News

Blog

Im VAP-Blog fin­den Sie aktu­el­le und wis­sens­wer­te Fach­in­for­ma­tio­nen rund um den Güter­ver­kehr. Eini­ge Bei­trä­ge sind unse­ren Mit­glie­dern vor­be­hal­ten. Als sol­ches mel­den Sie sich mit Ihrem Login an oder for­dern ein neues Login an.

Forum Güterverkehr 2026: Branche bleibt pragmatisch

Forum Güterverkehr 2026: Branche bleibt pragmatisch

Am 12. Mai 2026 kamen rund 120 Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Bran­che zum Forum Güter­ver­kehr 2026 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) im Glo­cken­hof in Zürich zusam­men. Im Zen­trum stand die Frage, wie der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz trotz zuneh­men­dem Druck leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hig blei­ben kann.

Darum geht’s:

  • Wett­be­werbs­fä­hig­keit wird zur Schlüsselfrage
  • Sze­na­rio­ana­ly­se zeigt Handlungsbedarf
  • Poli­tik, Ver­wal­tung und Bran­che im Austausch
  • Inno­va­tio­nen als Teil der Lösung
  • Zwi­schen Rea­li­tät und Aufbruch

Im Zen­trum des Forums stand die Frage, wie der Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr trotz stei­gen­der Kos­ten, sin­ken­der Zuver­läs­sig­keit, Kapa­zi­täts­eng­päs­sen und einer unge­lös­ten Haf­tungs­fra­ge leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hig blei­ben kann. Der Tag mach­te deut­lich: Die Bran­che ver­sucht mit Wis­sen, Enga­ge­ment und inno­va­ti­ven Ansät­zen die Schie­ne weiterzuentwickeln.

Wett­be­werbs­fä­hig­keit wird zur Schlüsselfrage

Zum Auf­takt ord­ne­te VAP-Geschäfts­füh­rer Simon Wey die aktu­el­le Lage ein. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist mehr­fach gefor­dert: Im alpen­que­ren­den Ver­kehr neh­men die Last­wa­gen­fahr­ten zu und im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr belas­ten sin­ken­de Zuver­läs­sig­keit, stei­gen­de Kos­ten und Ange­bots­re­duk­tio­nen das Ver­trau­en vie­ler Ver­la­der. Hinzu kom­men Gross­bau­stel­len im Aus­land, regu­la­to­ri­sche Vor­ga­ben als Folge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel sowie neue Unsi­cher­hei­ten rund um Haftungsfragen.

Ent­schei­dend ist dabei nicht ein ein­zel­nes Pro­blem, son­dern die Summe die­ser Ent­wick­lun­gen. Sie schwächt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne schritt­wei­se und erhöht damit das Risi­ko, dass Ver­keh­re dau­er­haft auf die Stras­se abwan­dern. Aus Sicht des VAP braucht es des­halb ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, mehr Wett­be­werb und ein Zusam­men­rü­cken der Bran­che, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu stärken.

Sze­na­rio­ana­ly­se zeigt Handlungsbedarf

Mit der von INFRAS erar­bei­te­ten «Sze­na­rio­ana­ly­se Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» erhielt die Dis­kus­si­on eine fun­dier­te Daten­grund­la­ge. Anne Grei­nus von INFRAS, zeig­te auf, dass die Ver­kehrs­leis­tung auf der Schie­ne zwi­schen 2000 und 2025 um 11 Pro­zent gesun­ken ist, wäh­rend deren Markt­an­teil von 42 auf 37 Pro­zent zurück­ging. Beson­ders betrof­fen sind der Bin­nen­ver­kehr und ins­be­son­de­re der Wagen­la­dungs­ver­kehr, der seit 2008 deut­lich an Volu­men ver­lo­ren hat.

Die Umfra­ge bei den VAP-Mit­glie­dern macht gleich­zei­tig deut­lich: Viele Ver­la­der wol­len wei­ter­hin auf die Schie­ne set­zen. Der Rück­gang ist des­halb nur bedingt Aus­druck feh­len­der Nach­fra­ge oder man­geln­den Ver­trau­ens in die Bahn. Viel­mehr zei­gen die Rück­mel­dun­gen, dass Unter­neh­men ver­läss­li­che Ange­bo­te, plan­ba­re Trans­por­te, kon­kur­renz­fä­hi­ge Prei­se und klare Ver­ant­wort­lich­kei­ten brau­chen. Wo diese Vor­aus­set­zun­gen feh­len, steigt der Druck auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr – selbst wenn die Unter­neh­men grund­sätz­lich auf die­ses Ver­kehrs­mit­tel set­zen möchten.

Hier geht’s zur Prä­sen­ta­ti­on von Anne Greinus.

Poli­tik, Ver­wal­tung und Bran­che im Austausch

In den bei­den Podi­ums­dis­kus­sio­nen am Vor­mit­tag wurde deut­lich, wie eng poli­ti­sche Rah­men­be­din­gun­gen und die All­tags­sor­gen mit­ein­an­der ver­bun­den sind. Im ers­ten Podi­um dis­ku­tier­ten VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li und Mar­tin von Känel, stell­ver­tre­ten­der Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr, unter der Mode­ra­ti­on von Andy Mül­ler über die Schwei­zer Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und die Zukunft des Schienengüterverkehrs.

Dabei zeig­te sich, dass die poli­ti­schen Ziele klar sind, ihre Umset­zung aber anspruchs­voll und har­zig bleibt. Von Känel beton­te, dass mit dem Güter­trans­port­ge­setz die not­wen­di­gen poli­ti­schen Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen wor­den seien; nun sei die Bran­che gefor­dert, diese zu nut­zen. Ditt­li wie­der­um warn­te davor, dass der Ruf nach einer dau­er­haf­ten Sub­ven­tio­nie­rung lau­ter wer­den könn­te, falls der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr trotz der gespro­che­nen För­der­mit­tel nicht eigen­wirt­schaft­lich werde. Kon­tro­vers dis­ku­tier­te das Duo zudem die ver­schärf­ten Sicher­heits­mass­nah­men des BAV nach dem Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Der VAP-Prä­si­dent beton­te, dass Sicher­heits­mass­nah­men wich­tig seien, diese jedoch «nicht aus­schliess­lich die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne sen­ken dürf­ten», son­dern nach­weis­lich zur Sicher­heit bei­tra­gen müssten.

Das zwei­te Podi­um brach­te die Sicht der Pra­xis ein. Anne Grei­nus, Mar­tin Hal­ler von Plan­zer, Nico­las Herold von Syn­gen­ta und Bern­hard Kunz von Hupac beleuch­te­ten aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven die Fol­gen eines wei­te­ren Bedeu­tungs­ver­lusts der Schie­ne für Logis­tik, Indus­trie und Ver­sor­gungs­si­cher­heit. Im Zen­trum stan­den Erfah­run­gen aus dem Markt. Man­geln­de Plan­bar­keit, Qua­li­täts­pro­ble­me und stei­gen­de Kos­ten füh­ren zuneh­mend dazu, dass Güter­zü­ge als Trans­port­mit­tel an Attrak­ti­vi­tät ver­lie­ren. Die Panel­teil­neh­men­den bedau­er­ten zudem, dass viele inno­va­ti­ve Pro­jek­te nicht über die Pilot­pha­se hinauskommen.

Den Abschluss des Vor­mit­tags bil­de­te ein Kurz­in­ter­view mit Alex­an­der Muhm, CEO von SBB Cargo. Im Gespräch mit Andy Mül­ler ging es um die künf­ti­ge Aus­rich­tung von SBB Cargo, die Bedeu­tung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs und die umstrit­te­nen Haf­tungs­fra­gen. Muhm zeig­te sich dabei offen, die geplan­ten Haf­tungs­re­ge­lun­gen zuguns­ten einer euro­pa­weit abge­stimm­ten Bran­chen­lö­sung zu über­den­ken. Ent­schei­dend ist nun, dass ein struk­tu­rier­ter Pro­zess unter Ein­be­zug aller Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zur Erar­bei­tung die­ser Lösung auf­ge­setzt wer­den kann.

Inno­va­tio­nen als Teil der Lösung

Der Nach­mit­tag zeig­te, dass die Bran­che des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs nicht nur Pro­ble­me wälzt, son­dern mit gros­sem Enga­ge­ment über kon­kre­te Inno­va­ti­ons­an­sät­ze debat­tiert. Thors­ten Bie­ker von CAAP prä­sen­tier­te Mög­lich­kei­ten für voll­au­to­ma­ti­sier­te Ver­la­de­pro­zes­se und neue Per­spek­ti­ven für den CO₂-Trans­port auf der Schie­ne. Frank Petut­s­ch­nig vom VPI Öster­reich und Mar­tin Deusch vom Fach­ver­band Schie­nen­bah­nen der Wirt­schafts­kam­mer Öster­reich zeig­ten mit der Initia­ti­ve «natu­rail», wie eine gemein­sa­me Bran­chen­mar­ke und das Zusam­men­rü­cken der Bran­che das öffent­li­che Bild des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stär­ken können.

Wei­te­re Impul­se kamen von Beat Weg­mül­ler von der rXp Inter­re­gio Cargo GmbH. Er stell­te ein Betriebs­mo­dell für den Kurz- und Mit­tel­stre­cken­be­reich vor. Jas­min Big­don zeig­te auf, warum Inno­va­tio­nen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr oft nur lang­sam vor­an­kom­men: frag­men­tier­te Struk­tu­ren, feh­len­de Stan­dards und unnö­ti­ge Kom­ple­xi­tät erschwe­ren die Umset­zung. Umso wich­ti­ger sind klare Prio­ri­tä­ten, mehr Auto­ma­ti­sie­rung und digi­ta­le Lösun­gen, die im All­tag Wir­kung entfalten.

Hier geht’s zu den Prä­sen­ta­tio­nen vom Nachmittag.

Zwi­schen Rea­li­tät und Aufbruch

Das Forum Güter­ver­kehr 2026 zeig­te ein dif­fe­ren­zier­tes Bild des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die­ser steht ange­sichts der man­geln­den Qua­li­tät und Plan­bar­keit sowie der hohen Kos­ten unter erheb­li­chem Druck. Gleich­zei­tig wurde ersicht­lich, dass die Bran­che Lösun­gen sucht, neue Ansät­ze ent­wi­ckelt und bereit ist, stär­ker zusammenzuarbeiten.

Der Tag ende­te nicht mit einer ein­fa­chen Ant­wort, aber mit einer kla­ren Bot­schaft: Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat Zukunft. Vor­aus­ge­setzt, es gelingt, Ver­trau­en zurück­zu­ge­win­nen, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken und Inno­va­tio­nen im All­tag umzusetzen.

EWLV-Neuausrichtung: VAP fordert Transparenz und Planungssicherheit

EWLV-Neuausrichtung: VAP fordert Transparenz und Planungssicherheit

SBB Cargo will den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten. Der VAP begrüsst das Bekennt­nis zum EWLV, for­dert aber eine trans­pa­ren­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung. Ent­schei­dend ist, dass betrof­fe­ne Ver­la­der wei­ter­hin ver­läss­li­che und wirt­schaft­lich trag­ba­re Lösun­gen auf der Schie­ne nut­zen können.

SBB Cargo hat heute kom­mu­ni­ziert, wie sie den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten will. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst grund­sätz­lich, dass SBB Cargo den EWLV nicht auf­gibt, son­dern als wich­ti­gen Bestand­teil der Güter­ver­sor­gung in der Schweiz wei­ter­füh­ren und wirt­schaft­lich stär­ken will. Gera­de für die ver­la­den­de Wirt­schaft bleibt der EWLV ein zen­tra­les Ele­ment eines leis­tungs­fä­hi­gen, resi­li­en­ten und kli­ma­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs (SGV).

Abbau von Bedien­punk­ten wirft Fra­gen auf
Die heute kom­mu­ni­zier­te Neu­aus­rich­tung wirft jedoch zen­tra­le Fra­gen auf. SBB Cargo kün­digt etwa an, künf­tig rund 50 von heute rund 280 Bedien­punk­ten im EWLV nicht mehr anzu­fah­ren, gleich­zei­tig aber wei­ter­hin 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Trans­port­men­gen beför­dern zu kön­nen. Aus Sicht des VAP ist diese Aus­sa­ge erklä­rungs­be­dürf­tig. Wenn Bedien­punk­te weg­fal­len, stellt sich für die betrof­fe­nen Ver­la­der kon­kret die Frage, wie ihre Ver­keh­re wei­ter­hin prak­ti­ka­bel, plan­bar und wirt­schaft­lich auf der Schie­ne abge­wi­ckelt wer­den kön­nen – oder ob fak­tisch eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se droht.

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits unter Druck
Die Zah­len zei­gen, wie anspruchs­voll die Aus­gangs­la­ge bereits heute ist. Die von INFRAS am Forum Güter­ver­kehr 2026 prä­sen­tier­te Ana­ly­se zeigt: Die Ver­kehrs­leis­tung im SGV ist zwi­schen 2000 und 2025 um 11 Pro­zent gesun­ken, der Anteil der Schie­ne am Land­ver­kehr ging von 42 Pro­zent im Jahr 2000 auf 37 Pro­zent im Jahr 2024 zurück. Beson­ders hoch ist der Druck im Wagen­la­dungs­ver­kehr, der seit 2008 um 36 Pro­zent zurück­ge­gan­gen ist.

Auch die Rück­mel­dun­gen aus der Bran­che sind deut­lich. In der INFRAS-Befra­­gung im Auf­trag des VAP wer­den stei­gen­de Kos­ten und Prei­se als gröss­te Her­aus­for­de­rung für die Schie­ne genannt. Die Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den und die dar­aus ent­ste­hen­den Zusatz­kos­ten wer­den eben­falls sehr häu­fig als Belas­tung erwähnt. Zudem erwar­ten viele Unter­neh­men kurz- bis mit­tel­fris­tig einen wei­te­ren Rück­gang des Trans­port­vo­lu­mens auf der Schiene.

Wider­sprüch­li­che Signa­le von SBB Cargo
Vor die­sem Hin­ter­grund ist es wider­sprüch­lich, wenn SBB Cargo einer­seits den EWLV stär­ken will, ande­rer­seits aber mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­la­der und die Wagen­hal­ter ver­schlech­tert. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die geplan­te Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den zusam­men mit der Reduk­ti­on des Ange­bots an SBB-eige­­nen Güter­wa­gen sowie die Ein­schrän­kung von Bedien­punk­ten. Wer den SGV stär­ken will, darf den Ver­la­dern nicht gleich­zei­tig zusätz­li­che Risi­ken, höhe­re Kos­ten und weni­ger Hand­lungs­spiel­raum aufbürden.

VAP for­dert trans­pa­ren­te Umsetzung
Der VAP for­dert des­halb von SBB Cargo eine trans­pa­ren­te, kun­den­ori­en­tier­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung der ange­kün­dig­ten Neu­aus­rich­tung. Ent­schei­dend ist nicht allein, ob sta­tis­tisch 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Men­gen erhal­ten blei­ben kön­nen, son­dern auch, ob die betrof­fe­nen Unter­neh­men ihre kon­kre­ten Ver­keh­re auch zukünf­tig zuver­läs­sig, wirt­schaft­lich und ohne zusätz­li­che Hür­den auf der Schie­ne abwi­ckeln können.

Aus Sicht des VAP braucht es deshalb:

  • eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, wel­che kon­kre­ten Alter­na­ti­ven auf der Schie­ne für die Ver­la­der bestehen, die von Schlies­sun­gen der Bedien­punk­te betrof­fen sind;
  • rea­lis­ti­sche Lösun­gen für klei­ne­re und mitt­le­re Ver­la­der, die nicht ohne Wei­te­res auf Ganz­zugs­ver­keh­re aus­wei­chen können;
  • einen sofor­ti­gen Ver­zicht auf zusätz­li­che Belastungen.

Die Schweiz hat sich poli­tisch klar zur Stär­kung des SGV bekannt. Damit diese Ziel­set­zung Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen Ange­bot, Qua­li­tät, Preis und Ver­läss­lich­keit zusam­men­spie­len. Die Neu­aus­rich­tung des EWLV darf des­halb nicht zu einem so star­ken Rück­gang des SGV füh­ren, dass die betrof­fe­nen Ver­la­der keine ver­läss­li­chen und wirt­schaft­lich trag­ba­ren Lösun­gen auf der Schie­ne mehr nut­zen können.

Bei­trag Teilen:
Landverkehrsabkommen: Spielraum bei inländischer Umsetzung nutzen

Landverkehrsabkommen: Spielraum bei inländischer Umsetzung nutzen

Mit den Bila­te­ra­len III wird auch das Land­ver­kehrs­ab­kom­men wei­ter­ent­wi­ckelt. Was bedeu­tet das für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr? Zen­tra­le Ele­men­te konn­ten gesi­chert wer­den, gleich­zei­tig besteht in ein­zel­nen Punk­ten Hand­lungs­be­darf. Hier gilt es, die ver­blei­ben­den Spiel­räu­me bei der Umset­zung im Inland zu nutzen.

Die bila­te­ra­len Abkom­men bil­den das Fun­da­ment der wirt­schaft­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen der Schweiz und der EU. Mit den Bila­te­ra­len III wird die­ser Ansatz wei­ter­ent­wi­ckelt und um einen neuen insti­tu­tio­nel­len Rah­men ergänzt, der die bestehen­den Abkom­men sta­bi­li­sie­ren und ihre Wei­ter­ent­wick­lung sicher­stel­len soll. Diese Wei­ter­ent­wick­lung betrifft auch das Land­ver­kehrs­ab­kom­men, das die Grund­la­ge für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr auf Schie­ne und Stras­se bildet.

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) ist noch stär­ker als der Per­so­nen­ver­kehr grenz­über­schrei­tend orga­ni­siert und ein euro­pä­isch inte­grier­ter Markt. Ein sta­bi­ler und ver­läss­li­cher Ord­nungs­rah­men im Ver­hält­nis zur EU ist daher eine unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für das rei­bungs­lo­se Funk­tio­nie­ren des SGV. Allein­gän­ge set­zen nicht nur die Inter­ope­ra­bi­li­tät aufs Spiel, son­dern sie gefähr­den durch zusätz­li­che Schnitt­stel­len das Sicher­heits­ni­veau. Vor die­sem Hin­ter­grund sind die Ver­hand­lungs­er­geb­nis­se zwi­schen der Schweiz und der EU im Land­ver­kehrs­ab­kom­men aus Sicht des VAP grund­sätz­lich posi­tiv zu wür­di­gen. In meh­re­ren zen­tra­len Berei­chen konn­ten wich­ti­ge Ergeb­nis­se im Sinne des SGV erzielt werden.

Schwei­zer Bahn­sys­tem bleibt in den Grund­zü­gen erhalten
Zen­tra­le Errun­gen­schaf­ten des Schwei­zer Bahn­sys­tems blei­ben erhal­ten. So konn­te etwa der Vor­rang des schwei­ze­ri­schen Takt­fahr­plans gesi­chert wer­den, wodurch die Kapa­zi­tä­ten wei­ter­hin im bestehen­den Sys­tem ver­ge­ben wer­den kön­nen. Gleich­zei­tig bleibt gewähr­leis­tet, dass natio­na­le Güter- und Per­so­nen­zü­ge wei­ter­hin Vor­rang haben. Dies ist ins­be­son­de­re im Kon­text zusätz­li­cher inter­na­tio­na­ler Per­so­nen­ver­keh­re von Bedeu­tung, da ver­hin­dert wird, dass bestehen­de Ver­keh­re ver­drängt wer­den. Genau wie der Per­so­nen­ver­kehr ist auch der SGV auf ver­läss­li­che und plan­ba­re Tras­sen ange­wie­sen, zumal der Per­so­nen­ver­kehr gegen­über dem SGV im Inland bereits heute prio­ri­tär behan­delt wird.

Ver­la­ge­rungs­po­li­tik wei­ter­hin möglich
Aus Per­spek­ti­ve der Schie­ne ist eben­falls posi­tiv zu wür­di­gen, dass zen­tra­le Ele­men­te der schwei­ze­ri­schen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik abge­si­chert wer­den konn­ten. So bleibt die LSVA als zen­tra­les Len­kungs­in­stru­ment bestehen. Eben­so blei­ben das Nacht- und Sonn­tags­fahr­ver­bot für Last­wa­gen sowie das Kabo­ta­ge­ver­bot erhal­ten. Letz­te­res ver­hin­dert zusätz­li­chen Wett­be­werb auf der Stras­se und damit erhöh­ten Preis­druck zulas­ten des SGV. Mit der eben­falls abge­si­cher­ten 40-Ton­­nen-Limi­­te für Last­wa­gen blei­ben die Vor­aus­set­zun­gen für eine wirk­sa­me Ver­la­ge­rungs­po­li­tik sowie für aus­ge­wo­ge­ne Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zwi­schen Schie­ne und Stras­se grund­sätz­lich intakt. Dies­be­züg­lich ist anzu­mer­ken, dass die Ver­la­ge­rungs­zie­le auch im Jahr 2024 erneut weit ver­fehlt wur­den. Dem­entspre­chend wich­tig ist, dass die Vor­aus­set­zun­gen erhal­ten blei­ben, um die Ver­la­ge­rung künf­tig wie­der zu stärken.

Bei­hil­fe­re­gime: För­de­rung bleibt mög­lich, wird aber stär­ker geregelt
Mit den Bila­te­ra­len III wird ein Bei­hil­fe­re­gime ein­ge­führt, das staat­li­che Unter­stüt­zun­gen künf­tig stär­ker über­prüft. Für den SGV zen­tra­le För­der­instru­men­te wie die Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge in Umschlags­an­la­gen und die Ver­la­de­bei­trä­ge im kom­bi­nier­ten Ver­kehr blei­ben wei­ter­hin mög­lich. Ihre kon­kre­te Aus­ge­stal­tung und Anwen­dung unter­lie­gen jedoch künf­tig zusätz­li­chen Anfor­de­run­gen. Ent­schei­dend ist, dass diese Instru­men­te wei­ter­hin prak­ti­ka­bel ein­ge­setzt wer­den können.

Tras­­sen-Res­t­­ka­­pa­­zi­­tä­­ten müs­sen gesi­chert werden
Der SGV ist bereits heute kapa­zi­täts­mäs­sig stark unter Druck. Kri­tisch beur­teilt der VAP des­halb die mit der Aktua­li­sie­rung des Land­ver­kehrs­ab­kom­mens vor­ge­se­he­ne Prio­ri­sie­rung des inter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehrs bei der Ver­tei­lung von Tras­­sen-Res­t­­ka­­pa­­zi­­tä­­ten. Diese sind ins­be­son­de­re für fle­xi­ble und zusätz­li­che Güter­ver­keh­re von gros­ser Bedeu­tung. Der VAP for­dert des­halb einen Tras­sen­zu­tei­lungs­pro­zess im Inland, mit dem auch künf­tig aus­rei­chend Rest­ka­pa­zi­tä­ten für den SGV zur Ver­fü­gung ste­hen. Dies ist umso wich­ti­ger, als der­zeit auf inter­na­tio­na­len Zulauf­stre­cken auf­grund von Bau­stel­len ein­ge­schränk­te Kapa­zi­tä­ten bestehen. Mit deren Weg­fall dürf­te die Nach­fra­ge wie­der zuneh­men. Ent­schei­dend ist zudem, dass die Schweiz zukünf­tig auf­grund feh­len­der Tras­sen­ka­pa­zi­tä­ten nicht selbst zum Eng­pass auf der Nord-Süd-Achse wird.

Es gilt, die Spiel­räu­me bei der inlän­di­schen Umset­zung gezielt zu nutzen
Die Ver­hand­lungs­er­geb­nis­se sichern zen­tra­le Errun­gen­schaf­ten des SGV. Ent­schei­dend ist nun, dass die ver­blei­ben­den Spiel­räu­me bei der inlän­di­schen Umset­zung – ins­be­son­de­re bei der Tras­sen­zu­tei­lung – so genutzt wer­den, dass der SGV auch künf­tig wett­be­werbs­fä­hig bleibt. Denn ein funk­tio­nie­ren­der SGV ist eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts Schweiz.

Bei­trag Teilen:
Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Fragwürdige Haftungsverlagerung von SBB Cargo

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) ist die tra­gen­de Säule der Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne. Wäh­rend die Bran­che ohne­hin vor diver­sen Her­aus­for­de­run­gen steht, stellt sie die von SBB Cargo geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den vor erheb­li­che recht­li­che, wirt­schaft­li­che und ver­kehrs­po­li­ti­sche Fragen. 

Darum geht’s:

  • Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt
  • Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an
  • Ver­la­den­de Wirt­schaft mit fata­len Fol­gen konfrontiert
  • Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik
  • VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Stim­mung im SGV schon län­ger angespannt

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV) in der Schweiz steht zuneh­mend unter Druck. Meh­re­re Ent­wick­lun­gen haben die Rah­men­be­din­gun­gen für die Bran­che spür­bar ver­schlech­tert. Vor die­sem Hin­ter­grund sorgt nun eine wei­te­re Mass­nah­me von SBB Cargo für zusätz­li­che Ver­un­si­che­rung: die geplan­te Ver­la­ge­rung von Haf­tungs­ri­si­ken auf die Kun­den. Dies wiegt ins­be­son­de­re im inlän­di­schen SGV schwer. Hier ver­fügt SBB Cargo über eine domi­nie­ren­de Markt­stel­lung. Im Hin­blick auf die begrenz­ten Ange­bo­te ande­rer Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) haben ein­sei­ti­ge Anpas­sun­gen von Ver­trags­be­din­gun­gen beson­ders weit­rei­chen­de Fol­gen. Kun­den von SBB Cargo haben kurz­fris­tig kaum Aus­weich­mög­lich­kei­ten und mit­­tel- bis län­ger­fris­tig wer­den die Trans­por­te wei­ter von der Schie­ne auf die Stras­se verlagert.

Seit eini­ger Zeit häu­fen sich die nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen ins­be­son­de­re im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV), was die ver­la­den­de Wirt­schaft zuneh­mend auf die Stras­se treibt. So hat SBB Cargo zum Bei­spiel die Prei­se für Trans­port­leis­tun­gen noch vor dem Inkraft­tre­ten des revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) teils mas­siv ange­ho­ben, die bedien­ten Anfahrts­punk­te redu­ziert und das Ange­bot bei der Ver­füg­bar­keit bestimm­ter SBB-eige­­ner Wagen ver­knappt. Die Summe die­ser Ent­wick­lun­gen schwächt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne der­art stark, dass sich ver­la­den­de Unter­neh­men immer wei­ter von der Schie­ne abwenden.

Haf­tungs­ver­schär­fung heizt die Debat­te an

Aktu­ell plant SBB Cargo im gesam­ten SGV der Schweiz, bei Trans­por­ten mit Güter­wa­gen frem­der Wagen­hal­ter die Haf­tung auf die Kun­den zu über­tra­gen. Vor­ge­se­hen ist eine ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung der Ver­la­der, ver­bun­den mit einer umfas­sen­den Frei­stel­lung des EVU gegen­über Dritt­an­sprü­chen. Ent­spre­chen­de Rege­lun­gen fin­den sich bereits seit län­ge­rem in den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von SBB Cargo. Diese hat SBB Cargo zu Beginn die­ses Jah­res indi­vi­du­ell an die Kun­den zur Unter­schrift ver­schickt, womit sie in Zukunft ver­bind­li­cher sind.

Diese Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Ver­la­der in den Ver­wen­dungs­be­stim­mun­gen von Güter­wa­gen frem­der Hal­ter wirft vor allem des­halb gros­se Fra­gen auf, weil mit der Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung der Eigen­tü­mer von Güter­wag­gons» bereits Ende 2024 im Bun­des­par­la­ment der Ver­such schei­ter­te, die Haf­tung von den EVU auf die Wagen­hal­ter zu ver­la­gern. Das­sel­be nun am par­la­men­ta­ri­schen Ent­scheid vor­bei den Ver­la­dern auf­zu­la­den, mutet selt­sam an.

Geschäft der ver­la­den­den Wirt­schaft stark betroffen

Schon heute zeich­nen sich für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­den­de Kon­se­quen­zen auf den Geschäfts­gang ab:

  1. Zusätz­li­che wirt­schaft­li­che Belas­tun­gen: Für Ver­la­der ist die Wahl des Ver­kehrs­trä­gers letzt­lich eine betriebs­wirt­schaft­li­che Ent­schei­dung. Stei­gen Risi­ken, Kos­ten und Unsi­cher­hei­ten im SGV, redu­ziert dies letzt­lich die Attrak­ti­vi­tät der Schie­ne gegen­über der Stras­se weiter.
  2. Mas­siv höhe­re Haf­tungs­ri­si­ken: Die vor­ge­se­he­ne ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung würde die Risi­ken für Ver­la­der erheb­lich aus­wei­ten. Auch sind sol­che Risi­ken in vie­len Fäl­len nur schwer oder gar nicht versicherbar.
  3. Ver­si­che­rungs­recht­li­che Unsi­cher­hei­ten: Neue Haf­tungs­struk­tu­ren kön­nen zu erheb­li­chen Unsi­cher­hei­ten im Hin­blick auf Ver­si­cher­bar­keit und Finan­zier­bar­keit füh­ren. Neben mög­li­chen Deckungs­lü­cken dro­hen auch stei­gen­de Versicherungsprämien.
  4. Ein­ge­schränk­te Ver­hand­lungs­mög­lich­kei­ten: Auf­grund der quasi-mono­­­po­­lis­­ti­­schen Markt­stel­lung von SBB Cargo im EWLV haben Ver­la­der kaum Mög­lich­kei­ten, Ver­trags­be­din­gun­gen indi­vi­du­ell zu verhandeln.
  5. Brei­ten­wir­kung im Markt: Ände­run­gen in den Ver­trags­be­din­gun­gen von SBB Cargo wir­ken sich unmit­tel­bar auf einen gros­sen Teil der ver­la­den­den Betrie­be aus, da viele Unter­neh­men teils kurz‑, teils mit­tel­fris­tig auf die Schie­nen­gü­ter­trans­port­leis­tun­gen von SBB Cargo ange­wie­sen sind.

Im kla­ren Wider­spruch zur Schwei­zer Verkehrspolitik

Die Dis­kus­si­on um die Haf­tungs­ver­la­ge­rung tan­giert grund­le­gen­de Ziele der Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik. Diese strebt ins­be­son­de­re im alpen­que­ren­den Ver­kehr eine kon­se­quen­te Ver­la­ge­rung von Güter­trans­por­ten von der Stras­se auf die Schie­ne an. Aller­dings steht der EWLV bereits seit län­ge­rer Zeit unter Druck. Alter­na­ti­ve Trans­port­an­ge­bo­te sind teils nur begrenzt ver­füg­bar und zusätz­li­che Risi­ken stel­len unwei­ger­lich einen wei­te­ren Belas­tungs­fak­tor für diese Trans­por­te dar.

Eine Schwä­chung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se gefähr­det die poli­ti­schen Ver­la­ge­rungs­zie­le. Gera­de im Kon­text der jüngst beschlos­se­nen För­der­mass­nah­men für den EWLV im Rah­men des revi­dier­ten GüTG erscheint eine zusätz­li­che unnö­ti­ge Belas­tung beson­ders wider­sprüch­lich. Immer­hin hat das Par­la­ment erst kürz­lich Sub­ven­tio­nen im gros­sen Mass beschlos­sen, um den EWLV zu sta­bi­li­sie­ren und seine Eigen­wirt­schaft­lich­keit mit­tel­fris­tig zu sichern.

VAP setzt sich für Dia­log und Lösungs­fin­dung ein

Der VAP – Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft blickt mit Sorge auf diese Ent­wick­lun­gen. Er steht der­zeit im inten­si­ven Aus­tausch mit den betrof­fe­nen Unter­neh­men und setzt sich für Lösun­gen ein, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV erhal­ten, die Risi­ken für Ver­la­der in einem trag­ba­ren Rah­men hal­ten und die ver­kehrs­po­li­ti­schen Ziele der Schweiz nicht untergraben.

Gera­de im EWLV ist ein funk­tio­nie­ren­des Zusam­men­spiel zwi­schen EVU, Ver­la­dern und Wagen­hal­tern ent­schei­dend. Unnö­ti­ge Expe­ri­men­te wie das­je­ni­ge mit der Haf­tungs­ver­la­ge­rung beein­träch­ti­gen die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne in beson­de­rem Ausmass.

Bei­trag Teilen:
Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Rückenwind für alpenquerenden Güterverkehr in prekärer Situation

Der Stän­de­rat hat zwei Motio­nen zur Siche­rung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ange­nom­men. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft begrüsst diese Ent­scheide. Ange­sichts der jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr ist eine sta­bi­le För­de­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs zen­tral, um das gesetz­li­che Ver­la­ge­rungs­ziel nicht voll­ends aus den Augen zu ver­lie­ren. Auch kann damit Pla­nungs­si­cher­heit für die ent­spre­chen­den Unter­neh­men geschaf­fen werden. 

Der Stän­de­rat hat anläss­lich der Früh­jahrs­ses­si­on zwei Motio­nen ange­nom­men, mit denen die finan­zi­el­le För­de­rung für die Ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den Güter­ver­kehrs auf die Schie­ne auch in Zukunft sicher­ge­stellt wer­den soll. Zum einen will die gros­se Kam­mer die durch das vor­zei­ti­ge Ende der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) frei­wer­den­den Mit­tel wei­ter­hin für Mass­nah­men zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung ein­set­zen. Zum ande­ren soll die För­de­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehrs über das Jahr 2030 hin­aus gesi­chert werden.

Der jüngs­te Ver­la­ge­rungs­be­richt des Bun­des zeigt, dass die Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schie­ne im alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr zuletzt deut­lich ins Sto­cken gera­ten ist. Der Bahn­an­teil am alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr lag 2024 bei 70.3 Pro­zent und ist damit gegen­über 2022 um 2.6 Pro­zent­punk­te zurück­ge­gan­gen. So wurde mit rund 960’000 Last­wa­gen­fahr­ten im Jahr 2024 das Ver­la­ge­rungs­ziel von maxi­mal 650’000 Fahr­ten deut­lich ver­fehlt. Mit dem Ende der Rola ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Gren­ze von einer Mil­li­on Last­wa­gen­fahr­ten spä­tes­tens im Jahr 2026 geknackt wird.

Für das Errei­chen des Ver­la­ge­rungs­ziels spielt der kom­bi­nier­te Ver­kehr eine zen­tra­le Rolle. Er bil­det das Rück­grat des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ermög­licht es, gros­se Teile des Tran­sit­ver­kehrs effi­zi­ent über die Schie­ne abzu­wi­ckeln. Vor die­sem Hin­ter­grund ist Pla­nungs­si­cher­heit bei den För­der­instru­men­ten ent­schei­dend, damit Inves­ti­tio­nen und Ange­bo­te im kom­bi­nier­ten Ver­kehr lang­fris­tig gesi­chert wer­den können.

Der VAP begrüsst des­halb den Ent­scheid des Stän­de­ra­tes aus­drück­lich. Er ist ins­be­son­de­re auch ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der aktu­ell an meh­re­ren Fron­ten unter Druck steht und bei dem eine beschleu­nig­te Ver­la­ge­rung von Trans­por­ten auf die Stras­se droht.

Nun ist der Natio­nal­rat am Zug, über die bei­den Motio­nen zu ent­schei­den und sich dem Ent­scheid des Stän­de­ra­tes anzu­schlies­sen und damit ein wich­ti­ges Signal für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. 

Bei­trag Teilen:
Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Verkehr 2045: Es gilt den Schienengüterverkehr mitzudenken

Mit den Eck­wer­ten zu Ver­kehr 2045 stellt der Bun­des­rat die Wei­chen für den künf­ti­gen Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur. Aus Sicht des VAP ist ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dabei von Beginn weg ange­mes­sen berück­sich­tigt wird. Andern­falls gera­ten Ver­la­ge­rungs­zie­le und ein funk­tio­nie­ren­des Gesamt­sys­tem unter Druck.

Der Bun­des­rat hat anläss­lich sei­ner gest­ri­gen Sit­zung die Eck­wer­te für den Aus­bau der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur bis 2045 fest­ge­legt. Gestützt auf das ETH-Gut­ach­­ten «Ver­kehr 2045» sowie Ein­schät­zun­gen und Ana­ly­sen der zustän­di­gen Bun­des­äm­ter hat er das UVEK beauf­tragt, bis Ende Juni 2026 eine Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge zu erar­bei­ten. Ziel ist eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung von Schie­ne, Stras­se und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr, um künf­ti­ge Mobi­li­täts­be­dürf­nis­se zu bewältigen.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst es, dass sich der Bun­des­rat früh­zei­tig und lang­fris­tig mit der Wei­ter­ent­wick­lung der Eisen­bahn­in­fra­struk­tur aus­ein­an­der­setzt. Für die Mit­glie­der des VAP ist dabei zen­tral, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ange­mes­sen berück­sich­tigt wird, da er ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil eines leis­tungs­fä­hi­gen und nach­hal­ti­gen Ver­kehrs­sys­tems ist.

Das ETH-Gut­ach­­ten beschreibt als Aus­gangs­la­ge ein star­kes Wachs­tum im Per­so­nen­ver­kehr, wäh­rend gleich­zei­tig der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr seit Jah­ren zurück­ge­he. Aus Sicht des VAP greift diese Fest­stel­lung allein jedoch zu kurz. Viel­mehr ist die­ser Rück­gang nicht pri­mär Aus­druck einer feh­len­den Nach­fra­ge, son­dern wesent­lich auf Kapa­zi­täts­eng­päs­se, feh­len­de Rah­men­be­din­gun­gen und betrieb­li­che Ein­schrän­kun­gen zurück­zu­füh­ren – nicht nur in der Schweiz, son­dern auch auf den Zubrin­ger­li­ni­en im benach­bar­ten Aus­land. Da Per­so­nen­zü­ge im Misch­ver­kehr betrieb­lich Vor­rang haben, wird es für Güter­zü­ge im stark aus­ge­las­te­ten Eisen­bahn­netz zuneh­mend schwie­rig, zuver­läs­sig und pünkt­lich zu ver­keh­ren. Hinzu kommt, dass zeit­kri­ti­sche Güter­trans­por­te – etwa von Kon­sum­gü­tern, Lebens­mit­teln oder Paket­sen­dun­gen – zuneh­men. Offen bleibt, wie sicher­ge­stellt wer­den kann, dass diese Güter­zü­ge im Schie­nen­netz tat­säch­lich Platz fin­den, ins­be­son­de­re mit wirk­lich schnel­len Trassen.

Wenn der Güter­ver­kehr auf der Schie­ne nicht den not­wen­di­gen Platz erhält, droht eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Dies hätte unmit­tel­ba­re Fol­gen für das bereits stark aus­ge­las­te­te Stras­sen­netz, das vie­ler­orts bereits spür­bar an sei­ner Kapa­zi­täts­gren­ze betrie­ben wird. Eine zusätz­li­che Belas­tung der Natio­nal­stras­sen durch Güter­trans­por­te würde klar zu mehr Stau­stun­den füh­ren, was weder im Inter­es­se der Wirt­schaft noch der Bevöl­ke­rung liegt.

Für den VAP ist daher ent­schei­dend, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bei der wei­te­ren Pla­nung und Prio­ri­sie­rung der Aus­bau­schrit­te kon­se­quent mit­ge­dacht wird. Die Eisen­bahn­in­fra­struk­tur wird vom Güter- und Per­so­nen­ver­kehr gemein­sam genutzt. Beide sind für den Wir­t­­schafts- und Mobi­li­täts­stand­ort Schweiz zen­tral. Der VAP wird sich ent­spre­chend aktiv in die Ver­nehm­las­sung im Som­mer 2026 ein­brin­gen, um den Anlie­gen der ver­la­den­den Wirt­schaft und des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs gerecht zu werden.

Bei­trag Teilen:
Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel hat ein­drück­lich gezeigt, wie ver­letz­lich ein hoch­kom­ple­xes und euro­pa­weit ver­netz­tes Eisen­bahn­sys­tem ist. Er hat eben­falls ver­deut­licht, dass sich ein hohes Mass an Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nur sicher­stel­len lässt, wenn alle Akteu­re in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Dazu braucht es einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der die Wahr­schein­lich­keit von Zwi­schen­fäl­len mit einer Viel­zahl von Mass­nah­men tief hält.

Darum geht’s:

  • Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?
  • Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz
  • Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit
  • Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht
  • Sicher­heit ist kein Einzelauftrag
  • Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

 

Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel im August 2023 hat die Eisen­bahn­bran­che – ja die gesam­te Schweiz – auf­ge­rüt­telt. Die mas­si­ven Beschä­di­gun­gen der Infra­struk­tur und die lang­wie­ri­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten führ­ten dazu, dass die wich­tigs­te Nord-Süd-Achse der Schweiz über mehr als ein Jahr nur ein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung stand. Die betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen waren weit über den Gott­hard­tun­nel hin­aus spür­bar und war­fen eine zen­tra­le Frage auf: Wie lässt sich Sicher­heit in einem hoch­kom­ple­xen und euro­pa­weit ver­netz­ten Sys­tem nach­hal­tig gewährleisten?

Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz

Eine ein­schnei­den­de Reak­ti­on auf einen fol­gen­schwe­ren Vor­fall ist nach­voll­zieh­bar: Die Sicher­heit soll erhöht, Risi­ken sol­len mini­miert und Wie­der­ho­lun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Ent­spre­chend dras­tisch fie­len die Mass­nah­men aus, die das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) nach Vor­lie­gen des Unfall­be­richts der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ver­füg­te. Aber: Die Mass­nah­men sind wenig fun­diert und zie­len aus­schliess­lich auf die Wagen­hal­ter ab.

Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit

Schon bald zeig­te sich, dass sich die neuen BAV-Vor­­­ga­­ben in der vor­ge­se­he­nen Form weder betrieb­lich noch von den Instand­hal­tungs­stel­len kapa­zi­täts­mäs­sig umset­zen lies­sen. Die mas­si­ven Ver­kür­zun­gen der War­­tungs- und Prüf­zy­klen hät­ten dazu geführt, dass tau­sen­de Güter­wa­gen von heute auf mor­gen hät­ten in die War­tung gebracht wer­den müs­sen und nicht mehr ein­setz­bar gewe­sen wären. Das BAV sah sich ver­an­lasst, die ursprüng­li­che Ver­fü­gung anzupassen.

Diese regu­la­to­ri­sche Kurs­kor­rek­tur ver­deut­licht, wie schwie­rig es ist, unter hohem Zeit­druck wirk­sa­me, fun­dier­te und zugleich prak­ti­ka­ble Mass­nah­men für ein hoch­kom­ple­xes Sys­tem zu defi­nie­ren. Sie macht zudem deut­lich, dass sich die Frage der Sicher­heit nicht auf ein­zel­ne Akteu­re oder Ein­zel­mass­nah­men und schon gar nicht auf ein­zel­ne Län­der redu­zie­ren lässt.

Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht

Das Güter­bahn­sys­tem endet nicht an der Lan­des­gren­ze. Güter­wa­gen sind über Wochen oder Mona­te hin­weg im gesam­ten euro­päi­schen Netz unter­wegs und wech­seln lau­fend Län­der, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur­be­trei­ber. Um in die­ser Dyna­mik Sicher­heit zu gewäh­ren, ist nicht nur soli­des Wagen­ma­te­ri­al ent­schei­dend. Mass­geb­lich sind aus­ser­dem der weit­sich­ti­ge Umgang mit dem Roll­ma­te­ri­al und ein kom­pe­ten­tes Fahr­ver­hal­ten im Betrieb.

Damit kommt den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Schlüs­sel­rol­le zu. Sie set­zen die Güter­wa­gen im täg­li­chen Betrieb ein, füh­ren Abfahrts- und Sicht­kon­trol­len durch und beein­flus­sen mit der Fahr­wei­se des Lok­per­so­nals und dem betrieb­li­chen Umgang die tat­säch­li­che Belas­tung des Rollmaterials.

Sicher­heit ist kein Einzelauftrag 

Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geht aus dem Zusam­men­spiel von Wagen­hal­tern, Instand­hal­tung, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur mit ent­spre­chen­den Über­­­wa­chungs- und Detek­ti­ons­sys­te­men her­vor. Wer­den Akteu­re aus die­ser Glei­chung und damit aus der Ver­ant­wor­tung genom­men, gerät deren Inter­ak­ti­on aus dem Gleich­ge­wicht. Regu­la­to­ri­sche Mass­nah­men müs­sen die­ser Tat­sa­che Rech­nung tragen.

Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

Gera­de weil der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit orga­ni­siert ist, braucht es bei der Sicher­heit eine euro­päi­sche Per­spek­ti­ve. Das Güter­bahn­netz ist inter­na­tio­nal so eng ver­floch­ten, dass natio­na­le Allein­gän­ge die Sicher­heit eher gefähr­den als opti­mie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es zu begrüs­sen, dass das Joint Net­work Secre­ta­ri­at Ende 2025 Emp­feh­lun­gen vor­ge­legt hat, die eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­an­for­de­run­gen anstre­ben. Das BAV tut gut daran, eine euro­pa­wei­te Drauf­sicht ein­zu­neh­men und die in der Schweiz ver­füg­ten Mass­nah­men mit den euro­päi­schen Leit­li­ni­en zu harmonisieren.

Bei­trag Teilen:
VAP verstärkt sich personell und schärft seine zukünftige Ausrichtung

VAP verstärkt sich personell und schärft seine zukünftige Ausrichtung

Der VAP ver­stärkt sich per­so­nell. Jonas Leh­ner wird in sei­ner Funk­ti­on den Geschäfts­füh­rer Dr. Simon Wey per Anfang 2026 stell­ver­tre­ten. Mit die­ser Auf­sto­ckung soll nicht nur die Aus­sen­wir­kung des Ver­ban­des wei­ter ver­stärkt, son­dern auch des­sen stra­te­gi­sche und inhalt­li­che Wei­ter­ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben werden.

Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) ist die star­ke und libe­ra­le Stim­me des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz. Wir freu­en uns auf die Ver­stär­kung unse­rer Ver­bands­ar­beit durch Jonas Leh­ner per Anfang Janu­ar 2026. Er blickt auf eine mehr­jäh­ri­ge Erfah­rung in der Ver­bands­welt zurück, zuletzt als stell­ver­tre­ten­der Lei­ter Kom­mu­ni­ka­ti­on beim Schwei­ze­ri­scher Arbeitgeberverband.

Mit der per­so­nel­len Ver­stär­kung soll nicht nur die Aus­sen­wir­kung des Ver­ban­des wei­ter ver­stärkt, son­dern auch des­sen stra­te­gi­sche und inhalt­li­che Ent­wick­lung vor­an­ge­trie­ben wer­den. Dazu gehö­ren der Aus­bau des fach­li­chen Aus­tauschs mit der Mit­glied­schaft, die inhalt­li­che Posi­tio­nie­rung des Ver­bands zu Fra­gen des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sowie eine kohä­ren­te und ziel­ge­rich­te­te Kom­mu­ni­ka­ti­on. Mit Letz­te­rem kann der Aus­sen­auf­tritt des VAP gegen­über Poli­tik, Medi­en und Gesell­schaft zusätz­lich geschärft wer­den. Alle diese Ände­run­gen erfol­gen mit dem kla­ren Ziel, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und des­sen Ent­wick­lun­gen wei­ter in den Fokus von Poli­tik, Medi­en und Gesell­schaft zu rücken und die Inter­es­sen der ver­la­den­den Wirt­schaft noch wir­kungs­vol­ler zu vertreten.

Der VAP setzt sich für gute Rah­men­be­din­gun­gen eines inno­va­ti­ven sowie leis­tungs- und wett­be­werbs­fä­hi­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz ein.

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

In der Win­ter­ses­si­on 2025 vom 1. bis 19. Dezem­ber 2025 beriet das Schwei­zer Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Geschäf­te. Im Mit­tel­punkt stan­den die vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ver-füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Sust-Berichts zum Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Eben-so zur Debat­te stan­den das Leis­tungs­ni­veau bei SBB Cargo sowie – ein­mal mehr – die Ali­men­tie-rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF).


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen
  • Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo
  • Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen

Am 15. Dezem­ber 2025 beriet der Stän­de­rat die Inter­pel­la­ti­on 25.4146 «Zu den Aus­wir­kun­gen der Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li. Im Mit­tel­punkt stan­den Fra­gen zu den vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV erst­ver­füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Ziel der Mass­nah­men war mehr Sicher­heit im Schienengüterverkehr.

Zum Auf­takt der Rats­de­bat­te wies Stän­de­rat Ditt­li dar­auf hin, dass die Mass­nah­men zwangs­läu­fig auch Län­der der Euro­päi­schen Union betref­fen wür­den. Da das BAV sie aus Zeit­grün­den nicht mit der euro­päi­schen Güter­ver­kehrs­bran­che abge­stimmt hat, erach­tet er die Inter­ope­ra­bi­li­tät im grenz­über­schrei­ten­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als gefähr­det. Auch die feh­len­den per­so­nel­len und tech­ni­schen Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten zur Bewäl­ti­gung der ver­kürz­ten War­tungs­in­ter­val­le sieht Josef Ditt­li als nicht gege­ben. Er sprach das Risi­ko an, dass mit der Umset­zung ein mas­si­ver Eng­pass bei der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen mit den ent­spre­chen­den Fol­gen etwa für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit drohe.

Stän­de­rat Ditt­li bezwei­felt, dass es rich­tig und ziel­füh­rend ist, die Haf­tung und Ver­ant­wor­tung für Rad­brü­che ein­sei­tig beim Wagen­un­ter­halt, also bei der Instand­hal­tung der Wagen, zu suchen, wie es die BAV-Ver­fü­gung tut. Die Ursa­chen von Rad­brü­chen lägen im Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren wie Fahr- und Brems­ver­hal­ten des Lok­füh­rers, Zustand der Infra­struk­tur sowie War­tung und Mate­ri­al. Gemäss Ditt­li soll­ten «Fahr­wei­se, Infra­struk­tur­be­din­gun­gen sowie der Unter­halt in ange­mes­se­ner Form in die Beur­tei­lung mit ein­be­zo­gen werden.»

Bun­des­rat Albert Rösti strich in sei­nem Votum die her­aus­ra­gen­de Stel­lung der ver­la­den­den Wirt­schaft für den Güter­ver­kehr her­aus. «Es ist, glau­be ich, hier im Saal unbe­strit­ten, dass die ver­la­den­de Wirt­schaft eine sehr wich­ti­ge Auf­ga­be im Güter­ver­kehr leis­tet und wir gleich­zei­tig alles dafür tun müs­sen, dass die Ware auf der Schie­ne bleibt und auch die Sicher­heit gewährt wird.»

Im Wei­te­ren erwähn­te BR Rösti die Zwi­schen­ver­fü­gung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Diese setzt die von der Ver­fü­gung ent­zo­ge­ne auf­schie­ben­de Wir­kung wie­der ein. BR Rösti wer­tet die Atem­pau­se als will­kom­me­ne Chan­ce, um an der Umsetz­bar­keit der ver­füg­ten Mass­nah­men zu arbei­ten und eben­so die Unklar­hei­ten zur Haf­tungs­fra­ge zu klä­ren. Dem Bun­des­rat liegt mit dem Pos­tu­lat Stor­ni 25.3177 zudem ein Auf­trag aus dem Natio­nal­rat vor, eine Bestan­des­auf­nah­me der regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on zur Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erstel­len. Dazu BR Rösti: «Ich glau­be, das Pos­tu­lat bie­tet die Basis, um auch die Punk­te bezüg­lich der Haf­tung anzu­se­hen. […] Auf die­ser Ebene soll­te es mög­lich sein, wei­ter zusam­men­zu­ar­bei­ten für die Sicher­heit und dafür, dass die Güter auf der Bahn bleiben.»

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zur Inter­pel­la­ti­on 25.4146 von SR Josef Dittli.

Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo

Mit den Motio­nen 25.4147 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog und der Moti­on 25.4409 der KVF‑S beriet sich der Stän­de­rat zur «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr». Die Vor­stös­se for­dern den Bun­des­rat auf, den SBB für die Leis­tungs­pe­ri­ode 2026 bis 2029 diver­se Vor­ga­ben zu machen. Im Zen­trum der Debat­te im Stän­de­rat stan­den drei Punk­te: die finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­bei­trä­ge durch den Bund, die Effi­zi­enz­stei­ge­rung und damit die von SBB Cargo ange­fah­re­nen Bedien­punk­te sowie zukünf­tig ver­hält­nis­mäs­si­ge Preis­er­hö­hun­gen. In Abspra­che mit der Mehr­heit der KVF‑S zog Eva Her­zog den ers­ten Punkt ihrer Moti­on zurück.

Zur Begrün­dung des Min­der­heits­an­tra­ges auf Ableh­nung von Punkt zwei der Moti­on 25.4409 ergriff Stän­de­rä­tin Esther Fried­li das Wort. Ihr Fazit: «Ich bitte Sie, hier jetzt zuerst ein­mal etwas Zeit ver­strei­chen zu las­sen, damit das neue Güter­trans­port­ge­setz umge­setzt wer­den kann. Nach ein bis zwei Jah­ren kön­nen wir dann schau­en, ob es sich in die rich­ti­ge Rich­tung ent­wi­ckelt hat. Aber jetzt schon wie­der ein­zu­grei­fen, erach­tet unse­re Min­der­heit als nicht zielführend.»

Bun­des­rat Albert Rösti äus­ser­te sich in der Debat­te wie folgt: «Wir haben die Bedien­punk­te in der Leis­tungs­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt, die Prei­se wur­den ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben, und damit ist der Rah­men eigent­lich so fest­ge­legt, wie ihn das Par­la­ment im Rah­men der Bera­tung des Güter­trans­port­ge­set­zes gesetzt hat. Ich bitte Sie des­halb, nicht in die Umset­zung ein­zu­grei­fen und das Kon­zept zuerst ein­mal lau­fen zu las­sen, dies im Wis­sen, dass wir von SBB Cargo ver­lan­gen, dass sie mit all die­sen Aspek­ten kei­nen Ver­lust mehr einfährt.»

Der Stän­de­rat gab dem Min­der­heits­an­trag zu Punkt zwei der Moti­on 25.4409 mit 21 zu 15 Stim­men statt und nahm Punkt drei der Moti­on mit 21 zu 19 Stim­men an. Der Natio­nal­rat muss noch als Zweit­rat über die Vor­la­gen beraten.

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zu den Motio­nen 25.4147 und 25.4409.

Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Mit der Moti­on 25.3953 «Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­stel­len» hat die KVF‑S den Bun­des­rat beauf­tragt, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) zu ver­bes­sern und zu erhöhen.

Das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on hat gemäss der bun­des­rät­li­chen Stel­lung­nah­me ent­schie­den, die geplan­ten Aus­bau­pro­jek­te im Rah­men des Pro­jek­tes «Ver­kehr ’45» zu über­prü­fen und zu prio­ri­sie­ren. Zusätz­lich ist zu klä­ren, wie die finan­zi­el­le Situa­ti­on des BIF mit­tel­fris­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Der Bun­des­rat wird aus­schliess­lich Mass­nah­men berück­sich­ti­gen, die das Ent­las­tungs­pa­ket 27 und die Schul­den­brem­se nicht beeinträchtigen.

Der Stän­de­rat hatte die Moti­on 25.3953 bereits in der Herbst­ses­si­on 2025 ange­nom­men (hier geht’s zum amt­li­chen Bul­le­tin). Der Natio­nal­rat folg­te dem Erstrat und nahm den Vor­stoss am 11. Dezem­ber 2025 eben­falls an.

No results found.

GESEHEN WERDEN ERWÜNSCHT

Rück­blick

Forum Güterverkehr vom 14. Mai 2025


Rück­blick

Rückblick GV 2024


Medien

Hier fin­den Sie unse­re Medi­en­mit­tei­lun­gen und Berich­te aus den Medi­en chro­no­lo­gisch aufgeführt.

Medi­en­mit­tei­lung vom 26. Juni 2025
Die Bran­che des Güter­ver­kehrs treibt gemein­sam die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung voran

Medi­en­mit­tei­lung vom 10. Dezem­ber 2024
Ableh­nung der Moti­on 24.3823 Risi­ko­haf­tung für Eigen­tü­mer von Güterwagons

Medi­en­mit­tei­lung vom 24. Novem­ber 2024
Schlag gegen Mul­ti­mo­da­li­tät und Verkehrsverlagerung

fokus-oev-schweiz vom 9. Sep­tem­ber 2024
Star­ke Zei­chen – Gene­ral­ver­samm­lung 2024 des Ver­ban­des der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP)

bahnonline.ch vom 31. August 2024
VAP-Gene­ral­ver­samm­lung 2024

Ship2Shore vom 28. August 2024
Simon Wey è il nuovo diret­to­re ope­ra­tivo di VAP

verkehr.co.at vom 27. August 2024
VAP bekommt neuen Geschäftsführer

DVZ vom 27. August 2024
Ver­la­der­ver­band VAP: Simon Wey wird neuer Geschäftsführer

Medi­en­mit­tei­lung vom 27. August 2024
VAP-Gene­ral­ver­samm­lung 2024: Die Zukunft der Schie­ne liegt in den Hän­den aller Akteure

Medi­en­mit­tei­lung vom 27. August 2024
Dr. Simon Wey über­nimmt die Geschäfts­füh­rung des VAP

Indus­trie Woche vom 4.6.2024
Daten-Eco-Sys­te­me als Schlüs­sel für effi­zi­en­te Logistiklösungen

Logis­tik News 24 vom 28.5.2024
Poli­ti­sche und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für den Wagen­la­dungs­ver­kehr gefordert

Indus­try Press vom 23.5.2024
Zukunft des Wagen­la­dungs­ver­kehrs: Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen diskutiert

Logis­tik Woche vom 23.5.2024
Magnet­bahn­tech­nik: Poten­zi­al für auto­no­mes Fah­ren von Güterwagen

verker.co.at vom 20.5.2024
Forum Güter­ver­kehr: Wagen­la­dungs­ver­kehr kann wett­be­werbs­fä­hig werden

Ver­kehrs­rund­schau vom 17.5.2024
Wagen­la­dungs­ver­kehr kann wett­be­werbs­fä­hig werden

Medi­en­mit­tei­lung vom 17. Mai 2024
Forum Güter­ver­kehr: Wagen­la­dungs­ver­kehr kann wett­be­werbs­fä­hig werden

Ent­re­pri­se vom 26.4.2024
Bern will den Güter­ve­krehr wie­der auf Kurs bringen

Ver­kehrs­Mo­ni­tor vom 23. April 2024
Güter­bran­che ärgert sich über «intrans­pa­ren­te» SBB Cargo

NZZ vom 4. April 2024
Güter­zü­ge fah­ren chro­nisch Ver­lus­te ein

Rail Busi­ness vom 18. März 2024
SBB Cargo France soll links­rhei­ni­sche Ver­keh­re sichern

verkehr.co.at vom 17. März 2024
VAP-Stel­lung­nah­me zum SBB-Jah­res­er­geb­nis 2023

Medi­en­mit­tei­lung vom 14. März 2024
SBB Jah­res­er­geb­nis 2023

Medi­en­mit­tei­lung vom 31. Janu­ar 2024
Ver­ab­schie­dung Gleis­an­schluss-Char­ta 2024 in Deutschland

Medi­en­mit­tei­lung vom 10. Janu­ar 2024
Rich­ti­ge Wei­chen­stel­lung für den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schiene

SRF «Ein­stein» vom 14. Dezem­ber 2024
Unfall im Gott­hard Basis­tun­nel: Wie wird die Bahn sicherer?

SRF «10 vor 10» vom 19. Okto­ber 2023
Kon­se­quen­zen nach Unfall im Gotthard-Basistunnel

Themen

Zu fol­gen­den The­men fin­den Sie diver­se Publi­ka­tio­nen vom VAP oder von unse­ren Partnerorganisationen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

AKTUELL UND GEZIELT INFORMIERT

Mit unse­rem elek­tro­ni­schen News­let­ter infor­mie­ren wir Sie regel­mäs­sig über die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen unse­rer Ver­bands­ar­beit und der Ver­kehrs­po­li­tik. Als VAP-Mit­glied mit einer Online-Regis­trie­rung kön­nen Sie über die­sen E‑Newsletter auf sämt­li­che VAP-Fach­blog­posts zugreifen.

Hier unser aktu­el­ler News­let­ter

NEWSLETTER TESTEN