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Im VAP-Blog fin­den Sie aktu­el­le und wis­sens­wer­te Fach­in­for­ma­tio­nen rund um den Güter­ver­kehr. Eini­ge Bei­trä­ge sind unse­ren Mit­glie­dern vor­be­hal­ten. Als sol­ches mel­den Sie sich mit Ihrem Login an oder for­dern ein neues Login an.

Bundesverwaltungsgericht stoppt Alleingang des BAV

Bundesverwaltungsgericht stoppt Alleingang des BAV

Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat die vom Bun­des­amt für Ver­kehr ange­ord­ne­ten Sicher­heits­mass­nah­men für Güter­wa­gen auf­ge­ho­ben. Für den Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft bestä­tigt der Ent­scheid die Kri­tik an natio­na­len Allein­gän­gen in einem euro­pä­isch inte­grier­ten Markt wie dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Nun gilt es, die auf euro­päi­scher Ebene erar­bei­te­ten Mass­nah­men prag­ma­tisch und unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­ba­ren Werk­statt­ka­pa­zi­tä­ten umzusetzen.

Am 21. August 2026 hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bekannt gege­ben, dass es die vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) im Jahr 2025 ange­ord­ne­ten Sicher­heits­mass­nah­men für Güter­wa­gen auf­ge­ho­ben hat. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst die­sen Ent­scheid, der auf eine Beschwer­de meh­re­rer Wagen­hal­ter zurück­geht. Zu den zen­tra­len Kri­tik­punk­ten der Wagen­hal­ter an den Mass­nah­men des BAV gehör­ten deren feh­len­de Evi­denz und Fol­ge­ab­schät­zung sowie der zu restrik­ti­ve Umset­zungs­zeit­raum. Vor allem aber kri­ti­sier­ten die Wagen­hal­ter, wie auch der VAP, das uni­la­te­ra­le Vor­ge­hen des BAV in einem stark euro­pä­isch inte­grier­ten Markt wie dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV). Diese Kri­tik am uni­la­te­ra­len Vor­ge­hen bestä­tigt nun auch das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, indem es die vom BAV am 11. Sep­tem­ber 2025 ange­ord­ne­ten und seit­her zwei­mal ange­pass­ten Mass­nah­men aufhebt.

Das Vor­ge­hen des BAV zeigt exem­pla­risch, wie pro­ble­ma­tisch natio­na­le Allein­gän­ge in einem weit­ge­hend euro­pä­isch inte­grier­ten Markt wie dem SGV sind. Sie schaf­fen Rechts- und Pla­nungs­un­si­cher­heit bei den Unter­neh­men, scha­den der Repu­ta­ti­on des Ver­kehrs­trä­gers Schie­ne und kön­nen letzt­lich sogar die Sicher­heit nega­tiv beein­träch­ti­gen, statt sie zu erhö­hen. Denn: Regu­la­to­ri­sche Frag­men­tie­run­gen schaf­fen Kom­ple­xi­tät und Unsi­cher­heit, wäh­rend sie gleich­zei­tig die Ver­ant­wort­lich­kei­ten ver­wi­schen. Auch die Begrün­dung mit der angeb­lich hohen Dring­lich­keit greift zu kurz: Ein von Beginn an euro­pä­isch abge­stimm­tes Vor­ge­hen hätte rück­bli­ckend schnel­ler zum Ziel geführt als der vom BAV ein­ge­schla­ge­ne Allein­gang. Das Thema hätte des­halb von Anfang an auf euro­päi­scher Ebene in die Hände der Euro­pean Union Agen­cy for Rail­ways (ERA) gehört.

Im Ergeb­nis deu­tet nun vie­les dar­auf hin, dass auch das BAV die inzwi­schen vom Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) der ERA kom­mu­ni­zier­ten Mass­nah­men und Fris­ten über­neh­men und auf die auf­ge­ho­be­nen natio­na­len Vor­ga­ben ver­zich­ten muss. Ohne die par­al­lel vom JNS erar­bei­te­ten Mass­nah­men stün­de man heute vor einem Scher­ben­hau­fen mit unge­wis­sem Ausgang.

Die euro­päi­schen Wagen­hal­ter haben die vom JNS vor­ge­leg­ten Mass­nah­men mit­ent­wi­ckelt und ste­hen zu deren Umset­zung. Diese ist euro­pa­weit bereits ange­lau­fen. Damit die defi­nier­ten Fris­ten nicht nur ambi­tio­niert, son­dern auch erreich­bar sind, müs­sen nun die in Euro­pa ver­füg­ba­ren Instan­d­hal­­tungs- und Werk­statt­ka­pa­zi­tä­ten berück­sich­tigt wer­den. Auf die­ser Grund­la­ge sind die Vor­lauf­zei­ten gemein­sam im JNS-Ver­­­fah­­ren zu bestä­ti­gen oder gege­be­nen­falls anzu­pas­sen. Das obers­te Gebot muss nun jeden­falls sein, einen prag­ma­ti­schen und umsetz­ba­ren Weg zu erar­bei­ten. Es ist zu hof­fen, dass sich das BAV auch in die­sem Punkt am euro­päi­schen Vor­ge­hen des JNS orientiert.

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Steuergelder müssen den EWLV stärken – nicht dessen Abbau finanzieren

Steuergelder müssen den EWLV stärken – nicht dessen Abbau finanzieren

Mit der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes hat die Poli­tik ein kla­res Ziel for­mu­liert: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll gestärkt und nach­hal­tig wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Dazu gehört auch, dass der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr mit erheb­li­chen Bun­des­mit­teln unter­stützt wird. Umso unver­ständ­li­cher ist es, dass die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen genau in die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung zei­gen. Statt einer Stär­kung erle­ben die ver­la­den­den Betrie­be einen schlei­chen­den Abbau des Ange­bots – finan­ziert mit Steuergeldern.

Die aktu­el­le Ent­wick­lung im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) trifft die ver­la­den­de Wirt­schaft unmit­tel­bar. So sehen sich die Unter­neh­men mit stei­gen­den Prei­sen, sin­ken­der Qua­li­tät und einer gänz­lich feh­len­den Kun­den­ori­en­tie­rung von Sei­ten SBB Cargo kon­fron­tiert. Gleich­zei­tig sol­len zahl­rei­che Bedien­punk­te nicht mehr bedient wer­den. Für viele Ver­la­der bleibt damit keine ande­re Wahl, als ihre Trans­por­te – wo mög­lich kurz­fris­tig, spä­tes­tens aber mit­tel­fris­tig – auf die Stras­se zu ver­la­gern. Dies, obwohl die Stras­se bereits heute auf­grund stark stei­gen­der Stau­stun­den an ihre Kapa­zi­täts­gren­zen stösst.

Steu­er­fi­nan­zier­ter EWLV-Abbau wider­spricht dem poli­ti­schen Auftrag

Die­ser steu­er­fi­nan­zier­te Abbau des EWLV durch SBB Cargo kann weder im Inter­es­se der Poli­tik noch der Gesell­schaft ins­ge­samt sein. So wer­den mit die­ser Stra­te­gie die Ziele der Ver­sor­gungs­si­cher­heit, der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung und des Kli­ma­schut­zes vor­sätz­lich unter­gra­ben. Gleich­zei­tig wer­den Steu­er­gel­der zweck­ent­frem­det, indem sie dazu bei­tra­gen, die Ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Stras­se zu beschleu­ni­gen. Beson­ders stos­send ist der grund­le­gen­de Wider­spruch: Die öffent­li­chen Mit­tel wur­den vom Par­la­ment gespro­chen, um die Ange­bo­te im EWLV zu sichern, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) zu stär­ken und eine Abwan­de­rung auf die Stras­se zu ver­hin­dern. Mit dem Abbau von SBB Cargo finan­zie­ren die öffent­li­chen Mit­tel nun jedoch genau das Gegen­teil, mit der Kon­se­quenz, dass Güter im gros­sen Stil von der Schie­ne auf die Stras­se ver­la­gert werden.

Was ein­mal auf der Stras­se ist, bleibt auf der Strasse

Das Ver­trau­en der ver­la­den­den Wirt­schaft in den SGV wird mit die­sem Vor­ge­hen leicht­fer­tig aufs Spiel gesetzt. Dies geschieht schlei­chend und hat gra­vie­ren­de Fol­gen. Unter­neh­men inves­tie­ren nur dann in Anschluss­glei­se, Ver­la­de­an­la­gen und bahn­be­zo­ge­ne Logis­tik­pro­zes­se, wenn sie auch mit­tel­fris­tig an einen funk­tio­nie­ren­den EWLV glau­ben und auf die­sen zäh­len kön­nen. Geht die­ses Ver­trau­en ver­lo­ren, wird die kapi­tal­in­ten­si­ve Infra­struk­tur zurück­ge­baut und zukünf­tig kaum noch ein­mal auf­ge­baut.  Der Zug ist dann im wahrs­ten Sinne des Wor­tes abgefahren.

Abbau gefähr­det Ver­sor­gungs­si­cher­heit ganz akut

Ein funk­tio­nie­ren­der EWLV ist eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit, für einen flä­chen­ef­fi­zi­en­ten Trans­port, für die Errei­chung der Kli­ma­zie­le und vor allem für einen wett­be­werbs­fä­hi­gen Wirt­schafts­stand­ort Schweiz. Die Leid­tra­gen­den die­ses Abbaus sind neben den Unter­neh­men vor allem auch die Bevöl­ke­rung ins­ge­samt: durch mehr Schwer­ver­kehr auf den Stras­sen, einer gefähr­de­ten Ver­sor­gungs­si­cher­heit und einer stär­ke­ren Umweltbelastung.

Um den steu­er­geld­fi­nan­zier­ten Abbau des EWLV zu stop­pen, braucht es drin­gend klare poli­ti­sche Leit­plan­ken. Preis­stei­ge­run­gen sind aufs Mini­mum zu redu­zie­ren und ein Ange­bots­ab­bau darf, wenn über­haupt, nur noch mit einer Fol­ge­ab­schät­zung erfol­gen. Öffent­li­che Mit­tel müs­sen kon­se­quent an das Ziel geknüpft wer­den, den SGV zu stär­ken sowie ein kun­den­ori­en­tier­tes und ver­läss­li­ches Ange­bot zu schaf­fen. Ein Abbau des EWLV ent­spricht weder dem poli­ti­schen Auf­trag noch dem Wil­len des Gesetzgebers.

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Schienengüterverkehr: Politik unter Zugzwang

Schienengüterverkehr: Politik unter Zugzwang

Nur ein hal­bes Jahr nach Inkraft­tre­ten des revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­set­zes ruft die Ent­wick­lung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr die Poli­tik erneut auf den Plan. In der Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­rats (KVF‑N) fand diese Woche eine Anhö­rung zu den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung statt. Für den Verband der ver­la­den­den Wirt­schaft kam diese keine Minu­te zu frühInsbeson­dere im EWLV ist der Unmut der Bran­che rie­sig, wobei sich die Frus­tra­ti­on im Wesent­li­chen auf die stark gestie­ge­nen Prei­se bei gleich­zei­ti­gem Qua­li­täts- und Ange­botsrück­gang sowie die feh­lende Kun­den­ori­en­tie­rung von SBB Cargo beziehtDie Poli­tik ist ange­hal­ten, die­ser Situa­ti­on nicht län­ger taten­los zuzusehen.

Das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) und des­sen Umset­zung stand von Beginn an unter kei­nem guten Stern. So sorg­ten die teils mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen von SBB Cargo noch vor Inkraft­tre­ten des Geset­zes für viel Unmut in der Bran­che. Bereits dann wurde die Poli­tik ein ers­tes Mal aktiv. Inzwi­schen führt die Poli­tik von SBB Cargo zu rich­tig­ge­hen­der Frus­tra­ti­on in der Bran­che mit der Kon­se­quenz, dass die ver­la­den­de Wirt­schaft wo immer mög­lich Wege sucht, ihre Güter auf die Stras­se zu ver­la­gern. Diese Ent­wick­lung ist alar­mie­rend und es ist nur fol­ge­rich­tig, dass sich die Poli­tik die­sem Thema mit höchs­ter Dring­lich­keit annimmt. Denn die eigent­li­che Gefahr liegt darin, dass sich der Rück­gang im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erst ver­zö­gert in den Zah­len zei­gen wird. Dort wo die Ver­la­der kurz­fris­tig keine Aus­weich­mög­lich­kei­ten haben, blei­ben die ent­spre­chen­den Ver­keh­re noch auf der Schie­ne – gleich­zei­tig wird wo immer mög­lich auf die Stras­se ver­la­gert und Inves­ti­tio­nen in die LKW-Infra­struk­tur umge­schich­tet. Ist die­ser Schritt ein­mal voll­zo­gen, inves­tiert kaum ein Unter­neh­men erneut in bahn­be­zo­ge­ne Infra­struk­tur – der Zug ist dann im wahrs­ten Sinne des Wor­tes abge­fah­ren. 

Ein sol­cher Kurs wäre nichts ande­res als ein durch Steu­er­gel­der finan­zier­ter Abbau des EWLV. Dies lehnt der VAP ent­schie­den ab. Die Poli­tik ist inzwi­schen im Bild und muss die Umset­zung des GüTG mit grif­fi­gen Mass­nah­men kor­ri­gie­ren. Ziel der öffent­li­chen Unter­stüt­zung war die Stär­kung eines nach­hal­ti­gen Güter­trans­ports auf der Schie­ne – nicht der Abbau von Ange­bot, Ver­trau­en und Kun­den­zu­frie­den­heit. Wird der der­zeit von SBB Cargo ein­ge­schla­ge­ne Abbau­kurs bei­be­hal­ten, fehlt aus Sicht des VAP die Recht­fer­ti­gung für den Ein­satz öffent­li­cher Mittel.

Zu kurze Zusi­che­rung von Ran­gier­leis­tun­gen ver­zerrt den Wettbewerb

Auch aus­ser­halb des EWLV neh­men die Hür­den zu – etwa bei Ganz­zug­ver­keh­ren oder im kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Neue Regeln von SBB Cargo, wie die 48-Stun­den-Regel bei Ran­gier­leis­tun­gen erschwe­ren die Plan­bar­keit für pri­va­te Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) und Ver­la­der erheb­lich. Wenn SBB Cargo als markt­be­herr­schen­der Anbie­ter pri­va­ten EVU Ran­gier­leis­tun­gen auf der ers­ten und letz­ten Meile erst kurz­fris­tig ver­bind­lich zusi­chert, ent­ste­hen für die pri­va­ten EVU erheb­li­che Wett­be­werbs­nach­tei­le. Für pri­va­te EVU und Ver­la­der wird es dadurch immer schwie­ri­ger, ver­läss­li­che Ange­bo­te auf­zu­bau­en oder bestehen­de Ver­keh­re auf­recht­zu­er­hal­ten. Ein fai­rer Wett­be­werb wird dadurch ver­un­mög­licht. 

VAP bleibt dran

Der VAP begrüsst ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen und Pro­ble­me sehr, dass sich die Poli­tik die­sen The­men mit Hoch­druck annimmt und grif­fi­ge Mass­nah­men prüft. Ein «Wei­ter wie bis­her» dürf­te sich für den Wirt­schafts­stand­ort Schweiz rück­bli­ckend ver­hee­rend aus­wir­ken. Und dies alles in einer Zeit, in der die Vor­tei­le des SGV etwa mit Blick auf die Kli­ma­zie­le, die Flä­chen­ef­fi­zi­enz oder die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefrag­ter sein soll­ten als je zuvor.   

Diese The­men haben für den VAP höchs­te Prio­ri­tät. Vor die­sem Hin­ter­grund ver­spricht nicht nur der Som­mer heiss zu wer­den, son­dern auch die anste­hen­den Debat­ten zu die­sen The­men. Als VAP wer­den wir diese Som­mer­mo­na­te nicht unge­nutzt ver­strei­chen las­sen, son­dern mit regel­mäs­si­gen Ein­bli­cken zu die­sen The­men am Ball bleiben.

Forum Güterverkehr 2026: Branche bleibt pragmatisch

Forum Güterverkehr 2026: Branche bleibt pragmatisch

Am 12. Mai 2026 kamen rund 120 Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Bran­che zum Forum Güter­ver­kehr 2026 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) im Glo­cken­hof in Zürich zusam­men. Im Zen­trum stand die Frage, wie der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz trotz zuneh­men­dem Druck leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hig blei­ben kann.

Darum geht’s:

  • Wett­be­werbs­fä­hig­keit wird zur Schlüsselfrage
  • Sze­na­rio­ana­ly­se zeigt Handlungsbedarf
  • Poli­tik, Ver­wal­tung und Bran­che im Austausch
  • Inno­va­tio­nen als Teil der Lösung
  • Zwi­schen Rea­li­tät und Aufbruch

Im Zen­trum des Forums stand die Frage, wie der Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr trotz stei­gen­der Kos­ten, sin­ken­der Zuver­läs­sig­keit, Kapa­zi­täts­eng­päs­sen und einer unge­lös­ten Haf­tungs­fra­ge leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hig blei­ben kann. Der Tag mach­te deut­lich: Die Bran­che ver­sucht mit Wis­sen, Enga­ge­ment und inno­va­ti­ven Ansät­zen die Schie­ne weiterzuentwickeln.

Wett­be­werbs­fä­hig­keit wird zur Schlüsselfrage

Zum Auf­takt ord­ne­te VAP-Geschäfts­füh­rer Simon Wey die aktu­el­le Lage ein. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist mehr­fach gefor­dert: Im alpen­que­ren­den Ver­kehr neh­men die Last­wa­gen­fahr­ten zu und im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr belas­ten sin­ken­de Zuver­läs­sig­keit, stei­gen­de Kos­ten und Ange­bots­re­duk­tio­nen das Ver­trau­en vie­ler Ver­la­der. Hinzu kom­men Gross­bau­stel­len im Aus­land, regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben als Folge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel sowie neue Unsi­cher­hei­ten rund um Haftungsfragen.

Ent­schei­dend ist dabei nicht ein ein­zel­nes Pro­blem, son­dern die Summe die­ser Ent­wick­lun­gen. Sie schwächt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne schritt­wei­se und erhöht damit das Risi­ko, dass Ver­keh­re dau­er­haft auf die Stras­se abwan­dern. Aus Sicht des VAP braucht es des­halb ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, mehr Wett­be­werb und ein Zusam­men­rü­cken der Bran­che, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu stärken.

Sze­na­rio­ana­ly­se zeigt Handlungsbedarf

Mit der von INFRAS erar­bei­te­ten «Sze­na­rio­ana­ly­se Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» erhielt die Dis­kus­si­on eine fun­dier­te Daten­grund­la­ge. Anne Grei­nus von INFRAS, zeig­te auf, dass die Ver­kehrs­leis­tung auf der Schie­ne zwi­schen 2000 und 2025 um 11 Pro­zent gesun­ken ist, wäh­rend deren Markt­an­teil von 42 auf 37 Pro­zent zurück­ging. Beson­ders betrof­fen sind der Bin­nen­ver­kehr und ins­be­son­de­re der Wagen­la­dungs­ver­kehr, der seit 2008 deut­lich an Volu­men ver­lo­ren hat.

Die Umfra­ge bei den VAP-Mit­glie­dern macht gleich­zei­tig deut­lich: Viele Ver­la­der wol­len wei­ter­hin auf die Schie­ne set­zen. Der Rück­gang ist des­halb nur bedingt Aus­druck feh­len­der Nach­fra­ge oder man­geln­den Ver­trau­ens in die Bahn. Viel­mehr zei­gen die Rück­mel­dun­gen, dass Unter­neh­men ver­läss­li­che Ange­bo­te, plan­ba­re Trans­por­te, kon­kur­renz­fä­hi­ge Prei­se und klare Ver­ant­wort­lich­kei­ten brau­chen. Wo diese Vor­aus­set­zun­gen feh­len, steigt der Druck auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr – selbst wenn die Unter­neh­men grund­sätz­lich auf die­ses Ver­kehrs­mit­tel set­zen möchten.

Hier geht’s zur Prä­sen­ta­ti­on von Anne Greinus.

Poli­tik, Ver­wal­tung und Bran­che im Austausch

In den bei­den Podi­ums­dis­kus­sio­nen am Vor­mit­tag wurde deut­lich, wie eng poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen und die All­tags­sor­gen mit­ein­an­der ver­bun­den sind. Im ers­ten Podi­um dis­ku­tier­ten VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li und Mar­tin von Känel, stell­ver­tre­ten­der Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr, unter der Mode­ra­ti­on von Andy Mül­ler über die Schwei­zer Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und die Zukunft des Schienengüterverkehrs.

Dabei zeig­te sich, dass die poli­ti­schen Ziele klar sind, ihre Umset­zung aber anspruchs­voll und har­zig bleibt. Von Känel beton­te, dass mit dem Güter­trans­port­ge­setz die not­wen­di­gen poli­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wor­den seien; nun sei die Bran­che gefor­dert, diese zu nut­zen. Ditt­li wie­der­um warn­te davor, dass der Ruf nach einer dau­er­haf­ten Sub­ven­tio­nie­rung lau­ter wer­den könn­te, falls der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr trotz der gespro­che­nen För­der­mit­tel nicht eigen­wirt­schaft­lich werde. Kon­tro­vers dis­ku­tier­te das Duo zudem die ver­schärf­ten Sicher­heits­mass­nah­men des BAV nach dem Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Der VAP-Prä­si­dent beton­te, dass Sicher­heits­mass­nah­men wich­tig seien, diese jedoch «nicht aus­schliess­lich die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne sen­ken dürf­ten», son­dern nach­weis­lich zur Sicher­heit bei­tra­gen müssten.

Das zwei­te Podi­um brach­te die Sicht der Pra­xis ein. Anne Grei­nus, Mar­tin Hal­ler von Plan­zer, Nico­las Herold von Syn­gen­ta und Bern­hard Kunz von Hupac beleuch­te­ten aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven die Fol­gen eines wei­te­ren Bedeu­tungs­ver­lusts der Schie­ne für Logis­tik, Indus­trie und Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Im Zen­trum stan­den Erfah­run­gen aus dem Markt. Man­geln­de Plan­bar­keit, Qua­li­täts­pro­ble­me und stei­gen­de Kos­ten füh­ren zuneh­mend dazu, dass Güter­zü­ge als Trans­port­mit­tel an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren. Die Panel­teil­neh­men­den bedau­er­ten zudem, dass viele inno­va­ti­ve Pro­jek­te nicht über die Pilot­pha­se hinauskommen.

Den Abschluss des Vor­mit­tags bil­de­te ein Kurz­in­ter­view mit Alex­an­der Muhm, CEO von SBB Cargo. Im Gespräch mit Andy Mül­ler ging es um die künf­ti­ge Aus­rich­tung von SBB Cargo, die Bedeu­tung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs und die umstrit­te­nen Haf­tungs­fra­gen. Muhm zeig­te sich dabei offen, die geplan­ten Haf­tungs­re­ge­lun­gen zuguns­ten einer euro­pa­weit abge­stimm­ten Bran­chen­lö­sung zu über­den­ken. Ent­schei­dend ist nun, dass ein struk­tu­rier­ter Pro­zess unter Ein­be­zug aller Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zur Erar­bei­tung die­ser Lösung auf­ge­setzt wer­den kann.

Inno­va­tio­nen als Teil der Lösung

Der Nach­mit­tag zeig­te, dass die Bran­che des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs nicht nur Pro­ble­me wälzt, son­dern mit gros­sem Enga­ge­ment über kon­kre­te Inno­va­ti­ons­an­sät­ze debat­tiert. Thors­ten Bie­ker von CAAP prä­sen­tier­te Mög­lich­kei­ten für voll­au­to­ma­ti­sier­te Ver­la­de­pro­zes­se und neue Per­spek­ti­ven für den CO₂-Trans­port auf der Schie­ne. Frank Petut­s­ch­nig vom VPI Öster­reich und Mar­tin Deusch vom Fach­ver­band Schie­nen­bah­nen der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich zeig­ten mit der Initia­ti­ve «natu­rail», wie eine gemein­sa­me Bran­chen­mar­ke und das Zusam­men­rü­cken der Bran­che das öffent­li­che Bild des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stär­ken können.

Wei­te­re Impul­se kamen von Beat Weg­mül­ler von der rXp Inter­re­gio Cargo GmbH. Er stell­te ein Betriebs­mo­dell für den Kurz- und Mit­tel­stre­cken­be­reich vor. Jas­min Big­don zeig­te auf, warum Inno­va­tio­nen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr oft nur lang­sam vor­an­kom­men: frag­men­tier­te Struk­tu­ren, feh­len­de Stan­dards und unnö­ti­ge Kom­ple­xi­tät erschwe­ren die Umset­zung. Umso wich­ti­ger sind klare Prio­ri­tä­ten, mehr Auto­ma­ti­sie­rung und digi­ta­le Lösun­gen, die im All­tag Wir­kung entfalten.

Hier geht’s zu den Prä­sen­ta­tio­nen vom Nachmittag.

Zwi­schen Rea­li­tät und Aufbruch

Das Forum Güter­ver­kehr 2026 zeig­te ein dif­fe­ren­zier­tes Bild des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die­ser steht ange­sichts der man­geln­den Qua­li­tät und Plan­bar­keit sowie der hohen Kos­ten unter erheb­li­chem Druck. Gleich­zei­tig wurde ersicht­lich, dass die Bran­che Lösun­gen sucht, neue Ansät­ze ent­wi­ckelt und bereit ist, stär­ker zusammenzuarbeiten.

Der Tag ende­te nicht mit einer ein­fa­chen Ant­wort, aber mit einer kla­ren Bot­schaft: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat Zukunft. Vor­aus­ge­setzt, es gelingt, Ver­trau­en zurück­zu­ge­win­nen, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken und Inno­va­tio­nen im All­tag umzusetzen.

EWLV-Neuausrichtung: VAP fordert Transparenz und Planungssicherheit

EWLV-Neuausrichtung: VAP fordert Transparenz und Planungssicherheit

SBB Cargo will den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten. Der VAP begrüsst das Bekennt­nis zum EWLV, for­dert aber eine trans­pa­ren­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung. Ent­schei­dend ist, dass betrof­fe­ne Ver­la­der wei­ter­hin ver­läss­li­che und wirt­schaft­lich trag­ba­re Lösun­gen auf der Schie­ne nut­zen können.

SBB Cargo hat heute kom­mu­ni­ziert, wie sie den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten will. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst grund­sätz­lich, dass SBB Cargo den EWLV nicht auf­gibt, son­dern als wich­ti­gen Bestand­teil der Güter­ver­sor­gung in der Schweiz wei­ter­füh­ren und wirt­schaft­lich stär­ken will. Gera­de für die ver­la­den­de Wirt­schaft bleibt der EWLV ein zen­tra­les Ele­ment eines leis­tungs­fä­hi­gen, resi­li­en­ten und kli­ma­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs (SGV).

Abbau von Bedien­punk­ten wirft Fra­gen auf
Die heute kom­mu­ni­zier­te Neu­aus­rich­tung wirft jedoch zen­tra­le Fra­gen auf. SBB Cargo kün­digt etwa an, künf­tig rund 50 von heute rund 280 Bedien­punk­ten im EWLV nicht mehr anzu­fah­ren, gleich­zei­tig aber wei­ter­hin 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Trans­port­men­gen beför­dern zu kön­nen. Aus Sicht des VAP ist diese Aus­sa­ge erklä­rungs­be­dürf­tig. Wenn Bedien­punk­te weg­fal­len, stellt sich für die betrof­fe­nen Ver­la­der kon­kret die Frage, wie ihre Ver­keh­re wei­ter­hin prak­ti­ka­bel, plan­bar und wirt­schaft­lich auf der Schie­ne abge­wi­ckelt wer­den kön­nen – oder ob fak­tisch eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se droht.

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits unter Druck
Die Zah­len zei­gen, wie anspruchs­voll die Aus­gangs­la­ge bereits heute ist. Die von INFRAS am Forum Güter­ver­kehr 2026 prä­sen­tier­te Ana­ly­se zeigt: Die Ver­kehrs­leis­tung im SGV ist zwi­schen 2000 und 2025 um 11 Pro­zent gesun­ken, der Anteil der Schie­ne am Land­ver­kehr ging von 42 Pro­zent im Jahr 2000 auf 37 Pro­zent im Jahr 2024 zurück. Beson­ders hoch ist der Druck im Wagen­la­dungs­ver­kehr, der seit 2008 um 36 Pro­zent zurück­ge­gan­gen ist.

Auch die Rück­mel­dun­gen aus der Bran­che sind deut­lich. In der INFRAS-Befra­­gung im Auf­trag des VAP wer­den stei­gen­de Kos­ten und Prei­se als gröss­te Her­aus­for­de­rung für die Schie­ne genannt. Die Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den und die dar­aus ent­ste­hen­den Zusatz­kos­ten wer­den eben­falls sehr häu­fig als Belas­tung erwähnt. Zudem erwar­ten viele Unter­neh­men kurz- bis mit­tel­fris­tig einen wei­te­ren Rück­gang des Trans­port­vo­lu­mens auf der Schiene.

Wider­sprüch­li­che Signa­le von SBB Cargo
Vor die­sem Hin­ter­grund ist es wider­sprüch­lich, wenn SBB Cargo einer­seits den EWLV stär­ken will, ande­rer­seits aber mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­la­der und die Wagen­hal­ter ver­schlech­tert. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die geplan­te Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den zusam­men mit der Reduk­ti­on des Ange­bots an SBB-eige­­nen Güter­wa­gen sowie die Ein­schrän­kung von Bedien­punk­ten. Wer den SGV stär­ken will, darf den Ver­la­dern nicht gleich­zei­tig zusätz­li­che Risi­ken, höhe­re Kos­ten und weni­ger Hand­lungs­spiel­raum aufbürden.

VAP for­dert trans­pa­ren­te Umsetzung
Der VAP for­dert des­halb von SBB Cargo eine trans­pa­ren­te, kun­den­ori­en­tier­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung der ange­kün­dig­ten Neu­aus­rich­tung. Ent­schei­dend ist nicht allein, ob sta­tis­tisch 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Men­gen erhal­ten blei­ben kön­nen, son­dern auch, ob die betrof­fe­nen Unter­neh­men ihre kon­kre­ten Ver­keh­re auch zukünf­tig zuver­läs­sig, wirt­schaft­lich und ohne zusätz­li­che Hür­den auf der Schie­ne abwi­ckeln können.

Aus Sicht des VAP braucht es deshalb:

  • eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, wel­che kon­kre­ten Alter­na­ti­ven auf der Schie­ne für die Ver­la­der bestehen, die von Schlies­sun­gen der Bedien­punk­te betrof­fen sind;
  • rea­lis­ti­sche Lösun­gen für klei­ne­re und mitt­le­re Ver­la­der, die nicht ohne Wei­te­res auf Ganz­zugs­ver­keh­re aus­wei­chen können;
  • einen sofor­ti­gen Ver­zicht auf zusätz­li­che Belastungen.

Die Schweiz hat sich poli­tisch klar zur Stär­kung des SGV bekannt. Damit diese Ziel­set­zung Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen Ange­bot, Qua­li­tät, Preis und Ver­läss­lich­keit zusam­men­spie­len. Die Neu­aus­rich­tung des EWLV darf des­halb nicht zu einem so star­ken Rück­gang des SGV füh­ren, dass die betrof­fe­nen Ver­la­der keine ver­läss­li­chen und wirt­schaft­lich trag­ba­ren Lösun­gen auf der Schie­ne mehr nut­zen können.

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Landverkehrsabkommen: Spielraum bei inländischer Umsetzung nutzen

Landverkehrsabkommen: Spielraum bei inländischer Umsetzung nutzen

Mit den Bila­te­ra­len III wird auch das Land­ver­kehrs­ab­kom­men wei­ter­ent­wi­ckelt. Was bedeu­tet das für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr? Zen­tra­le Ele­men­te konn­ten gesi­chert wer­den, gleich­zei­tig besteht in ein­zel­nen Punk­ten Hand­lungs­be­darf. Hier gilt es, die ver­blei­ben­den Spiel­räu­me bei der Umset­zung im Inland zu nutzen.

Die bila­te­ra­len Abkom­men bil­den das Fun­da­ment der wirt­schaft­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen der Schweiz und der EU. Mit den Bila­te­ra­len III wird die­ser Ansatz wei­ter­ent­wi­ckelt und um einen neuen insti­tu­tio­nel­len Rah­men ergänzt, der die bestehen­den Abkom­men sta­bi­li­sie­ren und ihre Wei­ter­ent­wick­lung sicher­stel­len soll. Diese Wei­ter­ent­wick­lung betrifft auch das Land­ver­kehrs­ab­kom­men, das die Grund­la­ge für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se bildet.

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) ist noch stär­ker als der Per­so­nen­ver­kehr grenz­über­schrei­tend orga­ni­siert und ein euro­pä­isch inte­grier­ter Markt. Ein sta­bi­ler und ver­läss­li­cher Ord­nungs­rah­men im Ver­hält­nis zur EU ist daher eine unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für das rei­bungs­lo­se Funk­tio­nie­ren des SGV. Allein­gän­ge set­zen nicht nur die Inter­ope­ra­bi­li­tät aufs Spiel, son­dern sie gefähr­den durch zusätz­li­che Schnitt­stel­len das Sicher­heits­ni­veau. Vor die­sem Hin­ter­grund sind die Ver­hand­lungs­er­geb­nis­se zwi­schen der Schweiz und der EU im Land­ver­kehrs­ab­kom­men aus Sicht des VAP grund­sätz­lich posi­tiv zu wür­di­gen. In meh­re­ren zen­tra­len Berei­chen konn­ten wich­ti­ge Ergeb­nis­se im Sinne des SGV erzielt werden.

Schwei­zer Bahn­sys­tem bleibt in den Grund­zü­gen erhalten
Zen­tra­le Errun­gen­schaf­ten des Schwei­zer Bahn­sys­tems blei­ben erhal­ten. So konn­te etwa der Vor­rang des schwei­ze­ri­schen Takt­fahr­plans gesi­chert wer­den, wodurch die Kapa­zi­tä­ten wei­ter­hin im bestehen­den Sys­tem ver­ge­ben wer­den kön­nen. Gleich­zei­tig bleibt gewähr­leis­tet, dass natio­na­le Güter- und Per­so­nen­zü­ge wei­ter­hin Vor­rang haben. Dies ist ins­be­son­de­re im Kon­text zusätz­li­cher inter­na­tio­na­ler Per­so­nen­ver­keh­re von Bedeu­tung, da ver­hin­dert wird, dass bestehen­de Ver­keh­re ver­drängt wer­den. Genau wie der Per­so­nen­ver­kehr ist auch der SGV auf ver­läss­li­che und plan­ba­re Tras­sen ange­wie­sen, zumal der Per­so­nen­ver­kehr gegen­über dem SGV im Inland bereits heute prio­ri­tär behan­delt wird.

Ver­la­ge­rungs­po­li­tik wei­ter­hin möglich
Aus Per­spek­ti­ve der Schie­ne ist eben­falls posi­tiv zu wür­di­gen, dass zen­tra­le Ele­men­te der schwei­ze­ri­schen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik abge­si­chert wer­den konn­ten. So bleibt die LSVA als zen­tra­les Len­kungs­in­stru­ment bestehen. Eben­so blei­ben das Nacht- und Sonn­tags­fahr­ver­bot für Last­wa­gen sowie das Kabo­ta­ge­ver­bot erhal­ten. Letz­te­res ver­hin­dert zusätz­li­chen Wett­be­werb auf der Stras­se und damit erhöh­ten Preis­druck zulas­ten des SGV. Mit der eben­falls abge­si­cher­ten 40-Ton­­nen-Limi­­te für Last­wa­gen blei­ben die Vor­aus­set­zun­gen für eine wirk­sa­me Ver­la­ge­rungs­po­li­tik sowie für aus­ge­wo­ge­ne Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zwi­schen Schie­ne und Stras­se grund­sätz­lich intakt. Dies­be­züg­lich ist anzu­mer­ken, dass die Ver­la­ge­rungs­zie­le auch im Jahr 2024 erneut weit ver­fehlt wur­den. Dem­entspre­chend wich­tig ist, dass die Vor­aus­set­zun­gen erhal­ten blei­ben, um die Ver­la­ge­rung künf­tig wie­der zu stärken.

Bei­hil­fe­re­gime: För­de­rung bleibt mög­lich, wird aber stär­ker geregelt
Mit den Bila­te­ra­len III wird ein Bei­hil­fe­re­gime ein­ge­führt, das staat­li­che Unter­stüt­zun­gen künf­tig stär­ker über­prüft. Für den SGV zen­tra­le För­der­instru­men­te wie die Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge in Umschlags­an­la­gen und die Ver­la­de­bei­trä­ge im kom­bi­nier­ten Ver­kehr blei­ben wei­ter­hin mög­lich. Ihre kon­kre­te Aus­ge­stal­tung und Anwen­dung unter­lie­gen jedoch künf­tig zusätz­li­chen Anfor­de­run­gen. Ent­schei­dend ist, dass diese Instru­men­te wei­ter­hin prak­ti­ka­bel ein­ge­setzt wer­den können.

Tras­­sen-Res­t­­ka­­pa­­zi­­tä­­ten müs­sen gesi­chert werden
Der SGV ist bereits heute kapa­zi­täts­mäs­sig stark unter Druck. Kri­tisch beur­teilt der VAP des­halb die mit der Aktua­li­sie­rung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens vor­ge­se­he­ne Prio­ri­sie­rung des inter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehrs bei der Ver­tei­lung von Tras­­sen-Res­t­­ka­­pa­­zi­­tä­­ten. Diese sind ins­be­son­de­re für fle­xi­ble und zusätz­li­che Güter­ver­keh­re von gros­ser Bedeu­tung. Der VAP for­dert des­halb einen Tras­sen­zu­tei­lungs­pro­zess im Inland, mit dem auch künf­tig aus­rei­chend Rest­ka­pa­zi­tä­ten für den SGV zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ist umso wich­ti­ger, als der­zeit auf inter­na­tio­na­len Zulauf­stre­cken auf­grund von Bau­stel­len ein­ge­schränk­te Kapa­zi­tä­ten bestehen. Mit deren Weg­fall dürf­te die Nach­fra­ge wie­der zuneh­men. Ent­schei­dend ist zudem, dass die Schweiz zukünf­tig auf­grund feh­len­der Tras­sen­ka­pa­zi­tä­ten nicht selbst zum Eng­pass auf der Nord-Süd-Achse wird.

Es gilt, die Spiel­räu­me bei der inlän­di­schen Umset­zung gezielt zu nutzen
Die Ver­hand­lungs­er­geb­nis­se sichern zen­tra­le Errun­gen­schaf­ten des SGV. Ent­schei­dend ist nun, dass die ver­blei­ben­den Spiel­räu­me bei der inlän­di­schen Umset­zung – ins­be­son­de­re bei der Tras­sen­zu­tei­lung – so genutzt wer­den, dass der SGV auch künf­tig wett­be­werbs­fä­hig bleibt. Denn ein funk­tio­nie­ren­der SGV ist eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts Schweiz.

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Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) ist die tra­gen­de Säule der Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne. Wäh­rend die Bran­che ohne­hin vor diver­sen Her­aus­for­de­run­gen steht, stellt sie die von SBB Cargo geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den vor erheb­li­che recht­li­che, wirt­schaft­li­che und ver­kehrs­po­li­ti­sche Fragen. 

Darum geht’s:

  • Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt
  • Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an
  • Ver­la­den­de Wirt­schaft mit fata­len Fol­gen konfrontiert
  • Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik
  • VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) in der Schweiz steht zuneh­mend unter Druck. Meh­re­re Ent­wick­lun­gen haben die Rah­men­be­din­gun­gen für die Bran­che spür­bar ver­schlech­tert. Vor die­sem Hin­ter­grund sorgt nun eine wei­te­re Mass­nah­me von SBB Cargo für zusätz­li­che Ver­un­si­che­rung: die geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den. Dies wiegt ins­be­son­de­re im inlän­di­schen SGV schwer. Hier ver­fügt SBB Cargo über eine domi­nie­ren­de Markt­stel­lung. Im Hin­blick auf die begrenz­ten Ange­bo­te ande­rer Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haben ein­sei­ti­ge Anpas­sun­gen von Ver­trags­be­din­gun­gen beson­ders weit­rei­chen­de Fol­gen. Kun­den von SBB Cargo haben kurz­fris­tig kaum Aus­weich­mög­lich­kei­ten und mit­­tel- bis län­ger­fris­tig wer­den die Trans­por­te wei­ter von der Schie­ne auf die Stras­se verlagert.

Seit eini­ger Zeit häu­fen sich die nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen ins­be­son­de­re im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV), was die ver­la­den­de Wirt­schaft zuneh­mend auf die Stras­se treibt. So hat SBB Cargo zum Bei­spiel die Prei­se für Trans­port­leis­tun­gen noch vor dem Inkraft­tre­ten des revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) teils mas­siv ange­ho­ben, die bedien­ten Anfahrts­punk­te redu­ziert und das Ange­bot bei der Ver­füg­bar­keit bestimm­ter SBB-eige­­ner Wagen ver­knappt. Die Summe die­ser Ent­wick­lun­gen schwächt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne der­art stark, dass sich ver­la­den­de Unter­neh­men immer wei­ter von der Schie­ne abwenden.

Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an

Aktu­ell plant SBB Cargo im gesam­ten SGV der Schweiz, bei Trans­por­ten mit Güter­wa­gen frem­der Wagen­hal­ter die Haf­tung auf die Kun­den zu über­tra­gen. Vor­ge­se­hen ist eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Ver­la­der, ver­bun­den mit einer umfas­sen­den Frei­stel­lung des EVU gegen­über Dritt­an­sprü­chen. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen fin­den sich bereits seit län­ge­rem in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von SBB Cargo. Diese hat SBB Cargo zu Beginn die­ses Jah­res indi­vi­du­ell an die Kun­den zur Unter­schrift ver­schickt, womit sie in Zukunft ver­bind­li­cher sind.

Diese Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Ver­la­der in den Ver­wen­dungs­be­stim­mun­gen von Güter­wa­gen frem­der Hal­ter wirft vor allem des­halb gros­se Fra­gen auf, weil mit der Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung der Eigen­tü­mer von Güter­wag­gons» bereits Ende 2024 im Bun­des­par­la­ment der Ver­such schei­ter­te, die Haf­tung von den EVU auf die Wagen­hal­ter zu ver­la­gern. Das­sel­be nun am par­la­men­ta­ri­schen Ent­scheid vor­bei den Ver­la­dern auf­zu­la­den, mutet selt­sam an.

Geschäft der ver­la­den­den Wirt­schaft stark betroffen

Schon heute zeich­nen sich für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­den­de Kon­se­quen­zen auf den Geschäfts­gang ab:

  1. Zusätz­li­che wirt­schaft­li­che Belas­tun­gen: Für Ver­la­der ist die Wahl des Ver­kehrs­trä­gers letzt­lich eine betriebs­wirt­schaft­li­che Ent­schei­dung. Stei­gen Risi­ken, Kos­ten und Unsi­cher­hei­ten im SGV, redu­ziert dies letzt­lich die Attrak­ti­vi­tät der Schie­ne gegen­über der Stras­se weiter.
  2. Mas­siv höhe­re Haf­tungs­ri­si­ken: Die vor­ge­se­he­ne ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung würde die Risi­ken für Ver­la­der erheb­lich aus­wei­ten. Auch sind sol­che Risi­ken in vie­len Fäl­len nur schwer oder gar nicht versicherbar.
  3. Ver­si­che­rungs­recht­li­che Unsi­cher­hei­ten: Neue Haf­tungs­struk­tu­ren kön­nen zu erheb­li­chen Unsi­cher­hei­ten im Hin­blick auf Ver­si­cher­bar­keit und Finan­zier­bar­keit füh­ren. Neben mög­li­chen Deckungs­lü­cken dro­hen auch stei­gen­de Versicherungsprämien.
  4. Ein­ge­schränk­te Ver­hand­lungs­mög­lich­kei­ten: Auf­grund der quasi-mono­­­po­­lis­­ti­­schen Markt­stel­lung von SBB Cargo im EWLV haben Ver­la­der kaum Mög­lich­kei­ten, Ver­trags­be­din­gun­gen indi­vi­du­ell zu verhandeln.
  5. Brei­ten­wir­kung im Markt: Ände­run­gen in den Ver­trags­be­din­gun­gen von SBB Cargo wir­ken sich unmit­tel­bar auf einen gros­sen Teil der ver­la­den­den Betrie­be aus, da viele Unter­neh­men teils kurz‑, teils mit­tel­fris­tig auf die Schie­nen­gü­ter­trans­port­leis­tun­gen von SBB Cargo ange­wie­sen sind.

Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik

Die Dis­kus­si­on um die Haf­tungs­ver­la­ge­rung tan­giert grund­le­gen­de Ziele der Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik. Diese strebt ins­be­son­de­re im alpen­que­ren­den Ver­kehr eine kon­se­quen­te Ver­la­ge­rung von Güter­trans­por­ten von der Stras­se auf die Schie­ne an. Aller­dings steht der EWLV bereits seit län­ge­rer Zeit unter Druck. Alter­na­ti­ve Trans­port­an­ge­bo­te sind teils nur begrenzt ver­füg­bar und zusätz­li­che Risi­ken stel­len unwei­ger­lich einen wei­te­ren Belas­tungs­fak­tor für diese Trans­por­te dar.

Eine Schwä­chung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se gefähr­det die poli­ti­schen Ver­la­ge­rungs­zie­le. Gera­de im Kon­text der jüngst beschlos­se­nen För­der­mass­nah­men für den EWLV im Rah­men des revi­dier­ten GüTG erscheint eine zusätz­li­che unnö­ti­ge Belas­tung beson­ders wider­sprüch­lich. Immer­hin hat das Par­la­ment erst kürz­lich Sub­ven­tio­nen im gros­sen Mass beschlos­sen, um den EWLV zu sta­bi­li­sie­ren und seine Eigen­wirt­schaft­lich­keit mit­tel­fris­tig zu sichern.

VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Der VAP – Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft blickt mit Sorge auf diese Ent­wick­lun­gen. Er steht der­zeit im inten­si­ven Aus­tausch mit den betrof­fe­nen Unter­neh­men und setzt sich für Lösun­gen ein, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV erhal­ten, die Risi­ken für Ver­la­der in einem trag­ba­ren Rah­men hal­ten und die ver­kehrs­po­li­ti­schen Ziele der Schweiz nicht untergraben.

Gera­de im EWLV ist ein funk­tio­nie­ren­des Zusam­men­spiel zwi­schen EVU, Ver­la­dern und Wagen­hal­tern ent­schei­dend. Unnö­ti­ge Expe­ri­men­te wie das­je­ni­ge mit der Haf­tungs­ver­la­ge­rung beein­träch­ti­gen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne in beson­de­rem Ausmass.

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Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Der Stän­de­rat hat zwei Motio­nen zur Siche­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ange­nom­men. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft begrüsst diese Ent­scheide. Ange­sichts der jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ist eine sta­bi­le För­de­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zen­tral, um das gesetz­li­che Ver­la­ge­rungs­ziel nicht voll­ends aus den Augen zu ver­lie­ren. Auch kann damit Pla­nungs­si­cher­heit für die ent­spre­chen­den Unter­neh­men geschaf­fen werden. 

Der Stän­de­rat hat anläss­lich der Früh­jahrs­ses­si­on zwei Motio­nen ange­nom­men, mit denen die finan­zi­el­le För­de­rung für die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne auch in Zukunft sicher­ge­stellt wer­den soll. Zum einen will die gros­se Kam­mer die durch das vor­zei­ti­ge Ende der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) frei­wer­den­den Mit­tel wei­ter­hin für Mass­nah­men zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ein­set­zen. Zum ande­ren soll die För­de­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehrs über das Jahr 2030 hin­aus gesi­chert werden.

Der jüngs­te Ver­la­ge­rungs­be­richt des Bun­des zeigt, dass die Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr zuletzt deut­lich ins Sto­cken gera­ten ist. Der Bahn­an­teil am alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr lag 2024 bei 70.3 Pro­zent und ist damit gegen­über 2022 um 2.6 Pro­zent­punk­te zurück­ge­gan­gen. So wurde mit rund 960’000 Last­wa­gen­fahr­ten im Jahr 2024 das Ver­la­ge­rungs­ziel von maxi­mal 650’000 Fahr­ten deut­lich ver­fehlt. Mit dem Ende der Rola ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Gren­ze von einer Mil­li­on Last­wa­gen­fahr­ten spä­tes­tens im Jahr 2026 geknackt wird.

Für das Errei­chen des Ver­la­ge­rungs­ziels spielt der kom­bi­nier­te Ver­kehr eine zen­tra­le Rolle. Er bil­det das Rück­grat des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ermög­licht es, gros­se Teile des Tran­sit­ver­kehrs effi­zi­ent über die Schie­ne abzu­wi­ckeln. Vor die­sem Hin­ter­grund ist Pla­nungs­si­cher­heit bei den För­der­instru­men­ten ent­schei­dend, damit Inves­ti­tio­nen und Ange­bo­te im kom­bi­nier­ten Ver­kehr lang­fris­tig gesi­chert wer­den können.

Der VAP begrüsst des­halb den Ent­scheid des Stän­de­ra­tes aus­drück­lich. Er ist ins­be­son­de­re auch ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der aktu­ell an meh­re­ren Fron­ten unter Druck steht und bei dem eine beschleu­nig­te Ver­la­ge­rung von Trans­por­ten auf die Stras­se droht.

Nun ist der Natio­nal­rat am Zug, über die bei­den Motio­nen zu ent­schei­den und sich dem Ent­scheid des Stän­de­ra­tes anzu­schlies­sen und damit ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. 

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Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Mit den Eck­wer­ten zu Ver­kehr 2045 stellt der Bun­des­rat die Wei­chen für den künf­ti­gen Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Aus Sicht des VAP ist ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dabei von Beginn weg ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Andern­falls gera­ten Ver­la­ge­rungs­zie­le und ein funk­tio­nie­ren­des Gesamt­sys­tem unter Druck.

Der Bun­des­rat hat anläss­lich sei­ner gest­ri­gen Sit­zung die Eck­wer­te für den Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur bis 2045 fest­ge­legt. Gestützt auf das ETH-Gut­ach­­ten «Ver­kehr 2045» sowie Ein­schät­zun­gen und Ana­ly­sen der zustän­di­gen Bun­des­äm­ter hat er das UVEK beauf­tragt, bis Ende Juni 2026 eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zu erar­bei­ten. Ziel ist eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung von Schie­ne, Stras­se und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr, um künf­ti­ge Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se zu bewältigen.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst es, dass sich der Bun­des­rat früh­zei­tig und lang­fris­tig mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur aus­ein­an­der­setzt. Für die Mit­glie­der des VAP ist dabei zen­tral, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ange­mes­sen berück­sich­tigt wird, da er ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil eines leis­tungs­fä­hi­gen und nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­sys­tems ist.

Das ETH-Gut­ach­­ten beschreibt als Aus­gangs­la­ge ein star­kes Wachs­tum im Per­so­nen­ver­kehr, wäh­rend gleich­zei­tig der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit Jah­ren zurück­ge­he. Aus Sicht des VAP greift diese Fest­stel­lung allein jedoch zu kurz. Viel­mehr ist die­ser Rück­gang nicht pri­mär Aus­druck einer feh­len­den Nach­fra­ge, son­dern wesent­lich auf Kapa­zi­täts­eng­päs­se, feh­len­de Rah­men­be­din­gun­gen und betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen zurück­zu­füh­ren – nicht nur in der Schweiz, son­dern auch auf den Zubrin­ger­li­ni­en im benach­bar­ten Aus­land. Da Per­so­nen­zü­ge im Misch­ver­kehr betrieb­lich Vor­rang haben, wird es für Güter­zü­ge im stark aus­ge­las­te­ten Eisen­bahn­netz zuneh­mend schwie­rig, zuver­läs­sig und pünkt­lich zu ver­keh­ren. Hinzu kommt, dass zeit­kri­ti­sche Güter­trans­por­te – etwa von Kon­sum­gü­tern, Lebens­mit­teln oder Paket­sen­dun­gen – zuneh­men. Offen bleibt, wie sicher­ge­stellt wer­den kann, dass diese Güter­zü­ge im Schie­nen­netz tat­säch­lich Platz fin­den, ins­be­son­de­re mit wirk­lich schnel­len Trassen.

Wenn der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne nicht den not­wen­di­gen Platz erhält, droht eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Dies hätte unmit­tel­ba­re Fol­gen für das bereits stark aus­ge­las­te­te Stras­sen­netz, das vie­ler­orts bereits spür­bar an sei­ner Kapa­zi­täts­gren­ze betrie­ben wird. Eine zusätz­li­che Belas­tung der Natio­nal­stras­sen durch Güter­trans­por­te würde klar zu mehr Stau­stun­den füh­ren, was weder im Inter­es­se der Wirt­schaft noch der Bevöl­ke­rung liegt.

Für den VAP ist daher ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei der wei­te­ren Pla­nung und Prio­ri­sie­rung der Aus­bau­schrit­te kon­se­quent mit­ge­dacht wird. Die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur wird vom Güter- und Per­so­nen­ver­kehr gemein­sam genutzt. Beide sind für den Wir­t­­schafts- und Mobi­li­täts­stand­ort Schweiz zen­tral. Der VAP wird sich ent­spre­chend aktiv in die Ver­nehm­las­sung im Som­mer 2026 ein­brin­gen, um den Anlie­gen der ver­la­den­den Wirt­schaft und des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gerecht zu werden.

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