INTEROPERABILITÄT

Der VAP setzt sich für die Inter­ope­ra­bi­li­tät ein. Das heisst die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge frei­zü­gig auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren kön­nen.

Der Schwei­zer Güter­trans­port kennt keine Gren­zen. Viele unse­rer Mit­glie­der sind inter­na­tio­nal tätig und bedie­nen den EU-Raum regel­mäs­sig. Damit wir Ihnen die­sen Zugang zu einem inter­es­san­ten Markt­po­ten­zi­al auch in Zukunft gewäh­ren kön­nen, enga­gie­ren wir uns auf inter­na­tio­na­lem Parkett.

 

  • Die «Inter­na­tio­nal Union of Wag­on­kee­pers» – kurz UIP – betreibt euro­päi­sche Güter­ver­kehrs­po­li­tik. Wir vom VAP haben die UIP 1950 gegrün­det und las­sen seit­her die Schwei­zer Per­spek­ti­ve in Euro­pa einfliessen.
  • Die «Euro­pean Rail Freight Asso­cia­ti­on» bringt ihr Ziel auf den Punkt: «We deli­ver com­pe­ti­ti­on!» (Wir lie­fern Wett­be­werbs­fä­hig­keit!). Auch die­ser Orga­ni­sa­ti­on sind wir eng ver­bun­den und stel­len ihren Vizepräsidenten.
Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

In der Win­ter­ses­si­on 2025 vom 1. bis 19. Dezem­ber 2025 beriet das Schwei­zer Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Geschäf­te. Im Mit­tel­punkt stan­den die vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ver-füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Sust-Berichts zum Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Eben-so zur Debat­te stan­den das Leis­tungs­ni­veau bei SBB Cargo sowie – ein­mal mehr – die Ali­men­tie-rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF).


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen
  • Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo
  • Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen

Am 15. Dezem­ber 2025 beriet der Stän­de­rat die Inter­pel­la­ti­on 25.4146 «Zu den Aus­wir­kun­gen der Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li. Im Mit­tel­punkt stan­den Fra­gen zu den vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV erst­ver­füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Ziel der Mass­nah­men war mehr Sicher­heit im Schienengüterverkehr.

Zum Auf­takt der Rats­de­bat­te wies Stän­de­rat Ditt­li dar­auf hin, dass die Mass­nah­men zwangs­läu­fig auch Län­der der Euro­päi­schen Union betref­fen wür­den. Da das BAV sie aus Zeit­grün­den nicht mit der euro­päi­schen Güter­ver­kehrs­bran­che abge­stimmt hat, erach­tet er die Inter­ope­ra­bi­li­tät im grenz­über­schrei­ten­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als gefähr­det. Auch die feh­len­den per­so­nel­len und tech­ni­schen Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten zur Bewäl­ti­gung der ver­kürz­ten War­tungs­in­ter­val­le sieht Josef Ditt­li als nicht gege­ben. Er sprach das Risi­ko an, dass mit der Umset­zung ein mas­si­ver Eng­pass bei der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen mit den ent­spre­chen­den Fol­gen etwa für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit drohe.

Stän­de­rat Ditt­li bezwei­felt, dass es rich­tig und ziel­füh­rend ist, die Haf­tung und Ver­ant­wor­tung für Rad­brü­che ein­sei­tig beim Wagen­un­ter­halt, also bei der Instand­hal­tung der Wagen, zu suchen, wie es die BAV-Ver­fü­gung tut. Die Ursa­chen von Rad­brü­chen lägen im Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren wie Fahr- und Brems­ver­hal­ten des Lok­füh­rers, Zustand der Infra­struk­tur sowie War­tung und Mate­ri­al. Gemäss Ditt­li soll­ten «Fahr­wei­se, Infra­struk­tur­be­din­gun­gen sowie der Unter­halt in ange­mes­se­ner Form in die Beur­tei­lung mit ein­be­zo­gen werden.»

Bun­des­rat Albert Rösti strich in sei­nem Votum die her­aus­ra­gen­de Stel­lung der ver­la­den­den Wirt­schaft für den Güter­ver­kehr her­aus. «Es ist, glau­be ich, hier im Saal unbe­strit­ten, dass die ver­la­den­de Wirt­schaft eine sehr wich­ti­ge Auf­ga­be im Güter­ver­kehr leis­tet und wir gleich­zei­tig alles dafür tun müs­sen, dass die Ware auf der Schie­ne bleibt und auch die Sicher­heit gewährt wird.»

Im Wei­te­ren erwähn­te BR Rösti die Zwi­schen­ver­fü­gung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Diese setzt die von der Ver­fü­gung ent­zo­ge­ne auf­schie­ben­de Wir­kung wie­der ein. BR Rösti wer­tet die Atem­pau­se als will­kom­me­ne Chan­ce, um an der Umsetz­bar­keit der ver­füg­ten Mass­nah­men zu arbei­ten und eben­so die Unklar­hei­ten zur Haf­tungs­fra­ge zu klä­ren. Dem Bun­des­rat liegt mit dem Pos­tu­lat Stor­ni 25.3177 zudem ein Auf­trag aus dem Natio­nal­rat vor, eine Bestan­des­auf­nah­me der regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on zur Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erstel­len. Dazu BR Rösti: «Ich glau­be, das Pos­tu­lat bie­tet die Basis, um auch die Punk­te bezüg­lich der Haf­tung anzu­se­hen. […] Auf die­ser Ebene soll­te es mög­lich sein, wei­ter zusam­men­zu­ar­bei­ten für die Sicher­heit und dafür, dass die Güter auf der Bahn bleiben.»

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zur Inter­pel­la­ti­on 25.4146 von SR Josef Dittli.

Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo

Mit den Motio­nen 25.4147 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog und der Moti­on 25.4409 der KVF‑S beriet sich der Stän­de­rat zur «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr». Die Vor­stös­se for­dern den Bun­des­rat auf, den SBB für die Leis­tungs­pe­ri­ode 2026 bis 2029 diver­se Vor­ga­ben zu machen. Im Zen­trum der Debat­te im Stän­de­rat stan­den drei Punk­te: die finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­bei­trä­ge durch den Bund, die Effi­zi­enz­stei­ge­rung und damit die von SBB Cargo ange­fah­re­nen Bedien­punk­te sowie zukünf­tig ver­hält­nis­mäs­si­ge Preis­er­hö­hun­gen. In Abspra­che mit der Mehr­heit der KVF‑S zog Eva Her­zog den ers­ten Punkt ihrer Moti­on zurück.

Zur Begrün­dung des Min­der­heits­an­tra­ges auf Ableh­nung von Punkt zwei der Moti­on 25.4409 ergriff Stän­de­rä­tin Esther Fried­li das Wort. Ihr Fazit: «Ich bitte Sie, hier jetzt zuerst ein­mal etwas Zeit ver­strei­chen zu las­sen, damit das neue Güter­trans­port­ge­setz umge­setzt wer­den kann. Nach ein bis zwei Jah­ren kön­nen wir dann schau­en, ob es sich in die rich­ti­ge Rich­tung ent­wi­ckelt hat. Aber jetzt schon wie­der ein­zu­grei­fen, erach­tet unse­re Min­der­heit als nicht zielführend.»

Bun­des­rat Albert Rösti äus­ser­te sich in der Debat­te wie folgt: «Wir haben die Bedien­punk­te in der Leis­tungs­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt, die Prei­se wur­den ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben, und damit ist der Rah­men eigent­lich so fest­ge­legt, wie ihn das Par­la­ment im Rah­men der Bera­tung des Güter­trans­port­ge­set­zes gesetzt hat. Ich bitte Sie des­halb, nicht in die Umset­zung ein­zu­grei­fen und das Kon­zept zuerst ein­mal lau­fen zu las­sen, dies im Wis­sen, dass wir von SBB Cargo ver­lan­gen, dass sie mit all die­sen Aspek­ten kei­nen Ver­lust mehr einfährt.»

Der Stän­de­rat gab dem Min­der­heits­an­trag zu Punkt zwei der Moti­on 25.4409 mit 21 zu 15 Stim­men statt und nahm Punkt drei der Moti­on mit 21 zu 19 Stim­men an. Der Natio­nal­rat muss noch als Zweit­rat über die Vor­la­gen beraten.

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zu den Motio­nen 25.4147 und 25.4409.

Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Mit der Moti­on 25.3953 «Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­stel­len» hat die KVF‑S den Bun­des­rat beauf­tragt, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) zu ver­bes­sern und zu erhöhen.

Das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on hat gemäss der bun­des­rät­li­chen Stel­lung­nah­me ent­schie­den, die geplan­ten Aus­bau­pro­jek­te im Rah­men des Pro­jek­tes «Ver­kehr ’45» zu über­prü­fen und zu prio­ri­sie­ren. Zusätz­lich ist zu klä­ren, wie die finan­zi­el­le Situa­ti­on des BIF mit­tel­fris­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Der Bun­des­rat wird aus­schliess­lich Mass­nah­men berück­sich­ti­gen, die das Ent­las­tungs­pa­ket 27 und die Schul­den­brem­se nicht beeinträchtigen.

Der Stän­de­rat hatte die Moti­on 25.3953 bereits in der Herbst­ses­si­on 2025 ange­nom­men (hier geht’s zum amt­li­chen Bul­le­tin). Der Natio­nal­rat folg­te dem Erstrat und nahm den Vor­stoss am 11. Dezem­ber 2025 eben­falls an.

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine nega­ti­ve Schlag­zei­le die ande­re. Die Frage nach dem zukünf­ti­gen Stel­len­wert der Stahl­ko­los­se, die Jahr für Jahr Mil­lio­nen von Ton­nen an Gütern von A nach B zie­hen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang
  • Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel
  • Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel
  • Agie­ren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wach­sen­de Wirt­schaft zieht not­wen­di­ger­wei­se einen höhe­ren Bedarf an Güter­trans­por­ten nach sich. Schliess­lich müs­sen die zusätz­li­chen Güter irgend­wie zum End­kon­su­men­ten gelan­gen. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist dabei unab­ding­bar; schon heute trans­por­tiert er jähr­lich Mil­lio­nen von Ton­nen Güter kli­ma­freund­lich von A nach B.

Gemäss den Pro­gno­sen des Bun­des­amts für Raum­ent­wick­lung (ARE) im Rah­men sei­ner Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güter­ver­kehrs um 31 Pro­zent zu rech­nen. In die­ser Zeit soll der Anteil der per Bahn trans­por­tier­ten Güter von 37 auf 39 Pro­zent anstei­gen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr lau­fen sowohl die­sen Per­spek­ti­ven als auch den kla­ren poli­ti­schen Absich­ten im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dia­me­tral ent­ge­gen: Obwohl der Bedarf an Güter­trans­por­ten steigt, ver­liert die Schie­ne kon­ti­nu­ier­lich an Marktanteilen.

Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang

Exem­pla­risch für die­sen Abwärts­trend steht die vor­zei­ti­ge Ein­stel­lung der rol­len­den Land­stras­se (Rola). Diese nahm am 11. Dezem­ber 2025 zum letz­ten Mal die Stre­cke von Frei­burg im Breis­gau in Rich­tung Nova­ra (IT) unter die Räder. Die Liste ähn­li­cher Nega­tiv­bei­spie­le lässt sich belie­big fort­set­zen. So etwa mit dem Abbau von acht Ter­mi­nals für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr, mit den teils unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen durch SBB Cargo im Inland oder mit den ein­schnei­den­den und wenig fun­dier­ten Regu­lie­run­gen des BAV im Nach­gang zum Unfall am Gott­hard-Basis­tun­nel. Eben­falls besorg­nis­er­re­gend ist die desas­trö­se Schie­nen­in­fra­struk­tur von Deutsch­land im alpen­que­ren­den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Diese schein­ba­ren Ein­zel­fäl­le kumu­lie­ren sich und füh­ren in der Summe zu einem schlei­chen­den und gra­vie­ren­den Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und somit zu einer Rück­ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Strasse.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel

Diese Schwä­chung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat auch in ande­ren Berei­chen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen. So wird etwa das Netto-Null-Kli­ma­ziel des Bun­des immer unrea­lis­ti­scher. Eben­so hat die Stras­se ihre Kapa­zi­täts­gren­zen schon längst erreicht, was sich an der immensen und expo­nen­ti­ell stei­gen­den Zahl von Stau­stun­den zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stun­den. Eine Ent­schär­fung ist nicht in Sicht. Im Gegen­teil, denn die Stimm­be­völ­ke­rung hat einen Kapa­zi­täts­aus­bau im Novem­ber 2024 klar abgelehnt.

Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel

Erfreu­lich sind zahl­rei­che Initia­ti­ven, die die­sen nega­ti­ven Trends ent­ge­gen­lau­fen. Ein sol­ches Licht­blick-Pro­jekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp Inter­re­gio­Car­go. Diese über­nimmt Bewähr­tes aus dem kom­bi­nier­ten Ver­kehr und räumt hin­der­li­che Stol­per­stei­ne aus dem Weg. Mit einem ein­fa­chen, durch­dach­ten Sys­tem will die bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz star­ker Unter­neh­men die Güter von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Beim alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehr macht man eben­falls aus der Not eine Tugend: Unter der Füh­rung des BAV ruft man Per­so­nal grenz­über­schrei­tend zusam­men und prüft inno­va­ti­ve Ansät­ze, um die schwie­ri­ge momen­ta­ne Situa­ti­on mit einer deso­la­ten Bahn­in­fra­struk­tur und den sich abzeich­nen­den Bau­stel­len in Deutsch­land zu über­brü­cken. Posi­tiv zu sehen ist dabei, wie die Bran­chen­ak­teu­re zusam­men­ste­hen und prag­ma­tisch nach Lösun­gen suchen.

Agie­ren statt kapitulieren

Ulrich Maix­ner, Geschäfts­füh­rer der Spe­di­ti­ons­fir­ma Hoyer, zog in der Zuger Zei­tung unlängst einen dra­ma­ti­schen Schluss zur Situa­ti­on im kom­bi­nier­ten Ver­kehr: «Wir ste­hen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on beim Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz noch nicht. Aller­dings kann sich die Bran­che ein zwei­tes Jahr 2025 mit einer ähn­li­chen Ansamm­lung von Hiobs­bot­schaf­ten nicht leisten.

 

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Ant­wort auf den SUST-Bericht zusätz­li­che Sicher­heits­mass­nah­men für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Schweiz ver­ord­net. Die Mass­nah­men sind ein­schnei­dend und erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten. Die Poli­tik ist auf­ge­for­dert, rasch zu reagie­ren und den Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs unver­züg­lich zu stoppen.


Darum geht’s:

  • Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP
  • Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt
  • Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört
  • Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar
  • SBB dop­peln nach
  • Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP

Im Rah­men der bei­den run­den Tische zur Erar­bei­tung von Mass­nah­men für mehr Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr haben die Mit­glie­der des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) kon­struk­ti­ve Vor­schlä­ge unter­brei­tet. Damit wol­len sie die bereits heute sehr hohe Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit ver­hält­nis­mäs­si­gen und aus­ge­wo­ge­nen Mass­nah­men erhö­hen und gleich­zei­tig die Bran­che nicht schwä­chen. Doch genau Letz­te­res ist nun gesche­hen: Die ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen ver­schlech­tern die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bahn und füh­ren ohne einen zusätz­li­chen Sicher­heits­ge­winn zu Rück­ver­la­ge­run­gen auf die Stras­se. Vor allem aber ist die Bran­che über die unver­hält­nis­mäs­si­gen Mass­nah­men und die zeit­li­chen Vor­ga­ben kon­ster­niert. Die Mass­nah­men sind in der vor­ge­se­he­nen Frist nicht umsetzbar.

Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt

Die Gang­art des BAV erstaunt. Denn sowohl das Par­la­ment als auch die Bevöl­ke­rung haben dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den letz­ten Jah­ren immer wie­der den Rücken gestärkt. So gibt es für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im alpen­que­ren­den Tran­sit einen Ver­fas­sungs­auf­trag. Und auch den inlän­di­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat das Par­la­ment mit der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) wie­der­holt geför­dert. Zudem ist unbe­strit­ten, dass es einen leis­tungs­star­ken Schie­nen­gü­ter­ver­kehr braucht, wenn die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 errei­chen will. Letzt­lich zeigt auch das Nein der Bevöl­ke­rung zum Auto­bahn­aus­bau, wie zen­tral die Ver­la­ge­rung von Gütern auf die Schie­ne zur Ent­las­tung der Stras­se ist – und bleibt. Mit den vom BAV ver­ord­ne­ten Ver­schär­fun­gen rücken diese Ziele in immer wei­te­re Ferne.

Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört

Die ver­la­den­de Wirt­schaft hat das BAV vor des­sen Ent­scheid in einem Schrei­ben nach­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, wie zen­tral der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Wirt­schaft ist und dass der Gesetz­ge­ber neue Mass­nah­men mit Augen­mass erlas­sen muss. Das Schrei­ben wies auf dro­hen­de wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen und die Gefähr­dung der Lan­des­ver­sor­gung hin. Dass diese Warn­ru­fe beim BAV unge­hört ver­hall­ten, ist nicht nach­voll­zieh­bar und wirft Fra­gen auf.

Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar

Für bran­chen­wei­tes Stirn­run­zeln sorgt auch die äus­serst kurze Frist bis zur Umset­zung der Mass­nah­men. Diese sol­len ab dem 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten. Das ist aus prak­ti­schen Grün­den unrea­lis­tisch und für die Bran­che nicht nach­voll­zieh­bar. Das BAV schiebt die schein­ba­re Lösung der angeb­li­chen Sicher­heits­pro­ble­me auf die Wagen­hal­ter ab, ohne die The­ma­tik tech­nisch oder wirt­schaft­lich aus­rei­chend zu wür­di­gen. Und das, obwohl das BAV von den Bran­chen­ak­teu­ren dar­über in Kennt­nis gesetzt wurde, dass die Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen schon heute begrenzt sind. Die Kon­se­quen­zen dar­aus fan­den in der Ver­ord­nung keine Berück­sich­ti­gung. Auch wur­den zu den beschlos­se­nen Mass­nah­men vor­gän­gig keine Fol­gen­ab­schät­zun­gen (Impact Assess­ments) durch­ge­führt, etwas, das in der Euro­päi­schen Union bei staat­li­chen Ein­grif­fen wie dem­je­ni­gen des BAV Nor­ma­li­tät ist. Und letzt­lich sorgt das BAV mit sei­nen Mass­nah­men dafür, dass die in Ver­gan­gen­heit getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen in die Erhö­hung der Sicher­heit infra­ge gestellt wer­den und den zukünf­ti­gen Anreiz, dies zu tun, fak­tisch eliminieren.

SBB dop­peln nach

Die post­wen­den­de und eupho­ri­sche Stel­lung­nah­me der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) auf die Kom­mu­ni­ka­ti­on des BAV erstaunt ins­be­son­de­re auch des­halb, weil sie darin zum wie­der­hol­ten Mal unter dem Vor­wand von mehr Sicher­heit – die nächs­te For­de­rung nach einer Haf­tungs­be­tei­li­gung der Wagen­hal­ter plat­zie­ren. Letz­te­re hat das Par­la­ment Ende 2024 eben erst abgelehnt.

Gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der weit­ge­hen­den Ein­stel­lung der wich­ti­gen Zugs­kon­trol­le vor der Abfahrt durch die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) stellt sich die Frage, wes­halb das BAV sowohl SBB Cargo als auch die ande­ren EVU bei den Mass­nah­men fast voll­stän­dig aus der Ver­ant­wor­tung entlässt.

Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gehört zu den sichers­ten Ver­kehrs­trä­gern. Die vom VAP vor­ge­schla­ge­nen und in Abspra­che mit euro­päi­schen Exper­ten­gre­mi­en ent­wi­ckel­ten Mass­nah­men für Sicher­heit auf der Schie­ne hat das BAV über­gan­gen. Statt­des­sen hat es Mass­nah­men ver­ord­net, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne emp­find­lich sen­ken. Die­ser Feld­zug trifft den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in einer Situa­ti­on, in der die Güter­bahn­vo­lu­men prak­tisch aus­nahms­los zurück­ge­hen. Undenk­bar, dass das im Sinne von Poli­tik und Bevöl­ke­rung geschieht. Die Bran­chen­ak­teu­re hof­fen, dass Poli­tik und Ver­wal­tung zumin­dest die­sen Weck­ruf nicht unge­hört ver­hal­len las­sen. Ansons­ten besteht die ernst­haf­te Gefahr, dass es den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bald nur noch als Modell­ei­sen­bahn oder im Ver­kehrs­haus gibt.

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat am 11. Sep­tem­ber 2025 die ange­kün­dig­ten Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kon­kre­ti­siert. Damit reagiert die Bun­des­be­hör­de auf den Bericht der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (SUST) zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Gemäss BAV ist mit den Mass­nah­men unver­züg­lich zu begin­nen und sie müs­sen bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein. Sie erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten und die damit ein­her­ge­hen­den Mehr­kos­ten sind vor allem für die Wagen­hal­ter enorm. Zudem ist weder für die Wagen­hal­ter noch für die Werk­stät­ten klar, wie sie diese Mass­nah­men in so kur­zer Zeit umset­zen sol­len. Kurz­fris­tig dro­hen wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen, mit­tel­fris­tig wird die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mas­siv gesenkt. 


Darum geht’s:

  • Sicher­heit hat höchs­te Priorität
  • Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke
  • Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein
  • Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen
  • Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert
  • Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt
  • Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Sicher­heit hat höchs­te Priorität

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das BAV die kon­kre­ten Mass­nah­men als Reak­ti­on auf den SUST-Bericht kom­mu­ni­ziert. Dies geschah, nach­dem das BAV nach der Publi­ka­ti­on des SUST-Berichts zwei Runde Tische mit Bran­chen­ver­tre­tern ein­be­ru­fen hatte. Ziel die­ses Dia­logs war das Fest­le­gen von Mass­nah­men, um die bereits hohe Sicher­heit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter zu ver­bes­sern. Gemäss BFS soll mit den Mass­nah­men unver­züg­lich begon­nen wer­den und sie sol­len bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein.

Sicher­heit hat auch für die Mit­glie­der des VAP aller­höchs­te Prio­ri­tät. Trotz­dem ist es falsch und gefähr­lich, abso­lu­te Sicher­heit zu sug­ge­rie­ren. Es gilt, den Nut­zen von zusätz­li­chen und restrik­ti­ve­ren Mass­nah­men den Mehr­kos­ten gegen­über­zu­stel­len und mit Augen­mass zu ent­schei­den. Dabei ist fest­zu­hal­ten, dass die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men das Poten­zi­al haben, die Sicher­heit im gesam­ten Güter­ver­kehr zu redu­zie­ren. Dies, weil die Mass­nah­men und die damit ein­her­ge­hen­den hor­ren­den Kos­ten mit­tel­fris­tig zu einer Ver­la­ge­rung der Güter­trans­por­te von der Schie­ne auf die um ein Viel­fa­ches gefähr­li­che­re Stras­se füh­ren werden.

Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke

Der VAP sieht es als seine Auf­ga­be, die Mass­nah­men auf Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit für die Bran­che im All­ge­mei­nen und die Wagen­hal­ter im Beson­de­ren zu beur­tei­len. Zudem sol­len die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs die Kos­ten der Mass­nah­men mög­lichst zu glei­chen Tei­len tra­gen. Ange­spro­chen sind haupt­säch­lich die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) in ihrer Rolle als Beför­de­rer, die Wagen­hal­ter und die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Nur wenn sie alle ihren Pflich­ten nach­kom­men, lässt sich das hohe Niveau an Sicher­heit auf­recht­erhal­ten und ver­bes­sern. Denn nicht eine ein­zel­ne Mass­nah­me, son­dern deren Viel­zahl und Zusam­men­spiel machen das Gesamt­sys­tem sicher.

Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein

Mit den neuen Mass­nah­men nimmt das BAV die Wagen­hal­ter im Ver­gleich zu ande­ren Akteu­ren über­durch­schnitt­lich stark in die Pflicht. Ins­be­son­de­re die sub­stan­zi­el­le Sen­kung des Instand­hal­tungs­in­ter­valls wird die Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen und die Wirt­schaft­lich­keit der Betrie­be mas­siv beein­träch­ti­gen. Denn die vom BAV ver­füg­ten Instand­hal­tungs­in­ter­val­le wer­den zu einer äus­serst star­ken, bis­her noch nicht abschlies­send quan­ti­fi­zier­ba­ren Reduk­ti­on der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen füh­ren. Dadurch führt diese Mass­nah­me kurz­fris­tig zu Eng­päs­sen bei der ver­la­den­den Wirt­schaft, die das Poten­zi­al haben, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Land zu gefähr­den. Diese The­ma­tik kam im Vor­feld und auch an den Run­den Tischen oft zur Spra­che, ist beim BAV jedoch über­ra­schend wenig in die Ent­schei­dungs­fin­dung eingeflossen.

Mit­tel­fris­tig wer­den die beschlos­se­nen Mass­nah­men die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se wei­ter ver­schlech­tern und die Ver­la­ge­rung von der Schie­ne auf die Stras­se stark beschleu­ni­gen. Und dies alles in einer Zeit, in der der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits an vie­len Fron­ten kräf­tig unter Druck steht. Diese Kon­se­quen­zen ste­hen im gros­sen Wider­spruch zum Wil­len für mehr Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der auch im Par­la­ment mit der Ver­ab­schie­dung des Güter­trans­port­ge­set­zes ein­mal mehr zum Aus­druck gebracht wurde. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men lau­fen die­sem Wil­len zuwider.

Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen

Für den VAP ist heute nicht abseh­bar, wie die Mass­nah­men in der äus­serst kur­zen Frist bis zur Inkraft­set­zung umge­setzt wer­den sol­len. Denn schon heute feh­len den Instand­hal­tungs­fir­men Kapa­zi­tä­ten, Res­sour­cen und Kom­po­nen­ten. Diese Situa­ti­on wird sich als Folge der BAV-Mass­nah­men wei­ter ver­schär­fen. Es ist zu befürch­ten, dass Güter­wa­gen nicht nur öfter, son­dern vor allem län­ger in den Instand­hal­tungs­fir­men ste­hen, als bis­her. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leer­wa­gen­trans­por­te zu und von den Werk­stät­ten signi­fi­kant stei­gen wird. Auch dies wer­den vor­erst vor allem die ver­la­den­den Betrie­be spü­ren, da sie zum Trans­port der­sel­ben Güter­men­ge mehr Wagen bezie­hen müs­sen. Als Kon­se­quenz dar­aus dürf­ten sich mit­tel­fris­tig mehr und mehr Ver­la­der vom Schie­nen­gü­ter­ver­kehr abwen­den und ihre Güter auf der Stras­se befördern.

Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert

Da der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit inte­griert ist, machen die Aus­wir­kun­gen der BAV-Mass­nah­men nicht an den Lan­des­gren­zen halt. Wagen­hal­ter aus­ser­halb der Schweiz kön­nen kaum fest­stel­len, ob einer ihrer ver­mie­te­ten Güter­wa­gen Schwei­zer Glei­se befährt, da die Kun­den die ver­füg­ba­ren Wagen im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät frei dis­po­nie­ren. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men dürf­ten dazu füh­ren, dass die Wagen­hal­ter den Schwei­zer Markt nicht mehr und wenn über­haupt mit eigens für die Schweiz gewar­te­ten Flot­ten bedie­nen wer­den. Dies bedeu­tet ein wei­te­rer admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand, der die Kos­ten in die Höhe trei­ben und die Attrak­ti­vi­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sen­ken wird.

Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt

Die Wagen­hal­ter müs­sen die Finan­zie­rung der Kos­ten fast voll­um­fäng­lich allein tra­gen, unab­hän­gig vom deut­lich stei­gen­den und bis heute nicht defi­nier­ten zusätz­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand. Weder den EVUs als Beför­de­rer noch den Infra­struk­tur­be­trei­bern hat das BAV ähn­lich ein­schnei­den­de Mass­nah­men auf­er­legt. Dies über­rascht, denn es gibt kei­nen plau­si­blen Grund, sie weni­ger in die Pflicht zu neh­men als die Wagen­hal­ter. Auch zu die­sem Thema wur­den an den Gesprä­chen der Run­den Tische kon­kre­te Mass­nah­men für beide Akteu­re aufgezeigt.

Wie für alle Betei­lig­ten ist auch für den VAP klar, dass man nach einem Unfall wie dem­je­ni­gen im Gott­hard­ba­sis­tun­nel mit mas­si­ven – zum Glück nur finan­zi­el­len – Kos­ten nicht ein­fach zur Tages­ord­nung über­ge­hen kann. Es ist aber auch so, dass die Wagen­hal­ter schon immer viel inves­tiert haben und fort­lau­fend mehr in die Sicher­heit ihrer Güter­wa­gen inves­tie­ren. Schon in Ver­gan­gen­heit setz­ten sie jähr­lich wirk­sa­me Mass­nah­men im Umfang von 40 Mio. Euro um. Von Anfang an hat der VAP als Stim­me der Wagen­hal­ter Hand für Mass­nah­men gebo­ten, die das bereits hohe Sicher­heits­ni­veau der Schie­ne wei­ter erhöht und gleich­zei­tig der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit Rech­nung getra­gen hätten.

Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Die Mass­nah­men sind für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­dend. Noch ist keine abschlies­sen­de Abschät­zung der Fol­gen und Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mög­lich – zu kom­plex ist das Sys­tem und zu kom­pli­ziert sind die ver­füg­ten Mass­nah­men. Klar ist jedoch schon heute, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wie wir ihn bis anhin kann­ten fun­da­men­tal ver­än­dert wird.

Die höhe­ren Kos­ten für die Instand­hal­tung und Zufüh­rung zu Werk­stät­ten müs­sen kurz­fris­tig die Wagen­hal­ter tra­gen. Mit­tel­fris­tig jedoch wir­ken sich die Mass­nah­men äus­serst nega­tiv auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Denn wegen der stei­gen­den Kos­ten wer­den wei­te­re Unter­neh­men ihre Güter in Zukunft auf der Stras­se statt auf der Schie­ne trans­por­tie­ren. Die Sicher­heit ist damit nicht erhöht, im Gegen­teil wird der Güter­ver­kehr mit der höhe­ren Unfall­wahr­schein­lich­keit beim Trans­port auf der Stras­se ins­ge­samt unsicherer.

 

Digitalisierung der Schiene behebt Nachteile und macht diese zukunftsfähig

Digitalisierung der Schiene behebt Nachteile und macht diese zukunftsfähig

Wie zukunfts­fä­hig ist der Schie­nen­ver­kehr tat­säch­lich? Kann er der Auf­ga­be der poli­tisch ange­streb­ten Ver­kehrs­ver­la­ge­rung gerecht wer­den? Wir mei­nen: Ja, sofern er grund­le­gend trans­for­miert. Eine sys­tem­über­grei­fen­de Digi­ta­li­sie­rung ist ent­schei­dend, damit sich der Bahn­sek­tor als nach­hal­ti­ger Trä­ger muli­mo­da­ler Logis­tik­ket­ten eta­blie­ren kann.

Darum geht’s:

  • Am Anfang war die Mobilität
  • Für die Zukunft gut aufgestellt
  • Sicher­heit bringt wett­be­werbs­hin­der­li­che Nachteile
  • Digi­ta­le Inno­va­ti­on und Inves­ti­ti­on gefragt
 
Am Anfang war die Mobilität

Der Bedarf nach Mobi­li­tät ist in der west­li­chen Indus­trie­ge­sell­schaft über die letz­ten Jahr­zehn­te mas­siv gestie­gen. Das hat den Kon­kur­renz­kampf zwi­schen den Ver­kehrs­trä­gern akzen­tu­iert. Der moto­ri­sier­te Indi­vi­du­al­ver­kehr und der Flug­ver­kehr haben ihre Domi­nanz im Per­so­nen­trans­port kon­ti­nu­ier­lich aus­ge­baut. Im Güter­trans­port ist der Last­wa­gen zum wich­tigs­ten Ver­kehrs­trä­ger auf­ge­stie­gen, nicht zuletzt dank weg­wei­sen­der Inno­va­tio­nen. Obwohl der Schie­nen­ver­kehr in Euro­pa nur einen gerin­gen Anteil des aktu­el­len Trans­port­be­darfs abdeckt, ist er aus dem Ange­bot nicht weg­zu­den­ken. Müss­te in der Schweiz die Stras­se die Ver­kehrs­leis­tung der Schie­ne über­neh­men, so wäre das Chaos vorprogrammiert.

Für die Zukunft gut aufgestellt

Mobi­li­tät und Treib­haus­gas­emis­sio­nen gehen Hand in Hand. So ist mit der Kli­ma­dis­kus­si­on der scho­nen­de Umgang mit Res­sour­cen in den Fokus der Öffent­lich­keit gerückt. In eini­gen euro­päi­schen Län­dern und in der Schweiz setzt die Poli­tik ver­mehrt auf die emis­si­ons­ar­me Bahn und strebt eine deut­li­che Ver­la­ge­rung der Ver­keh­re auf die Schie­ne an. Da stellt sich die Frage, wie gut der Bahn-sek­tor die­ser Auf­ga­be gewach­sen ist. Der­zeit besticht die Schie­ne durch eini­ge ent­schei­den­de Wettbewerbsvorteile:

  • Schie­nen­ver­kehr wird geplant und gesteu­ert, was das Ange­bot zuver­läs­sig macht.
  • Der Trans­port auf der Schie­ne wird lau­fend über­wacht, wes­halb die Bahn als sichers­ter Ver­kehrs­trä­ger gilt.
  • Dank hohem Elek­tri­fi­zie­rungs­grad ver­ur­sacht Schie­nen­ver­kehr wenig Emis­sio­nen. In der Schweiz fah­ren Züge aus­schliess­lich mit CO2-frei­em Strom.
  • Eine Bahn­tras­se benö­tigt deut­lich weni­ger Flä­che als eine Stras­se. Das ist gera­de in dicht besie­del­ten Gebie­ten entscheidend.
Sicherheit bringt wettbewerbshinderliche Nachteile

Im Grund­satz ist der Bahn­sek­tor also gut für die Zukunft auf­ge­stellt. Doch die hohen Sicher­heits­an­for­de­run­gen an den Schie­nen­ver­kehr wir­ken sich nega­tiv auf des­sen Fle­xi­bi­li­tät und damit Wett­be­werbs­fä­hig­keit aus. Dies in meh­rer­lei Hinsicht:

  • Die meis­ten Bahn­stre­cken sind in fixe Stre­cken­blocks auf­ge­teilt. Ein Zug erhält erst dann grü­nes Licht, wenn der Block vor ihm frei ist. Diese Glie­de­rung in fixe Stre­cken­blö­cke begrenzt die Stre­cken­ka­pa­zi­tät und damit den Takt der mög­li­chen Zugfahrten.
  • Mit infra­struk­tur­sei­ti­gen Achs­zäh­lern wird garan­tiert, dass alle Wagen eines Zuges, die in den Stre­cken­block ein­ge­fah­ren sind, die­sen auch wie­der ver­las­sen haben. Diese Über­wa­chung erhöht zwar die Sicher­heit, ist aber auf­wen­dig und limi­tiert das Durchlaufvermögen.
  • Ver­keh­ren auf einer Stre­cke Per­so­nen- und Güter­zü­ge, so schränkt das die Stre­cken­ka­pa­zi­tät auf­grund der unter­schied­li­chen Fahr- und Brems­dy­na­mi­ken wei­ter ein.
Digitale Innovation und Investition gefragt

Die erwähn­ten Nach­tei­le des Bahn­sek­tors las­sen sich behe­ben. Doch dazu ist eine umfas­sen­de Trans­for­ma­ti­on mit Inno­va­ti­on und Inves­ti­tio­nen nötig, die sys­tem­über­grei­fend und über alle Bran-chen­ak­teu­re hin­weg koor­di­niert erfolgt. Im Mit­tel­punkt eines der­art epo­cha­len Wan­dels ste­hen digi­ta­le Tech­no­lo­gien und ein neu­ar­ti­ger Umgang mit Daten.

  • Zug­be­trieb digi­ta­li­sie­ren: Ein digi­ta­ler Zug­be­trieb kommt ohne Stre­cken­blocks und Signa­le aus und kann bes­ser aus­ge­las­tet wer­den. Der Abstand zwi­schen zwei in die glei­che Rich­tung fah­ren­den Zügen wird in Echt­zeit mit einem kom­mu­ni­ka­ti­ons­ba­sier­ten Zug­leit­sys­tem (Com­mu­ni­ca­ti­on-Based Train Con­trol, CBTC) ermit­telt. Das gewähr­leis­tet zu jedem Zeit­punkt den nöti­gen Sicher­heits­ab­stand, schränkt aber die Stre­cken­ka­pa­zi­tät nicht ein.

 

  • Daten­öko­sys­te­me errich­ten: Schlüs­sel für eine sys­tem­über­grei­fend abge­stimm­te Digi­ta­li­sie­rung ist der Zugang zu hoch­wer­ti­gen Daten aus ers­ter Hand. Davon pro­fi­tie­ren alle Akteu­re inner­halb einer mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­te. Bestre­bun­gen wie die Wei­ter­ent­wick­lung der Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI), die Natio­na­le Daten­ver­net­zungs­in­fra­struk­tur Mobi­li­tät (NADIM) oder das KV4.0 Pro­jekt des deut­schen Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Digi­ta­les und Ver­kehr BMVD gehen in die rich­ti­ge Rich­tung (vgl. «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln»).

 

  • Ange­bot fle­xi­bi­li­sie­ren: Umfas­sen­de Inno­va­tio­nen auf Sys­tem­ebe­ne ermög­li­chen wie erläu­tert die Ver­net­zung von Daten. Dadurch wird die Bahn­pro­duk­ti­on deut­lich effi­zi­en­ter und fle­xi­bler und der Güter­ver­kehr kann sein Ange­bot kon­kur­renz­fä­hi­ger aus­ge­stal­ten. Damit tat­säch­lich mar­kant mehr Güter­ver­kehr auf der Schie­ne statt­fin­den kann und sich Eng­päs­se behe­ben las­sen, muss die öffent­li­che Hand aller­dings auch die phy­si­sche Infra­struk­tur ent­spre­chend ausbauen.

 

  • Fach­kräf­te­man­gel adres­sie­ren: Der aktu­el­le Güter­bahn­be­trieb pro­du­ziert höchst per­so­nal­in­ten­siv. Noch wer­den zahl­rei­che Tätig­kei­ten im Gleis­feld manu­ell aus­ge­führt. Viele Mit­ar­bei­ten­de tra­gen Tag für Tag dazu bei, dass die Räder rol­len. Diese Auf­ga­ben sind nicht sel­ten kör­per­lich anstren­gend und gefähr­lich. Im Rah­men des demo­gra­fi­schen Wan­dels gehen viele lang­jäh­ri­ge Bahn­mit­ar­bei­ten­de in den kom­men­den Jah­ren in Pen­si­on. Diese Fach­kräf­te­lü­cke kann die Teil­au­to­ma­ti­sie­rung schlies­sen, etwa durch die Migra­ti­on auf die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK (vgl. Blog­bei­trag «Die Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs nimmt Fahrt auf»).

 

  • Inter­ope­ra­bi­li­tät stär­ken: Die euro­päi­schen Bah­nen sind nach wie vor stark regu­liert. Trotz der Har­mo­ni­sie­rungs­be­mü­hun­gen der Euro­päi­schen Union schrän­ken zahl­lo­se natio­na­le Vor­schrif­ten für Fahr­zeu­ge und Bahn­per­so­nal den frei­en grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehr immer noch ein. Aller­dings wird die Digi­ta­li­sie­rung auf euro­päi­scher Ebene auf ein­heit­li­chen Stan­dards auf­ge­baut, was die Har­mo­ni­sie­rung begüns­tigt. Umso wich­ti­ger ist es, dass die Ver­kehrs­po­li­tik euro­pa­weit koor­di­niert wird (vgl. Blog­bei­trag «Inter­ope­ra­bi­li­tät Schweiz–EU sicher­stel­len»).
Bilaterale III: Schweiz muss an der Zukunft des Schienengüterverkehrs mitwirken

Bilaterale III: Schweiz muss an der Zukunft des Schienengüterverkehrs mitwirken

Der Bun­des­rat hat mit dem defi­ni­ti­ven Ver­hand­lungs­man­dat den Auf­takt zu den Bila­te­ra­len III gege­ben. Die Ver­hand­lun­gen um die soge­nann­ten Bila­te­ra­len III haben am 18. März 2024 begon­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen die Bestre­bun­gen des Man­dats im Bereich Land­ver­kehr. Die Schweiz muss die tief­grei­fen­de Sys­tem­er­neue­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mit­ge­stal­ten können.

Darum geht’s:

  • Bezie­hun­gen Schweiz-EU stabilisieren
  • Man­dat berück­sich­tigt Ängs­te von SBB und Gewerkschaften
  • VAP begrüsst Fort­set­zung des Dialogs
  • Kräf­te zuguns­ten der Bahn als Ver­kehrs­trä­ger der Zukunft bündeln

 

Beziehungen Schweiz-EU stabilisieren

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 8. März 2024 das Man­dat für die Ver­hand­lung mit der Euro­päi­schen Union (EU) ver­ab­schie­det. Die Ver­hand­lun­gen um das umfas­sen­de Paket sol­len die bila­te­ra­len Bezie­hun­gen zwi­schen der Schweiz und der Euro­päi­schen Union sta­bi­li­sie­ren und wei­ter­ent­wi­ckeln. Sie haben am 18. März 2024 gestar­tet. In sei­nem Man­dat hat der Bun­des­rat eine Reihe von Emp­feh­lun­gen über­nom­men, dar­un­ter die Markt­öff­nung im Strom­sek­tor, den Erhalt des Koope­ra­ti­ons­mo­dells im Land­ver­kehrs­be­reich und die Bei­be­hal­tung der Zoll­ta­ri­fe im Agrar­sek­tor. Wei­te­re über­nom­me­ne Emp­feh­lun­gen betref­fen Zuwan­de­rung, Lohn­schutz und insti­tu­tio­nel­le Elemente.

Mandat berücksichtigt Ängste von SBB und Gewerkschaften

In sei­nem «Bericht über die Ergeb­nis­se der Kon­sul­ta­ti­on zum Ent­wurf eines Ver­hand­lungs­man­dats zwi­schen der Schweiz und der Euro­päi­schen Union über die Sta­bi­li­sie­rung und Wei­ter­ent­wick­lung ihrer Bezie­hun­gen» hält der Bun­des­rat fest, dass das Modell der SBB-Koope­ra­tio­nen im inter­na­tio­na­len Schie­nen­per­so­nen­ver­kehr wei­ter­hin mög­lich bleibt, die Schweiz nach wie vor Zug­tras­sen zuwei­sen darf und die Regeln für den inter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehr die Schwei­zer Qua­li­tät des öffent­li­chen Schie­nen­ver­kehrs nicht ver­schlech­tern dür­fen. Wei­ter garan­tiert er in sei­nem Ver­hand­lungs­man­dat Tarif­in­te­gra­ti­on, Takt­fahr­plan sowie die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne. Der regu­la­to­ri­sche Dia­log im Finanz­be­reich zwi­schen der Schweiz und der EU wird wie­der auf­ge­nom­men. Damit zer­streut er die unbe­grün­de­te Angst von SBB und Gewerk­schaf­ten vor den «dunk­len Mäch­ten» des Wettbewerbs.

VAP begrüsst Wiederaufnahme des Dialogs

In unse­rer Stel­lung­nah­me vom 12. Febru­ar 2024 begrüs­sen wir vom VAP, dass sich die Regie­rung – ins­be­son­de­re das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) und das Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) – trotz der bestehen­den poli­ti­schen Blo­cka­de zwi­schen der Schweiz und der EU wei­ter bemüht, das Schlüs­sel­dos­sier für den Bahn­sek­tor in rea­lis­ti­schen Teil­schrit­ten vor­an­zu­brin­gen. Schliess­lich bie­tet eine Markt­öff­nung der Schweiz inter­es­san­te Chan­cen wie gesi­cher­te Inter­ope­ra­bi­li­tät, mehr Inno­va­ti­ons­kraft und höhe­re Leis­tungs­fä­hig­keit. In die­sem Kon­text unter­stüt­zen wir auch die Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes und heis­sen es gut, dass bereits kon­kre­te Anpas­sungs­vor­schlä­ge auf Ver­ord­nungs­stu­fe bestehen.

Gera­de die Rea­li­sie­rung der ERA-Mit­glied­schaft für die Schweiz im Nach­gang zu den erfolg­rei­chen Ver­hand­lun­gen erach­ten wir als nächs­ten Mei­len­stein. Die ERA hat näm­lich spe­zi­ell für die Schweiz den Exper­ten­sta­tus geschaf­fen. Dem­nach dür­fen Schwei­zer Exper­ten schon heute in den Gre­mi­en der ERA zur Wei­ter­ent­wick­lung der gemein­sa­men Spe­zi­fi­ka­tio­nen mit­ar­bei­ten. Zudem über­nimmt die Schweiz seit Jah­ren sys­te­ma­tisch Regeln aus der lnter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie und der Sicher­heits­richt­li­nie der EU. Die Schweiz hat ins­ge­samt ein gros­ses Inter­es­se, sich den Zugang zum euro­päi­schen Bahn­sek­tor bald­mög­lichst durch eine voll­wer­ti­ge ERA-Mit­glied­schaft nach­hal­tig zu sichern – nicht nur mit­zu­ar­bei­ten son­dern auch mitzuentscheiden.

Wir unter­stüt­zen das vor­lie­gen­de Ver­hand­lungs­man­dat im Bereich Land­ver­kehr. Die seit Jah­ren nicht umge­setz­te Markt­öff­nung im inter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehr ist aus unse­rer Sicht nötig und bie­tet trotz der auf­er­leg­ten Restrik­tio­nen Chan­cen für inter­es­san­te Ent­wick­lun­gen. Das Vor­ge­hen zur Inte­gra­ti­on der insti­tu­tio­nel­len Ele­men­te in die sek­to­ri­el­len Abkom­men ist aus unse­ren bis­he­ri­gen Erfah­run­gen bei der Rechts­ent­wick­lung mit Ein­be­zug der Exper­ten der Schweiz vertretbar.

Kräfte zugunsten der Bahn als Verkehrsträger der Zukunft bündeln

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll dank Inno­va­ti­on wie­der Markt­an­teil gewin­nen – das möch­te die EU und das möch­te auch die Schweiz. Aller­dings benö­ti­gen wir dazu lang­fris­ti­ge Stra­te­gien und star­ke Inves­to­ren. Sta­bi­li­tät bil­det die unver­zicht­ba­re Basis für inter­na­tio­na­le Ver­kehrs­ko­ope­ra­tio­nen (vgl. Blog­bei­trag «Sta­bi­li­tät als unver­zicht­ba­re Basis für die inter­na­tio­na­le Ver­kehrs­ko­ope­ra­ti­on»). Die Inno­va­ti­on für den künf­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wird aktu­ell in der EU erar­bei­tet. Die Schweiz will sich an der Gestal­tung die­ser tief­grei­fen­den Sys­tem­er­neue­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs betei­li­gen und mit­be­stim­men. Das ist in effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger Weise nur mög­lich, wenn poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen aus­ge­räumt wer­den und über die künf­ti­ge Zusam­men­ar­beit aus­rei­chend Klar­heit besteht. Dazu gehö­ren eine Wie­der­auf­nah­me der Schweiz im For­schungs- und Inno­va­ti­ons­pro­gramm Hori­zon 2020, eine Aktua­li­sie­rung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens zwi­schen der Schweiz und der EU und bila­te­ra­le Abkom­men zu Grenz­be­triebs­stre­cken mit unse­ren Nachbarländern.

Stabilität als unverzichtbare Basis für die internationale Verkehrskooperation

Stabilität als unverzichtbare Basis für die internationale Verkehrskooperation

Ein wei­te­res Mal konn­te der Sta­tus Quo im Gemisch­ten Aus­schuss zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men, trotz düs­te­rer Aus­sich­ten, geret­tet wer­den. Die EU gesteht der Schweiz im 2024 erneut auf Jah­res­frist begrenzt Zugang zu der ERA-Daten­platt­form OSS. Wie lange will die Schweiz mit die­sen Zit­ter­par­tien noch weiterarbeiten?

Darum geht’s:

  • Wel­ches Ziel ver­folgt das Bun­des­amt für Verkehr?
  • Warum ist die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit bedeutend?
  • Die Schweiz muss sich bewegen
  • Sta­bi­li­tät ist für die Lösung anste­hen­der Auf­ga­ben zentral

 

Welches Ziel verfolgt das Bundesamt für Verkehr?

Züge sol­len grenz­über­schrei­tend mög­lichst hin­der­nis­frei ver­keh­ren kön­nen. Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz bil­det einen zen­tra­len Teil des inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Schie­nen­net­zes (Sin­gle Euro­pean Rail­way Area). Damit dies mög­lich ist, gleicht das BAV die hoheit­li­chen Schwei­zer Bahn­vor­schrif­ten peri­odisch an die aktu­el­len euro­päi­schen Regeln der Inter­ope­ra­bi­li­täts-Richt­li­nie und der Sicher­heits-Richt­li­nie an. Die Schweiz soll im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der EU-Ver­kehrs­kom­mis­si­on (DG MOVE) als den Mit­glied­staa­ten gleich­wer­ti­ger Part­ner agie­ren kön­nen. In die­ser bila­te­ra­len Zusam­men­ar­beit spielt das Land­ver­kehrs­ab­kom­men die zen­tra­le Rolle. Rati­fi­zier­te Ver­ein­ba­run­gen schaf­fen Rechts­si­cher­heit und Planbarkeit.

Warum ist die internationale Zusammenarbeit bedeutend?

Die EU will das bestehen­de natio­nal gepräg­te Bahn­sys­tem von Grund auf erneu­ern und es zum star­ken Ver­kehrs­trä­ger der Zukunft wei­ter­ent­wi­ckeln. Moder­ne Züge sol­len künf­tig auf einem leis­tungs­fä­hi­gen und stan­dar­di­sier­ten Schie­nen­netz hin­der­nis­frei grenz­über­schrei­tend ver­keh­ren. Für diese tief­grei­fen­de Trans­for­ma­ti­on müs­sen der Bahn­be­trieb von Grund auf neu kon­zi­piert sowie neue stan­dar­di­sier­te Sys­te­me mit trans­pa­ren­ten Schnitt­stel­len ent­wi­ckelt und ein­ge­führt wer­den. Dies gelingt nur mit einer zen­tra­len Koor­di­na­ti­on und einer geführ­ten län­der­über­grei­fen­den Zusam­men­ar­beit. Das 2019 in Kraft gesetz­te 4. Bahn­pa­ket bil­det dazu die recht­li­che Grund­la­ge: Die ERA ist als euro­päi­sche Agen­tur neu für die fach­li­che Gestal­tung ein­heit­li­cher Ver­fah­ren und Regeln sowie für die Füh­rung euro­päi­scher Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ant­wort­lich. Für die erfor­der­li­chen Ent­wick­lun­gen schuf die EU mit «Europe’s Rail» als Teil von «Hori­zon» neue umfas­sen­de Orga­ni­sa­tio­nen und stat­te­te sie mit beträcht­li­chen finan­zi­el­len Mit­teln aus. Minis­te­ri­en, Bahn­un­ter­neh­mun­gen, Ver­bän­de und Indus­trie sind auf­ge­for­dert in den zahl­rei­chen Arbeits­grup­pen des ERJU bestehend aus dem Sys­tem- und dem Inno­va­ti­on Pil­lar aktiv mit­zu­ar­bei­ten und ihr Fach­wis­sen zur Gestal­tung des zukünf­ti­gen euro­päi­schen Bahn­sys­tems ein­zu­brin­gen. Das Thema «DAK» ist übri­gens auch ein inte­gra­ler Bestand­teil die­ser Organisation.

Die Schweiz muss sich bewegen

Die Schweiz über­nahm in den ver­gan­ge­nen 25 Jah­ren viele Ele­men­te aus der neu gestal­te­ten EU-Bahn­welt. Dank der nach­ge­wie­se­nen Äqui­va­lenz wur­den wich­ti­ge Schrit­te zur Inte­gra­ti­on in das euro­päi­sche Bahn­sys­tem erreicht. Der Ent­scheid des Bun­des­ra­tes zum Abbruch der Ver­hand­lun­gen über ein insti­tu­tio­nel­les Abkom­men (InstA) führ­te auch im Ver­kehrs­sek­tor dazu, dass seit 2021 keine sub­stan­ti­el­le Wei­ter­ent­wick­lung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mehr mög­lich ist. Die Schweiz muss sich jetzt zwi­schen Iso­la­ti­on und Zusam­men­ar­beit entscheiden.

Stabilität ist für die Lösung anstehender Aufgaben zentral

Die umfas­sen­de Trans­for­ma­ti­on der bestehen­den stark natio­nal gepräg­ten euro­päi­schen Bah­nen in ein moder­nes leis­tungs­fä­hi­ges Gesamt­trans­port­sys­tems bedarf einer gemein­sa­men koor­di­nier­ten Anstren­gung – Allein­gän­ge könn­ten gra­vie­ren­de Fol­gen haben. Wer dazu­ge­hört kann mit­wir­ken und aktiv mitgestalten.

Die Schweiz muss jetzt ihre Haus­auf­ga­ben erledigen:

  • poli­ti­sche Dif­fe­ren­zen mit der EU bereinigen
  • Teil­nah­me im For­schungs­pro­gramm «Hori­zon 2020» nach­hal­tig wie­der sicherstellen
  • Aktua­li­sie­rung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens EU-CH 
    • Bahn­pa­ket Markt­teil umset­zen (Markt­öff­nung min­des­tens im inter­na­tio­na­len Personenverkehr)
    • Bahn­pa­ket kom­plet­tie­ren (EBV anpas­sen, ERA-Mit­glied­schaft, Aner­ken­nen ERA-Bewil­li­gun­gen, Rege­lung der ERA-Kompetenzen)
  • Bila­te­ra­le Abkom­men zu Grenz­be­triebs­stre­cken reaktivieren

Ver­kehr und Logis­tik ist län­der­über­grei­fend. Die geplan­te Migra­ti­on zur Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung der Bah­nen erfor­dert einer­seits die Bereit­schaft zu tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen und ande­rer­seits zu gros­sen Inves­ti­tio­nen. Bei­des wird in effi­zi­en­ter und nach­hal­ti­ger Weise nur mög­lich sein, wenn über die künf­ti­ge Zusam­men­ar­beit aus­rei­chend Klar­heit besteht.

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso: «Kollaborative Innovation kann zur Lebensqualität beitragen und zugleich rentabel funktionieren.»

Marco Rosso ist Ver­wal­tungs­rats­prä­si­dent der Cargo sous ter­rain AG (CST). Im Inter­view mit dem VAP spricht er über Inter­ope­ra­bi­li­tät, Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit auf der letz­ten Meile und die Logis­tik der Zukunft. Und dar­über, wie kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on zur Lebens­qua­li­tät der Men­schen in der Schweiz bei­tra­gen und gleich­zei­tig gewinn­brin­gend funk­tio­nie­ren kann.

VAP: Herr Rosso, wie sehen Sie in Zukunft das Ver­hält­nis von Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu CST?

Marco Rosso: Die Schie­ne und CST sind zwei Sys­te­me, die sich ergän­zen. CST koope­riert mit allen Ver­kehrs­trä­gern, um gemein­sam das pro­gnos­ti­zier­te Güter­ver­kehrs­wachs­tum von über 30% bis 2050 auf eine inno­va­ti­ve, nach­hal­ti­ge Art zu absor­bie­ren. Weil CST nicht für alle Trans­por­te geeig­net ist, unter­stützt das Unter­neh­men mit neuer Tech­no­lo­gie und Digi­ta­li­sie­rung die Geschäfts­mo­del­le von Bahn, Stras­sen­trans­por­teu­ren und wei­te­ren Logis­tik­ak­teu­ren. Nur mit Koope­ra­tio­nen (im Rah­men der Wett­be­werbs­re­geln) kann die Inter­ope­ra­bi­li­tät unter den ver­schie­dens­ten Ver­kehrs­trä­gern und Trans­port­un­ter­neh­mun­gen gewähr­leis­tet wer­den. Des­halb plant CST die Anbin­dung an Bahn, Stras­se, Schiff, Luft­fracht und wei­te­re Sys­te­me. An den CST-Hubs wird es mul­ti­mo­da­le Anschlüs­se, ins­be­son­de­re auch einen Bahn­an­schluss, geben. In der Bau­pha­se, bereits ab 2026 und bis 2045, nutzt CST Bahn­trans­por­te im Umfang von 2000 Güter­zü­gen pro Jahr und wird damit zu einem wich­ti­gen Kun­den der Schiene.

Soll­te nicht der Staat die Infra­struk­tur erstel­len und der Betrieb in den Tun­nels, eben­so der Betrieb der Ter­mi­nals und der letzten/ersten Meile wären dann frei und wür­den einem Wett­be­werb unterliegen?

CST ist ein Sys­tem, das nur als Gan­zes funk­tio­niert, weil alle Pro­zes­se End-to-End gesteu­ert sind. Nur so kön­nen die Stück­gü­ter zeit­ge­nau und zuver­läs­sig zum Ziel gelan­gen. Aus die­sem Grund muss das Sys­tem aus einer Hand geführt wer­den und gleich­zei­tig anschluss­fä­hig sein an alle Part­ner­platt­for­men. CST ist von Beginn weg als pri­vat­wirt­schaft­li­ches Pro­jekt geplant und kon­zi­piert. Mit die­sem Finan­zie­rungs­kon­zept ist es mög­lich und wich­tig, rasch vor­an­zu­kom­men, ohne die Mit­tel im Bun­des­bud­get zu belas­ten. Bei den Inves­to­ren sind auch wich­ti­ge künf­ti­ge Kun­den dabei. Sie hel­fen, das Sys­tem markt­ge­recht zu ent­wi­ckeln. Der Bund hat erkannt, dass es nicht zweck­dien­lich wäre, sel­ber als Erstel­ler auf­zu­tre­ten, son­dern sich auf die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu beschrän­ken. Mit sorg­fäl­tig aus­ge­ar­bei­te­ten Busi­ness­plä­nen, kon­kur­renz­fä­hi­gen Prei­sen und der Brei­te der Inves­to­ren­ba­sis, die das Pro­jekt mit­trägt, zeigt CST, dass Inno­va­ti­on im Güter­trans­port zur Lebens­qua­li­tät in Stadt und Land bei­trägt und zugleich ren­ta­bel funk­tio­nie­ren kann.

Wo sehen Sie die gröss­ten Her­aus­for­de­run­gen in Ihrem Projekt?

Ein der­art umfas­sen­des Vor­ha­ben bie­tet viel­fäl­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen, etwa in pla­ne­ri­scher, juris­ti­scher, umwelt­recht­li­cher, finan­zi­el­ler und poli­ti­scher Hin­sicht. Was CST aus­zeich­net ist das Modell der kol­la­bo­ra­ti­ven Inno­va­ti­on – mit Ein­be­zug aller Stake­hol­der. Die Her­aus­for­de­run­gen geht das Pro­jekt prag­ma­tisch in Etap­pen an.

Wie gestal­ten Sie eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie erste/letzte Meile?

Dis­kri­mi­nie­rungs­frei ist unser Sys­tem ohne­hin von Anfang an geplant, ohne dass es das Gesetz ver­langt hätte. Durch­wegs gilt: Alle haben Zutritt zum Sys­tem mit glei­chem Preis bei glei­cher Leis­tung. Wir gehen aber noch wei­ter, indem wir zum Bei­spiel die City­lo­gis­tik von CST part­ner­schaft­lich-kol­la­bo­ra­tiv ent­wi­ckeln und offen sind für jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit klei­ne­ren sowie grös­se­ren Part­nern, dar­un­ter auch Bahn und Post. Auch hier ist unser Prin­zip die kol­la­bo­ra­ti­ve Inno­va­ti­on, die wir tag­täg­lich leben.

Was ist der gröss­te Vor­teil oder die gröss­te Moti­va­ti­on von CST für die Schwei­zer Bevölkerung?

Der wich­tigs­te Effekt von CST wird die Stei­ge­rung von Lebens­qua­li­tät für alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner der Schweiz sein. Indem wir einen Weg auf­zei­gen, wie die Logis­tik der Zukunft nach­hal­tig aus­se­hen kann, wie sich Schwer­ver­kehr auf der Stras­se durch ver­la­der­über­grei­fen­de Bün­de­lung und Vor­sor­tie­rung im Tun­nel weg­brin­gen bezie­hungs­wei­se ein Stau zur Güter­ver­sor­gung unter­fah­ren lässt, wie man aus den vor­han­de­nen Res­sour­cen das Beste bezüg­lich CO2-Aus­stoss, Lärm etc. her­aus­holt. Der kost­ba­re Platz an der Ober­flä­che soll in ers­ter Linie der Bevöl­ke­rung gehö­ren. CST begüns­tigt den Aus­bau von Infra­struk­tur wie auch der erneu­er­ba­ren Ener­gien in der Schweiz. CST ist ein pri­vat finan­zier­ter Inno­va­ti­ons­mo­tor zum Nut­zen der Schwei­zer Wirt­schaft und für Lebens­qua­li­tät in Städ­ten und Dör­fern, indem es die Ver­sor­gungs­si­cher­heit garan­tiert und damit den Wohl­stand in der Schweiz erhöht.

Gibt es Punk­te, die wir unse­ren Mit­glie­dern aus Ihren Augen noch wis­sen las­sen sollten?

Es ste­hen ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen und Dis­kus­sio­nen bevor, gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der poli­ti­schen Debat­ten um den Güter­ver­kehr. Wir sind fest davon über­zeugt, dass wir mit einer unter­neh­me­ri­schen Hal­tung einen effek­ti­ven Bei­trag leis­ten kön­nen, um die Schweiz im 21. Jahr­hun­dert als exzel­len­ten Wirt­schafts­stand­ort mit hoher Lebens­qua­li­tät auch für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu erhal­ten. An die­ser Arbeit betei­li­gen wir uns mit Begeis­te­rung und Engagement.

Herr Rosso, vie­len Dank für das Gespräch.

Revision des Eisenbahngesetzes: Volle Wirkung könnte ausbleiben

Revision des Eisenbahngesetzes: Volle Wirkung könnte ausbleiben

Der Natio­nal­rat hat am 12. Sep­tem­ber 2023 der Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes (EBG) zuge­stimmt, nach­dem der Stän­de­rat diese bereits in der Som­mer­ses­si­on 2023 ein­stim­mig ange­nom­men hat. Aller­dings kann die EBG-Revi­si­on nicht voll­stän­dig umge­setzt wer­den, solan­ge das 4. EU-Eisen­bahn­pa­ket nicht ins Land­ver­kehrs­ab­kom­men auf­ge­nom­men oder die Über­gangs­lö­sung mit der EU ver­län­gert wird. Es könn­ten also Inef­fi­zi­en­zen bestehen bleiben.

 Darum geht’s:
  • Was bis­her geschah
  • Die Schweiz hat drei EU-Eisen­bahn­pa­ke­te übernommen
  • Revi­dier­tes EBG schafft äqui­va­len­te Bedingungen
  • Ver­ord­nun­gen sind eben­falls anzupassen
  • Auf­nah­me des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets ins Land­ver­kehrs­ab­kom­men nötig

 

Was bisher geschah

Seit dem 16. Juni 2019 ist das 4. EU-Eisen­bahn­pa­ket in Kraft und die EU-Eisen­bahn­agen­tur (ERA) neu für das Ertei­len von ein­heit­li­chen Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen und Zulas­sun­gen von Roll­ma­te­ri­al für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr zustän­dig. In der Som­mer­ses­si­on 2023 hat der Stän­de­rat dem Antrag sei­ner Kom­mis­si­on auf Zustim­mung für die Ände­rung des EBG (Umset­zung der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets) stattgegeben.

Das 4. EU-Bahn­pa­ket ent­hält drei wesent­li­che Elemente:

  1. Die anzu­wen­den­den Vor­schrif­ten sol­len in allen betei­lig­ten Staa­ten sys­te­ma­tisch har­mo­ni­siert wer­den. Dies geschieht durch insti­tu­tio­nel­le Inkraft­set­zungs­ver­fah­ren der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen Inter­ope­ra­bi­li­tät, TSI und deren Aktua­li­sie­run­gen. Damit sind von der EU-Kom­mis­si­on publi­zier­te TSI neu unmit­tel­bar in allen Staa­ten gül­tig; es braucht keine natio­na­len Umset­zungs­pro­zes­se mehr.
  2. Die ERA über­wacht Abbau von über­hol­ten natio­na­len Vor­schrif­ten durch die zustän­di­gen natio­na­len Aufsichtsbehörden.
  3. Die ERA koor­di­niert neu die Zulas­sungs­ver­fah­ren und erlässt ein­heit­li­che, län­der­über­grei­fend gül­ti­ge Betriebsbewilligungen.

Die ERA betreibt das Online-Fahr­zeug­zu­las­sungs­por­tal «One Stop Shop». Bei den Prü­fun­gen der Zulas­sungs­dos­siers arbei­tet sie eng mit den natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den zusam­men. Heute kann im «One Stop Shop» der ERA ein Antrag auf Zulas­sung gestellt und das ent­spre­chen­de Dos­sier ein­ge­reicht wer­den. Die ERA prüft unter Ein­be­zug der betei­lig­ten natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den das Dos­sier und ver­fügt eine in allen bean­trag­ten Län­dern direkt gül­ti­ge Betriebsbewilligung.

Die Schweiz hat drei EU-Eisenbahnpakete übernommen

Die Schweiz hat die rele­van­ten tech­ni­schen Bestim­mun­gen der drei EU-Eisen­bahn­pa­ke­te im Rah­men des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens mit der EU über­nom­men. Sie sitzt bereits heute als Beob­ach­te­rin in den rele­van­ten Gre­mi­en zur lau­fen­den Ent­wick­lung der Inter­ope­ra­bi­li­tät ein und koope­riert mit der ERA. Ein Bei­tritt zur ERA war bis anhin nicht möglich.

Revidiertes EBG schafft äquivalente Bedingungen

Die tech­ni­sche Säule des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets umfasst die Über­ar­bei­tung der Vor­ga­ben für Inter­ope­ra­bi­li­tät (RL 2016/797) und für die Eisen­bahn­si­cher­heit (RL 2016/798). Eben­falls ent­hal­ten ist die Wei­ter­ent­wick­lung der ERA zur EU-Auf­sichts­be­hör­de mit dem One Stop Shop für ver­ein­heit­lich­te Ver­fah­ren (vgl. Blog­ar­ti­kel «Der Schweiz droht Iso­la­ti­on im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr»). Mit der Revi­si­on des Eisen­bahn­ge­set­zes wird das Fun­da­ment gelegt, damit die tech­ni­sche Säule des 4. Bahn­pa­kets umge­setzt wer­den kann. Dem­nach sol­len für sämt­li­che inter­ope­ra­bel arbei­ten­den Schwei­zer Bah­nen gleich­wer­ti­ge Bedin­gun­gen wie für EU-Mit­glied­staa­ten gel­ten und der Zugang zum ver­ein­fach­ten Zulas­sungs­ver­fah­ren soll via ERA geöff­net werden.

Verordnungen sind ebenfalls anzupassen

Auf der Basis der Anpas­sun­gen im EBG kann das BAV in einem zwei­ten Schritt auf Ver­ord­nungs­ebe­ne die erfor­der­li­che Kon­for­mi­tät zu den EU-Richt­li­ni­en her­stel­len. Des­halb hat es die ent­spre­chen­den Anpas­sungs­ent­wür­fe der Ver­ord­nun­gen bereits vor­be­rei­tet und von der EU-Kom­mis­si­on prü­fen las­sen – mit posi­ti­vem Ergeb­nis. Damit hat die Schweiz eigen­stän­dig die Grund­la­ge für die Gleich­wer­tig­keit ihrer Gesetz­ge­bung mit der­je­ni­gen der EU geschaffen.

Aufnahme des 4. EU-Eisenbahnpakets ins Landverkehrsabkommen nötig

Mit der umge­setz­ten EBG-Revi­si­on hat die Schweiz wert­vol­le Zeit gewon­nen. Denn bis sich eine Geset­zes­re­vi­si­on in Kraft set­zen lässt, ver­ge­hen in der Regel meh­re­re Jahre. In die­sem Fall lie­gen die natio­na­len gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen bereits vor. Zu ihrer vol­len Wir­kung sind jedoch die Auf­nah­me der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Eisen­bahn­pa­kets ins Land­ver­kehrs­ab­kom­men und der Bei­tritt zur ERA nötig. Bei­des ist im Kon­text der sto­cken­den Ver­hand­lun­gen zwi­schen der EU und der Schweiz vor­erst nicht abseh­bar. Die EU setzt dafür eine Eini­gung im Rah­men­ab­kom­men und bei der Öff­nung des Per­so­nen­ver­kehrs in der Schweiz vor­aus (Teil des 3. EU-Eisen­bahn­pa­kets). Letz­te­re blieb bis­her aus; sämt­li­che Ver­su­che des BAV für ein Ent­ge­gen­kom­men durch eine Auf­wei­chung der Markt­ab­schot­tung durch die Schweiz blie­ben bis­her erfolglos.

Volle Inter­ope­ra­bi­li­tät und eine grund­le­gen­de Ver­ein­fa­chung der Zulas­sungs­ver­fah­ren redu­zie­ren die admi­nis­tra­ti­ven und betrieb­li­chen Kos­ten. Das ist für einen siche­ren und wett­be­werbs­fä­hi­gen Schienen(güter)verkehr und damit für eine erfolg­rei­che Ver­kehrs­ver­la­ge­rung fundamental.

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