Der VAP for­dert in sei­ner Stel­lung­nah­me zu «Ver­kehr ’45» markt­fä­hi­ge Tras­sen, eine kon­se­quen­te Voll­kos­ten­be­trach­tung bei Aus­bau­pro­jek­ten sowie geziel­te Mit­tel für klei­ne­re Infra­struk­tur­mass­nah­men. Gleich­zei­tig muss die Finan­zie­rung des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds lang­fris­tig gesi­chert werden. 

Mit «Ver­kehr ’45» legt der Bund die Grund­la­ge für die lang­fris­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur und betrach­tet Schie­ne, Natio­nal­stras­sen und Agglo­me­ra­ti­ons­ver­kehr erst­mals in einer gemein­sa­men Vor­la­ge. Der Ver­band der ver­la­den­den Wirt­schaft (VAP) unter­stützt die­sen Ansatz und setzt sich für eine trag­fä­hi­ge und mehr­heits­fä­hi­ge Vor­la­ge ein. Dafür sind jedoch geziel­te Anpas­sun­gen unumgänglich.

Diese betref­fen ins­be­son­de­re den Bahn­teil, auf den sich der VAP in sei­ner Stel­lung­nah­me kon­zen­triert. Die in der Vor­la­ge vor­ge­se­he­nen Schie­nen­in­fra­struk­tur­pro­jek­te wer­den weit­ge­hend vom Per­so­nen­ver­kehr getrie­ben, wäh­rend für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr (SGV), wenn über­haupt, nur punk­tu­ell zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten ent­ste­hen. Der SGV steht kapa­zi­täts­mäs­sig bereits heute unter Druck. Die­ser wird sich mit zusätz­li­chen Ange­bo­ten im Per­so­nen­ver­kehr wei­ter ver­schär­fen. Dies steht im ekla­tan­ten Wider­spruch zu den Ver­kehrs­per­spek­ti­ven 2050 des Bun­des, die von einem Wachs­tum des Güter­ver­kehrs von über 30 Pro­zent und einem stei­gen­den Schie­nen­an­teil aus­ge­hen. Wer mit einem sol­chen Wachs­tum rech­net und die­ses zukünf­tig stem­men will, darf sich infra­struk­tur­sei­tig nicht auf die Siche­rung der heu­ti­gen SGV-Kapa­zi­tä­ten beschrän­ken. Andern­falls besteht die Gefahr, dass ein wesent­li­cher Teil des pro­gnos­ti­zier­ten zusätz­li­chen Güter­ver­kehrs auf der Stras­se statt­fin­det. Ein leis­tungs­fä­hi­ger und wett­be­werbs­fä­hi­ger SGV trägt damit auch dazu bei, die Stras­sen zu entlasten.

Gera­de vor die­sem Hin­ter­grund reicht es nicht aus, ein­zel­ne Infra­struk­tur­pro­jek­te los­ge­löst vom künf­ti­gen Ange­bot zu beur­tei­len. Bevor über Aus­bau­ten abschlies­send ent­schie­den wird, muss klar sein, wel­ches Ange­bot künf­tig gefah­ren wer­den soll und wel­che Kapa­zi­tä­ten der SGV dafür benö­tigt. Der VAP for­dert des­halb belast­ba­re Ange­bots­kon­zep­te, in denen der SGV von Beginn weg mit­ge­dacht wird. Für den Hori­zont 2035 soll ein sol­ches Kon­zept spä­tes­tens bis zur par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung der Bot­schaft 2027 vorliegen.

Qua­li­tät der Tras­sen ist entscheidend

Bei der Ange­bots­pla­nung darf jedoch nicht allein die Anzahl der für den SGV vor­ge­se­he­nen Tras­sen im Vor­der­grund ste­hen. Ent­schei­dend ist eben­so, zu wel­chen Zei­ten sie ver­füg­bar sind, wel­che Orte sie ver­bin­den und ob sie betrieb­lich sinn­voll genutzt wer­den kön­nen. Güter­zü­ge benö­ti­gen auch tags­über geeig­ne­te Tras­sen und dür­fen kei­nes­falls zuneh­mend auf Rand- und Nacht­stun­den ver­drängt werden.

Aus­bau­pro­jek­te mit einer Voll­kos­ten­be­trach­tung beurteilen

Für den VAP ist ent­schei­dend, dass der Erhalt der bestehen­den Infra­struk­tur sicher­ge­stellt ist, bevor über neue Aus­bau­ten gespro­chen wird. Unter­halt und Erneue­rung haben des­halb Vor­rang. Dies gilt ins­be­son­de­re, weil erfah­rungs­ge­mäss Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen den SGV als Ers­tes tref­fen. Auch neue Aus­bau­pro­jek­te sind vor die­sem Hin­ter­grund zu beurteilen.

Viele der in «Ver­kehr ’45» vor­ge­se­he­nen Aus­bau­pro­jek­te ermög­li­chen zusätz­li­che Ange­bo­te im Per­so­nen­ver­kehr. Diese Züge bean­spru­chen jedoch nicht nur die neu geschaf­fe­ne Infra­struk­tur, son­dern auch bestehen­de Zulauf­stre­cken. Dadurch kön­nen andern­orts neue Eng­päs­se ent­ste­hen und bestehen­de Güter­ver­kehrs­ka­pa­zi­tä­ten zusätz­lich unter Druck set­zen. Um diese Kapa­zi­tä­ten zu sichern, braucht es des­halb teil­wei­se zusätz­li­che flan­kie­ren­de Infrastrukturmassnahmen.

Der VAP for­dert des­halb eine kon­se­quen­te Voll­kos­ten­be­trach­tung. So müs­sen bei der Beur­tei­lung eines Aus­bau­pro­jekts sämt­li­che dadurch aus­ge­lös­ten Kos­ten von Beginn weg berück­sich­tigt und dem jewei­li­gen Vor­ha­ben zuge­rech­net wer­den. Nur so las­sen sich die tat­säch­li­chen Kos­ten und der Nut­zen eines Pro­jekts für das Gesamt­sys­tem Bahn beurteilen.

300 Mil­lio­nen Fran­ken für klei­ne­re SGV-Massnahmen

Nicht alle Ver­bes­se­run­gen für den SGV erfor­dern gros­se Aus­bau­pro­jek­te. Ver­gleichs­wei­se klei­ne Mass­nah­men wie etwa zusätz­li­che oder ver­län­ger­te Kreuzungs‑, Über­hol- und Annah­me­g­lei­se oder punk­tu­el­le Ent­flech­tun­gen kön­nen einen hohen Nut­zen für die Kapa­zi­tät und Qua­li­tät des SGV entfalten.

Der VAP for­dert des­halb ein zweck­ge­bun­de­nes Bud­get von 300 Mio. Fran­ken für klei­ne­re Infra­struk­tur­mass­nah­men zuguns­ten des SGV. Die Mit­tel sol­len fle­xi­bel ein­ge­setzt und die kon­kre­ten Pro­jek­te anhand der Ange­bots­ent­wick­lung und der tat­säch­li­chen Bedürf­nis­se des SGV fest­ge­legt werden.

BIF lang­fris­tig sichern und Trans­pa­renz schaffen

Der VAP unter­stützt die unbe­fris­te­te Ver­län­ge­rung des zwei­ten Mehr­wert­steu­er­pro­mil­les zuguns­ten des Bahn­in­fra­struk­tur­fonds. Eine ver­läss­li­che Finan­zie­rung ist Vor­aus­set­zung dafür, dass die bestehen­de Infra­struk­tur unter­hal­ten und erneu­ert sowie dort aus­ge­baut wer­den kann, wo zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten not­wen­dig sind. Gleich­zei­tig braucht es mehr Trans­pa­renz über die lang­fris­ti­ge Ent­wick­lung des BIF, zumal sich gegen Ende der 2020er- und Anfang der 2030er-Jahre ein Liqui­di­täts­eng­pass abzeich­nen dürfte.

Die Stel­lung­nah­me des VAP fin­det sich hier.

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