SBB Cargo will den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten. Der VAP begrüsst das Bekennt­nis zum EWLV, for­dert aber eine trans­pa­ren­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung. Ent­schei­dend ist, dass betrof­fe­ne Ver­la­der wei­ter­hin ver­läss­li­che und wirt­schaft­lich trag­ba­re Lösun­gen auf der Schie­ne nut­zen können.

SBB Cargo hat heute kom­mu­ni­ziert, wie sie den Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) per Dezem­ber 2026 mit einem neuen Pro­duk­ti­ons­mo­dell neu aus­rich­ten will. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) begrüsst grund­sätz­lich, dass SBB Cargo den EWLV nicht auf­gibt, son­dern als wich­ti­gen Bestand­teil der Güter­ver­sor­gung in der Schweiz wei­ter­füh­ren und wirt­schaft­lich stär­ken will. Gera­de für die ver­la­den­de Wirt­schaft bleibt der EWLV ein zen­tra­les Ele­ment eines leis­tungs­fä­hi­gen, resi­li­en­ten und kli­ma­freund­li­chen Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs (SGV).

Abbau von Bedien­punk­ten wirft Fra­gen auf
Die heute kom­mu­ni­zier­te Neu­aus­rich­tung wirft jedoch zen­tra­le Fra­gen auf. SBB Cargo kün­digt etwa an, künf­tig rund 50 von heute rund 280 Bedien­punk­ten im EWLV nicht mehr anzu­fah­ren, gleich­zei­tig aber wei­ter­hin 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Trans­port­men­gen beför­dern zu kön­nen. Aus Sicht des VAP ist diese Aus­sa­ge erklä­rungs­be­dürf­tig. Wenn Bedien­punk­te weg­fal­len, stellt sich für die betrof­fe­nen Ver­la­der kon­kret die Frage, wie ihre Ver­keh­re wei­ter­hin prak­ti­ka­bel, plan­bar und wirt­schaft­lich auf der Schie­ne abge­wi­ckelt wer­den kön­nen – oder ob fak­tisch eine Ver­la­ge­rung auf die Stras­se droht.

Schie­nen­gü­ter­ver­kehr bereits unter Druck
Die Zah­len zei­gen, wie anspruchs­voll die Aus­gangs­la­ge bereits heute ist. Die von INFRAS am Forum Güter­ver­kehr 2026 prä­sen­tier­te Ana­ly­se zeigt: Die Ver­kehrs­leis­tung im SGV ist zwi­schen 2000 und 2025 um 11 Pro­zent gesun­ken, der Anteil der Schie­ne am Land­ver­kehr ging von 42 Pro­zent im Jahr 2000 auf 37 Pro­zent im Jahr 2024 zurück. Beson­ders hoch ist der Druck im Wagen­la­dungs­ver­kehr, der seit 2008 um 36 Pro­zent zurück­ge­gan­gen ist.

Auch die Rück­mel­dun­gen aus der Bran­che sind deut­lich. In der INFRAS-Befra­gung im Auf­trag des VAP wer­den stei­gen­de Kos­ten und Prei­se als gröss­te Her­aus­for­de­rung für die Schie­ne genannt. Die Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den und die dar­aus ent­ste­hen­den Zusatz­kos­ten wer­den eben­falls sehr häu­fig als Belas­tung erwähnt. Zudem erwar­ten viele Unter­neh­men kurz- bis mit­tel­fris­tig einen wei­te­ren Rück­gang des Trans­port­vo­lu­mens auf der Schiene.

Wider­sprüch­li­che Signa­le von SBB Cargo
Vor die­sem Hin­ter­grund ist es wider­sprüch­lich, wenn SBB Cargo einer­seits den EWLV stär­ken will, ande­rer­seits aber mit ver­schie­de­nen Mass­nah­men die Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­la­der und die Wagen­hal­ter ver­schlech­tert. Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re die geplan­te Haf­tungs­ver­la­ge­rung auf die Kun­den zusam­men mit der Reduk­ti­on des Ange­bots an SBB-eige­nen Güter­wa­gen sowie die Ein­schrän­kung von Bedien­punk­ten. Wer den SGV stär­ken will, darf den Ver­la­dern nicht gleich­zei­tig zusätz­li­che Risi­ken, höhe­re Kos­ten und weni­ger Hand­lungs­spiel­raum aufbürden.

VAP for­dert trans­pa­ren­te Umsetzung
Der VAP for­dert des­halb von SBB Cargo eine trans­pa­ren­te, kun­den­ori­en­tier­te und bran­chen­ver­träg­li­che Umset­zung der ange­kün­dig­ten Neu­aus­rich­tung. Ent­schei­dend ist nicht allein, ob sta­tis­tisch 98 Pro­zent der bis­he­ri­gen Men­gen erhal­ten blei­ben kön­nen, son­dern auch, ob die betrof­fe­nen Unter­neh­men ihre kon­kre­ten Ver­keh­re auch zukünf­tig zuver­läs­sig, wirt­schaft­lich und ohne zusätz­li­che Hür­den auf der Schie­ne abwi­ckeln können.

Aus Sicht des VAP braucht es deshalb:

  • eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on, wel­che kon­kre­ten Alter­na­ti­ven auf der Schie­ne für die Ver­la­der bestehen, die von Schlies­sun­gen der Bedien­punk­te betrof­fen sind;
  • rea­lis­ti­sche Lösun­gen für klei­ne­re und mitt­le­re Ver­la­der, die nicht ohne Wei­te­res auf Ganz­zugs­ver­keh­re aus­wei­chen können;
  • einen sofor­ti­gen Ver­zicht auf zusätz­li­che Belastungen.

Die Schweiz hat sich poli­tisch klar zur Stär­kung des SGV bekannt. Damit diese Ziel­set­zung Wir­kung ent­fal­tet, müs­sen Ange­bot, Qua­li­tät, Preis und Ver­läss­lich­keit zusam­men­spie­len. Die Neu­aus­rich­tung des EWLV darf des­halb nicht zu einem so star­ken Rück­gang des SGV füh­ren, dass die betrof­fe­nen Ver­la­der keine ver­läss­li­chen und wirt­schaft­lich trag­ba­ren Lösun­gen auf der Schie­ne mehr nut­zen können.

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