Der VAP fördert den Güterverkehr
auf der Schiene.

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft macht sich für markt­ge­rech­te Rah­men­be­din­gun­gen und ein zug­kräf­ti­ges Schwei­zer Güter­bahn­sys­tem stark. Rele­van­te Themen:

Güterverkehrsbranche

  • Was bewegt die Güterverkehrsbranche?
  • Wie gestal­ten wir die Zukunft des Güterverkehrs?
  • Ein Über­blick der Akteu­re des Schienengüterverkehrs.

Netz

Hier fin­den Sie nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zu den Schie­nen­we­gen, deren Orga­ni­sa­ti­on und dem Netzzugang.

Finanzierung

Infor­ma­tio­nen zu finan­zi­el­ler För­de­rung und Abga­ben im Güter­ver­kehr.

Standorte

Alles zu Frei­ver­la­den, Ter­mi­nals, Anschluss­gleis­an­la­gen oder auch mul­ti­mo­da­len Logis­tik­hubs.

Interoperabilität

Der VAP enga­giert sich für die Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, damit Züge mühe­los auf euro­päi­schen Schie­nen­net­zen ver­keh­ren können.

Nachhaltigkeit

Für eine weit­sich­ti­ge Zukunft gilt es ver­schie­de­ne Berei­che nach­hal­tig zu gestalten.

Innovation

Wie kön­nen wir Inno­va­ti­on im Güter­ver­kehr vor­wärts trei­ben?

Betrieb

Zuguns­ten eines fai­ren Wett­be­werbs wol­len wir die Stär­ke aller Ver­kehrs­trä­ger nut­zen und opti­mal kom­bi­nie­ren. Denn so wird die Stre­cke für jeden Ein­zel­nen kür­zer – und wirtschaftlicher.

Veranstaltungen

Hier fin­den Sie wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zu unse­ren Ver­an­stal­tun­gen Forum Güter­ver­kehr, unse­rer Gene­ral­ver­samm­lung und weiteren.

Herbstsession 2024: Verkehrspolitik auf der Agenda

Herbstsession 2024: Verkehrspolitik auf der Agenda

In der Herbst­ses­si­on vom 9. bis 27. Sep­tem­ber 2024 beriet das Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche The­men. Ein beson­de­res Augen­merk galt der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG). Diese Geset­zes­vor­la­ge steht in einem schrof­fen Gegen­satz zum fak­ti­schen Allein­gang von SBB Cargo.

 

Darum geht’s:

  • Bahn­in­fra­struk­tur 2025–2028
  • Rösti und Bur­kart war­nen vor dras­ti­schen Tariferhöhungen
  • Wei­te­re Finanz­sprit­ze für die SBB
  • Ver­la­ge­rungs­zie­le beim Aus­bau der NEAT-Zubringer

 

Bahninfrastruktur 2025 bis 2028 erhalten und weiterentwickeln

Am 23. Sep­tem­ber 2024 behan­del­te der Natio­nal­rat als Erstrat das Geschäft des Bun­des­ra­tes 24.045 «Finan­zie­rung des Betriebs und Sub­stanz­er­halts der Bahn­in­fra­struk­tur, der Sys­tem­auf­ga­ben in die­sem Bereich und zu Inves­ti­ti­ons­bei­trä­gen an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen in den Jah­ren 2025–2028». Für die anste­hen­den Auf­ga­ben hatte der Bun­des­rat am 15. Mai 2024 einen Zah­lungs­rah­men von gesamt­haft 16,442 Mil­li­ar­den Fran­ken bean­tragt, rund 2 Mil­li­ar­den mehr als in der Vorperiode.

Mit die­ser Vor­la­ge legt der Bun­des­rat für die Jahre 2025 bis 2028 die Ziele für den Betrieb, die Erhal­tung und die tech­ni­sche Ent­wick­lung der vom Bund finan­zier­ten Bahn­in­fra­struk­tur fest. Die Finan­zie­rung erfolgt das drit­te Mal voll­stän­dig aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF). Der Natio­nal­rat hiess den Kre­dit bei gleich­zei­ti­ger Ableh­nung eines Min­der­heits­an­trags zwecks Auf­sto­ckung des Kre­dits um 500 Mil­lio­nen gut.

Gleich­zei­tig schlug der Bun­des­rat vor, den bestehen­den Rah­men­kre­dit für Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen 2021 bis 2024 um ein Jahr zu ver­län­gern. Dies, weil sich die Rea­li­sie­rung gros­ser Pro­jek­te ver­zö­gert hat. Für Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an Anla­gen für den Güter­um­schlag im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV) und an Anschluss­glei­se sieht er zudem einen vier­jäh­ri­gen Ver­pflich­tungs­kre­dit von 185 Mil­lio­nen Fran­ken vor. Mit die­sem soll der Bau, die Erwei­te­rung und die Erneue­rung der fol­gen­den Kom­po­nen­ten finan­ziert werden:

  • KV-Umschlags­an­la­gen und Anschluss­glei­se in der Schweiz, die dem Kon­zept für den Güter­trans­port auf der Schie­ne nach Arti­kel 3 GüTG entsprechen
  • KV-Umschlags­an­la­gen im Aus­land, die zur Errei­chung des Ver­la­ge­rungs­ziels nach Arti­kel 3 GVVG not­wen­dig sind
  • Hafen­an­la­gen für den Güter­um­schlag im KV

Der Natio­nal­rat gab dem Antrag des Bun­des­ra­tes mit 194 zu 1 Stim­men statt. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Kontroverse Entwicklungen in der Debatte um den Schienengüterverkehr

Der Stän­de­rat behan­del­te am 24. Sep­tem­ber 2024 als Erstrat die Total­re­vi­si­on des GüTG. Über die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Debat­te um Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr droht zu ent­glei­sen» berich­tet.

Mit der Revi­si­on will der Gesetz­ge­ber mehr Wett­be­werb auf der Schie­ne ermög­li­chen, den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr stär­ken und markt­ver­zer­ren­de Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern. Er möch­te das ver­al­te­te Sys­tem durch Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung moder­ni­sie­ren, Bau und Erneue­rung der pri­va­ten Güter­ver­kehrs­an­la­gen wei­ter­hin finan­zi­ell unter­stüt­zen und die LSVA neu als Umschlag­s­pau­scha­le an die Fracht­zah­ler zurückerstatten.

Nach einer aus­führ­li­chen Bera­tung befür­wor­te­te der Stän­de­rat die Vor­la­ge mit 35 zu 3 Stim­men bei 3 Enthaltungen.

Die­ser Ent­scheid steht im Kon­text der aktu­el­len Gemüts­la­ge der Schwei­zer Güter­bahn­kun­den. SBB-Toch­ter SBB Cargo kon­ster­niert die ver­la­den­de Wirt­schaft seit eini­gen Wochen mit unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen – bei gleich­blei­ben­dem oder schlech­te­rem Leis­tungs­an­ge­bot. Die Fol­gen die­ses kon­tro­ver­sen Ver­hal­tens sind fatal. Viele pri­vat­wirt­schaft­li­che Ver­la­der sehen sich gezwun­gen, bis zu 10% ihres Güter­trans­port­vo­lu­mens auf die Stras­se zurück­zu­ver­la­gern, weil sich der Trans­port via Schie­ne nicht mehr rech­net. SBB Cargo wie­der­um bie­tet kei­ner­lei Gesprächs­be­reit­schaft für die Ent­wick­lung von Alter­na­ti­ven. Die­ses Ver­hal­ten wider­spricht den Bestre­bun­gen mit der GüTG-Revi­si­on und dem Kon­sens, der vor der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zwi­schen Poli­tik, Wirt­schaft und Staats­bahn ver­ein­bart wurde. In sei­nem Votum bekräf­tig­te Stän­de­rat Thier­ry Bur­kart, FDP/AG, sei­nes Zei­chens auch Prä­si­dent der ASTAG, dass die SBB ihre Preis­po­li­tik nicht nur auf das viel­leicht Not­wen­di­ge, son­dern auch auf das im Markt Mög­li­che aus­rich­tet, um eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se trotz Sub­ven­tio­nen zu ver­mei­den. Auch Bun­des­rat Rösti ver­wies in sei­nem Votum in die­sem Zusam­men­hang auf drei wesent­li­che Ele­men­te: Ver­la­de­pau­scha­len, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Prei­se, die zu einem Opti­mum zusam­men­ge­fügt wer­den soll­ten. Es brau­che diese drei Berei­che, damit am Schluss die Ren­ta­bi­li­tät gege­ben sei und keine Rück­ver­la­ge­rung statt­fin­de. Auf­grund sei­ner Gesprä­che mit wich­ti­gen Ver­la­dern glau­be er, dass die Situa­ti­on eini­ger­mas­sen beru­higt und eine Lösung gefun­den wer­den könne.

Weitere Finanzspritze für die Schweizerischen Bundesbahnen

Am 11. und 19. Sep­tem­ber 2024 dis­ku­tier­te der Stän­de­rat und am 16. und 23. Sep­tem­ber 2024 der Natio­nal­rat erneut die vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG). Nach der letz­ten Bera­tung ver­blie­ben Dif­fe­ren­zen bei Art. 20 zu den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten. Neu sol­len die SBB Inves­ti­tio­nen aus­ser­halb des abgel­tungs­be­rech­tig­ten Bereichs der Spar­te Infra­struk­tur durch ver­zins­li­che und rück­zahl­ba­re Dar­le­hen der Bun­destre­sore­rie finan­zie­ren kön­nen, solan­ge sie die in den stra­te­gi­schen Zie­len des Bun­des­ra­tes defi­nier­ten Vor­ga­ben zur Net­to­ver­schul­dung ein­hal­ten. Über­steigt der Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf der SBB für diese Inves­ti­tio­nen die Vor­ga­ben zur Net­to­ver­schul­dung nach Abs. 1, so ist die­ser durch Kapi­tal­zu­schüs­se des Bun­des zu decken. Der Bun­des­rat bean­tragt der Bun­des­ver­samm­lung im Rah­men sei­nes Vor­anschlags die erfor­der­li­chen Kapitalzuschüsse.

Der Stän­de­rat kam zum Schluss, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die SBB zu kür­zen. In der zwei­ten Bera­tungs­run­de am Mitt­woch stimm­te er oppo­si­ti­ons­los einer Reduk­ti­on auf 850 Mil­lio­nen Fran­ken zu und löste anschlies­send die Aus­ga­ben­brem­se. Mari­an­ne Maret (Mitte/VS), Prä­si­den­tin der Ver­kehrs­kom­mis­si­on, erklär­te, dass die SBB sich schnel­ler von der Krise erholt hät­ten, wäh­rend sich die finan­zi­el­le Lage des Bun­des ver­schlech­te­re. Der Natio­nal­rat folg­te dem Stän­de­rat und stimm­te dem gekürz­ten Kapi­tal­zu­schuss für die SBB zu. Zudem berei­nig­te er die Dif­fe­ren­zen bei den Dar­le­hen, indem er einer fle­xi­ble­ren Ober­gren­ze für Tre­sore­rie­dar­le­hen zustimmte.

Die Ent­schei­dun­gen der Räte sind in einem grös­se­ren Zusam­men­hang zu betrach­ten. Um die finan­zi­el­le Schief­la­ge des Bun­des­be­triebs wie­der ins Lot zu brin­gen, hatte der Natio­nal­rat in der Win­ter­ses­si­on 2023 mehr­heit­lich zuge­stimmt, den SBB einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss in der Höhe der Fern­ver­kehrs­ver­lus­te von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Von die­ser Finanz­sprit­ze pro­fi­tiert auch Toch­ter SBB Cargo, die bereits umfas­sen­de Finanz­un­ter­stüt­zung im Nach­gang der Covid-Pan­de­mie bezo­gen hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss einer Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zur Abgel­tung ihres Netz­werk­ver­kehrs, den sie offen­sicht­lich nicht eigen­wirt­schaft­lich abwi­ckeln kann. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Akteu­re hin­ge­gen erhiel­ten weder Covid-Mit­tel noch ver­fü­gen sie über nicht betriebs­not­wen­di­ge Res­sour­cen und Betei­li­gun­gen zur Stär­kung ihrer Investitionsfähigkeit.

Balance der Verlagerungsziele beim Ausbau der NEAT-Zubringer gesucht

Die drei Motio­nen 24.3389 «Aus­bau links­rhei­ni­scher Neat-Zubrin­ger im Inter­es­se der Ver­la­ge­rung vor­an­trei­ben», 24.3390 «Sta­bi­li­sie­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereit­stel­lung von Puf­fer­glei­sen» und 24.3391 «Für eine stär­ke­re Ver­la­ge­rung auf mitt­le­re Trans­port­di­stan­zen» kamen am 24. Sep­tem­ber 2024 vor den Stän­de­rat. Die ein­rei­chen­de Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen will damit die Zubrin­ger­stre­cken zur NEAT optimieren.

Der Stän­de­rat nahm alle drei Motio­nen an.

Grund­sätz­lich begrüs­sen wir eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung auf dem Nord-Süd-Kor­ri­dor im Hin­blick auf die Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tä­ten im Fall von Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Diese Mei­nung brach­te VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li bereits am Jubi­lä­ums­tref­fen mit Alt-Bun­des­rat Adolf Ogi im Herbst 2021 zum Aus­druck (vgl. Blog­bei­trag «25 Jahre «Ver­trag von Luga­no» – ein Blick in die Zukunft»).

Aller­dings kri­ti­sie­ren wir den ein­sei­ti­gen Fokus der Motio­nen auf den KV. Damit ver­pas­sen die Ver­ant­wort­li­chen in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung die Chan­ce, auch ande­re For­men mul­ti­mo­da­ler Ver­keh­re über den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr zu för­dern. Das steht in einem deut­li­chen Gegen­satz zur gemein­sa­men Poli­tik der DACH-Staa­ten (Deutsch­land-Öster­reich-Schweiz), die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK rasch ein­zu­füh­ren. Im Wei­te­ren wider­spre­chen die Motio­nen der Revi­si­on des GüTG (siehe oben), da sie nicht nur im Import, Export und Bin­nen­ver­kehr, son­dern auch im Tran­sit umwelt- und ener­gie­po­li­ti­sche Ziele verfolgen.

Wir vom VAP for­dern, dass der Bun­des­rat im nächs­ten Ver­la­ge­rungs­be­richt zusätz­lich das Poten­zi­al mit ande­ren mul­ti­mo­da­len Ver­kehrs­ar­ten abklärt und dar­stellt. Auch für kon­ven­tio­nel­le Güter­zü­ge soll ein Qua­li­täts­mo­ni­to­ring ein­ge­führt wer­den, wie es im KV seit Jah­ren besteht. Die Unter­schei­dung zwi­schen kom­bi­nier­tem und kon­ven­tio­nel­lem Ver­kehr muss abge­schafft wer­den. Mit dem GüTG wird eine finan­zi­el­le För­de­rung des Import‑, Export- und Bin­nen­ver­kehrs ein­ge­führt. Im Tran­sit hin­ge­gen soll wei­ter­hin nur der unbe­glei­te­te KV (UKV) finan­zi­ell geför­dert wer­den. Wir mei­nen, dass sich diese Hal­tung nicht mit den GüTG-Zie­len ver­ein­ba­ren lässt. Denn der Ver­fas­sungs­auf­trag im Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­setz (GVVG) defi­niert die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit als Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne, nicht auf den UKV. Nur Art. 8 GVVG führt für die För­de­rung des UKV den Zusatz «in ers­ter Linie» ein, wohl­ge­merkt zum Scha­den der übri­gen mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen mit Schie­nen­an­teil (vgl. Kasten).

Art. GVVG För­de­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs (Fas­sung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024)

1 Damit das Ver­la­ge­rungs­ziel erreicht wird, kann der Bund För­der­mass­nah­men beschlies­sen. Dabei wird in ers­ter Linie der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr geför­dert. Diese Mass­nah­men dür­fen keine dis­kri­mi­nie­ren­den Aus­wir­kun­gen auf die schwei­ze­ri­schen und aus­län­di­schen Trans­port­un­ter­neh­men im Güter­ver­kehr haben.

2 Im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr hat die Höhe der durch­schnitt­li­chen Abgel­tung pro trans­por­tier­te Sen­dung von Jahr zu Jahr abzunehmen.

3 Der beglei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr (Rol­len­de Land­stras­se) kann bis Ende 2028 geför­dert werden.

4 Der Bund kann sich im Jahr nach Ein­stel­lung des Betriebs der Rol­len­den Land­stras­se an den Liqui­da­ti­ons­kos­ten der Betrei­be­rin beteiligen.

 

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

«Verkehrsverlagerung bedingt die Entschlossenheit der obersten Führungscrew»

Die Coop-Grup­pe hat sich zur Reduk­ti­on von CO2-Emis­sio­nen ver­pflich­tet. Ein zen­tra­ler Bestand­teil die­ser Stra­te­gie ist die Ver­la­ge­rung des Trans­ports auf die Schie­ne. Wie das dem Detail- und Gross­han­dels­kon­zern gelingt und wel­che Her­aus­for­de­run­gen es dabei zu bewäl­ti­gen gibt, erläu­tert Dani­el Hin­ter­mann, Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik der Coop-Grup­pe, im Gespräch mit dem VAP. 

 

VAP: Herr Hin­ter­mann, wie ist es der Coop-Grup­pe gelun­gen, zwei Drit­tel des Trans­port­an­teils zwi­schen den Ver­teil­zen­tra­len auf die Schie­ne zu verlagern? 

Dani­el Hin­ter­mann: Das war ein mehr­jäh­ri­ger Pro­zess. Er wurde 2010 mit dem Ent­scheid, eine Güter­ei­sen­bahn zu kau­fen, ange­scho­ben. Damals über­nah­men wir die Rail­ca­re AG als hun­dert­pro­zen­ti­ge Toch­ter­ge­sell­schaft. Wir ban­den das klei­ne Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men schritt­wei­se in die Logis­tik­welt von Coop ein. Heute ist die Rail­ca­re ein inte­grier­ter Bestand­teil unse­rer grup­pen­wei­ten Trans­port­ket­te. Sie ermög­licht es uns, den Schie­nen­trans­port­an­teil wei­ter zu erhöhen.

Wie kam es dazu, dass die Coop-Grup­pe ihr eige­nes Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men hat?

Im 2008 hat Coop ihre Visi­on zur CO2-Neu­tra­li­tät und die Zen­tra­li­sie­rungs­stra­te­gie von Logis­tik und Pro­duk­ti­on ent­wi­ckelt. Um die gesetz­ten Ziele zu errei­chen, such­ten wir neue Ansät­ze in der Trans­port­lo­gis­tik. Mit dem dama­li­gen Kon­zept von Rail­ca­re wur­den wir fündig.

Wel­chen Anteil an Schie­nen­ver­kehr stre­ben Sie an? 

Wir kön­nen uns vor­stel­len, den Bahn­an­teil im Schwei­zer Lie­fer­ver­kehr – also dem Out­bound-Geschäft – von heute 40% auf 50% zu stei­gern. Beim Inbound-Ver­kehr aus Euro­pa und der Schweiz sehen wir ein ähn­li­ches Poten­zi­al. Um diese Ziele zu errei­chen, steht uns ein mehr­jäh­ri­ger, anspruchs­vol­ler Ver­la­ge­rungs­pro­zess bevor.

Was raten Sie ande­ren Unter­neh­men, die den Trans­port von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern möchten? 

Mei­nes Erach­tens braucht es die Ent­schlos­sen­heit der obers­ten Füh­rungs­crew, den Ver­kehr aktiv zu ver­la­gern. Das bedingt einen hohen Stan­dar­di­sie­rungs­grad im Equip­ment sowie eine enge Pro­zess­ver­net­zung zwi­schen Ver­la­der und Bahn.

Wie sieht die Zusam­men­ar­beit der Coop-Grup­pe mit dem VAP aus? 

Coop ist seit vie­len Jah­ren Mit­glied im VAP. Wir konn­ten wie­der­holt auf die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung des VAP zäh­len, ins­be­son­de­re für Ver­trags­wer­ke, Pro­jekt­be­glei­tung oder tech­ni­sche Emp­feh­lun­gen im Thema Anschlussgleis.

Wel­che Stär­ken schrei­ben Sie dem VAP zu? 

Der VAP ist gera­de beim Wis­sen rund um sinn­vol­le Ver­trä­ge und gel­ten­de Regel­wer­ke stark. Wir schät­zen es, dass die Ver­ant­wort­li­chen jeder­zeit und unkom­pli­ziert erreich­bar sind, prag­ma­tisch vor­ge­hen und pra­xis­na­he sowie umsetz­ba­re Lösun­gen bieten.

Wie wür­den Sie den VAP beschreiben? 

Als eine für die Coop-Grup­pe als Ver­la­de­rin zen­tra­le Wis­sens­platt­form rund um den Schienengüterverkehr.

Wem wür­den Sie eine Zusam­men­ar­beit mit dem VAP empfehlen? 

Allen Ver­la­dern, die Güter mit der Bahn trans­por­tie­ren oder in Zukunft trans­por­tie­ren wollen.

Wo sehen Sie den drin­gends­ten Hand­lungs­be­darf im Schienengüterverkehr? 

In der Digi­ta­li­sie­rung über die gesam­te Trans­port­ket­te hin­weg. Im Wei­te­ren braucht es drin­gend eine Auto­ma­ti­sie­rung auf der letz­ten Meile bezie­hungs­wei­se im Rangierverkehr.

Was wün­schen Sie sich für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Schweiz? 

Ich wün­sche mir, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig wett­be­werbs­fä­hig wird. Dazu muss er den Güter­bah­nen genü­gend Tras­sen zur Ver­fü­gung stel­len. Schliess­lich wün­sche ich mir mehr Dyna­mik bei Pro­zess­ver­än­de­run­gen, zum Bei­spiel wenn es darum geht, Ver­kehrs­strö­me zu ändern.

Was wurde noch nicht gesagt? 

Wir beob­ach­ten eine Ten­denz der Über­re­gu­lie­rung und Tech­no­kra­tie im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Das macht die Güter­bah­nen weder siche­rer noch wett­be­werbs­fä­hi­ger. Die­ser Ent­wick­lung soll­ten die betei­lig­ten Akteu­re mit ver­ein­ten Kräf­ten entgegenwirken.

 

Danke, Herr Hin­ter­mann, für das auf­schluss­rei­che Gespräch.

 

 

Dani­el Hin­ter­mann ist seit 2017 Lei­ter Direk­ti­on Logis­tik und Mit­glied der Geschäfts­lei­tung der Coop-Grup­pe. Seine lange Kar­rie­re bei Coop begann 2001 bei Inter­dis­count, 2010 wurde er Lei­ter Logis­tik­re­gi­on Nord­west­schweiz. Seine erste beruf­li­che­Er­fah­rung sam­mel­te der lizen­zier­te Betriebs­wirt­schaf­ter in der Unternehmensberatung.

Die Coop-Grup­pe ist das gröss­te Detail- und Gross­han­dels­un­ter­neh­men der Schweiz. Sie beschäf­tigt 94 790 Mit­ar­bei­ten­de – davon 3417 Ler­nen­de – und unter­hält 2633 Verkaufsstellen/Märkte in der Schweiz und in Euro­pa. Ein Stand­bein ist der Detail­han­del mit den Coop-Super­märk­ten und zahl­rei­chen Fach­for­ma­ten in der Schweiz, das zwei­te bil­den der inter­na­tio­na­le Gross­han­del und die Produktion.

Gotthardbasistunnel (#10): Europa präsentiert den Schlussbericht

Gotthardbasistunnel (#10): Europa präsentiert den Schlussbericht

Das Joint Net­work Secre­ta­ri­at (JNS) der Euro­pean Union Agen­cy for Rail­ways (ERA) hat Mitte Juli 2024 sei­nen Schluss­be­richt zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel vom 10. August 2023 publi­ziert. Die­ser ent­hält einen erwei­ter­ten Anwen­dungs­be­reich, eine erhöh­te betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze, stren­ge­re Vor­ga­ben für Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men und die Emp­feh­lung der Klang­pro­be zur Prävention.

Darum geht’s:

  • JNS Task Force ver­öf­fent­licht Schluss­be­richt und Folgeabschätzung
  • 4 Kern­punk­te für alle betei­lig­ten Akteu­re: erwei­ter­ter Anwen­dungs­be­reich, höhe­re Nut­zungs­gren­ze, voll­stän­di­ge Umset­zung der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men, Klang­pro­be zur Prävention
  • Anhän­ge 9 und 10 des All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trags anpassen
  • Miss­ver­ständ­nis­se bei der Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te verhindern
  • Inter­na­tio­na­le Nach­be­ar­bei­tung funk­tio­niert gut

 

Die Arbeit des JNS zielt dar­auf ab, alle Mass­nah­men, die nach einem Unfall oder einer Stö­rung im Eisen­bahn­ver­kehr der EU ergrif­fen wer­den, EU-weit zu har­mo­ni­sie­ren (vgl. Blog­bei­trag «Gott­hard­ba­sis­tun­nel (#7): Sust-Bericht schafft Klar­heit»). Das Gre­mi­um setzt sich aus Ver­tre­tern der ERA, der natio­na­len Auf­sichts­be­hör­de (NSA) und der Group of Repre­sen­ta­ti­ve Bodies (GRB) in Ver­tre­tung der inter­na­tio­na­len Eisen­bahn­ver­bän­de zusam­men. Die ERA hat zudem die Kurz­ana­ly­se «Light Impact Assess­ment» als Fol­ge­ab­schät­zung zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel mit Fokus auf das Thema «gebro­che­ne Räder» veröffentlicht.

JNS-Schlussbericht enthält bisherige und neue Massnahmen

Die Dis­kus­sio­nen zwi­schen dem JNS und der Bran­che ver­lie­fen koope­ra­tiv. Sie führ­ten zu eini­gen Kom­pro­mis­sen, um natio­na­le Ein­zel­mass­nah­men zu ver­mei­den, die von meh­re­ren NSAs ange­kün­digt wur­den. Natio­na­le Son­der­vor­schrif­ten stel­len die Inter­ope­ra­bi­li­tät und die von der EU und der Schweiz ange­peil­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung in Frage.

Die Ergeb­nis­se des Schluss­be­richts basie­ren auf den Emp­feh­lun­gen des JNS-Ver­fah­rens «Gebro­che­ne Räder» (2017– 2019) und des­sen Abschluss­be­richt von 2019. Ände­run­gen gegen­über dem dama­li­gen Bericht sind gelb mar­kiert. Die ergänz­ten und ver­bes­ser­ten Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men erset­zen voll­stän­dig die­je­ni­gen des JNS-Ver­fah­rens für Rad­ty­pen BA 004 («Riss im Rad­kranz», 2017–2019). Die Mass­nah­men für einen «Riss in der Rad­schei­be» (Rad­ty­pen BA 314 alt/ZDB29) blei­ben wei­ter­hin gültig.

4 Kernpunkte für alle beteiligten Akteure

Die fol­gen­den Aspek­te sind für Güter­wa­gen­hal­ter und instand­hal­ten­de Stel­len («Enti­ty in Char­ge of Main­ten­an­ce», kurz ECM) beson­ders relevant:

  • Erwei­ter­ter Anwen­dungs­be­reich: Der Anwen­dungs­be­reich der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men wurde aus­ge­dehnt. Die Liste der betrof­fe­nen Rad­ty­pen umfasst neu: BA 004 (auch ver­wen­det in eini­gen Ver­sio­nen des Rad­satz­typs VRY), Db-004sa, BA 390, RI 025, R32, BA 304 und «ande­re ver­gleich­ba­re Rad­ty­pen, die nicht Teil der JNS-Bewer­tung waren».
  • Höhe­re Nut­zungs­gren­ze: Die betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze (vgl. Kas­ten) für die betrof­fe­nen Rad­ty­pen hat sich von einem Durch­mes­ser von 860 mm auf 864 mm erhöht.
  • Voll­stän­di­ge Umset­zung der Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men: Für alle neu betrof­fe­nen Rad­ty­pen müs­sen alle betei­lig­ten Akteu­re ent­we­der die JNS-Risi­ko­kon­troll­mass­nah­men voll­stän­dig umset­zen oder alter­na­ti­ve Mass­nah­men ergrei­fen, die min­des­tens ein gleich­wer­ti­ges Sicher­heits­ni­veau gewähr­leis­ten und durch eine Risi­ko­ana­ly­se gemäss Anhang 1 der EU-Ver­ord­nung 402/2013 (CSM RA) begrün­det sind.
  • Klang­pro­be zur Prä­ven­ti­on: Als ein­fa­che Prä­ven­ti­ons­mass­nah­me zur Sen­kung von Risi­ken führt der JNS-Schluss­be­richt die Klang­pro­be auf. Wir sind der Ansicht, dass die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men auf die Klang­pro­be bei Ver­dacht auf Über­hit­zung des Rad­sat­zes und/oder bei Riss­bil­dun­gen auf der Lauf­flä­che oder am Rad­kranz im Rah­men der Wagen­kon­trol­le vor Abfahrt nicht ver­zich­ten dür­fen. Sie soll­ten sie in ihren Kon­troll­pro­zess vor der Abfahrt auf­neh­men, falls das nicht schon gesche­hen ist.

Betrieb­li­che Nutzungsgrenze

Der Rad­durch­mes­ser wird vor der Abfahrt oder wäh­rend der Zug­vor­be­rei­tung nicht gemes­sen. Die betrieb­li­che Nut­zungs­gren­ze wird nach der War­tung defi­niert. Gemäss der ECM-Ver­ord­nung müs­sen ECMs die ange­mes­se­ne und siche­re War­tungs­gren­ze für Räder fest­le­gen, um zu ver­hin­dern, dass wäh­rend des Betriebs ein Rad des betrof­fe­nen Typs unter­halb der betrieb­li­chen Gren­ze von 864 mm ver­wen­det wird. Aus den Dis­kus­sio­nen in der JNS Task Force wurde die all­ge­mei­ne War­tungs­gren­ze von vor­her 876 mm auf nun 880 mm nach der Rad­satz­pro­fi­lie­rung erhöht.

Soll­te ein ECM ent­schei­den, die Ver­wen­dung eines Rads mit einer War­tungs­gren­ze unter­halb von 880 mm nach dem Pro­fi­lie­ren zuzu­las­sen, muss es nach­wei­sen, dass diese nied­ri­ge­re War­tungs­gren­ze (1) min­des­tens das glei­che Sicher­heits­ni­veau garan­tiert, (2) durch eine Risi­ko­ana­ly­se gemäss Anhang 1 der EU-Ver­ord­nung 402/2013 (CSM RA) gerecht­fer­tigt ist und (3) die Risi­ko­ana­ly­se von einer unab­hän­gi­gen Bewer­tungs­stel­le über­prüft und geneh­migt wurde, da ein Ein­bau­grenz­mass unter 880 mm als «signi­fi­kan­te Ände­rung» gilt.

 

Anhänge 9 und 10 des Allgemeinen Wagenverwendungsvertrags anpassen

An die Union Inter­na­tio­na­le des Chem­ins de fer (UIC), die Euro­pean Rail Freight Asso­cia­ti­on (ERFA) und die Inter­na­tio­nal Union of Wagon Kee­pers (UIP) als ver­ant­wort­li­che Her­aus­ge­ber des All­ge­mei­nen Wagen­ver­wen­dungs­ver­trags (AVV) hat das JNS eine Emp­feh­lung abge­ge­ben: Die Gre­mi­en sol­len die Ergän­zung der Anhän­ge 9 und 10 des AVV prü­fen, um die Erken­nung ther­misch über­hitz­ter Räder in Zukunft noch sys­te­ma­ti­scher und ein­heit­li­cher zu regeln.

Die Debat­te im JNS hat gezeigt, dass sowohl die natio­na­len Auf­sichts­be­hör­den eini­ger (EU-Mit­glied-) Staa­ten als auch Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men Mühe mit der Inte­gra­ti­on der ECMs in ihre Tätig­keit bekun­den. Das JNS emp­fiehlt daher den Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen klä­ren­de Gesprä­che zwi­schen den Mit­glied­staa­ten und der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on sowie die Ver­öf­fent­li­chung von Leit­li­ni­en für die Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Missverständnisse bei der Auslegung der Gesetzestexte verhindern

Wir vom VAP wer­den uns gemein­sam mit der UIP mit der Rolle und Ver­ant­wor­tung der ECM im Kon­text des Ver­ant­wor­tungs­drei­ecks Infrastrukturbetreiber/Eisenbahnverkehrsunternehmen/Wagenhalter erneut befas­sen. Damit möch­ten wir bei den Infra­struk­tur­be­trei­bern und Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men als Haupt­ak­teu­re gemäss EU-Sicher­heits­richt­li­nie und damit auch bei den NSA künf­tig Miss­ver­ständ­nis­se über die Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te ver­hin­dern. Die aktu­el­le Dis­kus­si­on im Schwei­zer Par­la­ment zur Haf­tung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zeugt von den unter­schied­li­chen Inter­pre­ta­tio­nen der inter­na­tio­nal ver­ein­heit­lich­ten Rege­lun­gen des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs durch ver­schie­de­ne natio­na­le Behör­den, euro­päi­sche Stel­len und gewis­se Teile des Eisen­bahn­sek­tors. Dass das JNS die erwähn­te Emp­feh­lung an die Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen abge­ge­ben hat, erach­ten wir daher als Erfolg unse­rer bis­he­ri­gen Aufklärungsarbeit.

Internationale Nachbearbeitung funktioniert gut

Der Schluss­be­richt der JNS Task Force belegt, dass die har­mo­ni­sier­ten Ver­fah­ren bei Zwi­schen­fäl­len und Ereig­nis­sen im Eisen­bahn­sek­tor auf euro­päi­scher Ebene her­vor­ra­gend funk­tio­nie­ren. Sie erlau­ben einer­seits einen brei­ten Erfah­rungs­aus­tausch und ande­rer­seits kon­kre­te Ver­bes­se­rungs­mass­nah­men, die von der gesam­ten Bran­che und allen Mit­glied­staa­ten mit­ge­tra­gen werden.

Sobald der Schluss­be­richt der schwei­ze­ri­schen Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le Sust zum besag­ten Ereig­nis bereit­steht, wer­den wir Sie dar­über informieren.

Totalrevision GüTG: Die Stimmung der Branche droht zu kippen

Totalrevision GüTG: Die Stimmung der Branche droht zu kippen

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes (KVF‑S) hat ihre Bera­tun­gen zur Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) abge­schlos­sen. Wie der Bun­des­rat will sie die Rah­men­be­din­gun­gen zuguns­ten von mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten ver­bes­sern. Doch das aktu­el­le Ver­hal­ten von SBB Cargo mit mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen und einem Ange­bots­ab­bau wider­spricht die­sen Bestre­bun­gen und bringt die Ver­la­der in ein gefähr­li­ches Dilemma.

Darum geht’s:

  • Was bis­her geschah
  • Kla­res Ja zu Mul­ti­mo­da­li­tät und Wettbewerb
  • Kon­tro­ver­ses Ver­hal­ten von SBB Cargo
  • Bund in der Pflicht
  • Gemein­sam aus dem Dilemma

 

Was bisher geschah

Über die ers­ten Anträ­ge der KVF‑S zur bun­des­rät­li­chen Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz (Total­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men) haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Jetzt oder nie: Weg­wei­sen­de Debat­te zum Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» bereits aus­führ­lich berich­tet. Wie am 21. Juni 2024 kom­mu­ni­ziert, will die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on den Wett­be­werb im Güter­trans­port gezielt stär­ken, die Zustän­dig­keit der Rail­Com zur Durch­set­zung eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Ange­bots im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) regeln und die Inhal­te zu den Leit­li­ni­en zum Schie­nen­gü­ter­trans­port als Grund­la­ge für die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung im EWLV konkretisieren.

Klares Ja zu Multimodalität und Wettbewerb

Die Stän­de­rats­kom­mis­si­on hat ihre Detail­be­ra­tung nun abge­schlos­sen. In ihrer jüngs­ten Medi­en­mit­tei­lung vom 20. August 2024 for­dert sie den Gesetz­ge­ber auf, im Regel­werk fest­zu­hal­ten, dass Ver­la­de­bei­trä­ge an die Ver­sen­der und Emp­fän­ger wei­ter­ge­ge­ben und unter­neh­mens­in­ter­ne Leis­tun­gen trans­pa­rent gemacht und kon­trol­liert wer­den. Schliess­lich regt eine Kom­mis­si­ons­mehr­heit an, dass eine Ver­län­ge­rung der För­de­rung des EWLV durch das Par­la­ment und nicht durch den Bun­des­rat ent­schie­den wer­den soll­te. Damit möch­te die KVF‑S sicher­stel­len, dass die Finanz­kom­pe­tenz und der Ent­scheid über eine etwa­ige Ver­län­ge­rung der Unter­stüt­zung auf der­sel­ben Stufe liegen

Kontroverses Verhalten von SBB Cargo

Der­zeit erhit­zen sich die Gemü­ter der Ver­la­der über das Ver­hal­ten der SBB-Toch­ter SBB Cargo, das den Bestre­bun­gen der KVF‑S und den bis­he­ri­gen Bekun­dun­gen des Bun­des­ra­tes deut­lich ent­ge­gen­läuft. Die Mono­pol­an­bie­te­rin ver­langt für ihre Leis­tun­gen einen Auf­preis von 20% bis 60% – ganz selbst­ver­ständ­lich und ohne Kos­ten­trans­pa­renz oder die Mög­lich­keit, gemein­sam mit den Güter­bahn­ak­teu­ren Kos­ten aus dem Sys­tem zu redu­zie­ren. Selbst wenn das GüTG wie vor­ge­schla­gen ange­passt wird und der Stän­de­rat den Anträ­gen der KVF‑S statt­gibt, besteht die akute Gefahr, dass die Ver­la­der ihre Ver­keh­re im gros­sen Stil auf die Stras­se ver­la­gern. Da eine der­art stra­te­gi­sche Neu­ori­en­tie­rung nicht von heute auf mor­gen pas­siert, wer­den sie ihre Logis­tik­kon­zep­te über die nächs­ten zwei Jahre anpas­sen. In die­sem Fall wären sowohl die Geset­zes­vor­la­ge selbst als auch die dafür not­wen­di­gen Bun­des­mit­tel obso­let – und eine dies­be­züg­li­che Bera­tung des Par­la­ments in der Herbst­ses­si­on 2024 sowieso.

Bund in der Pflicht

Um unge­recht­fer­tig­te Markt­dis­kri­mi­nie­rung und ein Ver­la­gern auf die Stras­se zu ver­mei­den, könn­ten die Ver­la­der ihre Logis­tik­kon­zep­te auch auf alter­na­ti­ve Bahn­an­ge­bo­te von inno­va­ti­ven und muti­gen Güter­bah­nen aus­rich­ten und ihre Ver­kehrs­vo­lu­mi­na vom Staats­mo­no­pol in einen markt­wirt­schaft­li­chen Wett­be­werb umplat­zie­ren. Das ent­sprä­che dem Ziel der KVF‑S, die durch Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen und über­ar­bei­te­te Leit­li­ni­en zum EWLV mehr Wett­be­werb ver­langt. Es liegt daher nicht unwe­sent­lich in der Ver­ant­wor­tung des Bun­des, so bald als mög­lich ent­spre­chen­de Mass­nah­men beim Bestell­pro­zess auf­zu­glei­sen, pri­va­te Güter­bah­nen zu Ange­bo­ten auf­zu­for­dern und ihnen den Rücken bei deren Auf­bau zu stärken.

Gemeinsam aus dem Dilemma

Die Bran­che muss einen Weg aus dem aktu­el­len Dilem­ma fin­den, bevor die Debat­te eska­liert. Es liegt nun in der Hand der Bran­chen­ak­teu­re und des Bun­des, gemein­sam mehr Wett­be­werb zu ermög­li­chen und den EWLV grund­le­gend zu moder­ni­sie­ren. Dazu müs­sen sie das Sys­tem EWLV Hand in Hand orga­ni­sa­to­risch ver­än­dern, stär­ker für Dritt­an­bie­ter öff­nen und auf Augen­hö­he wei­ter­ent­wi­ckeln. Hier bestehen sei­tens der Pri­vat­wirt­schaft bereits attrak­ti­ve Lösungs­an­sät­ze. Sagt das Par­la­ment ja zu För­de­rung des EWLV und stärkt damit den intra­mo­da­len Wett­be­werb, so könn­ten die Ver­la­der und Güter­bah­nen auf Trotz­re­ak­tio­nen ver­zich­ten. Statt­des­sen könn­ten sie – gemein­sam mit den SBB – die Chan­ce ergrei­fen, sich end­lich vom mono­po­lis­ti­schen EWLV los­zu­ei­sen und ein eigen­wirt­schaft­li­ches, breit abge­stütz­tes Netz­werk­an­ge­bot zu entwickeln.

Jetzt oder nie: Wegweisende Debatte zum Schweizer Schienengüterverkehr

Jetzt oder nie: Wegweisende Debatte zum Schweizer Schienengüterverkehr

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­rats (KVF‑S) ist im Früh­jahr auf die Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) ein­ge­tre­ten und hat rich­tungs­wei­sen­de Dis­kus­sio­nen über den Schwei­zer Bin­nen­gü­ter­ver­kehr im Par­la­ment aus­ge­löst. Gemein­sam mit ande­ren Akteu­ren wer­den wir vom VAP diese Debat­te mit­prä­gen. Unser Ziel ist es, einen gang­ba­ren Kom­pro­miss zu fin­den und den Inter­es­sen unse­rer Mit­glie­der Nach­druck zu verleihen.

Darum geht’s:

  • Frohe Bot­schaft ans Parlament
  • Erste Anträ­ge der KVF‑S
  • Reger Aus­tausch zwi­schen den betrof­fe­nen Akteuren
  • Her­aus­for­de­run­gen für Wirt­schaft und euro­päi­sche Gesamtlogistik
  • Schmerz­gren­ze erreicht
  • So geht’s weiter

 

Frohe Botschaft ans Parlament

Am 9. Febru­ar 2024 hat der Schwei­ze­ri­sche Bun­des­rat seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz (Total­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men) publi­ziert. Ein beson­de­res Augen­merk gilt aus unse­rer Sicht den fol­gen­den finan­zi­el­len Aspekten:

  • Betriebs­ab­gel­tun­gen: Um den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) wäh­rend der Umbau­pha­se auf dem aktu­el­len flä­chen­de­cken­den Niveau zu hal­ten, sieht der Bun­des­rat vor, ihn auf acht Jahre befris­tet und degres­siv finan­zi­ell zu för­dern. Am Ende die­ser Peri­ode soll Eigen­wirt­schaft­lich­keit erreicht sein. Für die ers­ten vier Jahre bean­tragt er 260 Mio. CHF.
    Mehr dazu im Fak­ten­blatt Güterverkehr.
  • Anrei­ze für Ver­la­der: Vor­ge­se­hen sind unbe­fris­te­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge und eine Abgel­tung der unge­deck­ten Kos­ten des bestell­ten Güter­trans­port­an­ge­bots für total 60 Mio. CHF pro Jahr.
Erste Anträge der KVF‑S

Die KVF‑S als vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Erstrats hat sich nach der Anhö­rung der Bran­che – dar­un­ter auch dem VAP – die­sen Früh­ling der Total­re­vi­si­on des GüTG ange­nom­men. Die Dis­kus­sio­nen der kom­men­den Wochen und Mona­te im Par­la­ment wer­den für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che weg­wei­send sein. In ihrer Detail­be­ra­tung hat die Kom­mis­si­on zahl­rei­che Punk­te beleuch­tet. Sie ist mehr­heit­lich der Ansicht, dass sich die Total­re­vi­si­on des GüTG für die Sicher­stel­lung und Ver­bes­se­rung eines nach­hal­ti­gen Zusam­men­spiels der unter­schied­li­chen Ver­kehrs­trä­ger für die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik eig­net. Sie regt an, inhalt­li­che Anpas­sun­gen wie folgt vorzunehmen:

  • Expli­zi­te Stär­kung des Wett­be­werbs im Gütertransport
  • Klare Rege­lung der Zustän­dig­keit der Rail­Com zur Über­prü­fung und Durch­set­zung des dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Ange­bots der Dienst­leis­tun­gen im EWLV
  • Kon­kre­ti­sie­rung der Inhal­te zu den Leit­li­ni­en zum Schie­nen­gü­ter­trans­port (Grund­la­ge für die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung im EWLV)
  • Kom­pe­tenz­ver­la­ge­rung zur Ver­län­ge­rung gewis­ser Bestim­mun­gen (ins­be­son­de­re Abgel­tun­gen) vom Bun­des­rat zum Parlament

Die Kom­mis­si­on wird die Detail­be­ra­tung mit Zusatz­in­for­ma­tio­nen aus der Ver­wal­tung vor­aus­sicht­lich an ihrer nächs­ten Sit­zung abschlies­sen. Danach gelangt das Geschäft ins Ple­num des Ständerats.

Reger Austausch zwischen den betroffenen Akteuren

In den ver­gan­ge­nen Wochen führ­ten wir – unter­stützt von unse­ren Mit­glie­dern – Gesprä­che mit den Akteu­ren der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV), dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) und der Toch­ter SBB Cargo der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB). So prä­sen­tier­te Alex­an­der Muhm, CEO von SBB Cargo, im geschäfts­lei­ten­den Aus­schuss des VAP das ange­dach­te Grob­kon­zept für eine Trans­for­ma­ti­on hin zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Muhms Aus­füh­run­gen setz­ten eine inten­si­ve Dis­kus­si­on zwi­schen den Betei­lig­ten und wei­ter­füh­ren­de Gesprä­che über Mög­lich­kei­ten und Risi­ken in Gang.

Herausforderungen für Wirtschaft und europäische Gesamtlogistik 

Ein Blick auf die Sta­tis­tik zeigt, dass die Ver­la­ge­rungs­zah­len in der Schweiz und in Euro­pa sta­gnie­ren oder sogar leicht schrump­fen. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In Deutsch­land herrscht gros­se Unge­wiss­heit über poten­zi­el­le Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me und den Zeit­punkt eines spür­ba­ren Kon­junk­tur­auf­schwungs. Ita­li­en und Frank­reich kämp­fen mit beschei­de­nen Wachs­tums­zah­len und hohen Ver­schul­dungs­gra­den. Das kom­bi­niert mit der Kon­su­men­ten­stim­mung wirkt sich direkt auf die Unter­neh­men und deren finan­zi­el­le Situa­ti­on aus.

In der Logis­tik gibt es neben der Sper­rung des Suez-Kanals oder Natur­er­eig­nis­sen wei­te­re enor­me Her­aus­for­de­run­gen wie gros­se Bau­stel­len (z.B. auf dem deut­schen Schie­nen­netz) und ent­spre­chen­de Umlei­tungs­ver­keh­re oder höhe­re Tras­sen­prei­se. Das alles befeu­ert die Betriebs­kos­ten und bedrängt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne. Die Befind­lich­keit der euro­päi­schen Gesamt­lo­gis­tik ist inso­fern wich­tig, als dass der Gross­teil der in der Schweiz ver­wen­de­ten Güter aus dem Aus­land stam­men und den EWLV in und durch die Schweiz beeinflussen.

Schmerzgrenze erreicht

Seit unse­rer Grün­dung set­zen wir uns für einen attrak­ti­ven, wett­be­werbs- und kun­den­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und damit für die best­mög­li­che Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne ein. Mit die­sem Ziel enga­gie­ren wir uns ent­we­der als Part­ner zahl­rei­cher Güter­ver­kehrs­ak­teu­re oder mit eige­nen Ideen und Pro­jek­ten. In der Ver­kehrs­po­li­tik machen wir uns für aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten auf allen Infra­struk­tu­ren, güns­ti­ge Logis­tik­stand­or­te und ver­nünf­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen stark.

Im Hin­blick auf den glo­ba­len Wett­be­werb und die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen für die Schwei­zer Wirt­schaft muss oder kann sich die ver­la­den­de Wirt­schaft als unse­re Mit­glied­schaft mas­siv höhe­re Kos­ten auf der Schie­ne nicht leis­ten. Feh­ler wie die feh­len­de (Investitions-)Strategie der letz­ten 20 Jah­ren im Bereich des Roll­ma­te­ri­als, der fort­wäh­ren­de Abbau von Infra­struk­tur­ein­rich­tun­gen (Rück­bau von Glei­sen, Bau von Ren­di­te­ob­jek­ten) oder die unge­nü­gen­de Ein­bin­dung in Gesamt­kon­zep­ten aus Sicht der Nut­zer und Kun­den kön­nen unse­re Mit­glie­der nicht län­ger abfe­dern. Denn die Fol­gen sol­cher Feh­ler wie etwa mas­si­ve Preis­er­hö­hun­gen (jen­seits der Infla­ti­on) sind für Wirt­schaft und Gesell­schaft fatal. Die Kon­kur­renz­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se schwin­det und die Opti­mie­rung des Modal­splits gerät in Schief­la­ge. Zudem kön­nen stei­gen­de Kos­ten­be­tei­li­gun­gen für die ope­ra­ti­ve Nut­zung von Bedien­punk­ten fal­sche Signa­le setzen.

Für unse­re Mit­glie­der ist die Schmerz­gren­ze längst erreicht. Wir sind bereit, die wei­te­re Ent­wick­lung und Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mass­geb­lich zu unter­stüt­zen. Vor­aus­ge­setzt, die Ver­ant­wort­li­chen stel­len voll­stän­di­ge Trans­pa­renz über Kos­ten und deren Auf­schlüs­se­lung sicher und ergrei­fen Mass­nah­men in einem fai­ren, ver­träg­li­chen und abge­stimm­ten Rahmen.

So geht’s weiter

Wir neh­men die Erkennt­nis­se aus den zahl­rei­chen Dis­kus­sio­nen mit der KVF‑S und wei­te­ren Akteu­ren zum Anlass, inner­halb unse­rer Mit­glied­schaft zahl­rei­che Akti­vi­tä­ten aus­zu­lö­sen und wei­te­re Abstim­mungs­ge­sprä­che durch­zu­füh­ren. Wer mit uns über die Logis­tik als Rück­grat der Schwei­zer Wirt­schaft spre­chen möch­te, ist herz­lich zum Gespräch eingeladen.

Datenökosysteme: Branche am runden Tisch mit Bundesrat Rösti

Datenökosysteme: Branche am runden Tisch mit Bundesrat Rösti

Am 24. Juni 2024 ver­ein­te Bun­des­rat Albert Rösti Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der öffent­li­chen Hand und der Logis­tik­bran­che am run­den Tisch, um über die Bedeu­tung einer natio­na­len Daten­in­fra­struk­tur zum Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen zu debat­tie­ren. Wir vom VAP trei­ben die Ver­net­zung von Daten inner­halb unse­rer Bran­che schon län­ger voran. Diese Vor­rei­ter­rol­le wer­den wir auch in Zukunft einnehmen.

Darum geht’s:

  • Was bis­her geschah
  • Auf­takt zum breit ange­leg­ten Dialog
  • Kun­den­nut­zen ins Zen­trum rücken
  • In klei­nen, aber nach­hal­ti­gen Schritten
  • Fun­da­ment für einen zukunfts­fä­hi­gen Schienengüterverkehr

 

Was bisher geschah

Das Thema Daten­öko­sys­te­me steht seit Län­ge­rem auf unse­rer ver­kehrs­po­li­ti­schen Agen­da. So set­zen wir uns seit Jah­ren für die Eta­blie­rung einer sinn­vol­len Platt­form und für die Ver­net­zung von rele­van­ten Daten inner­halb der gesam­ten Logis­tik­ket­te und deren Akteu­re ein. In diver­sen Blog­bei­trä­gen haben wir über die Vor­tei­le einer Daten­in­te­gra­ti­on und über jüngs­te Ent­wick­lun­gen berich­tet. (vgl. «Daten­öko­sys­te­me: Daten tei­len, um ihren Mehr­wert zu ver­dop­peln», «Bereit fürs nächs­te Digi­ta­li­sie­rungs­le­vel» und «Wagen­la­dungs­ver­kehr kann wett­be­werbs­fä­hig wer­den»).

An den Dis­kus­sio­nen rund um das Bun­des­ge­setz über die Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODIG) und Natio­na­le Daten­ver­net­zungs­in­fra­struk­tur Mobi­li­tät (NADIM) waren anfäng­lich nur Ent­schei­dungs­trä­ger und Betrof­fe­ne des Per­so­nen­ver­kehrs betei­ligt. Erfreu­li­cher­wei­se haben die Ver­ant­wort­li­chen die Anlie­gen des Güter­ver­kehrs und den Bedarf der Ver­la­der auf unser Anre­gen hin auf­ge­grif­fen. So konn­ten wir die öffent­li­che Ver­wal­tung mit Argu­men­ten und Anwen­dungs­fäl­len unter­stüt­zen und unse­re Bran­che in der Folge am Mei­nungs­aus­tausch beteiligen.

Auftakt zum breit angelegten Dialog

Am 24. Juni 2024 begrüss­te Bun­des­rat Albert Rösti als Vor­ste­her des eid­ge­nös­si­schen Depar­te­ments für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der öffent­li­chen Ver­wal­tung und der Logis­tik­bran­che am run­den Tisch. Ein­ge­la­den waren Amts­vor­ste­hen­de sowie Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter aus dem UVEK, aus dem Par­la­ment, von zahl­rei­chen Ver­bän­den und Unter­neh­men aus diver­sen Berei­chen des Schie­nen­ver­kehrs der gesam­ten Logistikbranche.

Rösti woll­te erfah­ren, wie unse­re Bran­che zu einer Daten­in­fra­struk­tur zum Infor­ma­ti­ons­aus­tausch steht und wel­che Rolle der Bund spie­len soll­te. Mit sei­ner Ein­la­dung zum Gespräch gab er unse­ren Mit­glie­dern und Part­ner­ver­bän­den die Gele­gen­heit, mass­ge­bend an der Wei­ter­ent­wick­lung der Daten­ver­net­zung mit­zu­wir­ken. Die Anwe­sen­den waren sich einig, dass es eine Platt­form für den Aus­tausch von Daten für eine Mobi­li­täts­da­ten­in­fra­struk­tur (MODI) braucht, um mul­ti­mo­da­le Logis­tik­lö­sun­gen und fle­xi­ble Part­ner­schaf­ten in Netz­wer­ken wie dem Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr zu ver­ein­fa­chen. Eini­ge äus­ser­ten kon­struk­ti­ve Kri­tik, die das Ansin­nen als Gan­zes jedoch nicht grund­sätz­lich infra­ge stellten.

Die Sit­zungs­lei­tung legte fünf Anwen­dungs­fäl­le aus unter­schied­li­chen Per­spek­ti­ven für eine erste Phase der MODI als Dis­kus­si­ons­grund­la­ge aus. Ein Fall stell­te die Mög­lich­kei­ten einer bes­se­ren Kapa­zi­täts­nut­zung auf der Schie­ne und Trans­pa­renz von Basis­in­for­ma­tio­nen vor und legte dar, inwie­fern diese den Ver­la­dern zugu­te­kom­men und wie sich die Ein­stiegs­hür­den sen­ken liessen.

Kundennutzen ins Zentrum rücken 

In diese Betrach­tun­gen gehö­ren unse­rer Ansicht nach auch jene Aspek­te, die sich auf das Ange­bot für Güter­ver­kehrs­leis­tun­gen aus­wir­ken. Daten­öko­sys­te­me hel­fen, die mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten an den Bedürf­nis­sen der Kun­den aus­zu­rich­ten und für diese einen Mehr­wert zu schaf­fen. Dazu braucht es inno­va­ti­ve Ansät­ze auf orga­ni­sa­to­ri­scher Ebene und Koope­ra­tio­nen zwi­schen den Markt­ak­teu­ren. Nur so lässt sich der Güter­ver­kehr nach­hal­ti­ger, kon­kur­renz­fä­hi­ger und end­kun­den­ori­en­tier­ter gestalten.

Infor­ma­tio­nen zu den Güter­ver­kehrs­flüs­sen (Bin­nen­ver­kehr, Aus­sen­han­dels­ver­kehr, Tran­sit) soll­ten unab­hän­gig vom Ver­kehrs­trä­ger zeit­nah und gesamt­haft allen Betei­lig­ten zur Ver­fü­gung ste­hen. Damit könn­ten die Ver­ant­wort­li­chen auf Ebene Bund, Kan­ton und Gemein­de Infra­struk­tur­be­stand­tei­le wie Netz­ka­pa­zi­tä­ten oder Umschlag­flä­chen fle­xi­bler nut­zen, bes­ser koor­di­nie­ren, geziel­ter pla­nen und gege­be­nen­falls neu dimen­sio­nie­ren. Da viele der erfor­der­li­chen Daten beim Bund lie­gen oder in des­sen Auf­trag erho­ben wer­den, muss die öffent­li­che Ver­wal­tung in Bestre­bun­gen wie MODI und NADIM unse­res Erach­tens unbe­dingt eine zen­tra­le Funk­ti­on über­neh­men. Zudem kön­nen mit der Ein­füh­rung der DAK die damit ver­bun­de­nen, neu erschlos­se­nen Daten­quel­len sinn­voll und ergän­zend in diese Daten­in­fra­struk­tur über­führt werden.

In kleinen, aber nachhaltigen Schritten

Das UVEK wird in den kom­men­den Wochen eine Vor­la­ge zuhan­den des Bun­des­rats und Par­la­ments vor­be­rei­ten und die Bran­che erneut ein­bin­den, um den Ent­wurf zu reflek­tie­ren. Für ein abge­stimm­tes wei­te­res Vor­ge­hen sind uns die fol­gen­den Ele­men­te wichtig:

  • Prag­ma­tisch blei­ben, um auf stra­te­gi­scher und ope­ra­ti­ver Ebene pra­xis­ori­en­tiert Daten mit dem grösst­mög­li­chen Nut­zen für die Akteu­re zur Ver­fü­gung zu stellen
  • Bestehen­de Tools aus dem In- und Aus­land sowie gut auf­be­rei­te­te Daten(-quellen) nutzen
  • Wirt­schaft und Logis­tik­bran­che soll­ten die­sen Pro­zess mass­geb­lich mit­prä­gen; mög­li­che Auf­ga­ben für kon­zep­tio­nel­le und ope­ra­ti­ve Pha­sen wer­den in den kom­men­den Mona­ten diskutiert

Wir vom VAP wer­den uns dahin­ge­hend ein­brin­gen, dass unse­re Mit­glie­der von Anfang an von einem wesent­li­chen Mehr­wert pro­fi­tie­ren und die Bedürf­nis­se unse­rer Bran­che abge­deckt sind. Mit die­sem ambi­tio­nier­ten Ziel set­zen wir im Vor­feld bereits erste Akzen­te, indem wir die inter­ne Daten­bank der pri­va­ten Anschlies­ser zeit­nah in ein moder­nes und inter­na­tio­nal aner­kann­tes Tool über­füh­ren und deren Inhal­te gleich­zei­tig aktua­li­sie­ren. Dazu ste­hen wir mit unse­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen aus Deutsch­land und Öster­reich im engen Kon­takt, um wei­te­re Fort­schrit­te zu erzielen.

Fundament für einen zukunftsfähigen Schienengüterverkehr

Wir sind über­zeugt, dass die öffent­li­che Hand und die Wirt­schaft gemein­sam und glei­cher­mas­sen dazu bei­tra­gen müs­sen, dass ein Daten­öko­sys­tem für den Schienen(güter-)verkehr und die gesam­te Logis­tik­bran­che ent­steht. Ein sol­ches erlaubt es, effek­ti­ver zu pla­nen und effi­zi­en­ter zu wirt­schaf­ten und Inves­ti­tio­nen noch ziel­ge­rich­te­ter ein­zu­set­zen. Aus­ser­dem bil­det es das Fun­da­ment für neue Geschäfts­mo­del­le, Ange­bots­ver­bes­se­run­gen und Part­ner­schaf­ten zwi­schen Anbie­tern und Kunden.

«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat ange­kün­digt, den Tras­sen­preis im Eisen­bahn­ver­kehr ab Anfang 2025 um 2,1 Pro­zent zu erhö­hen. Diese Mass­nah­me zielt dar­auf ab, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung zu erfül­len. Aller­dings könn­ten sie den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich belas­ten und die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne gefährden.

Darum geht’s:

  • Tras­sen­preis­er­hö­hung inakzeptabel
  • Wirt­schaft­li­che Krise, stei­gen­de Ener­gie­prei­se, glo­ba­ler Abschwung ver­teu­ern SGV
  • Was wir für die Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne tun können

 

Unse­re Mei­nung dazu ist klar: Wir leh­nen eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses im Güter­ver­kehr ab. Bei einer Erhö­hung von 2,1% ist es aus­ser­dem äus­serst irre­füh­rend, die Anpas­sung als «mode­rat» zu bezeich­nen, da sie zu fata­len und unum­kehr­ba­ren Fol­gen füh­ren kann. Vor dem Hin­ter­grund der Ver­kehrs­ver­lus­te im Binnen‑, Import‑, Export- und Tran­sit­ver­kehr sowie der deut­lich güns­ti­ge­ren Tras­sen­prei­se im euro­päi­schen Umfeld ist eine Preis­er­hö­hung inakzeptabel.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Herausforderungen

Die euro­päi­sche Wirt­schaft kämpft der­zeit mit einer tief­grei­fen­den Krise, die durch den anhal­ten­den Kon­flikt in der Ukrai­ne, stei­gen­de Ener­gie­prei­se und den glo­ba­len Wirt­schafts­ab­schwung, ins­be­son­de­re in China, ver­schärft wird. Diese Fak­to­ren füh­ren zu einem Rück­gang des Güter­aus­tauschs und beein­träch­ti­gen den Trans­port­sek­tor erheblich.

Seit Mitte 2022 ver­zeich­nen wir in Euro­pa einen kon­ti­nu­ier­li­chen Rück­gang der Trans­port­vo­lu­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr. Der durch­schnitt­li­che Kos­ten­an­stieg für Bahn­trak­ti­on um 10% treibt viele Unter­neh­men dazu, ihre Güter ver­mehrt auf die Stras­se zu ver­la­gern. Die Dach­or­ga­ni­sa­ti­on der Kom­bi­ver­kehrs­an­bie­ter UIRR mel­det für 2023 einen Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs um ca. 15%, wäh­rend der Stras­sen­trans­port nur gering­fü­gig zurück­ge­gan­gen ist.

Kostensteigerungen und ihre toxische Wirkung

In die­sem schwie­ri­gen Umfeld belas­ten die geplan­ten Preis­er­hö­hun­gen für Ener­gie und den Ver­schleiss­fak­tor den Güter­ver­kehr über­pro­por­tio­nal. Der Ver­schleiss­fak­tor wird um 9% von 0,33 auf 0,36 CHF/BTkm erhöht, und wie die Ener­gie­kos­ten stei­gen, wird im Juli entschieden.

Als Begrün­dung für die Erhö­hung des Basis­prei­ses Ver­schleiss wer­den gestie­ge­ne gewichts­ab­hän­gi­ge Grenz­kos­ten ange­ge­ben, deren Berech­nung jedoch nicht trans­pa­rent ist und auf den Infra­struk­tur­aus­bau­stan­dards für den Per­so­nen­ver­kehr basiert. Diese Preis­kom­po­nen­te, gedacht als Anreiz für die Beschaf­fung von fahr­bahn­scho­nen­dem Roll­ma­te­ri­al, beschleu­nigt nicht den Ersatz von Bahn­wa­gen mit ihrer lan­gen Lebens­dau­er von 2–3 Jahr­zehn­ten. Der Anreiz ist zu gering, um die Mehr­kos­ten für ver­schleiss­ar­mes Roll­ma­te­ri­al zu decken, was die Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr erheb­lich erhöht und des­sen Wett­be­werbs­fä­hig­keit verschlechtert.

Schlussfolgerung

Eine Erhö­hung des Tras­sen­prei­ses um 2,1% soll zwar den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung Rech­nung tra­gen, wird jedoch zu erheb­li­chen Mehr­kos­ten für den Güter­ver­kehr füh­ren. Diese Mass­nah­me könn­te die Bemü­hun­gen um die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Schie­ne unter­gra­ben und die wirt­schaft­li­che Belas­tung in einem bereits her­aus­for­dern­den Umfeld wei­ter ver­schär­fen. Zu wün­schen wäre, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der im Misch­be­trieb von Per­so­nen- und Güter­ver­kehr unter den hohen Aus­bau­stan­dards des Per­so­nen­ver­kehrs lei­det, grund­sätz­lich ent­las­tet wird. Nur so wird der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wett­be­werbs­fä­hig und kann die Mobi­li­täts­wen­de erfolg­reich vorantreiben.

RailCom: Förderung eines wettbewerbsfähigen Bahnsystems durch Innovation und Transparenz

RailCom: Förderung eines wettbewerbsfähigen Bahnsystems durch Innovation und Transparenz

Patri­zia Danioth ist Rechts­an­wäl­tin und Nota­rin und seit 2013 Prä­si­den­tin der Rail­Com. Sie gibt uns im Inter­view einen Über­blick über die Auf­ga­ben der Rail­Com, ihre Posi­ti­on zur Geset­zes­vor­la­ge für den Güter­ver­kehr und spricht über die zukünf­ti­ge Mobi­li­täts­in­fra­struk­tur (MODI).

Darum geht’s:

  • Rail­Com stellt den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz sicher
  • För­dert den Wett­be­werb im Bahnsystem
  • Unter­stützt die Stär­kung des EWLVs
  • Zugang zu Daten für mehr Trans­pa­renz und Innovation

 

Frau Danioth, wofür ist die Rail­Com zuständig?

Die Rail­Com stellt den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zum Eisen­bahn­netz, zu den KV-Umschlags­an­la­gen sowie zu den Dienst­leis­tun­gen der Nah­zu­stel­lung sicher. Damit leis­tet die Rail­Com einen Bei­trag zu einem wett­be­werbs­fä­hi­gen Bahn­sys­tem Schweiz. Die Rail­Com äus­sert sich auch im Rah­men des Gesetz­ge­bungs­pro­zes­ses zu The­men, wel­che ihre Zustän­dig­keit tan­gie­ren. Dies ist bei der aktu­el­len Geset­zes­vor­la­ge zur Zukunft des Schwei­zer Güter­trans­por­tes auf der Schie­ne der Fall.

Wie steht die Rail­Com zur aktu­el­len Geset­zes­vor­la­ge zur Zukunft des Schwei­zer Güter­trans­port auf der Schie­ne? Wo orten Sie Handlungsbedarf?

Die Rail­Com unter­stützt die Stär­kung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs und die Wei­ter­ent­wick­lung der mul­ti­mo­da­len Trans­port­ket­ten. Die Rail­Com ortet in der Geset­zes­vor­la­ge Schwei­zer Güter­trans­port jedoch ins­be­son­de­re zwei kri­ti­sche Aspek­te, wel­che kohä­rent zur bis­he­ri­gen Rechts­set­zung zu regeln sind.

Um wel­che kri­ti­schen Aspek­te han­delt es sich? Wel­che Anfor­de­run­gen müss­te die Geset­zes­vor­la­ge erfül­len, um kohä­rent zur bis­he­ri­gen Recht­set­zung zu sein?

Ers­tens muss die staat­li­che För­de­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs wett­be­werbs­neu­tral erfol­gen. Der Ganz­zug­ver­kehr, wel­cher eigen­wirt­schaft­lich erfolgt, darf näm­lich nicht durch den geför­der­ten Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr quer­sub­ven­tio­niert wer­den. Eine sol­che Ver­zer­rung des Wett­be­werbs ist mit dem vor­lie­gen­den Geset­zes­ent­wurf zum Schwei­zer Güter­trans­port zu ver­hin­dern. Sei es, dass die Anbie­te­rin des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs eine finan­zi­el­le, recht­li­che und orga­ni­sa­to­ri­sche Tren­nung zwi­schen den eigen­wirt­schaft­li­chen Leis­tun­gen des Ganz­zug­ver­kehrs und dem Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr vor­nimmt. Sei es, dass strik­te­re Vor­ga­ben sowie Kon­troll- und Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten eine Quer­sub­ven­tio­nie­rung effek­tiv verhindern.

Mit der Vor­la­ge soll näm­lich ein inno­va­ti­ves Ange­bot im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr mit einer hohen Kun­den­ori­en­tie­rung geför­dert wer­den. Dazu sind faire Rah­men­be­din­gun­gen unabdingbar.

Zwei­tens gilt in der bestehen­den Recht­set­zung im Eisen­bahn­we­sen und im Güter­trans­port, dass wenn ein Unter­neh­men finan­zi­ell vom Staat geför­dert wird, die­ses seine Dienst­leis­tun­gen resp. den Zugang zu sei­nen Anla­gen Drit­ten dis­kri­mi­nie­rungs­frei zur Ver­fü­gung zu stel­len hat. Der Geset­zes­ent­wurf zum Schwei­zer Güter­trans­port sieht den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu den Dienst­leis­tun­gen des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs im Grund­satz zwar vor, kon­kre­ti­siert die Vor­ga­be aber noch nicht aus­rei­chend. Dies zeigt ein Ver­gleich mit der Gesetz­ge­bung zur För­de­rung der KV-Umschlags­an­la­gen oder das Gesetz für den unter­ir­di­schen Güter­trans­port: So regelt der Gesetz­ge­ber die Rech­te und Pflich­ten bei­spiels­wei­se der Betrei­ber der KV-Umschlags­an­la­gen detail­lier­ter als die­je­ni­gen der Netz­werk­an­bie­te­rin im Einzelwagenladungsverkehr.

Mit MODIG befin­det sich eine Geset­zes­vor­la­ge in Erar­bei­tung, damit die Infra­struk­tur und das Ange­bot des öffent­li­chen und pri­va­ten Ver­kehrs dank bes­se­rem Infor­ma­ti­ons­fluss opti­mal betrie­ben und genutzt wer­den kann. Mit­tels der Mobi­li­täts­in­fra­struk­tur (MODI) sol­len sich der­einst die ver­schie­de­nen Akteu­re ver­net­zen und Daten bereit­ge­stellt und aus­ge­tauscht wer­den. Wie beur­teilt die Rail­Com MODI?

Daten und der Daten­aus­tausch sind eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung für die Mobi­li­tät. Daten bil­den des­halb nebst Schie­ne und wei­te­ren Ver­kehrs­an­la­gen eine sys­tem­re­le­van­te Infra­struk­tur. Daten stel­len auch eine Vor­aus­set­zung für die Nut­zung der Infra­struk­tur dar: Daten, die bei­spiels­wei­se für den Zugang zum Bahn­netz, den KV-Umschlags­an­la­gen und der Dienst­leis­tung auf der letz­ten Meile rele­vant sind, müs­sen allen Nut­ze­rin­nen trans­pa­rent und mög­lichst nut­zer­freund­lich zur Ver­fü­gung ste­hen und leicht auf­find­bar sein. Die Daten sind dis­kri­mi­nie­rungs­frei, d.h. voll­stän­dig, kor­rekt und wider­spruchs­frei öffent­lich zugäng­lich zu machen. MODI kann hier­zu einen bedeu­ten­den Bei­trag leisten.

MODI und gene­rell Open Data stär­ken auch die Dis­kri­mi­nie­rungs­frei­heit durch erhöh­te Trans­pa­renz, Gleich­be­hand­lung und die Mög­lich­keit der Mit­wir­kung Drit­ter. Open Data för­dert damit Wirt­schaft­lich­keit und Kun­den­ori­en­tie­rung, indem der Wett­be­werb gestärkt wird. Das Inno­va­ti­ons­po­ten­zi­al in der Bran­che wird erhöht. Bei­spiels­wei­se die pri­vat betrie­be­ne Web­site www.puenktlichkeit.ch, lässt auf­schluss­rei­che Ver­glei­che zur Pünkt­lich­keit der Züge zu.

Frau Danioth, wir bedan­ken uns herz­lich für die­ses Interview!

Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

Forum Güter­ver­kehr, 7. Mai 2024. Der flä­chen­de­cken­de Wagen­la­dungs­ver­kehr hat im Bin­nen­ver­kehr euro­pa­weit einen sehr hohen Markt­an­teil. Im Export- und Import­ver­kehr hin­ge­gen fällt er trotz lan­ger Stre­cken ab. Grund dafür sind Markt­ab­schot­tung und über­al­ter­te Pro­duk­ti­ons­struk­tu­ren. Aus­schliess­lich Staats­bah­nen, aus­schliess­lich auf ihrem Hei­mat­markt lau­tet die Devi­se. Der Wagen­la­dungs­ver­kehr wird als Sys­tem­ver­kehr ver­stan­den. Eine Zusam­men­ar­beit in Net­zen, wie es auf der Stras­se üblich und erfolg­reich ange­wen­det wird, ist auf der Bahn nicht angedacht.

Eine Trans­for­ma­ti­on des Wagen­la­dungs­ver­kehrs in ein auto­ma­ti­sier­tes, digi­tal ver­netz­tes und inter­na­tio­nal geöff­ne­tes Bahn­sys­tem ist jedoch mög­lich. Die Staa­ten bie­ten dem Bahn­sek­tor hier­für poli­ti­sche und finan­zi­el­le Unter­stüt­zung an.

Darum geht’s:

  • Füh­ren­de Köpfe aus der euro­päi­schen Ver­kehrs- und Logis­tik­bran­che in Zürich am Forum Güterverkehr
  • Vor­mit­tag mit Über­blick über die aktu­el­len gesetz­li­chen Rahmenbedingungen
  • Thema Nach­mit­tag: Trans­for­ma­ti­on des Schienengüterverkehrs
  • Fokus auf die Gestal­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Güterverkehrslandschaft

 

Am 7. Mai 2024 ver­sam­mel­ten sich füh­ren­de Köpfe aus der euro­päi­schen Ver­kehrs- und Logis­tik­bran­che am Forum Güter­ver­kehr in Zürich, um über die Zukunft des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne zu diskutieren.

Frank Fur­rer, Gene­ral­se­kre­tär des VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft, blick­te in sei­ner Begrüs­sung auf die ver­gan­ge­nen Foren der Jahre 2018 bis 2024 zurück, an denen eine kon­ti­nu­ier­li­che Dis­kus­si­on über die Ent­wick­lung des Güter­ver­kehrs geführt wurde. The­men wie Mul­ti­mo­da­li­tät, Sicher­heit, Inno­va­ti­on und Digi­ta­li­sie­rung stan­den im Fokus. Beson­ders beton­te er die Rolle der Ver­kehrs­po­li­tik als Trei­ber für Ver­än­de­run­gen. Im Jahr 2024 liege nun der Schwer­punkt auf neuen Rah­men­be­din­gun­gen für einen zukunfts­fä­hi­gen Güter­ver­kehr, ins­be­son­de­re auf der Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Frank Fur­rer hob die Bedeu­tung güns­ti­ger Rah­men­be­din­gun­gen für den Wett­be­werb, um Mul­ti­mo­da­li­tät, Inno­va­ti­on und Umwelt­schutz zu ermög­li­chen, her­vor. Die Part­ner­schaft zwi­schen Poli­tik und Wirt­schaft, die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Güter­bah­nen, Logis­tik­an­bie­tern und Ver­la­dern sowie das Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip nennt er als grund­le­gen­de Prin­zi­pi­en. Die aktu­el­le Geset­zes­vor­la­ge zur Moder­ni­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wurde im Par­la­ment dis­ku­tiert. Der VAP unter­stützt Mass­nah­men wie die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) und die Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) unter bestimm­ten Bedingungen.

Dr. Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor des Bun­des­amts für Ver­kehr (BAV), gab einen Über­blick über die aktu­el­len gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Her­aus­for­de­run­gen im Schwei­zer Güter­ver­kehr. Für ihn ist die befris­te­te finan­zi­el­le För­de­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs ein letz­ter Ver­such, den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schie­ne zu ret­ten. Die DAK ist das not­wen­di­ge Mit­tel dazu, das mit einer För­de­rung von 30% an die Hal­ter eine schö­ne Offer­te ist. Peter Wes­ten­ber­ger, Geschäfts­füh­rer von Die Güter­bah­nen in Deutsch­land, prä­sen­tier­te die digi­ta­le Schie­ne und die VDV-Char­ta aus deut­scher Sicht. Er for­der­te eine finan­zi­el­le För­de­rung des Wagen­la­dungs­ver­kehrs aus­schliess­lich über die Bedienstre­cken, d.h. die Reak­ti­vie­rung oder Men­gen­stei­ge­rung an mög­lichst vie­len Bedien­stel­len. Für Wett­be­wer­ber sei es sehr schwie­rig, da die Daten­la­ge aus­ge­spro­chen intrans­pa­rent sei. Mag. Clau­dia Neme­th vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Kli­ma­schutz, Umwelt, Ener­gie, Mobi­li­tät, Inno­va­ti­on und Tech­no­lo­gie (BMK) in Öster­reich erläu­ter­te die Instru­men­te und Stra­te­gien der öster­rei­chi­schen Ver­kehrs­po­li­tik mit Blick auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und ver­glich die pro-Kopf-Inves­ti­tio­nen in der Schweiz, Deutsch­land und Öster­reich. Öster­reich setzt auf ein akti­ves Moni­to­ring der Mass­nah­men des Mas­ter­plans Güter­ver­kehrs 2030 und hat vor Kur­zem den ers­ten dies­be­züg­li­chen Moni­to­ring-Bericht vor­ge­legt. Eine die­ser Mass­nah­men ist die Ende 2023 erfolg­te Ein­rich­tung eines Ver­la­ge­rungs­coa­ches, der Unter­neh­men bzw. Gemein­den bei der Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne berät. Gemein­sam mit dem deut­schen Ver­kehrs­mi­nis­ter Wiss­mann und Bun­des­rat Rösti unter­stützt die öster­rei­chi­sche Minis­te­rin Leo­no­re Gewess­ler die rasche Ein­füh­rung der DAK. Ueli Mau­rer, Head of Inter­mo­dal Net­work bei Bert­schi AG, brach­te wert­vol­les Feed­back aus der Wirt­schafts­per­spek­ti­ve ein. War­ten auf die DAK sei ange­sichts der Fort­schrit­te auf der Stras­se unmög­lich, sie müsse sofort umge­setzt wer­den. Die aktu­el­len, noch immer inter­na­tio­nal völ­lig unge­nü­gend koor­di­nier­ten Bau­stel­len sowie die Ener­gie- und Tras­sen­prei­se bedro­hen der­zeit die Markt­fä­hig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs fun­da­men­tal. Wei­ter for­der­te er von den Infra­struk­tur­be­trei­bern, die Erspar­nis­se durch Kom­plett­sper­run­gen an den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wei­ter­zu­rei­chen, als Kom­pen­sa­ti­on für deren Mehrkosten.

In der anschlies­sen­den Podi­ums­dis­kus­si­on sprach Wes­ten­ber­ger über die aktu­el­le chao­ti­sche Bau­stel­len­si­tua­ti­on und die damit ver­bun­de­nen zusätz­li­chen Kos­ten und for­der­te eine Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät im Bahn­gü­ter­ver­kehr. Neme­th stimm­te zu, zeig­te sich jedoch opti­mis­tisch über die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und ver­glich die aktu­el­len Her­aus­for­de­run­gen mit einem klei­nen Kind, das Lau­fen lernt: Es gibt Rück­schlä­ge, aber es wird bes­ser. Füg­lis­ta­ler unter­strich die Alter­na­tiv­lo­sig­keit der Kor­ri­dor­sa­nie­run­gen und beton­te die Not­wen­dig­keit von Inves­ti­tio­nen in die Infra­struk­tur. Dr. Jens Engel­mann, der die Podi­ums­dis­kus­si­on mode­rier­te, brach­te die Frage der Wirk­sam­keit von För­der­mass­nah­men auf und erör­ter­te die ver­schie­de­nen Ansät­ze zur Unter­stüt­zung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Füg­lis­ta­ler und Neme­th ver­tei­dig­ten die Rolle der Staats­bah­nen für den Ein­zel­wa­gen­ver­kehr. Das Fazit der Dis­kus­si­on durch Engel­mann: Die Schie­ne leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag zur Nach­hal­tig­keit und muss wei­ter­hin geför­dert wer­den, jedoch müs­sen auch Her­aus­for­de­run­gen wie Kapa­zi­täts­eng­päs­se und die Kos­ten für tech­no­lo­gi­sche Inno­va­tio­nen bewäl­tigt werden.

Nach einer kur­zen Pause befass­te sich die Ver­an­stal­tung mit der Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in die Zukunft. Gil­les Peter­hans, Gene­ral­se­kre­tär der Inter­na­tio­na­len Union der Wagen­hal­ter (UIP) beleuch­te­te den aktu­el­len Stand der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Er unter­strich den Unter­schied zwi­schen tech­ni­scher Umrüs­tung und der damit ver­bun­de­nen Trans­for­ma­ti­on des archai­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Die­ser soll ernst­haft wett­be­werbs­fä­hig umge­stal­tet und in ein völ­lig neues Bahn­sys­tem über­führt wer­den. Gre­gor Och­sen­bein, Stv. Lei­ter Pro­gramm Daten für ein effi­zi­en­tes Mobi­li­täts­sys­tem beim BAV und Jür­gen Maier-Gyom­lay, Ver­ant­wort­li­cher AK Logis­tik / IG WLV beim VAP stell­ten die Bedeu­tung von Daten-Eco-Sys­te­men für eine effi­zi­en­te Logis­tik her­aus. Peter Sut­ter­lü­ti, CEO von Cargo sous ter­rain AG, prä­sen­tier­te das Kon­zept von Cargo Sous Ter­rain (CST). Die rein pri­vat finan­zier­te Logis­tik­lö­sung steht aus­schliess­lich für Stück­gut zur Ver­fü­gung. Das Zusam­men­spiel von unter­ir­di­schem Haupt­lauf und ober­ir­di­scher Fein­ver­tei­lung hat das Poten­ti­al zu einer mass­geb­li­chen Ergän­zung von Schie­ne und Stras­se. Ste­fan Kirch, Co-Foun­der und Mit­glied der GL bei NEVOMO, stell­te die Poten­zia­le der Magnet­bahn­tech­nik für eine effek­ti­ve­re und kapa­zi­täts­stär­ke­re Güter­ver­kehrs­lö­sung vor. Ins­be­son­de­re auto­no­mes Fah­ren von Güter­wa­gen in gross­flä­chi­gen Anschluss­glei­sen mit einer Viel­zahl von Be- und Ent­la­de­sta­tio­nen sowie Kon­so­li­die­rungs­punk­ten für Ver­sand und Emp­fang bie­ten aus­ser­ge­wöhn­lich Einsparpotentiale.

Die Ver­an­stal­tung gip­fel­te in einer wei­te­ren Podi­ums­dis­kus­si­on, die sich mit der Zukunft der Logis­tik im Jahr 2035 befass­te. Nebst der Frei­wil­lig­keit der Daten­her­aus­ga­be wur­den auch die Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on, ins­be­son­de­re in Bezug auf Kos­ten und Zusam­men­ar­beit mit ver­schie­de­nen Stake­hol­dern, dis­ku­tiert. Abschlies­send wurde betont, offen für inno­va­ti­ve Lösun­gen zu sein und sich nicht von Pro­ble­men abhal­ten zu las­sen. Frank Fur­rer fass­te die Ver­an­stal­tung mit der so zuver­sicht­li­chen wie her­aus­for­dern­den Fest­stel­lung zusam­men: Alles ist mög­lich, sofern alle Bran­chen­ak­teu­re mit ver­ein­ten Kräf­ten und geschlos­sen Rei­hen prag­ma­tisch und kom­pro­miss­be­reit vorwärtsschreiten.

Es war ein Tag vol­ler span­nen­den Begeg­nun­gen, infor­ma­ti­ver Prä­sen­ta­tio­nen, anre­gen­der Dis­kus­sio­nen und einem kla­ren Fokus auf die Gestal­tung einer zukunfts­fä­hi­gen Güter­ver­kehrs­land­schaft. Die Teil­neh­mer ver­lies­sen die Tagung mit neuen Erkennt­nis­sen und Impul­sen für die wei­te­re Ent­wick­lung der Branche.

Wir freu­en uns schon auf das Forum Güter­ver­kehr 2025!