Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

Wintersession 2025: Viele Fragen, einige Antworten

In der Win­ter­ses­si­on 2025 vom 1. bis 19. Dezem­ber 2025 beriet das Schwei­zer Par­la­ment diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Geschäf­te. Im Mit­tel­punkt stan­den die vom Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ver-füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Sust-Berichts zum Güter­zug­un­fall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Eben-so zur Debat­te stan­den das Leis­tungs­ni­veau bei SBB Cargo sowie – ein­mal mehr – die Ali­men­tie-rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF).


Darum geht’s:

  • Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen
  • Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo
  • Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Bun­des­rat äus­sert sich zu den Aus­wir­kun­gen der BAV-Sicherheitsmassnahmen

Am 15. Dezem­ber 2025 beriet der Stän­de­rat die Inter­pel­la­ti­on 25.4146 «Zu den Aus­wir­kun­gen der Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr» von Stän­de­rat und VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li. Im Mit­tel­punkt stan­den Fra­gen zu den vom Bun­des­amt für Ver­kehr BAV erst­ver­füg­ten Mass­nah­men infol­ge des Unfalls im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Ziel der Mass­nah­men war mehr Sicher­heit im Schienengüterverkehr.

Zum Auf­takt der Rats­de­bat­te wies Stän­de­rat Ditt­li dar­auf hin, dass die Mass­nah­men zwangs­läu­fig auch Län­der der Euro­päi­schen Union betref­fen wür­den. Da das BAV sie aus Zeit­grün­den nicht mit der euro­päi­schen Güter­ver­kehrs­bran­che abge­stimmt hat, erach­tet er die Inter­ope­ra­bi­li­tät im grenz­über­schrei­ten­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr als gefähr­det. Auch die feh­len­den per­so­nel­len und tech­ni­schen Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten zur Bewäl­ti­gung der ver­kürz­ten War­tungs­in­ter­val­le sieht Josef Ditt­li als nicht gege­ben. Er sprach das Risi­ko an, dass mit der Umset­zung ein mas­si­ver Eng­pass bei der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen mit den ent­spre­chen­den Fol­gen etwa für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit drohe.

Stän­de­rat Ditt­li bezwei­felt, dass es rich­tig und ziel­füh­rend ist, die Haf­tung und Ver­ant­wor­tung für Rad­brü­che ein­sei­tig beim Wagen­un­ter­halt, also bei der Instand­hal­tung der Wagen, zu suchen, wie es die BAV-Ver­fü­gung tut. Die Ursa­chen von Rad­brü­chen lägen im Zusam­men­spiel meh­re­rer Fak­to­ren wie Fahr- und Brems­ver­hal­ten des Lok­füh­rers, Zustand der Infra­struk­tur sowie War­tung und Mate­ri­al. Gemäss Ditt­li soll­ten «Fahr­wei­se, Infra­struk­tur­be­din­gun­gen sowie der Unter­halt in ange­mes­se­ner Form in die Beur­tei­lung mit ein­be­zo­gen werden.»

Bun­des­rat Albert Rösti strich in sei­nem Votum die her­aus­ra­gen­de Stel­lung der ver­la­den­den Wirt­schaft für den Güter­ver­kehr her­aus. «Es ist, glau­be ich, hier im Saal unbe­strit­ten, dass die ver­la­den­de Wirt­schaft eine sehr wich­ti­ge Auf­ga­be im Güter­ver­kehr leis­tet und wir gleich­zei­tig alles dafür tun müs­sen, dass die Ware auf der Schie­ne bleibt und auch die Sicher­heit gewährt wird.»

Im Wei­te­ren erwähn­te BR Rösti die Zwi­schen­ver­fü­gung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts. Diese setzt die von der Ver­fü­gung ent­zo­ge­ne auf­schie­ben­de Wir­kung wie­der ein. BR Rösti wer­tet die Atem­pau­se als will­kom­me­ne Chan­ce, um an der Umsetz­bar­keit der ver­füg­ten Mass­nah­men zu arbei­ten und eben­so die Unklar­hei­ten zur Haf­tungs­fra­ge zu klä­ren. Dem Bun­des­rat liegt mit dem Pos­tu­lat Stor­ni 25.3177 zudem ein Auf­trag aus dem Natio­nal­rat vor, eine Bestan­des­auf­nah­me der regu­la­to­ri­schen Situa­ti­on zur Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu erstel­len. Dazu BR Rösti: «Ich glau­be, das Pos­tu­lat bie­tet die Basis, um auch die Punk­te bezüg­lich der Haf­tung anzu­se­hen. […] Auf die­ser Ebene soll­te es mög­lich sein, wei­ter zusam­men­zu­ar­bei­ten für die Sicher­heit und dafür, dass die Güter auf der Bahn bleiben.»

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zur Inter­pel­la­ti­on 25.4146 von SR Josef Dittli.

Kon­tro­ver­se Dis­kus­si­on über die Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo

Mit den Motio­nen 25.4147 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog und der Moti­on 25.4409 der KVF‑S beriet sich der Stän­de­rat zur «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr». Die Vor­stös­se for­dern den Bun­des­rat auf, den SBB für die Leis­tungs­pe­ri­ode 2026 bis 2029 diver­se Vor­ga­ben zu machen. Im Zen­trum der Debat­te im Stän­de­rat stan­den drei Punk­te: die finan­zi­el­len Unter­stüt­zungs­bei­trä­ge durch den Bund, die Effi­zi­enz­stei­ge­rung und damit die von SBB Cargo ange­fah­re­nen Bedien­punk­te sowie zukünf­tig ver­hält­nis­mäs­si­ge Preis­er­hö­hun­gen. In Abspra­che mit der Mehr­heit der KVF‑S zog Eva Her­zog den ers­ten Punkt ihrer Moti­on zurück.

Zur Begrün­dung des Min­der­heits­an­tra­ges auf Ableh­nung von Punkt zwei der Moti­on 25.4409 ergriff Stän­de­rä­tin Esther Fried­li das Wort. Ihr Fazit: «Ich bitte Sie, hier jetzt zuerst ein­mal etwas Zeit ver­strei­chen zu las­sen, damit das neue Güter­trans­port­ge­setz umge­setzt wer­den kann. Nach ein bis zwei Jah­ren kön­nen wir dann schau­en, ob es sich in die rich­ti­ge Rich­tung ent­wi­ckelt hat. Aber jetzt schon wie­der ein­zu­grei­fen, erach­tet unse­re Min­der­heit als nicht zielführend.»

Bun­des­rat Albert Rösti äus­ser­te sich in der Debat­te wie folgt: «Wir haben die Bedien­punk­te in der Leis­tungs­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt, die Prei­se wur­den ver­trag­lich fest­ge­schrie­ben, und damit ist der Rah­men eigent­lich so fest­ge­legt, wie ihn das Par­la­ment im Rah­men der Bera­tung des Güter­trans­port­ge­set­zes gesetzt hat. Ich bitte Sie des­halb, nicht in die Umset­zung ein­zu­grei­fen und das Kon­zept zuerst ein­mal lau­fen zu las­sen, dies im Wis­sen, dass wir von SBB Cargo ver­lan­gen, dass sie mit all die­sen Aspek­ten kei­nen Ver­lust mehr einfährt.»

Der Stän­de­rat gab dem Min­der­heits­an­trag zu Punkt zwei der Moti­on 25.4409 mit 21 zu 15 Stim­men statt und nahm Punkt drei der Moti­on mit 21 zu 19 Stim­men an. Der Natio­nal­rat muss noch als Zweit­rat über die Vor­la­gen beraten.

Hier lesen Sie das gesam­te Bul­le­tin der Stän­de­rats­de­bat­te zu den Motio­nen 25.4147 und 25.4409.

Zweit­rat ver­ab­schie­det die Moti­on zur Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF

Mit der Moti­on 25.3953 «Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds sicher­stel­len» hat die KVF‑S den Bun­des­rat beauf­tragt, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) zu ver­bes­sern und zu erhöhen.

Das Eid­ge­nös­si­sche Depar­te­ment für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on hat gemäss der bun­des­rät­li­chen Stel­lung­nah­me ent­schie­den, die geplan­ten Aus­bau­pro­jek­te im Rah­men des Pro­jek­tes «Ver­kehr ’45» zu über­prü­fen und zu prio­ri­sie­ren. Zusätz­lich ist zu klä­ren, wie die finan­zi­el­le Situa­ti­on des BIF mit­tel­fris­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Der Bun­des­rat wird aus­schliess­lich Mass­nah­men berück­sich­ti­gen, die das Ent­las­tungs­pa­ket 27 und die Schul­den­brem­se nicht beeinträchtigen.

Der Stän­de­rat hatte die Moti­on 25.3953 bereits in der Herbst­ses­si­on 2025 ange­nom­men (hier geht’s zum amt­li­chen Bul­le­tin). Der Natio­nal­rat folg­te dem Erstrat und nahm den Vor­stoss am 11. Dezem­ber 2025 eben­falls an.

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Haben Stahlkolosse als Zugpferde der Wirtschaft ausgedient?

Das Jahr geht dem­nächst zu Ende. Nur zu gerne würde man pünkt­lich zu den Fest­ta­gen mit freu­di­gen Bot­schaf­ten auf­war­ten. Lei­der ist es nicht ein­fach, posi­ti­ve Schlüs­se aus der Ana­ly­se des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs 2025 zu zie­hen. Viel­mehr jagte eine nega­ti­ve Schlag­zei­le die ande­re. Die Frage nach dem zukünf­ti­gen Stel­len­wert der Stahl­ko­los­se, die Jahr für Jahr Mil­lio­nen von Ton­nen an Gütern von A nach B zie­hen, muss erlaubt sein.


Darum geht’s:

  • Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte
  • Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang
  • Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel
  • Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel
  • Agie­ren statt kapitulieren

Mehr Güter heisst nur auf dem Papier mehr Transporte

Eine wach­sen­de Wirt­schaft zieht not­wen­di­ger­wei­se einen höhe­ren Bedarf an Güter­trans­por­ten nach sich. Schliess­lich müs­sen die zusätz­li­chen Güter irgend­wie zum End­kon­su­men­ten gelan­gen. Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist dabei unab­ding­bar; schon heute trans­por­tiert er jähr­lich Mil­lio­nen von Ton­nen Güter kli­ma­freund­lich von A nach B.

Gemäss den Pro­gno­sen des Bun­des­amts für Raum­ent­wick­lung (ARE) im Rah­men sei­ner Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 ist bis 2050 mit einem Zuwachs des Güter­ver­kehrs um 31 Pro­zent zu rech­nen. In die­ser Zeit soll der Anteil der per Bahn trans­por­tier­ten Güter von 37 auf 39 Pro­zent anstei­gen. Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr lau­fen sowohl die­sen Per­spek­ti­ven als auch den kla­ren poli­ti­schen Absich­ten im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr dia­me­tral ent­ge­gen: Obwohl der Bedarf an Güter­trans­por­ten steigt, ver­liert die Schie­ne kon­ti­nu­ier­lich an Marktanteilen.

Die Liste der Nega­tiv­bei­spie­le ist lang

Exem­pla­risch für die­sen Abwärts­trend steht die vor­zei­ti­ge Ein­stel­lung der rol­len­den Land­stras­se (Rola). Diese nahm am 11. Dezem­ber 2025 zum letz­ten Mal die Stre­cke von Frei­burg im Breis­gau in Rich­tung Nova­ra (IT) unter die Räder. Die Liste ähn­li­cher Nega­tiv­bei­spie­le lässt sich belie­big fort­set­zen. So etwa mit dem Abbau von acht Ter­mi­nals für den kom­bi­nier­ten Ver­kehr, mit den teils unver­hält­nis­mäs­si­gen Preis­er­hö­hun­gen durch SBB Cargo im Inland oder mit den ein­schnei­den­den und wenig fun­dier­ten Regu­lie­run­gen des BAV im Nach­gang zum Unfall am Gott­hard-Basis­tun­nel. Eben­falls besorg­nis­er­re­gend ist die desas­trö­se Schie­nen­in­fra­struk­tur von Deutsch­land im alpen­que­ren­den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr. Diese schein­ba­ren Ein­zel­fäl­le kumu­lie­ren sich und füh­ren in der Summe zu einem schlei­chen­den und gra­vie­ren­den Rück­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und somit zu einer Rück­ver­la­ge­rung von Trans­por­ten von der Schie­ne auf die Strasse.

Die Nach­hal­tig­keits­zie­le der Schweiz ste­hen auf dem Spiel

Diese Schwä­chung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs hat auch in ande­ren Berei­chen gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen. So wird etwa das Netto-Null-Kli­ma­ziel des Bun­des immer unrea­lis­ti­scher. Eben­so hat die Stras­se ihre Kapa­zi­täts­gren­zen schon längst erreicht, was sich an der immensen und expo­nen­ti­ell stei­gen­den Zahl von Stau­stun­den zeigt: 2024 waren es über 55’000 Stun­den. Eine Ent­schär­fung ist nicht in Sicht. Im Gegen­teil, denn die Stimm­be­völ­ke­rung hat einen Kapa­zi­täts­aus­bau im Novem­ber 2024 klar abgelehnt.

Licht­bli­cke bestä­ti­gen die Regel

Erfreu­lich sind zahl­rei­che Initia­ti­ven, die die­sen nega­ti­ven Trends ent­ge­gen­lau­fen. Ein sol­ches Licht­blick-Pro­jekt ist die Cargo-S-Bahn von rXp Inter­re­gio­Car­go. Diese über­nimmt Bewähr­tes aus dem kom­bi­nier­ten Ver­kehr und räumt hin­der­li­che Stol­per­stei­ne aus dem Weg. Mit einem ein­fa­chen, durch­dach­ten Sys­tem will die bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz star­ker Unter­neh­men die Güter von der Stras­se auf die Schie­ne ver­la­gern. Beim alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Ver­kehr macht man eben­falls aus der Not eine Tugend: Unter der Füh­rung des BAV ruft man Per­so­nal grenz­über­schrei­tend zusam­men und prüft inno­va­ti­ve Ansät­ze, um die schwie­ri­ge momen­ta­ne Situa­ti­on mit einer deso­la­ten Bahn­in­fra­struk­tur und den sich abzeich­nen­den Bau­stel­len in Deutsch­land zu über­brü­cken. Posi­tiv zu sehen ist dabei, wie die Bran­chen­ak­teu­re zusam­men­ste­hen und prag­ma­tisch nach Lösun­gen suchen.

Agie­ren statt kapitulieren

Ulrich Maix­ner, Geschäfts­füh­rer der Spe­di­ti­ons­fir­ma Hoyer, zog in der Zuger Zei­tung unlängst einen dra­ma­ti­schen Schluss zur Situa­ti­on im kom­bi­nier­ten Ver­kehr: «Wir ste­hen kurz vor dem Abgrund.» Ganz so dra­ma­tisch ist die Situa­ti­on beim Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz noch nicht. Aller­dings kann sich die Bran­che ein zwei­tes Jahr 2025 mit einer ähn­li­chen Ansamm­lung von Hiobs­bot­schaf­ten nicht leisten.

 

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

Bundesrat stärkt Schweizer Schienengüterverkehr

An sei­ner Sit­zung vom 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Bun­des für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in der Schweiz und für die Güter­schiff­fahrt neu gere­gelt. Die ver­ab­schie­de­te Total­re­vi­si­on der Güter­trans­port­ver­ord­nung (GüTV) und wei­te­re Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen tre­ten am 1. Janu­ar 2026 in Kraft.


Darum geht’s:

  • Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell
  • Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad
  • Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK
  • Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht
  • SBB Cargo prescht vor

Bund för­dert Schie­nen­gü­ter­ver­kehr substanziell

Am 21. März 2025 hat das Par­la­ment das revi­dier­te Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) ver­ab­schie­det und damit ein umfas­sen­des Mass­nah­men­pa­ket zur Stär­kung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs auf den Weg gebracht. So soll der Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) über acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den und mit­tel­fris­tig eigen­wirt­schaft­lich funk­tio­nie­ren. Für die ers­ten vier Jahre hat das Par­la­ment 260 Mil­lio­nen Fran­ken gespro­chen. Im Wei­te­ren stellt es ein­ma­lig 180 Mil­lio­nen Fran­ken für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) bereit.

Zusätz­li­che Anrei­ze für Umschlag und Verlad

Das GüTG sieht zudem Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge sowie Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge vor. Damit soll der Trans­port von Gütern per Bahn und der Güter­um­schlag zwi­schen der Schie­ne und ande­ren Ver­kehrs­trä­gern geför­dert wer­den. Für Betrei­ber von Anschluss­glei­sen und Ver­la­de­an­la­gen des kom­bi­nier­ten Ver­kehrs rich­tet der Bund ab Janu­ar 2026 soge­nann­te Umschlags- und Ver­la­de­bei­trä­ge aus. Für jeden emp­fan­ge­nen oder ver­sen­de­ten bela­de­nen Güter­wa­gen betra­gen diese pau­schal 40 Fran­ken. Ins­ge­samt ste­hen jähr­lich 50 Mil­lio­nen Fran­ken dafür zur Verfügung.

Die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung ist auf 8000 Wagen pro Anschluss­gleis begrenzt. Die noch in der Ver­nehm­las­sungs­vor­la­ge vor­ge­se­he­ne Unter­gren­ze wurde auf­grund der Rück­mel­dun­gen aus der Ver­nehm­las­sung gestri­chen. Damit erhal­ten auch klei­ne und mitt­le­re Ver­la­der einen Anreiz, ver­stärkt auf die Bahn zu setzen.

Für Umschlags- und Ver­la­de­an­la­gen will der Bun­des­rat die För­de­rung über Inves­ti­ti­ons­bei­trä­ge aus­wei­ten und admi­nis­tra­tiv ver­ein­fa­chen. Mit Pau­schal­bei­trä­gen will er Inves­ti­tio­nen in Umschlag­flä­chen und mobi­le Anla­gen­tei­le zusätz­lich unterstützen.

Pau­schal­bei­trä­ge zur Migra­ti­on auf die DAK

Ein wich­ti­ger Bau­stein für einen effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Schie­nen­gü­ter­ver­kehr ist die DAK. Zur Aus- und Umrüs­tung von Bahn­wa­gen und Loko­mo­ti­ven rich­tet der Bund Pau­schal­bei­trä­ge pro Fahr­zeug aus. Diese belau­fen sich ins­ge­samt auf 180 Mil­lio­nen Fran­ken. Basie­rend auf dem Feed­back aus der Ver­nehm­las­sung hat sich der Bund ent­schie­den, den Betrag pro Wagen auf 8000 Fran­ken pau­schal und unab­hän­gig von des­sen Alter festzusetzen.

Kaum Offer­ten für Leis­tungs­ver­ein­ba­run­gen eingereicht

Im Som­mer 2025 führ­te das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) ein Offert­ver­fah­ren zur finan­zi­el­len Unter­stüt­zung von Teil­leis­tun­gen im EWLV-Sys­tem durch. Auf die Aus­schrei­bung hat bis­her nur SBB Cargo reagiert. Das BAV wird bis Ende 2025 zusam­men mit SBB Cargo eine Leis­tungs­ver­ein­ba­rung für den EWLV für die Jahre 2026 bis 2029 erarbeiten.

SBB Cargo prescht vor

Die GüTV steckt den Rah­men ab und stellt die finan­zi­el­len Mit­tel für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV bereit. Ziel ist es, mit einem effi­zi­en­te­ren und pro­duk­ti­ve­ren Betrieb bei SBB Cargo, mit aus­ta­rier­ten Preis­er­hö­hun­gen bei den Ver­la­dern und mit den degres­si­ven Sub­ven­tio­nen des Bun­des Eigen­wirt­schaft­lich­keit inner­halb von vier bis acht Jah­ren zu errei­chen. Die­ses Vor­ha­ben und die Ziele der GüTV hat SBB Cargo bereits vor Inkraft­tre­ten der revi­dier­ten Geset­ze und Ver­ord­nun­gen mit Preis­er­hö­hun­gen von teils zwei­stel­li­gen Pro­zent­sät­zen bei den Ver­la­dern torpediert.

Ein sol­ches Vor­ge­hen führt zwangs­läu­fig dazu, dass die Ver­la­der ihre Güter schon bald nicht mehr mit der Bahn, son­dern auf der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se trans­por­tie­ren. Die­ser Effekt ent­spricht mit Sicher­heit nicht der Absicht der Poli­tik bei der Ver­ab­schie­dung des GüTG. Es erstaunt daher nicht, dass das Par­la­ment mit der Moti­on 25.4409 von Stän­de­rä­tin Eva Her­zog reagiert hat. Die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen hat die Moti­on am 7. Novem­ber 2025 mit 5 zu 2 Stim­men bei einer Ent­hal­tung angenommen.

 

Alpenquerender Güterverkehr:  Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Alpenquerender Güterverkehr: Verlagerungsziel rückt in weite Ferne

Am 19. Novem­ber 2025 hat der Bun­des­rat den «Bericht über die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Juli 2023 – Juni 2025» kom­mu­ni­ziert. Die­ser bestä­tigt die äus­serst anspruchs­vol­le Situa­ti­on des kom­bi­nier­ten alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Mit diver­sen Mass­nah­men will der Bun­des­rat den nega­ti­ven Ent­wick­lun­gen entgegenwirken.


Darum geht’s:

  • Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet
  • Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet
  • Bun­des­rat schrei­tet zur Tat
  • Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Ver­la­ge­rungs­auf­trag verpflichtet

Mit dem Ver­la­ge­rungs­auf­trag ver­fügt die Schweiz über ein ein­zig­ar­ti­ges, in der Ver­fas­sung ver­an­ker­tes Instru­ment. Die­ses zwingt die Poli­tik, den alpen­que­ren­den Güter­ver­kehr auf die Schie­ne zu ver­la­gern. Ziel ist der Schutz der Alpen und die Begren­zung der LKW-Fahr­ten durch die Alpentäler.

Ziel zuneh­mend ver­fehlt, auch fremdverschuldet

Lei­der ging der Anteil der auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter in den letz­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich zurück. Das Ver­la­ge­rungs­ziel von 650 000 alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten wird mit 960’000 Fahr­ten im Jahr 2024 wei­ter­hin klar über­schrit­ten. Ein Kern­pro­blem für diese Ent­wick­lung ist die maro­de Schie­nen­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern, allen voran in Deutsch­land. Zwar geht man die Pro­ble­me vie­ler­orts an, doch wird die Moder­ni­sie­rung der nächs­ten Jahre die Zuver­läs­sig­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter verschlechtern.

Bun­des­rat schrei­tet zur Tat

Vor die­sem Hin­ter­grund ist nicht nur die ver­la­den­de Wirt­schaft, son­dern vor allem auch der Bund gefor­dert. Es ist erfreu­lich, dass sich der Bun­des­rat für moder­ne und gut aus­ge­bau­te Zulauf­stre­cken zu den Basis­tun­nels der Neuen Eisen­bahn-Alpen­trans­ver­sa­len (NEAT) ein­setzt. Eben­falls will er mit finan­zi­el­len Anrei­zen die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen aus der Ein­stel­lung der Rol­len­den Land­stras­se (Rola) abfe­dern und die betrof­fe­nen Trans­por­te in den unbe­glei­te­ten kom­bi­nier­ten Ver­kehr über­füh­ren. Wei­ter will er sich für eine rasche Moder­ni­sie­rung der Bahn­in­fra­struk­tur in den Nach­bar­län­dern ein­set­zen, sich für leis­tungs­fä­hi­ge Aus­weich­rou­ten enga­gie­ren und dafür, dass die Akteu­re die Bau­ar­bei­ten inter­na­tio­nal koordinieren.

Pro­blem erkannt, Auf­ga­be bleibt anspruchsvoll

Das in der Ver­fas­sung ver­an­ker­te Ver­la­ge­rungs­ziel wird wei­ter­hin weit ver­fehlt. Die Grün­de dafür sind viel­fäl­tig. In ers­ter Linie lie­gen sie bei der teils maro­den Schie­nen­in­fra­struk­tur in Deutsch­land, wes­halb fast jeder fünf­te Zug aus­fällt. Vor die­sem Hin­ter­grund ist es begrüs­sens­wert, dass sich der Bun­des­rat der Sache annimmt und hand­fes­te Lösun­gen präsentiert.

Aller­dings bleibt es äus­serst anspruchs­voll, den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den kom­men­den Jah­ren nach­hal­tig am Lau­fen zu hal­ten, bis die Infra­struk­tur im Aus­land moder­ni­siert ist. Ange­sichts die­ser Her­aus­for­de­run­gen ist es umso ent­schei­den­der, dass die Güter­ver­kehrs­bran­che zusam­men­rückt und sowohl poli­tisch als auch ope­ra­tiv eng koope­riert. Nur so las­sen sich wei­te­re unnö­ti­ge Unweg­sam­kei­ten verhindern.

 

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Cargo-S-Bahn: Bewährtes optimieren, Hürden eliminieren

Mit dem Ansatz rXp Inter­re­gio­Car­go will eine bran­chen­über­grei­fen­de Alli­anz aus inno­va­ti­ven und leis­tungs­star­ken Unter­neh­men in den nächs­ten Jah­ren Güter von der noto­risch ver­stopf­ten Stras­se ver­stärkt auf die Bahn ver­la­gern. Das intel­li­gen­te Ver­kehrs­kon­zept nutzt Bewähr­tes und eli­mi­niert Schwach­stel­len des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Wäh­rend sich SBB Cargo immer stär­ker vom kom­bi­nier­ten Ver­kehr zurück­zieht, kommt diese Initia­ti­ve im rich­ti­gen Moment.


Darum geht’s:

  • Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu
  • Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht
  • Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr
  • Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter
  • Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert
  • Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

Über­las­tung der Stras­sen nimmt zu

Abb. 1 : Con­tai­ner-Ver­lad vom Lkw auf die Bahn. Quel­le: rXp RailTruck

Die Situa­ti­on auf den Schwei­zer Stras­sen spitzt sich zu: Die Stau­stun­den stei­gen an und die Kli­ma­zie­le des Bun­des rücken zuneh­mend in weite Ferne. Nach dem Nein des Schwei­zer Stimm­volks zum Auto­bahn­aus­bau blei­ben die Eng­päs­se bestehen. Vor die­sem Hin­ter­grund erweist sich die Per­so­nal­su­che der Cami­on­neu­re als zuneh­mend anspruchs­voll, wie es Hans-Peter Drei­er der Drei­er AG an einer Ver­an­stal­tung vom 4. Novem­ber 2025 in Olten ausführte.

Güter­trans­port auf Kurz- und Mit­tel­stre­cken neu gedacht

Da kommt das Ver­kehrs­mo­dell der rXp Inter­re­gio Cargo GmbH wie geru­fen. Mit dem elek­tri­schen Trieb­zug rXp Rail­T­ruck als Kern­stück sol­len Güter, die bis­her auf der Stras­se trans­por­tiert wur­den, den Weg leich­ter auf die Schie­ne fin­den. Der rXp Rail­T­ruck ist für den Fahr­be­trieb rich­tungs­un­ab­hän­gig und soll rein pri­vat rea­li­siert werden.

Fle­xi­bler und kos­ten­güns­ti­ger als der Einzelwagenladungsverkehr

Abb. 2 : Antei­le der Trans­port­stre­cke von Bahn und Strasse.

Das Kon­zept rXp Inter­re­gio­Car­go unter­schei­det sich in eini­gen Punk­ten vom auf­wen­di­gen und bis­her defi­zi­tä­ren Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV). Mit dem rXp Rail­T­ruck lässt sich ein Gross­teil der kos­ten­trei­ben­den Arbei­ten und Auf­wen­dun­gen des EWLV umge­hen. Das erhöht nicht nur die Ren­ta­bi­li­tät, son­dern stei­gert auch die Fle­xi­bi­li­tät erheb­lich. Diese Schlüs­sel­ar­gu­men­te über­zeu­gen Stras­sen­trans­port­un­ter­neh­men wie die Drei­er AG, die sich am Pro­jekt betei­li­gen. Geschäfts­füh­rer Hans-Peter Drei­er sieht das Modell denn auch als Ant­wort auf den ange­kün­dig­ten Rück­zug von SBB Cargo aus dem kom­bi­nier­ten Verkehr.

Schnell und ein­fach wie die S‑Bahn – nur für Güter

Dank des elek­tri­schen Trieb­zugs rXp Rail­T­ruck ent­fal­len auf­wen­di­ge und kost­spie­li­ge Ran­gier­ar­bei­ten – ana­log zur S‑Bahn im Per­so­nen­ver­kehr. Das Ver­la­den der Con­tai­ner oder Wech­sel­brü­cken erfolgt auf Neben- oder Anschluss­glei­sen mit oder ohne Fahr­lei­tung. Das ist mög­lich, weil der rXp Rail­T­ruck dank Bat­te­rie­be­trieb auch auf Glei­sen ohne Fahr­lei­tung ein­setz­bar ist. Das erspart zeit­rau­ben­de Stopps und erhöht die Fle­xi­bi­li­tät des Lok­füh­rers. Das Wagen­ma­te­ri­al wird vom VAP-Mit­glied MFD Rail GmbH zuge­mie­tet und instand­ge­hal­ten. Das Rad muss also auch hier nicht neu erfun­den wer­den, da bewähr­te Kon­zep­te vor­han­den sind.

Für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung engagiert

Die Initi­an­ten von rXp Inter­re­gio­Car­go sehen ihren inno­va­ti­ven Ansatz nicht als Kon­kur­renz zum bis­he­ri­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, son­dern als Ergän­zung für eine ver­stärk­te Ver­kehrs­ver­la­ge­rung auf die Bahn. Dank der schlan­ken und kos­ten­op­ti­mier­ten Abwick­lung beim Ver- und Ent­la­den wird es für die Trans­por­teu­re inter­es­sant, Güter auch auf kür­ze­ren Stre­cken mit der Bahn zu transportieren.

Zukunfts­träch­ti­ge Sym­bio­se von Stras­se und Schiene

In einer Zeit, in der sich die Schlag­zei­len über den Abbau des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs meh­ren, sind Licht­bli­cke wie das Ver­kehrs­mo­dell rXp Inter­re­gio­Car­go höchst will­kom­men. Indem das Kon­zept bewähr­te Aspek­te nutzt und Schwä­chen des heu­ti­gen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs besei­tigt, schafft es ein viel­ver­spre­chen­des Pro­dukt für den inlän­di­schen Güter­trans­port auf der Schie­ne. Fol­gen wei­te­re Stras­sen­spe­di­teu­re dem Vor­bild der Drei­er AG, könn­te die lang ersehn­te Sym­bio­se zwi­schen der Bahn und der Stras­se bald Rea­li­tät werden.

 

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

SBB Cargo baut Einzelwagenladungsverkehr ab – statt um

Mit dem revi­dier­ten Güter­trans­port­ge­setz (GüTG) woll­te das Par­la­ment den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) stär­ken. Mit ihrer Preis­po­li­tik tut SBB Cargo exakt das Gegen­teil – im Schnell­zugs­tem­po. Und dies alles, noch bevor das revi­dier­te Gesetz mit der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung in Kraft ist.


Darum geht’s:

  • Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse
  • Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen
  • Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend
  • Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an
  • Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Hor­ren­de Preis­er­hö­hun­gen füh­ren zu Ver­la­ge­rung auf Strasse

Am 20. Sep­tem­ber 2025 hat SBB Cargo eine Mit­tei­lung publi­ziert, die auf­hor­chen lässt. Darin spre­chen die Ver­ant­wort­li­chen von einer Siche­rung des umwelt­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs und von Arbeits­plät­zen in der Schweiz. Lei­der geschieht zur­zeit das Gegen­teil. SBB Cargo hat über die letz­ten Mona­te teils hor­ren­den Preis­er­hö­hun­gen vor­ge­nom­men. Das führt dazu, dass viele Kun­den der ver­la­den­den Wirt­schaft in Zukunft noch stär­ker oder sogar aus­schliess­lich auf den Trans­port auf der Stras­se set­zen. Dies bestä­ti­gen zahl­lo­se Rück­mel­dun­gen aus der VAP-Mit­glied­schaft. Diese ist sich einig: Die Ver­la­der wür­den auch zukünf­tig auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr set­zen, aller­dings ist die­ser ange­sichts der von SBB Cargo gefor­der­ten Prei­sen gegen­über der Stras­se nicht mehr län­ger konkurrenzfähig.

Ver­la­der waren bereit, mode­rat höhe­re Prei­se zu bezahlen

Ursprüng­lich woll­te das Par­la­ment den EWLV eigen­wirt­schaft­lich machen. Dazu soll die­ser acht Jahre finan­zi­ell geför­dert wer­den, wobei für die ers­ten vier Jahre 260 Mio. CHF zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Zudem stellt der Bund ein­ma­lig 180 Mio. CHF für die digi­ta­le auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereit. Der Weg zur Eigen­wirt­schaft­lich­keit war so gedacht: Die Ver­la­der tra­gen mit mode­ra­ten Preis­er­hö­hun­gen, SBB Cargo mit mehr Pro­duk­ti­vi­tät und Effi­zi­enz und der Bund mit der befris­te­ten För­de­rung ihren Teil dazu bei. Dazu hät­ten der VAP und seine Mit­glie­der Hand gebo­ten; die Ver­la­der wären gröss­ten­teils bereit gewe­sen, die­sen Preis für einen eigen­wirt­schaft­li­chen EWLV zu bezahlen.

Nun geschieht ein Abbau des Defi­zits von SBB Cargo fast aus­schliess­lich zulas­ten der Ver­la­der. Für die wenigs­ten Ver­la­der besteht so wei­ter­hin ein Anreiz, auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr zu set­zen. Das führt zu einem ein­schnei­den­den Abbau von Schie­nen­gü­ter­in­fra­struk­tur. Ange­sichts der hohen Anfangs­in­ves­ti­tio­nen dürf­ten sich diese Fir­men in Zukunft kaum je wie­der auf die Schie­ne set­zen, womit der EWLV und somit der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr nach­hal­tig abge­baut wer­den. Für Bun­des­rat und Par­la­ment wird die­ser irrever­si­ble Abbau der Güter­men­gen auf der Schie­ne spä­tes­tens nach vier Jah­ren ersichtlich.

Abbau wider­spricht dem Wil­len des Par­la­ments grundlegend

Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen ent­spre­chen nicht dem Wil­len des Par­la­ments. Die­ses woll­te den EWLV stär­ken, unter ande­rem um die Dekar­bo­ni­sie­rung des Ver­kehrs vor­an­zu­trei­ben und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu errei­chen. Ohne einen leis­tungs­star­ken EWLV rückt die­ses Ziel in immer wei­te­re Ferne. Und letzt­lich hat auch das Volks-Nein zum Auto­bahn­aus­bau im Novem­ber 2024 dazu bei­getra­gen, dass sich ein Kol­laps auf der Stras­se nur ver­hin­dern lässt, wenn mög­lichst viele Güter auf der Schie­ne trans­por­tiert werden.

Licht am Hori­zont: Poli­tik nimmt sich der Sache an

Erfreu­lich ist, dass die Poli­tik sich der Sache annimmt. So hat Stän­de­rä­tin Eva Her­zog am 25. Sep­tem­ber 2025 die Moti­on 25.4147 «Siche­rung des Leis­tungs­ni­veaus bei SBB Cargo inklu­si­ve Erhalt eines Kern­net­zes im kom­bi­nier­ten Güter­ver­kehr» ein­ge­reicht. Die Moti­on ver­langt, dass SBB Cargo die Prei­se ab 2026 maxi­mal noch um die Teue­rung erhö­hen kann. Dem­nach müss­te SBB Cargo die Eigen­wirt­schaft­lich­keit haupt­säch­lich durch einen pro­duk­ti­ve­ren und effi­zi­en­te­ren Betrieb sicher­stel­len, wie es auch vom Par­la­ment im GüTG gedacht war. Bedau­er­li­cher­wei­se hat SBB Cargo in der Zwi­schen­zeit Tat­sa­chen geschaf­fen: Bereits hat sich ein beträcht­li­cher Teil der Kund­schaft des EWLV von der Schie­ne abgewandt.

Bun­des­rat und Par­la­ment müs­sen sofort Not­brem­se ziehen

Der VAP appel­liert an den Bun­des­rat und ans Par­la­ment, der Pra­xis von SBB Cargo mit Preis­er­hö­hun­gen im teils zwei­stel­li­gen Bereich sofort Ein­halt zu gebie­ten. Die­ses eigen­mäch­ti­ge Vor­ge­hen von SBB Cargo treibt immer mehr Ver­la­der vom EWLV auf die Stras­se – was dem Wil­len der Poli­tik und den Bestre­bun­gen der Schweiz zur Dekar­bo­ni­sie­rung dia­me­tral entgegenläuft.

Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

Herbstsession 2025: Wichtige Geschäfte ins Rollen gebracht

In der Herbst­ses­si­on 2025 vom 8. bis 26. Sep­tem­ber 2025 trak­tan­dier­ten die eid­ge­nös­si­schen Räte diver­se ver­kehrs­po­li­ti­sche Dos­siers. Im Fokus stan­den die finan­zi­el­len und struk­tu­rel­len Aus­wir­kun­gen der ein­ge­stell­ten Rol­len­den Land­stras­se (Rola), der Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Antwerpen–Basel, der Bahn­in­fra­struk­tur­fonds (BIF) und der unter­ir­di­sche Güter­ver­kehr, bes­ser bekannt unter dem Namen Cargo sous ter­rain (CST).
Darum geht’s:
  • Ein­stel­lung der Rola wirft Fra­gen auf
  • Natio­nal­rat sichert Mit­tel für die Verlagerungspolitik
  • Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers erneut zur Debatte
  • Wei­te­re Fra­gen und Ant­wor­ten zu CST
  • Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF ist sichergestellt
Ein­stel­lung der Rola wirft Fra­gen auf Mit der ange­kün­dig­ten Ein­stel­lung der Rola per Ende 2025 fällt ein zen­tra­les Instru­ment der Schwei­zer Ver­la­ge­rungs­po­li­tik weg. Rund 70’000 Last­wa­gen­fahr­ten, die bis­her per Bahn trans­por­tiert wur­den, dro­hen neu auf die Stras­se ver­la­gert zu wer­den – obwohl das in der Bun­des­ver­fas­sung fest­ge­leg­te Ziel von maxi­mal 650’000 alpen­que­ren­den Fahr­ten pro Jahr bereits deut­lich über­schrit­ten ist. Die Belas­tung der zen­tra­len Tran­sit­ach­sen und das Rück­stau­ri­si­ko dürf­ten dadurch erheb­lich zuneh­men. Gleich­zei­tig bestehen Eng­päs­se im inter­na­tio­na­len Schie­nen­netz, etwa als Folge der maro­den Infra­struk­tur des Schie­nen­net­zes in Deutsch­land. Vor die­sem Hin­ter­grund haben VAP-Prä­si­dent und Stän­de­rat Josef Ditt­li sowie Stän­de­rä­tin Heidi Z’graggen die Inter­pel­la­tio­nen 25.3540 «Stau­räu­me, Schwer­ver­kehrs­zen­tren, Ver­la­ge­rungs­druck. Wie fängt der Bund den zusätz­li­chen LKW-Ver­kehr nach Auf­ga­be der Rola auf?» und 25.3541 «Zukunft des Alpen­tran­sits. Wie begeg­net der Bund der Zunah­me des LKW-Ver­kehrs nach dem Weg­fall der Rol­len­den Land­stras­se?» ein­ge­reicht. Der Bun­des­rat hat die Fra­gen vor der Rats­sit­zung schrift­lich beant­wor­tet. Ins­ge­samt erach­tet er das Risi­ko eines Trend­bruchs bei der Ver­la­ge­rungs­po­li­tik als rea­lis­tisch. Er rech­net für die kom­men­den Jahre mit einer gegen­über heute höhe­ren Zahl an alpen­que­ren­den Last­wa­gen­fahr­ten und einer Ver­schie­bung des Modal­splits zulas­ten der Schie­ne. VAP-Prä­si­dent Josef Ditt­li bedank­te sich für die bun­des­rät­li­che Stel­lung­nah­me, wies aber auf deren man­geln­de Detail­tie­fe hin. Ins­be­son­de­re hätte ihn und die VAP-Mit­glie­der der Ein­fluss des Schwer­ver­kehrs­zen­trums Erst­feld auf den Zusatz­ver­kehr durch die Rola-Schlies­sung inter­es­siert. Der VAP-Prä­si­dent bezwei­felt, dass der zusätz­li­che Ver­kehr mit einer kon­se­quen­ten Bewirt­schaf­tung die­ses Rück­hal­te­po­ten­zi­als ohne nega­ti­ve Fol­gen für den Stau vor dem Gott­hard­tun­nel gesteu­ert wer­den kann. Natio­nal­rat sichert Mit­tel für die Verlagerungspolitik  Mit der Moti­on 25.3949 «Mit­tel für die Ver­la­ge­rungs­po­li­tik sichern» hat die Kom­mis­si­on für Ver­kehr und Fern­mel­de­we­sen des Natio­nal­rats (KVF‑N) den Bun­des­rat beauf­tragt, die frei­wer­den­den Mit­tel im Zah­lungs­rah­men 2024 bis 2028 an die Rola von rund 50 Mio. Fran­ken voll­um­fäng­lich für die För­de­rung zusätz­li­cher Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den Jah­ren 2026 bis 2030 ein­zu­set­zen und die dafür not­wen­di­gen Schrit­te ein­zu­lei­ten. Die Kom­mis­si­on hält geziel­te Mass­nah­men für zwin­gend, um die unmit­tel­ba­re Rück­ver­la­ge­rung auf die Stras­se zu ver­hin­dern. Der Bun­des­rat emp­fahl die Vor­la­ge zur Ableh­nung. Dazu Bun­des­rat Albert Rösti: «Es ist mir wich­tig zu erwäh­nen, dass die mit der Moti­on bean­trag­te stär­ke­re För­de­rung des alpen­que­ren­den UKV ohne Geset­zes­an­pas­sung nicht oder nur sehr bedingt mög­lich ist. Die finan­zi­el­le För­de­rung des alpen­que­ren­den Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs ist in Arti­kel 8 des Güter­ver­kehrs­ver­la­ge­rungs-Geset­zes gere­gelt.» Der Natio­nal­rat hat die Moti­on mit 123 Ja-Stim­men zu 70 Nein-Stim­men ange­nom­men. Der VAP begrüsst diese Ent­schei­dung aus­drück­lich, ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund, dass die auf der Schie­ne trans­por­tier­ten Güter­bahn­vo­lu­men prak­tisch aus­nahms­los zurück­ge­hen. Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers erneut zur Debatte Die NEAT hat die Kapa­zi­tät des alpen­que­ren­den Güter­tran­sit­ver­kehrs durch die Schweiz deut­lich erhöht. Aller­dings ist die rechts­rhei­ni­sche Rhein­tal­bahn in Deutsch­land als wich­tigs­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke bereits heute über­las­tet und äus­serst stör­an­fäl­lig. Ver­zö­ge­run­gen bei deren Aus­bau ver­schär­fen die­ses Eng­pass­pro­blem. Um die Resi­li­enz des Sys­tems zu stär­ken, braucht es drin­gend einen zwei­ten Nord­zu­lauf zur NEAT. Mit der Moti­on 25.3543 «Aus­bau des links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­gers Antwerpen–Basel als zwei­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke, um eine Rück­ver­la­ge­rung des alpen­que­ren­den kom­bi­nier­ten Tran­sit­ver­kehrs auf die Stras­se zu ver­hin­dern» beauf­trag­te Natio­nal­rat Thier­ry Bur­kart den Bun­des­rat, den links­rhei­ni­schen NEAT-Zubrin­ger Antwerpen–Basel als zwei­te nörd­li­che Zulauf­stre­cke zeit­nah aus­zu­bau­en. Die Schweiz soll die dafür erfor­der­li­che Pro­fil­an­pas­sung der Voge­sen-Tun­nel voll­stän­dig finan­zie­ren und dazu vor­ran­gig die frei wer­den­den Mit­tel aus der Ein­stel­lung der Rola aus den Jah­ren 2026 bis 2028 ein­set­zen. Das Par­la­ment hatte dem Bun­des­rat mit den Motio­nen 20.3003 (2020) und 24.3389 (2024) bereits den zum Aus­bau des links­rhei­ni­schen Neat-Zubrin­gers zwi­schen Metz und Stras­bourg durch den Abschluss eines Staats­ver­trags und eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für den Aus­bau des Licht­raum­pro­fils durch die Schweiz beauf­tragt. Zudem ist der Bun­des­rat der Ansicht, dass die Mit­fi­nan­zie­rung nicht über den all­ge­mei­nen Bun­des­haus­halt, son­dern über den BIF zu erfol­gen hat. Wei­te­re Fra­gen und Ant­wor­ten zu CST CST schlägt wie­der­holt hohe media­le Wel­len. Der Bund hat mit dem Bun­des­ge­setz über den Unter­ir­di­schen Güter­trans­port (UGüTG) die Vor­aus­set­zun­gen für eine voll­au­to­ma­ti­sche unter­ir­di­sche Güter­trans­port­an­la­ge zwi­schen den gros­sen Agglo­me­ra­tio­nen des Mit­tel­lan­des geschaf­fen. Finan­zie­rung, Bau und Betrieb sol­len durch die Pri­vat­wirt­schaft erfol­gen. Mit der Inter­pel­la­ti­on 25.3631 bat Stän­de­rat Hans Wicki den Bun­des­rat, diver­se Fra­gen zum wei­te­ren Vor­ge­hen bei CST zu beant­wor­ten. In sei­ner schrift­li­chen Stel­lung­nah­me vom 13. August 2025 legte der Regu­la­tor dar, dass er den unter­ir­di­schen Güter­ver­kehr als Teil des Sach­plans Ver­kehr im Juni 2025 ver­ab­schie­det hatte. Diver­sen Stu­di­en fol­gend schätzt er das Poten­zi­al von CST zur Ent­las­tung ande­rer Ver­kehrs­trä­ger, ins­be­son­de­re der Natio­nal­stras­sen als eher gering ein und sieht aktu­ell kei­nen Hand­lungs­be­darf. Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF ist sichergestellt Mit der Moti­on 25.3953 for­dert A. Gmür-Schö­nen­ber­ger den Bun­des­rat auf, mit geeig­ne­ten Mass­nah­men die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF zu ver­bes­sern und zu erhö­hen. Ziel der Moti­on ist es, die Ali­men­tie­rung und Liqui­di­tät des BIF zu sichern, damit die vom Par­la­ment beschlos­se­nen und künf­ti­ge Pro­jek­te ver­zö­ge­rungs­frei rea­li­siert wer­den kön­nen.

Die KVF bei­der Räte sowie der Bun­des­rat emp­fah­len die Vor­la­ge zur Annah­me. Der Stän­de­rat als Erstrat hat das Geschäft ange­nom­men. Der VAP lehnt die Moti­on 25.3953 ab, da sich das Par­la­ment bereits für die Kom­mis­si­ons­mo­ti­on 25.3949 aus­ge­spro­chen hat.

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Schwerer Schlag gegen den Schienengüterverkehr

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) als Ant­wort auf den SUST-Bericht zusätz­li­che Sicher­heits­mass­nah­men für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr der Schweiz ver­ord­net. Die Mass­nah­men sind ein­schnei­dend und erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten. Die Poli­tik ist auf­ge­for­dert, rasch zu reagie­ren und den Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs unver­züg­lich zu stoppen.


Darum geht’s:

  • Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP
  • Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt
  • Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört
  • Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar
  • SBB dop­peln nach
  • Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Mass­nah­men mit fata­len Fol­gen – trotz kon­struk­ti­ver Vor­schlä­ge des VAP

Im Rah­men der bei­den run­den Tische zur Erar­bei­tung von Mass­nah­men für mehr Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr haben die Mit­glie­der des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) kon­struk­ti­ve Vor­schlä­ge unter­brei­tet. Damit wol­len sie die bereits heute sehr hohe Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit ver­hält­nis­mäs­si­gen und aus­ge­wo­ge­nen Mass­nah­men erhö­hen und gleich­zei­tig die Bran­che nicht schwä­chen. Doch genau Letz­te­res ist nun gesche­hen: Die ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen ver­schlech­tern die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Bahn und füh­ren ohne einen zusätz­li­chen Sicher­heits­ge­winn zu Rück­ver­la­ge­run­gen auf die Stras­se. Vor allem aber ist die Bran­che über die unver­hält­nis­mäs­si­gen Mass­nah­men und die zeit­li­chen Vor­ga­ben kon­ster­niert. Die Mass­nah­men sind in der vor­ge­se­he­nen Frist nicht umsetzbar.

Klima- und ver­kehrs­po­li­ti­sche Ziele infra­ge gestellt

Die Gang­art des BAV erstaunt. Denn sowohl das Par­la­ment als auch die Bevöl­ke­rung haben dem Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in den letz­ten Jah­ren immer wie­der den Rücken gestärkt. So gibt es für die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung im alpen­que­ren­den Tran­sit einen Ver­fas­sungs­auf­trag. Und auch den inlän­di­schen Schie­nen­gü­ter­ver­kehr hat das Par­la­ment mit der Revi­si­on des Güter­trans­port­ge­set­zes (GüTG) wie­der­holt geför­dert. Zudem ist unbe­strit­ten, dass es einen leis­tungs­star­ken Schie­nen­gü­ter­ver­kehr braucht, wenn die Schweiz das Netto-Null-Ziel bis 2050 errei­chen will. Letzt­lich zeigt auch das Nein der Bevöl­ke­rung zum Auto­bahn­aus­bau, wie zen­tral die Ver­la­ge­rung von Gütern auf die Schie­ne zur Ent­las­tung der Stras­se ist – und bleibt. Mit den vom BAV ver­ord­ne­ten Ver­schär­fun­gen rücken diese Ziele in immer wei­te­re Ferne.

Vor­gän­gi­ge Appel­le der Bran­che ver­puf­fen ungehört

Die ver­la­den­de Wirt­schaft hat das BAV vor des­sen Ent­scheid in einem Schrei­ben nach­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, wie zen­tral der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Wirt­schaft ist und dass der Gesetz­ge­ber neue Mass­nah­men mit Augen­mass erlas­sen muss. Das Schrei­ben wies auf dro­hen­de wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen und die Gefähr­dung der Lan­des­ver­sor­gung hin. Dass diese Warn­ru­fe beim BAV unge­hört ver­hall­ten, ist nicht nach­voll­zieh­bar und wirft Fra­gen auf.

Mass­nah­men sind in der vor­ge­ge­be­nen Frist nicht umsetzbar

Für bran­chen­wei­tes Stirn­run­zeln sorgt auch die äus­serst kurze Frist bis zur Umset­zung der Mass­nah­men. Diese sol­len ab dem 1. Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten. Das ist aus prak­ti­schen Grün­den unrea­lis­tisch und für die Bran­che nicht nach­voll­zieh­bar. Das BAV schiebt die schein­ba­re Lösung der angeb­li­chen Sicher­heits­pro­ble­me auf die Wagen­hal­ter ab, ohne die The­ma­tik tech­nisch oder wirt­schaft­lich aus­rei­chend zu wür­di­gen. Und das, obwohl das BAV von den Bran­chen­ak­teu­ren dar­über in Kennt­nis gesetzt wurde, dass die Kapa­zi­tä­ten der Werk­stät­ten für die Instand­hal­tung von Güter­wa­gen schon heute begrenzt sind. Die Kon­se­quen­zen dar­aus fan­den in der Ver­ord­nung keine Berück­sich­ti­gung. Auch wur­den zu den beschlos­se­nen Mass­nah­men vor­gän­gig keine Fol­gen­ab­schät­zun­gen (Impact Assess­ments) durch­ge­führt, etwas, das in der Euro­päi­schen Union bei staat­li­chen Ein­grif­fen wie dem­je­ni­gen des BAV Nor­ma­li­tät ist. Und letzt­lich sorgt das BAV mit sei­nen Mass­nah­men dafür, dass die in Ver­gan­gen­heit getä­tig­ten Inves­ti­tio­nen in die Erhö­hung der Sicher­heit infra­ge gestellt wer­den und den zukünf­ti­gen Anreiz, dies zu tun, fak­tisch eliminieren.

SBB dop­peln nach

Die post­wen­den­de und eupho­ri­sche Stel­lung­nah­me der Schwei­ze­ri­schen Bun­des­bah­nen (SBB) auf die Kom­mu­ni­ka­ti­on des BAV erstaunt ins­be­son­de­re auch des­halb, weil sie darin zum wie­der­hol­ten Mal unter dem Vor­wand von mehr Sicher­heit – die nächs­te For­de­rung nach einer Haf­tungs­be­tei­li­gung der Wagen­hal­ter plat­zie­ren. Letz­te­re hat das Par­la­ment Ende 2024 eben erst abgelehnt.

Gera­de auch vor dem Hin­ter­grund der weit­ge­hen­den Ein­stel­lung der wich­ti­gen Zugs­kon­trol­le vor der Abfahrt durch die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) stellt sich die Frage, wes­halb das BAV sowohl SBB Cargo als auch die ande­ren EVU bei den Mass­nah­men fast voll­stän­dig aus der Ver­ant­wor­tung entlässt.

Nie­der­gang des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs schrei­tet voran

Der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr gehört zu den sichers­ten Ver­kehrs­trä­gern. Die vom VAP vor­ge­schla­ge­nen und in Abspra­che mit euro­päi­schen Exper­ten­gre­mi­en ent­wi­ckel­ten Mass­nah­men für Sicher­heit auf der Schie­ne hat das BAV über­gan­gen. Statt­des­sen hat es Mass­nah­men ver­ord­net, die die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne emp­find­lich sen­ken. Die­ser Feld­zug trifft den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in einer Situa­ti­on, in der die Güter­bahn­vo­lu­men prak­tisch aus­nahms­los zurück­ge­hen. Undenk­bar, dass das im Sinne von Poli­tik und Bevöl­ke­rung geschieht. Die Bran­chen­ak­teu­re hof­fen, dass Poli­tik und Ver­wal­tung zumin­dest die­sen Weck­ruf nicht unge­hört ver­hal­len las­sen. Ansons­ten besteht die ernst­haf­te Gefahr, dass es den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bald nur noch als Modell­ei­sen­bahn oder im Ver­kehrs­haus gibt.

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

BAV-Massnahmen stellen Schienengüterverkehr infrage

Das Bun­des­amt für Ver­kehr (BAV) hat am 11. Sep­tem­ber 2025 die ange­kün­dig­ten Mass­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit im Schie­nen­gü­ter­ver­kehr kon­kre­ti­siert. Damit reagiert die Bun­des­be­hör­de auf den Bericht der Sicher­heits­un­ter­su­chungs­stel­le (SUST) zum Unfall im Gott­hard­ba­sis­tun­nel. Gemäss BAV ist mit den Mass­nah­men unver­züg­lich zu begin­nen und sie müs­sen bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein. Sie erschüt­tern den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in sei­nen Grund­fes­ten und die damit ein­her­ge­hen­den Mehr­kos­ten sind vor allem für die Wagen­hal­ter enorm. Zudem ist weder für die Wagen­hal­ter noch für die Werk­stät­ten klar, wie sie diese Mass­nah­men in so kur­zer Zeit umset­zen sol­len. Kurz­fris­tig dro­hen wirt­schaft­li­che Ver­wer­fun­gen, mit­tel­fris­tig wird die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des gesam­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs mas­siv gesenkt. 


Darum geht’s:

  • Sicher­heit hat höchs­te Priorität
  • Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke
  • Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein
  • Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen
  • Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert
  • Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt
  • Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Sicher­heit hat höchs­te Priorität

Am 11. Sep­tem­ber 2025 hat das BAV die kon­kre­ten Mass­nah­men als Reak­ti­on auf den SUST-Bericht kom­mu­ni­ziert. Dies geschah, nach­dem das BAV nach der Publi­ka­ti­on des SUST-Berichts zwei Runde Tische mit Bran­chen­ver­tre­tern ein­be­ru­fen hatte. Ziel die­ses Dia­logs war das Fest­le­gen von Mass­nah­men, um die bereits hohe Sicher­heit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs wei­ter zu ver­bes­sern. Gemäss BFS soll mit den Mass­nah­men unver­züg­lich begon­nen wer­den und sie sol­len bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2025 umge­setzt sein.

Sicher­heit hat auch für die Mit­glie­der des VAP aller­höchs­te Prio­ri­tät. Trotz­dem ist es falsch und gefähr­lich, abso­lu­te Sicher­heit zu sug­ge­rie­ren. Es gilt, den Nut­zen von zusätz­li­chen und restrik­ti­ve­ren Mass­nah­men den Mehr­kos­ten gegen­über­zu­stel­len und mit Augen­mass zu ent­schei­den. Dabei ist fest­zu­hal­ten, dass die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men das Poten­zi­al haben, die Sicher­heit im gesam­ten Güter­ver­kehr zu redu­zie­ren. Dies, weil die Mass­nah­men und die damit ein­her­ge­hen­den hor­ren­den Kos­ten mit­tel­fris­tig zu einer Ver­la­ge­rung der Güter­trans­por­te von der Schie­ne auf die um ein Viel­fa­ches gefähr­li­che­re Stras­se füh­ren werden.

Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit blei­ben auf der Strecke

Der VAP sieht es als seine Auf­ga­be, die Mass­nah­men auf Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit für die Bran­che im All­ge­mei­nen und die Wagen­hal­ter im Beson­de­ren zu beur­tei­len. Zudem sol­len die Akteu­re des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs die Kos­ten der Mass­nah­men mög­lichst zu glei­chen Tei­len tra­gen. Ange­spro­chen sind haupt­säch­lich die Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men (EVU) in ihrer Rolle als Beför­de­rer, die Wagen­hal­ter und die Infra­struk­tur­be­trei­ber. Nur wenn sie alle ihren Pflich­ten nach­kom­men, lässt sich das hohe Niveau an Sicher­heit auf­recht­erhal­ten und ver­bes­sern. Denn nicht eine ein­zel­ne Mass­nah­me, son­dern deren Viel­zahl und Zusam­men­spiel machen das Gesamt­sys­tem sicher.

Kapa­zi­täts­eng­päs­se in der Wirt­schaft dürf­ten gra­vie­rend sein

Mit den neuen Mass­nah­men nimmt das BAV die Wagen­hal­ter im Ver­gleich zu ande­ren Akteu­ren über­durch­schnitt­lich stark in die Pflicht. Ins­be­son­de­re die sub­stan­zi­el­le Sen­kung des Instand­hal­tungs­in­ter­valls wird die Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen und die Wirt­schaft­lich­keit der Betrie­be mas­siv beein­träch­ti­gen. Denn die vom BAV ver­füg­ten Instand­hal­tungs­in­ter­val­le wer­den zu einer äus­serst star­ken, bis­her noch nicht abschlies­send quan­ti­fi­zier­ba­ren Reduk­ti­on der Ver­füg­bar­keit von Güter­wa­gen füh­ren. Dadurch führt diese Mass­nah­me kurz­fris­tig zu Eng­päs­sen bei der ver­la­den­den Wirt­schaft, die das Poten­zi­al haben, die Ver­sor­gungs­si­cher­heit im Land zu gefähr­den. Diese The­ma­tik kam im Vor­feld und auch an den Run­den Tischen oft zur Spra­che, ist beim BAV jedoch über­ra­schend wenig in die Ent­schei­dungs­fin­dung eingeflossen.

Mit­tel­fris­tig wer­den die beschlos­se­nen Mass­nah­men die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Schie­ne gegen­über der Stras­se wei­ter ver­schlech­tern und die Ver­la­ge­rung von der Schie­ne auf die Stras­se stark beschleu­ni­gen. Und dies alles in einer Zeit, in der der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits an vie­len Fron­ten kräf­tig unter Druck steht. Diese Kon­se­quen­zen ste­hen im gros­sen Wider­spruch zum Wil­len für mehr Schie­nen­gü­ter­ver­kehr, der auch im Par­la­ment mit der Ver­ab­schie­dung des Güter­trans­port­ge­set­zes ein­mal mehr zum Aus­druck gebracht wurde. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men lau­fen die­sem Wil­len zuwider.

Umset­zung setzt gros­se Fragezeichen

Für den VAP ist heute nicht abseh­bar, wie die Mass­nah­men in der äus­serst kur­zen Frist bis zur Inkraft­set­zung umge­setzt wer­den sol­len. Denn schon heute feh­len den Instand­hal­tungs­fir­men Kapa­zi­tä­ten, Res­sour­cen und Kom­po­nen­ten. Diese Situa­ti­on wird sich als Folge der BAV-Mass­nah­men wei­ter ver­schär­fen. Es ist zu befürch­ten, dass Güter­wa­gen nicht nur öfter, son­dern vor allem län­ger in den Instand­hal­tungs­fir­men ste­hen, als bis­her. Hinzu kommt, dass die Zahl der Leer­wa­gen­trans­por­te zu und von den Werk­stät­ten signi­fi­kant stei­gen wird. Auch dies wer­den vor­erst vor allem die ver­la­den­den Betrie­be spü­ren, da sie zum Trans­port der­sel­ben Güter­men­ge mehr Wagen bezie­hen müs­sen. Als Kon­se­quenz dar­aus dürf­ten sich mit­tel­fris­tig mehr und mehr Ver­la­der vom Schie­nen­gü­ter­ver­kehr abwen­den und ihre Güter auf der Stras­se befördern.

Euro­päi­sche Inter­ope­ra­bi­li­tät wird unterwandert

Da der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr euro­pa­weit inte­griert ist, machen die Aus­wir­kun­gen der BAV-Mass­nah­men nicht an den Lan­des­gren­zen halt. Wagen­hal­ter aus­ser­halb der Schweiz kön­nen kaum fest­stel­len, ob einer ihrer ver­mie­te­ten Güter­wa­gen Schwei­zer Glei­se befährt, da die Kun­den die ver­füg­ba­ren Wagen im Sinne der Inter­ope­ra­bi­li­tät frei dis­po­nie­ren. Die vom BAV ver­ord­ne­ten Mass­nah­men dürf­ten dazu füh­ren, dass die Wagen­hal­ter den Schwei­zer Markt nicht mehr und wenn über­haupt mit eigens für die Schweiz gewar­te­ten Flot­ten bedie­nen wer­den. Dies bedeu­tet ein wei­te­rer admi­nis­tra­ti­ver Auf­wand, der die Kos­ten in die Höhe trei­ben und die Attrak­ti­vi­tät des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs sen­ken wird.

Las­ten ungleich auf die Markt­ak­teu­re verteilt

Die Wagen­hal­ter müs­sen die Finan­zie­rung der Kos­ten fast voll­um­fäng­lich allein tra­gen, unab­hän­gig vom deut­lich stei­gen­den und bis heute nicht defi­nier­ten zusätz­li­chen Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand. Weder den EVUs als Beför­de­rer noch den Infra­struk­tur­be­trei­bern hat das BAV ähn­lich ein­schnei­den­de Mass­nah­men auf­er­legt. Dies über­rascht, denn es gibt kei­nen plau­si­blen Grund, sie weni­ger in die Pflicht zu neh­men als die Wagen­hal­ter. Auch zu die­sem Thema wur­den an den Gesprä­chen der Run­den Tische kon­kre­te Mass­nah­men für beide Akteu­re aufgezeigt.

Wie für alle Betei­lig­ten ist auch für den VAP klar, dass man nach einem Unfall wie dem­je­ni­gen im Gott­hard­ba­sis­tun­nel mit mas­si­ven – zum Glück nur finan­zi­el­len – Kos­ten nicht ein­fach zur Tages­ord­nung über­ge­hen kann. Es ist aber auch so, dass die Wagen­hal­ter schon immer viel inves­tiert haben und fort­lau­fend mehr in die Sicher­heit ihrer Güter­wa­gen inves­tie­ren. Schon in Ver­gan­gen­heit setz­ten sie jähr­lich wirk­sa­me Mass­nah­men im Umfang von 40 Mio. Euro um. Von Anfang an hat der VAP als Stim­me der Wagen­hal­ter Hand für Mass­nah­men gebo­ten, die das bereits hohe Sicher­heits­ni­veau der Schie­ne wei­ter erhöht und gleich­zei­tig der Ver­hält­nis­mäs­sig­keit, Trag­bar­keit und Umsetz­bar­keit Rech­nung getra­gen hätten.

Wei­chen­stel­lung mit Langzeitfolgen

Die Mass­nah­men sind für die ver­la­den­de Wirt­schaft ein­schnei­dend. Noch ist keine abschlies­sen­de Abschät­zung der Fol­gen und Kos­ten für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mög­lich – zu kom­plex ist das Sys­tem und zu kom­pli­ziert sind die ver­füg­ten Mass­nah­men. Klar ist jedoch schon heute, dass der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr wie wir ihn bis anhin kann­ten fun­da­men­tal ver­än­dert wird.

Die höhe­ren Kos­ten für die Instand­hal­tung und Zufüh­rung zu Werk­stät­ten müs­sen kurz­fris­tig die Wagen­hal­ter tra­gen. Mit­tel­fris­tig jedoch wir­ken sich die Mass­nah­men äus­serst nega­tiv auf den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr aus. Denn wegen der stei­gen­den Kos­ten wer­den wei­te­re Unter­neh­men ihre Güter in Zukunft auf der Stras­se statt auf der Schie­ne trans­por­tie­ren. Die Sicher­heit ist damit nicht erhöht, im Gegen­teil wird der Güter­ver­kehr mit der höhe­ren Unfall­wahr­schein­lich­keit beim Trans­port auf der Stras­se ins­ge­samt unsicherer.

 

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