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«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

«Moderate» Anpassung des Trassenpreises: Fatal für den Schienengüterverkehr

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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat angekündigt, den Trassenpreis im Eisenbahnverkehr ab Anfang 2025 um 2,1 Prozent zu erhöhen. Diese Massnahme zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung zu erfüllen. Allerdings könnten sie den Schienengüterverkehr erheblich belasten und die Verkehrsverlagerung auf die Schiene gefährden.

Darum geht’s:

  • Trassenpreiserhöhung inakzeptabel
  • Wirtschaftliche Krise, steigende Energiepreise, globaler Abschwung verteuern SGV
  • Was wir für die Verlagerung auf die Schiene tun können

 

Unsere Meinung dazu ist klar: Wir lehnen eine Erhöhung des Trassenpreises im Güterverkehr ab. Bei einer Erhöhung von 2,1% ist es ausserdem äusserst irreführend, die Anpassung als «moderat» zu bezeichnen, da sie zu fatalen und unumkehrbaren Folgen führen kann. Vor dem Hintergrund der Verkehrsverluste im Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr sowie der deutlich günstigeren Trassenpreise im europäischen Umfeld ist eine Preiserhöhung inakzeptabel.

Wirtschaftlicher Hintergrund und Herausforderungen

Die europäische Wirtschaft kämpft derzeit mit einer tiefgreifenden Krise, die durch den anhaltenden Konflikt in der Ukraine, steigende Energiepreise und den globalen Wirtschaftsabschwung, insbesondere in China, verschärft wird. Diese Faktoren führen zu einem Rückgang des Güteraustauschs und beeinträchtigen den Transportsektor erheblich.

Seit Mitte 2022 verzeichnen wir in Europa einen kontinuierlichen Rückgang der Transportvolumen im Schienengüterverkehr. Der durchschnittliche Kostenanstieg für Bahntraktion um 10% treibt viele Unternehmen dazu, ihre Güter vermehrt auf die Strasse zu verlagern. Die Dachorganisation der Kombiverkehrsanbieter UIRR meldet für 2023 einen Rückgang des Schienengüterverkehrs um ca. 15%, während der Strassentransport nur geringfügig zurückgegangen ist.

Kostensteigerungen und ihre toxische Wirkung

In diesem schwierigen Umfeld belasten die geplanten Preiserhöhungen für Energie und den Verschleissfaktor den Güterverkehr überproportional. Der Verschleissfaktor wird um 9% von 0,33 auf 0,36 CHF/BTkm erhöht, und wie die Energiekosten steigen, wird im Juli entschieden.

Als Begründung für die Erhöhung des Basispreises Verschleiss werden gestiegene gewichtsabhängige Grenzkosten angegeben, deren Berechnung jedoch nicht transparent ist und auf den Infrastrukturausbaustandards für den Personenverkehr basiert. Diese Preiskomponente, gedacht als Anreiz für die Beschaffung von fahrbahnschonendem Rollmaterial, beschleunigt nicht den Ersatz von Bahnwagen mit ihrer langen Lebensdauer von 2-3 Jahrzehnten. Der Anreiz ist zu gering, um die Mehrkosten für verschleissarmes Rollmaterial zu decken, was die Kosten für den Schienengüterverkehr erheblich erhöht und dessen Wettbewerbsfähigkeit verschlechtert.

Schlussfolgerung

Eine Erhöhung des Trassenpreises um 2,1% soll zwar den gesetzlichen Vorgaben zur Kostendeckung Rechnung tragen, wird jedoch zu erheblichen Mehrkosten für den Güterverkehr führen. Diese Massnahme könnte die Bemühungen um die Verkehrsverlagerung auf die Schiene untergraben und die wirtschaftliche Belastung in einem bereits herausfordernden Umfeld weiter verschärfen. Zu wünschen wäre, dass der Schienengüterverkehr, der im Mischbetrieb von Personen- und Güterverkehr unter den hohen Ausbaustandards des Personenverkehrs leidet, grundsätzlich entlastet wird. Nur so wird der Schienengüterverkehr wettbewerbsfähig und kann die Mobilitätswende erfolgreich vorantreiben.

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Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat ange­kün­digt, den Tras­sen­preis im Eisen­bahn­ver­kehr ab Anfang 2025 um 2,1 Pro­zent zu erhö­hen. Diese Mass­nah­me zielt dar­auf ab, die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zur Kos­ten­de­ckung zu erfül­len. Aller­dings könn­ten sie...
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RailCom: Förderung eines wettbewerbsfähigen Bahnsystems durch Innovation und Transparenz

RailCom: Förderung eines wettbewerbsfähigen Bahnsystems durch Innovation und Transparenz

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Patrizia Danioth ist Rechtsanwältin und Notarin und seit 2013 Präsidentin der RailCom. Sie gibt uns im Interview einen Überblick über die Aufgaben der RailCom, ihre Position zur Gesetzesvorlage für den Güterverkehr und spricht über die zukünftige Mobilitätsinfrastruktur (MODI).

Darum geht’s:

  • RailCom stellt den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz sicher
  • Fördert den Wettbewerb im Bahnsystem
  • Unterstützt die Stärkung des EWLVs
  • Zugang zu Daten für mehr Transparenz und Innovation

 

Frau Danioth, wofür ist die RailCom zuständig?

Die RailCom stellt den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz, zu den KV-Umschlagsanlagen sowie zu den Dienstleistungen der Nahzustellung sicher. Damit leistet die RailCom einen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Bahnsystem Schweiz. Die RailCom äussert sich auch im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu Themen, welche ihre Zuständigkeit tangieren. Dies ist bei der aktuellen Gesetzesvorlage zur Zukunft des Schweizer Gütertransportes auf der Schiene der Fall.

Wie steht die RailCom zur aktuellen Gesetzesvorlage zur Zukunft des Schweizer Gütertransport auf der Schiene? Wo orten Sie Handlungsbedarf?

Die RailCom unterstützt die Stärkung des Einzelwagenladungsverkehrs und die Weiterentwicklung der multimodalen Transportketten. Die RailCom ortet in der Gesetzesvorlage Schweizer Gütertransport jedoch insbesondere zwei kritische Aspekte, welche kohärent zur bisherigen Rechtssetzung zu regeln sind.

Um welche kritischen Aspekte handelt es sich? Welche Anforderungen müsste die Gesetzesvorlage erfüllen, um kohärent zur bisherigen Rechtsetzung zu sein?

Erstens muss die staatliche Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs wettbewerbsneutral erfolgen. Der Ganzzugverkehr, welcher eigenwirtschaftlich erfolgt, darf nämlich nicht durch den geförderten Einzelwagenladungsverkehr quersubventioniert werden. Eine solche Verzerrung des Wettbewerbs ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Schweizer Gütertransport zu verhindern. Sei es, dass die Anbieterin des Einzelwagenladungsverkehrs eine finanzielle, rechtliche und organisatorische Trennung zwischen den eigenwirtschaftlichen Leistungen des Ganzzugverkehrs und dem Einzelwagenladungsverkehr vornimmt. Sei es, dass striktere Vorgaben sowie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten eine Quersubventionierung effektiv verhindern.

Mit der Vorlage soll nämlich ein innovatives Angebot im Einzelwagenladungsverkehr mit einer hohen Kundenorientierung gefördert werden. Dazu sind faire Rahmenbedingungen unabdingbar.

Zweitens gilt in der bestehenden Rechtsetzung im Eisenbahnwesen und im Gütertransport, dass wenn ein Unternehmen finanziell vom Staat gefördert wird, dieses seine Dienstleistungen resp. den Zugang zu seinen Anlagen Dritten diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen hat. Der Gesetzesentwurf zum Schweizer Gütertransport sieht den diskriminierungsfreien Zugang zu den Dienstleistungen des Einzelwagenladungsverkehrs im Grundsatz zwar vor, konkretisiert die Vorgabe aber noch nicht ausreichend. Dies zeigt ein Vergleich mit der Gesetzgebung zur Förderung der KV-Umschlagsanlagen oder das Gesetz für den unterirdischen Gütertransport: So regelt der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten beispielsweise der Betreiber der KV-Umschlagsanlagen detaillierter als diejenigen der Netzwerkanbieterin im Einzelwagenladungsverkehr.

Mit MODIG befindet sich eine Gesetzesvorlage in Erarbeitung, damit die Infrastruktur und das Angebot des öffentlichen und privaten Verkehrs dank besserem Informationsfluss optimal betrieben und genutzt werden kann. Mittels der Mobilitätsinfrastruktur (MODI) sollen sich dereinst die verschiedenen Akteure vernetzen und Daten bereitgestellt und ausgetauscht werden. Wie beurteilt die RailCom MODI?

Daten und der Datenaustausch sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Mobilität. Daten bilden deshalb nebst Schiene und weiteren Verkehrsanlagen eine systemrelevante Infrastruktur. Daten stellen auch eine Voraussetzung für die Nutzung der Infrastruktur dar: Daten, die beispielsweise für den Zugang zum Bahnnetz, den KV-Umschlagsanlagen und der Dienstleistung auf der letzten Meile relevant sind, müssen allen Nutzerinnen transparent und möglichst nutzerfreundlich zur Verfügung stehen und leicht auffindbar sein. Die Daten sind diskriminierungsfrei, d.h. vollständig, korrekt und widerspruchsfrei öffentlich zugänglich zu machen. MODI kann hierzu einen bedeutenden Beitrag leisten.

MODI und generell Open Data stärken auch die Diskriminierungsfreiheit durch erhöhte Transparenz, Gleichbehandlung und die Möglichkeit der Mitwirkung Dritter. Open Data fördert damit Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung, indem der Wettbewerb gestärkt wird. Das Innovationspotenzial in der Branche wird erhöht. Beispielsweise die privat betriebene Website www.puenktlichkeit.ch, lässt aufschlussreiche Vergleiche zur Pünktlichkeit der Züge zu.

Frau Danioth, wir bedanken uns herzlich für dieses Interview!

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Patri­zia Danioth ist Rechts­an­wäl­tin und Nota­rin und seit 2013 Prä­si­den­tin der Rail­Com. Sie gibt uns im Inter­view einen Über­blick über die Auf­ga­ben der Rail­Com, ihre Posi­ti­on zur Geset­zes­vor­la­ge für den Güter­ver­kehr und spricht über die...
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Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

Wagenladungsverkehr kann wettbewerbsfähig werden

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Forum Güterverkehr, 7. Mai 2024. Der flächendeckende Wagenladungsverkehr hat im Binnenverkehr europaweit einen sehr hohen Marktanteil. Im Export- und Importverkehr hingegen fällt er trotz langer Strecken ab. Grund dafür sind Marktabschottung und überalterte Produktionsstrukturen. Ausschliesslich Staatsbahnen, ausschliesslich auf ihrem Heimatmarkt lautet die Devise. Der Wagenladungsverkehr wird als Systemverkehr verstanden. Eine Zusammenarbeit in Netzen, wie es auf der Strasse üblich und erfolgreich angewendet wird, ist auf der Bahn nicht angedacht.

Eine Transformation des Wagenladungsverkehrs in ein automatisiertes, digital vernetztes und international geöffnetes Bahnsystem ist jedoch möglich. Die Staaten bieten dem Bahnsektor hierfür politische und finanzielle Unterstützung an.

Darum geht’s:

  • Führende Köpfe aus der europäischen Verkehrs- und Logistikbranche in Zürich am Forum Güterverkehr
  • Vormittag mit Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Thema Nachmittag: Transformation des Schienengüterverkehrs
  • Fokus auf die Gestaltung einer zukunftsfähigen Güterverkehrslandschaft

 

Am 7. Mai 2024 versammelten sich führende Köpfe aus der europäischen Verkehrs- und Logistikbranche am Forum Güterverkehr in Zürich, um über die Zukunft des Güterverkehrs auf der Schiene zu diskutieren.

Frank Furrer, Generalsekretär des VAP Verband der verladenden Wirtschaft, blickte in seiner Begrüssung auf die vergangenen Foren der Jahre 2018 bis 2024 zurück, an denen eine kontinuierliche Diskussion über die Entwicklung des Güterverkehrs geführt wurde. Themen wie Multimodalität, Sicherheit, Innovation und Digitalisierung standen im Fokus. Besonders betonte er die Rolle der Verkehrspolitik als Treiber für Veränderungen. Im Jahr 2024 liege nun der Schwerpunkt auf neuen Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Güterverkehr, insbesondere auf der Transformation des Schienengüterverkehrs. Frank Furrer hob die Bedeutung günstiger Rahmenbedingungen für den Wettbewerb, um Multimodalität, Innovation und Umweltschutz zu ermöglichen, hervor. Die Partnerschaft zwischen Politik und Wirtschaft, die Zusammenarbeit zwischen Güterbahnen, Logistikanbietern und Verladern sowie das Subsidiaritätsprinzip nennt er als grundlegende Prinzipien. Die aktuelle Gesetzesvorlage zur Modernisierung des Schienengüterverkehrs wurde im Parlament diskutiert. Der VAP unterstützt Massnahmen wie die Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK) und die Überbrückungsfinanzierung für den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) unter bestimmten Bedingungen.

Dr. Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), gab einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Schweizer Güterverkehr. Für ihn ist die befristete finanzielle Förderung des Wagenladungsverkehrs ein letzter Versuch, den Binnengüterverkehr auf der Schiene zu retten. Die DAK ist das notwendige Mittel dazu, das mit einer Förderung von 30% an die Halter eine schöne Offerte ist. Peter Westenberger, Geschäftsführer von Die Güterbahnen in Deutschland, präsentierte die digitale Schiene und die VDV-Charta aus deutscher Sicht. Er forderte eine finanzielle Förderung des Wagenladungsverkehrs ausschliesslich über die Bedienstrecken, d.h. die Reaktivierung oder Mengensteigerung an möglichst vielen Bedienstellen. Für Wettbewerber sei es sehr schwierig, da die Datenlage ausgesprochen intransparent sei. Mag. Claudia Nemeth vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in Österreich erläuterte die Instrumente und Strategien der österreichischen Verkehrspolitik mit Blick auf den Schienengüterverkehr und verglich die pro-Kopf-Investitionen in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Österreich setzt auf ein aktives Monitoring der Massnahmen des Masterplans Güterverkehrs 2030 und hat vor Kurzem den ersten diesbezüglichen Monitoring-Bericht vorgelegt. Eine dieser Massnahmen ist die Ende 2023 erfolgte Einrichtung eines Verlagerungscoaches, der Unternehmen bzw. Gemeinden bei der Verlagerung auf die Schiene berät. Gemeinsam mit dem deutschen Verkehrsminister Wissmann und Bundesrat Rösti unterstützt die österreichische Ministerin Leonore Gewessler die rasche Einführung der DAK. Ueli Maurer, Head of Intermodal Network bei Bertschi AG, brachte wertvolles Feedback aus der Wirtschaftsperspektive ein. Warten auf die DAK sei angesichts der Fortschritte auf der Strasse unmöglich, sie müsse sofort umgesetzt werden. Die aktuellen, noch immer international völlig ungenügend koordinierten Baustellen sowie die Energie- und Trassenpreise bedrohen derzeit die Marktfähigkeit des Schienengüterverkehrs fundamental. Weiter forderte er von den Infrastrukturbetreibern, die Ersparnisse durch Komplettsperrungen an den Schienengüterverkehr weiterzureichen, als Kompensation für deren Mehrkosten.

In der anschliessenden Podiumsdiskussion sprach Westenberger über die aktuelle chaotische Baustellensituation und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und forderte eine Verbesserung der Qualität im Bahngüterverkehr. Nemeth stimmte zu, zeigte sich jedoch optimistisch über die Zukunft des Schienengüterverkehrs und verglich die aktuellen Herausforderungen mit einem kleinen Kind, das Laufen lernt: Es gibt Rückschläge, aber es wird besser. Füglistaler unterstrich die Alternativlosigkeit der Korridorsanierungen und betonte die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur. Dr. Jens Engelmann, der die Podiumsdiskussion moderierte, brachte die Frage der Wirksamkeit von Fördermassnahmen auf und erörterte die verschiedenen Ansätze zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs. Füglistaler und Nemeth verteidigten die Rolle der Staatsbahnen für den Einzelwagenverkehr. Das Fazit der Diskussion durch Engelmann: Die Schiene leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und muss weiterhin gefördert werden, jedoch müssen auch Herausforderungen wie Kapazitätsengpässe und die Kosten für technologische Innovationen bewältigt werden.

Nach einer kurzen Pause befasste sich die Veranstaltung mit der Transformation des Schienengüterverkehrs in die Zukunft. Gilles Peterhans, Generalsekretär der Internationalen Union der Wagenhalter (UIP) beleuchtete den aktuellen Stand der digitalen automatischen Kupplung (DAK). Er unterstrich den Unterschied zwischen technischer Umrüstung und der damit verbundenen Transformation des archaischen Schienengüterverkehrs. Dieser soll ernsthaft wettbewerbsfähig umgestaltet und in ein völlig neues Bahnsystem überführt werden. Gregor Ochsenbein, Stv. Leiter Programm Daten für ein effizientes Mobilitätssystem beim BAV und Jürgen Maier-Gyomlay, Verantwortlicher AK Logistik / IG WLV beim VAP stellten die Bedeutung von Daten-Eco-Systemen für eine effiziente Logistik heraus. Peter Sutterlüti, CEO von Cargo sous terrain AG, präsentierte das Konzept von Cargo Sous Terrain (CST). Die rein privat finanzierte Logistiklösung steht ausschliesslich für Stückgut zur Verfügung. Das Zusammenspiel von unterirdischem Hauptlauf und oberirdischer Feinverteilung hat das Potential zu einer massgeblichen Ergänzung von Schiene und Strasse. Stefan Kirch, Co-Founder und Mitglied der GL bei NEVOMO, stellte die Potenziale der Magnetbahntechnik für eine effektivere und kapazitätsstärkere Güterverkehrslösung vor. Insbesondere autonomes Fahren von Güterwagen in grossflächigen Anschlussgleisen mit einer Vielzahl von Be- und Entladestationen sowie Konsolidierungspunkten für Versand und Empfang bieten aussergewöhnlich Einsparpotentiale.

Die Veranstaltung gipfelte in einer weiteren Podiumsdiskussion, die sich mit der Zukunft der Logistik im Jahr 2035 befasste. Nebst der Freiwilligkeit der Datenherausgabe wurden auch die Herausforderungen der digitalen Transformation, insbesondere in Bezug auf Kosten und Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern, diskutiert. Abschliessend wurde betont, offen für innovative Lösungen zu sein und sich nicht von Problemen abhalten zu lassen. Frank Furrer fasste die Veranstaltung mit der so zuversichtlichen wie herausfordernden Feststellung zusammen: Alles ist möglich, sofern alle Branchenakteure mit vereinten Kräften und geschlossen Reihen pragmatisch und kompromissbereit vorwärtsschreiten.

Es war ein Tag voller spannenden Begegnungen, informativer Präsentationen, anregender Diskussionen und einem klaren Fokus auf die Gestaltung einer zukunftsfähigen Güterverkehrslandschaft. Die Teilnehmer verliessen die Tagung mit neuen Erkenntnissen und Impulsen für die weitere Entwicklung der Branche.

Wir freuen uns schon auf das Forum Güterverkehr 2025!

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Forum Güter­ver­kehr, 7. Mai 2024. Der flä­chen­de­cken­de Wagen­la­dungs­ver­kehr hat im Bin­nen­ver­kehr euro­pa­weit einen sehr hohen Markt­an­teil. Im Export- und Import­ver­kehr hin­ge­gen fällt er trotz lan­ger Stre­cken ab. Grund dafür sind Markt­ab­schot­tung...
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Bilaterale III: Schweiz muss an der Zukunft des Schienengüterverkehrs mitwirken

Bilaterale III: Schweiz muss an der Zukunft des Schienengüterverkehrs mitwirken

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Der Bundesrat hat mit dem definitiven Verhandlungsmandat den Auftakt zu den Bilateralen III gegeben. Die Verhandlungen um die sogenannten Bilateralen III haben am 18. März 2024 begonnen. Wir vom VAP unterstützen die Bestrebungen des Mandats im Bereich Landverkehr. Die Schweiz muss die tiefgreifende Systemerneuerung des Schienengüterverkehrs mitgestalten können.

Darum geht’s:

  • Beziehungen Schweiz-EU stabilisieren
  • Mandat berücksichtigt Ängste von SBB und Gewerkschaften
  • VAP begrüsst Fortsetzung des Dialogs
  • Kräfte zugunsten der Bahn als Verkehrsträger der Zukunft bündeln

 

Beziehungen Schweiz-EU stabilisieren

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2024 das Mandat für die Verhandlung mit der Europäischen Union (EU) verabschiedet. Die Verhandlungen um das umfassende Paket sollen die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union stabilisieren und weiterentwickeln. Sie haben am 18. März 2024 gestartet. In seinem Mandat hat der Bundesrat eine Reihe von Empfehlungen übernommen, darunter die Marktöffnung im Stromsektor, den Erhalt des Kooperationsmodells im Landverkehrsbereich und die Beibehaltung der Zolltarife im Agrarsektor. Weitere übernommene Empfehlungen betreffen Zuwanderung, Lohnschutz und institutionelle Elemente.

Mandat berücksichtigt Ängste von SBB und Gewerkschaften

In seinem «Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Entwurf eines Verhandlungsmandats zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen» hält der Bundesrat fest, dass das Modell der SBB-Kooperationen im internationalen Schienenpersonenverkehr weiterhin möglich bleibt, die Schweiz nach wie vor Zugtrassen zuweisen darf und die Regeln für den internationalen Personenverkehr die Schweizer Qualität des öffentlichen Schienenverkehrs nicht verschlechtern dürfen. Weiter garantiert er in seinem Verhandlungsmandat Tarifintegration, Taktfahrplan sowie die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene. Der regulatorische Dialog im Finanzbereich zwischen der Schweiz und der EU wird wieder aufgenommen. Damit zerstreut er die unbegründete Angst von SBB und Gewerkschaften vor den «dunklen Mächten» des Wettbewerbs.

VAP begrüsst Wiederaufnahme des Dialogs

In unserer Stellungnahme vom 12. Februar 2024 begrüssen wir vom VAP, dass sich die Regierung – insbesondere das Bundesamt für Verkehr (BAV) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) – trotz der bestehenden politischen Blockade zwischen der Schweiz und der EU weiter bemüht, das Schlüsseldossier für den Bahnsektor in realistischen Teilschritten voranzubringen. Schliesslich bietet eine Marktöffnung der Schweiz interessante Chancen wie gesicherte Interoperabilität, mehr Innovationskraft und höhere Leistungsfähigkeit. In diesem Kontext unterstützen wir auch die Revision des Eisenbahngesetzes und heissen es gut, dass bereits konkrete Anpassungsvorschläge auf Verordnungsstufe bestehen.

Gerade die Realisierung der ERA-Mitgliedschaft für die Schweiz im Nachgang zu den erfolgreichen Verhandlungen erachten wir als nächsten Meilenstein. Die ERA hat nämlich speziell für die Schweiz den Expertenstatus geschaffen. Demnach dürfen Schweizer Experten schon heute in den Gremien der ERA zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Spezifikationen mitarbeiten. Zudem übernimmt die Schweiz seit Jahren systematisch Regeln aus der lnteroperabilitätsrichtlinie und der Sicherheitsrichtlinie der EU. Die Schweiz hat insgesamt ein grosses Interesse, sich den Zugang zum europäischen Bahnsektor baldmöglichst durch eine vollwertige ERA-Mitgliedschaft nachhaltig zu sichern – nicht nur mitzuarbeiten sondern auch mitzuentscheiden.

Wir unterstützen das vorliegende Verhandlungsmandat im Bereich Landverkehr. Die seit Jahren nicht umgesetzte Marktöffnung im internationalen Personenverkehr ist aus unserer Sicht nötig und bietet trotz der auferlegten Restriktionen Chancen für interessante Entwicklungen. Das Vorgehen zur Integration der institutionellen Elemente in die sektoriellen Abkommen ist aus unseren bisherigen Erfahrungen bei der Rechtsentwicklung mit Einbezug der Experten der Schweiz vertretbar.

Kräfte zugunsten der Bahn als Verkehrsträger der Zukunft bündeln

Der Schienengüterverkehr soll dank Innovation wieder Marktanteil gewinnen – das möchte die EU und das möchte auch die Schweiz. Allerdings benötigen wir dazu langfristige Strategien und starke Investoren. Stabilität bildet die unverzichtbare Basis für internationale Verkehrskooperationen (vgl. Blogbeitrag «Stabilität als unverzichtbare Basis für die internationale Verkehrskooperation»). Die Innovation für den künftigen Schienengüterverkehr mit Digitalisierung und Automatisierung wird aktuell in der EU erarbeitet. Die Schweiz will sich an der Gestaltung dieser tiefgreifenden Systemerneuerung des Schienengüterverkehrs beteiligen und mitbestimmen. Das ist in effizienter und nachhaltiger Weise nur möglich, wenn politische Differenzen ausgeräumt werden und über die künftige Zusammenarbeit ausreichend Klarheit besteht. Dazu gehören eine Wiederaufnahme der Schweiz im Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020, eine Aktualisierung des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und bilaterale Abkommen zu Grenzbetriebsstrecken mit unseren Nachbarländern.

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Der Bun­des­rat hat mit dem defi­ni­ti­ven Ver­hand­lungs­man­dat den Auf­takt zu den Bila­te­ra­len III gege­ben. Die Ver­hand­lun­gen um die soge­nann­ten Bila­te­ra­len III haben am 18. März 2024 begon­nen. Wir vom VAP unter­stüt­zen die Bestre­bun­gen des Man­dats...
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Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

Die Zukunft gehört dem kombinierten Verkehr

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Welche Zukunft haben Güterbahnen in der Schweiz? Diese und weitere Fragen diskutiert der VAP im Doppelinterview mit Peter Knaus, Leiter Bündner Güterbahn der Rhätischen Bahn (RhB), und Peter Luginbühl, Leiter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGBahn). In der Debatte sprechen die Experten über Eigenbetrieb und Outsourcing, Eigenwirtschaftlichkeit, Innovationen, Wettbewerb und eine Flexibilisierung des Schienengüterverkehrs.

 

Herr Luginbühl, bei der Matterhorn-Gotthard-Bahn ist die Schienengüterlogistik ausgelagert. Weshalb?

Peter Luginbühl: Als vorwiegend im touristischen Umfeld tätiges Unternehmen ist unser Schwerpunkt die Personenmobilität. Der Güterverkehr macht zirka 2% des Gesamtergebnisses im Bereich Service public aus. 2011 hat man sich entschieden, sich im Güterverkehr auf den Bahntransport zu konzentrieren. Die vor- und nachgelagerten Schnittstellen gegenüber dem Kunden haben wir in die Verantwortung der Alpin Cargo AG als Gesamtlogistikdienstleisterin gegeben. So können wir uns beide auf unsere Kernkompetenzen konzentrieren: Wir sind verantwortlich für den Transport auf der Schiene, Alpin Cargo für die Schnittstelle zum Kunden, also auch für die letzte Meile. In Zermatt zum Beispiel erfolgt die Feinverteilung mit Elektrofahrzeugen und mit Pferdekutschen.

[caption id="attachment_17210" align="alignright" width="300"] Peter Luginbühl, Leiter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn[/caption]

Inwiefern ist dieses Outsourcing ein Vorteil?

Peter Luginbühl: Für unsere Ausgangslage mit einer limitierten Grösse und einem recht überschaubaren Ertragsbeitrag des Güterverkehrs zum Gesamtergebnis hat sich dieses Betreibermodell bewährt. Auch aus Sicht der Güterkunden ist es ideal.

Würden Sie wieder auslagern?

Peter Luginbühl: Ja. Unser Betreibermodell funktioniert sehr gut. Trotzdem stellen wir es alle fünf Jahre in Frage und führen eine Standortbestimmung durch. Wir sind nur ungefähr ein Viertel so gross wie die Bündner Güterbahn der RhB. Da macht es keinen Sinn, das selbst zu betreiben.

Herr Knaus, Sie betreiben den Schienengüterverkehr selbst. Wie sieht dieser Eigenbetrieb aus?

Peter Knaus: Wir haben Aufträge des Kantons Graubünden, unter anderem den Service public anzubieten. Früher hat man die Transportunternehmen regelrecht auf die Schiene gezwungen. Heute ist das anders. Wir fahren das auf der Schiene, was wirtschaftlich sinnvoll ist. So entsteht für uns und unsere Kunden eine Win-win-Situation. Für Kurzdistanzen oder die letzte Meile arbeiten wir mit Strassentransportunternehmen zusammen. An unserer jährlichen Transportplattform und im persönlichen Kontakt tauschen wir uns mit diesen Geschäftspartnern regelmässig aus.

Welche Nachteile sehen Sie bei Ihrem Modell?

Peter Knaus: Einen enorm hohen Aufwand für das hauseigene Rollmaterial. Dazu ein Beispiel: Unsere gesamte Wagenflotte von rund 320 Wagen ist mit Vakuumbremsen ausgestattet. Nun hat die RhB aus strategischen Gründen beschlossen, alle Wagen bis 2040 auf Druckluftbremsen umzustellen. Gemäss unserer Strategie 2023-2030 werden wir die Hälfte der Flotte modernisieren und die andere Hälfte erneuern, weil das die wirtschaftlichere Variante darstellt.

Nach welchen Schlüsselkriterien wird bei Ihnen der Verkehrsträger gewählt?

Peter Luginbühl: Wir sind davon überzeugt, dass sich die Schiene zwar für alle Güter, aber nicht für alle gleichermassen optimal eignet. Aktuell transportieren wir zwischen Visp und Zermatt etwa 40 bis 50% der Güter auf der Schiene. Deren Stärken gegenüber der Strasse liegen in den grossen Kapazitäten, in der hohen Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit. Die genaue Ankunftszeit in Zermatt können wir zu 99% garantieren. Bei jedem Verkehrsträger muss man abwägen, welches der beste ökonomische und ökologische Modalsplit ist.

Peter Knaus: Auch Lastwagen werden immer ökologischer. Das wiederum bedeutet, dass die Strassen weiterhin gut frequentiert sind. Der Kanton ist froh um jeden Lastwagen, der von der Strasse wegkommt, damit weniger Staulagen im Individualverkehr entstehen.

[caption id="attachment_17213" align="alignright" width="300"] Peter Knaus, Leiter Güterverkehr der Bündner Güterbahn[/caption]

Welche Produkte sind geeigneter für die Schiene, welche hätten noch Potenzial?

Peter Knaus: Güter für Langdistanzen, die auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit angewiesen sind, zum Beispiel Lebensmittel. Ebenso Brief- und Paketpost und Stückgut, die pünktlich ausgeliefert werden müssen. Terminfrachten, die wir ab 4.00 Uhr transportieren. Kehricht und Recyclingmaterial muss innerhalb von 24 Stunden verbracht werden. Baustoffe wie Zement oder Salz sind ebenfalls für den Schienengüterverkehr sehr geeignet. Zudem führen wir extrem viel Rundholz, etwa 95%, nach Tirano. Dafür sind wir prädestiniert, denn auch die Verzollung ist wirtschaftlicher als mit einem LKW. Die meisten Güter führen wir im Kombiverkehr, ausser das Rundholz und das Stückgut. Der Kombiverkehr hat grosses Potenzial für die Zukunft. Potenzial sehe ich in unserem Gebiet beim Pelletstransport.

Peter Luginbühl: Wir haben sehr ähnliche Produktschwerpunkte wie die RhB. Nur Holz transportieren wir nicht. Bei uns kommt noch Heizöl in grossen Mengen hinzu. Im Weiteren transportieren wir viel Gepäck für die Tourismusdestination Zermatt. Über die letzten Jahrzehnte sind die Sendungen kleiner geworden, nicht zuletzt aufgrund des Versandhandels.

Stichworte Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit: Was meinen Sie dazu?

Peter Luginbühl: Als kleine Bahn können wir Stabilität und Pünktlichkeit extrem gut gewährleisten. 95% unserer Kunden oder mehr sind höchst zufrieden mit unserer Zuverlässigkeit. Im europa- oder schweizweiten Güterbahnsystem sieht das ganz anders aus. Hier ist Pünktlichkeit ein Riesenproblem. Da muss die Branche noch einiges verbessern und zu einem verlässlicheren Partner werden.

Peter Knaus: Das sehe ich genauso. Gerade bei Lebensmitteltransporten oder Terminfrachten sind wir extrem pünktlich. Wenn wir mit den Grossen zusammenarbeiten, wird es herausfordernder, die gewünschten Termine einzuhalten. Beim Projekt WEF-Transport beispielsweise waren wir auf Zulieferer von der Normalspur angewiesen. Wenn die nicht pünktlich bei uns in Landquart ankommen, können wir die Container auch nicht pünktlich in Davos anliefern. Das stellt für unsere Kunden ein grosses Problem dar, da am WEF zugeteilte Zeitfenster zwingend eingehalten werden müssen.

Welche Entwicklung erkennen Sie in der Produktion?

Peter Luginbühl: Derzeit haben wir noch eine Mischproduktion, wobei wir vorwiegend mit Ganzgüterzügen arbeiten. Wir kommen immer mehr davon weg, bei Personenzügen Güterwagen anzuhängen. Zum einen werden die neuen Triebzüge und die Kapazitäten unserer Gleisanlagen diesen Anforderungen nicht mehr gerecht. Ausserdem gehen uns die Logistikflächen für den Umschlag verloren. Wir werden uns zunehmend auf Ganzgüterzüge konzentrieren.

Peter Knaus: Auf dem Stammnetz fahren wir täglich 52 reine Güterzüge. Die neuen Züge mit automatischer Kupplung sind nur dafür ausgelegt, sich selbst zu bewegen. Durch die schiere Menge an Güterzügen bleibt uns eine gewisse Flexibilität erhalten. Bei den Terminfrachten haben wir fixe Jahresfahrpläne, da ist alles durchgeplant. Wir haben nur noch Richtung Arosa und Bernina Mischverkehre im Einsatz, da hier die Trassen für reine Güterzüge nicht ausreichen.

Apropos Trassen: Mit welchen Herausforderungen sind Sie hier konfrontiert?

Peter Knaus: Tagsüber gibt bei uns der regionale Personenverkehr den Takt vor. Daran müssen wir uns anpassen. Ebenso an die Prestigezüge wie Glacier- und Bernina-Express. Unsere flexibelsten Zeitfenster sind von 4.00 bis 6.30 Uhr. Ab 21.00 Uhr wird vorwiegend gebaut, da können wir nur sehr eingeschränkt fahren. Die RhB und der Kanton unterstützen uns gut in der Trassenthematik und beziehen die verschiedenen Interessengruppen ein.

Peter Luginbühl: Bei den Trassen sehe ich vier Herausforderungen. Erstens die Wirtschaftlichkeit. Unsere Wunschtrassen sind oft besetzt durch touristische Züge, die eine höhere Wirtschaftlichkeit haben. Zweitens die Eigenwirtschaftlichkeit. Wir haben enorm hohe Investitionen und grosse Finanzierungsthemen. Wir leisten einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit unserer Region. Drittens die Flexibilität durch die Geschwindigkeit. Wir können nicht so schnell auf Veränderungen im Angebot reagieren, wie das ein Transportunternehmen kann. Viertens Innovationskraft. Wir produzieren immer noch so wie vor 30 Jahren. Ich bin gespannt, ob wir über die Digitalisierung tatsächlich werden transformieren können.

Welche Best-Practice-Fälle gibt es, von denen Sie und andere etwas lernen können?

Peter Luginbühl: Ich sehe die Feinverteilung auf der letzten Meile als Erfolgsmodell. Unser Partner macht das so, dass vermehrt auch Kunden kommen, gerade weil er so flexibel ist. Und schliesslich erachte ich die Entsorgung von Kehricht als ein aus ökologischer und ökonomischer Sicht spannendes Geschäftsmodell.

Peter Knaus: Ein gutes Beispiel ist meines Erachtens die Umstellung der Getränketransporte. Die Firma Valser transportiert ihre Getränke seit über 40 Jahren von Vals via Ilanz nach Untervaz. Der frühmorgendliche Umschlag in Ilanz an der Rampe verursachte grosse Geräuschemissionen. Da kam die Idee auf, mit Wechselbehältern umzuschlagen. Gemeinsam mit dem Mutterkonzern Coca-Cola und dem Kanton haben wir geeignete Wechselbehälter beschafft. Diese haben sich sehr bewährt. In absehbarer Zeit transportieren wir diese sogar mit Elektro-LKWs mit Anhänger. Dazu haben wir im Dialog mit Kanton und Polizei eine Spezialbewilligung für Anhänger für die Strecke Schnaus–Ilanz erwirkt. . Der einzige Knackpunkt bildet im Moment noch die LSVA-Rückerstattung im Kombiverkehr Strasse-Schiene. Diese Rückerstattung ist noch an die LSVA gebunden. Zukünftig muss diese an den kombinierten Verkehr gekoppelt sein. Da müssen sich noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern.

Welche Innovationen werden sich in den kommenden Jahren im Schienengüterverkehr bewähren?

Peter Knaus: Powerpacks, also Batterien, die auf den Güterwagen montiert sind, erachte ich als nachhaltige Lösung. Diese können als Energielieferant für Kühlcontainer, aber auch für Bauarbeiten in den Tunnels gebraucht werden. Wir haben sogar Schiebewandwagen mit modernen Powerpacks ausgestattet. Im Bereich des Güterwagentrackings haben wir ebenfalls grosse Fortschritte gemacht. Neu wissen wir, wo die Güterwagen stehen, wie schnell sie fahren, wie der Batteriestand ist, welche Temperaturen in den Kühlcontainern herrschen usw. Diese Daten können wir in einem digitalen Dispositionssystem verwerten. Wir haben auch schon über ein Uber-System für Stückgut nachgedacht. Das wäre sehr innovativ, aber der Knackpunkt sind hier die Gestehungskosten und die geeigneten Partner.

Peter Luginbühl: Es wird den Schienengüterverkehr auch in 30 bis 50 Jahren noch geben. Dazu müssen wir weg von den aktuell starren Systemen. Angefangen bei den Wagenaufbauten über starre Logistikprozesse im Güterumschlag oder Waggonmanagement bis hin zur Wagenflexibilität. Überall da ist Potenzial, mit Innovationen zukünftigen Anforderungen zu begegnen.

Was braucht es, damit sich solche Innovationen umsetzen lassen?

Peter Knaus: Ich bin Mitglied im BAV-Expertengremium für technische Neuerungen. Der Bund ist hier sehr offen und unterstützt Innovationen, die einen langfristigen Nutzen bringen. Der Kanton Graubünden ist ebenfalls sehr offen für Innovationen und unterstützt diese bei einem wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen nach Kräften.

Peter Luginbühl: Im regionalen Personenverkehr hat es den Druck eines privaten Wirtschaftsakteurs wie Google gebraucht, damit die Dinge in Bewegung kamen. Das täte vermutlich auch uns gut. Es wäre spannend, wenn ein Marktdritter Druck aufbauen würde.

Was meinen Sie zu europaweit integrierten Datenplattformen?

Peter Knaus: Spannende Ausgangslage für die Akteure im Gütertransport, nicht nur auf der Schiene. Die Entwicklung dafür ist herausfordernd, und ob alle ihre Daten zur Verfügung stellen würden, bin ich mir nicht sicher. Aktuell können unsere Kunden mithilfe von Trackings sehen, wo die Lademittel aktuell stehen. Das erlaubt es zum Beispiel einem Mineralöltransportkunden, seine und unsere Disposition effizienter zu gestalten. Insbesondere beim Holzverlad würde ich eine höhere Durchgängigkeit zu unseren Kunden begrüssen.

Peter Luginbühl: Wir müssten die Wagen mit Ortungsgeräten ausrüsten. Erst dann könnten wir weitere Schritte Richtung Datenaustausch machen, auch verkehrsträgerübergreifend. Wir von der MGBahn machen uns diese Gedanken weniger, weil wir lokal ausgerichtet sind.

Wo sehen Sie die grössten Hebel, um den Schienengüterverkehr weiterzubringen?

Peter Luginbühl: Bei der Flexibilisierung des Schienengütersystems. Wir werden nie so flexibel sein wie die Strasse. Aber wir müssen schneller auf Kundenbedürfnisse reagieren können und die Stärken der Schiene ausspielen. Das Potenzial auf der Schiene ist riesig. Der Druck zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene kommt von allein.

Peter Knaus: Da muss man sicherlich zwischen Meterspuren und Normalspuren unterscheiden. Wir mit Meterspuren haben ein überschaubares Netz. Im Vergleich zu den SBB können wir sehr schnell reagieren. Eine planerische Umstellung von zwei Wochen ist verglichen mit den SBB schnell – und verglichen mit einem Strassentransportunternehmen langsam. Dieses stellt innerhalb von Tagen um. Je mehr Geld wir haben, umso schneller können wir in Triebfahrzeuge und Güterwagen investieren respektive die Flotte modernisieren und umso flexibler könnten wir auf die Wünsche unserer Kunden reagieren.

Inwiefern würde mehr Wettbewerb bei den Güterbahnen die Dynamik des Schienengütermarkts verändern?

Peter Luginbühl: Mehr Wettbewerb, mehr Dynamik. Allerdings ist die Eintrittsschwelle in unseren Markt für neue Akteure sehr hoch. Wer eine Güterbahn betreiben möchte, braucht ein regelkonformes Triebfahrzeug und teures Rollmaterial. Das ist eine andere Hausnummer, als einen LKW für ein paar Hunderttausend Franken zu kaufen. Beispiele wie Railcare oder Post zeigen, dass Wettbewerb zu Innovation und Preisdruck führt.

Peter Knaus: Konkurrenz tut gut und spornt an, sich zu entwickeln. Die Verantwortlichen von Railcare haben ein sehr gutes Transportlogistikkonzept, sie verbinden Strasse und Schiene mit der eigenen Flotte. Auch Konkurrenzunternehmen auf der Schiene sind auf freie Trassen angewiesen. Sie können nicht einfach losfahren, wenn sie vollgeladen sind. Preislich haben kleine Güterbahnbetreiber den Vorteil, dass sie einen geringeren Overhead einkalkulieren müssen.

Was halten Sie vom VAP und was würden Sie unserem Verband empfehlen?

Peter Knaus: Mit Generalsekretär Frank Furrer hatte ich stets einen guten Kontakt. Ich habe das Projekt Transportlogistik des Regionalen Paketzentrums in Untervaz geleitet. Da habe ich sehr eng mit dem VAP zusammengearbeitet. Er war ein unabhängiges und sehr wertvolles Projektmitglied. Ich empfinde den Austausch mit Frank Furrer, Jürg Lütscher und anderen VAP-Vertretern, die eine Verladersicht einbringen, als konstruktiv und spannend.

Peter Luginbühl: Ich wusste bis vor Kurzem nicht, dass es diesen Verband gibt. Meine Empfehlung wäre es, dass Sie Ihren Verband bei den Güterverkehrsunternehmen besser bekannt machen. Ich finde es nämlich toll, was der VAP so alles tut.

Was wurde noch nicht gesagt?

Peter Luginbühl: Dieses Gespräch hat mir wertvolle Impulse gegeben, danke dafür.

Peter Knaus: Danke, dass Sie uns zu diesem Gespräch eingeladen und uns die Gelegenheit gegeben haben, uns zu präsentieren.

Zu Peter Knaus und der Bündner Güterbahn

Peter Knaus ist Leiter Güterverkehr der Bündner Güterbahn der Rhätischen Bahn (RhB). Zudem vertritt er die Schmalspurbahnen in der Kommission Güterverkehr (KGV) des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) und gehört der Begleitgruppe Schienengüterverkehr des Bundesamtes für Verkehr (BAV) an. Unter dem Dach der RhB bietet die Bündner Güterbahn eine breite Palette von Transportlösungen für Unternehmen und Privatpersonen in Graubünden an. Mit ihrer vielfältigen Wagenflotte – darunter Containerwagen, Schiebewandwagen und Kesselwagen – befördert sie Güter aller Art. Die Bedienungspunkte erstrecken sich über das gesamte Bündnerland und umfassen wichtige Industriezentren, Logistikzentren sowie landwirtschaftliche Betriebe. Dadurch gewährleistet die Bündner Güterbahn eine umfassende Güterversorgung in der gesamten Region und ist ein unverzichtbarer Bestandteil der regionalen Logistikinfrastruktur.

Zu Peter Luginbühl und der Matterhorn-Gotthard-Bahn

Peter Luginbühl ist seit 2017 Leiter Betrieb Matterhorn-Gotthard-Bahn. Der diplomierte Controller war davor einige Jahre als Leiter Unternehmensentwicklung HR bei den SBB tätig. Die Matterhorn-Gotthard-Bahn betreibt ihren Güterverkehr mit der Alpin Cargo AG, einer Tochter der Planzer-Gruppe. Sie bietet vielfältige Dienstleistungen für das lokale Gewerbe an. Dazu zählen Güterumschlag, Lagerlogistik und Transporte sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse. Die Mineralölversorgung stellt einen weiteren wichtigen Service dar. Alpin Cargo bedient auf der letzten Meile nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Diese können ihre Dienste für Umzüge, das Einlagern von Hausrat sowie Heimlieferungen mit Montage und E-Transporte in Anspruch nehmen.

 

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Wel­che Zukunft haben Güter­bah­nen in der Schweiz? Diese und wei­te­re Fra­gen dis­ku­tiert der VAP im Dop­pel­in­ter­view mit Peter Knaus, Lei­ter Bünd­ner Güter­bahn der Rhä­ti­schen Bahn (RhB), und Peter Lug­in­bühl, Lei­ter Betrieb Mat­ter­horn-Gott­hard-Bahn...
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Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

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SBB ist finanziell kerngesund. Das hat sie am 11. März 2024 mit der Jahresrechnung 2023 kommuniziert. Nur Tochter SBB Cargo gilt weiterhin als Sorgenkind und soll finanziell unterstützt werden. Wir vom VAP meinen: Das darf keiner Dauersubventionierung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) gleichkommen. Und die vorgeschlagene Finanzspritze von CHF 1,25 Mrd. ist angesichts der Jahresrechnung 2023 hinfällig.

Darum geht’s:

  • Resultate 2023: schwarz und rekordverdächtig
  • Ewiges Sorgenkind bleibt defizitär
  • Rekordresultate und Milliardenhilfe – wie passt das zusammen?
  • Unternehmerische Verantwortung gefragt

 

Resultate 2023: schwarz und rekordverdächtig

1,3 Mio. Reisende, CHF 269 Mio. Gewinn, 9,9 % Mehreinnahmen beim Personenverkehr, 92,5 % Pünktlichkeit trotz 20'000 Baustellen, Verschuldung auf CHF 11,3 Mrd. gesunken, alle Investitionen aus dem Cashflow finanziert: Das Geschäftsjahr 2023 der SBB strotzt nur so vor frohen Botschaften und Superlativen. Erstmals in der Post-Covid-Ära schreiben die SBB wieder schwarze Zahlen. Diese erfreuliche Performance geht in erster Linie aus einem Rekordstand an Fahrgästen und aus stattlichen Gewinnen aus den SBB Immobilien hervor. Es erstaunt daher auch nicht, dass die Verantwortlichen zuversichtlich in die Zukunft blicken.

Ewiges Sorgenkind bleibt defizitär

Bei der Sparte Güterverkehr der rückverstaatlichten SBB Cargo sieht die finanzielle Lage deutlich weniger rosig aus. Zwar verbesserte sich das Ergebnis 2023 von SBB Cargo Schweiz gegenüber dem Vorjahr um CHF 148 Mio. auf minus CHF 40 Mio. Doch das ist vorwiegend auf Wertberichtigungen von 2022 zurückzuführen. Die Verkehrsleistung reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,5 %. Haupttreiber waren laut SBB der Preisdruck, das strukturelle Defizit im EWLV und die konjunkturelle Abkühlung.

Unklar bleibt nur, wie hoch dieses sogenannte strukturelle Defizit tatsächlich beziffert werden soll. In der politischen Debatte spricht SBB von CHF 80 bis 100 Mio., im Geschäftsbericht 2023 stehen CHF 40 Mio. Hat SBB Cargo im Ganzzugsverkehr einen Gewinn von CHF 40 bis 60 Mio. generiert?

Rekordresultate und Milliardenhilfe – wie passt das zusammen?

Auf diese Frage gibt Peter Füglistaler, Direktor beim Bundesamt für Verkehr (BAV), in seinem Kommentar auf LinkedIn eine plausible Antwort: «Ich weiss es nicht». Dass es den SBB finanziell gut geht, ist tatsächlich löblich. Schliesslich wünschen sich die Verlader starke Partner im Transportgeschäft. Trotzdem halten wir vom VAP an unserer Position fest: Die finanzielle Schieflage von SBB Cargo darf nicht mit der notwendigen Modernisierung und Umgestaltung des EWLV verwechselt werden. Im Januar 2024 hat der Bundesrat in seiner «Botschaft zum Gütertransportgesetz» zu Recht Massnahmen für die Modernisierung des flächendeckenden EWLV beantragt (vgl. Blogbeitrag «Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt»). Statt eines Sanierungsbeitrags an den EWLV fordern wir eine gezielt eingesetzte degressive und befristete Überbrückungsfinanzierung für eine nachhaltige Transformation des EWLV Richtung Eigenwirtschaftlichkeit. Nur so kann sich der EWLV modernisieren und wachsen.

Unternehmerische Verantwortung gefragt

Derzeit bespricht das Parlament die «Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (Nachhaltige Finanzierung der SBB)». Demnach soll der Bund die pandemiebedingten Defizite der SBB im Fernverkehr übernehmen. Dazu VAP-Präsident und Ständerat Josef Dittli: «Wieso soll der Bund, der gerade lineare Kürzungen und Verzichtsplanungen angekündigt hat, mit Steuergeldern ein Staatsunternehmen unterstützen, das Rekordresultate erreicht? Hier appelliere ich eindringlich an die unternehmerische Verantwortung der Akteure.»

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SBB ist finan­zi­ell kern­ge­sund. Das hat sie am 11. März 2024 mit der Jah­res­rech­nung 2023 kom­mu­ni­ziert. Nur Toch­ter SBB Cargo gilt wei­ter­hin als Sor­gen­kind und soll finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Wir vom VAP mei­nen: Das darf kei­ner...
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Digitale Rollmaterialkontrollen: Win-Win für alle Beteiligten

Digitale Rollmaterialkontrollen: Win-Win für alle Beteiligten

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Die ortsfesten Zugkontrolleinrichtungen von Güterzügen und deren Rollmaterial werden laufend verfeinert. Das digitale Kontrollsystem Wayside Intelligence (WIN) erhöht nicht nur die Sicherheit im Schienengüterverkehr, sondern hilft auch Wagenhaltern, ihre Instandhaltungsarbeiten effizienter zu planen. Umso wichtiger ist es, dass diese ihre Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Systems einbringen.

Darum geht’s:

  • Instandhaltung von Rollmaterial: zentral für die Sicherheit
  • Aufwendige Kontrollen zwischen regulären Wartungsterminen
  • Digitalisierung erhöht Planbarkeit
  • Daten der Infrastrukturbetreiberin gezielt nutzen
  • Stand der Technik wahren und weitsichtig planen
  • WIN testen und weiterentwickeln

 

Instandhaltung von Rollmaterial: zentral für die Sicherheit

Die Wagenhalter sind für die fachgerechte Instandhaltung ihrer Fahrzeuge verantwortlich, so verlangt es die aktuelle Sicherheits- und Interoperabilitätsrichtlinie. Damit tragen sie wesentlich zu einem sicheren Schienenverkehr bei (vgl. Blogartikel «Gotthardbasistunnel (#2): Automatische Zugkontrolleinrichtungen»). Zentrales Element ist die periodische Instandhaltung von Wagen durch zertifizierte Fachwerkstätten (Entity in Charge of Maintenance, ECM). Diese werden vom Halter beauftragt. Die Verantwortlichen sollen die planmässigen Werkstattaufenthalte des Rollmaterials gestützt auf Betriebserfahrungen, die gemeinsamen Sicherheitsziele und -methoden so bemessen, dass die sicherheitsrelevanten Bauteile, eine erwartungsgemässe Abnützung vorausgesetzt, nach der allgemeinen Erfahrung und dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge bis zum nächsten periodischen Werkstattaufenthalt einen betriebstauglichen Abnützungsgrad aufweisen.

Aufwendige Kontrollen zwischen regulären Wartungsterminen

Allerdings vergehen zwischen zwei regulären Werkstattaufenthalten etliche Jahre. Im täglichen Güterverkehr sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und die Infrastrukturbetreiberinnen für den sicheren Betrieb der Güterwagen verantwortlich. Die EVUs kontrollieren vor Abfahrt der Züge alle eingereihten Wagen auf sichtbare Schäden sowie auf Mängel der Ladungen. Schadhafte Wagen werden ausgereiht und gemäss dem Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) unplanmässig der Instandhaltung zugeführt. Solche ausserordentlichen Manöver stören den geplanten Betriebsablauf, können zu Verspätungen führen und bedeuten für betroffene EVUs Mehrarbeit und Ertragsausfälle.

Digitalisierung erhöht Planbarkeit

Damit die Halter ihre Verantwortung für die Betriebstauglichkeit ihrer im Betrieb stehenden Wagen künftig besser wahrnehmen können, sind sie zur Dokumentation aller Instandhaltungsmassnahmen und zur Auswertung der bei der Instandhaltung gemachten Erfahrungen verpflichtet. Für die laufende Evaluation ihrer Instandhaltungspläne benötigen sie verlässliche technische Daten über das Verhalten und den aktuellen Abnützungsgrad systemrelevanter Bauteile. Dank der fortschreitenden Digitalisierung stehen ihnen diese Daten zunehmend zur Verfügung.

Daten gezielt nutzen

Auf dem Schweizer Normalspurnetz bestehen ortsfeste Zugskontrolleinrichtungen der Infrastrukturbetreiberin SBB Infrastruktur (SBBI). Dieses System nennt sich Wayside Intelligence, kurz WIN. Es erfasst von jedem vorbeifahrenden Zug sicherheitstechnisch relevante Messwerte. Der Fokus dieser Kontrollen liegt dabei auf der Betriebssicherheit und dem Verhindern von Schadensereignissen. Unzulässige Abweichungen führen dazu, dass der Zug zeitnah gestoppt und der schadhafte oder falsch beladene Wagen gegebenenfalls ausgereiht wird.

Auch die Wagenhalter können mit geringem Initialisierungsaufwand diese laufend erfassten Daten nutzen, um ein reelles Bild über den Zustand von systemrelevanten Bauteilen ihrer Wagen zu erhalten. Dazu müssen sie ihre Wagen mit einem RFID-Tag (EN 17230) ausrüsten und ein mit der SBBI abgestimmtes Interface für die Datenübertragung aufbauen, zum Beispiel über eine Anwendungsprogrammierschnittstelle API webbasiertes GUI.

Stand der Technik wahren und weitsichtig planen

Aktuell kann SBBI jedem angemeldeten Halter die erfassten Daten zum Radsatzzustand seiner identifizierten Wagen übermitteln. Der Halter kann den Datenfluss nach seinen Bedürfnissen konfigurieren. Über die zeitliche Veränderung des dynamischen Radlast-Beiwerts lässt sich ein zuverlässiges Bild über die Verschleissentwicklung der Radlauffläche ermitteln. Die gesammelten Daten erlauben dem Wagenhalter die ständige Weiterentwicklung der Instandhaltungspläne, damit er den Stand der Technik stets wahren kann. Darüber hinaus kann er vorausschauend eine ausserperiodische Instandhaltungsmassnahme einleiten, ohne dass eine ausserplanmässige Ausreihung erforderlich wird.

WIN testen und weiterentwickeln

Aktuell laufen die Entwicklungsarbeiten, um die vom Kamerasystem am ZKE-Standort erfassten Bilder automatisch für eine systematische Analyse und einen Betriebsdatenabgleich auszuwerten. Damit sollen im Betrieb insbesondere Auffälligkeiten der Bremsausrüstung und des Laufwerks erkannt werden. Interessenten von Güterbahnen und Wagenhaltern können aktiv an der Entwicklung dieses Systems mitwirken, indem sie ihre Informationsbedürfnisse teilen und bei Tests mitwirken. Interessierte melden sich bei:

Jörg Bisang
SBB AG, Zugkontrolleinrichtungen
+41 79 698 22 41
joerg.bisang@sbb.ch

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Die orts­fes­ten Zug­kon­troll­ein­rich­tun­gen von Güter­zü­gen und deren Roll­ma­te­ri­al wer­den lau­fend ver­fei­nert. Das digi­ta­le Kon­troll­sys­tem Way­si­de Intel­li­gence (WIN) erhöht nicht nur die Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, son­dern hilft...
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Weichen für den Binnengüterverkehr auf der Schiene richtig gestellt

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Der Bundesrat hat im Januar seine Botschaft zum Gütertransportgesetz zuhanden des Parlaments veröffentlicht. Er strebt die Modernisierung des flächendeckenden Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) an und legt damit die Grundlage für dessen Eigenwirtschaftlichkeit. Trotz zahlreicher Vorbehalte schlägt er dafür Investitionsbeihilfen und befristete Betriebsabgeltungen sowie Anreize für Verlader vor.

Darum geht’s:

  • Bundesrat strebt Eigenwirtschaftlichkeit an
  • Der EWLV soll grundlegend umgestaltet und modernisiert werden
  • Der Betrieb des EWLV soll in der Modernisierungsphase befristet gefördert werden
  • BAV kritisiert Leitlinien der Branche
  • Vorlage im Überblick
  • So geht es weiter

 

Bundesrat strebt Eigenwirtschaftlichkeit an

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 die Botschaft zum Gütertransportgesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Wir vom VAP begrüssen es, dass die favorisierte Variante 1 weiterverfolgt wird. Mit dieser Vorlage will der Bundesrat den Schienengüterverkehr technisch und organisatorisch modernisieren, die multimodalen Transportketten stärken und die Schifffahrt besser einbinden. Die übergeordneten Ziele sind die Versorgungssicherheit im ganzen Land zu stärken und die Multimodalität zu fördern, um zu den Umwelt- und Energiezielen des Bundes beizutragen. So sollen die aktuelle Flächenbedienung gesichert, der Anteil des Schienengüterverkehrs mittelfristig erhöht und die Basis für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb gelegt werden.

Der EWLV soll grundlegend umgestaltet und modernisiert werden

Die Grundlage dazu ist eine umfassende Umgestaltung des EWLV respektive des Netzwerkverkehrs mit der dazugehörigen technischen Modernisierung (insbesondere der Digitalisierung), einer Einbettung in das Logistiksystem Schweiz und dem Aufbau eines diskriminierungsfreien, intramodalen Wettbewerbs. Letzterer soll die Qualität der Logistikdienstleistungen und deren Effizienz massgeblich verbessern und künftige Innovationen vereinfachen. Die Vorlage sieht dafür Investitionsmittel für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung (DAK) in Höhe von 180 Mio. Franken vor. Weitere Investitionsmittel sind für digitalisierte Prozessoptimierungen, Datenaustauschplattformen und Ähnliches vorgesehen.

Der Betrieb des EWLV soll in der Modernisierungsphase befristet gefördert werden

Um die aktuelle Flächenbedienung aufrechtzuerhalten, soll der Betrieb während acht Jahren finanziell unterstützt werden. Dabei werden angeblich ungedeckte Kosten gedeckt. Diese Abgeltungen werden entsprechend dem Fortschritt der Umgestaltung laufend abnehmen und in mehrjährigen Leistungsvereinbarungen mit allen am Netzwerkverkehr beteiligten Güterbahnen festgelegt.

BAV kritisiert Leitlinien der Branche

Damit dieser Umbau gelingt und der EWLV während der Umgestaltungsphase im aktuellen Umfang stabil betrieben werden kann, hat die Branche Leitlinien für konkrete Massnahmen und Fördertatbestände vorgelegt. Das BAV kritisiert diese jedoch als ungenügend und verlangt eine weitere Bearbeitung. Es bemängelt insbesondere die fehlende Perspektive für eine umfassende Neugestaltung zur Erhöhung der Effizienz und Auslastung. Es sieht eine Tendenz zur Strukturerhaltung und zu einem weiteren Abbau des Angebots. Es sei derzeit nicht in der Lage, auf dieser Basis Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Wir vom VAP verstehen die Vorbehalte des BAV, da die Leitlinien einen Kompromiss von Verladern und Güterbahnen darstellen, bei dem der VAP grosse Eingeständnisse im Interesse der Sache gemacht hatte. Eine substanzielle Nachbearbeitung ist nun notwendig, gerade aus Sicht der Gütertransportkunden als Nutzer der Logistikdienstleistungen.

Wir sind bereit, die weitere Entwicklung massgeblich zu unterstützen. Als wichtige Voraussetzung für diesen Umbau sehen wir ein umfassendes, operatives Controlling als Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit der Massnahmen und Anreize sowie den Aufbau einer digitalen Plattform. Damit liessen sich alle Akteure effizient und flexibel in der Planung und Abwicklung ihrer Dienstleistungen verknüpfen. Der Umbau soll in Form eines Projektes methodisch strukturiert und zielgerichtet umgesetzt werden.

Vorlage im Überblick
  • Investitionsbeihilfen: Für die Einführung der DAK stellt der Bundesrat 180 Mio. Franken zur Verfügung. Das deckt ca. einen Drittel der Umbaukosten ab. Die Umrüstung des Rollmaterials muss europaweit koordiniert werden und soll bis ins Jahr 2033 erfolgen. Von der DAK wird eine substanzielle Verbesserung der Produktivität und Qualität des Schienengüterverkehrs erwartet.
    Faktenblatt DAK (PDF, 971 kB)
  • Betriebsabgeltungen: Um den EWLV während der Umbauphase auf dem aktuellen flächendeckenden Niveau zu halten, sieht der Bundesrat vor, ihn auf acht Jahre befristet und degressiv finanziell zu fördern. Am Ende dieser Periode soll Eigenwirtschaftlichkeit erreicht sein. Für die ersten vier Jahre beantragt er 260 Mio. Franken.
    Faktenblatt Güterverkehr (PDF, 712 kB)
  • Anreize für Verlader: Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Mio. pro Jahr.

Vollständige Botschaft zum Gütertransportgesetz.

So geht es weiter
  • Noch in der ersten Hälfte 2024 sollen die offenen Punkte zwischen BAV und der Branche diskutiert und die Leitlinien entsprechend ergänzt und präzisiert werden.
  • In diesem Rahmen und nach Verabschiedung des revidierten Gesetzes soll bis Ende 2024 ein Ausschreibungsprozess für die verschiedenen Dienstleistungspakete innerhalb des Netzwerkverkehrs gestartet werden.
  • Die Verhandlungen über mögliche Leistungsvereinbarungen sind für 2025 geplant, damit allfällige Fördermassnahmen Anfang 2026 greifen können.

Details lesen Sie in dieser gemeinsamen Medienmitteilung von VAP, LITRA, ASTAG, IG Kombinierter Verkehr und VöV.

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Der Bun­des­rat hat im Janu­ar seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz zuhan­den des Par­la­ments ver­öf­fent­licht. Er strebt die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) an und legt damit die Grund­la­ge für des­sen...
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Flexibilisierung der Trassensicherung beim Güterverkehr

Flexibilisierung der Trassensicherung beim Güterverkehr

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Darum geht’s:

  • Netznutzungskonzept und -plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig
  • Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs
  • Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen
  • Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses

 

Netznutzungskonzept und -plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig

Im Zuge der Vorlage «Finanzierung der Bahninfrastruktur» wurden im Jahre 2013 Ausbauziele der Infrastruktur für den Güterverkehr in Art. 48a lit. b des Eisenbahngesetzes EBG festgelegt. Dazu gehören Verbesserungen für den Binnen-, Import- und Exportverkehr sowie die Verbesserung der Trassenverfügbarkeit. Im Rahmen der Vorlage zur Revision des Gütertransportgesetzes wurden im Jahre 2015 als Mittel zur Sicherung der verfügbaren Gütertrassen das sog. Netznutzungskonzept und der Netznutzungsplan eingeführt. Mit diesen Instrumenten wird die langfristige Ausbau- und Nutzungsplanung der Bahninfrastruktur auf die Verfügbarkeit einer minimalen Anzahl Trassen pro Stunde und Richtung auf den verschiedenen Netzabschnitten für Güter- und Personenverkehr ausgelegt. Die Angebotskonzepte sowie die rollende Fahrplanplanung haben sich entlang dieser verfügbaren Trassen zu entwickeln. Soweit durch geschickte Kapazitätsplanung im Fahrplanverfahren letztlich im Jahresfahrplan mehr Trassen verfügbar sind als im NNK/NNP vorgesehen, stehen sie der Trassenvergabestelle zusätzlich zur Vergabe zur Verfügung.

Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs

Da der Güterverkehr im Gegensatz zum Personenverkehr nicht langfristig planbar ist und von den aktuellen Marktgegebenheiten abhängt, werden gesicherte Gütertrassen regelmässig nicht genutzt. Dies ist so lange problemlos, als keine Konflikte mit dem Personenverkehr bestehen. Bei Baustellen jedoch, wie sie auf dem Schweizer Netz infolge des laufenden Ausbaus und der nötigen Instandhaltungsarbeiten regelmässig anzutreffen sind, ergeben sich praktisch zwangsläufig Konflikte. Werden in solchen Konstellationen Gütertrassen tatsächlich nicht genutzt, ist das Unverständnis der Personenverkehrsbranche und der Kantone begreiflicherweise gross.

Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen

Mit der Motion 23.4259 verlangt NR Cottier FDP/NE vom Bundesrat eine Methode zur besseren Verteilung der Trassen im Falle langandauernder Baustellen. Damit soll für die Dauer der Baustellen die Möglichkeit geschaffen werden, ungenutzte Gütertrassen dem Personenverkehr zuzuweisen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Ablehnung der Motion, da die gewünschte Flexibilität im aktuell gültigen Planungssystem gegeben ist. Ungenutzte Gütertrassen können dem Personenverkehr zugeteilt werden.

Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses

Das Anliegen des Motionärs ist verständlich. Der VAP hat denn auch den Kantonen verschiedentlich signalisiert, sich der gewünschten Flexibilisierung der Trassen nicht zu verweigern. Allerdings kann damit kein grundsätzlicher Verzicht auf die Sicherung der Güterverkehrstrassen à la longue verbunden sein. Vielmehr ist für jeden Konflikt im Einzelfall eine angemessene Lösung zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere bei strukturellen Konflikten, zum Beispiel infolge unvorhergesehener Angebotsausbauten im Personenverkehr, die nicht vorübergehender Natur sind und damit die künftige Sicherung der betroffenen Gütertrasse ausschliessen, eine entsprechend strukturelle Lösung im Rahmen des nächsten Ausbauschrittes zu vereinbaren. Dies ist jedoch rechtlich schwierig umsetzbar, da das Parlament über die Ausbauschritte und -kredite beschliesst und nicht die betroffenen Kantone und Branchenvertreter.

Derzeit wird im Rahmen eines runden Tisches am Beispiel des Angebots zwischen Neuenburg und Genf nach möglichen Lösungen gesucht. Der VAP wird dabei als Vertreter der Kunden, die ebenfalls Trassen bestellen können, im Bestreben um ausgewogene Lösungen teilnehmen.

Ende 2023 nahm ausserdem das BAV die Arbeiten für die Evaluation von NNK und NNP in Angriff. Dabei geht es darum, die nunmehr eine ansehnliche Zeit angewendeten Instrumente im Hinblick auf allfälligen Verbesserungsbedarf zu evaluieren. Der VAP beteiligt sich aktiv in diesem Arbeitskreis.

 

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Gleisanschluss-Charta 2024: Breit angelegte Initiative für eine starke Schiene

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Am 31. Januar 2024 überreicht der Bahnsektor dem Vertreter der Bundesregierung in Berlin die Gleisanschluss-Charta. Die von europaweit 56 Vereinigungen unterzeichnete Initiative unterbreitet konkrete Massnahmen für eine erfolgreiche Transformation des Schienengüterverkehrs als Teil der multimodalen Logistik auf der Grundlage von Gleisanschlüssen und kundennahen Zugangsstellen.

Darum geht’s:

  • Bessere Zukunft für Gleisanschlüsse und Zugangsstellen
  • Zentrale Handlungsfelder und konkrete Umsetzungsvorschläge
  • Stärken der Bahn länderübergreifend nutzen

 

Bessere Zukunft für Gleisanschlüsse und Zugangsstellen

Am 31. Januar 2024 wurde die neue Gleisanschluss-Charta an Michael Theurer, den parlamentarischen Staatssekretär und Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr, überreicht. Das ist ein Meilenstein für die Zukunft des Schienengüterverkehrs in Europa und der Schweiz. Die Mitzeichner möchten damit die Zukunftschancen von Gleisanschlüssen und multimodalen Zugangsstellen verbessern. Wir vom VAP haben uns hier in diversen Arbeitsgruppen engagiert und unser Wissen sowie unsere Erfahrungen eingebracht. Ein solcher regelmässiger Austausch ist zentral, um die Entwicklungen zur Zukunft des Schweizer Schienengüterverkehrs und seine internationale Anbindung zu verbessern.

Zentrale Handlungsfelder und konkrete Umsetzungsvorschläge

In der Charta wurden fünf übergeordnete Ziele festgelegt und Massnahmen konkretisiert, die für die Attraktivität und das Überleben des Schienengüterverkehrs entscheidend sind.

  • Personen unterstützen, die Entscheidungen treffen und umsetzen. Im Rahmen dieses Anspruchs gilt es, das Systemwissen und die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs für multimodale Logistikketten den politischen Entscheidungsträgern zu vermitteln.
  • Die Wirtschaft bedarfsgerecht mit Zugangsstellen und vorgelagerter Infrastruktur ausstatten. Dazu gehört neben der Sicherung und dem allfälligen Ausbau von geeigneten Standorten auch die zielgerichtete finanzielle Förderung.
  • Rahmenbedingungen für Gleisanschlüsse und Verladestellen verbessern. Darunter ist in erster Linie der Abbau von regulatorischen Vorgaben und Bürokratie zu verstehen.
  • Multimodale Transportlösungen über Gleisanschlüsse und Verladestellen anbieten. Der Schienengüterverkehr ist Teil einer multimodalen Logistikkette. Also brauchen die Güterkunden Anreize für Gesamtangebote mit hohem Schienenanteil von verschiedenen Anbietern.
  • Moderne und innovative Techniken einsetzen. Für den Schienengüterverkehr ist die Transformation und Nutzung neuer Errungenschaften wie diejenigen der digitalen automatischen Kupplung (DAK) oder von Datenplattformen absolut notwendig (vgl. Blogbeitrag «Bereit fürs nächste Digitalisierungslevel»).
Stärken der Bahn länderübergreifend nutzen

Die Gleisanschluss-Charta 2024 wird von 56 Verbänden, Vereinigungen und Initiativen aus den Bereichen Industrie, Handel, Logistik, Bauwesen, Agrar, Holz, Recycling und Kommunen getragen – darunter auch vom VAP. Diese Akteure werden sich auch in Zukunft an den Arbeiten beteiligen, um die Lösungen zu verfeinern und umzusetzen, nicht nur in Deutschland. Schliesslich soll der Schienengüterverkehr seine Stärken länderübergreifend entfalten können. Interessierte aus der Schweiz melden sich gerne bei Jürgen Maier.

Statements:

Joachim Berends, Vizepräsident des VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.:
«Seit der Erstauflage 2019 wurden bereits viele Vorschläge der Charta umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. Doch wir sind noch längst nicht am Ziel, und es sind weitere Themenfelder hinzugekommen. 56 Unterzeichnerorganisationen unterbreiten Maßnahmenvorschläge, damit wir mit mehr und modernen Gleisanschlüssen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken – und das Klima schützen.»

Dr. Helena Melnikov, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME):
«Wir unterstützen die zentralen Forderungen der Charta nach Kräften. Es geht jetzt vor allem darum, Bürokratie abzubauen und Regularien zu vereinfachen. Gleichzeitig müssen die Gleisanschlussförderung verbessert, mehr Gewerbeflächen an die Schiene angebunden und neue Transportkonzepte unter Einbindung von Gleisanschlüssen geschaffen werden.»

Dr. Frank Furrer, Generalsekretär des VAP Verband der verladenden Wirtschaft:
«Die Kanton entwickeln bereits Logistik- und Güterverkehrskonzepte für günstig gelegene Standorte mit guter Anbindung an Strasse und Schiene. Die Botschaft zum Gütertransportgesetz will den Schienengüterverkehr aus archaischen Produktionsverhältnissen herausführen und fit machen, um in multimodalen Logistikketten eine zentrale Rolle spielen zu können. Charta und Botschaft ergänzen sich daher für Import- und Exportverkehr ideal.»

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Am 31. Janu­ar 2024 über­reicht der Bahn­sek­tor dem Ver­tre­ter der Bun­des­re­gie­rung in Ber­lin die Gleis­an­schluss-Char­ta. Die von euro­pa­weit 56 Ver­ei­ni­gun­gen unter­zeich­ne­te Initia­ti­ve unter­brei­tet kon­kre­te Mass­nah­men für eine erfolg­rei­che...
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