Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Status quo DAK: zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Status quo DAK: zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Wir unter­stüt­zen die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) schon seit ihren Anfän­gen. Darum enga­gie­ren wir uns beim inter­na­tio­na­len Dach­ver­band der Wagen­hal­ter UIP, beim Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) und beim Schwei­zer Pro­jekt zur DAK-Migra­ti­on. Aller­dings bleibt auf allen Ebe­nen noch viel zu tun. Hier ein Zwi­schen­stand zur tech­ni­schen und markt­wirt­schaft­li­chen Entwicklung.

Darum geht’s:

  • Die Tech­nik wirft noch Fra­gen auf
  • Fai­rer Kos­ten-Nut­zen-Trans­fer angestrebt
  • Stei­gen­de Trans­port­prei­se kön­nen Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se bewirken
  • Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa: ein Muss
  • DAK als Basis für grund­le­gen­den Systemwechsel

 

Gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), SBB Cargo und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) trei­ben wir vom VAP das Schwei­zer DAK-Pro­jekt voran. Erste Erkennt­nis­se aus die­ser Koope­ra­ti­on wur­den im Kon­zept­be­richt «Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Schweiz, begin­nend mit der Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung» vom 24. Okto­ber 2022 fest­ge­hal­ten. Zudem flos­sen sie in die aktu­el­le Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge über die Zukunft des Schwei­zer Güter­ver­kehrs ein und – mit eini­gen Ergän­zun­gen – in die Bot­schaft, die der Bun­des­rat im Som­mer 2023 an das Par­la­ment erstellt. Aus zahl­rei­chen Work­shops und bila­te­ra­len Gesprä­chen der Güter­bahn­bran­che ent­stan­den Fra­gen, Kri­tik­punk­te und Lösungs­an­sät­ze, die es nun zu ver­tie­fen gilt.

Die Technik wirft Fragen auf

Die Fest­le­gung des Kupp­lungs­kop­fes war ein ers­ter Mei­len­stein. Nun gilt es, die digi­ta­len Ele­men­te zu ent­wi­ckeln und zu tes­ten. Dazu wer­den zwei tech­ni­sche Ansät­ze ver­folgt. Bei der «Power­line-Plus» erfolgt die Über­tra­gung der elek­tri­schen Impul­se und Daten über die­sel­be Lei­tung mit einer limi­tier­ten Anzahl an Kon­tak­ten. In der Schweiz tes­tet ein Exper­ten­kon­sor­ti­um in den kom­men­den Mona­ten die­sen Ansatz. Beim Modell «Sin­gle Pair Ether­net» (SPE) hin­ge­gen wer­den für die Ener­gie- und Daten­über­tra­gung sepa­ra­te Lei­tun­gen benötigt.

Bei bei­den tech­ni­schen Ansät­zen sind Fra­gen wie diese offen:

  • Unter wel­chen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen und kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen ist ein zuver­läs­si­ger Betrieb möglich?
  • Gibt es bei den zahl­rei­chen betrieb­li­chen Pro­zes­sen (Ran­gie­ren, Fahr­ten (enge Radi­en, Nei­gun­gen …) Aus­fall­zei­ten bei der Datenübertragung?
  • Wel­che Funk­tio­na­li­tä­ten ent­hält schliess­lich die digi­ta­le Komponente?
  • Wie wird die Auf­wärts­kom­pa­ti­bi­li­tät gestal­tet, ins­be­son­de­re von DAK4 zu DAK5?
  • Wie wird die euro­pa­wei­te Kom­pa­ti­bi­li­tät des künf­ti­gen DAK-Roll­ma­te­ri­als gewährleistet?

Aktu­ell ver­fügt der euro­päi­sche Bahn­sek­tor nur über weni­ge Exper­tin­nen und Exper­ten zu die­sem Thema, was eine gros­se Her­aus­for­de­rung dar­stellt. Aus­ser­dem besteht Klä­rungs­be­darf bei mecha­ni­schen Aspek­ten wie den Kraft­aus­wir­kun­gen der neuen Kupp­lung auf die ein­zel­nen Wagen­ty­pen oder beim Ein­bau der DAK in Loks auf­grund Gewichts- und/oder Platz­pro­ble­men oder der siche­ren Inte­gra­ti­on in die Fahr­zeug­leit­tech­nik. Fra­gen wie diese müs­sen bis 2026 beant­wor­tet sein.

Kosten-Nutzen-Transfer kann Rückverlagerung bewirken

Inves­ti­tio­nen in die DAK-Migra­ti­on sind gera­de für Fahr­zeug­hal­ter erheb­lich. Wir gehen von Kos­ten von CHF 20’000 bis CHF 40’000 bei den Wagen (je nach Wagen­typ) und von CHF 60’000 bis CHF 250’000 bei den Loks aus. Aller­dings machen sich posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen für die Fahr­zeug­hal­ter erst­mals nach voll­stän­di­ger Migra­ti­on bemerk­bar, also frü­hes­tens ab zehn Jah­ren. Das heisst, dass die Kos­ten in den ers­ten Jah­ren ohne Mehr­ein­nah­men stei­gen, was zu höhe­ren Prei­sen für Wagen­mie­ten führt. Auch die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) wer­den in der mehr­jäh­ri­gen Migra­ti­ons­pha­se durch den Par­al­lel­be­trieb Zusatz­auf­wand haben. Hohe Preis­sen­si­ti­vi­tät könn­te eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se bewir­ken. Die­sen Effekt stell­ten wir 2023 schon bei den wei­ter­ver­rech­ne­ten Preis­er­hö­hun­gen durch gestie­ge­ne Fahr­strom­kos­ten fest.

Wir vom VAP suchen Lösun­gen für diese Herausforderungen:

  • Wie kön­nen die EVU als haupt­säch­li­che Gewin­ner der DAK die Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und Kos­ten­ein­spa­run­gen an die Fahr­zeug­hal­ter wei­ter­ge­ben? In mono­pol­ar­ti­gen Gebil­den wie beim Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr grei­fen markt­wirt­schaft­li­che Mecha­nis­men nicht.
  • Wie hoch müs­sen die För­de­run­gen (A‑fonds-perdu-Bei­trä­ge, Dar­le­hen, Fonds) sein, damit sie den unglei­chen Kos­ten-Nut­zen-Trans­fer aus­glei­chen, und wie lässt sich eine grös­se­re Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se wäh­rend der Migra­ti­on ver­hin­dern? Was geschieht, wenn Sub­ven­tio­nen oder nach­träg­li­che Finan­zie­run­gen an die staat­li­chen EVU mit der DAK fast voll­um­fäng­lich ein­ge­stellt werden?

In neues Roll­ma­te­ri­al zu inves­tie­ren, ist für viele Wagen­hal­ter sicher­lich denk­bar oder sogar not­wen­dig. Doch eigent­lich geht es um die Frage, wie sich vor­han­de­ne Bestands­flot­ten effi­zi­ent umbau­en las­sen. Dabei gilt es, die fol­gen­den Aspek­te zu berück­sich­ti­gen, ohne Akteu­re unver­schul­det zu benachteiligen:

  • Auch bei neue­rem Roll­ma­te­ri­al gibt es Schwie­rig­kei­ten, eine DAK nach­träg­lich einzubauen.
  • Der Kauf von Neu­wa­gen ist auf­grund gestie­ge­ner Roh­stoff­prei­se um 50 Pro­zent teu­rer geworden.
  • Die Pro­duk­ti­on von Neu­wa­gen mit DAK muss nach Fer­tig­stel­lung der Spe­zi­fi­ka­tio­nen erst gestar­tet wer­den. Die Stück­zahl ist zu Beginn je nach Wagen­typ limitiert.
  • Älte­res Roll­ma­te­ri­al mit einem ein­fa­chen Umbau ver­ur­sacht gerin­ge­re Mehrkosten.
  • Ver­schie­de­ne Fahr­zeug­hal­ter besit­zen bau­glei­che Typen. Der Umbau des Bau­mus­ter­fahr­zeugs muss hal­ter­un­ab­hän­gig erfol­gen und die hohen Ein­mal­kos­ten müs­sen gedeckt sein.
Gleis an Gleis mit Europa

Die Invol­vier­ten sind sich mehr­heit­lich einig: Nur in enger Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa kön­nen wir eine nach­hal­ti­ge Migra­ti­on meis­tern. Die tech­nisch-betrieb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen des Umrüs­tens sind dies- und jen­seits der Gren­zen ähn­lich. Fra­gen über den Umrüs­tungs­pro­zess bis zur erfolg­rei­chen Umset­zung und Finan­zie­rung las­sen sich nur beant­wor­ten, wenn alle Exper­ten und Ent­schei­dungs­trä­ger am Tisch sit­zen. Das ist lei­der nur eine Handvoll.

Unser Bei­trag aus der Schweiz besteht darin, uns mit den natio­na­len Bege­ben­hei­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen und die Grund­la­gen gut vor­zu­be­rei­ten. Dazu gehört, dass wir Pilot­ver­keh­re lan­cie­ren; seit April 2023 fah­ren die ers­ten DAK-Test­zü­ge in der Schweiz. Diese Erfah­run­gen soll­ten wir sam­meln und in das gesamt­eu­ro­päi­sche Pro­jekt ein­flies­sen lassen.

Dass effi­zi­en­te und nach­hal­ti­ge Inno­va­ti­on auf euro­päi­scher Ebene nur gemein­sam mög­lich ist, möch­ten wir anhand der fol­gen­den Bei­spie­le aufzeigen:

  • Werk­statt­ka­pa­zi­tä­ten koor­di­nie­ren: Die Koor­di­na­ti­on zwi­schen den Län­dern und Wagen­hal­tern muss sicher­ge­stellt sein, um die umzu­rüs­ten­den Wagen im Betrieb (natio­na­le und inter­na­tio­na­le Rela­tio­nen) zur nächst- oder best­mög­li­chen Werk­statt zufüh­ren und wie­der rück­füh­ren zu lassen.
  • Finan­zie­rungs­vor­aus­set­zun­gen anglei­chen. Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist meist ein Ein­trag im Fahr­zeug­re­gis­ter und/oder ein Sitz im jewei­li­gen Land. Da die Wagen jedoch nicht immer in die­sem Land genutzt wer­den, son­dern sich in ganz Euro­pa bewe­gen, muss die Finan­zie­rung für die Wagen­hal­ter in allen Län­dern zum Zeit­punkt der Migra­ti­on sicher­ge­stellt sein.
  • Migra­ti­ons­fahr­plan abstim­men. Eine früh­zei­ti­ge Migra­ti­on führt im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu neuen Schnitt­stel­len. Kon­kret kann ein in der Schweiz umge­bau­ter und geför­der­ter Wagen nicht in Deutsch­land ver­keh­ren, solan­ge dort nicht die DAK-Migra­ti­on gestar­tet ist und die ent­spre­chen­den Import- und Export­ver­keh­re nicht abge­stimmt sind. Zudem kann der Fahr­zeug­hal­ter seine Anla­ge­wer­te nur noch begrenzt einsetzen.
  • Ent­schei­dungs­gre­mi­en zusam­men­füh­ren: Die tech­ni­schen Lösun­gen wer­den in den vor­ge­ge­be­nen Gre­mi­en der EU ver­ab­schie­det und danach von der Schweiz über­nom­men. Eine Inte­gra­ti­on die­ser Res­sour­cen in das EU-Pro­jekt wäre ziel­füh­ren­der als eine Schweiz-eige­ne Organisation.

Um zur Gesamt­rea­li­sie­rung auf EU-Ebene bei­zu­tra­gen, müs­sen wir in der Schweiz uns auf die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten mit sämt­li­chen betrof­fe­nen Unter­neh­men kon­zen­trie­ren und unse­re Test­pha­sen sowie Pilot­ver­keh­re aktiv vor­an­trei­ben. Bei den Pro­duk­ten und Spe­zi­fi­ka­tio­nen dür­fen wir uns keine Kin­der­krank­hei­ten leisten.

Basis für einen grundlegenden Systemwechsel

Die DAK ist kein tech­ni­sches Unter­fan­gen, son­dern der Beginn der not­wen­di­gen Digi­ta­li­sie­rung und Inte­gra­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in eine zukunfts­fä­hi­ge Logis­tik­ket­te. Mit der DAK kom­men neben dem Kupp­lungs­pro­zess Ele­men­te wie auto­ma­ti­sche Brems­pro­be, auto­ma­ti­sche Auf­nah­me der Wagen­rei­hung, Zug­in­te­gri­täts­kon­trol­le oder elek­tro­pneu­ma­ti­sche Brem­se hinzu.

Damit die DAK ihre gesam­te tech­ni­sche Wir­kung ent­fal­tet und dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die not­wen­di­ge Markt­dy­na­mik ver­leiht, müs­sen wir bis zum Migra­ti­ons­start die fol­gen­den Aspek­te aufarbeiten:

  • Betrieb­li­che Pro­zes­se neu definieren
  • Regu­la­ti­ve Vor­ga­ben und Vor­schrif­ten anpas­sen und zeit­lich vereinfachen
  • Infra­struk­tur und Anschluss­glei­se vor­be­rei­ten und anpassen
  • Betrof­fe­ne Grup­pen für Migra­ti­on und Betrieb schulen
  • Inspek­tio­nen und Instand­hal­tung automatisieren
  • Infor­ma­tio­nen zum Trans­port für die Ver­la­der automatisieren
  • Digi­ta­le Daten vor unbe­fug­ten Zugrif­fen wirk­sam schützen

Wir vom VAP stre­ben zudem die Lan­cie­rung einer Daten­platt­form und den Aus­tausch von Daten im Sinne eines Öko­da­ten­sys­tems an. Wir sind über­zeugt, dass die DAK nur mit dem Aus­tausch von Daten dem Bahn­sek­tor den not­wen­di­gen und gross­flä­chi­gen Mehr­wert bringt. Wir sind daher sehr froh, dass trotz anfäng­li­cher Skep­sis aus dem Sek­tor das BAV die­sen Aspekt auf­ge­nom­men hat. Es beab­sich­tigt, auch den Güter­ver­kehr in der geplan­ten Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) mit­zu­be­rück­sich­ti­gen. Inwie­fern die DAK zu einem inno­va­ti­ven, eigen­wirt­schaft­li­chen und kun­den­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem bei­trägt und sich der Buch­sta­be K darum vor allem mit Kon­nek­ti­vi­tät über­set­zen lies­se, lesen Sie in unse­rem nächs­ten Blog zur DAK.

Dr. Peter Füglistaler: «Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn neue Marktteilnehmer ihre Chance packen.»

Dr. Peter Füglistaler: «Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn neue Marktteilnehmer ihre Chance packen.»

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) för­dert im Rah­men der schwei­ze­ri­schen Poli­tik eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des Güter­trans­ports und ein effi­zi­en­tes Zusam­men­wir­ken aller Ver­kehrs­trä­ger. Es ist zustän­dig für Kon­zes­sio­nie­rung, Finan­zie­rung und Sicher­heits­auf­sicht im Eisen­bahn­ver­kehr, bei den Seil­bah­nen und Ses­sel­lif­ten, den Bus­sen und der Schiff­fahrt. Dank güns­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen sol­len die Ange­bo­te im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr eigen­wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kön­nen. Zudem kann der Bund Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge für tech­ni­sche Neue­run­gen im Güter­trans­port auf der Schie­ne gewäh­ren. Das BAV steu­ert und prüft die Sub­ven­ti­ons­zah­lun­gen im Güter­ver­kehr im Rah­men eines Con­trol­lings. Dr. Peter Füg­lis­ta­ler ist seit 2010 Direk­tor des BAV. Vor sei­nem Ein­tritt ins BAV war Peter Füg­lis­ta­ler in ver­schie­de­nen Posi­tio­nen bei der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bahn (SBB) tätig. Im Inter­view mit dem VAP beant­wor­tet er Fra­gen rund um den Schienengüterverkehr.

VAP: Herr Füglistaler, SBB Cargo scheint nicht aus dem Sanierungs- /Subventionsmodus zu kommen. Gleichzeitig sind die Bundesfinanzen sehr angespannt. Können die Kunden des Schienengüterverkehrs ruhig schlafen, wird SBB Cargo die Kurve fahren können?

Dr. Peter Füg­lis­ta­ler: Der Bund hat klar zum Aus­druck gebracht, dass er den Güter­ver­kehr wei­ter­ent­wi­ckeln will – dies unter Berück­sich­ti­gung der ener­gie- und kli­ma­po­li­ti­schen Ziele sowie im Wis­sen um die gros­se Bedeu­tung der Bahn­trans­por­te für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz. Der Bun­des­rat ist auch bereit, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch zu moder­ni­sie­ren und schlägt dazu eine geziel­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung vor. Nichts­des­to­trotz ist es wich­tig, dass auch die Ver­la­der ihren Anteil an der Zukunfts­ge­stal­tung über­neh­men müssen.

Der Zuckerrübenauftrag ging verloren, Coop führt erfolgreich ein eigenes EVU, nun auch im WLV-System. Kiesunternehmen bauen ein eigenes EVU auf. Wie beurteilen Sie diese Marktentwicklung aus der Optik des Eigners?

Ich kann hier nur als Direk­tor der Finan­zie­rungs- und Auf­sichts­be­hör­de spre­chen. Grund­sätz­lich begrüs­se ich es, wenn der Markt spielt und neue Markt­teil­neh­mer ihre Chan­ce packen. So muss sich auch SBB Cargo im Markt behaup­ten und auf seine Eigen­wirt­schaft­lich­keit schauen.

Der Siedlungsdruck, Stichwort «Störfallverordnung», wirkt sich auf die Gefahrguttransporte aus. Was macht das BAV, dass Gefahrguttransporte zur Sicherung der Selbstversorgung und zur Sicherung des Industriestandortes Schweiz weiterhin im bestehenden Rahmen möglich sind?

Das BAV über­prüft regel­mäs­sig die Risi­ken der Gefahr­gut­trans­por­te und setzt, wenn nötig, früh­zei­tig im Dia­log mit den Betei­lig­ten Mass­nah­men um. Ein gutes Bei­spiel ist die gemein­sa­me Erklä­rung von Indus­trie, Trans­port­un­ter­neh­men und Behör­den zur Risi­ko­re­duk­ti­on beim Trans­port von Chlor. Ein sol­ches früh­zei­ti­ges Erken­nen und gemein­sa­mes Vor­ge­hen erlaubt es, auch Trans­por­te gefähr­li­cher Güter wei­ter­hin sicher auf der Bahn durchzuführen.

Während Europa die DAK im Fokus hat, ist bei der SBB eher die AK – ohne das D – interessant. Ist dies auch Ihre Wahrnehmung und würden Sie diese Position der SBB unterstützen?

Ich sehe diese Tren­nung bei den SBB über­haupt nicht. Die SBB sind wie BAV, VAP und VöV der Mei­nung, dass es die digi­ta­len Funk­tio­nen braucht, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr siche­rer, schnel­ler, fle­xi­bler und damit zuver­läs­si­ger und güns­ti­ger zu machen. Mit der Unter­stüt­zung des BAV hat SBB Cargo einen Test­zug auf­ge­baut, der die Strom­zu­fuhr und Daten­über­tra­gung im Güter­zug erprobt und opti­miert. Die Ergeb­nis­se flies­sen in die Arbei­ten auf euro­päi­scher Ebene ein, wo die SBB wie alle ande­ren Bah­nen Euro­pas aktiv mit­wirkt. Die Schweiz wird kei­nen Extra­zug fah­ren, was die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung angeht. Aller­dings wer­den wir nicht war­ten kön­nen, wenn sich die Arbei­ten in Euro­pa ver­zö­gern. Denn mit Abwar­ten ris­kie­ren wir die Errun­gen­schaft eines flä­chen­de­cken­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Sobald die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen in den TSI-Nor­men fest­ste­hen, wol­len wir starten.

Vielfach wird gefordert, dass die Branche mit einer Sprache spricht. Nun hat die Branche die «Vision 2050» gemeinsam realisiert, diese fand aber leider keinen Niederschlag in der Ausgestaltung der Vernehmlassung für den Schienengüterverkehr in der Fläche. War die Stimme zu leise? Was ist die Erwartung des BAV?

Die Visi­on wurde durch die Begleit­grup­pe des BAV für die Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­trans­ports auf der Schie­ne erar­bei­tet. Dort sind die wich­tigs­ten Ver­bän­de und Akteu­re des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ver­tre­ten. Aber es ist so: Trotz die­ser Visi­on haben die Ver­bän­de im Rah­men ihrer Stel­lung­nah­men zur Ver­nehm­las­sung sehr hete­ro­ge­ne Vor­stel­lun­gen und teils wenig rea­lis­ti­sche Wunsch­lis­ten zur Zukunft des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs geäussert.

Wie würden Sie den VAP beschreiben?

Der VAP ist eine wich­ti­ge Stim­me in der schwei­ze­ri­schen Güter­ver­kehrs­bran­che, die wie­der­um exis­ten­zi­ell ist für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit des Landes.

Welche Stärken schreiben Sie dem VAP zu?

Der VAP hat seine Stär­ken im Bün­deln der Inter­es­sen der Akteu­re und in sei­nen guten Bezie­hun­gen mit den poli­ti­schen Entscheidungsträgern.

Was wünschen Sie sich noch zusätzlich vom VAP?

In Zukunft wird es wich­tig sein, die Inter­es­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft noch poin­tier­ter nach aus­sen zu tra­gen. Dies­be­züg­lich kann der VAP seine Posi­ti­on ausbauen.

Wem würden Sie eine Zusammenarbeit mit dem VAP empfehlen?

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr funk­tio­niert nicht ohne Anschluss­glei­se und Güter­wa­gen. Des­halb ist allen die Zusam­men­ar­beit mit dem VAP emp­foh­len, wel­che Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erfolg­reich betrei­ben möchten.

 

Herr Dr. Füglistaler, wir bedanken uns für das interessante Interview.

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

In unse­rem Blog­bei­trag «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mrd. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» haben wir unse­re Posi­ti­on zur Moti­on 22.3008 geäus­sert. Im vor­lie­gen­den Bei­trag fas­sen wir die Stim­me der Bran­chen- und Inter­es­sen­ver­tre­ter auf die bun­des­rät­li­chen Vor­schlä­ge im Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zusam­men. Die Wirt­schaft lehnt die Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Schwei­zer Fran­ken an die SBB ab und for­dert statt­des­sen unter­neh­me­ri­sche Verantwortung.

Darum geht’s:
  • SBB auf­grund der Pan­de­mie mit schlech­ten Resul­ta­ten im Fern­ver­kehr konfrontiert
  • Wirt­schaft lehnt Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Fran­ken ab und for­dert unter­neh­me­ri­sche Lösung
  • Kla­res Nein zur Zweck­ent­frem­dung der LSVA
  • Sys­tem­wech­sel bei Dar­le­hen wird begrüsst
  • Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr spal­tet die Wirtschaft

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt, dass der Bund die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­nimmt. In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 for­mu­liert der Bun­des­rat seine Vor­schlä­ge zur Finan­zie­rung der SBB aus. Er schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken vor und will die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken redu­zie­ren. Die­ser Zustupf soll finanz­tech­nisch durch Gut­schrift der vol­len Erträ­ge der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be LSVA (Bun­des­an­teil) in den Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­ge­stellt wer­den. Ziel der Mass­nah­men ist es, die Ver­lus­te der SBB im Fern­ver­kehr von 2020 bis 2022 zu kom­pen­sie­ren und die Ober­gren­ze von deren Net­to­ver­schul­dung einzuhalten.

Nein zur Finanzspritze, Ja zum Verzicht auf Tresoreriedarlehen

Die Wirt­schaft – ver­tre­ten durch Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS, Astag und VAP – und die wirt­schafts­na­hen Par­tei­en FDP und SVP leh­nen sowohl die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze als auch die Zweck­ent­frem­dung der LSVA zuguns­ten des Fern­ver­kehrs mit einer deut­li­chen Mehr­heit ab.

Eben­so geschlos­sen begrüs­sen sie den Sys­tem­wech­sel bei der Dar­le­hens­ge­wäh­rung und for­dern den Ver­zicht auf Tre­sore­rie­dar­le­hen. Eine Mehr­heit sieht als Lösung für die Finan­zie­rung im kom­mer­zi­el­len Geschäfts­be­reich den Kapi­tal­markt. Eine Min­der­heit kann sich auch dafür gewis­se Bun­des­dar­le­hen durch das Par­la­ment vor­stel­len. Ins­ge­samt soll die Trans­pa­renz im kom­mer­zi­el­len und sub­ven­tio­nier­ten Bereich erhöht werden.

Unternehmerische Verantwortung gefordert

Statt dass der Bund die Ver­lus­te der SBB infol­ge der Covid-19-Krise auf Kos­ten des Steu­er­zah­lers über­nimmt, soll die Staats­bahn unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen. Dazu ste­hen ihr diver­se markt­wirt­schaft­li­che Mass­nah­men zur Ver­fü­gung, um Betriebs­kos­ten und Inves­ti­tio­nen in Ein­klang mit Ange­bot und Prei­sen zu brin­gen. Rea­lis­ti­sche Bei­spie­le sind Kos­ten­ein­spa­run­gen, Preis­er­hö­hun­gen oder der Ver­kauf von nicht betriebs­not­wen­di­gen Liegenschaften.

Trassenpreissystem verursachergerecht gestalten

SVP, Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS und VAP leh­nen eine Sen­kung des Tras­sen­prei­ses für den Fern­ver­kehr ab. FDP und Astag kön­nen sich eine hälf­ti­ge Lösung zwi­schen Bund und SBB vor­stel­len. Das Schwei­zer Tras­sen­preis­sys­tem ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht aus­ge­stal­tet; der Güter­ver­kehr wird zu stark belas­tet. Die Inter­es­sen­ver­tre­ter sind sich einig, dass die LSVA nicht zur Lösung die­ses Miss­stan­des zweck­ent­frem­det wer­den darf. Statt­des­sen soll der Bund die Bun­des­an­tei­le der LSVA wei­ter­hin len­kend und ver­mehrt für die Dekar­bo­ni­sie­rung von Stras­se, Schie­ne und Schiff­fahrt einsetzen.

Uneinig über Marktöffnung

Die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und VAP for­dern eine Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts im Fern­ver­kehr in Ein­klang mit der Euro­päi­schen Union (EU). Hier zei­gen die übri­gen Wirt­schafts­ver­tre­ter und wirt­schafts­na­hen Par­tei­en eine grös­se­re Bereit­schaft für real­po­li­ti­sche For­de­run­gen. Ob sich diese Schwei­zer Real­po­li­tik auf euro­päi­schem Par­kett noch lange hal­ten lässt, wird sich weisen.

Positionen im Wortlaut
Unse­re voll­stän­di­ge Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 fin­den Sie als Down­load auf unse­rer Website:  Wei­te­re Ver­nehm­las­sungs­ant­wor­ten kön­nen Sie hier herunterladen:   
Forum Güterverkehr: Multimodalität und Zukunft der (Bahn)Logistik

Forum Güterverkehr: Multimodalität und Zukunft der (Bahn)Logistik

Das Forum Güter­ver­kehr, wel­ches am 20. April 2023 statt­fand, befass­te sich mit der Zukunft der Logis­tik, der Mul­ti­mo­da­li­tät und ins­be­son­de­re den nöti­gen Schrit­ten zur Moder­ni­sie­rung des Schwei­zer Güter­trans­ports in einer digi­ta­len und dyna­mi­schen Welt. Hoch­ka­rä­ti­ge Refe­ren­ten infor­mier­ten das Publi­kum über die neu­es­ten For­schungs­re­sul­ta­te, Ent­wick­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen in der Pra­xis sowie neue gesetz­li­che Rahmenbedingungen.

Die drei Ein­füh­rungs­vo­ten der Ver­tre­ter der Wirt­schaft, Sara Udavri (IKEA Sup­p­ly AG), Titus Büt­ler (Die Schwei­ze­ri­sche Post) und Rai­ner Deutsch­mann (Migros-Genos­sen­schafts-Bund) zeig­ten mit aller Deut­lich­keit das Enga­ge­ment der Wirt­schaft zur nach­hal­ti­gen Gestal­tung ihrer Logis­tik auf. Ein Hebel dazu ist die Ver­la­ge­rung der Ver­keh­re in mul­ti­mo­da­le Logis­tik­ket­ten, bei denen auch ener­gie- und raum­ef­fi­zi­en­te Ver­kehrs­trä­ger wie Schiff­fahrt und Schie­ne eine tra­gen­de Rolle spie­len sol­len. Dies ist in einer dyna­mi­schen Welt mit tra­di­tio­nell wenig fle­xi­blen Part­nern und beschränk­ten Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten schwie­rig und birgt erheb­li­che Ver­sor­gungs­ri­si­ken. Auf­grund der Erkennt­nis­se der For­schung, vor­ge­stellt von Dr. Mat­thi­as Prandt­stet­ter (AIT Aus­tri­an Insti­tu­te of Tech­no­lo­gy) für die Vor­hal­tung und Nut­zung von Daten und künst­li­cher Intel­li­genz zeich­nen sich jedoch Lösun­gen ab, um ver­mehrt dyna­mi­sche und wider­stands­fä­hi­ge Trans­port­ket­ten orga­ni­sie­ren zu kön­nen. Die Daten­aus­tausch­struk­tu­ren, die dazu nötig sind, sind am Bei­spiel der von Chris­toph Büch­ner (DX Inter­na­tio­nal) vor­ge­stell­ten DX I‑Drehscheibe mit staat­li­cher Unter­stüt­zung Deutsch­lands im Bereich KV bereits aktiv oder auf­grund der neuen gesetz­li­chen Grund­la­ge in der Schweiz, vor­ge­stellt von Moni­ka Zosso (Bun­des­amt für Ver­kehr BAV) im Ent­ste­hen begrif­fen. Wie die Schweiz das Sys­tem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in die mul­ti­mo­da­le Logis­tik inte­grie­ren und in die digi­ta­le Welt von mor­gen über­füh­ren will, umriss Dr. Peter Füg­lis­ta­ler (Bun­des­amt für Ver­kehr BAV).

In Euro­pa ist eine nega­ti­ve Ent­wick­lung trotz der EWG-Richt­li­nie 91/440 fest­zu­stel­len: Sin­ken­der Modal­split und hohe Sub­ven­tio­nen für Staats­bah­nen, wenig Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on, da vie­ler­orts in Euro­pa die Wett­be­wer­ber im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr noch eine unter­ge­ord­ne­te Rolle spie­len. Eine grund­le­gen­de Umge­stal­tung des Sys­tems Bahn ist daher unum­gäng­lich, um aus der Sub­ven­ti­ons­fal­le her­aus­zu­fin­den. Dabei ist das Sys­tem zukunfts­fä­hig und risi­ko­op­ti­miert zu gestal­ten durch die Umset­zung der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung mit­tels der DAK als ers­ten alter­na­tiv­lo­sen Schritt. Dar­auf muss jedoch die Wei­ter­ent­wick­lung des Sys­tems ins­be­son­de­re im Wagen­la­dungs­ver­kehr fol­gen, um das Aus­fall­ri­si­ko für die Kun­den und die Eig­ner der Staats­bah­nen betrieb­lich und finan­zi­ell zu redu­zie­ren und Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on zu för­dern. Eine mög­li­che Lösung ist eine Auf­tei­lung des Sys­tems in eine Netz­werk­an­bie­te­rin meh­re­rer Akteu­re mit Sys­tem­in­te­gra­tor und einer neu­tra­len Last Mile Anbie­te­rin aus­ser­halb des Trans­port­markts (siehe Blog­ar­ti­kel «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten»).

Rückblick auf das Forum Güterverkehr: Die wichtigsten Punkte im Detail
MULTIMODALITÄT – MODERNISIERUNG DES SCHWEIZER GÜTERTRANSPORTS

Vor dem Hin­ter­grund der aktu­el­len Debat­te zur Aus­fi­nan­zie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs durch den Bund setz­te sich das Forum Güter­ver­kehr mit den Her­aus­for­de­run­gen der Mul­ti­mo­da­li­tät in der Logis­tik auseinander.

Begrüssung

In sei­ner Begrüs­sung zeig­te Frank Fur­rer den roten Faden der Foren des VAP von Sicher­heit im Span­nungs­feld von Kos­ten und Qua­li­tät und neuen Zusam­men­ar­beits­for­men im Wagen­la­dungs­ver­kehr im Jahr 2019, über die Poli­tik im grü­nen Rausch und den tat­säch­li­chen Inno­va­ti­ons­po­ten­tia­len der Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung im Jahr 2022 hin zum aktu­el­len Forum, das sich mit der Zukunft der Logis­tik und der Mul­ti­mo­da­li­tät befasst, auf. Die fun­da­men­ta­le Erneue­rung des Sys­tems Bahn und das har­mo­ni­sche und schlag­kräf­ti­ge Zusam­men­spiel aller Ver­kehrs­trä­ger sind nötig, um die ver­füg­ba­ren Kapa­zi­tä­ten der ver­schie­de­nen Infra­struk­tu­ren opti­mal zu nut­zen, eine siche­re Ver­sor­gung der Schweiz zu gewähr­leis­ten und auch der Bahn einen Platz in der Logis­tik zu schaf­fen. All dies im Inter­es­se des Lebens­raums und Wirt­schafts­stand­orts Schweiz. Seit der EU-Richt­li­nie 91/440 also weit über dreis­sig Jah­ren ver­su­chen die Staa­ten in Euro­pa, ihre eige­nen Bahn­un­ter­neh­men zum Erfolg zu füh­ren. Trotz gros­ser För­der­pro­gramm im UKV ist ein sin­ken­der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs am modal-split fest­zu­stel­len und sind rasant stei­gen­de Sub­ven­tio­nen an die Staats­bah­nen nötig. Die Moder­ni­sie­rung und fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung des Sys­tems ist ohne Alter­na­ti­ve. Sie wird die Staa­ten erneut sehr viel Geld kos­ten und der Bran­che viel abver­lan­gen. Wie sie aus­se­hen könn­te, soll heute gemein­sam dis­ku­tiert werden.

Multimodalität – Zur Revision des Gütertransportgesetzes

Dr. Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr, prä­sen­tier­te die Vor­la­ge des Bun­des­rats zur Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes. Die­ses fokus­siert recht stark auf Mass­nah­men zur Stär­kung der Mul­ti­mo­da­li­tät, da es prak­tisch keine mono­mo­da­len Ver­keh­re auf der Schie­ne gäbe, Eine Neu­de­fi­ni­ti­on der Umschlags­platt­for­men, die ins­be­son­de­re als City Hubs mehr Mul­ti­mo­da­li­tät und Bün­de­lung ermög­li­chen sol­len, und ihre finan­zi­el­le und raum­pla­ne­ri­sche För­de­rung sind eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen. Mit einem Umschlags­bo­nus sol­len Anrei­ze an die Ver­la­der erfol­gen, ver­mehrt ver­schie­de­ne Ver­kehrs­trä­ger in ihren Logis­tik­ket­ten zu ver­ei­nen. Die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK ist für den Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr Schlüs­sel­fak­tor zum Erfolg und weni­ger Zukunft als drin­gend nöti­ge Rea­li­tät. Der Staat helfe gerne auf dem Weg zu die­ser neuen Rea­li­tät, die Initia­ti­ve aller­dings müsse aus der Wirt­schaft kommen.

Multimodalität – Zu den Bedürfnissen der Wirtschaft – IKEA

Sara Udva­ri, Cate­go­ry Mana­ger Logi­stics bei IKEA Sup­p­ly AG, betont die Bedeu­tung der Nach­hal­tig­keit in der Lie­fer­ket­te des Unter­neh­mens. Die Visi­on, einen bes­se­ren All­tag für Men­schen zu schaf­fen, beinhal­tet die Ver­ant­wor­tung für die Umwelt. Da die Pro­duk­te von IKEA oft eine lange Reise durch die Lie­fer­ket­te machen, ist es wich­tig, nach­hal­ti­ge Lösun­gen zu fin­den. Um bis 2030 kli­ma­po­si­tiv zu sein, kon­zen­triert sich IKEA auf die Reduk­ti­on von Treib­haus­ga­sen, die Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und die Unter­stüt­zung der Lie­fe­ran­ten. Im Trans­port­be­reich soll der Treib­haus­gas­aus­stoss um 70% redu­ziert wer­den, wäh­rend in der Lage­rung eine Reduk­ti­on von 80% des CO2-Aus­stos­ses ange­strebt wird. Um diese Ziele zu errei­chen, setzt IKEA auf drei Schwer­punk­te: die Effi­zi­enz­stei­ge­rung, die Erset­zung fos­si­ler Brenn­stof­fe durch inter­mo­da­le Lösun­gen und die Elek­tri­fi­zie­rung, sowie ein Umden­ken in der Art und Weise der Pro­dukt­lie­fe­rung. IKEA setzt bereits auf den kom­bi­nier­ten Ver­kehr und ist der­zeit bei 46% inter­mo­da­ler Lösun­gen welt­weit. Eine fak­ten­ba­sier­te CO2-Kal­ku­la­ti­on ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie von IKEA. Durch vor­ein­ge­stell­te Kal­ku­la­tio­nen erhält man nur Durch­schnitts­wer­te, wes­halb fak­ten­ba­sier­te Tools ein­ge­setzt wer­den soll­ten, um eine rea­lis­ti­sche Berech­nung des CO2-Fuss­ab­drucks zu erhal­ten. IKEA ist bestrebt, die Mul­ti­mo­da­li­tät wei­ter aus­zu­bau­en, um noch nach­hal­ti­ge­re Lösun­gen zu fin­den. Vor­aus­set­zung dafür sind dyna­mi­sche Trans­port­ket­ten und ein ent­spre­chen­der orga­ni­sier­ter stän­di­ger Daten­aus­tausch. Dabei ist die Zusam­men­ar­beit mit Part­nern, die die­sel­ben Werte tei­len, zentral.

Multimodalität – Zu den Bedürfnissen der Wirtschaft – Migros

Rai­ner Deutsch­mann, Lei­ter Direk­ti­on Sicher­heit & Ver­kehr, setzt sich bei der Migros für eine nach­hal­ti­ge Sup­p­ly Chain ein. Dabei liegt der Fokus auf einer mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik, die ver­schie­de­ne Trans­port­mit­tel wie Bahn, LKW, auto­no­mes Fah­ren und Cargo Sous Ter­rain (CST) kom­bi­niert. Zusam­men mit eco­no­mie­su­is­se, VAP, Astag und IG DH wird erar­bei­tet, wel­che Rolle die ver­schie­de­nen Ver­kehrs­mit­tel in der nach­hal­ti­gen Güter­lo­gis­tik spie­len sol­len. Obwohl Migros grund­sätz­lich gegen Sub­ven­tio­nen ist, wird eine begrenz­te Sub­ven­ti­on im Bereich Tech­no­lo­gie­trans­fer befür­wor­tet, solan­ge diese nicht wett­be­werbs­ver­zer­rend wirkt und der Nut­zen beim Kun­den ankommt. Um die Güter­lo­gis­tik nach­hal­ti­ger zu gestal­ten, wird auf eine Reduk­ti­on der gefah­re­nen Kilo­me­ter und eine ver­stärk­te Auto­ma­ti­sie­rung gesetzt. Eine gute Mul­ti­mo­da­li­tät erfor­dert ein kom­plet­tes Rede­sign der Bahn. CST befin­det sich in der Rea­li­sie­rungs­pha­se und ist bereits weit fort­ge­schrit­ten. Das gröss­te Lager der Schweiz in Ebi­kon dient zudem als Test­ge­län­de für auto­no­mes Fah­ren. Für LKWs wer­den noch meh­re­re Antriebs­tech­ni­ken unter­sucht, wie zum Bei­spiel Bio­gas, Elek­tro oder H2. Um das effi­zi­en­tes­te Rei­se­mit­tel mit dem geeig­ne­ten Antrieb zu wäh­len, wer­den bei der Migros Daten aus GPS-Spu­ren aus­ge­wer­tet. Rai­ner Deutsch­manns Enga­ge­ment zeigt, dass Unter­neh­men ihrer Ver­ant­wor­tung gegen­über der Umwelt gerecht wer­den kön­nen und müs­sen. Zusam­men­ar­beit mit ver­schie­de­nen Part­nern und der Ein­satz von neuen Tech­no­lo­gien sind zen­tra­le Erfolgsfaktoren.

Multimodalität – Zu den Bedürfnissen der Wirtschaft – Post

Titus Büt­ler beleuch­te­te die Mul­ti­mo­da­li­tät bei den Trans­por­ten der Schwei­ze­ri­schen Post sowie die Bedürf­nis­se ihrer Kun­den, die schnel­le, zuver­läs­si­ge und güns­ti­ge Lie­fe­run­gen erwar­ten. Die Post bemüht sich, die­sen Bedürf­nis­sen gerecht zu wer­den, indem sie häu­fi­ge und zuver­läs­si­ge Trans­por­te sicher­stellt, kon­kur­renz­fä­hi­ge Prei­se anbie­tet und wich­ti­ge Daten zur Ver­fü­gung stellt. Täg­lich gibt es 45 Post­zü­ge deren Pünkt­lich­keit bei 94,4% liegt. Aller­dings ist der LKW von Rampe zu Rampe im Ver­gleich zum Zug etwa 25–40% schnel­ler, selbst wenn der LKW noch die Waren auf­prit­schen muss. Dies führ­te zu einem Rück­gang des Bahn­an­teils. Trotz­dem setzt die Post wei­ter­hin auf die Schie­ne und bemüht sich daher um Infra­struk­tur zur Beschleu­ni­gung der Schie­nen­trans­por­te, wie Brief­zen­tren mit Ram­pen­ge­lei­sen und eige­ne Bahn­ter­mi­nals (kV) in den drei gros­sen Paket­zen­tren. Da die Post einen Grund­ver­sor­gungs­auf­trag zu erfül­len hat, muss die Beschleu­ni­gung der Schie­nen­trans­por­te auch in den Rah­men­be­din­gun­gen unter­stützt wer­den. Ansät­ze dafür sind qua­li­fi­zier­te Expresstras­sen, Prio­ri­sie­rung von zeit­kri­ti­schem Güter­ver­kehr neben Per­so­nen­zü­gen (Stich­wor­te prio­ri­tä­re Abfahrt des schnel­len Güter­zugs vor der S‑Bahn am Kno­ten), Beschleu­ni­gung von Ran­gier­ar­bei­ten inkl. Brems­pro­ben und die Ver­wen­dung von fixen Bi-moda­len Antriebskompositionen.

Modernisierung des Güterverkehrs in der Schweiz und Europa durch Multimodalität

Jür­gen Maier hat anhand von Infor­ma­tio­nen der Dach­or­ga­ni­sa­ti­on UIP – INTERNATIONAL UNION OF WAGON KEEPERS Fak­ten zur Moder­ni­sie­rung des Güter­ver­kehrs in der Schweiz und Euro­pa durch Mul­ti­mo­da­li­tät zusam­men­ge­fasst. Umfra­gen zei­gen, dass eine mul­ti­mo­da­le Logis­tik gefragt ist und die Schie­ne in der Poli­tik als Rück­grat des mul­ti­mo­da­len Güter­ver­kehrs betrach­tet wird. Damit die Bahn diese Chan­ce in die Rea­li­tät umset­zen kann, ist aller­dings ein euro­pa­wei­ter Sys­tem­wech­sel not­wen­dig. Vor allem im WLV sind die Pro­zes­se und die Orga­ni­sa­ti­on seit 100 Jahre unver­än­dert. Eine ganz­heit­li­che Betrach­tung ist erfor­der­lich, die Häfen, modu­la­re Sys­te­me, digi­ta­le Platt­for­men, intel­li­gen­te Infra­struk­tur, digi­ta­le Ver­net­zung im Zugs­ver­band, kon­se­quen­te Raum­pla­nung und Inte­gra­ti­on in die City-Logis­tik ein­schliesst. Die Zukunft ist digi­tal, und das tech­no­lo­gi­sche inno­va­ti­ve Pro­jekt “Digi­tal Auto­ma­tic Cou­pler (DAC)”, das der­zeit von Wagen­hal­tern und Güter­bah­nen getes­tet wird, ist weg­wei­send. Dabei kann das “C” in DAC auch für “con­nec­ted” ste­hen. Auto­ma­ti­sier­te und ver­netz­te Sys­te­me sind für eine flo­rie­ren­de Wirt­schaft und Gesell­schaft in Zukunft not­wen­dig. Jür­gen Maier betont, dass die Zusam­men­ar­beit auf poli­ti­scher, stra­te­gi­scher, betrieb­li­cher und tech­ni­scher Ebene wich­tig ist, um die Ziele zu erreichen.

Podiumsdiskussion

In der anschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on war man sich einig, dass für ein Bestehen des WLV seine umfas­sen­de Neu­ge­stal­tung not­wen­dig ist, wie es auch in den Ver­nehm­las­sungs­ant­wor­ten zur Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs deut­lich wurde. Neben­bei wurde erwähnt, dass diese poli­ti­sche Debat­te vom VAP-Prä­si­den­ten Josef Ditt­li mit sei­ner Moti­on ange­stos­sen wurde und der VAP viel dazu bei­getra­gen hat, dass die Bran­che bei die­sem Thema geschlos­sen auf­tritt. Inter­es­sant war der Aspekt einer Gesamt­vi­si­on, die die The­men Ener­gie- und Ernäh­rungs­po­li­tik ein­schliesst. Im Güter­ver­kehr in der Flä­che gibt es kein Ver­la­ge­rungs­ziel, es herrscht freie Ver­kehrs­trä­ger­wahl. Umso wich­ti­ger ist es, dass der Schie­nen­ver­kehr attrak­ti­ver gemacht wird, um eine wett­be­werbs­fä­hi­ge Alter­na­ti­ve und Ergän­zung zum Stras­sen­trans­port zu ent­wi­ckeln, denn die Stras­se könn­te den Weg­fall des gesam­ten WLV nicht auf­fan­gen. Die DAK bie­tet einen ers­ten Schritt zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung und bie­tet somit eine unum­gäng­li­che Vor­aus­set­zung für die fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung des WLV.

Es gab auch eine Debat­te dar­über, ob Trans­port immer schnel­ler sein muss und wie man den Wett­be­werbs­vor­teil des schnel­len Trans­ports mit einer nach­hal­ti­gen Logis­tik und einer abge­stimm­ten Lie­fer­ket­te ver­ein­ba­ren kann. Die Teil­neh­mer waren sich einig, dass alle betei­lig­ten Akteu­re an einem ver­netz­ten Rede­sign mit­wir­ken müs­sen, um eine zukunfts­fä­hi­ge Lösung zu fin­den. Die Dis­kus­si­on ende­te mit dem Fazit, dass die Prio­ri­sie­rung, die Reduk­ti­on der Pro­zes­sin­ef­fi­zi­enz und die digi­ta­le Ver­net­zung der Schlüs­sel zur pünkt­li­chen, güns­ti­gen und schnel­len Lie­fe­rung sind.

Zukunft der (Bahn-)Logistik

Der Bund plant mit dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­in­fra­struk­tur des Bun­des eine öffent­li­che Daten­platt­form zu schaf­fen, um mul­ti­mo­da­le Lösun­gen zu ver­ein­fa­chen und alle betei­lig­ten Akteu­re zu ver­net­zen. Am Nach­mit­tag beleuch­te­ten die Refe­ren­tin­nen und Refe­ren­ten von Bund, Wis­sen­schaft und Wirt­schaft in ihren Vor­trä­gen, wie der Bund das Thema angeht und wel­che Anfor­de­run­gen die ver­la­den­de Wirt­schaft an die Mul­ti­mo­da­li­tät hat. 

Zukunft der Logistik

Die Prä­sen­ta­ti­on von Dr. Mat­thi­as Prandt­stet­ter beschäf­tig­te sich mit der Zukunft der Logis­tik und der Not­wen­dig­keit zu han­deln, um Kli­ma­neu­tra­li­tät zu errei­chen. Es wurde betont, dass allein die Umstel­lung auf E‑Lkw nicht aus­reicht und alter­na­ti­ve Logis­tik­lö­sun­gen genutzt wer­den müs­sen. Die Bahn soll als echte Alter­na­ti­ve zur Stras­se eta­bliert wer­den, da sie ener­ge­tisch effi­zi­en­ter ist und eine star­ke Bün­de­lung ermög­licht. Syn­chro­mo­da­le Trans­por­te wur­den als das Kon­zept der Zukunft vor­ge­stellt, bei dem Schif­fe und Bah­nen die Grund­ver­sor­gung bil­den und Lkws als Zubrin­ger und Back-Up-Lösung die­nen. Trans­port­ent­schei­dun­gen wer­den in Echt­zeit und vom Sys­tem getrof­fen, ähn­lich wie im digi­ta­len Inter­net, was als Phy­si­cal Inter­net bezeich­net wird. Die Bedeu­tung für die Bahn liegt in der Digi­ta­li­sie­rung, der Ver­läss­lich­keit und Fle­xi­bi­li­tät sowie in der Gleich­wer­tig­keit von Güter­ver­kehr und Personenverkehr.

Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur des Bundes

Moni­ka Zosso hält die Co-Lei­tung der Sek­ti­on Direk­ti­ons­ge­schäf­te sowie die Pro­jekt­lei­tung «Daten für ein effi­zi­en­tes Mobi­li­täts­sys­tem» beim Bun­des­amt für Ver­kehr inne. In ihrer Prä­sen­ta­ti­on stell­te sie das Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) vor. Mobi­li­täts­da­ten sol­len als sys­tem­re­le­van­te Infra­struk­tur betrach­tet wer­den, um das Mobi­li­täts­sys­tem effi­zi­en­ter zu gestal­ten, indi­vi­du­el­le Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se zu befrie­di­gen, Infra­struk­tu­ren effi­zi­en­ter zu betrei­ben und Inno­va­tio­nen zu för­dern. Das MODIG soll allen Akteu­ren im Mobi­li­täts­öko­sys­tem inno­va­ti­ve Lösun­gen erleich­tern und die Geo­da­ten­in­fra­struk­tur für Mobi­li­tät ermög­li­chen. Die Natio­na­le Daten­ver­net­zungs-Infra­struk­tur Mobi­li­tät (NADIM) unter­stützt den Betrieb und die Wei­ter­ent­wick­lung von MODI und bie­tet tech­ni­sche Unter­stüt­zung, Stan­dar­di­sie­rung, fach­li­chen Sup­port, Kon­so­li­die­rung und Inte­gra­ti­on von Daten. Diese Lösung bie­tet der Staat, ohne dass ein kom­mer­zi­el­ler Nut­zen ange­strebt ist. Mög­li­che Anwen­dungs­fäl­le im Bereich Logis­tik sind die Trans­port- und Rou­ten­pla­nung für alle Ver­kehrs­trä­ger, wobei eine Appli­ka­ti­on dafür von der Wirt­schaft gestellt wer­den soll­te. Der Aus­tausch mit der Güter­bran­che ist dafür not­wen­dig und erwünscht.

KV4.0 – Digitale Datendrehscheibe des Kombinierten Verkehrs

Chris­toph Büch­ner, Co-Direk­tor bei DX Inter­mo­dal in Frank­furt freut sich, eine Inno­va­ti­on aus Deutsch­land zei­gen zu dür­fen, schaut doch die EU nor­ma­ler­wei­se eher nei­disch auf Schweiz. Seine Prä­sen­ta­ti­on zum Thema KV4.0 beschäf­tig­te sich mit dem Ziel des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr BMVD, eine gemein­sa­me Daten­dreh­schei­be für den Aus­tausch von Daten inner­halb der inter­mo­da­len Lie­fer­ket­te zu schaf­fen. Die KV4.0 Daten­dreh­schei­be soll eine durch­ge­hen­de Infor­ma­ti­ons­ket­te und Trans­pa­renz ermög­li­chen, so dass die Daten von allen gleich ver­stan­den wer­den, und digi­ta­le Insel­lö­sun­gen ver­mei­den. Die Daten­dreh­schei­be unter­stützt ver­schie­de­ne Mel­dungs­ty­pen und wird von DX Inter­mo­dal GmbH ver­mark­tet, ist mit Pro­jekt­part­nern inter­na­tio­nal auf­ge­stellt. Aktu­ell sind schon 16 Akteu­re an die Platt­form ange­bun­den und am Tes­ten. Es han­delt sich um eine Daten­dreh­schei­be, keine Platt­form, DXI hat dabei kei­nen Zugriff auf die Daten. Das KV4.0‑Projekt ist ein viel­ver­spre­chen­der Schritt in Rich­tung der Digi­ta­li­sie­rung inter­mo­da­ler Lie­fer­ket­ten und kann dazu bei­tra­gen, die Wett­be­werbs­nach­tei­le des Kom­bi­nier­ten Ver­kehrs gegen­über dem Stras­sen­gü­ter­ver­kehr zu reduzieren.

Neue Inno­va­ti­ons­an­sät­ze aus der Pra­xis – fiel lei­der aus. Jens Engel­mann mach­te einen spon­ta­nen Input über opti­mier­te Trans­port­mög­lich­kei­ten mit Künst­li­cher Intelligenz. 

Podiumsdiskussion

In der abschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on wur­den die The­men vom Nach­mit­tag ver­tieft, ins­be­son­de­re die Bedeu­tung von Plan­da­ten und Echt­zeit­da­ten in Zukunft sowie das Kon­zept des phy­si­schen Inter­nets. Hier­bei suchen sich Waren selbst­stän­dig ihren Weg durch ein inter­mo­da­les Ver­kehrs­netz, was Leer­fahr­ten redu­ziert und eine bes­se­re Aus­las­tung der Kapa­zi­tä­ten ermög­licht. Die Stan­dar­di­sie­rung auf EU-wei­ter Ebene wurde eben­falls dis­ku­tiert, um die Har­mo­ni­sie­rung der Spra­che bei Daten­platt­for­men zu errei­chen und eine Netz­op­ti­mie­rung mit KI zu ermög­li­chen. Ein Teil­neh­mer beton­te, dass KI nicht intel­li­gent ist, son­dern dass der Algo­rith­mus die rich­ti­gen Daten und Defi­ni­tio­nen haben muss, um gute Ergeb­nis­se zu erzie­len. Ein wich­ti­ger Aspekt war auch die Daten­si­cher­heit, wobei die Daten­ho­heit bei den vor­ge­stell­ten Model­len immer beim Absen­der der Daten bleibt. Die Mög­lich­kei­ten, die sich mit der Digi­ta­li­sie­rung, dem rich­ti­gen Umgang der Daten und der künst­li­chen Intel­li­genz erge­ben, sind auch für die Trans­port­lo­gis­tik sehr gross.

Zusammenfassung des Forums und Verabschiedung

Dr. Frank Fur­rer fass­te am Ende des Forums die Erkennt­nis­se des Tages zusam­men. Die Kun­den haben gezeigt, dass die Bahn keine Folk­lo­re, son­dern ein mög­li­ches Instru­ment ist, um umwelt- und ver­sor­gungs­po­li­ti­sche Ziele zu errei­chen. Das Selbst­ver­ständ­nis der Mit­glie­der des VAP ist, die Ver­la­ge­rung der Indus­trie auf die Bahn zu för­dern. Der VAP setzt sich in der Poli­tik für bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen und in der Fach­be­ra­tung für seine Mit­glie­der für eine Ver­ein­fa­chung des oft unnö­tig kom­pli­ziert gere­gel­ten Eisen­bahn­we­sens ein. Eine dyna­mi­sche­re Welt for­dert anpass­ba­re Trans­port­ket­ten und red­un­dan­te Ansät­ze, um den Bedürf­nis­sen gerecht zu wer­den. Dafür benö­tigt der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der in den letz­ten 100 Jah­ren unver­än­dert geblie­ben ist, ein fun­da­men­ta­les Rede­sign. Wir brau­chen eine Ver­net­zung aller Ver­kehrs­trä­ger, ein­schliess­lich des Unter­grunds und über die Gren­zen hin­weg. Für die Zukunft benö­tigt die Trans­port­lo­gis­tik ein Mobi­li­täts­öko­sys­tem, das den Daten­aus­tausch und die Ver­net­zung ermög­licht. Die Her­aus­for­de­rung dabei sind har­mo­ni­sier­te Schnitt­stel­len. Vor zwei Jah­ren hatte der VAP ein Finan­zie­rungs­ge­such für die Daten­platt­form SGV ein­ge­reicht, das abge­lehnt wurde, mit Hin­weis auf MODIG. Es darf jedoch nicht über­se­hen wer­den, dass das Pro­jekt für den Per­so­nen­ver­kehr ent­wi­ckelt wurde und zum Bei­spiel noch keine LKW auf MODIG vor­ge­se­hen sind. Der VAP will Güter auf die Bahn brin­gen. Dazu muss die Bahn eine gute Per­for­mance errei­chen, die alle Anbie­ter, Kun­den und Poli­ti­ker zufrie­den­stellt, in Koope­ra­ti­on und Wett­be­werb, die die Kapa­zi­tä­ten gezielt nut­zen. Dabei ist sinn­voll, im Klei­nen anzu­fan­gen, aber gross zu denken.

Wir bli­cken auf ein erfolg­rei­ches Forum Güter­ver­kehr zurück, wo auch das Tref­fen und Aus­tau­schen nicht zu kurz kam.

Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Bis am 24. Febru­ar 2023 konn­ten sich Bran­chen- und Inter­es­sens­ver­tre­ter zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» äus­sern. LITRA, VÖV, IG UKV, ASTAG und VAP haben gemein­sam Stel­lung genom­men (Blog Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che: Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sam eine Lösung) Hier die Schwer­punk­te wei­te­rer Akteu­re in ihren Ant­wor­ten im Überblick.

Darum geht’s:
  • Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) ein­stel­len wäre fatal
  • Finan­zie­rung darf nicht den Sta­tus quo erhalten
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und Daten­platt­form sind zu fördern
  • Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Markt­zu­gang soll mög­lich bleiben
  • Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene, Koope­ra­tio­nen unter Akteuren
  • Kun­den­nut­zen in Fokus nehmen

 

Der Bun­des­rat lud Bran­chen­ver­tre­ter und Par­tei­en ein, bis am 24. Febru­ar 2023 Stel­lung zur Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» zu neh­men. Zahl­rei­che Ant­wor­ten sind ein­ge­trof­fen. Nach­fol­gend ver­glei­chen wir die Aus­sa­gen aus­ge­such­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter und zie­hen ein Fazit. Der Bun­des­rat wird in einem nächs­ten Schritt die Reso­nanz in seine Bot­schaft an das Par­la­ment einarbeiten.

EWLV nicht einstellen

Mit Aus­nah­me der SVP spre­chen sich die Ant­wor­ten für die Vari­an­te 1, eine Wei­ter­ent­wick­lung von V1 oder eine ganz neue Vari­an­te aus. Die Befrag­ten erach­ten das Ein­stel­len des EWLV als fatal. Sie befürch­ten einen Ver­lust der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Kapa­zi­täts­eng­päs­se auf der Stras­se, einen Logis­tik­mehr­auf­wand und grös­se­re Bemü­hun­gen für die Klimaverträglichkeit.

Mit Finanzierung nicht den Status quo erhalten

Viele Befrag­te sind mit der Teil­fi­nan­zie­rung, wie vor­ge­schla­gen, ein­ver­stan­den. Meh­re­re Ant­wor­ten regen die Finan­zie­rung aus bestehen­den Mit­teln – vor­zugs­wei­se dem BIF – an, statt einen neuen Kre­dit zu leis­ten. Aller­dings äus­sern eini­ge Beden­ken, dass die Finan­zie­rung zu tief ange­setzt sei und damit höchs­tens dem Erhalt des heu­ti­gen Zustands diene. Zur Ver­än­de­rung des ange­streb­ten Modal­splits for­dern sie daher eine Erhö­hung der Mit­tel. Einig­keit herrscht dar­über, dass mit der Finan­zie­rung die Moder­ni­sie­rung und Kun­den­ori­en­tie­rung erreicht wer­den soll, so dass ins­künf­tig die Eigen­wirt­schaft­lich­keit gesi­chert ist.

Digitalisierung und Automatisierung vorantreiben

Eine Mehr­heit befür­wor­tet die Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­hil­fe der DAK. Sie bejaht die Finan­zie­rung durch den Bund in Form einer befris­te­ten Finan­zie­rung bis zur erfolg­rei­chen Imple­men­tie­rung der DAK.

Zur Digi­ta­li­sie­rung zählt die Mehr­heit der Ant­wor­ten auch die Ver­knüp­fung von frei zugäng­li­chen Daten­platt­for­men und die ent­spre­chend ver­ein­fach­te Koope­ra­ti­on unter Marktakteuren.

Diskriminierungsfreie Marktwirtschaft bewahren

Eini­ge Stim­men for­dern einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den Güter­ver­kehr ande­re wei­sen auf die freie Wahl der Ver­kehrs­mit­tel im Bin­nen­ver­kehr hin. Ins­ge­samt wird eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung erwar­tet, die sich auf ver­schie­de­ne Ver­kehrs­ar­ten und Ver­kehrs­trä­ger aus­dehnt. Die freie Markt­wirt­schaft soll bewahrt wer­den. Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene und Koope­ra­tio­nen zwi­schen den Markt­ak­teu­ren sol­len den SGV für die Kun­den attrak­ti­ver machen.

Wettbewerbsverzerrungen im EWLV verhindern

Die SBB Cargo als Mono­po­lis­tin im EWLV wird mehr­heit­lich nicht unter­stützt. Es sind orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen zur Ver­hin­de­rung der Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel mit einer orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­el­len Tren­nung von EWLV und Ganz­zug und Koope­ra­tio­nen unter Marktakteuren.

Kundennutzen verbessern

Ein mehr­fach ange­spro­che­nes Bedürf­nis ist die kon­se­quen­te Aus­rich­tung der Gesamt­kon­zep­ti­on auf die Ver­bes­se­rung des Kun­den­nut­zens. Dazu gehö­ren unter ande­rem aus­rei­chen­de und rich­tig zuge­teil­te Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und ein geeig­ne­tes Markt­sys­tem, das Inno­va­ti­on und attrak­ti­ve Ange­bo­te för­dert. Bei den Tras­sen­prei­sen wird eine Sen­kung – zum Bei­spiel auf euro­päi­sches Niveau – erwartet.

Handlungsbedarf unterschätzt

Aus den zahl­rei­chen Ant­wor­ten wird eines ersicht­lich: Der Hand­lungs­be­darf im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist viel grös­ser als vom Bun­des­rat auf­ge­zeigt. Die bei­den Lösungs­va­ri­an­ten geben ledig­lich eine Wahl aus zwei klei­ne­ren Übeln anstatt einer umfas­sen­den Lösung her. Um eine fak­ten­ba­sier­te Dis­kus­si­on gera­de im Hin­blick auf Finan­zie­rungs­al­ter­na­ti­ven zu füh­ren, erwar­ten die ant­wor­ten­den Par­tei­en und Orga­ni­sa­tio­nen klare Fak­ten über die Finan­zen von SBB Cargo.

Ver­misst wird von der über­wie­gen­den Mehr­heit eine kohä­ren­te Gesamt­sicht statt nur auf den SGV und die Schiff­fahrt. Ange­führt wer­den die LSVA und die anste­hen­de Revi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über die Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be, SVAG und das Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten des Bun­des, MODIG.

 

 

Aus­wer­tung UVEK wird hier ver­öf­fent­licht: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/69/cons_1

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ent­wi­ckelt im Rah­men des Ände­rungs­zy­klus 2024 die Schwei­zer Fahr­dienst­vor­schrif­ten (FDV2024) wei­ter. Sys­te­ma­ti­sche Ver­än­de­run­gen sind zen­tral. Hier eine Stel­lung­nah­me aus Sicht der ver­la­den­den Wirtschaft.

 

Darum geht’s:
  • Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten ab 2024 in Kraft
  • Sys­te­mi­sche Ver­ein­fa­chung für Bahn­mit­ar­bei­ten­de gefragt
  • Kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE stei­gert Inter­ope­ra­bi­li­tät zusätzlich
  • Bahn­bran­che soll Ver­ant­wor­tung für die Fahr­dienst­vor­schrif­ten übernehmen
  • VAP wünscht mehr unter­neh­me­ri­schen Spiel­raum für Anschlussgleisbetreiber

 

Seit über 20 Jah­ren gel­ten in der Schweiz ein­heit­li­che Fahr­dienst­vor­schrif­ten, die für alle Bahn­un­ter­neh­men ver­bind­lich sind. Sie sind für den Bahn­be­trieb essen­zi­ell, da sie sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten und Mass­nah­men der Zusam­men­ar­beit defi­nie­ren und die Auf­ga­ben, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten aller Betei­lig­ten im Bahn­be­trieb fest­le­gen. Um die Fahr­dienst­vor­schrif­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und alle vier Jahre zu aktua­li­sie­ren, arbei­tet das BAV eng mit der Bahn­bran­che zusam­men. Die­ser Ände­rungs­zy­klus ist sinn­voll, da damit sowohl die täg­li­chen Erfah­run­gen aus dem Betrieb als auch die tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen in der Bahn­bran­che berück­sich­tigt wer­den. Er hat aber auch nega­ti­ve Neben­wir­kun­gen: So sind die FDV zu einem schwer über­blick­ba­ren Vor­schrif­ten­dschun­gel ange­wach­sen, der drin­gend ent­schlackt und auf die Inter­ope­ra­bi­li­täts­vor­schrif­ten aus­ge­rich­tet wer­den muss. Den ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men ist dabei mehr unter­neh­me­ri­scher Frei­raum zu gewäh­ren. Die Inkraft­set­zung der aktu­ell lau­fen­den Über­ar­bei­tung ist auf den 1. Juli 2024 geplant[1].

Änderungszyklus 2024 mit wichtigen Teilprojekten

Wir vom VAP begrüs­sen die vom BAV in den kon­zep­tio­nel­len Teil­pro­jek­ten vor­ge­schla­ge­nen sys­te­ma­ti­schen Wei­ter­ent­wick­lun­gen der Fahr­dienst­vor­schrif­ten (vgl. Abbil­dung 1). Zudem regen wir an, die grund­sätz­li­chen Neue­run­gen kon­se­quent und zügig umzusetzen.

  • Mit dem Teil­pro­jekt 1 «STRUKTUR» will das BAV die Fahr­dienst­vor­schrif­ten sys­te­ma­tisch struk­tu­rie­ren, um sie für Anwen­der ver­ständ­li­cher und ein­heit­li­cher zu machen. Die voll­stän­di­ge Umset­zung die­ser Ver­ein­heit­li­chung wird eini­ge Ände­rungs­run­den benö­ti­gen. Meis­tens ist es sinn­voll, eine struk­tu­rel­le Har­mo­ni­sie­rung mit mate­ri­el­len Anpas­sun­gen zu kombinieren.
  • Mit den Teil­pro­jek­ten 2a, 2b und 2c «Anwen­dung» zielt das BAV dar­auf ab, die Vor­aus­set­zun­gen für eine sys­te­ma­ti­sche digi­ta­le Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten zu schaf­fen. Jede ein­zel­ne Vor­schrift wird einem Gel­tungs­be­reich oder einer Opti­on zuge­ord­net. Neu ist fest­ge­legt, wer wel­che Funk­ti­on wahr­nimmt. Sobald die­ses Teil­pro­jekt rea­li­siert ist, las­sen sich Vor­schrif­ten ein­deu­tig nach Gel­tungs­be­rei­chen fil­tern und Funk­tio­nen zuord­nen. Das wird die Effi­zi­enz bei der Erstel­lung und bei allen Anwen­dun­gen der Vor­schrif­ten mas­siv erhö­hen, da es digi­ta­le Nut­zungs­mög­lich­kei­ten zulässt.
  • Im Rah­men des Teil­pro­jekts 3 «Wir­kung» ist das BAV gefor­dert, eine nut­zer­ge­rech­te Stra­te­gie zu fin­den, um die siche­re Über­tra­gung der Ver­ant­wor­tung an die Bahn­un­ter­neh­mun­gen bei lau­fen­dem Betrieb zu gewähr­leis­ten. Gemäss TSI OPE (vgl. Kas­ten) sind die Bahn­un­ter­neh­mun­gen für Betriebs­vor­schrif­ten zustän­dig; das soll auch in der Schweiz künf­tig gel­ten. Die lau­fen­de Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE wird es zudem ermög­li­chen, die bestehen­den natio­na­len Regeln der Fahr­dienst­vor­schrif­ten schritt­wei­se auf­zu­he­ben und nur zwin­gend not­wen­di­ge natio­na­le Vor­schrif­ten bei­zu­be­hal­ten, die als Noti­fi­zier­te Natio­na­le Tech­ni­sche Vor­schrif­ten (NNTV)[2] bei der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA gemel­det wer­den müssen.
  • Das Teil­pro­jekt 4 «MATERIELL» umfasst eine Anzahl inhalt­li­cher Anpas­sun­gen, die die Fahr­dienst­vor­schrif­ten aktualisieren.
Zusammenarbeit aller Beteiligten regeln

Für die Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten per 2024 ste­hen tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen an. Wir sind über­zeugt, dass der Bahn­be­trieb nicht per se als kom­plex ein­zu­stu­fen ist. Er braucht klare Regeln für die Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten – gera­de, weil Arbeits­tei­lung, Auto­ma­ti­on und Spe­zia­li­sie­rung im Bahn­be­trieb zuneh­men. Des­halb sind aus unse­rer Sicht die fol­gen­den Aspek­te einzubeziehen:

Vereinfachungen anstreben

Es braucht ein­heit­li­che, ver­ständ­li­che und adres­sa­ten­ge­rech­te Vor­schrif­ten, die unter­neh­mens­über­grei­fend gel­ten. Mit­ar­bei­ten­de sol­len für ihre jewei­li­ge Funk­ti­on über alle not­wen­di­gen Regeln ver­fü­gen und kon­se­quent von unnö­ti­gem Bal­last befreit arbei­ten können.

Die Betriebs­vor­schrif­ten soll­ten risi­ko­ba­siert for­mu­liert wer­den, die Bahn­un­ter­neh­mun­gen müs­sen in einem defi­nier­ten Gesamt­rah­men auf sie zuge­schnit­te­ne ein­fa­che und kos­ten­güns­ti­ge Lösun­gen erar­bei­ten, um kon­kur­renz­fä­hig zu produzieren.

Digitalisierung nutzen

Mit funk­ti­ons­be­zo­ge­nen Fil­tern ermög­licht die Digi­ta­li­sie­rung eine mas­si­ve Stei­ge­rung der Effi­zi­enz bei der Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten. Wer eine sicher­heits­re­le­van­te Tätig­keit aus­übt, muss die dafür rele­van­ten Vor­schrif­ten ken­nen – aber nur diese.

Unternehmerische Freiheiten sicherstellen

Wir vom VAP stre­ben für Anschluss­glei­se mach­ba­re Lösun­gen an, da eine strik­te Ein­hal­tung der für den Bahn­be­trieb defi­nier­ten Vor­schrif­ten hier nicht immer mög­lich ist. Ins­be­son­de­re für Anschluss­bah­nen emp­feh­len wir einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz, um mehr unter­neh­me­ri­sche Frei­heit zu gewähr­leis­ten. Um die Betriebs­ab­wick­lung auf Anschluss­glei­sen sicher und kos­ten­ef­fi­zi­ent für Betrei­ber­ge­sell­schaf­ten und Mit­ar­bei­ten­de zu gestal­ten, sind spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten gefragt.

Interoperabilität sicherstellen

Inter­ope­ra­ble Bah­nen, die auf ver­schie­de­nen Infra­struk­tu­ren und grenz­über­schrei­tend in meh­re­ren Län­dern ver­keh­ren, haben ande­re Anfor­de­run­gen als regio­na­le Bah­nen und Anschlies­ser, die aus­schliess­lich lokal unter­wegs sind. Im Hin­blick auf die unter­schied­li­chen Ver­hält­nis­se bei Bahn­hö­fen und Anschluss­glei­sen müs­sen die Betriebs­vor­schrif­ten im Rah­men einer ein­heit­li­chen Gesamt­struk­tur je nach Ver­kehr und Infra­struk­tur unter­schied­lich, ver­ständ­lich und aufs Wesent­li­che kon­zen­triert gestal­tet sein.

Im Nor­mal­spur­be­reich wer­den mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE die Betriebs­vor­schrif­ten inter­na­tio­nal immer stär­ker har­mo­ni­siert. Die Zahl der ver­blei­ben­den natio­na­len Vor­schrif­ten ist auf ein Mini­mum zu beschrän­ken, um die prak­ti­sche Anwend­bar­keit zu ver­bes­sern. Alle betei­lig­ten Län­der sind gefor­dert, nicht mehr benö­tig­te natio­na­le Vor­schrif­ten abzu­schaf­fen. Die kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE wird dazu füh­ren, dass im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr lang­fris­tig ein­heit­li­che­re Vor­schrif­ten gel­ten und Hür­den all­mäh­lich verschwinden.

Verantwortung übernehmen

Die TSI OPE weist die Ver­ant­wor­tung für die Betriebs­vor­schrif­ten den Bahn­un­ter­neh­men zu. Folg­lich muss das BAV seine Hoheit über die Fahr­dienst­vor­schrif­ten an die Bahn­bran­che abge­ben. Die Schwei­zer Bahn­bran­che soll aktiv die Ver­ant­wor­tung für die gesam­ten Betriebs­vor­schrif­ten und deren Wei­ter­ent­wick­lung über­neh­men. Der VAP begrüsst diese Ver­ant­wor­tungs­über­tra­gung der FDV an die Bahn­bran­che. Sie ist mit den bevor­ste­hen­den Inno­va­ti­ons­schrit­ten zu kom­bi­nie­ren. Im Bahn­sek­tor muss dazu eine unter­neh­mens­über­grei­fen­de Lösung für ein­heit­li­che über­ge­ord­ne­te Betriebs­vor­schrif­ten gefun­den wer­den. Aus Sicht VAP wäre ein koope­ra­ti­ves Zusam­men­ar­beits­mo­dell zweck­mäs­sig, in dem das BAV die Koor­di­na­ti­ons­auf­ga­be inne­hat und gemein­sam mit den Fach­ex­per­ten der Bahn­bran­che betrieb­li­che Vor­schrif­ten in Form einer Leit­li­nie ent­wi­ckelt und abstimmt (so Art. 3a GüTV gemäss Ent­wurf des Bun­des­rats vom 2. Novem­ber 2022). Diese Leit­li­ni­en kön­nen nach erfolg­ter Publi­ka­ti­on von den ein­zel­nen Unter­neh­mun­gen für die Erstel­lung ihrer Fahr­dienst­vor­schrif­ten ver­wen­det werden.

TSI OPE 2019/773
Die­ses Kür­zel steht für die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union zu den Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät «Ver­kehrs­be­trieb und Ver­kehrs­steue­rung», Aus­ga­be­stand 2019. Dem­nach soll die Schie­ne dank bar­rie­re­frei­er Zug­fahr­ten über Lan­des­gren­zen hin­weg Markt­an­tei­le zurück­ge­win­nen und zur Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen bei­tra­gen. Dazu braucht es unter ande­rem eine umfas­sen­de euro­pa­wei­te Har­mo­ni­sie­rung der Betriebs­re­geln. Bis heute wer­den län­der­spe­zi­fisch unter­schied­li­che natio­na­le Vor­schrif­ten ange­wen­det. Die EU treibt die Har­mo­ni­sie­rung mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE voran. Darin legt sie die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Unter­neh­men fest, sieht aber keine behörd­lich erlas­se­nen Fahr­dienst­vor­schrif­ten vor, wie dies in der Schweiz aktu­ell der Fall ist. Das bleibt Auf­ga­be der Bahn­un­ter­neh­men. Diese müs­sen die Fahr­dienst­vor­schrif­ten im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät den Vor­ga­ben der TSI OPE anglei­chen. Über den Gemisch­ten Aus­schuss (Land­ver­kehrs­ab­kom­men CH-EU) hat sich auch die Schweiz zur Anwen­dung der TSI OPE verpflichtet.
 
Sportlicher Fahrplan

Das BAV hat zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten den fol­gen­den Zeit­plan publiziert:

Umset­zungs­schritt Frist
Publi­ka­ti­on der FDV2024 per Ende Novem­ber 2023
Inkraft­set­zung der FDV2024 per 1. Juli 2024
Zwi­schen­zy­klus FDV2025
(Teil­pro­jek­te Tram und TSI OPE)
per Ende 2025
Nächs­ter regu­lä­rer Zyklus per Mitte 2028

 

[1] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/weiterentwicklung-fdv-a2024.html

[2] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/nntv.html

Traktandiert in der Frühjahrssession 2023

Traktandiert in der Frühjahrssession 2023

In der Früh­jahrs­ses­si­on vom 27. Febru­ar bis 17. März 2023 stan­den eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

 Darum geht’s:
  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Voll­endung des Ver­kehrs­kreu­zes Schweiz
  • Ent­wick­lung des Bahninfrastrukturfonds
 
Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Am 8. März 2023 behan­del­te der Natio­nal­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR hät­ten wir als ziel­füh­rend ange­se­hen. Der Natio­nal­rat hat sich an der Früh­jah­res­ses­si­on für eine Wei­ter­füh­rung der RoLa bis ins Jahr 2028 aus­ge­spro­chen. Die gros­se Kam­mer geneh­mig­te dafür 106 Mil­lio­nen Fran­ken für die Jahre 2024 bis 2028. Die Vor­la­ge geht nun in den Ständerat.

«Verkehrskreuz Schweiz»

Am 9. März 2023 setz­te sich der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz mit der Moti­on 22.4258 «Per­spek­ti­ve Bahn 2050. Einen Fokus auch auf die Rea­li­sie­rung und Voll­endung des Ver­kehrs­kreu­zes Schweiz» aus­ein­an­der. Aus Sicht Güter­ver­kehr ist diese Moti­on ein­sei­tig und nicht ziel­füh­rend, da eine Misch­nut­zung von Per­so­nen­ver­kehr mit Hoch­ge­schwin­dig­keits­zü­gen und Güter­ver­kehr wegen zu hoher Geschwin­dig­keits­dif­fe­ren­zen auf der Infra­struk­tur Schweiz nicht funk­tio­niert. Es droht eine Qua­li­täts­ver­schlech­te­rung im Güter­ver­kehr, was den Umwelt‑, Ener­gie- und Ver­sor­gungs­zie­len der Schweiz grund­le­gend wider­spricht. Der VAP unter­stützt hin­ge­gen Bahn 2050 grund­sätz­lich. Der Stän­de­rat hat den Vor­stoss ange­nom­men. Zu dis­ku­tie­ren gab die Prio­ri­sie­rung des Fern­ver­kehr­net­zes, auch der Ver­kehr mit kur­zen und mitt­le­ren Distan­zen solle ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den. Ver­kehrs­mi­nis­ter Albert Rösti hielt fest, dass die Dif­fe­ren­zen zwi­schen Par­la­ment und Bun­des­rat nicht gross seien und ver­sprach, dass der Bun­des­rat die Bot­schaft zur Stra­te­gie “Per­spek­ti­ve Bahn 2050” Ende Som­mer prä­sen­tie­ren und dabei das Moti­ons­an­lie­gen berück­sich­ti­gen werde.

Bahninfrastrukturfonds

Stän­de­rat Mat­thi­as Michel hat die Inter­pel­la­ti­on 22.4367 «Ent­wick­lung des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds» ein­ge­reicht. Diese wurde am 9. März 2023 im Stän­de­rat behan­delt. Wir sind der Mei­nung, dass der Bahn­in­fra­struk­tur­fonds gesund ist, und sehen der­zeit kei­nen Hand­lungs­be­darf für den VAP. Die Liqui­di­tät des Fonds ist weni­ger kri­tisch als die Aus­füh­rungs­rei­fe der Pro­jek­te und der Bau oder die Instand­hal­tung unter lau­fen­dem Betrieb. Auch Bun­des­rat Albert Rösti bestä­tigt, dass, gemäss aktu­el­len Pro­gno­sen, der Fonds bis Ende 2030 den Betrieb, den Sub­stanz­er­halt sowie die beschlos­se­nen Aus­bau­ten finan­zie­ren kann.

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Mit der Moti­on 22.3008 will das Par­la­ment das Bun­des­ge­setz über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ändern und den SBB eine Finanz­hil­fe von 1,2 Mil­li­ar­den Fran­ken zum Aus­gleich pan­de­mie­be­ding­ter Ertrags­aus­fäl­le im Fern­ver­kehr gewäh­ren und mit einer Tras­sen­preis­sen­kung im Fern­ver­kehr in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken den Fern­ver­kehr finan­zi­ell ent­las­ten. Hier eine erste kri­ti­sche Betrachtung. 

Darum geht’s:
  • VAP lehnt Kapi­tal­zu­schuss von ins­ge­samt 3 Mrd. Fran­ken an SBB ab – es braucht unter­neh­me­ri­sche Verantwortung
  • Das Auf­recht­erhal­ten des SBB-Mono­pols im Fern­ver­kehr ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch – es braucht eine geord­ne­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu eine Marktöffnung
  • Die Geset­zes­än­de­rung soll­te mehr unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung ein­for­dern und ein Moni­to­ring der SBB im Fern­ver­kehr vorsehen
  • LSVA darf nicht für Reser­ven im BIF miss­braucht wer­den 

 

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt einen Geset­zes­ent­wurf, wonach die durch die Covid-19-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten Defi­zi­te der SBB als aus­ser­or­dent­lich gel­ten und der SBB ent­spre­chen­de Finanz­hil­fen gewährt wer­den. Damit sol­len die Inves­ti­tio­nen gemäss den Beschlüs­sen der Bun­des­ver­samm­lung wie geplant durch­ge­führt wer­den können.

Ausgangslage

Die poli­tisch beschlos­se­nen Aus­bau­ten der Bahn­in­fra­struk­tur füh­ren zum Aus­bau des Ange­bots. Dazu sind Inves­ti­tio­nen in Roll­ma­te­ri­al nötig. Der Ange­bots­aus­bau ver­zeich­net – zumin­dest in der Anfangs­pha­se – Defi­zi­te im Fern- und Regio­nal­ver­kehr; letz­te­re wer­den über die ent­spre­chen­den Kre­dit­be­schlüs­se im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr (RPV) von Bund und Kan­to­nen finanziert.

Wäh­rend der Pan­de­mie erlitt der Fern­ver­kehr gros­se Defi­zi­te, die im Unter­schied zum RPV nicht aus­fi­nan­ziert wur­den. Der Bun­des­rat setz­te sich viel­mehr auf den Stand­punkt, dass es im unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­be­reich des ren­ta­blen Fern­ver­kehrs liege, die Fol­gen der Pan­de­mie zu tragen.

Inves­ti­tio­nen der SBB in Anla­ge­im­mo­bi­li­en in Bahn­hofs­nä­he erfor­dern hohe Mit­tel, stei­gern aber ins­ge­samt die Attrak­ti­vi­tät des Bahn­an­ge­bots im Per­so­nen­ver­kehr. Aus­ge­blen­det wird dabei, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei den Stand­or­ten in Agglo­me­ra­ti­ons­zen­tren lei­det; wo Ren­di­te­lie­gen­schaf­ten gebaut wer­den, ver­schwin­den Logis­tik­stand­or­te (Jus­tiz­zen­trum Zürich, Euro­pa-Allee Zürich usw.). SBB Immo­bi­li­en pro­fi­tier­te von einer gross­zü­gi­gen Eröff­nungs­bi­lanz und gene­riert erheb­li­che Gewin­ne. Diese wer­den für die Pen­si­ons­kas­se (PK), die regel­mäs­sig mit den höchs­ten Umwand­lungs­sät­zen in den Medi­en auf­fällt, eingesetzt.

Vorschlag des Bundesrats

Der Bun­des­rat schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken vor (Ver­lus­te im Fern­ver­kehr der Jahre 2020 bis 2022). Die SBB müs­sen also unter­neh­me­risch kei­nen Bei­trag leis­ten, genau­so wenig wie im RPV.

Der Bun­des­rat schlägt zudem den Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge in den Jah­ren 2023 bis 2029 in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken vor, um die Ren­ta­bi­li­tät im Fern­ver­kehr auf ein ange­mes­se­nes Niveau zu heben (4 bis 8% Umsatz­ren­di­te). Diese müs­sen als feh­len­de Ein­nah­men bei der Infra­struk­tur durch zusätz­li­che Betriebs­bei­trä­ge an SBB Infra­struk­tur aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) kom­pen­siert wer­den. Die Liqui­di­tät im BIF reicht dazu gemäss Bun­des­rat aus.

Im Wei­te­ren sol­len die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te kor­ri­giert wer­den. Die bis­he­ri­ge Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen, die aus­ser­halb der Schul­den­brem­se zu Ver­schul­dung der SBB geführt haben, sol­len in Zukunft durch Dar­le­hen über den Bun­des­haus­halt ersetzt wer­den. Damit ent­schei­det neu das Par­la­ment über Dar­le­hen, und gleich­zei­tig greift die Schul­den­brem­se. Der Wech­sel soll ab einem zu defi­nie­ren­den Ver­schul­dungs­grad grei­fen, Stand Ende 2023: 11,7 Mrd. Fran­ken. Aus­bau­schrit­te, die zu unren­ta­blen Ange­bots­aus­bau­ten füh­ren, wer­den dem­nach der Schul­den­brem­se unter­stellt. Nach erfolg­tem Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mrd. Fran­ken kön­nen wei­ter­hin Tre­sore­rie­dar­le­hen gewährt wer­den, bis die Schwel­le von 11,7 Mrd. Fran­ken erneut über­schrit­ten wird.

Die Liqui­di­tät des BIF soll zusätz­lich sicher­ge­stellt wer­den. Dazu schlägt der Bun­des­rat vor, die LSVA neu grund­sätz­lich zu zwei Drit­teln in den BIF zu legen. Erst ab einer aus­ge­wie­se­nen Reser­ve von 300 Mio. Fran­ken soll der Bun­des­an­teil an der LSVA zum Aus­gleich der unge­deck­ten Kos­ten aus dem Stras­sen­ver­kehr ver­wen­det werden.

Unsere Einschätzung

Einen Kapi­tal­zu­schuss leh­nen wir ab, da die SBB so im eigen­wirt­schaft­li­chen und mono­po­li­sier­ten Fern­ver­kehr kei­ner­lei unter­neh­me­ri­schen Bei­trag an die Fol­gen der Pan­de­mie leis­ten müs­sen. Zumin­dest soll­te flan­kie­rend zum Kapi­tal­zu­schuss ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fern­ver­kehr ein­ge­führt wer­den.

Die Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te ist nötig. Da das Staats­un­ter­neh­men de facto über eine Staats­ga­ran­tie ver­fügt, sol­len Tre­sore­rie­dar­le­hen künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Viel­mehr soll das Par­la­ment unter Beach­tung der Schul­den­brem­se und im Bewusst­sein die­ser Staats­ga­ran­tie über Kre­di­te ent­schei­den. Den Vor­be­halt der Ver­schul­dungs­gren­ze von 11,7 Mrd. Fran­ken mit der Opti­on wei­te­rer Tre­sore­rie­dar­le­hen leh­nen wir daher ab. Es sei denn, die Ober­gren­ze wird noch­mals merk­lich reduziert.

Die Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät des BIF ist ange­sichts genü­gen­der Reser­ven unnö­tig. Mit dem Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge redu­ziert der Bund den unter­neh­me­ri­schen Druck auf die SBB. Gleich­zei­tig erhält er das Mono­pol der SBB im Fern­ver­kehr auf­recht. Dies ist euro­pa­po­li­tisch höchst pro­ble­ma­tisch, da die EU den Fern­ver­kehr libe­ra­li­siert hat und von der Schweiz die Über­nah­me die­ses Libe­ra­li­sie­rungs­schritts erwar­tet. Des­halb for­dern wir eine Migra­ti­ons­stra­te­gie des Bun­des­rats zur Markt­öff­nung in der Schweiz und par­al­lel dazu ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fernverkehr.

Den Miss­brauch der LSVA zur Sicher­stel­lung der Reser­ve des BIF leh­nen wir eben­falls ab. Die LSVA soll die Umwelt­kos­ten des Stras­sen­ver­kehrs kom­pen­sie­ren und zu einer kli­ma­freund­li­che­ren Ver­kehrs­mit­tel­wahl bei­tra­gen. Sie wird als Len­kungs­ab­ga­be nicht für Infra­struk­tur­aus­bau und ‑erhalt erho­ben, von dem im Wesent­li­chen der Per­so­nen­ver­kehr pro­fi­tiert. Die LSVA soll­te im Gegen­teil zweck­ge­bun­den für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und für Mass­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Ent­wick­lung des Stras­sen­ver­kehrs ver­wen­det wer­den.

Alter­na­ti­ven wie Anpas­sun­gen am Ange­bot, Ver­zicht auf Inves­ti­tio­nen oder Ver­käu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten wer­den in den Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen zwar erwähnt, aber ver­wor­fen. Die­ser Ein­schät­zung stim­men wir nicht zu. Nicht betriebs­not­wen­di­ge Ver­mö­gens­wer­te wie Gate­way Basel Nord und ande­re Umschlags­ge­sell­schaf­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, die alle gemäss Art. 8 GüTG dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen, könn­ten ver­äus­sert wer­den. Auch im übri­gen Immo­bi­li­en­porte­feuille der SBB wären Ver­käu­fe ohne Betriebs­ein­schrän­kun­gen mög­lich. Ange­bots­re­duk­tio­nen in den Rand­stun­den leis­te­ten über­dies einen Bei­trag zur Ent­span­nung der Bau­stel­len­si­tua­ti­on in der Nacht.

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Innovation im Schienenverkehr: Die DAK als Wegbereiter

Im Gleich­schritt mit Euro­pa und mit einer nam­haf­ten à fonds perdu Finan­zie­rung wird die Migra­ti­on zur DAK gelin­gen. Mit ver­ein­ten Kräf­ten erar­bei­ten wir vom VAP mit BAV, VöV, Part­ner­un­ter­neh­men und abge­stimmt mit euro­päi­schen Insti­tu­tio­nen das Pro­jekt zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. In die­sem Blog­ar­ti­kel prä­sen­tie­ren wir eine aktu­el­le Übersicht.

Darum geht’s:
  • Warum die DAK-Migra­ti­on für den Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr so wich­tig ist.
  • Wie muss eine rea­lis­ti­sche und faire Finan­zie­rung aussehen.
  • Wie gelingt eine rei­bungs­lo­se, län­der­über­grei­fen­de Migra­ti­on der DAK.

 

In der Schweiz ist die poli­ti­sche Dis­kus­si­on über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ange­stos­sen. Bis Mitte Febru­ar 2023 läuft die Ver­nehm­las­sung des Bun­des zu der Frage: wie­viel Güter­ver­kehr auf der Schie­ne wol­len wir künf­tig haben? Ein wesent­li­ches Ele­ment bil­det dabei die umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­tels einer moder­nen digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) – damit sol­len bis­he­ri­ge arbeits- und zeit­in­ten­si­ve Arbeits­ab­läu­fe im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr umfas­send erneu­ert wer­den. Dank Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung soll der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr danach effi­zi­en­ter, leis­tungs­fä­hi­ger und somit kon­kur­renz­fä­hi­ger wer­den und ins­künf­tig eine tra­gen­de Rolle in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik spie­len. Die Inno­va­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist eine euro­päi­sche Ange­le­gen­heit, da die Schweiz Teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Eisen­bahn­net­zes ist. Trans­por­te sol­len wei­ter­hin auch grenz­über­schrei­tend hin­der­nis­frei erfol­gen. Des­halb enga­gie­ren sich die Schwei­zer Unter­neh­men aktiv an dem EU-Inno­va­ti­ons­pro­gramm von Europe’s Rail.

Wir möch­ten Ihnen an die­ser Stel­le eine Zwi­schen­stand unse­rer aktu­el­len Arbei­ten und Her­aus­for­de­run­gen wiedergeben.

Allgemeines

Der VAP setzt sich für eine sehr enge Abstim­mung mit dem euro­päi­schen Pro­jekt – Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram (EDDP) von Europe’s Rail – ein. Warum?

  • Der euro­päi­sche Güter­ver­kehr braucht drin­gend eine umfas­sen­de Inno­va­ti­on, um in Zukunft auf dem hart umkämpf­ten Trans­port­sek­tor bestehen zu kön­nen bzw. Teil einer moder­nen Lie­fer­ket­te zu sein – die DAK bil­det dazu das Schlüsselprojekt.
  • Die meis­ten Wagen­flot­ten wer­den inter­na­tio­nal ein­ge­setzt bzw. ver­mie­tet und ent­spre­chend muss die Migra­ti­on grenz­über­schrei­tend abge­stimmt sein.
  • Die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen, wel­che auf EU-Ebene defi­niert wer­den, gel­ten für alle Län­der, sie müs­sen auch in der Schweiz zur Anwen­dung kommen.
  • Eine gemein­sa­me Ein­kaufs­po­li­tik der neuen Kupp­lun­gen hilft, den Stück­preis zu sen­ken, und man kann auf ein­heit­li­che Anfor­de­run­gen zurückgreifen.
  • Die Her­aus­for­de­run­gen – mit weni­gen Aus­nah­men – sind in vie­len Län­dern iden­tisch. Betreffs der Zeit­schie­ne der Migra­ti­on bestehen grös­se­re Unterschiede.
  • Die inter­na­tio­na­le Abstim­mung bedeu­tet opti­ma­le Nut­zung / Ein­satz der begrenz­ten Res­sour­cen und der Experten.

In der Schweiz fokus­sie­ren wir uns aktu­ell auf wich­ti­ge Vor­ar­bei­ten für die Kon­kre­ti­sie­rung der Gesamt­mi­gra­ti­on und auch auf die Inhal­te für die Bot­schaft, wel­che die Grund­la­ge für die Umset­zung der Migra­ti­on sein wird.

Finanzierung

VöV, VAP und SBB sind sich als wich­ti­ge Ver­tre­ter der Bahn­bran­che einig, dass eine so gros­se Inves­ti­ti­on für die DAK-Migra­ti­on mit ent­spre­chen­den Finan­zie­rungs­tools- und Mecha­nis­men unter­stützt wer­den muss.

Es herrscht Einig­keit, dass eine über­wie­gen­de «à fonds perdu»-Beteiligung des Bun­des und ergän­zen­de zins­lo­se Dar­le­hen nötig sind. Wei­ter wies ins­be­son­de­re der VAP immer wie­der auf die Not­wen­dig­keit eines sau­be­ren Kos­ten-Nut­zen-Aus­gleichs hin. Sie fand letzt­lich Ein­gang in die Ver­ein­ba­run­gen zur DAK mit dem BAV. Die Inves­ti­tio­nen bei der DAK-Migra­ti­on fal­len bekannt­lich haupt­säch­lich bei den Fahr­zeug­hal­tern an, wäh­rend der Nut­zen sich erst viel spä­ter nach voll­stän­di­ger Imple­men­tie­rung ein­stel­len wird. Es gilt somit einer­seits, die län­ge­re Phase der Vor­fi­nan­zie­rung bis zum Ein­set­zen des Nut­zens zu regeln. Vor allem aber ist ande­rer­seits der Nut­zen vorab bei den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sowie den Infra­struk­tur­be­trei­bern (ISB) mar­kant spür­bar. Sie wer­den von effi­zi­en­te­ren Abläu­fen pro­fi­tie­ren, wohin­ge­gen für Fahr­zeug­hal­ter ein gerin­ger Nut­zen resul­tie­ren wird. Die Inves­ti­ti­on muss ent­spre­chend den mög­li­chen Nut­zen der Akteu­re gemein­sam getra­gen wer­den. Ange­sichts der Markt­ver­hält­nis­se wird es nur begrenzt mög­lich sein, die­sen Pro­zess über höhe­re Miet­erträ­ge zu gene­rie­ren. Die Finan­zie­rung betrifft eine Zeit­span­ne von min­des­tens 15 Jah­ren. Dem­zu­fol­ge reg­ten wir an, in der Geset­zes­vor­la­ge ent­spre­chen­de Mecha­nis­men zur gemein­sa­men Finan­zie­rung gemäss den tat­säch­lich anfal­len­den Nut­zen ver­bind­lich und fair für alle Betei­lig­ten fest­zu­le­gen, auf Basis von Kosten-Nutzen-Analysen.

Hier­zu wird der VAP – zusam­men mit dem Dach­ver­band der UIP – Daten und Fak­ten zu Inves­ti­ti­ons- und Kos­ten- / Nut­zen­pla­nun­gen bei­steu­ern und sich aktiv beteiligen.

Die kon­kre­ten Finan­zie­rungs­mo­da­li­tä­ten inner­halb der EU sind der­zeit noch offen, ins­be­son­de­re über die Betei­li­gun­gen der EU und der Mit­glied­staa­ten müs­sen noch Lösun­gen gefun­den werden.

Engineering

Für eine erfolg­rei­che, effi­zi­en­te Durch­füh­rung der DAK-Migra­ti­on braucht es ein fach­lich kom­pe­ten­tes Engi­nee­ring, wel­ches flot­ten­spe­zi­fisch die Umbau­mass­nah­men fest­legt, die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Bestel­lun­gen sowie die Umbau­ar­bei­ten bereit­stellt und die Nach­weis­füh­rung zur Qua­li­täts­si­che­rung defi­niert. Im euro­päi­schen EDDP-Pro­gramm wer­den in den kom­men­den Mona­ten gemein­sam die erfor­der­li­chen Grund­la­gen erar­bei­tet. Auf die­ser Basis muss die Vor­aus­set­zung für die natio­na­le DAK-Migra­ti­on erar­bei­tet werden.

Migration

Jedes Land muss umfang­rei­che Vor­ar­bei­ten aus­füh­ren, damit zum Zeit­punkt X der effek­ti­ven Umset­zung die Infor­ma­tio­nen und Grund­la­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Dem­zu­fol­ge set­zen wir uns im Pro­jekt u.a. mit fol­gen­den Fra­ge­stel­lun­gen auseinander:

Ermitt­lung der Werkstattkapazitäten

  • Not­wen­di­ge «Pop-up»-Werkstätten
  • Not­wen­di­ge Ressourcen

Hal­ter­spe­zi­fi­sche Pla­nung der Umrüstung

  • Fahr­zeug­typ und Flottengrössen
  • Kri­ti­sche Ele­men­te und Lösungs­mög­lich­kei­ten in Zusam­men­ar­beit mit EDDP
  • Hal­ter­sei­ti­ge Terminvorstellungen

Daten- und Informationspool

  • Aktua­li­sie­rung des Fahr­zeug­re­gis­ters als Basis der Finanzierung
  • Recht­zei­ti­ge Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen für die ein­zel­nen Akteu­re / Stakeholdergruppen

Mate­ri­al­pool

  • Beschaf­fung der Kom­po­nen­ten für die DAK-Migration
  • Pla­nung der Mate­ri­al­men­gen und Liefertermine
  • Koor­di­na­ti­on der Mate­ri­al­flüs­se zu den Umbauwerkstätten
  • Sicher­stel­len des Sup­ports im Betrieb (Repa­ra­tur­ma­te­ri­al)

Aktu­ell sehen wir einen Fokus auf die umzu­rüs­ten­den Loko­mo­ti­ven, da diese im WLV pri­mär auf natio­na­lem Gebiet unter­wegs sind und bei Betriebs­be­ginn mit DAK-Zügen aus­ge­rüs­tet sein müssen.

In der Schweiz wird man – wie bereits bei SBB-Cargo prak­ti­ziert – mög­lichst früh­zei­tig wei­te­re «Pilot­ver­keh­re» pla­nen, um die dar­aus resul­tie­ren­den Erkennt­nis­se und Ergeb­nis­se auf EU-Ebene ein­brin­gen und das Pro­jekt ins­ge­samt vor­an­trei­ben zu können.

Organisation

Der VAP hat einer­seits im Gene­ral­se­kre­ta­ri­at die Res­sour­cen auf­ge­stockt, ande­rer­seits ist er mit sei­nen Mit­glie­dern in diver­sen natio­na­len und inter­na­tio­na­len Sit­zun­gen und Arbeits­grup­pen vertreten.

Für die Zukunft bzw. die effek­ti­ve Umset­zung sehen wir eini­ge Her­aus­for­de­run­gen in der Gestal­tung und Beset­zung der Gesamt­or­ga­ni­sa­ti­on – sei es im inter­na­tio­na­len Kon­text (wo wird wel­cher Aspekt koor­di­niert bzw. auch über­wacht) als auch in der bran­chen­über­grei­fen­den Orga­ni­sa­ti­on der Schwei­zer DAK-Migration.

Wussten Sie, dass…
  • …ohne DAK zukünf­tig kein Güter­ver­kehrs­zug – WLV, Ganz­zug oder Rola – auf voll­aus­ge­rüs­te­ten ETCS-Level 3 (Euro­pean Train Con­trol System)-Strecken fah­ren kann, da die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen, ins­be­son­de­re die Zugs­in­te­gri­tät, nicht erfüllt wer­den. Die infra­struk­tur­sei­ti­ge Hoch­rüs­tung auf ETCS-Level 3 wird haupt­säch­lich auf stark befah­re­nen Haupt­li­ni­en erfol­gen und mit dem dyna­mi­schen Block eine Kapa­zi­täts­stei­ge­rung ermög­li­chen. Auf so betrie­be­nen Stre­cken­ab­schnit­ten wei­ter­hin Züge ohne Zugs­in­te­gri­tät ver­keh­ren zu las­sen wird mit gros­sem Auf­wand ver­bun­den sein.
  • …die DAK ein wich­ti­ger Bestand­teil für den digi­ta­len Daten­aus­tausch sein wird und sich nach­hal­ti­ge Logis­tik, im Sinne der Kun­den und des Kli­mas, nur mit Betei­li­gung aller Akteu­re rea­li­sie­ren lässt. Dies ist der Grund, warum sich der VAP in jedem Fall für die Rea­li­sie­rung einer Daten­platt­form auf Basis von «MODIG» ein­setzt. Mit der DAK errei­chen wir eine Effi­zi­enz­stei­ge­rung der gesam­ten «Sup­p­ly-Chain».
  • …die DAK den tra­di­tio­nel­len WLV effi­zi­en­ter aus­füh­ren lässt und dazu bei­tra­gen wird, die­sen spä­tes­tens nach Abschluss der Migra­ti­on eigen­wirt­schaft­lich zu betrieben.

→ Um mehr über das DAK-Pro­gramm zu erfah­ren, kli­cken Sie auf: https://rail-research.europa.eu/european-dac-delivery-programme/

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