Mit den Bilateralen III wird auch das Landverkehrsabkommen weiterentwickelt. Was bedeutet das für den Schienengüterverkehr? Zentrale Elemente konnten gesichert werden, gleichzeitig besteht in einzelnen Punkten Handlungsbedarf. Hier gilt es, die verbleibenden Spielräume bei der Umsetzung im Inland zu nutzen.
Die bilateralen Abkommen bilden das Fundament der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Mit den Bilateralen III wird dieser Ansatz weiterentwickelt und um einen neuen institutionellen Rahmen ergänzt, der die bestehenden Abkommen stabilisieren und ihre Weiterentwicklung sicherstellen soll. Diese Weiterentwicklung betrifft auch das Landverkehrsabkommen, das die Grundlage für den grenzüberschreitenden Verkehr auf Schiene und Strasse bildet.
Der Schienengüterverkehr (SGV) ist noch stärker als der Personenverkehr grenzüberschreitend organisiert und ein europäisch integrierter Markt. Ein stabiler und verlässlicher Ordnungsrahmen im Verhältnis zur EU ist daher eine unabdingbare Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren des SGV. Alleingänge setzen nicht nur die Interoperabilität aufs Spiel, sondern sie gefährden durch zusätzliche Schnittstellen das Sicherheitsniveau. Vor diesem Hintergrund sind die Verhandlungsergebnisse zwischen der Schweiz und der EU im Landverkehrsabkommen aus Sicht des VAP grundsätzlich positiv zu würdigen. In mehreren zentralen Bereichen konnten wichtige Ergebnisse im Sinne des SGV erzielt werden.
Schweizer Bahnsystem bleibt in den Grundzügen erhalten
Zentrale Errungenschaften des Schweizer Bahnsystems bleiben erhalten. So konnte etwa der Vorrang des schweizerischen Taktfahrplans gesichert werden, wodurch die Kapazitäten weiterhin im bestehenden System vergeben werden können. Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass nationale Güter- und Personenzüge weiterhin Vorrang haben. Dies ist insbesondere im Kontext zusätzlicher internationaler Personenverkehre von Bedeutung, da verhindert wird, dass bestehende Verkehre verdrängt werden. Genau wie der Personenverkehr ist auch der SGV auf verlässliche und planbare Trassen angewiesen, zumal der Personenverkehr gegenüber dem SGV im Inland bereits heute prioritär behandelt wird.
Verlagerungspolitik weiterhin möglich
Aus Perspektive der Schiene ist ebenfalls positiv zu würdigen, dass zentrale Elemente der schweizerischen Verlagerungspolitik abgesichert werden konnten. So bleibt die LSVA als zentrales Lenkungsinstrument bestehen. Ebenso bleiben das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen sowie das Kabotageverbot erhalten. Letzteres verhindert zusätzlichen Wettbewerb auf der Strasse und damit erhöhten Preisdruck zulasten des SGV. Mit der ebenfalls abgesicherten 40-Tonnen-Limite für Lastwagen bleiben die Voraussetzungen für eine wirksame Verlagerungspolitik sowie für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen zwischen Schiene und Strasse grundsätzlich intakt. Diesbezüglich ist anzumerken, dass die Verlagerungsziele auch im Jahr 2024 erneut weit verfehlt wurden. Dementsprechend wichtig ist, dass die Voraussetzungen erhalten bleiben, um die Verlagerung künftig wieder zu stärken.
Beihilferegime: Förderung bleibt möglich, wird aber stärker geregelt
Mit den Bilateralen III wird ein Beihilferegime eingeführt, das staatliche Unterstützungen künftig stärker überprüft. Für den SGV zentrale Förderinstrumente wie die Investitionsbeiträge in Umschlagsanlagen und die Verladebeiträge im kombinierten Verkehr bleiben weiterhin möglich. Ihre konkrete Ausgestaltung und Anwendung unterliegen jedoch künftig zusätzlichen Anforderungen. Entscheidend ist, dass diese Instrumente weiterhin praktikabel eingesetzt werden können.
Trassen-Restkapazitäten müssen gesichert werden
Der SGV ist bereits heute kapazitätsmässig stark unter Druck. Kritisch beurteilt der VAP deshalb die mit der Aktualisierung des Landverkehrsabkommens vorgesehene Priorisierung des internationalen Personenverkehrs bei der Verteilung von Trassen-Restkapazitäten. Diese sind insbesondere für flexible und zusätzliche Güterverkehre von grosser Bedeutung. Der VAP fordert deshalb einen Trassenzuteilungsprozess im Inland, mit dem auch künftig ausreichend Restkapazitäten für den SGV zur Verfügung stehen. Dies ist umso wichtiger, als derzeit auf internationalen Zulaufstrecken aufgrund von Baustellen eingeschränkte Kapazitäten bestehen. Mit deren Wegfall dürfte die Nachfrage wieder zunehmen. Entscheidend ist zudem, dass die Schweiz zukünftig aufgrund fehlender Trassenkapazitäten nicht selbst zum Engpass auf der Nord-Süd-Achse wird.
Es gilt, die Spielräume bei der inländischen Umsetzung gezielt zu nutzen
Die Verhandlungsergebnisse sichern zentrale Errungenschaften des SGV. Entscheidend ist nun, dass die verbleibenden Spielräume bei der inländischen Umsetzung – insbesondere bei der Trassenzuteilung – so genutzt werden, dass der SGV auch künftig wettbewerbsfähig bleibt. Denn ein funktionierender SGV ist eine zentrale Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz.

