BETRIEB

Wir ver­tre­ten die Güter-Akteu­re und legen unse­ren Schwer­punkt in die­sem Kapi­tel auf die Nut­zung der Infra­struk­tur, also auf den Ver­kehr. Wir set­zen uns für einen frei­en Betrieb auf der letz­ten Meile ein. Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

 

Akteure im Bereich Betrieb

Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU)

Hersteller/Halter von Roll­ma­te­ri­al (Pri­vat­wa­gen­ver­mie­ter)

Ope­ra­teu­re

Fahr­plä­ne (Tras­sen­ver­ga­be­stel­le TVS)

Güter-Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Schweiz

DB Cargo GATX  Hupac rail­Ca­re
 
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS  
DB Cargo GATX  Hupac
SRT swiss rail traffic TR Trans Rail WRS
   
rail­Ca­re    

Wagenvermieter in Europa

VTG was­co­sa erme­wa Grou­pe Millet
MFD Rail Logo      
MFD Rail
     
VTG was­co­sa erme­wa
MFD Rail Logo  
Grou­pe Millet MFD Rail

Verlader (Beispiele)

HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log Has­tag
HOLCIM Logo
Die Post Hol­cim Pan­log
   
Has­tag    

Produktionsformen

Ganzzugverkehr

Beim Ganz­zug­ver­kehr bleibt die Zusam­men­set­zung des Güter­zugs unver­än­dert, wäh­rend er vom Ver­sen­der zum Emp­fän­ger fährt. Diese Trans­port­me­tho­de ist beson­ders wirt­schaft­lich, wenn gros­se Men­gen eines Absen­ders trans­por­tiert wer­den und ein Gleis­an­schluss vor­han­den ist. Gän­gi­ge Ladun­gen: Kies, Zucker­rü­ben, Beton, Holz, Auto, Getrei­de, Stahl, Eisen, Kohle, Mine­ral­öl, Che­mi­ka­li­en, Papier, Abfall u.v.m. Im Ver­gleich zum Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, bei dem ein hoher Ran­gier­auf­wand anfällt, ist der Betrieb von Ganz­zü­gen kos­ten­güns­ti­ger. Gele­gent­lich fah­ren Ganz­zü­ge auch im kom­bi­nier­ten Ver­kehr, was bedeu­tet, dass sie Con­tai­ner oder Wech­sel­be­häl­ter beför­dern, die an Ter­mi­nals umge­la­den wer­den. Im Ganz­zug­ver­kehr gibt es meh­re­re Wett­be­wer­ber.

Einzelwagenladungsverkehr (EWLV)

Trans­port von Gütern von unter­schied­li­chen Ver­sen­dern und Emp­fän­gern, die in ein­zel­nen Eisen­bahn­wag­gons oder Wagen­grup­pen trans­por­tiert wer­den (weni­ger als ein Zug). Das Trans­port­gut wird in den Eisen­bahn­wa­gen ein- oder umge­la­den, geschüt­tet, umge­pumpt usw. Die Wagen wer­den ein­zeln nach Bedarf ran­giert. Die Bün­de­lung und Sor­tie­rung der Ver­keh­re erfol­gen in der Regel über For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fe, um sie anschlies­send zu einem voll­stän­di­gen Güter­zug zusam­men­zu­stel­len. Im EWLV kön­nen auch Wagen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs beför­dert wer­den. Kon­kur­renz­fä­hig ist der EWLV vor allem dort, wo Emp­fän­ger und Absen­der dank einem Anschluss­gleis direkt bedient wer­den kön­nen. Jeg­li­che Ladung kann im EWLV trans­por­tiert wer­den. Der EWLV wird fast aus­schliess­lich von SBB Cargo betrie­ben und verantwortet.

TR TransRail

Vor­tei­le des Einzelwagenverkehrs:

  • FELXIBEL: Klei­ne Güter­men­gen kön­nen kurz­fris­tig per Bahn trans­por­tiert wer­den, was ent­schei­dend für “Just-in-Time”-Produktionsprozesse ist.
  • SICHER: Für Gefahr­gü­ter, die nicht auf der Stras­se beför­dert wer­den dür­fen, bie­tet die Schie­ne die ein­zi­ge Mög­lich­keit, da sie stren­ge Sicher­heits­stan­dards erfüllt.
  • INKLUSIV: Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men kön­nen über den EWLV auch klei­ne­re Güter­men­gen ener­gie­ef­fi­zi­ent und nach­hal­tig transportieren.
  • INNOVATIV: Neue Arten von Gütern wie Was­ser­stoff oder CO2 kön­nen schritt­wei­se über den EWLV trans­por­tiert wer­den, solan­ge die Men­gen nicht für einen kom­plet­ten Zug ausreichen.
  • SYSTEMRELEVANT: Der EWLV wird nicht nur für den Güter­trans­port genutzt, son­dern auch für Schad­wa­gen, die aus dem Ver­kehr gezo­gen und in eine Werk­statt gebracht wer­den müssen.
Definition Kombinierter Verkehr

Kom­bi­nier­ter Ver­kehr bezeich­net die mul­ti­mo­da­le Beför­de­rung von Gütern in stan­dar­di­sier­ten Lade­ein­hei­ten wie Con­tai­nern, Wech­sel­be­häl­tern und Sat­tel­auf­lie­gern, wobei meh­re­re Ver­kehrs­trä­ger wie Stras­se-Schie­ne oder Bin­nen­schiff-Schie­ne genutzt wer­den. Hier­bei erfolgt der naht­lo­se Über­gang der Ladungs­ein­heit zwi­schen den ver­schie­de­nen Trans­port­mit­teln – übli­cher­wei­se mit­tels Kran – ohne dass das Trans­port­ge­fäss gewech­selt wer­den muss. Dies ermög­licht einen kon­ti­nu­ier­li­chen Trans­port­pro­zess in einer durch­gän­gi­gen Transportkette.

Die längs­te Stre­cke des Trans­ports wird dabei über die Schie­ne abge­wi­ckelt. Der Kom­bi­nier­te Ver­kehr bil­det das am stärks­ten wach­sen­de Seg­ment im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Es wird zwi­schen beglei­te­tem und unbe­glei­te­tem kom­bi­nier­tem Ver­kehr unterschieden.

 

Beglei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer beglei­te­ten Motor­fahr­zeugs mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Bahn oder Fähre). Im alpen­que­ren­den Ver­kehr wird dar­un­ter der Bahn­ver­lad von gan­zen Last­wa­gen und Sat­tel­schlep­pern ver­stan­den, bei denen der Fahrer/die Fah­re­rin in einem sepa­ra­ten Begleit­wa­gen mit­reist (Rol­len­de Land­stras­se; Rola).

Unbe­glei­te­ter kom­bi­nier­ter Verkehr

Beför­de­rung eines von sei­nem Fah­rer nicht beglei­te­ten Motor­fahr­zeu­ges mit einem ande­ren Ver­kehrs­trä­ger (z.B. Fähre oder Bahn) oder Beför­de­rung von Con­tai­nern und Wech­sel­be­häl­tern mit meh­re­ren Ver­kehrs­trä­gern (z.B. Stras­se-Schie­ne oder Rheinschiff-Schiene).

 

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel hat ein­drück­lich gezeigt, wie ver­letz­lich ein hoch­kom­ple­xes und euro­pa­weit ver­netz­tes Eisen­bahn­sys­tem ist. Er hat eben­falls ver­deut­licht, dass sich ein hohes Mass an Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nur sicher­stel­len lässt, wenn alle Akteu­re in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Dazu braucht es einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der die Wahr­schein­lich­keit von Zwi­schen­fäl­len mit einer Viel­zahl von Mass­nah­men tief hält.

Darum geht’s:

  • Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?
  • Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz
  • Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit
  • Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht
  • Sicher­heit ist kein Einzelauftrag
  • Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

 

Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel im August 2023 hat die Eisen­bahn­bran­che – ja die gesam­te Schweiz – auf­ge­rüt­telt. Die mas­si­ven Beschä­di­gun­gen der Infra­struk­tur und die lang­wie­ri­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten führ­ten dazu, dass die wich­tigs­te Nord-Süd-Achse der Schweiz über mehr als ein Jahr nur ein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung stand. Die betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen waren weit über den Gott­hard­tun­nel hin­aus spür­bar und war­fen eine zen­tra­le Frage auf: Wie lässt sich Sicher­heit in einem hoch­kom­ple­xen und euro­pa­weit ver­netz­ten Sys­tem nach­hal­tig gewährleisten?

Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz

Eine ein­schnei­den­de Reak­ti­on auf einen fol­gen­schwe­ren Vor­fall ist nach­voll­zieh­bar: Die Sicher­heit soll erhöht, Risi­ken sol­len mini­miert und Wie­der­ho­lun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Ent­spre­chend dras­tisch fie­len die Mass­nah­men aus, die das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) nach Vor­lie­gen des Unfall­be­richts der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ver­füg­te. Aber: Die Mass­nah­men sind wenig fun­diert und zie­len aus­schliess­lich auf die Wagen­hal­ter ab.

Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit

Schon bald zeig­te sich, dass sich die neuen BAV-Vor­­­ga­­ben in der vor­ge­se­he­nen Form weder betrieb­lich noch von den Instand­hal­tungs­stel­len kapa­zi­täts­mäs­sig umset­zen lies­sen. Die mas­si­ven Ver­kür­zun­gen der War­­tungs- und Prüf­zy­klen hät­ten dazu geführt, dass tau­sen­de Güter­wa­gen von heute auf mor­gen hät­ten in die War­tung gebracht wer­den müs­sen und nicht mehr ein­setz­bar gewe­sen wären. Das BAV sah sich ver­an­lasst, die ursprüng­li­che Ver­fü­gung anzupassen.

Diese regu­la­to­ri­sche Kurs­kor­rek­tur ver­deut­licht, wie schwie­rig es ist, unter hohem Zeit­druck wirk­sa­me, fun­dier­te und zugleich prak­ti­ka­ble Mass­nah­men für ein hoch­kom­ple­xes Sys­tem zu defi­nie­ren. Sie macht zudem deut­lich, dass sich die Frage der Sicher­heit nicht auf ein­zel­ne Akteu­re oder Ein­zel­mass­nah­men und schon gar nicht auf ein­zel­ne Län­der redu­zie­ren lässt.

Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht

Das Güter­bahn­sys­tem endet nicht an der Lan­des­gren­ze. Güter­wa­gen sind über Wochen oder Mona­te hin­weg im gesam­ten euro­päi­schen Netz unter­wegs und wech­seln lau­fend Län­der, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur­be­trei­ber. Um in die­ser Dyna­mik Sicher­heit zu gewäh­ren, ist nicht nur soli­des Wagen­ma­te­ri­al ent­schei­dend. Mass­geb­lich sind aus­ser­dem der weit­sich­ti­ge Umgang mit dem Roll­ma­te­ri­al und ein kom­pe­ten­tes Fahr­ver­hal­ten im Betrieb.

Damit kommt den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Schlüs­sel­rol­le zu. Sie set­zen die Güter­wa­gen im täg­li­chen Betrieb ein, füh­ren Abfahrts- und Sicht­kon­trol­len durch und beein­flus­sen mit der Fahr­wei­se des Lok­per­so­nals und dem betrieb­li­chen Umgang die tat­säch­li­che Belas­tung des Rollmaterials.

Sicher­heit ist kein Einzelauftrag 

Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geht aus dem Zusam­men­spiel von Wagen­hal­tern, Instand­hal­tung, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur mit ent­spre­chen­den Über­­­wa­chungs- und Detek­ti­ons­sys­te­men her­vor. Wer­den Akteu­re aus die­ser Glei­chung und damit aus der Ver­ant­wor­tung genom­men, gerät deren Inter­ak­ti­on aus dem Gleich­ge­wicht. Regu­la­to­ri­sche Mass­nah­men müs­sen die­ser Tat­sa­che Rech­nung tragen.

Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

Gera­de weil der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit orga­ni­siert ist, braucht es bei der Sicher­heit eine euro­päi­sche Per­spek­ti­ve. Das Güter­bahn­netz ist inter­na­tio­nal so eng ver­floch­ten, dass natio­na­le Allein­gän­ge die Sicher­heit eher gefähr­den als opti­mie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es zu begrüs­sen, dass das Joint Net­work Secre­ta­ri­at Ende 2025 Emp­feh­lun­gen vor­ge­legt hat, die eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­an­for­de­run­gen anstre­ben. Das BAV tut gut daran, eine euro­pa­wei­te Drauf­sicht ein­zu­neh­men und die in der Schweiz ver­füg­ten Mass­nah­men mit den euro­päi­schen Leit­li­ni­en zu harmonisieren.

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Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine nega­ti­ve Schlag­zei­le die ande­re. Die Frage nach dem zukünf­ti­gen Stel­len­wert der Stahl­ko­los­se, die Jahr für Jahr Mil­lio­nen von Ton­nen an Gütern von A nach B zie­hen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang
  • Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel
  • Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel
  • Agie­ren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wach­sen­de Wirt­schaft zieht not­wen­di­ger­wei­se einen höhe­ren Bedarf an Güter­trans­por­ten nach sich. Schliess­lich müs­sen die zusätz­li­chen Güter irgend­wie zum End­kon­su­men­ten gelan­gen. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist dabei unab­ding­bar; schon heute trans­por­tiert er jähr­lich Mil­lio­nen von Ton­nen Güter kli­ma­freund­lich von A nach B.

Gemäss den Pro­gno­sen des Bun­des­amts für Raum­ent­wick­lung (ARE) im Rah­men sei­ner Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güter­ver­kehrs um 31 Pro­zent zu rech­nen. In die­ser Zeit soll der Anteil der per Bahn trans­por­tier­ten Güter von 37 auf 39 Pro­zent anstei­gen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr lau­fen sowohl die­sen Per­spek­ti­ven als auch den kla­ren poli­ti­schen Absich­ten im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dia­me­tral ent­ge­gen: Obwohl der Bedarf an Güter­trans­por­ten steigt, ver­liert die Schie­ne kon­ti­nu­ier­lich an Marktanteilen.

Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang

Exem­pla­risch für die­sen Abwärts­trend steht die vor­zei­ti­ge Ein­stel­lung der rol­len­den Land­stras­se (Rola). Diese nahm am 11. Dezem­ber 2025 zum letz­ten Mal die Stre­cke von Frei­burg im Breis­gau in Rich­tung Nova­ra (IT) unter die Räder. Die Liste ähn­li­cher Nega­tiv­bei­spie­le lässt sich belie­big fort­set­zen. So etwa mit dem Abbau von acht Ter­mi­nals für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr, mit den teils unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen durch SBB Cargo im Inland oder mit den ein­schnei­den­den und wenig fun­dier­ten Regu­lie­run­gen des BAV im Nach­gang zum Unfall am Gott­hard-Basis­tun­nel. Eben­falls besorg­nis­er­re­gend ist die desas­trö­se Schie­nen­in­fra­struk­tur von Deutsch­land im alpen­que­ren­den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Diese schein­ba­ren Ein­zel­fäl­le kumu­lie­ren sich und füh­ren in der Summe zu einem schlei­chen­den und gra­vie­ren­den Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und somit zu einer Rück­ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Strasse.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel

Diese Schwä­chung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat auch in ande­ren Berei­chen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen. So wird etwa das Netto-Null-Kli­ma­ziel des Bun­des immer unrea­lis­ti­scher. Eben­so hat die Stras­se ihre Kapa­zi­täts­gren­zen schon längst erreicht, was sich an der immensen und expo­nen­ti­ell stei­gen­den Zahl von Stau­stun­den zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stun­den. Eine Ent­schär­fung ist nicht in Sicht. Im Gegen­teil, denn die Stimm­be­völ­ke­rung hat einen Kapa­zi­täts­aus­bau im Novem­ber 2024 klar abgelehnt.

Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel

Erfreu­lich sind zahl­rei­che Initia­ti­ven, die die­sen nega­ti­ven Trends ent­ge­gen­lau­fen. Ein sol­ches Licht­blick-Pro­jekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp Inter­re­gio­Car­go. Diese über­nimmt Bewähr­tes aus dem kom­bi­nier­ten Ver­kehr und räumt hin­der­li­che Stol­per­stei­ne aus dem Weg. Mit einem ein­fa­chen, durch­dach­ten Sys­tem will die bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz star­ker Unter­neh­men die Güter von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Beim alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehr macht man eben­falls aus der Not eine Tugend: Unter der Füh­rung des BAV ruft man Per­so­nal grenz­über­schrei­tend zusam­men und prüft inno­va­ti­ve Ansät­ze, um die schwie­ri­ge momen­ta­ne Situa­ti­on mit einer deso­la­ten Bahn­in­fra­struk­tur und den sich abzeich­nen­den Bau­stel­len in Deutsch­land zu über­brü­cken. Posi­tiv zu sehen ist dabei, wie die Bran­chen­ak­teu­re zusam­men­ste­hen und prag­ma­tisch nach Lösun­gen suchen.

Agie­ren statt kapitulieren

Ulrich Maix­ner, Geschäfts­füh­rer der Spe­di­ti­ons­fir­ma Hoyer, zog in der Zuger Zei­tung unlängst einen dra­ma­ti­schen Schluss zur Situa­ti­on im kom­bi­nier­ten Ver­kehr: «Wir ste­hen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on beim Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz noch nicht. Aller­dings kann sich die Bran­che ein zwei­tes Jahr 2025 mit einer ähn­li­chen Ansamm­lung von Hiobs­bot­schaf­ten nicht leisten.

 

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen tre­ten am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell
  • Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad
  • Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK
  • Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Par­la­ment das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) ver­ab­schie­det und damit ein umfas­sen­des Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf den Weg gebracht. So soll der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) über acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den und mit­tel­fris­tig eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Für die ers­ten vier Jahre hat das Par­la­ment 260 Mil­lio­nen Fran­ken gespro­chen. Im Wei­te­ren stellt es ein­ma­lig 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) bereit.

Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sowie Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge vor. Damit soll der Trans­port von Gütern per Bahn und der Güter­um­schlag zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern geför­dert wer­den. Für Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ver­la­de­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs rich­tet der Bund ab Janu­ar 2026 soge­nann­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge aus. Für jeden emp­fan­ge­nen oder ver­sen­de­ten bela­de­nen Güter­wa­gen betra­gen diese pau­schal 40 Fran­ken. Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich 50 Mil­lio­nen Fran­ken dafür zur Verfügung.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ist auf 8000 Wagen pro Anschluss­gleis begrenzt. Die noch in der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­ge­se­he­ne Unter­gren­ze wurde auf­grund der Rück­mel­dun­gen aus der Ver­nehm­las­sung gestri­chen. Damit erhal­ten auch klei­ne und mitt­le­re Ver­la­der einen Anreiz, ver­stärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen will der Bun­des­rat die För­de­rung über Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge aus­wei­ten und admi­nis­tra­tiv ver­ein­fa­chen. Mit Pau­schal­bei­trä­gen will er Inves­ti­tio­nen in Umschlag­flä­chen und mobi­le Anla­gen­tei­le zusätz­lich unterstützen.

Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK

Ein wich­ti­ger Bau­stein für einen effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüs­tung von Bahn­wa­gen und Loko­mo­ti­ven rich­tet der Bund Pau­schal­bei­trä­ge pro Fahr­zeug aus. Diese belau­fen sich ins­ge­samt auf 180 Mil­lio­nen Fran­ken. Basie­rend auf dem Feed­back aus der Ver­nehm­las­sung hat sich der Bund ent­schie­den, den Betrag pro Wagen auf 8000 Fran­ken pau­schal und unab­hän­gig von des­sen Alter festzusetzen.

Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht

Im Som­mer 2025 führ­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ein Offert­ver­fah­ren zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Teil­leis­tun­gen im EWLV-Sys­tem durch. Auf die Aus­schrei­bung hat bis­her nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusam­men mit SBB Cargo eine Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rah­men ab und stellt die finan­zi­el­len Mit­tel für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Betrieb bei SBB Cargo, mit aus­ta­rier­ten Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern und mit den degres­si­ven Sub­ven­tio­nen des Bun­des Eigen­wirt­schaft­lich­keit inner­halb von vier bis acht Jah­ren zu errei­chen. Die­ses Vor­ha­ben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkraft­tre­ten der revi­dier­ten Geset­ze und Ver­ord­nun­gen mit Preis­er­hö­hun­gen von teils zwei­stel­li­gen Pro­zent­sät­zen bei den Ver­la­dern torpediert.

Ein sol­ches Vor­ge­hen führt zwangs­läu­fig dazu, dass die Ver­la­der ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, son­dern auf der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se trans­por­tie­ren. Die­ser Effekt ent­spricht mit Sicher­heit nicht der Absicht der Poli­tik bei der Ver­ab­schie­dung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Par­la­ment mit der Moti­on 25.4409 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog reagiert hat. Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen hat die Moti­on am 7. Novem­ber 2025 mit 5 zu 2 Stim­men bei einer Ent­hal­tung angenommen.

 

Alpenquerender Güterverkehr:  Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Alpenquerender Güterverkehr: Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Am 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat den «Bericht über die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Juli 2023 – Juni 2025» kom­mu­ni­ziert. Die­ser bestä­tigt die äus­serst anspruchs­vol­le Situa­ti­on des kom­bi­nier­ten alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Mit diver­sen Mass­nah­men will der Bun­des­rat den nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen entgegenwirken.


Darum geht’s:

  • Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet
  • Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet
  • Bun­des­rat schrei­tet zur Tat
  • Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet

Mit dem Ver­la­ge­rungs­auf­trag ver­fügt die Schweiz über ein ein­zig­ar­ti­ges, in der Ver­fas­sung ver­an­ker­tes Instru­ment. Die­ses zwingt die Poli­tik, den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr auf die Schie­ne zu ver­la­gern. Ziel ist der Schutz der Alpen und die Begren­zung der LKW-Fahr­ten durch die Alpentäler.

Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet

Lei­der ging der Anteil der auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich zurück. Das Ver­la­ge­rungs­ziel von 650 000 alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten wird mit 960’000 Fahr­ten im Jahr 2024 wei­ter­hin klar über­schrit­ten. Ein Kern­pro­blem für diese Ent­wick­lung ist die maro­de Schie­nen­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern, allen voran in Deutsch­land. Zwar geht man die Pro­ble­me vie­ler­orts an, doch wird die Moder­ni­sie­rung der nächs­ten Jahre die Zuver­läs­sig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter verschlechtern.

Bun­des­rat schrei­tet zur Tat

Vor die­sem Hin­ter­grund ist nicht nur die ver­la­den­de Wirt­schaft, son­dern vor allem auch der Bund gefor­dert. Es ist erfreu­lich, dass sich der Bun­des­rat für moder­ne und gut aus­ge­bau­te Zulauf­stre­cken zu den Basis­tun­nels der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­len (NEAT) ein­setzt. Eben­falls will er mit finan­zi­el­len Anrei­zen die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen aus der Ein­stel­lung der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) abfe­dern und die betrof­fe­nen Trans­por­te in den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr über­füh­ren. Wei­ter will er sich für eine rasche Moder­ni­sie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern ein­set­zen, sich für leis­tungs­fä­hi­ge Aus­weich­rou­ten enga­gie­ren und dafür, dass die Akteu­re die Bau­ar­bei­ten inter­na­tio­nal koordinieren.

Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Das in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Ver­la­ge­rungs­ziel wird wei­ter­hin weit ver­fehlt. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In ers­ter Linie lie­gen sie bei der teils maro­den Schie­nen­in­fra­struk­tur in Deutsch­land, wes­halb fast jeder fünf­te Zug aus­fällt. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es begrüs­sens­wert, dass sich der Bun­des­rat der Sache annimmt und hand­fes­te Lösun­gen präsentiert.

Aller­dings bleibt es äus­serst anspruchs­voll, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den kom­men­den Jah­ren nach­hal­tig am Lau­fen zu hal­ten, bis die Infra­struk­tur im Aus­land moder­ni­siert ist. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen ist es umso ent­schei­den­der, dass die Güter­ver­kehrs­bran­che zusam­men­rückt und sowohl poli­tisch als auch ope­ra­tiv eng koope­riert. Nur so las­sen sich wei­te­re unnö­ti­ge Unweg­sam­kei­ten verhindern.

 

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Mit dem Ansatz rXp Inter­re­gio­Car­go will eine bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz aus inno­va­ti­ven und leis­tungs­star­ken Unter­neh­men in den nächs­ten Jah­ren Güter von der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se ver­stärkt auf die Bahn ver­la­gern. Das intel­li­gen­te Ver­kehrs­kon­zept nutzt Bewähr­tes und eli­mi­niert Schwach­stel­len des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Wäh­rend sich SBB Cargo immer stär­ker vom kom­bi­nier­ten Ver­kehr zurück­zieht, kommt diese Initia­ti­ve im rich­ti­gen Moment.


Darum geht’s:

  • Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu
  • Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht
  • Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr
  • Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter
  • Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert
  • Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu

Abb. 1 : Con­tai­ner-Ver­lad vom Lkw auf die Bahn. Quel­le: rXp RailTruck

Die Situa­ti­on auf den Schwei­zer Stras­sen spitzt sich zu: Die Stau­stun­den stei­gen an und die Kli­ma­zie­le des Bun­des rücken zuneh­mend in weite Ferne. Nach dem Nein des Schwei­zer Stimm­volks zum Auto­bahn­aus­bau blei­ben die Eng­päs­se bestehen. Vor die­sem Hin­ter­grund erweist sich die Per­so­nal­su­che der Cami­on­neu­re als zuneh­mend anspruchs­voll, wie es Hans-Peter Drei­er der Drei­er AG an einer Ver­an­stal­tung vom 4. Novem­ber 2025 in Olten ausführte.

Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht

Da kommt das Ver­kehrs­mo­dell der rXp Inter­re­gio Cargo GmbH wie geru­fen. Mit dem elek­tri­schen Trieb­zug rXp Rail­T­ruck als Kern­stück sol­len Güter, die bis­her auf der Stras­se trans­por­tiert wur­den, den Weg leich­ter auf die Schie­ne fin­den. Der rXp Rail­T­ruck ist für den Fahr­be­trieb rich­tungs­un­ab­hän­gig und soll rein pri­vat rea­li­siert werden.

Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr

Abb. 2 : Antei­le der Trans­port­stre­cke von Bahn und Strasse.

Das Kon­zept rXp Inter­re­gio­Car­go unter­schei­det sich in eini­gen Punk­ten vom auf­wen­di­gen und bis­her defi­zi­tä­ren Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Mit dem rXp Rail­T­ruck lässt sich ein Gross­teil der kos­ten­trei­ben­den Arbei­ten und Auf­wen­dun­gen des EWLV umge­hen. Das erhöht nicht nur die Ren­ta­bi­li­tät, son­dern stei­gert auch die Fle­xi­bi­li­tät erheb­lich. Diese Schlüs­sel­ar­gu­men­te über­zeu­gen Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men wie die Drei­er AG, die sich am Pro­jekt betei­li­gen. Geschäfts­füh­rer Hans-Peter Drei­er sieht das Modell denn auch als Ant­wort auf den ange­kün­dig­ten Rück­zug von SBB Cargo aus dem kom­bi­nier­ten Verkehr.

Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter

Dank des elek­tri­schen Trieb­zugs rXp Rail­T­ruck ent­fal­len auf­wen­di­ge und kost­spie­li­ge Ran­gier­ar­bei­ten – ana­log zur S‑Bahn im Per­so­nen­ver­kehr. Das Ver­la­den der Con­tai­ner oder Wech­sel­brü­cken erfolgt auf Neben- oder Anschluss­glei­sen mit oder ohne Fahr­lei­tung. Das ist mög­lich, weil der rXp Rail­T­ruck dank Bat­te­rie­be­trieb auch auf Glei­sen ohne Fahr­lei­tung ein­setz­bar ist. Das erspart zeit­rau­ben­de Stopps und erhöht die Fle­xi­bi­li­tät des Lok­füh­rers. Das Wagen­ma­te­ri­al wird vom VAP-Mit­glied MFD Rail GmbH zuge­mie­tet und instand­ge­hal­ten. Das Rad muss also auch hier nicht neu erfun­den wer­den, da bewähr­te Kon­zep­te vor­han­den sind.

Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert

Die Initi­an­ten von rXp Inter­re­gio­Car­go sehen ihren inno­va­ti­ven Ansatz nicht als Kon­kur­renz zum bis­he­ri­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, son­dern als Ergän­zung für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Bahn. Dank der schlan­ken und kos­ten­op­ti­mier­ten Abwick­lung beim Ver- und Ent­la­den wird es für die Trans­por­teu­re inter­es­sant, Güter auch auf kür­ze­ren Stre­cken mit der Bahn zu transportieren.

Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

In einer Zeit, in der sich die Schlag­zei­len über den Abbau des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs meh­ren, sind Licht­bli­cke wie das Ver­kehrs­mo­dell rXp Inter­re­gio­Car­go höchst will­kom­men. Indem das Kon­zept bewähr­te Aspek­te nutzt und Schwä­chen des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs besei­tigt, schafft es ein viel­ver­spre­chen­des Pro­dukt für den inlän­di­schen Güter­trans­port auf der Schie­ne. Fol­gen wei­te­re Stras­sen­spe­di­teu­re dem Vor­bild der Drei­er AG, könn­te die lang ersehn­te Sym­bio­se zwi­schen der Bahn und der Stras­se bald Rea­li­tät werden.

 

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

Mit dem revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) woll­te das Par­la­ment den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) stär­ken. Mit ihrer Preis­po­li­tik tut SBB Cargo exakt das Gegen­teil – im Schnell­zugs­tem­po. Und dies alles, noch bevor das revi­dier­te Gesetz mit der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung in Kraft ist.


Darum geht’s:

  • Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse
  • Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen
  • Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend
  • Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an
  • Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse

Am 20. Sep­tem­ber 2025 hat SBB Cargo eine Mit­tei­lung publi­ziert, die auf­hor­chen lässt. Darin spre­chen die Ver­ant­wort­li­chen von einer Siche­rung des umwelt­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und von Arbeits­plät­zen in der Schweiz. Lei­der geschieht zur­zeit das Gegen­teil. SBB Cargo hat über die letz­ten Mona­te teils hor­ren­den Preis­er­hö­hun­gen vor­ge­nom­men. Das führt dazu, dass viele Kun­den der ver­la­den­den Wirt­schaft in Zukunft noch stär­ker oder sogar aus­schliess­lich auf den Trans­port auf der Stras­se set­zen. Dies bestä­ti­gen zahl­lo­se Rück­mel­dun­gen aus der VAP-Mit­glied­schaft. Diese ist sich einig: Die Ver­la­der wür­den auch zukünf­tig auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr set­zen, aller­dings ist die­ser ange­sichts der von SBB Cargo gefor­der­ten Prei­sen gegen­über der Stras­se nicht mehr län­ger konkurrenzfähig.

Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen

Ursprüng­lich woll­te das Par­la­ment den EWLV eigen­wirt­schaft­lich machen. Dazu soll die­ser acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den, wobei für die ers­ten vier Jahre 260 Mio. CHF zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem stellt der Bund ein­ma­lig 180 Mio. CHF für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereit. Der Weg zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit war so gedacht: Die Ver­la­der tra­gen mit mode­ra­ten Preis­er­hö­hun­gen, SBB Cargo mit mehr Pro­duk­ti­vi­tät und Effi­zi­enz und der Bund mit der befris­te­ten För­de­rung ihren Teil dazu bei. Dazu hät­ten der VAP und seine Mit­glie­der Hand gebo­ten; die Ver­la­der wären gröss­ten­teils bereit gewe­sen, die­sen Preis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV zu bezahlen.

Nun geschieht ein Abbau des Defi­zits von SBB Cargo fast aus­schliess­lich zulas­ten der Ver­la­der. Für die wenigs­ten Ver­la­der besteht so wei­ter­hin ein Anreiz, auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. Das führt zu einem ein­schnei­den­den Abbau von Schie­nen­gü­ter­in­fra­struk­tur. Ange­sichts der hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen dürf­ten sich diese Fir­men in Zukunft kaum je wie­der auf die Schie­ne set­zen, womit der EWLV und somit der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig abge­baut wer­den. Für Bun­des­rat und Par­la­ment wird die­ser irrever­si­ble Abbau der Güter­men­gen auf der Schie­ne spä­tes­tens nach vier Jah­ren ersichtlich.

Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen ent­spre­chen nicht dem Wil­len des Par­la­ments. Die­ses woll­te den EWLV stär­ken, unter ande­rem um die Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu errei­chen. Ohne einen leis­tungs­star­ken EWLV rückt die­ses Ziel in immer wei­te­re Ferne. Und letzt­lich hat auch das Volks-Nein zum Auto­bahn­aus­bau im Novem­ber 2024 dazu bei­getra­gen, dass sich ein Kol­laps auf der Stras­se nur ver­hin­dern lässt, wenn mög­lichst viele Güter auf der Schie­ne trans­por­tiert werden.

Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an

Erfreu­lich ist, dass die Poli­tik sich der Sache annimmt. So hat Stän­de­rä­tin Eva Her­zog am 25. Sep­tem­ber 2025 die Moti­on 25.4147 «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr» ein­ge­reicht. Die Moti­on ver­langt, dass SBB Cargo die Prei­se ab 2026 maxi­mal noch um die Teue­rung erhö­hen kann. Dem­nach müss­te SBB Cargo die Eigen­wirt­schaft­lich­keit haupt­säch­lich durch einen pro­duk­ti­ve­ren und effi­zi­en­te­ren Betrieb sicher­stel­len, wie es auch vom Par­la­ment im GüTG gedacht war. Bedau­er­li­cher­wei­se hat SBB Cargo in der Zwi­schen­zeit Tat­sa­chen geschaf­fen: Bereits hat sich ein beträcht­li­cher Teil der Kund­schaft des EWLV von der Schie­ne abgewandt.

Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Der VAP appel­liert an den Bun­des­rat und ans Par­la­ment, der Pra­xis von SBB Cargo mit Preis­er­hö­hun­gen im teils zwei­stel­li­gen Bereich sofort Ein­halt zu gebie­ten. Die­ses eigen­mäch­ti­ge Vor­ge­hen von SBB Cargo treibt immer mehr Ver­la­der vom EWLV auf die Stras­se – was dem Wil­len der Poli­tik und den Bestre­bun­gen der Schweiz zur Dekar­bo­ni­sie­rung dia­me­tral entgegenläuft.

Bestens funktionierendes System Schienengüterverkehr nicht unnötigerweise gefährden

Bestens funktionierendes System Schienengüterverkehr nicht unnötigerweise gefährden

Im August 2024 reich­te die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­ra­tes mit 13 zu 8 bei 4 Ent­hal­tun­gen die Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung von Eigen­tü­mern von Güter­wag­gons ein». Die Moti­on will für Wagen­hal­ter eine Gefähr­dungs­haf­tung und eine Ver­si­che­rungs­pflicht inklu­si­ve Vor­ga­be der Höhe der Deckungs­sum­me ein­füh­ren. Dies mit der Absicht, die Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erhö­hen. Der Natio­nal­rat berät die Moti­on am Diens­tag, 10. Dezem­ber 2024.

Darum geht’s:

  • Die Moti­on ist systemwidrig
  • Die Moti­on erhöht die Sicher­heit nicht
  • Die Moti­on tor­pe­diert die Verlagerungspolitik
  • Die Moti­on behan­delt Glei­ches ungleich

 

Die Motion ist systemwidrig

Die Wagen­hal­ter ver­ant­wor­ten im heu­ti­gen Sys­tem die Zulas­sung und Instand­hal­tung ihrer Wagen. Im Scha­den­fall wird bei Vor­lie­gen von Män­geln am Wagen ihr Ver­schul­den ver­mu­tet und sie haf­ten für den Scha­den, wenn sie nicht bewei­sen kön­nen, dass sie alle not­wen­di­gen Sicher­heits­vor­keh­run­gen getrof­fen haben. Die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) sind für den Betrieb und die Sicher­heit der Züge/Wagen ver­ant­wort­lich, wäh­rend die Wagen­hal­ter beim Betriebs­ein­satz ihrer Wagen kei­nen Ein­fluss auf die Sicher­heits­kon­trol­len haben. Eine Aus­wei­tung der Haf­tung auf die Wagen­hal­ter würde die Effi­zi­enz und Wirt­schaft­lich­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stark beein­träch­ti­gen und ist daher systemwidrig.

Die Motion erhöht die Sicherheit nicht

Jeder Güter­wa­gen wird von der natio­na­len Sicher­heits­be­hör­de vor Inbe­trieb­nah­me zuge­las­sen – unab­hän­gig von Haf­tungs­fra­gen. Neben die­ser staat­li­chen Zulas­sung durch­lau­fen auch alle Güter­wa­gen einen exter­nen zer­ti­fi­zier­ten, peri­odi­schen und prä­ven­ti­ven Instand­hal­tungs­pro­zess. Für Wagen­hal­ter ist die Sicher­heit ihres Güter­wa­gens aus­schlag­ge­bend für die Repu­ta­ti­on sowie ein wich­ti­ges Inves­ti­ti­ons- und Ver­kaufs­ar­gu­ment. Die Unter­neh­men inves­tie­ren euro­pa­weit jähr­lich 1.7 bis 2 Mil­li­ar­den Euro in neue Güter­wa­gen und arbei­ten stän­dig an Sicher­heits­ver­bes­se­run­gen. Eine Haf­tungs­ver­schär­fung führt weder zu einer Ver­rin­ge­rung von Unfall­ge­fah­ren noch senkt sie die Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit von Unfäl­len und das Aus­mass der von ihnen ange­rich­te­ten Schäden.

Die Motion torpediert die Verlagerungspolitik

Eine stren­ge­re Haf­tung macht den Güter­trans­port teu­rer und kom­pli­zier­ter, da die Über­ga­be von Güter­wa­gen zwi­schen ver­schie­de­nen Ver­ant­wor­tungs­be­rei­chen auf­wen­di­ger wird. Dadurch könn­ten weni­ger Güter­wa­gen in der Schweiz genutzt wer­den, da gera­de Güter­wa­gen­ka­pa­zi­tä­ten aus dem Aus­land feh­len dürf­ten. Das macht den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr unat­trak­ti­ver und tor­pe­diert die Ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Ein Schwei­zer Allein­gang würde das über Jahr­zehn­te erar­bei­te­te und aus­ta­rier­te euro­päi­sche Regel­werk unter­mi­nie­ren und zu einer Insel­lö­sung füh­ren. Zudem setzt die Schweiz so ihre wich­ti­ge Rolle im euro­päi­schen Güter­ver­kehr aufs Spiel, was schluss­end­lich die Ver­sor­gungs­si­cher­heit gefährdet.

Die Motion behandelt Gleiches ungleich

Glei­che Vor­gän­ge – zie­hen von Fahr­zeu­gen durch ein Zug­fahr­zeug ‑wer­den bei Annah­me der Moti­on ungleich behan­delt. Dies geschieht im Ver­hält­nis zwi­schen Sat­tel­schlep­per und Güter­zug, aber auch im Ver­hält­nis von Per­so­nen- und Güterzug.

Die Moti­on 24.3823 «Revi­si­on der Risi­ko­haf­tung von Eigen­tü­mern von Güter­wag­gons» ver­fehlt somit ihre eigent­li­che Absicht. Sie kos­tet nur alle Betei­lig­ten viel und ver­rin­gert die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se. Das bestehen­de Sys­tem garan­tiert die Sicher­heit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits heute und bie­tet die effi­zi­en­tes­ten Rah­men­be­din­gun­gen für die schwei­ze­ri­sche Verlagerungspolitik. 
KVF‑N stärkt Schienengüterverkehr mit mehr Wettbewerb und Transparenz

KVF‑N stärkt Schienengüterverkehr mit mehr Wettbewerb und Transparenz

Die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Natio­nal­rats (KVF‑N) bean­tragt ihrem Rat im Rah­men des Geschäfts 24.017 das Ein­tre­ten und die Annah­me der Kre­di­te für die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) sowie die befris­te­te Abgel­tung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) inklu­si­ve der Bestel­lung des Güter­ver­kehrs. Zudem nimmt sie eini­ge ent­schei­den­de Prä­zi­sie­run­gen am Geset­zes­text vor: Der Wett­be­werb soll inten­si­ver geför­dert und Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen zwi­schen sub­ven­tio­nier­ten und eigen­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen durch die Offen­le­gung von Kenn­zah­len und Finanz­flüs­sen in den Geschäfts­be­rich­ten der Güter­bah­nen unter­bun­den wer­den. Zusätz­lich will die KVF‑N die Bin­nen­schiff­fahrt aus­drück­lich im Geset­zes­ent­wurf ver­an­kern, um mehr Rechts­si­cher­heit zu schaffen.

Wenig ziel­füh­rend hin­ge­gen ist das im Gesetz ergänz­te Ziel, den Anteil des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu stei­gern. Diese Bot­schaft soll­te eher an die markt­be­herr­schen­de, staat­li­che SBB gerich­tet wer­den, die durch ihre aktu­el­le Ange­bots- und Preis­po­li­tik wei­ter­hin Ver­keh­re von der Schie­ne ver­treibt. Dies unter­gräbt das letz­te Ver­trau­en der Kun­den in die Leis­tungs­fä­hig­keit und den Wil­len der Staats­bahn. Tat­säch­lich sind die in der Vor­la­ge vor­ge­se­he­nen Mass­nah­men ziel­füh­ren­der als ambi­tio­nier­te Ziele: Markt­an­tei­le kann der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr durch die vor­ge­se­he­ne Digi­ta­li­sie­rung und den Wan­del von einem Sys­tem des 19. Jahr­hun­derts in das 21. Jahr­hun­dert gewin­nen. Die nun noch ver­stärk­te För­de­rung des Wett­be­werbs zwi­schen Güter­bah­nen, in Kom­bi­na­ti­on mit der befris­te­ten Abgel­tung des EWLV, könn­te bald zu einem brei­te­ren Ange­bot und wach­sen­den Markt­an­tei­len für die Schie­ne füh­ren. Die prä­zi­sie­ren­den Anträ­ge der KVF‑N dürf­ten in die­ser Hin­sicht weit­aus wirk­sa­mer sein als unver­bind­li­che Ver­la­ge­rungs­zie­le, die zudem der Ver­fas­sung widersprechen.

Bedau­er­li­cher­wei­se fan­den die Anträ­ge auf mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb beim Bau und Betrieb von Umschlags­an­la­gen keine Mehrheit.

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

Die Coop-Grup­pe hat sich zur Reduk­ti­on von CO2-Emis­sio­nen ver­pflich­tet. Ein zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Stra­te­gie ist die Ver­la­ge­rung des Trans­ports auf die Schie­ne. Wie das dem Detail- und Gross­han­dels­kon­zern gelingt und wel­che Her­aus­for­de­run­gen es dabei zu bewäl­ti­gen gibt, erläu­tert Dani­el Hin­ter­mann, Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik der Coop-Grup­pe, im Gespräch mit dem VAP. 

 

VAP: Herr Hin­ter­mann, wie ist es der Coop-Grup­pe gelun­gen, zwei Drit­tel des Trans­port­an­teils zwi­schen den Ver­teil­zen­tra­len auf die Schie­ne zu verlagern? 

Dani­el Hin­ter­mann: Das war ein mehr­jäh­ri­ger Pro­zess. Er wurde 2010 mit dem Ent­scheid, eine Güter­ei­sen­bahn zu kau­fen, ange­scho­ben. Damals über­nah­men wir die Rail­ca­re AG als hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter­ge­sell­schaft. Wir ban­den das klei­ne Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men schritt­wei­se in die Logis­tik­welt von Coop ein. Heute ist die Rail­ca­re ein inte­grier­ter Bestand­teil unse­rer grup­pen­wei­ten Trans­port­ket­te. Sie ermög­licht es uns, den Schie­nen­trans­port­an­teil wei­ter zu erhöhen.

Wie kam es dazu, dass die Coop-Grup­pe ihr eige­nes Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men hat?

Im 2008 hat Coop ihre Visi­on zur CO2-Neu­tra­li­tät und die Zen­tra­li­sie­rungs­stra­te­gie von Logis­tik und Pro­duk­ti­on ent­wi­ckelt. Um die gesetz­ten Ziele zu errei­chen, such­ten wir neue Ansät­ze in der Trans­port­lo­gis­tik. Mit dem dama­li­gen Kon­zept von Rail­ca­re wur­den wir fündig.

Wel­chen Anteil an Schie­nen­ver­kehr stre­ben Sie an? 

Wir kön­nen uns vor­stel­len, den Bahn­an­teil im Schwei­zer Lie­fer­ver­kehr – also dem Out­bound-Geschäft – von heute 40% auf 50% zu stei­gern. Beim Inbound-Ver­kehr aus Euro­pa und der Schweiz sehen wir ein ähn­li­ches Poten­zi­al. Um diese Ziele zu errei­chen, steht uns ein mehr­jäh­ri­ger, anspruchs­vol­ler Ver­la­ge­rungs­pro­zess bevor.

Was raten Sie ande­ren Unter­neh­men, die den Trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern möchten? 

Mei­nes Erach­tens braucht es die Ent­schlos­sen­heit der obers­ten Füh­rungs­crew, den Ver­kehr aktiv zu ver­la­gern. Das bedingt einen hohen Stan­dar­di­sie­rungs­grad im Equip­ment sowie eine enge Pro­zess­ver­net­zung zwi­schen Ver­la­der und Bahn.

Wie sieht die Zusam­men­ar­beit der Coop-Grup­pe mit dem VAP aus? 

Coop ist seit vie­len Jah­ren Mit­glied im VAP. Wir konn­ten wie­der­holt auf die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung des VAP zäh­len, ins­be­son­de­re für Ver­trags­wer­ke, Pro­jekt­be­glei­tung oder tech­ni­sche Emp­feh­lun­gen im Thema Anschlussgleis.

Wel­che Stär­ken schrei­ben Sie dem VAP zu? 

Der VAP ist gera­de beim Wis­sen rund um sinn­vol­le Ver­trä­ge und gel­ten­de Regel­wer­ke stark. Wir schät­zen es, dass die Ver­ant­wort­li­chen jeder­zeit und unkom­pli­ziert erreich­bar sind, prag­ma­tisch vor­ge­hen und pra­xis­na­he sowie umsetz­ba­re Lösun­gen bieten.

Wie wür­den Sie den VAP beschreiben? 

Als eine für die Coop-Grup­pe als Ver­la­de­rin zen­tra­le Wis­sens­platt­form rund um den Schienengüterverkehr.

Wem wür­den Sie eine Zusam­men­ar­beit mit dem VAP empfehlen? 

Allen Ver­la­dern, die Güter mit der Bahn trans­por­tie­ren oder in Zukunft trans­por­tie­ren wollen.

Wo sehen Sie den drin­gends­ten Hand­lungs­be­darf im Schienengüterverkehr? 

In der Digi­ta­li­sie­rung über die gesam­te Trans­port­ket­te hin­weg. Im Wei­te­ren braucht es drin­gend eine Auto­ma­ti­sie­rung auf der letz­ten Meile bezie­hungs­wei­se im Rangierverkehr.

Was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz? 

Ich wün­sche mir, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig wett­be­werbs­fä­hig wird. Dazu muss er den Güter­bah­nen genü­gend Tras­sen zur Ver­fü­gung stel­len. Schliess­lich wün­sche ich mir mehr Dyna­mik bei Pro­zess­ver­än­de­run­gen, zum Bei­spiel wenn es darum geht, Ver­kehrs­strö­me zu ändern.

Was wurde noch nicht gesagt? 

Wir beob­ach­ten eine Ten­denz der Über­re­gu­lie­rung und Tech­no­kra­tie im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Das macht die Güter­bah­nen weder siche­rer noch wett­be­werbs­fä­hi­ger. Die­ser Ent­wick­lung soll­ten die betei­lig­ten Akteu­re mit ver­ein­ten Kräf­ten entgegenwirken.

 

Danke, Herr Hin­ter­mann, für das auf­schluss­rei­che Gespräch.

 

 

Dani­el Hin­ter­mann ist seit 2017 Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik und Mit­glied der Geschäfts­lei­tung der Coop-Grup­pe. Seine lange Kar­rie­re bei Coop begann 2001 bei Inter­dis­count, 2010 wurde er Lei­ter Logis­tik­re­gi­on Nord­west­schweiz. Seine erste beruf­li­che­Er­fah­rung sam­mel­te der lizen­zier­te Betriebs­wirt­schaf­ter in der Unternehmensberatung.

Die Coop-Grup­pe ist das gröss­te Detail- und Gross­han­dels­un­ter­neh­men der Schweiz. Sie beschäf­tigt 94 790 Mit­ar­bei­ten­de – davon 3417 Ler­nen­de – und unter­hält 2633 Verkaufsstellen/Märkte in der Schweiz und in Euro­pa. Ein Stand­bein ist der Detail­han­del mit den Coop-Super­märk­ten und zahl­rei­chen Fach­for­ma­ten in der Schweiz, das zwei­te bil­den der inter­na­tio­na­le Gross­han­del und die Produktion.

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