Gekommen, um zu bleiben: der Schienengüterverkehr

Gekommen, um zu bleiben: der Schienengüterverkehr

Die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wird der­zeit heiss dis­ku­tiert. Sie stand auch im Mit­tel­punkt des Forums Güter­ver­kehr vom 14. Mai 2025 im Glo­cken­hof in Zürich. In die­sem Blog­bei­trag ver­fei­nert VAP-Geschäfts­füh­rer Dr. Simon Wey die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se dar­aus mit sei­nen Gedan­ken zu Tempo, Stre­cken­füh­rung und Signa­li­sa­ti­on auf der struk­tu­rel­len und tech­no­lo­gi­schen Wei­ter­fahrt des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs Rich­tung Zukunft.


Darum geht’s:

  • Rück­ver­la­ge­rung funk­tio­niert nicht
  • Wachs­tum vs. Fortschritt
  • DAK ermög­licht Quantensprung
  • Jetzt oder nie!
Rückverlagerung funktioniert nicht

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist ein wah­rer All­roun­der: fleis­sig, meist nacht­ak­tiv, kraft­voll. Wir neh­men ihn kaum wahr und trotz­dem wäre der Wohl­stand ohne ihn unvor­stell­bar. Damit bil­det er das Rück­grat unse­rer Volks­wirt­schaft – effi­zi­ent, umwelt­freund­lich und unver­zicht­bar. Es stellt sich also nicht die Frage, ob, son­dern wie man den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr stär­ken kann, damit er den wach­sen­den Güter­men­gen gerecht wird. Denn eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se wird nicht funk­tio­nie­ren, selbst wenn man es woll­te. Es ist näm­lich bereits eng auf den Schwei­zer Stras­sen – und wird täg­lich enger.

Wachstum vs. Fortschritt

Um den Stel­len­wert des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs fass­ba­rer zu machen, hilft das fol­gen­de sta­tis­ti­sche Gedan­ken­ex­pe­ri­ment: Es bräuch­te rund 650’000 zusätz­li­che Last­wa­gen­fahr­ten, um die jähr­li­che Güter­men­ge des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) in der Schweiz mit Trans­por­ten auf der Stras­se zu kom­pen­sie­ren. So viele zusätz­li­che LKWs ver­ur­sach­ten Dau­er­staus, das Sys­tem Stras­se würde schlicht kol­la­bie­ren.
Bis 2050 pro­gnos­ti­ziert das Bun­des­amt für Raum­ent­wick­lung in sei­nen «Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050» einen Anstieg des Güter­ver­kehrs in Ton­nen­ki­lo­me­tern von 31 Pro­zent. Dabei rech­net es mit einem leicht rück­läu­fi­gen Anteil der Stras­se im Ver­gleich zur Schie­ne. Heute ste­hen der hohe Stel­len­wert der Schie­ne und deren tech­no­lo­gi­scher Zustand in einem kras­sen Gegen­satz. Seit dem 19. Jahr­hun­dert wer­den die Wag­gons mecha­nisch gekup­pelt und mit Luft­druck gebremst, also nach dem ana­lo­gen Prin­zip: Ein/Aus. Gleich­zei­tig schrei­ten die tech­no­lo­gi­schen Ent­wick­lun­gen bei Loko­mo­ti­ven im Schnell­zug­tem­po voran.

DAK ermöglicht Quantensprung

Die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sind sich einig dar­über, dass kein Weg an einer (digi­ta­len) Trans­for­ma­ti­on des bestehen­den Roll­ma­te­ri­als vor­bei­führt. Der tech­no­lo­gi­sche Fort­schritt braucht hier end­lich freie Bahn, und zwar lie­ber heute als mor­gen. Nur so las­sen sich die anste­hen­den Her­aus­for­de­run­gen meis­tern und eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se verhindern.

Einen regel­rech­ten Quan­ten­sprung ermög­licht die Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK). Für deren Ein­füh­rung hat die Poli­tik der Bran­che einen ein­ma­li­gen För­der­bei­trag von 180 Mio. Schwei­zer Fran­ken ab 2026 in Aus­sicht gestellt. Das­sel­be Ziel ver­fol­gen die 260 Mio. Schwei­zer Fran­ken für die ers­ten vier Jahre. Die­ser finan­zi­el­le Rücken­wind soll dazu bei­tra­gen, den EWLV eigen­wirt­schaft­lich zu machen (vgl. VAP-Blog­bei­trag «Früh­jahrs­ses­si­on 2025: Viel­leicht letz­te Chan­ce für den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr»).

Jetzt oder nie!

Das alles zeigt: In der Frage nach der Wich­tig­keit und der tech­no­lo­gi­schen Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs stimmt die Poli­tik von Links bis Rechts für ein­mal über­ein. Offen ist, ob die Bran­che die­sen Steil­pass in den vier respek­ti­ve acht Jah­ren der befris­te­ten För­de­rung tat­säch­lich ver­wer­ten kann. Bleibt der EWLV danach wei­ter­hin defi­zi­tär, so wird der Ruf nach einer unbe­fris­te­ten Sub­ven­ti­on unüber­hör­bar. Für den VAP ist das aller­dings keine Opti­on mit Zukunft. Viel mehr wird er alles dar­an­set­zen, dass die Güter­bahn­ak­teu­re der Eigen­wirt­schaft­lich­keit in den nächs­ten Jah­ren näher­kom­men – Kilo­me­ter für Kilometer.

Hier geht’s zur voll­stän­di­gen Eröff­nungs­re­de von Dr. Simon Wey anläss­lich des Forums Güter­ver­kehr vom 14. Mai 2025.

Bundesrat schickt Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung

Bundesrat schickt Gütertransportverordnung in die Vernehmlassung

Am 30. April 2025 hat der Bun­des­rat die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen zum total­re­vi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) in die Ver­nehm­las­sung geschickt. Damit kon­kre­ti­siert er den Auf­trag des Par­la­ments, das sich in der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 für eine Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs aus­ge­spro­chen hatte. Der VAP wird sich gemein­sam mit wei­te­ren Bran­chen­ak­teu­ren zu die­sem Schlüs­sel­dos­sier äussern.


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat ver­folgt sport­li­chen Fahrplan
  • Grü­nes Licht für diver­se Förderinstrumente
  • Anfor­de­run­gen dür­fen nicht zum Stol­per­stein werden
  • Keine Ver­wäs­se­rung der Anrei­ze zur Ver­la­ge­rung auf die Schiene
  • Erfolg und Miss­erfolg lie­gen nahe beieinander
Bundesrat verfolgt sportlichen Fahrplan

In sei­ner letz­ten April-Sit­zung hat der Bun­des­rat den Ent­wurf der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Umset­zungs­be­stim­mun­gen in die Ver­nehm­las­sung gege­ben. Diese dau­ert bis am 12. August 2025. Dem­nach kon­kre­ti­siert die Regie­rung die vom Par­la­ment beschlos­se­nen Mass­nah­men im Eil­zugs­tem­po. In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 hat­ten Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen berei­nigt und das revi­dier­te GüTG defi­ni­tiv ver­ab­schie­det. Damit sprach sich das Par­la­ment für einen gestärk­ten und kom­pe­ti­ti­ven Güter­ver­kehr auf der Schie­ne aus. Bereits am 1. Janu­ar 2026 sol­len sowohl das GüTG als auch die Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen in Kraft treten.

Grünes Licht für neue Förderinstrumente

Der Ver­nehm­las­sungs­ent­wurf umfasst eine Reihe von Mass­nah­men zur Stär­kung des Trans­ports von Gütern per Bahn und Schiff. Die wich­tigs­ten Mass­nah­men für unse­re Bran­che auf einen Blick:

  1. Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen mit Anbie­tern von Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV)
  2. Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer
  3. Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güterverkehrsanlagen
  4. Pau­schal­bei­trä­ge zur Ein­füh­rung der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK)
Anforderungen dürfen nicht zum Stolperstein werden

Mit 260 Mil­lio­nen Fran­ken geför­dert wer­den Anbie­ter von EWLV über Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Bund und Anbie­tern. Diese finan­zi­el­le För­de­rung hat das Par­la­ment vor­erst auf acht Jahre befris­te­tet, wobei sie über zwei Mal vier Jahre erfol­gen soll. Zur Fest­le­gung des Ver­fah­rens erlässt das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) eine Richtlinie.

Mit SBB Cargo wird sich ein markt­star­kes Unter­neh­men für diese För­der­mit­tel bewer­ben. Die Gefahr besteht darin, dass die Anfor­de­run­gen für den Erhalt der För­der­mit­tel so hoch aus­ge­stal­tet wer­den, dass sie für poten­zi­el­le neue Anbie­ter von EWLV zur Markt­ein­tritts­bar­rie­re wer­den. Die Ver­gan­gen­heit hat gezeigt, dass ein Ein­tritt in die­sen Markt bereits heute äus­serst anspruchs­voll ist. Dem­nach soll der Erhalt die­ser För­de­rung den Anbie­tern nicht als wei­te­ren Stol­per­stein in den Weg gelegt werden.

Keine Verwässerung der Anreize zur Verlagerung auf die Schiene

Die Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sol­len durch eine Abschaf­fung der Rück­erstat­tung der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be (LSVA) im Vor- und Nach­lauf des unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehrs (UKV) finan­ziert wer­den. Hier besteht die Krux darin, die Anfor­de­run­gen für den Erhalt die­ser Bei­trä­ge so aus­zu­ge­stal­ten, dass der Anreiz zum Ver­lad auf die Schie­ne für die Adres­sa­ten mög­lichst hoch wird. Wie hilf­reich dabei Unter- und Ober­gren­zen sind, ist im Rah­men der Stel­lung­nah­me zu prüfen.

Erfolg und Misserfolg liegen nahe beieinander

Der VAP wird gemein­sam mit sei­nen Mit­glie­dern alles dar­an­set­zen, beim BAV eine breit abge­stütz­te Stel­lung­nah­me ein­zu­rei­chen. Im Zen­trum die­ser Debat­te ste­hen die gespro­che­nen Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen, die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für Anbie­ter von EWLV sowie die Bei­trä­ge an Anla­gen­be­trei­ber oder ‑benüt­zer. Durch die Abschaf­fung der LSVA-Rück­erstat­tung im Vor- und Nach­lauf zum UKV wer­den näm­lich keine neuen För­der­mit­tel flies­sen, son­dern ledig­lich die Adres­sa­ten geän­dert. Auch begrüsst der VAP die ver­an­schlag­ten 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die DAK-Migra­ti­on. Deren Ein­füh­rung wird nicht nur die Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV-Gesamt­sys­tem stark erhö­hen, son­dern auch das Ziel der Eigen­wirt­schaft­lich­keit greif­bar machen.

Ins­ge­samt lohnt sich eine genau Prü­fung der Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen, denn gering­fü­gi­ge Ände­run­gen kön­nen über Erfolg und Miss­erfolg der Geset­zes­re­vi­si­on entscheiden.

Frühjahrssession 2025: Vielleicht letzte Chance für den Einzelwagenladungsverkehr

Frühjahrssession 2025: Vielleicht letzte Chance für den Einzelwagenladungsverkehr

In der Früh­jahrs­ses­si­on 2025 haben Natio­nal- und Stän­de­rat ihre letz­ten Dif­fe­ren­zen im Rin­gen um die Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) berei­nigt. Wir vom VAP begrüs­sen die defi­ni­ti­ve Ver­ab­schie­dung des Dos­siers. Damit macht das Par­la­ment den Weg frei für Eigen­wirt­schaft­lich­keit, mehr Markt und mehr Wett­be­werb im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Es liegt nun an allen Akteu­ren, diese viel­leicht letz­te Chan­ce zu ergreifen.

 

Darum geht’s:

  • Par­la­ment bewil­ligt umfang­rei­che Fördermittel
  • Räte räu­men ihre Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten end­gül­tig aus
  • Zuguns­ten von mehr Trans­pa­renz und Wett­be­werb entschieden
  • Alle EWLV-Akteu­re gefragt – einer ganz besonders

 

Parlament bewilligt umfangreiche Fördermittel

Am 17. März 2025 haben die bei­den Räte ihre Bera­tun­gen zur Revi­si­on des GüTG abge­schlos­sen. Mit dem total­re­vi­dier­ten Gesetz wol­len Bun­des­rat und Par­la­ment die Bran­che des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs befris­tet unter­stüt­zen (vgl. Blog­bei­trag «GüTG: Die Rich­tung stimmt, der Weg bleibt stei­nig»). Mit der Bewil­li­gung von 260 Mio. CHF über vier Jahre ab 2026 ver­schafft die Legis­la­ti­ve der Bran­che Zeit, um ihre Effi­zi­enz mit neuen Instru­men­ten zu erhö­hen. Die För­de­rung des EWLV wird auf acht Jahre befristet.

Eben­falls geför­dert wird die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK). Deren Ein­füh­rung soll mit einem ein­ma­li­gen Kre­dit von 180 Mio. CHF unter­stützt wer­den. Die geplan­ten Mass­nah­men dürf­ten den Bun­des­haus­halt nicht wei­ter belas­ten, da die Finan­zie­rung mit Gel­dern aus der leis­tungs­ab­hän­gi­gen Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be erfolgt.

Räte räumen ihre Meinungsverschiedenheiten endgültig aus

Ein von Mitte-links im Natio­nal­rat ein­ge­brach­tes Ver­la­ge­rungs­ziel wurde nur wenig spä­ter vom Stän­de­rat wie­der gestri­chen. Ein Min­der­heits­an­trag, der eine Sta­bi­li­sie­rung des Anteils der Güter­trans­por­te auf der Schie­ne anstreb­te, fand eben­falls keine Mehr­heit. Nach dem Stän­de­rat strich am 16. März 2025 auch eine Mitte-rechts-Mehr­heit im Natio­nal­rat die­ses Ziel wie­der aus dem Geset­zes­ent­wurf, womit es defi­ni­tiv vom Tisch ist. Bereits heute hat der Bun­des­rat einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag für den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr, nicht jedoch für den EWLV.

Zugunsten von Transparenz und Wettbewerb entschieden

Erfreu­li­cher­wei­se hat das Par­la­ment wei­te­re Anträ­ge aus dem Stän­de­rat gut­ge­heis­sen, die den Wett­be­werb im EWLV stär­ken, Trans­pa­renz för­dern und die Aus­ga­ben beschrän­ken wol­len. So sind Quer­sub­ven­tio­nie­run­gen aus dem staat­lich unter­stütz­ten Ange­bot im EWLV in nicht geför­der­te Unter­neh­mens­be­rei­che sowie ander­wei­ti­ge Markt­ver­zer­run­gen durch EWLV-Anbie­ten­de zu ver­hin­dern. Dazu defi­niert und über­wacht der Bund ent­spre­chen­de orga­ni­sa­to­ri­sche Mass­nah­men. Wei­ter soll SBB Cargo die im EWLV erbrach­ten Leis­tun­gen zu Markt­kon­di­tio­nen anbie­ten und Finanz­flüs­se, die Kos­ten- und Ertrags­ent­wick­lung im EWLV sowie Indi­ka­to­ren zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit jähr­lich im Geschäfts­be­richt offen­le­gen. Für das Bereit­stel­len der not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen zur Nach­ver­fol­gung der Ziel­er­rei­chung ist das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) zuständig.

Alle EWLV-Akteure gefragt – einer ganz besonders

Die DAK allein kann den EWLV kaum zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit füh­ren. Damit das revi­dier­te GüTG Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen alle invol­vier­ten Kräf­te zur Erhö­hung der Pro­duk­ti­vi­tät im EWLV bei­tra­gen. Die Haupt­ver­ant­wor­tung für eine erfolg­rei­che Ziel­er­rei­chung liegt bei SBB Cargo. Die Güter­ver­kehrs­toch­ter des SBB-Kon­zerns hat zwei­fel­los den gröss­ten Stell­he­bel zur Errei­chung der Eigen­wirt­schaft­lich­keit im EWLV.

129 neue Loks für SBB Cargo: Wie geht das?

129 neue Loks für SBB Cargo: Wie geht das?

SBB Cargo will ihre Flot­te bis 2035 mit bis zu 129 moder­nen Stre­cken­lo­ko­mo­ti­ven erneu­ern. Gleich­zei­tig beklagt sie hohe Fix­kos­ten im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV), hat ihre Prei­se über die letz­ten Mona­te über­mäs­sig erhöht und ihr Ange­bot abge­baut. Das birgt die akute Gefahr einer Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se. Wir vom VAP stel­len die Gross­be­stel­lung in Frage und ver­lan­gen mehr Transparenz.

Darum geht’s:

  • SBB Cargo inves­tiert in die Zukunft des Schienengüterverkehrs
  • Preis­stei­ge­run­gen und Ange­bots­ab­bau ver­grau­len Güterbahnkunden
  • VAP hin­ter­fragt betriebs­wirt­schaft­li­che Argu­men­ta­ti­on und for­dert Transparenz

 

SBB Cargo investiert in die Zukunft des Schienengüterverkehrs

SBB Cargo will ihre Flot­te moder­ni­sie­ren und damit die Zukunft des Güter­ver­kehrs auf der Schie­ne sichern. In einer Medi­en­mit­tei­lung vom 26. Sep­tem­ber 2024 hat sie die Beschaf­fung von bis zu 129 neuen Stre­cken­lo­ko­mo­ti­ven ange­kün­digt. Die neuen Loks sol­len von 2027 bis 2035 aus­ge­lie­fert wer­den und die ver­al­te­ten Zug­fahr­zeu­ge erset­zen. SBB Cargo stellt ihre Ent­schei­dung als Not­wen­dig­keit dar, um den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Zukunft fit zu machen, was begrüs­sens­wert ist. Die neuen Loks sind effi­zi­en­ter, leis­tungs­fä­hi­ger und mit inno­va­ti­ven Tech­no­lo­gien wie einem Bat­te­rie­an­trieb für Ver­keh­re auf der letz­ten Meile aus­ge­stat­tet. So will SBB Cargo die Betriebs­kos­ten um 60% sen­ken und zur Auto­ma­ti­sie­rung des Güter­ver­kehrs beitragen.

Preissteigerungen und Angebotsabbau vergraulen Bahnkunden

Uns vom VAP stellt sich eine zen­tra­le Frage: Wie passt die gross­an­ge­leg­te Beschaf­fung von 129 Loko­mo­ti­ven mit der aktu­el­len Geschäfts­ent­wick­lung und ‑prak­tik von SBB Cargo zusam­men? In den ver­gan­ge­nen Mona­ten hat SBB Cargo ihre Güter­bahn­kun­den mit mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen und einem Abbau im Ange­bot kon­fron­tiert (vgl. VAP-Blog­ar­ti­kel «Total­re­vi­si­on GüTG: Die Stim­mung der Bran­che droht zu kip­pen». Die­ses markt­ver­zer­ren­de Ver­hal­ten könn­te eine Reduk­ti­on der Volu­men im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und eine ver­mehr­te Ver­la­ge­rung auf die Stras­se zur Folge haben. Tritt die­ser Fall tat­säch­lich ein, lässt sich eine der­art umfas­sen­de Inves­ti­ti­on nicht rechtfertigen.

VAP hinterfragt betriebswirtschaftliche Argumentation und fordert Transparenz

SBB Cargo hält sich zu den betrieb­li­chen und finan­zi­el­len Wir­kun­gen des Gross­pro­jekts lei­der bedeckt. Das ist dem Ver­trau­en in die staat­li­che Güter­ver­kehrs­toch­ter nicht gera­de zuträg­lich. Immer­hin geht es um Inves­ti­tio­nen im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich, die unter der Prä­mis­se der Eigen­wirt­schaft­lich­keit die Güter­bahn­kun­den tra­gen müs­sen. Des­halb hal­ten wir es für uner­läss­lich, dass SBB Cargo ihre Über­le­gun­gen offen­legt. Im Wei­te­ren regen wir an, dass sie die Zahl der Loko­mo­ti­ven über­denkt und als Ergän­zung zum Kauf eine Miete oder einen Teil­kauf mit Opti­on auf mehr Loks in Betracht zieht.

Die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs nimmt Fahrt auf

Die Digitalisierung des Schienengüterverkehrs nimmt Fahrt auf

Die Poli­tik passt die Rah­men­be­din­gun­gen für die Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) an und die Tech­no­lo­gie für den künf­ti­gen Stan­dard wird Schritt für Schritt fest­ge­legt. Die Schweiz stimmt ihren Ein­füh­rungs­pro­zess auf den­je­ni­gen in Euro­pa ab. Als Bran­chen­ak­teu­re wol­len wir vom VAP die Zulas­sung für den kom­mer­zi­el­len Ver­kehr vor­an­trei­ben und über­neh­men des­halb eine Schlüs­sel­rol­le in der Koor­di­na­ti­on und Doku­men­ta­ti­on der ent­spre­chen­den Projekte.

Darum geht’s:

  • Stän­de­rat gibt grü­nes Licht für die DAK und den Einzelwagenladungsverkehr
  • GüTG mit euro­päi­schem Fahr­plan harmonisiert
  • Tech­no­lo­gie muss sich als Stan­dard beweisen
  • Schwei­zer Bran­che über­nimmt Vorreiterrolle
  • Zwei Etap­pen, ein Ziel: Ver­net­zung mit der Zukunft
  • VAP ver­wan­delt Erfah­run­gen in pra­xis­ge­rech­te Lösungen

 

Ständerat gibt grünes Licht für die DAK und den Einzelwagenladungsverkehr

Die Ent­wick­lun­gen rund um die Digi­ta­li­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ver­lau­fen buch­stäb­lich mehr­glei­sig. Eine Wei­chen­stel­lung im poli­ti­schen Pro­zess hat am 24. Sep­tem­ber 2024 statt­ge­fun­den. An die­sem Bera­tungs­tag in der Herbst­ses­si­on des Schwei­zer Par­la­ments hat sich der Stän­de­rat zur Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes bera­ten und den Ver­pflich­tungs­kre­dit zur Ein­füh­rung der DAK in der Höhe von 180 Mio. Fran­ken sowie den Ver­pflich­tungs­kre­dit zur Moder­ni­sie­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs über 260 Mio. Fran­ken gut­ge­heis­sen. Damit hat der Erstrat die wich­tigs­ten Eck­punk­te der bun­des­rät­li­chen Bot­schaft vom 10. Janu­ar 2024 auf­ge­grif­fen und sich mit einer brei­ten Mehr­heit expli­zit für die Digi­ta­li­sie­rung des Güter­ver­kehrs mit der seit vie­len Jah­ren ver­fei­ner­ten Inno­va­ti­on aus­ge­spro­chen. Dazu Bun­des­rat Albert Rösti in sei­nem Votum vor dem Rats­ple­num: «Neben der digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung sol­len wei­te­re kon­kre­te Moder­ni­sie­rungs­schrit­te erfol­gen, wie zum Bei­spiel Buchungs­platt­for­men.» Wes­halb diese Bemer­kung eine holis­ti­sche Per­spek­ti­ve auf die DAK wider­spie­gelt, legen wir in unse­rem Blog­bei­trag «Daten­öko­sys­te­me: Bran­che am run­den Tisch mit Bun­des­rat Rösti» dar.

GüTG mit europäischem Fahrplan harmonisiert

Die Pla­nung des revi­dier­ten GüTG und der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung har­mo­niert mit dem euro­päi­schen Fahr­plan. Die Inkraft­set­zung ist auf Ende 2026 bis Anfang 2027 zu erwar­ten. Ab dann wer­den die bud­ge­tier­ten Bun­des­mit­tel für die DAK-Migra­ti­on bereit­ste­hen. Die Akteu­re des Euro­pean DAC Deli­very Pro­gram­me (EDDP) von Europe’s Rail wol­len die DAK-Migra­ti­on ab 2028 in gros­sem Stil aus­rol­len. Die­ses Umset­zungs­pro­gramm ver­eint Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men, Infra­struk­tur­be­trei­ber, Wagen­hal­ter sowie die Eisen­bahn­zu­lie­fer­indus­trie, für die Instand­hal­tung zustän­di­ge Stel­len, Bran­chen­or­ga­ni­sa­tio­nen, Eisen­bahn­for­schungs­zen­tren und poli­ti­sche Insti­tu­tio­nen. Die­ses inte­grier­te gemein­sa­me Pro­gramm baut auf For­schungs- und Ent­wick­lungs­er­geb­nis­se und Pilot­pro­jek­te und strebt die Gewähr­leis­tung der not­wen­di­gen Mass­nah­men für eine schnel­le, tech­nisch und wirt­schaft­lich mach­ba­re euro­pa­wei­te DAK-Ein­füh­rung an.

Technologie muss sich als Standard beweisen

Damit sich die­ses ambi­tio­nier­te Ziel errei­chen lässt, braucht es eine ent­wi­ckel­te und betriebs­er­prob­te Tech­no­lo­gie. Auch hier hat das EDDP bereits erheb­li­che Vor­ar­beit geleis­tet und Anfang 2024 das «DAC Basis Packa­ge» als künf­ti­gen Sys­tem­stan­dard für den euro­päi­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kom­mu­ni­ziert. Das EDDP sieht Pilot­zü­ge in ganz Euro­pa vor, um die Tech­no­lo­gie des «DAC Basis Packa­ge» zu ver­fei­nern und umfas­send zu tes­ten. Das Start­pa­ket ent­hält die fol­gen­den Komponenten:

  • DAK (mechanisch/pneumatisch) ein­schliess­lich Ener­gie-/Da­ten­sys­tem
  • Erken­nen der Zugzusammenstellung
  • Auto­ma­ti­sche Bremsprobe
  • Zug­voll­stän­dig­keits­prü­fung
  • Auto­ma­ti­sches Ent­kup­peln (im Zug von der Lok oder von der Wagenseite)

Noch steht ein wich­ti­ger Sys­tem­ent­scheid aus: Für die Daten­über­tra­gungs­tech­no­lo­gie im Zug ste­hen die Optio­nen Sin­gle per Ether­net und Power­line+ in der End­aus­wahl. Da in der Schweiz bereits erfolg­rei­che Tests mit Power­line+ erfolgt sind, soll nun zeit­nah ein zulas­sungs­fä­hi­ger Pilot­zug mit die­ser Tech­no­lo­gie rea­li­siert werden.

Schweizer Branche übernimmt Vorreiterrolle

Die Schweiz will zu dem vom EDDP koor­di­nier­ten euro­päi­schen DAK-Ent­wick­lungs­pro­jekt sub­stan­zi­ell bei­tra­gen und die­ses eng mit den euro­päi­schen Orga­ni­sa­tio­nen von EDDP abstim­men. So schickt sich die Schwei­zer Bahn­bran­che an, die Sys­tem­in­te­gra­ti­on zur Zulas­sung kom­mer­zi­el­ler Ein­sät­ze vor­an­zu­trei­ben. Die tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen und der funk­tio­na­le Leis­tungs­um­fang des «DAC Basis Packa­ge» und die Über­tra­gungs­tech­no­lo­gie Power­line+ bil­den die Grund­la­ge für die wei­te­ren Arbei­ten des Schwei­zer Pro­jekt­teams. Dem­nach wer­den BAV, VAP und VöV ihre gemein­sam unter­zeich­ne­te Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ent­spre­chend erweitern.

Zwei Etappen, ein Ziel: Vernetzung mit der Zukunft

Der Bei­trag der Schweiz zur DAK-Ein­füh­rung erfolgt in zwei Etap­pen. Vorab soll die Sys­tem­in­te­gra­ti­on auf dem Schwei­zer Pio­nier­zug zügig bis zur Zulas­sungs­rei­fe vor­an­ge­trie­ben und deren All­tags­taug­lich­keit dann im kom­mer­zi­el­len Ein­satz nach­ge­wie­sen wer­den. Der Bund wird die Ent­wick­lung mit För­der­mit­teln gemäss Arti­kel 10 Güter­trans­port­ge­setz unterstützen.

  • Das Ent­wick­lungs­pro­jekt EP3 zur Rea­li­sie­rung der Zulas­sung eines ers­ten Pio­nier­zugs mit den Funk­tio­nen nach «DAC Basic Packa­ge» hat begon­nen. Ziel ist es, bis Mitte 2026 eine BAV-Betriebs­be­wil­li­gung für defi­nier­te kom­mer­zi­el­le Fahr­ten auf dem Schwei­zer Nor­mal­spur­netz zu erlan­gen. Dazu haben rund 30 moti­vier­te Swiss­rail-Mit­glie­der, SBB Cargo, das BAV und VAP-Ver­tre­ter am 30. August 2024 ihre Absicht bekun­det, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gemein­sam kon­kur­renz­fä­hig zu machen und die Schwei­zer DAK-Tech­no­lo­gie nach aus­sen zu tra­gen. Mit EP3 wol­len die Bran­chen­ak­teu­re die Defi­ni­ti­on des künf­ti­gen euro­päi­schen Stan­dards im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wesent­lich mit­ge­stal­ten. Es ist nun an der Zeit, Grund­satz­dis­kus­sio­nen zu ver­las­sen und betriebs­taug­li­che Lösun­gen zu erar­bei­ten. Die neuen Sys­te­me müs­sen robust, all­tags­taug­lich und finan­zier­bar sein, damit der Güter­zug künf­tig wirt­schaft­lich erfolg­reich ver­keh­ren kann.
  • Mit dem Ent­wick­lungs­pro­jekt EP4 sol­len nach Abschluss von EP3 meh­re­re DAK-Züge im Zeit­raum von 2026 bis 2027 für kom­mer­zi­el­le Fahr­ten auf das Schwei­zer Schie­nen­sys­tem gebracht wer­den. Erste Gesprä­che mit Ver­la­dern haben bereits statt­ge­fun­den. Gesucht wer­den iso­lier­te Ver­keh­re, die sich für eine früh­zei­ti­ge DAK-Umstel­lung als Pio­nier­zü­ge eig­nen. Das Ziel die­ser zwei­ten Etap­pe ist das Sam­meln von Betriebs­er­fah­rung und die wei­te­re Ertüch­ti­gung im rea­len Ein­satz. Die Pio­nier­zü­ge sol­len invol­vier­ten Anspruchs­grup­pen und Inves­to­ren ein kon­kre­tes Bild über die künf­ti­gen Mög­lich­kei­ten mit der DAK und der damit ein­her­ge­hen­den Digi­ta­li­sie­rung im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr geben.
VAP verwandelt Erfahrungen in praxisgerechte Lösungen

Wir vom VAP wer­den die erwähn­ten Pro­jek­te für alle Inter­es­sier­ten und Betei­lig­ten koor­di­nie­ren und doku­men­tie­ren. Damit wol­len wir einen brei­ten Erfah­rungs­aus­tausch und volle Pra­xis­taug­lich­keit bis in die Anschluss­glei­se und die Logis­tik der Wirt­schaft sicher­stel­len. Unse­re Mit­glie­der – allen voran die Ver­la­der und Wagen­hal­ter – betei­li­gen sich aktiv an den bei­den Ent­wick­lungs­etap­pen. Damit las­sen sich Erkennt­nis­se aus Pilot­pro­jek­ten ska­lie­ren und Syn­er­gien für alle Bran­chen­ak­teu­re nutz­bar machen.

Herbstsession 2024: Verkehrspolitik auf der Agenda

Herbstsession 2024: Verkehrspolitik auf der Agenda

In der Herbst­ses­si­on vom 9. bis 27. Sep­tem­ber 2024 beriet das Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche The­men. Ein beson­de­res Augen­merk galt der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG). Diese Geset­zes­vor­la­ge steht in einem schrof­fen Gegen­satz zum fak­ti­schen Allein­gang von SBB Cargo.

 

Darum geht’s:

  • Bahn­in­fra­struk­tur 2025–2028
  • Rösti und Bur­kart war­nen vor dras­ti­schen Tariferhöhungen
  • Wei­te­re Finanz­sprit­ze für die SBB
  • Ver­la­ge­rungs­zie­le beim Aus­bau der NEAT-Zubringer

 

Bahninfrastruktur 2025 bis 2028 erhalten und weiterentwickeln

Am 23. Sep­tem­ber 2024 behan­del­te der Natio­nal­rat als Erstrat das Geschäft des Bun­des­ra­tes 24.045 «Finan­zie­rung des Betriebs und Sub­stanz­er­halts der Bahn­in­fra­struk­tur, der Sys­tem­auf­ga­ben in die­sem Bereich und zu Inves­ti­ti­ons­bei­trä­gen an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen in den Jah­ren 2025–2028». Für die anste­hen­den Auf­ga­ben hatte der Bun­des­rat am 15. Mai 2024 einen Zah­lungs­rah­men von gesamt­haft 16,442 Mil­li­ar­den Fran­ken bean­tragt, rund 2 Mil­li­ar­den mehr als in der Vorperiode.

Mit die­ser Vor­la­ge legt der Bun­des­rat für die Jahre 2025 bis 2028 die Ziele für den Betrieb, die Erhal­tung und die tech­ni­sche Ent­wick­lung der vom Bund finan­zier­ten Bahn­in­fra­struk­tur fest. Die Finan­zie­rung erfolgt das drit­te Mal voll­stän­dig aus dem Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF). Der Natio­nal­rat hiess den Kre­dit bei gleich­zei­ti­ger Ableh­nung eines Min­der­heits­an­trags zwecks Auf­sto­ckung des Kre­dits um 500 Mil­lio­nen gut.

Gleich­zei­tig schlug der Bun­des­rat vor, den bestehen­den Rah­men­kre­dit für Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an pri­va­te Güter­ver­kehrs­an­la­gen 2021 bis 2024 um ein Jahr zu ver­län­gern. Dies, weil sich die Rea­li­sie­rung gros­ser Pro­jek­te ver­zö­gert hat. Für Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge an Anla­gen für den Güter­um­schlag im kom­bi­nier­ten Ver­kehr (KV) und an Anschluss­glei­se sieht er zudem einen vier­jäh­ri­gen Ver­pflich­tungs­kre­dit von 185 Mil­lio­nen Fran­ken vor. Mit die­sem soll der Bau, die Erwei­te­rung und die Erneue­rung der fol­gen­den Kom­po­nen­ten finan­ziert werden:

  • KV-Umschlags­an­la­gen und Anschluss­glei­se in der Schweiz, die dem Kon­zept für den Güter­trans­port auf der Schie­ne nach Arti­kel 3 GüTG entsprechen
  • KV-Umschlags­an­la­gen im Aus­land, die zur Errei­chung des Ver­la­ge­rungs­ziels nach Arti­kel 3 GVVG not­wen­dig sind
  • Hafen­an­la­gen für den Güter­um­schlag im KV

Der Natio­nal­rat gab dem Antrag des Bun­des­ra­tes mit 194 zu 1 Stim­men statt. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Kontroverse Entwicklungen in der Debatte um den Schienengüterverkehr

Der Stän­de­rat behan­del­te am 24. Sep­tem­ber 2024 als Erstrat die Total­re­vi­si­on des GüTG. Über die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Debat­te um Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr droht zu ent­glei­sen» berich­tet.

Mit der Revi­si­on will der Gesetz­ge­ber mehr Wett­be­werb auf der Schie­ne ermög­li­chen, den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr stär­ken und markt­ver­zer­ren­de Dis­kri­mi­nie­rung ver­hin­dern. Er möch­te das ver­al­te­te Sys­tem durch Auto­ma­ti­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung moder­ni­sie­ren, Bau und Erneue­rung der pri­va­ten Güter­ver­kehrs­an­la­gen wei­ter­hin finan­zi­ell unter­stüt­zen und die LSVA neu als Umschlag­s­pau­scha­le an die Fracht­zah­ler zurückerstatten.

Nach einer aus­führ­li­chen Bera­tung befür­wor­te­te der Stän­de­rat die Vor­la­ge mit 35 zu 3 Stim­men bei 3 Enthaltungen.

Die­ser Ent­scheid steht im Kon­text der aktu­el­len Gemüts­la­ge der Schwei­zer Güter­bahn­kun­den. SBB-Toch­ter SBB Cargo kon­ster­niert die ver­la­den­de Wirt­schaft seit eini­gen Wochen mit unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen – bei gleich­blei­ben­dem oder schlech­te­rem Leis­tungs­an­ge­bot. Die Fol­gen die­ses kon­tro­ver­sen Ver­hal­tens sind fatal. Viele pri­vat­wirt­schaft­li­che Ver­la­der sehen sich gezwun­gen, bis zu 10% ihres Güter­trans­port­vo­lu­mens auf die Stras­se zurück­zu­ver­la­gern, weil sich der Trans­port via Schie­ne nicht mehr rech­net. SBB Cargo wie­der­um bie­tet kei­ner­lei Gesprächs­be­reit­schaft für die Ent­wick­lung von Alter­na­ti­ven. Die­ses Ver­hal­ten wider­spricht den Bestre­bun­gen mit der GüTG-Revi­si­on und dem Kon­sens, der vor der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zwi­schen Poli­tik, Wirt­schaft und Staats­bahn ver­ein­bart wurde. In sei­nem Votum bekräf­tig­te Stän­de­rat Thier­ry Bur­kart, FDP/AG, sei­nes Zei­chens auch Prä­si­dent der ASTAG, dass die SBB ihre Preis­po­li­tik nicht nur auf das viel­leicht Not­wen­di­ge, son­dern auch auf das im Markt Mög­li­che aus­rich­tet, um eine Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se trotz Sub­ven­tio­nen zu ver­mei­den. Auch Bun­des­rat Rösti ver­wies in sei­nem Votum in die­sem Zusam­men­hang auf drei wesent­li­che Ele­men­te: Ver­la­de­pau­scha­len, Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Prei­se, die zu einem Opti­mum zusam­men­ge­fügt wer­den soll­ten. Es brau­che diese drei Berei­che, damit am Schluss die Ren­ta­bi­li­tät gege­ben sei und keine Rück­ver­la­ge­rung statt­fin­de. Auf­grund sei­ner Gesprä­che mit wich­ti­gen Ver­la­dern glau­be er, dass die Situa­ti­on eini­ger­mas­sen beru­higt und eine Lösung gefun­den wer­den könne.

Weitere Finanzspritze für die Schweizerischen Bundesbahnen

Am 11. und 19. Sep­tem­ber 2024 dis­ku­tier­te der Stän­de­rat und am 16. und 23. Sep­tem­ber 2024 der Natio­nal­rat erneut die vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen Ände­run­gen des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBBG). Nach der letz­ten Bera­tung ver­blie­ben Dif­fe­ren­zen bei Art. 20 zu den Finan­zie­rungs­in­stru­men­ten. Neu sol­len die SBB Inves­ti­tio­nen aus­ser­halb des abgel­tungs­be­rech­tig­ten Bereichs der Spar­te Infra­struk­tur durch ver­zins­li­che und rück­zahl­ba­re Dar­le­hen der Bun­destre­sore­rie finan­zie­ren kön­nen, solan­ge sie die in den stra­te­gi­schen Zie­len des Bun­des­ra­tes defi­nier­ten Vor­ga­ben zur Net­to­ver­schul­dung ein­hal­ten. Über­steigt der Fremd­fi­nan­zie­rungs­be­darf der SBB für diese Inves­ti­tio­nen die Vor­ga­ben zur Net­to­ver­schul­dung nach Abs. 1, so ist die­ser durch Kapi­tal­zu­schüs­se des Bun­des zu decken. Der Bun­des­rat bean­tragt der Bun­des­ver­samm­lung im Rah­men sei­nes Vor­anschlags die erfor­der­li­chen Kapitalzuschüsse.

Der Stän­de­rat kam zum Schluss, die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für die SBB zu kür­zen. In der zwei­ten Bera­tungs­run­de am Mitt­woch stimm­te er oppo­si­ti­ons­los einer Reduk­ti­on auf 850 Mil­lio­nen Fran­ken zu und löste anschlies­send die Aus­ga­ben­brem­se. Mari­an­ne Maret (Mitte/VS), Prä­si­den­tin der Ver­kehrs­kom­mis­si­on, erklär­te, dass die SBB sich schnel­ler von der Krise erholt hät­ten, wäh­rend sich die finan­zi­el­le Lage des Bun­des ver­schlech­te­re. Der Natio­nal­rat folg­te dem Stän­de­rat und stimm­te dem gekürz­ten Kapi­tal­zu­schuss für die SBB zu. Zudem berei­nig­te er die Dif­fe­ren­zen bei den Dar­le­hen, indem er einer fle­xi­ble­ren Ober­gren­ze für Tre­sore­rie­dar­le­hen zustimmte.

Die Ent­schei­dun­gen der Räte sind in einem grös­se­ren Zusam­men­hang zu betrach­ten. Um die finan­zi­el­le Schief­la­ge des Bun­des­be­triebs wie­der ins Lot zu brin­gen, hatte der Natio­nal­rat in der Win­ter­ses­si­on 2023 mehr­heit­lich zuge­stimmt, den SBB einen ein­ma­li­gen Kapi­tal­zu­schuss in der Höhe der Fern­ver­kehrs­ver­lus­te von 1,15 Mil­li­ar­den Fran­ken zur Schul­den­re­du­zie­rung zu gewäh­ren. Von die­ser Finanz­sprit­ze pro­fi­tiert auch Toch­ter SBB Cargo, die bereits umfas­sen­de Finanz­un­ter­stüt­zung im Nach­gang der Covid-Pan­de­mie bezo­gen hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss einer Leis­tungs­ver­ein­ba­rung zur Abgel­tung ihres Netz­werk­ver­kehrs, den sie offen­sicht­lich nicht eigen­wirt­schaft­lich abwi­ckeln kann. Die pri­vat­wirt­schaft­li­chen Akteu­re hin­ge­gen erhiel­ten weder Covid-Mit­tel noch ver­fü­gen sie über nicht betriebs­not­wen­di­ge Res­sour­cen und Betei­li­gun­gen zur Stär­kung ihrer Investitionsfähigkeit.

Balance der Verlagerungsziele beim Ausbau der NEAT-Zubringer gesucht

Die drei Motio­nen 24.3389 «Aus­bau links­rhei­ni­scher Neat-Zubrin­ger im Inter­es­se der Ver­la­ge­rung vor­an­trei­ben», 24.3390 «Sta­bi­li­sie­rung des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereit­stel­lung von Puf­fer­glei­sen» und 24.3391 «Für eine stär­ke­re Ver­la­ge­rung auf mitt­le­re Trans­port­di­stan­zen» kamen am 24. Sep­tem­ber 2024 vor den Stän­de­rat. Die ein­rei­chen­de Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen will damit die Zubrin­ger­stre­cken zur NEAT optimieren.

Der Stän­de­rat nahm die zwei ers­ten Motio­nen an, lehn­te jedoch die drit­te ab. Ihre Annah­me setz­te einen Ver­la­ge­rungs­auf­trag auch für den Bin­nen­ver­kehr vor­aus, den die Ver­fas­sung nicht vorsieht.

Grund­sätz­lich begrüs­sen wir eine effi­zi­en­te Stre­cken­füh­rung auf dem Nord-Süd-Kor­ri­dor im Hin­blick auf die Ver­sor­gungs­si­cher­heit, Aus­weich­ka­pa­zi­tä­ten im Fall von Bau­stel­len­pha­sen, Pünkt­lich­keit und Qua­li­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Diese Mei­nung brach­te VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li bereits am Jubi­lä­ums­tref­fen mit Alt-Bun­des­rat Adolf Ogi im Herbst 2021 zum Aus­druck (vgl. Blog­bei­trag «25 Jahre «Ver­trag von Luga­no» – ein Blick in die Zukunft»).

Aller­dings kri­ti­sie­ren wir den ein­sei­ti­gen Fokus der Motio­nen auf den KV. Damit ver­pas­sen die Ver­ant­wort­li­chen in der Ver­kehrs­ver­la­ge­rung die Chan­ce, auch ande­re For­men mul­ti­mo­da­ler Ver­keh­re über den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr zu för­dern. Das steht in einem deut­li­chen Gegen­satz zur gemein­sa­men Poli­tik der DACH-Staa­ten (Deutsch­land-Öster­reich-Schweiz), die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung DAK rasch ein­zu­füh­ren. Im Wei­te­ren wider­spre­chen die Motio­nen der Revi­si­on des GüTG (siehe oben), da sie nicht nur im Import, Export und Bin­nen­ver­kehr, son­dern auch im Tran­sit umwelt- und ener­gie­po­li­ti­sche Ziele verfolgen.

Wir vom VAP for­dern, dass der Bun­des­rat im nächs­ten Ver­la­ge­rungs­be­richt zusätz­lich das Poten­zi­al mit ande­ren mul­ti­mo­da­len Ver­kehrs­ar­ten abklärt und dar­stellt. Auch für kon­ven­tio­nel­le Güter­zü­ge soll ein Qua­li­täts­mo­ni­to­ring ein­ge­führt wer­den, wie es im KV seit Jah­ren besteht. Die Unter­schei­dung zwi­schen kom­bi­nier­tem und kon­ven­tio­nel­lem Ver­kehr muss abge­schafft wer­den. Mit dem GüTG wird eine finan­zi­el­le För­de­rung des Import‑, Export- und Bin­nen­ver­kehrs ein­ge­führt. Im Tran­sit hin­ge­gen soll wei­ter­hin nur der unbe­glei­te­te KV (UKV) finan­zi­ell geför­dert wer­den. Wir mei­nen, dass sich diese Hal­tung nicht mit den GüTG-Zie­len ver­ein­ba­ren lässt. Denn der Ver­fas­sungs­auf­trag im Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ge­setz (GVVG) defi­niert die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im Tran­sit als Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne, nicht auf den UKV. Nur Art. 8 GVVG führt für die För­de­rung des UKV den Zusatz «in ers­ter Linie» ein, wohl­ge­merkt zum Scha­den der übri­gen mul­ti­mo­da­len Logis­tik­lö­sun­gen mit Schie­nen­an­teil (vgl. Kasten).

Art. GVVG För­de­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs (Fas­sung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Juni 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024)

1 Damit das Ver­la­ge­rungs­ziel erreicht wird, kann der Bund För­der­mass­nah­men beschlies­sen. Dabei wird in ers­ter Linie der unbe­glei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr geför­dert. Diese Mass­nah­men dür­fen keine dis­kri­mi­nie­ren­den Aus­wir­kun­gen auf die schwei­ze­ri­schen und aus­län­di­schen Trans­port­un­ter­neh­men im Güter­ver­kehr haben.

2 Im unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr hat die Höhe der durch­schnitt­li­chen Abgel­tung pro trans­por­tier­te Sen­dung von Jahr zu Jahr abzunehmen.

3 Der beglei­te­te kom­bi­nier­te Ver­kehr (Rol­len­de Land­stras­se) kann bis Ende 2028 geför­dert werden.

4 Der Bund kann sich im Jahr nach Ein­stel­lung des Betriebs der Rol­len­den Land­stras­se an den Liqui­da­ti­ons­kos­ten der Betrei­be­rin beteiligen.

 

Totalrevision GüTG: Die Stimmung der Branche droht zu kippen

Totalrevision GüTG: Die Stimmung der Branche droht zu kippen

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­ra­tes (KVF‑S) hat ihre Bera­tun­gen zur Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) abge­schlos­sen. Wie der Bun­des­rat will sie die Rah­men­be­din­gun­gen zuguns­ten von mul­ti­mo­da­len Logis­tik­ket­ten ver­bes­sern. Doch das aktu­el­le Ver­hal­ten von SBB Cargo mit mas­si­ven Preis­er­hö­hun­gen und einem Ange­bots­ab­bau wider­spricht die­sen Bestre­bun­gen und bringt die Ver­la­der in ein gefähr­li­ches Dilemma.

Darum geht’s:

  • Was bis­her geschah
  • Kla­res Ja zu Mul­ti­mo­da­li­tät und Wettbewerb
  • Kon­tro­ver­ses Ver­hal­ten von SBB Cargo
  • Bund in der Pflicht
  • Gemein­sam aus dem Dilemma

 

Was bisher geschah

Über die ers­ten Anträ­ge der KVF‑S zur bun­des­rät­li­chen Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz (Total­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men) haben wir in unse­rem Blog­bei­trag «Jetzt oder nie: Weg­wei­sen­de Debat­te zum Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» bereits aus­führ­lich berich­tet. Wie am 21. Juni 2024 kom­mu­ni­ziert, will die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on den Wett­be­werb im Güter­trans­port gezielt stär­ken, die Zustän­dig­keit der Rail­Com zur Durch­set­zung eines dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Ange­bots im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) regeln und die Inhal­te zu den Leit­li­ni­en zum Schie­nen­gü­ter­trans­port als Grund­la­ge für die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung im EWLV konkretisieren.

Klares Ja zu Multimodalität und Wettbewerb

Die Stän­de­rats­kom­mis­si­on hat ihre Detail­be­ra­tung nun abge­schlos­sen. In ihrer jüngs­ten Medi­en­mit­tei­lung vom 20. August 2024 for­dert sie den Gesetz­ge­ber auf, im Regel­werk fest­zu­hal­ten, dass Ver­la­de­bei­trä­ge an die Ver­sen­der und Emp­fän­ger wei­ter­ge­ge­ben und unter­neh­mens­in­ter­ne Leis­tun­gen trans­pa­rent gemacht und kon­trol­liert wer­den. Schliess­lich regt eine Kom­mis­si­ons­mehr­heit an, dass eine Ver­län­ge­rung der För­de­rung des EWLV durch das Par­la­ment und nicht durch den Bun­des­rat ent­schie­den wer­den soll­te. Damit möch­te die KVF‑S sicher­stel­len, dass die Finanz­kom­pe­tenz und der Ent­scheid über eine etwa­ige Ver­län­ge­rung der Unter­stüt­zung auf der­sel­ben Stufe liegen

Kontroverses Verhalten von SBB Cargo

Der­zeit erhit­zen sich die Gemü­ter der Ver­la­der über das Ver­hal­ten der SBB-Toch­ter SBB Cargo, das den Bestre­bun­gen der KVF‑S und den bis­he­ri­gen Bekun­dun­gen des Bun­des­ra­tes deut­lich ent­ge­gen­läuft. Die Mono­pol­an­bie­te­rin ver­langt für ihre Leis­tun­gen einen Auf­preis von 20% bis 60% – ganz selbst­ver­ständ­lich und ohne Kos­ten­trans­pa­renz oder die Mög­lich­keit, gemein­sam mit den Güter­bahn­ak­teu­ren Kos­ten aus dem Sys­tem zu redu­zie­ren. Selbst wenn das GüTG wie vor­ge­schla­gen ange­passt wird und der Stän­de­rat den Anträ­gen der KVF‑S statt­gibt, besteht die akute Gefahr, dass die Ver­la­der ihre Ver­keh­re im gros­sen Stil auf die Stras­se ver­la­gern. Da eine der­art stra­te­gi­sche Neu­ori­en­tie­rung nicht von heute auf mor­gen pas­siert, wer­den sie ihre Logis­tik­kon­zep­te über die nächs­ten zwei Jahre anpas­sen. In die­sem Fall wären sowohl die Geset­zes­vor­la­ge selbst als auch die dafür not­wen­di­gen Bun­des­mit­tel obso­let – und eine dies­be­züg­li­che Bera­tung des Par­la­ments in der Herbst­ses­si­on 2024 sowieso.

Bund in der Pflicht

Um unge­recht­fer­tig­te Markt­dis­kri­mi­nie­rung und ein Ver­la­gern auf die Stras­se zu ver­mei­den, könn­ten die Ver­la­der ihre Logis­tik­kon­zep­te auch auf alter­na­ti­ve Bahn­an­ge­bo­te von inno­va­ti­ven und muti­gen Güter­bah­nen aus­rich­ten und ihre Ver­kehrs­vo­lu­mi­na vom Staats­mo­no­pol in einen markt­wirt­schaft­li­chen Wett­be­werb umplat­zie­ren. Das ent­sprä­che dem Ziel der KVF‑S, die durch Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen und über­ar­bei­te­te Leit­li­ni­en zum EWLV mehr Wett­be­werb ver­langt. Es liegt daher nicht unwe­sent­lich in der Ver­ant­wor­tung des Bun­des, so bald als mög­lich ent­spre­chen­de Mass­nah­men beim Bestell­pro­zess auf­zu­glei­sen, pri­va­te Güter­bah­nen zu Ange­bo­ten auf­zu­for­dern und ihnen den Rücken bei deren Auf­bau zu stärken.

Gemeinsam aus dem Dilemma

Die Bran­che muss einen Weg aus dem aktu­el­len Dilem­ma fin­den, bevor die Debat­te eska­liert. Es liegt nun in der Hand der Bran­chen­ak­teu­re und des Bun­des, gemein­sam mehr Wett­be­werb zu ermög­li­chen und den EWLV grund­le­gend zu moder­ni­sie­ren. Dazu müs­sen sie das Sys­tem EWLV Hand in Hand orga­ni­sa­to­risch ver­än­dern, stär­ker für Dritt­an­bie­ter öff­nen und auf Augen­hö­he wei­ter­ent­wi­ckeln. Hier bestehen sei­tens der Pri­vat­wirt­schaft bereits attrak­ti­ve Lösungs­an­sät­ze. Sagt das Par­la­ment ja zu För­de­rung des EWLV und stärkt damit den intra­mo­da­len Wett­be­werb, so könn­ten die Ver­la­der und Güter­bah­nen auf Trotz­re­ak­tio­nen ver­zich­ten. Statt­des­sen könn­ten sie – gemein­sam mit den SBB – die Chan­ce ergrei­fen, sich end­lich vom mono­po­lis­ti­schen EWLV los­zu­ei­sen und ein eigen­wirt­schaft­li­ches, breit abge­stütz­tes Netz­werk­an­ge­bot zu entwickeln.

Jetzt oder nie: Wegweisende Debatte zum Schweizer Schienengüterverkehr

Jetzt oder nie: Wegweisende Debatte zum Schweizer Schienengüterverkehr

Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Stän­de­rats (KVF‑S) ist im Früh­jahr auf die Total­re­vi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) ein­ge­tre­ten und hat rich­tungs­wei­sen­de Dis­kus­sio­nen über den Schwei­zer Bin­nen­gü­ter­ver­kehr im Par­la­ment aus­ge­löst. Gemein­sam mit ande­ren Akteu­ren wer­den wir vom VAP diese Debat­te mit­prä­gen. Unser Ziel ist es, einen gang­ba­ren Kom­pro­miss zu fin­den und den Inter­es­sen unse­rer Mit­glie­der Nach­druck zu verleihen.

Darum geht’s:

  • Frohe Bot­schaft ans Parlament
  • Erste Anträ­ge der KVF‑S
  • Reger Aus­tausch zwi­schen den betrof­fe­nen Akteuren
  • Her­aus­for­de­run­gen für Wirt­schaft und euro­päi­sche Gesamtlogistik
  • Schmerz­gren­ze erreicht
  • So geht’s weiter

 

Frohe Botschaft ans Parlament

Am 9. Febru­ar 2024 hat der Schwei­ze­ri­sche Bun­des­rat seine Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz (Total­re­vi­si­on des Bun­des­ge­set­zes über den Güter­trans­port durch Bahn- und Schiff­fahrts­un­ter­neh­men) publi­ziert. Ein beson­de­res Augen­merk gilt aus unse­rer Sicht den fol­gen­den finan­zi­el­len Aspekten:

  • Betriebs­ab­gel­tun­gen: Um den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) wäh­rend der Umbau­pha­se auf dem aktu­el­len flä­chen­de­cken­den Niveau zu hal­ten, sieht der Bun­des­rat vor, ihn auf acht Jahre befris­tet und degres­siv finan­zi­ell zu för­dern. Am Ende die­ser Peri­ode soll Eigen­wirt­schaft­lich­keit erreicht sein. Für die ers­ten vier Jahre bean­tragt er 260 Mio. CHF.
    Mehr dazu im Fak­ten­blatt Güterverkehr.
  • Anrei­ze für Ver­la­der: Vor­ge­se­hen sind unbe­fris­te­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge und eine Abgel­tung der unge­deck­ten Kos­ten des bestell­ten Güter­trans­port­an­ge­bots für total 60 Mio. CHF pro Jahr.
Erste Anträge der KVF‑S

Die KVF‑S als vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Erstrats hat sich nach der Anhö­rung der Bran­che – dar­un­ter auch dem VAP – die­sen Früh­ling der Total­re­vi­si­on des GüTG ange­nom­men. Die Dis­kus­sio­nen der kom­men­den Wochen und Mona­te im Par­la­ment wer­den für die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in der Flä­che weg­wei­send sein. In ihrer Detail­be­ra­tung hat die Kom­mis­si­on zahl­rei­che Punk­te beleuch­tet. Sie ist mehr­heit­lich der Ansicht, dass sich die Total­re­vi­si­on des GüTG für die Sicher­stel­lung und Ver­bes­se­rung eines nach­hal­ti­gen Zusam­men­spiels der unter­schied­li­chen Ver­kehrs­trä­ger für die Schwei­zer Ver­kehrs­po­li­tik eig­net. Sie regt an, inhalt­li­che Anpas­sun­gen wie folgt vorzunehmen:

  • Expli­zi­te Stär­kung des Wett­be­werbs im Gütertransport
  • Klare Rege­lung der Zustän­dig­keit der Rail­Com zur Über­prü­fung und Durch­set­zung des dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Ange­bots der Dienst­leis­tun­gen im EWLV
  • Kon­kre­ti­sie­rung der Inhal­te zu den Leit­li­ni­en zum Schie­nen­gü­ter­trans­port (Grund­la­ge für die Leis­tungs­ver­ein­ba­rung im EWLV)
  • Kom­pe­tenz­ver­la­ge­rung zur Ver­län­ge­rung gewis­ser Bestim­mun­gen (ins­be­son­de­re Abgel­tun­gen) vom Bun­des­rat zum Parlament

Die Kom­mis­si­on wird die Detail­be­ra­tung mit Zusatz­in­for­ma­tio­nen aus der Ver­wal­tung vor­aus­sicht­lich an ihrer nächs­ten Sit­zung abschlies­sen. Danach gelangt das Geschäft ins Ple­num des Ständerats.

Reger Austausch zwischen den betroffenen Akteuren

In den ver­gan­ge­nen Wochen führ­ten wir – unter­stützt von unse­ren Mit­glie­dern – Gesprä­che mit den Akteu­ren der Inter­es­sens­ge­mein­schaft Wagen­la­dungs­ver­kehr (IG WLV), dem Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) und der Toch­ter SBB Cargo der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB). So prä­sen­tier­te Alex­an­der Muhm, CEO von SBB Cargo, im geschäfts­lei­ten­den Aus­schuss des VAP das ange­dach­te Grob­kon­zept für eine Trans­for­ma­ti­on hin zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Muhms Aus­füh­run­gen setz­ten eine inten­si­ve Dis­kus­si­on zwi­schen den Betei­lig­ten und wei­ter­füh­ren­de Gesprä­che über Mög­lich­kei­ten und Risi­ken in Gang.

Herausforderungen für Wirtschaft und europäische Gesamtlogistik 

Ein Blick auf die Sta­tis­tik zeigt, dass die Ver­la­ge­rungs­zah­len in der Schweiz und in Euro­pa sta­gnie­ren oder sogar leicht schrump­fen. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In Deutsch­land herrscht gros­se Unge­wiss­heit über poten­zi­el­le Inves­ti­ti­ons­pro­gram­me und den Zeit­punkt eines spür­ba­ren Kon­junk­tur­auf­schwungs. Ita­li­en und Frank­reich kämp­fen mit beschei­de­nen Wachs­tums­zah­len und hohen Ver­schul­dungs­gra­den. Das kom­bi­niert mit der Kon­su­men­ten­stim­mung wirkt sich direkt auf die Unter­neh­men und deren finan­zi­el­le Situa­ti­on aus.

In der Logis­tik gibt es neben der Sper­rung des Suez-Kanals oder Natur­er­eig­nis­sen wei­te­re enor­me Her­aus­for­de­run­gen wie gros­se Bau­stel­len (z.B. auf dem deut­schen Schie­nen­netz) und ent­spre­chen­de Umlei­tungs­ver­keh­re oder höhe­re Tras­sen­prei­se. Das alles befeu­ert die Betriebs­kos­ten und bedrängt die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne. Die Befind­lich­keit der euro­päi­schen Gesamt­lo­gis­tik ist inso­fern wich­tig, als dass der Gross­teil der in der Schweiz ver­wen­de­ten Güter aus dem Aus­land stam­men und den EWLV in und durch die Schweiz beeinflussen.

Schmerzgrenze erreicht

Seit unse­rer Grün­dung set­zen wir uns für einen attrak­ti­ven, wett­be­werbs- und kun­den­ori­en­tier­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehr und damit für die best­mög­li­che Ver­la­ge­rung auf die Schie­ne ein. Mit die­sem Ziel enga­gie­ren wir uns ent­we­der als Part­ner zahl­rei­cher Güter­ver­kehrs­ak­teu­re oder mit eige­nen Ideen und Pro­jek­ten. In der Ver­kehrs­po­li­tik machen wir uns für aus­rei­chend Kapa­zi­tä­ten auf allen Infra­struk­tu­ren, güns­ti­ge Logis­tik­stand­or­te und ver­nünf­ti­ge Rah­men­be­din­gun­gen stark.

Im Hin­blick auf den glo­ba­len Wett­be­werb und die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen für die Schwei­zer Wirt­schaft muss oder kann sich die ver­la­den­de Wirt­schaft als unse­re Mit­glied­schaft mas­siv höhe­re Kos­ten auf der Schie­ne nicht leis­ten. Feh­ler wie die feh­len­de (Investitions-)Strategie der letz­ten 20 Jah­ren im Bereich des Roll­ma­te­ri­als, der fort­wäh­ren­de Abbau von Infra­struk­tur­ein­rich­tun­gen (Rück­bau von Glei­sen, Bau von Ren­di­te­ob­jek­ten) oder die unge­nü­gen­de Ein­bin­dung in Gesamt­kon­zep­ten aus Sicht der Nut­zer und Kun­den kön­nen unse­re Mit­glie­der nicht län­ger abfe­dern. Denn die Fol­gen sol­cher Feh­ler wie etwa mas­si­ve Preis­er­hö­hun­gen (jen­seits der Infla­ti­on) sind für Wirt­schaft und Gesell­schaft fatal. Die Kon­kur­renz­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se schwin­det und die Opti­mie­rung des Modal­splits gerät in Schief­la­ge. Zudem kön­nen stei­gen­de Kos­ten­be­tei­li­gun­gen für die ope­ra­ti­ve Nut­zung von Bedien­punk­ten fal­sche Signa­le setzen.

Für unse­re Mit­glie­der ist die Schmerz­gren­ze längst erreicht. Wir sind bereit, die wei­te­re Ent­wick­lung und Trans­for­ma­ti­on des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mass­geb­lich zu unter­stüt­zen. Vor­aus­ge­setzt, die Ver­ant­wort­li­chen stel­len voll­stän­di­ge Trans­pa­renz über Kos­ten und deren Auf­schlüs­se­lung sicher und ergrei­fen Mass­nah­men in einem fai­ren, ver­träg­li­chen und abge­stimm­ten Rahmen.

So geht’s weiter

Wir neh­men die Erkennt­nis­se aus den zahl­rei­chen Dis­kus­sio­nen mit der KVF‑S und wei­te­ren Akteu­ren zum Anlass, inner­halb unse­rer Mit­glied­schaft zahl­rei­che Akti­vi­tä­ten aus­zu­lö­sen und wei­te­re Abstim­mungs­ge­sprä­che durch­zu­füh­ren. Wer mit uns über die Logis­tik als Rück­grat der Schwei­zer Wirt­schaft spre­chen möch­te, ist herz­lich zum Gespräch eingeladen.

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

Freude herrscht bei SBB, Besorgnis bei SBB Cargo

SBB ist finan­zi­ell kern­ge­sund. Das hat sie am 11. März 2024 mit der Jah­res­rech­nung 2023 kom­mu­ni­ziert. Nur Toch­ter SBB Cargo gilt wei­ter­hin als Sor­gen­kind und soll finan­zi­ell unter­stützt wer­den. Wir vom VAP mei­nen: Das darf kei­ner Dau­er­sub­ven­tio­nie­rung des Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehrs (EWLV) gleich­kom­men. Und die vor­ge­schla­ge­ne Finanz­sprit­ze von CHF 1,25 Mrd. ist ange­sichts der Jah­res­rech­nung 2023 hinfällig.

Darum geht’s:

  • Resul­ta­te 2023: schwarz und rekordverdächtig
  • Ewi­ges Sor­gen­kind bleibt defizitär
  • Rekord­re­sul­ta­te und Mil­li­ar­den­hil­fe – wie passt das zusammen?
  • Unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung gefragt

 

Resultate 2023: schwarz und rekordverdächtig

1,3 Mio. Rei­sen­de, CHF 269 Mio. Gewinn, 9,9 % Mehr­ein­nah­men beim Per­so­nen­ver­kehr, 92,5 % Pünkt­lich­keit trotz 20’000 Bau­stel­len, Ver­schul­dung auf CHF 11,3 Mrd. gesun­ken, alle Inves­ti­tio­nen aus dem Cash­flow finan­ziert: Das Geschäfts­jahr 2023 der SBB strotzt nur so vor fro­hen Bot­schaf­ten und Super­la­ti­ven. Erst­mals in der Post-Covid-Ära schrei­ben die SBB wie­der schwar­ze Zah­len. Diese erfreu­li­che Per­for­mance geht in ers­ter Linie aus einem Rekord­stand an Fahr­gäs­ten und aus statt­li­chen Gewin­nen aus den SBB Immo­bi­li­en her­vor. Es erstaunt daher auch nicht, dass die Ver­ant­wort­li­chen zuver­sicht­lich in die Zukunft blicken.

Ewiges Sorgenkind bleibt defizitär

Bei der Spar­te Güter­ver­kehr der rück­ver­staat­lich­ten SBB Cargo sieht die finan­zi­el­le Lage deut­lich weni­ger rosig aus. Zwar ver­bes­ser­te sich das Ergeb­nis 2023 von SBB Cargo Schweiz gegen­über dem Vor­jahr um CHF 148 Mio. auf minus CHF 40 Mio. Doch das ist vor­wie­gend auf Wert­be­rich­ti­gun­gen von 2022 zurück­zu­füh­ren. Die Ver­kehrs­leis­tung redu­zier­te sich gegen­über dem Vor­jahr um 7,5 %. Haupt­trei­ber waren laut SBB der Preis­druck, das struk­tu­rel­le Defi­zit im EWLV und die kon­junk­tu­rel­le Abkühlung.

Unklar bleibt nur, wie hoch die­ses soge­nann­te struk­tu­rel­le Defi­zit tat­säch­lich bezif­fert wer­den soll. In der poli­ti­schen Debat­te spricht SBB von CHF 80 bis 100 Mio., im Geschäfts­be­richt 2023 ste­hen CHF 40 Mio. Hat SBB Cargo im Ganz­zugs­ver­kehr einen Gewinn von CHF 40 bis 60 Mio. generiert?

Rekordresultate und Milliardenhilfe – wie passt das zusammen? 

Auf diese Frage gibt Peter Füg­lis­ta­ler, Direk­tor beim Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV), in sei­nem Kom­men­tar auf Lin­ke­dIn eine plau­si­ble Ant­wort: «Ich weiss es nicht». Dass es den SBB finan­zi­ell gut geht, ist tat­säch­lich löb­lich. Schliess­lich wün­schen sich die Ver­la­der star­ke Part­ner im Trans­port­ge­schäft. Trotz­dem hal­ten wir vom VAP an unse­rer Posi­ti­on fest: Die finan­zi­el­le Schief­la­ge von SBB Cargo darf nicht mit der not­wen­di­gen Moder­ni­sie­rung und Umge­stal­tung des EWLV ver­wech­selt wer­den. Im Janu­ar 2024 hat der Bun­des­rat in sei­ner «Bot­schaft zum Güter­trans­port­ge­setz» zu Recht Mass­nah­men für die Moder­ni­sie­rung des flä­chen­de­cken­den EWLV bean­tragt (vgl. Blog­bei­trag «Wei­chen für den Bin­nen­gü­ter­ver­kehr auf der Schie­ne rich­tig gestellt»). Statt eines Sanie­rungs­bei­trags an den EWLV for­dern wir eine gezielt ein­ge­setz­te degres­si­ve und befris­te­te Über­brü­ckungs­fi­nan­zie­rung für eine nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on des EWLV Rich­tung Eigen­wirt­schaft­lich­keit. Nur so kann sich der EWLV moder­ni­sie­ren und wachsen.

Unternehmerische Verantwortung gefragt

Der­zeit bespricht das Par­la­ment die «Bot­schaft zur Ände­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (Nach­hal­ti­ge Finan­zie­rung der SBB)». Dem­nach soll der Bund die pan­de­mie­be­ding­ten Defi­zi­te der SBB im Fern­ver­kehr über­neh­men. Dazu VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li: «Wieso soll der Bund, der gera­de linea­re Kür­zun­gen und Ver­zichts­pla­nun­gen ange­kün­digt hat, mit Steu­er­gel­dern ein Staats­un­ter­neh­men unter­stüt­zen, das Rekord­re­sul­ta­te erreicht? Hier appel­lie­re ich ein­dring­lich an die unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung der Akteure.»

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