Der VAP fordert in seiner Stellungnahme zu «Verkehr ’45» marktfähige Trassen, eine konsequente Vollkostenbetrachtung bei Ausbauprojekten sowie gezielte Mittel für kleinere Infrastrukturmassnahmen. Gleichzeitig muss die Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds langfristig gesichert werden.
Mit «Verkehr ’45» legt der Bund die Grundlage für die langfristige Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur und betrachtet Schiene, Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr erstmals in einer gemeinsamen Vorlage. Der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP) unterstützt diesen Ansatz und setzt sich für eine tragfähige und mehrheitsfähige Vorlage ein. Dafür sind jedoch gezielte Anpassungen unumgänglich.
Diese betreffen insbesondere den Bahnteil, auf den sich der VAP in seiner Stellungnahme konzentriert. Die in der Vorlage vorgesehenen Schieneninfrastrukturprojekte werden weitgehend vom Personenverkehr getrieben, während für den Schienengüterverkehr (SGV), wenn überhaupt, nur punktuell zusätzliche Kapazitäten entstehen. Der SGV steht kapazitätsmässig bereits heute unter Druck. Dieser wird sich mit zusätzlichen Angeboten im Personenverkehr weiter verschärfen. Dies steht im eklatanten Widerspruch zu den Verkehrsperspektiven 2050 des Bundes, die von einem Wachstum des Güterverkehrs von über 30 Prozent und einem steigenden Schienenanteil ausgehen. Wer mit einem solchen Wachstum rechnet und dieses zukünftig stemmen will, darf sich infrastrukturseitig nicht auf die Sicherung der heutigen SGV-Kapazitäten beschränken. Andernfalls besteht die Gefahr, dass ein wesentlicher Teil des prognostizierten zusätzlichen Güterverkehrs auf der Strasse stattfindet. Ein leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger SGV trägt damit auch dazu bei, die Strassen zu entlasten.
Gerade vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, einzelne Infrastrukturprojekte losgelöst vom künftigen Angebot zu beurteilen. Bevor über Ausbauten abschliessend entschieden wird, muss klar sein, welches Angebot künftig gefahren werden soll und welche Kapazitäten der SGV dafür benötigt. Der VAP fordert deshalb belastbare Angebotskonzepte, in denen der SGV von Beginn weg mitgedacht wird. Für den Horizont 2035 soll ein solches Konzept spätestens bis zur parlamentarischen Beratung der Botschaft 2027 vorliegen.
Qualität der Trassen ist entscheidend
Bei der Angebotsplanung darf jedoch nicht allein die Anzahl der für den SGV vorgesehenen Trassen im Vordergrund stehen. Entscheidend ist ebenso, zu welchen Zeiten sie verfügbar sind, welche Orte sie verbinden und ob sie betrieblich sinnvoll genutzt werden können. Güterzüge benötigen auch tagsüber geeignete Trassen und dürfen keinesfalls zunehmend auf Rand- und Nachtstunden verdrängt werden.
Ausbauprojekte mit einer Vollkostenbetrachtung beurteilen
Für den VAP ist entscheidend, dass der Erhalt der bestehenden Infrastruktur sichergestellt ist, bevor über neue Ausbauten gesprochen wird. Unterhalt und Erneuerung haben deshalb Vorrang. Dies gilt insbesondere, weil erfahrungsgemäss Kapazitätseinschränkungen den SGV als Erstes treffen. Auch neue Ausbauprojekte sind vor diesem Hintergrund zu beurteilen.
Viele der in «Verkehr ’45» vorgesehenen Ausbauprojekte ermöglichen zusätzliche Angebote im Personenverkehr. Diese Züge beanspruchen jedoch nicht nur die neu geschaffene Infrastruktur, sondern auch bestehende Zulaufstrecken. Dadurch können andernorts neue Engpässe entstehen und bestehende Güterverkehrskapazitäten zusätzlich unter Druck setzen. Um diese Kapazitäten zu sichern, braucht es deshalb teilweise zusätzliche flankierende Infrastrukturmassnahmen.
Der VAP fordert deshalb eine konsequente Vollkostenbetrachtung. So müssen bei der Beurteilung eines Ausbauprojekts sämtliche dadurch ausgelösten Kosten von Beginn weg berücksichtigt und dem jeweiligen Vorhaben zugerechnet werden. Nur so lassen sich die tatsächlichen Kosten und der Nutzen eines Projekts für das Gesamtsystem Bahn beurteilen.
300 Millionen Franken für kleinere SGV-Massnahmen
Nicht alle Verbesserungen für den SGV erfordern grosse Ausbauprojekte. Vergleichsweise kleine Massnahmen wie etwa zusätzliche oder verlängerte Kreuzungs‑, Überhol- und Annahmegleise oder punktuelle Entflechtungen können einen hohen Nutzen für die Kapazität und Qualität des SGV entfalten.
Der VAP fordert deshalb ein zweckgebundenes Budget von 300 Mio. Franken für kleinere Infrastrukturmassnahmen zugunsten des SGV. Die Mittel sollen flexibel eingesetzt und die konkreten Projekte anhand der Angebotsentwicklung und der tatsächlichen Bedürfnisse des SGV festgelegt werden.
BIF langfristig sichern und Transparenz schaffen
Der VAP unterstützt die unbefristete Verlängerung des zweiten Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Eine verlässliche Finanzierung ist Voraussetzung dafür, dass die bestehende Infrastruktur unterhalten und erneuert sowie dort ausgebaut werden kann, wo zusätzliche Kapazitäten notwendig sind. Gleichzeitig braucht es mehr Transparenz über die langfristige Entwicklung des BIF, zumal sich gegen Ende der 2020er- und Anfang der 2030er-Jahre ein Liquiditätsengpass abzeichnen dürfte.
Die Stellungnahme des VAP findet sich hier.


