Die Ener­gie­si­cher­heit ist und bleibt eines unse­rer Top­the­men. Der­zeit kon­kre­ti­siert der Bun­des­rat die Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men im Fall eines Strom­man­gels in Form von vor­be­rei­te­ten Ver­ord­nun­gen. Für die kon­zes­sio­nier­ten Unter­neh­mun­gen des öffent­li­chen Ver­kehrs inklu­si­ve Schie­nen­gü­ter­ver­kehr sind beson­de­re Bestim­mun­gen vor­ge­se­hen. Das BAV berei­tet zusam­men mit der Arbeits­grup­pe der Bran­chen­ver­bän­de einen Ver­ord­nungs­ent­wurf für den öffent­li­chen Ver­kehr vor, der VAP ver­tritt die Inter­es­sen des Güterverkehrs. 

Darum geht’s:
  • Bun­des­rat lässt Mass­nah­men­plan für Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit erarbeiten
  • Stu­fen­wei­se Kon­tin­gen­tie­rung soll kri­ti­sche Netz­ab­schal­tun­gen verhindern
  • Nächs­ter Schritt: Erar­bei­tung spe­zi­fi­scher Verordnungsentwürfe
  • Bahn­strom wird nächs­tes Jahr teurer

 

Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 23. Novem­ber 2022 die Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men für den Fall einer Strom­man­gel­la­ge behan­delt. Für die Ver­ord­nungs­ent­wür­fe mit abge­stuf­ten
Mass­nah­men hat er bis am 12. Dezem­ber 2022 eine Ver­nehm­las­sung durch­ge­führt. Die Sys­tem­füh­re­rin Schie­ne nahm für die Bran­che Stellung.

Mit jeder Massnahmenstufe Schlimmeres vermeiden

Der Bun­des­rat stärkt mit den bis­her beschlos­se­nen Mass­nah­men die Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit: Vor­hal­ten von Was­ser­kraft­re­ser­ven, Bereit­stel­len von ther­mi­schen Reser­ve­kraft­wer­ken, Stei­gern der Über­tra­gungs­leis­tung der Strom­net­ze. Zudem will er abge­stuf­te Mass­nah­men zur Sen­kung des Strom­ver­brauchs vor­be­rei­ten. Auf­ru­fe zu spar­sa­mem Strom­ver­brauch und die Ener­gie­spar-Alli­ance der Wirt­schaft sol­len die Unter­neh­men flä­chen­de­ckend dar­auf sensibilisieren.

Soll­te es in der Win­ter­pe­ri­ode zu einem kri­ti­schen Strom­ver­sor­gungs­eng­pass kom­men, regelt der Bun­des­rat die Strom­ver­sor­gung mit zeit­lich begrenz­ten Mass­nah­men. Mit­hil­fe von Ver­fü­gun­gen würde er im Kri­sen­fall geziel­te Ver­brauchs­be­schrän­kun­gen erlas­sen. Das soll die Netz­sta­bi­li­tät und damit die Strom­ver­sor­gung sicher­stel­len. Jede Stufe hat zum Ziel, noch ein­schnei­den­de­re Mass­nah­men zu vermeiden.

Kontingentierung soll Netzabschaltungen verhindern

Der Bun­des­rat sieht die Kon­tin­gen­tie­rung als Schlüs­sel­mass­nah­me zur Ver­hin­de­rung von kri­ti­schen Netz­ab­schal­tun­gen. Um deren Wirk­sam­keit zu gewähr­leis­ten, will er keine Strom­be­zü­ger davon ausnehmen.

Für die kon­zes­sio­nier­ten Unter­neh­men des öffent­li­chen Ver­kehrs (öV) sieht er jedoch beson­de­re Bestim­mun­gen vor. Der öV als Kern­dienst­leis­tung soll mög­lichst lang sicher­ge­stellt wer­den. Damit sein Funk­tio­nie­ren auch bei Strom­eng­päs­sen gewähr­leis­tet wer­den kann, sol­len Mass­nah­men nach dem «Bewirt­schaf­tungs­mo­dell öV» umge­setzt werden.

Bewirtschaftungsmassnahmen für den öV 

In einer Arbeits­grup­pe von VöV, SBB, BAV und VAP haben wir in den letz­ten Mona­ten die abge­stuf­ten Mass­nah­men für den Per­so­nen- und den Güter­ver­kehr erar­bei­tet. Bei einer Strom­kon­tin­gen­tie­rung soll die Güter­lo­gis­tik grund­sätz­lich auf­recht­erhal­ten und ent­spre­chend der Nach­fra­ge­ent­wick­lung mög­lichst zeit­nah ska­liert wer­den. Die Bran­che muss sich dar­auf vor­be­rei­ten, rasch zu reagie­ren. Denn es ist heute nicht vor­her­zu­sa­gen, in wel­chen Berei­chen Nach­fra­ge­rück­gän­ge oder ‑zunah­men ent­ste­hen. Unse­re Arbeits­grup­pe wird auf­grund des «Bewirt­schaf­tungs­mo­dells öV» einen ent­spre­chen­den Ver­ord­nungs­ent­wurf der abge­stuf­ten Bewirt­schaf­tungs­mass­nah­men für den öV erar­bei­ten. Wir vom VAP unter­stüt­zen die erar­bei­te­te Vor­ge­hens­wei­se, vor­wie­gend die beson­de­ren Mass­nah­men für den öV.

Bahnstrom wird teurer

Dass auch der Bahn­strom nicht von plötz­li­chen Tur­bu­len­zen aus­ge­schlos­sen ist, zeigt die jüngs­te Mit­tei­lung der SBB. Hier kün­digt die Ener­gie­spar­te ein gra­vie­ren­des Defi­zit von CHF 180 Mio. für das Jahr 2022 an. Gemäss SBB konn­ten infol­ge anhal­ten­der Tro­cken­heit im Som­mer nicht wie üblich 90% des Bahn­stroms aus haus­ei­ge­nen Was­ser­kraft­wer­ken gewon­nen wer­den. Die SBB muss­ten kurz­fris­tig teu­ren Strom auf dem Markt einkaufen.

Nach Ver­hand­lun­gen mit dem BAV wer­den die SBB den Strom­preis für 2023 um 3 Rap­pen auf 13.5 Rap­pen pro Kilo­watt­stun­de anhe­ben. Das BAV will die höhe­ren Strom­kos­ten im Tras­sen­preis dif­fe­ren­ziert auf die ver­schie­de­nen Ver­kehrs­spar­ten über­wäl­zen. Im Fern­ver­kehr wird der volle Betrag von 3 Rp über­wälzt, im Regio­nal- und Güter­ver­kehr mit 1 Rap­pen ledig­lich ein Teil. Dass der Antrag der SBB auf volle Defi­zit­de­ckung mit 10 Rap­pen Auf­schlag vom BAV nicht bewil­ligt wurde, mag für die Bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men vor­erst eine gute Nach­richt sein. Doch die Unsi­cher­heit wei­te­rer Auf­schlä­ge bleibt, dies wird auch Ein­fluss auf künf­ti­ge Ange­bots­kal­ku­la­tio­nen haben.

Transparenz gefragt

Wir sind der Ansicht, dass die Bereit­stel­lung der elek­tri­schen Ener­gie zu einem plan­ba­ren Kos­ten­satz zen­tral für die künf­ti­ge Ange­bots­ge­stal­tung ist. Die jüngs­ten Preis­tur­bu­len­zen muten schon sehr aben­teu­er­lich an; erst recht, wenn man auf die vie­len Jahre mit posi­ti­ver Bilanz zurück­schaut. Wir erwar­ten eine trans­pa­ren­te Auf­ar­bei­tung der jüngs­ten Ereignisse.

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