WETTBEWERB IM SCHIENENGÜTERVERKEHR

Der VAP Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft setzt sich für ein fai­res, wett­be­werbs­fä­hi­ges Güter­trans­port­sys­tem ein. Wett­be­werb ist ein Schlüs­sel­ele­ment der Marktwirtschaft.

Wettbewerb im Schienengüterverkehr…

..stärkt des­sen Inno­va­ti­ons­kraft und Leistungsfähigkeit.

..stellt die Chan­cen für alle Markt­teil­neh­mer gleich, ob staat­li­che oder pri­vat­wirt­schaft­li­che Unternehmen.

 

Der Schienengüterverkehr basiert noch auf einem über 100 Jahre alten System, das durch schwere Handarbeit und fehlende Digitalisierung geprägt ist.
In den letzten 175 Jahren gab es nur eine Innovation: die Elektrifizierung. 
Dementsprechend gesunken ist die Wettbewerbsfähigkeit. 
Im Gegensatz dazu haben andere Branchen dank Wettbewerb und Digitalisierung grosse Fortschritte gemacht.
Deshalb engagieren wir uns für ein faires, wettbewerbsfähiges Gütertransportsystem.
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Ziele der Weiterentwicklung im Schienengüterverkehr

Durch ver­stärk­ten Wett­be­werb im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr errei­chen wir:

  • Inno­va­ti­on: Neue Geschäfts­mo­del­le und Prozessoptimierung
  • Effek­ti­vi­tät und Effi­zi­enz: Kapa­zi­tä­ten und der Attrak­ti­vi­tät stei­gern sich
  • Qua­li­tät und Fle­xi­bi­li­tät: Bestehen­de Kun­den hal­ten und neue gewinnen

 

Ideenbox

Wir wer­den diese Ideen sam­meln und die viel­ver­spre­chends­ten in einem Spe­zi­al­news­let­ter vorstellen.

Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Bundesrat schnürt Massnahmenpaket zur Stärkung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 ist ein wei­te­res Puz­zle­stück für eine leis­tungs­fä­hi­ge Nord-Süd-Ver­bin­dung durch die Schweiz fer­tig­ge­stellt. Der Aus­bau des inter­na­tio­na­len Güter­ver­kehrs­kor­ri­dors ist jedoch um min­des­tens ein Jahr­zehnt ver­spä­tet. Die Pro­duk­ti­vi­täts­stei­ge­run­gen im inter­na­tio­na­len kom­bi­nier­ten Ver­kehr sind folg­lich nur halb so gross wie ursprüng­lich geplant.

Der Bun­des­rat aner­kennt die ver­zö­ger­te Umset­zung im Grund­satz und legt mit dem Ver­la­ge­rungs­be­richt vom 13.11.2019 ein «Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung» vor. Aus Sicht der Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che rei­chen die vor­ge­schla­ge­nen Mass­nah­men jedoch nicht aus. Um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des UKV (Unbe­glei­te­ter Kom­bi­nier­ter Ver­kehr) im alpen­que­ren­den Ver­kehr zu erhal­ten und die Ver­la­ge­rung fort­zu­set­zen, for­dert die Bran­che zusätz­li­che Massnahmen.

Verzögerte Umsetzung der Verkehrsverlagerung

Mit der Eröff­nung des Ceneri-Basis­tun­nels im Dezem­ber 2020 wird das NEAT-Pro­jekt offi­zi­ell abge­schlos­sen. Die Vor­tei­le für den Güter­ver­kehr im Alpen­tran­sit durch die Schweiz wer­den jedoch erst mit erheb­li­cher zeit­li­cher Ver­zö­ge­rung ein­tre­ten. Zahl­rei­che Fak­to­ren tra­gen dazu bei, dass die Pro­duk­ti­vi­tät der ein­ge­setz­ten Res­sour­cen – Loko­mo­ti­ven, Per­so­nal, Bahn­wa­gen usw. – bei Wei­tem nicht in dem Aus­mass und in dem Zeit­rah­men gestei­gert wer­den kann wie ursprüng­lich geplant:

  • Der ver­spä­te­te Aus­bau der Zulauf­stre­cken im Nor­den ver­un­mög­licht den Betrieb von 740-m-Zügen.
  • Häu­fi­ge und inter­na­tio­nal nicht koor­di­nier­te Bau­stel­len mit Umlei­tun­gen und tem­po­rä­ren Kapa­zi­täts­eng­päs­sen ver­hin­dern die erwar­te­te Fahr­zeit­re­duk­ti­on und füh­ren zu lau­fend zuneh­men­den Qua­li­täts­de­fi­zi­ten. Die Fol­gen sind Ver­spä­tun­gen und ein inef­fi­zi­en­ter Ein­satz der Ressourcen.
  • Auf­grund der nicht koor­di­nier­ten inter­na­tio­na­len Tras­sen­pla­nun­gen ver­pufft die Fahr­zeit­ein­spa­rung in der Schweiz bis auf Wei­te­res an den Grenzen.
  • Die ver­blei­ben­den Nei­gun­gen der Stre­cke und das Betriebs­kon­zept des Gott­hard-Basis­tun­nels erfor­dern wei­ter­hin den Ein­satz einer zwei­ten Lok für schwe­re Züge.

Unter die­sen Bedin­gun­gen kön­nen die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs maxi­mal die Hälf­te der ursprüng­lich erwar­te­ten Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te rea­li­sie­ren. Um das heu­ti­ge Volu­men im tran­sal­pi­nen kom­bi­nier­ten Ver­kehr bei­zu­be­hal­ten und mit­tel­fris­tig zusätz­li­che Ver­kehrs­men­gen im Hin­blick auf das Ver­la­ge­rungs­ziel zu gewin­nen, schlägt die Schwei­zer Güter­trans­port­bran­che eine län­ger­fris­ti­ge Aus­rich­tung der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik bis 2030 mit zusätz­li­chen Mass­nah­men vor.

Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des UKV transalpin bis 2030

Um die posi­ti­ven Ergeb­nis­se der bis­he­ri­gen Ver­la­ge­rungs­po­li­tik nicht zu gefähr­den, darf die För­de­rung des tran­sal­pi­nen UKV nicht ver­früht aus­ge­setzt wer­den. Aus Sicht des Markts ist eine Lauf­zeit­ver­län­ge­rung der För­der­mass­nah­men bis 2030 not­wen­dig. Erst ab 2030 ist mit der Rea­li­sie­rung der vor­ge­se­he­nen wei­te­ren Pro­duk­ti­vi­täts­ef­fek­te zu rechnen.

Wei­ter haben die Qua­li­täts­de­fi­zi­te der KV-Züge gemäss dem Moni­to­ring des Bun­des­amts für Ver­kehr kon­ti­nu­ier­lich zuge­nom­men. Wäh­rend 2009 75% der Züge weni­ger als eine Stun­de Ver­spä­tung hat­ten, waren es in der 1. Hälf­te 2019 nur noch 55% aller Züge. 12% der Züge haben heute gar 12 und mehr Stun­den Ver­spä­tung. Diese Qua­li­täts­de­fi­zi­te, getrie­ben durch den Aus­bau der Kor­ri­dor­in­fra­struk­tur mit zahl­rei­chen Bau­stel­len und Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen, wer­den die Pro­duk­ti­vi­tät bis min­des­tens 2030 wei­ter­hin stark belasten.

Der Zeit­ho­ri­zont 2030 schafft auch die erfor­der­li­che Inves­ti­ti­ons­si­cher­heit. Trans­port­un­ter­neh­men wer­den in Con­tai­ner und kran­ba­re Auf­lie­ger, Ope­ra­teu­re in Bahn­wa­gen und Ter­mi­nals und Bahn­un­ter­neh­men in Loko­mo­ti­ven inves­tie­ren, wenn eine län­ger­fris­ti­ge Nut­zung die­ser Inves­ti­ti­ons­gü­ter sicher­ge­stellt ist.

Fördermittel für Betriebsabgeltungen des UKV in Höhe von jährlich CHF 55 Mio. ab 2024

Eine leis­tungs­fä­hi­ge Bahn­in­fra­struk­tur in Kom­bi­na­ti­on mit Tras­sen­prei­sen auf dem Niveau der Nach­bar­län­der Deutsch­land und Ita­li­en ermög­licht den eigen­wirt­schaft­li­chen Betrieb des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs durch die Schweiz – die­ser Leit­satz hat wei­ter­hin Bestand. Doch die betrieb­li­chen und infra­struk­tu­rel­len Vor­aus­set­zun­gen auf dem Nord-Süd-Kor­ri­dor durch die Schweiz erfül­len diese Anfor­de­run­gen weder aktu­ell noch in den kom­men­den Jah­ren. In die­sem Zeit­raum wer­den die Ope­ra­teu­re des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs und die Bahn­un­ter­neh­men die Pro­duk­ti­vi­tät bei Fer­tig­stel­lung der NEAT um maxi­mal die Hälf­te des ursprüng­lich geplan­ten Werts erhö­hen können.

Zwar leis­tet die Schwei­zer Tras­sen­preis­re­vi­si­on 2021 – die den Basis­preis für den Güter­ver­kehr absenkt und Rabat­te für lange Züge ein­führt – einen deut­li­chen Bei­trag zur Unter­stüt­zung des UKV. Den­noch ver­bleibt eine Lücke von etwa der Hälf­te der Betriebs­ab­gel­tun­gen des Refe­renz­jah­res 2018 in Höhe von CHF 110 Mio.

Aus die­ser Ana­ly­se der Lage for­dert die Güter­trans­port­bran­che, dass der Unbe­glei­te­te kKom­bi­nier­te Ver­kehr (UKV) bis 2030 mit Betriebs­bei­trä­gen von CHF 55 Mio. pro Jahr geför­dert wird. Damit kann der UKV das heu­ti­ge Ver­la­ge­rungs­vo­lu­men auf­recht­erhal­ten und gege­be­nen­falls auch das Ver­kehrs­wachs­tum weit­ge­hend auf­fan­gen. Soll­ten sich die Rah­men­be­din­gun­gen rascher ver­bes­sern als ange­nom­men – bei­spiels­wei­se durch eine mass­geb­li­che Ver­bes­se­rung der Qua­li­tät oder eine nach­hal­ti­ge Opti­mie­rung der inter­na­tio­na­len Fahr­plä­ne – so könn­ten auch wei­ter­hin zusätz­li­che Ver­kehrs­vo­lu­men für den UKV gewon­nen werden.

Mit dem erwar­te­ten wei­te­ren Wachs­tum des UKV bis 2030 würde der Abbau­pf­ad der För­der­mit­tel pro Sen­dung wie­der­um erheb­lich ver­bes­sert wer­den. Wäh­rend 2011 je ver­la­ger­te LKW-Ladung durch­schnitt­lich CHF 173 Betriebs­bei­trä­ge bezahlt wur­den, waren es 2018 noch CHF 116. Nach den Vor­stel­lun­gen der Güter­trans­port­bran­che würde die­ser Betrag bis 2030 wei­ter sin­ken auf CHF 40–45 pro ver­la­ger­ten LKW.

Ausbau der Zulaufstrecken im Norden

Das NEAT-Kon­zept zur För­de­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist auf effi­zi­en­te, leis­tungs­fä­hi­ge Zufahrts­li­ni­en zu den Basis­tun­neln ange­wie­sen, um die Ver­sor­gung der nach­fra­ge­stärks­ten Wirt­schafts­stand­or­te Euro­pas sicher­zu­stel­len. Nach Inbe­trieb­nah­me des 4‑m-Kor­ri­dors stellt sich die Situa­ti­on wie folgt dar:

  • 3 Zufahrts­li­ni­en in Ita­li­en – via Chi­as­so, Luino und Domodossola
  • 2 Lini­en in der Schweiz – via Gott­hard- und Lötschberg-Basistunnel
  • 1 Zufahrts­li­nie nörd­lich von Basel – via Karls­ru­he – Mann­heim – Köln – Benelux

Für das Nadel­öhr im Nor­den muss drin­gend eine Alter­na­ti­ve geschaf­fen wer­den. Als leis­tungs­fä­hi­ge Alter­na­tiv­rou­te (Flach­bahn) kommt ein­zig die links­rhei­ni­sche Stre­cke via Frank­reich in Betracht. Sie ist opti­mal für die volu­men­star­ke Rela­ti­on Bel­gi­en – Ita­li­en. Zudem ist eine direk­te Ver­bin­dungs­stre­cke mit dem rechts­rhei­ni­schen Kor­ri­dor vor­han­den, was der Risi­ko­min­de­rung dient.

Diese Stre­cken ent­spre­chen jedoch noch nicht den Kor­ri­dor­pa­ra­me­tern der Tran­sit­ach­se Schweiz und füh­ren daher aktu­ell nur ein gerin­ges Ver­kehrs­vo­lu­men. Um die Kapa­zi­tä­ten auf die­sen alter­na­ti­ven Rou­ten stär­ker für den UKV durch die Schweiz nutz­bar zu machen, muss die Stre­cke Zeebrugge/Antwerpen – Stras­bourg – Basel und die Quer­ver­bin­dung Wörth – Lau­ter­bourg – Stras­bourg aus­ge­baut wer­den auf die Para­me­ter 740 m Zugs­län­ge, 4 m Eck­hö­he, 2000 t mit einer Lok, ETCS. Dadurch ent­stün­de auch im Nor­den ein Sys­tem mit zwei Zulauf­stre­cken und einer links­rhei­ni­schen Ausweichmöglichkeit.

Der Aus­bau einer kor­ri­dor­kon­for­men Alter­na­tiv­stre­cke via Frank­reich ist bezüg­lich der Kos­ten vor­aus­sicht­lich über­schau­bar. Er liegt stark im Inter­es­se der Schweiz und sei­ner Tran­sit­ver­la­ge­rungs­po­li­tik. Zur Umset­zung bedarf es einer poli­ti­schen Initia­ti­ve der Schweiz gemein­sam mit Frank­reich und Bel­gi­en, die in einen Staats­ver­trag zum Infra­struk­tur­aus­bau mün­den soll­te. Das Par­la­ment soll­te den Bun­des­rat auf­for­dern, eine ent­spre­chen­de staats­ver­trag­li­che Initia­ti­ve zu ergrei­fen. Zudem muss der Aus­bau der Rhein­tal­bahn in Deutsch­land mit Nach­druck wei­ter­ver­folgt wer­den. Die Fer­tig­stel­lung die­ser ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kapa­zi­täts­stei­ge­rung wurde auf 2040 verschoben.

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