WETTBEWERB IM SCHIENENGÜTERVERKEHR

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft setzt sich für ein fai­res, wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­trans­port­sys­tem ein. Wett­be­werb ist ein Schlüs­sel­ele­ment der Marktwirtschaft.

Wettbewerb im Schienengüterverkehr…

..stärkt des­sen Inno­va­ti­ons­kraft und Leistungsfähigkeit.

..stellt die Chan­cen für alle Markt­teil­neh­mer gleich, ob staat­li­che oder pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen.

 

Der Schienengüterverkehr basiert noch auf einem über 100 Jahre alten System, das durch schwere Handarbeit und fehlende Digitalisierung geprägt ist.
In den letzten 175 Jahren gab es nur eine Innovation: die Elektrifizierung. 
Dementsprechend gesunken ist die Wettbewerbsfähigkeit. 
Im Gegensatz dazu haben andere Branchen dank Wettbewerb und Digitalisierung grosse Fortschritte gemacht.
Deshalb engagieren wir uns für ein faires, wettbewerbsfähiges Gütertransportsystem.
>  Video anschauen.
 
Ziele der Weiterentwicklung im Schienengüterverkehr

Durch ver­stärk­ten Wett­be­werb im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr errei­chen wir:

  • Inno­va­ti­on: Neue Geschäfts­mo­del­le und Prozessoptimierung
  • Effek­ti­vi­tät und Effi­zi­enz: Kapa­zi­tä­ten und der Attrak­ti­vi­tät stei­gern sich
  • Qua­li­tät und Fle­xi­bi­li­tät: Bestehen­de Kun­den hal­ten und neue gewinnen

 

Ideenbox

Wir wer­den diese Ideen sam­meln und die viel­ver­spre­chends­ten in einem Spe­zi­al­news­let­ter vorstellen.

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Sicherheit im Schienengüterverkehr funktioniert nur ganzheitlich

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel hat ein­drück­lich gezeigt, wie ver­letz­lich ein hoch­kom­ple­xes und euro­pa­weit ver­netz­tes Eisen­bahn­sys­tem ist. Er hat eben­falls ver­deut­licht, dass sich ein hohes Mass an Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nur sicher­stel­len lässt, wenn alle Akteu­re in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Dazu braucht es einen ganz­heit­li­chen Ansatz, der die Wahr­schein­lich­keit von Zwi­schen­fäl­len mit einer Viel­zahl von Mass­nah­men tief hält.

Darum geht’s:

  • Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?
  • Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz
  • Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit
  • Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht
  • Sicher­heit ist kein Einzelauftrag
  • Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

 

Wie ist nach­hal­ti­ge Sicher­heit möglich?

Der Unfall im Got­t­hard-Basis­­tun­­nel im August 2023 hat die Eisen­bahn­bran­che – ja die gesam­te Schweiz – auf­ge­rüt­telt. Die mas­si­ven Beschä­di­gun­gen der Infra­struk­tur und die lang­wie­ri­gen Repa­ra­tur­ar­bei­ten führ­ten dazu, dass die wich­tigs­te Nord-Süd-Achse der Schweiz über mehr als ein Jahr nur ein­ge­schränkt zur Ver­fü­gung stand. Die betrieb­li­chen Aus­wir­kun­gen waren weit über den Gott­hard­tun­nel hin­aus spür­bar und war­fen eine zen­tra­le Frage auf: Wie lässt sich Sicher­heit in einem hoch­kom­ple­xen und euro­pa­weit ver­netz­ten Sys­tem nach­hal­tig gewährleisten?

Ein­fa­che Ant­wor­ten grei­fen zu kurz

Eine ein­schnei­den­de Reak­ti­on auf einen fol­gen­schwe­ren Vor­fall ist nach­voll­zieh­bar: Die Sicher­heit soll erhöht, Risi­ken sol­len mini­miert und Wie­der­ho­lun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. Ent­spre­chend dras­tisch fie­len die Mass­nah­men aus, die das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) nach Vor­lie­gen des Unfall­be­richts der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (Sust) ver­füg­te. Aber: Die Mass­nah­men sind wenig fun­diert und zie­len aus­schliess­lich auf die Wagen­hal­ter ab.

Kom­ple­xi­tät schlägt Machbarkeit

Schon bald zeig­te sich, dass sich die neuen BAV-Vor­­­ga­­ben in der vor­ge­se­he­nen Form weder betrieb­lich noch von den Instand­hal­tungs­stel­len kapa­zi­täts­mäs­sig umset­zen lies­sen. Die mas­si­ven Ver­kür­zun­gen der War­­tungs- und Prüf­zy­klen hät­ten dazu geführt, dass tau­sen­de Güter­wa­gen von heute auf mor­gen hät­ten in die War­tung gebracht wer­den müs­sen und nicht mehr ein­setz­bar gewe­sen wären. Das BAV sah sich ver­an­lasst, die ursprüng­li­che Ver­fü­gung anzupassen.

Diese regu­la­to­ri­sche Kurs­kor­rek­tur ver­deut­licht, wie schwie­rig es ist, unter hohem Zeit­druck wirk­sa­me, fun­dier­te und zugleich prak­ti­ka­ble Mass­nah­men für ein hoch­kom­ple­xes Sys­tem zu defi­nie­ren. Sie macht zudem deut­lich, dass sich die Frage der Sicher­heit nicht auf ein­zel­ne Akteu­re oder Ein­zel­mass­nah­men und schon gar nicht auf ein­zel­ne Län­der redu­zie­ren lässt.

Nicht nur Wagen­hal­ter in der Pflicht

Das Güter­bahn­sys­tem endet nicht an der Lan­des­gren­ze. Güter­wa­gen sind über Wochen oder Mona­te hin­weg im gesam­ten euro­päi­schen Netz unter­wegs und wech­seln lau­fend Län­der, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur­be­trei­ber. Um in die­ser Dyna­mik Sicher­heit zu gewäh­ren, ist nicht nur soli­des Wagen­ma­te­ri­al ent­schei­dend. Mass­geb­lich sind aus­ser­dem der weit­sich­ti­ge Umgang mit dem Roll­ma­te­ri­al und ein kom­pe­ten­tes Fahr­ver­hal­ten im Betrieb.

Damit kommt den Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men eine Schlüs­sel­rol­le zu. Sie set­zen die Güter­wa­gen im täg­li­chen Betrieb ein, füh­ren Abfahrts- und Sicht­kon­trol­len durch und beein­flus­sen mit der Fahr­wei­se des Lok­per­so­nals und dem betrieb­li­chen Umgang die tat­säch­li­che Belas­tung des Rollmaterials.

Sicher­heit ist kein Einzelauftrag 

Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geht aus dem Zusam­men­spiel von Wagen­hal­tern, Instand­hal­tung, Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men und Infra­struk­tur mit ent­spre­chen­den Über­­­wa­chungs- und Detek­ti­ons­sys­te­men her­vor. Wer­den Akteu­re aus die­ser Glei­chung und damit aus der Ver­ant­wor­tung genom­men, gerät deren Inter­ak­ti­on aus dem Gleich­ge­wicht. Regu­la­to­ri­sche Mass­nah­men müs­sen die­ser Tat­sa­che Rech­nung tragen.

Euro­pä­isch abge­stimm­tes Han­deln erwünscht

Gera­de weil der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit orga­ni­siert ist, braucht es bei der Sicher­heit eine euro­päi­sche Per­spek­ti­ve. Das Güter­bahn­netz ist inter­na­tio­nal so eng ver­floch­ten, dass natio­na­le Allein­gän­ge die Sicher­heit eher gefähr­den als opti­mie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es zu begrüs­sen, dass das Joint Net­work Secre­ta­ri­at Ende 2025 Emp­feh­lun­gen vor­ge­legt hat, die eine koor­di­nier­te Wei­ter­ent­wick­lung der Sicher­heits­an­for­de­run­gen anstre­ben. Das BAV tut gut daran, eine euro­pa­wei­te Drauf­sicht ein­zu­neh­men und die in der Schweiz ver­füg­ten Mass­nah­men mit den euro­päi­schen Leit­li­ni­en zu harmonisieren.

Bei­trag Teilen:
Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine nega­ti­ve Schlag­zei­le die ande­re. Die Frage nach dem zukünf­ti­gen Stel­len­wert der Stahl­ko­los­se, die Jahr für Jahr Mil­lio­nen von Ton­nen an Gütern von A nach B zie­hen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang
  • Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel
  • Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel
  • Agie­ren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wach­sen­de Wirt­schaft zieht not­wen­di­ger­wei­se einen höhe­ren Bedarf an Güter­trans­por­ten nach sich. Schliess­lich müs­sen die zusätz­li­chen Güter irgend­wie zum End­kon­su­men­ten gelan­gen. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist dabei unab­ding­bar; schon heute trans­por­tiert er jähr­lich Mil­lio­nen von Ton­nen Güter kli­ma­freund­lich von A nach B.

Gemäss den Pro­gno­sen des Bun­des­amts für Raum­ent­wick­lung (ARE) im Rah­men sei­ner Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güter­ver­kehrs um 31 Pro­zent zu rech­nen. In die­ser Zeit soll der Anteil der per Bahn trans­por­tier­ten Güter von 37 auf 39 Pro­zent anstei­gen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr lau­fen sowohl die­sen Per­spek­ti­ven als auch den kla­ren poli­ti­schen Absich­ten im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dia­me­tral ent­ge­gen: Obwohl der Bedarf an Güter­trans­por­ten steigt, ver­liert die Schie­ne kon­ti­nu­ier­lich an Marktanteilen.

Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang

Exem­pla­risch für die­sen Abwärts­trend steht die vor­zei­ti­ge Ein­stel­lung der rol­len­den Land­stras­se (Rola). Diese nahm am 11. Dezem­ber 2025 zum letz­ten Mal die Stre­cke von Frei­burg im Breis­gau in Rich­tung Nova­ra (IT) unter die Räder. Die Liste ähn­li­cher Nega­tiv­bei­spie­le lässt sich belie­big fort­set­zen. So etwa mit dem Abbau von acht Ter­mi­nals für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr, mit den teils unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen durch SBB Cargo im Inland oder mit den ein­schnei­den­den und wenig fun­dier­ten Regu­lie­run­gen des BAV im Nach­gang zum Unfall am Gott­hard-Basis­tun­nel. Eben­falls besorg­nis­er­re­gend ist die desas­trö­se Schie­nen­in­fra­struk­tur von Deutsch­land im alpen­que­ren­den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Diese schein­ba­ren Ein­zel­fäl­le kumu­lie­ren sich und füh­ren in der Summe zu einem schlei­chen­den und gra­vie­ren­den Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und somit zu einer Rück­ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Strasse.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel

Diese Schwä­chung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat auch in ande­ren Berei­chen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen. So wird etwa das Netto-Null-Kli­ma­ziel des Bun­des immer unrea­lis­ti­scher. Eben­so hat die Stras­se ihre Kapa­zi­täts­gren­zen schon längst erreicht, was sich an der immensen und expo­nen­ti­ell stei­gen­den Zahl von Stau­stun­den zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stun­den. Eine Ent­schär­fung ist nicht in Sicht. Im Gegen­teil, denn die Stimm­be­völ­ke­rung hat einen Kapa­zi­täts­aus­bau im Novem­ber 2024 klar abgelehnt.

Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel

Erfreu­lich sind zahl­rei­che Initia­ti­ven, die die­sen nega­ti­ven Trends ent­ge­gen­lau­fen. Ein sol­ches Licht­blick-Pro­jekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp Inter­re­gio­Car­go. Diese über­nimmt Bewähr­tes aus dem kom­bi­nier­ten Ver­kehr und räumt hin­der­li­che Stol­per­stei­ne aus dem Weg. Mit einem ein­fa­chen, durch­dach­ten Sys­tem will die bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz star­ker Unter­neh­men die Güter von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Beim alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehr macht man eben­falls aus der Not eine Tugend: Unter der Füh­rung des BAV ruft man Per­so­nal grenz­über­schrei­tend zusam­men und prüft inno­va­ti­ve Ansät­ze, um die schwie­ri­ge momen­ta­ne Situa­ti­on mit einer deso­la­ten Bahn­in­fra­struk­tur und den sich abzeich­nen­den Bau­stel­len in Deutsch­land zu über­brü­cken. Posi­tiv zu sehen ist dabei, wie die Bran­chen­ak­teu­re zusam­men­ste­hen und prag­ma­tisch nach Lösun­gen suchen.

Agie­ren statt kapitulieren

Ulrich Maix­ner, Geschäfts­füh­rer der Spe­di­ti­ons­fir­ma Hoyer, zog in der Zuger Zei­tung unlängst einen dra­ma­ti­schen Schluss zur Situa­ti­on im kom­bi­nier­ten Ver­kehr: «Wir ste­hen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on beim Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz noch nicht. Aller­dings kann sich die Bran­che ein zwei­tes Jahr 2025 mit einer ähn­li­chen Ansamm­lung von Hiobs­bot­schaf­ten nicht leisten.

 

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen tre­ten am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell
  • Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad
  • Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK
  • Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Par­la­ment das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) ver­ab­schie­det und damit ein umfas­sen­des Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf den Weg gebracht. So soll der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) über acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den und mit­tel­fris­tig eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Für die ers­ten vier Jahre hat das Par­la­ment 260 Mil­lio­nen Fran­ken gespro­chen. Im Wei­te­ren stellt es ein­ma­lig 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) bereit.

Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sowie Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge vor. Damit soll der Trans­port von Gütern per Bahn und der Güter­um­schlag zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern geför­dert wer­den. Für Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ver­la­de­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs rich­tet der Bund ab Janu­ar 2026 soge­nann­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge aus. Für jeden emp­fan­ge­nen oder ver­sen­de­ten bela­de­nen Güter­wa­gen betra­gen diese pau­schal 40 Fran­ken. Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich 50 Mil­lio­nen Fran­ken dafür zur Verfügung.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ist auf 8000 Wagen pro Anschluss­gleis begrenzt. Die noch in der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­ge­se­he­ne Unter­gren­ze wurde auf­grund der Rück­mel­dun­gen aus der Ver­nehm­las­sung gestri­chen. Damit erhal­ten auch klei­ne und mitt­le­re Ver­la­der einen Anreiz, ver­stärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen will der Bun­des­rat die För­de­rung über Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge aus­wei­ten und admi­nis­tra­tiv ver­ein­fa­chen. Mit Pau­schal­bei­trä­gen will er Inves­ti­tio­nen in Umschlag­flä­chen und mobi­le Anla­gen­tei­le zusätz­lich unterstützen.

Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK

Ein wich­ti­ger Bau­stein für einen effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüs­tung von Bahn­wa­gen und Loko­mo­ti­ven rich­tet der Bund Pau­schal­bei­trä­ge pro Fahr­zeug aus. Diese belau­fen sich ins­ge­samt auf 180 Mil­lio­nen Fran­ken. Basie­rend auf dem Feed­back aus der Ver­nehm­las­sung hat sich der Bund ent­schie­den, den Betrag pro Wagen auf 8000 Fran­ken pau­schal und unab­hän­gig von des­sen Alter festzusetzen.

Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht

Im Som­mer 2025 führ­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ein Offert­ver­fah­ren zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Teil­leis­tun­gen im EWLV-Sys­tem durch. Auf die Aus­schrei­bung hat bis­her nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusam­men mit SBB Cargo eine Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rah­men ab und stellt die finan­zi­el­len Mit­tel für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Betrieb bei SBB Cargo, mit aus­ta­rier­ten Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern und mit den degres­si­ven Sub­ven­tio­nen des Bun­des Eigen­wirt­schaft­lich­keit inner­halb von vier bis acht Jah­ren zu errei­chen. Die­ses Vor­ha­ben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkraft­tre­ten der revi­dier­ten Geset­ze und Ver­ord­nun­gen mit Preis­er­hö­hun­gen von teils zwei­stel­li­gen Pro­zent­sät­zen bei den Ver­la­dern torpediert.

Ein sol­ches Vor­ge­hen führt zwangs­läu­fig dazu, dass die Ver­la­der ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, son­dern auf der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se trans­por­tie­ren. Die­ser Effekt ent­spricht mit Sicher­heit nicht der Absicht der Poli­tik bei der Ver­ab­schie­dung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Par­la­ment mit der Moti­on 25.4409 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog reagiert hat. Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen hat die Moti­on am 7. Novem­ber 2025 mit 5 zu 2 Stim­men bei einer Ent­hal­tung angenommen.

 

Alpenquerender Güterverkehr:  Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Alpenquerender Güterverkehr: Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Am 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat den «Bericht über die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Juli 2023 – Juni 2025» kom­mu­ni­ziert. Die­ser bestä­tigt die äus­serst anspruchs­vol­le Situa­ti­on des kom­bi­nier­ten alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Mit diver­sen Mass­nah­men will der Bun­des­rat den nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen entgegenwirken.


Darum geht’s:

  • Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet
  • Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet
  • Bun­des­rat schrei­tet zur Tat
  • Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet

Mit dem Ver­la­ge­rungs­auf­trag ver­fügt die Schweiz über ein ein­zig­ar­ti­ges, in der Ver­fas­sung ver­an­ker­tes Instru­ment. Die­ses zwingt die Poli­tik, den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr auf die Schie­ne zu ver­la­gern. Ziel ist der Schutz der Alpen und die Begren­zung der LKW-Fahr­ten durch die Alpentäler.

Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet

Lei­der ging der Anteil der auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich zurück. Das Ver­la­ge­rungs­ziel von 650 000 alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten wird mit 960’000 Fahr­ten im Jahr 2024 wei­ter­hin klar über­schrit­ten. Ein Kern­pro­blem für diese Ent­wick­lung ist die maro­de Schie­nen­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern, allen voran in Deutsch­land. Zwar geht man die Pro­ble­me vie­ler­orts an, doch wird die Moder­ni­sie­rung der nächs­ten Jahre die Zuver­läs­sig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter verschlechtern.

Bun­des­rat schrei­tet zur Tat

Vor die­sem Hin­ter­grund ist nicht nur die ver­la­den­de Wirt­schaft, son­dern vor allem auch der Bund gefor­dert. Es ist erfreu­lich, dass sich der Bun­des­rat für moder­ne und gut aus­ge­bau­te Zulauf­stre­cken zu den Basis­tun­nels der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­len (NEAT) ein­setzt. Eben­falls will er mit finan­zi­el­len Anrei­zen die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen aus der Ein­stel­lung der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) abfe­dern und die betrof­fe­nen Trans­por­te in den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr über­füh­ren. Wei­ter will er sich für eine rasche Moder­ni­sie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern ein­set­zen, sich für leis­tungs­fä­hi­ge Aus­weich­rou­ten enga­gie­ren und dafür, dass die Akteu­re die Bau­ar­bei­ten inter­na­tio­nal koordinieren.

Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Das in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Ver­la­ge­rungs­ziel wird wei­ter­hin weit ver­fehlt. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In ers­ter Linie lie­gen sie bei der teils maro­den Schie­nen­in­fra­struk­tur in Deutsch­land, wes­halb fast jeder fünf­te Zug aus­fällt. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es begrüs­sens­wert, dass sich der Bun­des­rat der Sache annimmt und hand­fes­te Lösun­gen präsentiert.

Aller­dings bleibt es äus­serst anspruchs­voll, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den kom­men­den Jah­ren nach­hal­tig am Lau­fen zu hal­ten, bis die Infra­struk­tur im Aus­land moder­ni­siert ist. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen ist es umso ent­schei­den­der, dass die Güter­ver­kehrs­bran­che zusam­men­rückt und sowohl poli­tisch als auch ope­ra­tiv eng koope­riert. Nur so las­sen sich wei­te­re unnö­ti­ge Unweg­sam­kei­ten verhindern.

 

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Mit dem Ansatz rXp Inter­re­gio­Car­go will eine bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz aus inno­va­ti­ven und leis­tungs­star­ken Unter­neh­men in den nächs­ten Jah­ren Güter von der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se ver­stärkt auf die Bahn ver­la­gern. Das intel­li­gen­te Ver­kehrs­kon­zept nutzt Bewähr­tes und eli­mi­niert Schwach­stel­len des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Wäh­rend sich SBB Cargo immer stär­ker vom kom­bi­nier­ten Ver­kehr zurück­zieht, kommt diese Initia­ti­ve im rich­ti­gen Moment.


Darum geht’s:

  • Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu
  • Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht
  • Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr
  • Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter
  • Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert
  • Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu

Abb. 1 : Con­tai­ner-Ver­lad vom Lkw auf die Bahn. Quel­le: rXp RailTruck

Die Situa­ti­on auf den Schwei­zer Stras­sen spitzt sich zu: Die Stau­stun­den stei­gen an und die Kli­ma­zie­le des Bun­des rücken zuneh­mend in weite Ferne. Nach dem Nein des Schwei­zer Stimm­volks zum Auto­bahn­aus­bau blei­ben die Eng­päs­se bestehen. Vor die­sem Hin­ter­grund erweist sich die Per­so­nal­su­che der Cami­on­neu­re als zuneh­mend anspruchs­voll, wie es Hans-Peter Drei­er der Drei­er AG an einer Ver­an­stal­tung vom 4. Novem­ber 2025 in Olten ausführte.

Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht

Da kommt das Ver­kehrs­mo­dell der rXp Inter­re­gio Cargo GmbH wie geru­fen. Mit dem elek­tri­schen Trieb­zug rXp Rail­T­ruck als Kern­stück sol­len Güter, die bis­her auf der Stras­se trans­por­tiert wur­den, den Weg leich­ter auf die Schie­ne fin­den. Der rXp Rail­T­ruck ist für den Fahr­be­trieb rich­tungs­un­ab­hän­gig und soll rein pri­vat rea­li­siert werden.

Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr

Abb. 2 : Antei­le der Trans­port­stre­cke von Bahn und Strasse.

Das Kon­zept rXp Inter­re­gio­Car­go unter­schei­det sich in eini­gen Punk­ten vom auf­wen­di­gen und bis­her defi­zi­tä­ren Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Mit dem rXp Rail­T­ruck lässt sich ein Gross­teil der kos­ten­trei­ben­den Arbei­ten und Auf­wen­dun­gen des EWLV umge­hen. Das erhöht nicht nur die Ren­ta­bi­li­tät, son­dern stei­gert auch die Fle­xi­bi­li­tät erheb­lich. Diese Schlüs­sel­ar­gu­men­te über­zeu­gen Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men wie die Drei­er AG, die sich am Pro­jekt betei­li­gen. Geschäfts­füh­rer Hans-Peter Drei­er sieht das Modell denn auch als Ant­wort auf den ange­kün­dig­ten Rück­zug von SBB Cargo aus dem kom­bi­nier­ten Verkehr.

Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter

Dank des elek­tri­schen Trieb­zugs rXp Rail­T­ruck ent­fal­len auf­wen­di­ge und kost­spie­li­ge Ran­gier­ar­bei­ten – ana­log zur S‑Bahn im Per­so­nen­ver­kehr. Das Ver­la­den der Con­tai­ner oder Wech­sel­brü­cken erfolgt auf Neben- oder Anschluss­glei­sen mit oder ohne Fahr­lei­tung. Das ist mög­lich, weil der rXp Rail­T­ruck dank Bat­te­rie­be­trieb auch auf Glei­sen ohne Fahr­lei­tung ein­setz­bar ist. Das erspart zeit­rau­ben­de Stopps und erhöht die Fle­xi­bi­li­tät des Lok­füh­rers. Das Wagen­ma­te­ri­al wird vom VAP-Mit­glied MFD Rail GmbH zuge­mie­tet und instand­ge­hal­ten. Das Rad muss also auch hier nicht neu erfun­den wer­den, da bewähr­te Kon­zep­te vor­han­den sind.

Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert

Die Initi­an­ten von rXp Inter­re­gio­Car­go sehen ihren inno­va­ti­ven Ansatz nicht als Kon­kur­renz zum bis­he­ri­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, son­dern als Ergän­zung für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Bahn. Dank der schlan­ken und kos­ten­op­ti­mier­ten Abwick­lung beim Ver- und Ent­la­den wird es für die Trans­por­teu­re inter­es­sant, Güter auch auf kür­ze­ren Stre­cken mit der Bahn zu transportieren.

Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

In einer Zeit, in der sich die Schlag­zei­len über den Abbau des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs meh­ren, sind Licht­bli­cke wie das Ver­kehrs­mo­dell rXp Inter­re­gio­Car­go höchst will­kom­men. Indem das Kon­zept bewähr­te Aspek­te nutzt und Schwä­chen des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs besei­tigt, schafft es ein viel­ver­spre­chen­des Pro­dukt für den inlän­di­schen Güter­trans­port auf der Schie­ne. Fol­gen wei­te­re Stras­sen­spe­di­teu­re dem Vor­bild der Drei­er AG, könn­te die lang ersehn­te Sym­bio­se zwi­schen der Bahn und der Stras­se bald Rea­li­tät werden.

 

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

Mit dem revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) woll­te das Par­la­ment den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) stär­ken. Mit ihrer Preis­po­li­tik tut SBB Cargo exakt das Gegen­teil – im Schnell­zugs­tem­po. Und dies alles, noch bevor das revi­dier­te Gesetz mit der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung in Kraft ist.


Darum geht’s:

  • Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse
  • Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen
  • Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend
  • Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an
  • Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse

Am 20. Sep­tem­ber 2025 hat SBB Cargo eine Mit­tei­lung publi­ziert, die auf­hor­chen lässt. Darin spre­chen die Ver­ant­wort­li­chen von einer Siche­rung des umwelt­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und von Arbeits­plät­zen in der Schweiz. Lei­der geschieht zur­zeit das Gegen­teil. SBB Cargo hat über die letz­ten Mona­te teils hor­ren­den Preis­er­hö­hun­gen vor­ge­nom­men. Das führt dazu, dass viele Kun­den der ver­la­den­den Wirt­schaft in Zukunft noch stär­ker oder sogar aus­schliess­lich auf den Trans­port auf der Stras­se set­zen. Dies bestä­ti­gen zahl­lo­se Rück­mel­dun­gen aus der VAP-Mit­glied­schaft. Diese ist sich einig: Die Ver­la­der wür­den auch zukünf­tig auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr set­zen, aller­dings ist die­ser ange­sichts der von SBB Cargo gefor­der­ten Prei­sen gegen­über der Stras­se nicht mehr län­ger konkurrenzfähig.

Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen

Ursprüng­lich woll­te das Par­la­ment den EWLV eigen­wirt­schaft­lich machen. Dazu soll die­ser acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den, wobei für die ers­ten vier Jahre 260 Mio. CHF zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem stellt der Bund ein­ma­lig 180 Mio. CHF für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereit. Der Weg zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit war so gedacht: Die Ver­la­der tra­gen mit mode­ra­ten Preis­er­hö­hun­gen, SBB Cargo mit mehr Pro­duk­ti­vi­tät und Effi­zi­enz und der Bund mit der befris­te­ten För­de­rung ihren Teil dazu bei. Dazu hät­ten der VAP und seine Mit­glie­der Hand gebo­ten; die Ver­la­der wären gröss­ten­teils bereit gewe­sen, die­sen Preis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV zu bezahlen.

Nun geschieht ein Abbau des Defi­zits von SBB Cargo fast aus­schliess­lich zulas­ten der Ver­la­der. Für die wenigs­ten Ver­la­der besteht so wei­ter­hin ein Anreiz, auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. Das führt zu einem ein­schnei­den­den Abbau von Schie­nen­gü­ter­in­fra­struk­tur. Ange­sichts der hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen dürf­ten sich diese Fir­men in Zukunft kaum je wie­der auf die Schie­ne set­zen, womit der EWLV und somit der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig abge­baut wer­den. Für Bun­des­rat und Par­la­ment wird die­ser irrever­si­ble Abbau der Güter­men­gen auf der Schie­ne spä­tes­tens nach vier Jah­ren ersichtlich.

Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen ent­spre­chen nicht dem Wil­len des Par­la­ments. Die­ses woll­te den EWLV stär­ken, unter ande­rem um die Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu errei­chen. Ohne einen leis­tungs­star­ken EWLV rückt die­ses Ziel in immer wei­te­re Ferne. Und letzt­lich hat auch das Volks-Nein zum Auto­bahn­aus­bau im Novem­ber 2024 dazu bei­getra­gen, dass sich ein Kol­laps auf der Stras­se nur ver­hin­dern lässt, wenn mög­lichst viele Güter auf der Schie­ne trans­por­tiert werden.

Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an

Erfreu­lich ist, dass die Poli­tik sich der Sache annimmt. So hat Stän­de­rä­tin Eva Her­zog am 25. Sep­tem­ber 2025 die Moti­on 25.4147 «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr» ein­ge­reicht. Die Moti­on ver­langt, dass SBB Cargo die Prei­se ab 2026 maxi­mal noch um die Teue­rung erhö­hen kann. Dem­nach müss­te SBB Cargo die Eigen­wirt­schaft­lich­keit haupt­säch­lich durch einen pro­duk­ti­ve­ren und effi­zi­en­te­ren Betrieb sicher­stel­len, wie es auch vom Par­la­ment im GüTG gedacht war. Bedau­er­li­cher­wei­se hat SBB Cargo in der Zwi­schen­zeit Tat­sa­chen geschaf­fen: Bereits hat sich ein beträcht­li­cher Teil der Kund­schaft des EWLV von der Schie­ne abgewandt.

Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Der VAP appel­liert an den Bun­des­rat und ans Par­la­ment, der Pra­xis von SBB Cargo mit Preis­er­hö­hun­gen im teils zwei­stel­li­gen Bereich sofort Ein­halt zu gebie­ten. Die­ses eigen­mäch­ti­ge Vor­ge­hen von SBB Cargo treibt immer mehr Ver­la­der vom EWLV auf die Stras­se – was dem Wil­len der Poli­tik und den Bestre­bun­gen der Schweiz zur Dekar­bo­ni­sie­rung dia­me­tral entgegenläuft.

Fairen Wettbewerb zwischen Bundes- und Privatunternehmen stärken

Fairen Wettbewerb zwischen Bundes- und Privatunternehmen stärken

Der Bun­des­rat hat am 15. Sep­tem­ber 2023 das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Wirt­schaft, Bil­dung und For­schung (WBF) beauf­tragt, bis im drit­ten Quar­tal 2024 eine Ergän­zung der Cor­po­ra­te Gover­nan­ce-Leit­sät­ze vor­zu­le­gen. Damit will er den fai­ren Wett­be­werb zwi­schen Staats­be­trie­ben und pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men stärken.

Darum geht’s:

  • Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze als Steuerungsinstrument
  • Par­la­ment hat fai­ren Wett­be­werb gefordert
  • Besorg­nis­er­re­gen­de Mono­po­li­sie­rung der Nahzustellung
  • Wei­te­re Quer­fi­nan­zie­rungs­ten­den­zen offensichtlich
  • Kampf mit unglei­chen Spiessen

 

Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze als Steuerungsinstrument

Bun­des­un­ter­neh­men ent­ste­hen durch die Ver­selbst­stän­di­gung von Ver­wal­tungs­ein­hei­ten des Bun­des, die gemäss der Bun­des­ver­fas­sung mono­po­li­sier­te Tätig­kei­ten aus­üben. Zum Bei­spiel ent­stand im Zug der Bahn­re­form 1999 die spe­zi­al­ge­setz­li­che Akti­en­ge­sell­schaft der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen SBB. Als hun­dert­pro­zen­ti­ger Eigen­tü­mer lenkt der Bund seine zahl­rei­chen Bun­des­un­ter­neh­men, indem er eine Eig­ner­stra­te­gie und Cor­po­ra­te-Gover­nan­ce-Leit­sät­ze defi­niert und umsetzt. Im Wei­te­ren wählt er die Ver­wal­tungs­rä­te. Neben der Eig­ner­rol­le hält der Bund wei­te­re Rol­len inne: Er regelt mit als Regu­la­tor die Markt­be­din­gun­gen und bestellt gele­gent­lich sogar gemein­wirt­schaft­li­che Leis­tun­gen, etwa beim regio­na­len Per­so­nen­ver­kehr. Dar­aus erge­ben sich zwangs­läu­fig gewis­se Inter­es­sens­kon­flik­te. Es wäre durch­aus ange­bracht zu über­prü­fen, ob diese Ver­qui­ckung von Funk­tio­nen noch immer zeit­ge­mäss und für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr ange­mes­sen ist und wel­ches Kon­troll­organ den Umgang damit im Auge behält.

Par­la­ment hat fai­ren Wett­be­werb gefordert

Die zuneh­men­de Kri­tik der Pri­vat­wirt­schaft am Ver­hal­ten der Bun­des­un­ter­neh­men, die auf der Basis eines oft sehr gene­rell gehal­te­nen Ver­fas­sungs­auf­trags ihr ursprüng­li­ches Kern­ge­schäft immer wei­ter aus­deh­nen und sogar pri­va­te Unter­neh­men auf­kau­fen, fand im Par­la­ment Gehör. So haben die Räte die Moti­on 20.3531 «Fai­re­rer Wett­be­werb gegen­über Staats­un­ter­neh­men» von FDP-Stän­de­rat Andrea Caro­ni und die gleich­lau­ten­de Moti­on 20.3532 von Die-Mitte-Stän­de­rat Beat Rie­der ange­nom­men. Mit dem WBF-Bericht will der Bun­des­rat der For­de­rung die­ser bei­den Motio­nen nun nach­kom­men. Er erwar­tet darin Vor­schlä­ge, wie die Depar­te­men­te bei der Len­kung der Bun­des­un­ter­neh­men den fai­ren Wett­be­werb zwi­schen Bun­des- und Pri­vat­un­ter­neh­men sys­te­ma­ti­scher gestal­ten und umfas­sen­der sicher­stel­len können.

Besorg­nis­er­re­gen­de Mono­po­li­sie­rung der Nahzustellung

Im Tätig­keits­be­richt 2022 der Rail­Com wird unter ande­rem über die Befra­gung der Güter­bah­nen zu den Dienst­leis­tun­gen bei der Nah­zu­stel­lung nach Art. 6a der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) berich­tet. Dabei han­delt es sich um Dienst­leis­tun­gen von SBB Cargo, die die Nah­zu­stel­lung in der Schweiz prak­tisch mono­po­lis­tisch abdeckt. Als Begrün­dung für die Ableh­nung von Nah­zu­stel­lungs­dienst­leis­tun­gen wer­den im Rail­Com-Tätig­keits­be­richt feh­len­de Res­sour­cen auf­ge­führt. Die Befrag­ten ver­mu­ten jedoch, dass sie bei den Ange­bo­te benach­tei­ligt wer­den und ver­schie­de­ne Tari­fe im Umlauf sind.

Eben­so besorgt zur Mono­po­li­sie­rung des Netz­werk­an­ge­bots von SBB Cargo äus­sern sich die Pri­vat­un­ter­neh­men in der Ver­nehm­las­sung zur Geset­zes­vor­la­ge «Moder­ni­sie­rung des Schwei­ze­ri­schen Güter­trans­ports»  (vgl. Blog­bei­trag «Ver­nehm­las­sung Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Flä­che: Zwei Vari­an­ten, viele Fra­ge­zei­chen»). Sie for­dern eine strik­te Abgren­zung zwi­schen Netz­werk­an­ge­bot und Ganz­zugs­an­ge­bot bei der Abgel­tung und einen wei­ter­hin dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu den Dienst­leis­tun­gen in der Nah­zu­stel­lung (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Letz­te Meile aus­glie­dern und dis­kri­mi­nie­rungs­frei gestal­ten»). Dabei ist mit­hil­fe von orga­ni­sa­to­ri­schen Mass­nah­men oder einer recht­li­cher Tren­nung zu ver­hin­dern, dass gewis­se staat­lich erbrach­te Dienst­leis­tun­gen quer­fi­nan­ziert wer­den. So wie das zum Bei­spiel bei der Aus­fi­nan­zie­rung der Pen­si­ons­kas­se SBB (PK SBB) durch die Gewin­ne von SBB Immo­bi­li­en heute der Fall ist.

Wei­te­re Quer­fi­nan­zie­rungs­ten­den­zen offensichtlich

Bei der Anhö­rung zur Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2025 haben sich die Güter­bah­nen der Schweiz zusam­men­ge­schlos­sen und dem Bun­des­rat am 29. August 2023 eine ableh­nen­de Ant­wort zur Teil­re­vi­si­on der Ver­ord­nung Netz­zu­gang (NZV) gege­ben (vgl. Blog­bei­trag «Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2025–2028: Preis­er­hö­hung ist unbe­grün­det»). Nur SBB Cargo, die voll im SBB-Kon­zern inte­griert ist und an der kur­zen Leine gehal­ten wird, blieb aus­sen vor. Da das Bun­des­amt für Ver­kehr bei der Tras­sen­preis­re­vi­si­on unter ande­rem auf sin­ken­de Tras­sen­er­lö­se ver­weist, ent­steht der Ein­druck, dass es sich hier um eine ver­steck­te Quer­fi­nan­zie­rung der SBB han­delt, die von SBB Cargo natür­lich nicht kri­ti­siert wer­den darf.

Die vom Bun­des­rat erar­bei­te­te Geset­zes­vor­la­ge «Ände­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen SBBG – nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung der SBB» vom 15. Sep­tem­ber 2023 ent­spricht eben­falls einem ekla­tan­ten Ein­griff in den frei­en Wett­be­werb. Dem­nach sol­len die SBB in den Genuss eines Kapi­tal­zu­schus­ses von 1,25 Mil­li­ar­den Fran­ken kom­men. Die genaue Ver­wen­dung die­ser Mit­tel bleibt unklar und es feh­len die Bedin­gun­gen, die das in Zukunft ändern könn­ten. Von die­sem Kapi­tal­zu­schuss pro­fi­tiert auch Toch­ter SBB Cargo, die über­dies umfas­sen­de Finanz­un­ter­stüt­zung im Nach­gang der Covid-Pan­de­mie bezog. Sie steht kurz vor dem Abschluss einer Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zur Abgel­tung ihres Netz­werk­ver­kehrs, den sie offen­bar nicht eigen­wirt­schaft­lich abwi­ckeln kann. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Akteu­re hin­ge­gen erhiel­ten weder Covid-Mit­tel, noch ver­fü­gen sie über umfang­rei­che, nicht betriebs­not­wen­di­ge Res­sour­cen und Betei­li­gun­gen, die sie zur Stär­kung ihrer Inves­ti­ti­ons­fä­hig­keit ver­sil­bern könnten.

Kampf mit unglei­chen Spiessen

Die Selbst­ver­ständ­lich­keit des Bun­des­ra­tes im unglei­chen Umgang mit staat­li­chen und pri­vat­wirt­schaft­li­chen Unter­neh­men ist augen­fäl­lig – und bedau­er­lich. Lei­der ent­steht so kein gesun­der Wett­be­werb im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der des­sen Inno­va­ti­ons­kraft und Leis­tungs­fä­hig­keit stärkt. Bei­des ist uner­läss­lich, wenn die Markt­ak­teu­re bestehen­de Kun­den hal­ten und neue gewin­nen wol­len. Das wie­der­um wäre nötig, um eine nach­hal­ti­ge Ver­kehrs­ver­la­ge­rung zu errei­chen und die Schie­ne in Zukunft in mul­ti­mo­da­le Ver­sor­gungs­ket­ten zu inte­grie­ren. Und um neue, zukunfts­ge­rich­te­te Arbeits­plät­ze zu schaffen.

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Subventionierung des Wagenladungsverkehrs: Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Wir neh­men Stel­lung zum bun­des­rät­li­chen Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port». Wir unter­zie­hen die Vor­schlä­ge einer kri­ti­schen Wür­di­gung aus Sicht der Güter­bahn­kun­den und zei­gen die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Ver­selbst­stän­di­gung des Sys­tem­ver­kehrs auf.

Ja und Aber zu Variante 1 

Mit Vari­an­te 1 will der Bun­des­rat den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit der auto­ma­ti­schen digi­ta­len Kupp­lung (DAK) digi­ta­li­sie­ren. Damit posi­tio­niert er den Ver­kehrs­trä­ger Schie­ne als Teil der mul­ti­mo­da­len Logis­tik. Flan­kie­rend sieht er raum­pla­ne­ri­sche Mass­nah­men, Inves­ti­ti­ons­hil­fen und Umschlags- und Ver­la­de­an­rei­ze vor, die Zusatz­kos­ten des Sys­tem­bruchs zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern abfe­dern. Bis die Auto­ma­ti­sie­rung umge­setzt ist, will der Bun­des­rat die unge­deck­ten Kos­ten des Sys­tem­ver­kehrs abgel­ten. Wir begrüs­sen die Stoss­rich­tung von Vari­an­te 1 im Kern, haben aber Vor­be­hal­te und stel­len einen grund­le­gen­den Anpas­sungs­be­darf fest.

Subventionierte Erste/letzte Meile verselbstständigen

Wir wol­len und müs­sen den Sys­tem­ver­kehr zukunfts­fä­hi­ger gestal­ten. Dazu braucht es eine Neu­kon­zep­ti­on sämt­li­cher Pro­zes­se, Anreiz­in­stru­men­te, Markt­me­cha­nis­men und Schnitt­stel­len inner­halb der mul­ti­mo­da­len Güter­lo­gis­tik. Ziel muss ein eigen- und markt­wirt­schaft­li­ches Sys­tem sein, das keine Güter­bah­nen dis­kri­mi­niert und den Ver­la­dern zuver­läs­sig zur Ver­fü­gung steht.[1] Bis diese Neu­kon­zep­ti­on umge­setzt ist, stim­men wir befris­te­ten Finanz­hil­fen an den Netz­werk­ver­kehr von SBB Cargo zu. Diese Finanz­hil­fen basie­ren auf erfolgs­ab­hän­gi­gen, wett­be­werbs­neu­tra­len und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Anrei­zen – und auf einer Ver­selb­stän­di­gung der ersten/letzten Meile in einer recht­lich eigen­stän­di­gen Gesell­schaft der SBB. Nur so blei­ben die Ver­sor­gungs­si­cher­heit der Schweiz und die Zukunfts­fä­hig­keit der Schie­ne gewährleistet.

Wettbewerbsverzerrung und Diskriminierung verhindern

Indem der Bun­des­rat die Ver­ant­wor­tung für den Sys­tem­ver­kehr SBB Cargo über­trägt, mono­po­li­siert er rund 70% des Güter­trans­port­auf­kom­mens. Gleich­zei­tig ist SBB Cargo auch noch Haupt­an­bie­te­rin im Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr. Diese Inter­es­sens­ver­knüp­fung kann zu Dis­kri­mi­nie­rung der Kun­den von Sys­tem- und Ganz­zugs­ver­kehr einer­seits, ande­rer­seits aber auch zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen gegen­über ande­ren Anbie­tern von Ganz­zugs- und Kom­bi­ver­kehr füh­ren – unab­hän­gig von Abgel­tun­gen an den Sys­tem­ver­kehr. Der besteht aus der flä­chen­de­cken­den Bedie­nung der Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen und soll daher recht­lich ver­selbst­stän­digt wer­den. Da die ent­spre­chen­den Leis­tun­gen und Res­sour­cen schon heute in einer eigen­stän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit zusam­men­ge­fasst sind, blie­be der Trans­for­ma­ti­ons­auf­wand gering. Aller­dings müss­te der Bun­des­rat Art. 9a Abs. 7 des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) präzisieren.

Neue Systembetreiberin konsequent beaufsichtigen

In der befris­te­ten Phase öffent­li­cher Abgel­tun­gen, aber auch danach, soll ein kon­se­quen­tes Moni­to­ring der Sys­tem­be­trei­be­rin im Bereich Leis­tun­gen, Qua­li­tät, Pro­duk­ti­vi­tät und Kos­ten erfol­gen. Dabei ist dar­auf zu ach­ten, dass die Finanz­hil­fe rasch abge­baut und das Geschäfts­mo­dell von SBB Cargo moder­ni­siert wer­den. Das ver­hin­dert Benach­tei­li­gun­gen und sichert lang­fris­tig einen rei­bungs­lo­sen, flä­chen­de­cken­den Sys­tem­ver­kehr. Ein geziel­tes Moni­to­ring der Ent­wick­lung von Men­gen und Kun­den­struk­tur soll ins­be­son­de­re letz­te­ren lang­fris­tig garan­tie­ren. Ein sol­ches Moni­to­ring bedingt eine Ergän­zung von Art. 9a GüTG.

Zusätz­li­che Hin­ter­grün­de und Mei­nun­gen fin­den Sie in unse­rer Ver­nehm­las­sungs­ant­wort zur «Wei­ter­ent­wick­lung der Rah­men­be­din­gun­gen für den Schwei­zer Güter­trans­port».


[1] Vgl. Video «Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Zukunft»: www.cargorail.ch/#video

Letzte Meile ausgliedern und diskriminierungsfrei gestalten

Letzte Meile ausgliedern und diskriminierungsfrei gestalten

Der freie Zugang zur letz­ten Meile ist für Güter­bah­nen ent­schei­dend. Der­zeit wird er per Gesetz ver­ord­net. Wir mei­nen: Er soll­te ermög­licht statt ver­fügt wer­den. Dazu müss­te die letz­te Meile aus SBB Cargo aus­ge­glie­dert und von einer unab­hän­gi­gen Instanz ver­ant­wor­tet wer­den. Letzt­lich braucht es Rah­men­be­din­gun­gen, die sich mit nur einem Begriff beschrei­ben las­sen: Marktwirtschaft.

Darum geht’s:
  • Warum der freie Zugang zur letz­ten Meile wich­tig ist
  • Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern statt bekämpfen
  • Kräf­te neu ver­tei­len und neu bündeln

 

Bedeutung der letzten Meile

Die Bedie­nung der letz­ten Meile (Nah­zu­stel­lung) liegt allein in Hän­den eines loka­len oder regio­na­len Anbie­ters. Ent­spre­chend ent­schei­det der dis­kri­mi­nie­rungs­freie Zugang zur letz­ten Meile dar­über, ob ein Ange­bot im Haupt­lauf wett­be­werbs­fä­hig ist oder nicht. Wer Dienst­leis­tun­gen in der Nah­zu­stel­lung auf der Schie­ne erbringt, ist ver­pflich­tet, diese dis­kri­mi­nie­rungs­frei zu leis­ten. So will es Arti­kel 6a der Güter­trans­port­ver­ord­nung (siehe Kasten).

Artikel 6a der Gütertransportverordnung (GüTV)

Sämt­li­che Unter­neh­men, die auf der letz­ten Meile (Teil-)Leistungen erbrin­gen, müs­sen ihre Dienst­leis­tung in der Nah­zu­stel­lung auf der Schie­ne dis­kri­mi­nie­rungs­frei erbrin­gen. Das heisst, dass sie ihre Dienst­leis­tun­gen auch für Drit­te erbrin­gen müs­sen, sofern dafür Kapa­zi­tä­ten vor­han­den sind. Diese Pflicht betrifft neben den Güter­bah­nen Anschluss­gleis­be­trei­ber mit eige­nem Roll­ma­te­ri­al und Per­so­nal, spe­zia­li­sier­te Per­so­nal­ver­lei­her und Ran­gier­dienst­leis­ter. Als Dienst­leis­tun­gen auf der letz­ten Meile gel­ten das Ran­gie­ren und wei­te­re mit der Nah­zu­stel­lung zusam­men­hän­gen­de Leis­tun­gen wie z.B. tech­ni­sche Kon­trol­len oder Bremsproben.

> Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen von der RailCom

 

Diskriminierung verhindern statt bekämpfen

Art. 6a GüTV setzt auf Vor­schrif­ten, Markt­kon­trol­len und Rechts­mit­tel. Sinn­vol­ler wäre es jedoch, die Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern, indem ein ein­zi­ger Anbie­ter die Bedie­nung der ersten/letzten Meile sicher­stellt. Idea­ler­wei­se ist das der Infra­struk­tur­be­trei­ber, der ansons­ten keine Ver­kehrs­leis­tun­gen erbringt.

In einem markt­wirt­schaft­li­chen Umfeld ist der Zugang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs zu Gleis­an­schlüs­sen, loka­len und zen­tra­len Ran­gier­an­la­gen, Frei­ver­la­de­an­la­gen oder Ter­mi­nals dis­kri­mi­nie­rungs­frei gere­gelt. Die Tras­sen­ver­ga­be und der Betrieb von sys­tem­re­le­van­ten Infra­struk­tu­ren wer­den von unab­hän­gi­gen Insti­tu­tio­nen ver­ant­wor­tet. Eine Sys­tem­füh­rer­schaft durch einen ein­zel­nen Gross­be­trei­ber – wie dies der­zeit bei SBB Cargo der Fall ist – exis­tiert nicht. Die Gren­zen zwi­schen Ein­zel­wa­gen­la­dun­gen und Ganz­zü­gen sind auf­ge­ho­ben, die letz­te Meile wird durch einen Infra­struk­tur­be­trei­ber bewirtschaftet.

Neuordnung der Kräfte

Um den oben beschrie­be­nen Ide­al­zu­stand zu errei­chen, müs­sen die Rol­len neu ver­teilt und die Kräf­te gebün­delt wer­den. Eine der­ar­ti­ge Reor­ga­ni­sa­ti­on gelingt nur, wenn die fol­gen­den Rah­men­be­din­gun­gen geschaf­fen werden:

  •  SBB Cargo behält vor­erst ihre Rolle als Netz­werk­an­bie­te­rin. Sie zeich­net ver­ant­wort­lich für die Pla­nung der Netz­werk­ver­keh­re und stellt eine effi­zi­en­te Bün­de­lung von Ver­keh­ren mit Ein­zel­wa­gen oder Wagen­grup­pen sicher. Bei der Leis­tungs­er­brin­gung beschränkt sie sich auf die Trans­port­haupt­läu­fe zwi­schen For­ma­ti­ons- und Ran­gier­bahn­hö­fen, soweit sie diese nicht bei Drit­ten beschafft.
  • Die gesam­te Bahn­in­fra­struk­tur wie Netz, Ter­mi­nals des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und loka­le Ran­gier­an­la­gen sind für Güter­bah­nen frei zugänglich.
  • Die Bedie­nung der ersten/letzten Meile ist für alle Güter­bah­nen ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Ser­vice der Infra­struk­tur­be­trei­ber. Die­sen ste­hen die sys­tem­re­le­van­ten Res­sour­cen von SBB Cargo wie Trieb­fahr­zeu­ge, Ran­gier­teams, Ran­gier­glei­se/-bahn­hö­fe, Ran­gier­leis­tun­gen oder betriebs­in­ter­ne Umstel­lun­gen zur Verfügung.
  • So ent­steht Wett­be­werb mit gleich­be­rech­tig­ten Akteu­ren und trans­pa­ren­ten Kosten.

Mehr dazu lesen Sie in unse­rer Publi­ka­ti­on «Von der inte­grier­ten zur markt­wirt­schaft­li­chen Bahn».

  •  
No results found.