BETRIEB

Wir ver­tre­ten die Güter-Akteu­re und legen unse­ren Schwer­punkt in die­sem Kapi­tel auf die Nut­zung der Infra­struk­tur, also auf den Ver­kehr. Wir set­zen uns für einen frei­en Betrieb auf der letz­ten Meile ein. Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

 

Akteure im Bereich Betrieb

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU)

Hersteller/Halter von Roll­ma­te­ri­al (Pri­vat­wa­gen­ver­mie­ter)

Ope­ra­teu­re

Fahr­plä­ne (Tras­sen­ver­ga­be­stel­le TVS)

Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter in Europa

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
MFD Rail Logo      
MFD Rail
     
VTG was­co­sa erme­wa
MFD Rail Logo  
Grou­pe Millet MFD Rail

Verlader (Beispiele)

HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Produktionsformen

Ganzzugverkehr

Beim Ganz­zug­ver­kehr bleibt die Zusam­men­set­zung des Güter­zugs unver­än­dert, wäh­rend er vom Ver­sen­der zum Emp­fän­ger fährt. Diese Trans­port­me­tho­de ist beson­ders wirt­schaft­lich, wenn gros­se Men­gen eines Absen­ders trans­por­tiert wer­den und ein Gleis­an­schluss vor­han­den ist. Gän­gi­ge Ladun­gen: Kies, Zucker­rü­ben, Beton, Holz, Auto, Getrei­de, Stahl, Eisen, Kohle, Mine­ral­öl, Che­mi­ka­li­en, Papier, Abfall u.v.m. Im Ver­gleich zum Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, bei dem ein hoher Ran­gier­auf­wand anfällt, ist der Betrieb von Ganz­zü­gen kos­ten­güns­ti­ger. Gele­gent­lich fah­ren Ganz­zü­ge auch im kom­bi­nier­ten Ver­kehr, was bedeu­tet, dass sie Con­tai­ner oder Wech­sel­be­häl­ter beför­dern, die an Ter­mi­nals umge­la­den wer­den. Im Ganz­zug­ver­kehr gibt es meh­re­re Wett­be­wer­ber.

Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)

Trans­port von Gütern von unter­schied­li­chen Ver­sen­dern und Emp­fän­gern, die in ein­zel­nen Eisen­bahn­wag­gons oder Wagen­grup­pen trans­por­tiert wer­den (weni­ger als ein Zug). Das Trans­port­gut wird in den Eisen­bahn­wa­gen ein- oder umge­la­den, geschüt­tet, umge­pumpt usw. Die Wagen wer­den ein­zeln nach Bedarf ran­giert. Die Bün­de­lung und Sor­tie­rung der Ver­keh­re erfol­gen in der Regel über For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fe, um sie anschlies­send zu einem voll­stän­di­gen Güter­zug zusam­men­zu­stel­len. Im EWLV kön­nen auch Wagen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs beför­dert wer­den. Kon­kur­renz­fä­hig ist der EWLV vor allem dort, wo Emp­fän­ger und Absen­der dank einem Anschluss­gleis direkt bedient wer­den kön­nen. Jeg­li­che Ladung kann im EWLV trans­por­tiert wer­den. Der EWLV wird fast aus­schliess­lich von SBB Cargo betrie­ben und verantwortet.

TR TransRail

Vor­tei­le des Einzelwagenverkehrs:

  • FELXIBEL: Klei­ne Güter­men­gen kön­nen kurz­fris­tig per Bahn trans­por­tiert wer­den, was ent­schei­dend für “Just-in-Time”-Produktionsprozesse ist.
  • SICHER: Für Gefahr­gü­ter, die nicht auf der Stras­se beför­dert wer­den dür­fen, bie­tet die Schie­ne die ein­zi­ge Mög­lich­keit, da sie stren­ge Sicher­heits­stan­dards erfüllt.
  • INKLUSIV: Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen über den EWLV auch klei­ne­re Güter­men­gen ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig transportieren.
  • INNOVATIV: Neue Arten von Gütern wie Was­ser­stoff oder CO2 kön­nen schritt­wei­se über den EWLV trans­por­tiert wer­den, solan­ge die Men­gen nicht für einen kom­plet­ten Zug ausreichen.
  • SYSTEMRELEVANT: Der EWLV wird nicht nur für den Güter­trans­port genutzt, son­dern auch für Schad­wa­gen, die aus dem Ver­kehr gezo­gen und in eine Werk­statt gebracht wer­den müssen.
Definition Kombinierter Verkehr

Kom­bi­nier­ter Ver­kehr bezeich­net die mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung von Gütern in stan­dar­di­sier­ten Lade­ein­hei­ten wie Con­tai­nern, Wech­sel­be­häl­tern und Sat­tel­auf­lie­gern, wobei meh­re­re Ver­kehrs­trä­ger wie Stras­se-Schie­ne oder Bin­nen­schiff-Schie­ne genutzt wer­den. Hier­bei erfolgt der naht­lo­se Über­gang der Ladungs­ein­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Trans­port­mit­teln – übli­cher­wei­se mit­tels Kran – ohne dass das Trans­port­ge­fäss gewech­selt wer­den muss. Dies ermög­licht einen kon­ti­nu­ier­li­chen Trans­port­pro­zess in einer durch­gän­gi­gen Transportkette.

Die längs­te Stre­cke des Trans­ports wird dabei über die Schie­ne abge­wi­ckelt. Der Kom­bi­nier­te Ver­kehr bil­det das am stärks­ten wach­sen­de Seg­ment im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Es wird zwi­schen beglei­te­tem und unbe­glei­te­tem kom­bi­nier­tem Ver­kehr unterschieden.

 

Beglei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer beglei­te­ten Motor­fahr­zeugs mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpen­que­ren­den Ver­kehr wird dar­un­ter der Bahn­ver­lad von gan­zen Last­wa­gen und Sat­tel­schlep­pern ver­stan­den, bei denen der Fahrer/die Fah­re­rin in einem sepa­ra­ten Begleit­wa­gen mit­reist (Rol­len­de Land­stras­se; Rola).

Unbe­glei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer nicht beglei­te­ten Motor­fahr­zeu­ges mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beför­de­rung von Con­tai­nern und Wech­sel­be­häl­tern mit meh­re­ren Ver­kehrs­trä­gern (z.B. Stras­se-Schie­ne oder Rheinschiff-Schiene).

 

Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Gotthardbasistunnel (#7): Sust-Bericht schafft Klarheit

Am 28. Sep­tem­ber 2023 hat die schwei­ze­ri­sche Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ihren Zwi­schen­be­richt zur Ent­glei­sung des Güter­zugs im Gott­hard­ba­sis­tun­nel publi­ziert. Darin doku­men­tiert sie den Unfall­her­gang und gibt erste Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab. Das Ereig­nis wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en auf­ge­ar­bei­tet. Hier ist sowohl die euro­päi­sche Bahn­bran­che als auch die Schweiz ver­tre­ten. Der Bericht soll­te nicht für einen natio­na­len Allein­gang miss­braucht werden.

Darum geht’s:

  • Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht
  • Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert
  • Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen
  • Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

 

Ermü­dungs­ris­se haben Rad­bruch verursacht

Die Sust hat ihren Zwi­schen­be­richt erfreu­li­cher­wei­se sehr schnell vor­ge­legt. Darin hält sie den Rad­schei­ben­bruch des elf­ten Güter­wa­gens als Ursa­che für die Ent­glei­sung im Gott­hard­ba­sis­tun­nel fest. Der Wagen ist in Schwe­den imma­tri­ku­liert. Beim beschä­dig­ten Rad han­delt es sich um den Rad­typ BA 390 mit LL-Brems­soh­len. Sämt­li­che Bruch­flä­chen wei­sen Ermü­dungs­ris­se auf, die von der Lauf­flä­che aus­ge­hen. Sie sind nun Gegen­stand ver­tief­ter metall­o­gra­fi­scher Unter­su­chun­gen durch die Sust. Der Sust-Bericht ent­hält keine Anhalts­punk­te für vor­be­stehen­de betrieb­li­che Män­gel, die eine Ent­glei­sung hät­ten ver­ur­sa­chen können.

Wei­te­re Unter­su­chung wird gut konzertiert

Das Ereig­nis wird nun vom Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) behan­delt. Ziel die­ser Instanz ist eine EU-weite Har­mo­ni­sie­rung sämt­li­cher Mass­nah­men, die nach einem Un- oder Zwi­schen­fall im euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr ergrif­fen wer­den. Das JNS unter­stützt die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA bei der Orga­ni­sa­ti­on des Erfah­rungs­aus­tauschs zwi­schen natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den und den bei der ERA akkre­di­tier­ten Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen. Zu Letz­te­ren zäh­len auch die für den Schie­nen­ver­kehr mass­ge­ben­den drei Akteu­re im Ver­ant­wor­tungs­drei­eck Infra­struk­tur­be­trei­ber (ver­ant­wort­lich für die Infra­struk­tur), Wagen­hal­ter (ver­ant­wort­lich für den Unter­halt der Wagen) und Güter­bahn (ver­ant­wort­lich für den Betrieb der Wagen). Gleich­zei­tig löst die Sust einen soge­nann­ten Safe­ty Alert im Infor­ma­ti­ons­sys­tem SIS aus, das von den natio­na­len Auf­sichts- und Unter­su­chungs­be­hör­den genutzt wird. Und schliess­lich hin­ter­legt der schwe­di­sche Wagen­hal­ter eine Warn­mel­dung im Safe­ty Alert IT Tool (SAIT) der ERA.

Auf­grund die­ser Mel­dun­gen und im Rah­men des koor­di­nier­ten Pro­zes­ses sol­len alle euro­päi­schen Akteu­re Zugang zu den publi­zier­ten Infor­ma­tio­nen haben. Es liegt nun an ihnen, im Aus­tausch zwi­schen natio­na­len Behör­den, Bran­chen­ver­tre­tern und ERA die rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Dank des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens ist die Sust von der ERA als Unter­su­chungs­stel­le aner­kannt, eben­so das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Sicher­heits­be­hör­de. Die Ange­le­gen­heit wird nun von den zustän­di­gen inter­na­tio­na­len Gre­mi­en behan­delt. Diese Tat­sa­che erach­ten wir als völ­lig kor­rekt und ange­sichts des euro­pa­weit grenz­über­schrei­ten­den Ein­sat­zes der Güter­wa­gen als nötig. Die zustän­di­gen Instan­zen wer­den als Nächs­tes einen Bezug zu ähn­li­chen Rad­brü­chen aus der Ver­gan­gen­heit herstellen.

Fol­ge­rich­ti­ge erste Sicherheitsempfehlungen

Der Sust-Bericht gibt zwei kurz­fris­ti­ge Sicher­heits­emp­feh­lun­gen ab, die der VAP vor­be­halt­los unter­stützt. Mit der Emp­feh­lung Nr. 183 spricht sie sich dafür aus, dass das BAV die «JNS Urgent Pro­ce­du­re Bro­ken Wheels» aus dem Jahr 2017 auf die Rad­sät­ze der Bau­rei­he BA 390 aus­wei­tet. Die damals ein­ge­rich­te­te «JNS Task Force Bro­ken Wheels» hatte auf meh­re­re Rad­brü­che an den Rad­ty­pen BA 314 und BA 004 reagiert und zur Risi­ko­be­gren­zung bei die­sen Rad­ty­pen inten­si­ve­re Inspek­tio­nen im Betrieb und bei der Instand­hal­tung gefor­dert. Eben­so begrüs­sen wir die Sicher­heits­emp­feh­lung Nr. 184. Damit legt die Sust dem BAV nahe, auf euro­päi­scher Ebene eine neue «JNS Pro­ce­du­re» zu bean­tra­gen, die sich mit dem Rad­bruch an der Bau­rei­he BA 390 befasst. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass wei­te­re ähn­li­che Rad­brü­che auftreten.

Unfall­ge­sche­hen geklärt – aber noch nicht rest­los aufgeklärt

Der Zwi­schen­be­richt stellt die irre­füh­ren­de media­le Bericht­erstat­tung zum Unfall­ge­sche­hen rich­tig, wonach der ent­gleis­te Wagen 11 auch das rund 100 Ton­nen schwe­re Sicher­heits­tor zur Ost­röh­re beschä­digt habe. Gemäss Sust fuhr erst Wagen 14 an der Wei­che der Mul­ti­funk­ti­ons­stel­le Faido auf das ablen­ken­de Gleis, wo er in das Sicher­heits­tor schlug. Es sind wei­te­re Unter­su­chun­gen erfor­der­lich, um das Unfall­ge­sche­hen detail­liert und voll­um­fäng­lich auf­zu­klä­ren. Das umfasst bei­spiels­wei­se Ana­ly­sen des abge­lenk­ten Wagens 14 und der Wei­che. Eine voll­stän­di­ge Klä­rung von Unfall­her­gang und ‑ursa­chen wird die Sust erst in ihrem Schluss­be­richt lie­fern. Ist die­ser ver­öf­fent­licht, so liegt es in der Ver­ant­wor­tung aller Akteu­re, die in die Ver­fah­ren des JNS ein­be­zo­gen sind, dar­aus die für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen und siche­ren euro­päi­schen Eisen­bahn­ver­kehr rich­ti­gen Schlüs­se zu zie­hen. Die Emp­feh­lun­gen des Sust-Schluss­be­richts wird die gesam­te Bran­che umsetzen.

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso ist Ver­wal­tungs­rats­prä­si­dent der Cargo sous ter­rain AG (CST). Im Inter­view mit dem VAP spricht er über Inter­ope­ra­bi­li­tät, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit auf der letz­ten Meile und die Logis­tik der Zukunft. Und dar­über, wie kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on zur Lebens­qua­li­tät der Men­schen in der Schweiz bei­tra­gen und gleich­zei­tig gewinn­brin­gend funk­tio­nie­ren kann.

VAP: Herr Rosso, wie sehen Sie in Zukunft das Ver­hält­nis von Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu CST?

Marco Rosso: Die Schie­ne und CST sind zwei Sys­te­me, die sich ergän­zen. CST koope­riert mit allen Ver­kehrs­trä­gern, um gemein­sam das pro­gnos­ti­zier­te Güter­ver­kehrs­wachs­tum von über 30% bis 2050 auf eine inno­va­ti­ve, nach­hal­ti­ge Art zu absor­bie­ren. Weil CST nicht für alle Trans­por­te geeig­net ist, unter­stützt das Unter­neh­men mit neuer Tech­no­lo­gie und Digi­ta­li­sie­rung die Geschäfts­mo­del­le von Bahn, Stras­sen­trans­por­teu­ren und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren. Nur mit Koope­ra­tio­nen (im Rah­men der Wett­be­werbs­re­geln) kann die Inter­ope­ra­bi­li­tät unter den ver­schie­dens­ten Ver­kehrs­trä­gern und Trans­port­un­ter­neh­mun­gen gewähr­leis­tet wer­den. Des­halb plant CST die Anbin­dung an Bahn, Stras­se, Schiff, Luft­fracht und wei­te­re Sys­te­me. An den CST-Hubs wird es mul­ti­mo­da­le Anschlüs­se, ins­be­son­de­re auch einen Bahn­an­schluss, geben. In der Bau­pha­se, bereits ab 2026 und bis 2045, nutzt CST Bahn­trans­por­te im Umfang von 2000 Güter­zü­gen pro Jahr und wird damit zu einem wich­ti­gen Kun­den der Schiene.

Soll­te nicht der Staat die Infra­struk­tur erstel­len und der Betrieb in den Tun­nels, eben­so der Betrieb der Ter­mi­nals und der letzten/ersten Meile wären dann frei und wür­den einem Wett­be­werb unterliegen?

CST ist ein Sys­tem, das nur als Gan­zes funk­tio­niert, weil alle Pro­zes­se End-to-End gesteu­ert sind. Nur so kön­nen die Stück­gü­ter zeit­ge­nau und zuver­läs­sig zum Ziel gelan­gen. Aus die­sem Grund muss das Sys­tem aus einer Hand geführt wer­den und gleich­zei­tig anschluss­fä­hig sein an alle Part­ner­platt­for­men. CST ist von Beginn weg als pri­vat­wirt­schaft­li­ches Pro­jekt geplant und kon­zi­piert. Mit die­sem Finan­zie­rungs­kon­zept ist es mög­lich und wich­tig, rasch vor­an­zu­kom­men, ohne die Mit­tel im Bun­des­bud­get zu belas­ten. Bei den Inves­to­ren sind auch wich­ti­ge künf­ti­ge Kun­den dabei. Sie hel­fen, das Sys­tem markt­ge­recht zu ent­wi­ckeln. Der Bund hat erkannt, dass es nicht zweck­dien­lich wäre, sel­ber als Erstel­ler auf­zu­tre­ten, son­dern sich auf die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu beschrän­ken. Mit sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­te­ten Busi­ness­plä­nen, kon­kur­renz­fä­hi­gen Prei­sen und der Brei­te der Inves­to­ren­ba­sis, die das Pro­jekt mit­trägt, zeigt CST, dass Inno­va­ti­on im Güter­trans­port zur Lebens­qua­li­tät in Stadt und Land bei­trägt und zugleich ren­ta­bel funk­tio­nie­ren kann.

Wo sehen Sie die gröss­ten Her­aus­for­de­run­gen in Ihrem Projekt?

Ein der­art umfas­sen­des Vor­ha­ben bie­tet viel­fäl­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen, etwa in pla­ne­ri­scher, juris­ti­scher, umwelt­recht­li­cher, finan­zi­el­ler und poli­ti­scher Hin­sicht. Was CST aus­zeich­net ist das Modell der kol­la­bo­ra­ti­ven Inno­va­ti­on – mit Ein­be­zug aller Stake­hol­der. Die Her­aus­for­de­run­gen geht das Pro­jekt prag­ma­tisch in Etap­pen an.

Wie gestal­ten Sie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie erste/letzte Meile?

Dis­kri­mi­nie­rungs­frei ist unser Sys­tem ohne­hin von Anfang an geplant, ohne dass es das Gesetz ver­langt hätte. Durch­wegs gilt: Alle haben Zutritt zum Sys­tem mit glei­chem Preis bei glei­cher Leis­tung. Wir gehen aber noch wei­ter, indem wir zum Bei­spiel die City­lo­gis­tik von CST part­ner­schaft­lich-kol­la­bo­ra­tiv ent­wi­ckeln und offen sind für jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit klei­ne­ren sowie grös­se­ren Part­nern, dar­un­ter auch Bahn und Post. Auch hier ist unser Prin­zip die kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on, die wir tag­täg­lich leben.

Was ist der gröss­te Vor­teil oder die gröss­te Moti­va­ti­on von CST für die Schwei­zer Bevölkerung?

Der wich­tigs­te Effekt von CST wird die Stei­ge­rung von Lebens­qua­li­tät für alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Schweiz sein. Indem wir einen Weg auf­zei­gen, wie die Logis­tik der Zukunft nach­hal­tig aus­se­hen kann, wie sich Schwer­ver­kehr auf der Stras­se durch ver­la­der­über­grei­fen­de Bün­de­lung und Vor­sor­tie­rung im Tun­nel weg­brin­gen bezie­hungs­wei­se ein Stau zur Güter­ver­sor­gung unter­fah­ren lässt, wie man aus den vor­han­de­nen Res­sour­cen das Beste bezüg­lich CO2-Aus­stoss, Lärm etc. her­aus­holt. Der kost­ba­re Platz an der Ober­flä­che soll in ers­ter Linie der Bevöl­ke­rung gehö­ren. CST begüns­tigt den Aus­bau von Infra­struk­tur wie auch der erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Schweiz. CST ist ein pri­vat finan­zier­ter Inno­va­ti­ons­mo­tor zum Nut­zen der Schwei­zer Wirt­schaft und für Lebens­qua­li­tät in Städ­ten und Dör­fern, indem es die Ver­sor­gungs­si­cher­heit garan­tiert und damit den Wohl­stand in der Schweiz erhöht.

Gibt es Punk­te, die wir unse­ren Mit­glie­dern aus Ihren Augen noch wis­sen las­sen sollten?

Es ste­hen ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen und Dis­kus­sio­nen bevor, gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der poli­ti­schen Debat­ten um den Güter­ver­kehr. Wir sind fest davon über­zeugt, dass wir mit einer unter­neh­me­ri­schen Hal­tung einen effek­ti­ven Bei­trag leis­ten kön­nen, um die Schweiz im 21. Jahr­hun­dert als exzel­len­ten Wirt­schafts­stand­ort mit hoher Lebens­qua­li­tät auch für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten. An die­ser Arbeit betei­li­gen wir uns mit Begeis­te­rung und Engagement.

Herr Rosso, vie­len Dank für das Gespräch.

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Gotthardbasistunnel (#6): BAV unterstützt den Güterverkehr pragmatisch

Nach dem Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel för­dert das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit grif­fi­gen Mass­nah­men: Der Tun­nel darf nur für Güter­zü­ge ver­wen­det wer­den. Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr (UKV) wer­den dem­nächst auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Dafür bedan­ken wir uns als Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft herz­lich. Übri­gens: Unse­re Stim­me gilt auch für aus­län­di­sche Verlader. 

Darum geht’s:

  • Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
  • Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
  • Der VAP bedankt sich

 

Gott­hard­ba­sis­tun­nel nur für Güter­bah­nen offen
Seit der Wie­der­in­be­trieb­nah­me der Ost­röh­re des Gott­hard­ba­sis­tun­nels steht die­ser aus­schliess­lich dem Güter­ver­kehr zur Ver­fü­gung. Mög­lich sind rund 100 Tras­sen täg­lich. Über die Berg­stre­cke ver­keh­ren wei­te­re 30 Züge pro Tag. So ver­fügt der alpen­que­ren­de Schie­nen­gü­ter­ver­kehr jeden Tag über ins­ge­samt 130 Tras­sen. Zum Ver­gleich: 2022 quer­ten im Schnitt täg­lich 120 Züge den Basistunnel.

Dank die­ser Mass­nah­me kön­nen die Güter­bah­nen den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr prak­tisch ohne Ein­schrän­kun­gen abwi­ckeln. Zwar ist die Tras­sie­rung über die Berg­stre­cke mit einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand ver­bun­den. Doch betrifft sie im Wesent­li­chen den Bin­nen­ver­kehr, der nicht auf den 4‑Me­ter-Kor­ri­dor ange­wie­sen ist.

Höhe­re Abgel­tun­gen für den alpen­que­ren­den UKV
Das BAV macht sich für den alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ins­be­son­de­re den Tran­sit­ver­kehr stark (vgl. «Das BAV stärkt Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die Alpen»). Die Abgel­tun­gen pro gefah­re­nen Zug im UKV wer­den in den kom­men­den Wochen um CHF 200 auf bis zu CHF 1’100 ange­ho­ben. Auch für 2024 will das BAV die Abgel­tun­gen pro Sen­dung nicht her­ab­set­zen, son­dern eine sym­bo­li­sche Reduk­ti­on von CHF 1 auf CHF 57 pro Sen­dung ein­füh­ren. Damit unter­stützt das BAV den alpen­que­ren­den UKV sehr prag­ma­tisch. Vor dem Hin­ter­grund der schwie­ri­gen Bau­stel­len­si­tua­ti­on auf den Zufahrts­stre­cken und der kon­junk­tu­rell ange­spann­ten Situa­ti­on ver­zich­tet das BAV dar­auf, den bis­he­ri­gen Absen­kungs­pfad für Abgel­tun­gen im UKV fortzusetzen.

Der VAP bedankt sich
Dem BAV gebührt ein gros­ses Dan­ke­schön für diese prag­ma­ti­sche Unter­stüt­zung. Es stärkt damit die Bemü­hun­gen der gesam­ten Bran­che, die Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen sowohl auf der Gott­hard- als auch auf der Lötsch­ber­gach­se gezielt und mit ver­ein­ten Kräf­ten so erträg­lich wie mög­lich zu gestal­ten. Wir wer­ten es als Zei­chen einer gemein­sa­men Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im Transitverkehr.

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gotthardbasistunnel (#5): Zu früh für Schuld- und Haftungszuweisung

Gemäss der Haupt­aus­ga­be der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 sieht das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) SBB Cargo allein für die Fol­gen des Güter­bahn­un­falls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel haft­bar. Ver­wie­sen wird auf ein Ver­säum­nis der Bahn­re­form; davor muss­ten alle Güter­wa­gen bei den Staats­bah­nen ein­ge­stellt sein. Wir mei­nen: Es ist zu früh für Spe­ku­la­tio­nen, schon gar nicht in Medi­en mit lan­des­wei­ten Reich­wei­ten. Diese Pole­mik bringt die Lösung des Pro­blems kei­nen Schritt wei­ter. Erst der Bericht der Schwei­ze­ri­schen Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) klärt Fak­ten – und schafft Mög­lich­kei­ten, gezielt zu reagieren.

Darum geht’s:

  • Im Bahn­markt behält der Staat die Oberhand
  • Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich reformiert
  • Wagen­hal­ter haf­ten verschuldensunabhängig
  • Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vorgeschlagen
  • Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffentlich
  • Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen
  • Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich ausgewogen
  • Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen bedenken

 

Im Bahn­markt behält der Staat die Ober­hand
Der Bund sieht die Ver­ant­wor­tung für den Güter­bahn­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel klar bei der SBB-Toch­ter SBB Cargo. Ein Spre­cher des BAV liess in der SRF-Tages­schau vom 27. August 2023 ver­lau­ten, das gel­ten­de Haft­pflicht­recht stam­me aus der Zeit der Staats­bah­nen. Nun: Die Zei­ten haben sich nicht ver­än­dert. Noch immer domi­niert die Staats­bahn SBB den Güter­bahn­markt. Vor weni­gen Wochen hat der Bun­des­rat der Rück­ver­staat­li­chung von SBB Cargo zuge­stimmt. Als Ant­wort auf die Inter­pel­la­ti­on von FDP-Natio­nal­rat Chris­ti­an Was­ser­fal­len hat er klar­ge­stellt, die Pri­vat­ak­tio­nä­re hät­ten die (finan­zi­el­le) Situa­ti­on der SBB Cargo nicht verbessert.

Die Bahn­re­form hat Haf­tungs­recht tat­säch­lich refor­miert
Im Zug der Bahn­re­form erfolg­te die Revi­si­on des inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­be­för­de­rungs­rechts Über­ein­kom­men über den inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­kehr (COTIF), wobei Infra­struk­tur und Betrieb getrennt wur­den. Gleich­zei­tig kün­dig­te SBB Cargo die Ein­stell­ver­trä­ge. Das Mono­pol­pri­vi­leg, wonach Güter­wa­gen bei einer Staats­bahn ein­ge­stellt sein und von ihr gewar­tet wer­den müs­sen, wurde damit abge­schafft. Statt­des­sen wur­den die Nut­zungs­be­din­gun­gen für Güter­wa­gen zwi­schen Güter­bah­nen und Wagen­hal­tern auf der Basis des COTIF inter­na­tio­nal ver­ein­heit­licht – bekannt unter dem Titel «All­ge­mei­ner Ver­trag für die Ver­wen­dung von Güter­wa­gen (AVV)». COTIF und AVV sehen grif­fi­ge­re Haf­tungs­re­ge­lun­gen vor, als dem BAV mit sei­nen Vor­be­hal­ten gegen inter­na­tio­nal ein­heit­li­che Bran­chen­lö­sun­gen lieb ist. Die böse Über­ra­schung für Wagen­hal­ter, als sie die volle Ver­ant­wor­tung für die künf­ti­ge War­tung ihrer Wagen antra­ten: Die SBB über­ga­ben den Wagen­hal­tern äus­serst dürf­ti­ge Doku­men­ta­tio­nen zum Zustand und zur War­tung ihrer Güter­wa­gen durch SBB Cargo bis zur Kün­di­gung der Ein­stell­ver­trä­ge. Seit­her sind die Wagen­hal­ter selbst für ihre Güter­wa­gen ver­ant­wort­lich und haben die Alt­las­ten, die sie von SBB über­neh­men muss­ten, aufgeräumt.

Wagen­hal­ter haf­ten bei Män­geln an ihren Wagen
Der BAV-Spre­cher ver­mit­tel­te mit sei­nem Kom­men­tar in der SRF-Tages­schau den Ein­druck, pri­va­te Güter­bah­nen oder Hal­ter von Güter­wa­gen müss­ten für Unfall­schä­den nicht haf­ten. Das stimmt nicht. Euro­päi­sche und Schwei­zer Güter­bah­nen und Wagen­hal­ter haf­ten seit 2006, als der AVV ins Leben geru­fen und 2017 ver­schärft wurde. Heute müs­sen Güter­bah­nen grund­sätz­lich unab­hän­gig von einem eige­nen Ver­schul­den für den Scha­den bei Unfäl­len mit Güter­zü­gen auf dem Schwei­zer Schie­nen­netz auf­kom­men (Gefähr­dungs­haf­tung). Wurde der Scha­den durch Män­gel an einem frem­den Güter­wa­gen ver­ur­sacht, geht man ver­trag­lich vom Ver­schul­den des betrof­fe­nen Wagen­hal­ters aus. Die betrof­fe­ne Güter­bahn kann auf den Wagen­hal­ter Regress neh­men. Die­ser kann sich von der Haf­tung gegen­über der Güter­bahn nur befrei­en, wenn er feh­len­des Ver­schul­den nach­wei­sen kann (Umkehr der Beweis­last). Mehr dazu lesen Sie in unse­rem Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#3): Gel­ten­de Haft­pflicht­be­stim­mun­gen sind aus­rei­chend».

Bun­des­rat hat keine recht­li­chen Anpas­sun­gen vor­ge­schla­gen
SRF-Redak­teur Chris­toph Lei­si­bach erläu­ter­te, der Bun­des­rat habe in einem Bericht Mass­nah­men zur Anpas­sung des Haf­tungs­rechts vor­ge­schla­gen, zum Bei­spiel die Haf­tung der Wagen­hal­ter zu ver­schär­fen. Diese Aus­sa­ge ist falsch. Der Bun­des­rat hat im BAV-Bericht vom 21. Juni 2023 zum Pos­tu­lat 20.4259 «Gesamt­schau zur Haft­pflicht im Güter­trans­port auf der Schie­ne» Optio­nen prä­sen­tiert, aber auf eine Anpas­sung der Vor­schrif­ten expli­zit verzichtet.

Ver­trag­li­che Bestim­mun­gen sind öffent­lich
Pro­fes­sor Fré­dé­ric Kraus­kopf wurde von der SRF-Tages­schau als Exper­te befragt. Auf die Frage, ob SBB Cargo auf eine (Mit-)Haftung des Wagen­hal­ters des beschä­dig­ten Güter­wa­gens zurück­grei­fen könne, ver­wies Kraus­kopf auf das Ver­trags­werk zwi­schen den bei­den Par­tei­en. Es han­delt sich wie oben erläu­tert um den AVV. Die­ser Ver­trag ist öffent­lich publi­ziert, also auch Pro­fes­so­ren und öffent­lich-recht­li­chen Fern­seh­an­stal­ten zugäng­lich. SBB Cargo hat dem AVV gemein­sam mit allen ande­ren Staats­bah­nen in Euro­pa ein­stim­mig zugestimmt.

Ver­ant­wor­tung auf Basis des Sust-Berichts wahrnehmen

Mit der Frage, wer beim Güter­bahn­un­glück vom 10. August 2023 wel­che Schuld trägt und wer wel­che Haf­tung über­neh­men muss, set­zen wir uns vom VAP inten­siv aus­ein­an­der. Um sie exakt und innert nütz­li­cher Zeit zu beant­wor­ten, muss zuerst der Bericht der Sust vorliegen.

Aktu­el­le Haf­tungs­re­ge­lung ist wirt­schaft­lich aus­ge­wo­gen
Die Wagen­hal­ter müs­sen dafür sor­gen, dass ihre Wagen ent­spre­chend den gel­ten­den Geset­zen, Vor­schrif­ten und ver­bind­li­chen Nor­men zuge­las­sen und instand­ge­hal­ten wer­den. Die Güter­bah­nen über­neh­men die Wagen im Ver­trau­en, dass der Wagen­hal­ter die­sen Pflich­ten nach­ge­kom­men ist. Sie füh­ren alle erfor­der­li­chen Kon­trol­len durch, damit der Zug sicher fah­ren kann. Die Wagen­hal­ter haben kei­nen Ein­fluss auf die Zug­ab­fahrt. Die Güter­bah­nen ent­schei­den eigen­stän­dig über die Art und Weise der Kon­trol­len, da sie auch allein den siche­ren Betrieb eines Zuges ver­ant­wor­ten. Ent­spre­chend ist es wirt­schaft­lich sinn­voll, die Güter­bah­nen für ihre Kon­trol­len vor der Zug­ab­fahrt und für mög­li­che Fol­gen pri­mär haf­ten zu las­sen. Erweist sich im Nach­hin­ein ein Man­gel am Wagen als Scha­dens­ur­sa­che (zum Bei­spiel ein Rad­schei­ben­bruch), haf­tet der Wagen­hal­ter gegen­über der Güter­bahn für den ent­stan­de­nen Scha­den. Es sei denn, er  kann bewei­sen, dass er den Man­gel nicht ver­schul­det hat (Umkehr der Beweis­last). Exakt gleich ist die Haf­tung im Stras­sen­ver­kehr zwi­schen Hal­ter des Zug­fahr­zeugs und Hal­ter des Sat­tel­auf­lie­gers oder Anhän­gers geregelt.

Nega­ti­ve Fol­gen von Geset­zes­an­pas­sun­gen beden­ken
Eine Ver­schär­fung der bereits hoch­gra­dig aus­de­tail­lier­ten Haf­tungs­be­stim­mun­gen macht weder den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr siche­rer, noch bringt sie einen ein­zi­gen Güter­zug mehr auf die Schie­ne. Im Gegen­teil. Was auch immer an den Haf­tungs­re­ge­lun­gen geän­dert wird, hat markt­wirt­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen, etwa in Form von höhe­ren Miet­prei­sen für Güter­wa­gen und vor allem von kom­pli­zier­te­ren und auf­wen­di­ge­ren Über­ga­ben von Wagen von einem Ver­ant­wor­tungs­be­reich in den nächs­ten. Dadurch könn­te der heute durch den AVV garan­tier­te frei­zü­gi­ge Zugriff auf 550‘000 Güter­wa­gen aus ganz Euro­pa durch eine unüber­leg­te ein­sei­ti­ge Geset­zes­an­pas­sung in der Schweiz plötz­lich ver­sie­gen – zum Scha­den von Umwelt und Wirt­schafts­stand­ort Schweiz.

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

EU-Beihilfen: Gratwanderung zwischen Klimaschutz und Wettbewerbsverzerrung

Im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) in der Euro­päi­schen Union (EU) beob­ach­ten wir eine Ent­wick­lung, die eher poli­tisch als markt­ori­en­tiert ist. Die EU unter­stützt öffent­lich­keits­wirk­sam – und grund­sätz­lich zu begrüs­sen – die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs auf kli­ma­freund­li­che Ver­kehrs­trä­ger wie Schie­ne und Was­ser mit ver­schie­de­nen Pro­gram­men und Fonds.
Die staat­li­chen Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men, unter­stützt von den Gewerk­schaf­ten, bezeich­nen den EWLV als “Ser­vice Public”. Die Kon­se­quen­zen tra­gen jedoch nicht sie selbst, son­dern die Staa­ten und die Ver­la­der. Tat­säch­lich füh­ren diese Bei­trä­ge, die von der EU auf Kos­ten der Steu­er­zah­ler umver­teilt wer­den, zu einem stark sub­ven­tio­nier­ten EWLV, ohne Anrei­ze für eine Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­rung im Sinne einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung. Dies bedeu­tet, dass der EWLV zu Las­ten der Steu­er­zah­ler, der Gesell­schaft und der Wirt­schaft ein Mono­pol ohne jeg­li­che Ver­pflich­tun­gen eines Ser­vice Publics wie Trans­port- und Tarif­pflicht zemen­tiert.
Mit einem Man­gel an Markt­ori­en­tie­rung und unter­neh­me­ri­schem Den­ken sei­tens der Staats­bah­nen und Gewerk­schaf­ten wer­den weder Ver­la­ge­rungs- noch Kli­ma­zie­le erreicht. Dar­über hin­aus gehen die Staa­ten als Eigen­tü­mer der Staats­bah­nen lang­fris­tig ein unwäg­ba­res finan­zi­el­les und ver­kehrs­po­li­ti­sches Risi­ko für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in ihren Län­dern ein.
Für die Ver­la­der sind die Aus­wir­kun­gen nicht weni­ger schwer­wie­gend. Um mul­ti­mo­da­le Trans­por­te durch­zu­füh­ren, müs­sen sie in das Bahn­sys­tem inves­tie­ren. Dabei sind sie von einem mono­po­lis­ti­schen Unter­neh­men abhän­gig, das das am poli­ti­schen Gän­gel­band und in finan­zi­el­ler Abhän­gig­keit geführt wird. Ver­sor­gungs- und Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit sehen anders aus.
Die finan­zi­el­len För­der­mit­tel müs­sen gezielt und zeit­lich begrenzt ein­ge­setzt wer­den, um lang­fris­tig Arbeits­plät­ze zu sichern und den EWLV auf Erfolgs­schie­ne zu brin­gen.
In die­sem Blog­bei­trag neh­men wir staat­li­che Bei­hil­fen in Deutsch­land, Frank­reich, Öster­reich und der Schweiz hin­sicht­lich Zwecks und Aus­mass unter die Lupe und the­ma­ti­sie­ren Ziel­kon­flik­te und dar­aus ent­ste­hen­de Notwendigkeiten.

Darum geht’s:

  • Staat­li­che Bei­hil­fen stre­ben eine nach­hal­ti­ge und zukunfts­fä­hi­ge Mobi­li­tät an
  • Dabei kann es zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen und Dis­kri­mi­nie­rung kommen
  • Staat­li­che Finan­zie­rungs­hil­fen sol­len als Über­brü­ckung bis zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit dienen
  • Markt­ak­teu­re brau­chen gera­de für Inno­va­tio­nen wie die DAK finan­zi­el­le Hilfe
  • Wer Bei­hil­fen ver­gibt, soll­te deren Effek­ti­vi­tät und Ver­stös­se gegen Bei­hil­fe­vor­schrif­ten prüfen
  • Gege­be­nen­falls wer­den gesetz­li­che Anpas­sun­gen nötig

 

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on leis­tet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die Ver­la­ge­rung des Güter­ver­kehrs von der Stras­se auf umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­trä­ger wie die Bin­nen­schiff­fahrt und die Schie­ne. Sie stellt För­der­gel­der gemäss den EU-Bei­hil­fe­vor­schrif­ten zur Ver­fü­gung. Ziel die­ser EU-Bei­hil­fen ist eine nach­hal­ti­ge und intel­li­gen­te Mobi­li­tät. Eine sol­che soll im Rah­men des euro­päi­schen Green Deals CO2-Emis­sio­nen ver­rin­gern und die Stras­sen ent­las­ten. Wie so oft bei staat­li­chen Finan­zie­rungs­hil­fen ist auch im Güter­ver­kehr sicher­zu­stel­len, dass der Wett­be­werb im Bin­nen­markt nicht ver­zerrt wird und Eigen­wirt­schaft­lich­keit sowie Trans­pa­renz erreicht werden.

Defizitausfinanzierung im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) im Vergleich
Land
Förderprogramm und Nutzen
Fördersumme
Zeitraum
Deutsch­land

Tem­po­rä­re, dis­kri­mi­nie­rungs­freie und wachs­tums­ori­en­tier­te Betriebs­kos­ten­för­de­rung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs (BK-EWV)

Mit die­ser För­de­rung legt das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr eine «Brü­cke» zur Stei­ge­rung der Wirt­schaft­lich­keit des EWLV durch den Roll­out der Digi­ta­len Auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Es will bun­des­ei­ge­ne und nicht­bun­des­ei­ge­ne Bah­nen im natio­na­len und grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr inner­halb einer ein­zu­rei­chen­den EWV-Sys­tem­be­schrei­bung för­dern. Details zur BK-EWV sind für Juli zu erwarten.

80 Mio. €

100 Mio. €

100 Mio. €

2023

2024

2025

Frank­reich

För­de­rung des Trans­port­an­ge­bots des EWLV

Mit direk­ten Zuschüs­sen sol­len Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men für die Kos­ten­dif­fe­renz zwi­schen Stras­sen- und Schie­nen­trans­port ent­schä­digt wer­den. Sie kom­men Eisen­bahn­un­ter­neh­men zugu­te, die im EWLV tätig sind.

450 Mio. €
resp.150 Mio. € pro Jahr
2023–2025
Öster­reich

 «SGV Plus»

Mit die­sem För­der­pro­gramm wer­den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men darin unter­stützt, Güter­trans­por­te auf der Schie­ne durch­zu­füh­ren, die ohne die Unter­stüt­zung zu einem guten Teil auf der Stras­se mit­tels LKW abge­wi­ckelt wer­den müss­ten. SGV Plus besteht aus einer För­de­rung von Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­leis­tun­gen und einer Wegeentgeltförderung.

Anschluss und Terminalförderung

Unter­neh­men wer­den darin unter­stützt, ihre Güter nach­hal­tig auf der Schie­ne zu trans­por­tie­ren, mit Mass­nah­men wie diesen:

  • Neu­bau, Erwei­te­rung und Reak­ti­vie­rung von Anschluss­bah­nen und Terminals
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen im Bereich der Anschlussbahnen
  • Bestands­in­ves­ti­tio­nen für mobi­le Umschlags­ge­rä­te im Bereich Terminal

rund 90 Mio. €

 

 

 

 

 

13 Mio. €
pro Jahr

2023–2027

 

 

 

 

 

Ab 2023

Schweiz

Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Gütertransport

Der Bun­des­rat sieht För­der­pro­gram­me mit dem fol­gen­den Nut­zen vor:

  • Anbie­ter des EWLV finan­zi­ell abgelten
  • Die Ein­füh­rung der DAK anschubfinanzieren
  • Gerä­te zum Waren­um­schlag sowie Infra­struk­tur­an­ge­bo­te der Rhein­schiff­fahrt finan­zi­ell unterstützen
  • Ver­lad auf die Schie­ne verbilligen
CHF 600 Mio.
resp.CHF 150 Mio. pro Jahr
2024–2027

 

Vergleich nur beschränkt aussagekräftig

Die in der obi­gen Tabel­le auf­ge­führ­ten För­der­gel­der sind in abso­lu­ten Zah­len aus­ge­drückt. Das erschwert einen Ver­gleich, da keine Bezugs­sum­men vor­lie­gen. Zum Bei­spiel fährt die SNCF (Frank­reich) ein Viel­fa­ches an Ton­nen­ki­lo­me­tern, erhält im Ver­gleich zur SBB aber bedeu­tend weni­ger Geld. In der Schweiz ist im Gegen­satz zu den EU-Län­dern die Migra­ti­on der DAK im För­der­to­tal ent­hal­ten. Gera­de weil in den meis­ten Län­dern par­al­lel zahl­rei­che Finan­zie­rungs­quel­len flies­sen, ist ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger Ver­gleich der För­de­rung äus­serst schwierig.

Zielkonflikt Klimaschutz vs. Wettbewerb

Die Regie­run­gen set­zen ihre För­der­mit­tel vor­wie­gend mit dem Ziel ein, eine Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­trä­ger zu för­dern. Die über­ge­ord­ne­te Ziel­set­zung birgt das Risi­ko, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu ver­zer­ren. Damit die­ser nicht nur aus öko­lo­gi­scher, son­dern auch aus öko­no­mi­scher Sicht zukunfts­fä­hig bleibt, müs­sen die Ver­ant­wort­li­chen ein eigen­wirt­schaft­li­ches, markt­wirt­schaft­li­ches Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­sys­tem anstre­ben, das auf der Basis von intra­mo­da­lem Wett­be­werb alle Güter­bah­nen dis­kri­mi­nie­rungs­frei ein­be­zieht und den Ver­la­dern als zuver­läs­si­ger Part­ner zur Seite steht. Die Schweiz hat sich Eigen­wirt­schaft­lich­keit zum Ziel gesetzt und ist damit auf gutem Weg.

Diskriminierungsfreiheit sicherstellen

Wo staat­li­che und pri­va­te Markt­ak­teu­re auf­ein­an­der­tref­fen, wird schnell der Vor­wurf der Dis­kri­mi­nie­rung laut. Ein klas­si­sches Bei­spiel dafür ist die För­de­rung der letz­ten Meile. Sie wird sowohl inter­na­tio­nal als auch in der Schweiz heiss dis­ku­tiert (vgl. Rail­Busi­ness Nr. 6 und 7/2023). Wie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie letz­te Meile in der Schweiz aus­se­hen könn­te, haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten» skiz­ziert. Darin pro­pa­gie­ren wir die Abschaf­fung einer Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – und schla­gen statt­des­sen vor, dass ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt. In unse­rem Blog­bei­trag «Sub­ven­tio­nie­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs: Wett­be­werbs­ver­zer­rung und Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern» fin­den sich wei­te­re Aus­füh­run­gen, warum Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit bei staat­li­chen Bei­hil­fen zen­tral ist.

In Deutsch­land schla­gen der Ver­band deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) und der Ver­band «Die Güter­bah­nen» eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie För­de­rung von Bedien­fahr­ten zwi­schen der Lade­stel­le beim Kun­den und der letz­ten funk­tio­na­len Zug­bil­dung vor. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen sol­len dafür sor­gen, dass die För­de­rung in beson­ders schwach bedien­te und unwirt­schaft­li­che Regio­nen und Neu­ver­keh­re fliesst, um auch dort Ver­kehr auf die Schie­ne zu bringen.

Innovationskraft finanziell stärken

Staat­li­che Finan­zie­run­gen sol­len unse­rer Ansicht nach eine Über­brü­ckung dar­stel­len, bis die Akteu­re Eigen­wirt­schaft­lich­keit errei­chen. Die­ser Ansatz ist gera­de bei Inno­va­tio­nen zen­tral, zum Bei­spiel bei der Migra­ti­on der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die Wagen­hal­ter kön­nen kei­nen direkt spür­ba­ren Nut­zen aus der DAK zie­hen, müs­sen aber enor­me Inves­ti­tio­nen in das Umrüs­ten des Roll­ma­te­ri­als täti­gen. Warum wir uns für die Anschub­fi­nan­zie­rung der DAK als Weg­be­rei­te­rin in ein neues Schie­nen­zeit­al­ter statt der Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung eines ver­al­te­ten Sys­tems enga­gie­ren, ist im Blog­bei­trag «Inno­va­ti­on im Schie­nen­ver­kehr: Die DAK als Weg­be­rei­ter» nach­zu­le­sen.

Bahnsystem neu denken

Damit die Vor­tei­le der Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr grei­fen, braucht es mehr als die DAK. Es braucht eine fun­da­men­ta­le Umge­stal­tung und Opti­mie­rung der sys­tem­über­grei­fen­den Pro­zes­se. Nur so kön­nen die Markt­ak­teu­re ihre Pro­duk­ti­vi­tät stei­gern, Kos­ten ver­rin­gern und sich kon­se­quent an den Kun­den ori­en­tie­ren, um mit der Bahn wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben. Das bedingt eine holis­ti­sche Neu­kon­zep­ti­on des gesam­ten Bahn­sys­tems. Diese reicht weit über die (Anschub-)Finanzierung des EWLV oder der DAK hin­aus. Sie betrifft sämt­li­che Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik in der Schweiz.

Mit Monitoring Transparenz schaffen

Damit sich staat­li­che Gel­der gezielt ein­set­zen las­sen, muss klar defi­niert wer­den, was mit der Unter­stüt­zung erreicht wer­den soll. Diese gilt es – wie in pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men üblich – anhand mess­ba­rer Ziel­grös­sen zu kon­trol­lie­ren, etwa «wie viele DAK wer­den bis 2025 mit wel­cher Summe umge­setzt», «wie viele Glei­se wur­den erstellt» oder «wie viele LKW-Ladun­gen auf die Schie­nen gebracht». Die Mess­bar­keit einer Erfolgs­quo­te ermög­licht es den Akteu­ren, ihre Stra­te­gien ent­spre­chend anzupassen.

Missbrauch der Beihilfevorschriften verhindern

2020 wurde der Deut­schen Bahn mas­si­ve Wett­be­werbs­ver­zer­rung vor­ge­wor­fen, weil diese auf­grund der Coro­na-Krise eine wei­te­re Eigen­ka­pi­tal­erhö­hung von 5 Mrd. Euro vom Staat erhal­ten soll­te. Zu Beginn des Jah­res 2023 hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on eine Unter­su­chung wegen mög­li­cher ille­ga­ler staat­li­cher Bei­hil­fen im zwei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­reich für die Güter­spar­te Fret SNCF der fran­zö­si­schen Staats­bahn­ge­sell­schaft SNCF ein­ge­lei­tet. Diese jun­gen Bei­spie­le zei­gen, dass staat­li­che Bei­hil­fen immer das Risi­ko des Miss­brauchs ber­gen. Umso wich­ti­ger ist es, dass die Regie­run­gen glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen für alle schaf­fen und gege­be­nen­falls die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen nach­schär­fen.[1]

Leitlinien nachschärfen

Bei­spiel für eine der­ar­ti­ge Über­ar­bei­tung sind die euro­päi­schen Eisen­bahn­leit­li­ni­en. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat deren Über­ar­bei­tung vor­ge­schla­gen, um den euro­päi­schen Ver­kehr auf nach­hal­ti­ge­re und umwelt­freund­li­che­re Ver­kehrs­lö­sun­gen zu ver­la­gern und gleich­zei­tig glei­che Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der EU zu wah­ren. Die Befra­gung der Mit­glie­der­staa­ten zur För­de­rung von trans­pa­ren­ten und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Pro­gram­men, der Begren­zung von Ein­zel­bei­hil­fen auf Aus­nah­me­fäl­le und der Anpas­sung der Höchst­gren­zen für Bei­hil­fen ging am 16. März 2022 zu Ende. Die Mehr­heit der Befrag­ten bevor­zug­te die För­de­rung von Pro­gram­men, die allen Unter­neh­men glei­che Chan­cen bie­ten, und dass Ein­zel­bei­hil­fen nur in Aus­nah­me­fäl­len gewährt wer­den soll­ten. Die EU-Kom­mis­si­on plant, im 4. Quar­tal 2023 die über­ar­bei­te­ten Leit­li­ni­en für staat­li­che Bei­hil­fen im Eisen­bahn­ver­kehr zu verabschieden.

[1] Vgl. Bericht in der DVZ vom 30.05.2023

Sinnvolle Verkehrsverlagerung – vom Verlader zum Bahnspediteur

Sinnvolle Verkehrsverlagerung – vom Verlader zum Bahnspediteur

Im Kan­ton Zürich muss seit dem 1. Juli 2021 sau­be­rer Aus­hub aus Bau­gru­ben mit einem Volu­men von über 25’000 Kubik­me­ter vom Bau­herrn zwin­gend mit der Bahn abtrans­por­tiert wer­den, ansons­ten ist eine Ersatz­ab­ga­be geschul­det. Die Unter­neh­mun­gen HASTAG (Zürich) AG, Schnei­der Umwelt­ser­vice AG und Eber­hard Bau AG haben sich per 8. März 2022 zur neu gegrün­de­ten Firma Ter­ra­Rail Modal­split AG zusam­men­ge­schlos­sen, um diese Dienst­leis­tung anzubieten.

Darum geht’s:

  • Kan­ton Zürich: Ver­ord­nung über den Bahn­trans­port von Aus­hub und Gesteins­kör­nung (BTV)
  • Ter­ra­Rail: Anbie­ter für Trans­port von Aus­hub­ma­te­ri­al und Gesteins­kör­nun­gen per Bahn
  • Im Sinne eines fai­ren Wett­be­werbs: Aus­schrei­bung für EVUs

 

Die Ter­ra­Rail Modal­split AG bie­tet den Trans­port von Aus­hub­ma­te­ri­al und Gesteins­kör­nun­gen per Bahn an vier Stand­or­ten an. Dabei nut­zen sie ihre lang­jäh­ri­gen Erfah­run­gen und die idea­len Stand­or­te mit Bahn­an­schluss der drei Unter­neh­mun­gen. Die Trak­ti­on zwi­schen den Stand­or­ten und der Entladestelle(n) wird aktu­ell durch SBB Cargo durchgeführt.

Die Aus­hub­ma­te­ria­len wer­den per Bahn aus dem Agglo­me­ra­ti­ons­ge­biet trans­por­tiert und in einer Depo­nie abge­la­gert bzw. ver­wer­tet. Im Ide­al­fall wird direkt wie­der Roh­stoff, wie zum Bei­spiel Kies, trans­por­tiert. Das Ange­bot umfasst auch die Erar­bei­tung eines Trans­port­kon­zepts, wel­ches mit dem Bau­ge­such ein­ge­reicht wer­den muss.

Ter­ra­Rail zieht der­zeit SBB Cargo für den Trans­port per Bahn hinzu. Es wur­den jedoch auch ande­re EVU in Betracht gezo­gen. Die Ter­ra­Rail Modal­split AG han­delt unab­hän­gig von den Anbie­tern im Markt und holt bei der Offert- und Pro­duk­ti­ons­pla­nung meh­re­re Ange­bo­te ein. Das pas­sends­te Ange­bot wird bestä­tigt. Daher ist in die­sem Bereich mit wech­seln­den Kon­stel­la­tio­nen zu rechnen.

Es wird erwar­tet, dass es Kon­kur­renz­an­ge­bo­te gibt, da die Offer­ten von Ter­ra­Rail unter den Bedin­gun­gen des Wett­be­werbs plat­ziert wer­den. Tat­säch­lich wur­den bereits meh­re­re Ver­ga­ben an ande­re Anbie­te­rin­nen und Anbie­ter auf dem Markt durch­ge­führt. Dies deu­tet auf das Vor­han­den­sein von Wett­be­werb hin.

Bahn­trans­por­te sind dann attrak­tiv, wenn die Bahn­in­fra­struk­tur direkt vom Ver­la­de- zum Ent­la­de­ort und über län­ge­re Distan­zen führt. Im Bereich des Modal­splits ist dies jedoch nur sel­ten der Fall. In der Regel ist ein zusätz­li­cher Umla­de­pro­zess erfor­der­lich, was den Auf­wand erhöht und Ver­la­de­plät­ze erfor­dert. Aus die­sem Grund sind aus Sicht der Ter­ra­Rail gesetz­li­che Vor­ga­ben sinn­voll, um den Modal­split­an­teil des Bahn­trans­ports zu erhö­hen und die Stras­sen zu ent­las­ten. Gleich­zei­tig arbei­tet Ter­ra­Rail daran, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit die­ser Trans­port­ket­te kon­ti­nu­ier­lich zu verbessern.

Der VAP begrüsst die Bün­de­lung der Kom­pe­tenz pri­vat­wirt­schaft­li­cher Unter­neh­men und die Aus­ge­stal­tung der Orga­ni­sa­ti­on einer Trans­port­ket­te auf den Stär­ken aller Part­ner. Die drei Ver­la­der ver­la­gern in ihrer Rolle als Spe­zia­lis­ten im Erd- und Gru­ben­bau und Betrei­ber von geeig­ne­ten Umschlags­platt­for­men in ihren Anschluss­gleis­an­la­gen und neu als Bahn­spe­di­teur Trans­por­te auf die Schie­ne und ent­las­ten die Stras­se. Wett­be­werb und das Stre­ben nach ech­ter Wett­be­werbs­fä­hig­keit im Ver­gleich zum rei­nen Stras­sen­trans­port wer­den posi­tiv bewer­tet. Es ist wün­schens­wert, dass die Ver­la­der eine Aus­wahl­mög­lich­keit haben und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit durch die Exis­tenz meh­re­rer Bahn­an­bie­ter erhöht wird.

Die im Kan­ton Zürich mit der Ersatz­ab­ga­be der Bau­her­ren gefun­de­ne Lösung ist eine markt­wirt­schaft­lich aus­ge­stal­te­te Zwangs­mass­nah­me, bei der die Ein­nah­men in den all­ge­mei­nen Staats­haus­halt flies­sen und nicht zweck­ge­bun­den sind. Wir wür­den es begrüs­sen, wenn eine geziel­te Rück­erstat­tung an die Markt­ak­teu­re statt­fin­den würde, bei­spiels­wei­se in Form von finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung sei­tens des Kan­tons für den Bau von Umschlags­platt­for­men oder den Auf­bau neuer mul­ti­mo­da­ler Logistiklösungen.

Für ande­re Pro­duk­te ist ein ver­gleich­ba­res Modell sehr viel schwie­ri­ger umsetz­bar, da die dazu nöti­gen Umschlags­platt­for­men feh­len. Hier ist die kan­to­na­le Ver­kehrs- und Raum­pla­nung gefor­dert für stras­sen- und schie­nen­sei­tig gut erschlos­se­ne Stand­or­te zu sorgen.

Um wei­te­re posi­ti­ve Ver­la­ge­run­gen zu för­dern, über­nimmt der VAP auch eine bera­ten­de Rolle für die Kan­to­ne. Dabei pro­fi­tie­ren die Kan­to­ne von dem umfang­rei­chen Fach­wis­sen, der lang­jäh­ri­gen Erfah­rung und dem weit­rei­chen­den Netz­werk des Ver­bands, das in der Trans­port­bran­che fest ver­an­kert ist.

SBB Cargo wieder hundertprozentige Tochtergesellschaft von SBB

SBB Cargo wieder hundertprozentige Tochtergesellschaft von SBB

Integration – Absage an eine Marktorientierung?

SBB Cargo ver­liert sowohl ihre Logis­tik­erfah­rung im Aktio­na­ri­at und im Ver­wal­tungs­rat als auch das exter­ne Ver­wal­tungs­rats­prä­si­di­um als Sym­bol unter­neh­me­ri­scher Frei­heit. Als erfolg­los stig­ma­ti­siert ist sie zurück am Tisch der Kon­zern­lei­tung. Was dür­fen Kun­den und Ver­la­ge­rungs­po­li­ti­ker erwarten?

Darum geht’s:

  • Logis­ti­ker Plan­zer, Cami­on Trans­port, Gal­li­ker und Bert­schi geben Min­der­heits­an­teil zurück
  • SBB Cargo wird wie­der voll in Kon­zern­lei­tung SBB integriert
  • Exter­nes Ver­wal­tungs­rats­prä­si­di­um und Ent­schei­dungs­frei­heit von SBB Cargo entfallen
  • Keine Anzei­chen für not­wen­di­ge Umge­stal­tung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs erkennbar
  • Abgel­tung und Inter­pre­ta­ti­on als Ser­vice public
  • Ver­kehrs­ver­lus­te hal­ten an

Die SBB bleibt sich treu. Die inte­grier­te Bahn trennt sich von den Min­der­heits­ak­tio­nä­ren bei ihrer Güter­bahn SBB Cargo und nimmt sie wie­der inte­gra­tiv in den Kreis der Kon­zern­lei­tung und ihre Bahn­fa­mi­lie voll auf. Und die Che­fin, Frau Baer, wird durch einen Immo­bi­li­en­ex­per­ten ersetzt. Die Grün­de für diese Schrit­te wer­den nicht erläutert.

Eben­so bleibt unge­klärt, wes­halb der WLV nicht eigen­wirt­schaft­lich betrie­ben wer­den kann und mit Steu­er­gel­dern wei­ter­hin lang­fris­tig unter­stützt wer­den soll­te. Ein­zig klar ist, dass der Wagen­la­dungs­ver­kehr zum ser­vice public mit Abgel­tung umge­stal­tet und mit „Suis­se Cargo Logi­stics“ und der neu gegrün­de­ten SBB Inter­mo­dal AG auch der kom­bi­nier­te Ver­kehr von der SBB ver­ein­nahmt und stra­te­gisch dem Markt ent­zo­gen wer­den soll. Hier müs­sen zwin­gend eini­ge Fra­gen wie z.B. dis­kri­mi­nie­rungs­freie und faire Bedin­gun­gen für alle Akteu­re auf­ge­wor­fen werden.

Die Wie­der­auf­er­ste­hung von SBB Cargo als Relikt vor OBI Orga­ni­sa­ti­on der Bahn­in­fra­struk­tur 16.075 kommt wohl nicht nur für den VAP, als Ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft, über­ra­schend. Wel­che Rolle die Poli­tik, das UVEK als Eig­ner, Wei­ter­lei­ter von Steu­er­gel­dern und Auf­sichts­be­hör­de bei die­sem Ent­scheid spiel­ten, ist unklar.

Wir vom VAP ana­ly­sie­ren und son­die­ren vor­erst. Wir suchen das Gespräch zur Poli­tik, dem UVEK, SBB und dem neuen CEO von SBB Cargo. Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se und hof­fent­lich zufrie­den­stel­len­der Fak­ten­la­ge wer­den wir unser wei­te­res Vor­ge­hen fest­le­gen und Sie erneut über die­sen aktu­el­len Stand informieren.

Werte wie Wett­be­werb, Markt­ori­en­tie­rung, Inno­va­ti­on, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit, pro­duk­ti­ve Ver­kehrs­trä­ger und Eigen­wirt­schaft­lich­keit gehö­ren zur DNA vom VAP. Und letzt­end­lich könn­ten unse­re „alten“ Ideen wie „Bran­chen­bah­nen“ und eine Aus­glie­de­rung der Bedie­nung der ersten/letzten Meile die rich­ti­ge Ant­wort für ein star­kes Güter­bahn­sys­tem in der Schweiz sein.

 

Rück­bli­ckend auf das Jahr 2018: Bei­trag von SRF: Dis­kus­si­on um Güter­ver­kehr – SBB Cargo neben der Spur

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

SBB soll Verantwortung statt 3‑Milliarden-Finanzpaket übernehmen

In unse­rem Blog­bei­trag «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mrd. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» haben wir unse­re Posi­ti­on zur Moti­on 22.3008 geäus­sert. Im vor­lie­gen­den Bei­trag fas­sen wir die Stim­me der Bran­chen- und Inter­es­sen­ver­tre­ter auf die bun­des­rät­li­chen Vor­schlä­ge im Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zusam­men. Die Wirt­schaft lehnt die Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Schwei­zer Fran­ken an die SBB ab und for­dert statt­des­sen unter­neh­me­ri­sche Verantwortung.

Darum geht’s:
  • SBB auf­grund der Pan­de­mie mit schlech­ten Resul­ta­ten im Fern­ver­kehr konfrontiert
  • Wirt­schaft lehnt Finanz­sprit­ze von 3 Mrd. Fran­ken ab und for­dert unter­neh­me­ri­sche Lösung
  • Kla­res Nein zur Zweck­ent­frem­dung der LSVA
  • Sys­tem­wech­sel bei Dar­le­hen wird begrüsst
  • Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr spal­tet die Wirtschaft

Die Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» ver­langt, dass der Bund die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­nimmt. In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 for­mu­liert der Bun­des­rat seine Vor­schlä­ge zur Finan­zie­rung der SBB aus. Er schlägt einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken vor und will die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken redu­zie­ren. Die­ser Zustupf soll finanz­tech­nisch durch Gut­schrift der vol­len Erträ­ge der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be LSVA (Bun­des­an­teil) in den Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­ge­stellt wer­den. Ziel der Mass­nah­men ist es, die Ver­lus­te der SBB im Fern­ver­kehr von 2020 bis 2022 zu kom­pen­sie­ren und die Ober­gren­ze von deren Net­to­ver­schul­dung einzuhalten.

Nein zur Finanzspritze, Ja zum Verzicht auf Tresoreriedarlehen

Die Wirt­schaft – ver­tre­ten durch Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS, Astag und VAP – und die wirt­schafts­na­hen Par­tei­en FDP und SVP leh­nen sowohl die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze als auch die Zweck­ent­frem­dung der LSVA zuguns­ten des Fern­ver­kehrs mit einer deut­li­chen Mehr­heit ab.

Eben­so geschlos­sen begrüs­sen sie den Sys­tem­wech­sel bei der Dar­le­hens­ge­wäh­rung und for­dern den Ver­zicht auf Tre­sore­rie­dar­le­hen. Eine Mehr­heit sieht als Lösung für die Finan­zie­rung im kom­mer­zi­el­len Geschäfts­be­reich den Kapi­tal­markt. Eine Min­der­heit kann sich auch dafür gewis­se Bun­des­dar­le­hen durch das Par­la­ment vor­stel­len. Ins­ge­samt soll die Trans­pa­renz im kom­mer­zi­el­len und sub­ven­tio­nier­ten Bereich erhöht werden.

Unternehmerische Verantwortung gefordert

Statt dass der Bund die Ver­lus­te der SBB infol­ge der Covid-19-Krise auf Kos­ten des Steu­er­zah­lers über­nimmt, soll die Staats­bahn unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen. Dazu ste­hen ihr diver­se markt­wirt­schaft­li­che Mass­nah­men zur Ver­fü­gung, um Betriebs­kos­ten und Inves­ti­tio­nen in Ein­klang mit Ange­bot und Prei­sen zu brin­gen. Rea­lis­ti­sche Bei­spie­le sind Kos­ten­ein­spa­run­gen, Preis­er­hö­hun­gen oder der Ver­kauf von nicht betriebs­not­wen­di­gen Liegenschaften.

Trassenpreissystem verursachergerecht gestalten

SVP, Eco­no­mie­su­is­se, SGV, CFS und VAP leh­nen eine Sen­kung des Tras­sen­prei­ses für den Fern­ver­kehr ab. FDP und Astag kön­nen sich eine hälf­ti­ge Lösung zwi­schen Bund und SBB vor­stel­len. Das Schwei­zer Tras­sen­preis­sys­tem ist nicht ver­ur­sa­cher­ge­recht aus­ge­stal­tet; der Güter­ver­kehr wird zu stark belas­tet. Die Inter­es­sen­ver­tre­ter sind sich einig, dass die LSVA nicht zur Lösung die­ses Miss­stan­des zweck­ent­frem­det wer­den darf. Statt­des­sen soll der Bund die Bun­des­an­tei­le der LSVA wei­ter­hin len­kend und ver­mehrt für die Dekar­bo­ni­sie­rung von Stras­se, Schie­ne und Schiff­fahrt einsetzen.

Uneinig über Marktöffnung

Die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und VAP for­dern eine Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts im Fern­ver­kehr in Ein­klang mit der Euro­päi­schen Union (EU). Hier zei­gen die übri­gen Wirt­schafts­ver­tre­ter und wirt­schafts­na­hen Par­tei­en eine grös­se­re Bereit­schaft für real­po­li­ti­sche For­de­run­gen. Ob sich diese Schwei­zer Real­po­li­tik auf euro­päi­schem Par­kett noch lange hal­ten lässt, wird sich weisen.

Positionen im Wortlaut
Unse­re voll­stän­di­ge Anhö­rungs­ant­wort vom 7. März 2023 fin­den Sie als Down­load auf unse­rer Website:  Wei­te­re Ver­nehm­las­sungs­ant­wor­ten kön­nen Sie hier herunterladen:   
Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Fahrdienstvorschriften: Bitte vereinfachen und international harmonisieren

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ent­wi­ckelt im Rah­men des Ände­rungs­zy­klus 2024 die Schwei­zer Fahr­dienst­vor­schrif­ten (FDV2024) wei­ter. Sys­te­ma­ti­sche Ver­än­de­run­gen sind zen­tral. Hier eine Stel­lung­nah­me aus Sicht der ver­la­den­den Wirtschaft.

 

Darum geht’s:
  • Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten ab 2024 in Kraft
  • Sys­te­mi­sche Ver­ein­fa­chung für Bahn­mit­ar­bei­ten­de gefragt
  • Kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE stei­gert Inter­ope­ra­bi­li­tät zusätzlich
  • Bahn­bran­che soll Ver­ant­wor­tung für die Fahr­dienst­vor­schrif­ten übernehmen
  • VAP wünscht mehr unter­neh­me­ri­schen Spiel­raum für Anschlussgleisbetreiber

 

Seit über 20 Jah­ren gel­ten in der Schweiz ein­heit­li­che Fahr­dienst­vor­schrif­ten, die für alle Bahn­un­ter­neh­men ver­bind­lich sind. Sie sind für den Bahn­be­trieb essen­zi­ell, da sie sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten und Mass­nah­men der Zusam­men­ar­beit defi­nie­ren und die Auf­ga­ben, Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten aller Betei­lig­ten im Bahn­be­trieb fest­le­gen. Um die Fahr­dienst­vor­schrif­ten wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und alle vier Jahre zu aktua­li­sie­ren, arbei­tet das BAV eng mit der Bahn­bran­che zusam­men. Die­ser Ände­rungs­zy­klus ist sinn­voll, da damit sowohl die täg­li­chen Erfah­run­gen aus dem Betrieb als auch die tech­ni­schen Ent­wick­lun­gen in der Bahn­bran­che berück­sich­tigt wer­den. Er hat aber auch nega­ti­ve Neben­wir­kun­gen: So sind die FDV zu einem schwer über­blick­ba­ren Vor­schrif­ten­dschun­gel ange­wach­sen, der drin­gend ent­schlackt und auf die Inter­ope­ra­bi­li­täts­vor­schrif­ten aus­ge­rich­tet wer­den muss. Den ver­ant­wort­li­chen Unter­neh­men ist dabei mehr unter­neh­me­ri­scher Frei­raum zu gewäh­ren. Die Inkraft­set­zung der aktu­ell lau­fen­den Über­ar­bei­tung ist auf den 1. Juli 2024 geplant[1].

Änderungszyklus 2024 mit wichtigen Teilprojekten

Wir vom VAP begrüs­sen die vom BAV in den kon­zep­tio­nel­len Teil­pro­jek­ten vor­ge­schla­ge­nen sys­te­ma­ti­schen Wei­ter­ent­wick­lun­gen der Fahr­dienst­vor­schrif­ten (vgl. Abbil­dung 1). Zudem regen wir an, die grund­sätz­li­chen Neue­run­gen kon­se­quent und zügig umzusetzen.

  • Mit dem Teil­pro­jekt 1 «STRUKTUR» will das BAV die Fahr­dienst­vor­schrif­ten sys­te­ma­tisch struk­tu­rie­ren, um sie für Anwen­der ver­ständ­li­cher und ein­heit­li­cher zu machen. Die voll­stän­di­ge Umset­zung die­ser Ver­ein­heit­li­chung wird eini­ge Ände­rungs­run­den benö­ti­gen. Meis­tens ist es sinn­voll, eine struk­tu­rel­le Har­mo­ni­sie­rung mit mate­ri­el­len Anpas­sun­gen zu kombinieren.
  • Mit den Teil­pro­jek­ten 2a, 2b und 2c «Anwen­dung» zielt das BAV dar­auf ab, die Vor­aus­set­zun­gen für eine sys­te­ma­ti­sche digi­ta­le Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten zu schaf­fen. Jede ein­zel­ne Vor­schrift wird einem Gel­tungs­be­reich oder einer Opti­on zuge­ord­net. Neu ist fest­ge­legt, wer wel­che Funk­ti­on wahr­nimmt. Sobald die­ses Teil­pro­jekt rea­li­siert ist, las­sen sich Vor­schrif­ten ein­deu­tig nach Gel­tungs­be­rei­chen fil­tern und Funk­tio­nen zuord­nen. Das wird die Effi­zi­enz bei der Erstel­lung und bei allen Anwen­dun­gen der Vor­schrif­ten mas­siv erhö­hen, da es digi­ta­le Nut­zungs­mög­lich­kei­ten zulässt.
  • Im Rah­men des Teil­pro­jekts 3 «Wir­kung» ist das BAV gefor­dert, eine nut­zer­ge­rech­te Stra­te­gie zu fin­den, um die siche­re Über­tra­gung der Ver­ant­wor­tung an die Bahn­un­ter­neh­mun­gen bei lau­fen­dem Betrieb zu gewähr­leis­ten. Gemäss TSI OPE (vgl. Kas­ten) sind die Bahn­un­ter­neh­mun­gen für Betriebs­vor­schrif­ten zustän­dig; das soll auch in der Schweiz künf­tig gel­ten. Die lau­fen­de Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE wird es zudem ermög­li­chen, die bestehen­den natio­na­len Regeln der Fahr­dienst­vor­schrif­ten schritt­wei­se auf­zu­he­ben und nur zwin­gend not­wen­di­ge natio­na­le Vor­schrif­ten bei­zu­be­hal­ten, die als Noti­fi­zier­te Natio­na­le Tech­ni­sche Vor­schrif­ten (NNTV)[2] bei der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur ERA gemel­det wer­den müssen.
  • Das Teil­pro­jekt 4 «MATERIELL» umfasst eine Anzahl inhalt­li­cher Anpas­sun­gen, die die Fahr­dienst­vor­schrif­ten aktualisieren.
Zusammenarbeit aller Beteiligten regeln

Für die Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten per 2024 ste­hen tief­grei­fen­de Ver­än­de­run­gen an. Wir sind über­zeugt, dass der Bahn­be­trieb nicht per se als kom­plex ein­zu­stu­fen ist. Er braucht klare Regeln für die Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten – gera­de, weil Arbeits­tei­lung, Auto­ma­ti­on und Spe­zia­li­sie­rung im Bahn­be­trieb zuneh­men. Des­halb sind aus unse­rer Sicht die fol­gen­den Aspek­te einzubeziehen:

Vereinfachungen anstreben

Es braucht ein­heit­li­che, ver­ständ­li­che und adres­sa­ten­ge­rech­te Vor­schrif­ten, die unter­neh­mens­über­grei­fend gel­ten. Mit­ar­bei­ten­de sol­len für ihre jewei­li­ge Funk­ti­on über alle not­wen­di­gen Regeln ver­fü­gen und kon­se­quent von unnö­ti­gem Bal­last befreit arbei­ten können.

Die Betriebs­vor­schrif­ten soll­ten risi­ko­ba­siert for­mu­liert wer­den, die Bahn­un­ter­neh­mun­gen müs­sen in einem defi­nier­ten Gesamt­rah­men auf sie zuge­schnit­te­ne ein­fa­che und kos­ten­güns­ti­ge Lösun­gen erar­bei­ten, um kon­kur­renz­fä­hig zu produzieren.

Digitalisierung nutzen

Mit funk­ti­ons­be­zo­ge­nen Fil­tern ermög­licht die Digi­ta­li­sie­rung eine mas­si­ve Stei­ge­rung der Effi­zi­enz bei der Nut­zung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten. Wer eine sicher­heits­re­le­van­te Tätig­keit aus­übt, muss die dafür rele­van­ten Vor­schrif­ten ken­nen – aber nur diese.

Unternehmerische Freiheiten sicherstellen

Wir vom VAP stre­ben für Anschluss­glei­se mach­ba­re Lösun­gen an, da eine strik­te Ein­hal­tung der für den Bahn­be­trieb defi­nier­ten Vor­schrif­ten hier nicht immer mög­lich ist. Ins­be­son­de­re für Anschluss­bah­nen emp­feh­len wir einen risi­ko­ba­sier­ten Ansatz, um mehr unter­neh­me­ri­sche Frei­heit zu gewähr­leis­ten. Um die Betriebs­ab­wick­lung auf Anschluss­glei­sen sicher und kos­ten­ef­fi­zi­ent für Betrei­ber­ge­sell­schaf­ten und Mit­ar­bei­ten­de zu gestal­ten, sind spe­zi­fi­sche Vor­schrif­ten gefragt.

Interoperabilität sicherstellen

Inter­ope­ra­ble Bah­nen, die auf ver­schie­de­nen Infra­struk­tu­ren und grenz­über­schrei­tend in meh­re­ren Län­dern ver­keh­ren, haben ande­re Anfor­de­run­gen als regio­na­le Bah­nen und Anschlies­ser, die aus­schliess­lich lokal unter­wegs sind. Im Hin­blick auf die unter­schied­li­chen Ver­hält­nis­se bei Bahn­hö­fen und Anschluss­glei­sen müs­sen die Betriebs­vor­schrif­ten im Rah­men einer ein­heit­li­chen Gesamt­struk­tur je nach Ver­kehr und Infra­struk­tur unter­schied­lich, ver­ständ­lich und aufs Wesent­li­che kon­zen­triert gestal­tet sein.

Im Nor­mal­spur­be­reich wer­den mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE die Betriebs­vor­schrif­ten inter­na­tio­nal immer stär­ker har­mo­ni­siert. Die Zahl der ver­blei­ben­den natio­na­len Vor­schrif­ten ist auf ein Mini­mum zu beschrän­ken, um die prak­ti­sche Anwend­bar­keit zu ver­bes­sern. Alle betei­lig­ten Län­der sind gefor­dert, nicht mehr benö­tig­te natio­na­le Vor­schrif­ten abzu­schaf­fen. Die kon­se­quen­te Anwen­dung der TSI OPE wird dazu füh­ren, dass im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr lang­fris­tig ein­heit­li­che­re Vor­schrif­ten gel­ten und Hür­den all­mäh­lich verschwinden.

Verantwortung übernehmen

Die TSI OPE weist die Ver­ant­wor­tung für die Betriebs­vor­schrif­ten den Bahn­un­ter­neh­men zu. Folg­lich muss das BAV seine Hoheit über die Fahr­dienst­vor­schrif­ten an die Bahn­bran­che abge­ben. Die Schwei­zer Bahn­bran­che soll aktiv die Ver­ant­wor­tung für die gesam­ten Betriebs­vor­schrif­ten und deren Wei­ter­ent­wick­lung über­neh­men. Der VAP begrüsst diese Ver­ant­wor­tungs­über­tra­gung der FDV an die Bahn­bran­che. Sie ist mit den bevor­ste­hen­den Inno­va­ti­ons­schrit­ten zu kom­bi­nie­ren. Im Bahn­sek­tor muss dazu eine unter­neh­mens­über­grei­fen­de Lösung für ein­heit­li­che über­ge­ord­ne­te Betriebs­vor­schrif­ten gefun­den wer­den. Aus Sicht VAP wäre ein koope­ra­ti­ves Zusam­men­ar­beits­mo­dell zweck­mäs­sig, in dem das BAV die Koor­di­na­ti­ons­auf­ga­be inne­hat und gemein­sam mit den Fach­ex­per­ten der Bahn­bran­che betrieb­li­che Vor­schrif­ten in Form einer Leit­li­nie ent­wi­ckelt und abstimmt (so Art. 3a GüTV gemäss Ent­wurf des Bun­des­rats vom 2. Novem­ber 2022). Diese Leit­li­ni­en kön­nen nach erfolg­ter Publi­ka­ti­on von den ein­zel­nen Unter­neh­mun­gen für die Erstel­lung ihrer Fahr­dienst­vor­schrif­ten ver­wen­det werden.

TSI OPE 2019/773
Die­ses Kür­zel steht für die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung der Euro­päi­schen Union zu den Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für die Inter­ope­ra­bi­li­tät «Ver­kehrs­be­trieb und Ver­kehrs­steue­rung», Aus­ga­be­stand 2019. Dem­nach soll die Schie­ne dank bar­rie­re­frei­er Zug­fahr­ten über Lan­des­gren­zen hin­weg Markt­an­tei­le zurück­ge­win­nen und zur Reduk­ti­on der CO2-Emis­sio­nen bei­tra­gen. Dazu braucht es unter ande­rem eine umfas­sen­de euro­pa­wei­te Har­mo­ni­sie­rung der Betriebs­re­geln. Bis heute wer­den län­der­spe­zi­fisch unter­schied­li­che natio­na­le Vor­schrif­ten ange­wen­det. Die EU treibt die Har­mo­ni­sie­rung mit der Wei­ter­ent­wick­lung der TSI OPE voran. Darin legt sie die Ver­ant­wort­lich­kei­ten für Unter­neh­men fest, sieht aber keine behörd­lich erlas­se­nen Fahr­dienst­vor­schrif­ten vor, wie dies in der Schweiz aktu­ell der Fall ist. Das bleibt Auf­ga­be der Bahn­un­ter­neh­men. Diese müs­sen die Fahr­dienst­vor­schrif­ten im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät den Vor­ga­ben der TSI OPE anglei­chen. Über den Gemisch­ten Aus­schuss (Land­ver­kehrs­ab­kom­men CH-EU) hat sich auch die Schweiz zur Anwen­dung der TSI OPE verpflichtet.
 
Sportlicher Fahrplan

Das BAV hat zur Wei­ter­ent­wick­lung der Fahr­dienst­vor­schrif­ten den fol­gen­den Zeit­plan publiziert:

Umset­zungs­schritt Frist
Publi­ka­ti­on der FDV2024 per Ende Novem­ber 2023
Inkraft­set­zung der FDV2024 per 1. Juli 2024
Zwi­schen­zy­klus FDV2025
(Teil­pro­jek­te Tram und TSI OPE)
per Ende 2025
Nächs­ter regu­lä­rer Zyklus per Mitte 2028

 

[1] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/weiterentwicklung-fdv-a2024.html

[2] https://www.bav.admin.ch/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/nntv.html

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