Ab 2024 ver­liert die Schweiz den Zugang zur Platt­form der EU für har­mo­ni­sier­te Zulas­sungs­ver­fah­ren für neues Roll­ma­te­ri­al. Das kommt einem wei­te­ren Schritt Rich­tung Iso­la­ti­on im inter­na­tio­na­len Bahn­ver­kehr gleich. Es sei denn, die euro­pä­isch-hel­ve­ti­schen Bezie­hun­gen nor­ma­li­sie­ren sich.

Darum geht’s:
  • Zugang zu «One Stop Shop» wird nur noch bis Ende 2023 verlängert
  • Ab dann behan­delt die EU die Schweiz als Drittstaat
  • Das gefähr­det Ver­kehrs­ver­la­ge­rung, Digi­ta­li­sie­rung und Automatisierung

 

Der Beschluss des gemisch­ten Aus­schus­ses zum Land­ver­kehrs­ab­kom­men mit der EU zum vier­ten Bahn­pa­ket hat der Schweiz bis­her den Zugang zur Daten­bank «One Stop Shop» (OSS) der Euro­päi­schen Eisen­bahn­agen­tur (ERA) gesi­chert. OSS ent­hält gemein­sa­me ver­ein­fach­te Ver­fah­ren für Fahr­zeug­zu­las­sun­gen und Sicher­heits­be­schei­ni­gun­gen im grenz­über­schrei­ten­den Eisen­bahn­ver­kehr. Gemäss BAV (vgl. Publi­ka­ti­on) wird die­ser Zugang nur noch bis Ende 2023 verlängert.

Die­ser Ent­scheid geht auf die unge­lös­ten Fra­gen im bila­te­ra­len Ver­hält­nis zwi­schen der Schweiz und der EU zurück. Ab 2024 wer­den vor­aus­sicht­lich sepa­ra­te Ver­fah­ren grei­fen. Das­sel­be gilt für die Abkom­men über Grenzbetriebsstrecken.

Es ist drin­gend not­wen­dig, dass sich die Schweiz klar für eine Zusam­men­ar­beit mit den euro­päi­schen Staa­ten aus­spricht. Ansons­ten sind sowohl die Ver­kehrs­ver­la­ge­rung als auch die Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs in Gefahr.

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