Die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) ist weit mehr, als was ihr Name in Aus­sicht stellt. Sie ist Grund­la­ge für eine voll­stän­di­ge Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz – und damit eine weit­sich­ti­ge Inves­ti­ti­on in die Zukunft. 

Schienengüterverkehr 4.0 

Wir von VAP enga­gie­ren uns für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem, um unse­ren Mit­glie­dern die freie Ver­kehrs­mit­tel­wahl zu sichern. Dafür sind wir auf ver­schie­de­nen Ebe­nen aktiv. Eine ist die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung, kurz DAK. Mit die­ser kann der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung errei­chen.  

Die DAK erlaubt den auto­ma­ti­schen Kupp­lungs­vor­gang, wie es der Name andeu­tet. Doch das ist bei wei­tem nicht alles. Wir soll­ten den Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit sei­nen sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­sen als Gan­zes neu den­ken. In die­ser Betrach­tung ermög­licht die DAK einen durch­ge­hen­den Strom- und Daten­trans­fer im Zug. Ein sol­cher ist die Vor­aus­set­zung für die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Sie kommt einem Quan­ten­sprung in Qua­li­tät und Kun­den­nut­zen gleich, da sämt­li­che Daten über alle Schnitt­stel­len und Logis­tik­be­tei­lig­te digi­tal vor­lie­gen. Die digi­ta­le Zug­steue­rung wird zudem zu einer bahn­bre­chen­den Fle­xi­bi­li­sie­rung der Netz­nut­zung und damit zu einer mar­kan­ten Erhö­hung der Netz­ka­pa­zi­tät füh­ren. Das bie­tet dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die ein­ma­li­ge Chan­ce, eine Schlüs­sel­rol­le in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik zu spie­len. 

Echte Innovation seit 100 Jahren 

Die letz­te echte Inno­va­ti­on im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erfolg­te durch die Elek­tri­fi­zie­rung. Sie liegt 100 Jahre zurück. In der Folge ist die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ste­tig gesun­ken. Mit der Inves­ti­ti­on in die DAK kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nun meh­re­re Ent­wick­lungs­stu­fen auf ein­mal nach­ho­len. Denn sie bie­tet neue Funk­tio­nen mit bahn­bre­chen­den Vor­tei­len (vgl. Abbil­dung 1).  

Abbil­dung 1: Die DAK bringt mehr Vor­tei­le als die Auto­ma­ti­sie­rung des Kuppelvorgangs.

Schienengüterverkehr als Rückgrat der Versorgung

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist zen­tra­ler Bestand­teil der Güter­ver­sor­gung. Allein in der Schweiz rech­nen wir mit einem Wachs­tum des Güter­ver­kehrs­auf­kom­mens von 30 Pro­zent bis 2050. Die Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten auf Stras­se und Schie­ne sind begrenzt. Ein Kapa­zi­täts­aus­bau ist vor­wie­gend durch ver­bes­ser­te Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten mög­lich. Und auch punk­to Nach­hal­tig­keit hat der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr eini­ges zu bie­ten. Ein Drit­tel der Treib­haus­gas­emis­sio­nen ent­fal­len jähr­lich auf den Ver­kehr. Mit dem Green Deal in Euro­pa und der lang­fris­ti­gen Kli­ma­stra­te­gie 2050 in der Schweiz hat sich die Poli­tik ambi­tio­nier­te Ziele gesetzt. Da erweist sich die emis­si­ons­ar­me Schie­ne als äus­serst wettbewerbsfähig.

Unterstützung gefragt

Den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der DAK in eine neue Ära des Fort­schritts zu füh­ren gelingt nicht im Allein­gang. Unse­re Bran­che ist auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen. Dazu gehört zum einen das poli­ti­sche Enga­ge­ment, damit eine naht­lo­se Koor­di­na­ti­on zwi­schen der Schweiz und der EU sicher­ge­stellt wird. Dazu gehört ande­rer­seits finan­zi­el­le Hilfe. Denn die Bran­chen­ak­teu­re kön­nen die hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen nicht allein tra­gen. Der Mehr­wert der DAK ist lang­fris­tig aus­ge­legt und auf meh­re­re Markt­teil­neh­mer ver­teilt (vgl. Abbil­dung 2). Eine bewuss­te Anschub­fi­nan­zie­rung durch den Bund ist unse­rer Ansicht nach zwin­gend. Doch das über­ge­ord­ne­te Ziel muss die Eigen­wirt­schaft­lich­keit bleiben.

Abbil­dung 2: Der Nut­zen der DAK zeigt sich lang­fris­tig und ver­teilt sich auf meh­re­re Marktteilnehmer.

Überlegt nachrüsten

Wir erach­ten es als sinn­voll, den bestehen­den Wagen­park restrik­tiv nach­zu­rüs­ten und sich dabei auf junge und markt­re­le­van­te Wagen zu kon­zen­trie­ren. Wagen­hal­ter soll­ten ihre Wagen nur dann nach­rüs­ten, wenn dies über die Zeit gerech­net güns­ti­ger aus­fällt als eine Neu­an­schaf­fung. Aus­ser­dem soll­te der Bund eine Abwra­ck­ent­schä­di­gung für nicht abge­schrie­be­ne Wagen vor­se­hen, über deren Ver­wen­dung der Wagen­hal­ter selbst ent­schei­den kann. Tat­sa­che ist, dass eine hohe Anzahl von Wagen in einem kur­zen Zeit­raum koor­di­niert umge­rüs­tet wer­den muss, damit die Wagen unter­ein­an­der kom­pa­ti­bel blei­ben und die DAK ihren Mehr­wert bald­mög­lichst entfaltet.

Mehr zum Thema fin­den Sie in die­ser Prä­sen­ta­ti­on.

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