­el­ler För­de­rung, Qua­li­täts­mo­ni­to­ring und Aus­bau der Zulauf­stre­cken auch für kon­ven­tio­nel­le Ver­keh­re vor­zu­se­hen. Denn auch für diese ist die geziel­te Aus­deh­nung der För­der­mass­nah­men auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen sinn­voll. Mit dem Fest­hal­ten am Dogma «Kom­bi­nier­ter Ver­kehr» ver­gibt die Schweiz inter­es­san­te Chan­cen für die zusätz­li­che Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schiene.

Der Bun­des­rat soll­te das För­der­instru­men­ta­ri­um tech­no­lo­gie­neu­tral kon­zi­pie­ren und auf alle Güter­ver­keh­re im Tran­sit aus­wei­ten, unab­hän­gig von deren Produktionsart.

Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg

Die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Kor­ri­dors Wörth-Stras­bourg» for­dert vom Bun­des­rat, sich um die Elek­tri­fi­zie­rung und Auf­rüs­ten des betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitts auf NEAT-Stan­dards zu küm­mern. Er zieht die Mög­lich­keit einer Finan­zie­rung von Sei­ten der Schweiz in Betracht.

Wir vom VAP tra­gen diese Moti­on mit, wie wir das auch bei der Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» getan haben. Eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung der Flach­bahn im Nord­zu­lauf zur NEAT ist im Hin­blick auf Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tät für Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät drin­gend not­wen­dig. Die Elek­tri­fi­zie­rung und Ein­füh­rung des NEAT-Stan­dards auf dem betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitt bei gleich­zei­ti­gem Aus­bau des Kan­nen­feld- und Schüt­zen­matt­tun­nels auf 4 Meter erlaubt eine erste erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­rung im nörd­li­chen NEAT-Zulauf.

 

Hier geht’s zur SDA-Mel­dung vom 6. Dezem­ber 2022

Der Bahnsektor muss sich neu erfinden

Der Bahnsektor muss sich neu erfinden

Die Schie­ne ist nicht gera­de berühmt für ihre Erneue­rungs­freu­dig­keit. Das muss und wird sich ändern, wenn sie als Ver­kehrs­trä­ger zukunfts­fä­hig blei­ben will. Am 7. Inter­na­tio­na­len Eisen­bahn-Forum IRFC 2022 prä­sen­tier­ten die Exper­ten einen brei­ten Fächer an Initia­ti­ven, Inno­va­tio­nen und Neu­ord­nun­gen. Die wich­tigs­ten haben wir hier kurz­ge­fasst und kri­tisch gewürdigt.

 

Darum geht’s:
  • Zur Umset­zung des Green Deal braucht es Inno­va­ti­on, neue Tech­no­lo­gien und eine umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung des Bahnsektors
  • Die Ska­lier­bar­keit von Inno­va­tio­nen gelingt nur mit Koope­ra­ti­on und Koordination
  • Die Schweiz darf den Anschluss an EU-Inno­va­ti­ons­pro­gram­me nicht verpassen

 

Unter der tsche­chi­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft lud der EU-Ver­kehrs­mi­nis­ter vom 5. bis 7. Okto­ber 2022 zur IRFC nach Prag ein. Der Kon­gress stand unter dem Motto: «Gemein­sam eine neue Gene­ra­ti­on von Eisen­bah­nen bauen». Der tsche­chi­sche Ver­kehrs­mi­nis­ter Mar­tin Kupka beton­te die Schlüs­sel­rol­le der Bahn für die erfolg­rei­che Umset­zung des Green Deal. Mit die­sem hat die EU eine klare Ant­wort auf den fort­schrei­ten­den Kli­ma­wan­del defi­niert. Bis 2050 sol­len Ver­kehr und Trans­port in Euro­pa CO2-neu­tral wer­den. Mit den Kli­ma­zie­len 2050 strebt der Bun­des­rat in der Schweiz die Ablö­sung von fos­si­len Ener­gie­trä­gern in einem ver­gleich­ba­ren Zeit­rah­men an. Seit ein paar Jah­ren zeich­net sich im Bahn­sek­tor ein Para­dig­men­wech­sel ab. Die Poli­tik setzt ter­mi­nier­te Ziele und erteilt den Spar­ten kon­kre­te Auf­trä­ge. Damit die euro­päi­schen Bah­nen gemäss den Auf­trä­gen reagie­ren kön­nen, braucht es mehr Zusam­men­ar­beit in der Wei­ter­ent­wick­lung neuer Tech­no­lo­gien und deren Umset­zung. Die tech­ni­sche Säule des 4. Bahn­pa­kets bil­det die Grund­la­ge für die Schaf­fung des geplan­ten ein­heit­li­chen euro­päi­schen Bahnsystems.

Bis neue Tech­no­lo­gien ihre Anwen­dungs­rei­fe erreicht haben, braucht es zunächst eine Koor­di­na­ti­on der Inno­va­ti­on (vgl. Abbil­dung) und eine geziel­te For­schung zur Erar­bei­tung der wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen. Dazu hat die EU in den ver­gan­ge­nen Jah­ren leis­tungs­fä­hi­ge und kom­pe­ten­te Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­baut: Das Pro­gramm «Hori­zon» führt und finan­ziert diver­se For­schungs­pro­jek­te. Dank bran­chen­über­grei­fen­der Ver­net­zung sol­len die Ergeb­nis­se und Resul­ta­te zeit­nah einem brei­ten Nut­zungs­feld zur Ver­fü­gung ste­hen. Im Rah­men der Inno­va­ti­ons­part­ner­schaft Europe’s Rail Joint Under­ta­king (EU-Rail) wer­den inno­va­ti­ve neue Ansät­ze auf Grund­la­ge von For­schungs­er­geb­nis­sen kon­kre­ti­siert. Die wich­ti­gen Pro­jek­te für den Bahn­be­trieb bezie­hungs­wei­se für die Tech­nik basie­ren auf den bei­den Säu­len «Sys­tem Pil­lar» und «Tech­ni­cal Pil­lar». Die Eisen­bahn­agen­tur ERA defi­niert die neuen ein­heit­li­chen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für euro­päi­sche Bahn­an­wen­dun­gen und stellt so die Inter­ope­ra­bi­li­tät sicher. Dank die­ser Wis­sens­bün­de­lung las­sen sich in kur­zer Zeit inter­na­tio­nal anwen­dungs­rei­fe Lösun­gen erarbeiten.

Energie der Zukunft ist erneuerbar

Indus­tria­li­sier­te Volks­wirt­schaf­ten nutz­ten bis­her haupt­säch­lich fos­si­le Ener­gie­trä­ger. Diese waren auf dem inter­na­tio­na­len Markt lange güns­tig erhält­lich. Mit dem Green Deal will die EU die ver­kehrs­be­ding­ten Emis­sio­nen bis 2050 um 90% redu­zie­ren und 75% des Trans­port­vo­lu­mens von der Stras­se auf die Schie­ne oder Was­ser­stras­sen ver­la­gern. Die künf­tig wich­ti­gen Ener­gie­trä­ger sind Was­ser­stoff und Elek­tri­zi­tät, bei­des her­ge­stellt aus erneu­er­ba­ren Ressourcen.

Moderne Datenkommunikation erfolgt digital

Indus­tria­li­sier­te Pro­zes­se funk­tio­nie­ren dann erfolg­reich, wenn die not­wen­di­gen Daten für alle Betei­lig­ten direkt und unmit­tel­bar ver­füg­bar sind. Die aktu­el­le Daten­nut­zung ist noch ein­ge­schränkt, für viele Teil­pro­zes­se wer­den die Daten immer wie­der neu erfasst. Sol­che Allein­gän­ge sind res­sour­cen- und zeit­in­ten­siv sowie feh­ler­an­fäl­lig. In Zukunft sol­len Daten allen auto­ri­sier­ten Teil­neh­mern medi­en­bruch­frei und zeit­nah zur Ver­fü­gung ste­hen. Der direk­te Zugriff auf Daten ist zen­tral für die Rea­li­sie­rung von auto­ma­ti­sier­ten Pro­zes­sen, eben­so ein wirk­sa­mer Daten­schutz. Cyber­si­cher­heit wird zum Kern­the­ma der moder­nen Datenkommunikation.

Neuordnung des Bahnsystems gefragt 

Die Bahn war im 19. und begin­nen­den 20. Jahr­hun­dert wesent­lich für die Indus­tria­li­sie­rung. Erst ab Mitte des 20. Jahr­hun­derts dräng­ten Stras­se und Luft­fahrt dank ihren erfolg­rei­chen Inno­va­ti­ons­schrit­ten die Schie­ne im Trans­port zurück. Ent­schei­dend dabei waren der intra­mo­da­le Wett­be­werb und die rigo­ro­se Kun­den­ori­en­tie­rung. Die wich­tigs­te Frage der Kun­den lau­te­te: Wie kön­nen wir unse­re Bedürf­nis­se ein­fa­cher, beque­mer und güns­ti­ger erfül­len? Und sie erhiel­ten auf der Stras­se pas­sen­de Ant­wor­ten. Diese Frage müs­sen sich die Bah­nen heute end­lich auch stel­len. Die Bahn stellt ein leis­tungs­fä­hi­ges und res­sour­cen­scho­nen­des Trans­port­sys­tem mit zahl­rei­chen Vor­tei­len dar. Im direk­ten Ver­gleich des benö­tig­ten Ener­gie­be­darfs schnei­det die elek­tri­fi­zier­te Bahn gegen­über der Stras­se als ein­deu­ti­ge Sie­ge­rin ab. Die Bahn benö­tigt bei glei­chen Rah­men­be­din­gun­gen 10-mal weni­ger Ener­gie als die Stras­se. Wich­ti­ge euro­päi­sche Bahn­stre­cken sind bereits elek­tri­fi­ziert, sodass die benö­tig­te Trak­ti­ons­en­er­gie mit hohem Wir­kungs­grad genutzt wer­den kann. Ein weit ver­zweig­tes Stre­cken­netz ver­bin­det heute die wich­ti­gen Regio­nen Euro­pas, ein Gross­teil der Stre­cken sind nor­mal­spu­rig, nur in weni­gen euro­päi­schen Regio­nen sind heute abwei­chen­de Spur­wei­ten in Betrieb. Damit die geplan­te Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs auf die Schie­ne tat­säch­lich rea­li­siert wer­den kann, braucht es zunächst einen Kul­tur­wan­del bei den Bah­nen hin zu intra­mo­da­lem Wett­be­werb und Kun­den­ori­en­tie­rung sowie eine umfas­sen­de und sys­te­ma­ti­sche Erneue­rung des Bahnsystems:

  • TEN‑T: Die EU hat das trans­eu­ro­päi­sche Schie­nen­netz zur Ver­bin­dung aller bedeu­ten­den euro­päi­schen Zen­tren defi­niert. Auf einer ein­heit­li­chen, har­mo­ni­sier­ten Infra­struk­tur sol­len die Züge hin­der­nis­frei ver­keh­ren kön­nen, auf Neben­stre­cken kann Was­ser­stoff- oder Bat­te­rie­be­trieb für die ange­streb­te CO2-Neu­tra­li­tät sor­gen. Der Aus­bau des Bahn­net­zes erfolgt mit zwei unter­schied­li­chen Schwer­ge­wich­ten: Für den Per­so­nen­ver­kehr ist ein Hoch­ge­schwin­dig­keits­netz auf­zu­bau­en, das die wich­ti­gen Zen­tren ver­bin­det und attrak­ti­ve Rei­se­zei­ten ermög­licht. Für den Güter­ver­kehr sind die erfor­der­li­chen Tras­sen bereit­zu­stel­len, sodass der Bahn­gü­ter­ver­kehr gemäss den poli­ti­schen Vor­ga­ben wach­sen kann. Die Güter­bah­nen müs­sen in den nächs­ten Jahr­zehn­ten ihre Trans­port­ka­pa­zi­tät mehr als ver­dop­peln. Die­ses hoch­ge­steck­te Ziel kön­nen sie nur mit­hil­fe von Inno­va­ti­on errei­chen. Zudem müs­sen die Kor­ri­dor­ma­na­ger mit umfas­sen­den Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wer­den, damit die heu­ti­ge Rosi­nen­pi­cke­rei der natio­na­len inte­griert geführ­ten Staats­bah­nen ein Ende hat.
  • Inter­ope­ra­bi­li­tät und Stan­dar­di­sie­rung: Noch gilt bei den ver­schie­de­nen euro­päi­schen Bahn­sys­te­men eine Viel­zahl von oft unter­schied­li­chen natio­na­len Vor­schrif­ten. Deren Ein­hal­tung schränkt den frei­zü­gi­gen grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehr bis heute signi­fi­kant ein und ermög­licht unlau­te­re Wett­be­werbs­vor­tei­le im natio­na­len Markt. Trotz der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) behin­dern natio­na­le Vor­schrif­ten immer noch den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr mas­siv. Die EU hat die Besei­ti­gung die­ser natio­na­len Vor­schrif­ten mit dem «rules clea­ning-up pro­gram­me» zu einer wich­ti­gen Füh­rungs­auf­ga­be erko­ren. Dies ist ein ent­schei­den­des Pro­gramm der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets zur Schaf­fung der Sin­gle Euro­pean Rail­way Area (SERA). Wäh­rend die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für die Wei­ter­ent­wick­lung der Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) ver­ant­wort­lich ist, muss der Bahn­sek­tor die dazu­ge­hö­ri­gen Stan­dards und Nor­men aktua­li­sie­ren und wei­ter­ent­wi­ckeln. Im ange­streb­ten Ide­al­fall sol­len die TSI und die Nor­men alle bahn­tech­ni­schen Teil­sys­te­me in allen betei­lig­ten euro­päi­schen Län­dern aus­rei­chend spe­zi­fi­zie­ren. Auch die Schweiz setzt im Nor­mal­spur­be­reich kon­se­quent auf die TSI. Sie hat im Rah­men des gel­ten­den Land­ver­kehrs­ab­kom­mens erste Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets über­nom­men. Da der Dia­log zwi­schen der EU und der Schweiz der­zeit still­steht, ist die geplan­te Wei­ter­füh­rung aktu­ell lei­der nicht möglich.
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK): Die Bahn muss ihre his­to­risch gewach­se­nen, aber über­al­ter­ten Stan­dards wie die klas­si­sche Schrau­ben­kupp­lung zuguns­ten moder­ner digi­ta­li­sier­ter Sys­te­me – etwa der DAK4 – flä­chen­de­ckend ablö­sen. Dies bil­det eine ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine künf­ti­ge umfas­sen­de Auto­ma­tis­a­ti­on im Bahn­sek­tor. Noch wich­ti­ger aber ist die Ver­net­zung aller Akteu­re ent­lang der gesam­ten Logis­tik­ket­te – über den rei­nen Schie­nen­lauf hin­aus – dank der Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung. Frei zugäng­li­che Daten- und Buchungs­platt­for­men eröff­nen unge­ahn­te Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und Qua­li­täts­ver­bes­se­run­gen. Auch die Mit­glie­der des VAP und die SBB tra­gen mit ihrem Know-how aktiv zum Gelin­gen die­ses wich­ti­gen Pro­jekts bei.
  • Ener­gie: Beim Thema Ener­gie wer­den die erfor­der­li­chen Pro­zes­se zu der CO2-neu­tra­len Gewin­nung, der Ver­tei­lung und der ein­fa­chen Nut­zung von Was­ser­stoff bear­bei­tet. Für den Betrieb auf län­ge­ren nicht elek­tri­fi­zier­ten Bahn­stre­cken bil­det Was­ser­stoff eine viel­ver­spre­chen­de Ener­gie­quel­le, um rasch fos­si­le Treib­stof­fe abzulösen.
Marathon mit Hürden

Die EU hat mit dem Green Deal ein umfas­sen­des Pro­gramm zur Gestal­tung eines CO2-neu­tra­len Euro­pas defi­niert. Aller­dings haben die Mit­glied­län­der unter­schied­li­che Aus­gangs­la­gen, Prio­ri­tä­ten und Inter­es­sen. Für die Umset­zung die­ses anspruchs­vol­len Pro­gram­mes wer­den folg­lich eini­ge Hür­den zu über­win­den sein. Es wird sich zei­gen, ob die natio­na­len Inter­es­sen der Staats­bah­nen zuguns­ten einer gemein­sa­men euro­päi­schen Lösung genü­gend zurück­tre­ten kön­nen. Die Bahn soll im euro­päi­schen Per­so­nen­ver­kehr und Güter­trans­port künf­tig eine Schlüs­sel­rol­le spie­len. Sie über­zeugt durch eini­ge bestechen­de Vor­tei­le. Aber sie muss auch eine über viele Jahr­zehn­te ent­stan­de­ne Abnei­gung gegen Erneue­run­gen, Ver­än­de­run­gen und Wett­be­werb über­win­den. Die Abschot­tung der Märk­te, ins­be­son­de­re durch die Staats­bah­nen, bil­det nach wie vor vie­ler­orts ein gros­ses Hin­der­nis. Durch das Fest­hal­ten an natio­na­len Vor­schrif­ten, oft unter dem Vor­wand von Sicher­heits­über­le­gun­gen, wol­len sich Staats­bah­nen wei­ter­hin vor uner­wünsch­ter inter­na­tio­na­ler Kon­kur­renz schüt­zen. Es liegt an den Mit­glied­staa­ten, der euro­päi­schen Idee zum Durch­bruch zu ver­hel­fen und unlau­te­ren Metho­den ihrer Staats­bah­nen den Rie­gel zu stos­sen. Der Bahn­sek­tor muss mit Inno­va­ti­on neue Stan­dards set­zen. Er muss seine Vor­schrif­ten­welt inter­na­tio­nal ver­ein­heit­li­chen und ent­schla­cken. Gros­se Lie­fe­ran­ten des Bahn­sek­tors dür­fen bei der Ent­wick­lung neuer Sys­te­me nicht ver­su­chen, sich durch exklu­si­ve, inkom­pa­ti­ble Pro­duk­te einen ein­sei­ti­gen Markt­vor­teil zu ver­schaf­fen. Für einen nach­hal­ti­gen Migra­ti­ons­er­folg benö­tigt der Sek­tor kom­pa­ti­ble, aus­ge­reif­te und zuver­läs­si­ge inno­va­ti­ve Pro­duk­te. Damit haben sich die Her­stel­ler in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht gera­de aus­ge­zeich­net. Ob die ange­streb­te Ver­la­ge­rung der Ver­keh­re auf die Schie­ne im geplan­ten Umfang mach­bar wird, hängt von den ein­setz­ba­ren Finanz­mit­teln ab. Es wird für die Migra­ti­on keine prall gefüll­te EU-Geld­scha­tul­le daste­hen, aus der sich die ein­zel­nen Unter­neh­men nach Bedarf bedie­nen kön­nen. Die ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten wer­den hier mit kräf­ti­gen Anschub­fi­nan­zie­run­gen zur Erneue­rung und Erwei­te­rung der Bahn­in­fra­struk­tur bei­tra­gen müs­sen. Das gilt auch für die Schweiz. Kern­pro­jek­te wie die DAK müs­sen inter­na­tio­nal abge­stimmt sein, sonst wird ihre Wir­kung sang- und klang­los verpuffen.

Schweiz ist Teil von Europa

Auch die Schweiz kann mit einer akti­ven Betei­li­gung an die­sen EU-Pro­gram­men nur gewin­nen. Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz trägt mit sei­nen gros­sen Tran­sit­ach­sen zum trans­eu­ro­päi­schen Schie­nen­netz der EU bei. Es bil­det einen wich­ti­gen Teil des ein­heit­li­chen inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Sys­tems SERA. Da viele der Schwei­zer Ver­keh­re grenz­über­schrei­tend geführt wer­den, sind inter­ope­ra­ble Lösun­gen unab­ding­bar. Die Schweiz hat ihr Plan­soll mit dem durch­ge­hen­den Aus­bau der Nord-Süd-Trans­ver­sa­len wie ange­sagt erfüllt. Das Schwei­zer Bahn­netz muss für den Bin­nen­ver­kehr wei­ter aus­ge­baut wer­den, um das Wachs­tums­ziel im Güter­ver­kehr Zukunft bewäl­ti­gen zu kön­nen. Unse­re Exper­ten kön­nen aktiv wert­vol­le Ent­wick­lungs­bei­trä­ge leis­ten und sich mit den Bes­ten inter­na­tio­nal mes­sen. Unse­re Bahn­un­ter­neh­men kön­nen mit neuen Kon­zep­ten ihre Markt­po­si­ti­on, ins­be­son­de­re auch im Import- und Export­ver­kehr stär­ken. Der VAP unter­stützt die gemein­sa­men Akti­vi­tä­ten, um den Bahn­sek­tor zu einem wich­ti­gen Part­ner des mul­ti­mo­da­len Trans­port­sys­tems wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dabei ist die Zusam­men­ar­beit auf euro­päi­scher Ebene und intra­mo­da­ler Wett­be­werb eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung, um die poli­ti­schen Ziele frist­ge­recht zu errei­chen. Wir sind ver­kehrs­tech­nisch so eng mit den Nach­bar­staa­ten ver­knüpft, dass unse­re Wirt­schaft hin­der­nis­freie grenz­über­schrei­ten­de Ver­kehrs- und Trans­port­leis­tun­gen braucht. Gera­de für grös­se­re Distan­zen ist aus Ener­gie­sicht die Schie­ne prä­de­sti­niert. Die poli­ti­schen Dif­fe­ren­zen zwi­schen der Schweiz und der EU behin­dern nach wie vor die drin­gend not­wen­di­ge inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit. Die Bahn­bran­che ist gut bera­ten, trotz der Hür­den den fach­li­chen Aus­tausch aktiv zu suchen und zu pfle­gen. Eine erfolg­rei­che Bahn­zu­kunft haben wir nur gemeinsam.

Interoperabilität Schweiz–EU sicherstellen

Interoperabilität Schweiz–EU sicherstellen

Der Gemisch­te Land­ver­kehrs­aus­schuss hat am 24. Juni 2022 die Bedeu­tung har­mo­ni­sier­ter Vor­schrif­ten für den Land­ver­kehr Schweiz–EU gewür­digt. Wir mei­nen: Für nach­hal­ti­ge Inter­ope­ra­bi­li­tät braucht es mehr. Jetzt ist eine koor­di­nier­te Ver­kehrs­po­li­tik gefragt.

1999 hat die Schweiz mit der Euro­päi­schen Union (EU) ein Land­ver­kehrs­ab­kom­men abge­schlos­sen. Die­ses garan­tiert Trans­por­teu­ren von dies- und jen­seits der Schwei­zer Lan­des­gren­zen einen gegen­sei­ti­gen Markt­zu­tritt. Die Vor­schrif­ten für den grenz­über­schrei­ten­den Güter­ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se wur­den harmonisiert.

Schweiz teilweise aussen vor

Mit der NEAT baute die Schweiz den euro­päi­schen Schie­nen­kor­ri­dor zur Flach­bahn aus und setz­te ihre Ver­la­ge­rungs­po­li­tik mit der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) sowie Kabotage‑, Nacht- und Sonn­tags­fahr­ver­bot erfolg­reich um. Der Modal­split im alpen­que­ren­den Tran­sit­ver­kehr liegt bei über 70% zuguns­ten der Schie­ne, was als inter­na­tio­na­ler Bench­mark gilt. Die­ser erfreu­li­che Leis­tungs­aus­weis darf jedoch nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die Schweiz ver­gli­chen mit Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang ver­fügt. Das Schwei­zer Bahn­netz ist noch kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Netzes.

Am Landverkehrsabkommen festhalten
Der Gemisch­te Land­ver­kehrs­aus­schuss hat anläss­lich des Halb­jah­res­tref­fens vom 24. Juni 2022 die Bedeu­tung des Abkom­mens betont. Aller­dings blo­ckie­ren unge­lös­te poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen zwi­schen der Schweiz und der EU des­sen Wei­ter­ent­wick­lung. Eine sol­che ist im Rah­men der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets drin­gend erfor­der­lich. Seit 2019 wird die Zusam­men­ar­beit der Schweiz mit der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA in einer befris­te­ten Über­gangs­lö­sung gere­gelt. Der Gemisch­te Aus­schuss dis­ku­tier­te eine wei­te­re Ver­län­ge­rung die­ser Über­gangs­lö­sung. Das würde der Schweiz sowohl die ver­fah­rens­mäs­si­ge Ein­bin­dung zu ver­ein­fach­ten Zulas­sun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr erleich­tern als auch das fach­li­che Mit­wir­ken an Inno­va­ti­ons­pro­jek­ten zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung der Bah­nen ermög­li­chen.
Bundesrat gefragt
Wir vom VAP sind über­zeugt, dass der Schwei­zer Bahn­gü­ter­ver­kehr den Markt­zu­gang aus­bau­en muss und den Anschluss an die euro­päi­sche Inno­va­ti­on nicht ver­pas­sen darf. Mit die­sem Credo hat Stän­de­rat Josef Ditt­li am 9. Juni 2022 die Inter­pel­la­ti­on 22.3566 ein­ge­reicht. Damit for­dert er den Bun­des­rat auf, die fol­gen­den Fra­gen zu beantworten: 
  1. Wie will der Bun­des­rat die not­wen­di­ge Wei­ter­füh­rung der Bahn­pa­ke­te im Rah­men des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens EU–CH sicherstellen?
  2. Wie will der Bun­des­rat die Umset­zung der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets in der Schweiz errei­chen und den frei­en grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehr nach­hal­tig sichern?
  3. Wie will der Bun­des­rat die bal­di­ge volle Mit­glied­schaft der Schweiz in der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA erreichen?
  4. Wie will der Bun­des­rat den Schwei­zer Ein­sitz im EU-RISC als wich­ti­ges Füh­rungs- und Ent­schei­dungs­gre­mi­um sicher­stel­len und vervollständigen?
Vollständige Interoperabilität sicherstellen
Für die Wirt­schaft im All­ge­mei­nen und für unse­re Mit­glie­der im Beson­de­ren ist es ent­schei­dend, dass bis­he­ri­ge Errun­gen­schaf­ten nach­hal­tig gesi­chert wer­den. Wir erach­ten es als abso­lut not­wen­dig, dass die Schweiz bald­mög­lichst als gleich­wer­ti­ger Part­ner in zen­tra­len euro­päi­schen Gre­mi­en ver­tre­ten ist und dass die Ver­kehrs­po­li­tik im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr koor­di­niert wird. 
Forum Güterverkehr: Die Branche steht zusammen für den Fortschritt im Schienengüterverkehr

Forum Güterverkehr: Die Branche steht zusammen für den Fortschritt im Schienengüterverkehr

Am 3. Mai 2022 fand nach drei Jah­ren end­lich wie­der das belieb­te Forum Güter­ver­kehr statt. Es tra­fen sich die wich­tigs­ten Akteu­re und Ver­tre­ter aus der ver­la­den­den Wirt­schaft aus ganz Euro­pa, um ihr Fach­wis­sen auf­zu­fri­schen und sich mit Kol­le­gen unter­neh­mens­über­grei­fend aus­zu­tau­schen. Die Chan­cen, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in einem gemein­sa­men Anlauf für die Zukunft fit machen zu kön­nen, ste­hen gut!

Interessante Ansätze

Die Mas­ter­plä­ne Güter­ver­kehr sowie Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Beson­de­ren, die in Deutsch­land und Öster­reich lan­ciert wur­den, geben einen umfas­sen­den Über­blick über die poli­ti­schen Stra­te­gien und Mass­nah­men. Ver­gleich­ba­res fehlt in der Schweiz, statt­des­sen wird noch stark auf die ein­zel­nen Ver­kehrs­trä­ger fokus­siert. Der VAP ver­folgt daher wei­ter­hin eine Gesamt­sicht Güter­ver­kehr und Logis­tik, dies in enger Koope­ra­ti­on mit eco­no­mie­su­is­se und ASTAG. Öster­reich prä­sen­tiert eine Ände­rung im Abfall­wirt­schafts­ge­setz. Die­ses gibt vor, dass Trans­por­te von Abfäl­len mit einem Gesamt­ge­wicht von mehr als zehn Ton­nen, ab einer fest­ge­leg­ten Trans­port­stre­cke (sin­kend zwi­schen 1.1.2023 bis 1.1.2026 von 300, 200, 100 km), zukünf­tig per Bahn oder durch ande­re Ver­kehrs­mit­tel mit gleich­wer­ti­gem oder gerin­ge­rem Schad­stoff oder Treib­haus­gas­po­ten­ti­al (z.B. Antrieb mit­tels Brenn­stoff­zel­le oder Elek­tro­mo­tor) zu erfol­gen haben. Auch im Kan­ton Zürich zei­gen sich ähn­li­che Ent­wick­lun­gen, zum Bei­spiel in der Ver­ord­nung über den Bahn­trans­port von Aus­hub und Gesteins­kör­nung vom 3. Febru­ar 2021. Diese ver­langt, dass ein erheb­li­cher Teil des Aus­hubs per Bahn­trans­port zu erfol­gen hat – oder aber eine Ersatz­ab­ga­be anfällt. Im Ansatz begrüs­sen wir sol­chen Regu­la­ri­en zur Errei­chung der Umwelt­zie­le, jedoch hal­ten wir eine Vor­ga­be der Trans­port­mit­tel­wahl mit­tels sanf­ten Zwangs als wenig ziel­füh­rend. Viel­mehr ist der VAP bestrebt, die Bah­nen fit und für die Ver­la­der attrak­tiv zu machen, so dass eine Bevor­mun­dung nicht nötig ist.

Sehr posi­tiv wer­ten wir daher das gemein­sa­me Inter­es­se, die Digi­ta­li­sie­rung vor­an­zu­trei­ben. Wie nie zuvor ste­hen die Akteu­re der ver­la­den­den Wirt­schaft geschlos­sen für den Fort­schritt. Es ist beein­dru­ckend, wie die ver­schie­de­nen Play­er sich über ganz Euro­pa ver­netzt für die Digi­ta­li­sie­rung ent­schei­den und die­sen Hebel gemein­sam betä­ti­gen wol­len, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Zukunft fit zu machen. In ver­schie­de­nen Refe­ra­ten wurde auf­ge­zeigt, dass die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK), nicht nur erheb­li­che Erleich­te­rung für mecha­ni­sche Arbei­ten bringt, son­dern vor allem Wei­chen­stel­ler für die Kon­nek­ti­vi­tät eines gesam­ten Zuges ist. Dies ist die Vor­aus­set­zung für die für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung, wel­che sich in ande­ren Bran­chen schon lange voll­zo­gen hat. Mit effi­zi­en­te­ren und trans­pa­ren­ten Pro­zes­sen kann die Bahn nebst den ande­ren Ver­kehrs­mit­teln wett­be­werbs­fä­hig wer­den. Das Motto ist Col­la­bo­ra­ti­on und Coo­pe­ti­ti­on, wel­ches auch wir vom VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unterstützen.

VAP-Mit­glie­der kön­nen mit ihrem per­sön­li­chen Login die Prä­sen­ta­tio­nen der Refe­ren­ten hier herunterladen.

Der Ablauf des Forums im Detail

Der Vor­mit­tag dreh­te sich um die Frage «Ver­kehrs­po­li­tik im grü­nen Rausch?». Gil­les Peter­hans, Secre­ta­ry Gene­ral der UIP erläu­ter­te die ver­kehrs­po­li­ti­schen The­men auf euro­päi­scher Ebene. Malte Law­renz, Vor­sit­zen­der des VPI Deutsch­land zeig­te für Deutsch­land den ver­kehrs­po­li­ti­schen Rah­men auf, wie der Schie­ne Prio­ri­tät ein­ge­räumt wer­den soll und wel­cher För­de­rung es bedarf, um den Mas­ter­plan für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr umset­zen zu kön­nen. Frank Petut­s­ch­nig, Gene­ral­se­kre­tär VPI Öster­reich, zeig­te zum sel­ben Thema die Situa­ti­on in Öster­reich auf, wobei dort die Gesamt­sicht des Güter­ver­kehrs, näm­lich eine mög­lichst effi­zi­en­te Wahl des Ver­kehrs­trä­gers hin­sicht­lich Ener­gie­be­darfs pro Ton­nen, im Fokus steht. Dési­rée Baer, CEO SBB Cargo, ergänz­te mit ihrem Refe­rat die Sach­la­ge des ver­kehrs­po­li­ti­schen Rah­mens in der Schweiz und stell­te die Inter­es­sens­ge­sell­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV), der Platt­form zur Koope­ra­ti­on für Bah­nen und Ver­la­der vor.

In der anschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on wurde deut­lich, dass die Wei­chen für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf Inno­va­ti­on gestellt sind und es im nächs­ten Schritt zu defi­nie­ren gilt, wie die Inves­ti­tio­nen finan­ziert wer­den. Klar wurde, dass die Neue­run­gen alle Akteu­re betref­fen und somit ein kol­la­bo­ra­ti­ver Ansatz der rich­ti­ge Weg ist. Koope­ra­ti­on und Wett­be­werb – oder auch Coo­pe­ti­ti­on – sind zwei wei­te­re Schlag­wör­ter, die nicht nur bei den Schie­nen­ak­teu­ren erwünscht sind, son­dern auch im Zusam­men­spiel von Schie­ne und Strasse.

Der Nach­mit­tag glie­der­te sich in die zwei span­nen­den Schlüs­sel­the­men «Inno­va­tio­nen & mög­li­che Umset­zung» und «Digi­ta­li­sie­rung mit kon­kre­ten Mass­nah­men». Jürg Lüt­scher, fach­kun­dig für Inno­va­ti­on und Regu­la­ti­on beim VAP, sprach über die Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz. Er beton­te, wie wich­tig die Opti­mie­rung der Pro­zes­se und Schnitt­stel­len in Zuge von Inno­va­ti­on ist, der soge­nann­ten Inter­ope­ra­bi­li­tät. Ralf Mar­xen, Head of Exter­nal Tech­ni­cal Affairs bei der Deut­sche Bahn AG refe­rier­te über den Weg zum intel­li­gen­ten Güter­zug: «Von Shift2Rail zu Europe’s Rail». Er zeig­te wich­ti­ge Mei­len­stei­ne zur Inno­va­ti­on auf, wobei die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) die Schlüs­sel­funk­ti­on für die Digi­ta­li­sie­rung ein­nimmt und zum Bei­spiel auto­ma­ti­sier­te Vor­gän­ge und Moni­to­ring, wie auch eine punkt­ge­naue Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on ermög­licht und damit den Ser­vice-Level des Trans­ports von Gütern auf der Schie­ne um ein Viel­fa­ches anhebt. Ste­fan Hagen­lo­cher, Geschäfts­füh­rer HWH und Pro­jekt­lei­ter TIS, der live über Video­ka­nal zuge­schal­tet wurde, zeig­te auf, was der Tech­ni­sche Inno­va­ti­ons­kreis Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (TIS) für einen digi­ta­len und wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr vor­aus­setzt. Er kom­mu­ni­zier­te klar, dass es ohne DAK keine voll­stän­di­ge Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs geben wird und eine Stan­dar­di­sie­rung der tech­ni­schen Aspek­te sowie eine abge­stimm­te Migra­ti­ons­stra­te­gie uner­läss­lich sind.

Die bei­den Wagen­ver­mie­ter Niko Davids, Chief Digi­tal Offi­cer, VTG AG, und Chris­toph Becker, Lei­ter ECM II und Sicher­heits­ma­nage­ment bei Was­co­sa AG, zeig­ten ihre Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gien zur Stär­kung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf. Auch ihre Bot­schaft – zumal die bei­den Kon­kur­ren­ten mit ihrem gemein­sa­men Auf­tritt schon ein Zei­chen setz­ten: «Col­la­bo­ra­ti­on und Coo­pe­ti­ti­on: Digi­ta­li­sie­rung ist kein Vor­ha­ben eines Ein­zel­nen! Nur durch akti­ve und offe­ne Zusam­men­ar­beit wird ein Nut­zen für den Sek­tor entstehen!»

Jörg Bisang, Lei­ter Pro­dukt­ma­nage­ment ZKE, beein­druck­te mit den schon heu­ti­gen Mög­lich­kei­ten, wel­che die Digi­ta­li­sie­rung der tech­ni­schen Fahr­zeug­kon­trol­le mit «Way­si­de Intel­li­gence» bringt, und for­der­te EVUs und Wagen­hal­ter auf, diese Mög­lich­kei­ten zu nutzen.

In der abschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on wurde dann auch deut­lich, dass sich alle gemein­sam auf die Migra­ti­on der DAK fokus­sie­ren wol­len, im Sinne einer inter­ope­ra­blen Inno­va­ti­on. Diese Zusam­men­ar­beit betrifft das Gesamt­sys­tem Bahn, des­halb gilt es, nicht als Wett­be­wer­ber zusam­men daran zu arbei­ten, son­dern als Inno­va­ti­ons­team, wel­che sich über ihre Ziel­vor­stel­lun­gen aus­tau­schen. Schnel­le und muti­ge Ent­schei­dun­gen kön­nen eine effi­zi­en­te Umset­zung ermöglichen.

Wir bli­cken auf ein erfolg­rei­ches Forum Güter­ver­kehr zurück, bei dem es alle genos­sen haben, sich end­lich wie­der in der «rea­len Welt» tref­fen und aus­tau­schen zu können.

4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

Hin­der­nis­frei über die Grenzen

Die Euro­päi­sche Union (EU) strebt mit der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets eine zügi­ge und nach­hal­ti­ge Har­mo­ni­sie­rung im inter­na­tio­na­len Nor­mal­spur­ver­kehr an, damit der grenz­über­schrei­ten­de Schie­nen­ver­kehr hin­der­nis­frei ablau­fen kann. Die Mit­glied­staa­ten sol­len die Inter­ope­ra­bi­li­täts-Stan­dards kon­se­quent anwen­den und die ent­spre­chen­den Zulas­sungs­ver­fah­ren anpas­sen. Grund­la­ge für diese Ver­ein­heit­li­chung bil­den die Richt­li­nie über die Inter­ope­ra­bi­li­tät des Eisen­bahn­sys­tems in der Euro­päi­schen Union und die Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) für die Teil­sys­te­me (Infra­struk­tur, Ener­gie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signal­ge­bung, Betriebs­füh­rung und Ver­kehrs­steue­rung, Instand­hal­tung und Tele­ma­tik­an­wen­dun­gen). Die Schweiz über­nimmt die Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets in Teilschritten.

Was bis­her geschah

Die Zulas­sungs­ver­fah­ren lagen lange Jahre in der Zustän­dig­keit der natio­na­len Behör­den. 2015 kam die Gene­ral­di­rek­ti­on Mobi­li­tät und Ver­kehr (MOVE) der EU-Kom­mis­si­on zum Schluss, dass die Stoss­rich­tung der bereits umge­setz­ten Har­mo­ni­sie­rungs­mass­nah­men zwar stimmt, dass die Umset­zung der ein­heit­li­chen Vor­schrif­ten in den Mit­glied­staa­ten aber nur unter­schied­lich rasch vor­an­kommt und die natio­na­len Zulas­sungs­ver­fah­ren von Behör­de zu Behör­de trotz gemein­sa­mer Regeln immer noch stark von­ein­an­der abwei­chen. In der Folge beschloss die EU das 4. EU-Eisen­bahn­pa­ket. Seit dem 16. Juni 2019 ist die EU-Eisen­bahn­agen­tur (ERA) neu für das Ertei­len von ein­heit­li­chen Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen und Zulas­sun­gen von Roll­ma­te­ri­al für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr zustän­dig. Sie betreibt dazu das Online-Fahr­zeug­zu­las­sungs­por­tal «One Stop Shop». Bei den Prü­fun­gen der Zulas­sungs­dos­siers arbei­tet sie eng mit den natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den zusam­men. Am 21.12.2021 teilt das BAV mit, dass die Zusam­men­ar­beit der Schweiz mit der Euro­päi­schen Agen­tur, im Zusam­men­hang mit der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets – 1. Schritt – um ein wei­te­res Jahr bis Ende 2022 ver­län­gert wurde. Zur Medi­en­mit­tei­lung.

Drei Kern­ele­men­te

Mit der tech­ni­schen Säule will die EU-Kom­mis­si­on die erkann­ten Schwach­stel­len behe­ben und die Markt­po­si­ti­on des Bahn­sek­tors im hart umkämpf­ten Reise- und Trans­port­ge­schäft stär­ken (vgl. Abbil­dung 1). Das 4. EU-Bahn­pa­ket ent­hält drei wesent­li­che Elemente:

  1. Die anzu­wen­den­den Vor­schrif­ten sol­len in allen betei­lig­ten Staa­ten sys­te­ma­tisch har­mo­ni­siert wer­den. Dies geschieht durch insti­tu­tio­nel­le Inkraft­set­zungs­ver­fah­ren der TSI und deren Aktua­li­sie­run­gen. Damit sind von der EU-Kom­mis­si­on publi­zier­te TSI neu unmit­tel­bar in allen Staa­ten gül­tig; es braucht keine natio­na­len Umset­zungs­pro­zes­se mehr.
  2. Die Eisen­bahn­agen­tur ERA über­wacht neu den zeit­na­hen und voll­stän­di­gen Abbau von über­hol­ten natio­na­len Vor­schrif­ten durch die zustän­di­gen natio­na­len Aufsichtsbehörden.
  3. Die Eisen­bahn­agen­tur ERA koor­di­niert neu die Zulas­sungs­ver­fah­ren und ver­fügt zen­tral ein­heit­li­che, län­der­über­grei­fend gül­ti­ge Betriebsbewilligungen.

 

Von Som­mer 2019 bis Herbst 2020 pass­ten alle EU-Mit­glied­län­der ihre natio­na­len Vor­schrif­ten dem 4. Eisen­bahn­pa­ket an. Heute kann im «One Stop Shop» der ERA ein Antrag auf Zulas­sung gestellt und das ent­spre­chen­de Dos­sier ein­ge­reicht wer­den. Die ERA prüft unter Ein­be­zug der betei­lig­ten natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den das Dos­sier und ver­fügt eine in allen bean­trag­ten Län­dern direkt gül­ti­ge Betriebsbewilligung.

Abbil­dung 1: Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets im Überblick

Vor­tei­le überwiegen

Die Ver­ein­heit­li­chung der Stan­dards und die Zen­tra­li­sie­rung der Zulas­sungs­ver­fah­ren brin­gen wesent­li­che Vorteile:

  • Schlan­ke­re und inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Regeln sor­gen bei der Spe­zi­fi­ka­ti­on von Teil­sys­te­men und der Nach­weis­füh­rung für Betriebs­be­wil­li­gun­gen für mehr Effi­zi­enz und Klarheit.
  • Die Trans­pa­renz zu Bear­bei­tungs­zei­ten und Bear­bei­tungs­ge­büh­ren steigt.
  • Eine inter­na­tio­nal gül­ti­ge Betriebs­be­wil­li­gung der ERA sorgt für rasche­re und plan­ba­re­re Zulassungsverfahren.
  • Es gibt neu keine mehr­fa­chen Ver­fah­ren mehr für Mehrländerzulassungen.
  • Für kom­ple­xe Pro­jek­te wie Mehr­sys­tem­trieb­fahr­zeu­ge sind die Ver­bes­se­run­gen nach kur­zer Ein­füh­rungs­zeit bereits deut­lich spürbar.

Bei den Zulas­sungs­ver­fah­ren für Stan­dard­gü­ter­wa­gen besteht noch Opti­mie­rungs­po­ten­zi­al. Denn der Vor­schrif­ten­um­fang ist hier enorm: Zahl­rei­che Vor­schrif­ten sind ver­al­tet und noch immer bestehen viele unter­schied­li­che natio­na­le Zusatzanforderungen.

Beschleu­nig­te natio­na­le Bereinigung

Die Berei­ni­gung der noch bestehen­den natio­na­len Vor­schrif­ten erfor­dert in allen Mit­glied­staa­ten umfang­rei­che Anpas­sun­gen. Sie wird schon bald zu einem deut­li­chen Abbau der nach­zu­wei­sen­den Regeln und der natio­na­len Unter­schie­de füh­ren. Ein­heit­li­che­re und aktu­el­le hoheit­li­che Vor­schrif­ten in allen euro­päi­schen Län­dern und eine län­der­über­grei­fend gül­ti­ge Zulas­sung sind eine Grund­vor­aus­set­zung dafür, dass der euro­päi­sche Schie­nen­ver­kehr in Zukunft signi­fi­kant gestärkt wird und dass sich zukunfts­fä­hi­ge Inno­va­tio­nen etablieren.

Schweiz zieht mit

Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz ist ein inte­grier­ter Bestand­teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Bahn­sys­tems. Auch wir sind an einem hin­der­nis­frei­en Schie­nen­ver­kehr über die Gren­zen hin­aus inter­es­siert. So strebt das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) im Rah­men des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens seit Jah­ren einen zweck­mäs­si­gen Nach­voll­zug der EU-Regeln für die Schweiz an. Auch bei uns bil­den die TSI heute die Grund­la­ge für die bahn­tech­nisch rele­van­ten Teil­sys­te­me im Normalspurbereich.

Zen­tra­le Schalt­stel­le in der Zusam­men­ar­beit EU-CH inner­halb des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens ist der gemisch­te Aus­schuss. Die­ser tagt halb­jähr­lich, des­sen Beschlüs­se wer­den in den Anhän­gen zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men fest­ge­legt und publiziert.

Im Dezem­ber 2019 hat die Schweiz einen ers­ten Teil der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets über­nom­men. Er umfasst die aktu­ell gel­ten­den TSI sowie den Zugang zum «One Stop Shop» der ERA. Das BAV aner­kennt bereits heute die ERA-Prü­fun­gen zu den TSI-Nach­wei­sen ohne wei­te­re eige­ne Prü­fun­gen. Es beur­teilt ein­zig die Ein­hal­tung der natio­na­len Vor­schrif­ten. Damit sind Dop­pel­prü­fun­gen passé.

Die EU aner­kennt die­sen ers­ten Schritt der Über­nah­me ledig­lich als Über­gangs­lö­sung und macht deren Wei­ter­füh­rung vom Schwei­zer Umset­zungs­fort­schritt des gesam­ten Pakets abhän­gig. Wäh­rend die EU mit dem inhalt­li­chen Fort­schritt unse­rer Über­nah­me­ar­bei­ten zufrie­den ist, gefähr­den die poli­ti­schen Span­nun­gen zuneh­mend deren Weiterführung.

Aller­dings bleibt die Ver­fü­gungs­kom­pe­tenz beim BAV und es gilt wei­ter­hin der Rechts­weg gemäss Schwei­zer Gesetz­ge­bung. Aus gesetz­li­chen Grün­den kann die ERA für das Schwei­zer Ter­ri­to­ri­um aktu­ell keine Betriebs­be­wil­li­gung ver­fü­gen. Den­noch führt die inter­na­tio­na­le Har­mo­ni­sie­rung der Zulas­sungs­ver­fah­ren schon jetzt zu einer spür­ba­ren Ver­ein­fa­chung für die Antrag­stel­ler und meis­tens auch zu einer Beschleu­ni­gung der Zulassungsverfahren.

Revi­si­on der Eisenbahngesetzgebung

Würde die Schweiz die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets umfas­send über­neh­men, so könn­ten die Akteu­re der Schwei­zer Bahn­bran­che wei­ter pro­fi­tie­ren. Das BAV hat dazu eine sys­te­ma­ti­sche Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes (EBG) sowie der rele­van­ten Ver­ord­nun­gen (ins­be­son­de­re der Eisen­bahn­ver­ord­nung EBV) auf den Weg gebracht, die Ver­nehm­las­sung wurde am 17. Dezem­ber eröff­net. Das Revi­si­ons­pa­ket bringt fol­gen­de Vor­tei­le: Zum einen bil­den Regel­wer­ke auf dem aktu­ells­ten Stand der Tech­nik die Vor­aus­set­zung für plan­ba­re Zulas­sungs­ver­fah­ren. Zum ande­ren kann das BAV dank schlan­ke­ren Inkraft­set­zungs­ver­fah­ren auf Stufe der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen die tech­nisch-betrieb­li­chen Regeln künf­tig effi­zi­en­ter und zeit­na­her aktualisieren.

Grund­sätz­lich sol­len auch im Schwei­zer Nor­mal­spur­be­reich die inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­ten EU-Vor­ga­ben gel­ten. Soweit erfor­der­lich wer­den diese von natio­na­len Regeln ergänzt.

Anpas­sungs­pro­zess läuft

Das BAV führt den begon­ne­nen Abbau­pro­zess bis­he­ri­ger natio­na­ler Regeln kon­se­quent wei­ter und ent­schlackt dadurch die hoheit­li­chen Vor­schrif­ten. Bei den Zulas­sungs­ver­fah­ren sol­len künf­tig die ein­heit­li­chen ERA-Betriebs­be­wil­li­gun­gen ohne zusätz­li­che BAV-Ver­fü­gung für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz ausreichen.

Nach der Anhö­rung wer­tet das BAV die Rück­mel­dun­gen der Bran­che aus, ver­voll­stän­digt die Bot­schaft zur Geset­zes­an­pas­sung des EBG und legt diese dem Bun­des­rat zur Behand­lung im Par­la­ment vor. Die Revi­si­on des EBG und die Anpas­sung der EBV wer­den die Har­mo­ni­sie­rung der Regeln zwi­schen der EU und der Schweiz fort­set­zen. Aus­ser­dem soll das Land­ver­kehrs­ab­kom­men ange­passt wer­den. Dazu müs­sen sich die Schweiz und die EU auf poli­ti­scher Ebene einigen.

Inno­va­ti­ons­schub gefragt

Die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets ermög­licht künf­ti­ge Inno­va­tio­nen im Bahn­sek­tor – was die­ser drin­gend nötig hat, um auf dem markt­wirt­schaft­lich hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor auch in Zukunft als kon­kur­renz­fä­hi­ger Part­ner auf­zu­tre­ten. Unter der Lei­tung der EU-Kom­mis­si­on wur­den Spe­zi­fi­ka­ti­ons­ar­bei­ten in den Berei­chen Sys­tem (Sys­tem Pil­lar) und Inno­va­ti­on (Inno­va­ti­on Pil­lar) ange­stos­sen. Das Euro­pean Freight Digi­tal Auto­ma­tic Cou­pler Deli­very Pro­gram (EDDP) hat den Auf­trag, betriebs­rei­fe Lösun­gen zur Inno­va­ti­on des Güter­ver­kehrs zu erarbeiten.

Der ein­ge­schla­ge­ne Weg ist für eine zukunfts­ori­en­tier­te Wei­ter­ent­wick­lung des Bahn­sek­tors ent­schei­dend – in der EU genau­so wie in der Schweiz. Denn nur so haben Euro­pa und die Schweiz eine reel­le Chan­ce, die hohen poli­ti­schen Erwar­tun­gen in Bezug auf die ange­streb­te Ener­gie­wen­de in einem ver­nünf­ti­gen Zeit­rah­men zu erfüllen.

25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

Exakt 25 Jahre nach der Unter­zeich­nung des «Ver­trag von Luga­no» wurde im deut­schen Bahn­hof der Schwei­zer Grenz­me­tro­po­le Basel Bilanz gezo­gen. Für den VAP ist neben dem Aus­bau der rechts­rhei­ni­schen auch der­je­ni­ge der links­rhei­ni­schen Stre­cke für den Güter­ver­kehr dring­lich. Eben­so rasch ist die Auto­ma­ti­sie­rung ins­be­son­de­re durch die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung umzu­set­zen. Schliess­lich begrüsst der VAP die vor­ge­schla­ge­ne Öff­nung der EU-Kom­bi­ver­kehrs­för­der­richt­li­nie auf mul­ti­mo­da­le Ver­keh­re mit Güter- statt Behäl­ter­um­schlag beim Verkehrsträgerwechsel.

Neue Vereinbarung

Unter dem Motto «Zu Gast bei Freun­den» schlos­sen die Ver­trags­län­der eine neue Ver­ein­ba­rung, die den Ver­trag von Luga­no ergänzt und neue Schwer­punk­te setzt. Sie sieht die nach­hal­ti­ge Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs vor, will des­sen inter­mo­da­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit opti­mie­ren und die Zusam­men­ar­beit in Inno­va­ti­on – ins­be­son­de­re der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) – sowie im Rah­men des Gemein­schafts­pro­jekts Shift2Rail inten­si­vie­ren. Nach den Reden der Gäste Win­fried Her­mann, Ver­kehrs­mi­nis­ter von Baden-Würt­tem­berg, und Adolf Ogi, Alt-Bun­des­rat der Schweiz, äus­ser­te sich Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft zu den Kern­the­men die­ses Jubiläums.

Adolf Ogi, Alt-Bun­des­rat der Schweiz

 

Sicherung der Zulaufstrecke notwendig

Josef Ditt­li brach­te die Per­spek­ti­ve des VAP ein. Die­ser trägt auf Schwei­zer Seite mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men zur För­de­rung eines leis­tungs­fä­hi­gen Güter­bahn­sys­tems bei. Ditt­li beton­te die Not­wen­dig­keit, zur Siche­rung der Zulauf­stre­cken den Aus­bau der Bahn­stre­cke auch links­rhei­nisch in Frank­reich zu rea­li­sie­ren. Mit der Moti­on «Staats­ver­trag für links­rhei­ni­sche NEAT-Zulauf­stre­cke» hatte die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen NR im Janu­ar 2020 den Bun­des­rat beauf­tragt, einen Staats­ver­trag mit Frank­reich und Bel­gi­en für eine leis­tungs­fä­hi­ge links­rhei­ni­sche Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) mit den not­wen­di­gen Infra­struk­tur­pa­ra­me­tern für den Güter­ver­kehr anzu­stre­ben. Zudem soll­te der Aus­bau der Rhein­tal­bahn in Deutsch­land mit Nach­druck wei­ter­ver­folgt wer­den. Bezüg­lich der neuen Ver­ein­ba­rung der Schweiz (UVEK) mit dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um von Deutsch­land stell­te Josef Ditt­li fest, dass die­ser zwar gut gemeint sei, aber mehr einer unver­bind­li­chen Absichts­er­klä­rung gleich­kommt, und for­der­te: «Die neue Ver­ein­ba­rung darf den Ver­trag von Luga­no nicht aus­ser Kraft set­zen, son­dern soll die­sen ergän­zen.» Josef Ditt­li wer­te­te es als erfreu­lich, dass nun von Sei­ten Frank­reichs Pläne zur Ver­grös­se­rung der Licht­raum­pro­fi­le in Tun­neln auf dem Abschnitt Réding–Saverne der Stre­cke Saarbrücken–Basel über Frank­reich vor­an­ge­trie­ben wer­den, wie dies der fran­zö­si­sche Infra­struk­tur­be­trei­ber SNCF Réseau ver­lau­ten liess.

Josef Ditt­li, Stän­de­rat und Prä­si­dent des VAP

 

Der VAP fördert Automation und Digitalisierung

Auch in den The­men Auto­ma­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung setzt sich der VAP für eine Abstim­mung auf euro­päi­scher Ebene ein. Mit der Moti­on «Durch Auto­ma­ti­on Güter auf der Schie­ne effi­zi­en­ter trans­por­tie­ren» hat er die nöti­gen finan­zi­el­len Mit­tel gefor­dert. Und mit der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) enga­giert er sich gemein­sam mit wei­te­ren Akteu­ren der Wirt­schaft für die Umset­zung ent­spre­chen­der Massnahmen.

Multimodaler Verkehr zukunftsweisend

Für den VAP gilt es, nicht nur den kom­bi­nier­ten Ver­kehr im enge­ren Sinn, son­dern auch den mul­ti­mo­da­len Ver­kehr mit Umschlag von Gütern zu för­dern. Letz­te­rer ver­eint eben­falls ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger und wird gera­de den Anfor­de­run­gen des stark wach­sen­den Stück­gut­ge­schäfts gerecht. So begrüsst der VAP die ent­spre­chen­den Vor­schlä­ge der EU-Kom­mis­si­on zur Revi­si­on der Kom­bi­ver­kehrs­richt­li­nie. Der­ar­ti­ge Vor­stös­se kön­nen mass­ge­bend mit­hel­fen, die Ziele des euro­päi­schen Green Deals zu errei­chen. In der Schweiz zeigt sich im mul­ti­mo­da­len Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ein fünf­mal höhe­res Auf­kom­men als im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Nicht von unge­fähr fand die Ver­an­stal­tung in Basel statt; immer­hin ist der Bas­ler Hafen als Dreh­schei­be für lose Güter für den mul­ti­mo­da­len Ver­kehr Wasser/Schiene erfolg­reich unterwegs.

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