Darum geht’s:
- Stille ist in dicht besiedelten und industrialisierten Gegenden ein wertvolles Gut
- Bund hat Regelungen zur Lärmbekämpfung erlassen
- BAFU beauftragt, bestehenden Regelungen zu überprüfen
Der Bund hat Regelungen zur Lärmbekämpfung erlassen, die insbesondere für Industrie und Verkehr Rahmenbedingungen festlegen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wurde vom Parlament beauftragt, die bestehenden Regelungen zu überprüfen. Im laufenden Jahr führt das BAFU eine umfassende volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) von neun möglichen Massnahmen durch, bei der ihre lärmmindernde Wirkung und wirtschaftlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit Verkehrslärm analysiert werden. Die Vorschriften für den Bau und die Zulassung von Fahr- und Flugzeugen sollen weiterhin international abgestimmt werden. Das BAFU strebt an, die Erkenntnisse wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Kantonen transparent darzulegen und mit ihnen über Auswirkungen zu diskutieren.
Der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP) wird sich aktiv beteiligen und die Perspektive der Wirtschaft einbringen. Das BAFU wird die VOBU bis Ende 2023 abschliessen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird Anfang 2024 über das weitere Vorgehen entscheiden und dies veröffentlichen. Wir werden an dieser Stelle über neue Erkenntnisse berichten.
Die folgenden Schwerpunkte werden dabei betrachtet:
- Anpassung der Grenzwerte für Strassen‑, Schienen- und Luftverkehrslärm
- Anpassung der Beurteilungszeit (Ruhezeit)
- Vereinheitlichung der Empfindlichkeitsstufen
- Vereinfachung des Regimes zur Lärmeinstufung (Einschränkung des Bestandsschutzes)
- Dynamisierung des Lärmschutzes (Befristete Erleichterungen)
- Klärung der Massnahmen (Festlegung von Prüfkriterien)
- Stärkung der Transparenz (Offenlegung von Erleichterungen)
- Stärkung des Verursacherprinzips (Ablöse von Vorleistungen)