Darum geht’s:
- Netznutzungskonzept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig
- Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs
- Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen
- Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses
Netznutzungskonzept und ‑plan (NNK/NNP) sichern Trassen für Güterzüge langfristig
Im Zuge der Vorlage «Finanzierung der Bahninfrastruktur» wurden im Jahre 2013 Ausbauziele der Infrastruktur für den Güterverkehr in Art. 48a lit. b des Eisenbahngesetzes EBG festgelegt. Dazu gehören Verbesserungen für den Binnen‑, Import- und Exportverkehr sowie die Verbesserung der Trassenverfügbarkeit. Im Rahmen der Vorlage zur Revision des Gütertransportgesetzes wurden im Jahre 2015 als Mittel zur Sicherung der verfügbaren Gütertrassen das sog. Netznutzungskonzept und der Netznutzungsplan eingeführt. Mit diesen Instrumenten wird die langfristige Ausbau- und Nutzungsplanung der Bahninfrastruktur auf die Verfügbarkeit einer minimalen Anzahl Trassen pro Stunde und Richtung auf den verschiedenen Netzabschnitten für Güter- und Personenverkehr ausgelegt. Die Angebotskonzepte sowie die rollende Fahrplanplanung haben sich entlang dieser verfügbaren Trassen zu entwickeln. Soweit durch geschickte Kapazitätsplanung im Fahrplanverfahren letztlich im Jahresfahrplan mehr Trassen verfügbar sind als im NNK/NNP vorgesehen, stehen sie der Trassenvergabestelle zusätzlich zur Vergabe zur Verfügung.
Ungenutzte Gütertrassen – Forderung des Personenverkehrs
Da der Güterverkehr im Gegensatz zum Personenverkehr nicht langfristig planbar ist und von den aktuellen Marktgegebenheiten abhängt, werden gesicherte Gütertrassen regelmässig nicht genutzt. Dies ist so lange problemlos, als keine Konflikte mit dem Personenverkehr bestehen. Bei Baustellen jedoch, wie sie auf dem Schweizer Netz infolge des laufenden Ausbaus und der nötigen Instandhaltungsarbeiten regelmässig anzutreffen sind, ergeben sich praktisch zwangsläufig Konflikte. Werden in solchen Konstellationen Gütertrassen tatsächlich nicht genutzt, ist das Unverständnis der Personenverkehrsbranche und der Kantone begreiflicherweise gross.
Motion 23.4259 Methode zur Festlegung der Trassen bei langandauernden Baustellen
Mit der Motion 23.4259 verlangt NR Cottier FDP/NE vom Bundesrat eine Methode zur besseren Verteilung der Trassen im Falle langandauernder Baustellen. Damit soll für die Dauer der Baustellen die Möglichkeit geschaffen werden, ungenutzte Gütertrassen dem Personenverkehr zuzuweisen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Ablehnung der Motion, da die gewünschte Flexibilität im aktuell gültigen Planungssystem gegeben ist. Ungenutzte Gütertrassen können dem Personenverkehr zugeteilt werden.
Befristete Flexibilisierung nur mit verbindlicher Vereinbarung zur Lösung des Engpasses
Das Anliegen des Motionärs ist verständlich. Der VAP hat denn auch den Kantonen verschiedentlich signalisiert, sich der gewünschten Flexibilisierung der Trassen nicht zu verweigern. Allerdings kann damit kein grundsätzlicher Verzicht auf die Sicherung der Güterverkehrstrassen à la longue verbunden sein. Vielmehr ist für jeden Konflikt im Einzelfall eine angemessene Lösung zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere bei strukturellen Konflikten, zum Beispiel infolge unvorhergesehener Angebotsausbauten im Personenverkehr, die nicht vorübergehender Natur sind und damit die künftige Sicherung der betroffenen Gütertrasse ausschliessen, eine entsprechend strukturelle Lösung im Rahmen des nächsten Ausbauschrittes zu vereinbaren. Dies ist jedoch rechtlich schwierig umsetzbar, da das Parlament über die Ausbauschritte und ‑kredite beschliesst und nicht die betroffenen Kantone und Branchenvertreter.
Derzeit wird im Rahmen eines runden Tisches am Beispiel des Angebots zwischen Neuenburg und Genf nach möglichen Lösungen gesucht. Der VAP wird dabei als Vertreter der Kunden, die ebenfalls Trassen bestellen können, im Bestreben um ausgewogene Lösungen teilnehmen.
Ende 2023 nahm ausserdem das BAV die Arbeiten für die Evaluation von NNK und NNP in Angriff. Dabei geht es darum, die nunmehr eine ansehnliche Zeit angewendeten Instrumente im Hinblick auf allfälligen Verbesserungsbedarf zu evaluieren. Der VAP beteiligt sich aktiv in diesem Arbeitskreis.