NETZ
Beim Netz geht es um den Zugang zu den Schienenwegen, den Trassen. Für eine optimale Auslastung benötigt es weitsichtige Bauplanung, faire Preise und eine gute Organisation.
Zurzeit Zurzeit betreiben in der Schweiz sieben Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) ihre eigenständigen Normalspurnetze – mit hohem administrativem Mehraufwand und Synergieverlusten. Vor diesem Hintergrund plädieren wir für ein einheitliches Normalspurnetz für die Schweiz, über das Sie den Anschluss auch ans Ausland nicht verpassen – genauso wie beim Strassennetz.
Der Fahrplan – also die Verfügbarkeit der Trassen – ist aktuell auf einen schnellen Personenverkehr und viele Stopps der Regionalzüge ausgerichtet. Damit sinkt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Güterzüge.
Deren Eigenwirtschaftlichkeit wird zudem von der Tarifgestaltung für die Trassennutzung beeinflusst. Darum machen wir uns für eine Staffelung in A- und B‑Tarife für den Güterbahntransport stark. Diese sollen von der Verweildauer auf dem Netz abhängen und sich nach der Produktivität orientieren.
Der Gleisbau richtet sich derzeit nach dem Komfortbedarf des Personenverkehrs und erhöht damit wesentlich die Bau- und Instandhaltungskosten. Hier fordern wir eine fernsichtigere Planung und einen innovativeren Unterhalt. Höhere Standards des Personenverkehrs sollen mit rabattierten Trassenpreisen im Güterbahnsystem kompensiert werden. Und schliesslich zählen die Rangierbahnhöfe zum Aufgabenbereich des Bahnnetzes – genauso wie die S‑Bahn-Haltestellen.
Mehr zum Thema lesen Sie im Infrastrukturbericht 2019 von economiesuisse.
Akteure im Bereich Netz

Gleisbauunternehmen

Ingenieurbüros
Aktuelle Baustellensituation Eisenbahnnetz Schweiz
- Eine Liste der aktuellen Baustellen auf dem Schweizer Schienennetz, sowie Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Perspektive BAHN 2050
- VAP Anhörungsantwort Perspektive BAHN 2050, 10.10.2022
- Beantworteter Fragenkatalog zur Perspektive BAHN 2050, 14.10.2022
- Informationen BAV zur Perspektive BAHN 2050
Trassenpreise und Netzzugang
Bei der Trassenpreisrevision 2021 und Änderung der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung haben wir uns für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit des Bahngüterverkehrs eingesetzt. Dafür begrüssten wir die geplanten Entlastungen der Güterbahnen mit einem Betrag von CHF 30 Mio. sowie der Aufrechterhaltung des Lärmbonus. Unterlagen dazu finden Sie im Archiv.
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
Raum, Verkehr, Umwelt 2050
- Sachplan Verkehr Teil Programm vom 20.10.2021
- VAP Anhörungsantwort Sachplan Verkehr Programmteil 11.12.2020
- Unterlagen Mobilität und Raum 2050 des Amts für Raumentwicklung, ARE
Sachpläne, Konzepte, Strategien
- Programmteil Sachplan Verkehr
- Raumkonzept Schweiz
- Konzept Gütertransport auf der Schiene
- Programm Agglomerationsverkehr
- Programm Verkehrsdrehscheiben
Infrastruktur Güterverkehr 2030
Infrastrukturausbau
- Zahlungsrahmen 2020–2023 Nationalstrassen, Kantone
- Zahlungsrahmen 2020–2023 Nationalstrassen, Organisationen
Bahninfrastrukturausbau
Im aktuellsten Paket, dem Ausbauschritt 2035 (AS 35) hat das Parlament im Jahr 2019 Investitionen von 12,89 Milliarden Franken bewilligt.
Stärkung der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
Archiv
Trassenpreise und Netzzugang
- Anhörung: Begleitschreiben BAV
- Anhörung: Entwurf Eisenbahn-Netzzugansverordnugn (NZV)
- Anhörung: Verordnung des BAV zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV-BAV)
- Anhörung: Erläuternder Bericht
- Anhörung: Netzkarte Basispreis Trasse und Nachfragefaktor 2021
- Stellungnahme VAP vom 30. April 2019
Verordnung über die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI-VO)
- Cargo Forum Schweiz: Stellungnahme zum Entwurf OBI-VO
- Cargo Forum Schweiz: Einschätzung der Wirtschaft
- Cargo Forum Schweiz: Fragenkatalog zur Vernehmlassungsvorlage OBI-VO
- VAP: Stellungnahme zum Entwurf OBI-VO
- VAP: Fragenkatalog zur OBI-VO
- VAP/CFS: Medienmitteilung zur OBI-VO
- VAP: Ergänzungen zu den Entwürfen OBI-VO
Organisation Bahninfrastruktur (OBI)
- Ergebnisse Vernehmlassung
- Botschaft des Bundesrates
- VAP-Positionspapier
- Anhörung Cargo Forum Schweiz
- Fragenkatalog Cargo Forum Schweiz
- VAP-Fragen Vernehmlassung
- Fragen Vernehmlassung
Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur (EOBI)
Infrastrukturausbau
Bahninfrastrukturausbau

Revidierter Trassenpreis 2021
Die Revision 2021 des Trassenpreises führt im Güterverkehr zu einer Entlastung von CHF 30 Mio. Nachdem die Revision 2013 eine Erhöhung von CHF 25 Mio. gebracht hat, ist der Kostenblock für Güterbahnen nun wieder auf dem Niveau von 2013. Entsprechend dürften die Kosten für Bahngüterverkehr im Markt sinken. Aufgrund des neu eingeführten Bonus für Züge mit einer Länge von über 500m von 1Rp/Zugskm ergibt sich ein Anreiz für die Bildung langer Züge und damit die Nutzung weniger Trassen.
Lärmbonus weiter gewährt
Der Lärmbonus bleibt bestehen, erfährt jedoch zwei negative Änderungen: Der Bonus wird von 2 Rp/Achskm auf 1,6 Rp/Achskm gesenkt. Zudem wird der Bonus nur gewährt, wenn im betroffenen Güterzug ausnahmslos lärmarme Wagen eingereiht sind. Ein einziger mit Grauguss-Bremssohlen ausgerüsteter Güterwagen führt zum Verlust des Lärmbonus für das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die EVU stehen in der Verantwortung, keine Wagen mit Grausguss-Bremssohlen einzureihen, ansonsten sie den Haltern von lärmarmen Güterwagen zum Schadenersatz verpflichtet sind. Der Lärmbonus beträgt rund CHF 30 Mio. jährlich. Sollte er weiter gesenkt oder gestrichen werden, wäre die mit dem Trassenpreis 2021 gewährte Kompensation der Trassenpreisaufschläge 2013 verloren.
Kritik bleibt ungehört
Die grundsätzliche Kritik der Wirtschaftsverbände am Trassenpreismodell des BAV verhallte einmal mehr ungehört. Die Definition der Normgrenzkosten in den verschiedenen Streckenkategorien ist nicht verursachergerecht. Nötig dazu ist eine Differenzierung der Streckenkategorien nach Personen- und Güterverkehr. Dies, weil jede Streckenkategorie primär entsprechend den Bedürfnissen des Personenverkehrs definiert, gebaut und betrieben wird. Der Güterverkehr mit seinen im Vergleich bescheidenen Zugkilometern und Ansprüchen an das Netz definiert die Standards und damit die sog. Normgrenzkosten pro Kategorie im Mischbetrieb von Personen- und Güterverkehr nicht. Gleichwohl muss er sie vollumfänglich mittragen. Dies ist nicht verursachergerecht. Vielmehr sollte für den Güterverkehr in jeder Kategorie ein tieferer Ansatz der Normgrenzkosten entsprechend seinen Ansprüchen an den Ausbaustandard zur Anwendung kommen.
Schritt in die richtige Richtung
Immerhin hat die letzte Senkung des Trassenpreises ihren Ursprung in den Stellwerken und den Kosten für die Betriebsleitung. Dies darf als erster Schritt in die richtige Richtung erhöhter Verursachergerechtigkeit gedeutet werden.