Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Wir neh­men Stel­lung zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port». Wir unter­zie­hen die Vor­schlä­ge einer kri­ti­schen Wür­di­gung aus Sicht der Güter­bahn­kun­den und zei­gen die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Ver­selbst­stän­di­gung des Sys­tem­ver­kehrs auf.

Ja und Aber zu Variante 1 

Mit Vari­an­te 1 will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der auto­ma­ti­schen digi­ta­len Kupp­lung (DAK) digi­ta­li­sie­ren. Damit posi­tio­niert er den Ver­kehrs­trä­ger Schie­ne als Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik. Flan­kie­rend sieht er raum­pla­ne­ri­sche Mass­nah­men, Inves­ti­ti­ons­hil­fen und Umschlags- und Ver­la­de­an­rei­ze vor, die Zusatz­kos­ten des Sys­tem­bruchs zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern abfe­dern. Bis die Auto­ma­ti­sie­rung umge­setzt ist, will der Bun­des­rat die unge­deck­ten Kos­ten des Sys­tem­ver­kehrs abgel­ten. Wir begrüs­sen die Stoss­rich­tung von Vari­an­te 1 im Kern, haben aber Vor­be­hal­te und stel­len einen grund­le­gen­den Anpas­sungs­be­darf fest.

Subventionierte Erste/letzte Meile verselbstständigen

Wir wol­len und müs­sen den Sys­tem­ver­kehr zukunfts­fä­hi­ger gestal­ten. Dazu braucht es eine Neu­kon­zep­ti­on sämt­li­cher Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len inner­halb der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik. Ziel muss ein eigen- und markt­wirt­schaft­li­ches Sys­tem sein, das keine Güter­bah­nen dis­kri­mi­niert und den Ver­la­dern zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung steht.[1] Bis diese Neu­kon­zep­ti­on umge­setzt ist, stim­men wir befris­te­ten Finanz­hil­fen an den Netz­werk­ver­kehr von SBB Cargo zu. Diese Finanz­hil­fen basie­ren auf erfolgs­ab­hän­gi­gen, wett­be­werbs­neu­tra­len und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Anrei­zen – und auf einer Ver­selb­stän­di­gung der ersten/letzten Meile in einer recht­lich eigen­stän­di­gen Gesell­schaft der SBB. Nur so blei­ben die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz und die Zukunfts­fä­hig­keit der Schie­ne gewährleistet.

Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Indem der Bun­des­rat die Ver­ant­wor­tung für den Sys­tem­ver­kehr SBB Cargo über­trägt, mono­po­li­siert er rund 70% des Güter­trans­port­auf­kom­mens. Gleich­zei­tig ist SBB Cargo auch noch Haupt­an­bie­te­rin im Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr. Diese Inter­es­sens­ver­knüp­fung kann zu Dis­kri­mi­nie­rung der Kun­den von Sys­tem- und Ganz­zugs­ver­kehr einer­seits, ande­rer­seits aber auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen gegen­über ande­ren Anbie­tern von Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr füh­ren – unab­hän­gig von Abgel­tun­gen an den Sys­tem­ver­kehr. Der besteht aus der flä­chen­de­cken­den Bedie­nung der Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen und soll daher recht­lich ver­selbst­stän­digt wer­den. Da die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen und Res­sour­cen schon heute in einer eigen­stän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit zusam­men­ge­fasst sind, blie­be der Trans­for­ma­ti­ons­auf­wand gering. Aller­dings müss­te der Bun­des­rat Art. 9a Abs. 7 des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) präzisieren.

Neue Systembetreiberin konsequent beaufsichtigen

In der befris­te­ten Phase öffent­li­cher Abgel­tun­gen, aber auch danach, soll ein kon­se­quen­tes Moni­to­ring der Sys­tem­be­trei­be­rin im Bereich Leis­tun­gen, Qua­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Kos­ten erfol­gen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass die Finanz­hil­fe rasch abge­baut und das Geschäfts­mo­dell von SBB Cargo moder­ni­siert wer­den. Das ver­hin­dert Benach­tei­li­gun­gen und sichert lang­fris­tig einen rei­bungs­lo­sen, flä­chen­de­cken­den Sys­tem­ver­kehr. Ein geziel­tes Moni­to­ring der Ent­wick­lung von Men­gen und Kun­den­struk­tur soll ins­be­son­de­re letz­te­ren lang­fris­tig garan­tie­ren. Ein sol­ches Moni­to­ring bedingt eine Ergän­zung von Art. 9a GüTG.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de und Mei­nun­gen fin­den Sie in unse­rer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port».


[1] Vgl. Video «Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Zukunft»: www.cargorail.ch/#video

«Ein ausgezeichneter neutraler Verhandlungspartner»

«Ein ausgezeichneter neutraler Verhandlungspartner»

Die Vetro­pack-Grup­pe ist eine bör­sen­no­tier­te und fami­li­en­ge­führ­te Glas­ver­pa­ckungs­her­stel­le­rin in der Schweiz. Wir vom VAP haben Vetro­pack bei den Ver­hand­lun­gen über den neuen Anschluss­ver­trag und die Erneue­rung der Anschluss­glei­se beglei­tet. Über diese Zusam­men­ar­beit und über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs spre­chen wir mit Phil­ip­pe Clerc, Lei­ter des Vetro­pack-Stand­orts in St-Prex. 

Herr Clerc, wie kam es zur Zusammenarbeit von Vetropack und VAP?

Phil­ip­pe Clerc: Zuerst führ­ten wir eine Betriebs­ana­ly­se durch, um nach­zu­wei­sen, dass der Vetro­pack zu viele Glei­se zuge­teilt wor­den waren. Die Exper­ti­se und das Ver­hand­lungs­ge­schick des VAP führ­ten dazu, dass wir beim Anschluss­ver­trag und der Erneue­rung erheb­li­che Ein­spa­run­gen vor­neh­men konnten.

Wie wichtig sind die Anschlussgleise für Vetropack?

Die Bedin­gun­gen unse­res Mark­tes wer­den immer schwie­ri­ger. Wenn wir hier wei­ter­hin eine füh­ren­de Posi­ti­on ein­neh­men wol­len, müs­sen wir agi­ler und schnel­ler wer­den. Der VAP hat uns dabei unter­stützt, das gesam­te Manage­ment der Bahn­in­fra­struk­tur und die Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se zu ver­bes­sern. Das hilft uns, unse­re Wett­be­werbs­fä­hig­keit und die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz zu erhö­hen. Die Stra­te­gie von Vetro­pack basiert auf der Ent­wick­lung einer grü­nen Fabrik. Hier wol­len wir nach­hal­ti­ge Ener­gie best­mög­lich nut­zen, um unse­ren CO2-Aus­stoss deut­lich zu sen­ken. Die Bahn als Ver­kehrs­trä­ger ist ein wesent­li­cher Bestand­teil die­ser Stra­te­gie. Unse­re Kun­den wis­sen es zu schät­zen, dass wir ver­mehrt die Schie­ne nut­zen. Sie befür­wor­ten unse­re Art des Trans­ports im Bereich des Glasrecyclings.

Wie hat der VAP Sie begleitet?

Der VAP hat uns bei der Ver­hand­lung des Dos­siers Anschluss­glei­se mit SBB Infra­struk­tur tat­kräf­tig unter­stützt. Dank der her­vor­ra­gen­den juris­ti­schen Kom­pe­ten­zen gelang es, einen guten Ver­trag aus­zu­han­deln. Die­ser ermög­licht es uns, unse­re Umwelt­stra­te­gie durch den Aus­bau des Schie­nen­trans­ports fortzusetzen.

Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit der VAP erlebt? 

Der VAP ver­tritt die Inter­es­sen der Eigen­tü­mer von Anschluss­glei­sen. Dank sei­ner Neu­tra­li­tät kann er seine Mit­glie­der effek­tiv unter­stüt­zen. Uns hat er gehol­fen, eine opti­ma­le Lösung zu fin­den, damit wir unse­re Bahn­glei­se wei­ter­hin nut­zen können.

Hatten Sie schon vorher Berührungspunkte mit dem VAP?

Wir sind seit meh­re­ren Jah­ren Mit­glied des VAP und wis­sen die Arbeit des Ver­bands zu schätzen.

Welche Stärken attestieren Sie dem VAP? 

Der Ver­band ist inno­va­tiv bei der Ent­wick­lung neuer Sys­te­me oder Infra­struk­tu­ren und hält sich dabei an die Richt­li­ni­en des Bun­des­am­tes für Ver­kehr BAV. Er enga­giert sich im Namen der Eigen­tü­mer von Anla­gen oder Wag­gons sowohl für den Aus­bau des Schie­nen­net­zes als auch für die Ver­bes­se­rung der Trans­port­leis­tun­gen durch die Güter­bah­nen. Dank der weit­rei­chen­den juris­ti­schen Kom­pe­tenz des VAP konn­ten wir einen idea­len Anschluss­ver­trag für unser Unter­neh­men und die Fort­füh­rung unse­rer Akti­vi­tä­ten auf der Schie­ne abschlies­sen. In der Folge konn­ten wir die Bahn­pro­duk­ti­on an unse­rem Stand­ort in St-Prex opti­mie­ren und die Betriebs­kos­ten mini­mie­ren. Ich erach­te den VAP als aus­ge­zeich­ne­ten neu­tra­len Verhandlungspartner.

Was haben Sie während der Zusammenarbeit am meisten geschätzt?

Den pro­fes­sio­nel­len Ansatz, die Kom­pe­ten­zen im Eisen­bahn- und Rechts­be­reich, das Wis­sen im Betriebs­be­reich sowie die Bezie­hun­gen zur Poli­tik. Das alles hat zu einer schnel­len und opti­ma­len Lösung beigetragen.

Was wünschen Sie sich noch zusätzlich vom VAP?

Dass er sich noch stär­ker für die Ent­wick­lung des Ein­zel­wa­gen­ver­kehrs ein­setzt. Die Lie­fer­fens­ter zum Bei­spiel sind viel zu eng. Die Kapa­zi­tä­ten für den Güter­trans­port auf dem Schie­nen­netz müs­sen ins­ge­samt erhöht werden.

Wem würden Sie empfehlen, mit dem VAP zusammenzuarbeiten?

Jedem Unter­neh­men, das in sei­nem Betriebs­zen­trum eine Bahn­an­la­ge bauen möch­te. Der VAP kann allen Unter­neh­men nütz­lich sein, die zwar über eine Bahn­in­fra­struk­tur ver­fü­gen, nicht aber über die not­wen­di­gen Kennt­nis­se, um Ver­trä­ge in die­sem Bereich aus­zu­han­deln und abzuschliessen.

Wo sehen Sie im Schienenverkehr den dringendsten Handlungsbedarf? 

Wie erwähnt brau­chen wir eine Öff­nung der Zeit­fens­ter für Güter­wa­gen. Die Zahl der Güter­zü­ge muss stei­gen, zum Bei­spiel durch einen Takt­fahr­plan. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr soll­te irgend­wann auf das Niveau des Per­so­nen­ver­kehrs kom­men. Zudem müs­sen wir unse­ren Anschluss an Euro­pa sicher­stel­len. Wir dür­fen von Euro­pa nicht iso­liert wer­den. 

Was sind die Vorteile des Schienengüterverkehrs?

Er gilt als sichers­ter Ver­kehrs­trä­ger, wes­halb er auch in ganz Euro­pa bevor­zugt wird. Die Schie­ne ist die beste Alter­na­ti­ve zur Stras­se, man betrach­te nur mal den CO2-Fuss­ab­druck. Auf der Schie­ne las­sen sich gros­se Men­gen mit nur einem Zug trans­por­tie­ren. Und das sogar bei Nacht oder am frü­hen Morgen.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft des Schienengüterverkehrs in der Schweiz?

Dass sich das Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs­netz erhal­ten und aus­bau­en lässt. Nur so kön­nen wir die Umwelt­ver­träg­lich­keit des Güter­ver­kehrs erhö­hen. Es wäre zudem wün­schens­wert, dass Inno­va­tio­nen vor­an­ge­trie­ben wer­den. Damit kön­nen wir auch in Zukunft wett­be­werbs­fä­hig blei­ben, da sich mit Inno­va­tio­nen Kos­ten für Betrieb, Ran­gie­ren, Ver­wal­tungs­auf­ga­ben und ande­res redu­zie­ren las­sen. Ins­ge­samt gilt es, die Bedie­nung von Ein­zel­wa­gen und damit die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Schie­nen­net­zes zu ver­bes­sern. Wir müs­sen den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auf die Zukunft vor­be­rei­ten, damit wir nicht eines Tages von LKWs über­rollt werden.

  

Gut zu wissen: Der VAP berät und begleitet

VAP-Mit­glie­der pro­fi­tie­ren von unse­rem fun­dier­ten Fach­wis­sen in allen Berei­chen des Güter­ver­kehrs auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebene sowie von unse­rer Ver­net­zung mit Wirt­schaft und Poli­tik. In den Jah­ren 2020 bis 2022 haben wir unse­re Mit­glie­der mit den fol­gen­den Dienst­leis­tun­gen unterstützt:

  • 25 Bera­tun­gen zu regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen (zum Bei­spiel Abzweigungsabkommen)
  • 20 Bera­tun­gen zur Rechnungsprüfung
  • 53 Betriebs­vor­schrif­ten
  • 32 Ver­wal­tun­gen von Anschluss­glei­sen von Gemein­den und Verbänden
  • 117 Bau­be­ra­tun­gen wie Erneue­run­gen, Erwei­te­run­gen, Subventions‑, Bewil­li­gungs­ver­fah­ren, Qua­li­täts- und Kos­ten­kon­trol­le, lang­fris­ti­ge neu­tra­le Erhal­tungs- und Finanzplanung
Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Der Schweiz droht Isolation im internationalen Bahnverkehr

Ab 2024 ver­liert die Schweiz den Zugang zur Platt­form der EU für har­mo­ni­sier­te Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Das kommt einem wei­te­ren Schritt Rich­tung Iso­la­ti­on im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr gleich. Es sei denn, die euro­pä­isch-hel­ve­ti­schen Bezie­hun­gen nor­ma­li­sie­ren sich.

Darum geht’s:
  • Zugang zu «One Stop Shop» wird nur noch bis Ende 2023 verlängert
  • Ab dann behan­delt die EU die Schweiz als Drittstaat
  • Das gefähr­det Ver­kehrs­ver­la­ge­rung, Digi­ta­li­sie­rung und Automatisierung

 

Der Beschluss des gemisch­ten Aus­schus­ses zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men mit der EU zum vier­ten Bahn­pa­ket hat der Schweiz bis­her den Zugang zur Daten­bank «One Stop Shop» (OSS) der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) gesi­chert. OSS ent­hält gemein­sa­me ver­ein­fach­te Ver­fah­ren für Fahr­zeug­zu­las­sun­gen und Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Eisen­bahn­ver­kehr. Gemäss BAV (vgl. Publi­ka­ti­on) wird die­ser Zugang nur noch bis Ende 2023 verlängert.

Die­ser Ent­scheid geht auf die unge­lös­ten Fra­gen im bila­te­ra­len Ver­hält­nis zwi­schen der Schweiz und der EU zurück. Ab 2024 wer­den vor­aus­sicht­lich sepa­ra­te Ver­fah­ren grei­fen. Das­sel­be gilt für die Abkom­men über Grenzbetriebsstrecken.

Es ist drin­gend not­wen­dig, dass sich die Schweiz klar für eine Zusam­men­ar­beit mit den euro­päi­schen Staa­ten aus­spricht. Ansons­ten sind sowohl die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung als auch die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in Gefahr.

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Vernehmlassung Schienengüterverkehr in der Fläche: Zwei Varianten, viele Fragezeichen

Der bun­des­rät­li­che Bericht zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» wurde in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Darin wird die Eigen­wirt­schaft­lich­keit des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) unbe­legt als unmög­lich dar­ge­stellt. Als Alter­na­ti­ven sieht der Bund vor, den SGV mit­tel­fris­tig auf die Stras­se zu ver­la­gern oder dau­er­haft zu sub­ven­tio­nie­ren. Wir mei­nen: Es ist komplizierter.

Darum geht’s:
  • Zwei Vari­an­ten und was diese nicht berücksichtigen
  • Fun­da­men­ta­le Neu­ge­stal­tung des Netz­werks nötig
  • Aus­glie­de­rung der letz­ten Meile zen­tral für mehr Wettbewerb

 

Die Wei­ter­ent­wick­lung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che wird der­zeit heiss dis­ku­tiert. Am 2. Novem­ber 2022 hat der Bun­des­rat seine Bot­schaft zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port» in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Der Bericht sug­ge­riert, dass es ohne finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kei­nen EWLV mehr gibt; Ganz­zü­ge wer­den sowie­so nicht sub­ven­tio­niert. Der Bun­des­rat schlägt zwei Optio­nen vor:

  • Der EWLV in der Flä­che wird wei­ter­ent­wi­ckelt und durch Digi­ta­li­sie­rung, Auto­ma­ti­sie­rung und Schaf­fung einer Daten­aus­tausch­platt­form moder­ni­siert. Stand­or­te, die für eine erfolg­rei­che Flä­chen­be­die­nung not­wen­dig sind, wer­den bes­ser in die Raum­pla­nung der Kan­to­ne und des Bun­des inte­griert. Bis die Moder­ni­sie­rungs­mass­nah­men grei­fen, wird der EWLV durch eine Bestel­lung des Ange­bots in Form von Inves­ti­ti­ons- und Betriebs­bei­trä­gen finan­zi­ell unterstützt.
  • Der EWLV in der Flä­che wird ein­ge­stellt. Das Bahn­sys­tem wird auf Ganz­zü­ge redu­ziert, was eine mas­si­ve Ver­klei­ne­rung von SBB Cargo zur Folge hat.

Beide Vari­an­ten wer­den durch die Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK), die För­de­rung von Mul­ti­mo­da­li­tät und Rhein­schiff­fahrt sowie die Finan­zie­rung kli­ma­neu­tra­ler Antrie­be auf Schie­ne und Rhein unterstützt.

Fundamentale Neugestaltung statt Rhetorik

Der EWLV in der Flä­che umfasst gut 70% des Ver­kehrs­auf­kom­mens im Bin­nen­ver­kehr auf der Schie­ne. Die Frage des Bun­des­rats, ob er erhal­ten blei­ben soll, ist daher eher rhe­to­risch. Seine Fol­ge­rung, dass er nach einer Moder­ni­sie­rung mit­hil­fe der DAK durch SBB Cargo erfolg­reich betrie­ben wer­den kann, ist jedoch eben­falls keine rea­lis­ti­sche Opti­on. Der SGV in der Flä­che muss viel­mehr fun­da­men­tal umge­stal­tet und für wei­te­re Markt­ak­teu­re geöff­net wer­den. Dies­be­züg­lich bleibt der Bun­des­rat in sei­nem Bericht weit hin­ter den Erwar­tun­gen der Kun­den und sei­ner eige­nen Ankün­di­gun­gen zurück.

Die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung wird den SGV effi­zi­en­ter und vor allem für die Logis­tik­wirt­schaft inter­es­san­ter machen: Erst­mals lässt sich der SGV online in die Logis­tik­ket­ten der Wirt­schaft und in die Zug­si­che­rung der Infra­struk­tur­be­trei­ber inte­grie­ren. Die DAK in Ver­bin­dung mit der staat­li­chen Daten­aus­tausch­platt­form gemäss dem Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) ist damit DER zen­tra­le Stell­he­bel für die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des SGV und Erfolgs­fak­tor Num­mer eins die­ser Gesetzgebungsvorlage.

Der EWLV, seit der Bahn­re­form 1999 Mono­pol der SBB, muss jedoch von Grund auf umge­stal­tet wer­den. Die Rol­len und Pro­zes­se sind völ­lig neu zu den­ken. Diese inne­re Erneue­rung setzt den Bei­zug wei­te­rer Markt­ak­teu­re vor­aus, um ein Ange­bot mit weni­ger Fix­kos­ten und ent­spre­chend höhe­rer Fle­xi­bi­li­tät zu gestal­ten. Der Bun­des­rat fällt dies­be­züg­lich hin­ter sei­nen Bericht vom 30. März 2022 zurück. Wäh­rend er dort in sei­nem Schau­bild ein neues Zusam­men­spiel der ver­schie­de­nen Akteu­re im EWLV auf­zeig­te (S. 50/75), schlägt er im Bot­schafts­ent­wurf ledig­lich eine Fort­füh­rung des der­zei­tig wenig erfolg­rei­chen Modells «alle Leis­tun­gen aus einer Hand» von SBB Cargo vor. Ein­mal mehr wird die Frage der Zukunfts­fä­hig­keit eines brei­ten Ange­bots im EWLV in der Schweiz mit der Wei­ter­ent­wick­lung des Staats­un­ter­neh­mens SBB Cargo gleichgesetzt.

Die Kun­den wün­schen sich jedoch eine Vari­an­te 1+. Diese umfasst neben der Digi­ta­li­sie­rung des SGV und För­der­mass­nah­men für mehr Mul­ti­mo­da­li­tät auch die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des EWLV. Dazu gehö­ren die Neu­tra­li­sie­rung und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Nah­zu­stel­lung (letz­te Meile), die Schaf­fung einer neu­tra­len digi­ta­len Buchungs- und Daten­aus­tausch­platt­form und die Mög­lich­keit der Inte­gra­ti­on pri­va­ter Wagenladungsverkehrsangebote.

Branche geeint für grosse Veränderungen

Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft IG Wagen­la­dungs­ver­kehr for­dert ein leis­tungs­fä­hi­ges Netz­werk­an­ge­bot (Hub and Spoke) mit mehr Wett­be­werb und weni­ger Dis­kri­mi­nie­rung. Der Bun­des­rat soll­te unse­re gemein­sa­me Visi­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs – die vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV übri­gens mit­ge­tra­gen wurde – in der defi­ni­ti­ven bun­des­rät­li­chen Bot­schaft auf­grei­fen (vgl. VAP-Blog­post «Kri­ti­scher Blick auf die Lang­frist­per­spek­ti­ve des Bun­des»). Das­sel­be gilt für die kon­so­li­dier­te Hal­tung der Güter­bahn­ver­ant­wort­li­chen des VöV, wie sich der SGV in der Flä­che lang­fris­tig erfolg­reich betrei­ben lässt (vgl. Blog­post «Bran­che ent­wi­ckelt gemein­sa­me Lösung»).

Der Bun­des­rat erwar­tet von der Güter­ver­kehrs­bran­che eine gemein­sa­me Hal­tung. Er soll­te ihre gemein­sa­me Ein­schät­zung und die zahl­rei­chen Nuan­cen des SGV in der Flä­che bei des­sen Zukunfts­ge­stal­tung dif­fe­ren­zier­ter betrach­ten und stär­ker berücksichtigen.

Letzte Meile ausgliedern und diskriminierungsfrei gestalten

Letzte Meile ausgliedern und diskriminierungsfrei gestalten

Der freie Zugang zur letz­ten Meile ist für Güter­bah­nen ent­schei­dend. Der­zeit wird er per Gesetz ver­ord­net. Wir mei­nen: Er soll­te ermög­licht statt ver­fügt wer­den. Dazu müss­te die letz­te Meile aus SBB Cargo aus­ge­glie­dert und von einer unab­hän­gi­gen Instanz ver­ant­wor­tet wer­den. Letzt­lich braucht es Rah­men­be­din­gun­gen, die sich mit nur einem Begriff beschrei­ben las­sen: Marktwirtschaft.

Darum geht’s:
  • Warum der freie Zugang zur letz­ten Meile wich­tig ist
  • Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern statt bekämpfen
  • Kräf­te neu ver­tei­len und neu bündeln

 

Bedeutung der letzten Meile

Die Bedie­nung der letz­ten Meile (Nah­zu­stel­lung) liegt allein in Hän­den eines loka­len oder regio­na­len Anbie­ters. Ent­spre­chend ent­schei­det der dis­kri­mi­nie­rungs­freie Zugang zur letz­ten Meile dar­über, ob ein Ange­bot im Haupt­lauf wett­be­werbs­fä­hig ist oder nicht. Wer Dienst­leis­tun­gen in der Nah­zu­stel­lung auf der Schie­ne erbringt, ist ver­pflich­tet, diese dis­kri­mi­nie­rungs­frei zu leis­ten. So will es Arti­kel 6a der Güter­trans­port­ver­ord­nung (siehe Kasten).

Artikel 6a der Gütertransportverordnung (GüTV)

Sämt­li­che Unter­neh­men, die auf der letz­ten Meile (Teil-)Leistungen erbrin­gen, müs­sen ihre Dienst­leis­tung in der Nah­zu­stel­lung auf der Schie­ne dis­kri­mi­nie­rungs­frei erbrin­gen. Das heisst, dass sie ihre Dienst­leis­tun­gen auch für Drit­te erbrin­gen müs­sen, sofern dafür Kapa­zi­tä­ten vor­han­den sind. Diese Pflicht betrifft neben den Güter­bah­nen Anschluss­gleis­be­trei­ber mit eige­nem Roll­ma­te­ri­al und Per­so­nal, spe­zia­li­sier­te Per­so­nal­ver­lei­her und Ran­gier­dienst­leis­ter. Als Dienst­leis­tun­gen auf der letz­ten Meile gel­ten das Ran­gie­ren und wei­te­re mit der Nah­zu­stel­lung zusam­men­hän­gen­de Leis­tun­gen wie z.B. tech­ni­sche Kon­trol­len oder Bremsproben.

> Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen von der RailCom

 

Diskriminierung verhindern statt bekämpfen

Art. 6a GüTV setzt auf Vor­schrif­ten, Markt­kon­trol­len und Rechts­mit­tel. Sinn­vol­ler wäre es jedoch, die Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern, indem ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt.

In einem markt­wirt­schaft­li­chen Umfeld ist der Zugang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu Gleis­an­schlüs­sen, loka­len und zen­tra­len Ran­gier­an­la­gen, Frei­ver­la­de­an­la­gen oder Ter­mi­nals dis­kri­mi­nie­rungs­frei gere­gelt. Die Tras­sen­ver­ga­be und der Betrieb von sys­tem­re­le­van­ten Infra­struk­tu­ren wer­den von unab­hän­gi­gen Insti­tu­tio­nen ver­ant­wor­tet. Eine Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – exis­tiert nicht. Die Gren­zen zwi­schen Ein­zel­wa­gen­la­dun­gen und Ganz­zü­gen sind auf­ge­ho­ben, die letz­te Meile wird durch einen Infra­struk­tur­be­trei­ber bewirtschaftet.

Neuordnung der Kräfte

Um den oben beschrie­be­nen Ide­al­zu­stand zu errei­chen, müs­sen die Rol­len neu ver­teilt und die Kräf­te gebün­delt wer­den. Eine der­ar­ti­ge Reor­ga­ni­sa­ti­on gelingt nur, wenn die fol­gen­den Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen werden:

  •  SBB Cargo behält vor­erst ihre Rolle als Netz­werk­an­bie­te­rin. Sie zeich­net ver­ant­wort­lich für die Pla­nung der Netz­werk­ver­keh­re und stellt eine effi­zi­en­te Bün­de­lung von Ver­keh­ren mit Ein­zel­wa­gen oder Wagen­grup­pen sicher. Bei der Leis­tungs­er­brin­gung beschränkt sie sich auf die Trans­port­haupt­läu­fe zwi­schen For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fen, soweit sie diese nicht bei Drit­ten beschafft.
  • Die gesam­te Bahn­in­fra­struk­tur wie Netz, Ter­mi­nals des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und loka­le Ran­gier­an­la­gen sind für Güter­bah­nen frei zugänglich.
  • Die Bedie­nung der ersten/letzten Meile ist für alle Güter­bah­nen ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Ser­vice der Infra­struk­tur­be­trei­ber. Die­sen ste­hen die sys­tem­re­le­van­ten Res­sour­cen von SBB Cargo wie Trieb­fahr­zeu­ge, Ran­gier­teams, Ran­gier­glei­se/-bahn­hö­fe, Ran­gier­leis­tun­gen oder betriebs­in­ter­ne Umstel­lun­gen zur Verfügung.
  • So ent­steht Wett­be­werb mit gleich­be­rech­tig­ten Akteu­ren und trans­pa­ren­ten Kosten.

Mehr dazu lesen Sie in unse­rer Publi­ka­ti­on «Von der inte­grier­ten zur markt­wirt­schaft­li­chen Bahn».

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Strommangel (Teil 4): Notfallmassnahmen werden konkretisiert

Strommangel (Teil 4): Notfallmassnahmen werden konkretisiert

Die Ener­gie­si­cher­heit ist und bleibt eines unse­rer Top­the­men. Der­zeit kon­kre­ti­siert der Bun­des­rat die Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men im Fall eines Strom­man­gels in Form von vor­be­rei­te­ten Ver­ord­nun­gen. Für die kon­zes­sio­nier­ten Unter­neh­mun­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs inklu­si­ve Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sind beson­de­re Bestim­mun­gen vor­ge­se­hen. Das BAV berei­tet zusam­men mit der Arbeits­grup­pe der Bran­chen­ver­bän­de einen Ver­ord­nungs­ent­wurf für den öffent­li­chen Ver­kehr vor, der VAP ver­tritt die Inter­es­sen des Güterverkehrs. 

Darum geht’s:
  • Bun­des­rat lässt Mass­nah­men­plan für Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit erarbeiten
  • Stu­fen­wei­se Kon­tin­gen­tie­rung soll kri­ti­sche Netz­ab­schal­tun­gen verhindern
  • Nächs­ter Schritt: Erar­bei­tung spe­zi­fi­scher Verordnungsentwürfe
  • Bahn­strom wird nächs­tes Jahr teurer

 

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 23. Novem­ber 2022 die Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men für den Fall einer Strom­man­gel­la­ge behan­delt. Für die Ver­ord­nungs­ent­wür­fe mit abge­stuf­ten
Mass­nah­men hat er bis am 12. Dezem­ber 2022 eine Ver­nehm­las­sung durch­ge­führt. Die Sys­tem­füh­re­rin Schie­ne nahm für die Bran­che Stellung.

Mit jeder Massnahmenstufe Schlimmeres vermeiden

Der Bun­des­rat stärkt mit den bis­her beschlos­se­nen Mass­nah­men die Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit: Vor­hal­ten von Was­ser­kraft­re­ser­ven, Bereit­stel­len von ther­mi­schen Reser­ve­kraft­wer­ken, Stei­gern der Über­tra­gungs­leis­tung der Strom­net­ze. Zudem will er abge­stuf­te Mass­nah­men zur Sen­kung des Strom­ver­brauchs vor­be­rei­ten. Auf­ru­fe zu spar­sa­mem Strom­ver­brauch und die Ener­gie­spar-Alli­ance der Wirt­schaft sol­len die Unter­neh­men flä­chen­de­ckend dar­auf sensibilisieren.

Soll­te es in der Win­ter­pe­ri­ode zu einem kri­ti­schen Strom­ver­sor­gungs­eng­pass kom­men, regelt der Bun­des­rat die Strom­ver­sor­gung mit zeit­lich begrenz­ten Mass­nah­men. Mit­hil­fe von Ver­fü­gun­gen würde er im Kri­sen­fall geziel­te Ver­brauchs­be­schrän­kun­gen erlas­sen. Das soll die Netz­sta­bi­li­tät und damit die Strom­ver­sor­gung sicher­stel­len. Jede Stufe hat zum Ziel, noch ein­schnei­den­de­re Mass­nah­men zu vermeiden.

Kontingentierung soll Netzabschaltungen verhindern

Der Bun­des­rat sieht die Kon­tin­gen­tie­rung als Schlüs­sel­mass­nah­me zur Ver­hin­de­rung von kri­ti­schen Netz­ab­schal­tun­gen. Um deren Wirk­sam­keit zu gewähr­leis­ten, will er keine Strom­be­zü­ger davon ausnehmen.

Für die kon­zes­sio­nier­ten Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs (öV) sieht er jedoch beson­de­re Bestim­mun­gen vor. Der öV als Kern­dienst­leis­tung soll mög­lichst lang sicher­ge­stellt wer­den. Damit sein Funk­tio­nie­ren auch bei Strom­eng­päs­sen gewähr­leis­tet wer­den kann, sol­len Mass­nah­men nach dem «Bewirt­schaf­tungs­mo­dell öV» umge­setzt werden.

Bewirtschaftungsmassnahmen für den öV 

In einer Arbeits­grup­pe von VöV, SBB, BAV und VAP haben wir in den letz­ten Mona­ten die abge­stuf­ten Mass­nah­men für den Per­so­nen- und den Güter­ver­kehr erar­bei­tet. Bei einer Strom­kon­tin­gen­tie­rung soll die Güter­lo­gis­tik grund­sätz­lich auf­recht­erhal­ten und ent­spre­chend der Nach­fra­ge­ent­wick­lung mög­lichst zeit­nah ska­liert wer­den. Die Bran­che muss sich dar­auf vor­be­rei­ten, rasch zu reagie­ren. Denn es ist heute nicht vor­her­zu­sa­gen, in wel­chen Berei­chen Nach­fra­ge­rück­gän­ge oder ‑zunah­men ent­ste­hen. Unse­re Arbeits­grup­pe wird auf­grund des «Bewirt­schaf­tungs­mo­dells öV» einen ent­spre­chen­den Ver­ord­nungs­ent­wurf der abge­stuf­ten Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men für den öV erar­bei­ten. Wir vom VAP unter­stüt­zen die erar­bei­te­te Vor­ge­hens­wei­se, vor­wie­gend die beson­de­ren Mass­nah­men für den öV.

Bahnstrom wird teurer

Dass auch der Bahn­strom nicht von plötz­li­chen Tur­bu­len­zen aus­ge­schlos­sen ist, zeigt die jüngs­te Mit­tei­lung der SBB. Hier kün­digt die Ener­gie­spar­te ein gra­vie­ren­des Defi­zit von CHF 180 Mio. für das Jahr 2022 an. Gemäss SBB konn­ten infol­ge anhal­ten­der Tro­cken­heit im Som­mer nicht wie üblich 90% des Bahn­stroms aus haus­ei­ge­nen Was­ser­kraft­wer­ken gewon­nen wer­den. Die SBB muss­ten kurz­fris­tig teu­ren Strom auf dem Markt einkaufen.

Nach Ver­hand­lun­gen mit dem BAV wer­den die SBB den Strom­preis für 2023 um 3 Rap­pen auf 13.5 Rap­pen pro Kilo­watt­stun­de anhe­ben. Das BAV will die höhe­ren Strom­kos­ten im Tras­sen­preis dif­fe­ren­ziert auf die ver­schie­de­nen Ver­kehrs­spar­ten über­wäl­zen. Im Fern­ver­kehr wird der volle Betrag von 3 Rp über­wälzt, im Regio­nal- und Güter­ver­kehr mit 1 Rap­pen ledig­lich ein Teil. Dass der Antrag der SBB auf volle Defi­zit­de­ckung mit 10 Rap­pen Auf­schlag vom BAV nicht bewil­ligt wurde, mag für die Bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men vor­erst eine gute Nach­richt sein. Doch die Unsi­cher­heit wei­te­rer Auf­schlä­ge bleibt, dies wird auch Ein­fluss auf künf­ti­ge Ange­bots­kal­ku­la­tio­nen haben.

Transparenz gefragt

Wir sind der Ansicht, dass die Bereit­stel­lung der elek­tri­schen Ener­gie zu einem plan­ba­ren Kos­ten­satz zen­tral für die künf­ti­ge Ange­bots­ge­stal­tung ist. Die jüngs­ten Preis­tur­bu­len­zen muten schon sehr aben­teu­er­lich an; erst recht, wenn man auf die vie­len Jahre mit posi­ti­ver Bilanz zurück­schaut. Wir erwar­ten eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung der jüngs­ten Ereignisse.

Wintersession 2022

Wintersession 2022

Am 6. Dezem­ber 2022 hat der Stän­de­rat in zwei­ter Instanz zwei Motio­nen ange­nom­men. Sie sind für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit wich­tig, betref­fen aber auch die für den Import- und Export­ver­kehr zen­tra­le Stre­cke Basel-Nord­hä­fen. Wir vom VAP unter­stüt­zen beide Vor­stös­se und regen eine Aus­deh­nung der staat­li­chen För­de­rung auf kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re an.

Darum geht’s:
  • Stän­de­rat nimmt zwei Motio­nen zuguns­ten des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz an
  • Wir vom VAP unter­stüt­zen die Moti­ons­in­hal­te – und set­zen Akzente
  • Denn kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re wer­den der­zeit noch ausgegrenzt
 
Förderung des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz

Mit der Moti­on 22.3013 «Attrak­ti­vi­tät und Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors durch die Schweiz stär­ken» soll der Bun­des­rat die För­der­mass­nah­men im Tran­sit auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen gezielt aus­deh­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen diese Moti­on. Aller­dings grenzt sie kon­ven­tio­nel­le Bahn­gü­ter­ver­keh­re und deren brach­lie­gen­des Poten­zi­al aus. Die­ser Man­gel soll­te so bald als mög­lich kor­ri­giert werden.

Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­set­zes erlaubt die För­de­rung des gesam­ten – also alpen­que­ren­den – Güter­ver­kehrs im Tran­sit. Ent­spre­chend soll­te der Bun­des­rat beauf­tragt wer­den, den gesam­ten Güter­ver­kehr zu för­dern und das För­der­instru­men­ta­ri­um bestehend aus finan­zi­el­ler För­de­rung, Qua­li­täts­mo­ni­to­ring und Aus­bau der Zulauf­stre­cken auch für kon­ven­tio­nel­le Ver­keh­re vor­zu­se­hen. Denn auch für diese ist die geziel­te Aus­deh­nung der För­der­mass­nah­men auf bestimm­te Regio­nen und Güter­grup­pen sinn­voll. Mit dem Fest­hal­ten am Dogma «Kom­bi­nier­ter Ver­kehr» ver­gibt die Schweiz inter­es­san­te Chan­cen für die zusätz­li­che Ver­la­ge­rung von der Stras­se auf die Schiene.

Der Bun­des­rat soll­te das För­der­instru­men­ta­ri­um tech­no­lo­gie­neu­tral kon­zi­pie­ren und auf alle Güter­ver­keh­re im Tran­sit aus­wei­ten, unab­hän­gig von deren Produktionsart.

Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Wörth-Strassburg

Die Moti­on 22.3000 «Wei­ter­füh­rung der erfolg­rei­chen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik und Gewähr­leis­tung der Ver­sor­gungs­si­cher­heit dank Aus­bau des links­rhei­ni­schen Kor­ri­dors Wörth-Stras­bourg» for­dert vom Bun­des­rat, sich um die Elek­tri­fi­zie­rung und Auf­rüs­ten des betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitts auf NEAT-Stan­dards zu küm­mern. Er zieht die Mög­lich­keit einer Finan­zie­rung von Sei­ten der Schweiz in Betracht.

Wir vom VAP tra­gen diese Moti­on mit, wie wir das auch bei der Moti­on 20.3003 «Staats­ver­trag für eine links­rhei­ni­sche Neat-Zulauf­stre­cke» getan haben. Eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung der Flach­bahn im Nord­zu­lauf zur NEAT ist im Hin­blick auf Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tät für Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät drin­gend not­wen­dig. Die Elek­tri­fi­zie­rung und Ein­füh­rung des NEAT-Stan­dards auf dem betrof­fe­nen Stre­cken­ab­schnitt bei gleich­zei­ti­gem Aus­bau des Kan­nen­feld- und Schüt­zen­matt­tun­nels auf 4 Meter erlaubt eine erste erheb­li­che Kapa­zi­täts­stei­ge­rung im nörd­li­chen NEAT-Zulauf.

 

Hier geht’s zur SDA-Mel­dung vom 6. Dezem­ber 2022

Forum Anschlussgleise 2022 – Rückblick

Forum Anschlussgleise 2022 – Rückblick

Zum ers­ten Mal seit 2018 fand am 15. Novem­ber 2022 das Forum Anschluss­glei­se wie­der statt. Die Refe­ren­ten waren sich einig: Anschluss­glei­se las­sen sich sehr wohl erfolg­reich betrei­ben, sofern die Betrei­ber Geld und Zeit in Pla­nung, Fach­wis­sen und Sicher­heit investieren.

Darum geht’s:
  • Anschluss­glei­se las­sen sich erfolg­reich betrei­ben. Doch das erfor­dert Geld und Planung.
  • Prag­ma­ti­sche Sicher­heits­kon­trol­len ermög­li­chen den Ver­gleich von Theo­rie und Praxis.
  • Der Erfah­rungs­aus­tausch inner­halb der Bran­che und die Fach­un­ter­stüt­zung durch den VAP wer­den begrüsst.
Kritischer Blick

Im ers­ten Teil des Forums brach­ten wir die neuen Rol­len im Wagen­la­dungs­ver­kehr zur Spra­che. In sei­ner Begrüs­sung warf VAP-Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer einen kri­ti­schen Blick auf die aktu­el­le Ver­nehm­las­sung. Er for­dert die Anwe­sen­den auf, ihre Ideen für einen erfolg­rei­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Bran­chen­ge­sprä­chen ein­zu­brin­gen. Nötig sei eine Neu­ord­nung der Rol­len der Akteu­re auf der letz­ten Meile, im Ver­trieb und in der Pro­duk­ti­on. Eben­so brau­che es einen fle­xi­ble­ren Ein­satz der Res­sour­cen wie Wagen und Loks durch neue Geschäfts­mo­del­le. Eine Stu­die des VAP von 2013 zeig­te schon damals auf, dass wett­be­werbs­ori­en­tier­te Koope­ra­ti­on zu einem Sys­tem mit effi­zi­en­te­rer Leis­tungs­er­brin­gung und mehr Ver­keh­ren führt.

Betrieb

Tho­mas Kel­ler, Lei­ter Logis­tik bei der Per­len Papier AG, sprach über den erfolg­rei­chen Betrieb der Anschluss­glei­se. Als gros­se Her­aus­for­de­rung für seine Anschluss­glei­se in Gisikon/Root bezeich­ne­te er die Rekru­tie­rung qua­li­fi­zier­ter Mit­ar­bei­ten­der. Die erfor­der­li­che Aus­bil­dung koste viel Geld und bedin­ge eine weit­sich­ti­ge Pla­nung. Wei­te­re Fak­to­ren seien die kom­ple­xen Betriebs­vor­schrif­ten und die War­tung der eige­nen Loks. Tho­mas Kel­ler teilt mit den Gäs­ten seine Erfah­run­gen mit Arti­kel 6a der Güter­trans­port­ver­ord­nung und der Rail­Com. Dank guter Bera­tung durch den VAP liess sich eine adäqua­te Son­der­lö­sung für den Zugang zum Anschluss­gleis der Per­len Papier AG fin­den, wonach keine Nut­zung von Drit­ten mög­lich ist, da die Anla­gen hier­für nicht geeig­net seien und Aus­bau­pro­jek­te bestehen.

Sicherheitskontrollen

Ueli Remund, Mit­glied des Stabs Anschluss­glei­se bei der Plan­zer Trans­port AG, zeig­te anhand der Orga­ni­sa­ti­on und Pro­zes­se auf, wie wich­tig eine sau­be­re Doku­men­ta­ti­on und Sicher­heits­kon­trol­len sind, z.B. um die Sicher­heit und Rück­ver­folg­bar­keit zu gewähr­leis­ten. Eine sol­che sei essen­zi­ell, um erfolg­reich Anschluss­glei­se zu betrei­ben. Plan­zer muss­te die inter­nen Kon­trol­len der Anschluss­glei­se ver­fei­nern. Ueli Remund emp­fahl, den VAP fach­kun­di­gen Dienst­leis­ter damit zu beauf­tra­gen, wenn die Fach­kom­pe­tenz im eige­nen Haus fehlt.

Instandhaltung

Hein­rich Mau­rer, Lei­ter Immo­bi­li­en bei der mobi­log AG, beleuch­te­te die Instand­hal­tung und deren ver­läss­li­che Pla­nung mit Unter­stüt­zung des VAP am Bei­spiel des fir­men­ei­ge­nen Gleis­an­schlus­ses. Die­ser ist ein wich­ti­ger Bestand­teil der Trans­port­lo­gis­tik; immer­hin wird gera­de im Inbound 70% des Volu­mens mit der Bahn ange­lie­fert. Die mobi­log AG ent­schied sich, auf den Zug zu ver­la­den, nach­dem der Gott­hard­tun­nel infol­ge eines Unfalls über län­ge­re Zeit gesperrt war. Hein­rich Mau­rer beur­teilt diese Ent­schei­dung als nach­hal­tig richtig.

Aufsichtspflicht

Im zwei­ten Teil berich­te­te Hen­rik Lipp­mann, lei­ten­der Audi­tor bei der Sek­ti­on Sicher­heits­über­wa­chung des BAV, über die Erfah­run­gen aus der Sicher­heits­über­wa­chung von Anschlies­sern. Diese Auf­sichts­pflicht brin­ge den Unter­neh­men einen Mehr­wert. Viele Anschlies­ser seien nicht bahn­af­fin, wes­halb die Audits oft einer Bera­tung gleich­kom­men wür­den. Ein wich­ti­ges Instru­ment stel­le das Online-Ver­zeich­nis Anschluss­glei­se dar. Die­ses kön­nen Anschluss­gleis­be­sit­zer nut­zen, um Doku­men­te digi­tal abzu­le­gen, auto­ma­ti­sche Benach­rich­ti­gun­gen ein­zu­rich­ten und für wei­te­re nütz­li­che Funk­tio­nen. Hen­rik Lipp­mann infor­mier­te zudem über die im Ände­rungs­zy­klus 2024 anste­hen­den Neue­run­gen bei den Fahr­dienst­vor­schrif­ten (FDV), die zu Ver­ein­fa­chun­gen im Ran­gier­be­reich der Anschluss­glei­se füh­ren werden.

Dialog

In der Gesprächs­run­de auf dem Podi­um dis­ku­tier­ten die Refe­ren­ten über das Thema «Sicher­heit in Rea­li­tät und Theo­rie – bestehen Unter­schie­de?». Am Forum nah­men inter­es­sier­te Ver­la­der, Güter­bah­nen und Dienst­leis­ter teil. Aus den Vor­trä­gen und aus der Dis­kus­si­on konn­ten sie wert­vol­le Erkennt­nis­se und prak­ti­sche Tipps mit­neh­men. Und natür­lich kam auch die Pfle­ge des Netz­werks beim anschlies­sen­den Steh­lunch nicht zu kurz.

 

Der Bahnsektor muss sich neu erfinden

Der Bahnsektor muss sich neu erfinden

Die Schie­ne ist nicht gera­de berühmt für ihre Erneue­rungs­freu­dig­keit. Das muss und wird sich ändern, wenn sie als Ver­kehrs­trä­ger zukunfts­fä­hig blei­ben will. Am 7. Inter­na­tio­na­len Eisen­bahn-Forum IRFC 2022 prä­sen­tier­ten die Exper­ten einen brei­ten Fächer an Initia­ti­ven, Inno­va­tio­nen und Neu­ord­nun­gen. Die wich­tigs­ten haben wir hier kurz­ge­fasst und kri­tisch gewürdigt.

 

Darum geht’s:
  • Zur Umset­zung des Green Deal braucht es Inno­va­ti­on, neue Tech­no­lo­gien und eine umfas­sen­de Moder­ni­sie­rung des Bahnsektors
  • Die Ska­lier­bar­keit von Inno­va­tio­nen gelingt nur mit Koope­ra­ti­on und Koordination
  • Die Schweiz darf den Anschluss an EU-Inno­va­ti­ons­pro­gram­me nicht verpassen

 

Unter der tsche­chi­schen EU-Rats­prä­si­dent­schaft lud der EU-Ver­kehrs­mi­nis­ter vom 5. bis 7. Okto­ber 2022 zur IRFC nach Prag ein. Der Kon­gress stand unter dem Motto: «Gemein­sam eine neue Gene­ra­ti­on von Eisen­bah­nen bauen». Der tsche­chi­sche Ver­kehrs­mi­nis­ter Mar­tin Kupka beton­te die Schlüs­sel­rol­le der Bahn für die erfolg­rei­che Umset­zung des Green Deal. Mit die­sem hat die EU eine klare Ant­wort auf den fort­schrei­ten­den Kli­ma­wan­del defi­niert. Bis 2050 sol­len Ver­kehr und Trans­port in Euro­pa CO2-neu­tral wer­den. Mit den Kli­ma­zie­len 2050 strebt der Bun­des­rat in der Schweiz die Ablö­sung von fos­si­len Ener­gie­trä­gern in einem ver­gleich­ba­ren Zeit­rah­men an. Seit ein paar Jah­ren zeich­net sich im Bahn­sek­tor ein Para­dig­men­wech­sel ab. Die Poli­tik setzt ter­mi­nier­te Ziele und erteilt den Spar­ten kon­kre­te Auf­trä­ge. Damit die euro­päi­schen Bah­nen gemäss den Auf­trä­gen reagie­ren kön­nen, braucht es mehr Zusam­men­ar­beit in der Wei­ter­ent­wick­lung neuer Tech­no­lo­gien und deren Umset­zung. Die tech­ni­sche Säule des 4. Bahn­pa­kets bil­det die Grund­la­ge für die Schaf­fung des geplan­ten ein­heit­li­chen euro­päi­schen Bahnsystems.

Bis neue Tech­no­lo­gien ihre Anwen­dungs­rei­fe erreicht haben, braucht es zunächst eine Koor­di­na­ti­on der Inno­va­ti­on (vgl. Abbil­dung) und eine geziel­te For­schung zur Erar­bei­tung der wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen. Dazu hat die EU in den ver­gan­ge­nen Jah­ren leis­tungs­fä­hi­ge und kom­pe­ten­te Orga­ni­sa­tio­nen auf­ge­baut: Das Pro­gramm «Hori­zon» führt und finan­ziert diver­se For­schungs­pro­jek­te. Dank bran­chen­über­grei­fen­der Ver­net­zung sol­len die Ergeb­nis­se und Resul­ta­te zeit­nah einem brei­ten Nut­zungs­feld zur Ver­fü­gung ste­hen. Im Rah­men der Inno­va­ti­ons­part­ner­schaft Europe’s Rail Joint Under­ta­king (EU-Rail) wer­den inno­va­ti­ve neue Ansät­ze auf Grund­la­ge von For­schungs­er­geb­nis­sen kon­kre­ti­siert. Die wich­ti­gen Pro­jek­te für den Bahn­be­trieb bezie­hungs­wei­se für die Tech­nik basie­ren auf den bei­den Säu­len «Sys­tem Pil­lar» und «Tech­ni­cal Pil­lar». Die Eisen­bahn­agen­tur ERA defi­niert die neuen ein­heit­li­chen Spe­zi­fi­ka­tio­nen für euro­päi­sche Bahn­an­wen­dun­gen und stellt so die Inter­ope­ra­bi­li­tät sicher. Dank die­ser Wis­sens­bün­de­lung las­sen sich in kur­zer Zeit inter­na­tio­nal anwen­dungs­rei­fe Lösun­gen erarbeiten.

Energie der Zukunft ist erneuerbar

Indus­tria­li­sier­te Volks­wirt­schaf­ten nutz­ten bis­her haupt­säch­lich fos­si­le Ener­gie­trä­ger. Diese waren auf dem inter­na­tio­na­len Markt lange güns­tig erhält­lich. Mit dem Green Deal will die EU die ver­kehrs­be­ding­ten Emis­sio­nen bis 2050 um 90% redu­zie­ren und 75% des Trans­port­vo­lu­mens von der Stras­se auf die Schie­ne oder Was­ser­stras­sen ver­la­gern. Die künf­tig wich­ti­gen Ener­gie­trä­ger sind Was­ser­stoff und Elek­tri­zi­tät, bei­des her­ge­stellt aus erneu­er­ba­ren Ressourcen.

Moderne Datenkommunikation erfolgt digital

Indus­tria­li­sier­te Pro­zes­se funk­tio­nie­ren dann erfolg­reich, wenn die not­wen­di­gen Daten für alle Betei­lig­ten direkt und unmit­tel­bar ver­füg­bar sind. Die aktu­el­le Daten­nut­zung ist noch ein­ge­schränkt, für viele Teil­pro­zes­se wer­den die Daten immer wie­der neu erfasst. Sol­che Allein­gän­ge sind res­sour­cen- und zeit­in­ten­siv sowie feh­ler­an­fäl­lig. In Zukunft sol­len Daten allen auto­ri­sier­ten Teil­neh­mern medi­en­bruch­frei und zeit­nah zur Ver­fü­gung ste­hen. Der direk­te Zugriff auf Daten ist zen­tral für die Rea­li­sie­rung von auto­ma­ti­sier­ten Pro­zes­sen, eben­so ein wirk­sa­mer Daten­schutz. Cyber­si­cher­heit wird zum Kern­the­ma der moder­nen Datenkommunikation.

Neuordnung des Bahnsystems gefragt 

Die Bahn war im 19. und begin­nen­den 20. Jahr­hun­dert wesent­lich für die Indus­tria­li­sie­rung. Erst ab Mitte des 20. Jahr­hun­derts dräng­ten Stras­se und Luft­fahrt dank ihren erfolg­rei­chen Inno­va­ti­ons­schrit­ten die Schie­ne im Trans­port zurück. Ent­schei­dend dabei waren der intra­mo­da­le Wett­be­werb und die rigo­ro­se Kun­den­ori­en­tie­rung. Die wich­tigs­te Frage der Kun­den lau­te­te: Wie kön­nen wir unse­re Bedürf­nis­se ein­fa­cher, beque­mer und güns­ti­ger erfül­len? Und sie erhiel­ten auf der Stras­se pas­sen­de Ant­wor­ten. Diese Frage müs­sen sich die Bah­nen heute end­lich auch stel­len. Die Bahn stellt ein leis­tungs­fä­hi­ges und res­sour­cen­scho­nen­des Trans­port­sys­tem mit zahl­rei­chen Vor­tei­len dar. Im direk­ten Ver­gleich des benö­tig­ten Ener­gie­be­darfs schnei­det die elek­tri­fi­zier­te Bahn gegen­über der Stras­se als ein­deu­ti­ge Sie­ge­rin ab. Die Bahn benö­tigt bei glei­chen Rah­men­be­din­gun­gen 10-mal weni­ger Ener­gie als die Stras­se. Wich­ti­ge euro­päi­sche Bahn­stre­cken sind bereits elek­tri­fi­ziert, sodass die benö­tig­te Trak­ti­ons­en­er­gie mit hohem Wir­kungs­grad genutzt wer­den kann. Ein weit ver­zweig­tes Stre­cken­netz ver­bin­det heute die wich­ti­gen Regio­nen Euro­pas, ein Gross­teil der Stre­cken sind nor­mal­spu­rig, nur in weni­gen euro­päi­schen Regio­nen sind heute abwei­chen­de Spur­wei­ten in Betrieb. Damit die geplan­te Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs auf die Schie­ne tat­säch­lich rea­li­siert wer­den kann, braucht es zunächst einen Kul­tur­wan­del bei den Bah­nen hin zu intra­mo­da­lem Wett­be­werb und Kun­den­ori­en­tie­rung sowie eine umfas­sen­de und sys­te­ma­ti­sche Erneue­rung des Bahnsystems:

  • TEN‑T: Die EU hat das trans­eu­ro­päi­sche Schie­nen­netz zur Ver­bin­dung aller bedeu­ten­den euro­päi­schen Zen­tren defi­niert. Auf einer ein­heit­li­chen, har­mo­ni­sier­ten Infra­struk­tur sol­len die Züge hin­der­nis­frei ver­keh­ren kön­nen, auf Neben­stre­cken kann Was­ser­stoff- oder Bat­te­rie­be­trieb für die ange­streb­te CO2-Neu­tra­li­tät sor­gen. Der Aus­bau des Bahn­net­zes erfolgt mit zwei unter­schied­li­chen Schwer­ge­wich­ten: Für den Per­so­nen­ver­kehr ist ein Hoch­ge­schwin­dig­keits­netz auf­zu­bau­en, das die wich­ti­gen Zen­tren ver­bin­det und attrak­ti­ve Rei­se­zei­ten ermög­licht. Für den Güter­ver­kehr sind die erfor­der­li­chen Tras­sen bereit­zu­stel­len, sodass der Bahn­gü­ter­ver­kehr gemäss den poli­ti­schen Vor­ga­ben wach­sen kann. Die Güter­bah­nen müs­sen in den nächs­ten Jahr­zehn­ten ihre Trans­port­ka­pa­zi­tät mehr als ver­dop­peln. Die­ses hoch­ge­steck­te Ziel kön­nen sie nur mit­hil­fe von Inno­va­ti­on errei­chen. Zudem müs­sen die Kor­ri­dor­ma­na­ger mit umfas­sen­den Kom­pe­ten­zen aus­ge­stat­tet wer­den, damit die heu­ti­ge Rosi­nen­pi­cke­rei der natio­na­len inte­griert geführ­ten Staats­bah­nen ein Ende hat.
  • Inter­ope­ra­bi­li­tät und Stan­dar­di­sie­rung: Noch gilt bei den ver­schie­de­nen euro­päi­schen Bahn­sys­te­men eine Viel­zahl von oft unter­schied­li­chen natio­na­len Vor­schrif­ten. Deren Ein­hal­tung schränkt den frei­zü­gi­gen grenz­über­schrei­ten­den Bahn­ver­kehr bis heute signi­fi­kant ein und ermög­licht unlau­te­re Wett­be­werbs­vor­tei­le im natio­na­len Markt. Trotz der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) behin­dern natio­na­le Vor­schrif­ten immer noch den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr mas­siv. Die EU hat die Besei­ti­gung die­ser natio­na­len Vor­schrif­ten mit dem «rules clea­ning-up pro­gram­me» zu einer wich­ti­gen Füh­rungs­auf­ga­be erko­ren. Dies ist ein ent­schei­den­des Pro­gramm der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets zur Schaf­fung der Sin­gle Euro­pean Rail­way Area (SERA). Wäh­rend die Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für die Wei­ter­ent­wick­lung der Tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen der Inter­ope­ra­bi­li­tät (TSI) ver­ant­wort­lich ist, muss der Bahn­sek­tor die dazu­ge­hö­ri­gen Stan­dards und Nor­men aktua­li­sie­ren und wei­ter­ent­wi­ckeln. Im ange­streb­ten Ide­al­fall sol­len die TSI und die Nor­men alle bahn­tech­ni­schen Teil­sys­te­me in allen betei­lig­ten euro­päi­schen Län­dern aus­rei­chend spe­zi­fi­zie­ren. Auch die Schweiz setzt im Nor­mal­spur­be­reich kon­se­quent auf die TSI. Sie hat im Rah­men des gel­ten­den Land­ver­kehrs­ab­kom­mens erste Ele­men­te der tech­ni­schen Säule des 4. EU-Bahn­pa­kets über­nom­men. Da der Dia­log zwi­schen der EU und der Schweiz der­zeit still­steht, ist die geplan­te Wei­ter­füh­rung aktu­ell lei­der nicht möglich.
  • Digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK): Die Bahn muss ihre his­to­risch gewach­se­nen, aber über­al­ter­ten Stan­dards wie die klas­si­sche Schrau­ben­kupp­lung zuguns­ten moder­ner digi­ta­li­sier­ter Sys­te­me – etwa der DAK4 – flä­chen­de­ckend ablö­sen. Dies bil­det eine ent­schei­den­de Grund­la­ge für eine künf­ti­ge umfas­sen­de Auto­ma­tis­a­ti­on im Bahn­sek­tor. Noch wich­ti­ger aber ist die Ver­net­zung aller Akteu­re ent­lang der gesam­ten Logis­tik­ket­te – über den rei­nen Schie­nen­lauf hin­aus – dank der Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung. Frei zugäng­li­che Daten- und Buchungs­platt­for­men eröff­nen unge­ahn­te Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen und Qua­li­täts­ver­bes­se­run­gen. Auch die Mit­glie­der des VAP und die SBB tra­gen mit ihrem Know-how aktiv zum Gelin­gen die­ses wich­ti­gen Pro­jekts bei.
  • Ener­gie: Beim Thema Ener­gie wer­den die erfor­der­li­chen Pro­zes­se zu der CO2-neu­tra­len Gewin­nung, der Ver­tei­lung und der ein­fa­chen Nut­zung von Was­ser­stoff bear­bei­tet. Für den Betrieb auf län­ge­ren nicht elek­tri­fi­zier­ten Bahn­stre­cken bil­det Was­ser­stoff eine viel­ver­spre­chen­de Ener­gie­quel­le, um rasch fos­si­le Treib­stof­fe abzulösen.
Marathon mit Hürden

Die EU hat mit dem Green Deal ein umfas­sen­des Pro­gramm zur Gestal­tung eines CO2-neu­tra­len Euro­pas defi­niert. Aller­dings haben die Mit­glied­län­der unter­schied­li­che Aus­gangs­la­gen, Prio­ri­tä­ten und Inter­es­sen. Für die Umset­zung die­ses anspruchs­vol­len Pro­gram­mes wer­den folg­lich eini­ge Hür­den zu über­win­den sein. Es wird sich zei­gen, ob die natio­na­len Inter­es­sen der Staats­bah­nen zuguns­ten einer gemein­sa­men euro­päi­schen Lösung genü­gend zurück­tre­ten kön­nen. Die Bahn soll im euro­päi­schen Per­so­nen­ver­kehr und Güter­trans­port künf­tig eine Schlüs­sel­rol­le spie­len. Sie über­zeugt durch eini­ge bestechen­de Vor­tei­le. Aber sie muss auch eine über viele Jahr­zehn­te ent­stan­de­ne Abnei­gung gegen Erneue­run­gen, Ver­än­de­run­gen und Wett­be­werb über­win­den. Die Abschot­tung der Märk­te, ins­be­son­de­re durch die Staats­bah­nen, bil­det nach wie vor vie­ler­orts ein gros­ses Hin­der­nis. Durch das Fest­hal­ten an natio­na­len Vor­schrif­ten, oft unter dem Vor­wand von Sicher­heits­über­le­gun­gen, wol­len sich Staats­bah­nen wei­ter­hin vor uner­wünsch­ter inter­na­tio­na­ler Kon­kur­renz schüt­zen. Es liegt an den Mit­glied­staa­ten, der euro­päi­schen Idee zum Durch­bruch zu ver­hel­fen und unlau­te­ren Metho­den ihrer Staats­bah­nen den Rie­gel zu stos­sen. Der Bahn­sek­tor muss mit Inno­va­ti­on neue Stan­dards set­zen. Er muss seine Vor­schrif­ten­welt inter­na­tio­nal ver­ein­heit­li­chen und ent­schla­cken. Gros­se Lie­fe­ran­ten des Bahn­sek­tors dür­fen bei der Ent­wick­lung neuer Sys­te­me nicht ver­su­chen, sich durch exklu­si­ve, inkom­pa­ti­ble Pro­duk­te einen ein­sei­ti­gen Markt­vor­teil zu ver­schaf­fen. Für einen nach­hal­ti­gen Migra­ti­ons­er­folg benö­tigt der Sek­tor kom­pa­ti­ble, aus­ge­reif­te und zuver­läs­si­ge inno­va­ti­ve Pro­duk­te. Damit haben sich die Her­stel­ler in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht gera­de aus­ge­zeich­net. Ob die ange­streb­te Ver­la­ge­rung der Ver­keh­re auf die Schie­ne im geplan­ten Umfang mach­bar wird, hängt von den ein­setz­ba­ren Finanz­mit­teln ab. Es wird für die Migra­ti­on keine prall gefüll­te EU-Geld­scha­tul­le daste­hen, aus der sich die ein­zel­nen Unter­neh­men nach Bedarf bedie­nen kön­nen. Die ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten wer­den hier mit kräf­ti­gen Anschub­fi­nan­zie­run­gen zur Erneue­rung und Erwei­te­rung der Bahn­in­fra­struk­tur bei­tra­gen müs­sen. Das gilt auch für die Schweiz. Kern­pro­jek­te wie die DAK müs­sen inter­na­tio­nal abge­stimmt sein, sonst wird ihre Wir­kung sang- und klang­los verpuffen.

Schweiz ist Teil von Europa

Auch die Schweiz kann mit einer akti­ven Betei­li­gung an die­sen EU-Pro­gram­men nur gewin­nen. Das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz trägt mit sei­nen gros­sen Tran­sit­ach­sen zum trans­eu­ro­päi­schen Schie­nen­netz der EU bei. Es bil­det einen wich­ti­gen Teil des ein­heit­li­chen inter­ope­ra­blen euro­päi­schen Sys­tems SERA. Da viele der Schwei­zer Ver­keh­re grenz­über­schrei­tend geführt wer­den, sind inter­ope­ra­ble Lösun­gen unab­ding­bar. Die Schweiz hat ihr Plan­soll mit dem durch­ge­hen­den Aus­bau der Nord-Süd-Trans­ver­sa­len wie ange­sagt erfüllt. Das Schwei­zer Bahn­netz muss für den Bin­nen­ver­kehr wei­ter aus­ge­baut wer­den, um das Wachs­tums­ziel im Güter­ver­kehr Zukunft bewäl­ti­gen zu kön­nen. Unse­re Exper­ten kön­nen aktiv wert­vol­le Ent­wick­lungs­bei­trä­ge leis­ten und sich mit den Bes­ten inter­na­tio­nal mes­sen. Unse­re Bahn­un­ter­neh­men kön­nen mit neuen Kon­zep­ten ihre Markt­po­si­ti­on, ins­be­son­de­re auch im Import- und Export­ver­kehr stär­ken. Der VAP unter­stützt die gemein­sa­men Akti­vi­tä­ten, um den Bahn­sek­tor zu einem wich­ti­gen Part­ner des mul­ti­mo­da­len Trans­port­sys­tems wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Dabei ist die Zusam­men­ar­beit auf euro­päi­scher Ebene und intra­mo­da­ler Wett­be­werb eine ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung, um die poli­ti­schen Ziele frist­ge­recht zu errei­chen. Wir sind ver­kehrs­tech­nisch so eng mit den Nach­bar­staa­ten ver­knüpft, dass unse­re Wirt­schaft hin­der­nis­freie grenz­über­schrei­ten­de Ver­kehrs- und Trans­port­leis­tun­gen braucht. Gera­de für grös­se­re Distan­zen ist aus Ener­gie­sicht die Schie­ne prä­de­sti­niert. Die poli­ti­schen Dif­fe­ren­zen zwi­schen der Schweiz und der EU behin­dern nach wie vor die drin­gend not­wen­di­ge inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beit. Die Bahn­bran­che ist gut bera­ten, trotz der Hür­den den fach­li­chen Aus­tausch aktiv zu suchen und zu pfle­gen. Eine erfolg­rei­che Bahn­zu­kunft haben wir nur gemeinsam.

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