BETRIEB

Wir ver­tre­ten die Güter-Akteu­re und legen unse­ren Schwer­punkt in die­sem Kapi­tel auf die Nut­zung der Infra­struk­tur, also auf den Ver­kehr. Wir set­zen uns für einen frei­en Betrieb auf der letz­ten Meile ein. Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

 

Akteure im Bereich Betrieb

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU)

Hersteller/Halter von Roll­ma­te­ri­al (Pri­vat­wa­gen­ver­mie­ter)

Ope­ra­teu­re

Fahr­plä­ne (Tras­sen­ver­ga­be­stel­le TVS)

Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter in Europa

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
MFD Rail Logo      
MFD Rail
     
VTG was­co­sa erme­wa
MFD Rail Logo  
Grou­pe Millet MFD Rail

Verlader (Beispiele)

HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Produktionsformen

Ganzzugverkehr

Beim Ganz­zug­ver­kehr bleibt die Zusam­men­set­zung des Güter­zugs unver­än­dert, wäh­rend er vom Ver­sen­der zum Emp­fän­ger fährt. Diese Trans­port­me­tho­de ist beson­ders wirt­schaft­lich, wenn gros­se Men­gen eines Absen­ders trans­por­tiert wer­den und ein Gleis­an­schluss vor­han­den ist. Gän­gi­ge Ladun­gen: Kies, Zucker­rü­ben, Beton, Holz, Auto, Getrei­de, Stahl, Eisen, Kohle, Mine­ral­öl, Che­mi­ka­li­en, Papier, Abfall u.v.m. Im Ver­gleich zum Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, bei dem ein hoher Ran­gier­auf­wand anfällt, ist der Betrieb von Ganz­zü­gen kos­ten­güns­ti­ger. Gele­gent­lich fah­ren Ganz­zü­ge auch im kom­bi­nier­ten Ver­kehr, was bedeu­tet, dass sie Con­tai­ner oder Wech­sel­be­häl­ter beför­dern, die an Ter­mi­nals umge­la­den wer­den. Im Ganz­zug­ver­kehr gibt es meh­re­re Wett­be­wer­ber.

Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)

Trans­port von Gütern von unter­schied­li­chen Ver­sen­dern und Emp­fän­gern, die in ein­zel­nen Eisen­bahn­wag­gons oder Wagen­grup­pen trans­por­tiert wer­den (weni­ger als ein Zug). Das Trans­port­gut wird in den Eisen­bahn­wa­gen ein- oder umge­la­den, geschüt­tet, umge­pumpt usw. Die Wagen wer­den ein­zeln nach Bedarf ran­giert. Die Bün­de­lung und Sor­tie­rung der Ver­keh­re erfol­gen in der Regel über For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fe, um sie anschlies­send zu einem voll­stän­di­gen Güter­zug zusam­men­zu­stel­len. Im EWLV kön­nen auch Wagen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs beför­dert wer­den. Kon­kur­renz­fä­hig ist der EWLV vor allem dort, wo Emp­fän­ger und Absen­der dank einem Anschluss­gleis direkt bedient wer­den kön­nen. Jeg­li­che Ladung kann im EWLV trans­por­tiert wer­den. Der EWLV wird fast aus­schliess­lich von SBB Cargo betrie­ben und verantwortet.

TR TransRail

Vor­tei­le des Einzelwagenverkehrs:

  • FELXIBEL: Klei­ne Güter­men­gen kön­nen kurz­fris­tig per Bahn trans­por­tiert wer­den, was ent­schei­dend für “Just-in-Time”-Produktionsprozesse ist.
  • SICHER: Für Gefahr­gü­ter, die nicht auf der Stras­se beför­dert wer­den dür­fen, bie­tet die Schie­ne die ein­zi­ge Mög­lich­keit, da sie stren­ge Sicher­heits­stan­dards erfüllt.
  • INKLUSIV: Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen über den EWLV auch klei­ne­re Güter­men­gen ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig transportieren.
  • INNOVATIV: Neue Arten von Gütern wie Was­ser­stoff oder CO2 kön­nen schritt­wei­se über den EWLV trans­por­tiert wer­den, solan­ge die Men­gen nicht für einen kom­plet­ten Zug ausreichen.
  • SYSTEMRELEVANT: Der EWLV wird nicht nur für den Güter­trans­port genutzt, son­dern auch für Schad­wa­gen, die aus dem Ver­kehr gezo­gen und in eine Werk­statt gebracht wer­den müssen.
Definition Kombinierter Verkehr

Kom­bi­nier­ter Ver­kehr bezeich­net die mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung von Gütern in stan­dar­di­sier­ten Lade­ein­hei­ten wie Con­tai­nern, Wech­sel­be­häl­tern und Sat­tel­auf­lie­gern, wobei meh­re­re Ver­kehrs­trä­ger wie Stras­se-Schie­ne oder Bin­nen­schiff-Schie­ne genutzt wer­den. Hier­bei erfolgt der naht­lo­se Über­gang der Ladungs­ein­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Trans­port­mit­teln – übli­cher­wei­se mit­tels Kran – ohne dass das Trans­port­ge­fäss gewech­selt wer­den muss. Dies ermög­licht einen kon­ti­nu­ier­li­chen Trans­port­pro­zess in einer durch­gän­gi­gen Transportkette.

Die längs­te Stre­cke des Trans­ports wird dabei über die Schie­ne abge­wi­ckelt. Der Kom­bi­nier­te Ver­kehr bil­det das am stärks­ten wach­sen­de Seg­ment im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Es wird zwi­schen beglei­te­tem und unbe­glei­te­tem kom­bi­nier­tem Ver­kehr unterschieden.

 

Beglei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer beglei­te­ten Motor­fahr­zeugs mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpen­que­ren­den Ver­kehr wird dar­un­ter der Bahn­ver­lad von gan­zen Last­wa­gen und Sat­tel­schlep­pern ver­stan­den, bei denen der Fahrer/die Fah­re­rin in einem sepa­ra­ten Begleit­wa­gen mit­reist (Rol­len­de Land­stras­se; Rola).

Unbe­glei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer nicht beglei­te­ten Motor­fahr­zeu­ges mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beför­de­rung von Con­tai­nern und Wech­sel­be­häl­tern mit meh­re­ren Ver­kehrs­trä­gern (z.B. Stras­se-Schie­ne oder Rheinschiff-Schiene).

 

KVF‑N stärkt Schienengüterverkehr mit mehr Wettbewerb und Transparenz

KVF‑N stärkt Schienengüterverkehr mit mehr Wettbewerb und Transparenz

Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats (KVF‑N) bean­tragt ihrem Rat im Rah­men des Geschäfts 24.017 das Ein­tre­ten und die Annah­me der Kre­di­te für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) sowie die befris­te­te Abgel­tung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) inklu­si­ve der Bestel­lung des Güter­ver­kehrs. Zudem nimmt sie eini­ge ent­schei­den­de Prä­zi­sie­run­gen am Geset­zes­text vor: Der Wett­be­werb soll inten­si­ver geför­dert und Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen zwi­schen sub­ven­tio­nier­ten und eigen­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen durch die Offen­le­gung von Kenn­zah­len und Finanz­flüs­sen in den Geschäfts­be­rich­ten der Güter­bah­nen unter­bun­den wer­den. Zusätz­lich will die KVF‑N die Bin­nen­schiff­fahrt aus­drück­lich im Geset­zes­ent­wurf ver­an­kern, um mehr Rechts­si­cher­heit zu schaffen.

Wenig ziel­füh­rend hin­ge­gen ist das im Gesetz ergänz­te Ziel, den Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Diese Bot­schaft soll­te eher an die markt­be­herr­schen­de, staat­li­che SBB gerich­tet wer­den, die durch ihre aktu­el­le Ange­bots- und Preis­po­li­tik wei­ter­hin Ver­keh­re von der Schie­ne ver­treibt. Dies unter­gräbt das letz­te Ver­trau­en der Kun­den in die Leis­tungs­fä­hig­keit und den Wil­len der Staats­bahn. Tat­säch­lich sind die in der Vor­la­ge vor­ge­se­he­nen Mass­nah­men ziel­füh­ren­der als ambi­tio­nier­te Ziele: Markt­an­tei­le kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die vor­ge­se­he­ne Digi­ta­li­sie­rung und den Wan­del von einem Sys­tem des 19. Jahr­hun­derts in das 21. Jahr­hun­dert gewin­nen. Die nun noch ver­stärk­te För­de­rung des Wett­be­werbs zwi­schen Güter­bah­nen, in Kom­bi­na­ti­on mit der befris­te­ten Abgel­tung des EWLV, könn­te bald zu einem brei­te­ren Ange­bot und wach­sen­den Markt­an­tei­len für die Schie­ne füh­ren. Die prä­zi­sie­ren­den Anträ­ge der KVF‑N dürf­ten in die­ser Hin­sicht weit­aus wirk­sa­mer sein als unver­bind­li­che Ver­la­ge­rungs­zie­le, die zudem der Ver­fas­sung widersprechen.

Bedau­er­li­cher­wei­se fan­den die Anträ­ge auf mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb beim Bau und Betrieb von Umschlags­an­la­gen keine Mehrheit.

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

Die Coop-Grup­pe hat sich zur Reduk­ti­on von CO2-Emis­sio­nen ver­pflich­tet. Ein zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Stra­te­gie ist die Ver­la­ge­rung des Trans­ports auf die Schie­ne. Wie das dem Detail- und Gross­han­dels­kon­zern gelingt und wel­che Her­aus­for­de­run­gen es dabei zu bewäl­ti­gen gibt, erläu­tert Dani­el Hin­ter­mann, Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik der Coop-Grup­pe, im Gespräch mit dem VAP. 

 

VAP: Herr Hin­ter­mann, wie ist es der Coop-Grup­pe gelun­gen, zwei Drit­tel des Trans­port­an­teils zwi­schen den Ver­teil­zen­tra­len auf die Schie­ne zu verlagern? 

Dani­el Hin­ter­mann: Das war ein mehr­jäh­ri­ger Pro­zess. Er wurde 2010 mit dem Ent­scheid, eine Güter­ei­sen­bahn zu kau­fen, ange­scho­ben. Damals über­nah­men wir die Rail­ca­re AG als hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter­ge­sell­schaft. Wir ban­den das klei­ne Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men schritt­wei­se in die Logis­tik­welt von Coop ein. Heute ist die Rail­ca­re ein inte­grier­ter Bestand­teil unse­rer grup­pen­wei­ten Trans­port­ket­te. Sie ermög­licht es uns, den Schie­nen­trans­port­an­teil wei­ter zu erhöhen.

Wie kam es dazu, dass die Coop-Grup­pe ihr eige­nes Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men hat?

Im 2008 hat Coop ihre Visi­on zur CO2-Neu­tra­li­tät und die Zen­tra­li­sie­rungs­stra­te­gie von Logis­tik und Pro­duk­ti­on ent­wi­ckelt. Um die gesetz­ten Ziele zu errei­chen, such­ten wir neue Ansät­ze in der Trans­port­lo­gis­tik. Mit dem dama­li­gen Kon­zept von Rail­ca­re wur­den wir fündig.

Wel­chen Anteil an Schie­nen­ver­kehr stre­ben Sie an? 

Wir kön­nen uns vor­stel­len, den Bahn­an­teil im Schwei­zer Lie­fer­ver­kehr – also dem Out­bound-Geschäft – von heute 40% auf 50% zu stei­gern. Beim Inbound-Ver­kehr aus Euro­pa und der Schweiz sehen wir ein ähn­li­ches Poten­zi­al. Um diese Ziele zu errei­chen, steht uns ein mehr­jäh­ri­ger, anspruchs­vol­ler Ver­la­ge­rungs­pro­zess bevor.

Was raten Sie ande­ren Unter­neh­men, die den Trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern möchten? 

Mei­nes Erach­tens braucht es die Ent­schlos­sen­heit der obers­ten Füh­rungs­crew, den Ver­kehr aktiv zu ver­la­gern. Das bedingt einen hohen Stan­dar­di­sie­rungs­grad im Equip­ment sowie eine enge Pro­zess­ver­net­zung zwi­schen Ver­la­der und Bahn.

Wie sieht die Zusam­men­ar­beit der Coop-Grup­pe mit dem VAP aus? 

Coop ist seit vie­len Jah­ren Mit­glied im VAP. Wir konn­ten wie­der­holt auf die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung des VAP zäh­len, ins­be­son­de­re für Ver­trags­wer­ke, Pro­jekt­be­glei­tung oder tech­ni­sche Emp­feh­lun­gen im Thema Anschlussgleis.

Wel­che Stär­ken schrei­ben Sie dem VAP zu? 

Der VAP ist gera­de beim Wis­sen rund um sinn­vol­le Ver­trä­ge und gel­ten­de Regel­wer­ke stark. Wir schät­zen es, dass die Ver­ant­wort­li­chen jeder­zeit und unkom­pli­ziert erreich­bar sind, prag­ma­tisch vor­ge­hen und pra­xis­na­he sowie umsetz­ba­re Lösun­gen bieten.

Wie wür­den Sie den VAP beschreiben? 

Als eine für die Coop-Grup­pe als Ver­la­de­rin zen­tra­le Wis­sens­platt­form rund um den Schienengüterverkehr.

Wem wür­den Sie eine Zusam­men­ar­beit mit dem VAP empfehlen? 

Allen Ver­la­dern, die Güter mit der Bahn trans­por­tie­ren oder in Zukunft trans­por­tie­ren wollen.

Wo sehen Sie den drin­gends­ten Hand­lungs­be­darf im Schienengüterverkehr? 

In der Digi­ta­li­sie­rung über die gesam­te Trans­port­ket­te hin­weg. Im Wei­te­ren braucht es drin­gend eine Auto­ma­ti­sie­rung auf der letz­ten Meile bezie­hungs­wei­se im Rangierverkehr.

Was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz? 

Ich wün­sche mir, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig wett­be­werbs­fä­hig wird. Dazu muss er den Güter­bah­nen genü­gend Tras­sen zur Ver­fü­gung stel­len. Schliess­lich wün­sche ich mir mehr Dyna­mik bei Pro­zess­ver­än­de­run­gen, zum Bei­spiel wenn es darum geht, Ver­kehrs­strö­me zu ändern.

Was wurde noch nicht gesagt? 

Wir beob­ach­ten eine Ten­denz der Über­re­gu­lie­rung und Tech­no­kra­tie im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Das macht die Güter­bah­nen weder siche­rer noch wett­be­werbs­fä­hi­ger. Die­ser Ent­wick­lung soll­ten die betei­lig­ten Akteu­re mit ver­ein­ten Kräf­ten entgegenwirken.

 

Danke, Herr Hin­ter­mann, für das auf­schluss­rei­che Gespräch.

 

 

Dani­el Hin­ter­mann ist seit 2017 Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik und Mit­glied der Geschäfts­lei­tung der Coop-Grup­pe. Seine lange Kar­rie­re bei Coop begann 2001 bei Inter­dis­count, 2010 wurde er Lei­ter Logis­tik­re­gi­on Nord­west­schweiz. Seine erste beruf­li­che­Er­fah­rung sam­mel­te der lizen­zier­te Betriebs­wirt­schaf­ter in der Unternehmensberatung.

Die Coop-Grup­pe ist das gröss­te Detail- und Gross­han­dels­un­ter­neh­men der Schweiz. Sie beschäf­tigt 94 790 Mit­ar­bei­ten­de – davon 3417 Ler­nen­de – und unter­hält 2633 Verkaufsstellen/Märkte in der Schweiz und in Euro­pa. Ein Stand­bein ist der Detail­han­del mit den Coop-Super­märk­ten und zahl­rei­chen Fach­for­ma­ten in der Schweiz, das zwei­te bil­den der inter­na­tio­na­le Gross­han­del und die Produktion.

Gotthardbasistunnel (#10): Europa präsentiert den Schlussbericht

Gotthardbasistunnel (#10): Europa präsentiert den Schlussbericht

Das Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) der Euro­pean Union Agen­cy for Rail­ways (ERA) hat Mitte Juli 2024 sei­nen Schluss­be­richt zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel vom 10. August 2023 publi­ziert. Die­ser ent­hält einen erwei­ter­ten Anwen­dungs­be­reich, eine erhöh­te betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze, stren­ge­re Vor­ga­ben für Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men und die Emp­feh­lung der Klang­pro­be zur Prävention.

Darum geht’s:

  • JNS Task Force ver­öf­fent­licht Schluss­be­richt und Folgeabschätzung
  • 4 Kern­punk­te für alle betei­lig­ten Akteu­re: erwei­ter­ter Anwen­dungs­be­reich, höhe­re Nut­zungs­gren­ze, voll­stän­di­ge Umset­zung der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men, Klang­pro­be zur Prävention
  • Anhän­ge 9 und 10 des All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trags anpassen
  • Miss­ver­ständ­nis­se bei der Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te verhindern
  • Inter­na­tio­na­le Nach­be­ar­bei­tung funk­tio­niert gut

 

Die Arbeit des JNS zielt dar­auf ab, alle Mass­nah­men, die nach einem Unfall oder einer Stö­rung im Eisen­bahn­ver­kehr der EU ergrif­fen wer­den, EU-weit zu har­mo­ni­sie­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit»). Das Gre­mi­um setzt sich aus Ver­tre­tern der ERA, der natio­na­len Auf­sichts­be­hör­de (NSA) und der Group of Repre­sen­ta­ti­ve Bodies (GRB) in Ver­tre­tung der inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­bän­de zusam­men. Die ERA hat zudem die Kurz­ana­ly­se «Light Impact Assess­ment» als Fol­ge­ab­schät­zung zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel mit Fokus auf das Thema «gebro­che­ne Räder» veröffentlicht.

JNS-Schlussbericht enthält bisherige und neue Massnahmen

Die Dis­kus­sio­nen zwi­schen dem JNS und der Bran­che ver­lie­fen koope­ra­tiv. Sie führ­ten zu eini­gen Kom­pro­mis­sen, um natio­na­le Ein­zel­mass­nah­men zu ver­mei­den, die von meh­re­ren NSAs ange­kün­digt wur­den. Natio­na­le Son­der­vor­schrif­ten stel­len die Inter­ope­ra­bi­li­tät und die von der EU und der Schweiz ange­peil­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung in Frage.

Die Ergeb­nis­se des Schluss­be­richts basie­ren auf den Emp­feh­lun­gen des JNS-Ver­fah­rens «Gebro­che­ne Räder» (2017– 2019) und des­sen Abschluss­be­richt von 2019. Ände­run­gen gegen­über dem dama­li­gen Bericht sind gelb mar­kiert. Die ergänz­ten und ver­bes­ser­ten Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men erset­zen voll­stän­dig die­je­ni­gen des JNS-Ver­fah­rens für Rad­ty­pen BA 004 («Riss im Rad­kranz», 2017–2019). Die Mass­nah­men für einen «Riss in der Rad­schei­be» (Rad­ty­pen BA 314 alt/ZDB29) blei­ben wei­ter­hin gültig.

4 Kernpunkte für alle beteiligten Akteure

Die fol­gen­den Aspek­te sind für Güter­wa­gen­hal­ter und instand­hal­ten­de Stel­len («Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce», kurz ECM) beson­ders relevant:

  • Erwei­ter­ter Anwen­dungs­be­reich: Der Anwen­dungs­be­reich der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men wurde aus­ge­dehnt. Die Liste der betrof­fe­nen Rad­ty­pen umfasst neu: BA 004 (auch ver­wen­det in eini­gen Ver­sio­nen des Rad­satz­typs VRY), Db-004sa, BA 390, RI 025, R32, BA 304 und «ande­re ver­gleich­ba­re Rad­ty­pen, die nicht Teil der JNS-Bewer­tung waren».
  • Höhe­re Nut­zungs­gren­ze: Die betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze (vgl. Kas­ten) für die betrof­fe­nen Rad­ty­pen hat sich von einem Durch­mes­ser von 860 mm auf 864 mm erhöht.
  • Voll­stän­di­ge Umset­zung der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men: Für alle neu betrof­fe­nen Rad­ty­pen müs­sen alle betei­lig­ten Akteu­re ent­we­der die JNS-Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men voll­stän­dig umset­zen oder alter­na­ti­ve Mass­nah­men ergrei­fen, die min­des­tens ein gleich­wer­ti­ges Sicher­heits­ni­veau gewähr­leis­ten und durch eine Risi­ko­ana­ly­se gemäss Anhang 1 der EU-Ver­ord­nung 402/2013 (CSM RA) begrün­det sind.
  • Klang­pro­be zur Prä­ven­ti­on: Als ein­fa­che Prä­ven­ti­ons­mass­nah­me zur Sen­kung von Risi­ken führt der JNS-Schluss­be­richt die Klang­pro­be auf. Wir sind der Ansicht, dass die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men auf die Klang­pro­be bei Ver­dacht auf Über­hit­zung des Rad­sat­zes und/oder bei Riss­bil­dun­gen auf der Lauf­flä­che oder am Rad­kranz im Rah­men der Wagen­kon­trol­le vor Abfahrt nicht ver­zich­ten dür­fen. Sie soll­ten sie in ihren Kon­troll­pro­zess vor der Abfahrt auf­neh­men, falls das nicht schon gesche­hen ist.

Betrieb­li­che Nutzungsgrenze

Der Rad­durch­mes­ser wird vor der Abfahrt oder wäh­rend der Zug­vor­be­rei­tung nicht gemes­sen. Die betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze wird nach der War­tung defi­niert. Gemäss der ECM-Ver­ord­nung müs­sen ECMs die ange­mes­se­ne und siche­re War­tungs­gren­ze für Räder fest­le­gen, um zu ver­hin­dern, dass wäh­rend des Betriebs ein Rad des betrof­fe­nen Typs unter­halb der betrieb­li­chen Gren­ze von 864 mm ver­wen­det wird. Aus den Dis­kus­sio­nen in der JNS Task Force wurde die all­ge­mei­ne War­tungs­gren­ze von vor­her 876 mm auf nun 880 mm nach der Rad­satz­pro­fi­lie­rung erhöht.

Soll­te ein ECM ent­schei­den, die Ver­wen­dung eines Rads mit einer War­tungs­gren­ze unter­halb von 880 mm nach dem Pro­fi­lie­ren zuzu­las­sen, muss es nach­wei­sen, dass diese nied­ri­ge­re War­tungs­gren­ze (1) min­des­tens das glei­che Sicher­heits­ni­veau garan­tiert, (2) durch eine Risi­ko­ana­ly­se gemäss Anhang 1 der EU-Ver­ord­nung 402/2013 (CSM RA) gerecht­fer­tigt ist und (3) die Risi­ko­ana­ly­se von einer unab­hän­gi­gen Bewer­tungs­stel­le über­prüft und geneh­migt wurde, da ein Ein­bau­grenz­mass unter 880 mm als «signi­fi­kan­te Ände­rung» gilt.

 

Anhänge 9 und 10 des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrags anpassen

An die Union Inter­na­tio­na­le des Chem­ins de fer (UIC), die Euro­pean Rail Freight Asso­cia­ti­on (ERFA) und die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) als ver­ant­wort­li­che Her­aus­ge­ber des All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trags (AVV) hat das JNS eine Emp­feh­lung abge­ge­ben: Die Gre­mi­en sol­len die Ergän­zung der Anhän­ge 9 und 10 des AVV prü­fen, um die Erken­nung ther­misch über­hitz­ter Räder in Zukunft noch sys­te­ma­ti­scher und ein­heit­li­cher zu regeln.

Die Debat­te im JNS hat gezeigt, dass sowohl die natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den eini­ger (EU-Mit­glied-) Staa­ten als auch Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men Mühe mit der Inte­gra­ti­on der ECMs in ihre Tätig­keit bekun­den. Das JNS emp­fiehlt daher den Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen klä­ren­de Gesprä­che zwi­schen den Mit­glied­staa­ten und der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on sowie die Ver­öf­fent­li­chung von Leit­li­ni­en für die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Missverständnisse bei der Auslegung der Gesetzestexte verhindern

Wir vom VAP wer­den uns gemein­sam mit der UIP mit der Rolle und Ver­ant­wor­tung der ECM im Kon­text des Ver­ant­wor­tungs­drei­ecks Infrastrukturbetreiber/Eisenbahnverkehrsunternehmen/Wagenhalter erneut befas­sen. Damit möch­ten wir bei den Infra­struk­tur­be­trei­bern und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men als Haupt­ak­teu­re gemäss EU-Sicher­heits­richt­li­nie und damit auch bei den NSA künf­tig Miss­ver­ständ­nis­se über die Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te ver­hin­dern. Die aktu­el­le Dis­kus­si­on im Schwei­zer Par­la­ment zur Haf­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zeugt von den unter­schied­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen der inter­na­tio­nal ver­ein­heit­lich­ten Rege­lun­gen des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs durch ver­schie­de­ne natio­na­le Behör­den, euro­päi­sche Stel­len und gewis­se Teile des Eisen­bahn­sek­tors. Dass das JNS die erwähn­te Emp­feh­lung an die Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen abge­ge­ben hat, erach­ten wir daher als Erfolg unse­rer bis­he­ri­gen Aufklärungsarbeit.

Internationale Nachbearbeitung funktioniert gut

Der Schluss­be­richt der JNS Task Force belegt, dass die har­mo­ni­sier­ten Ver­fah­ren bei Zwi­schen­fäl­len und Ereig­nis­sen im Eisen­bahn­sek­tor auf euro­päi­scher Ebene her­vor­ra­gend funk­tio­nie­ren. Sie erlau­ben einer­seits einen brei­ten Erfah­rungs­aus­tausch und ande­rer­seits kon­kre­te Ver­bes­se­rungs­mass­nah­men, die von der gesam­ten Bran­che und allen Mit­glied­staa­ten mit­ge­tra­gen werden.

Sobald der Schluss­be­richt der schwei­ze­ri­schen Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le Sust zum besag­ten Ereig­nis bereit­steht, wer­den wir Sie dar­über informieren.

«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat ange­kün­digt, den Tras­sen­preis im Eisen­bahn­ver­kehr ab Anfang 2025 um 2,1 Pro­zent zu erhö­hen. Diese Mass­nah­me zielt dar­auf ab, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung zu erfül­len. Aller­dings könn­ten sie den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich belas­ten und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne gefährden.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­preis­er­hö­hung inakzeptabel
  • Wirt­schaft­li­che Krise, stei­gen­de Ener­gie­prei­se, glo­ba­ler Abschwung ver­teu­ern SGV
  • Was wir für die Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne tun können

 

Unse­re Mei­nung dazu ist klar: Wir leh­nen eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses im Güter­ver­kehr ab. Bei einer Erhö­hung von 2,1% ist es aus­ser­dem äus­serst irre­füh­rend, die Anpas­sung als «mode­rat» zu bezeich­nen, da sie zu fata­len und unum­kehr­ba­ren Fol­gen füh­ren kann. Vor dem Hin­ter­grund der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr sowie der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld ist eine Preis­er­hö­hung inakzeptabel.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Herausforderungen

Die euro­päi­sche Wirt­schaft kämpft der­zeit mit einer tief­grei­fen­den Krise, die durch den anhal­ten­den Kon­flikt in der Ukrai­ne, stei­gen­de Ener­gie­prei­se und den glo­ba­len Wirt­schafts­ab­schwung, ins­be­son­de­re in China, ver­schärft wird. Diese Fak­to­ren füh­ren zu einem Rück­gang des Güter­aus­tauschs und beein­träch­ti­gen den Trans­port­sek­tor erheblich.

Seit Mitte 2022 ver­zeich­nen wir in Euro­pa einen kon­ti­nu­ier­li­chen Rück­gang der Trans­port­vo­lu­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Der durch­schnitt­li­che Kos­ten­an­stieg für Bahn­trak­ti­on um 10% treibt viele Unter­neh­men dazu, ihre Güter ver­mehrt auf die Stras­se zu ver­la­gern. Die Dach­or­ga­ni­sa­ti­on der Kom­bi­ver­kehrs­an­bie­ter UIRR mel­det für 2023 einen Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs um ca. 15%, wäh­rend der Stras­sen­trans­port nur gering­fü­gig zurück­ge­gan­gen ist.

Kostensteigerungen und ihre toxische Wirkung

In die­sem schwie­ri­gen Umfeld belas­ten die geplan­ten Preis­er­hö­hun­gen für Ener­gie und den Ver­schleiss­fak­tor den Güter­ver­kehr über­pro­por­tio­nal. Der Ver­schleiss­fak­tor wird um 9% von 0,33 auf 0,36 CHF/BTkm erhöht, und wie die Ener­gie­kos­ten stei­gen, wird im Juli entschieden.

Als Begrün­dung für die Erhö­hung des Basis­prei­ses Ver­schleiss wer­den gestie­ge­ne gewichts­ab­hän­gi­ge Grenz­kos­ten ange­ge­ben, deren Berech­nung jedoch nicht trans­pa­rent ist und auf den Infra­struk­tur­aus­bau­stan­dards für den Per­so­nen­ver­kehr basiert. Diese Preis­kom­po­nen­te, gedacht als Anreiz für die Beschaf­fung von fahr­bahn­scho­nen­dem Roll­ma­te­ri­al, beschleu­nigt nicht den Ersatz von Bahn­wa­gen mit ihrer lan­gen Lebens­dau­er von 2–3 Jahr­zehn­ten. Der Anreiz ist zu gering, um die Mehr­kos­ten für ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu decken, was die Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich erhöht und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit verschlechtert.

Schlussfolgerung

Eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses um 2,1% soll zwar den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung Rech­nung tra­gen, wird jedoch zu erheb­li­chen Mehr­kos­ten für den Güter­ver­kehr füh­ren. Diese Mass­nah­me könn­te die Bemü­hun­gen um die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne unter­gra­ben und die wirt­schaft­li­che Belas­tung in einem bereits her­aus­for­dern­den Umfeld wei­ter ver­schär­fen. Zu wün­schen wäre, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr unter den hohen Aus­bau­stan­dards des Per­so­nen­ver­kehrs lei­det, grund­sätz­lich ent­las­tet wird. Nur so wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wett­be­werbs­fä­hig und kann die Mobi­li­täts­wen­de erfolg­reich vorantreiben.

Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

Forum Güter­ver­kehr, 7. Mai 2024. Der flä­chen­de­cken­de Wagen­la­dungs­ver­kehr hat im Bin­nen­ver­kehr euro­pa­weit einen sehr hohen Markt­an­teil. Im Export- und Import­ver­kehr hin­ge­gen fällt er trotz lan­ger Stre­cken ab. Grund dafür sind Markt­ab­schot­tung und über­al­ter­te Pro­duk­ti­ons­struk­tu­ren. Aus­schliess­lich Staats­bah­nen, aus­schliess­lich auf ihrem Hei­mat­markt lau­tet die Devi­se. Der Wagen­la­dungs­ver­kehr wird als Sys­tem­ver­kehr ver­stan­den. Eine Zusam­men­ar­beit in Net­zen, wie es auf der Stras­se üblich und erfolg­reich ange­wen­det wird, ist auf der Bahn nicht angedacht.

Eine Trans­for­ma­ti­on des Wagen­la­dungs­ver­kehrs in ein auto­ma­ti­sier­tes, digi­tal ver­netz­tes und inter­na­tio­nal geöff­ne­tes Bahn­sys­tem ist jedoch mög­lich. Die Staa­ten bie­ten dem Bahn­sek­tor hier­für poli­ti­sche und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung an.

Darum geht’s:

  • Füh­ren­de Köpfe aus der euro­päi­schen Ver­kehrs- und Logis­tik­bran­che in Zürich am Forum Güterverkehr
  • Vor­mit­tag mit Über­blick über die aktu­el­len gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
  • Thema Nach­mit­tag: Trans­for­ma­ti­on des Schienengüterverkehrs
  • Fokus auf die Gestal­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Güterverkehrslandschaft

 

Am 7. Mai 2024 ver­sam­mel­ten sich füh­ren­de Köpfe aus der euro­päi­schen Ver­kehrs- und Logis­tik­bran­che am Forum Güter­ver­kehr in Zürich, um über die Zukunft des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne zu diskutieren.

Frank Fur­rer, Gene­ral­se­kre­tär des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft, blick­te in sei­ner Begrüs­sung auf die ver­gan­ge­nen Foren der Jahre 2018 bis 2024 zurück, an denen eine kon­ti­nu­ier­li­che Dis­kus­si­on über die Ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs geführt wurde. The­men wie Mul­ti­mo­da­li­tät, Sicher­heit, Inno­va­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung stan­den im Fokus. Beson­ders beton­te er die Rolle der Ver­kehrs­po­li­tik als Trei­ber für Ver­än­de­run­gen. Im Jahr 2024 liege nun der Schwer­punkt auf neuen Rah­men­be­din­gun­gen für einen zukunfts­fä­hi­gen Güter­ver­kehr, ins­be­son­de­re auf der Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Frank Fur­rer hob die Bedeu­tung güns­ti­ger Rah­men­be­din­gun­gen für den Wett­be­werb, um Mul­ti­mo­da­li­tät, Inno­va­ti­on und Umwelt­schutz zu ermög­li­chen, her­vor. Die Part­ner­schaft zwi­schen Poli­tik und Wirt­schaft, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Güter­bah­nen, Logis­tik­an­bie­tern und Ver­la­dern sowie das Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip nennt er als grund­le­gen­de Prin­zi­pi­en. Die aktu­el­le Geset­zes­vor­la­ge zur Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wurde im Par­la­ment dis­ku­tiert. Der VAP unter­stützt Mass­nah­men wie die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) und die Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) unter bestimm­ten Bedingungen.

Dr. Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr (BAV), gab einen Über­blick über die aktu­el­len gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Her­aus­for­de­run­gen im Schwei­zer Güter­ver­kehr. Für ihn ist die befris­te­te finan­zi­el­le För­de­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs ein letz­ter Ver­such, den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schie­ne zu ret­ten. Die DAK ist das not­wen­di­ge Mit­tel dazu, das mit einer För­de­rung von 30% an die Hal­ter eine schö­ne Offer­te ist. Peter Wes­ten­ber­ger, Geschäfts­füh­rer von Die Güter­bah­nen in Deutsch­land, prä­sen­tier­te die digi­ta­le Schie­ne und die VDV-Char­ta aus deut­scher Sicht. Er for­der­te eine finan­zi­el­le För­de­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs aus­schliess­lich über die Bedienstre­cken, d.h. die Reak­ti­vie­rung oder Men­gen­stei­ge­rung an mög­lichst vie­len Bedien­stel­len. Für Wett­be­wer­ber sei es sehr schwie­rig, da die Daten­la­ge aus­ge­spro­chen intrans­pa­rent sei. Mag. Clau­dia Neme­th vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie (BMK) in Öster­reich erläu­ter­te die Instru­men­te und Stra­te­gien der öster­rei­chi­schen Ver­kehrs­po­li­tik mit Blick auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ver­glich die pro-Kopf-Inves­ti­tio­nen in der Schweiz, Deutsch­land und Öster­reich. Öster­reich setzt auf ein akti­ves Moni­to­ring der Mass­nah­men des Mas­ter­plans Güter­ver­kehrs 2030 und hat vor Kur­zem den ers­ten dies­be­züg­li­chen Moni­to­ring-Bericht vor­ge­legt. Eine die­ser Mass­nah­men ist die Ende 2023 erfolg­te Ein­rich­tung eines Ver­la­ge­rungs­coa­ches, der Unter­neh­men bzw. Gemein­den bei der Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne berät. Gemein­sam mit dem deut­schen Ver­kehrs­mi­nis­ter Wiss­mann und Bun­des­rat Rösti unter­stützt die öster­rei­chi­sche Minis­te­rin Leo­no­re Gewess­ler die rasche Ein­füh­rung der DAK. Ueli Mau­rer, Head of Inter­mo­dal Net­work bei Bert­schi AG, brach­te wert­vol­les Feed­back aus der Wirt­schafts­per­spek­ti­ve ein. War­ten auf die DAK sei ange­sichts der Fort­schrit­te auf der Stras­se unmög­lich, sie müsse sofort umge­setzt wer­den. Die aktu­el­len, noch immer inter­na­tio­nal völ­lig unge­nü­gend koor­di­nier­ten Bau­stel­len sowie die Ener­gie- und Tras­sen­prei­se bedro­hen der­zeit die Markt­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs fun­da­men­tal. Wei­ter for­der­te er von den Infra­struk­tur­be­trei­bern, die Erspar­nis­se durch Kom­plett­sper­run­gen an den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wei­ter­zu­rei­chen, als Kom­pen­sa­ti­on für deren Mehrkosten.

In der anschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on sprach Wes­ten­ber­ger über die aktu­el­le chao­ti­sche Bau­stel­len­si­tua­ti­on und die damit ver­bun­de­nen zusätz­li­chen Kos­ten und for­der­te eine Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät im Bahn­gü­ter­ver­kehr. Neme­th stimm­te zu, zeig­te sich jedoch opti­mis­tisch über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ver­glich die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen mit einem klei­nen Kind, das Lau­fen lernt: Es gibt Rück­schlä­ge, aber es wird bes­ser. Füg­lis­ta­ler unter­strich die Alter­na­tiv­lo­sig­keit der Kor­ri­dor­sa­nie­run­gen und beton­te die Not­wen­dig­keit von Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur. Dr. Jens Engel­mann, der die Podi­ums­dis­kus­si­on mode­rier­te, brach­te die Frage der Wirk­sam­keit von För­der­mass­nah­men auf und erör­ter­te die ver­schie­de­nen Ansät­ze zur Unter­stüt­zung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Füg­lis­ta­ler und Neme­th ver­tei­dig­ten die Rolle der Staats­bah­nen für den Ein­zel­wa­gen­ver­kehr. Das Fazit der Dis­kus­si­on durch Engel­mann: Die Schie­ne leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Nach­hal­tig­keit und muss wei­ter­hin geför­dert wer­den, jedoch müs­sen auch Her­aus­for­de­run­gen wie Kapa­zi­täts­eng­päs­se und die Kos­ten für tech­no­lo­gi­sche Inno­va­tio­nen bewäl­tigt werden.

Nach einer kur­zen Pause befass­te sich die Ver­an­stal­tung mit der Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in die Zukunft. Gil­les Peter­hans, Gene­ral­se­kre­tär der Inter­na­tio­na­len Union der Wagen­hal­ter (UIP) beleuch­te­te den aktu­el­len Stand der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Er unter­strich den Unter­schied zwi­schen tech­ni­scher Umrüs­tung und der damit ver­bun­de­nen Trans­for­ma­ti­on des archai­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die­ser soll ernst­haft wett­be­werbs­fä­hig umge­stal­tet und in ein völ­lig neues Bahn­sys­tem über­führt wer­den. Gre­gor Och­sen­bein, Stv. Lei­ter Pro­gramm Daten für ein effi­zi­en­tes Mobi­li­täts­sys­tem beim BAV und Jür­gen Maier-Gyom­lay, Ver­ant­wort­li­cher AK Logis­tik / IG WLV beim VAP stell­ten die Bedeu­tung von Daten-Eco-Sys­te­men für eine effi­zi­en­te Logis­tik her­aus. Peter Sut­ter­lü­ti, CEO von Cargo sous ter­rain AG, prä­sen­tier­te das Kon­zept von Cargo Sous Ter­rain (CST). Die rein pri­vat finan­zier­te Logis­tik­lö­sung steht aus­schliess­lich für Stück­gut zur Ver­fü­gung. Das Zusam­men­spiel von unter­ir­di­schem Haupt­lauf und ober­ir­di­scher Fein­ver­tei­lung hat das Poten­ti­al zu einer mass­geb­li­chen Ergän­zung von Schie­ne und Stras­se. Ste­fan Kirch, Co-Foun­der und Mit­glied der GL bei NEVOMO, stell­te die Poten­zia­le der Magnet­bahn­tech­nik für eine effek­ti­ve­re und kapa­zi­täts­stär­ke­re Güter­ver­kehrs­lö­sung vor. Ins­be­son­de­re auto­no­mes Fah­ren von Güter­wa­gen in gross­flä­chi­gen Anschluss­glei­sen mit einer Viel­zahl von Be- und Ent­la­de­sta­tio­nen sowie Kon­so­li­die­rungs­punk­ten für Ver­sand und Emp­fang bie­ten aus­ser­ge­wöhn­lich Einsparpotentiale.

Die Ver­an­stal­tung gip­fel­te in einer wei­te­ren Podi­ums­dis­kus­si­on, die sich mit der Zukunft der Logis­tik im Jahr 2035 befass­te. Nebst der Frei­wil­lig­keit der Daten­her­aus­ga­be wur­den auch die Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on, ins­be­son­de­re in Bezug auf Kos­ten und Zusam­men­ar­beit mit ver­schie­de­nen Stake­hol­dern, dis­ku­tiert. Abschlies­send wurde betont, offen für inno­va­ti­ve Lösun­gen zu sein und sich nicht von Pro­ble­men abhal­ten zu las­sen. Frank Fur­rer fass­te die Ver­an­stal­tung mit der so zuver­sicht­li­chen wie her­aus­for­dern­den Fest­stel­lung zusam­men: Alles ist mög­lich, sofern alle Bran­chen­ak­teu­re mit ver­ein­ten Kräf­ten und geschlos­sen Rei­hen prag­ma­tisch und kom­pro­miss­be­reit vorwärtsschreiten.

Es war ein Tag vol­ler span­nen­den Begeg­nun­gen, infor­ma­ti­ver Prä­sen­ta­tio­nen, anre­gen­der Dis­kus­sio­nen und einem kla­ren Fokus auf die Gestal­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Güter­ver­kehrs­land­schaft. Die Teil­neh­mer ver­lies­sen die Tagung mit neuen Erkennt­nis­sen und Impul­sen für die wei­te­re Ent­wick­lung der Branche.

Wir freu­en uns schon auf das Forum Güter­ver­kehr 2025!

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Wel­che Zukunft haben Güter­bah­nen in der Schweiz? Diese und wei­te­re Fra­gen dis­ku­tiert der VAP im Dop­pel­in­ter­view mit Peter Knaus, Lei­ter Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB), und Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn (MGBahn). In der Debat­te spre­chen die Exper­ten über Eigen­be­trieb und Out­sour­cing, Eigen­wirt­schaft­lich­keit, Inno­va­tio­nen, Wett­be­werb und eine Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schienengüterverkehrs.

 

Herr Lug­in­bühl, bei der Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn ist die Schie­nen­gü­ter­lo­gis­tik aus­ge­la­gert. Weshalb?

Peter Lug­in­bühl: Als vor­wie­gend im tou­ris­ti­schen Umfeld täti­ges Unter­neh­men ist unser Schwer­punkt die Per­so­nen­mo­bi­li­tät. Der Güter­ver­kehr macht zirka 2% des Gesamt­ergeb­nis­ses im Bereich Ser­vice public aus. 2011 hat man sich ent­schie­den, sich im Güter­ver­kehr auf den Bahn­trans­port zu kon­zen­trie­ren. Die vor- und nach­ge­la­ger­ten Schnitt­stel­len gegen­über dem Kun­den haben wir in die Ver­ant­wor­tung der Alpin Cargo AG als Gesamt­lo­gis­tik­dienst­leis­te­rin gege­ben. So kön­nen wir uns beide auf unse­re Kern­kom­pe­ten­zen kon­zen­trie­ren: Wir sind ver­ant­wort­lich für den Trans­port auf der Schie­ne, Alpin Cargo für die Schnitt­stel­le zum Kun­den, also auch für die letz­te Meile. In Zer­matt zum Bei­spiel erfolgt die Fein­ver­tei­lung mit Elek­tro­fahr­zeu­gen und mit Pferdekutschen.

Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn

Inwie­fern ist die­ses Out­sour­cing ein Vorteil?

Peter Lug­in­bühl: Für unse­re Aus­gangs­la­ge mit einer limi­tier­ten Grös­se und einem recht über­schau­ba­ren Ertrags­bei­trag des Güter­ver­kehrs zum Gesamt­ergeb­nis hat sich die­ses Betrei­ber­mo­dell bewährt. Auch aus Sicht der Güter­kun­den ist es ideal.

Wür­den Sie wie­der auslagern?

Peter Lug­in­bühl: Ja. Unser Betrei­ber­mo­dell funk­tio­niert sehr gut. Trotz­dem stel­len wir es alle fünf Jahre in Frage und füh­ren eine Stand­ort­be­stim­mung durch. Wir sind nur unge­fähr ein Vier­tel so gross wie die Bünd­ner Güter­bahn der RhB. Da macht es kei­nen Sinn, das selbst zu betreiben.

Herr Knaus, Sie betrei­ben den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr selbst. Wie sieht die­ser Eigen­be­trieb aus?

Peter Knaus: Wir haben Auf­trä­ge des Kan­tons Grau­bün­den, unter ande­rem den Ser­vice public anzu­bie­ten. Frü­her hat man die Trans­port­un­ter­neh­men regel­recht auf die Schie­ne gezwun­gen. Heute ist das anders. Wir fah­ren das auf der Schie­ne, was wirt­schaft­lich sinn­voll ist. So ent­steht für uns und unse­re Kun­den eine Win-win-Situa­ti­on. Für Kurz­di­stan­zen oder die letz­te Meile arbei­ten wir mit Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men zusam­men. An unse­rer jähr­li­chen Trans­port­platt­form und im per­sön­li­chen Kon­takt tau­schen wir uns mit die­sen Geschäfts­part­nern regel­mäs­sig aus.

Wel­che Nach­tei­le sehen Sie bei Ihrem Modell?

Peter Knaus: Einen enorm hohen Auf­wand für das haus­ei­ge­ne Roll­ma­te­ri­al. Dazu ein Bei­spiel: Unse­re gesam­te Wagen­flot­te von rund 320 Wagen ist mit Vaku­um­brem­sen aus­ge­stat­tet. Nun hat die RhB aus stra­te­gi­schen Grün­den beschlos­sen, alle Wagen bis 2040 auf Druck­luft­brem­sen umzu­stel­len. Gemäss unse­rer Stra­te­gie 2023–2030 wer­den wir die Hälf­te der Flot­te moder­ni­sie­ren und die ande­re Hälf­te erneu­ern, weil das die wirt­schaft­li­che­re Vari­an­te darstellt.

Nach wel­chen Schlüs­sel­kri­te­ri­en wird bei Ihnen der Ver­kehrs­trä­ger gewählt?

Peter Lug­in­bühl: Wir sind davon über­zeugt, dass sich die Schie­ne zwar für alle Güter, aber nicht für alle glei­cher­mas­sen opti­mal eig­net. Aktu­ell trans­por­tie­ren wir zwi­schen Visp und Zer­matt etwa 40 bis 50% der Güter auf der Schie­ne. Deren Stär­ken gegen­über der Stras­se lie­gen in den gros­sen Kapa­zi­tä­ten, in der hohen Ver­füg­bar­keit und Zuver­läs­sig­keit. Die genaue Ankunfts­zeit in Zer­matt kön­nen wir zu 99% garan­tie­ren. Bei jedem Ver­kehrs­trä­ger muss man abwä­gen, wel­ches der beste öko­no­mi­sche und öko­lo­gi­sche Modal­split ist.

Peter Knaus: Auch Last­wa­gen wer­den immer öko­lo­gi­scher. Das wie­der­um bedeu­tet, dass die Stras­sen wei­ter­hin gut fre­quen­tiert sind. Der Kan­ton ist froh um jeden Last­wa­gen, der von der Stras­se weg­kommt, damit weni­ger Stau­la­gen im Indi­vi­du­al­ver­kehr entstehen.

Peter Knaus, Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güterbahn

Wel­che Pro­duk­te sind geeig­ne­ter für die Schie­ne, wel­che hät­ten noch Potenzial?

Peter Knaus: Güter für Lang­di­stan­zen, die auf Pünkt­lich­keit und Zuver­läs­sig­keit ange­wie­sen sind, zum Bei­spiel Lebens­mit­tel. Eben­so Brief- und Paket­post und Stück­gut, die pünkt­lich aus­ge­lie­fert wer­den müs­sen. Ter­min­frach­ten, die wir ab 4.00 Uhr trans­por­tie­ren. Keh­richt und Recy­cling­ma­te­ri­al muss inner­halb von 24 Stun­den ver­bracht wer­den. Bau­stof­fe wie Zement oder Salz sind eben­falls für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sehr geeig­net. Zudem füh­ren wir extrem viel Rund­holz, etwa 95%, nach Tira­no. Dafür sind wir prä­de­sti­niert, denn auch die Ver­zol­lung ist wirt­schaft­li­cher als mit einem LKW. Die meis­ten Güter füh­ren wir im Kom­bi­ver­kehr, aus­ser das Rund­holz und das Stück­gut. Der Kom­bi­ver­kehr hat gros­ses Poten­zi­al für die Zukunft. Poten­zi­al sehe ich in unse­rem Gebiet beim Pelletstransport.

Peter Lug­in­bühl: Wir haben sehr ähn­li­che Pro­dukt­schwer­punk­te wie die RhB. Nur Holz trans­por­tie­ren wir nicht. Bei uns kommt noch Heiz­öl in gros­sen Men­gen hinzu. Im Wei­te­ren trans­por­tie­ren wir viel Gepäck für die Tou­ris­mus­de­sti­na­ti­on Zer­matt. Über die letz­ten Jahr­zehn­te sind die Sen­dun­gen klei­ner gewor­den, nicht zuletzt auf­grund des Versandhandels.

Stich­wor­te Zuver­läs­sig­keit und Pünkt­lich­keit: Was mei­nen Sie dazu?

Peter Lug­in­bühl: Als klei­ne Bahn kön­nen wir Sta­bi­li­tät und Pünkt­lich­keit extrem gut gewähr­leis­ten. 95% unse­rer Kun­den oder mehr sind höchst zufrie­den mit unse­rer Zuver­läs­sig­keit. Im euro­pa- oder schweiz­wei­ten Güter­bahn­sys­tem sieht das ganz anders aus. Hier ist Pünkt­lich­keit ein Rie­sen­pro­blem. Da muss die Bran­che noch eini­ges ver­bes­sern und zu einem ver­läss­li­che­ren Part­ner werden.

Peter Knaus: Das sehe ich genau­so. Gera­de bei Lebens­mit­tel­trans­por­ten oder Ter­min­frach­ten sind wir extrem pünkt­lich. Wenn wir mit den Gros­sen zusam­men­ar­bei­ten, wird es her­aus­for­dern­der, die gewünsch­ten Ter­mi­ne ein­zu­hal­ten. Beim Pro­jekt WEF-Trans­port bei­spiels­wei­se waren wir auf Zulie­fe­rer von der Nor­mal­spur ange­wie­sen. Wenn die nicht pünkt­lich bei uns in Land­quart ankom­men, kön­nen wir die Con­tai­ner auch nicht pünkt­lich in Davos anlie­fern. Das stellt für unse­re Kun­den ein gros­ses Pro­blem dar, da am WEF zuge­teil­te Zeit­fens­ter zwin­gend ein­ge­hal­ten wer­den müssen.

Wel­che Ent­wick­lung erken­nen Sie in der Produktion?

Peter Lug­in­bühl: Der­zeit haben wir noch eine Misch­pro­duk­ti­on, wobei wir vor­wie­gend mit Ganz­gü­ter­zü­gen arbei­ten. Wir kom­men immer mehr davon weg, bei Per­so­nen­zü­gen Güter­wa­gen anzu­hän­gen. Zum einen wer­den die neuen Trieb­zü­ge und die Kapa­zi­tä­ten unse­rer Gleis­an­la­gen die­sen Anfor­de­run­gen nicht mehr gerecht. Aus­ser­dem gehen uns die Logis­tik­flä­chen für den Umschlag ver­lo­ren. Wir wer­den uns zuneh­mend auf Ganz­gü­ter­zü­ge konzentrieren.

Peter Knaus: Auf dem Stamm­netz fah­ren wir täg­lich 52 reine Güter­zü­ge. Die neuen Züge mit auto­ma­ti­scher Kupp­lung sind nur dafür aus­ge­legt, sich selbst zu bewe­gen. Durch die schie­re Menge an Güter­zü­gen bleibt uns eine gewis­se Fle­xi­bi­li­tät erhal­ten. Bei den Ter­min­frach­ten haben wir fixe Jah­res­fahr­plä­ne, da ist alles durch­ge­plant. Wir haben nur noch Rich­tung Arosa und Ber­ni­na Misch­ver­keh­re im Ein­satz, da hier die Tras­sen für reine Güter­zü­ge nicht ausreichen.

Apro­pos Tras­sen: Mit wel­chen Her­aus­for­de­run­gen sind Sie hier konfrontiert?

Peter Knaus: Tags­über gibt bei uns der regio­na­le Per­so­nen­ver­kehr den Takt vor. Daran müs­sen wir uns anpas­sen. Eben­so an die Pres­ti­ge­zü­ge wie Gla­cier- und Ber­ni­na-Express. Unse­re fle­xi­bels­ten Zeit­fens­ter sind von 4.00 bis 6.30 Uhr. Ab 21.00 Uhr wird vor­wie­gend gebaut, da kön­nen wir nur sehr ein­ge­schränkt fah­ren. Die RhB und der Kan­ton unter­stüt­zen uns gut in der Tras­sen­the­ma­tik und bezie­hen die ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen ein.

Peter Lug­in­bühl: Bei den Tras­sen sehe ich vier Her­aus­for­de­run­gen. Ers­tens die Wirt­schaft­lich­keit. Unse­re Wunscht­ras­sen sind oft besetzt durch tou­ris­ti­sche Züge, die eine höhe­re Wirt­schaft­lich­keit haben. Zwei­tens die Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Wir haben enorm hohe Inves­ti­tio­nen und gros­se Finan­zie­rungs­the­men. Wir leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag an die Ver­sor­gungs­si­cher­heit unse­rer Regi­on. Drit­tens die Fle­xi­bi­li­tät durch die Geschwin­dig­keit. Wir kön­nen nicht so schnell auf Ver­än­de­run­gen im Ange­bot reagie­ren, wie das ein Trans­port­un­ter­neh­men kann. Vier­tens Inno­va­ti­ons­kraft. Wir pro­du­zie­ren immer noch so wie vor 30 Jah­ren. Ich bin gespannt, ob wir über die Digi­ta­li­sie­rung tat­säch­lich wer­den trans­for­mie­ren können.

Wel­che Best-Prac­ti­ce-Fälle gibt es, von denen Sie und ande­re etwas ler­nen können?

Peter Lug­in­bühl: Ich sehe die Fein­ver­tei­lung auf der letz­ten Meile als Erfolgs­mo­dell. Unser Part­ner macht das so, dass ver­mehrt auch Kun­den kom­men, gera­de weil er so fle­xi­bel ist. Und schliess­lich erach­te ich die Ent­sor­gung von Keh­richt als ein aus öko­lo­gi­scher und öko­no­mi­scher Sicht span­nen­des Geschäftsmodell.

Peter Knaus: Ein gutes Bei­spiel ist mei­nes Erach­tens die Umstel­lung der Geträn­ke­t­rans­por­te. Die Firma Val­ser trans­por­tiert ihre Geträn­ke seit über 40 Jah­ren von Vals via Ilanz nach Unter­vaz. Der früh­mor­gend­li­che Umschlag in Ilanz an der Rampe ver­ur­sach­te gros­se Geräusch­emis­sio­nen. Da kam die Idee auf, mit Wech­sel­be­häl­tern umzu­schla­gen. Gemein­sam mit dem Mut­ter­kon­zern Coca-Cola und dem Kan­ton haben wir geeig­ne­te Wech­sel­be­häl­ter beschafft. Diese haben sich sehr bewährt. In abseh­ba­rer Zeit trans­por­tie­ren wir diese sogar mit Elek­tro-LKWs mit Anhän­ger. Dazu haben wir im Dia­log mit Kan­ton und Poli­zei eine Spe­zi­al­be­wil­li­gung für Anhän­ger für die Stre­cke Schnaus–Ilanz erwirkt. . Der ein­zi­ge Knack­punkt bil­det im Moment noch die LSVA-Rück­erstat­tung im Kom­bi­ver­kehr Stras­se-Schie­ne. Diese Rück­erstat­tung ist noch an die LSVA gebun­den. Zukünf­tig muss diese an den kom­bi­nier­ten Ver­kehr gekop­pelt sein. Da müs­sen sich noch die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ändern.

Wel­che Inno­va­tio­nen wer­den sich in den kom­men­den Jah­ren im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bewähren?

Peter Knaus: Power­packs, also Bat­te­rien, die auf den Güter­wa­gen mon­tiert sind, erach­te ich als nach­hal­ti­ge Lösung. Diese kön­nen als Ener­gie­lie­fe­rant für Kühl­con­tai­ner, aber auch für Bau­ar­bei­ten in den Tun­nels gebraucht wer­den. Wir haben sogar Schie­be­wand­wa­gen mit moder­nen Power­packs aus­ge­stat­tet. Im Bereich des Güter­wa­gen­trackings haben wir eben­falls gros­se Fort­schrit­te gemacht. Neu wis­sen wir, wo die Güter­wa­gen ste­hen, wie schnell sie fah­ren, wie der Bat­te­rie­stand ist, wel­che Tem­pe­ra­tu­ren in den Kühl­con­tai­nern herr­schen usw. Diese Daten kön­nen wir in einem digi­ta­len Dis­po­si­ti­ons­sys­tem ver­wer­ten. Wir haben auch schon über ein Uber-Sys­tem für Stück­gut nach­ge­dacht. Das wäre sehr inno­va­tiv, aber der Knack­punkt sind hier die Geste­hungs­kos­ten und die geeig­ne­ten Partner.

Peter Lug­in­bühl: Es wird den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr auch in 30 bis 50 Jah­ren noch geben. Dazu müs­sen wir weg von den aktu­ell star­ren Sys­te­men. Ange­fan­gen bei den Wagen­auf­bau­ten über star­re Logis­tik­pro­zes­se im Güter­um­schlag oder Wag­gon­ma­nage­ment bis hin zur Wagen­fle­xi­bi­li­tät. Über­all da ist Poten­zi­al, mit Inno­va­tio­nen zukünf­ti­gen Anfor­de­run­gen zu begegnen.

Was braucht es, damit sich sol­che Inno­va­tio­nen umset­zen lassen? 

Peter Knaus: Ich bin Mit­glied im BAV-Exper­ten­gre­mi­um für tech­ni­sche Neue­run­gen. Der Bund ist hier sehr offen und unter­stützt Inno­va­tio­nen, die einen lang­fris­ti­gen Nut­zen brin­gen. Der Kan­ton Grau­bün­den ist eben­falls sehr offen für Inno­va­tio­nen und unter­stützt diese bei einem wirt­schaft­li­chen und öko­lo­gi­schen Nut­zen nach Kräften.

Peter Lug­in­bühl: Im regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr hat es den Druck eines pri­va­ten Wirt­schafts­ak­teurs wie Goog­le gebraucht, damit die Dinge in Bewe­gung kamen. Das täte ver­mut­lich auch uns gut. Es wäre span­nend, wenn ein Markt­drit­ter Druck auf­bau­en würde.

Was mei­nen Sie zu euro­pa­weit inte­grier­ten Datenplattformen?

Peter Knaus: Span­nen­de Aus­gangs­la­ge für die Akteu­re im Güter­trans­port, nicht nur auf der Schie­ne. Die Ent­wick­lung dafür ist her­aus­for­dernd, und ob alle ihre Daten zur Ver­fü­gung stel­len wür­den, bin ich mir nicht sicher. Aktu­ell kön­nen unse­re Kun­den mit­hil­fe von Trackings sehen, wo die Lade­mit­tel aktu­ell ste­hen. Das erlaubt es zum Bei­spiel einem Mine­ral­öl­trans­port­kun­den, seine und unse­re Dis­po­si­ti­on effi­zi­en­ter zu gestal­ten. Ins­be­son­de­re beim Holz­ver­lad würde ich eine höhe­re Durch­gän­gig­keit zu unse­ren Kun­den begrüssen.

Peter Lug­in­bühl: Wir müss­ten die Wagen mit Ortungs­ge­rä­ten aus­rüs­ten. Erst dann könn­ten wir wei­te­re Schrit­te Rich­tung Daten­aus­tausch machen, auch ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fend. Wir von der MGBahn machen uns diese Gedan­ken weni­ger, weil wir lokal aus­ge­rich­tet sind.

Wo sehen Sie die gröss­ten Hebel, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr weiterzubringen?

Peter Lug­in­bühl: Bei der Fle­xi­bi­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­sys­tems. Wir wer­den nie so fle­xi­bel sein wie die Stras­se. Aber wir müs­sen schnel­ler auf Kun­den­be­dürf­nis­se reagie­ren kön­nen und die Stär­ken der Schie­ne aus­spie­len. Das Poten­zi­al auf der Schie­ne ist rie­sig. Der Druck zur Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne kommt von allein.

Peter Knaus: Da muss man sicher­lich zwi­schen Meter­spu­ren und Nor­mal­spu­ren unter­schei­den. Wir mit Meter­spu­ren haben ein über­schau­ba­res Netz. Im Ver­gleich zu den SBB kön­nen wir sehr schnell reagie­ren. Eine pla­ne­ri­sche Umstel­lung von zwei Wochen ist ver­gli­chen mit den SBB schnell – und ver­gli­chen mit einem Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men lang­sam. Die­ses stellt inner­halb von Tagen um. Je mehr Geld wir haben, umso schnel­ler kön­nen wir in Trieb­fahr­zeu­ge und Güter­wa­gen inves­tie­ren respek­ti­ve die Flot­te moder­ni­sie­ren und umso fle­xi­bler könn­ten wir auf die Wün­sche unse­rer Kun­den reagieren.

Inwie­fern würde mehr Wett­be­werb bei den Güter­bah­nen die Dyna­mik des Schie­nen­gü­ter­markts verändern? 

Peter Lug­in­bühl: Mehr Wett­be­werb, mehr Dyna­mik. Aller­dings ist die Ein­tritts­schwel­le in unse­ren Markt für neue Akteu­re sehr hoch. Wer eine Güter­bahn betrei­ben möch­te, braucht ein regel­kon­for­mes Trieb­fahr­zeug und teu­res Roll­ma­te­ri­al. Das ist eine ande­re Haus­num­mer, als einen LKW für ein paar Hun­dert­tau­send Fran­ken zu kau­fen. Bei­spie­le wie Rail­ca­re oder Post zei­gen, dass Wett­be­werb zu Inno­va­ti­on und Preis­druck führt.

Peter Knaus: Kon­kur­renz tut gut und spornt an, sich zu ent­wi­ckeln. Die Ver­ant­wort­li­chen von Rail­ca­re haben ein sehr gutes Trans­port­lo­gis­tik­kon­zept, sie ver­bin­den Stras­se und Schie­ne mit der eige­nen Flot­te. Auch Kon­kur­renz­un­ter­neh­men auf der Schie­ne sind auf freie Tras­sen ange­wie­sen. Sie kön­nen nicht ein­fach los­fah­ren, wenn sie voll­ge­la­den sind. Preis­lich haben klei­ne Güter­bahn­be­trei­ber den Vor­teil, dass sie einen gerin­ge­ren Over­head ein­kal­ku­lie­ren müssen.

Was hal­ten Sie vom VAP und was wür­den Sie unse­rem Ver­band empfehlen?

Peter Knaus: Mit Gene­ral­se­kre­tär Frank Fur­rer hatte ich stets einen guten Kon­takt. Ich habe das Pro­jekt Trans­port­lo­gis­tik des Regio­na­len Paket­zen­trums in Unter­vaz gelei­tet. Da habe ich sehr eng mit dem VAP zusam­men­ge­ar­bei­tet. Er war ein unab­hän­gi­ges und sehr wert­vol­les Pro­jekt­mit­glied. Ich emp­fin­de den Aus­tausch mit Frank Fur­rer, Jürg Lüt­scher und ande­ren VAP-Ver­tre­tern, die eine Ver­la­der­sicht ein­brin­gen, als kon­struk­tiv und spannend.

Peter Lug­in­bühl: Ich wuss­te bis vor Kur­zem nicht, dass es die­sen Ver­band gibt. Meine Emp­feh­lung wäre es, dass Sie Ihren Ver­band bei den Güter­ver­kehrs­un­ter­neh­men bes­ser bekannt machen. Ich finde es näm­lich toll, was der VAP so alles tut.

Was wurde noch nicht gesagt?

Peter Lug­in­bühl: Die­ses Gespräch hat mir wert­vol­le Impul­se gege­ben, danke dafür.

Peter Knaus: Danke, dass Sie uns zu die­sem Gespräch ein­ge­la­den und uns die Gele­gen­heit gege­ben haben, uns zu präsentieren.

Zu Peter Knaus und der Bünd­ner Güterbahn

Peter Knaus ist Lei­ter Güter­ver­kehr der Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB). Zudem ver­tritt er die Schmal­spur­bah­nen in der Kom­mis­si­on Güter­ver­kehr (KGV) des Ver­bands öffent­li­cher Ver­kehr (VöV) und gehört der Begleit­grup­pe Schie­nen­gü­ter­ver­kehr des Bun­des­am­tes für Ver­kehr (BAV) an. Unter dem Dach der RhB bie­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine brei­te Palet­te von Trans­port­lö­sun­gen für Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen in Grau­bün­den an. Mit ihrer viel­fäl­ti­gen Wagen­flot­te – dar­un­ter Con­tai­ner­wa­gen, Schie­be­wand­wa­gen und Kes­sel­wa­gen – beför­dert sie Güter aller Art. Die Bedie­nungs­punk­te erstre­cken sich über das gesam­te Bünd­ner­land und umfas­sen wich­ti­ge Indus­trie­zen­tren, Logis­tik­zen­tren sowie land­wirt­schaft­li­che Betrie­be. Dadurch gewähr­leis­tet die Bünd­ner Güter­bahn eine umfas­sen­de Güter­ver­sor­gung in der gesam­ten Regi­on und ist ein unver­zicht­ba­rer Bestand­teil der regio­na­len Logistikinfrastruktur.

Zu Peter Lug­in­bühl und der Matterhorn-Gotthard-Bahn

Peter Lug­in­bühl ist seit 2017 Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn. Der diplo­mier­te Con­trol­ler war davor eini­ge Jahre als Lei­ter Unter­neh­mens­ent­wick­lung HR bei den SBB tätig. Die Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn betreibt ihren Güter­ver­kehr mit der Alpin Cargo AG, einer Toch­ter der Plan­zer-Grup­pe. Sie bie­tet viel­fäl­ti­ge Dienst­leis­tun­gen für das loka­le Gewer­be an. Dazu zäh­len Güter­um­schlag, Lager­lo­gis­tik und Trans­por­te sowohl auf der Schie­ne als auch auf der Stras­se. Die Mine­ral­öl­ver­sor­gung stellt einen wei­te­ren wich­ti­gen Ser­vice dar. Alpin Cargo bedient auf der letz­ten Meile nicht nur Unter­neh­men, son­dern auch Pri­vat­per­so­nen. Diese kön­nen ihre Diens­te für Umzü­ge, das Ein­la­gern von Haus­rat sowie Heim­lie­fe­run­gen mit Mon­ta­ge und E‑Transporte in Anspruch nehmen.

 

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Gotthardbasistunnel (#9): Rückverlagerung auf Strasse vermeiden

Die Güter­zug­ent­glei­sung vom 10. August 2023 hat gra­vie­ren­de Schä­den am Gott­hard­ba­sis­tun­nel ver­ur­sacht. Des­halb wol­len die SBB mit dem Fahr­plan­wech­sel vom 10. Dezem­ber 2023 die Kapa­zi­tä­ten des nach­hal­ti­gen Güter­bahn­ver­kehrs zuguns­ten des Frei­zeit­ver­kehrs am Wochen­en­de mas­siv ein­schrän­ken. Das könn­te zu einer Rück­ver­la­ge­rung von bis zu 15% der Bahn­gü­ter auf die Stras­se führen.

Darum geht’s:

  • Neues Fahr­plan­kon­zept streicht Güterverkehrstrassen
  • Gesetz­li­ches Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ziel gefährdet
  • Alter­na­ti­ve für Per­so­nen­ver­kehr vorhanden
  • NEAT schritt­wei­se zweckentfremdet
  • Kein Dia­log auf Augenhöhe
  • Rück­ver­la­ge­rung auf Stras­se gemein­sam vermeiden

 

Neues Trassenkonzept streicht Güterverkehrstrassen

Laut Medi­en­up­date vom 2. Novem­ber 2023 gehen die SBB davon aus, dass der Gott­hard­ba­sis­tun­nel erst im Sep­tem­ber 2024 wie­der voll­stän­dig für Reise- und Güter­zü­ge zur Ver­fü­gung steht. Die Repa­ra­tur­ar­bei­ten dürf­ten weit län­ger dau­ern als ursprüng­lich erwar­tet. Die Ver­ant­wort­li­chen der SBB haben bekannt­ge­ge­ben, mit dem Dezem­ber-Fahr­plan­wech­sel an den Wochen­en­den deut­lich mehr und schnel­le­re Rei­se­zü­ge durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel fah­ren zu las­sen. Sie strei­chen dem Güter­ver­kehr unter ande­rem ein Zeit­fens­ter von 7.30 bis 9.00 Uhr frei­tag­mor­gens und tei­len es dem Per­so­nen­ver­kehr zu.

Gesetzliches Verkehrsverlagerungsziel gefährdet

Das eigen­mäch­tig ent­wi­ckel­te Tras­sen­kon­zept hat gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für den natio­na­len Modal­split. Eines unse­rer Mit­glie­der geht davon aus, dass 10% bis 15% der Sen­dun­gen des kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehrs auf die Stras­se rück­ver­la­gert wer­den und die Ver­sor­gung des Tes­sins am Wochen­en­de nicht mehr voll­um­fäng­lich gewähr­leis­tet wer­den kann. Auch Bau­ar­bei­ten kön­nen im erwähn­ten Zeit­fens­ter nicht vor­ge­nom­men werden.

Diese Ent­wick­lung wider­spricht der Schwei­zer Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Dem­nach will der Bun­des­rat den alpen­que­ren­den Güter­trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Schon 2022 wurde das gesetz­li­che Ziel von 650’000 Last­wa­gen­fahr­ten klar ver­fehlt: Es fuh­ren noch immer 880’000 Last­wa­gen durch die Schwei­zer Alpen.

Alternative für Personenverkehr vorhanden

Für die Bran­chen­ver­tre­ter der ver­la­den­den Wirt­schaft ist die Tras­sen­neu­kon­zep­ti­on der SBB umso abwe­gi­ger, als sehr wohl eine ver­nünf­ti­ge Alter­na­ti­ve für den Per­so­nen­ver­kehr besteht: Gera­de aus öko­lo­gi­scher Per­spek­ti­ve soll­ten Frei­zeit­rei­sen­de an Wochen­en­den die Berg­stre­cke nut­zen und den Gott­hard­ba­sis­tun­nel den Güter­zü­gen über­las­sen. Immer­hin ver­brau­chen diese wegen ihrer schwe­ren Last sehr viel mehr Strom über die Berg­stre­cke als Per­so­nen­zü­ge. Die Ver­la­der sind an sie­ben Tagen die Woche auf eine zuver­läs­si­ge Trans­port­in­fra­struk­tur für die Güter­ver­sor­gung der Schweiz angewiesen.

NEAT schrittweise zweckentfremdet

Der Gott­hard­ba­sis­tun­nel ist Teil der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­le (NEAT). Sie wurde für den Güter­ver­kehr kon­zi­piert. Denn das gemein­sa­me Ziel der Euro­päi­schen Union und der Schweiz mit der NEAT war und ist es, den Güter­ver­kehr auf der Schie­ne zu för­dern. Das Pro­jekt wurde für 23 Mrd. CHF rea­li­siert und zu 55% von der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) finan­ziert. Mit der Ein­schrän­kung der drin­gend benö­tig­ten Tras­sen für den Güter­ver­kehr wird die NEAT erneut zweckentfremdet.

Kein Dialog auf Augenhöhe

Zwar hät­ten die SBB nach eige­nen Anga­ben «… für die Ver­tei­lung der Tras­sen durch den Gott­hard-Basis­tun­nel wäh­rend der Repa­ra­tur­ar­bei­ten in Zusam­men­ar­beit mit den Bran­chen­ver­tre­tern des Güter­ver­kehrs und den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men des Per­so­nen­ver­kehrs sowie der unab­hän­gi­gen Tras­sen­ver­ga­be­stel­le eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung vor­ge­nom­men.» Doch das neue Tras­sen­kon­zept ent­stand ohne die Güter­ver­kehrs­bran­che und deren Kun­den. Auch der nach­träg­li­che Aus­tausch erwies sich als zäh. Zudem fehl­te an der Medi­en­kon­fe­renz vom 2. Novem­ber 2023 die Stim­me von SBB Cargo. Es ist unklar, ob und wie die Anlie­gen des Güter­ver­kehrs im eige­nen Kon­zern berück­sich­tigt wur­den. Die ver­la­den­de Wirt­schaft zeigt sich alar­miert über die­ses ein­sei­ti­ge Vor­ge­hen und sieht die bis­her kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit mit den SBB in Frage gestellt.

Rückverlagerung auf Strasse gemeinsam vermeiden

Wir vom VAP for­dern nach­drück­lich, dass die SBB alle am Güter­bahn­ver­kehr Betei­lig­ten in die Pla­nung der Tras­sen­ver­ga­be ein­be­zie­hen und ein­sei­ti­ge Äus­se­run­gen über die rei­bungs­freie Abwick­lung des Güter­ver­kehrs durch den Gott­hard­ba­sis­tun­nel unter­las­sen. Diese begüns­ti­gen eine vor­zei­ti­ge Abwan­de­rung von Güter­trans­por­ten auf die Stras­se, was es unbe­dingt zu ver­mei­den gilt. Denn eine sol­che lässt sich in der Regel nur schwer rück­gän­gig machen. Die SBB soll­ten Güter- und Per­so­nen­ver­kehr nicht gegen­ein­an­der aus­spie­len und dabei den Stras­sen­trans­port begünstigen.

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Teilrevision SBBG: Verantwortung und Marktöffnung weiter verzögert

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes (KVF‑N) unter­stützt die Vor­la­ge zur finan­zi­el­len Sta­bi­li­sie­rung der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG) ein­stim­mig. Im Gegen­satz zum Bun­des­rat ist sie der Ansicht, dass bei der Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB kein Sys­tem­wech­sel ange­zeigt ist. Damit lässt die KVF‑N gleich­zei­tig sämt­li­che Emp­feh­lun­gen des VAP unberücksichtigt.

Darum geht’s:

  • 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­sprit­ze für die SBB
  • SBBG-Teil­re­vi­si­on an Natio­nal­rat überwiesen
  • Stim­me der Bran­che bleibt ungehört
  • Wei­ter­hin keine Markt­öff­nung in Sicht

 

–> Zum Nach­trag vom 08.07.2024

3‑Milliarden-Finanzspritze für die SBB

In sei­nem Bericht vom 16. Dezem­ber 2022 zur Moti­on 22.3008 «Unter­stüt­zung der Durch­füh­rung der SBB-Inves­ti­tio­nen und einer lang­fris­ti­gen Visi­on in Covid-19-Zei­ten» schlägt der Bund vor, die Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr mit einem ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von geschätzt 1,25 Mrd. Schwei­zer Fran­ken zu über­neh­men. Im Wei­te­ren will er die Tras­sen­ge­büh­ren für den Fern­ver­kehr mit wei­te­ren 1,7 Mrd. Schwei­zer Fran­ken erleich­tern. Aus­ser­dem regt er eine Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te an.

Stimme der Branche bleibt ungehört

Wie in unse­rer Medi­en­mit­tei­lung vom 30. März 2023 publi­ziert, leh­nen wir vom VAP die vor­ge­leg­te aus­ser­or­dent­li­che Sanie­rung des Fern­ver­kehrs mit rund 3 Mil­li­ar­den Steu­er­gel­dern ab. Hin­ge­gen begrüs­sen wir die vor­ge­schla­ge­ne Kor­rek­tur der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te, d.h. den Ver­zicht auf die Gewäh­rung von Tre­sore­rie­dar­le­hen an die SBB an der Schul­den­brem­se des Bun­des vor­bei. In den Blog­bei­trä­gen «SBB soll Ver­ant­wor­tung statt 3‑Mil­li­ar­den-Finanz­pa­ket über­neh­men» und «Keine Sta­bi­li­sie­rung der SBB trotz 3 Mia. Fran­ken zusätz­li­cher Bun­des­mit­tel» fas­sen wir die Posi­ti­on der Bran­che und unse­re ent­spre­chen­den Argu­men­te zusammen.

Weiterhin keine Marktöffnung in Sicht

Mit einer Annah­me der Vor­la­ge würde der Natio­nal­rat das SBB-Mono­pol im Fern­ver­kehr wei­ter fes­ti­gen. Das ist euro­pa­po­li­tisch pro­ble­ma­tisch, denn die EU for­dert von der Schweiz eine Markt­öff­nung im Fern­ver­kehr. Diese uner­füll­te For­de­rung über­schat­tet die Ver­hand­lun­gen mit der EU über die Ver­län­ge­rung der befris­te­ten Zusam­men­ar­beit mit der Euro­päi­sche Eisen­bahn­agen­tur ERA für One-stop-Shop-Zulas­sun­gen und mehr Inter­ope­ra­bi­li­tät zwi­schen der Schweiz und der EU. Noch ver­fügt die Schweiz ver­gli­chen mit EU-Mit­glied­staa­ten aktu­ell über kei­nen voll­wer­ti­gen Markt­zu­gang; das Schwei­zer Bahn­netz ist der­zeit kein inte­grier­ter Teil des euro­päi­schen Interop-Net­zes. Des­halb ver­lan­gen die güter­ver­kehrs­na­hen Ver­bän­de Astag, CFS und wir vom VAP eine natio­na­le Migra­ti­ons­stra­te­gie zur Öff­nung des Markts in Ein­klang mit der EU. Stimmt der Natio­nal­rat dem Antrag der KVF‑N zu, so schiebt er die­ses Anlie­gen noch wei­ter weg.

SBBG-Teilrevision an Nationalrat überwiesen

Die KVF‑N hat die Vor­la­ge zur Ände­rung des SBBG ein­stim­mig an den Natio­nal­rat über­wie­sen. Zudem lehnt die Kom­mis­si­ons­mehr­heit einen Sys­tem­wech­sel bei den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten ab, da die Haus­halts- im Gegen­satz zu den Tre­sore­rie­dar­le­hen der Schul­den­brem­se unter­stellt sind. Sie ist der Ansicht, dass die dar­aus resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert sei. Der Natio­nal­rat wird in der Win­ter­ses­si­on 2023 über den Antrag der KVF‑N befinden.

Nach­trag 20.12.2023, Update aus der Win­ter­ses­si­on:
Der Natio­nal­rat hat in der Win­ter­ses­si­on mehr­heit­lich zuge­stimmt, der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Die­ser Betrag wurde bereits im Vor­anschlag 2024 ein­ge­plant. Der Natio­nal­rat lehn­te hin­ge­gen den Vor­schlag des Bun­des­rats, bei Errei­chen einer bestimm­ten Ver­schul­dung von Tre­sore­rie- zu Haus­halts­dar­le­hen des Bun­des über­zu­ge­hen, ab. Dies mit dem Argu­ment, dass unter Anwen­dung der Schul­den­brem­se bei Haus­halts­dar­le­hen der Aus­bau ver­zö­gert wer­den könn­te. Zusätz­lich beschloss die Kam­mer, die ange­mes­se­ne Reser­ve des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) auf min­des­tens 300 Mil­lio­nen Fran­ken fest­zu­le­gen, wobei maxi­mal zwei Drit­tel des Rein­ertrags der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) in den Fonds flies­sen sol­len. Damit hat der Natio­nal­rat alle Emp­feh­lun­gen des VAP unbe­rück­sich­tigt gelas­sen. Die Vor­la­ge geht nun an den Stän­de­rat, der hof­fent­lich kor­ri­gie­rend ein­grei­fen wird.

Nach­trag 08.07.2024
Nach der Bera­tung im Natio­nal- und Stän­de­rat ver­blei­ben Dif­fe­ren­zen bei zwei Arti­keln (Art. 20 und Art. 26b SBBG). Der Stän­de­rat möch­te die Finan­zie­rungs­in­stru­men­te des Bun­des zuguns­ten der SBB dahin­ge­hend ver­schär­fen, dass die Ver­ga­be von Tre­sore­rie­dar­le­hen des Bun­des zuguns­ten der SBB nur bis zu einer defi­nier­ten Ober­gren­ze der in den stra­te­gi­schen Zie­len fest­ge­hal­te­nen Net­to­ver­schul­dung mög­lich ist. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Dar­le­hen wären – wie bereits gemäss Vor­schlag des Bun­des­ra­tes – der Schul­den­brem­se zu unter­stel­len. Die Mehr­heit der KVF‑N ist jedoch wei­ter­hin der Ansicht, dass die durch den Sys­tem­wech­sel der Finan­zie­rungs­in­stru­men­te resul­tie­ren­de Kon­kur­renz­si­tua­ti­on mit ande­ren Bun­des­aus­ga­ben im Hin­blick auf das Ange­bot des öffent­li­chen Ver­kehrs nicht wün­schens­wert ist. Mit 12 zu 11 Stim­men bean­tragt sie des­halb ihrem Rat, an ihrem Beschluss fest­zu­hal­ten. Wei­ter bestand eine Dif­fe­renz zur Aus­schüt­tung eines ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schus­ses (Art. 26b SBBG). Den Antrag von SR Josef Ditt­li zur Sen­kung des Bei­trags auf 0,6 Mil­li­ar­den Fran­ken hatte der Stän­de­rat abge­lehnt (21 zu 20 Stim­men), hin­ge­gen Fest­hal­ten an der Schul­den­brem­se beschlos­sen. Die KVF‑N bean­tragt ihrem Rat auch in die­sem Punkt Fest­hal­ten am Beschluss des Natio­nal­ra­tes, wel­cher einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss von 1.15 Mil­li­ar­den Fran­ken zuguns­ten der SBB vor­sieht (13 zu 12 Stim­men). Die Kom­mis­si­ons­mehr­heit möch­te damit die finan­zi­el­le Situa­ti­on der SBB nach­hal­tig stär­ken. Eine Kom­mis­si­ons­min­der­heit hin­ge­gen will den ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss im Sinne des Antrags von SR Josef Ditt­li auf 0,6 Mil­li­ar­den Fran­ken beschrän­ken. Das Geschäft geht in der Herbst­ses­si­on in den Nationalrat.

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Gotthardbasistunnel (#8): Sicherheits- und Kontrollaufgaben klar verteilt

Die Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) nennt eine gebro­che­ne Rad­schei­be als Ursa­che für den Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Im 10-vor-10-Bei­trag vom 19. Okto­ber 2023 hat das Schwei­zer Fern­se­hen SRF die Güter­wa­gen­in­stand­hal­tung von Wagen­rä­dern unter die Lupe genom­men. Darin äus­sert sich VAP-Exper­te Jürg Lüt­scher zu den Sicher­heits- und Kon­troll­auf­ga­ben der betei­lig­ten Akteu­re – und führt sie in die­sem Blog­bei­trag wei­ter aus.Darum geht’s:
  • Har­mo­ni­sier­te Sicher­heit im euro­päi­schen Güterbahnsystem
  • Instand­hal­tungs­ar­bei­ten von unab­hän­gi­gen Stel­len überwacht
  • Rad­satz­kon­trol­len in Betrieb und Instandhaltung
  • Zwei Prüf­ver­fah­ren etabliert
  • Zustän­dig­kei­ten und Vor­schrif­ten geklärt
 
Harmonisierte Sicherheit im europäischen Güterbahnsystem
Die Sicher­heit im euro­päi­schen Güter­bahn­sys­tem basiert auf einem Ver­ant­wor­tungs­drei­eck aus Infra­struk­tur­be­trei­bern, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­mun­gen (EVU) und den Wagen­hal­tern mit ihren zustän­di­gen Instand­hal­tungs­stel­len (ECM). Die Vor­ga­ben und Bestim­mun­gen dazu sind heute euro­pa­weit weit­ge­hend har­mo­ni­siert. Basie­rend auf Fest­le­gun­gen der hoheit­li­chen Richt­li­ni­en, auf den gül­ti­gen tech­ni­schen Nor­men und Erfah­run­gen aus der Pra­xis hat die Bran­che den inter­na­tio­nal aner­kann­ten VPI Euro­pean Main­ten­an­ce Guide (VPI-EMG) erar­bei­tet. Dabei leis­te­ten seit 2007 die Ver­bän­de VPI (Deutsch­land), V.P.I. (Öster­reich) und VAP (Schweiz) Pio­nier­ar­beit. 2019 wurde der Her­aus­ge­ber­kreis des VPI-EMG um die AFWP (Frank­reich) und die UIP (inter­na­tio­na­ler Ver­band der Wagen­hal­ter als Ver­tre­ter der klei­ne­ren natio­na­len Inter­es­sen­ver­bän­de) erwei­tert. In die­sem Regel­werk sind sowohl Fris­ten als auch Umfang der Arbei­ten und Stan­dards anwen­der­ge­recht defi­niert. Es gibt Instand­hal­tungs­emp­feh­lun­gen ab, die jeder Nut­zer auf die Anwend­bar­keit für seine Güter­wa­gen prü­fen, gege­be­nen­falls ergän­zen und für seine Wagen­flot­te frei­ge­ben muss. Der­zeit bezie­hen mehr als 550 Unter­neh­men, dar­un­ter Wagen­hal­ter, ECM, Repa­ra­tur­werk­stät­ten, Behör­den und Uni­ver­si­tä­ten, den VPI-EMG. Mehr als 260 Repa­ra­tur­werk­stät­ten und mobi­le Ser­vice­teams aus 19 Län­dern Euro­pas wen­den den VPI-EMG im Auf­trag der jeweils zustän­di­gen ECM an.
Instandhaltungsarbeiten von unabhängigen Stellen überwacht
Die Sicher­heits­richt­li­nie der EU legt zwei unab­hän­gi­ge Ver­fah­ren fest. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass die Fach­ar­bei­ten über­all mit dem erfor­der­li­chen Qua­li­täts­ni­veau und Wis­sen durch­ge­führt werden: 
  • Zer­ti­fi­zie­rung: Die betei­lig­ten Unter­neh­men müs­sen sich für sicher­heits­re­le­van­te Tätig­kei­ten im Rah­men ihrer ECM durch unab­hän­gi­ge Stel­len zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Diese Zer­ti­fi­ka­te müs­sen sie regel­mäs­sig erneu­ern und ihren Kun­den Ein­sicht in deren Gül­tig­keit und Umfang gewähren.
  • Audi­tie­rung: Auf­sichts­be­hör­den füh­ren im Bahn­be­trieb risi­ko­ba­sier­te Audits von sicher­heits­kri­ti­schen Pro­zes­sen und Inspek­tio­nen der Qua­li­tät durch. Soll­ten sie Schwach­stel­len auf­de­cken, so über­wa­chen sie zudem deren Behebung.
Radsatzkontrollen in Betrieb und Instandhaltung
Rad­sät­ze gel­ten als sicher­heits­kri­ti­sche Kom­po­nen­ten eines Schie­nen­fahr­zeugs. Durch den Betrieb wer­den sie einer­seits kon­ti­nu­ier­lich abge­nutzt, ande­rer­seits kön­nen sie durch Ein­wir­kun­gen von aus­sen beschä­digt wer­den. Bei der Instand­hal­tung von Wagen sorgt die ECM dafür, dass voll­wer­ti­ge Rad­sät­ze ein­ge­setzt sind. Beim Betrieb stel­len die EVU und die Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen der Infra­struk­tur­be­trei­be­rin­nen (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#2): Auto­ma­ti­sche Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen») gezielt sicher, dass keine erkenn­ba­ren Schä­den oder Abwei­chun­gen an Wagen die Betriebs­si­cher­heit gefähr­den. Für einen siche­ren Bahn­be­trieb müs­sen die Rad­sät­ze alle rele­van­ten Grenz­wer­te wäh­rend der gesam­ten Betriebs­zeit ein­hal­ten. Rad­sät­ze, die infol­ge von Abwei­chun­gen oder Schä­den aus­ge­wech­selt wur­den, kom­men zur vor­schrifts­ge­mäs­sen Auf­ar­bei­tung in eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te.
Zwei Prüfverfahren etabliert
Im 10-vor-10-Bei­trag von SRF wer­den zwei Prüf­ver­fah­ren der sys­te­ma­ti­schen Rad­satz­in­stand­hal­tung gezeigt. Eine zer­ti­fi­zier­te Fach­werk­stät­te kann so gewähr­leis­ten, dass die von ihr instand­ge­setz­ten Rad­sät­ze beim Aus­lie­fern keine rele­van­ten Schä­di­gun­gen in Form von Mate­ri­al­ris­sen auf­wei­sen. Dabei han­delt es sich um zwei zer­stö­rungs­freie Prüf­ver­fah­ren nach DIN 27201–7, die sich bran­chen­weit durch­ge­setzt haben: 
  • Ultra­schall­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen im Bereich Rad­stirn­flä­che und Spurkranzrücken
  • Magnet­prü­fung: Erken­nen von Ris­sen in Rad­kör­per und Rad­satz­wel­le inklu­si­ve Radsitz
Zuständigkeiten und Vorschriften geklärt
Da zahl­rei­che Güter grenz­über­schrei­tend trans­por­tiert wer­den, sind in Euro­pa inter­na­tio­nal har­mo­ni­sier­te Regeln und Ver­fah­ren bedeu­tend. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wurde die Vor­schrif­ten­la­ge umfas­send erneu­ert und ver­bes­sert. Aktu­el­le Ver­sio­nen der Sicher­heits- und Inter­ope­ra­bi­li­täts­richt­li­nie der EU gel­ten sowohl in allen EU-Staa­ten als – über das Land­ver­kehrs­ab­kom­men – auch für das Schwei­zer Nor­mal­spur­netz. Davon aus­ge­hend hat der Schwei­zer Bahn­sek­tor pra­xis­ge­rech­te Stan­dards und Ver­fah­ren der Instand­hal­tung für die Haupt­ak­teu­re ent­wi­ckelt. Euro­pa­weit gemein­sa­me Mel­de­pro­zes­se und Beur­tei­lungs­ver­fah­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit») gewähr­leis­ten, dass die Bran­chen­ak­teu­re ihre Leh­ren aus einem Betriebs­er­eig­nis wie dem­je­ni­gen vom 10. August 2023 zie­hen und bei der Instand­hal­tung wirk­sa­me Ver­bes­se­run­gen umsetzen.