Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.


 

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Trassenpreisrevision 2025–2028: Preiserhöhung ist unbegründet

Der Bun­des­rat plant, den Tras­sen­preis im Güter­ver­kehr ab 2025 zu erhö­hen. Im Detail will er den Basis­preis Ver­schleiss um nahe­zu 20% anhe­ben; mit der Begrün­dung unge­deck­ter gewichts­ab­hän­gi­ger Grenz­kos­ten in die­sem Bereich. Wir leh­nen diese unge­recht­fer­tig­te Preis­er­hö­hung ab. Sie beschleu­nigt die anhal­ten­de Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Stras­se und wider­spricht dem Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel des Bundesrates.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent hergeleitet
  • Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preiserhöhungen
  • Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respektieren
  • Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ins Gegen­teil verkehrt
  • Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht nehmen

Tras­sen­prei­se nicht trans­pa­rent her­ge­lei­tet
Der erläu­tern­de Bericht des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) von Juni 2023 ist weder trans­pa­rent gestal­tet noch ver­ständ­lich begrün­det. So blei­ben die Grün­de für die aktu­el­le Fest­le­gung des Tras­sen­prei­ses voll­kom­men unklar. Da das BAV unter ande­rem auf sin­ken­de Tras­sen­er­lö­se ver­weist, ent­steht der Ein­druck, dass es sich um eine ver­steck­te Quer­fi­nan­zie­rung der SBB han­delt. Vor dem Hin­ter­grund der Geset­zes­vor­la­ge «Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung SBB» und der dort vor­ge­se­he­nen Reduk­ti­on des Deckungs­bei­trags im SBB Per­so­nen­ver­kehr ist diese Begrün­dung für die Ver­tre­ter des Güter­ver­kehrs unzu­mut­bar. Das wir uns ent­spre­chend nega­tiv zur erwähn­ten Geset­zes­vor­la­ge geäus­sert haben, ist in unse­rer Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 und in unse­rem Blog­bei­trag «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» nach­zu­le­sen.

Ver­kehrs­ver­lus­te ver­bie­ten Preis­er­hö­hun­gen
Eine Preis­er­hö­hung ist ange­sichts der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr und der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld inak­zep­ta­bel. Die Ver­la­der sind ins­be­son­de­re im Wagen­la­dungs­ver­kehr seit Jah­ren dras­ti­schen Preis­er­hö­hun­gen aus­ge­setzt. Diese wer­den mit exo­ge­nen Fak­to­ren wie den Tras­sen­prei­sen begründet.

Gesetz­li­ches Kos­ten­de­ckungs- und Ver­ur­sa­cher­prin­zip respek­tie­ren
Das BAV begrün­det die Preis­er­hö­hung mit dem gesetz­li­chen Kos­ten­de­ckungs­prin­zip. Die­ses blie­be selbst bei einer Preis­re­duk­ti­on im Güter­ver­kehr gewahrt. Viel­mehr ent­spricht eine Preis­re­duk­ti­on dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip, zahlt doch der Güter­ver­kehr Norm­grenz­kos­ten eines durch­schnitt­lich aus­ge­bau­ten Net­zes mit, das haupt­säch­lich auf die Bedürf­nis­se des Per­so­nen­ver­kehrs aus­ge­rich­tet ist. Von den Anstren­gun­gen sei­tens der Infra­struk­tur­be­trei­ber, die Infra­struk­tur güns­ti­ger zu erstel­len und instand zu hal­ten, mer­ken die Ver­la­der nichts.

Anreiz für ver­schleiss­ar­me Güter­wa­gen ver­dreht
Der soge­nann­te Ver­schleiss­fak­tor soll als Anreiz die­nen, ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al ein­zu­set­zen. Mitt­ler­wei­le ist das Gegen­teil der Fall: Der Bun­des­rats hält die Bran­che dazu an, nicht nur immer höhe­re Tras­sen­prei­se zu zah­len, son­dern auch zusätz­li­che finan­zi­el­le Mit­tel in ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu investieren.

Infra­struk­tur­be­trei­ber stär­ker in die Pflicht neh­men
Die prä­sen­tier­te Tras­sen­preis­re­vi­si­on schont die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Als Ver­tre­ter der Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ter­mi­nals, die von den Planungs‑, Bau- und Instand­hal­tungs­kos­ten von SBB Infra­struk­tur in zen­tra­li­sier­ten Anschluss­gleis­an­la­gen unmit­tel­bar betrof­fen sind, beob­ach­ten wir erheb­li­che Inef­fi­zi­en­zen und einen fast schon scham­lo­sen Umgang mit den Finanz­mit­teln. Das trifft höchst­wahr­schein­lich eben­so auf das öffent­li­che Netz zu. Der Bund soll­te daher auch die Infra­struk­tur­be­trei­ber dazu ver­pflich­ten, die Kos­ten einzudämmen.

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gemäss der Haupt­aus­ga­be der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 sieht das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) SBB Cargo allein für die Fol­gen des Güter­bahn­un­falls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel haft­bar. Ver­wie­sen wird auf ein Ver­säum­nis der Bahn­re­form; davor muss­ten alle Güter­wa­gen bei den Staats­bah­nen ein­ge­stellt sein. Wir mei­nen: Es ist zu früh für Spe­ku­la­tio­nen, schon gar nicht in Medi­en mit lan­des­wei­ten Reich­wei­ten. Diese Pole­mik bringt die Lösung des Pro­blems kei­nen Schritt wei­ter. Erst der Bericht der Schwei­ze­ri­schen Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) klärt Fak­ten – und schafft Mög­lich­kei­ten, gezielt zu reagieren.

Darum geht’s:

  • Im Bahn­markt behält der Staat die Oberhand
  • Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich reformiert
  • Wagen­hal­ter haf­ten verschuldensunabhängig
  • Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vorgeschlagen
  • Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffentlich
  • Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen
  • Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich ausgewogen
  • Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen bedenken

 

Im Bahn­markt behält der Staat die Ober­hand
Der Bund sieht die Ver­ant­wor­tung für den Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel klar bei der SBB-Toch­ter SBB Cargo. Ein Spre­cher des BAV liess in der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 ver­lau­ten, das gel­ten­de Haft­pflicht­recht stam­me aus der Zeit der Staats­bah­nen. Nun: Die Zei­ten haben sich nicht ver­än­dert. Noch immer domi­niert die Staats­bahn SBB den Güter­bahn­markt. Vor weni­gen Wochen hat der Bun­des­rat der Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo zuge­stimmt. Als Ant­wort auf die Inter­pel­la­ti­on von FDP-Natio­nal­rat Chris­ti­an Was­ser­fal­len hat er klar­ge­stellt, die Pri­vat­ak­tio­nä­re hät­ten die (finan­zi­el­le) Situa­ti­on der SBB Cargo nicht verbessert.

Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich refor­miert
Im Zug der Bahn­re­form erfolg­te die Revi­si­on des inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­be­för­de­rungs­rechts Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF), wobei Infra­struk­tur und Betrieb getrennt wur­den. Gleich­zei­tig kün­dig­te SBB Cargo die Ein­stell­ver­trä­ge. Das Mono­pol­pri­vi­leg, wonach Güter­wa­gen bei einer Staats­bahn ein­ge­stellt sein und von ihr gewar­tet wer­den müs­sen, wurde damit abge­schafft. Statt­des­sen wur­den die Nut­zungs­be­din­gun­gen für Güter­wa­gen zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern auf der Basis des COTIF inter­na­tio­nal ver­ein­heit­licht – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)». COTIF und AVV sehen grif­fi­ge­re Haf­tungs­re­ge­lun­gen vor, als dem BAV mit sei­nen Vor­be­hal­ten gegen inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Bran­chen­lö­sun­gen lieb ist. Die böse Über­ra­schung für Wagen­hal­ter, als sie die volle Ver­ant­wor­tung für die künf­ti­ge War­tung ihrer Wagen antra­ten: Die SBB über­ga­ben den Wagen­hal­tern äus­serst dürf­ti­ge Doku­men­ta­tio­nen zum Zustand und zur War­tung ihrer Güter­wa­gen durch SBB Cargo bis zur Kün­di­gung der Ein­stell­ver­trä­ge. Seit­her sind die Wagen­hal­ter selbst für ihre Güter­wa­gen ver­ant­wort­lich und haben die Alt­las­ten, die sie von SBB über­neh­men muss­ten, aufgeräumt.

Wagen­hal­ter haf­ten bei Män­geln an ihren Wagen
Der BAV-Spre­cher ver­mit­tel­te mit sei­nem Kom­men­tar in der SRF-Tages­schau den Ein­druck, pri­va­te Güter­bah­nen oder Hal­ter von Güter­wa­gen müss­ten für Unfall­schä­den nicht haf­ten. Das stimmt nicht. Euro­päi­sche und Schwei­zer Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter haf­ten seit 2006, als der AVV ins Leben geru­fen und 2017 ver­schärft wurde. Heute müs­sen Güter­bah­nen grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men (Gefähr­dungs­haf­tung). Wurde der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht, geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Die betrof­fe­ne Güter­bahn kann auf den Wagen­hal­ter Regress neh­men. Die­ser kann sich von der Haf­tung gegen­über der Güter­bahn nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann (Umkehr der Beweis­last). Mehr dazu lesen Sie in unse­rem Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#3): Gel­ten­de Haft­pflicht­be­stim­mun­gen sind aus­rei­chend».

Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vor­ge­schla­gen
SRF-Redak­teur Chris­toph Lei­si­bach erläu­ter­te, der Bun­des­rat habe in einem Bericht Mass­nah­men zur Anpas­sung des Haf­tungs­rechts vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel die Haf­tung der Wagen­hal­ter zu ver­schär­fen. Diese Aus­sa­ge ist falsch. Der Bun­des­rat hat im BAV-Bericht vom 21. Juni 2023 zum Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Optio­nen prä­sen­tiert, aber auf eine Anpas­sung der Vor­schrif­ten expli­zit verzichtet.

Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffent­lich
Pro­fes­sor Fré­dé­ric Kraus­kopf wurde von der SRF-Tages­schau als Exper­te befragt. Auf die Frage, ob SBB Cargo auf eine (Mit-)Haftung des Wagen­hal­ters des beschä­dig­ten Güter­wa­gens zurück­grei­fen könne, ver­wies Kraus­kopf auf das Ver­trags­werk zwi­schen den bei­den Par­tei­en. Es han­delt sich wie oben erläu­tert um den AVV. Die­ser Ver­trag ist öffent­lich publi­ziert, also auch Pro­fes­so­ren und öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­an­stal­ten zugäng­lich. SBB Cargo hat dem AVV gemein­sam mit allen ande­ren Staats­bah­nen in Euro­pa ein­stim­mig zugestimmt.

Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen

Mit der Frage, wer beim Güter­bahn­un­glück vom 10. August 2023 wel­che Schuld trägt und wer wel­che Haf­tung über­neh­men muss, set­zen wir uns vom VAP inten­siv aus­ein­an­der. Um sie exakt und innert nütz­li­cher Zeit zu beant­wor­ten, muss zuerst der Bericht der Sust vorliegen.

Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich aus­ge­wo­gen
Die Wagen­hal­ter müs­sen dafür sor­gen, dass ihre Wagen ent­spre­chend den gel­ten­den Geset­zen, Vor­schrif­ten und ver­bind­li­chen Nor­men zuge­las­sen und instand­ge­hal­ten wer­den. Die Güter­bah­nen über­neh­men die Wagen im Ver­trau­en, dass der Wagen­hal­ter die­sen Pflich­ten nach­ge­kom­men ist. Sie füh­ren alle erfor­der­li­chen Kon­trol­len durch, damit der Zug sicher fah­ren kann. Die Wagen­hal­ter haben kei­nen Ein­fluss auf die Zug­ab­fahrt. Die Güter­bah­nen ent­schei­den eigen­stän­dig über die Art und Weise der Kon­trol­len, da sie auch allein den siche­ren Betrieb eines Zuges ver­ant­wor­ten. Ent­spre­chend ist es wirt­schaft­lich sinn­voll, die Güter­bah­nen für ihre Kon­trol­len vor der Zug­ab­fahrt und für mög­li­che Fol­gen pri­mär haf­ten zu las­sen. Erweist sich im Nach­hin­ein ein Man­gel am Wagen als Scha­dens­ur­sa­che (zum Bei­spiel ein Rad­schei­ben­bruch), haf­tet der Wagen­hal­ter gegen­über der Güter­bahn für den ent­stan­de­nen Scha­den. Es sei denn, er  kann bewei­sen, dass er den Man­gel nicht ver­schul­det hat (Umkehr der Beweis­last). Exakt gleich ist die Haf­tung im Stras­sen­ver­kehr zwi­schen Hal­ter des Zug­fahr­zeugs und Hal­ter des Sat­tel­auf­lie­gers oder Anhän­gers geregelt.

Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen beden­ken
Eine Ver­schär­fung der bereits hoch­gra­dig aus­de­tail­lier­ten Haf­tungs­be­stim­mun­gen macht weder den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr siche­rer, noch bringt sie einen ein­zi­gen Güter­zug mehr auf die Schie­ne. Im Gegen­teil. Was auch immer an den Haf­tungs­re­ge­lun­gen geän­dert wird, hat markt­wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen, etwa in Form von höhe­ren Miet­prei­sen für Güter­wa­gen und vor allem von kom­pli­zier­te­ren und auf­wen­di­ge­ren Über­ga­ben von Wagen von einem Ver­ant­wor­tungs­be­reich in den nächs­ten. Dadurch könn­te der heute durch den AVV garan­tier­te frei­zü­gi­ge Zugriff auf 550‘000 Güter­wa­gen aus ganz Euro­pa durch eine unüber­leg­te ein­sei­ti­ge Geset­zes­an­pas­sung in der Schweiz plötz­lich ver­sie­gen – zum Scha­den von Umwelt und Wirt­schafts­stand­ort Schweiz.

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Gotthardbasistunnel (#4): Sicherheitskritische Bauteile von Güterwagen

Die öffent­lich publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen zur Güter­bahn­ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel deu­ten auf eine gebro­che­ne Rad­schei­be an einem ent­gleis­ten Güter­wa­gen hin. Über­be­an­spru­chung oder Mate­ri­al­feh­ler ste­hen als mög­li­che Ursa­che des Ver­sa­gens im Raum. Was tat­säch­lich geschah, bleibt den lau­fen­den Unter­su­chun­gen der Schwei­ze­ri­schen Unfall­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) vorbehalten.

Darum geht’s:

  • Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefertigt?
  • Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genommen?
  • Wie wer­den sie gewartet?
  • Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
  • Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Verfügung?
  • Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteure
  • Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)

Wie wer­den sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gefer­tigt?
Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wie Rad­sät­ze wer­den so aus­ge­legt, dass sie ihre Auf­ga­be wäh­rend der geplan­ten Nut­zungs­dau­er unter den vor­herr­schen­den Betriebs- und Ein­satz­be­din­gun­gen erfül­len und damit eine siche­re Fahrt gewähr­leis­tet ist. Dabei wen­den die Her­stel­ler­fir­men inter­na­tio­nal aner­kann­te Stan­dards an:

  • Tech­ni­sche Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) legen grund­le­gen­de Anfor­de­run­gen fest.
  • Euro­päi­sche Nor­men (EN) defi­nie­ren die spe­zi­fi­schen Eigenschaften.
  • Her­stel­ler wen­den zur Ent­wick­lung und Prü­fung har­mo­ni­sier­te und stan­dar­di­sier­te Sicher­heits­me­tho­den an.
  • Nor­mier­te Sicher­heits­nach­wei­se und Gut­ach­ten doku­men­tie­ren Sicher­heit und Tauglichkeit.

In die Ent­wick­lung der Nor­men und TSI flies­sen die inter­na­tio­na­len Erfah­run­gen aus Vor- und Unfäl­len lau­fend ein.

Wie wer­den sie zuge­las­sen und in Betrieb genom­men?
Die Inver­kehr­brin­gung von sicher­heits­kri­ti­schen Bau­tei­len erfor­dert die inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Geneh­mi­gung der euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) oder einer natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de. Es sind dies:

  • Typen­zu­las­sun­gen für Bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • Kon­for­mi­täts­nach­wei­se für bau­glei­che Seri­en­bau­tei­le oder Fahrzeuge
  • CE-Kenn­zeich­nung (Con­for­mi­té Euro­pé­en­ne) für ein Bau­teil, das die gel­ten­den EU-Richt­li­ni­en erfüllt
  • Betriebs­be­wil­li­gung für ein regel­kon­for­mes Fahrzeug

Die Beschei­ni­gung, dass Bau­tei­le nach den Anfor­de­run­gen von Nor­men und TSI gebaut wur­den, erfolgt durch soge­nannt «benann­te Stel­len», also staat­lich auto­ri­sier­te Stel­len. Diese prü­fen und bewer­ten die Regel­kon­for­mi­tät der gefer­tig­ten Produkte.

Wie wer­den sie gewar­tet?
Der Her­stel­ler ist ver­pflich­tet, für sämt­li­che Bau­tei­le oder Fahr­zeu­ge die anzu­wen­den­den Instand­hal­tungs­vor­ga­ben zu defi­nie­ren und zu publi­zie­ren. Fahr­zeug­hal­ter müs­sen diese Her­stel­ler­vor­ga­ben abge­stimmt auf die Ein­satz­be­din­gun­gen umset­zen. Sie bestim­men für ihr Roll­ma­te­ri­al zer­ti­fi­zier­te Instand­hal­tungs­stel­len (Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce, ECM). Diese erar­bei­ten die Instand­hal­tungs­vor­ga­ben der ihnen zuge­ord­ne­ten Fahr­zeu­ge unter Berück­sich­ti­gung eige­ner und Bran­chen­er­kennt­nis­se. Zudem pla­nen sie peri­odi­sche Arbei­ten, füh­ren sie durch und doku­men­tie­ren deren Ergeb­nis­se. Jedes für den Betrieb zuge­las­se­ne Fahr­zeug muss unter Nen­nung des Fahr­zeug­hal­ters und der ECM in einem amt­li­chen Fahr­zeug­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein.

Wel­che Bedeu­tung hat die Über­wa­chung im täg­li­chen Betrieb?
Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für die siche­re Fahrt, Zug­vor­be­rei­tung, Zug­ab­fer­ti­gung und ande­re Sicher­heits­aspek­te ihrer Züge ver­ant­wort­lich. Sie legen die Prü­fun­gen und Tests fest, mit denen gewähr­leis­tet wird, dass jede Abfahrt sicher erfol­gen kann. Um diese Betriebs­taug­lich­keit fest­zu­stel­len, füh­ren aus­ge­bil­de­te Mit­ar­bei­ten­de vor der Abfahrt vor Ort defi­nier­te Sicht­kon­trol­len durch. Diese Arbeit fin­det zu jeder Tages­zeit und Wit­te­rung statt und ist äus­serst anspruchs­voll. Auch bei der Zugs­ab­fer­ti­gung und den damit ver­bun­de­nen Prü­fun­gen und Tests wird ein beson­de­res Augen­merk auf sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le gelegt.

Wel­che Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten ste­hen zur Ver­fü­gung?
Die Fahr­zeug­hal­ter sind für die ord­nungs­ge­mäs­se Instand­hal­tung ihrer Fahr­zeu­ge ver­ant­wort­lich. Sicher­heits­re­le­van­te und ‑kri­ti­sche Bau­tei­le wer­den peri­odisch kon­trol­liert, z.B. durch Ultra­schall­mes­sun­gen. Sicher­heits­kri­ti­sche Bau­tei­le unter­lie­gen nicht nur stren­gen Kon­trol­len, son­dern auch beson­de­ren Ver­pflich­tun­gen in Bezug auf Kenn­zeich­nung, Instand­hal­tung und Rück­ver­folg­bar­keit der Mass­nah­men. Die EVUs kön­nen vom Fahr­zeug­hal­ter wagen­spe­zi­fi­sche Aus­künf­te verlangen.

Auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz betrei­ben die Infra­struk­tur­be­trei­ber heute über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen. Sie über­wa­chen jedes vor­bei­fah­ren­de Fahr­zeug auf Unre­gel­mäs­sig­kei­ten und kön­nen im Falle von unzu­läs­si­gen Abwei­chun­gen Alarm aus­lö­sen. In die­sem Fall wird der betrof­fe­ne Zug sofort ange­hal­ten und kontrolliert.

Ein­heit­li­che Rege­lun­gen ermög­li­chen siche­res Zusam­men­wir­ken der Akteu­re
Im Bahn­be­trieb agie­ren ver­schie­de­ne Unter­neh­men zusam­men. Dabei muss sich jeder Akteur auf die Zuver­läs­sig­keit des ande­ren an der Schnitt­stel­le ver­las­sen kön­nen. Ihre Auf­ga­ben­be­rei­che und Ver­ant­wor­tun­gen sind inter­na­tio­nal klar und ein­heit­lich gere­gelt. Har­mo­ni­sier­te Vor­schrif­ten zu Her­stel­lung, Betrieb und Instand­hal­tung sor­gen für einen siche­ren Schie­nen­ver­kehr (mehr zum Regu­la­tiv der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit lesen Sie in Kürze auf die­sem Blog).

Aus­blick digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)
Neben der Umset­zung der gel­ten­den Vor­ga­ben durch jeden am Eisen­bahn­ver­kehr betei­lig­ten Akteur rücken neue Tech­no­lo­gien in den Mit­tel­punkt. Mit der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung las­sen sich nicht nur Betriebs­ab­läu­fe effi­zi­en­ter gestal­ten. Es eröff­nen sich auch neue Mög­lich­kei­ten zur betrieb­li­chen Über­wa­chung sicher­heits­re­le­van­ter und ‑kri­ti­scher Bau­tei­le in Güter­zü­gen. Die lau­fen­de digi­ta­le Zustands­er­fas­sung die­ser Bau­tei­le bie­tet den Ver­ant­wort­li­chen eine attrak­ti­ve Chan­ce. Wer­den Ver­schleiss- und Alte­rungs­pro­zes­se fahr­zeug­indi­vi­du­ell digi­ta­li­siert ver­folgt, so lässt sich die Instand­hal­tung bedarfs­ge­recht und effi­zi­ent pla­nen. Schad­haf­te Bau­tei­le kön­nen vor einem Total­ver­sa­gen ermit­telt und aus­ge­tauscht wer­den. Tritt wäh­rend der Fahrt uner­war­tet ein Bau­teil­aus­fall auf, kann das sofort Alarm auslösen.

Um diese Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr zu nut­zen, braucht es in den Güter­wa­gen Sen­so­rik, elek­tri­sche Ener­gie und Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on zum Lok­füh­rer, in die Sys­te­me der Wagen­hal­ter und zur ECM. Mit der euro­pa­weit geplan­ten Ein­füh­rung der DAK wer­den diese Vor­aus­set­zun­gen geschaf­fen (vgl. Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»). So ver­wan­deln die Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung den her­kömm­li­chen Ver­kehr in einen intel­li­gen­ten, effi­zi­en­ten, resi­li­en­ten und siche­ren Verkehr.

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Gotthardbasistunnel (#3): Geltende Haftpflichtbestimmungen sind ausreichend

Der Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel hat Haf­tungs­fra­gen auf­ge­wor­fen, die der Bun­des­rat sowie­so trak­tan­diert hat. In sei­ner Sit­zung vom 21. Juni 2023 hat er einen Bericht über Hand­lungs­op­tio­nen zur Ver­schär­fung der Haft­pflicht­be­stim­mun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ver­ab­schie­det. Wie diese aus­se­hen und was wir davon hal­ten, erfah­ren Sie in die­sem Blog­ar­ti­kel.  

Darum geht’s:

  • Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten verschuldensunabhängig
  • Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nachteilen
  • Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend geregelt
  • Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestimmungen

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haf­ten ver­schul­dens­un­ab­hän­gig
Der­zeit müs­sen EVU grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men. Man spricht von Gefähr­dungs­haf­tung. Das gilt nicht, wenn der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht wurde. In die­sem Fall geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Der Hal­ter kann sich von die­ser Haf­tung nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann. Im Juris­ten­jar­gon nennt sich das Umkehr der Beweislast.

Der Bun­des­rat schlägt vier Hand­lungs­op­tio­nen vor – mit Vor- und Nach­tei­len
Mit sei­nem Bericht vom 21. Juni 2023 leis­tet der Bun­des­rat dem Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Folge. Die­ses war durch die Moti­on 20.3084 «Rege­lun­gen der Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne klä­ren» von Fré­dé­ric Bor­loz zustan­de gekom­men (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Moti­on Bor­loz»). Im Rah­men sei­ner Gesamt­schau prä­sen­tiert der Bun­des­rat dem Par­la­ment vier Handlungsoptionen:

  1. Die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU auch auf Fälle aus­deh­nen, in denen nicht das cha­rak­te­ris­ti­sche Risi­ko des Bahn­be­triebs ursäch­lich war. Damit geht die Erhö­hung der Min­dest­ver­si­che­rungs­sum­me der EVU einher.
  2. Die EVU ver­pflich­ten, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlies­sen, die auch Schä­den von Gefahr­gut­trans­por­ten abdeckt. Dabei würde weder die Gefähr­dungs­haf­tung der EVU noch die­je­ni­ge der Fahr­zeug­hal­ter ausgedehnt.
  3. Ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Wagen­hal­ter für Schä­den ein­füh­ren, die nach­weis­lich von ihren Fahr­zeu­gen oder deren Ladung ver­ur­sacht oder mit­ver­ur­sacht wur­den, z.B. bei einem Aus­tritt von Gefahr­gut aus einem abge­stell­ten Wagen. Dem­nach wären die Wagen­hal­ter ver­pflich­tet, eine aus­rei­chen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung dafür abzuschliessen.
  4. Das bestehen­de Regu­la­tiv beibehalten.

Der Bun­des­rat weist dar­auf hin, dass jede Opti­on Vor- und Nach­tei­le mit sich bringt. Er sieht kei­nen zwin­gen­den Bedarf für eine Regu­lie­rung in die­sem Zusam­men­hang. Trotz­dem zeigt er sich bereit, bestimm­te Vari­an­ten auf Wunsch des Par­la­ments zu vertiefen.

Wir mei­nen: Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len sind aus­rei­chend gere­gelt
Als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft sind wir der Ansicht, dass die Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Kon­trol­len völ­ker­recht­lich und inter­na­tio­nal ver­trag­lich bereits klar gere­gelt sind. Die inter­na­tio­na­len Beför­de­rungs­be­stim­mun­gen – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)» – zwi­schen über 750 EVU und den Wagen­hal­tern erfül­len in ihrer aktua­li­sier­ten Fas­sung von 2017 bereits die vom Bun­des­rat dar­ge­stell­te Opti­on 3 einer Haf­tungs­ver­schär­fung zulas­ten der Wagen­hal­ter. Gemäss AVV haf­ten Letz­te­re bei Män­geln an ihren Wagen, sofern sie feh­len­des Ver­schul­den nicht nach­wei­sen können.

Akteu­re neh­men ihre Ver­ant­wor­tung wahr, auch ohne neue Bestim­mun­gen
Wagen­hal­ter, die unse­rem Ver­band ange­hö­ren, ver­fü­gen unter dem aktu­ell gül­ti­gen Haf­tungs­re­gime über weit­rei­chen­de Ver­si­che­rungs­de­ckun­gen, da sie für die Instand­hal­tung ihrer Wagen ver­ant­wort­lich sind. Die Ein­füh­rung einer zusätz­li­chen gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht oder einer Gefähr­dungs­haf­tung für in der Schweiz ver­keh­ren­de Güter­wa­gen würde den frei­zü­gi­gen Ein­satz der aus­län­di­schen Güter­wa­gen (sowohl pri­va­ter als auch der­je­ni­gen von EVU) mas­siv beein­träch­ti­gen. Damit ver­bun­den wäre ein gewal­ti­ger Ver­lust an Fle­xi­bi­li­tät im inter­na­tio­na­len Güter­trans­port sowohl im Import/Export als ins­be­son­de­re auch im Tran­sit. Wir wer­den das Thema wei­ter­hin auf­merk­sam ver­fol­gen und über die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen berichten.

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Weni­ge Minu­ten vor der Ein­fahrt durch das Süd­por­tal wurde er durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen (ZKE) geprüft. Gemäss Kon­troll­da­ten ist der Zug ein­wand­frei in den Tun­nel eingefahren.

Darum geht’s:

  • Was sind orts­fes­te ZKE?
  • Was kön­nen ZKE?
  • Wie wer­den ZKE weiterentwickelt?
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und die Zukunft

Was sind orts­fes­te ZKE?
Orts­fes­te Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen ZKE sind Teil der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur und kom­men an stra­te­gisch güns­ti­gen Stand­or­ten auf dem Netz zum Ein­satz. Sie kon­trol­lie­ren mit­hil­fe von Sen­so­ren und ande­ren Tech­no­lo­gien den durch­fah­ren­den Zug, d.h. jedes ein­zel­ne Fahr­zeug. Die dabei auf­ge­nom­me­nen Daten wer­den auf­be­rei­tet und im all­täg­li­chen Bahn­be­trieb zur Sicher­stel­lung der Sicher­heit, der Ver­bes­se­rung der Pünkt­lich­keit und Ver­min­de­rung des Unter­halts verwendet.

Was kön­nen ZKE?
Das ursprüng­li­che Ein­satz­ge­biet ziel­te auf den Schutz der Infra­struk­tur, um Stö­run­gen und Schä­den zu redu­zie­ren sowie die Sicher­heit des Bahn­be­triebs zu erhö­hen.
• Heiss­läu­fer detek­tie­ren
• Rad­lauf­flä­che detek­tie­ren
• Pan­to­gra­fen kon­trol­lie­ren
• Feuer- und Che­mie­fäl­le ver­hin­dern
• Achs­last mes­sen
• Licht­raum­pro­fil schüt­zen
• Natur­er­eig­nis­se erken­nen
• Wei­te­re
Auf der Nord-Süd-Achse und auf der Ost-West-Achse wer­den auf über 250 ZKE täg­lich über 10’000 Züge dyna­misch kon­trol­liert. Dabei wer­den durch­schnitt­lich gut 20 Alar­me pro Tag ausge-löst.

Wie wer­den ZKE wei­ter­ent­wi­ckelt?
Im Inno­va­ti­ons­pro­jekt «Way­si­de Intel­li­gence (WIN)», das vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) mit öffent­li­chen Mit­teln geför­dert wird, ent­wi­ckelt SBB Infra­struk­tur die bis­he­ri­ge Kon­troll­struk­tur wei­ter. Ergän­zend zu den Sen­sor­da­ten wer­den neu Bild­da­ten erfasst und die ein­zel­nen Fahr­zeu­ge mit­hil­fe von «Radio-Fre­quen­cy Iden­ti­fi­ca­ti­on» (RFID) iden­ti­fi­ziert. Die Daten wer­den algo­rith­misch aus­ge­wer­tet, agg­re­giert und den Nut­zern für eine geziel­te Ver­wen­dung über nor­mier­te Daten­aus­tausch­schnitt­stel­len zur Ver­fü­gung gestellt. Diese Wei­ter­ent­wick­lung zielt auf eine Ver­bes­se­rung der Instand­hal­tung ab, die auf den aktu­el­len Zustand des Fahr­zeugs refe­ren­ziert. Gleich­zei­tig ermög­licht sie eine Ver­ein­fa­chung der Instand­hal­tungs­pro­zes­se durch künst­li­che Intel­li­genz und Auto­ma­ti­sie­rung. Das Pro­jekt ist bereits weit fort­ge­schrit­ten und dürf­te zu einer Erhö­hung der Sicher­heit und Ver­füg­bar­keit von Netz und Fahr­zeu­gen führen.

Die DAK und die Zukunft
Mit der Ein­füh­rung der DAK wer­den die in den Zügen gereih­ten Fahr­zeu­ge mit­tels einer Daten­lei­tung ver­bun­den sein. Damit weiss die Infra­struk­tur­be­trei­be­rin jeder­zeit, wel­ches Fahr­zeug in wel­chem Zug minu­ten­ge­nau auf dem Netz ver­kehrt. Dank die­ser Zug­in­te­gri­tät wer­den die Daten aus den ZKE schnel­ler und zuver­läs­si­ger zur Ver­fü­gung ste­hen. Mehr über die DAK und Daten­öko­sys­te­me lesen Sie in unse­rem Blog­post «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln». Inwie­fern die DAK Zug­un­fäl­le mit­hel­fen könn­te, Zug­un­fäl­le wie am Gott­hard­ba­sis­tun­nel zu ver­hin­dern, erläu­tert VAP-Güter­ver­kehrs­exper­te Jür­gen Maier im Inter­view mit «10 vor 10».

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Gotthardbasistunnel (#1): Für eine umfassende Aufarbeitung engagiert

Am 10. August 2023 ist ein Güter­zug im Gott­hard­ba­sis­tun­nel ent­gleist. Die Schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) geht von einem Rad­schei­ben­bruch aus. Wir vom VAP wer­den das Ereig­nis sys­te­ma­tisch und risi­ko­ori­en­tiert aufarbeiten.

Darum geht’s:

  • Not­fall­kon­zept funk­tio­niert, Ver­sor­gung sichergestellt
  • Bewähr­tes Verantwortungsdreieck
  • Sicher­heits­stan­dards erfüllt
  • Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send geregelt
  • Bruch­schä­den sind sel­ten, aber nicht ausgeschlossen
  • Ver­la­ge­rungs­ziel weiterverfolgen

Not­fall­kon­zep­te funk­tio­nie­ren
Dank wei­ter­ent­wi­ckel­ter Not­fall­kon­zep­te haben die Schlüs­sel­ak­teu­re nach dem Unfall schnell und ange­mes­sen reagiert: Die Güter­ver­sor­gung ist sicher­ge­stellt, Güter- und Per­so­nen­wa­gen rol­len wie­der aus. Die Not­fall­kon­zep­te der Güter­bah­nen mit Umlei­ter­ver­keh­ren auf dem Tran­sit­kor­ri­dor haben sich bewährt. Die Leh­ren aus Ras­tatt sind gezo­gen, die Bran­che ist auf den Ernst­fall vorbereitet.

Bewähr­tes Ver­ant­wor­tungs­drei­eck
Das Güter­bahn­sys­tem basiert auf dem gleich­be­rech­tig­ten Zusam­men­spiel von Infra­struk­tur­be­trei­ber (im Gott­hard­ba­sis­tun­nel: SBB) und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (Güter­bah­nen) sowie wei­te­ren Akteu­ren wie Wagen­hal­tern, die den siche­ren Betrieb des Eisen­bahn­sys­tems poten­zi­ell beein­flus­sen. Alle Invol­vier­ten ver­fü­gen über hoch­wer­ti­ge Sicher­heits­sys­te­me und wen­den die­sel­ben euro­päi­schen Vor­schrif­ten zu den Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren an.

Sicher­heits­stan­dards erfüllt
Nach dem aktu­el­len Infor­ma­ti­ons­stand haben alle Akteu­re die sicher­heits­tech­ni­schen Stan­dards und Metho­den ein­ge­hal­ten. Züge, die durch das Süd­por­tal in den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren, wer­den zuletzt bei Claro (TI) durch auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen geprüft. Gemäss den vor­lie­gen­den Daten ist der ent­gleis­te Zug ein­wand­frei in den Tun­nel ein­ge­fah­ren. Die Wagen­hal­ter und ihre Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECM, zu Deutsch: «für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­le») sind ver­ant­wort­lich für die Instand­hal­tung und den siche­ren Betriebs­zu­stand der Wagen bei Über­ga­be an die Güter­bahn. Dabei defi­niert die ECM, die von unab­hän­gi­gen Stel­len zer­ti­fi­ziert wird, Instand­hal­tungs­mass­nah­men und sorgt für deren Umset­zung und Doku­men­ta­ti­on nach den sicher­heits­tech­ni­schen Nor­men und Methoden.

Rechts­be­zie­hun­gen umfas­send gere­gelt
Wagen­hal­ter stel­len ihre Wagen den Güter­bah­nen zur Nut­zung zur Ver­fü­gung. Die Güter­bah­nen ihrer­seits nut­zen die Netze der Infra­struk­tur­be­trei­ber. Sämt­li­che Nut­zungs­ver­hält­nis­se sind hier­zu­lan­de und inter­na­tio­nal ver­trag­lich ein­heit­lich gere­gelt. Für das Ver­hält­nis zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern ver­weist das Schwei­zer Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in Art. 20 auf das Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF). Über 770 Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter in Euro­pa haben auf Basis die­ses völ­ker­recht­li­chen Über­ein­kom­mens seit 2006 mit dem All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trag (AVV) zusätz­lich einen mul­ti­la­te­ra­len Ver­trag geschaf­fen, der die Rechts­be­zie­hung zwi­schen Wagen­hal­tern und Güter­bah­nen detail­liert regelt.

Bruch­schä­den sind sel­ten – aber nicht aus­ge­schlos­sen
Wie es zur Ent­glei­sung kam, ist der­zeit noch unklar und wird von der Sust wei­ter unter­sucht. In der anste­hen­den Unfall­auf­ar­bei­tung müs­sen nun die Ursa­che, Haf­tungs- und Ver­ant­wor­tungs­fra­gen sowie aktu­el­le Sicher­heits­dis­po­si­ti­ve geklärt wer­den. Brü­che an Rad­schei­ben tre­ten sehr sel­ten auf. In die­sem Fall sind sowohl ein äus­se­rer Ein­fluss als auch eine Mate­ri­al­er­mü­dung mög­lich. Bruch­schä­den an betriebs­kri­ti­schen Tei­len wie Schie­nen oder Rad­schei­ben sind äus­serst schwie­rig vor­her­seh­bar und haben viel­fäl­ti­ge Ursa­chen. Deren prä­ven­ti­ve Instand­hal­tung mit regel­mäs­si­gen Kon­trol­len ist Stan­dard, kann aber an ihre Gren­zen stos­sen. In der Schweiz sind flä­chen­de­ckend Zug-/Wa­gen­kon­trol­len durch Güter­bah­nen und die Infra­struk­tur­be­trei­ber sowie Kon­trol­len durch über 250 Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen fest etabliert.

Ver­la­ge­rungs­ziel wei­ter­ver­fol­gen
Wie umfas­send die Aus­wir­kun­gen eines der­ar­ti­gen Ereig­nis­ses auf das gesam­te Ver­kehrs­sys­tem und wie hoch der Scha­den sein kön­nen, steht aus­ser Frage. Des­halb pfle­gen wir in der Bran­chen-Arbeits­grup­pe «IG Sicher­heit», mit unse­rem jähr­li­chen ECM-Erfah­rungs­aus­tausch und gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine enge Koope­ra­ti­on mit allen rele­van­ten Akteu­ren des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, um den Stand der Tech­nik lau­fend wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und das schon sehr hohe Sicher­heits­ni­veau noch wei­ter zu ver­bes­sern. Wir regen an, die anste­hen­den Fra­gen und Mass­nah­men auf der Grund­la­ge des Sust-Berich­tes anzu­ge­hen. Nur so lässt sich die Gefahr eines erneu­ten Unfalls wei­ter ver­rin­gern und gleich­zei­tig das in der Ver­fas­sung fest­ge­schrie­be­ne Ver­la­ge­rungs­ziel für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr wei­ter­ver­fol­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel so bald als mög­lich wie­der befah­ren wer­den kann – gera­de im Hin­blick auf das Wie­der­an­lau­fen der ita­lie­ni­schen Wirt­schaft nach der Som­mer­pau­se. Ansons­ten ist die Alter­na­ti­ve über den ver­füg­ba­ren und fle­xi­blen Stras­sen­trans­port unum­gäng­lich. Dazu bie­ten wir gemein­sam mit unse­ren Mit­glie­dern und Bran­chen­part­nern Hand, die Umlei­ter­ver­keh­re und Umkon­zep­ti­on der Kom­po­si­tio­nen effi­zi­ent zu organisieren.

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

Im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in der Euro­päi­schen Union (EU) beob­ach­ten wir eine Ent­wick­lung, die eher poli­tisch als markt­ori­en­tiert ist. Die EU unter­stützt öffent­lich­keits­wirk­sam – und grund­sätz­lich zu begrüs­sen – die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf kli­ma­freund­li­che Ver­kehrs­trä­ger wie Schie­ne und Was­ser mit ver­schie­de­nen Pro­gram­men und Fonds.
Die staat­li­chen Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men, unter­stützt von den Gewerk­schaf­ten, bezeich­nen den EWLV als “Ser­vice Public”. Die Kon­se­quen­zen tra­gen jedoch nicht sie selbst, son­dern die Staa­ten und die Ver­la­der. Tat­säch­lich füh­ren diese Bei­trä­ge, die von der EU auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler umver­teilt wer­den, zu einem stark sub­ven­tio­nier­ten EWLV, ohne Anrei­ze für eine Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung im Sinne einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung. Dies bedeu­tet, dass der EWLV zu Las­ten der Steu­er­zah­ler, der Gesell­schaft und der Wirt­schaft ein Mono­pol ohne jeg­li­che Ver­pflich­tun­gen eines Ser­vice Publics wie Trans­port- und Tarif­pflicht zemen­tiert.
Mit einem Man­gel an Markt­ori­en­tie­rung und unter­neh­me­ri­schem Den­ken sei­tens der Staats­bah­nen und Gewerk­schaf­ten wer­den weder Ver­la­ge­rungs- noch Kli­ma­zie­le erreicht. Dar­über hin­aus gehen die Staa­ten als Eigen­tü­mer der Staats­bah­nen lang­fris­tig ein unwäg­ba­res finan­zi­el­les und ver­kehrs­po­li­ti­sches Risi­ko für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in ihren Län­dern ein.
Für die Ver­la­der sind die Aus­wir­kun­gen nicht weni­ger schwer­wie­gend. Um mul­ti­mo­da­le Trans­por­te durch­zu­füh­ren, müs­sen sie in das Bahn­sys­tem inves­tie­ren. Dabei sind sie von einem mono­po­lis­ti­schen Unter­neh­men abhän­gig, das das am poli­ti­schen Gän­gel­band und in finan­zi­el­ler Abhän­gig­keit geführt wird. Ver­sor­gungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit sehen anders aus.
Die finan­zi­el­len För­der­mit­tel müs­sen gezielt und zeit­lich begrenzt ein­ge­setzt wer­den, um lang­fris­tig Arbeits­plät­ze zu sichern und den EWLV auf Erfolgs­schie­ne zu brin­gen.
In die­sem Blog­bei­trag neh­men wir staat­li­che Bei­hil­fen in Deutsch­land, Frank­reich, Öster­reich und der Schweiz hin­sicht­lich Zwecks und Aus­mass unter die Lupe und the­ma­ti­sie­ren Ziel­kon­flik­te und dar­aus ent­ste­hen­de Notwendigkeiten.

Darum geht’s:

  • Staat­li­che Bei­hil­fen stre­ben eine nach­hal­ti­ge und zukunfts­fä­hi­ge Mobi­li­tät an
  • Dabei kann es zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und Dis­kri­mi­nie­rung kommen
  • Staat­li­che Finan­zie­rungs­hil­fen sol­len als Über­brü­ckung bis zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit dienen
  • Markt­ak­teu­re brau­chen gera­de für Inno­va­tio­nen wie die DAK finan­zi­el­le Hilfe
  • Wer Bei­hil­fen ver­gibt, soll­te deren Effek­ti­vi­tät und Ver­stös­se gegen Bei­hil­fe­vor­schrif­ten prüfen
  • Gege­be­nen­falls wer­den gesetz­li­che Anpas­sun­gen nötig

 

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on leis­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs von der Stras­se auf umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­trä­ger wie die Bin­nen­schiff­fahrt und die Schie­ne. Sie stellt För­der­gel­der gemäss den EU-Bei­hil­fe­vor­schrif­ten zur Ver­fü­gung. Ziel die­ser EU-Bei­hil­fen ist eine nach­hal­ti­ge und intel­li­gen­te Mobi­li­tät. Eine sol­che soll im Rah­men des euro­päi­schen Green Deals CO2-Emis­sio­nen ver­rin­gern und die Stras­sen ent­las­ten. Wie so oft bei staat­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen ist auch im Güter­ver­kehr sicher­zu­stel­len, dass der Wett­be­werb im Bin­nen­markt nicht ver­zerrt wird und Eigen­wirt­schaft­lich­keit sowie Trans­pa­renz erreicht werden.

Defizitausfinanzierung im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) im Vergleich
Land
Förderprogramm und Nutzen
Fördersumme
Zeitraum
Deutsch­land

Tem­po­rä­re, dis­kri­mi­nie­rungs­freie und wachs­tums­ori­en­tier­te Betriebs­kos­ten­för­de­rung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs (BK-EWV)

Mit die­ser För­de­rung legt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr eine «Brü­cke» zur Stei­ge­rung der Wirt­schaft­lich­keit des EWLV durch den Roll­out der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Es will bun­des­ei­ge­ne und nicht­bun­des­ei­ge­ne Bah­nen im natio­na­len und grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr inner­halb einer ein­zu­rei­chen­den EWV-Sys­tem­be­schrei­bung för­dern. Details zur BK-EWV sind für Juli zu erwarten.

80 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

2023

2024

2025

Frank­reich

För­de­rung des Trans­port­an­ge­bots des EWLV

Mit direk­ten Zuschüs­sen sol­len Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Kos­ten­dif­fe­renz zwi­schen Stras­sen- und Schie­nen­trans­port ent­schä­digt wer­den. Sie kom­men Eisen­bahn­un­ter­neh­men zugu­te, die im EWLV tätig sind.

450 Mio. €
resp.150 Mio. € pro Jahr
2023–2025
Öster­reich

 «SGV Plus»

Mit die­sem För­der­pro­gramm wer­den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men darin unter­stützt, Güter­trans­por­te auf der Schie­ne durch­zu­füh­ren, die ohne die Unter­stüt­zung zu einem guten Teil auf der Stras­se mit­tels LKW abge­wi­ckelt wer­den müss­ten. SGV Plus besteht aus einer För­de­rung von Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­leis­tun­gen und einer Wegeentgeltförderung.

Anschluss und Terminalförderung

Unter­neh­men wer­den darin unter­stützt, ihre Güter nach­hal­tig auf der Schie­ne zu trans­por­tie­ren, mit Mass­nah­men wie diesen:

  • Neu­bau, Erwei­te­rung und Reak­ti­vie­rung von Anschluss­bah­nen und Terminals
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen im Bereich der Anschlussbahnen
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen für mobi­le Umschlags­ge­rä­te im Bereich Terminal

rund 90 Mio. €

 

 

 

 

 

13 Mio. €
pro Jahr

2023–2027

 

 

 

 

 

Ab 2023

Schweiz

Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Gütertransport

Der Bun­des­rat sieht För­der­pro­gram­me mit dem fol­gen­den Nut­zen vor:

  • Anbie­ter des EWLV finan­zi­ell abgelten
  • Die Ein­füh­rung der DAK anschubfinanzieren
  • Gerä­te zum Waren­um­schlag sowie Infra­struk­tur­an­ge­bo­te der Rhein­schiff­fahrt finan­zi­ell unterstützen
  • Ver­lad auf die Schie­ne verbilligen
CHF 600 Mio.
resp.CHF 150 Mio. pro Jahr
2024–2027

 

Vergleich nur beschränkt aussagekräftig

Die in der obi­gen Tabel­le auf­ge­führ­ten För­der­gel­der sind in abso­lu­ten Zah­len aus­ge­drückt. Das erschwert einen Ver­gleich, da keine Bezugs­sum­men vor­lie­gen. Zum Bei­spiel fährt die SNCF (Frank­reich) ein Viel­fa­ches an Ton­nen­ki­lo­me­tern, erhält im Ver­gleich zur SBB aber bedeu­tend weni­ger Geld. In der Schweiz ist im Gegen­satz zu den EU-Län­dern die Migra­ti­on der DAK im För­der­to­tal ent­hal­ten. Gera­de weil in den meis­ten Län­dern par­al­lel zahl­rei­che Finan­zie­rungs­quel­len flies­sen, ist ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger Ver­gleich der För­de­rung äus­serst schwierig.

Zielkonflikt Klimaschutz vs. Wettbewerb

Die Regie­run­gen set­zen ihre För­der­mit­tel vor­wie­gend mit dem Ziel ein, eine Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­trä­ger zu för­dern. Die über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung birgt das Risi­ko, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­zer­ren. Damit die­ser nicht nur aus öko­lo­gi­scher, son­dern auch aus öko­no­mi­scher Sicht zukunfts­fä­hig bleibt, müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem anstre­ben, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. Die Schweiz hat sich Eigen­wirt­schaft­lich­keit zum Ziel gesetzt und ist damit auf gutem Weg.

Diskriminierungsfreiheit sicherstellen

Wo staat­li­che und pri­va­te Markt­ak­teu­re auf­ein­an­der­tref­fen, wird schnell der Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung laut. Ein klas­si­sches Bei­spiel dafür ist die För­de­rung der letz­ten Meile. Sie wird sowohl inter­na­tio­nal als auch in der Schweiz heiss dis­ku­tiert (vgl. Rail­Busi­ness Nr. 6 und 7/2023). Wie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie letz­te Meile in der Schweiz aus­se­hen könn­te, haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten» skiz­ziert. Darin pro­pa­gie­ren wir die Abschaf­fung einer Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – und schla­gen statt­des­sen vor, dass ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt. In unse­rem Blog­bei­trag «Sub­ven­tio­nie­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs: Wett­be­werbs­ver­zer­rung und Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern» fin­den sich wei­te­re Aus­füh­run­gen, warum Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit bei staat­li­chen Bei­hil­fen zen­tral ist.

In Deutsch­land schla­gen der Ver­band deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und der Ver­band «Die Güter­bah­nen» eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung von Bedien­fahr­ten zwi­schen der Lade­stel­le beim Kun­den und der letz­ten funk­tio­na­len Zug­bil­dung vor. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen sol­len dafür sor­gen, dass die För­de­rung in beson­ders schwach bedien­te und unwirt­schaft­li­che Regio­nen und Neu­ver­keh­re fliesst, um auch dort Ver­kehr auf die Schie­ne zu bringen.

Innovationskraft finanziell stärken

Staat­li­che Finan­zie­run­gen sol­len unse­rer Ansicht nach eine Über­brü­ckung dar­stel­len, bis die Akteu­re Eigen­wirt­schaft­lich­keit errei­chen. Die­ser Ansatz ist gera­de bei Inno­va­tio­nen zen­tral, zum Bei­spiel bei der Migra­ti­on der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die Wagen­hal­ter kön­nen kei­nen direkt spür­ba­ren Nut­zen aus der DAK zie­hen, müs­sen aber enor­me Inves­ti­tio­nen in das Umrüs­ten des Roll­ma­te­ri­als täti­gen. Warum wir uns für die Anschub­fi­nan­zie­rung der DAK als Weg­be­rei­te­rin in ein neues Schie­nen­zeit­al­ter statt der Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung eines ver­al­te­ten Sys­tems enga­gie­ren, ist im Blog­bei­trag «Inno­va­ti­on im Schie­nen­ver­kehr: Die DAK als Weg­be­rei­ter» nach­zu­le­sen.

Bahnsystem neu denken

Damit die Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr grei­fen, braucht es mehr als die DAK. Es braucht eine fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung und Opti­mie­rung der sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­se. Nur so kön­nen die Markt­ak­teu­re ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern, Kos­ten ver­rin­gern und sich kon­se­quent an den Kun­den ori­en­tie­ren, um mit der Bahn wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Das bedingt eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on des gesam­ten Bahn­sys­tems. Diese reicht weit über die (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder der DAK hin­aus. Sie betrifft sämt­li­che Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz.

Mit Monitoring Transparenz schaffen

Damit sich staat­li­che Gel­der gezielt ein­set­zen las­sen, muss klar defi­niert wer­den, was mit der Unter­stüt­zung erreicht wer­den soll. Diese gilt es – wie in pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men üblich – anhand mess­ba­rer Ziel­grös­sen zu kon­trol­lie­ren, etwa «wie viele DAK wer­den bis 2025 mit wel­cher Summe umge­setzt», «wie viele Glei­se wur­den erstellt» oder «wie viele LKW-Ladun­gen auf die Schie­nen gebracht». Die Mess­bar­keit einer Erfolgs­quo­te ermög­licht es den Akteu­ren, ihre Stra­te­gien ent­spre­chend anzupassen.

Missbrauch der Beihilfevorschriften verhindern

2020 wurde der Deut­schen Bahn mas­si­ve Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­wor­fen, weil diese auf­grund der Coro­na-Krise eine wei­te­re Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung von 5 Mrd. Euro vom Staat erhal­ten soll­te. Zu Beginn des Jah­res 2023 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Unter­su­chung wegen mög­li­cher ille­ga­ler staat­li­cher Bei­hil­fen im zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich für die Güter­spar­te Fret SNCF der fran­zö­si­schen Staats­bahn­ge­sell­schaft SNCF ein­ge­lei­tet. Diese jun­gen Bei­spie­le zei­gen, dass staat­li­che Bei­hil­fen immer das Risi­ko des Miss­brauchs ber­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass die Regie­run­gen glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für alle schaf­fen und gege­be­nen­falls die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach­schär­fen.[1]

Leitlinien nachschärfen

Bei­spiel für eine der­ar­ti­ge Über­ar­bei­tung sind die euro­päi­schen Eisen­bahn­leit­li­ni­en. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat deren Über­ar­bei­tung vor­ge­schla­gen, um den euro­päi­schen Ver­kehr auf nach­hal­ti­ge­re und umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­lö­sun­gen zu ver­la­gern und gleich­zei­tig glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der EU zu wah­ren. Die Befra­gung der Mit­glie­der­staa­ten zur För­de­rung von trans­pa­ren­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Pro­gram­men, der Begren­zung von Ein­zel­bei­hil­fen auf Aus­nah­me­fäl­le und der Anpas­sung der Höchst­gren­zen für Bei­hil­fen ging am 16. März 2022 zu Ende. Die Mehr­heit der Befrag­ten bevor­zug­te die För­de­rung von Pro­gram­men, die allen Unter­neh­men glei­che Chan­cen bie­ten, und dass Ein­zel­bei­hil­fen nur in Aus­nah­me­fäl­len gewährt wer­den soll­ten. Die EU-Kom­mis­si­on plant, im 4. Quar­tal 2023 die über­ar­bei­te­ten Leit­li­ni­en für staat­li­che Bei­hil­fen im Eisen­bahn­ver­kehr zu verabschieden.

[1] Vgl. Bericht in der DVZ vom 30.05.2023

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Datenökosysteme: Daten teilen, um ihren Mehrwert zu verdoppeln

Wir vom VAP set­zen uns seit Län­ge­rem inten­si­ver mit dem Thema Daten­öko­sys­te­me aus­ein­an­der. 2022 haben wir bei der Koor­di­na­ti­ons­stel­le für nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät (KOMO) die Ent­wick­lung einer Daten­platt­form ange­regt und trei­ben die Wei­ter­ent­wick­lung Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI) voran. Mit die­sem Blog­bei­trag möch­ten wir den Dia­log fort­set­zen und auf­zei­gen, warum Daten­öko­sys­te­me zur Visi­on aller Güter­bahn­ak­teu­re gehö­ren sollten.

Darum geht’s:

  • Die Kom­ple­xi­tät setzt die Mess­lat­te hoch
  • In klei­nen Schrit­ten zur gros­sen Vision
  • Das uner­schöpf­li­che Poten­zi­al von Daten ausschöpfen
  • Wir soll­ten im Gespräch bleiben

 

Die Komplexität setzt die Messlatte hoch

Daten­öko­sys­te­me sind hoch­kom­plex und umfas­sen diver­se The­men­fel­der (vgl. Abbil­dung 1). Sol­len sie nutz­bar und wirt­schaft­lich gemacht wer­den, so müs­sen wir sämt­li­che Wün­sche und Bedürf­nis­se der Akteu­re sowie all­fäl­li­ge Restrik­tio­nen einbeziehen.

Abbil­dung 1: Die Visi­on von digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät umfasst höchst anspruchs­vol­le Themenbereiche

Anläss­lich unse­res Forums Güter­ver­kehr 2023 haben Dr. Mat­thi­as Prandt­stet­ter, Seni­or Sci­en­tist und The­ma­tic Coor­di­na­tor am AIT Aus­tri­an Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy AIT, und Moni­ka Zosso Lunds­gaard-Han­sen, Co-Sek­ti­ons­che­fin Direk­ti­ons­ge­schäf­te beim BAV, Ein­bli­cke über den aktu­el­len Stand der Initia­ti­ven und Über­le­gun­gen gege­ben. Die Sach­ver­stän­di­gen sind sich einig: Fort­schrit­te im Bahn­sek­tor wer­den eine lang­wie­ri­ge und schwie­ri­ge Ange­le­gen­heit sein.

In kleinen Schritten zur grossen Vision

Das Ziel­bild eines intel­li­gen­ten und mög­li­cher­wei­se selbst­ent­schei­den­den Daten­öko­sys­tems lies­se sich über die fol­gen­den Ent­wick­lungs­pha­sen bei­spiel­haft rea­li­sie­ren (nicht abschliessend):

1. Basis­da­ten bereit­stel­len (z.B. mit MODI)

  • Garan­tier­te Qualität
  • «Ein­ma­lig­keit» des Daten­sat­zes (d.h. ein­deu­ti­ge Definitionen)
  • Zugänglichkeit/Transparenz für alle Involvierten
  • Markt­wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung von Apps und erwei­ter­te Funk­tio­na­li­tä­ten möglich

2. Dreh­schei­be zum Aus­tausch von Daten akti­vie­ren (z.B. DX Inter­mo­dal von Hupac)

  • Aus­tausch zwi­schen 2 oder meh­re­ren auf der Dreh­schei­be agie­ren­den Unternehmen
  • Zusätz­li­che Daten­sät­ze (mit oder ohne Restrik­tio­nen für ein­zel­ne Akteure/Unternehmen)
  • Buchungs­mög­lich­kei­ten von ein­zel­nen oder gan­zen Relationen

3. Daten­öko­sys­tem schaffen

  • Zugang zu his­to­ri­schen Daten für erste Ana­ly­se­mög­lich­kei­ten gewährleisten
  • Daten­ban­ken (Basis­da­ten und/oder mit Restrik­tio­nen ver­füg­ba­re Daten­sät­ze anbinden)

4. Block­chain-Tech­no­lo­gie nutzen

  • Daten und Daten­sät­ze wer­den opti­mal vernetzt
  • Abso­lu­te Kos­ten- und Preistransparenz
  • Sicher­heit beim Daten­aus­tausch steigt
  • Effi­zi­en­te­re Gesamt­ent­wick­lung und ‑abwick­lung

5. Visi­on eines phy­si­schen Inter­nets umsetzen

  • Offe­nes glo­ba­les Sys­tem, auf phy­si­scher, digi­ta­ler und ope­ra­ti­ver Inter­kon­nek­ti­vi­tät basierend
  • Wen­det Pro­to­kol­le, Schnitt­stel­len und Modu­la­ri­sie­rung an
  • Gewis­se Ent­schei­dun­gen wer­den vom Öko­sys­tem – nicht von Ein­zel­ak­teu­ren – getroffen

Aktu­ell befin­det sich die Bahn­bran­che in Phase 1 und 2, wenn auch nur punk­tu­ell. Mit dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) adres­siert das BAV alle rele­van­ten The­men­fel­der. DX Inter­mo­dal ist im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV) bereits ope­ra­tiv und greift Punk­te von Phase 2 auf. Einen Gesamt­nut­zen für die Güter­bahn­lo­gis­tik lässt sich nur errei­chen, wenn sämt­li­che Pro­duk­ti­ons­for­men des Güter­ver­kehrs und die gesam­te Trans­port­ket­te («Door-to-Door») berück­sich­tigt wer­den. Dazu sind Ele­men­te der künst­li­chen Intel­li­genz einzubinden.

Das unerschöpfliche Potenzial von Daten ausschöpfen

Big Data hat sich vom Hype zum Mega­trend gewan­delt; das Poten­zi­al gesam­mel­ter Daten ist schier unend­lich. Diese ermög­li­chen dis­rup­ti­ve, inno­va­ti­ve, digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le und bes­se­re Vor­her­sa­gen für rich­ti­ge Geschäfts­ent­schei­dun­gen. Aller­dings gilt das nur für Daten, die in der rich­ti­gen Qua­li­tät und Gra­nu­la­ri­tät zur Ver­fü­gung ste­hen. Zudem müs­sen die Akteu­re in der Lage sein, die rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen und damit das gewünsch­te Wis­sen aus den Daten zu zie­hen und die­ses rich­tig zu inter­pre­tie­ren und ein­zu­set­zen. Das stellt die Öko­sys­tem­part­ner vor eine Reihe von Herausforderungen:

Systemnutzen vs. Eigennutzen

Eini­ge Unter­neh­men ver­fü­gen bereits über haus­ei­ge­ne Daten­sys­te­me. Sie sam­meln Daten von Gerä­ten an Loko­mo­ti­ven und Wagen und ver­wen­den sie zur Opti­mie­rung oder geben sie an Drit­te wei­ter. Damit ver­schaf­fen sich die Unter­neh­men Wett­be­werbs­vor­tei­le und zusätz­li­che Ein­nah­me­quel­len. Warum soll­ten sol­che Unter­neh­men an Daten­öko­sys­te­men teil­neh­men? Weil die Opti­mie­rung des eige­nen Sys­tems nicht zwin­gend dem Sys­tem als Gan­zes oder dem End­kun­den dient. Wenn zum Bei­spiel diver­se Ein­zel­ak­teu­re die glei­chen Daten gegen Ent­gelt an Drit­te ver­äus­sern, ver­teu­ert sich das Sys­tem, da für jeden Daten­trans­fer Geld fliesst. Zudem kön­nen ein­zel­ne Akteu­re ihre Daten­sät­ze im Rah­men eines Daten­öko­sys­tems kom­bi­nie­ren und damit die Effi­zi­enz des gesam­ten Sys­tems för­dern, etwa die vor­aus­sicht­li­che Abfahrts- oder Ankunfts­zeit. In die­sem Kon­text müs­sen Fra­gen der Daten­ho­heit geklärt werden.

Pflicht vs. Freiwilligkeit

Der Staat ist und bleibt der gröss­te Geld­ge­ber für das Bahn­sys­tem. Er soll­te ein Inter­es­se daran haben, die eige­ne Kasse und damit die Steu­er­zah­ler zu ent­las­ten. Die Bereit­stel­lung von gemein­nüt­zi­gen Daten kann die Effi­zi­enz ver­bes­sern. Auch hier blei­ben Fra­gen offen: Sol­len die Öko­sys­tem­part­ner ver­pflich­tet wer­den, Daten­sät­ze zu lie­fern? Soll es in einem Daten­öko­sys­tem mög­lich sein, vor­an­ge­gan­ge­ne, indi­vi­du­el­le Inves­ti­tio­nen aus­zu­glei­chen oder erhal­te­nen Sub­ven­tio­nen gegen­über­zu­stel­len? Oder soll die Teil­nah­me an einem Daten­öko­sys­tem frei­wil­lig blei­ben, mit dem Risi­ko, dass zu weni­ge Teil­neh­mer die Platt­form mit Daten speisen?

Daten vs. Daten

Nicht jedes Daten­ele­ment ist gleich­wer­tig für ein Daten­öko­sys­tem. So muss von Anfang an klar defi­niert wer­den, mit wel­chem Ziel und Gesamt­nut­zen ein Akteur seine Daten­ele­men­te auf einer Daten­platt­form hin­ter­le­gen soll. Zudem ist zwi­schen ope­ra­tio­nel­len, tech­ni­schen und kom­mer­zi­el­len Daten zu unter­schei­den, um emo­tio­na­le Dis­kus­sio­nen zu ver­mei­den. Schliess­lich ent­schei­det die Qua­li­tät, die der Daten­eig­ner oder eine neu geschaf­fe­ne Qua­li­täts­stel­le sicher­stel­len, über die Glaub­wür­dig­keit und Nach­hal­tig­keit eines Datenökosystems.

Wir sollten im Gespräch bleiben

Wir vom VAP möch­ten das Poten­zi­al von Daten­öko­sys­te­men dem gesam­ten Bahn­sek­tor nutz­bar machen und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern. Des­halb enga­gie­ren wir uns für diver­se Initia­ti­ven, For­schungs­pro­jek­te und eta­blier­te Pro­duk­te in die­sem Kon­text, nament­lich für die folgenden:

  • Wei­ter­ent­wick­lung der Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur MODI, gemein­sam mit dem BAV
  • Gemein­sa­mer euro­päi­scher Mobi­li­täts­da­ten­raum (EMDS), eine Initia­ti­ve der EU
  • Arbeits­kreis der Logis­tik (AKL), bei dem wir die Lei­tung über­nom­men haben

 

Wenn auch Sie die digi­ta­le Zukunft des Bahn­sek­tors mit­ge­stal­ten möch­ten, freut sich Jür­gen Maier, von Ihnen zu hören.

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Keepers’ Summit 2023: Anpassung an Kundenanforderungen und eine visionäre Zukunft für den Schienengüterverkehr

Darum geht’s:

  • Kee­pers’ Sum­mit der UIP in Nizza
  • Kun­den­aus­rich­tung und Trans­for­ma­ti­on für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Europa
  • David Zindo neuer Prä­si­dent der UIP

 

Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) in Zusam­men­ar­beit mit ihrem fran­zö­si­schen Mit­glieds­ver­band AFWP begrüss­te am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich, 120 Akteu­re des Güter­bahn­be­reichs aus ganz Euro­pa zu ihrer jähr­li­chen Flag­ship-Kon­fe­renz, dem «Kee­pers’ Sum­mit». Die Dis­kus­sio­nen kon­zen­trier­ten sich dar­auf, wie umwelt­freund­li­che Merk­ma­le des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs genutzt wer­den kön­nen, um dem Kli­ma­wan­del ent­ge­gen­zu­wir­ken, gleich­zei­tig Kun­den anzu­spre­chen und junge Talen­te anzu­zie­hen. Die Panel­teil­neh­mer und das Publi­kum waren sich einig: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat eine wich­ti­ge Rolle in der Zukunft unse­rer Gesell­schaft zu spie­len. Dies gelingt aber nur, wenn sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Betrieb weg von staat­li­chen Mono­po­len hin zu pri­vat­wirt­schaft­li­chem Wett­be­werb transformiert.

Auf der Suche nach Ver­än­de­rung for­der­te der ehe­ma­li­ge UIP-Prä­si­dent Dr. Heiko Fischer das Publi­kum auf, in die Ver­gan­gen­heit zu schau­en, um sich bes­ser auf die Zukunft vor­zu­be­rei­ten. Als trei­ben­de Kraft hin­ter der Schaf­fung des Gene­ral Con­tract of Use (GCU) wies Herr Fischer auf die wich­ti­ge Rolle der pri­va­ten Wagen­hal­ter bei der Ent­wick­lung von Lösun­gen für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hin. Als über­zeug­ter und visio­nä­rer Mann legte er immer gros­sen Wert auf die Not­wen­dig­keit, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu inno­vie­ren und zu trans­for­mie­ren, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und Erwar­tun­gen von Kun­den und der Gesell­schaft gerecht zu wer­den. Das Publi­kum wür­dig­te mit ste­hen­dem Applaus das Enga­ge­ment und die Leis­tun­gen von Dr. Fischer, der als Prä­si­dent 11 Jahre lang die Geschi­cke der UIP gelei­tet hatte.

Herr Joris D’In­ca, Glo­bal Head of Logi­stics bei der inter­na­tio­na­len Unter­neh­mens­be­ra­tungs­fir­ma Oli­ver Wyman, bestä­tig­te in sei­ner Key­note-Speech die Not­wen­dig­keit für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, sich an sich ent­wi­ckeln­de Kun­den­an­for­de­run­gen anzu­pas­sen: «Kun­den erwar­ten voll­stän­di­ge Trans­pa­renz ent­lang der Trans­port­ket­te. Sie legen den gröss­ten Wert u.a. auf die Ver­füg­bar­keit von Echt­zeit­in­for­ma­tio­nen und ein effek­ti­ves Kor­ri­dor­ma­nage­ment. Nur durch die Anpas­sung an diese und wei­te­re Anfor­de­run­gen wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Lage sein, Markt­an­tei­le vom Stras­sen­gü­ter­ver­kehr zu gewin­nen und eine grös­se­re Rolle bei der Bekämp­fung des Kli­ma­wan­dels zu spie­len.» Prä­sen­ta­ti­on Joris D’Incà

Das Exper­ten­pa­nel, mode­riert von Frau Emi­lie Sou­lez und bestehend aus Herrn Charles Puech d’A­lis­s­ac (VIIA/Naviland), Herrn Paul Maza­t­aud (SNCF Réseau) und Herrn Sté­pha­ne Gavard (Streem), tauch­te tief in die Ele­men­te ein, die im Zen­trum der not­wen­di­gen Trans­for­ma­ti­on ste­hen, um den neuen Erwar­tun­gen gerecht zu wer­den. Herr Maza­t­aud bestä­tig­te die Bedürf­nis­se und Absich­ten von SNCF Réseau, mehr Trans­pa­renz bei War­tungs­ar­bei­ten zu bie­ten, aber auch die Pläne von RNE, die Fle­xi­bi­li­tät durch die Anpas­sung des Fahr­plan­pro­zes­ses zu erhö­hen. Herr Puech D’A­lis­s­ac hob die Ele­men­te und Vor­tei­le des kom­bi­nier­ten Trans­ports und des Geschäfts­mo­dells hin­ter den Akti­vi­tä­ten von Navi­l­and und VIIA her­vor. Er wies auf die Fort­schrit­te bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­le zu den Kun­den hin und ermu­tig­te alle Betei­lig­ten, ihre Anstren­gun­gen bei der Digi­ta­li­sie­rung der Schnitt­stel­len zwi­schen den Akteu­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­dop­peln. Herr Gavard gab Ein­bli­cke in die Wagen­in­no­va­ti­on sowohl in Bezug auf Kon­zept als auch auf indus­tri­el­le Fer­ti­gung, erläu­ter­te aber auch das Pro­jekt von Streem, Fähig­kei­ten und Wis­sen in der Bran­che zu entwickeln.

Schliess­lich schloss Herr David Zindo, CEO der Streem Group und neu gewähl­ter UIP-Prä­si­dent, mit einem Ver­spre­chen ab: die Trans­for­ma­ti­on mit kla­ren Prio­ri­tä­ten zu unter­stüt­zen und gleich­zei­tig den Güter­wa­gen­hal­tern und ‑ver­bän­den den Erfolg der Ver­gan­gen­heit zugu­te­kom­men zu las­sen, um die Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Er beton­te die Bedeu­tung der Arbeit von UIP und den natio­na­len Ver­bän­den, die als kon­so­li­dier­te Stim­men und Bin­de­glied zu den loka­len und euro­päi­schen poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen fungieren.

«Unse­re Gesell­schaf­ten müs­sen das Allein­stel­lungs­merk­mal des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs als ent­schei­den­des Mit­tel zur Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs­sek­tors ver­ste­hen. Wir als Sys­tem müs­sen unser Ange­bot ver­bes­sern, um den Anfor­de­run­gen der Kun­den gerecht zu wer­den, aber auch um junge Talen­te anzu­zie­hen und aus­zu­bil­den.» – David Zindo

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP: Eine Visi­on für die Zukunft des Schienengüterverkehrs

David Zindo wird neuer Prä­si­dent der UIP und tritt die Nach­fol­ge von Dr. Heiko Fischer an, der die UIP 11 Jahre lang als Prä­si­dent gelei­tet hat. Zindo wurde wäh­rend der Gene­ral­ver­samm­lung der UIP am 15. Juni 2023 in Nizza, Frank­reich gewählt. Unter­stützt wird er von den Vize­prä­si­den­ten Per-Anders Ben­thin (CEO von Trans­wag­gon) und Johann Fein­dert (CEO von GATX Rail Europe).

Herr Zindo bringt umfang­rei­che Erfah­run­gen in die Posi­ti­on ein, da er CEO der Streem Group (ehe­mals Erme­wa Group) ist und seit 2015 Mit­glied des Exe­ku­tiv­vor­stands der UIP. Zuvor hatte er lei­ten­de Finanz­po­si­tio­nen bei der SNCF, Geo­dis und Veo­lia Envi­ron­men­tal Ser­vices inne.

Als neuer UIP-Prä­si­dent hat David Zindo die Visi­on, die UIP wei­ter zu stär­ken, indem er klare Prio­ri­tä­ten setzt, das Team stärkt und Alli­an­zen mit ande­ren Ver­bän­den ein­geht. Er möch­te die Rolle der Güter­wa­gen­hal­ter in der Lie­fer­ket­te stär­ken und die kom­ple­xe EU-regu­la­to­ri­sche Land­schaft erklä­ren. Mit sei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und sei­nem Enga­ge­ment für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr strebt Herr Zindo eine Trans­for­ma­ti­on des Sek­tors an, um den zukünf­ti­gen Her­aus­for­de­run­gen und den Erwar­tun­gen von Kun­den und Gesell­schaft gerecht zu werden.

Lesen Sie im Inter­view der UIP mit David Zindo mehr über die Visio­nen des neu­ge­wähl­ten Prä­si­den­ten. Inter­view David Zindo

 

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    Die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) wurde 1950 gegrün­det und hat ihren Sitz in Brüs­sel. Sie ist der Dach­ver­band natio­na­ler Ver­bän­de aus 14 euro­päi­schen Län­dern und ver­tritt damit mehr als 250 Güter­wa­gen­hal­ter und Enti­ties in Char­ge of Main­ten­an­ce (ECMs). Die vier­zehn Mit­glieds­län­der sind: Öster­reich, Bel­gi­en, Tsche­chi­en, Frank­reich, Deutsch­land, Ungarn, Ita­li­en, die Nie­der­lan­de, Polen, Spa­ni­en, die Slo­wa­kei, Schwe­den, die Schweiz und das Ver­ei­nig­te König­reich. Als Stim­me für mehr als 234.000 Güter­wa­gen reprä­sen­tiert die UIP die Hälf­te des gesam­ten euro­päi­schen Güter­wa­gen­be­stands und ist eine der wich­tigs­ten Res­sour­cen für den Güter­bahn­be­reich in Euro­pa. For­schung, Lob­by­ar­beit und stän­di­ger Aus­tausch mit allen Inter­es­sen­grup­pen und Orga­ni­sa­tio­nen, die am Güter­bahn­be­reich inter­es­siert sind, spie­len eine wich­ti­ge Rolle für den Ver­band, um alle Bemü­hun­gen auf eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung im Güter­bahn­dienst aus­zu­rich­ten. Durch die Teil­nah­me an vie­len Arbeits­grup­pen und Aus­schüs­sen auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebene bringt die UIP die Per­spek­ti­ve und Inter­es­sen der Güter­wa­gen­hal­ter ein und arbei­tet in Zusam­men­ar­beit mit allen inter­es­sier­ten Par­tei­en daran, die Zukunft des Güter­bahn­gü­ter­ver­kehrs lang­fris­tig zu sichern. Die UIP wird von der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on als Ver­tre­tungs­or­gan im Eisen­bahn­sek­tor anerkannt.

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