Die SBB hat heute ihre Halb­jah­res­zah­len 2026 publi­ziert und spricht auch beim Güter­ver­kehr von einer posi­ti­ven Ent­wick­lung. Der VAP nimmt das ver­bes­ser­te finan­zi­el­le Ergeb­nis zur Kennt­nis. Die ope­ra­ti­ven Ent­wick­lun­gen im Markt und die Rück­mel­dun­gen der ver­la­den­den Wirt­schaft zeich­nen jedoch ein gegen­sätz­li­ches Bild. Auf­fäl­lig ist zudem, dass die SBB für den Güter­ver­kehr – anders als für den Per­so­nen­ver­kehr – kaum ope­ra­ti­ve Kenn­zah­len aus­weist. Gera­de ange­sichts der lau­fen­den Neu­aus­rich­tung wäre Trans­pa­renz über Men­gen­ent­wick­lung, Ver­kehrs­leis­tung und Qua­li­tät zentral.

Die SBB hat heute ihre Halb­jah­res­zah­len 2026 publi­ziert. Im Güter­ver­kehr stieg das Ergeb­nis gegen­über Vor­jahr um 49 Mil­lio­nen Fran­ken auf 2 Mil­lio­nen Fran­ken. Gleich­zei­tig hält die SBB selbst fest, dass die Trans­port­men­gen im Inland rück­läu­fig sind.

Ope­ra­ti­ve Ent­wick­lung bleibt weit­ge­hend im Dunkeln

Wäh­rend die SBB beim Per­so­nen­ver­kehr detail­liert über Rei­sen­den­zah­len, Pünkt­lich­keit und Kun­den­zu­frie­den­heit infor­miert, feh­len für den Güter­ver­kehr ver­gleich­ba­re ope­ra­ti­ve Kenn­zah­len weit­ge­hend. Dabei sind auch die Ver­la­der Kun­den der SBB. Gera­de vor dem Hin­ter­grund der lau­fen­den Neu­aus­rich­tung ist ent­schei­dend, wie sich Men­gen, Ange­bots­qua­li­tät und Kun­den­zu­frie­den­heit im Güter­ver­kehr tat­säch­lich entwickeln.

So zeich­nen die weni­gen öffent­lich ver­füg­ba­ren Zah­len ein kri­ti­sches Bild. Gemäss dem Quar­tals­re­port­ing des Bun­des­amts für Ver­kehr sank die Zahl der bela­de­nen Wagen im Ein­zel­wa­gen­la­dungs­ver­kehr (EWLV) im ers­ten Quar­tal 2026 im Ver­gleich zum Vor­jah­res­quar­tal von rund 94’000 auf 87’000. Berei­nigt um die Swiss-Split-Ver­keh­re, die 2025 noch nicht dem EWLV zuge­rech­net wur­den, ent­spricht dies einem Rück­gang von 12 Prozent.

Rück­mel­dun­gen der Ver­la­der zei­gen eine ande­re Realität

Die­ser vom BAV aus­ge­wie­se­ne Rück­gang deckt sich mit den Rück­mel­dun­gen aus unse­rer Mit­glied­schaft. Diese ste­hen in deut­li­chem Kon­trast zur posi­ti­ven Dar­stel­lung der SBB. Der ange­kün­dig­te Abbau von Bedien­punk­ten, teils mas­si­ve Preis­er­hö­hun­gen, Ein­schrän­kun­gen bei Ran­gier­leis­tun­gen und eine zuneh­mend weni­ger an den Bedürf­nis­sen der Kun­den aus­ge­rich­te­te Pro­duk­ti­on beein­träch­ti­gen die Attrak­ti­vi­tät und Ver­läss­lich­keit des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs spür­bar. Kun­den, die ihre Ver­keh­re bereits heute auf die Stras­se ver­la­gern kön­nen, tun dies zuneh­mend. Jene, die auf­grund ihrer star­ken Abhän­gig­keit vom markt­be­herr­schen­den Anbie­ter kurz­fris­tig keine Alter­na­ti­ve haben, arbei­ten daran, diese Abhän­gig­keit mit­tel­fris­tig zu redu­zie­ren und ande­re Lösun­gen zu schaf­fen. Wo Leis­tun­gen redu­ziert oder nicht mehr ange­bo­ten wer­den und die Kun­den­ori­en­tie­rung ins­ge­samt auf der Stre­cke bleibt, feh­len den betrof­fe­nen Ver­la­dern häu­fig kurz­fris­tig ver­füg­ba­re Alter­na­ti­ven. Damit wer­den bestehen­de Bahn­ver­keh­re gefähr­det und auf die Stras­se ver­la­gert – eine Ent­wick­lung, die den ver­kehrs­po­li­ti­schen Zie­len des Bun­des und der Poli­tik entgegenläuft.

Mehr Trans­pa­renz bei der Neu­aus­rich­tung erforderlich

Die SBB bezeich­net die Neu­aus­rich­tung des EWLV als plan­mäs­sig. Aus Sicht des Ver­bands der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) fehlt jedoch weit­ge­hend Trans­pa­renz dar­über, wie zen­tra­le Ent­schei­de zustan­de gekom­men sind. Dies zeigt sich exem­pla­risch am ange­kün­dig­ten Abbau von Bedien­punk­ten. Für betrof­fe­ne Unter­neh­men ist viel­fach nicht nach­voll­zieh­bar, anhand wel­cher Kri­te­ri­en Stand­or­te auf­ge­ge­ben wer­den, ob alter­na­ti­ve Lösun­gen etwa mit ande­ren EVU geprüft wur­den und wie den Aus­wir­kun­gen auf Kun­den, Ver­sor­gung, Klima und Ver­kehrs­ver­la­ge­rung Rech­nung getra­gen wird.

Gera­de weil der Bund den EWLV seit Anfang 2026 finan­zi­ell unter­stützt, sind nach­voll­zieh­ba­re Ent­schei­dungs­grund­la­gen und eine trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung über Leis­tung, Qua­li­tät und Mit­tel­ver­wen­dung abso­lut uner­läss­lich. Für den VAP ist des­halb klar: Die Zukunft des Schie­nen­gü­ter­ver­kehrs bemisst sich nicht allein an der Erfolgs­rech­nung von SBB Cargo. Ent­schei­dend ist, ob die Bedürf­nis­se der Kun­den erfüllt, Ver­kehrs­vo­lu­men auf der Schie­ne gehal­ten und ein ver­läss­li­ches, wett­be­werbs­fä­hi­ges Ange­bot sicher­ge­stellt werden.

Wie­der­ein­glie­de­rung erhöht die Anfor­de­run­gen an die Governance

Der VAP nimmt die ange­kün­dig­te Wie­der­ein­glie­de­rung der SBB Cargo AG in die SBB AG per 1. Janu­ar 2027 zur Kennt­nis. Mit der stär­ke­ren Inte­gra­ti­on stei­gen die Anfor­de­run­gen an die Gover­nan­ce und ins­be­son­de­re die Trans­pa­renz. Für den VAP ist zen­tral, dass wei­ter­hin eine klare und über­prüf­ba­re Tren­nung der Finanz­flüs­se gewähr­leis­tet bleibt – ins­be­son­de­re zwi­schen dem staat­lich geför­der­ten EWLV und jenen Berei­chen, in denen die SBB mit pri­va­ten Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men im Wett­be­werb steht. Bun­des­mit­tel müs­sen zweck­ge­bun­den beim geför­der­ten Ange­bot und damit letzt­lich bei den Kun­den wir­ken. Eine direk­te oder indi­rek­te Quer­sub­ven­tio­nie­rung wett­be­werb­li­cher Tätig­kei­ten muss zwin­gend ver­hin­dert werden.

Bei­trag Teilen: