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4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

4. EU-Bahnpaket: Schiene frei für Innovationen

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Hindernisfrei über die Grenzen

Die Europäische Union (EU) strebt mit der technischen Säule des 4. Bahnpakets eine zügige und nachhaltige Harmonisierung im internationalen Normalspurverkehr an, damit der grenzüberschreitende Schienenverkehr hindernisfrei ablaufen kann. Die Mitgliedstaaten sollen die Interoperabilitäts-Standards konsequent anwenden und die entsprechenden Zulassungsverfahren anpassen. Grundlage für diese Vereinheitlichung bilden die Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) für die Teilsysteme (Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung, Betriebsführung und Verkehrssteuerung, Instandhaltung und Telematikanwendungen). Die Schweiz übernimmt die Elemente der technischen Säule des 4. Bahnpakets in Teilschritten.

Was bisher geschah

Die Zulassungsverfahren lagen lange Jahre in der Zuständigkeit der nationalen Behörden. 2015 kam die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (MOVE) der EU-Kommission zum Schluss, dass die Stossrichtung der bereits umgesetzten Harmonisierungsmassnahmen zwar stimmt, dass die Umsetzung der einheitlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten aber nur unterschiedlich rasch vorankommt und die nationalen Zulassungsverfahren von Behörde zu Behörde trotz gemeinsamer Regeln immer noch stark voneinander abweichen. In der Folge beschloss die EU das 4. EU-Eisenbahnpaket. Seit dem 16. Juni 2019 ist die EU-Eisenbahnagentur (ERA) neu für das Erteilen von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen und Zulassungen von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Sie betreibt dazu das Online-Fahrzeugzulassungsportal «One Stop Shop». Bei den Prüfungen der Zulassungsdossiers arbeitet sie eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Am 21.12.2021 teilt das BAV mit, dass die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Europäischen Agentur, im Zusammenhang mit der technischen Säule des 4. Bahnpakets – 1. Schritt – um ein weiteres Jahr bis Ende 2022 verlängert wurde. Zur Medienmitteilung.

Drei Kernelemente

Mit der technischen Säule will die EU-Kommission die erkannten Schwachstellen beheben und die Marktposition des Bahnsektors im hart umkämpften Reise- und Transportgeschäft stärken (vgl. Abbildung 1). Das 4. EU-Bahnpaket enthält drei wesentliche Elemente:

  1. Die anzuwendenden Vorschriften sollen in allen beteiligten Staaten systematisch harmonisiert werden. Dies geschieht durch institutionelle Inkraftsetzungsverfahren der TSI und deren Aktualisierungen. Damit sind von der EU-Kommission publizierte TSI neu unmittelbar in allen Staaten gültig; es braucht keine nationalen Umsetzungsprozesse mehr.
  2. Die Eisenbahnagentur ERA überwacht neu den zeitnahen und vollständigen Abbau von überholten nationalen Vorschriften durch die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden.
  3. Die Eisenbahnagentur ERA koordiniert neu die Zulassungsverfahren und verfügt zentral einheitliche, länderübergreifend gültige Betriebsbewilligungen.

 

Von Sommer 2019 bis Herbst 2020 passten alle EU-Mitgliedländer ihre nationalen Vorschriften dem 4. Eisenbahnpaket an. Heute kann im «One Stop Shop» der ERA ein Antrag auf Zulassung gestellt und das entsprechende Dossier eingereicht werden. Die ERA prüft unter Einbezug der beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden das Dossier und verfügt eine in allen beantragten Ländern direkt gültige Betriebsbewilligung.

[caption id="attachment_3626" align="alignnone" width="1009"] Abbildung 1: Elemente der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets im Überblick[/caption]

Vorteile überwiegen

Die Vereinheitlichung der Standards und die Zentralisierung der Zulassungsverfahren bringen wesentliche Vorteile:

  • Schlankere und international einheitliche Regeln sorgen bei der Spezifikation von Teilsystemen und der Nachweisführung für Betriebsbewilligungen für mehr Effizienz und Klarheit.
  • Die Transparenz zu Bearbeitungszeiten und Bearbeitungsgebühren steigt.
  • Eine international gültige Betriebsbewilligung der ERA sorgt für raschere und planbarere Zulassungsverfahren.
  • Es gibt neu keine mehrfachen Verfahren mehr für Mehrländerzulassungen.
  • Für komplexe Projekte wie Mehrsystemtriebfahrzeuge sind die Verbesserungen nach kurzer Einführungszeit bereits deutlich spürbar.

Bei den Zulassungsverfahren für Standardgüterwagen besteht noch Optimierungspotenzial. Denn der Vorschriftenumfang ist hier enorm: Zahlreiche Vorschriften sind veraltet und noch immer bestehen viele unterschiedliche nationale Zusatzanforderungen.

Beschleunigte nationale Bereinigung

Die Bereinigung der noch bestehenden nationalen Vorschriften erfordert in allen Mitgliedstaaten umfangreiche Anpassungen. Sie wird schon bald zu einem deutlichen Abbau der nachzuweisenden Regeln und der nationalen Unterschiede führen. Einheitlichere und aktuelle hoheitliche Vorschriften in allen europäischen Ländern und eine länderübergreifend gültige Zulassung sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass der europäische Schienenverkehr in Zukunft signifikant gestärkt wird und dass sich zukunftsfähige Innovationen etablieren.

Schweiz zieht mit

Das Schweizer Normalspurnetz ist ein integrierter Bestandteil des interoperablen europäischen Bahnsystems. Auch wir sind an einem hindernisfreien Schienenverkehr über die Grenzen hinaus interessiert. So strebt das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen des Landverkehrsabkommens seit Jahren einen zweckmässigen Nachvollzug der EU-Regeln für die Schweiz an. Auch bei uns bilden die TSI heute die Grundlage für die bahntechnisch relevanten Teilsysteme im Normalspurbereich.

Zentrale Schaltstelle in der Zusammenarbeit EU-CH innerhalb des Landverkehrsabkommens ist der gemischte Ausschuss. Dieser tagt halbjährlich, dessen Beschlüsse werden in den Anhängen zum Landverkehrsabkommen festgelegt und publiziert.

Im Dezember 2019 hat die Schweiz einen ersten Teil der technischen Säule des 4. Bahnpakets übernommen. Er umfasst die aktuell geltenden TSI sowie den Zugang zum «One Stop Shop» der ERA. Das BAV anerkennt bereits heute die ERA-Prüfungen zu den TSI-Nachweisen ohne weitere eigene Prüfungen. Es beurteilt einzig die Einhaltung der nationalen Vorschriften. Damit sind Doppelprüfungen passé.

Die EU anerkennt diesen ersten Schritt der Übernahme lediglich als Übergangslösung und macht deren Weiterführung vom Schweizer Umsetzungsfortschritt des gesamten Pakets abhängig. Während die EU mit dem inhaltlichen Fortschritt unserer Übernahmearbeiten zufrieden ist, gefährden die politischen Spannungen zunehmend deren Weiterführung.

Allerdings bleibt die Verfügungskompetenz beim BAV und es gilt weiterhin der Rechtsweg gemäss Schweizer Gesetzgebung. Aus gesetzlichen Gründen kann die ERA für das Schweizer Territorium aktuell keine Betriebsbewilligung verfügen. Dennoch führt die internationale Harmonisierung der Zulassungsverfahren schon jetzt zu einer spürbaren Vereinfachung für die Antragsteller und meistens auch zu einer Beschleunigung der Zulassungsverfahren.

Revision der Eisenbahngesetzgebung

Würde die Schweiz die technische Säule des 4. EU-Bahnpakets umfassend übernehmen, so könnten die Akteure der Schweizer Bahnbranche weiter profitieren. Das BAV hat dazu eine systematische Revision des Eisenbahngesetzes (EBG) sowie der relevanten Verordnungen (insbesondere der Eisenbahnverordnung EBV) auf den Weg gebracht, die Vernehmlassung wurde am 17. Dezember eröffnet. Das Revisionspaket bringt folgende Vorteile: Zum einen bilden Regelwerke auf dem aktuellsten Stand der Technik die Voraussetzung für planbare Zulassungsverfahren. Zum anderen kann das BAV dank schlankeren Inkraftsetzungsverfahren auf Stufe der Ausführungsbestimmungen die technisch-betrieblichen Regeln künftig effizienter und zeitnaher aktualisieren.

Grundsätzlich sollen auch im Schweizer Normalspurbereich die international harmonisierten EU-Vorgaben gelten. Soweit erforderlich werden diese von nationalen Regeln ergänzt.

Anpassungsprozess läuft

Das BAV führt den begonnenen Abbauprozess bisheriger nationaler Regeln konsequent weiter und entschlackt dadurch die hoheitlichen Vorschriften. Bei den Zulassungsverfahren sollen künftig die einheitlichen ERA-Betriebsbewilligungen ohne zusätzliche BAV-Verfügung für das Schweizer Normalspurnetz ausreichen.

Nach der Anhörung wertet das BAV die Rückmeldungen der Branche aus, vervollständigt die Botschaft zur Gesetzesanpassung des EBG und legt diese dem Bundesrat zur Behandlung im Parlament vor. Die Revision des EBG und die Anpassung der EBV werden die Harmonisierung der Regeln zwischen der EU und der Schweiz fortsetzen. Ausserdem soll das Landverkehrsabkommen angepasst werden. Dazu müssen sich die Schweiz und die EU auf politischer Ebene einigen.

Innovationsschub gefragt

Die technische Säule des 4. EU-Bahnpakets ermöglicht künftige Innovationen im Bahnsektor – was dieser dringend nötig hat, um auf dem marktwirtschaftlich hart umkämpften Transportsektor auch in Zukunft als konkurrenzfähiger Partner aufzutreten. Unter der Leitung der EU-Kommission wurden Spezifikationsarbeiten in den Bereichen System (System Pillar) und Innovation (Innovation Pillar) angestossen. Das European Freight Digital Automatic Coupler Delivery Program (EDDP) hat den Auftrag, betriebsreife Lösungen zur Innovation des Güterverkehrs zu erarbeiten.

Der eingeschlagene Weg ist für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Bahnsektors entscheidend – in der EU genauso wie in der Schweiz. Denn nur so haben Europa und die Schweiz eine reelle Chance, die hohen politischen Erwartungen in Bezug auf die angestrebte Energiewende in einem vernünftigen Zeitrahmen zu erfüllen.

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Hin­der­nis­frei über die Grenzen Die Euro­päi­sche Union (EU) strebt mit der tech­ni­schen Säule des 4. Bahn­pa­kets eine zügi­ge und nach­hal­ti­ge Har­mo­ni­sie­rung im inter­na­tio­na­len Nor­mal­spur­ver­kehr an, damit der grenz­über­schrei­ten­de...
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DAK: Europaweit einheitliches Kupplungskopfdesign ausgewählt

DAK: Europaweit einheitliches Kupplungskopfdesign ausgewählt

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Scharfenberg-Design macht das Rennen

Der Aufsichtsrat des EDDP hat am 21. September 2021 seine Wahl der künftigen europaweiten Standarddesigns der digitalen automatischen Kupplung (DAK) für den europäischen Schienengüterverkehr getroffen. Damit hat das Gremium nach einer knapp einjährigen intensiven Testphase einen grossen Schritt getan. In den kommenden Phasen wird der definitive Entwurf des ausgewählten Kupplungskopfes entwickelt. Dieser ermöglicht Interoperabilität und betriebliche Effizienz ohne Lizenzgebühren.

Was bisher geschah

In einer detaillierten Testphase liess das europäische Konsortium Digital Automatic Coupling for Europe (DAC4EU) vier Prototypen der DAK nach einem klaren Ablauf und Kriterienkatalog prüfen. Zwei Scharfenberg-Designs und ein Schwab-Design aus den Entwicklungslabors von Dellner Couplers AB, Voith GmbH & Co. KGaA und Wabtec Corporation gelangten als Prototypen in das EDDP. Dieses wird vom europäischen Förderprogramm Shift2Rail (S2R) finanziert. Als Erstes legte das EDDP einen Kriterienkatalog für den Auswahlprozess fest. An der Bewertung nahmen europaweit rund 100 EDDP-Expertinnen und -Experten aus 36 Unternehmen mit einem starken Bahnbezug teil. Im Sommer 2021 prüften sie für jedes Modell die Ergebnisse aus den zwei Testdesigns DAC4EU und Trafikverket/Swedish Winter Tests. Das Scharfenberg-Design ging schliesslich als Gewinner aus der Testphase hervor.

Nächste Schritte

In einer nächsten Etappe präsentieren die Hersteller Lösungen, die weiteren Anforderungen gerecht werden. Zudem ermitteln sie die Lebenszykluskosten und zeigen das weitere Vorgehen auf dem Weg zur Serienfertigung auf. Der sogenannte DAK-Demonstratorzug wird in den kommenden Monaten in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu sehen sein. Hier werden vor Ort weitere operative Tests mit dem neuen DAK-Kupplungsdesign stattfinden. Deren Resultate fliessen in die weiteren Entwicklungsphasen ein.

Bessere Wettbewerbsfähigkeit der Bahn

Wird die DAK erfolgreich eingeführt, so stärkt sie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und schweizerischen Schienengüterverkehrs. Mithilfe neuer Technologien erhöht sie die Leistungsfähigkeit, Auslastung und Qualität der Güterbahnen. Damit begünstigt sie die Verkehrsverlagerung auf die Schiene und wird zentral für die ambitionierten Klimaziele von Europa und der Schweiz.

Die DAK setzt die viel zitierte Digitalisierung und Automatisierung des europäischen Bahnsystems in die Realität um. Damit hilft sie mit, den Anteil des Schienengüterverkehrs im Rahmen multimodaler Systeme in Europa zu erhöhen. Dank ihrer Strom- und Datenbusleitung im gesamten Zug optimiert die DAK nicht nur den Kupplungsvorgang, sondern auch weitere Abläufe von Betrieb und Instandhaltung. Sie erlaubt insbesondere Zugintegritätsprüfungen, die als Voraussetzung dafür gelten, dass die nächste Generation des europäischen Zugsicherungssystems (ETCS Level 3) eingeführt werden kann.

 


DAC4EU

Mitglieder des Konsortiums DAC4EU sind die Deutsche Bahn und ihre Tochter DB Cargo, die schweizerische und die österreichische Güterbahn SBB Cargo und Rail Cargo Austria sowie die Wagenhalter Ermewa, GATX Rail Europe und VTG. Das Forschungsprojekt wird vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit rund 13 Millionen Euro finanziert und läuft seit Juni 2020 bis Dezember 2022. Ziel des Konsortiums ist es, dass bis 2030 die Züge europaweit mit der DAK ausgestattet sind. So kann die neue Technologie dazu beitragen, dass der Schienengüterverkehr in Europa Kern des zukünftigen Mobilitätssystems wird.

S2R JU

Das Shift2Rail Joint Undertaking (S2R JU) ist die erste europäische Bahninitiative, die sich für gezielte Forschung, Innovation und marktorientierte Lösungen für Bahnsysteme der Zukunft im Personen- und Güterverkehr stark macht. Damit will sie ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum und ein klimaneutrales Europa begünstigen. Dabei zielt sie auf die Lebenszykluskosten und die Effizienz von Bahnsystemen ab. Mit Demonstrationsaktivitäten und der Verbreitung relevanter Ergebnisse für die Markteinführung will S2R JU die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bahnindustrie fördern und gleichzeitig einen Multiplikatoreffekt für die finanziellen Mittel der Europäischen Union (EU) erzielen. S2R JU wird vom Horizon-2020-Programm der EU finanziert.

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Impressionen zur Publikation der Absichtserklärung zur Automatisierung

Impressionen zur Publikation der Absichtserklärung zur Automatisierung

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Next Stop: Containerterminal Basel Wolf

Am 28. September 2021 haben die Unterzeichnenden die Absichtserklärung zur Automatisierung des Schweizer Schienengüterverkehrs öffentlich vorgestellt. Anlass war ein Halt des «Connecting Europe Express» – eines Sonderzugs der EU zum «Jahr der Schiene» – im Containerterminal Basel Wolf. Dieser Sonderzug überzeugt die Durchfahrtsländer in Europa von der Machbarkeit der automatischen Kupplung.

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Hier geht’s zum Video mit den kompletten Interviews.

Mit vereinten Kräften in die Zukunft

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) haben wir vom VAP eine Absichtserklärung zur Automatisierung des Schweizer Schienengüterverkehrs unterzeichnet. Das langfristige Grossprojekt startete am 1. Oktober 2021 mit der Vorbereitung und Umsetzung der Migration der Schraubenkupplung zur digitalen automatischen Kupplung (DAK). Hintergrundinformationen zur Absichtserklärung finden Sie hier.

Revolutionäre Technologie

Anlässlich des Events im Containerterminal Basel Wolf haben BAV-Direktor Peter Füglistaler, VAP/UIP-Vorstandsmitglied Per-Anders Benthin (CEO TRANSWAGGON AG), Désirée Baer (CEO SBB Cargo AG) und Dirk Stahl (CEO BLS Cargo AG) vom VöV ihren Gästen und den Medien die Absichtserklärung vorgestellt. Sie betonten, dass die DAK den Schienengüterverkehr revolutionieren werde. Gerade den Akteuren der Logistikkette stellt sie unverzichtbare Echtzeitdaten für eine qualitativ hochstehende und damit wettbewerbsfähige Leistung zur Verfügung. Zum Schluss führten die Gastgeber dem interessierten Publikum den einfachen Kupplungsvorgang vor.

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Am 28. Sep­tem­ber 2021 wurde die Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs öffent­lich vor­ge­stellt. Hier gibts Impres­sio­nen in Wort und Bild. 

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Wissenswertes aus der Herbstsession 2021

Wissenswertes aus der Herbstsession 2021

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Botschaft 20.081 zum Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport

Mit der Annahme der Bundesgesetzesvorlage ist die gesetzliche Grundlage für das Logistikprojekt Cargo Sous Terrain (CST) geschaffen. Eine letzte Differenz über die Enteignung muss in der kommenden Wintersession bereinigt werden. Ab 2031 sollen die ersten CST-Waren durch den unterirdischen Tunnel befördert werden. Allerdings wird der Güterverkehr oberirdisch dadurch kaum entlastet, da der Gütertransport kontinuierlich zunimmt. Wir halten daher weiterhin an unseren Zielen fest, den Schienengüterverkehr für die Zukunft effizienter zu gestalten. Mit unserem Engagement zugunsten der «Automatisierung des Schienengüterverkehrs» ist dafür ein wichtiger Startschuss gefallen.

Postulat 21.3597 «Zukunft des Güterverkehrs»

Mit der Annahme des Postulats verpflichtet sich der Bundesrat, bis Ende des 1. Quartals 2022 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Schienengüterverkehrs-Politik vorzulegen. Dabei muss er Aspekte des Binnen- und Import-/Exportverkehrs vertieft prüfen und unter anderem auf diese Fragen antworten:

  • Wie sind Wirkung und Zielerreichung eines marktorientierten und eigenwirtschaftlichen Angebots von SBB Cargo AG zu beurteilen bezüglich Organisationsstruktur, Verlagerungseffekte, Verkehrsleistung, Infrastrukturen, Bedienungspunkte, Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft und Personalbestand, klima- und ressourcenschonender Ausrichtung der Lieferketten?
  • Was sind die Auswirkungen und Perspektiven der strategischen Neuausrichtung von SBB Cargo AG?
  • Was sind die die politischen Szenarien für die Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs und gegebenenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
  • Welche Rahmenbedingungen bei der Schieneninfrastrukturbenutzung (Trassenpreise) und der Finanzierung der nötigen Investitionen sind erforderlich, damit das Angebot möglichst flächen- und kostendeckend betrieben werden kann?
  • Welche Investitionen in neues Rollmaterial, in Automatisation und Digitalisierung sind nötig und wie können diese finanziert werden?
In Chancen denken

Wir vom VAP sehen grossen Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Infrastruktur und den Logistikplattformen. Der Markt sollte sich auf das Auswerten von Chancen und Opportunitäten konzentrieren. Wir setzen auf multimodale Verkehrskonzepte, mit denen sich die Stärken der jeweiligen Verkehrsträger nutzen lassen. Der Wagenladungsverkehr ist Teil dieser Multimodalität. Als klassischer Netzwerkverkehr erfordert er neue Kooperationen aller Akteure, um Effizienz und Effektivität zu steigern. Dafür haben wir gemeinsam mit anderen Interessenvertretern die IG Wagenladungsverkehr ins Leben gerufen.

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Die Bot­schaft für unter­ir­di­sche Güter­trans­port­an­la­gen und das Pos­tu­lat «Zukunft des Güter­ver­kehrs» wur­den an der Herbst­ses­si­on 2021 ange­nom­men. Details lesen Sie hier.

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VAP unterzeichnet Absichtserklärung zur Automatisierung

VAP unterzeichnet Absichtserklärung zur Automatisierung

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Der VAP Verband der verladenden Wirtschaft hat gemeinsam mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem Verband öffentlicher Verkehr (VÖV) eine Absichtserklärung zur Automatisierung des Schweizer Schienengüterverkehrs unterzeichnet. Das langfristige Grossprojekt startet am 1. Oktober 2021 mit der Vorbereitung und Umsetzung der Migration der Schraubenkupplung zur digitalen automatischen Kupplung (DAK).

Verkehrspolitische Grundlagen

Der Schienengüterverkehr soll produktiver und wettbewerbsfähiger werden, seinen Marktanteil an der Gesamtlogistik steigern und dadurch die Verlagerungspolitik und die Klimaschutzziele 2050 des Bundes stärken. VAP-Präsident und Ständerat Josef Dittli hat mit seiner Motion 20.3221 «Durch Automatisation Güter auf der Schiene effizienter transportieren» den Anstoss für ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept für die Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs gegeben. Das Parlament hat die Motion bereits gutgeheissen.

Alle Marktteilnehmer an den Tisch holen

Nun erarbeitet das BAV mit Unterstützung von VöV und VAP die Grundlagen für die Exekutive. Auf dieser Basis können Bundesrat und Parlament die Migration zur DAK beschliessen. Dabei vertritt der VAP die Bedürfnisse der Wirtschaft. Diese will den multimodalen Verkehr mit Güter- oder Behälterumschlag zwischen den Verkehrsträgern entsprechend deren Stärken nachhaltig nutzen. Dafür müssen alle Marktteilnehmer eingebunden werden. Zu diesen zählen nicht nur Verantwortungsträger von Gütern wie Chemie, Papier-, Zellstoff- und Holzprodukten, Autos, Konsumgütern, Lebensmitteln oder Baustoffen, sondern auch von den entsprechenden Transportmitteln wie Güterwagen.

Zur Erinnerung: Von 600'000 Güterwagen in Europa sind 220'000 in privater Hand. Diese Privatwagen leisten rund 50% der Tonnenkilometer auf dem europäischen Schienennetz. Mitglieder des VAP bewirtschaften knapp 45'000 private Güterwagen. Zur Sicherung der Intermodalität ist eine enge Koordination mit Europa unabdingbar. 

Mit Daten zur Tat schreiten

Der VAP will einen effizienten Informations- und Datenaustausch sowie vernetzte Innovationsoffenheit zwischen den Akteuren im Bahnsystem entlang der gesamten Logistikkette und unter Einbezug der Güterbahnkunden vorantreiben und entsprechende Instrumente (mit-)entwickeln. Als zentrales Element für den Erfolg dieses Prozesses sieht der VAP die DAK und setzt daher die folgenden Themenschwerpunkte:

  • Betrieb: Die DAK ermöglicht sowohl den Datenaustausch in Echtzeit als auch deutlich effizientere Betriebsabläufe für Güterbahnen in Bahnhöfen, auf Anschlussgleisen und an den Grenzen. Am vielversprechendsten ist die Technik, für die sich die Plattform «European DAC Delivery Programme EDDP» derzeit entscheidet. Die betrieblichen und monetären Vorteile der Automatisierung kommen vor allem den Eisenbahnverkehrsunternehmen zugute. Die Investitions- und Folgekosten hingegen fallen bei den Wagenhaltern an.
  • Kosten/Nutzen: Der faire Ausgleich von Kosten und Nutzen ist in der Umsetzung zu berücksichtigen. Da die Umrüstung des europäischen Wagenparks innerhalb eines definierten Zeitfensters erfolgen muss, sind lückenlose Finanzierungshilfen zwingend. Aktuelle Schätzungen gehen von Migrationskosten von der Schraubenkupplung auf die DAK von bis zu 20'000 Euro pro Güterwagen aus. Für die privaten Wagenhalter des VAP bedeutet das zirka 1 Milliarde Schweizer Franken. Darin nicht eingerechnet sind Ausfallzeiten und Transportkosten von und zur Werkstatt während der Migrationsphase.
  • Daten: Die DAK ist vor allem wegen der zukünftig verfügbaren Daten zentral. Diese sollen in eine übergeordnete und frei zugängliche Datenplattform einfliessen. Darüber können die Güterbahnen und Kunden miteinander kommunizieren und sich informieren, zum Beispiel über Beschaffenheit oder Gewicht der Wagen, Zuglänge oder Echtzeit-Standorte der Waren. Mit einer solchen Plattform wird ein stärkerer Wettbewerb im Wagenladungsverkehr erst möglich. In Deutschland werden bereits ansehnliche Marktanteile von privaten Güterbahnen gehalten. In der Schweiz müssen für diese Entwicklung zuerst die Rahmenbedingungen verbessert werden. Die DAK legt einen ersten Meilenstein dafür.
BAV, SBB Cargo und VAP geben den Startschuss

Am 28. September 2021 haben BAV-Direktor Peter Füglistaler, Per-Anders Benthin (CEO TRANSWAGGON AG) vom VAP und Désirée Baer (CEO SBB Cargo AG) sowie Dirk Stahl (CEO BLS Cargo AG) vom VöV die Absichtserklärung gemeinsam mit Branchenvertretern öffentlich vorgestellt. Anlass war ein Halt des «Connecting Europe Express» – eines Sonderzugs der EU zum «Jahr der Schiene» – im Containerterminal Basel Wolf.

Hier geht’s zur Medienmitteilung.
Hier die Medienmitteilung auf Französisch.

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Der VAP unter­zeich­net mit dem Bund eine Absichts­er­klä­rung zur Auto­ma­ti­sie­rung des Schwei­zer Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs. Daten aus der Migra­ti­on zur digi­ta­len auto­ma­ti­schen Kupp­lung (DAK) wer­den dabei zentral.

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Kompromiss für UGüTG: Diskriminierungsverbot ja, Offenlegung der Kalkulation nein

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Nachdem der Ständerat die Streichung des Diskriminierungsverbots bei angebotenen Transportleistungen in Art. 5 UGüTG beschlossen hat, beschloss der Nationalrat die Beibehaltung des Artikels unter Verzicht auf die Offenlegung der Kalkulation des diskriminierungsfreien Preises. Dieser Kompromiss erlaubt es der RailCom, allfällige Diskriminierung bei der Angebots- und Preisgestaltung zu erkennen. Der Ständerat hat sich schliesslich dem Beschluss des Nationalrats angeschlossen.

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In der Schweiz sol­len Güter in Zukunft nicht nur auf den Stras­sen oder Bahn­li­ni­en trans­por­tiert wer­den, son­dern auch unter­ir­disch. Der Stän­de­rat hat am Diens­tag die meis­ten Dif­fe­ren­zen im ent­spre­chen­den Bun­des­ge­setz bereinigt.

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VAP wird Mitglied von SWISS SUPPLY

VAP wird Mitglied von SWISS SUPPLY

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VAP als neuer Kompetenzpartner

Mit dem Verein SWISS SUPPLY wollen die wichtigsten Logistik-, Supply- und Transportorganisationen der Schweiz das Image von Logistik, Lieferkette und Transport fördern und öffentliche Aufklärungsarbeit leisten. Der VAP, als Vertreter der verladenden Industrie im Schienengüterverkehr, ist der Förderorganisation im August 2021 beigetreten, um zu diesen Zielsetzungen beizutragen. So schaffen wir für unsere Mitglieder beste Voraussetzungen für ein wirtschaftlich fruchtbares Umfeld und ein breites öffentliches Verständnis für eine gut funktionierende Versorgung. Wir werden unsere verkehrspolitischen Aktivitäten im Cargo Forum Schweiz in Zukunft mit den Initiativen von Swiss Supply koordinieren, um gemeinsam noch mehr Schlagkraft zu entwickeln.

Wie es dazu kam

Die Idee für SWISS SUPPLY entstand anfangs 2020 im Rahmen der neuen Schwerpunktausstellung «Logistik erleben!» im Verkehrshaus der Schweiz. Man wollte derartige Imageprojekte und entsprechende Initiativen zukünftig unter dem Dach einer nationalen Non-Profit-Organisation und mit vereinten Kräften nachhaltig realisieren. So gründeten die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (ASFL SVBL), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, das Wertschöpfungsnetzwerk GS1 Switzerland, der Fachverband für Einkauf und Supply Management procure.ch, der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen SPEDLOGSWISS, das Logistiknetzwerk VNL Schweiz sowie die Stiftung Logistik Schweiz am 26. März 2021 die neue Vereinigung SWISS SUPPLY. Die Organisation wird von Jörg Mathis, CEO von GS1 Switzerland, präsidiert. Die Organisationsmitglieder bilden zugleich die Trägerschaft und vertreten weit über 10'000 Mitglieder.

Versorgung, Logistik und Transport in der Schweiz stärken

Viele wissen nicht: Die nationale Versorgung mit den Bereichen Beschaffung, Logistik, Lagerung, Transport, Spedition, Verpackung, Entsorgung und Recycling bilden ein systemrelevantes Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Die Initianten von SWISS SUPPLY wollen das Ansehen dieser Bereiche in der Schweiz nachhaltig verbessern und Interesse sowie Verständnis dafür in der Öffentlichkeit wecken. Dazu werden in bestehende Initiativen intensiviert und neue Aktivitäten lanciert. Zudem will die Vereinigung beim Nachwuchs früh Begeisterung für die Branche auslösen. Studenten und Quereinsteigern zeigt SWISS SUPPLY umfassende Karrierechancen mit Entwicklungsmöglichkeiten in diverse Richtungen auf.

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Der VAP ist der För­der­or­ga­ni­sa­ti­on SWISS SUPPLY bei­getre­ten. Mit ver­ein­ten Kräf­ten wol­len wir die Bekannt­heit und das Image der Logis­tik in der Schweiz verbessern.

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Im Gespräch: Matthias Grieder

Im Gespräch: Matthias Grieder

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VAP: Herr Grieder, wie sieht Ihre Zusammenarbeit mit dem VAP aus?
Matthias Grieder: Wir haben regelmässig mit Generalsekretär Frank Furrer zu tun. Zum Beispiel ist er Vertreter der Gleis-Genossenschaft Ristet-Bergermoos und hat diese bei einem gemeinsamen Entwicklungsprojekt für dieses Industriegebiet auf dem Gemeindegebiet von Urdorf und Birmensdorf repräsentiert. Zudem hat er bei der Erarbeitung der Teilrevision 2022 des kantonalen Richtplans mitgewirkt und arbeitet immer wieder in verschiedenen logistikbezogenen Arbeitsgruppen mit. Frank Furrer bringt sowohl die Perspektive der Anschlussgleisbesitzer als auch die nationale Gesamtsicht einer multimodalen Logistik ein. Er unterstützt uns mit seinem enormen Fachwissen und seinem weitläufigen fachpolitischen Netzwerk. Ich empfinde diese Zusammenarbeit als sehr angenehm und fruchtbar.

Wo sehen Sie den dringlichsten Handlungsbedarf für den Schienengüterverkehr?
Die wichtigste und gleichzeitig schwierigste Aufgabe ist meines Erachtens die Sicherung der Umschlagflächen Bahn/Strasse in urbanen Gebieten. Dazu ein Beispiel: Da, wo heute hinter dem Hauptbahnhof Zürich die «Europaallee» steht, war früher ein Postverteilzentrum mit zehn Gleisen. Mit der Neuentwicklung des Areals gingen die gesamte Versorgungsinfrastruktur sowie grosse Logistikflächen verloren, die für die Sicherstellung der zukünftigen Ver- und Entsorgung der Stadt Zürich wichtig gewesen wären. Güterverkehr und Logistikeinrichtungen ziehen aus der Stadt hinaus und werden zunehmend ins Mittelland verdrängt. Diese Verteilcenter sind oft nicht bahngerecht erschlossen. Deswegen fahren immer mehr Last- und Lieferwagen von dort in die Stadt, was den Staugürtel rund um die Agglomerationen zusätzlich belastet.

Das Raumplanungsgesetz verlangt zudem verdichtetes Bauen in den bestehenden Siedlungsgebieten. Der Mehrverkehr durch das Bevölkerungswachstum muss auf den bestehenden Verkehrsflächen abgewickelt werden. Also müssen diese Flächen effizienter genutzt werden und man muss auch Flächen für Ver- und Entsorgung zur Verfügung stellen. Je dichter man baut, desto wichtiger wird zudem eine attraktive Aussenraumgestaltung. Eine ebenerdige Versorgung beeinträchtigt diese Attraktivität. Deshalb ist es wichtig, auch dafür schon früh in der Arealplanung zu prüfen, wie sich oberirdische Bereiche vom Anlieferungsverkehr entlasten und Anlieferung sowie Entsorgung in Unterfluranlagen integrieren lassen. Gute Beispiele für derartige Lösungen sind der neue Circle am Flughafen Zürich oder das Einkaufszentrum Sihlcity.

Wie sieht die Situation bei den Anschlussgleisen aus?
Hier zeigt sich eine ähnliche Problematik. Anschlussgleise und Weichen werden laufend zurückgebaut und deren Bedienung wird reduziert. So entsteht eine Abwärtsspirale: weniger Gleise, weniger Bahntransportvolumen, weniger Bahnverlad, weniger Einzelwagenladungen, weniger bedürfnisorientierte Bahnangebote. Das bedeutet auf der anderen Seite mehr Strassentransport, mehr Stau, mehr Lärm und mehr CO2. Langfristig muss sich dieser Trend wieder umkehren.

Wie könnte man das Problem lösen?
Wir brauchen Lösungen, die Sendungen noch stärker bündeln und effizient durch den Staugürtel in die Zentren bringen. Ansätze, um den Stau zu umfahren oder zu unterfahren. Zudem benötigen wir Angebotskonzepte für eine schnelle und direkte Bedienung. Und wir brauchen bessere finanzielle Anreize, die die Bahn stärken und den Einzelwagenladungsverkehr nicht schwinden lassen. Die Bahn hat hier mit ihren ausgezeichneten Infrastrukturen eine grosse Chance und kann diese Aufgabe wahrnehmen. Aber auch neue innovative Verkehrsträger wie zum Beispiel das digitale Gesamtlogistiksystem Cargo Sous Terrain (CST) können grosse Mengen transportieren, ohne den Strassenverkehr zusätzlich zu belasten. Alle diese Systeme können über gemeinsame digitale Plattformen verknüpft und noch effizienter gemacht werden.

Wie entstehen solche Lösungen?
Nur, wenn alle Parteien komplett umdenken und partnerschaftlich kooperieren. Leider kalkuliert heute jeder Betrieb isoliert für sich und ist auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtet. Die Bahn konzentriert sich auf den ertragsreichen Ganzzugverkehr und vernachlässigt den aufwendigen Einzelwagenverkehr, der wesentlich zu einer Umlagerung vor der Strasse auf die Schiene beitragen kann. Strassentransporteure richten den Fuhrpark auf die kostengünstigste Produktion, in der Regel mit kleineren Fahrzeugen, aus und optimieren ihre Touren innerbetrieblich. Dies, obwohl sich durch Kooperationen mit Mitbewerbern Fahrzeugkilometer reduzieren liessen. Auch Immobilienstrategien oder -konzepte sowohl privater Grundeigentümer als auch der öffentlichen Hand lassen innovative Lösungen für eine vertikale Nutzungsgliederung nicht zu und verhindern damit Lösungen für eine flächensparende und effiziente Ver- und Entsorgung im urbanen Raum.

Eine vernetzt denkende Sichtweise fehlt in der Wirtschaft, in der Politik, in den Verwaltungen und auch in der Ausbildung von Verkehrs- und Raumplanern.

Hat die Pandemie denn kein Umdenken angestossen?
Doch, Covid-19 hat die Relevanz einer funktionierenden Versorgung stärker ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Das Thema Güterverkehr und Logistik hat stark an Bedeutung gewonnen. Auf Fachebene beschäftigte man sich schon lange vor der Pandemie mit diesen komplexen Zusammenhängen und auch in der Politik rückt die Thematik mehr und mehr ins Bewusstsein. Wir versuchen immer wieder auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen. Manchmal sogar mit Erfolg, wie zum Beispiel beim Einkaufszentrum Sihlcity auf dem Areal der ehemaligen «Zürcher Papierfabrik an der Sihl» in Zürich-Wiedikon. Die Planer haben die Ver- und Entsorgung hier ins Untergeschoss gleich neben der Garagenzufahrt integriert. Von dort aus wird vertikal nach oben feinverteilt. Genau in diese Richtung müssen wir bei Arealplanungen denken: weg von Kuchenstücken, hin zu Tortenschichten. So wird eine kombinierte Nutzung von städtischen oder stadtnahen Flächen möglich.

Wie lassen sich Umschlagflächen und -standorte langfristig sicherstellen?
Logistikflächen im urbanen Raum sind rar, neue wird es kaum geben. Die öffentliche Hand versucht, bestehende Umschlagflächen über Richtplaneinträge zu sichern. Allerdings sind diese planerischen Vorgaben nicht grundeigentümerverbindlich. Zu einer Flächensicherung, zu der auch private Grundeigentümer verpflichtet sind, käme man nur über eine entsprechende Zonenordnung oder durch einen vermehrten Kauf der entsprechenden Grundstücke durch die Kantone und Städte. Diese streben längerfristige Zielsetzungen mit einem weiteren Planungshorizont wie die Sicherstellung der Güterver- und -entsorgung an und sind nicht so renditegetrieben.

Wie könnte man die Wirtschaft bei der Erstellung von Raumplanungskonzepten stärker einbinden?
Der Einbezug der Wirtschaftsakteure bei der Entwicklung von Arealen ist zentral für die Zukunft des Güterverkehrs. Immerhin müssen diese eine Arealentwicklung umsetzen. Beim Kanton Zürich binden wir die Wirtschaftsvertreter im Rahmen von Arbeitsgruppen bereits in der Analysephase ein, obwohl wir als Kanton keinen gesetzlichen Auftrag für die Güterverkehrsplanung haben, sondern nur beratend und unterstützend wirken. Im Kanton Zürich haben wir einen Leitfaden für die Entwicklung des Güterverkehrs in einem kantonalen Güterverkehrs- und Logistikkonzept festgehalten. Da nehmen wir sicherlich eine Vorreiterrolle ein. Doch auch andere Kantone wie Aargau, Bern, Waadt oder Basel-Stadt agieren fortschrittlich. Durch den regelmässigen Austausch über die SBB Cargo Plattform und die Güterverkehrsgruppe des Schweizerischen Städteverbands lernen wir voneinander.

Wie sieht Ihrer Ansicht nach eine optimale Auslastung der Infrastruktur durch Personen- und Güterverkehr aus?
Ich meine, dass man den aktuellen Ansatz mit separaten Trassen für Personen- und Güterverkehr im Netznutzungskonzept weiterverfolgen und optimieren sollte. Einer flexiblen Trassenzuteilung stehe ich eher skeptisch gegenüber, denn der Güterverkehr könnte dabei wörtlich unter die Räder kommen. Der Bedarf an Infrastrukturausbauten ist erkannt, was der Ausbauschritt 2040 zeigt.

Wo sehen Sie bei der Infrastruktur die grössten Aufgaben?
Bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur muss man auf die speziellen Bedürfnisse des Güterverkehrs eingehen. Der Knoten Zürich Vorbahnhof ist schon heute vollkommen überlastet und der Schienenverkehr im Raum Zürich wird weiter zunehmen. Es müssen daher Umfahrungsmöglichkeiten geschaffen werden wie der Gütertunnel vom Rangierbahnhof Limmattal ins Furttal und weiter Richtung Ostschweiz. Auch Schienengütertransporte, die aus dem Mittelland kommen und Richtung Knonauer Amt weiterfahren möchten, müssen im Vorbahnhof Zürich mit einer Spitzkehre wenden. Das belastet die Infrastruktur mehrfach zusätzlich. Hier braucht es «Abkürzungen», um Brennpunkte zu umfahren. Zum Beispiel könnte man den Rangierbahnhof Limmattal über das Knonauer Amt direkt Richtung Zug und Luzern anschliessen. Solche Vorhaben sind natürlich enorm teuer und nur langfristig umsetzbar. Trotzdem müssen bereits heute die planerischen Weichen dafür gestellt werden.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft des Schweizer Schienengüterverkehrs?
Ich hoffe sehr, dass die Chancen der Bahn für eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene auch im nationalen Verkehr genutzt werden. Dazu braucht es eine Trendwende mit rascheren und effizienteren Angebotskonzepten besonders auch im Einzelwagenladungsverkehr. Hier sind innovative Angebotskonzepte gefragt, die bedarfsgerecht und effizient sind.

Die da wären?
Die Digitalisierung bietet Opportunitäten, die im Schienengüterverkehr derzeit noch ungenutzt bleiben. Zum Beispiel wissen die Güterbahnen über digitale Codes genau, wann, wo und wie lange ihre Ware steht. Dieses Wissen sollten sie ihren Kunden in Form einer Sendungsverfolgung über die gesamte Transportkette hinweg vom Sender bis zum Empfänger zur Verfügung stellen. Das würde ihre Attraktivität markant steigern.

Digitalisierung und Automatisierung sind ebenfalls entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Güterbahn. Natürlich sind kurze Distanzen von wenigen Kilometern, wie wir sie in der Schweiz häufig antreffen, wenig bahngerecht. Aber wenn man gewisse Prozesse automatisiert – etwa mit der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) oder durch ein automatisiertes Umladen von Wechselbehältern –, liesse sich die Effizienz deutlich steigern. Solche Lösungen müssten Privatwagenbesitzer implementieren, um ihre Flotte rentabler zu halten und Laufzeiten zu verkürzen.

Warum tut sich die Güterbahn so schwer mit der Wettbewerbsfähigkeit?
Das ist eine schwierige Frage. Man müsste sehr sorgfältig analysieren, warum der Schienengüterverkehr so wenig wettbewerbsfähig ist und welche Massnahmen für attraktivere Angebote oder niedrigere Kosten greifen. Eine solche Studie könnte eine Aufgabe des VAP sein.

Apropos VAP: Was könnten wir besser machen?
Ich kenne Frank Furrer und ich weiss, wie das VAP-Logo aussieht. Aber als Gesamtorganisation nehme ich den VAP kaum wahr. Hier sehe ich Optimierungspotenzial. Zudem werde ich immer wieder zu interessanten und gehaltvollen Anlässen eingeladen. Doch für uns Verwaltungsangestellte ist der administrative Aufwand für die Bewilligung eines kostenpflichtigen Events so gross, dass wir oft auf eine Teilnahme verzichten. Das ist eigentlich schade.

Wem würden Sie eine Zusammenarbeit mit dem VAP empfehlen?
Allen Kantonen und Gemeinden der Schweiz. Für die Verwaltungen ist der VAP ein Kompetenzpartner und Informant, der den Know-how-Transfer unterstützt; gerade auch dank seiner nationalen Gesamtsicht. Für Anschlussgleisbesitzer stellt der VAP einen wichtigen Interessensvertreter dar, der sich für den Ausbau des Bahnangebots, den Erhalt der Anlagen und die Flächensicherung engagiert.

 

Herr Grieder, herzlichen Dank für das Gespräch.

Zur Person
Matthias Grieder ist ausgebildeter Raum- und Verkehrsplaner und seit vier Jahren Projektleiter für den Bereich Güterverkehr und Logistik beim Amt für Mobilität des Kantons Zürich.

 

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Mat­thi­as Grie­der, Ver­ant­wort­li­cher für den Bereich Güter­ver­kehr und Logis­tik beim Amt für Mobi­li­tät des Kan­tons Zürich, spricht mit dem VAP über den Hand­lungs­be­darf des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs, den Para­dig­men­wech­sel bei Stand­ort­ent­wick­lun­gen und die Rolle des VAP als Spar­ring­part­ner von Kan­to­nen und Gemeinden.

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Datenplattformen: Bessere Kooperation, mehr Wettbewerb

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Unsere Aufmerksamkeit im Year of Rail 2021 gilt unter anderem den Entwicklungen sogenannter Datenplattformen in Deutschland. Bereits 2022 soll eine erste neutrale Datenplattform für den kombinierten Verkehr live gehen. Beteiligt sollen alle Akteure des kombinierten Verkehrs (KV) werden. Das Projekt wird vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt.

Öffnung für alle Anbieter angestrebt

Unter der Ägide des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) befindet sich eine vergleichbare Plattform für den Wagenladungsverkehr im Aufbau. Unterstützung für dieses Projekt findet der VDV beim Verband der Chemischen Industrie Deutschlands (VCI). Auch dieser scheint angesichts der Entwicklungen des Wagenladungsverkehrs in Deutschland von der Leistungsfähigkeit des grössten Anbieters nicht mehr überzeugt zu sein. Genau wie wir strebt auch der VCI keine Subventionen an, sondern sieht die Lösung in der Öffnung der Rangier- und Knotenbahnhöfe für alle Anbieter. Nur so wird ein stärkerer Wettbewerb auch im Wagenladungsverkehr möglich. Mit einer neutralen Datenplattform liesse sich ein marktwirtschaftlich offenes Netzwerk deutlich besser und schneller auslasten.

Gartendenken ade

Die Trennung der Bahnverkehre in KV und konventionelle Verkehre war noch nie wirklich nachvollziehbar. Gartendenken ist kontraproduktiv und verkompliziert das Gesamtsystem. Getrennte Buchungsplattformen sind ein Indiz dafür, dass im Mittelpunkt nicht ein Gesamtsystem mit einem Gesamtnutzen für die ganze Güterbahnwirtschaft steht. Ein nachhaltiger, konkurrenzfähiger und endkundenorientierter (Schienen-)Güterverkehr kann nur im Zusammenspiel aller Akteure erfolgen.

Darum setzen wir uns intensiv mit der Idee einer Plattform für den Güterbahnverkehr auseinander. Dabei stehen wir im engen Kontakt mit dem VDV und dessen Partnerunternehmen einer Plattform für einen grenzüberschreitenden KV. Denn wir sind überzeugt, dass nur europaweit kompatible Plattformen erfolgreich sein werden.

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25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

25 Jahre «Vertrag von Lugano» – ein Blick in die Zukunft

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Exakt 25 Jahre nach der Unterzeichnung des «Vertrag von Lugano» wurde im deutschen Bahnhof der Schweizer Grenzmetropole Basel Bilanz gezogen. Für den VAP ist neben dem Ausbau der rechtsrheinischen auch derjenige der linksrheinischen Strecke für den Güterverkehr dringlich. Ebenso rasch ist die Automatisierung insbesondere durch die digitale automatische Kupplung umzusetzen. Schliesslich begrüsst der VAP die vorgeschlagene Öffnung der EU-Kombiverkehrsförderrichtlinie auf multimodale Verkehre mit Güter- statt Behälterumschlag beim Verkehrsträgerwechsel.

Neue Vereinbarung

Unter dem Motto «Zu Gast bei Freunden» schlossen die Vertragsländer eine neue Vereinbarung, die den Vertrag von Lugano ergänzt und neue Schwerpunkte setzt. Sie sieht die nachhaltige Stärkung des Schienengüterverkehrs vor, will dessen intermodale Wettbewerbsfähigkeit optimieren und die Zusammenarbeit in Innovation – insbesondere der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) – sowie im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts Shift2Rail intensivieren. Nach den Reden der Gäste Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, und Adolf Ogi, Alt-Bundesrat der Schweiz, äusserte sich Josef Dittli, Ständerat und Präsident des VAP Verband der verladenden Wirtschaft zu den Kernthemen dieses Jubiläums.

[caption id="attachment_3277" align="alignnone" width="300"] Adolf Ogi, Alt-Bundesrat der Schweiz[/caption]

 

Sicherung der Zulaufstrecke notwendig

Josef Dittli brachte die Perspektive des VAP ein. Dieser trägt auf Schweizer Seite mit verschiedenen Massnahmen zur Förderung eines leistungsfähigen Güterbahnsystems bei. Dittli betonte die Notwendigkeit, zur Sicherung der Zulaufstrecken den Ausbau der Bahnstrecke auch linksrheinisch in Frankreich zu realisieren. Mit der Motion «Staatsvertrag für linksrheinische NEAT-Zulaufstrecke» hatte die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR im Januar 2020 den Bundesrat beauftragt, einen Staatsvertrag mit Frankreich und Belgien für eine leistungsfähige linksrheinische Alternativroute (Flachbahn) mit den notwendigen Infrastrukturparametern für den Güterverkehr anzustreben. Zudem sollte der Ausbau der Rheintalbahn in Deutschland mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Bezüglich der neuen Vereinbarung der Schweiz (UVEK) mit dem Verkehrsministerium von Deutschland stellte Josef Dittli fest, dass dieser zwar gut gemeint sei, aber mehr einer unverbindlichen Absichtserklärung gleichkommt, und forderte: «Die neue Vereinbarung darf den Vertrag von Lugano nicht ausser Kraft setzen, sondern soll diesen ergänzen.» Josef Dittli wertete es als erfreulich, dass nun von Seiten Frankreichs Pläne zur Vergrösserung der Lichtraumprofile in Tunneln auf dem Abschnitt Réding–Saverne der Strecke Saarbrücken–Basel über Frankreich vorangetrieben werden, wie dies der französische Infrastrukturbetreiber SNCF Réseau verlauten liess.

[caption id="attachment_3276" align="alignnone" width="300"] Josef Dittli, Ständerat und Präsident des VAP[/caption]

 

Der VAP fördert Automation und Digitalisierung

Auch in den Themen Automation und Digitalisierung setzt sich der VAP für eine Abstimmung auf europäischer Ebene ein. Mit der Motion «Durch Automation Güter auf der Schiene effizienter transportieren» hat er die nötigen finanziellen Mittel gefordert. Und mit der Interessensgemeinschaft Wagenladungsverkehr (IG WLV) engagiert er sich gemeinsam mit weiteren Akteuren der Wirtschaft für die Umsetzung entsprechender Massnahmen.

Multimodaler Verkehr zukunftsweisend

Für den VAP gilt es, nicht nur den kombinierten Verkehr im engeren Sinn, sondern auch den multimodalen Verkehr mit Umschlag von Gütern zu fördern. Letzterer vereint ebenfalls verschiedene Verkehrsträger und wird gerade den Anforderungen des stark wachsenden Stückgutgeschäfts gerecht. So begrüsst der VAP die entsprechenden Vorschläge der EU-Kommission zur Revision der Kombiverkehrsrichtlinie. Derartige Vorstösse können massgebend mithelfen, die Ziele des europäischen Green Deals zu erreichen. In der Schweiz zeigt sich im multimodalen Schienengüterverkehr ein fünfmal höheres Aufkommen als im kombinierten Verkehr. Nicht von ungefähr fand die Veranstaltung in Basel statt; immerhin ist der Basler Hafen als Drehscheibe für lose Güter für den multimodalen Verkehr Wasser/Schiene erfolgreich unterwegs.

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Am 6. Sep­tem­ber 1996 wurde der «Ver­trag von Luga­no» unter­zeich­net. Deutsch­land und die Schweiz ver­pflich­te­ten sich, die Infra­struk­tur für einen leis­tungs­fä­hi­gen Eisen­bahn­ver­kehr zwi­schen bei­den Län­dern zu schaffen.

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