NETZ

Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schie­nen­we­gen, den Tras­sen. Für eine opti­ma­le Aus­las­tung benö­tigt es weit­sich­ti­ge Bau­pla­nung, faire Prei­se und eine gute Organisation.

​Zur­zeit Zur­zeit betrei­ben in der Schweiz sie­ben Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (ISB) ihre eigen­stän­di­gen Nor­mal­spur­net­ze – mit hohem admi­nis­tra­ti­vem Mehr­auf­wand und Syn­er­gie­ver­lus­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund plä­die­ren wir für ein ein­heit­li­ches Nor­mal­spur­netz für die Schweiz, über das Sie den Anschluss auch ans Aus­land nicht ver­pas­sen – genau­so wie beim Stras­sen­netz.
Der Fahr­plan – also die Ver­füg­bar­keit der Tras­sen – ist aktu­ell auf einen schnel­len Per­so­nen­ver­kehr und viele Stopps der Regio­nal­zü­ge aus­ge­rich­tet. Damit sinkt die Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit der Güterzüge.

Deren Eigen­wirt­schaft­lich­keit wird zudem von der Tarif­ge­stal­tung für die Tras­sen­nut­zung beein­flusst. Darum machen wir uns für eine Staf­fe­lung in A- und B‑Tarife für den Güter­bahn­trans­port stark. Diese sol­len von der Ver­weil­dau­er auf dem Netz abhän­gen und sich nach der Pro­duk­ti­vi­tät orientieren.

Der Gleis­bau rich­tet sich der­zeit nach dem Kom­fort­be­darf des Per­so­nen­ver­kehrs und erhöht damit wesent­lich die Bau- und Instand­hal­tungs­kos­ten. Hier for­dern wir eine fern­sich­ti­ge­re Pla­nung und einen inno­va­ti­ve­ren Unter­halt. Höhe­re Stan­dards des Per­so­nen­ver­kehrs sol­len mit rabat­tier­ten Tras­sen­prei­sen im Güter­bahn­sys­tem kom­pen­siert wer­den. Und schliess­lich zäh­len die Ran­gier­bahn­hö­fe zum Auf­ga­ben­be­reich des Bahn­net­zes – genau­so wie die S‑Bahn-Hal­te­stel­len.

Mehr zum Thema lesen Sie im Infra­struk­tur­be­richt 2019 von eco­no­mie­su­is­se.

 

Akteure im Bereich Netz

Gleis­bau­un­ter­neh­men

Inge­nieur­bü­ros

Informativ

Aktuelle Baustellensituation Eisenbahnnetz Schweiz

 

Perspektive BAHN 2050

 

Trassenpreise und Netzzugang

Bei der Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2021 und Ände­rung der Eisen­bahn-Netz­zu­gangs­ver­ord­nung haben wir uns für eine stär­ke­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Bahn­gü­ter­ver­kehrs ein­ge­setzt. Dafür begrüss­ten wir die geplan­ten Ent­las­tun­gen der Güter­bah­nen mit einem Betrag von CHF 30 Mio. sowie der Auf­recht­erhal­tung des Lärm­bo­nus. Unter­la­gen dazu fin­den Sie im Archiv.

 
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
 
Raum, Verkehr, Umwelt 2050
 
Sachpläne, Konzepte, Strategien
 
Infrastruktur Güterverkehr 2030
 
Infrastrukturausbau
 
Bahninfrastrukturausbau

Im aktu­ells­ten Paket, dem Aus­bau­schritt 2035 (AS 35) hat das Par­la­ment im Jahr 2019 Inves­ti­tio­nen von 12,89 Mil­li­ar­den Fran­ken bewilligt.

 
Stärkung der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
Archiv
Trassenpreise und Netzzugang
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
Organisation Bahninfrastruktur (OBI)
Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur (EOBI)
Infrastrukturausbau
Bahninfrastrukturausbau
Revidierter Trassenpreis 2021

Revidierter Trassenpreis 2021

Die Revi­si­on 2021 des Tras­sen­prei­ses führt im Güter­ver­kehr zu einer Ent­las­tung von CHF 30 Mio. Nach­dem die Revi­si­on 2013 eine Erhö­hung von CHF 25 Mio. gebracht hat, ist der Kos­ten­block für Güter­bah­nen nun wie­der auf dem Niveau von 2013. Ent­spre­chend dürf­ten die Kos­ten für Bahn­gü­ter­ver­kehr im Markt sin­ken. Auf­grund des neu ein­ge­führ­ten Bonus für Züge mit einer Länge von über 500m von 1Rp/Zugskm ergibt sich ein Anreiz für die Bil­dung lan­ger Züge und damit die Nut­zung weni­ger Trassen.

Lärmbonus weiter gewährt

Der Lärm­bo­nus bleibt bestehen, erfährt jedoch zwei nega­ti­ve Ände­run­gen: Der Bonus wird von 2 Rp/Achskm auf 1,6 Rp/Achskm gesenkt. Zudem wird der Bonus nur gewährt, wenn im betrof­fe­nen Güter­zug aus­nahms­los lärm­ar­me Wagen ein­ge­reiht sind. Ein ein­zi­ger mit Grau­guss-Brems­soh­len aus­ge­rüs­te­ter Güter­wa­gen führt zum Ver­lust des Lärm­bo­nus für das Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU). Die EVU ste­hen in der Ver­ant­wor­tung, keine Wagen mit Graus­guss-Brems­soh­len ein­zu­rei­hen, ansons­ten sie den Hal­tern von lärm­ar­men Güter­wa­gen zum Scha­den­er­satz ver­pflich­tet sind. Der Lärm­bo­nus beträgt rund CHF 30 Mio. jähr­lich. Soll­te er wei­ter gesenkt oder gestri­chen wer­den, wäre die mit dem Tras­sen­preis 2021 gewähr­te Kom­pen­sa­ti­on der Tras­sen­preis­auf­schlä­ge 2013 verloren.

Kritik bleibt ungehört

Die grund­sätz­li­che Kri­tik der Wirt­schafts­ver­bän­de am Tras­sen­preis­mo­dell des BAV ver­hall­te ein­mal mehr unge­hört. Die Defi­ni­ti­on der Norm­grenz­kos­ten in den ver­schie­de­nen Stre­cken­ka­te­go­rien ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Nötig dazu ist eine Dif­fe­ren­zie­rung der Stre­cken­ka­te­go­rien nach Per­so­nen- und Güter­ver­kehr. Dies, weil jede Stre­cken­ka­te­go­rie pri­mär ent­spre­chend den Bedürf­nis­sen des Per­so­nen­ver­kehrs defi­niert, gebaut und betrie­ben wird. Der Güter­ver­kehr mit sei­nen im Ver­gleich beschei­de­nen Zug­ki­lo­me­tern und Ansprü­chen an das Netz defi­niert die Stan­dards und damit die sog. Norm­grenz­kos­ten pro Kate­go­rie im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr nicht. Gleich­wohl muss er sie voll­um­fäng­lich mit­tra­gen. Dies ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht. Viel­mehr soll­te für den Güter­ver­kehr in jeder Kate­go­rie ein tie­fe­rer Ansatz der Norm­grenz­kos­ten ent­spre­chend sei­nen Ansprü­chen an den Aus­bau­stan­dard zur Anwen­dung kommen.

Schritt in die richtige Richtung

Immer­hin hat die letz­te Sen­kung des Tras­sen­prei­ses ihren Ursprung in den Stell­wer­ken und den Kos­ten für die Betriebs­lei­tung. Dies darf als ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung erhöh­ter Ver­ur­sa­cher­ge­rech­tig­keit gedeu­tet werden.

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