Nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des revidierten Gütertransportgesetzes ruft die Entwicklung im Schienengüterverkehr die Politik erneut auf den Plan. In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF‑N) fand diese Woche eine Anhörung zu den aktuellen Entwicklungen in der Verkehrsverlagerung statt. Für den Verband der verladenden Wirtschaft kam diese keine Minute zu früh. Insbesondere im EWLV ist der Unmut der Branche riesig, wobei sich die Frustration im Wesentlichen auf die stark gestiegenen Preise bei gleichzeitigem Qualitäts- und Angebotsrückgang sowie die fehlende Kundenorientierung von SBB Cargo bezieht. Die Politik ist angehalten, dieser Situation nicht länger tatenlos zuzusehen.
Das revidierte Gütertransportgesetz (GüTG) und dessen Umsetzung stand von Beginn an unter keinem guten Stern. So sorgten die teils massiven Preiserhöhungen von SBB Cargo noch vor Inkrafttreten des Gesetzes für viel Unmut in der Branche. Bereits dann wurde die Politik ein erstes Mal aktiv. Inzwischen führt die Politik von SBB Cargo zu richtiggehender Frustration in der Branche mit der Konsequenz, dass die verladende Wirtschaft wo immer möglich Wege sucht, ihre Güter auf die Strasse zu verlagern. Diese Entwicklung ist alarmierend und es ist nur folgerichtig, dass sich die Politik diesem Thema mit höchster Dringlichkeit annimmt. Denn die eigentliche Gefahr liegt darin, dass sich der Rückgang im Schienengüterverkehr erst verzögert in den Zahlen zeigen wird. Dort wo die Verlader kurzfristig keine Ausweichmöglichkeiten haben, bleiben die entsprechenden Verkehre noch auf der Schiene – gleichzeitig wird wo immer möglich auf die Strasse verlagert und Investitionen in die LKW-Infrastruktur umgeschichtet. Ist dieser Schritt einmal vollzogen, investiert kaum ein Unternehmen erneut in bahnbezogene Infrastruktur – der Zug ist dann im wahrsten Sinne des Wortes abgefahren.
Ein solcher Kurs wäre nichts anderes als ein durch Steuergelder finanzierter Abbau des EWLV. Dies lehnt der VAP entschieden ab. Die Politik ist inzwischen im Bild und muss die Umsetzung des GüTG mit griffigen Massnahmen korrigieren. Ziel der öffentlichen Unterstützung war die Stärkung eines nachhaltigen Gütertransports auf der Schiene – nicht der Abbau von Angebot, Vertrauen und Kundenzufriedenheit. Wird der derzeit von SBB Cargo eingeschlagene Abbaukurs beibehalten, fehlt aus Sicht des VAP die Rechtfertigung für den Einsatz öffentlicher Mittel.
Zu kurze Zusicherung von Rangierleistungen verzerrt den Wettbewerb
Auch ausserhalb des EWLV nehmen die Hürden zu – etwa bei Ganzzugverkehren oder im kombinierten Verkehr. Neue Regeln von SBB Cargo, wie die 48-Stunden-Regel bei Rangierleistungen erschweren die Planbarkeit für private Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Verlader erheblich. Wenn SBB Cargo als marktbeherrschender Anbieter privaten EVU Rangierleistungen auf der ersten und letzten Meile erst kurzfristig verbindlich zusichert, entstehen für die privaten EVU erhebliche Wettbewerbsnachteile. Für private EVU und Verlader wird es dadurch immer schwieriger, verlässliche Angebote aufzubauen oder bestehende Verkehre aufrechtzuerhalten. Ein fairer Wettbewerb wird dadurch verunmöglicht.
VAP bleibt dran
Der VAP begrüsst angesichts dieser Herausforderungen und Probleme sehr, dass sich die Politik diesen Themen mit Hochdruck annimmt und griffige Massnahmen prüft. Ein «Weiter wie bisher» dürfte sich für den Wirtschaftsstandort Schweiz rückblickend verheerend auswirken. Und dies alles in einer Zeit, in der die Vorteile des SGV etwa mit Blick auf die Klimaziele, die Flächeneffizienz oder die Versorgungssicherheit gefragter sein sollten als je zuvor.
Diese Themen haben für den VAP höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund verspricht nicht nur der Sommer heiss zu werden, sondern auch die anstehenden Debatten zu diesen Themen. Als VAP werden wir diese Sommermonate nicht ungenutzt verstreichen lassen, sondern mit regelmässigen Einblicken zu diesen Themen am Ball bleiben.


