Traktandiert in der Sommersession 2023

Traktandiert in der Sommersession 2023

In der Som­mer­ses­si­on vom 30. Mai bis 16. Juni 2023 ste­hen eini­ge bran­chen­re­le­van­te Trak­tan­den auf der Tages­ord­nung. Hier ein kur­zer Über­blick mit unse­rer kri­ti­schen Würdigung.

Darum geht’s:

  • Mehr finan­zi­el­le Mit­tel für die rol­len­de Land­stras­se (Rola)
  • Ja zur Ver­ein­fa­chung Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­len Bahnverkehr
  • Ja zu Moder­ni­sie­rung und Aus­bau des Schwei­zer Nationalstrassennetzes
  • Ja zum Pro­gramm Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr – im Gleich­schritt mit den Nationalstrassen

 

Begleiteter kombinierter Verkehr (Rollende Landstrasse, Rola)

Nach dem Natio­nal­rat behan­delt nun der Stän­de­rat die Bot­schaft des Bun­des­ra­tes vom 30. Sep­tem­ber 2022 zur Ände­rung des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes und zu einem Bun­des­be­schluss über einen Zah­lungs­rah­men für die För­de­rung des beglei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (Geschäft des Bun­des­ra­tes 22.064). Unse­re Ein­schät­zung: Es fehlt eine tech­no­lo­gie­neu­tra­le För­de­rung der Ver­keh­re, ins­be­son­de­re auch in aus­ge­such­ten Regio­nen mit Auf­kom­mens­po­ten­ti­al. Die Qua­li­täts­kon­trol­le soll­te auch auf die kon­ven­tio­nel­len Ver­keh­re aus­ge­wei­tet wer­den. Die Ver­län­ge­rung der RoLa bis 2026 gemäss Antrag BR ist unbe­strit­ten und zielführend.

23.024 Eisenbahngesetz. Änderung (Umsetzung technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets)

Der Bun­des­rat strebt eine Stär­kung des grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehrs an und plant, die Zulas­sung von Roll­ma­te­ri­al für inter­na­tio­na­le Fahr­ten zu ver­ein­fa­chen. Ein wich­ti­ger Schritt in diese Rich­tung ist die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher euro­päi­scher Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Nach einer posi­ti­ven Reso­nanz in der Ver­nehm­las­sung hat der Bun­des­rat in sei­ner Sit­zung am 22. Febru­ar 2023 beschlos­sen, das Eisen­bahn­ge­setz anzu­pas­sen, um die erfor­der­li­chen Grund­la­gen dafür zu schaf­fen. Der VAP unter­stützt den Ände­rungs­ent­wurf (vgl. Blog­ar­ti­kel: Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes sichert den Zugang zum EU-Eisen­bahn­netz), da er wei­te­re Schrit­te zur Har­mo­ni­sie­rung der Vor­schrif­ten im Bereich des Bahn­be­triebs ermög­licht und die Über­nah­me die­ses Pakets in das Land­ver­kehrs­ab­kom­men erleichtert.

23.032 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2024–2027, Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen, Verpflichtungskredit und Änderung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Der Bun­des­rat plant, das Schwei­zer Natio­nal­stras­sen­netz mit einem Bud­get von rund 12 Mil­li­ar­den Fran­ken zu moder­ni­sie­ren und zu erwei­tern. Der Aus­bau soll den Ver­kehr ent­las­ten und die Ver­kehrs­si­cher­heit ver­bes­sern. Etwa 8 Mil­li­ar­den Fran­ken sind für Betrieb und Unter­halt vor­ge­se­hen, wäh­rend 4 Mil­li­ar­den Fran­ken geziel­ten Aus­bau­pro­jek­ten zuge­wie­sen wer­den sol­len. Diese Inves­ti­tio­nen sind wich­tig, da die Natio­nal­stras­sen einen hohen Anteil am Ver­kehrs­auf­kom­men haben. Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt die Vor­la­ge und betont die Bedeu­tung einer nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­in­fra­struk­tur für die Mul­ti­mo­da­li­tät und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung. Eine Ableh­nung bedeu­te­te einen Rück­fall in das Aus­spie­len von Stras­se gegen Schie­ne ver­gan­ge­ner Zeiten.

23.033 Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2024 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft unter­stützt den Bun­des­be­schluss über Ver­pflich­tungs­kre­di­te im Rah­men des Pro­gramms Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr. Mit einer Gesamt­sum­me von rund 1,5 Mil­li­ar­den Fran­ken wer­den Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­te in den Schwei­zer Bal­lungs­zen­tren geför­dert, um ein effi­zi­en­te­res und nach­hal­ti­ge­res Ver­kehrs­sys­tem zu schaf­fen. Diese Mass­nah­men tra­gen zur Ver­kehrs­be­ru­hi­gung, erhöh­ten Sicher­heit und ver­bes­ser­ten Lebens­qua­li­tät in den urba­nen Zen­tren bei und stei­gern gleich­zei­tig deren Attrak­ti­vi­tät als Wirtschaftsstandorte.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft betont jedoch die Not­wen­dig­keit, dass die Vor­la­ge par­al­lel zum geplan­ten Aus­bau des Natio­nal­stras­sen­net­zes in Kraft tritt, wie von der Min­der­heit Was­ser­fal­len vor­ge­schla­gen. Inves­ti­tio­nen in die Natio­nal­stras­sen sind ent­schei­dend, um den Ver­kehr in den Zen­tren zu beru­hi­gen und gleich­zei­tig aus­rei­chen­de Kapa­zi­tä­ten in der Peri­phe­rie bereit­zu­stel­len. In Anbe­tracht des­sen emp­feh­len wir, die Vor­la­ge anzu­neh­men.

Status quo DAK: zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Status quo DAK: zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Wir unter­stüt­zen die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) schon seit ihren Anfän­gen. Darum enga­gie­ren wir uns beim inter­na­tio­na­len Dach­ver­band der Wagen­hal­ter UIP, beim Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) und beim Schwei­zer Pro­jekt zur DAK-Migra­ti­on. Aller­dings bleibt auf allen Ebe­nen noch viel zu tun. Hier ein Zwi­schen­stand zur tech­ni­schen und markt­wirt­schaft­li­chen Entwicklung.

Darum geht’s:

  • Die Tech­nik wirft noch Fra­gen auf
  • Fai­rer Kos­ten-Nut­zen-Trans­fer angestrebt
  • Stei­gen­de Trans­port­prei­se kön­nen Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se bewirken
  • Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa: ein Muss
  • DAK als Basis für grund­le­gen­den Systemwechsel

 

Gemein­sam mit dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), SBB Cargo und dem Ver­band öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) trei­ben wir vom VAP das Schwei­zer DAK-Pro­jekt voran. Erste Erkennt­nis­se aus die­ser Koope­ra­ti­on wur­den im Kon­zept­be­richt «Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Schweiz, begin­nend mit der Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung» vom 24. Okto­ber 2022 fest­ge­hal­ten. Zudem flos­sen sie in die aktu­el­le Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge über die Zukunft des Schwei­zer Güter­ver­kehrs ein und – mit eini­gen Ergän­zun­gen – in die Bot­schaft, die der Bun­des­rat im Som­mer 2023 an das Par­la­ment erstellt. Aus zahl­rei­chen Work­shops und bila­te­ra­len Gesprä­chen der Güter­bahn­bran­che ent­stan­den Fra­gen, Kri­tik­punk­te und Lösungs­an­sät­ze, die es nun zu ver­tie­fen gilt.

Die Technik wirft Fragen auf

Die Fest­le­gung des Kupp­lungs­kop­fes war ein ers­ter Mei­len­stein. Nun gilt es, die digi­ta­len Ele­men­te zu ent­wi­ckeln und zu tes­ten. Dazu wer­den zwei tech­ni­sche Ansät­ze ver­folgt. Bei der «Power­line-Plus» erfolgt die Über­tra­gung der elek­tri­schen Impul­se und Daten über die­sel­be Lei­tung mit einer limi­tier­ten Anzahl an Kon­tak­ten. In der Schweiz tes­tet ein Exper­ten­kon­sor­ti­um in den kom­men­den Mona­ten die­sen Ansatz. Beim Modell «Sin­gle Pair Ether­net» (SPE) hin­ge­gen wer­den für die Ener­gie- und Daten­über­tra­gung sepa­ra­te Lei­tun­gen benötigt.

Bei bei­den tech­ni­schen Ansät­zen sind Fra­gen wie diese offen:

  • Unter wel­chen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen und kli­ma­ti­schen Bedin­gun­gen ist ein zuver­läs­si­ger Betrieb möglich?
  • Gibt es bei den zahl­rei­chen betrieb­li­chen Pro­zes­sen (Ran­gie­ren, Fahr­ten (enge Radi­en, Nei­gun­gen …) Aus­fall­zei­ten bei der Datenübertragung?
  • Wel­che Funk­tio­na­li­tä­ten ent­hält schliess­lich die digi­ta­le Komponente?
  • Wie wird die Auf­wärts­kom­pa­ti­bi­li­tät gestal­tet, ins­be­son­de­re von DAK4 zu DAK5?
  • Wie wird die euro­pa­wei­te Kom­pa­ti­bi­li­tät des künf­ti­gen DAK-Roll­ma­te­ri­als gewährleistet?

Aktu­ell ver­fügt der euro­päi­sche Bahn­sek­tor nur über weni­ge Exper­tin­nen und Exper­ten zu die­sem Thema, was eine gros­se Her­aus­for­de­rung dar­stellt. Aus­ser­dem besteht Klä­rungs­be­darf bei mecha­ni­schen Aspek­ten wie den Kraft­aus­wir­kun­gen der neuen Kupp­lung auf die ein­zel­nen Wagen­ty­pen oder beim Ein­bau der DAK in Loks auf­grund Gewichts- und/oder Platz­pro­ble­men oder der siche­ren Inte­gra­ti­on in die Fahr­zeug­leit­tech­nik. Fra­gen wie diese müs­sen bis 2026 beant­wor­tet sein.

Kosten-Nutzen-Transfer kann Rückverlagerung bewirken

Inves­ti­tio­nen in die DAK-Migra­ti­on sind gera­de für Fahr­zeug­hal­ter erheb­lich. Wir gehen von Kos­ten von CHF 20’000 bis CHF 40’000 bei den Wagen (je nach Wagen­typ) und von CHF 60’000 bis CHF 250’000 bei den Loks aus. Aller­dings machen sich posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen für die Fahr­zeug­hal­ter erst­mals nach voll­stän­di­ger Migra­ti­on bemerk­bar, also frü­hes­tens ab zehn Jah­ren. Das heisst, dass die Kos­ten in den ers­ten Jah­ren ohne Mehr­ein­nah­men stei­gen, was zu höhe­ren Prei­sen für Wagen­mie­ten führt. Auch die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) wer­den in der mehr­jäh­ri­gen Migra­ti­ons­pha­se durch den Par­al­lel­be­trieb Zusatz­auf­wand haben. Hohe Preis­sen­si­ti­vi­tät könn­te eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se bewir­ken. Die­sen Effekt stell­ten wir 2023 schon bei den wei­ter­ver­rech­ne­ten Preis­er­hö­hun­gen durch gestie­ge­ne Fahr­strom­kos­ten fest.

Wir vom VAP suchen Lösun­gen für diese Herausforderungen:

  • Wie kön­nen die EVU als haupt­säch­li­che Gewin­ner der DAK die Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und Kos­ten­ein­spa­run­gen an die Fahr­zeug­hal­ter wei­ter­ge­ben? In mono­pol­ar­ti­gen Gebil­den wie beim Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr grei­fen markt­wirt­schaft­li­che Mecha­nis­men nicht.
  • Wie hoch müs­sen die För­de­run­gen (A‑fonds-perdu-Bei­trä­ge, Dar­le­hen, Fonds) sein, damit sie den unglei­chen Kos­ten-Nut­zen-Trans­fer aus­glei­chen, und wie lässt sich eine grös­se­re Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se wäh­rend der Migra­ti­on ver­hin­dern? Was geschieht, wenn Sub­ven­tio­nen oder nach­träg­li­che Finan­zie­run­gen an die staat­li­chen EVU mit der DAK fast voll­um­fäng­lich ein­ge­stellt werden?

In neues Roll­ma­te­ri­al zu inves­tie­ren, ist für viele Wagen­hal­ter sicher­lich denk­bar oder sogar not­wen­dig. Doch eigent­lich geht es um die Frage, wie sich vor­han­de­ne Bestands­flot­ten effi­zi­ent umbau­en las­sen. Dabei gilt es, die fol­gen­den Aspek­te zu berück­sich­ti­gen, ohne Akteu­re unver­schul­det zu benachteiligen:

  • Auch bei neue­rem Roll­ma­te­ri­al gibt es Schwie­rig­kei­ten, eine DAK nach­träg­lich einzubauen.
  • Der Kauf von Neu­wa­gen ist auf­grund gestie­ge­ner Roh­stoff­prei­se um 50 Pro­zent teu­rer geworden.
  • Die Pro­duk­ti­on von Neu­wa­gen mit DAK muss nach Fer­tig­stel­lung der Spe­zi­fi­ka­tio­nen erst gestar­tet wer­den. Die Stück­zahl ist zu Beginn je nach Wagen­typ limitiert.
  • Älte­res Roll­ma­te­ri­al mit einem ein­fa­chen Umbau ver­ur­sacht gerin­ge­re Mehrkosten.
  • Ver­schie­de­ne Fahr­zeug­hal­ter besit­zen bau­glei­che Typen. Der Umbau des Bau­mus­ter­fahr­zeugs muss hal­ter­un­ab­hän­gig erfol­gen und die hohen Ein­mal­kos­ten müs­sen gedeckt sein.
Gleis an Gleis mit Europa

Die Invol­vier­ten sind sich mehr­heit­lich einig: Nur in enger Zusam­men­ar­beit mit Euro­pa kön­nen wir eine nach­hal­ti­ge Migra­ti­on meis­tern. Die tech­nisch-betrieb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen des Umrüs­tens sind dies- und jen­seits der Gren­zen ähn­lich. Fra­gen über den Umrüs­tungs­pro­zess bis zur erfolg­rei­chen Umset­zung und Finan­zie­rung las­sen sich nur beant­wor­ten, wenn alle Exper­ten und Ent­schei­dungs­trä­ger am Tisch sit­zen. Das ist lei­der nur eine Handvoll.

Unser Bei­trag aus der Schweiz besteht darin, uns mit den natio­na­len Bege­ben­hei­ten aus­ein­an­der­zu­set­zen und die Grund­la­gen gut vor­zu­be­rei­ten. Dazu gehört, dass wir Pilot­ver­keh­re lan­cie­ren; seit April 2023 fah­ren die ers­ten DAK-Test­zü­ge in der Schweiz. Diese Erfah­run­gen soll­ten wir sam­meln und in das gesamt­eu­ro­päi­sche Pro­jekt ein­flies­sen lassen.

Dass effi­zi­en­te und nach­hal­ti­ge Inno­va­ti­on auf euro­päi­scher Ebene nur gemein­sam mög­lich ist, möch­ten wir anhand der fol­gen­den Bei­spie­le aufzeigen:

  • Werk­statt­ka­pa­zi­tä­ten koor­di­nie­ren: Die Koor­di­na­ti­on zwi­schen den Län­dern und Wagen­hal­tern muss sicher­ge­stellt sein, um die umzu­rüs­ten­den Wagen im Betrieb (natio­na­le und inter­na­tio­na­le Rela­tio­nen) zur nächst- oder best­mög­li­chen Werk­statt zufüh­ren und wie­der rück­füh­ren zu lassen.
  • Finan­zie­rungs­vor­aus­set­zun­gen anglei­chen. Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist meist ein Ein­trag im Fahr­zeug­re­gis­ter und/oder ein Sitz im jewei­li­gen Land. Da die Wagen jedoch nicht immer in die­sem Land genutzt wer­den, son­dern sich in ganz Euro­pa bewe­gen, muss die Finan­zie­rung für die Wagen­hal­ter in allen Län­dern zum Zeit­punkt der Migra­ti­on sicher­ge­stellt sein.
  • Migra­ti­ons­fahr­plan abstim­men. Eine früh­zei­ti­ge Migra­ti­on führt im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu neuen Schnitt­stel­len. Kon­kret kann ein in der Schweiz umge­bau­ter und geför­der­ter Wagen nicht in Deutsch­land ver­keh­ren, solan­ge dort nicht die DAK-Migra­ti­on gestar­tet ist und die ent­spre­chen­den Import- und Export­ver­keh­re nicht abge­stimmt sind. Zudem kann der Fahr­zeug­hal­ter seine Anla­ge­wer­te nur noch begrenzt einsetzen.
  • Ent­schei­dungs­gre­mi­en zusam­men­füh­ren: Die tech­ni­schen Lösun­gen wer­den in den vor­ge­ge­be­nen Gre­mi­en der EU ver­ab­schie­det und danach von der Schweiz über­nom­men. Eine Inte­gra­ti­on die­ser Res­sour­cen in das EU-Pro­jekt wäre ziel­füh­ren­der als eine Schweiz-eige­ne Organisation.

Um zur Gesamt­rea­li­sie­rung auf EU-Ebene bei­zu­tra­gen, müs­sen wir in der Schweiz uns auf die Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten mit sämt­li­chen betrof­fe­nen Unter­neh­men kon­zen­trie­ren und unse­re Test­pha­sen sowie Pilot­ver­keh­re aktiv vor­an­trei­ben. Bei den Pro­duk­ten und Spe­zi­fi­ka­tio­nen dür­fen wir uns keine Kin­der­krank­hei­ten leisten.

Basis für einen grundlegenden Systemwechsel

Die DAK ist kein tech­ni­sches Unter­fan­gen, son­dern der Beginn der not­wen­di­gen Digi­ta­li­sie­rung und Inte­gra­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in eine zukunfts­fä­hi­ge Logis­tik­ket­te. Mit der DAK kom­men neben dem Kupp­lungs­pro­zess Ele­men­te wie auto­ma­ti­sche Brems­pro­be, auto­ma­ti­sche Auf­nah­me der Wagen­rei­hung, Zug­in­te­gri­täts­kon­trol­le oder elek­tro­pneu­ma­ti­sche Brem­se hinzu.

Damit die DAK ihre gesam­te tech­ni­sche Wir­kung ent­fal­tet und dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die not­wen­di­ge Markt­dy­na­mik ver­leiht, müs­sen wir bis zum Migra­ti­ons­start die fol­gen­den Aspek­te aufarbeiten:

  • Betrieb­li­che Pro­zes­se neu definieren
  • Regu­la­ti­ve Vor­ga­ben und Vor­schrif­ten anpas­sen und zeit­lich vereinfachen
  • Infra­struk­tur und Anschluss­glei­se vor­be­rei­ten und anpassen
  • Betrof­fe­ne Grup­pen für Migra­ti­on und Betrieb schulen
  • Inspek­tio­nen und Instand­hal­tung automatisieren
  • Infor­ma­tio­nen zum Trans­port für die Ver­la­der automatisieren
  • Digi­ta­le Daten vor unbe­fug­ten Zugrif­fen wirk­sam schützen

Wir vom VAP stre­ben zudem die Lan­cie­rung einer Daten­platt­form und den Aus­tausch von Daten im Sinne eines Öko­da­ten­sys­tems an. Wir sind über­zeugt, dass die DAK nur mit dem Aus­tausch von Daten dem Bahn­sek­tor den not­wen­di­gen und gross­flä­chi­gen Mehr­wert bringt. Wir sind daher sehr froh, dass trotz anfäng­li­cher Skep­sis aus dem Sek­tor das BAV die­sen Aspekt auf­ge­nom­men hat. Es beab­sich­tigt, auch den Güter­ver­kehr in der geplan­ten Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) mit­zu­be­rück­sich­ti­gen. Inwie­fern die DAK zu einem inno­va­ti­ven, eigen­wirt­schaft­li­chen und kun­den­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem bei­trägt und sich der Buch­sta­be K darum vor allem mit Kon­nek­ti­vi­tät über­set­zen lies­se, lesen Sie in unse­rem nächs­ten Blog zur DAK.

Dr. Peter Füglistaler: «Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn neue Marktteilnehmer ihre Chance packen.»

Dr. Peter Füglistaler: «Grundsätzlich begrüsse ich es, wenn neue Marktteilnehmer ihre Chance packen.»

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) för­dert im Rah­men der schwei­ze­ri­schen Poli­tik eine nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung des Güter­trans­ports und ein effi­zi­en­tes Zusam­men­wir­ken aller Ver­kehrs­trä­ger. Es ist zustän­dig für Kon­zes­sio­nie­rung, Finan­zie­rung und Sicher­heits­auf­sicht im Eisen­bahn­ver­kehr, bei den Seil­bah­nen und Ses­sel­lif­ten, den Bus­sen und der Schiff­fahrt. Dank güns­ti­gen Rah­men­be­din­gun­gen sol­len die Ange­bo­te im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr eigen­wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kön­nen. Zudem kann der Bund Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge für tech­ni­sche Neue­run­gen im Güter­trans­port auf der Schie­ne gewäh­ren. Das BAV steu­ert und prüft die Sub­ven­ti­ons­zah­lun­gen im Güter­ver­kehr im Rah­men eines Con­trol­lings. Dr. Peter Füg­lis­ta­ler ist seit 2010 Direk­tor des BAV. Vor sei­nem Ein­tritt ins BAV war Peter Füg­lis­ta­ler in ver­schie­de­nen Posi­tio­nen bei der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bahn (SBB) tätig. Im Inter­view mit dem VAP beant­wor­tet er Fra­gen rund um den Schienengüterverkehr.

VAP: Herr Füglistaler, SBB Cargo scheint nicht aus dem Sanierungs- /Subventionsmodus zu kommen. Gleichzeitig sind die Bundesfinanzen sehr angespannt. Können die Kunden des Schienengüterverkehrs ruhig schlafen, wird SBB Cargo die Kurve fahren können?

Dr. Peter Füg­lis­ta­ler: Der Bund hat klar zum Aus­druck gebracht, dass er den Güter­ver­kehr wei­ter­ent­wi­ckeln will – dies unter Berück­sich­ti­gung der ener­gie- und kli­ma­po­li­ti­schen Ziele sowie im Wis­sen um die gros­se Bedeu­tung der Bahn­trans­por­te für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz. Der Bun­des­rat ist auch bereit, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr tech­nisch und orga­ni­sa­to­risch zu moder­ni­sie­ren und schlägt dazu eine geziel­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung vor. Nichts­des­to­trotz ist es wich­tig, dass auch die Ver­la­der ihren Anteil an der Zukunfts­ge­stal­tung über­neh­men müssen.

Der Zuckerrübenauftrag ging verloren, Coop führt erfolgreich ein eigenes EVU, nun auch im WLV-System. Kiesunternehmen bauen ein eigenes EVU auf. Wie beurteilen Sie diese Marktentwicklung aus der Optik des Eigners?

Ich kann hier nur als Direk­tor der Finan­zie­rungs- und Auf­sichts­be­hör­de spre­chen. Grund­sätz­lich begrüs­se ich es, wenn der Markt spielt und neue Markt­teil­neh­mer ihre Chan­ce packen. So muss sich auch SBB Cargo im Markt behaup­ten und auf seine Eigen­wirt­schaft­lich­keit schauen.

Der Siedlungsdruck, Stichwort «Störfallverordnung», wirkt sich auf die Gefahrguttransporte aus. Was macht das BAV, dass Gefahrguttransporte zur Sicherung der Selbstversorgung und zur Sicherung des Industriestandortes Schweiz weiterhin im bestehenden Rahmen möglich sind?

Das BAV über­prüft regel­mäs­sig die Risi­ken der Gefahr­gut­trans­por­te und setzt, wenn nötig, früh­zei­tig im Dia­log mit den Betei­lig­ten Mass­nah­men um. Ein gutes Bei­spiel ist die gemein­sa­me Erklä­rung von Indus­trie, Trans­port­un­ter­neh­men und Behör­den zur Risi­ko­re­duk­ti­on beim Trans­port von Chlor. Ein sol­ches früh­zei­ti­ges Erken­nen und gemein­sa­mes Vor­ge­hen erlaubt es, auch Trans­por­te gefähr­li­cher Güter wei­ter­hin sicher auf der Bahn durchzuführen.

Während Europa die DAK im Fokus hat, ist bei der SBB eher die AK – ohne das D – interessant. Ist dies auch Ihre Wahrnehmung und würden Sie diese Position der SBB unterstützen?

Ich sehe diese Tren­nung bei den SBB über­haupt nicht. Die SBB sind wie BAV, VAP und VöV der Mei­nung, dass es die digi­ta­len Funk­tio­nen braucht, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr siche­rer, schnel­ler, fle­xi­bler und damit zuver­läs­si­ger und güns­ti­ger zu machen. Mit der Unter­stüt­zung des BAV hat SBB Cargo einen Test­zug auf­ge­baut, der die Strom­zu­fuhr und Daten­über­tra­gung im Güter­zug erprobt und opti­miert. Die Ergeb­nis­se flies­sen in die Arbei­ten auf euro­päi­scher Ebene ein, wo die SBB wie alle ande­ren Bah­nen Euro­pas aktiv mit­wirkt. Die Schweiz wird kei­nen Extra­zug fah­ren, was die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung angeht. Aller­dings wer­den wir nicht war­ten kön­nen, wenn sich die Arbei­ten in Euro­pa ver­zö­gern. Denn mit Abwar­ten ris­kie­ren wir die Errun­gen­schaft eines flä­chen­de­cken­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Sobald die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen in den TSI-Nor­men fest­ste­hen, wol­len wir starten.

Vielfach wird gefordert, dass die Branche mit einer Sprache spricht. Nun hat die Branche die «Vision 2050» gemeinsam realisiert, diese fand aber leider keinen Niederschlag in der Ausgestaltung der Vernehmlassung für den Schienengüterverkehr in der Fläche. War die Stimme zu leise? Was ist die Erwartung des BAV?

Die Visi­on wurde durch die Begleit­grup­pe des BAV für die Wei­ter­ent­wick­lung des Güter­trans­ports auf der Schie­ne erar­bei­tet. Dort sind die wich­tigs­ten Ver­bän­de und Akteu­re des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ver­tre­ten. Aber es ist so: Trotz die­ser Visi­on haben die Ver­bän­de im Rah­men ihrer Stel­lung­nah­men zur Ver­nehm­las­sung sehr hete­ro­ge­ne Vor­stel­lun­gen und teils wenig rea­lis­ti­sche Wunsch­lis­ten zur Zukunft des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs geäussert.

Wie würden Sie den VAP beschreiben?

Der VAP ist eine wich­ti­ge Stim­me in der schwei­ze­ri­schen Güter­ver­kehrs­bran­che, die wie­der­um exis­ten­zi­ell ist für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit des Landes.

Welche Stärken schreiben Sie dem VAP zu?

Der VAP hat seine Stär­ken im Bün­deln der Inter­es­sen der Akteu­re und in sei­nen guten Bezie­hun­gen mit den poli­ti­schen Entscheidungsträgern.

Was wünschen Sie sich noch zusätzlich vom VAP?

In Zukunft wird es wich­tig sein, die Inter­es­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft noch poin­tier­ter nach aus­sen zu tra­gen. Dies­be­züg­lich kann der VAP seine Posi­ti­on ausbauen.

Wem würden Sie eine Zusammenarbeit mit dem VAP empfehlen?

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr funk­tio­niert nicht ohne Anschluss­glei­se und Güter­wa­gen. Des­halb ist allen die Zusam­men­ar­beit mit dem VAP emp­foh­len, wel­che Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erfolg­reich betrei­ben möchten.

 

Herr Dr. Füglistaler, wir bedanken uns für das interessante Interview.

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

In unse­rem Blog­bei­trag «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mrd. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» haben wir unse­re Posi­ti­on zur Moti­on 22.3008 geäus­sert. Im vor­lie­gen­den Bei­trag fas­sen wir die Stim­me der Bran­chen- und Inter­es­sen­ver­tre­ter auf die bun­des­rät­li­chen Vor­schlä­ge im Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zusam­men. Die Wirt­schaft lehnt die Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Schwei­zer Fran­ken an die SBB ab und for­dert statt­des­sen unter­neh­me­ri­sche Verantwortung.

Darum geht’s:
  • SBB auf­grund der Pan­de­mie mit schlech­ten Resul­ta­ten im Fern­ver­kehr konfrontiert
  • Wirt­schaft lehnt Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Fran­ken ab und for­dert unter­neh­me­ri­sche Lösung
  • Kla­res Nein zur Zweck­ent­frem­dung der LSVA
  • Sys­tem­wech­sel bei Dar­le­hen wird begrüsst
  • Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr spal­tet die Wirtschaft

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt, dass der Bund die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­nimmt. In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 for­mu­liert der Bun­des­rat seine Vor­schlä­ge zur Finan­zie­rung der SBB aus. Er schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken vor und will die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken redu­zie­ren. Die­ser Zustupf soll finanz­tech­nisch durch Gut­schrift der vol­len Erträ­ge der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be LSVA (Bun­des­an­teil) in den Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­ge­stellt wer­den. Ziel der Mass­nah­men ist es, die Ver­lus­te der SBB im Fern­ver­kehr von 2020 bis 2022 zu kom­pen­sie­ren und die Ober­gren­ze von deren Net­to­ver­schul­dung einzuhalten.

Nein zur Finanzspritze, Ja zum Verzicht auf Tresoreriedarlehen

Die Wirt­schaft – ver­tre­ten durch Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS, Astag und VAP – und die wirt­schafts­na­hen Par­tei­en FDP und SVP leh­nen sowohl die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze als auch die Zweck­ent­frem­dung der LSVA zuguns­ten des Fern­ver­kehrs mit einer deut­li­chen Mehr­heit ab.

Eben­so geschlos­sen begrüs­sen sie den Sys­tem­wech­sel bei der Dar­le­hens­ge­wäh­rung und for­dern den Ver­zicht auf Tre­sore­rie­dar­le­hen. Eine Mehr­heit sieht als Lösung für die Finan­zie­rung im kom­mer­zi­el­len Geschäfts­be­reich den Kapi­tal­markt. Eine Min­der­heit kann sich auch dafür gewis­se Bun­des­dar­le­hen durch das Par­la­ment vor­stel­len. Ins­ge­samt soll die Trans­pa­renz im kom­mer­zi­el­len und sub­ven­tio­nier­ten Bereich erhöht werden.

Unternehmerische Verantwortung gefordert

Statt dass der Bund die Ver­lus­te der SBB infol­ge der Covid-19-Krise auf Kos­ten des Steu­er­zah­lers über­nimmt, soll die Staats­bahn unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen. Dazu ste­hen ihr diver­se markt­wirt­schaft­li­che Mass­nah­men zur Ver­fü­gung, um Betriebs­kos­ten und Inves­ti­tio­nen in Ein­klang mit Ange­bot und Prei­sen zu brin­gen. Rea­lis­ti­sche Bei­spie­le sind Kos­ten­ein­spa­run­gen, Preis­er­hö­hun­gen oder der Ver­kauf von nicht betriebs­not­wen­di­gen Liegenschaften.

Trassenpreissystem verursachergerecht gestalten

SVP, Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS und VAP leh­nen eine Sen­kung des Tras­sen­prei­ses für den Fern­ver­kehr ab. FDP und Astag kön­nen sich eine hälf­ti­ge Lösung zwi­schen Bund und SBB vor­stel­len. Das Schwei­zer Tras­sen­preis­sys­tem ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht aus­ge­stal­tet; der Güter­ver­kehr wird zu stark belas­tet. Die Inter­es­sen­ver­tre­ter sind sich einig, dass die LSVA nicht zur Lösung die­ses Miss­stan­des zweck­ent­frem­det wer­den darf. Statt­des­sen soll der Bund die Bun­des­an­tei­le der LSVA wei­ter­hin len­kend und ver­mehrt für die Dekar­bo­ni­sie­rung von Stras­se, Schie­ne und Schiff­fahrt einsetzen.

Uneinig über Marktöffnung

Die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und VAP for­dern eine Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts im Fern­ver­kehr in Ein­klang mit der Euro­päi­schen Union (EU). Hier zei­gen die übri­gen Wirt­schafts­ver­tre­ter und wirt­schafts­na­hen Par­tei­en eine grös­se­re Bereit­schaft für real­po­li­ti­sche For­de­run­gen. Ob sich diese Schwei­zer Real­po­li­tik auf euro­päi­schem Par­kett noch lange hal­ten lässt, wird sich weisen.

Positionen im Wortlaut
Unse­re voll­stän­di­ge Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 fin­den Sie als Down­load auf unse­rer Website:  Wei­te­re Ver­nehm­las­sungs­ant­wor­ten kön­nen Sie hier herunterladen:   
Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Weiterentwicklung Gütertransport: Höchste Zeit, etwas zu tun

Bis am 24. Febru­ar 2023 konn­ten sich Bran­chen- und Inter­es­sens­ver­tre­ter zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» äus­sern. LITRA, VÖV, IG UKV, ASTAG und VAP haben gemein­sam Stel­lung genom­men (Blog Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che: Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sam eine Lösung) Hier die Schwer­punk­te wei­te­rer Akteu­re in ihren Ant­wor­ten im Überblick.

Darum geht’s:
  • Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) ein­stel­len wäre fatal
  • Finan­zie­rung darf nicht den Sta­tus quo erhalten
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und Daten­platt­form sind zu fördern
  • Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Markt­zu­gang soll mög­lich bleiben
  • Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene, Koope­ra­tio­nen unter Akteuren
  • Kun­den­nut­zen in Fokus nehmen

 

Der Bun­des­rat lud Bran­chen­ver­tre­ter und Par­tei­en ein, bis am 24. Febru­ar 2023 Stel­lung zur Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» zu neh­men. Zahl­rei­che Ant­wor­ten sind ein­ge­trof­fen. Nach­fol­gend ver­glei­chen wir die Aus­sa­gen aus­ge­such­ter Inter­es­sens­ver­tre­ter und zie­hen ein Fazit. Der Bun­des­rat wird in einem nächs­ten Schritt die Reso­nanz in seine Bot­schaft an das Par­la­ment einarbeiten.

EWLV nicht einstellen

Mit Aus­nah­me der SVP spre­chen sich die Ant­wor­ten für die Vari­an­te 1, eine Wei­ter­ent­wick­lung von V1 oder eine ganz neue Vari­an­te aus. Die Befrag­ten erach­ten das Ein­stel­len des EWLV als fatal. Sie befürch­ten einen Ver­lust der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Kapa­zi­täts­eng­päs­se auf der Stras­se, einen Logis­tik­mehr­auf­wand und grös­se­re Bemü­hun­gen für die Klimaverträglichkeit.

Mit Finanzierung nicht den Status quo erhalten

Viele Befrag­te sind mit der Teil­fi­nan­zie­rung, wie vor­ge­schla­gen, ein­ver­stan­den. Meh­re­re Ant­wor­ten regen die Finan­zie­rung aus bestehen­den Mit­teln – vor­zugs­wei­se dem BIF – an, statt einen neuen Kre­dit zu leis­ten. Aller­dings äus­sern eini­ge Beden­ken, dass die Finan­zie­rung zu tief ange­setzt sei und damit höchs­tens dem Erhalt des heu­ti­gen Zustands diene. Zur Ver­än­de­rung des ange­streb­ten Modal­splits for­dern sie daher eine Erhö­hung der Mit­tel. Einig­keit herrscht dar­über, dass mit der Finan­zie­rung die Moder­ni­sie­rung und Kun­den­ori­en­tie­rung erreicht wer­den soll, so dass ins­künf­tig die Eigen­wirt­schaft­lich­keit gesi­chert ist.

Digitalisierung und Automatisierung vorantreiben

Eine Mehr­heit befür­wor­tet die Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­hil­fe der DAK. Sie bejaht die Finan­zie­rung durch den Bund in Form einer befris­te­ten Finan­zie­rung bis zur erfolg­rei­chen Imple­men­tie­rung der DAK.

Zur Digi­ta­li­sie­rung zählt die Mehr­heit der Ant­wor­ten auch die Ver­knüp­fung von frei zugäng­li­chen Daten­platt­for­men und die ent­spre­chend ver­ein­fach­te Koope­ra­ti­on unter Marktakteuren.

Diskriminierungsfreie Marktwirtschaft bewahren

Eini­ge Stim­men for­dern einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den Güter­ver­kehr ande­re wei­sen auf die freie Wahl der Ver­kehrs­mit­tel im Bin­nen­ver­kehr hin. Ins­ge­samt wird eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung erwar­tet, die sich auf ver­schie­de­ne Ver­kehrs­ar­ten und Ver­kehrs­trä­ger aus­dehnt. Die freie Markt­wirt­schaft soll bewahrt wer­den. Inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene und Koope­ra­tio­nen zwi­schen den Markt­ak­teu­ren sol­len den SGV für die Kun­den attrak­ti­ver machen.

Wettbewerbsverzerrungen im EWLV verhindern

Die SBB Cargo als Mono­po­lis­tin im EWLV wird mehr­heit­lich nicht unter­stützt. Es sind orga­ni­sa­to­ri­sche Anpas­sun­gen zur Ver­hin­de­rung der Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel mit einer orga­ni­sa­to­ri­schen und finan­zi­el­len Tren­nung von EWLV und Ganz­zug und Koope­ra­tio­nen unter Marktakteuren.

Kundennutzen verbessern

Ein mehr­fach ange­spro­che­nes Bedürf­nis ist die kon­se­quen­te Aus­rich­tung der Gesamt­kon­zep­ti­on auf die Ver­bes­se­rung des Kun­den­nut­zens. Dazu gehö­ren unter ande­rem aus­rei­chen­de und rich­tig zuge­teil­te Infra­struk­tur­ka­pa­zi­tä­ten und ein geeig­ne­tes Markt­sys­tem, das Inno­va­ti­on und attrak­ti­ve Ange­bo­te för­dert. Bei den Tras­sen­prei­sen wird eine Sen­kung – zum Bei­spiel auf euro­päi­sches Niveau – erwartet.

Handlungsbedarf unterschätzt

Aus den zahl­rei­chen Ant­wor­ten wird eines ersicht­lich: Der Hand­lungs­be­darf im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist viel grös­ser als vom Bun­des­rat auf­ge­zeigt. Die bei­den Lösungs­va­ri­an­ten geben ledig­lich eine Wahl aus zwei klei­ne­ren Übeln anstatt einer umfas­sen­den Lösung her. Um eine fak­ten­ba­sier­te Dis­kus­si­on gera­de im Hin­blick auf Finan­zie­rungs­al­ter­na­ti­ven zu füh­ren, erwar­ten die ant­wor­ten­den Par­tei­en und Orga­ni­sa­tio­nen klare Fak­ten über die Finan­zen von SBB Cargo.

Ver­misst wird von der über­wie­gen­den Mehr­heit eine kohä­ren­te Gesamt­sicht statt nur auf den SGV und die Schiff­fahrt. Ange­führt wer­den die LSVA und die anste­hen­de Revi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über die Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be, SVAG und das Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten des Bun­des, MODIG.

 

 

Aus­wer­tung UVEK wird hier ver­öf­fent­licht: https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/69/cons_1

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Keine Stabilisierung der SBB trotz 3 Mia. Franken zusätzlicher Bundesmittel

Mit der Moti­on 22.3008 will das Par­la­ment das Bun­des­ge­setz über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ändern und den SBB eine Finanz­hil­fe von 1,2 Mil­li­ar­den Fran­ken zum Aus­gleich pan­de­mie­be­ding­ter Ertrags­aus­fäl­le im Fern­ver­kehr gewäh­ren und mit einer Tras­sen­preis­sen­kung im Fern­ver­kehr in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken den Fern­ver­kehr finan­zi­ell ent­las­ten. Hier eine erste kri­ti­sche Betrachtung. 

Darum geht’s:
  • VAP lehnt Kapi­tal­zu­schuss von ins­ge­samt 3 Mrd. Fran­ken an SBB ab – es braucht unter­neh­me­ri­sche Verantwortung
  • Das Auf­recht­erhal­ten des SBB-Mono­pols im Fern­ver­kehr ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch – es braucht eine geord­ne­te Migra­ti­ons­stra­te­gie zu eine Marktöffnung
  • Die Geset­zes­än­de­rung soll­te mehr unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung ein­for­dern und ein Moni­to­ring der SBB im Fern­ver­kehr vorsehen
  • LSVA darf nicht für Reser­ven im BIF miss­braucht wer­den 

 

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt einen Geset­zes­ent­wurf, wonach die durch die Covid-19-Pan­de­mie ver­ur­sach­ten Defi­zi­te der SBB als aus­ser­or­dent­lich gel­ten und der SBB ent­spre­chen­de Finanz­hil­fen gewährt wer­den. Damit sol­len die Inves­ti­tio­nen gemäss den Beschlüs­sen der Bun­des­ver­samm­lung wie geplant durch­ge­führt wer­den können.

Ausgangslage

Die poli­tisch beschlos­se­nen Aus­bau­ten der Bahn­in­fra­struk­tur füh­ren zum Aus­bau des Ange­bots. Dazu sind Inves­ti­tio­nen in Roll­ma­te­ri­al nötig. Der Ange­bots­aus­bau ver­zeich­net – zumin­dest in der Anfangs­pha­se – Defi­zi­te im Fern- und Regio­nal­ver­kehr; letz­te­re wer­den über die ent­spre­chen­den Kre­dit­be­schlüs­se im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr (RPV) von Bund und Kan­to­nen finanziert.

Wäh­rend der Pan­de­mie erlitt der Fern­ver­kehr gros­se Defi­zi­te, die im Unter­schied zum RPV nicht aus­fi­nan­ziert wur­den. Der Bun­des­rat setz­te sich viel­mehr auf den Stand­punkt, dass es im unter­neh­me­ri­schen Risi­ko­be­reich des ren­ta­blen Fern­ver­kehrs liege, die Fol­gen der Pan­de­mie zu tragen.

Inves­ti­tio­nen der SBB in Anla­ge­im­mo­bi­li­en in Bahn­hofs­nä­he erfor­dern hohe Mit­tel, stei­gern aber ins­ge­samt die Attrak­ti­vi­tät des Bahn­an­ge­bots im Per­so­nen­ver­kehr. Aus­ge­blen­det wird dabei, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei den Stand­or­ten in Agglo­me­ra­ti­ons­zen­tren lei­det; wo Ren­di­te­lie­gen­schaf­ten gebaut wer­den, ver­schwin­den Logis­tik­stand­or­te (Jus­tiz­zen­trum Zürich, Euro­pa-Allee Zürich usw.). SBB Immo­bi­li­en pro­fi­tier­te von einer gross­zü­gi­gen Eröff­nungs­bi­lanz und gene­riert erheb­li­che Gewin­ne. Diese wer­den für die Pen­si­ons­kas­se (PK), die regel­mäs­sig mit den höchs­ten Umwand­lungs­sät­zen in den Medi­en auf­fällt, eingesetzt.

Vorschlag des Bundesrats

Der Bun­des­rat schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken vor (Ver­lus­te im Fern­ver­kehr der Jahre 2020 bis 2022). Die SBB müs­sen also unter­neh­me­risch kei­nen Bei­trag leis­ten, genau­so wenig wie im RPV.

Der Bun­des­rat schlägt zudem den Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge in den Jah­ren 2023 bis 2029 in Höhe von 1,7 Mil­li­ar­den Fran­ken vor, um die Ren­ta­bi­li­tät im Fern­ver­kehr auf ein ange­mes­se­nes Niveau zu heben (4 bis 8% Umsatz­ren­di­te). Diese müs­sen als feh­len­de Ein­nah­men bei der Infra­struk­tur durch zusätz­li­che Betriebs­bei­trä­ge an SBB Infra­struk­tur aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) kom­pen­siert wer­den. Die Liqui­di­tät im BIF reicht dazu gemäss Bun­des­rat aus.

Im Wei­te­ren sol­len die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te kor­ri­giert wer­den. Die bis­he­ri­ge Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen, die aus­ser­halb der Schul­den­brem­se zu Ver­schul­dung der SBB geführt haben, sol­len in Zukunft durch Dar­le­hen über den Bun­des­haus­halt ersetzt wer­den. Damit ent­schei­det neu das Par­la­ment über Dar­le­hen, und gleich­zei­tig greift die Schul­den­brem­se. Der Wech­sel soll ab einem zu defi­nie­ren­den Ver­schul­dungs­grad grei­fen, Stand Ende 2023: 11,7 Mrd. Fran­ken. Aus­bau­schrit­te, die zu unren­ta­blen Ange­bots­aus­bau­ten füh­ren, wer­den dem­nach der Schul­den­brem­se unter­stellt. Nach erfolg­tem Kapi­tal­zu­schuss von 1,25 Mrd. Fran­ken kön­nen wei­ter­hin Tre­sore­rie­dar­le­hen gewährt wer­den, bis die Schwel­le von 11,7 Mrd. Fran­ken erneut über­schrit­ten wird.

Die Liqui­di­tät des BIF soll zusätz­lich sicher­ge­stellt wer­den. Dazu schlägt der Bun­des­rat vor, die LSVA neu grund­sätz­lich zu zwei Drit­teln in den BIF zu legen. Erst ab einer aus­ge­wie­se­nen Reser­ve von 300 Mio. Fran­ken soll der Bun­des­an­teil an der LSVA zum Aus­gleich der unge­deck­ten Kos­ten aus dem Stras­sen­ver­kehr ver­wen­det werden.

Unsere Einschätzung

Einen Kapi­tal­zu­schuss leh­nen wir ab, da die SBB so im eigen­wirt­schaft­li­chen und mono­po­li­sier­ten Fern­ver­kehr kei­ner­lei unter­neh­me­ri­schen Bei­trag an die Fol­gen der Pan­de­mie leis­ten müs­sen. Zumin­dest soll­te flan­kie­rend zum Kapi­tal­zu­schuss ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fern­ver­kehr ein­ge­führt wer­den.

Die Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te ist nötig. Da das Staats­un­ter­neh­men de facto über eine Staats­ga­ran­tie ver­fügt, sol­len Tre­sore­rie­dar­le­hen künf­tig nicht mehr mög­lich sein. Viel­mehr soll das Par­la­ment unter Beach­tung der Schul­den­brem­se und im Bewusst­sein die­ser Staats­ga­ran­tie über Kre­di­te ent­schei­den. Den Vor­be­halt der Ver­schul­dungs­gren­ze von 11,7 Mrd. Fran­ken mit der Opti­on wei­te­rer Tre­sore­rie­dar­le­hen leh­nen wir daher ab. Es sei denn, die Ober­gren­ze wird noch­mals merk­lich reduziert.

Die Sicher­stel­lung der Liqui­di­tät des BIF ist ange­sichts genü­gen­der Reser­ven unnö­tig. Mit dem Ver­zicht auf Deckungs­bei­trä­ge redu­ziert der Bund den unter­neh­me­ri­schen Druck auf die SBB. Gleich­zei­tig erhält er das Mono­pol der SBB im Fern­ver­kehr auf­recht. Dies ist euro­pa­po­li­tisch höchst pro­ble­ma­tisch, da die EU den Fern­ver­kehr libe­ra­li­siert hat und von der Schweiz die Über­nah­me die­ses Libe­ra­li­sie­rungs­schritts erwar­tet. Des­halb for­dern wir eine Migra­ti­ons­stra­te­gie des Bun­des­rats zur Markt­öff­nung in der Schweiz und par­al­lel dazu ein Moni­to­ring der unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit der SBB im Fernverkehr.

Den Miss­brauch der LSVA zur Sicher­stel­lung der Reser­ve des BIF leh­nen wir eben­falls ab. Die LSVA soll die Umwelt­kos­ten des Stras­sen­ver­kehrs kom­pen­sie­ren und zu einer kli­ma­freund­li­che­ren Ver­kehrs­mit­tel­wahl bei­tra­gen. Sie wird als Len­kungs­ab­ga­be nicht für Infra­struk­tur­aus­bau und ‑erhalt erho­ben, von dem im Wesent­li­chen der Per­so­nen­ver­kehr pro­fi­tiert. Die LSVA soll­te im Gegen­teil zweck­ge­bun­den für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und für Mass­nah­men zur kli­ma­freund­li­chen Ent­wick­lung des Stras­sen­ver­kehrs ver­wen­det wer­den.

Alter­na­ti­ven wie Anpas­sun­gen am Ange­bot, Ver­zicht auf Inves­ti­tio­nen oder Ver­käu­fe von Ver­mö­gens­wer­ten wer­den in den Ver­nehm­las­sungs­un­ter­la­gen zwar erwähnt, aber ver­wor­fen. Die­ser Ein­schät­zung stim­men wir nicht zu. Nicht betriebs­not­wen­di­ge Ver­mö­gens­wer­te wie Gate­way Basel Nord und ande­re Umschlags­ge­sell­schaf­ten des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs, die alle gemäss Art. 8 GüTG dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen, könn­ten ver­äus­sert wer­den. Auch im übri­gen Immo­bi­li­en­porte­feuille der SBB wären Ver­käu­fe ohne Betriebs­ein­schrän­kun­gen mög­lich. Ange­bots­re­duk­tio­nen in den Rand­stun­den leis­te­ten über­dies einen Bei­trag zur Ent­span­nung der Bau­stel­len­si­tua­ti­on in der Nacht.

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Wir neh­men Stel­lung zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port». Wir unter­zie­hen die Vor­schlä­ge einer kri­ti­schen Wür­di­gung aus Sicht der Güter­bahn­kun­den und zei­gen die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Ver­selbst­stän­di­gung des Sys­tem­ver­kehrs auf.

Ja und Aber zu Variante 1 

Mit Vari­an­te 1 will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der auto­ma­ti­schen digi­ta­len Kupp­lung (DAK) digi­ta­li­sie­ren. Damit posi­tio­niert er den Ver­kehrs­trä­ger Schie­ne als Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik. Flan­kie­rend sieht er raum­pla­ne­ri­sche Mass­nah­men, Inves­ti­ti­ons­hil­fen und Umschlags- und Ver­la­de­an­rei­ze vor, die Zusatz­kos­ten des Sys­tem­bruchs zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern abfe­dern. Bis die Auto­ma­ti­sie­rung umge­setzt ist, will der Bun­des­rat die unge­deck­ten Kos­ten des Sys­tem­ver­kehrs abgel­ten. Wir begrüs­sen die Stoss­rich­tung von Vari­an­te 1 im Kern, haben aber Vor­be­hal­te und stel­len einen grund­le­gen­den Anpas­sungs­be­darf fest.

Subventionierte Erste/letzte Meile verselbstständigen

Wir wol­len und müs­sen den Sys­tem­ver­kehr zukunfts­fä­hi­ger gestal­ten. Dazu braucht es eine Neu­kon­zep­ti­on sämt­li­cher Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len inner­halb der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik. Ziel muss ein eigen- und markt­wirt­schaft­li­ches Sys­tem sein, das keine Güter­bah­nen dis­kri­mi­niert und den Ver­la­dern zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung steht.[1] Bis diese Neu­kon­zep­ti­on umge­setzt ist, stim­men wir befris­te­ten Finanz­hil­fen an den Netz­werk­ver­kehr von SBB Cargo zu. Diese Finanz­hil­fen basie­ren auf erfolgs­ab­hän­gi­gen, wett­be­werbs­neu­tra­len und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Anrei­zen – und auf einer Ver­selb­stän­di­gung der ersten/letzten Meile in einer recht­lich eigen­stän­di­gen Gesell­schaft der SBB. Nur so blei­ben die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz und die Zukunfts­fä­hig­keit der Schie­ne gewährleistet.

Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Indem der Bun­des­rat die Ver­ant­wor­tung für den Sys­tem­ver­kehr SBB Cargo über­trägt, mono­po­li­siert er rund 70% des Güter­trans­port­auf­kom­mens. Gleich­zei­tig ist SBB Cargo auch noch Haupt­an­bie­te­rin im Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr. Diese Inter­es­sens­ver­knüp­fung kann zu Dis­kri­mi­nie­rung der Kun­den von Sys­tem- und Ganz­zugs­ver­kehr einer­seits, ande­rer­seits aber auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen gegen­über ande­ren Anbie­tern von Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr füh­ren – unab­hän­gig von Abgel­tun­gen an den Sys­tem­ver­kehr. Der besteht aus der flä­chen­de­cken­den Bedie­nung der Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen und soll daher recht­lich ver­selbst­stän­digt wer­den. Da die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen und Res­sour­cen schon heute in einer eigen­stän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit zusam­men­ge­fasst sind, blie­be der Trans­for­ma­ti­ons­auf­wand gering. Aller­dings müss­te der Bun­des­rat Art. 9a Abs. 7 des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) präzisieren.

Neue Systembetreiberin konsequent beaufsichtigen

In der befris­te­ten Phase öffent­li­cher Abgel­tun­gen, aber auch danach, soll ein kon­se­quen­tes Moni­to­ring der Sys­tem­be­trei­be­rin im Bereich Leis­tun­gen, Qua­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Kos­ten erfol­gen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass die Finanz­hil­fe rasch abge­baut und das Geschäfts­mo­dell von SBB Cargo moder­ni­siert wer­den. Das ver­hin­dert Benach­tei­li­gun­gen und sichert lang­fris­tig einen rei­bungs­lo­sen, flä­chen­de­cken­den Sys­tem­ver­kehr. Ein geziel­tes Moni­to­ring der Ent­wick­lung von Men­gen und Kun­den­struk­tur soll ins­be­son­de­re letz­te­ren lang­fris­tig garan­tie­ren. Ein sol­ches Moni­to­ring bedingt eine Ergän­zung von Art. 9a GüTG.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de und Mei­nun­gen fin­den Sie in unse­rer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port».


[1] Vgl. Video «Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Zukunft»: www.cargorail.ch/#video

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Der bun­des­rät­li­che Bericht zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» wurde in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Darin wird die Eigen­wirt­schaft­lich­keit des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) unbe­legt als unmög­lich dar­ge­stellt. Als Alter­na­ti­ven sieht der Bund vor, den SGV mit­tel­fris­tig auf die Stras­se zu ver­la­gern oder dau­er­haft zu sub­ven­tio­nie­ren. Wir mei­nen: Es ist komplizierter.

Darum geht’s:
  • Zwei Vari­an­ten und was diese nicht berücksichtigen
  • Fun­da­men­ta­le Neu­ge­stal­tung des Netz­werks nötig
  • Aus­glie­de­rung der letz­ten Meile zen­tral für mehr Wettbewerb

 

Die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wird der­zeit heiss dis­ku­tiert. Am 2. Novem­ber 2022 hat der Bun­des­rat seine Bot­schaft zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Der Bericht sug­ge­riert, dass es ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kei­nen EWLV mehr gibt; Ganz­zü­ge wer­den sowie­so nicht sub­ven­tio­niert. Der Bun­des­rat schlägt zwei Optio­nen vor:

  • Der EWLV in der Flä­che wird wei­ter­ent­wi­ckelt und durch Digi­ta­li­sie­rung, Auto­ma­ti­sie­rung und Schaf­fung einer Daten­aus­tausch­platt­form moder­ni­siert. Stand­or­te, die für eine erfolg­rei­che Flä­chen­be­die­nung not­wen­dig sind, wer­den bes­ser in die Raum­pla­nung der Kan­to­ne und des Bun­des inte­griert. Bis die Moder­ni­sie­rungs­mass­nah­men grei­fen, wird der EWLV durch eine Bestel­lung des Ange­bots in Form von Inves­ti­ti­ons- und Betriebs­bei­trä­gen finan­zi­ell unterstützt.
  • Der EWLV in der Flä­che wird ein­ge­stellt. Das Bahn­sys­tem wird auf Ganz­zü­ge redu­ziert, was eine mas­si­ve Ver­klei­ne­rung von SBB Cargo zur Folge hat.

Beide Vari­an­ten wer­den durch die Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK), die För­de­rung von Mul­ti­mo­da­li­tät und Rhein­schiff­fahrt sowie die Finan­zie­rung kli­ma­neu­tra­ler Antrie­be auf Schie­ne und Rhein unterstützt.

Fundamentale Neugestaltung statt Rhetorik

Der EWLV in der Flä­che umfasst gut 70% des Ver­kehrs­auf­kom­mens im Bin­nen­ver­kehr auf der Schie­ne. Die Frage des Bun­des­rats, ob er erhal­ten blei­ben soll, ist daher eher rhe­to­risch. Seine Fol­ge­rung, dass er nach einer Moder­ni­sie­rung mit­hil­fe der DAK durch SBB Cargo erfolg­reich betrie­ben wer­den kann, ist jedoch eben­falls keine rea­lis­ti­sche Opti­on. Der SGV in der Flä­che muss viel­mehr fun­da­men­tal umge­stal­tet und für wei­te­re Markt­ak­teu­re geöff­net wer­den. Dies­be­züg­lich bleibt der Bun­des­rat in sei­nem Bericht weit hin­ter den Erwar­tun­gen der Kun­den und sei­ner eige­nen Ankün­di­gun­gen zurück.

Die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wird den SGV effi­zi­en­ter und vor allem für die Logis­tik­wirt­schaft inter­es­san­ter machen: Erst­mals lässt sich der SGV online in die Logis­tik­ket­ten der Wirt­schaft und in die Zug­si­che­rung der Infra­struk­tur­be­trei­ber inte­grie­ren. Die DAK in Ver­bin­dung mit der staat­li­chen Daten­aus­tausch­platt­form gemäss dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) ist damit DER zen­tra­le Stell­he­bel für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV und Erfolgs­fak­tor Num­mer eins die­ser Gesetzgebungsvorlage.

Der EWLV, seit der Bahn­re­form 1999 Mono­pol der SBB, muss jedoch von Grund auf umge­stal­tet wer­den. Die Rol­len und Pro­zes­se sind völ­lig neu zu den­ken. Diese inne­re Erneue­rung setzt den Bei­zug wei­te­rer Markt­ak­teu­re vor­aus, um ein Ange­bot mit weni­ger Fix­kos­ten und ent­spre­chend höhe­rer Fle­xi­bi­li­tät zu gestal­ten. Der Bun­des­rat fällt dies­be­züg­lich hin­ter sei­nen Bericht vom 30. März 2022 zurück. Wäh­rend er dort in sei­nem Schau­bild ein neues Zusam­men­spiel der ver­schie­de­nen Akteu­re im EWLV auf­zeig­te (S. 50/75), schlägt er im Bot­schafts­ent­wurf ledig­lich eine Fort­füh­rung des der­zei­tig wenig erfolg­rei­chen Modells «alle Leis­tun­gen aus einer Hand» von SBB Cargo vor. Ein­mal mehr wird die Frage der Zukunfts­fä­hig­keit eines brei­ten Ange­bots im EWLV in der Schweiz mit der Wei­ter­ent­wick­lung des Staats­un­ter­neh­mens SBB Cargo gleichgesetzt.

Die Kun­den wün­schen sich jedoch eine Vari­an­te 1+. Diese umfasst neben der Digi­ta­li­sie­rung des SGV und För­der­mass­nah­men für mehr Mul­ti­mo­da­li­tät auch die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des EWLV. Dazu gehö­ren die Neu­tra­li­sie­rung und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Nah­zu­stel­lung (letz­te Meile), die Schaf­fung einer neu­tra­len digi­ta­len Buchungs- und Daten­aus­tausch­platt­form und die Mög­lich­keit der Inte­gra­ti­on pri­va­ter Wagenladungsverkehrsangebote.

Branche geeint für grosse Veränderungen

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft IG Wagen­la­dungs­ver­kehr for­dert ein leis­tungs­fä­hi­ges Netz­werk­an­ge­bot (Hub and Spoke) mit mehr Wett­be­werb und weni­ger Dis­kri­mi­nie­rung. Der Bun­des­rat soll­te unse­re gemein­sa­me Visi­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs – die vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV übri­gens mit­ge­tra­gen wurde – in der defi­ni­ti­ven bun­des­rät­li­chen Bot­schaft auf­grei­fen (vgl. VAP-Blog­post «Kri­ti­scher Blick auf die Lang­frist­per­spek­ti­ve des Bun­des»). Das­sel­be gilt für die kon­so­li­dier­te Hal­tung der Güter­bahn­ver­ant­wort­li­chen des VöV, wie sich der SGV in der Flä­che lang­fris­tig erfolg­reich betrei­ben lässt (vgl. Blog­post «Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sa­me Lösung»).

Der Bun­des­rat erwar­tet von der Güter­ver­kehrs­bran­che eine gemein­sa­me Hal­tung. Er soll­te ihre gemein­sa­me Ein­schät­zung und die zahl­rei­chen Nuan­cen des SGV in der Flä­che bei des­sen Zukunfts­ge­stal­tung dif­fe­ren­zier­ter betrach­ten und stär­ker berücksichtigen.

Schienengüterverkehr in der Fläche: Branche entwickelt gemeinsam eine Lösung

Schienengüterverkehr in der Fläche: Branche entwickelt gemeinsam eine Lösung

Zur anste­hen­den Neu­or­ga­ni­sa­ti­on und Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che und zu des­sen nach­hal­ti­gen För­de­rung füh­ren die Güter­bah­nen des Dach­ver­bands öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und wir vom VAP inten­si­ve Gesprä­che. Hier ein Abriss über den Stand der Debat­te und die Vor­tei­le eines anreiz­ba­sier­ten Fördermodells.

Die Güter­bahn­ver­ant­wort­li­chen des VöV und wir vom VAP als Stim­me der ver­la­den­den Wirt­schaft wol­len gemein­sam auf­zei­gen, dass sich der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che (SGV) lang­fris­tig erfolg­reich betrei­ben lässt. Die Gesprä­che der Bran­chen­ver­tre­ter über die Zukunft der Bin­nen­ver­kehrs­lo­gis­tik lau­fen auf Hoch­tou­ren und sol­len in einer gemein­sa­men Hal­tung zum SGV resul­tie­ren, wenn der Bun­des­rat seine Bot­schaft zur «Zukünf­ti­gen Aus­rich­tung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che» in die Ver­nehm­las­sung schickt.

Zukunftsfähiges Netzwerkangebot aufbauen

Die Bran­chen­ak­teu­re stre­ben ein leis­tungs­fä­hi­ges Netz­werk­an­ge­bot (Hub and Spoke) an. Von die­sem sol­len die Betrei­ber von Bahn­gü­ter­ver­kehr und Kun­den im Bin­nen­ver­kehr in glei­cher Art und Weise pro­fi­tie­ren. Dazu braucht es eine neue Rol­len­ver­tei­lung in der Pro­duk­ti­on und ein nach­hal­ti­ges finan­zi­el­les För­der­mo­dell mit aus­ge­präg­ten Anreiz­me­cha­nis­men. Die­ses muss wett­be­werbs­neu­tral und gleich­zei­tig mög­lichst ein­fach aus­ge­stal­tet sein. Es darf keine Markt- und Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zwi­schen sub­ven­tio­nier­ten und nicht­sub­ven­tio­nier­ten Güter­bah­nen und Leis­tun­gen oder ähn­li­che Benach­tei­li­gun­gen zulas­sen. Das För­der­mo­dell soll weni­ge, aber umsetz­ba­re Anreiz­me­cha­nis­men mit maxi­ma­ler Wir­kung ent­hal­ten. Aus­ser­dem soll es sich den Ent­wick­lun­gen anpas­sen; der Abbau­pf­ad der För­der­mit­tel läuft idea­ler­wei­se par­al­lel zum AS 2035 und der Umfah­rungs­li­nie Zürich.

Verbesserte Rahmenbedingungen

Damit der SGV seine Stär­ken ent­fal­ten kann, sind bes­se­re Rah­men­be­din­gun­gen nötig – unab­hän­gig von För­der­mo­dell und Rol­len­ver­ständ­nis. Dazu gehören:

  • Sen­kung des Tras­sen­prei­ses auf euro­päi­sches Niveau
  • Aus­deh­nung der Rück­erstat­tung der LSVA auf alle Ver­keh­re Strasse–Schiene–Schiff
  • Aus­deh­nung der Inves­ti­ti­ons­för­de­rung an Anschluss­gleis­be­sit­zer und ‑betrei­ber
  • Automatisierung/Digitalisierung, ins­be­son­de­re durch die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK)
  • Frei zugäng­li­che Daten- und Infor­ma­ti­ons­platt­form für eine effi­zi­en­te­re ope­ra­ti­ve Abwicklung
Hochwirksame Anreizmechanismen

Die Bran­chen­ver­tre­ter sehen Anrei­ze an Ver­la­der und die Finan­zie­rung sowie Neu­tra­li­sie­rung der ers­ten und letz­ten Meile vor. Anrei­ze an Ver­la­der umfas­sen Ent­schä­di­gun­gen für Neu­ver­keh­re, die Wie­der­in­be­trieb­nah­me von Anschluss­glei­sen nach län­ge­ren Betriebs­un­ter­brü­chen, Effi­zi­enz­stei­ge­rungs­mass­nah­men im Ran­gier­be­trieb und für eige­ne Manö­ver auf der letz­ten Meile. Die Bedie­nung der ers­ten und letz­ten Meile soll durch eine Ent­schä­di­gung an den Leis­tungs­er­brin­ger finan­ziert wer­den. Die­ser bie­tet Nah­zu­stel­lun­gen für alle Güter­bahn­un­ter­neh­men zu defi­nier­ten (stark kos­ten­un­ter­de­cken­den) Prei­sen an.

Neue Rolle von SBB Cargo

SBB Cargo über­nimmt nach wie vor die Funk­ti­on des Netz­werk­an­bie­ters. Sie wickelt Haupt­läu­fe und Ran­gie­rung ab, zeich­net für die Pla­nung der Netz­werk­ver­keh­re ver­ant­wort­lich und stellt eine effi­zi­en­te Bün­de­lung von Ver­keh­ren mit ein­zel­nen Wagen oder Wagen­grup­pen sicher. Dazu steht SBB Cargo im allei­ni­gen Kon­takt mit den Ver­la­dern, die Trans­por­te im Netz­werk­ver­kehr beauf­tra­gen, und im Dia­log mit dem Leis­tungs­er­brin­ger, der die erste/letzte Meile bedient.

In der Gunst des Wettbewerbs

Die Ver­tre­ter von VöV und VAP machen sich für eine nach­hal­ti­ge Bran­chen­lö­sung stark, die mehr Pla­nungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit bie­tet und die Attrak­ti­vi­tät des Güter­bahn­mark­tes erhöht. Sie sehen einen wett­be­werbs­neu­tra­len För­der­me­cha­nis­mus vor, der bestehen­de Struk­tu­ren und Abgel­tungs­an­sät­ze nutzt. Das För­der­mo­dell der Bran­che kann seine Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­wir­kung erhö­hen, indem es Drit­ten mit einer güns­ti­gen ers­ten und letz­ten Meile zusätz­li­che Anrei­ze bie­tet. Damit ent­fällt für die Güter­bah­nen die Make-or-Buy-Ent­schei­dung. SBB Cargo kann das Netz­werk eigen­wirt­schaft­lich betrei­ben. Die Lösung, die sich aus dem Dia­log von Güter­bah­nen und ver­la­den­der Wirt­schaft her­aus­kris­tal­li­siert, soll die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Akteu­re stär­ken und Inno­va­ti­on sowie Kun­den­ori­en­tie­rung ermöglichen.

 

Inter­es­sant dazu: Schon 2014 hatte sich in unse­rer Stu­die die Emp­feh­lung einer «dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Bedie­nung der letz­ten Meile für alle Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men» herauskristallisiert.

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