«BAHN 2050» – kritischer Blick auf die Langfristperspektive des Bundes

«BAHN 2050» – kritischer Blick auf die Langfristperspektive des Bundes

Der Bun­des­rat möch­te die Bahn lang­fris­tig wei­ter stär­ken. Er hat dafür seine Lang­frist­stra­te­gie Bahn über­ar­bei­tet. Neu setzt er seine Schwer­punk­te bei einem ver­bes­ser­ten Zugang zur Bahn und mehr Kapa­zi­tä­ten auf der Ost-West-Achse mit neuen mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men und Anla­gen für die City-Logis­tik. Hier eine kri­ti­sche Wür­di­gung die­ser Perspektive.

Im Hin­blick auf künf­ti­ge Aus­bau­schrit­te der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur hat der Bun­des­rat seine Lang­frist­per­spek­ti­ve Bahn aus dem Jahr 2012 ange­passt und Details aus der Sit­zung vom 22. Juni 2022 publi­ziert. Bis anhin hat sich der Bun­des­rat in ers­ter Linie auf Eng­pass­be­sei­ti­gun­gen und Takt­ver­dich­tun­gen kon­zen­triert. Mit den kom­men­den Aus­bau­schrit­ten im Rah­men der Per­spek­ti­ve BAHN 2050 will er das Bahn­an­ge­bot pri­mär auf kur­zen und mitt­le­ren Distan­zen ver­bes­sern, etwa mit zusätz­li­chen S‑Bahn-Ange­bo­ten und einer Auf­wer­tung der Vor­stadt­bahn­hö­fe. Damit trägt er dem Umstand Rech­nung, dass das gröss­te Ver­la­ge­rungs­po­ten­zi­al auf die Schie­ne inner­halb der Agglo­me­ra­tio­nen sowie bei Ver­bin­dun­gen zwi­schen regio­na­len Zen­tren und Agglo­me­ra­tio­nen steckt.

Im Güterverkehr Verlagerung vorantreiben

Im Güter­ver­kehr soll der Zugang zur Bahn ver­bes­sert und Kapa­zi­tä­ten auf der Ost-West-Achse gestei­gert wer­den. Dies mit neuen mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men und Anla­gen für die City-Logis­tik. Mit der ange­streb­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung will der Bun­des­rat seine Stra­te­gie zum Errei­chen der Kli­ma­zie­le stär­ken sowie Raum- und Ver­kehrs­pla­nung bes­ser auf­ein­an­der abstim­men. Die­sen Anspruch bringt er in sei­ner Visi­on zum Aus­druck: «Die Bahn leis­tet dank effi­zi­en­ter Nut­zung ihrer Stär­ken einen gros­sen Bei­trag zum Kli­ma­ziel 2050 und stärkt den Lebens- und Wirt­schafs­stand­ort Schweiz».

Zielkonflikt freie Verkehrsmittelwahl

Als eines der Haupt­zie­le von BAHN 2050 defi­niert der Bun­des­rat die Erhö­hung des Bahn­an­teils im Modal­split sowohl im Per­so­nen- als auch im Güter­ver­kehr. Die­ses Ziel wider­spricht der Ver­fas­sung, die im Bin­nen­ver­kehr die freie Ver­kehrs­mit­tel­wahl garan­tiert. Eben­falls besteht ein Wider­spruch zu den bis­he­ri­gen Zie­len des Bun­des­rats, ins­be­son­de­re zu Ziel 7 des UVEK-Ori­en­tie­rungs­rah­mens 2040, «Zukunft Mobi­li­tät». Dem­nach kön­nen Ver­kehrs­teil­neh­men­de in der Schweiz frei ent­schei­den, wel­che Mobi­li­täts­an­ge­bo­te sie nut­zen und kombinieren.

Intramodaler Wettbewerb und marktwirtschaftliche Angebote

Für uns vom VAP geht der Modal­split aus einer durch­dach­ten Infrastruktur‑, Ver­kehrs- und Raum­ord­nungs­po­li­tik her­vor. Als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft set­zen wir uns für güns­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen ein, die den intra­mo­da­len Wett­be­werb auf der Schie­ne ankur­beln und mit markt­wirt­schaft­li­chen Ange­bo­ten für Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on sor­gen. Damit sol­che Ange­bo­te ihr Poten­zi­al ent­fal­ten kön­nen, sind aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten auf dem Netz mit qua­li­ta­tiv hoch­ste­hen­den und güns­ti­gen Tras­sen sowie genü­gend gut erschlos­se­ne Logis­tik­stand­or­te nötig. Nur so lässt sich der Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs am Modal­split erhö­hen. Des­halb war­nen wir vor Ideen wei­te­rer Netz­wer­ke und abge­stimm­ter Sys­tem­tras­sen durch SBB Cargo. Diese behin­dern den ange­streb­ten intra­mo­da­len Wett­be­werb und wir­ken sich ent­spre­chend nega­tiv auf Kun­den­ori­en­tie­rung und Inno­va­ti­on aus.

Anschluss an Europa sicherstellen

Wir begrüs­sen den Fokus des Bun­des­ra­tes auf kurze und mitt­le­re Distan­zen. Aller­dings blen­det er das viel­schich­ti­ge Poten­zi­al des inter­na­tio­na­len Ver­kehrs aus. Das ist bedau­er­lich. Die Per­spek­ti­ve BAHN 2050 müss­te unse­res Erach­tens eine güns­ti­ge Anbin­dung des Schwei­zer Bahn­net­zes an die inter­na­tio­na­len Kor­ri­do­re und die Rhein­hä­fen sowie Süd­hä­fen im Ziel­be­reich vor­se­hen. Zu die­sem Anspruch wird der Bun­des­rat durch die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der natio­na­len Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Neat-Zubrin­gers Wörth-Strass­burg» und die Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» expli­zit aufgefordert.

Klares Ja zur Digitalisierung

Als posi­tiv wer­ten wir die Absicht, Effi­zi­enz­ge­win­ne durch Auto­ma­ti­sie­rung und neue Tech­no­lo­gien kon­se­quent zu nut­zen, sowie das Ziel, das Bahn­an­ge­bot als Teil der Gesamt­mo­bi­li­tät fle­xi­bel und opti­mal mit den ande­ren Ver­kehrs­trä­gern und ‑ange­bo­ten zu ver­net­zen. Hier spie­len neben den erwähn­ten mul­ti­mo­da­len Umschlags­platt­for­men vor allem die Rah­men- und Markt­be­din­gun­gen für Güter­bah­nen eine ent­schei­den­de Rolle. Dazu gehö­ren neben der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) ins­be­son­de­re offe­ne Daten- und Buchungs­platt­for­men. Mit deren Hilfe wer­den Daten aus der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te erfasst und trans­pa­rent aus­ge­tauscht, sodass Güter­bahn­kun­den ihre Sen­dun­gen ein­fach buchen und die Güter­strö­me in Echt­zeit ver­fol­gen können.

Mit der DAK in die Zukunft investieren

Mit der DAK in die Zukunft investieren

Die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) ist weit mehr, als was ihr Name in Aus­sicht stellt. Sie ist Grund­la­ge für eine voll­stän­di­ge Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz – und damit eine weit­sich­ti­ge Inves­ti­ti­on in die Zukunft. 

Schienengüterverkehr 4.0 

Wir von VAP enga­gie­ren uns für ein wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­bahn­sys­tem, um unse­ren Mit­glie­dern die freie Ver­kehrs­mit­tel­wahl zu sichern. Dafür sind wir auf ver­schie­de­nen Ebe­nen aktiv. Eine ist die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung, kurz DAK. Mit die­ser kann der euro­päi­sche Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die nächs­te Dimen­si­on der Moder­ni­sie­rung errei­chen.  

Die DAK erlaubt den auto­ma­ti­schen Kupp­lungs­vor­gang, wie es der Name andeu­tet. Doch das ist bei wei­tem nicht alles. Wir soll­ten den Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit sei­nen sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­sen als Gan­zes neu den­ken. In die­ser Betrach­tung ermög­licht die DAK einen durch­ge­hen­den Strom- und Daten­trans­fer im Zug. Ein sol­cher ist die Vor­aus­set­zung für die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Sie kommt einem Quan­ten­sprung in Qua­li­tät und Kun­den­nut­zen gleich, da sämt­li­che Daten über alle Schnitt­stel­len und Logis­tik­be­tei­lig­te digi­tal vor­lie­gen. Die digi­ta­le Zug­steue­rung wird zudem zu einer bahn­bre­chen­den Fle­xi­bi­li­sie­rung der Netz­nut­zung und damit zu einer mar­kan­ten Erhö­hung der Netz­ka­pa­zi­tät füh­ren. Das bie­tet dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die ein­ma­li­ge Chan­ce, eine Schlüs­sel­rol­le in der mul­ti­mo­da­len Logis­tik zu spie­len. 

Echte Innovation seit 100 Jahren 

Die letz­te echte Inno­va­ti­on im euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erfolg­te durch die Elek­tri­fi­zie­rung. Sie liegt 100 Jahre zurück. In der Folge ist die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ste­tig gesun­ken. Mit der Inves­ti­ti­on in die DAK kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nun meh­re­re Ent­wick­lungs­stu­fen auf ein­mal nach­ho­len. Denn sie bie­tet neue Funk­tio­nen mit bahn­bre­chen­den Vor­tei­len (vgl. Abbil­dung 1).  

Abbil­dung 1: Die DAK bringt mehr Vor­tei­le als die Auto­ma­ti­sie­rung des Kuppelvorgangs.

Schienengüterverkehr als Rückgrat der Versorgung

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist zen­tra­ler Bestand­teil der Güter­ver­sor­gung. Allein in der Schweiz rech­nen wir mit einem Wachs­tum des Güter­ver­kehrs­auf­kom­mens von 30 Pro­zent bis 2050. Die Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten auf Stras­se und Schie­ne sind begrenzt. Ein Kapa­zi­täts­aus­bau ist vor­wie­gend durch ver­bes­ser­te Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten mög­lich. Und auch punk­to Nach­hal­tig­keit hat der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr eini­ges zu bie­ten. Ein Drit­tel der Treib­haus­gas­emis­sio­nen ent­fal­len jähr­lich auf den Ver­kehr. Mit dem Green Deal in Euro­pa und der lang­fris­ti­gen Kli­ma­stra­te­gie 2050 in der Schweiz hat sich die Poli­tik ambi­tio­nier­te Ziele gesetzt. Da erweist sich die emis­si­ons­ar­me Schie­ne als äus­serst wettbewerbsfähig.

Unterstützung gefragt

Den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der DAK in eine neue Ära des Fort­schritts zu füh­ren gelingt nicht im Allein­gang. Unse­re Bran­che ist auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen. Dazu gehört zum einen das poli­ti­sche Enga­ge­ment, damit eine naht­lo­se Koor­di­na­ti­on zwi­schen der Schweiz und der EU sicher­ge­stellt wird. Dazu gehört ande­rer­seits finan­zi­el­le Hilfe. Denn die Bran­chen­ak­teu­re kön­nen die hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen nicht allein tra­gen. Der Mehr­wert der DAK ist lang­fris­tig aus­ge­legt und auf meh­re­re Markt­teil­neh­mer ver­teilt (vgl. Abbil­dung 2). Eine bewuss­te Anschub­fi­nan­zie­rung durch den Bund ist unse­rer Ansicht nach zwin­gend. Doch das über­ge­ord­ne­te Ziel muss die Eigen­wirt­schaft­lich­keit bleiben.

Abbil­dung 2: Der Nut­zen der DAK zeigt sich lang­fris­tig und ver­teilt sich auf meh­re­re Marktteilnehmer.

Überlegt nachrüsten

Wir erach­ten es als sinn­voll, den bestehen­den Wagen­park restrik­tiv nach­zu­rüs­ten und sich dabei auf junge und markt­re­le­van­te Wagen zu kon­zen­trie­ren. Wagen­hal­ter soll­ten ihre Wagen nur dann nach­rüs­ten, wenn dies über die Zeit gerech­net güns­ti­ger aus­fällt als eine Neu­an­schaf­fung. Aus­ser­dem soll­te der Bund eine Abwra­ck­ent­schä­di­gung für nicht abge­schrie­be­ne Wagen vor­se­hen, über deren Ver­wen­dung der Wagen­hal­ter selbst ent­schei­den kann. Tat­sa­che ist, dass eine hohe Anzahl von Wagen in einem kur­zen Zeit­raum koor­di­niert umge­rüs­tet wer­den muss, damit die Wagen unter­ein­an­der kom­pa­ti­bel blei­ben und die DAK ihren Mehr­wert bald­mög­lichst entfaltet.

Mehr zum Thema fin­den Sie in die­ser Prä­sen­ta­ti­on.

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Zukunft Schienengüterverkehr in der Fläche

Schienengüterverkehr zukunftsfähig gestalten

Der bun­des­rät­li­che Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che»[1] vom März 2022 lie­fert eine will­kom­me­ne Gele­gen­heit, das Schwei­zer Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem mit sei­nem inter­mo­da­len Wett­be­werb und sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­sen als Gan­zes neu zu den­ken. Eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on setzt nicht nur bei der (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder bei der DAK, son­dern bei sämt­li­chen Pro­zes­sen, Anreiz­in­stru­men­ten, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz an.

Ziel muss ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tem sein, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. In die­sem Kon­text muss eine all­fäl­li­ge Finan­zie­rung nach dem bewähr­ten Modell im Tran­sit­ver­kehr in ers­ter Linie den Kun­den aller Güter­bah­nen zugu­te­kom­men und erfolgs­ab­hän­gi­ge, wett­be­werbs­neu­tra­le Anrei­ze ohne jede Dis­kri­mi­nie­rung bie­ten. Nur so und nur mit gebün­del­ten Kräf­ten kön­nen sich Inno­va­tio­nen und Inves­ti­tio­nen der pri­va­ten Wirt­schaft in den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ent­fal­ten. Und nur so lässt sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zukunfts­fä­hig gestalten.

Bundesrat erwägt langfristige finanzielle Unterstützung

Gemäss dem Bericht will der Bun­des­rat den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in Zukunft auf­recht­erhal­ten und schliesst eine lang­fris­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung nicht aus. Nach der Defi­ni­ti­on des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) umfasst der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che den Ver­kehr von Wagen­grup­pen im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) und in kon­ven­tio­nel­len Bahn­gü­ter­wa­gen, die für den Haupt­lauf gebün­delt werden.

Die Ver­wal­tungs­rä­te der SBB AG und der SBB Cargo AG schät­zen in ihrem Finanz­be­richt 2021[2] eine Sub­ven­tio­nie­rung ihres Schie­nen­gü­ter­an­ge­bots als nötig und wahr­schein­lich ein. Bun­des­rat und Bun­des­be­trie­be sind sich also offen­bar einig dar­über, dass eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che nötig ist. Aller­dings stüt­zen sie sich zur Beur­tei­lung von Volu­men und Finan­zier­bar­keit ein­zig auf Anga­ben von SBB Cargo ab. Die rest­li­chen, mehr­heit­lich pri­vat­wirt­schaft­lich orga­ni­sier­ten Güter­bah­nen blei­ben in die­ser Betrach­tung aus­sen vor. Unse­rer Ansicht nach braucht es hier drin­gend eine neue Sichtweise.

Neue Perspektive einnehmen

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che wird von SBB Cargo seit der Bahn­re­form I von 1999 im Mono­pol betrie­ben – wenig erfolg­reich, wie eine Bilanz 25 Jahre nach dem Par­la­ments­ent­scheid zeigt. Das muss sich ändern: Die schweiz­weit akti­ven Güter­bah­nen und ihre Kun­den kön­nen mit ver­ein­ten Kräf­ten und unter der Füh­rung der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV)[3] den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz neu konzipieren.

Abbildung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 1, Seite 51 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Für die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wer­den im Bericht zwei Stoss­rich­tun­gen (Abbil­dung 1) vor­ge­stellt: die eine beinhal­tet die Ein­stel­lung des EWLV, die ande­re die finan­zi­el­le För­de­rung des EWLV. Dies ist aus Sicht VAP eine zu enge Sicht. Es ist ein Per­spek­ti­ven­wech­sel in zwei­er­lei Hin­sicht not­wen­dig: Ers­tens müs­sen die Akteu­re ihr Rol­len­ver­ständ­nis neu defi­nie­ren und ihre Pro­zes­se über­den­ken. Zwei­tens braucht es einen neu­tra­len Blick auf die finan­zi­el­le Situa­ti­on. Denn weder die anvi­sier­ten tech­ni­schen Fort­schrit­te (Stich­wort digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK), noch die reine Innen­sicht von SBB Cargo kön­nen eine Neu­ord­nung her­bei­füh­ren. Diese soll­te denn auch im Mit­tel­punkt der aktu­el­len Zukunfts­dis­kus­si­on ste­hen. Die im Bericht gezeig­te Orga­ni­sa­ti­ons­form (Abbil­dung 2) stellt eine gedank­li­che Absprung­ba­sis dar, um wei­te­re Vari­an­ten von Stoss­rich­tun­gen auszuarbeiten.

Abbildung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche»

Abbil­dung 2, Seite 50 im Bericht «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Fläche»

Faktenbasiert entscheiden

Um den Finan­zie­rungs­be­darf des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che zu beur­tei­len, braucht es als Grund­la­ge zwin­gend eine Ana­ly­se der Wirt­schaft­lich­keit durch exter­ne neu­tra­le Sach­ver­stän­di­ge. Soll­te der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che tat­säch­lich unren­ta­bel sein, gilt es zu unter­schei­den, ob dafür die Mono­pol­stel­lung von SBB Cargo oder aber das Sys­tem an sich ver­ant­wort­lich ist. Die neu­tra­le Dritt­par­tei muss zudem prü­fen, ob Eigen­wirt­schaft­lich­keit, wie es das Güter­trans­port­ge­setz (GüTG[4]) for­dert, der­zeit über­haupt ange­strebt wird. Erst bei Vor­lie­gen einer detail­lier­ten Ist-Ana­ly­se kann das Par­la­ment über ent­spre­chen­de Mass­nah­men befinden.

Finanzierung befristen

Erweist sich eine finan­zi­el­le För­de­rung zwei­fel­los als ange­zeigt, so ist sie als befris­te­te Finan­zie­rung für eine fun­da­men­ta­le Neu­kon­zep­ti­on zu betrach­ten – nicht als Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung. Eine zeit­lich limi­tier­te Anschub­fi­nan­zie­rung kann den Auf­bau eines wett­be­werbs­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter-Ver­kehrs­sys­tems so lange unter­stüt­zen, bis des­sen gleich­zei­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung und die Inbe­trieb­nah­me neuer Netz­ele­men­te aus dem Aus­bau­schritt 2035 abge­schlos­sen sind. Eine dau­er­haf­te För­de­rung hin­ge­gen würde die markt­wirt­schaft­li­chen Anrei­ze für Wett­be­werbs­fä­hig­keit und Eigen­wirt­schaft­lich­keit des EWLV aus­he­beln und eine Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz verunmöglichen.

 

[1] «Zukünf­ti­ge Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che», Bericht des Bun­des­ra­tes in Erfül­lung des Pos­tu­lats 21.3597 der KVF‑S vom 10. Mai 2021. 1999 hat das Par­la­ment mit der Bahn­re­form I der SBB Cargo AG das Mono­pol für den Betrieb des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che über­tra­gen. Des­sen Ver­kehrs­an­teil am Schie­nen­gü­ter­ver­kehr im Binnen‑, Import- und Export­ver­kehr beträgt rund 60%. Die übri­gen 40% ver­keh­ren ziel­rein in Ganz­zü­gen über Anschluss­glei­se und Terminals.

[2] «SBB Finanz­be­richt 2021», Kapi­tel «Bewer­tungs­un­si­cher­hei­ten rund um die Coro­na­pan­de­mie und um das Geschäfts­feld Cargo Schweiz», S. 84

[3] Die Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IGWLV) wurde 2018 gegrün­det. Sie ver­tritt die eine Inter­es­sen von VöV, SBB Cargo und VAP mit dem Auf­trag, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che zu moder­ni­sie­ren und effi­zi­en­ter zu gestal­ten, ent­spre­chend Art. 3a des Güter­trans­port­ge­set­zes. Prä­si­dent: Frank Fur­rer, Gene­ral­se­kre­tär VAP, Vize­prä­si­den­tin: Dési­rée Baer, CEO SBB Cargo –> Berich­te zur IG WLV

[4] «Bun­des­ge­setz über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men (Güter­trans­port­ge­setz, GüTG)» Art. 2 Abs. 2

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Motion pandemiebedingte Finanzhilfe

Mit der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» will die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes, dass der Bun­des­rat auf Basis von Arti­kel 9a des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) die Unter­neh­men des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs für die Aus­wir­kun­gen von Covid-19 im Jahr 2021 finan­zi­ell unter­stützt und dazu beim Par­la­ment einen Nach­trags­kre­dit beantragt.

Den genau­en Wort­laut der Moti­on 21.3594 «Mil­de­rung der pan­de­mie­be­ding­ten Aus­wir­kun­gen auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» erfah­ren Sie hier.

Preiserhöhungen verhindern

Wir vom VAP begrüs­sen eine erneu­te Finanz­hil­fe an SBB Cargo und gege­be­nen­falls an wei­te­re Güter­bah­nen – unter der Bedin­gung, dass SBB Cargo keine Preis­er­hö­hun­gen für 2021 vor­nimmt und bereits ver­ein­bar­te Preis­er­hö­hun­gen für Fol­ge­jah­re zurück­zieht. Zu erwäh­nen ist ins­be­son­de­re die Tras­sen­preis­sen­kung per 1. Janu­ar 2021, die die Güter­bah­nen um ins­ge­samt rund 30 Mio. Fran­ken jähr­lich ent­las­tet. In die­ser Debat­te ist zen­tral, dass die gemein­sa­men Bestre­bun­gen der Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV) zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät bei SBB Cargo vor­an­kom­men und nicht durch Covid-19 ver­zö­gert oder ver­nach­läs­sigt werden.

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Das meint der VAP zum Mobility Pricing

Zum Kontext

Der Ver­kehr nimmt zu. Ent­spre­chend wer­den die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten der Ver­kehrs­in­fra­struk­tu­ren nicht immer und über­all aus­rei­chen, um die Ver­kehrs­nach­fra­ge zu befrie­di­gen. Bund, Kan­to­ne, Gemein­den sowie Trans­port­un­ter­neh­men set­zen zwar viel­fäl­ti­ge Mass­nah­men um, damit Mobi­li­tät auch in Zukunft mög­lich ist (z.B. Ver­kehrs­ma­nage­ment, Aus­bau). Trotz­dem stos­sen viele die­ser Mass­nah­men an ihre Grenzen.

Eine Mass­nah­me zur Behe­bung von Ver­kehrs­über­las­tung blieb bis­her in der Schweiz weit­ge­hend unge­nutzt: aus­dif­fe­ren­zier­te Preis­sys­te­me, bei­spiels­wei­se in Form von zeit­lich oder ört­lich unter­schied­li­chen Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Das käme einer Abkehr von Ein­heits- oder Pau­schal­ta­ri­fen gleich. Soge­nann­tes Mobi­li­ty Pri­cing beein­flusst die Ver­kehrs­nach­fra­ge und das Mobi­li­täts­ver­hal­ten und ermög­licht damit letzt­lich eine geziel­te Bewirt­schaf­tung der vor­han­de­nen Verkehrskapazitäten.

Die gesetzlichen Grundlagen

Mit dem Ent­wurf «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing» vom 3. Febru­ar 2021 will das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on UVEK eine gesetz­li­che Grund­la­ge schaf­fen, damit Kan­to­ne, Städ­te oder Gemein­den ört­lich und zeit­lich begrenz­te Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty Pri­cing mit Abga­be­pflicht durch­füh­ren kön­nen. Sol­che Pro­jek­te sol­len Erkennt­nis­se zu neu­ar­ti­gen Beprei­sungs­for­men zur geziel­ten Beein­flus­sung der Ver­kehrs­nach­fra­ge und des Mobi­li­täts­ver­hal­tens im moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr sowie im öffent­li­chen Ver­kehr liefern.

Stellungnahme VAP

Der VAP unter­stützt die in den Kon­zept­ar­bei­ten des Bun­des for­mu­lier­ten Grund­prin­zi­pi­en, ins­be­son­de­re das Prin­zip «pay as you use» mit vol­ler Kom­pen­sa­ti­on. Dem­nach sol­len die Ver­kehrs­teil­neh­men­den nicht mehr, son­dern anders bezah­len. Eben­falls befür­wor­ten wir die Ansät­ze Inter­mo­da­li­tät und Ver­tei­lungs­wir­kung, wonach Stras­se und Schie­ne voll und nach glei­chen Kri­te­ri­en ein­be­zo­gen wer­den, Mobi­li­tät jedoch erschwing­lich bleibt; all das im Rah­men eines gestaf­fel­ten, trans­pa­ren­ten und ver­ständ­li­chen Auf­baus der Elemente.

Aller­dings lehnt der VAP ein Kapa­zi­täts­ma­nage­ment auf den bestehen­den Infra­struk­tu­ren ohne voll­stän­di­ge Kom­pen­sa­ti­on ab. Eben­so darf Mobi­li­ty Pri­cing nicht zur Ver­kehrs­ver­mei­dung oder zur Len­kung des Modal­splits ein­ge­setzt wer­den, da die Ver­fas­sung dazu kei­nen Raum bietet.

Ver­kehrs­ver­la­ge­rung gelingt, wenn ent­spre­chend güns­ti­ge Ange­bo­te und Anrei­ze bestehen. Ins­be­son­de­re mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen ber­gen dafür ein erheb­li­ches Poten­zi­al. Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ist daher mit ver­bes­ser­ten Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten für mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen zu bewerk­stel­li­gen. Neben dem rei­nen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gilt ein beson­de­res Augen­merk den mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen Rhein-Schie­ne, Rhein-Stras­se, Stras­se-Schie­ne, Pipe­line-Schie­ne, Pipe­line-Stras­se und ent­spre­chen­den Lösun­gen im Bereich City-Logis­tik. Hier kön­nen gross­zü­gi­ge Rück­erstat­tun­gen von Mobi­li­täts­ab­ga­ben für zusätz­li­che Umschlä­ge von Gütern und Behäl­tern zwi­schen den Ver­kehrs­trä­gern zur Ver­mei­dung von exter­nen Effek­ten und Sen­kung von Umwelt­be­las­tun­gen beitragen.

Im Rah­men des Cargo Forum Schweiz haben wir unse­re Stel­lung­nah­me zum «Bun­des­ge­setz über Pilot­pro­jek­te zu Mobi­li­ty-Pri­cing am 17. Mai 2021 an Bun­des­rä­tin Simo­net­ta Som­ma­ru­ga adressiert.

Gesetzesentwurf weist methodische Mängel auf 

Der Ent­wurf des UVEK macht kaum Vor­ga­ben zu den Ver­suchs­an­ord­nun­gen und den im Detail zu tes­ten­den Hypo­the­sen. Der Ein­fluss des Bun­des beschränkt sich bei Pilot­pro­jek­ten mit Abga­be-pflicht auf die Prü­fung und Geneh­mi­gung der Pro­jek­te. Dabei ist sein Ein­fluss im Hin­blick auf einen breit abge­stütz­ten Erkennt­nis­ge­winn gemäss Art. 17 des Ent­wurfs sehr begrenzt. Nicht ein­mal die Ver­gleich­bar­keit meh­re­rer Pilot­ver­su­che unter­ein­an­der wird vor­aus­ge­setzt. So sind keine erhär­te­ten Erkennt­nis­se aus ver­schie­de­nen Regio­nen zu ein­zel­nen The­sen zu erwar­ten. Bei Pilot­pro­jek­ten mit frei­wil­li­ger Teil­nah­me scheint die Durch­füh­rung sogar ohne Prü­fung gemäss Art. 26 mög­lich, sofern auf Bun­des­bei­trä­ge ver­zich­tet wird. Diese Män­gel sind zu bereinigen.

Das Gesetz unter­schei­det zwi­schen Pilot­pro­jek­ten im Bereich des moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehrs und sol­chen im öffent­li­chen Ver­kehr (Art. 3, Art. 6 und Art. 9). Diese Unter­schei­dung ist unver­ein­bar mit den Grund­prin­zi­pi­en von Mobi­li­ty Pri­cing. Pilot­pro­jek­te sind so anzu­ord­nen, dass Indi­vi­du­al­ver­kehr und öffent­li­cher Ver­kehr gleich­sam aus­ge­tes­tet wer­den können.

Das Gesetz kon­zi­piert die frei­wil­li­ge oder ver­pflich­ten­de Mobi­li­ty-Pri­cing-Abga­be zusätz­lich zu den heute gel­ten­den Abga­ben (vgl. dazu Art. 11 Ver­bot von Tarif­sen­kun­gen). Dies wider­spricht dem Gebot der Kompensation.

Das Gesetz sieht in Art. 12 nur für Pilot­pro­jek­te im Bereich des öffent­li­chen Ver­kehrs eine anony­me Abga­be­er­he­bung vor. Diese Vor­aus­set­zung muss auch für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr gelten.

Nicht Gegen­stand der Pilot­pro­jek­te bil­det der Schwer­ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se über 3,5 t Gesamt­ge­wicht. Ent­spre­chend kön­nen die Pro­jekt­ver­ant­wort­li­chen für den Güter­ver­kehr nur sehr unter­ge­ord­ne­te Erfah­run­gen sammeln.

Gesamtkonzept mit leistungsabhängiger Bepreisung gefordert

Wir sind uns bewusst, dass die bestehen­den Finan­zie­rungs­me­cha­nis­men keine leis­tungs­ab­hän­gi­ge Beprei­sung der Mobi­li­tät zulas­sen. Daher sind Kos­ten­wahr­heit und Eigen­fi­nan­zie­rungs­grad auf den ver­schie­de­nen Ver­kehrs­trä­gern und bei Güter­schwer- und Per­so­nen­ver­kehr sehr unter­schied­lich aus­ge­prägt und sie ent­hal­ten Fehl­an­rei­ze für die Mobi­li­tät und die Raum­ent­wick­lung in der Schweiz.

Der VAP emp­fiehlt daher ein Gesamt­kon­zept zur künf­ti­gen Aus­ge­stal­tung der Mobi­li­täts­ab­ga­ben. Dabei sol­len die Mass­nah­men für ein­zel­ne Teil­zie­le unter Ver­mei­dung von Ziel­kon­flik­ten und unter Berück­sich­ti­gung aller tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen über­ar­bei­tet werden.

Als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft hal­ten wir an den fol­gen­den Prä­mis­sen fest:

  • Logis­tik und Güter­ver­kehr – ins­be­son­de­re der Stras­sen­gü­ter­ver­kehr – sind wesent­li­che Ele­men­te eines erfolg­rei­chen inter­na­tio­nal ver­netz­ten Wirt­schafts­stand­orts Schweiz und der Ver­sor­gung der Schweiz. Siedlungs‑, Ver­kehrs- und Infra­struk­tur­po­li­tik haben diese wei­ter­hin zu gewährleisten.
  • Der (Güter-)Verkehr wird mög­lichst bedürf­nis­ge­recht sowie umwelt- und res­sour­cen­scho­nend abgewickelt.
  • Rah­men­be­din­gun­gen und Infra­struk­tur­ent­wick­lung tra­gen mit Anrei­zen, aus­rei­chend Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und der För­de­rung von Inno­va­tio­nen zur Errei­chung der ers­ten bei­den Prä­mis­sen bei.
  • Infra­struk­tur- und Ver­kehrs­kos­ten unter­ste­hen dem Ver­ur­sa­cher­prin­zip. Idea­ler­wei­se decken alle Ver­kehrs­teil­neh­mer im Per­so­nen- und Güter­ver­kehr ihre Betriebs- und Infra­struk­tur­kos­ten sowie extern ver­ur­sach­te Kos­ten (Saldo­prin­zip).

 

Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge und erläu­tern­der Bericht des UVEK: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/mobility-pricing/vernehmlassungsunterlagen.html

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